Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen Januar 2004: Wahlfächer
Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)
Teil 1
Von Verena Krenberger, M.A.,
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Freiburg
Meyer (Hrsg.), Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen
Union, Nomos 2003
Europa befindet sich in den bedeutsamen Zeiten des grundlegenden Wandels
seiner gesetzlichen Grundlagen. Nicht nur Studenten mit Wahlfach Europarecht
sollten sich demnach mit den Diskussionen um die Zukunft Europas befassen,
sondern alle, die sich mit öffentlichem Recht und Grundrechtsschutz
beschäftigen.
Wenn man nun die Möglichkeit geboten bekommt, einen "Zeitzeugenbericht"
veröffentlicht zu sehen, ist dieser allemal einen Blick wert. Ist
ein solcher Bericht zudem noch in einer Form dargeboten, die eine intensivere
Auseinandersetzung mit den Konventsgeschehnissen schmackhaft macht, lässt
er fast nichts mehr zu wünschen übrig.
Prof. Jürgen Meyer hat als Delegierter des Deutschen Bundestages
sowohl im Herzog-Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta als auch
im Giscard-Konvent zur Erarbeitung der Europäischen Verfassung mitgearbeitet.
Gemeinsam mit den weiteren Autoren arbeitet er den endgültigen Chartatext
systematisch durch und erläutert ihn Artikel für Artikel anhand
der Gliederung: Vorbemerkung, Vorgaben des Europäischen Rates von
Köln, Diskussion im Konvent, Kommentierung, Literatur (allgemein
zum besprochenen Thema und speziell zum Chartatext).
Studenten, die nur einen kurzen Blick in dieses Konvolut werfen möchten,
sei aufgrund des Preises die Bibliothek empfohlen. Doch alle, die sich
dieses Buch leisten können, sollten es sich anschaffen, da es durch
seinen Aufbau und die umfangreichen Verzeichnisse bestens zum wissenschaftlichen
Arbeiten geeignet ist und weil es als erster deutschsprachiger umfangreicher
Kommentar zur Grundrechtecharta, ähnlich wie der Handkommentar zum
Bonner Grundgesetz von Mangoldt vor über 50 Jahren, Rechtsgeschichte
zeitnah aufbereitet.
Kaiser / Schöch, Strafvollzug, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller
2003
Endlich ist es da! Die Neuauflage der Taschenbuchausgabe des Standardwerkes
zum Strafvollzug war dringend notwenig seit der letzten Auflage aus dem
Jahr 1991. Letztes Jahr erschien das Lehr- und Handbuch "Strafvollzug"
der beiden "großen Männer" des Faches, das aber für
Studenten kaum erschwinglich war.
Das nun vorliegende Taschenbuch beinhaltet nicht so umfangreiche Ausführungen
zur Geschichte des Strafvollzugs wie das Lehrbuch, legt dagegen aber den
Schwerpunkt auf das Spezialgebiet von Prof. Kaiser, auf die empirischen
Grundlagen der Strafvollzugsforschung, sowie auf die Rechtstellung des
Strafgefangenen. Von großer Bedeutung ist das Kapitel über
die Probleme des Strafvollzugs in Deutschland, da dies ein beliebtes Prüfungsthema
ist. Hierbei werden sogar die Themen der Privatisierung und der Öffentlichkeit
angesprochen. Weiterhin interessant ist das Kapitel über den Strafvollzug
im internationalen Vergleich. Hier wurde für die Taschenbuchausgabe
der Informationsgehalt, der sich im Lehrbuch findet, teilweise in Tabellenform
gesetzt.
Generell ist zu vermerken, dass diese Taschenbuchausgabe für den
Studenten geeignet ist, um das Feld der Strafvollzugsforschung intensiv
und systematisch zu studieren. Die Register sind umfangreich, die Literaturangaben
auf dem aktuellsten Stand, der Text übersichtlich gegliedert und
durch Fettdruck und Tabellen aufgelockert. Der Umfang des Buches lässt
sich bewältigen und die Autoren stehen für höchstes Niveau
bei der Wissensvermittlung.
Insgesamt demnach eine klare Kaufempfehlung für jeden, der sich mit
dem Strafvollzug befassen will.
Dreier/Paulsen, Gustav Radbruch - Rechtsphilosophie, 2. Auflage, Verlag
C.F. Müller 2003
Der vorliegende Band ist ein Nachdruck der 1932 erschienenen und 1945
von Radbruch überarbeiteten Ausgabe seiner "Rechtsphilosophie".
Im Buch enthalten sind der Text von 1932, drei Nachkriegstexte und eine
Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs durch die Herausgeber.
Schon die klangvollen Namen der Bearbeiter geben einen Hinweis auf die
Bedeutung des Autors; Kaufmann, Hassemer und Dreier haben sich mit der
Gesamtausgabe des Radbruch-Werkes und dem vorliegenden Band beschäftigt.
Gustav Radbruch selbst sollte jedem Juristen ein Begriff sein, auch wenn
er nicht die Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie belegt hat. Radbruch (1878-1949)
hat neben Kelsen die deutsche Rechtsphilosophie geprägt wie kein
anderer, da er nicht nur in der Lehre sondern auch in der Politik als
zweimaliger Reichsminister der Justiz Einfluss ausübte. Seine Rechtsphilosophie
"untersucht das Recht, wie es seiner Idee nach sein sollte"
und ist was seine Kernstücke, die Lehren vom Rechtsbegriff, von der
Rechtsidee und Rechtsgeltung, betrifft auch heute noch aktuell. Jedem
sollte die "Radbruchsche Formel" ein Begriff sein, die sich
aus der Unerträglichkeitsformel und der Verleugnungsformel zusammensetzt,
die einmal besagen, dass "unerträglich ungerechten Gesetzen
die Rechtsgeltung abzusprechen ist" und zum anderen, dass "Gesetze,
bei deren Setzung die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit bildet,
bewusst verleugnet wird, überhaupt der Rechtsnatur entbehren".
Natürlich muss man sich als Leser darüber im Klaren sein, dass
man mit diesem Werk keinen allgemeinen Überblick über die Rechtsphilosophie
erhält, sondern eine Einführung in das Werk eines einzelnen
Denkers, der zudem in der Tradition des heute veralteten Neukantianismus
stand. Doch enthält dieses Werk Bezüge zu allen vorherigen Strömungen
und Denkansätzen und beinhaltet eine außergewöhnlich homogene
Theorie des Rechts, die die wesentlichen auch heute noch aktuellen Fragen
beantwortet, die der Jurist an seine Wissenschaft stellen kann.
Die Gestaltung des Textes im vorliegenden Buch ist außerdem ernorm
geeignet zu intensivem Studium. Durch die vergleichende Darstellung der
verschiedenen Texte und die editorischen Notizen, durch die Einführung
der Herausgeber und die vielen exakten Zitierungen in den Fußnoten
kann man als Student eine Anleitung erhalten, sich durch weiterführende
Lektüre einen Überblick über die Rechtsphilosophie der
Zeit zu verschaffen. Für Wahlfächler und Interessierte auf jeden
Fall ein klares Muss!
Teil 2
Von Benjamin Krenberger
Fachjournalist, Repetitor
Herdegen, Europarecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Das Lehrbuch von Herdegen erfüllt alle Ansprüche, die man an
eine Einführung in das Europarecht haben kann. Es erfasst nicht nur
die Kernthemen der Union und der Gemeinschaft, sondern bezieht auch sonst
in Europa wichtiges Rechtsgeschehen mit ein (dazu später). Durch
die schnelle Aktualisierung des Werkes ist man stets sicher, auch die
neuesten Erkenntnisse aus europäischer Rechtsprechung, Gesetzgebung
und Reformbewegung nicht zu verpassen. Was man aber nicht von diesem Lehrbuch
erwarten kann, ist die auf die Examenssituation zugeschnittene Aufspaltung
europarechtlicher Probleme in Klausurbeispiele oder die verknappende Erläuterung
einzelner prägnanter Punkte in Grafiken oder Schaubilder. Dabei wäre
es angesichts der tatsächlichen Bedeutung für das Examen durchaus
angebracht, gerade die in diesem Werk vernachlässigten Klagearten
genauer und übersichtlicher zu gestalten. Dass dies nicht geschieht,
ist ein definitiver Malus.
Inhaltlich werden auch untypische Probleme wie etwa der Europarat und
die EMRK, WTO, OSZE und WEU in ganzen Kapiteln oder zumindest Teilen davon
angesprochen. Außerdem gibt es Abschnitte zu den einzelnen Aufgabenbereichen
der Gemeinschaft, zu den Reformperspektiven der Union oder zur Wirtschafts-
und Währungspolitik.
Die Lektüre des Werkes verschafft also einen weiten und weit reichenden
Überblick über das rechtliche Geschehen in Europa und man hat
stets das Gefühl, wichtiges, eventuell zuvor unbeachtetes Wissen
aufzunehmen. In dieser Hinsicht ist das Buch wirklich zu empfehlen. Dass
Examenskandidaten sich aber nur auf dieses Lehrbuch verlassen können,
um den Pflichtbereich Europarecht abzudecken, muss leider verneint werden.
Zur Verarbeitung des Lernstoffes in Klausuren muss ein weiteres Hilfsmittel
herangezogen werden, am besten eine Fallsammlung.
Rehbinder, Rechtssoziologie, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Man kann sich bei einer Wahlfachgruppe wie der Rechtssoziologie, die meist
in Kombination mit Rechtsphilosophie angeboten wird, ohne eingehendes
Studium der Materie anfänglich wenig Vorstellungen davon machen,
was diese Wissenschaft beinhaltet. Zum Glück gibt es das Lehrbuch
von Rehbinder, das in klarer Sprache und systematischem Aufbau die Rechtssoziologie
darstellt.
Zuallererst wird dem Leser erklärt, was genau die Rechtssoziologie
in Kombination mit Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik für die Rechtswissenschaft
leistet. Dies ist die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts,
sie beschreibt also das Rechtsleben. Untersucht wird dabei die Entstehung
des Rechts aus dem Sozialleben, als auch die Wirkung des Rechts im Sozialleben.
Die Einführung in die Rechtssoziologie wird von Grund an betrieben.
Nachdem zunächst die Aufgaben des Faches ausführlich beschrieben
werden, wird eine kurze Übersicht über Studienliteratur gegeben.
Im Anschluss finden sich unter anderem Kapitel zu den Arbeitsinstrumenten,
zu Rechts- und Gesellschaftsstruktur sowie zur Soziologie von Justiz,
Verwaltung und Gesetzgebung.
Die Lektüre des Werkes ist inhaltlich schwierig aber durch die Formulierung
des erfahrenen Autors leicht gemacht. Ein Hindernis ist allerdings die
Gestaltung des Buches selbst. Der Text ist dicht gestaffelt, nur ab und
zu findet sich ein kursiver Begriff, selten einmal eine übersichtliche
Aufzählung und leider kaum Schemata, Grafiken oder Ähnliches.
Man ist also mit dem Text alleine und muss sich tatsächlich mit dem
Werk auseinander setzen, ein Makel für alle Leser, die sich Dinge
eher durch bildliche Darstellung merken können.
Angesichts der Kompaktheit des Werks ist für den Studenten der Wahlfachgruppe
die Lektüre unvermeidbar, da er nur wenige konkurrierende Werke in
dieser Aufmachung finden dürfte. Eine bloße Beschäftigung
mit dem Buch als Freizeitlektüre dürfte trotz der spannenden
Thematik durch die Gestaltung vergällt werden.
Rechenberg, Stage Europe, 2. Auflage, Verlag Europa-Kontakt 2003
Dieser Titel ist kein Lehrbuch oder Lernmittel, sondern ein wichtiger
Wegweiser für Studenten, Referendare und eventuell sogar Anwälte.
Der Grund hierfür ist simpel: auf knapp über 120 Seiten werden
zuvorderst Möglichkeiten für Praktika bei den Institutionen
der EU und EG aufgezeigt, vor allem werden die korrekten Adressen und
darüber hinaus die relevanten Ansprechpartner aufgezeigt. Zu jeder
Institution ist ein kurzes Profil und Tätigkeitsschwerpunkt angegeben,
hiernach werden die Anforderungen und wesentlichen Eckdaten des Praktikums
aufgezählt. Man kann sich durch diese Informationen relativ schnell
darüber klar werden, ob und wann es sich lohnt, sich für eine
zeitlich begrenzte Tätigkeit in Europa zu bewerben und man hat den
unschätzbaren Vorteil, dass man gleich eine Bewerbung mit spezifischen
Kenntnissen absenden kann, die Initiativbewerber nicht bieten können.
Im Anhang finden sich noch weitere internationale Organisationen, bei
denen man sein Glück als Praktikant versuchen kann. Auch hier erspart
die detaillierte Aufzählung unter anderem der richtigen Homepages
stundenlanges Versumpfen in Weiterleitungen und WWW-Sackgassen.
Natürlich kann man sich alle in diesem Führer abgedruckten Informationen
auch selbst oder durch andere Quellen beschaffen. Der ersparte Zeitaufwand,
den man mit dieser Datensammlung hat, überwiegt den Kaufpreis (17
EUR) bei Weitem.
Ahlt / Deisenhofer, Europarecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Das Europarecht genießt bei den meisten Studenten und Referendaren
immer noch ein Schattendasein in der Examensvorbereitung. Um so mehr verspricht
man sich davon, wenn ein Skript in der Reihe "Examenskurse Referendariat"
als Neuauflage eines (laut Verlag) "Klassikers" auf den Markt
kommt. Man könnte ein wenig ins Grübeln kommen, wenn man den
geringen Umfang sieht, gerade einmal 250 Seiten, aber wer möchte
vor dem Examen schon einen Wälzer durchschmökern. Wenn man das
Werk dann überblicksmäßig durchblättert, muss man
leider feststellen, dass in keiner Weise speziell auf das zweite Examen
eingegangen wird, sondern der Pflichtstoff des ersten Examens behandelt
wird. Damit hilft dieses Werk dem Referendar, dem es dem Titel nach gewidmet
ist, nicht mehr als ein simples Skript eines Repetitoriums.
Der Inhalt ist aktuell und im gegebenen Umfang nahezu vollständig
aufbereitet, was den Pflichtfachbereich anbelangt. Es finden sich neben
der korrekten Zitierung der Verträge auch die Normen des Vertrags
von Nizza, die Problematik der Klagebefugnis von Individuen bei Art. 230
IV EG und die diffizile Rechtsprechung des EuGH zur mittelbaren Diskriminierung
und deren Rechtfertigung. Auch Standardprobleme werden weiterhin aufbereitet,
so etwa das Verhältnis von Europarecht zu mitgliedstaatlichem Recht
oder die Frage des Vorrangs europäischen Rechts. Auch neuerdings
aktuelle aber noch nicht vollends klare Themen wie der Grundrechtsschutz
in der Gemeinschaft wird besprochen, auf den Verfassungskonvent wird eingegangen
und wirtschaftlich brisante Themen wie die Beihilfensystematik des EG-Vertrages
werden knapp aber sinnvoll erklärt.
Die Lektüre ist angesichts des nahezu durchgängigen Texts sehr
schwer, an Graphiken wird gespart, Übersichten werden aus Text und
Strichen gebildet und Aufzählungen beschränken sich auf minimale
Übersicht schaffende Elemente. An dieser Stelle hat das Skript Nachholbedarf,
will es als Kompaktlektüre wirklich von einprägsamer Wirkung
sein.
Ansonsten ist dieses Skript angesichts des fairen Preis-Leistungs-Verhältnisses
gerade für Juristen, die sich bisher dem Studium des Europarechts
entzogen haben, ein passabler Lückenfüller für das Examen.
Sparwasser/Engel/Vosskuhle, Umweltrecht, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller
2003
Das Umweltrecht ist, wie schon in den Rezensionen im Oktober 2003 aufgezeigt,
ein hoch komplexes Thema, eigentlich ohne praktischen Bezug kaum zu bewältigen
und dennoch vielen Studenten gerade einmal wegen einiger europäischer
Richtlinien ein Begriff. Wie gut, dass es Kompendien wie dieses Werk gibt,
die den Spagat wagen, allen potenziellen Zielgruppen, also Lernenden und
Praktikern, einen systematischen Zugang zum Thema Umweltrecht zu verschaffen.
Zum Glück für den Leser berücksichtigen die Autoren dabei
schon in der Zusammenstellung ihres Teams die hohen Anforderungen der
Thematik und bieten die Sicht auf das Umweltrecht sowohl aus dem Blickwinkel
des Rechtsanwalts, des Verwaltungsdirektors und des Universitätsprofessors.
Es ist auch nicht so, dass einzelne Kapitel wie in Kommentaren von einem
Autor geschrieben wurden, sondern alle drei Autoren für jedes Kapitel
verantwortlich zeichnen. Dadurch werden triviale Fehler wie Sackgassenverweisungen
vermieden und gleichzeitig erhöht sich die Ausgewogenheit der didaktischen
Aufbereitung.
Inhaltlich ist eine Darstellung des Umweltrechts nicht ohne internationale
Bezüge denkbar. So werden gleich zu Beginn als Rechtsquellen sowohl
das Umweltvölkerrecht genannt und es wird im Verlauf der Darstellung
auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften verwiesen, das zunehmend
nicht mehr nur die Rahmenregelungen im europäischen Umweltrecht setzt.
Es soll hier kurz erwähnt werden, dass die Autoren alle europäischen
Verträge korrekt zitieren. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit
mehr, selbst bei renommierten Autoren, und deshalb lobenswert!
Der eigene Vorsatz der systematischen Darstellung wird durch die Darstellung
des Verfahrensrechts und des Rechtsschutzes im Umweltrecht eingehalten,
da dieser "allgemeine Teil" vorab verstanden werden muss und
nicht sofort mit den schwierigen Spezialmaterien hantiert werden sollte.
Dabei wird auch nicht vergessen, die europäischen Klagearten kurz
abzuhandeln. Im "besonderen Teil" widmen sich die Autoren sowohl
examensrelevanten Gebieten wie dem Naturschutzrecht, dem Wasserrecht und
dem Immissionsschutzrecht als auch modernen und rechtlich oft schwer fassbaren
Gebieten wie dem Gentechnikrecht oder dem Chemikalienrecht.
Die Darstellung erfolgt ausführlich und ist flüssig zu lesen.
Die Untermauerung mit Fußnoten und Rechtsprechung ist reichlich
und wirkt manchmal fast erdrückend. Verzichtet wird leider oft auf
Übersichten oder Darstellungen zu bestimmten Prüfungen, was
jedoch gerade für Studenten hilfreich wäre aber auch manchem
Praktiker nicht geschadet hätte. Sehr schön geraten sind dagegen
die vorhandenen Graphiken zum Wasserrecht und zum Abfallrecht. Die Textgestaltung
ist ob der gezielt eingesetzten Hervorhebungsmittel gelungen.
Als Fazit zu diesem Werk ist hinsichtlich der Etats der Leser zu differenzieren:
wer seine Bibliothek über einen Fremdhaushalt bestücken darf,
der muss dieses Buch auf die Einkaufsliste setzen. Wer (noch) auf die
Universitätsbibliotheken angewiesen ist, darf sich mit der Lektüre
begnügen, sollte diese aber vor dem Examen wenigstens einmal auszugsweise
durchführen. Vor dem mündlichen Examen ist die Lektüre
geradezu Pflicht.
Werle, Völkerstrafrecht, Verlag Mohr Siebeck 2003
Abgesehen von etlichen Dissertationen oder Habilitationen wurde das Völkerstrafrecht
bisher nur in Rand- und Teilbereichen in Lehrbüchern behandelt. Um
so besser ist es, dass endlich eine Reihe von Werken ausschließlich
diesem Thema gewidmet sind, so auch das Werk von Werle. Die meisten Studenten
und Referendare dürften sich über die Bedeutung der Thematik
gar nicht im Klaren sein, da im bisherigen universitären Kanon das
Völkerstrafrecht eher untergeordnete Bedeutung hat und allenfalls
in Seminaren, etwa zur Rechtsgeschichte oder zum Völkerrecht, Beachtung
fand. Mit der Verabschiedung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches
und mit der Festlegung allgemeiner Prinzipien des Völkerstrafrechts,
die auch über Art. 25 GG Einfluss auf das deutsche Recht haben können,
wird die Materie zu einer ernst zu nehmenden Herausforderung für
die juristische Ausbildung.
Die Autoren wählen einen für den Laien idealen Aufbau und halten
sich hinsichtlich des Strafrechts im Besonderen an einen schon im deutschen
Strafrecht üblichen Aufbau, der den Allgemeinen Teil vor die Delikte
des Besonderen Teils stellt. Einleitend wird die Geschichte des Völkerstrafrechts
ebenso erläutert wie ein kurzer Abriss über völkerrechtliche
Rechtsquellen und vor allem völkerrechtliche Durchsetzbarkeit gegeben.
Die Lektüre des Allgemeinen Teils ist nicht nur spannend, sondern
eröffnet gerade den examensreifen Studenten eine distanzierte und
doch zum deutschen AT ähnliche Sichtweise und damit größeres
Verständnis für den letzteren, gerade was Rechtfertigungsgründe
oder Schuldausschließungsgründe angeht. Inhaltlich befremdliche
Eindrücke, da die Materie im deutschen Recht unbekannt ist, hinterlässt
das Kapitel zum Tatbestand der Verschwörung, die als Vorstadium einer
Verbrechensbegehung ebenso wie als Delikt bestraft werden kann. Die einzelnen
Straftaten sind stets mit einem Vergleich zum deutschen (Völker-)Strafrecht
versehen, so dass der Leser nie den Rückbezug zu seinen erlernten
Kenntnissen verliert.
Die Lektüre selbst ist angesichts des guten Textbildes einfach, wird
aber mangels graphischer Elemente nur durch die spannende Thematik erleichtert.
Ein besonderer Service ist der Anhang mit den relevanten Gesetzestexten
und den einzelnen relevanten Verfahren, unter anderem den Nürnberger
Prozessen.
Insgesamt ist dieses Buch für Studenten angesichts des Preises nur
mit Überwindung anzuschaffen, aber die Lektüre ist mit Nachdruck
zu empfehlen!
Peters, Einführung in die Europäische Menschenrechtskonvention,
Verlag C.H. Beck 2003
Selten hat ein Lehrbuch mehr die Bezeichnung "Einführung"
verdient als dieses vorliegende Werk von Anne Peters. Der völkerrechtliche
Laie kann dieses Buch zur Hand nehmen und wird im Gegensatz zu den schwerfälligen
und meist nicht mehr aktuellen Kommentaren zur EMRK an passender Stelle
über die richtigen Probleme unterrichtet, die er nur durch die Lektüre
nie dort verortet hätte. Bestes Beispiel ist die Prüfung der
Reichweite der EMRK gemäß Art. 1, also die tatsächliche
Verantwortlichkeit der Staaten. Diese kann man vorab festlegen, sinnvoll
ist es aber, wie hier geschehen, bei der Prüfung der Beschwerden
vor dem EGMR, da hier erstmals die Frage der Verantwortlichkeit gestellt
werden muss.
Die einzelnen Grundfreiheiten werden detailliert und hoch aktuell dargestellt,
stets werden Parallelen zum deutschen Recht gezogen, es gibt Prüfungsübersichten
und Beispielsfälle aus der Praxis des EGMR, jeweils mit Lösungsvorschlag,
obwohl gerade hier manchmal eine kritischere Hinterfragung der Rechtsprechung
nötig gewesen wäre. Am Ende des Werkes werden abstrakte Prüfungsschemata
und Aufbauvorschläge gegeben, die sich aus der ständigen Rechtsprechung
des EGMR ziehen lassen. Ebenso werden Vergleiche zum EuGH gezogen und
Abschnitte zur Vereinbarkeit des Gemeinschaftsrechts mit der EMRK verfasst.
Verbesserungswürdig ist einzig das Layout des Werkes, das an manchen
Stellen unübersichtlich wirkt und die Lektüre erschwert.
Ansonsten ist dieses Buch für Studenten und Referendare mit Bezug
zum Europarecht oder zum Völkerrecht unbedingte Lektürepflicht
und eine definitive Kaufempfehlung. Strafrechtlern sei das Kapitel zu
Art. 6 EMRK dringend zum Studium empfohlen.
Nagel, Wirtschaftsrecht der Europäischen Union, 4. Auflage,
Verlag Nomos 2003
Schon der Titel kann ein Alptraum für Studenten sein: man muss sich
also auch im Wirtschaftsrecht mit Europarecht befassen und nicht nur im
Bereich des öffentlichen Rechts mit langweiligen Grundrechtsprüfungen.
Zum Glück hat der Autor gerade aus diesem Blickwinkel heraus sein
Lehrbuch konzipiert und seinen Schwerpunkt auf die Verknüpfung privatrechtlicher
Fragestellungen mit dem Europarecht gesetzt.
Dass zu Beginn eine Einführung zu den Grundlagen des europäischen
Rechts erfolgt, ist ein wichtiger Service für den Leser, der im Zweifel
zum ersten Mal intensiv mit Europarecht befasst ist, wenn er dieses Buch
zur Hand nimmt. Angemessen kurz sind dann aber die Beschreibung der Institutionen,
der Entwicklung und des Verhältnisses des Europarechts zum Recht
der Mitgliedstaaten. Weit mehr Raum nehmen die folgenden Kapitel ein,
die sich vertieft mit wirtschaftlich relevanten Themen auseinander setzen,
darunter neben den Grundfreiheiten ganz massiv das Wettbewerbsrecht mit
fast 150 Seiten Text. In diesem Kapitel wird ein eigener Punkt darauf
verwandt, das deutsche Kartellrecht am Beispiel des GWB mit den europarechtlichen
Vorgaben zu vergleichen. Allein schon für dieses Kapitel lohnt sich
die Lektüre.
Ebenfalls angesprochen werden Rahmenbedingungen, die durch Europarecht
geregelt werden, so der Umweltschutz, die Währungsunion sowie Arbeits-
und Sozialrecht. Auch das Völkerrecht bleibt nicht außen vor,
sondern erhält im Kapitel über das Außenwirtschaftsrecht
entsprechende Beachtung. Sehr lesenswert ist vor allem das Schlusskapitel,
in dem sich der Autor die Mühe macht, die gemeinschaftlichen Harmonisierungsbestrebungen
zu verschiedenen Arbeitsbereichen darzustellen.
Ein unschätzbarer Vorteil dieses Lehrbuchs liegt in der detaillierten
Rechtsprechungsübersicht, die nicht nur die Fundstelle in den Sammlungen
des Gerichtshofes angibt, sondern sogar die Fundstellen in NJW, EuZW und
anderen wie NZW oder BB. Dazu werden nationale, zum Thema passende Entscheidungen
mit Fundstellen aufgelistet.
Das Layout ist sehr übersichtlich gestaltet, vor allem verfällt
der Autor gerade nicht der Verlockung, seitenweise EuGH-Entscheidungen
zu zitieren, womit sich manch anderer sein Lehrbuch bequem vergrößert
hat. Sehr sparsam wird mit Gestaltungselementen wie Fettdruck oder Auflistungen
sowie mit graphischen Elementen umgegangen.
Dieses Buch sollte man sich spätestens zum Berufseinstieg zugelegt
haben, und sei es nur wegen der Rechtsprechungsübersicht im Anhang!
Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2003
Der Autor ist momentan einer der fleißigsten Schreiber auf dem juristischen
Büchermarkt, hat er doch innerhalb von wenig mehr als einem Jahr
sowohl im Europarecht wie im internationalen Wirtschaftsrecht aktualisierte
Auflagen seiner Lehrbücher gefertigt. Schwierig am internationalen
Wirtschaftsrecht ist, dass es in keine der typisierten Wahlfachgruppen
passt, sondern die dort besprochenen Themen in mehrere Bereiche hineinspielen.
Zuvorderst ist natürlich die Wahlfachgruppe Völkerrecht betroffen,
ebenso aber werden Handels- und Gesellschaftsrecht, IPR oder etwa gewerblicher
Rechtsschutz betroffen.
Das Buch erörtert - sehr sinnvoll für Einsteiger in die Materie
- zunächst einige Grundlagen des Völkerrechts und der Verbindung
des nationalen Wirtschaftsrechts zum internationalen Rechtsgeschehen,
ebenso wie Mechanismen zur internationalen Streitbeilegung. Später
folgen Kapitel zu GATT und WTO ebenso wie zu einzelnen regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen,
so etwa in der Europäischen Gemeinschaft, in Südamerika oder
in Südostasien. Wichtig für Referendare ist für die spätere
anwaltliche Praxis das Kapitel zum UN-Kaufrecht sowie zum internationalen
Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Leider nur relativ knapp behandelt
ist die Thematik des internationalen Schutzes des geistigen Eigentums.
Die Lektüre des Buches ist anstrengend, da nur wenige Einschübe,
Beispiele oder Grafiken den Text auflockern. Man muss dieses Buch also
tatsächlich bearbeiten und nicht nur lesen. Angesichts der kompakten
und hilfreichen Darstellungen und vor allem der Seltenheit von Darstellungen
in diesem Bereich und auf diesem Niveau ist das Lehrbuch eine dringende
Empfehlung zur Abrundung der eigenen Kenntnisse in den oben genannten
Wahlfachgruppen.
Fechner, Medienrecht, 4. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2003
Dieses Lehrbuch hat für den neutralen Käufer schon einmal einen
Vorteil: jeder kann sich unter dem Titel etwas anderes vorstellen. Der
eine sieht den Schwerpunkt in der Medienfreiheit und den Rechten aus Art.
5 GG, wieder andere verknüpfen damit das Verlags- und Zeitungswesen
und die leidlichen Debatten um das Persönlichkeitsrecht und die Internetfans
wiederum erwarten eine juristische Auseinandersetzung mit ihrem Lieblingsmedium.
Das Schöne ist, dass der Autor keine der genannten Gruppen enttäuschen
muss, er behandelt sowohl grundrechtliche Problemfälle als auch handfeste
Alltagsprobleme wie Jugendschutz und Buchpreisbindung.
Sinnvoll ist schon die Gliederung in einen Allgemeinen Teil und einen
Besonderen Teil des Medienrechts. So wird der juristische Leser in gewohnte
Bahnen gelenkt und kann sich das umfangreiche Rechtsgebiet sukzessive
und zugleich systematisch erschließen. Beginnend mit den Rechtsgrundlagen,
auf welchen jegliche Medientätigkeit aufgebaut ist führt der
Autor durch zahlreiche Grundpfeiler verfassungsgerichtlicher Entscheidungsfreude,
die dem heutigen Medienrecht ihr Gepräge gegeben haben. Neben diesen
Grundrechten werden spiegelbildlich die Abwehrrechte gegenüber den
Medien dargestellt. Umfangreich ist das Kapitel zu Medienurheberrechten
geworden, das in den letzten Jahren wegen Neuregelungen im deutschen Recht
und Produktpiraterie zu einem praktischen Dauerbrenner der Rechtsberatung
mutiert ist. Nicht vergessen wird jeweils die europarechtliche Verankerung,
wobei jedoch die gültige Zitierweise der Verträge angezeigt
wäre. Spannend ist vor allem die gute Darstellung der Rechtsprobleme
rund um das Internet, die sich nicht nur auf den zivilrechtlichen Vertragsschluss
beschränken, sondern etwa auch Probleme des Domainrechts behandeln.
Die Gestaltung des Layouts ist angenehm, da der Autor die Literaturhinweise
an das Ende der Kapitel verbannt hat, wichtige Teile mit graphischer Gestaltung
wirksam hervorhebt und auch im Text entsprechende Elemente einfließen
lässt. Auch Aufzählungen und Graphiken werden verwendet, so
dass man ab und an von der dichten Textführung ausruhen kann.
Das Buch ist eine Bereicherung für jeden Käufer oder Leser.
Die Abhandlung hoch aktueller Probleme und vor allem die verständliche
Zusammenfassung ist vorbildlich gelungen.
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