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Juristen im Berufsleben - Der "Schiedsrichter"
Das Schiedsgerichtswesen ist bisher ein Stiefkind der universitären Ausbildung.
Dabei handelt es sich nur um eine der vielen Alternativen zur staatlichen Gerichtsbarkeit.
Dr. Klaus Sachs ist in einer der größten deutschen Anwaltskanzleien,
CMS Hasche Sigle Eschenlohr Peltzer, im Arbeitsfeld der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
tätig.
Nicola Neuvians unterhielt sich mit ihm über seinen Beruf.
Herr Dr. Sachs, was beinhaltet ihre Tätigkeit?
Mein Aufgabenfeld läßt sich zunächst aufteilen in das des Anwalts
im Schiedsgerichtswesen und in das des Schiedsrichters. Als Anwalt vertrete
ich den Mandanten vor dem Schiedsgericht oder berate ihn, beispielsweise bei
der Abfassung einer Schiedsgerichtsvereinbarung.
Als Schiedsrichter hingegen verfüge ich über eine neutrale Position
und bin befugt, in der Sache eine rechtskräftige Entscheidung zu fällen.
Wonach richtet sich das Schiedsverfahren und was verleiht Ihrer Entscheidung
die Rechtskraft?
Im Grunde ist es die Privatautonomie der streitenden Parteien. Aber natürlich
bedarf es auch hier eines Regelwerks. In Deutschland ist dies das kürzlich
reformierte 10. Buch der ZPO, übrigens eine anerkannte und moderne Regelung
des Schiedsrechts. Maßgeblich ist jedoch auch hier in erster Linie der
Parteiwille. Gerne wird auch die Schiedsordnung des internationalen Schiedsgerichtshofes
der Industrie- und Handelskammer in Paris dem Verfahren zugrunde gelegt.
Finden somit viele der Streitfälle vor dem Schiedsgerichtshof in Paris
statt?
Nein, denn zum einen täuscht der Name dieser Institution. Der "Schiedsgerichtshof"
entscheidet nicht, sondern ist ausschließlich für die Errichtung
des Schiedsgerichts und die mit dem Verfahren verbundenen administrativen Aufgaben
zuständig.
Und zum anderen finden zwar viele, aber längst nicht alle Fälle in
Paris statt, da ja gerade der Gerichtsstand frei vereinbart werden kann. London,
Wien, insbesondere auch die Schweiz - aufgrund ihrer Neutralität - werden
sehr oft als Austragungsort gewählt. Als Schiedsrichter bzw. als Anwalt
in Schiedsgerichtssachen ist man deshalb viel unterwegs.
Welche Eigenschaften und Kenntnisse halten sie neben der gerade erwähnten
Mobilität für besonders wichtig?
Aufgrund des internationalen Umfelds sind Fremdsprachenkenntnisse unabdingbar,
insbesondere Englisch, Französisch und vielleicht noch Spanisch. Darüber
hinaus sollte neben den Rechts- und Wirtschaftskenntnissen ein besonders Gespür
für andere Kulturen vorhanden sein. Rechtliche Interessen können nie
losgelöst vom kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld betrachtet werden.
Zudem sollte man sich in diesem internationalen Umfeld auch bewegen können.
Da sie gerade von diesem Gespür sprachen, könnte man doch vermuten,
daß Frauen ganz besonders gut dafür geeignet sind ?!
Nun, bisher sind Frauen eher selten in diesem Tätigkeitsbereich anzutreffen.
Während meiner fünfzehnjährigen Erfahrung habe ich noch keinen
weiblichen Schiedsrichter erlebt.
Nichtsdestotrotz gibt es sie, und ohne weiteres könnte ich Ihnen zwei oder
drei wirklich brilliante Schiedsrichterinnen nennen.
Wie kann sich ihrer Meinung nach der Student von heute für den Beruf
des Schiedsrichters ausbilden?
Bestimmt nicht durch eine sogenannte Spezialisierung, denn es ist nicht die
Rechtsmaterie, die einen Schiedsrichter ausmacht. Know-How, Erfahrung, Verhandlungsgeschick
und die Kunst des Prozessierens sollten beherrscht werden.
Dabei können Praktika hilfreich sein, aber im Grunde reicht es auch, wenn
man sich zunächst für seine Referendarszeit und dann für später
eine Kanzlei aussucht, in der die Schiedsgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt bildet.
Die Teilnahme an Moot-Courts ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Was fasziniert sie an ihrem Beruf?
Das internationale Umfeld, die interessante Rechtsmaterie an sich und das im
Vergleich zur ZPO flexiblere Prozessieren machen meinen Beruf für mich
so attraktiv.
Halten sie das Schiedsgerichtswesen für ein zukunfträchtiges Tätigkeitsfeld?
Ja. Besonders die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, aber auch andere Mechanismen
der Streitlösung werden zunehmend wichtig, da sie Hand in Hand mit der
Globalisierung gehen.
Da wäre z.B. die Mediation zu nennen. Sie wird zwar hauptsächlich
in Familenangelegenheiten eingesetzt, aber auch für die Wirtschaft gewinnt
sie an Bedeutung. Als Schlichtungsverfahren setzt sie dabei auf die Freiwilligkeit
der Parteien, da sie über keine Druckmittel verfügt. Falls dies nicht
gelingt, können die Parteien immer noch zu einem Schiedsverfahren oder
zu einem Gerichtsverfahren übergehen. Allerdings steht der enorme Umfang
der Publikationen über die Mediation bisher noch in keinem Verhältnis
zu deren tatsächlichen Anwendung.
Eine weitere Möglichkeit der Streitbelegung ist die, eine kurzfristig zu
erwirkende Vorabentscheidung durch einen Fachmann (Techniker, Chemiker ...aber
auch Juristen) zu vereinbaren, die dann - zumindest bis zum Abschluß des
Bauvorhabens oder Industrieprojektes - bindenden Charakter hat. Diese Tätigkeit
des sogenannten "adjudicators" gibt es allerdings bisher nur vermehrt
in England. Aber Sie sehen, wie sehr dieses Thema in der Entwicklung ist.
Ich bedanke mich im Namen von STUD.JUR für dieses freundliche und informative
Gespräch..
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