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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Januar 2003

Thema Januar: Völkerrecht - Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)


Das Völkerrecht ist für den juristisch interessierten Studenten, Referendar oder Assessor ein Rechtsgebiet, das man kaum umgehen kann, möchte man die komplexen Wirrungen des Weltgeschehens annähernd nachvollziehen können. Dass dabei in den meisten Lehrbüchern und Skripten dem Kriegsvölkerrecht jegliche Bedeutung abgesprochen wird, wird von den USA konsequent widerlegt: die bewaffnete Auseinandersetzung und ihre Legitimation ist ein weiterhin brandaktuelles Thema, wenn auch nicht mehr ausschließlich mit Staaten als Gegnern.
Wer sich jedoch im Hinblick auf das Examen ein Lehrbuch erhofft, das ihm die Vorbereitung auf das Thema "Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht" oder das Wahlfachgruppenthema "Völkerrecht" so leicht wie möglich macht, der wird schon angesichts der Vielschichtigkeit des Völkerrechts erkennen müssen, dass es ein solches Kompendium kaum geben kann: entweder ist es zu oberflächlich oder zu ausführlich oder der Autor hat seine persönlichen Schwerpunkte, welche nicht unbedingt examensrelevant sein müssen.
Klassiker der Völkerrechtsausbildung wie die Werke von Verdross/Simma oder Berber warten seit langem auf eine Neuauflage, ständig aktualisierte Werke wie von Ipsen oder Seidl-Hohenveldern sind wegen ihres vorbildlichen Umfangs schwer zu verdauende Posten in der Examensvorbereitung. Vorgestellt werden sollen hier zunächst vier allgemeine Werke. Davon sind zwei mit knapp 400 Seiten geeignet, bei den Überlegungen zur Examensvorbereitung gerade noch in das Schema "machbarer Umfang" zu fallen. Ein Titel hat zwar deutlich mehr Seiten, überzeugt aber durch besondere Schwerpunktsetzung. Angenehm ist daneben die Existenz von Fallsammlungen, die zwar völkerrechtsuntypisch, aber den Examensbedürfnissen entsprechend konzipiert sind. Ein solches Werk soll ebenfalls vorgestellt werden.
Neben den allgemeinen Werken über Völkerrecht ist es unabdingbar, einen weiteren Blick auf Titel zu werfen, die sich mit einem der examensrelevantesten Themen der nächsten Zeit befassen: dem Grund- und Menschenrechtsschutz in Europa. Grundrechtsschutz und Menschenrechte sind (noch) im Völkerrecht anzusiedeln. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch richterliche Rechtsfortbildung dafür gesorgt, dass auch gemeinschaftsweite Grundrechte existieren, aber die verbindliche Niederlegung und Ratifizierung dieser Rechte lässt weiterhin auf sich warten. Kein Thema dürfte in den Schnittpunkten von öffentlichem Recht, Völkerrecht und Europarecht so relevant werden, wie der somit weiterhin uneinheitlich gestaltete europäische Grundrechtsschutz. Neben die bestehenden Grundfreiheiten und Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) treten in Bälde die normierten Rechte der Europäischen Grundrechtecharta, im Idealfall in ratifizierter Form. Für das Völkerrecht zu beachten ist daneben der "Export" von Menschenrechten im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und Systemen.


Matthias Herdegen, Völkerrecht, Beck 2002 (2. Auflage)
Das Buch ist ehrlich: schon auf dem Rückseitentext wird deklariert, dass es sich bei diesem Werk um eine Einführung in das Völkerrecht handeln soll und dass Wahlfachkandidaten nicht die Hauptzielgruppe darstellen. Das muss ganz und gar kein Qualitätsmangel sein, wenn man davon ausgeht, dass der Einstieg in das Völkerrecht so beschaffen sein sollte, dass man Spaß daran findet, sich weiter einzuarbeiten. Von Vorteil ist es deswegen, dass der Autor eine beachtliche Seitenanzahl auf eine Einführung in die Materie verwendet, quasi einen Allgemeinen Teil des Völkerrechts darstellt, der zum Verständnis späterer Rechtsgebiet dient. Sehr angenehm ist das Kapitel über Völkerrechtssubjekte zu lesen, da dort offensichtlich nicht versucht wird (ganz im Gegensatz zu anderen, auch "Standard"-Werken), in seitenlangen Ausführungen zum mittlerweile nicht mehr allzu relevanten Streit um den Status der deutschen Teilstaaten frühere wissenschaftliche Arbeit als Füllmaterial einzuarbeiten. Schade ist der etwas kurz geratene Teil über das Individuum als Völkerrechtsbezugspunkt. Ausführlich genug werden jedoch die völkerrechtlichen Rechtsquellen und ihre Beziehung zum Staatsrecht erörtert. Nur schwer einleuchtend ist aber die Aufspaltung von Hoheitsgewalt der Staaten und Souveränität (hier als Grundprinzip zwischenstaatlicher Beziehungen) in verschiedene Kapitel, da die innere wie die äußere Souveränität nur schwer trennbar ist. Auch etwas unglücklich erscheint die Platzierung des Gewaltverbotes in das Kapitel Grundprinzipien zwischenstaatlicher Beziehungen, da so das Zusammenspiel zwischen Sicherheitsrat und kriegslüsternen Supermächten im Kapitel über die Vereinten Nationen nicht behandelt wird. Bemerkenswert ist jedoch, dass aktuelle Probleme wie der Afghanistankrieg und der Internationale Strafgerichtshof Erwähnung finden konnten.
Als Fazit bleibt der Eindruck der Buchrückseite: eine für den völkerrechtlichen "Laien" tatsächlich gut zu lesende Einführung, für den Wahlfachler ist das Buch kein wirklicher Ersatz zu umfangreicheren Werken und für Wissenschaftler dürfte die Suche nach passenden Fußnoten manchmal an den genannten ungewöhnlichen Kapitelaufteilungen scheitern.


Albert Bleckmann, Völkerrecht, Nomos 2001 (1. Auflage) Abbildung des Buchtitels
Dass hier ein erfahrener Lehrbuchautor die Feder geführt hat, merkt man bereits beim Studium der Gliederung des Inhalts. Die Grundlagen des Völkerrechts werden begrifflich, historisch und im Hinblick auf die beteiligten Rechtssubjekte geklärt. Gleich danach wird das in den Augen der meisten Völkerrechtler tragende Rechtsprinzip erörtert, das Souveränitätsprinzip. Auch bei den nachfolgenden Kapiteln wird der Schwerpunkt auf prüfungsrelevante Themen gesetzt, so etwa die Entstehung und Verbindlichkeit von Völkergewohnheitsrecht und vor allem die Unwirksamkeit und Auslegung völkerrechtlicher Verträge. Weniger diskussionswürdige Themen wie das Verhältnis zum Staatsrecht werden nicht unnötig breit getreten. Einen sehr interessanten Ansatz bieten die beiden nachfolgenden Teile des Buches, die Unterteilung in Kompetenz- und Kooperationsvölkerrecht, d.h. plakativ gesagt, wann und bis wohin regiert der Staat und ab welchem Zeitpunkt ist er zur Zusammenarbeit mit anderen Völkerrechtssubjekten angehalten. Nicht in jedem Völkerrechtslehrbuch findet sich zum Beispiel eine Abgrenzung internationalen Kollisionsrecht, ohne welches man aber die staatlichen Beziehungen nicht zur Gänze durchdringen kann. Ein bisschen knapp erscheint die Behandlung des Diplomatenrechts, nicht ausreichend gewichtet wirkt auch die Behandlung der Vereinten Nationen im Gefüge der zahlreichen internationalen Organisationen. Schade ist es auch, wenn veröffentlichte Aufsätze einfach als Kapitelteile eingefügt werden, da diese dann mehr Platz erhalten als andere, wichtigere Gebiete und vor allem die Aufgabe des Lehrbuches, etwa der Darstellung anderer Ansichten verfehlen. Wiederum erfreulich ist der praktische Ansatz des Werkes, als zum Schluss die Durchsetzbarkeit von Völkerrecht anhand verschiedener Materien dargestellt wird. In der nächsten Auflage werden diesbezüglich sicher auch (angesichts des Erscheinungsjahres zum damaligen Zeitpunkt noch nicht aktuellen) Passagen zum Afghanistankrieg und dem Internationalen Strafgerichtshof enthalten sein. Unabhängig davon ist dieses Lehrbuch für den praktisch denkenden Juristen zur Lektüre sehr zu empfehlen.


Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, de Gruyter 2001 (2. Auflage)
Ein Lehrbuch mit diversen Autoren birgt zugleich Chancen und Risiken: zunächst die Chance, dass jeder Autor nur einen begrenzten Themen- und Seitenbereich zu bearbeiten hat, und deswegen die sachlich gebotene Kürze beachtet, sowie die Chance, das Wissen diverser renommierter Dozenten in einem Buch zu vereinigen. Dagegen riskiert man einen uneinheitlichen Stil und eventuell eine unausgewogene Schwerpunktsetzung zugunsten der Steckenpferde der einzelnen Wissenschaftler. Zu loben ist zunächst zweierlei: erstens der logische Aufbau der Themen und die mehr als ausführliche Behandlung der Materie sowie die Untermauerung mit Fußnoten. Dadurch wird das Werk aber gleichzeitig ausführlich und so nicht allzu leicht verdaulich, mithin kein wirkliches Einführungswerk. Dennoch ist gerade das erste Kapitel zur Übersicht über das Völkerrecht und die Bestimmung der wesentlichen Begriffe eine Einführung per se. Nach diesem kann man nach Belieben die folgenden Themengebiete durcharbeiten. Gelungen ist die Trennung der UN-Aktivitäten in ein Kapitel über internationale Organisationen und das Kriegsrecht im Speziellen. Ebenso gelungen ist die ausführliche Darstellung des Einzelnen als Völkerrechtssubjekt. Etwas zu kurz kommt aber überraschenderweise die Darstellung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit gerade einmal 5 Seiten und die Behandlung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in verschiedenen Kapiteln ist zwar thematisch konsequent aber verwirrend. Erfreulich wiederum ist die Bezugnahme auf Umwelt, Wirtschaft und Kultur als wesentliche Eckpfeiler des friedlichen Umgangs der Staaten untereinander. Zeitlich nicht mehr erfassbar war die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), was jedoch in der nächsten Auflage sicher in der gebotenen Ausführlichkeit nachgetragen wird. Leider ebenfalls zu kurz geraten ist der Abschnitt über das Diplomatenrecht, da dieses ein beliebter Aufhänger für Examensarbeiten ist. Insgesamt ist dieses Buch sehr zur Lektüre zu empfehlen, wenn man den Aufbau der Werkes anhand des Inhaltsverzeichnisses nachvollzogen hat. Ansonsten kann man sich leicht darin verirren oder bestimmte Punkte einfach nicht auffinden.


Philip Kunig / Robert Uerpmann, Übungen im Völkerrecht, de Gruyter 1998 (1. Auflage)
Es ist überraschend, wenn man ein Buch mit völkerrechtlichen Übungsfällen in die Hand nimmt und zunächst Ausführungen über das Delikt im Völkerrecht findet, dessen Zurechenbarkeit und die Rechtfertigung. Die Autoren haben sich offensichtlich zum Ziel gesetzt, die immerhin 20 Fälle unter dem Schwerpunkt der völkerrechtlichen Delikts zu konzipieren, um so den Benutzern eine halbwegs vertraute Schematisierung zu ermöglichen. Dies ist zunächst lobenswert, jedoch angesichts der Themenfülle des Völkerrechts ein wenig überbewertet. Innerhalb der Fälle, die sich vom Schwierigkeitsgrad her steigern und zum Schluss sogar einen Prüfungsvortrag darstellen (Fall 20), werden jedoch die examensrelevanten Themen auch einmal ohne Bezugnahme auf das Deliktssystem behandelt. Von Vorteil für den Leser ist die durchweg genaue Zitierung von Fundstellen und weiter führenden Werken. Unglücklich dagegen erscheint die starke Einbeziehung des Entwurfes (!) der International Law Commission zur Staatenverantwortlichkeit (abgedruckt lediglich in Englisch im Anhang des Werkes). Diese hat man im Zweifel nicht im Sartorius II im Examen zur Hand und ungeachtet ihrer tatsächlichen Bedeutung für das praktische Völkerrecht ist der fremdsprachige Entwurf eines Regelwerks, den man zur Lösung der Fälle dieses Buches sinnvollerweise zuerst durchlesen sollte, eher ungeeignet, als Prüfungsgrundlage für eine Vielzahl von konstruierten Fällen zu fungieren. Immerhin überzeugen die einzelnen Fälle durch graphische Einschübe, zum Beispiel zu einzelnen Zulässigkeitsprüfungen wie der Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie zum Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Angesichts der erwähnten Schwerpunktbildung ist es fraglich, ob man mit dieser Fallsammlung einen (zufälligen) Treffer für das Examen landen könnte, aber die Bearbeitung der Fälle schult in jedem Fall das Gespür für völkerrechtliche Details für das Wahlfach.


Albrecht Weber, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Sellier 2002
Wer sich mit der Grundrechtecharta intensiver beschäftigen möchte und keine Lust auf unübersichtliche Ausdrucke von Internetfundstücken hat, der kann in der dreisprachigen (deutsch, englisch, französisch) Sammlung des Textes sowie einer ebenso dreisprachigen Einführung einen wertvollen Forschungsbegleiter finden. Dies deswegen, da in der Einleitung die Geschichte der Charta und ihre Struktur dargestellt wird, unter anderem auch unter Hinweis auf bereits bestehende Rechte in der Gemeinschaft, und man in den englisch- und französischsprachigen Abhandlungen zugleich die entsprechenden Fachausdrücke auffinden kann, ohne gleich ein Lexikon bemühen zu müssen. Neben der Beschreibung des Geltungsbereiches der Charta und den möglichen Einschränkungen der verbrieften Rechte findet sich als Schlussbetrachtung auch der wichtige Hinweis auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt, die durch weitere Konsensrunden nicht wirklich eine Stärkung erfahren dürfte, sondern dies erst wieder durch die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gefördert werden dürfte.
Pippan, Christian, Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie als Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG, Peter Lang 2002
Wohin kann sich Europa außenpolitisch entwickeln? Wie geschieht dies unter Wahrung oder gar Verbreitung "unseres" Standards an Menschenrechtsschutz? Die Änderung der Einstellung der EG gegenüber ihren Vertragspartnern bei der internationalen Zusammenarbeit wird beschrieben und die verschiedenen ergriffenen und möglichen Maßnahmen, sowohl durch negatives wie positives Handeln, zur Erreichung von verbessertem Menschenrechtsschutz durch Stärkung von Demokratie und Recht sowie generell einer verantwortungsbewussten Staatsführung dargestellt. Die allgemeinen Außenbeziehungen der EG werden vom Gedanken der Menschenrechte und Grundfreiheiten geprägt und die entsprechenden Maßnahmen und Instrumente hierzu müssen dementsprechend in völker- und europarechtlichem Zusammenhang erörtert werden. Diese Dissertation dürfte sich zwar inhaltlich im Wahlfachgebiet befinden, ist jedoch speziell für Juristen, die sich (wissenschaftlich) mit der Stellung der Menschenrechte und deren Einfluss auf staatliches Handeln beschäftigen, eine hilfreiche Lektüre, um Einheitlichkeit und Entwicklung des europäischen Handelns hinsichtlich der Behandlung der Menschenrechte in einem Teilaspekt zu begutachten. Daneben ist es auch ein anschauliches Beispiel für die Vereinbarkeit von außenpolitischen Maßnahmen mit den begrenzten Kompetenzen der EG.


Dirk Ehlers (Hrsg.), Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten, de Gruyter 2003
Der Herausgeber hat eine Zahl renommierter, dennoch junger Professoren als Autoren gewinnen können, die sich alle zu einem Teilbereich der Grundrechte in Europa äußern. Wichtig und vorbildlich ist der Beginn mit den Grundrechten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert werden. Sollte die Grundrechtecharta ratifiziert werden, ist eine Parallelität zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unverkennbar und die Reichweite des Schutzes der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kann hilfreich sein, um die Grenzen der Artikel der Charta auszuloten. Hiernach werden die geschriebenen und ungeschriebenen Grundrechte der Europäischen Gemeinschaften dargestellt, wobei vor allem die Analyse der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelten ungeschriebenen Grundrechte, die normalerweise jedes Ausbildungsskript sprengen würde, sehr lesenswert ist, auch zum Verständnis der Differenzen zu den nationalen Rechten und Schranken. Ein guter Service an die studentischen Leser ist der Einbezug von Fällen, um die Inhalte der einzelnen Grundrechte zu erklären. Eher in den Wahlfachbereich hinein geht vor allem das letzte Kapitel über die Unionsbürgerrechte, was jedoch nicht von einer zumindest überblicksmäßigen Lektüre abhalten sollte. Insgesamt ist dieses Werk eine höchst lesenswerte Ergänzung zu meist nur überblicksmäßiger Ausbildungsliteratur, da im Gegensatz zu sonstigen Lehrbüchern keine allgemein bekannten Abhandlungen geboten sind, sondern gelungene neue Gegenüber- und Zusammenstellungen.


Ralf Bauer, Das Recht auf eine gute Verwaltung im Europäischen Gemeinschaftsrecht, Peter Lang 2002
Eines der Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta, welches für jeden einzelnen Unionsbürger von besonderer Bedeutung für die Zukunft der immer mehr zusammenwachsenden Union ist, ist das von Europäischem Gericht erster Instanz (EuG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) entwickelte subjektive Recht auf eine gute Verwaltung, verankert in Art. 41 der Charta. Man kann von einer Dissertation nicht verlangen, dass man einen Leitfaden zur Durchsetzung von konkreten Angelegenheiten gegen die Gemeinschaftsbürokratie und die heimischen Amtsstuben erhält. Jedoch findet man dafür zurecht eine genaue Analyse des zwangsweise gemeinschaftsautonom zu haltenden Begriffs "Verwaltung" sowie eine Auflistung der einzelnen Rechte, auf die man sich in der Europäischen Gemeinschaft im Zweifel berufen kann. In Anbetracht der noch nicht erfolgten Ratifizierung der Grundrechtecharta ist es hilfreich, anhand des Wirkens der Gerichte und Generalanwälte die Entwicklung des Rechts auf gute Verwaltung aufgezeigt zu bekommen, da sich auch aus dieser Rechtsprechung die Konkretisierung des offen gehaltenen Art. 41 Grundrechtecharta entwickeln muss. Ebenfalls (noch) nötig ist die Analyse, ob sich das Recht auf gute Verwaltung lediglich als "soft law" präsentiert, oder vielmehr ein durchsetzbares Recht mit verbindlichen Maßstäben darstellt, dazu, ob hier lediglich eine Konkretisierung von bisher bereits bestehendem Gewohnheitsrecht erfolgte.
Außer der Tatsache, dass der Autor eine wesentlich übersichtlichere Gliederung seines Textes hätte wählen sollen, ist es nicht nur für das Wahlfach Europarecht zu empfehlen, sich einmal mit dieser Abhandlung zu beschäftigen.

Stephen L. Carter, Schachmatt, Econ Ullstein List
Es ist unumgänglich für jeden Juristen, sich mit Sprache zu beschäftigen, will er in seinem späteren Wirken mehr als nur einer unter vielen Rechtsknechten sein und statt dessen durch gewählte und logische Formulierungen oder Bonmots im geschäftlichen wie privaten Wirken überzeugen. Manche Juristen wagen es auch tatsächlich, so weit zu gehen, sich in die Welt der Prosa zu begeben und ihre Gedanken einem vielleicht weltweiten Publikum mittels ihrer auch im Berufsleben meist einzigen "Waffe", ihrer Sprache, nahe zu bringen. Erfolgreich zumindest in kommerzieller Hinsicht war dabei der amerikanische Jura-Professor Carter, der mit seinem Roman "Schachmatt" einen in Amerika wie Deutschland unerwarteten Erfolg in den Bestsellerlisten landen konnte und auch eine Besprechung im SPIEGEL aufweisen kann.
Unabhängig von der Tatsache, dass man seine literarischen Kenntnisse auch über die Inhalte des juristischen Seminars erweitern oder aufrechterhalten sollte, könnte man bei diesem Titel anfangs dazu hingerissen sein, es als Standardlektüre zu empfehlen, scheint der Titel doch gerade für Juristenköpfe auch beruflich wichtige Elemente zu bergen: Aufdeckung von komplizierten Sachverhalten, kriminalistisches Gespür der Protagonisten, Behandlung der Ethik des Juristenstandes und vor allem die bei Juristen weit verbreitete Beschäftigung mit dem Schachsport.
Wenn man jedoch die über 800 Seiten hinter sich gebracht hat und nicht vor Ärger über die lausige Lektorierung seitens des deutschen Übersetzers vorher mit der Lektüre aufgehört hat, wird man zu dem Ergebnis kommen, dass man die zu gewinnenden Erkenntnisse auch ohne dieses Buch hätte erlangen können.
Die Hauptperson Talcott Garland ist ein Juraprofessor, der die unlauteren Machenschaften seines Vaters, eines ehemaligen Richters, aufzudecken gedenkt. Dabei wird er in allerlei Ränkespiele in seiner Fakultät und im Rechtssystem generell hineingezogen und muss sich falscher Verdächtigungen und Angriffen auf sein Leben erwehren, um hinter Geheimnisse seines Vaters zu kommen, deren Aufdeckung einigen Personen sehr unrecht zu sein scheint. Dabei leidet der Protagonist offensichtlich an einem emotionalen Defizit, da er lediglich einen roten Schleier vor den Augen sehen kann, wenn er sich aufregt, ansonsten aber ziemlich stoisch und damit schwach, unkommunikativ und ein wenig unglaubwürdig, gerade zu Beginn schlicht demotivierend für den Leser wirkt. Diese Unfähigkeit zur Durchsetzung seiner Gefühle und Interessen erstreckt sich dabei auf alle ihn umgebende Personen, also seine Frau, seine Fakultätskollegen, seine Geschwister, seine Studenten. Man muss sich bald entscheiden zwischen Mitleid und Abschätzigkeit über die Hauptperson. Auch die ständige politisch korrekte Ausdrucksweise wie z.B. "Angehörige der dunkelhäutigeren Nation" sind auf Dauer ermüdend. Dazu kommt schließlich, dass es innerhalb des Buches weder tiefere Einblicke in die Unwägbarkeiten der amerikanischen Rechtslandschaft noch eine Verständnis schaffende Beschreibung des dortigen Lehrbetriebs gibt. Die Profession des Autors sowie seiner sämtlichen Figuren gibt nur den Rahmen eines zufällig im juristischen Bereich angesiedelten Plots, nämlich der Käuflichkeit von Richtern und der Verstrickung in mafiöse Strukturen. Kein Schicksal, das etwa einem Buchhalter oder Naturwissenschaftler erspart bleiben könnte, und keine Informationen, die man sich als Nicht-Jurist nicht ebenso klischeehaft hätte zusammenreimen können.
Leider ist der Zusammenhang mit dem Schachspiel ebenfalls nur ein Aufhänger für die Geschichte und hat keine tiefere Verstrickung mit den Handelnden gefunden, wäre dies doch gerade geeignet gewesen, die kühle Logik des Spiels und der Juristerei aufzuzeigen, die im Idealfall vorherrscht und welche dem geübten Schachspieler zu einem Vorteil in Prüfungssituationen verhilft.
Insgesamt ist das Werk spannend, jedoch für jeden Leser zu handhaben. Für Juristen bietet das Buch trotz verschiedener anders lautender Anpreisungen keine wirklichen geistigen Zugewinne, für Schachspieler erst recht nicht. Wer dennoch ein Fan amerikanischer Verschwörungsliteratur ist, dem ist die Lektüre ohne Vorbehalte zu raten.

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