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Referendariat - Mündliche Prüfung

Tipps zur mündlichen Prüfung im 2.Staatsexamen

Die eigentliche mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen. Das ist zum einen der Aktenvortrag und zum anderen die eigentliche mündliche Prüfung durch befragen der Kandidaten.

Der Aktenvortrag stellt regelmäßig den Anfang der Prüfung dar. Somit kann man hier bereits einen guten Eindruck schaffen und so den weiteren Weg der Prüfung bereiten. Die Bewertungskriterien der Prüfer sind regelmäßig die sog. Rahmenbedingungen und der eigentliche Inhalt. Unter Rahmenbedingungen wird dabei die Zeiteinteilung, die freie Rede, der Blickkontakt, die Redegeschwindigkeit und ihre Verständlichkeit verstanden. Unter dem Punkt Inhalt wird zudem geprüft, ob ein klarer Aufbau vorliegt und der Sachverhalt verständlich dargestellt wurde. Wichtigster Punkt des Inhalts ist natürlich die begründete juristische Lösung des Falls.

 

10 Tipps zum Aktenvortrag

1. Übung macht den Meister - trainiere ihn öfters z.B. vor einer AG

2. Trete selbstbewusst auf - nicht arrogant

3. Achte auf Körperhaltung und Gesten

4. Halte Blickkontakt zu den Prüfern

5. Rede laut und deutlich, nicht überhastet

6. Präge die ersten 2-3 Sätze des Vortrags ein

7. Bilde kurze und klare Sätze

8. Halte das Zeitlimit ein und beende nach 9 Min. alsbald

9. Halte die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Zuhörer vor Augen

10. Wahre die Umgangsformen ("Guten Morgen","Vielen Dank.")

 

Die eigentliche mündliche Prüfung durch Befragung des Referendars ist regelmäßig nicht als reines Frage/Antwortspiel zu betrachten, sondern vielmehr als ein Prüfungsgespräch. Das bedeutet, dass der Prüfer eine Fallsituation schildert und sodann einen Kanditaten nach der Lösung fragt, wobei die Lösung i.d.R. gerade aber nicht nur von einem Kandidaten erwartet wird. Oft ist der Fall so angelegt, dass alle Prüflinge sich zu dem Fall äußern können, ohne dass sich ihre Ausführungen berühren müßten. Dieses Vorgehen ist bei Prüfer beliebt, da nur ein Sachverhalt -in der ohnehin knappen Zeit- erklärt werden muss. Da es sich um ein Prüfungsgespräch handelt ist es zudem auch nicht schädlich, wenn man Rückfragen z.B. wegen des Sachverhaltes an den Prüfer hat. Dies ist besser, wie eine vermeindliche Lösung zu präsentieren und zeugt eher von Selbstbewußtsein als Unkenntnis. Am Anfang der Prüfung werden teilweise auch recht banale Fragen gestellt. Das hat nichts mit der Qualifikation der Prüflinge zu tun, sondern soll nur das erste Eis brechen und die Gruppe in eine Diskussion führen. Erkennt man, das man selbst keine Lösung findet, so ist es besser dies erkennen zu geben, um eine neue Frage zu bekommen, als eine falsche zu präsentieren. Soweit unsere taktischen Tipps für Mündliche. Viel Erfolg!

Habt ihr weitere Tipps ? Mailt uns doch einfach !

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