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Referendariat - Wahlstation
Eine Einführung
Den Zweck der Wahlstation beschreibt §6 Abs. 2 der niedersächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung passend: "Die Wahlstation dient der Vertiefung und der Ergänzung der Ausbildung sowie der Berufsfindung und der Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit, die die Referendarin oder der Referendar anstrebt.". Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der anderen Länder haben dabei ähnliche Formulierungen. Daneben ist hier zu sehen, dass die Wahlstation letztmalig die Möglichkeit bietet im Ausland eine Station zu absolvieren und hier Land, Leute und Lehre kennenzulernen. Die Wahlstation ist die letzte der Ausbildungsstationen für Rechtsreferendare und daher überschneidet sie sich auch mit den Terminen für die schriftlichen Prüfungen. Aus diesem Grund sollte man sich überlegen, wie man im Falle eines Auslandspraktika die eigene Examensvorbereitung organisiert, um nicht zu spät zu erkennen, dass man zwar Land und Leute, aber nicht den Prüfungsstoff kennt. Ohne einen Auslandsaufenthalt kann die Wahlstation jedoch auch ein interessanter Ausbildungsabschnitt sein. Schon dem Namen der Station kann man entnehmen, dass man sich hier einen Ausbilder frei suchen kann. Vorteil dieser Station ist also, dass man sich hier auf seine eigenen Schwerpunkte und Interessen konzentrieren kann. Dabei kommen neben der klassischen Verwaltung und den Gerichten auch Unternehmen oder Handelskammern als Ausbilder in Betracht. Ihr habt die Wahl. Letztlich ist die Wahlstation auch der ideale Rahmen, um sich einen künftigen Arbeitgeber zu suchen, denn kurz vor dem Examen ist man bereits in der Lage nahezu vollwertig innerhalb einer Kanzei bzw. in einer Rechtsabteilung zu arbeiten und auch der potentielle Arbeitgeber wird die Arbeiten des Referendars näher begutachten, um sich qualifizierte Mitarbeiter zu sichern. Folglich ist die Wahlstation ein wichtiger Zeitpunkt, um letzte Kontakte für das spätere Berufsleben zu knüpfen. Habt ihr weitere Tipps ? Mailt uns doch einfach ! Zurück zur Startseite |
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