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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Januar 2004

Rezensionen Januar 2004: Wahlfächer
Von Benjamin Krenberger
(Fachjournalist, Repetitor)
Teil 1
Von Verena Krenberger, M.A.,
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg

Meyer (Hrsg.), Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Nomos 2003
Europa befindet sich in den bedeutsamen Zeiten des grundlegenden Wandels seiner gesetzlichen Grundlagen. Nicht nur Studenten mit Wahlfach Europarecht sollten sich demnach mit den Diskussionen um die Zukunft Europas befassen, sondern alle, die sich mit öffentlichem Recht und Grundrechtsschutz beschäftigen.
Wenn man nun die Möglichkeit geboten bekommt, einen "Zeitzeugenbericht" veröffentlicht zu sehen, ist dieser allemal einen Blick wert. Ist ein solcher Bericht zudem noch in einer Form dargeboten, die eine intensivere Auseinandersetzung mit den Konventsgeschehnissen schmackhaft macht, lässt er fast nichts mehr zu wünschen übrig.
Prof. Jürgen Meyer hat als Delegierter des Deutschen Bundestages sowohl im Herzog-Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta als auch im Giscard-Konvent zur Erarbeitung der Europäischen Verfassung mitgearbeitet. Gemeinsam mit den weiteren Autoren arbeitet er den endgültigen Chartatext systematisch durch und erläutert ihn Artikel für Artikel anhand der Gliederung: Vorbemerkung, Vorgaben des Europäischen Rates von Köln, Diskussion im Konvent, Kommentierung, Literatur (allgemein zum besprochenen Thema und speziell zum Chartatext).
Studenten, die nur einen kurzen Blick in dieses Konvolut werfen möchten, sei aufgrund des Preises die Bibliothek empfohlen. Doch alle, die sich dieses Buch leisten können, sollten es sich anschaffen, da es durch seinen Aufbau und die umfangreichen Verzeichnisse bestens zum wissenschaftlichen Arbeiten geeignet ist und weil es als erster deutschsprachiger umfangreicher Kommentar zur Grundrechtecharta, ähnlich wie der Handkommentar zum Bonner Grundgesetz von Mangoldt vor über 50 Jahren, Rechtsgeschichte zeitnah aufbereitet.

Kaiser / Schöch, Strafvollzug, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Endlich ist es da! Die Neuauflage der Taschenbuchausgabe des Standardwerkes zum Strafvollzug war dringend notwenig seit der letzten Auflage aus dem Jahr 1991. Letztes Jahr erschien das Lehr- und Handbuch "Strafvollzug" der beiden "großen Männer" des Faches, das aber für Studenten kaum erschwinglich war.
Das nun vorliegende Taschenbuch beinhaltet nicht so umfangreiche Ausführungen zur Geschichte des Strafvollzugs wie das Lehrbuch, legt dagegen aber den Schwerpunkt auf das Spezialgebiet von Prof. Kaiser, auf die empirischen Grundlagen der Strafvollzugsforschung, sowie auf die Rechtstellung des Strafgefangenen. Von großer Bedeutung ist das Kapitel über die Probleme des Strafvollzugs in Deutschland, da dies ein beliebtes Prüfungsthema ist. Hierbei werden sogar die Themen der Privatisierung und der Öffentlichkeit angesprochen. Weiterhin interessant ist das Kapitel über den Strafvollzug im internationalen Vergleich. Hier wurde für die Taschenbuchausgabe der Informationsgehalt, der sich im Lehrbuch findet, teilweise in Tabellenform gesetzt.
Generell ist zu vermerken, dass diese Taschenbuchausgabe für den Studenten geeignet ist, um das Feld der Strafvollzugsforschung intensiv und systematisch zu studieren. Die Register sind umfangreich, die Literaturangaben auf dem aktuellsten Stand, der Text übersichtlich gegliedert und durch Fettdruck und Tabellen aufgelockert. Der Umfang des Buches lässt sich bewältigen und die Autoren stehen für höchstes Niveau bei der Wissensvermittlung.
Insgesamt demnach eine klare Kaufempfehlung für jeden, der sich mit dem Strafvollzug befassen will.

Dreier/Paulsen, Gustav Radbruch - Rechtsphilosophie, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Der vorliegende Band ist ein Nachdruck der 1932 erschienenen und 1945 von Radbruch überarbeiteten Ausgabe seiner "Rechtsphilosophie". Im Buch enthalten sind der Text von 1932, drei Nachkriegstexte und eine Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs durch die Herausgeber.
Schon die klangvollen Namen der Bearbeiter geben einen Hinweis auf die Bedeutung des Autors; Kaufmann, Hassemer und Dreier haben sich mit der Gesamtausgabe des Radbruch-Werkes und dem vorliegenden Band beschäftigt. Gustav Radbruch selbst sollte jedem Juristen ein Begriff sein, auch wenn er nicht die Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie belegt hat. Radbruch (1878-1949) hat neben Kelsen die deutsche Rechtsphilosophie geprägt wie kein anderer, da er nicht nur in der Lehre sondern auch in der Politik als zweimaliger Reichsminister der Justiz Einfluss ausübte. Seine Rechtsphilosophie "untersucht das Recht, wie es seiner Idee nach sein sollte" und ist was seine Kernstücke, die Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und Rechtsgeltung, betrifft auch heute noch aktuell. Jedem sollte die "Radbruchsche Formel" ein Begriff sein, die sich aus der Unerträglichkeitsformel und der Verleugnungsformel zusammensetzt, die einmal besagen, dass "unerträglich ungerechten Gesetzen die Rechtsgeltung abzusprechen ist" und zum anderen, dass "Gesetze, bei deren Setzung die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit bildet, bewusst verleugnet wird, überhaupt der Rechtsnatur entbehren".
Natürlich muss man sich als Leser darüber im Klaren sein, dass man mit diesem Werk keinen allgemeinen Überblick über die Rechtsphilosophie erhält, sondern eine Einführung in das Werk eines einzelnen Denkers, der zudem in der Tradition des heute veralteten Neukantianismus stand. Doch enthält dieses Werk Bezüge zu allen vorherigen Strömungen und Denkansätzen und beinhaltet eine außergewöhnlich homogene Theorie des Rechts, die die wesentlichen auch heute noch aktuellen Fragen beantwortet, die der Jurist an seine Wissenschaft stellen kann.
Die Gestaltung des Textes im vorliegenden Buch ist außerdem ernorm geeignet zu intensivem Studium. Durch die vergleichende Darstellung der verschiedenen Texte und die editorischen Notizen, durch die Einführung der Herausgeber und die vielen exakten Zitierungen in den Fußnoten kann man als Student eine Anleitung erhalten, sich durch weiterführende Lektüre einen Überblick über die Rechtsphilosophie der Zeit zu verschaffen. Für Wahlfächler und Interessierte auf jeden Fall ein klares Muss!


Teil 2
Von Benjamin Krenberger
Fachjournalist, Repetitor

Herdegen, Europarecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch von Herdegen erfüllt alle Ansprüche, die man an eine Einführung in das Europarecht haben kann. Es erfasst nicht nur die Kernthemen der Union und der Gemeinschaft, sondern bezieht auch sonst in Europa wichtiges Rechtsgeschehen mit ein (dazu später). Durch die schnelle Aktualisierung des Werkes ist man stets sicher, auch die neuesten Erkenntnisse aus europäischer Rechtsprechung, Gesetzgebung und Reformbewegung nicht zu verpassen. Was man aber nicht von diesem Lehrbuch erwarten kann, ist die auf die Examenssituation zugeschnittene Aufspaltung europarechtlicher Probleme in Klausurbeispiele oder die verknappende Erläuterung einzelner prägnanter Punkte in Grafiken oder Schaubilder. Dabei wäre es angesichts der tatsächlichen Bedeutung für das Examen durchaus angebracht, gerade die in diesem Werk vernachlässigten Klagearten genauer und übersichtlicher zu gestalten. Dass dies nicht geschieht, ist ein definitiver Malus.
Inhaltlich werden auch untypische Probleme wie etwa der Europarat und die EMRK, WTO, OSZE und WEU in ganzen Kapiteln oder zumindest Teilen davon angesprochen. Außerdem gibt es Abschnitte zu den einzelnen Aufgabenbereichen der Gemeinschaft, zu den Reformperspektiven der Union oder zur Wirtschafts- und Währungspolitik.
Die Lektüre des Werkes verschafft also einen weiten und weit reichenden Überblick über das rechtliche Geschehen in Europa und man hat stets das Gefühl, wichtiges, eventuell zuvor unbeachtetes Wissen aufzunehmen. In dieser Hinsicht ist das Buch wirklich zu empfehlen. Dass Examenskandidaten sich aber nur auf dieses Lehrbuch verlassen können, um den Pflichtbereich Europarecht abzudecken, muss leider verneint werden. Zur Verarbeitung des Lernstoffes in Klausuren muss ein weiteres Hilfsmittel herangezogen werden, am besten eine Fallsammlung.

Rehbinder, Rechtssoziologie, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Man kann sich bei einer Wahlfachgruppe wie der Rechtssoziologie, die meist in Kombination mit Rechtsphilosophie angeboten wird, ohne eingehendes Studium der Materie anfänglich wenig Vorstellungen davon machen, was diese Wissenschaft beinhaltet. Zum Glück gibt es das Lehrbuch von Rehbinder, das in klarer Sprache und systematischem Aufbau die Rechtssoziologie darstellt.
Zuallererst wird dem Leser erklärt, was genau die Rechtssoziologie in Kombination mit Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik für die Rechtswissenschaft leistet. Dies ist die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts, sie beschreibt also das Rechtsleben. Untersucht wird dabei die Entstehung des Rechts aus dem Sozialleben, als auch die Wirkung des Rechts im Sozialleben.
Die Einführung in die Rechtssoziologie wird von Grund an betrieben. Nachdem zunächst die Aufgaben des Faches ausführlich beschrieben werden, wird eine kurze Übersicht über Studienliteratur gegeben. Im Anschluss finden sich unter anderem Kapitel zu den Arbeitsinstrumenten, zu Rechts- und Gesellschaftsstruktur sowie zur Soziologie von Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung.
Die Lektüre des Werkes ist inhaltlich schwierig aber durch die Formulierung des erfahrenen Autors leicht gemacht. Ein Hindernis ist allerdings die Gestaltung des Buches selbst. Der Text ist dicht gestaffelt, nur ab und zu findet sich ein kursiver Begriff, selten einmal eine übersichtliche Aufzählung und leider kaum Schemata, Grafiken oder Ähnliches. Man ist also mit dem Text alleine und muss sich tatsächlich mit dem Werk auseinander setzen, ein Makel für alle Leser, die sich Dinge eher durch bildliche Darstellung merken können.
Angesichts der Kompaktheit des Werks ist für den Studenten der Wahlfachgruppe die Lektüre unvermeidbar, da er nur wenige konkurrierende Werke in dieser Aufmachung finden dürfte. Eine bloße Beschäftigung mit dem Buch als Freizeitlektüre dürfte trotz der spannenden Thematik durch die Gestaltung vergällt werden.

Rechenberg, Stage Europe, 2. Auflage, Verlag Europa-Kontakt 2003Abbildung des Buchtitels
Dieser Titel ist kein Lehrbuch oder Lernmittel, sondern ein wichtiger Wegweiser für Studenten, Referendare und eventuell sogar Anwälte. Der Grund hierfür ist simpel: auf knapp über 120 Seiten werden zuvorderst Möglichkeiten für Praktika bei den Institutionen der EU und EG aufgezeigt, vor allem werden die korrekten Adressen und darüber hinaus die relevanten Ansprechpartner aufgezeigt. Zu jeder Institution ist ein kurzes Profil und Tätigkeitsschwerpunkt angegeben, hiernach werden die Anforderungen und wesentlichen Eckdaten des Praktikums aufgezählt. Man kann sich durch diese Informationen relativ schnell darüber klar werden, ob und wann es sich lohnt, sich für eine zeitlich begrenzte Tätigkeit in Europa zu bewerben und man hat den unschätzbaren Vorteil, dass man gleich eine Bewerbung mit spezifischen Kenntnissen absenden kann, die Initiativbewerber nicht bieten können.
Im Anhang finden sich noch weitere internationale Organisationen, bei denen man sein Glück als Praktikant versuchen kann. Auch hier erspart die detaillierte Aufzählung unter anderem der richtigen Homepages stundenlanges Versumpfen in Weiterleitungen und WWW-Sackgassen.
Natürlich kann man sich alle in diesem Führer abgedruckten Informationen auch selbst oder durch andere Quellen beschaffen. Der ersparte Zeitaufwand, den man mit dieser Datensammlung hat, überwiegt den Kaufpreis (17 EUR) bei Weitem.

Ahlt / Deisenhofer, Europarecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Das Europarecht genießt bei den meisten Studenten und Referendaren immer noch ein Schattendasein in der Examensvorbereitung. Um so mehr verspricht man sich davon, wenn ein Skript in der Reihe "Examenskurse Referendariat" als Neuauflage eines (laut Verlag) "Klassikers" auf den Markt kommt. Man könnte ein wenig ins Grübeln kommen, wenn man den geringen Umfang sieht, gerade einmal 250 Seiten, aber wer möchte vor dem Examen schon einen Wälzer durchschmökern. Wenn man das Werk dann überblicksmäßig durchblättert, muss man leider feststellen, dass in keiner Weise speziell auf das zweite Examen eingegangen wird, sondern der Pflichtstoff des ersten Examens behandelt wird. Damit hilft dieses Werk dem Referendar, dem es dem Titel nach gewidmet ist, nicht mehr als ein simples Skript eines Repetitoriums.
Der Inhalt ist aktuell und im gegebenen Umfang nahezu vollständig aufbereitet, was den Pflichtfachbereich anbelangt. Es finden sich neben der korrekten Zitierung der Verträge auch die Normen des Vertrags von Nizza, die Problematik der Klagebefugnis von Individuen bei Art. 230 IV EG und die diffizile Rechtsprechung des EuGH zur mittelbaren Diskriminierung und deren Rechtfertigung. Auch Standardprobleme werden weiterhin aufbereitet, so etwa das Verhältnis von Europarecht zu mitgliedstaatlichem Recht oder die Frage des Vorrangs europäischen Rechts. Auch neuerdings aktuelle aber noch nicht vollends klare Themen wie der Grundrechtsschutz in der Gemeinschaft wird besprochen, auf den Verfassungskonvent wird eingegangen und wirtschaftlich brisante Themen wie die Beihilfensystematik des EG-Vertrages werden knapp aber sinnvoll erklärt.
Die Lektüre ist angesichts des nahezu durchgängigen Texts sehr schwer, an Graphiken wird gespart, Übersichten werden aus Text und Strichen gebildet und Aufzählungen beschränken sich auf minimale Übersicht schaffende Elemente. An dieser Stelle hat das Skript Nachholbedarf, will es als Kompaktlektüre wirklich von einprägsamer Wirkung sein.
Ansonsten ist dieses Skript angesichts des fairen Preis-Leistungs-Verhältnisses gerade für Juristen, die sich bisher dem Studium des Europarechts entzogen haben, ein passabler Lückenfüller für das Examen.

Sparwasser/Engel/Vosskuhle, Umweltrecht, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Das Umweltrecht ist, wie schon in den Rezensionen im Oktober 2003 aufgezeigt, ein hoch komplexes Thema, eigentlich ohne praktischen Bezug kaum zu bewältigen und dennoch vielen Studenten gerade einmal wegen einiger europäischer Richtlinien ein Begriff. Wie gut, dass es Kompendien wie dieses Werk gibt, die den Spagat wagen, allen potenziellen Zielgruppen, also Lernenden und Praktikern, einen systematischen Zugang zum Thema Umweltrecht zu verschaffen.
Zum Glück für den Leser berücksichtigen die Autoren dabei schon in der Zusammenstellung ihres Teams die hohen Anforderungen der Thematik und bieten die Sicht auf das Umweltrecht sowohl aus dem Blickwinkel des Rechtsanwalts, des Verwaltungsdirektors und des Universitätsprofessors. Es ist auch nicht so, dass einzelne Kapitel wie in Kommentaren von einem Autor geschrieben wurden, sondern alle drei Autoren für jedes Kapitel verantwortlich zeichnen. Dadurch werden triviale Fehler wie Sackgassenverweisungen vermieden und gleichzeitig erhöht sich die Ausgewogenheit der didaktischen Aufbereitung.
Inhaltlich ist eine Darstellung des Umweltrechts nicht ohne internationale Bezüge denkbar. So werden gleich zu Beginn als Rechtsquellen sowohl das Umweltvölkerrecht genannt und es wird im Verlauf der Darstellung auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften verwiesen, das zunehmend nicht mehr nur die Rahmenregelungen im europäischen Umweltrecht setzt. Es soll hier kurz erwähnt werden, dass die Autoren alle europäischen Verträge korrekt zitieren. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, selbst bei renommierten Autoren, und deshalb lobenswert!
Der eigene Vorsatz der systematischen Darstellung wird durch die Darstellung des Verfahrensrechts und des Rechtsschutzes im Umweltrecht eingehalten, da dieser "allgemeine Teil" vorab verstanden werden muss und nicht sofort mit den schwierigen Spezialmaterien hantiert werden sollte. Dabei wird auch nicht vergessen, die europäischen Klagearten kurz abzuhandeln. Im "besonderen Teil" widmen sich die Autoren sowohl examensrelevanten Gebieten wie dem Naturschutzrecht, dem Wasserrecht und dem Immissionsschutzrecht als auch modernen und rechtlich oft schwer fassbaren Gebieten wie dem Gentechnikrecht oder dem Chemikalienrecht.
Die Darstellung erfolgt ausführlich und ist flüssig zu lesen. Die Untermauerung mit Fußnoten und Rechtsprechung ist reichlich und wirkt manchmal fast erdrückend. Verzichtet wird leider oft auf Übersichten oder Darstellungen zu bestimmten Prüfungen, was jedoch gerade für Studenten hilfreich wäre aber auch manchem Praktiker nicht geschadet hätte. Sehr schön geraten sind dagegen die vorhandenen Graphiken zum Wasserrecht und zum Abfallrecht. Die Textgestaltung ist ob der gezielt eingesetzten Hervorhebungsmittel gelungen.
Als Fazit zu diesem Werk ist hinsichtlich der Etats der Leser zu differenzieren: wer seine Bibliothek über einen Fremdhaushalt bestücken darf, der muss dieses Buch auf die Einkaufsliste setzen. Wer (noch) auf die Universitätsbibliotheken angewiesen ist, darf sich mit der Lektüre begnügen, sollte diese aber vor dem Examen wenigstens einmal auszugsweise durchführen. Vor dem mündlichen Examen ist die Lektüre geradezu Pflicht.

Werle, Völkerstrafrecht, Verlag Mohr Siebeck 2003
Abgesehen von etlichen Dissertationen oder Habilitationen wurde das Völkerstrafrecht bisher nur in Rand- und Teilbereichen in Lehrbüchern behandelt. Um so besser ist es, dass endlich eine Reihe von Werken ausschließlich diesem Thema gewidmet sind, so auch das Werk von Werle. Die meisten Studenten und Referendare dürften sich über die Bedeutung der Thematik gar nicht im Klaren sein, da im bisherigen universitären Kanon das Völkerstrafrecht eher untergeordnete Bedeutung hat und allenfalls in Seminaren, etwa zur Rechtsgeschichte oder zum Völkerrecht, Beachtung fand. Mit der Verabschiedung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches und mit der Festlegung allgemeiner Prinzipien des Völkerstrafrechts, die auch über Art. 25 GG Einfluss auf das deutsche Recht haben können, wird die Materie zu einer ernst zu nehmenden Herausforderung für die juristische Ausbildung.
Die Autoren wählen einen für den Laien idealen Aufbau und halten sich hinsichtlich des Strafrechts im Besonderen an einen schon im deutschen Strafrecht üblichen Aufbau, der den Allgemeinen Teil vor die Delikte des Besonderen Teils stellt. Einleitend wird die Geschichte des Völkerstrafrechts ebenso erläutert wie ein kurzer Abriss über völkerrechtliche Rechtsquellen und vor allem völkerrechtliche Durchsetzbarkeit gegeben.
Die Lektüre des Allgemeinen Teils ist nicht nur spannend, sondern eröffnet gerade den examensreifen Studenten eine distanzierte und doch zum deutschen AT ähnliche Sichtweise und damit größeres Verständnis für den letzteren, gerade was Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe angeht. Inhaltlich befremdliche Eindrücke, da die Materie im deutschen Recht unbekannt ist, hinterlässt das Kapitel zum Tatbestand der Verschwörung, die als Vorstadium einer Verbrechensbegehung ebenso wie als Delikt bestraft werden kann. Die einzelnen Straftaten sind stets mit einem Vergleich zum deutschen (Völker-)Strafrecht versehen, so dass der Leser nie den Rückbezug zu seinen erlernten Kenntnissen verliert.
Die Lektüre selbst ist angesichts des guten Textbildes einfach, wird aber mangels graphischer Elemente nur durch die spannende Thematik erleichtert. Ein besonderer Service ist der Anhang mit den relevanten Gesetzestexten und den einzelnen relevanten Verfahren, unter anderem den Nürnberger Prozessen.
Insgesamt ist dieses Buch für Studenten angesichts des Preises nur mit Überwindung anzuschaffen, aber die Lektüre ist mit Nachdruck zu empfehlen!

Peters, Einführung in die Europäische Menschenrechtskonvention, Verlag C.H. Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Selten hat ein Lehrbuch mehr die Bezeichnung "Einführung" verdient als dieses vorliegende Werk von Anne Peters. Der völkerrechtliche Laie kann dieses Buch zur Hand nehmen und wird im Gegensatz zu den schwerfälligen und meist nicht mehr aktuellen Kommentaren zur EMRK an passender Stelle über die richtigen Probleme unterrichtet, die er nur durch die Lektüre nie dort verortet hätte. Bestes Beispiel ist die Prüfung der Reichweite der EMRK gemäß Art. 1, also die tatsächliche Verantwortlichkeit der Staaten. Diese kann man vorab festlegen, sinnvoll ist es aber, wie hier geschehen, bei der Prüfung der Beschwerden vor dem EGMR, da hier erstmals die Frage der Verantwortlichkeit gestellt werden muss.
Die einzelnen Grundfreiheiten werden detailliert und hoch aktuell dargestellt, stets werden Parallelen zum deutschen Recht gezogen, es gibt Prüfungsübersichten und Beispielsfälle aus der Praxis des EGMR, jeweils mit Lösungsvorschlag, obwohl gerade hier manchmal eine kritischere Hinterfragung der Rechtsprechung nötig gewesen wäre. Am Ende des Werkes werden abstrakte Prüfungsschemata und Aufbauvorschläge gegeben, die sich aus der ständigen Rechtsprechung des EGMR ziehen lassen. Ebenso werden Vergleiche zum EuGH gezogen und Abschnitte zur Vereinbarkeit des Gemeinschaftsrechts mit der EMRK verfasst. Verbesserungswürdig ist einzig das Layout des Werkes, das an manchen Stellen unübersichtlich wirkt und die Lektüre erschwert.
Ansonsten ist dieses Buch für Studenten und Referendare mit Bezug zum Europarecht oder zum Völkerrecht unbedingte Lektürepflicht und eine definitive Kaufempfehlung. Strafrechtlern sei das Kapitel zu Art. 6 EMRK dringend zum Studium empfohlen.

Nagel, Wirtschaftsrecht der Europäischen Union, 4. Auflage, Verlag Nomos 2003
Schon der Titel kann ein Alptraum für Studenten sein: man muss sich also auch im Wirtschaftsrecht mit Europarecht befassen und nicht nur im Bereich des öffentlichen Rechts mit langweiligen Grundrechtsprüfungen. Zum Glück hat der Autor gerade aus diesem Blickwinkel heraus sein Lehrbuch konzipiert und seinen Schwerpunkt auf die Verknüpfung privatrechtlicher Fragestellungen mit dem Europarecht gesetzt.
Dass zu Beginn eine Einführung zu den Grundlagen des europäischen Rechts erfolgt, ist ein wichtiger Service für den Leser, der im Zweifel zum ersten Mal intensiv mit Europarecht befasst ist, wenn er dieses Buch zur Hand nimmt. Angemessen kurz sind dann aber die Beschreibung der Institutionen, der Entwicklung und des Verhältnisses des Europarechts zum Recht der Mitgliedstaaten. Weit mehr Raum nehmen die folgenden Kapitel ein, die sich vertieft mit wirtschaftlich relevanten Themen auseinander setzen, darunter neben den Grundfreiheiten ganz massiv das Wettbewerbsrecht mit fast 150 Seiten Text. In diesem Kapitel wird ein eigener Punkt darauf verwandt, das deutsche Kartellrecht am Beispiel des GWB mit den europarechtlichen Vorgaben zu vergleichen. Allein schon für dieses Kapitel lohnt sich die Lektüre.
Ebenfalls angesprochen werden Rahmenbedingungen, die durch Europarecht geregelt werden, so der Umweltschutz, die Währungsunion sowie Arbeits- und Sozialrecht. Auch das Völkerrecht bleibt nicht außen vor, sondern erhält im Kapitel über das Außenwirtschaftsrecht entsprechende Beachtung. Sehr lesenswert ist vor allem das Schlusskapitel, in dem sich der Autor die Mühe macht, die gemeinschaftlichen Harmonisierungsbestrebungen zu verschiedenen Arbeitsbereichen darzustellen.
Ein unschätzbarer Vorteil dieses Lehrbuchs liegt in der detaillierten Rechtsprechungsübersicht, die nicht nur die Fundstelle in den Sammlungen des Gerichtshofes angibt, sondern sogar die Fundstellen in NJW, EuZW und anderen wie NZW oder BB. Dazu werden nationale, zum Thema passende Entscheidungen mit Fundstellen aufgelistet.
Das Layout ist sehr übersichtlich gestaltet, vor allem verfällt der Autor gerade nicht der Verlockung, seitenweise EuGH-Entscheidungen zu zitieren, womit sich manch anderer sein Lehrbuch bequem vergrößert hat. Sehr sparsam wird mit Gestaltungselementen wie Fettdruck oder Auflistungen sowie mit graphischen Elementen umgegangen.
Dieses Buch sollte man sich spätestens zum Berufseinstieg zugelegt haben, und sei es nur wegen der Rechtsprechungsübersicht im Anhang!

Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Der Autor ist momentan einer der fleißigsten Schreiber auf dem juristischen Büchermarkt, hat er doch innerhalb von wenig mehr als einem Jahr sowohl im Europarecht wie im internationalen Wirtschaftsrecht aktualisierte Auflagen seiner Lehrbücher gefertigt. Schwierig am internationalen Wirtschaftsrecht ist, dass es in keine der typisierten Wahlfachgruppen passt, sondern die dort besprochenen Themen in mehrere Bereiche hineinspielen. Zuvorderst ist natürlich die Wahlfachgruppe Völkerrecht betroffen, ebenso aber werden Handels- und Gesellschaftsrecht, IPR oder etwa gewerblicher Rechtsschutz betroffen.
Das Buch erörtert - sehr sinnvoll für Einsteiger in die Materie - zunächst einige Grundlagen des Völkerrechts und der Verbindung des nationalen Wirtschaftsrechts zum internationalen Rechtsgeschehen, ebenso wie Mechanismen zur internationalen Streitbeilegung. Später folgen Kapitel zu GATT und WTO ebenso wie zu einzelnen regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen, so etwa in der Europäischen Gemeinschaft, in Südamerika oder in Südostasien. Wichtig für Referendare ist für die spätere anwaltliche Praxis das Kapitel zum UN-Kaufrecht sowie zum internationalen Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Leider nur relativ knapp behandelt ist die Thematik des internationalen Schutzes des geistigen Eigentums.
Die Lektüre des Buches ist anstrengend, da nur wenige Einschübe, Beispiele oder Grafiken den Text auflockern. Man muss dieses Buch also tatsächlich bearbeiten und nicht nur lesen. Angesichts der kompakten und hilfreichen Darstellungen und vor allem der Seltenheit von Darstellungen in diesem Bereich und auf diesem Niveau ist das Lehrbuch eine dringende Empfehlung zur Abrundung der eigenen Kenntnisse in den oben genannten Wahlfachgruppen.

Fechner, Medienrecht, 4. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2003
Dieses Lehrbuch hat für den neutralen Käufer schon einmal einen Vorteil: jeder kann sich unter dem Titel etwas anderes vorstellen. Der eine sieht den Schwerpunkt in der Medienfreiheit und den Rechten aus Art. 5 GG, wieder andere verknüpfen damit das Verlags- und Zeitungswesen und die leidlichen Debatten um das Persönlichkeitsrecht und die Internetfans wiederum erwarten eine juristische Auseinandersetzung mit ihrem Lieblingsmedium. Das Schöne ist, dass der Autor keine der genannten Gruppen enttäuschen muss, er behandelt sowohl grundrechtliche Problemfälle als auch handfeste Alltagsprobleme wie Jugendschutz und Buchpreisbindung.
Sinnvoll ist schon die Gliederung in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil des Medienrechts. So wird der juristische Leser in gewohnte Bahnen gelenkt und kann sich das umfangreiche Rechtsgebiet sukzessive und zugleich systematisch erschließen. Beginnend mit den Rechtsgrundlagen, auf welchen jegliche Medientätigkeit aufgebaut ist führt der Autor durch zahlreiche Grundpfeiler verfassungsgerichtlicher Entscheidungsfreude, die dem heutigen Medienrecht ihr Gepräge gegeben haben. Neben diesen Grundrechten werden spiegelbildlich die Abwehrrechte gegenüber den Medien dargestellt. Umfangreich ist das Kapitel zu Medienurheberrechten geworden, das in den letzten Jahren wegen Neuregelungen im deutschen Recht und Produktpiraterie zu einem praktischen Dauerbrenner der Rechtsberatung mutiert ist. Nicht vergessen wird jeweils die europarechtliche Verankerung, wobei jedoch die gültige Zitierweise der Verträge angezeigt wäre. Spannend ist vor allem die gute Darstellung der Rechtsprobleme rund um das Internet, die sich nicht nur auf den zivilrechtlichen Vertragsschluss beschränken, sondern etwa auch Probleme des Domainrechts behandeln.
Die Gestaltung des Layouts ist angenehm, da der Autor die Literaturhinweise an das Ende der Kapitel verbannt hat, wichtige Teile mit graphischer Gestaltung wirksam hervorhebt und auch im Text entsprechende Elemente einfließen lässt. Auch Aufzählungen und Graphiken werden verwendet, so dass man ab und an von der dichten Textführung ausruhen kann.
Das Buch ist eine Bereicherung für jeden Käufer oder Leser. Die Abhandlung hoch aktueller Probleme und vor allem die verständliche Zusammenfassung ist vorbildlich gelungen.

 

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