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Studium - Finanzierung

BAföG und/oder Job ?

 

Wie finanziere ich mein Studium ?

Jeder Studierende kommt früher oder später an den Punkt, sich Gedanken über die Finanzierung des Studiums bzw. besonderer Events (z.B. Urlaub oder eine neue Stereoanlage) zu machen. Eine Lösung ist die Suche nach Gelegenheitsjobs während des Semesters oder in den Semesterferien. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten. So z.B. die Inanspruchnahme von BAFÖG oder das Erreichen eines Stipendiums einer Stiftung. Die Bedingungen hierfür sind allerdings sehr verschieden.

Was geht und was kann gehen ?

Hier könnt ihr es erfahren...

BAföG ist für viele ein großes Fragezeichen, bei dem nicht unbedingt nachzuvollziehen ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Mit dem BAföG-Rechner könnt Ihr zumindest eine Tendenz feststellen, wie es um Euch "steht". Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr und können nicht alle Spezialfälle berücksichtigen. Vorab einige Bemerkungen zum Thema BAföG: Das BundesAusbildungsförderungs - Gesetz (s. bei STUD. JUR. - Texten) sollte eine Chancengleichheit für alle Bevölkerungsschichten gewähren. Auch der Nachwuchs weniger finanzkräftiger Familien sollte die Chance zum Studieren haben. Diese Entscheidung fiel sicherlich aufgrund unterschiedlicher Kriterien und nicht zuletzt aus der Überlegung, dass der Bedarf an qualifizierten Akademikern nicht lediglich durch eine kleine Bevölkerungschicht gedeckt werden kann. Ob diese Idee gelungen umgesetzt wurde ist sicherlich ein Thema für ein Diskussionforum - etwaige Anregung hierzu empfangen wir gerne bei der angegebenen Kontaktadresse. Nun aber einige kurze Erläuterungen zum "BAföG-Dschungel". Überwiegend wird ein BAföG-Anspruch in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern berechnet. Grundvoraussetzungen sind eine Ausbildung, die im Rahmen des BAfö-Gesetzes förderungswürdig ist und das Alter, das ohne Ausnahmeregelung, die es natürlich immer gibt, 30 Jahre nicht überschreiten darf. Außerdem müssen bestimmte Kriterien der Staatsangehörigkeit erfüllt sein, d.h. ein Austauschstudent aus dem Ausland hat z.B. keinen Anspruch auf BAföG aus den Haushalten von Bund und Ländern. Bei der Bemessensgrundlage wird das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, von dem dann Freibeträge abgehen. Erheblich sind hier vor allem Geschwister, aber auch andere Belastungen können das Einkommen so schmälern, das eine Förderung in Frage kommt. Wichtig ist hierbei, dass das BAföG-Amt andere Berechnungsgrundlagen als das Finanzamt zugrunde legt. Genug der vielen Worte, gebt einfach Eure Daten ein und werdet zumindest eine "Hochrechnung" bekommen. Weitere Links: Ausführliche Informationen zum BAFöG, www.bafoeg-rechner.de

Habt ihr weitere Tipps ? Mailt uns doch einfach !

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