![]() |
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Referendariat - Strafrechtsstation
In der Station in Strafsachen hat der Referendar in vielen Bundesländern die Wahl zwischen einer Zuweisung zu einem Gericht oder zur Staatsanwaltschaft. Teilweise kann die Station auch geteilt werden, so dass man beide Institutionen kennenlernen kann. Die einzelnen Stationen sind dann zwar nur jeweils 3 Monate lang bzw. kurz, aber selbst in dieser Zeit kann man viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Innerhalb der Station soll der Referendar sich mit den Grundzügen des Strafprozesses auseinandersetzen und den Richter oder Staatsanwalt in seiner Arbeit begleiten. Als wohl grösste Neuerung dieser Station ist wohl der staatsanwaltliche Sitzungsdienst zu nennen. Das Lernen von materiellem Recht ist den Referendaren bereits bekannt, doch ein plädieren vor dem AG in Strafsachen ist ein gänzlich neue Erfahrung. Die einzelnen Staatsanwaltschaften bieten hierfür jedoch einen kurzen Einführungslehrgang durch einen erfahrenen Staatsanwalt an. Neben der praktischen Ausbildung kommt hier aber auch das Prozessrecht nicht zu kurz, denn hier ist insbesondere die Revision in Strafsachen klausurrelevant. Um diese Hürden gut zu nehmen, sollte man sich mit dem Ablauf der mündlichen Verhandlung und den Fehlerfolgen auseinandersetzen. Somit bekommt man schon ein gutes Gespür für formelle Verfahrensfehler. Die materiell-rechtlichen Fehler hingegen sollte man bereits mit dem Wissen des ersten Staatsexamens bewältigen können. Zuletzt ist nicht ausser Acht zu lassen, dass die scheuen Punkte in Klausuren auch durch Formalien gefunden werden können. Es empfiehlt sich also den Aufbau einer Anklageschrift u.ä. so zu beherrschen, dass man nicht lange nachdenken muß. Das spart Zeit in der Klausur und macht einen guten Eindruck auf den Prüfer... Habt ihr weitere Tipps ? Mailt uns doch einfach ! Zurück zur Startseite |
|
||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||