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Karriere - Berufsbilder für Juristen

StudJur Artikel: Juristen im Berufsleben - Der "Schiedsrichter"

Jura bedeutet nicht nur Richter und Rechtsanwalt. Alternativen findet ihr hier :

 

Richterin/Richter

Staatsanwältin/Staatsanwalt

Rechtspflegerin/Rechtspfleger

Amtsanwältin/Amtsanwalt

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Notarin/Notar

Lektor bei einem Verlag

Journalist

 

Richterin/Richter

Gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) ist die Rechtssprechung (die rechtsprechende Gewalt - die dritte Gewalt im Staat) den Richtern anvertraut.
Sie entscheiden als neutrale und unabhängige Staatsorgane in einem gesetzlich geregelten Verfahren einen Rechtsstreit oder eine Strafsache.
Der Richter als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen (Art.97 GG). Der Richter gewährt so dem Bürger Rechtsschutz gegenüber seinen Mitbürgern und gegenüber staatlichen Institutionen.

Der Richter ist sachlich und persönlich unabhängig. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet , dass den Richtern keine Weisungen erteilt werden können. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass planmäßige Richter von keiner staatlichen Stelle gegen ihren Willen an eine andere Stelle versetzt, dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder entlassen werden können.
Einen Überblick über die Ausbildung findet ihr im Deutschen Richtergesetz (DRiG). Grundsätzlich gibt jedoch folgendes:

Ausbildung
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:

-

Deutscher im Sinne des §116 des Grundgesetzes ist,

-

die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt, und

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die Befähigung zum Richteramt besitzt.

Laufbahn und Besoldung
Die Ernennung zum Richter auf Probe erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit erfolgt eine Beschäftigung bei einem Amtsgericht, einem Landgericht und einer Staatsanwaltschaft. Nach diesem Durchlauf erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit und die Zuweisung in eine Planstelle. In Gehalts- bzw. Besoldungsfrage gibt hier das Bundesbesoldungsgesetz weiter Auskunft.

Bewerbung
Es werden laufend qualifizierte Bewerber/-innen zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe gesucht. Qualifiziert heisst hier aber in der Regel "Prädikatsexamen" und dies wird schon aufgrund des Angebots an jungen Juristen auch auf beide Examina bezogen.

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Staatsanwältin/Staatsanwalt

Der Staatsanwalt ist ein Beamter des höheren Dienstes. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, hat also dieselbe juristische Ausbildung wie ein Richter.

Er führt das Ermittlungsverfahren und erhebt Anklage bei Gericht. Dort ist er dann auch Vertreter der Anklage. Im Falle einer Verurteilung leitet er zudem die Vollstreckung des Urteils ein. Im Gegensatz zu den Richtern haben die Beamten der Staatsanwaltschaft die dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten zu befolgen, da die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut wird und i.d.R. von einem Oberstaatsanwalt geleitet wird.

 

Rechtspflegerin/Rechtspfleger

Rechtspfleger/-innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes. Sie sind überwiegend bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.Das Berufsbild des Rechtspflegers hat sich jedoch in der letzten Zeit erheblich gewandelt, da er im Zuge der Entlastung der Richter mehr Tätigkeiten übertragen bekommen hat. Er ist jedoch weiterhin ein selbständiges Organ der Rechtspflege und er ist in den ihm nach dem Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben in seinen Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Auch er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.

Aufgaben
Die Tätigkeit der Rechtspfleger/-innen erstreckt sich auf zahlreiche Rechtsbereiche der streitigen Gerichtsbarkeit und insbesondere der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

In der streitigen Gerichtsbarkeit sind die Rechtpfleger/-innen z.B. im Mahnverfahren tätig. Er erläßt den Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid.
Nach Abschluß eines Prozesses ist er zuständig für die Festsetzung der Kosten, die der obsiegenden Partei gegen die unterlegene Partei zustehen.

Der Rechtspleger ist zudem in der Zwangsvollstreckung zuständig für den Erlaß von Beschlüssen auf Pfändung von Geldforderungen (z.B. Lohnpfändungen), für die Entscheidung über eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und für die Zwangsvollstreckung von Grundstücken und Wohnungseigentum . Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt er das Verfahren dann selbständig weiter.

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist er tätig in

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Grundbuchsachen.

-

Registersachen

-

Vormundschaftssachen

-

Nachlasssachen

Ausbildung

Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer

1.

die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und

2.

das 35.Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 40.Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Die Rechtspflegerausbildung besteht aus einem 3-jährigen Fachhochschulstudium. Das Studium umfasst Fachstudien von 24 Monaten und berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten Dauer, die bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt werden.

Die Fachhochschule verleiht den Absolventinnen und den Absolventen der Rechtspflegerprüfung den Diplomgrad "Diplom-Rechtspflegerin (Fachhochschule)" oder " Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)". Damit ist dieser Beruf kein direkter Bildungsweg, welche ein Jura Studium erfordert, sondern nur eine Alternative.

Laufbahn und Besoldung
Während der Ausbildung ist man Anwärter/-innen Beamte/ Beamtinnen auf Widerruf. In dieser Zeit erhält man sog. Anwärterbezüge.
Nach bestandener Rechtspflegerprüfung können die Beamtinnen und Beamten dann in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Sie führen dann die Dienstbezeichnung "Justizinspektorin z.A."/"Justizinspektor z.A.".


Amtsanwältin/Amtsanwalt

Amtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung von 18 Monaten absolviert und die anschließende Amtsanwaltsprüfung bestanden haben.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.

 

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Der überwiegende Teil der Juristen findet hier seine Anstellung. Entweder als angestellter oder selbständiger Rechtsanwalt. Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege und üben einen freien Beruf aus. Sie sind befugt, Rechtssuchende in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Das Arbeitgebiet des Rechtsanwalts umfasst nicht nur die Vertretung vor Gericht, sondern ganz allgemein die Beratung im rechtsgeschäftlichen Verkehr.
In manchen gerichtlichen Verfahren, z.B. Zivilprozessen vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten - ist eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ohnehin zwingend erforderlich.

Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Rechtsanwalt kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt auf Antrag durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Honorarvereinbarungen sind nur in beschränktem Umfang möglich.

Die Rechtsanwälte, die in dem Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassen sind, bilden eine Rechtsanwaltskammer.Es sind ihr gesetzlich bestimmte Aufgaben übertragen, die sich aus der Stellung und den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts ergeben. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat z.B. die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren und sie hinsichtlich der Erfüllung ihrer Pflichten zu überwachen.

 

Notarin/Notar

Die Notarin/Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
Der Notar muss, wie Richter oder Rechtsanwalt, die Befähigung zum Richteramt haben. Seine Befugnisse und Aufgaben im Amt sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Ein Blick in das Gesetz erleichtert auch hier das Verständnis für den Beruf des Notars.

Der Notar wird i.d.R. von der Landesjustizverwaltung bestellt. Amtsbezirk ist der Oberlandesgerichtsbezirk, in dem er seinen Amtssitz hat. Der Notar leistet einen Amtseid vor dem Präsidenten des Landgerichts und er führt ein Siegel und einen Dienststempel mit dem Landeswappen.

Es werden, anders als bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur so viele Notare bestellt, wie hierfür ein Bedürfnis besteht. Der Notar ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten.

Die Aufgaben des Notars sind vor allem Beurkundungen jeder Art (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente), Beglaubigung von Unterschriften u.a.
Die Amtsführung der Notare unterliegt einer staatlichen Dienstaufsicht, die von den Präsidenten der Landgerichte und der Oberlandesgerichte ausgeübt wird.

Die Notare bilden, vergleichbar den Anwälten, ebenfalls eine Kammer. Die sog. Notarkammern haben hierbei über das Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen und die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

 

 

 

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