Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema Januar: Völkerrecht - Von Benjamin Krenberger
(Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)
Das Völkerrecht ist für den juristisch interessierten Studenten,
Referendar oder Assessor ein Rechtsgebiet, das man kaum umgehen kann,
möchte man die komplexen Wirrungen des Weltgeschehens annähernd
nachvollziehen können. Dass dabei in den meisten Lehrbüchern
und Skripten dem Kriegsvölkerrecht jegliche Bedeutung abgesprochen
wird, wird von den USA konsequent widerlegt: die bewaffnete Auseinandersetzung
und ihre Legitimation ist ein weiterhin brandaktuelles Thema, wenn auch
nicht mehr ausschließlich mit Staaten als Gegnern.
Wer sich jedoch im Hinblick auf das Examen ein Lehrbuch erhofft, das ihm
die Vorbereitung auf das Thema "Bezüge des Staatsrechts zum
Völkerrecht" oder das Wahlfachgruppenthema "Völkerrecht"
so leicht wie möglich macht, der wird schon angesichts der Vielschichtigkeit
des Völkerrechts erkennen müssen, dass es ein solches Kompendium
kaum geben kann: entweder ist es zu oberflächlich oder zu ausführlich
oder der Autor hat seine persönlichen Schwerpunkte, welche nicht
unbedingt examensrelevant sein müssen.
Klassiker der Völkerrechtsausbildung wie die Werke von Verdross/Simma
oder Berber warten seit langem auf eine Neuauflage, ständig aktualisierte
Werke wie von Ipsen oder Seidl-Hohenveldern sind wegen ihres vorbildlichen
Umfangs schwer zu verdauende Posten in der Examensvorbereitung. Vorgestellt
werden sollen hier zunächst vier allgemeine Werke. Davon sind zwei
mit knapp 400 Seiten geeignet, bei den Überlegungen zur Examensvorbereitung
gerade noch in das Schema "machbarer Umfang" zu fallen. Ein
Titel hat zwar deutlich mehr Seiten, überzeugt aber durch besondere
Schwerpunktsetzung. Angenehm ist daneben die Existenz von Fallsammlungen,
die zwar völkerrechtsuntypisch, aber den Examensbedürfnissen
entsprechend konzipiert sind. Ein solches Werk soll ebenfalls vorgestellt
werden.
Neben den allgemeinen Werken über Völkerrecht ist es unabdingbar,
einen weiteren Blick auf Titel zu werfen, die sich mit einem der examensrelevantesten
Themen der nächsten Zeit befassen: dem Grund- und Menschenrechtsschutz
in Europa. Grundrechtsschutz und Menschenrechte sind (noch) im Völkerrecht
anzusiedeln. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch richterliche
Rechtsfortbildung dafür gesorgt, dass auch gemeinschaftsweite Grundrechte
existieren, aber die verbindliche Niederlegung und Ratifizierung dieser
Rechte lässt weiterhin auf sich warten. Kein Thema dürfte in
den Schnittpunkten von öffentlichem Recht, Völkerrecht und Europarecht
so relevant werden, wie der somit weiterhin uneinheitlich gestaltete europäische
Grundrechtsschutz. Neben die bestehenden Grundfreiheiten und Grundrechte
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) treten in Bälde
die normierten Rechte der Europäischen Grundrechtecharta, im Idealfall
in ratifizierter Form. Für das Völkerrecht zu beachten ist daneben
der "Export" von Menschenrechten im Rahmen der vertraglichen
Zusammenarbeit mit anderen Staaten und Systemen.
Matthias Herdegen, Völkerrecht, Beck 2002 (2. Auflage)
Das Buch ist ehrlich: schon auf dem Rückseitentext wird deklariert,
dass es sich bei diesem Werk um eine Einführung in das Völkerrecht
handeln soll und dass Wahlfachkandidaten nicht die Hauptzielgruppe darstellen.
Das muss ganz und gar kein Qualitätsmangel sein, wenn man davon ausgeht,
dass der Einstieg in das Völkerrecht so beschaffen sein sollte, dass
man Spaß daran findet, sich weiter einzuarbeiten. Von Vorteil ist
es deswegen, dass der Autor eine beachtliche Seitenanzahl auf eine Einführung
in die Materie verwendet, quasi einen Allgemeinen Teil des Völkerrechts
darstellt, der zum Verständnis späterer Rechtsgebiet dient.
Sehr angenehm ist das Kapitel über Völkerrechtssubjekte zu lesen,
da dort offensichtlich nicht versucht wird (ganz im Gegensatz zu anderen,
auch "Standard"-Werken), in seitenlangen Ausführungen zum
mittlerweile nicht mehr allzu relevanten Streit um den Status der deutschen
Teilstaaten frühere wissenschaftliche Arbeit als Füllmaterial
einzuarbeiten. Schade ist der etwas kurz geratene Teil über das Individuum
als Völkerrechtsbezugspunkt. Ausführlich genug werden jedoch
die völkerrechtlichen Rechtsquellen und ihre Beziehung zum Staatsrecht
erörtert. Nur schwer einleuchtend ist aber die Aufspaltung von Hoheitsgewalt
der Staaten und Souveränität (hier als Grundprinzip zwischenstaatlicher
Beziehungen) in verschiedene Kapitel, da die innere wie die äußere
Souveränität nur schwer trennbar ist. Auch etwas unglücklich
erscheint die Platzierung des Gewaltverbotes in das Kapitel Grundprinzipien
zwischenstaatlicher Beziehungen, da so das Zusammenspiel zwischen Sicherheitsrat
und kriegslüsternen Supermächten im Kapitel über die Vereinten
Nationen nicht behandelt wird. Bemerkenswert ist jedoch, dass aktuelle
Probleme wie der Afghanistankrieg und der Internationale Strafgerichtshof
Erwähnung finden konnten.
Als Fazit bleibt der Eindruck der Buchrückseite: eine für den
völkerrechtlichen "Laien" tatsächlich gut zu lesende
Einführung, für den Wahlfachler ist das Buch kein wirklicher
Ersatz zu umfangreicheren Werken und für Wissenschaftler dürfte
die Suche nach passenden Fußnoten manchmal an den genannten ungewöhnlichen
Kapitelaufteilungen scheitern.
Albert Bleckmann, Völkerrecht, Nomos 2001 (1. Auflage) 
Dass hier ein erfahrener Lehrbuchautor die Feder geführt hat, merkt
man bereits beim Studium der Gliederung des Inhalts. Die Grundlagen des
Völkerrechts werden begrifflich, historisch und im Hinblick auf die
beteiligten Rechtssubjekte geklärt. Gleich danach wird das in den
Augen der meisten Völkerrechtler tragende Rechtsprinzip erörtert,
das Souveränitätsprinzip. Auch bei den nachfolgenden Kapiteln
wird der Schwerpunkt auf prüfungsrelevante Themen gesetzt, so etwa
die Entstehung und Verbindlichkeit von Völkergewohnheitsrecht und
vor allem die Unwirksamkeit und Auslegung völkerrechtlicher Verträge.
Weniger diskussionswürdige Themen wie das Verhältnis zum Staatsrecht
werden nicht unnötig breit getreten. Einen sehr interessanten Ansatz
bieten die beiden nachfolgenden Teile des Buches, die Unterteilung in
Kompetenz- und Kooperationsvölkerrecht, d.h. plakativ gesagt, wann
und bis wohin regiert der Staat und ab welchem Zeitpunkt ist er zur Zusammenarbeit
mit anderen Völkerrechtssubjekten angehalten. Nicht in jedem Völkerrechtslehrbuch
findet sich zum Beispiel eine Abgrenzung internationalen Kollisionsrecht,
ohne welches man aber die staatlichen Beziehungen nicht zur Gänze
durchdringen kann. Ein bisschen knapp erscheint die Behandlung des Diplomatenrechts,
nicht ausreichend gewichtet wirkt auch die Behandlung der Vereinten Nationen
im Gefüge der zahlreichen internationalen Organisationen. Schade
ist es auch, wenn veröffentlichte Aufsätze einfach als Kapitelteile
eingefügt werden, da diese dann mehr Platz erhalten als andere, wichtigere
Gebiete und vor allem die Aufgabe des Lehrbuches, etwa der Darstellung
anderer Ansichten verfehlen. Wiederum erfreulich ist der praktische Ansatz
des Werkes, als zum Schluss die Durchsetzbarkeit von Völkerrecht
anhand verschiedener Materien dargestellt wird. In der nächsten Auflage
werden diesbezüglich sicher auch (angesichts des Erscheinungsjahres
zum damaligen Zeitpunkt noch nicht aktuellen) Passagen zum Afghanistankrieg
und dem Internationalen Strafgerichtshof enthalten sein. Unabhängig
davon ist dieses Lehrbuch für den praktisch denkenden Juristen zur
Lektüre sehr zu empfehlen.
Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, de Gruyter 2001 (2.
Auflage)
Ein Lehrbuch mit diversen Autoren birgt zugleich Chancen und Risiken:
zunächst die Chance, dass jeder Autor nur einen begrenzten Themen-
und Seitenbereich zu bearbeiten hat, und deswegen die sachlich gebotene
Kürze beachtet, sowie die Chance, das Wissen diverser renommierter
Dozenten in einem Buch zu vereinigen. Dagegen riskiert man einen uneinheitlichen
Stil und eventuell eine unausgewogene Schwerpunktsetzung zugunsten der
Steckenpferde der einzelnen Wissenschaftler. Zu loben ist zunächst
zweierlei: erstens der logische Aufbau der Themen und die mehr als ausführliche
Behandlung der Materie sowie die Untermauerung mit Fußnoten. Dadurch
wird das Werk aber gleichzeitig ausführlich und so nicht allzu leicht
verdaulich, mithin kein wirkliches Einführungswerk. Dennoch ist gerade
das erste Kapitel zur Übersicht über das Völkerrecht und
die Bestimmung der wesentlichen Begriffe eine Einführung per se.
Nach diesem kann man nach Belieben die folgenden Themengebiete durcharbeiten.
Gelungen ist die Trennung der UN-Aktivitäten in ein Kapitel über
internationale Organisationen und das Kriegsrecht im Speziellen. Ebenso
gelungen ist die ausführliche Darstellung des Einzelnen als Völkerrechtssubjekt.
Etwas zu kurz kommt aber überraschenderweise die Darstellung der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit gerade einmal 5
Seiten und die Behandlung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in verschiedenen
Kapiteln ist zwar thematisch konsequent aber verwirrend. Erfreulich wiederum
ist die Bezugnahme auf Umwelt, Wirtschaft und Kultur als wesentliche Eckpfeiler
des friedlichen Umgangs der Staaten untereinander. Zeitlich nicht mehr
erfassbar war die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH),
was jedoch in der nächsten Auflage sicher in der gebotenen Ausführlichkeit
nachgetragen wird. Leider ebenfalls zu kurz geraten ist der Abschnitt
über das Diplomatenrecht, da dieses ein beliebter Aufhänger
für Examensarbeiten ist. Insgesamt ist dieses Buch sehr zur Lektüre
zu empfehlen, wenn man den Aufbau der Werkes anhand des Inhaltsverzeichnisses
nachvollzogen hat. Ansonsten kann man sich leicht darin verirren oder
bestimmte Punkte einfach nicht auffinden.
Philip Kunig / Robert Uerpmann, Übungen im Völkerrecht, de
Gruyter 1998 (1. Auflage)
Es ist überraschend, wenn man ein Buch mit völkerrechtlichen
Übungsfällen in die Hand nimmt und zunächst Ausführungen
über das Delikt im Völkerrecht findet, dessen Zurechenbarkeit
und die Rechtfertigung. Die Autoren haben sich offensichtlich zum Ziel
gesetzt, die immerhin 20 Fälle unter dem Schwerpunkt der völkerrechtlichen
Delikts zu konzipieren, um so den Benutzern eine halbwegs vertraute Schematisierung
zu ermöglichen. Dies ist zunächst lobenswert, jedoch angesichts
der Themenfülle des Völkerrechts ein wenig überbewertet.
Innerhalb der Fälle, die sich vom Schwierigkeitsgrad her steigern
und zum Schluss sogar einen Prüfungsvortrag darstellen (Fall 20),
werden jedoch die examensrelevanten Themen auch einmal ohne Bezugnahme
auf das Deliktssystem behandelt. Von Vorteil für den Leser ist die
durchweg genaue Zitierung von Fundstellen und weiter führenden Werken.
Unglücklich dagegen erscheint die starke Einbeziehung des Entwurfes
(!) der International Law Commission zur Staatenverantwortlichkeit (abgedruckt
lediglich in Englisch im Anhang des Werkes). Diese hat man im Zweifel
nicht im Sartorius II im Examen zur Hand und ungeachtet ihrer tatsächlichen
Bedeutung für das praktische Völkerrecht ist der fremdsprachige
Entwurf eines Regelwerks, den man zur Lösung der Fälle dieses
Buches sinnvollerweise zuerst durchlesen sollte, eher ungeeignet, als
Prüfungsgrundlage für eine Vielzahl von konstruierten Fällen
zu fungieren. Immerhin überzeugen die einzelnen Fälle durch
graphische Einschübe, zum Beispiel zu einzelnen Zulässigkeitsprüfungen
wie der Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) sowie zum Menschenrechtsausschuss der Vereinten
Nationen. Angesichts der erwähnten Schwerpunktbildung ist es fraglich,
ob man mit dieser Fallsammlung einen (zufälligen) Treffer für
das Examen landen könnte, aber die Bearbeitung der Fälle schult
in jedem Fall das Gespür für völkerrechtliche Details für
das Wahlfach.
Albrecht Weber, Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
Sellier 2002
Wer sich mit der Grundrechtecharta intensiver beschäftigen möchte
und keine Lust auf unübersichtliche Ausdrucke von Internetfundstücken
hat, der kann in der dreisprachigen (deutsch, englisch, französisch)
Sammlung des Textes sowie einer ebenso dreisprachigen Einführung
einen wertvollen Forschungsbegleiter finden. Dies deswegen, da in der
Einleitung die Geschichte der Charta und ihre Struktur dargestellt wird,
unter anderem auch unter Hinweis auf bereits bestehende Rechte in der
Gemeinschaft, und man in den englisch- und französischsprachigen
Abhandlungen zugleich die entsprechenden Fachausdrücke auffinden
kann, ohne gleich ein Lexikon bemühen zu müssen. Neben der Beschreibung
des Geltungsbereiches der Charta und den möglichen Einschränkungen
der verbrieften Rechte findet sich als Schlussbetrachtung auch der wichtige
Hinweis auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt,
die durch weitere Konsensrunden nicht wirklich eine Stärkung erfahren
dürfte, sondern dies erst wieder durch die Spruchpraxis des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) gefördert werden dürfte.
Pippan, Christian, Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie
als Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG, Peter Lang 2002
Wohin kann sich Europa außenpolitisch entwickeln? Wie geschieht
dies unter Wahrung oder gar Verbreitung "unseres" Standards
an Menschenrechtsschutz? Die Änderung der Einstellung der EG gegenüber
ihren Vertragspartnern bei der internationalen Zusammenarbeit wird beschrieben
und die verschiedenen ergriffenen und möglichen Maßnahmen,
sowohl durch negatives wie positives Handeln, zur Erreichung von verbessertem
Menschenrechtsschutz durch Stärkung von Demokratie und Recht sowie
generell einer verantwortungsbewussten Staatsführung dargestellt.
Die allgemeinen Außenbeziehungen der EG werden vom Gedanken der
Menschenrechte und Grundfreiheiten geprägt und die entsprechenden
Maßnahmen und Instrumente hierzu müssen dementsprechend in
völker- und europarechtlichem Zusammenhang erörtert werden.
Diese Dissertation dürfte sich zwar inhaltlich im Wahlfachgebiet
befinden, ist jedoch speziell für Juristen, die sich (wissenschaftlich)
mit der Stellung der Menschenrechte und deren Einfluss auf staatliches
Handeln beschäftigen, eine hilfreiche Lektüre, um Einheitlichkeit
und Entwicklung des europäischen Handelns hinsichtlich der Behandlung
der Menschenrechte in einem Teilaspekt zu begutachten. Daneben ist es
auch ein anschauliches Beispiel für die Vereinbarkeit von außenpolitischen
Maßnahmen mit den begrenzten Kompetenzen der EG.
Dirk Ehlers (Hrsg.), Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten,
de Gruyter 2003
Der Herausgeber hat eine Zahl renommierter, dennoch junger Professoren
als Autoren gewinnen können, die sich alle zu einem Teilbereich der
Grundrechte in Europa äußern. Wichtig und vorbildlich ist der
Beginn mit den Grundrechten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) garantiert werden. Sollte die Grundrechtecharta ratifiziert werden,
ist eine Parallelität zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) unverkennbar und die Reichweite des Schutzes der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) kann hilfreich sein, um die Grenzen der
Artikel der Charta auszuloten. Hiernach werden die geschriebenen und ungeschriebenen
Grundrechte der Europäischen Gemeinschaften dargestellt, wobei vor
allem die Analyse der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelten
ungeschriebenen Grundrechte, die normalerweise jedes Ausbildungsskript
sprengen würde, sehr lesenswert ist, auch zum Verständnis der
Differenzen zu den nationalen Rechten und Schranken. Ein guter Service
an die studentischen Leser ist der Einbezug von Fällen, um die Inhalte
der einzelnen Grundrechte zu erklären. Eher in den Wahlfachbereich
hinein geht vor allem das letzte Kapitel über die Unionsbürgerrechte,
was jedoch nicht von einer zumindest überblicksmäßigen
Lektüre abhalten sollte. Insgesamt ist dieses Werk eine höchst
lesenswerte Ergänzung zu meist nur überblicksmäßiger
Ausbildungsliteratur, da im Gegensatz zu sonstigen Lehrbüchern keine
allgemein bekannten Abhandlungen geboten sind, sondern gelungene neue
Gegenüber- und Zusammenstellungen.
Ralf Bauer, Das Recht auf eine gute Verwaltung im Europäischen
Gemeinschaftsrecht, Peter Lang 2002
Eines der Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta, welches
für jeden einzelnen Unionsbürger von besonderer Bedeutung für
die Zukunft der immer mehr zusammenwachsenden Union ist, ist das von Europäischem
Gericht erster Instanz (EuG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH)
entwickelte subjektive Recht auf eine gute Verwaltung, verankert in Art.
41 der Charta. Man kann von einer Dissertation nicht verlangen, dass man
einen Leitfaden zur Durchsetzung von konkreten Angelegenheiten gegen die
Gemeinschaftsbürokratie und die heimischen Amtsstuben erhält.
Jedoch findet man dafür zurecht eine genaue Analyse des zwangsweise
gemeinschaftsautonom zu haltenden Begriffs "Verwaltung" sowie
eine Auflistung der einzelnen Rechte, auf die man sich in der Europäischen
Gemeinschaft im Zweifel berufen kann. In Anbetracht der noch nicht erfolgten
Ratifizierung der Grundrechtecharta ist es hilfreich, anhand des Wirkens
der Gerichte und Generalanwälte die Entwicklung des Rechts auf gute
Verwaltung aufgezeigt zu bekommen, da sich auch aus dieser Rechtsprechung
die Konkretisierung des offen gehaltenen Art. 41 Grundrechtecharta entwickeln
muss. Ebenfalls (noch) nötig ist die Analyse, ob sich das Recht auf
gute Verwaltung lediglich als "soft law" präsentiert, oder
vielmehr ein durchsetzbares Recht mit verbindlichen Maßstäben
darstellt, dazu, ob hier lediglich eine Konkretisierung von bisher bereits
bestehendem Gewohnheitsrecht erfolgte.
Außer der Tatsache, dass der Autor eine wesentlich übersichtlichere
Gliederung seines Textes hätte wählen sollen, ist es nicht nur
für das Wahlfach Europarecht zu empfehlen, sich einmal mit dieser
Abhandlung zu beschäftigen.
Stephen L. Carter, Schachmatt, Econ Ullstein List
Es ist unumgänglich für jeden Juristen, sich mit Sprache zu
beschäftigen, will er in seinem späteren Wirken mehr als nur
einer unter vielen Rechtsknechten sein und statt dessen durch gewählte
und logische Formulierungen oder Bonmots im geschäftlichen wie privaten
Wirken überzeugen. Manche Juristen wagen es auch tatsächlich,
so weit zu gehen, sich in die Welt der Prosa zu begeben und ihre Gedanken
einem vielleicht weltweiten Publikum mittels ihrer auch im Berufsleben
meist einzigen "Waffe", ihrer Sprache, nahe zu bringen. Erfolgreich
zumindest in kommerzieller Hinsicht war dabei der amerikanische Jura-Professor
Carter, der mit seinem Roman "Schachmatt" einen in Amerika wie
Deutschland unerwarteten Erfolg in den Bestsellerlisten landen konnte
und auch eine Besprechung im SPIEGEL aufweisen kann.
Unabhängig von der Tatsache, dass man seine literarischen Kenntnisse
auch über die Inhalte des juristischen Seminars erweitern oder aufrechterhalten
sollte, könnte man bei diesem Titel anfangs dazu hingerissen sein,
es als Standardlektüre zu empfehlen, scheint der Titel doch gerade
für Juristenköpfe auch beruflich wichtige Elemente zu bergen:
Aufdeckung von komplizierten Sachverhalten, kriminalistisches Gespür
der Protagonisten, Behandlung der Ethik des Juristenstandes und vor allem
die bei Juristen weit verbreitete Beschäftigung mit dem Schachsport.
Wenn man jedoch die über 800 Seiten hinter sich gebracht hat und
nicht vor Ärger über die lausige Lektorierung seitens des deutschen
Übersetzers vorher mit der Lektüre aufgehört hat, wird
man zu dem Ergebnis kommen, dass man die zu gewinnenden Erkenntnisse auch
ohne dieses Buch hätte erlangen können.
Die Hauptperson Talcott Garland ist ein Juraprofessor, der die unlauteren
Machenschaften seines Vaters, eines ehemaligen Richters, aufzudecken gedenkt.
Dabei wird er in allerlei Ränkespiele in seiner Fakultät und
im Rechtssystem generell hineingezogen und muss sich falscher Verdächtigungen
und Angriffen auf sein Leben erwehren, um hinter Geheimnisse seines Vaters
zu kommen, deren Aufdeckung einigen Personen sehr unrecht zu sein scheint.
Dabei leidet der Protagonist offensichtlich an einem emotionalen Defizit,
da er lediglich einen roten Schleier vor den Augen sehen kann, wenn er
sich aufregt, ansonsten aber ziemlich stoisch und damit schwach, unkommunikativ
und ein wenig unglaubwürdig, gerade zu Beginn schlicht demotivierend
für den Leser wirkt. Diese Unfähigkeit zur Durchsetzung seiner
Gefühle und Interessen erstreckt sich dabei auf alle ihn umgebende
Personen, also seine Frau, seine Fakultätskollegen, seine Geschwister,
seine Studenten. Man muss sich bald entscheiden zwischen Mitleid und Abschätzigkeit
über die Hauptperson. Auch die ständige politisch korrekte Ausdrucksweise
wie z.B. "Angehörige der dunkelhäutigeren Nation"
sind auf Dauer ermüdend. Dazu kommt schließlich, dass es innerhalb
des Buches weder tiefere Einblicke in die Unwägbarkeiten der amerikanischen
Rechtslandschaft noch eine Verständnis schaffende Beschreibung des
dortigen Lehrbetriebs gibt. Die Profession des Autors sowie seiner sämtlichen
Figuren gibt nur den Rahmen eines zufällig im juristischen Bereich
angesiedelten Plots, nämlich der Käuflichkeit von Richtern und
der Verstrickung in mafiöse Strukturen. Kein Schicksal, das etwa
einem Buchhalter oder Naturwissenschaftler erspart bleiben könnte,
und keine Informationen, die man sich als Nicht-Jurist nicht ebenso klischeehaft
hätte zusammenreimen können.
Leider ist der Zusammenhang mit dem Schachspiel ebenfalls nur ein Aufhänger
für die Geschichte und hat keine tiefere Verstrickung mit den Handelnden
gefunden, wäre dies doch gerade geeignet gewesen, die kühle
Logik des Spiels und der Juristerei aufzuzeigen, die im Idealfall vorherrscht
und welche dem geübten Schachspieler zu einem Vorteil in Prüfungssituationen
verhilft.
Insgesamt ist das Werk spannend, jedoch für jeden Leser zu handhaben.
Für Juristen bietet das Buch trotz verschiedener anders lautender
Anpreisungen keine wirklichen geistigen Zugewinne, für Schachspieler
erst recht nicht. Wer dennoch ein Fan amerikanischer Verschwörungsliteratur
ist, dem ist die Lektüre ohne Vorbehalte zu raten.
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