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Karriere - Berufsbilder für Juristen
Jura bedeutet nicht nur Richter und Rechtsanwalt. Alternativen
findet ihr hier :
Richterin/RichterGemäß Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) ist die Rechtssprechung (die rechtsprechende
Gewalt - die dritte Gewalt im Staat) den Richtern anvertraut. Der Richter ist sachlich und persönlich unabhängig. Sachliche Unabhängigkeit
bedeutet , dass den Richtern keine Weisungen erteilt werden können. Persönliche
Unabhängigkeit bedeutet, dass planmäßige Richter von keiner staatlichen Stelle gegen
ihren Willen an eine andere Stelle versetzt, dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben
oder entlassen werden können. Ausbildung
Laufbahn und Besoldung Bewerbung
Staatsanwältin/StaatsanwaltDer Staatsanwalt ist ein Beamter des höheren Dienstes. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, hat also dieselbe juristische Ausbildung wie ein Richter. Er führt das Ermittlungsverfahren und erhebt Anklage bei Gericht. Dort ist er dann auch Vertreter der Anklage. Im Falle einer Verurteilung leitet er zudem die Vollstreckung des Urteils ein. Im Gegensatz zu den Richtern haben die Beamten der Staatsanwaltschaft die dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten zu befolgen, da die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut wird und i.d.R. von einem Oberstaatsanwalt geleitet wird.
Rechtspflegerin/RechtspflegerRechtspfleger/-innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes. Sie sind überwiegend bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.Das Berufsbild des Rechtspflegers hat sich jedoch in der letzten Zeit erheblich gewandelt, da er im Zuge der Entlastung der Richter mehr Tätigkeiten übertragen bekommen hat. Er ist jedoch weiterhin ein selbständiges Organ der Rechtspflege und er ist in den ihm nach dem Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben in seinen Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Auch er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter. Aufgaben In der streitigen Gerichtsbarkeit sind die Rechtpfleger/-innen z.B.
im Mahnverfahren tätig. Er erläßt den Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid. Der Rechtspleger ist zudem in der Zwangsvollstreckung zuständig für den Erlaß von Beschlüssen auf Pfändung von Geldforderungen (z.B. Lohnpfändungen), für die Entscheidung über eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und für die Zwangsvollstreckung von Grundstücken und Wohnungseigentum . Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt er das Verfahren dann selbständig weiter. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist er tätig in
Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung besteht aus einem 3-jährigen Fachhochschulstudium.
Das Studium umfasst Fachstudien von 24 Monaten und berufspraktische Studienzeiten
von 12 Monaten Dauer, die bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt
werden. Die Fachhochschule verleiht den Absolventinnen und den Absolventen der Rechtspflegerprüfung den Diplomgrad "Diplom-Rechtspflegerin (Fachhochschule)" oder " Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)". Damit ist dieser Beruf kein direkter Bildungsweg, welche ein Jura Studium erfordert, sondern nur eine Alternative. Laufbahn und Besoldung
Amtsanwältin/AmtsanwaltAmtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung von 18 Monaten absolviert und die anschließende Amtsanwaltsprüfung bestanden haben. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
Rechtsanwältin/RechtsanwaltDer überwiegende Teil der Juristen findet hier seine Anstellung. Entweder
als angestellter oder selbständiger Rechtsanwalt. Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte
sind unabhängige Organe der Rechtspflege und üben einen freien Beruf aus. Sie
sind befugt, Rechtssuchende in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu
vertreten. Das Arbeitgebiet des Rechtsanwalts umfasst nicht nur die Vertretung
vor Gericht, sondern ganz allgemein die Beratung im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Rechtsanwalt kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Honorarvereinbarungen sind nur in beschränktem Umfang möglich. Die Rechtsanwälte, die in dem Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassen sind, bilden eine Rechtsanwaltskammer.Es sind ihr gesetzlich bestimmte Aufgaben übertragen, die sich aus der Stellung und den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts ergeben. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat z.B. die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren und sie hinsichtlich der Erfüllung ihrer Pflichten zu überwachen.
Notarin/NotarDie Notarin/Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Notar wird i.d.R. von der Landesjustizverwaltung bestellt. Amtsbezirk ist der Oberlandesgerichtsbezirk, in dem er seinen Amtssitz hat. Der Notar leistet einen Amtseid vor dem Präsidenten des Landgerichts und er führt ein Siegel und einen Dienststempel mit dem Landeswappen. Es werden, anders als bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur so viele Notare bestellt, wie hierfür ein Bedürfnis besteht. Der Notar ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten. Die Aufgaben des Notars sind vor allem Beurkundungen jeder Art (z.B.
Grundstückskaufverträge, Testamente), Beglaubigung von Unterschriften u.a. Die Notare bilden, vergleichbar den Anwälten, ebenfalls eine Kammer. Die sog. Notarkammern haben hierbei über das Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen und die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
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