|
Kostenlos
Das aktuelle StudJur-Heft zum Download. (lesen)
Tipp Neue Lehrbücher:
Auch im neuen Semester bietet Nomos wieder neue Lehrbücher für
das Studium an. (lesen)
Neu Rezensionen des
Monats:
Neue Bücher für Studium und Referndariat Nur einen Klick entfernt.
(lesen).
Uni Ranking : Schon 3057 Stimmen wurden im Uni Ranking abgegeben
! (abstimmen)
|
 |
Examen interaktiv
|
Fallkonstellation
"Mausklick-Fall"
Ein Lehrer einer Realschule in Frankfurt / Main stellt auf die Internet-Seite seiner Schule ein Photo einer Klasse mit ihrer Lehrerin. In der Computer-AG erklärt der Lehrer seinen Schülern, wie sie mit der Maus ein graphisches Symbol in Form einer Pistole auf die abgebildeten Personen richten können. Per Mausklick können die Opfer dann "umgebracht" werden; ein roter Fleck zeigt den Tod des virtuellen Opfers an. Der Lehrer fordert die Teilnehmer an der AG ausdrücklich auf, Schüler auf dem Photo und die Lehrerin "zu töten".
Als der Vorgang ruchbar wird, wird die Homepage sofort gesperrt. Der Lehrer wird vom Dienst suspendiert; es werden ihm disziplinarrechtliche Konsequenzen angedroht. Auch informiert man ihn, daß er sich einer psychologischen Untersuchung stellen muß.
Hat sich der Lehrer strafbar gemacht?
Zu
den Lösungshinweisen
|