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Juristen im Berufsleben - Der "Schiedsrichter"


Das Schiedsgerichtswesen ist bisher ein Stiefkind der universitären Ausbildung. Dabei handelt es sich nur um eine der vielen Alternativen zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Dr. Klaus Sachs ist in einer der größten deutschen Anwaltskanzleien, CMS Hasche Sigle Eschenlohr Peltzer, im Arbeitsfeld der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit tätig.

Nicola Neuvians unterhielt sich mit ihm über seinen Beruf.

Herr Dr. Sachs, was beinhaltet ihre Tätigkeit?
Mein Aufgabenfeld läßt sich zunächst aufteilen in das des Anwalts im Schiedsgerichtswesen und in das des Schiedsrichters. Als Anwalt vertrete ich den Mandanten vor dem Schiedsgericht oder berate ihn, beispielsweise bei der Abfassung einer Schiedsgerichtsvereinbarung.
Als Schiedsrichter hingegen verfüge ich über eine neutrale Position und bin befugt, in der Sache eine rechtskräftige Entscheidung zu fällen.
Wonach richtet sich das Schiedsverfahren und was verleiht Ihrer Entscheidung die Rechtskraft?
Im Grunde ist es die Privatautonomie der streitenden Parteien. Aber natürlich bedarf es auch hier eines Regelwerks. In Deutschland ist dies das kürzlich reformierte 10. Buch der ZPO, übrigens eine anerkannte und moderne Regelung des Schiedsrechts. Maßgeblich ist jedoch auch hier in erster Linie der Parteiwille. Gerne wird auch die Schiedsordnung des internationalen Schiedsgerichtshofes der Industrie- und Handelskammer in Paris dem Verfahren zugrunde gelegt.

Finden somit viele der Streitfälle vor dem Schiedsgerichtshof in Paris statt?
Nein, denn zum einen täuscht der Name dieser Institution. Der "Schiedsgerichtshof" entscheidet nicht, sondern ist ausschließlich für die Errichtung des Schiedsgerichts und die mit dem Verfahren verbundenen administrativen Aufgaben zuständig.
Und zum anderen finden zwar viele, aber längst nicht alle Fälle in Paris statt, da ja gerade der Gerichtsstand frei vereinbart werden kann. London, Wien, insbesondere auch die Schweiz - aufgrund ihrer Neutralität - werden sehr oft als Austragungsort gewählt. Als Schiedsrichter bzw. als Anwalt in Schiedsgerichtssachen ist man deshalb viel unterwegs.

Welche Eigenschaften und Kenntnisse halten sie neben der gerade erwähnten Mobilität für besonders wichtig?
Aufgrund des internationalen Umfelds sind Fremdsprachenkenntnisse unabdingbar, insbesondere Englisch, Französisch und vielleicht noch Spanisch. Darüber hinaus sollte neben den Rechts- und Wirtschaftskenntnissen ein besonders Gespür für andere Kulturen vorhanden sein. Rechtliche Interessen können nie losgelöst vom kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld betrachtet werden.
Zudem sollte man sich in diesem internationalen Umfeld auch bewegen können.

Da sie gerade von diesem Gespür sprachen, könnte man doch vermuten, daß Frauen ganz besonders gut dafür geeignet sind ?!
Nun, bisher sind Frauen eher selten in diesem Tätigkeitsbereich anzutreffen. Während meiner fünfzehnjährigen Erfahrung habe ich noch keinen weiblichen Schiedsrichter erlebt.
Nichtsdestotrotz gibt es sie, und ohne weiteres könnte ich Ihnen zwei oder drei wirklich brilliante Schiedsrichterinnen nennen.

Wie kann sich ihrer Meinung nach der Student von heute für den Beruf des Schiedsrichters ausbilden?
Bestimmt nicht durch eine sogenannte Spezialisierung, denn es ist nicht die Rechtsmaterie, die einen Schiedsrichter ausmacht. Know-How, Erfahrung, Verhandlungsgeschick und die Kunst des Prozessierens sollten beherrscht werden.
Dabei können Praktika hilfreich sein, aber im Grunde reicht es auch, wenn man sich zunächst für seine Referendarszeit und dann für später eine Kanzlei aussucht, in der die Schiedsgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt bildet. Die Teilnahme an Moot-Courts ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Was fasziniert sie an ihrem Beruf?
Das internationale Umfeld, die interessante Rechtsmaterie an sich und das im Vergleich zur ZPO flexiblere Prozessieren machen meinen Beruf für mich so attraktiv.
Halten sie das Schiedsgerichtswesen für ein zukunfträchtiges Tätigkeitsfeld?
Ja. Besonders die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, aber auch andere Mechanismen der Streitlösung werden zunehmend wichtig, da sie Hand in Hand mit der Globalisierung gehen.
Da wäre z.B. die Mediation zu nennen. Sie wird zwar hauptsächlich in Familenangelegenheiten eingesetzt, aber auch für die Wirtschaft gewinnt sie an Bedeutung. Als Schlichtungsverfahren setzt sie dabei auf die Freiwilligkeit der Parteien, da sie über keine Druckmittel verfügt. Falls dies nicht gelingt, können die Parteien immer noch zu einem Schiedsverfahren oder zu einem Gerichtsverfahren übergehen. Allerdings steht der enorme Umfang der Publikationen über die Mediation bisher noch in keinem Verhältnis zu deren tatsächlichen Anwendung.
Eine weitere Möglichkeit der Streitbelegung ist die, eine kurzfristig zu erwirkende Vorabentscheidung durch einen Fachmann (Techniker, Chemiker ...aber auch Juristen) zu vereinbaren, die dann - zumindest bis zum Abschluß des Bauvorhabens oder Industrieprojektes - bindenden Charakter hat. Diese Tätigkeit des sogenannten "adjudicators" gibt es allerdings bisher nur vermehrt in England. Aber Sie sehen, wie sehr dieses Thema in der Entwicklung ist.


Ich bedanke mich im Namen von STUD.JUR für dieses freundliche und informative Gespräch..


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