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Karriere - Anfangsgehälter
Nach einem Studium, welches viel Geld gekostet hat und einem
Referendariat, welches kaum Geld einbringt, kommt der Tag an dem man nach den
eigenen Gehaltsvorstellungen gefragt wird. Einfacher wird es, wenn man seine berufliche Zukunft im öffentlichen Dienst sucht. Hier hilft schon ein Blick in das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG Anlage I-IX). Dort findet man dann je nach Positon und Alter eine konkrete Angabe. Neben der Tätigkeit in einem Unternehmen oder dem öffentlichen Dienst bleibt dem (Voll-)Juristen noch die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt. Diesen Weg schlägt der größte Teil der Bewerber ein. Aus diesem Grunde sind hier auch die Einstiegsgehälter eher unterdurchschnittlich, wobei zudem die Gehälter zwischen Ost&West auseinanderfallen. Ausnahmen bilden hier allein grosse Rechtsanwalts- und Beratungskanzleien. Diese stellen jedoch auch höchste Ansprüche an die Bewerber. Aus diesen Erfahrungen ergibt sich folgendes Bild:
Zu der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist noch folgendes nachzutragen: Nach einer Studie des Nürnberger Instituts für Freie Berufe erzielt jeder 2. selbständige Anwalt in den alten Bundesländern gerade einmal ca. 22.500.- Euro. Im Durchschnitt verdient der Einzelanwalt bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz von ca. 130.000 Euro lediglich 53.500 Euro vor Steuern im Jahr. Bei einer Umrechnung kommt man dabei lediglich auf einen Studenlohn von etwas über 20 Euro. Hinweis zur Tabelle: Grundlage sind hier 12 Monatsgehälter. Einige Unternehmen zahlen jedoch 13 Gehälter aus, so dass sich das Bild noch etwas ändert. Habt ihr schon eigene Erfahrungen für unsere Tabelle gemacht ? Mailt uns doch einfach ! Zurück zur Startseite |
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