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Fallkonstellation
"Gasthaus-Fall"
A hat in einem Gasthaus willkürlich eine Schlägerei angezettelt und einen zufällig anwesenden Gast mit den Fäusten schwer an der Gesichtshaut verletzt; die Wunden verheilen erst nach drei Wochen.
Im Strafverfahren wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht stellt sich heraus, daß A, ein früherer Berufsboxer, an einer bisher unentdeckten Gehirnerkrankung leidet; diese Erkrankung führte nach der Auffassung des medizinischen Gutachters - dieser Auffassung schließt sich das Amtsgericht an - zur Schuldunfähigkeit zur Zeit der Tat.
Nach welchen materiellrechtlichen Strafvorschriften ist das Verhalten des A zu beurteilen?
Was wird aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht?
Zu
den Lösungshinweisen
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