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Referendariat - Zivilrechtsstation
Die Zivilrechtsstation stellt die erste Station in der Ausbildung dar, wobei man hier in der Regel einem Amts- oder Landgericht zugewiesen wird. Man wird schnell feststellen, dass spätestens hier das Studentenleben endet, da hier Termine -entgegen universitären Vorlesungen- zu wahren sind. In den ersten Wochen findet ein sog. Einführungslehrgang statt. Dieser hat das Ziel dem Referendaren die Grundzüge des Zivilprozesses zu vermitteln, wobei er aufgrund seiner kurzen Dauer ohnehin nur als Einführung zu betrachten ist. Ein Nacharbeiten ist unumgänglich. Oftmals beginnt schon parallel dazu die praktische Ausbildung bei einem Richter. Dieser wird dem Referendar Akten zum Studium geben und ihn auch auffordern Urteile, Beschlüsse oder auch einen Kurzvortrag vorzubereiten. Diese Tätigkeiten dienen dem Ziel dem Referendar sowohl das Erkenntnisverfahren, als auch die Relationstechnik im Zivilprozess zu vermitteln. Dabei ist insbesondere letztere von Bedeutung, da die Relationstechnik eine Arbeitsmethode darstellt, um einen Fall effektiv einer begründeten Lösung zuzuführen. Man sollte sich zudem auch nicht über die Länge des Referendariats täuschen. Zwar erscheint ein Zeitraum von 2 Jahren erheblich, doch die Ausbildung ist so aufgebaut, dass ständig neue Eindrücke oder neue Rechtsgebiete zu verarbeiten sind. Es gibt auch keine "Semesterferien" oder ähnliches. Vielmehr hat man aufgrund des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses oder Beamtenverhältnisses einen festen Urlaubsanspruch. Bei der Verteilung der Urlaubstage empfiehlt sich jedoch die Tage mäßig auf verschiedene Stationen zu verteilen. Dies hat den Vorteil, dass man bei den ohnehin kurzen Ausbildungsstationen nicht viel verpasst. Habt ihr weitere Tipps ? Mailt uns doch einfach ! Unser Tipp zur diesem Thema:
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