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Rezensionen Januar 2005 |
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Januar 2005: Wahlfächer
Von Dr. Benjamin Krenberger
Lenz / Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 3. Auflage, Verlag
Bundesanzeiger 2003
Eine ausführliche Kommentierung der wichtigen europäischen Verträge
in einem einzigen Band auffinden zu können, ermuntert manchen Studenten
oder Referendar auch einmal zum vertieften Einblick in die Materie Europarecht.
Das vorliegende Werk zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass viele Praktiker
die einzelnen Artikel kommentieren und so vielleicht auch einen Blick dafür
öffnen, worum es im Alltag von Brüssel eigentlich geht. Der Kommentar
ist mit über 2500 Seiten ein sehr umfangreiches Werk und bietet dank
des Formats von etwas weniger als DIN A 5 eine bequeme Handhabung während
der Lektüre. Die einzelnen Texte sind flüssig geschrieben und
insgesamt durch ein ansehnliches Layout unterstützt. Allerdings ist
es in einem Kommentar wie diesem, der auf eine Unmenge von EuGH-Urteilen
zurückgreifen muss, ein lesetechnisches Unding, die Verweise auf Rechtsprechung
und Dokumente nicht in separate Fußnoten zu versetzen. Die jeweiligen
Artikel bieten eingangs standardmäßig einen Inhaltsüberblick
und ein für den Leser noch akzeptabel großes Literaturverzeichnis.
Positiv hervorzuheben ist, dass bei der Darstellung von Einzelfällen
diese nicht in einer unübersichtlichen Reihe hintereinander gestellt
werden, sondern dass mittels Aufzählungen und entsprechender Formatierung
eine vernünftige übersicht geschaffen wird. Die Schlüsselbegriffe
sind deutlich markiert und auch in maßvoller Anzahl im Text verteilt.
Wie in anderen guten Kommentaren auch werden wichtigen Abschnitten eigene
Vorbemerkungen gegönnt, in denen die wesentlichen und generellen Aspekte
des fortan zu kommentierenden Bereichs genannt werden. Sehr gut dargestellt
sind in diesem Kommentar etliche Bereiche, die man in Lehrbüchern,
zum Teil wegen vermeintlich fehlender Klausurrelevanz, eher selten findet.
Dazu gehört etwa die Abgrenzung des Handels mit Landwirtschaftsprodukten
zur allgemeinen Warenverkehrsfreiheit oder die Vorgehensweise der Europäischen
Gemeinschaft beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Ganz exzellent
ist auch die als Anhang zu Art. 6 EU angefügte "übersicht" - dies
ist leicht untertrieben - zum Grundrechtsschutz innerhalb der EU, auch unter
Einbezug der Grundrechtecharta. Ebenfalls ein sehr lesenswerter Abschnitt
ist die Kommentierung zur Rechtsangleichung innerhalb der Gemeinschaft und
das hierzu von der Kommission genutzte Verfahren. Dabei werden die einzelnen
Voraussetzungen und Grenzen anschaulich vorgestellt und es ergibt sich nach
der Lektüre ein deutliches Plus an Verständnis für den oft
in Schemata genannten Prüfungspunkt "kein abschließendes Sekundärrecht".
Leider sehr knapp geraten ist die Kommentierung des Staathaftungsrechts.
Zwar werden die Anspruchsvoraussetzungen, die der EuGH für die Haftung
der Mitgliedstaaten festgelegt hat, eingehend vorgestellt. Allerdings fehlt
eine Auseinandersetzung mit der nationalen Rechtslage völlig. Dies
ist bei einem in deutscher Sprache erscheinenden Kommentar ein echter Makel.
Die gerade für Studenten wichtigen Bereiche Rechtsschutz und Grundfreiheiten
werden ebenfalls ausführlich und exakt beschrieben. Die Verschränkung
der Zuständigkeiten der Gerichte EuGH und EuG mit den Normen des EG
und der zugehörigen Satzung des EuGH gelingt gut und verständlich,
da die Satzung im Anhang mit abgedruckt ist. Für Referendare ist dabei
das Kapitel zur Rechtsmittelgerichtsbarkeit durchaus erhellend. Einzig die
Berücksichtigung von studentischen Bedürfnissen in Form einer
Zusammenfassung der Prüfungspunkte der einzelnen Klagen in einer übersicht
ist nicht erfolgt. Stattdessen muss man sich aus dem Text, zum Teil als
Anfänger recht mühselig, die einzelnen Sachurteilsvoraussetzungen
zusammenklauben. Sehr gut gelungen hingegen ist die Einführung in die
Begründetheitsprüfung der Nichtigkeitsklage, wo die einzelnen
Elemente des Art. 230 II EG sukzessive erläutert werden. Ganz hervorragend
und ausführlich kommentiert ist besonders die Arbeitnehmerfreizügigkeit
in Art. 39 EG, die auch unter Bezugnahme auf die diversen Sekundärrechtsnormen
ein einheitliches Bild schafft und aufgrund der Entscheidungen des EuGH
zur Direktwirkung für Kollektiv- und Individualarbeitsverträge
auch für Zivilrechtler zur Lektüre herangezogen werden sollte.
Die Anschaffung dieses Kommentars werden sich nur Enthusiasten leisten,
die aber dann eine sehr gute Gegenleistung für ihre Geldanlage erhalten.
Für die übrigen Juristen ist die Lektüre sowohl generell
wie punktuell empfehlenswert, weil die speziell bei den Grundfreiheiten
angebotene Tiefe der Darstellung von kaum einem Lehrbuch erreicht werden
kann.
Birk, Steuerrecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Trotz ständiger Gerüchte um eine radikale Vereinfachung des komplizierten
Steuersystems in Deutschland bleibt dieses seit Jahren abgesehen von kleinen
Korrekturen auf dem gleichen Stand. Die Attraktivität des Wahlfaches
Steuerrecht ist ebenfalls nach wie vor ungebrochen, da man in nahezu jeder
Art von wirtschaftsrechtlicher Betätigung, etwa als Insolvenzverwalter,
im Rahmen von Firmenübernahmen oder im Erbrecht, eine umfassende Beratung
nur dann leisten kann, wenn auch steuerrechtliche Probleme bedacht und erläutert
werden können. Das vorliegende Lehrbuch hat innerhalb von sieben Jahren
sieben Neuauflagen erlebt und ist allein deshalb ein offensichtlich etabliertes
Werk im Ausbildungsbetrieb. Behandelt werden die Grundzüge des nationalen
Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts, ebenso geboten wird ein Einblick
in das internationale Steuerrecht. Bemerkenswert ist der Weitblick des Autors,
der im Vorwort zur Bearbeitung von Kapiteln je nach zeitlicher Entfernung
des Examens eine Anleitung anbietet. Das Layout des Werkes ist typisch für
die Reihe "Schwerpunkte", hebt sich aber deutlich von vielen anderen Exemplaren
der Reihe ab, als es in großer Zahl abstrahierende Abbildungen verwendet
und die Falllösungen in teilweise schematischer Form angeboten werden,
so dass man den ganzen Gedankengang nachvollziehen kann und nicht nur auf
ein Schwerpunktproblem aufmerksam gemacht wird. Die Texte sind eingängig
geschrieben, verlangen aber vom Leser ein gewisses Grundverständnis
für wirtschaftliche Zusammenhänge. Inhaltlich wird der Leser durch
nahezu alle relevanten Steuergebiete geführt und kann gerade beim Kapitel
zur Besteuerung von Einzelpersonen erkennen, was im Falle der selbständigen
Tätigkeit als Rechtsanwalt alles an Berechnungspotenzial vor ihm liegt.
Sehr lesenswert ist das knappe Kapitel zum Umsatzsteuerrecht, nach dessen
Lektüre man auch erahnen kann, warum die komplexen Tatbestände
so oft zu Missbrauch im europäischen Raum führen. Zumindest für
das erste Staatsexamen wichtige Lektüre, nicht nur für Wahlfachstudenten,
ist das Kapitel zur Steuergesetzgebungshoheit, ist doch die Steuererfindungskompetenz
der Gemeinden nicht selten Prüfungsstoff in übungen und Examina
gewesen. Das Lehrbuch ist erstens eine sehr gut gemachte Einführung
in das Rechtsgebiet und kann zweitens als solche von Studenten zur optimalen
Examensvorbereitung, von Referendaren und Berufsanfängern als absetzbare
und gleichzeitig das Einkommen steigernde Lektüre bestens verwendet
werden. Lesenswerte Ausbildungsliteratur!
Mager / Herrmann, Höchstrichterliche Rechtsprechung
zum Europarecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Die Zusammenstellung von Entscheidungen egal welcher Fachrichtung gehört
seit je her zu den Klassikern des Lehrbuchmarktes, da man durch geschickte
Komposition sowohl dem Leser wie der Fachwelt neue Impulse vermitteln kann.
Auch zur Rechtsprechung des EuGH sind mittlerweile zahlreiche Entscheidungssammlungen
erhältlich, sogar Repetitorien haben eigene Zusammenstellungen kreiert.
Deswegen muss eine Neuerscheinung dem Käufer Verbesserungen bringen,
die er mit den bisherigen Werken nicht erhält. Ein nennenswerter Vorteil
dieses Werks ist vor allem die vollständig in deutscher Sprache gestaltete
Sammlung. Dadurch wird dem Leser die Mühe erspart, sich anhand der
eventuell nur in anderen Sprachen in der Suchmaschine des EuGH vorhandenen
Urteile Signaturen zu notieren, um danach die deutschen Zeitschriften nach
brauchbaren übersetzten Versionen zu sichten. Des Weiteren sind die
hier aufgeführten Entscheidungen nicht unter dem Zwang der Platzeinsparung
zusammengetragen worden, so dass man im Gegensatz zu den Darstellungen in
den gängigen Wochen- oder Monatsschriften einen ausführlichen
Sachverhalt und nahezu alle Punkte der Begründetheit vorfindet. Verwunderlich
ist die Beschränkung auf 55 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.
Dabei ist nicht die bloße Anzahl entscheidend, sondern die Tatsache,
dass angesichts des Erscheinungszeitpunktes im Jahr 2004 die letzte Entscheidung
aus dem Jahr 2002 stammt. Die Autorinnen lassen zwar die klassischen Entscheidungen
seit den fünfziger Jahren Revue passieren, haben aber offensichtlich
für das Studium unverzichtbare Urteile einfach nicht aufgenommen oder
nicht mehr berücksichtigt. Exemplarisch zu nennen sind hier die fehlenden
Entscheidungen Wijsenbeek, Ciola, Union de Pequenos Agricultores, Unilever,
Brennerblockade, Köbler, überseering und Inspire Art. Lobenswert
ist die Hinzunahme von Wiederholungsfragen zu den einzelnen Entscheidungen,
die vor allem dem unkonzentrierten Leser vor Augen führt, dass es sich
lohnt, eine EuGH-Entscheidung ganz zu lesen. Insgesamt ist die Entscheidungssammlung
nur bedingt zu empfehlen. Die klassischen Entscheidungen sind mittlerweile
schon so in Prüfungssysteme eingeflossen, dass die eigentlichen Urteile
nur noch für Wissenschaftler wirklich von Bedeutung sind, nicht aber
für Studenten im Pflichtfachbereich. Neuere Entscheidungen fehlen und
belasten die Lektüre- und Kaufempfehlung merklich.
Koch / Magnus, IPR und Rechtsvergleichung, 3. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Das Internationale Privatrecht ist in Grundzügen Stoff beider juristischer
Staatsexamina vieler Bundesländer und für die spätere Tätigkeit
als Anwalt in etlichen Bereich unverzichtbar. Allerdings ist der Einstieg
in den Pflichtfachbereich bisweilen mühsam, da die meisten Studenten
oder Referendare allenfalls nach größeren Reformen im Zivilrecht
einmal in die Verlegenheit kommen, sich mit den im hier relevanten EGBGB
stehenden übergangsnormen zu beschäftigen. Jedoch bieten Klausuren
im Assessorexamen immer wieder kleine Details, etwa zur Zuständigkeit
deutscher Gerichte oder zu Rechtsanwendungsklauseln, die bei souveräner
Abhandlung für ein gutes Gefühl beim Korrektor sorgen, der im
Zweifel von der Materie ähnlich wenig Detailkenntnisse hat und haben
muss. Das vorliegende Werk bietet mit knapp unter 400 Seiten eine solide
Wissensbasis und dennoch ein überschaubares Pensum, um sich einen Einstieg
in die Wahlfachthematik zu erarbeiten oder einen überblick für
den Pflichtfachstoff zu erlangen. Die Gliederung und Gestaltung der Kapitel
ist übersichtlich und bis auf das eintönige Schriftbild gelungen.
Viele Fälle mit detailreichen Ausarbeitungen geben dem Leser schnell
das Gefühl, mit der Lektüre an Sicherheit zu gewinnen. Allerdings
hält sich der Autor außerhalb der Falllösungen mit Prüfungsschemata,
Graphiken oder anderen abstrahierenden Darstellungsformen deutlich zurück.
Inhaltlich werden neben dem EGBGB und dem überblick über das internationale
Verfahrensrecht auch zahlreiche Kapitel zum Thema Rechtsvergleichung angeboten.
Dabei führt der Autor in verschiedene Rechtskreise ein und ermöglicht
so eine überaus interessante Lektüre und eine Vielzahl an Anregungen
für eigene vertiefende Studien. Die bereits erwähnten Fälle
bieten die Gewähr dafür, dass die Theorie nicht unangewendet bleibt,
die diversen Sachverhalte sind des Weiteren sehr ausführlich aufgelöst,
so dass man sich teilweise in der komfortablen Situation sieht, innerhalb
des Lehrbuches auch eine kleine Fallsammlung zu besitzen. Sehr lesenswert
sind die Kapitel zum internationalen Vertragsrecht und zum internationalen
Wettbewerbsrecht, da gerade hier die starken Praxisanknüpfungen zu
ersehen sind. Das Buch bietet jedem Leser abwechslungsreiche und intensive
Lektüre und hat den Titel "Studien- und übungsbuch" redlich verdient.
Die Bearbeitung lohnt sich vor jedem juristischen Examen.
Nolte / Schreiber, Der Mensch und seine Rechte, 1. Auflage,
Verlag Wallstein 2004 
Es ist immer schwierig eine Aufsatzsammlung zu bewerten, da kein stringentes
Argumentationsmuster vorliegen kann, noch eine einheitliche These verteidigt
werden muss, deren Validität überprüfbar wäre. Doch
ist das vorliegende Werk aufgrund der Brisanz des behandelten Themas und
aufgrund der hochkarätigen Autorenschaft auch für den engagierten
Studenten interessant und findet deshalb hier passendes Gehör. Allein
die Zusammensetzung der Referenten, die das Thema des Werkes aus verschiedenen
Blickwinkeln einkreisen, verdient Lob. Sowohl die vertretenen Fachgebiete,
als auch die ausgewählten Personen (vor allem sind Prof. Frowein und
Kerstin Müller zu nennen) erlauben eine Auseinandersetzung mit den
durch moderne Phänomene wie den Terrorismus bedrohten Menschenrechten
in breitem Spektrum. Dabei liefern Vorträge der Referenten einer Vorlesungsreihe,
die nun in Aufsätze für dieses Werk umgewandelt wurden, einen
aus der jeweiligen Wissenschaft stammenden tiefen Einblick in das jeweilige
Thema. Denn nicht nur Juristen, auch Politikwissenschaftler und Politiker,
Literaturwissenschaftler und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen
und ein Arabist kommen zu Wort. Die Vortragsthemen reichen von einführenden
Kapiteln über die Genese der Menschenrechte, über ihre Stellung
in amerikanischer, islamischer und asiatischer Kultur, bis hin zu ihrer
Gefährdung durch Terrorismus. Der interdisziplinäre Ansatz findet
mit der Menschenrechtsdebatte den Königsweg, spielt doch gerade die
Auseinandersetzung mit den Menschenrechten in fast jeder Wissenschaft eine
Rolle. Und gerade dieser Umstand kann dem vielseitig interessierten Juristen
den Blick öffnen für Herangehensweisen an eine genuin rechtliche
Thematik, die eben nicht stringent in herrschende und andere Meinung aufgeteilt
werden kann. Wer sich als Wahlfach Europa- oder Völkerrecht ausgesucht
hat, sollte in jedem Fall die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte kennen.
Doch auch jeder, der sich im Staatsrecht mit der Ambivalenz zwischen Staat
und Individuum auseinandersetzt, kann in diesem Werk Anregungen finden.
Insgesamt ist dieses Buch natürlich für die juristische Ausbildung
nicht zwingend notwendig. Doch zur Schärfung der Allgemeinbildung bietet
es eine Diskussionsgrundlage auf höchstem Niveau, die den Blick für
grenzwertige Fragestellungen weitet. Aus diesem Grund eine klare Leseempfehlung!
Danwitz, Examens-Repetitorium Kriminologie, 1. Auflage, Verlag
C.F. Müller 2004 
Die Wahlfachgruppe mit Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht
ist seit je her ein Klassiker unter den Studenten, allerdings mit dem Handicap,
dass man sich in der Regel für jedes der Gebiete ein eigenes Lehrbuch
zulegen muss. Oft hat man es dann mit den Klassikern der Kriminologie zu
tun und kann sich vor Informationsfülle gar nicht mehr retten. Eine
Stoffsammlung in komprimierter Form, zumindest für die Kriminologie,
will das vorliegende Werk bieten, um im Idealfall vor dem Examen das Erlernte
noch einmal rasch abzurufen. Die Gestaltung des Buches ist grundsätzlich
lesefreundlich, aber die gewählten Elemente in Text und Layout lassen
zweifeln, ob sich der Repetitoriumscharakter damit erreichen lässt.
Außer einigen dicken Pfeilsymbolen verwendet der Autor lediglich Tabellen
und begnügt sich im übrigen mit der Wiedergabe von Fließtext.
Insoweit muss der Leser also komprimierten, aber nicht unbedingt übersichtlichen
Stoff erwarten. Immerhin findet man sich in den Textabschnitten durch die
intelligente Verwendung von hervorgehobenen Schlüsselbegriffen gut
zurecht und auch die flüssige Lektüre des Textes ist aufgrund
der eingängigen Formulierungen des Autors leicht möglich. Der
Autor verzichtet des Weiteren bewusst auf Fallgestaltungen, da die Rezeption
speziell der Kriminologie in der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung
nicht genug Material zu bieten vermag. Bemerkenswert und für weitere
Forschungen ein guter Einstieg ist das ausführliche Literaturverzeichnis.
Inhaltlich findet der Leser zunächst eine Einführung in die Wissenschaft
Kriminologie, um hiernach mit den verschiedenen Theorien zu Kriminalität
und Kriminalisierung konfrontiert zu werden. Gerade mit diesen sollte man
sich nicht zu kurz befassen, da die Abprüfung und der Vergleich von
Theorien ein geeignetes Mittel ist, um das grundsätzliche Bestehen
vor allem einer mündlichen Prüfung zu sichern. Den größten
Raum im Buch nehmen die Einzeldelikte ein, mit denen sich die Kriminologie
beschäftigen muss, wobei es der Autor versteht, keiner Gruppe eine
übermäßige und vielleicht nicht so bestehende Bedeutung
zukommen zu lassen, sondern er behandelt die organisierte Kriminalität
ebenso umfassend wie die politisch motivierte Kriminalität, Ladendiebstahl
oder Wirtschaftskriminalität. Schließlich wird die Kriminologie
besonderer Tätergruppen näher beleuchtet und der Realität
entsprechend ist das Kapitel zur Kriminalität von Nichtdeutschen und
Zuwanderern besonders zur Lektüre zu empfehlen. Das Werk eignet sich
nicht nur zur kompakten Wiederholung des examensrelevanten Stoffes, sondern
auch zur Gewinnung eines ersten Einblicks in die Forschungsgebiete der Kriminologie.
Insofern ist es neben den etablierten Lehrbüchern ebenso als Lektüre
angezeigt wie als Rettungsanker, wenn man sich vor den ausführlichen
Werken scheut.
Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Gleich im Vorwort dieses Werkes entdeckt man, dass der Autor die weiterhin
große Relevanz der Rechtsgeschichte für Wissenschaft und Grundstudium
als Grundlage für die folgende Lektüre vorgibt und dass er einen
starken Schwerpunkt auf die "neuere" Rechtsgeschichte setzt, also unter
anderem Rechtsentwicklungen im 20. Jahrhundert beleuchtet. Damit ist die
Rechtsgeschichte des Mittelalters nicht obsolet geworden, kann aber in der
prüfungsgerechten Adaption des Stoffes zuweilen schwächer gewichtet
werden. Das vorliegende Werk bietet dem Leser einen Gesamtüberblick
über die prüfungsgeeignete Rechtsgeschichte. Dies bedeutet, dass
nicht nur Verfassungsgeschichte intensiv behandelt wird, sondern gleichberechtigt
Kapitel zur Entwicklung des Privatrechts, des Strafrechts, zur Rezeption
des römischen Rechts und zur Entwicklung der Rechtspflege allgemein
zu finden sind. Ebenso geht der Autor auf die zur rechtlichen Entwicklung
zugehörige Entwicklung von Staat und Gesellschaft ein und vermittelt
so einen kompakten Rundblick. Die Abwechslung zwischen Kapiteln zum Verfassungsrecht
und solchen zum Privatrecht bietet zwar die Möglichkeit, sich chronologisch
über das rechtliche Leben in Deutschland zu unterrichte, verhindert
aber auch ein wenig die Rezeption der Kohärenz, etwa zwischen den einzelnen
Verfassungen. Erfreulicherweise ist dem deutschen Reich zwischen 1933 und
1945 nur wenig Raum gelassen, umso deutlicher hervorgehoben sind dagegen
die Entstehung der beiden deutschen Teilstaaten und die rechtshistorisch
relevanten Eigenarten von Recht und Justiz in BRD und DDR. Das Schlusskapitel
schließlich ist der Wiedervereinigung gewidmet und führt kompakt
aber anschaulich in die Probleme der Verbindung zweier Rechtssysteme ein,
ermöglicht aber auch einen kurzen Einblick in die schwierige Aufarbeitung
des Unrechts in Ostdeutschland. Der Autor bietet reichlich Literaturhinweise,
platziert die Fundstellen aber leider in den Fließtext. Das Buch kommt
bedauerlicherweise ganz ohne übersichten, Tabellen, Graphiken oder
Schaubilder aus. Gerade bei den komplizierten Machtgeflechten in den deutschen
Verfassungen hätte aber die eine oder andere Veranschaulichung gut
getan. Die Sprache des Autors ist anspruchsvoll aber verständlich und
lässt auch dem Einsteiger ein angenehmes Leseerlebnis zuteil werden.
Die Examensvorbereitung ist mit diesem überblick sicherlich gut einzuläuten,
darf aber durchaus mit weiteren Büchern unterstützt werden. Ratsam
ist es, sich während der Lektüre dieses Buches den behandelten
Stoff zu visualisieren, um den Bezug im Laufe der Kapitel nicht zu verlieren.
Mit diesem Buch macht man bei Lektüre und Kauf keinen Fehler.
Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht,
4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
öffentliches Wirtschaftsrecht ist in mehreren möglichen Wahlfachgruppen
thematisch relevant. Man begegnet ihm im Europarecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht,
Umweltverwaltungsrecht und auch in staatsrechtlichen Wahlfächern. Die
Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte der oft weit verstreuten Normen
ist deshalb ein wichtiger Ansatz für die juristische Ausbildung. Der
Autor legt neben den verwaltungsrechtlichen Aspekten auch großen Wert
auf die grundrechtlichen Probleme der Thematik, stellt diese aber zu Recht
nicht in den Vordergrund. Dafür werden einfach zu viele Streitfälle
auf der Ebene der Verwaltungsgerichte entschieden. Vorrangig zu finden sind
deswegen Kapitel zum Gewerberecht, das in einen allgemeinen und einen besonderen
Teil aufgespalten wurde. Letzterer beinhaltet etwa Kapitel zum Gaststättenrecht,
Handwerksrecht und zum Verkehrsgewerbe. Sehr lesenswert sind die Abschnitte
zur Subventionsthematik, deren Inhalt sich in vielen verwaltungsrechtlichen
Klausuren wiederfindet. Sehr zu loben ist die Orientierung nahezu aller
Kapitel am Gemeinschaftsrecht. Besonders die Beihilfenkontrolle und der
Einfluss auf das Gewerberecht werden zum Teil sehr ausführlich in die
Materie integriert und im Gegensatz zu anderen Werken wird hier nicht versucht,
die Rechtsprechung des EuGH, etwa hinsichtlich der Rückforderung von
Beihilfen, als unvereinbar mit deutschen Rechtsgrundsätzen herauszustellen,
sondern es wird unter Berücksichtigung der problematischen Vereinbarkeit
von Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht ein für die Klausur sinnvoller
Lösungsweg aufgezeigt. Bedauerlich ist, dass im letzten Kapitel zur
Selbstverwaltung der Wirtschaft, etwa in Kammern, das bereits im ersten
Examen abgeprüfte Urteil des EuGH in der Rechtssache "Corsten" zur
Zwangsmitgliedschaft in der deutschen Handwerksordnung für ausländische
Betriebe nicht einmal erwähnt wird. Sehr angenehm für die Leser
ist die Orientierung an relevanten Fallgestaltungen. Insgesamt 31 Fälle
führen sicher durch die einzelnen Kapitel, wenn auch die Aktualität
der Fälle bisweilen zu bemängeln ist. Es finden sich viele "Klassiker",
die in Klausuren sicher nicht mehr allzu oft geprüft werden dürften.
Das Schriftbild und die Anordnung der Fußnoten erlauben eine einfache
Lektüre. Der Autor wählt Formulierungen, die den Leser bis zum
Ende des Kapitels aufmerksam bleiben lassen. Die Hervorhebung relevanter
Begriffe ist gut gelungen. Einzig das Fehlen von graphischen Elementen und
Prüfungsübersichten stellen für die Benutzung während
des Studiums Nachteile dar. Das Buch ist bereits nach der Zwischenprüfung
ein zuverlässiger Begleiter auf dem Weg zum Examen. Die Bedürfnisse
der Studenten nach examenstauglichen Lösungsansätzen werden hier
systematisch verwirklicht.
Ipsen, Völkerrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Das Lehrbuch von Ipsen gehört zu den Schwergewichten der Ausbildungsliteratur
und ist mit über 1300 Seiten ein Werk der Kategorie, die man als Student
nur dann konsumiert, wenn man entweder ein Fan des Völkerrechts ist
oder wird, oder wenn man sich zu Zwecken einer Seminararbeit in bestimmte
Bereiche vertiefen muss. Man muss der Materie Völkerrecht vor allem
zugute halten, dass sie - durch die politische Ebene geprägt - stets
spannende Fallgestaltungen zu bieten hat. Diese werden von den Bearbeitern
des Buches auch an passender Stelle eingeflochten, um die Anwendung der
theoretischen überlegungen zu demonstrieren. Neben dem schieren Umfang
ist die Lektüre des Buches auch durch die Gestaltung erschwert. Man
findet dichten Fließtext vor, der allenfalls durch Kursivdruck unterbrochen
wird oder durch kleiner gedruckte Einschübe mit konkretisierenden Beispielen,
Urteilspassagen oder Bemerkungen. Es fehlt an graphischen Darstellungen,
Zusammenfassungen von Prüfungspunkten oder übersichten in Form
von Tabellen oder ähnlichem. Man hat also außer der Lektüre
des Textes und eigener abstrahierender Tätigkeit kaum eine Möglichkeit,
den Inhalt des Buches variabel zu rezipieren. Das Völkerrecht wird
inhaltlich nahezu umfassend behandelt, wobei für viele Themen um der
Vollständigkeit willen nur wenig Platz gelassen wurde. Trotz der hohen
Aktualität äußerst knapp abgehandelt wurde etwa der internationale
Strafgerichtshof. Die materiell-rechtlichen Probleme werden zwar angerissen,
aber trotz des Vorhandenseins von Literatur, die sich der Materie bereits
dogmatisch genähert hat, wird keine klausurgeeignete Aufbereitung vorgenommen.
Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wird auf weniger als
vier Seiten gedrängt, was angesichts der Examensrelevanz dieser Thematik
eine fragliche Gewichtung darstellt. Auch hier fehlen jegliche Ansätze
der Veranschaulichung von Prüfungspunkten der einzelnen Grundrechte
oder der Beschwerdeverfahren. Anstelle von seitenweisen Angaben zu Literatur
zu Beginn einzelner Kapitel hätte hier gerne eine Seite für eine
Prüfungsübersicht geopfert werden können. Auch die knapp
80 Seiten zum Internationalen Seerecht wirken im Vergleich zu anderen Themen
leicht überdimensioniert. Ausführlich und lehrreich und das zu
Recht sind die Kapitel zur Behandlung völkerrechtlicher Verträge
nach der WVRK oder zur Anerkennung von Staaten. Ebenfalls umfangreich ist
die Darstellung der Internationalen Organisationen als gekorene Völkerrechtssubjekte
gestaltet worden, wobei hier in einer Art von allgemeinem Teil die gemeinsamen
Strukturen vorangestellt worden sind. Insoweit ist dieses Wissen auch für
Klausuren geeignet. Ebenfalls herausgehoben werden müssen die Kapitel
zum Selbstverteidigungsrecht sowie zum Internationalen Gerichtshof. Wer
sich auch nur ansatzweise wissenschaftlich mit dem Völkerrecht befassen
will oder muss, kommt an der Investition in dieses Buch nicht vorbei. Für
die Vorbereitung auf das Examen, gerade in den Bundesländern, wo eine
Wahlfachklausur geschrieben wird, ist die Lektüre allerdings nur subsidiär
zu den schon auf dem Markt befindlichen Fallsammlungen und Klausurenbüchern
im Völkerrecht zu empfehlen, da oftmals der nötige Prüfungsbezug
fehlt.
Achenbach / Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage,
C.F. Müller 2004 
Der Reiz nahezu jeden Rechtsgebiets steigt, stellt man nur das Präfix
"Wirtschaft-" davor, da sich dahinter die große und glitzernde Unternehmenswelt
verbergen könnte. In der Realität des Wirtschaftsstrafrechts finden
sich beileibe nicht nur umfangreiche und skandalträchtige Fälle
wie der casus "Mannesmann", sondern das deutsche Wirtschaftsstrafrecht erfasst
auch Bereiche, die man auch bei zweimaligem Nachdenken nicht zu dieser Materie
gezählt hätte. Umso größer ist das Verdienst der Herausgeber
und zahlreichen Autoren, dass sie nicht nur eine Zusammenschau der relevanten
Rechtsbereiche erstellt haben, sondern diese zugleich kommentargleich beleuchten.
Inhaltlich werden selbstverständlich die einschlägigen Vermögensdelikte
des StGB behandelt, etwa die Geldwäsche, Betrug und Untreue, Insolvenzdelikte
und Delikte gegen den Wettbewerb. Ebenso zu finden sind Kaptialmarktdelikte,
strafbare Verstöße gegen das Urheberrecht und deliktisches Handeln
im Arbeitsrecht. Für die Examina sehr lesenswert sind die Ausführungen
zur Untreue, weil sich der entsprechende Autor intensiv mit der Auslegung
dieser unbeliebten Paragraphen auseinander setzt und klar aufzeigt, dass
die Rechtsprechung wie die Gesetzesformulierung nicht gerade für Klarheit
sorgen. Ebenfalls höchst interessant sind die eher grundlegenden Abschnitte
zum Betrug, wo der Mensch als handelndes Subjekt und als Opfer die von ihm
geschaffenen Strukturen in Wirtschaft und Kommunikation zum Teil ad absurdum
führt. Auch für Zivilrechtler empfehlenswert ist das eher kleine
Kapitel zur strafbaren irreführenden Werbung. Für die Erweiterung
des generell deliktischen Verständnisses sollte man zudem einmal die
strafrechtliche Produkthaftung durcharbeiten, um auch das zivilrechtliche
Vorgehen besser zu begreifen. Das Buch ist flüssig geschrieben und
bemüht sich durchgehend um auch für Einsteiger verständliche
Formulierungen. Die Dichte des Fließtextes ist noch erträglich,
erfordert aber ein Quantum mehr an Konzentration als dies sonst bei Lehrbüchern
üblich wäre. Auf graphische Elemente verzichten die Autoren zur
Gänze, fügen aber bisweilen Aufzählungen ein. Die Schlüsselbegriffe
werden hervorgehoben und maßvoll verteilt, so dass man auch bisweilen
querlesen kann, um bestimmte Aspekte zu finden. Das Buch ist eine wahre
Fundgrube für Studenten und Referendare, die sich freiwillig oder gezwungenermaßen
mit dem Vermögensstrafrecht und verwandten Delikten befassen. Man muss
sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Buch nicht unbedingt zur
raschen Rezeption geeignet ist, sondern intensive Bearbeitung verlangt,
insbesondere kann man nicht auf abstrahierende Elemente vertrauen, die in
Lehrbüchern den Stoff plastisch darstellen. Dennoch ist das Werk ein
echter Lektüretipp.
Blankenagel / Pernice / Schulze-Fielitz, Verfassung im Diskurs
der Welt, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Dieses Buch ist ein Prachtband, der allein durch seine Aufmachung und seinen
Umfang Ehrfurcht einflößt. Kaum ein Student wird sich eine Festschrift
als Lehrbuch kaufen, noch sich dieses Kompendium leisten können. Doch
wer sich mit Verfassungsrecht beschäftigt, wird an dem Namen Peter
Häberle kaum vorbei kommen, zumal, wenn dies in Verbindung mit Europäischem
Recht geschieht, so dass eine Festschrift zu seinen Ehren von Beginn an
Interesse wecken dürfte. Auch wenn es in der Natur der Sache von Festschriften
liegt, dass sie Elogen auf den Jubilar gleichen und diese Veröffentlichungsform
optimal zur Zweitverwertung von Artikeln dient, so hat sich dennoch Peter
Häberle offensichtlich die Anerkennung vieler Kollegen errungen, wenn
man das umfangreiche Inhaltsverzeichnis betrachtet. Doch es ist angenehm
zu sehen, dass in diesem Werk keine altbekannten Phrasen gedroschen werden,
sondern tatsächlich wissenschaftlich seriöse Artikel veröffentlicht
werden, die auch altbekannte Themen neu bearbeiten. Passend zum Schwerpunktgebiet
des Jubilars, wurde der Titel gewählt und das Werk dementsprechend
ausgerichtet. Die Themen sind weit gefächert: Neben klassischen Ambivalenzen
zwischen Verfassung und Kultur, wird auch auf die momentan so brisante Europäische
Verfassungsgebung, auf internationale und nationale Verfassungsgerichtsbarkeit
eingegangen, aber ebenso auch auf Religion und Kunst als Kontexte der Verfassung.
Natürlich sind einige der Artikel sehr speziell und beschäftigen
sich mit nicht allzu gängigen Themen (z.B. Staatsästhetik, Intertextualität,
Umweltöffentlichkeit, Fairness), doch es finden sich auch Auseinandersetzungen
mit grundlegenden Bereichen (u.a. Gesetzessprache, Verfassungsbegriff, Präambel,
Rechtssicherheit). Dieses Buch weckt nicht nur Interesse, sondern lädt
einerseits ein zu einer Auseinandersetzung mit den vielfältigen Anreizen,
die das Werk bietet, und gebietet andererseits demjenigen, der sich mit
Verfassungsrecht auseinander setzt, eine Lektüre der Thesen Häberles.
Einen Blick in dieses Buch sollte somit jeder Europäer einmal wagen.
Calliess / Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag,
2. Auflage, Verlag Luchterhand 2002 
Man müsste als Verfasser europarechtlicher Literatur eigentlich selbstmordgefährdet
sein, wenn man im tagespolitischen Geschehen erleben muss, in welcher Geschwindigkeit
Reformprojekte, Verfassungsumwandlungen und EuGH-Entscheidungen bisher gefestigte
Rechtsmeinungen auf den Kopf stellen. Da jedoch - bis auf die Entscheidungen
des EuGH - selbst "große Würfe" wie der im Juni 2004 verabschiedete
Verfassungsentwurf in großen Zügen das bisherige vor allem prüfungsrelevante
System beibehalten, sind die in Lehrbüchern und Kommentaren festgehaltenen
Kenntnisse nicht bloß rechtsgeschichtlich relevant, sondern bieten
nach wie vor eine taugliche Quelle, um sich die Grundzüge und darüber
hinausgehende Gebiete des Gemeinschaftsrechts anzueignen. Der vorliegende
Kommentar erfasst, obwohl als Erscheinungsjahr 2002 angegeben ist, den EU-Vertrag
und den EG-Vertrag in der Form der Verträge von Nizza, die ja wegen
der irischen Entscheidungsunfreudigkeit erst im Jahr 2003 in Kraft treten
konnten. Dank der Voraussicht der Autoren hat man aber somit einen Kommentar,
der als Basis bis zum Inkrafttreten der EU-Verfassung dienen kann, wenn
man sich weiterhin hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH auf dem Laufenden
hält. Die Fassung des Vertrages von Amsterdam wurde unter den entsprechenden
aktuellen Gesetzestext gestellt, so dass man auch die teilweise nur marginalen
änderungen im Vergleich zu dem Reformwerk von Nizza gut nachvollziehen
kann. Ein Kommentar zu den europäischen Verträgen ist für
die Ausbildung in Pflicht- und Wahlfach aus mehreren Gründen wichtig.
Zum einen erfährt man hier zuvorderst die spezifisch europäische
Sichtweise auf bestimmte Rechtsprobleme und muss sich nicht mit der auch
schon hier des öfteren festgestellten Erfindungsfreudigkeit bestimmter
deutscher Professoren hinsichtlich abweichender, meist nationale Rechtsinstrumente
bevorzugender Meinungen herumschlagen. Zum anderen kann man im Gegensatz
zu oft nur gedrängte Informationen bietenden Lehrbüchern viele
Grundlagen und die Entstehungsgeschichte von Normen nachvollziehen. Es besteht
kein Zweifel, dass sich deswegen nur die wenigsten Studenten oder Referendare
einen Kommentar zu den Gemeinschaftsverträgen zulegen würden,
aber der Blick im Seminar in die entsprechenden Werke muss bei ernsthafter
Betreibung des eigenen Studiums wenigstens ein paar Mal erfolgen. Das hier
vorgestellte Werk bietet in etlichen Punkten gute Einblicke in die Grundzüge
des Europarechts und teilweise auch auf Probleme des nationalen Rechts,
die durch die Konfrontation mit Gemeinschaftsrecht entstehen. So wird etwa
im Rahmen der sehr anschaulichen Kommentierung zum Beihilfenrecht der Art.
87, 88 EG auch ein kurzer Ausflug in die Rücknahmeproblematik gemäß
§ 48 VwVfG unternommen, der durch Art. 10 EG vielfach modifiziert bzw.
ausgelegt werden muss. Auch die Kommentierung der Grundfreiheiten ist für
"Einsteiger" in die Materie gut geeignet, werden doch sukzessive und systematisch
die Essentialia von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung erläutert.
Ganz ausgezeichnet lesen sich auch die Ausführungen zu Art. 6 EU, wo
die vom EuGH entwickelten europäischen Grundrechte erklärt, mit
denen der EMRK verglichen und zu den Grundfreiheiten abgegrenzt werden.
Auch die Beschreibungen des gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruches
sind gut gelungen, man hätte sich bisweilen eine deutlichere Kritik
an den teilweise absurden Meinungen der deutschen Literatur gewünscht.
Ein wenig dünn ausgeprägt sind aus Sicht der Erfordernisse der
juristischen Staatsexamina bisweilen die Kommentierungen der Klagearten.
So wird beispielsweise bei der Untätigkeitsklage gemäß Art.
232 EG nicht das Problemfeld um die richtige Klageart bei einer Forderung
eines Individuums an ein EG-Organ behandelt, auf das der Betreffende keinen
Anspruch hat: hier hat man zu klären, ob eine negative Bescheidung
des Antragstellers einen diesem gegenüber rechtsverbindlichen Akt darstellt,
den man mit der Nichtigkeitsklage angreifen kann oder ob weiterhin ein Untätigsein
vorliegt. Ebenfalls nicht dargestellt sind die theoretischen Probleme, die
sich dem Prüfling bei der Frage stellen, ob man eine Zwangsgeldentscheidung
des EuGH gemäß Art. 228 EG gegen den Mitgliedstaat vollstrecken
kann, obwohl hierzu entsprechende Aufsätze veröffentlicht wurden.
Vielmehr stellt der Kommentator der Vollstreckungsnorm, Art. 256 EG, der
nicht dem Kommentator der Normen Art. 228 EG und 244 EG als Verweisung auf
Art. 256 EG entspricht, pauschal fest, dass eine Zwangsvollstreckung aus
EuGH-Entscheidungen gegen Mitgliedstaaten möglich sei. Dies ist für
Ausbildungszwecke nicht hinnehmbar, da hierzu bisher keine Entscheidung
ergangen ist und die Aussage nicht einmal mit Fundstellen nachgewiesen wird.
Ebenfalls sehr karg dargestellt ist das Problem der konkurrierenden Embargomaßnahmen
der Gemeinschaft sowie parallel dazu von Einzelstaaten gemäß
Art. 297 EG, obwohl diese Problematik bereits in Wahlfachklausuren erster
juristischer Examina abgeprüft wurde und sich andere Autoren und Repetitorien
in Klausurbeispielen damit auseinander gesetzt haben. Hingegen hervorragend
dargestellt ist das nur von der EG betriebene Embargo gemäß Art.
301 EG, das mit Querverweisen auf die Kommentierungen des EU-Vertrages ein
rundes Bild der Thematik bietet. Leider nicht kommentiert wurde die Europäische
Grundrechtecharta, die aber wenigstens als Textdokument abgedruckt wurde.
Immerhin werden aber an entscheidenden Punkten Hinweise zur momentanen Verwendung
der GRC angeboten, so bei den Ausführungen zu Art. 6 EU. Ein wenig
negativ auffällig ist die Zitierung der Verträge als EUV und EGV,
welche der EuGH bereits seit der Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages
zugunsten von EU und EG geändert hat. Die Gestaltung des Werkes hingegen
ist sehr gut gelungen, die Lektüre geht leicht voran und die Hervorhebung
der Schlüsselbegriffe erlaubt eine schnelle Orientierung. Die Lektüre
dieses umfangreichen Werkes ist trotz der genannten Schwachpunkte sehr empfehlenswert.
Dies liegt schlicht daran, dass man bisweilen glaubt, ein sehr gutes Lehrbuch
zu lesen und die Autoren genug Platz haben, um auch Details darzustellen.
Die Schwerpunkte gerade im Pflichtfachbereich sind in der Regel so gut gestaltet
worden, dass eine intensive Bearbeitung des Kommentars und zusätzlich
entsprechender übungsfälle einen ausreichenden Grundstock für
das Examen liefern müsste.
Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht, 10. Auflage, Verlag
Nomos 2004
Wer ein Buch von über 750 Seiten eine rasche Einführung in ein
Rechtsgebiet nennt, untertreibt entweder enorm, oder er ermöglicht
eine erste Ahnung, mit welchen Stoffmengen man sich in realiter befassen
muss, möchte man das entsprechende Rechtsgebiet einigermaßen
beherrschen. Zum Glück gilt Letzteres noch nicht für das Studium
sondern eher für den Anwalt, der sich mit dem hier betroffenen Gebiet
Wettbewerbsrecht und Markenrecht befasst. Dennoch ist es für den Leser
nur von Vorteil, wenn er weiß, dass die Autoren die Darstellung der
Materie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Werk bietet nach der
Neufassung des UWG im Jahr 2004 eine umfassende übersicht über
Bekanntes und Neues. Relevant ist zunächst die deutsche Rechtslage.
Hier wird die Stellung des Wettbewerbsrechts im Rechtssystem allgemein geklärt
und hiernach das UWG und seine Nebengesetze hinsichtlich Schutzzweck und
Geltungsbereich vorgestellt. Erst danach widmen sich die Autoren den Grundbegriffen
des Wettbewerbsrechts. Ein weiterer großer Abschnitt wird dann vom
tatsächlichen Verhalten im Wettbewerb eingenommen, das sowohl auf den
Kunden wie auch auf Mitbewerber abstellt. Als sehr lesenswert herausstellen
muss man hier zweifelsohne das Kapitel zur so genannten bezugnehmenden Werbung
sowie die sehr gelungene und ausführliche Darstellung der Irreführung.
Für Referendare vor einer entsprechenden Anwaltsstation Pflichtlektüre
ist das Kapitel zu den Rechtsfolgen von Wettbewerbsverstößen
und das spätere Kapitel zur Durchsetzung der eigenen Rechte: ein richtig
formulierter und deshalb erfolgreicher Schriftsatz zum Unterlassungsanspruch
oder eine gelungene Abmahnung sichern dem Ausbilder vielleicht Mandate auf
Dauer und dem Referendar eine mögliche Zukunft als Anwalt bei seinem
Ausbilder. Das nachfolgend dargestellte Markenrecht ist für die meisten
Studenten Neuland. Man kann aber durch die gezielte Lektüre von Kapiteln
den Bezug zum täglichen Leben schnell herstellen und so das Interesse
für dieses Gebiet wecken: dies funktioniert etwa tadellos mit dem Abschnitt
zur Eintragungsfähigkeit von Wortmarken und kurz darauf mit dem Abschnitt
zur Verwechslungsgefahr. Für Europarechtler sehr interessant ist das
Kapitel zur Behandlung geographischer Herkunftsangaben: der EuGH hat mehr
als einmal solchen Angaben die Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgewiesen.
Trotz der Dichte des Stoffes und des Textes ist die Gestaltung des Buches
angenehm: man kann den mit hervorgehobenen Schlüsselbegriffen maßvoll
angereicherten Text flüssig lesen und wird an passender Stelle durch
Aufzählungen, Beispiele und übersichten unterstützt. Durch
die klare Abtrennung der Fußnoten wird die dort zu findende Akribie
deutlich, andererseits die Textlektüre nicht gehindert. Besonders lobenswert
sind das umfangreiche Fundstellenverzeichnis mit Verweisen auf andere Zeitschriften
sowie die Aufnahme von Formulierungsbeispielen, Musterschreiben, Klageanträgen
und Schutzschriften in den prozessualen Teil des Werkes, der bei der Lektüre
während der Ausbildung für die nötige Konnexität zur
Praxis sorgt. Das Werk bietet eine grundsolide Einführung in ein umfangreiches
und schwieriges Rechtsgebiet zu einem fast unschlagbar günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wer mit diesem Buch während des Studiums oder des Referendariats gearbeitet
hat, wird es im Berufsleben nicht missen wollen.
Bieber / Epiney, Haag, Die Europäische Union, 6. Auflage,
Verlag Nomos 2004 
Die Beschäftigung mit dem Europarecht wird durch den Konstituierungsprozess
wichtiger denn je und an Lehrbücher zu diesem Thema werden nicht nur
Anforderungen hinsichtlich der Ausbildungsbezogenheit gestellt, sondern
auch die Erläuterung praktischer Rechtsprobleme darf nicht mehr fehlen.
Das vorliegende Werk ist bereits eine feste Institution auf dem Markt und
erscheint nunmehr in auch optisch ansprechender Neuauflage. Die Gestaltung
des Werkes ist trotz des dichten Textbildes übersichtlich. Neben den
zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH ist eine Vielzahl
von Fußnoten vorhanden. Die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe
geben eine gute Orientierung und die Verwendung von Aufzählungssymbolen
schafft Struktur an potenziell unübersichtlichen Stellen. Leider finden
sich nicht viele graphische Elemente, lediglich wenige Tabellen abstrahieren
einmal die behandelte Materie. Dies verwundert umso mehr, als sich gerade
die Grundfreiheiten eignen, um Schaubilder zu präsentieren. Ebenso
wenig werden Aufbauschemata zu den Grundfreiheiten oder zu den Klagearten
angeboten, wenn sich auch die einzelnen Prüfungspunkte mit Eigenengagement
aus dem Text erarbeiten lassen. Das Werk ist in drei große Abschnitte
aufgeteilt. Zum einen werden die Grundlagen der Europäischen Union
vorgestellt, danach die Grundfreiheiten und Politikbereiche im Speziellen
behandelt und zum Schluss die Außenbeziehungen beleuchtet. Interessant
ist, dass die Autoren bereits das Verfassungsrecht der EU darstellen, ohne
sich dabei nur auf die noch zu ratifizierende EU-Verfassung zu beziehen.
So wird dem Leser schnell klar, dass es schon vor dem historischen Dokument
"EU-Verfassung" einen Verfassungsprozess in Europa gab und gibt und sich
dieser nunmehr in einem neuen Gewand fortsetzt. Das Kapitel zu den Grundlagen
behandelt auch solche Aspekte sehr genau, die in anderen Lehrbüchern
oft wenig Platz beanspruchen dürfen, etwa das Rechtsetzungsverfahren,
die Verfahrensabläufe vor den europäischen Gerichten oder die
Arbeitsweise des Rats der Europäischen Gemeinschaften. Ebenso werden
in den Politikbereichen auch vermeintliche Randgebiete angemessen berücksichtigt,
etwa das Gesellschaftsrecht oder das Steuerrecht, so dass die Erstreckung
auf alle nationalen Rechtsgebiete mehr als deutlich wird. Sehr lesenswert
ist das Kapitel zur Handelspolitik der EG. Ebenso gelungen ist das Kapitel
zu den Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses als Ausblick
für weiteres wissenschaftliches Arbeiten. Das Lehrbuch bietet ein beachtliches
inhaltliches Spektrum und kann in Teilen locker mit Kommentaren zu den europäischen
Verträgen mithalten. Die gute materielle Auseinandersetzung mit Haupt-
und Nebengebieten des europäischen Rechts machen das Werk zu einem
echten Lektüretipp.
Herdegen, Völkerrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck
2004 
Neben den Lehrbüchern des Autors zum Europarecht und zum internationalen
Wirtschaftsrecht bietet das vorliegende Werk eine erweiternde Beschäftigung
mit dem internationalen Recht, dem Völkerrecht. Der Leser muss sich
über die Breite des Angebots des Autors im Klaren sein, da es sonst
vielleicht vergeblich nach einer genauen Darstellung der Europäischen
Menschenrechtskonvention im Völkerrechtlehrbuch suchen wird: diese
hat der Autor in seinem Lehrbuch zum Europarecht detailliert behandelt und
widmet sich deswegen im Rahmen des vorliegenden Werkes anderen Schwerpunkten.
Das Lehrbuch wird geprägt durch die typische Gestaltung der Reihe "Grundrisse
des Rechts". Das heißt: man sucht vergeblich nach mehr als vereinzelten
graphischen Darstellungen, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur
behindern im Text stehend die flüssige Lektüre und die Hervorhebung
von Schlüsselbegriffen im dichten Fließtext geschieht nur mit
Kursivdruck. Die Literaturangaben des Autors sind aber wie immer ausführlich
und gut auf die verschiedenen Kapitel aufgeteilt. Sehr angenehm sind die
vielen anschaulichen Beispiele aus Politik, Weltgeschehen und Judikatur
des Internationalen Gerichtshofes IGH, die zum Teil sogar im Original abgedruckt
sind. Die Texte sind sehr eingängig geschrieben und man wird phasenweise
in sehr spannende Sachverhalte eingeführt, die die "bloße" Lektüre
eines Ausbildungswerks fast vergessen lassen. Vorauszuschicken ist hinsichtlich
der inhaltlichen Aspekte, dass nur sehr wenige Kapitel wirklich ausführlich
sein können, wenn man wie hier eine Einführung in das Völkerrecht
auf etwas mehr als 400 Seiten erhält. Dies geht dann leider zulasten
so wichtiger Themen wie der internationalen Gerichtsbarkeit des IGH und
des IStGH, die neben der Lehre von den Völkerrechtsquellen, den Kapitel
zu den Vereinten Nationen oder dem Seerecht unterdimensioniert erscheinen.
Sehr lesenswert sind die Kapitel zu den Grundbegriffen des Völkerrechts,
etwa zur Immunität und Souveränität von Staaten oder zur
Frage der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit. Auch die Probleme rund
um die Internationalen Organisationen werden prägnant dargestellt.
Das Lehrbuch bietet einen sehr guten Einstieg in das Völkerrecht und
eröffnet viel Raum für eigene weiter gehenden Interessen und Forschungen.
Für den Leser unschön sind wie erwähnt die manchmal zu knappe
Darstellung wichtiger Themen und die Auslagerung der EMRK in das Europarechtslehrbuch.
Dennoch bietet dieses Werk eine abwechslungsreiche Lektüre und festigt
die eigene juristische Argumentationsfähigkeit in der Debatte um internationales
Rechtsgeschehen merklich.
Kotroni, Grundrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, Verlag Peter Lang 2004
Um das Fehlen eines Grundrechtskataloges der Europäischen Gemeinschaften
zu kompensieren, entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
über einzelne Grundrechte in seinen Urteilen. Dieses Richterrecht steht
nun der im Jahr 2000 proklamierten Grundrechtscharta der Europäischen
Union gegenüber, die die Mitgliedstaaten ausnahmslos an die Gemeinschaftsgrundrechte
bindet. Der Frage, inwieweit und in welchem Umfang Mitgliedstaaten verpflichtet
sind Grundrechte zu beachten, geht die vorliegende Arbeit auf den Grund.
Die Arbeit gliedert sich in drei Teile, wobei der erste der Frage nach der
praktischen Bedeutung der gestellten Problematik nachgeht. Der zweite Teil
stellt die Argumente der Literatur für eine Bindung der Mitgliedstaaten
an die Gemeinschaftsgrundrechte dar. Der dritte Teil analysiert die Rechtsprechung
des EGMR und des BVerfG hinsichtlich der überprüfbarkeit von Gemeinschaftsrechtsakten.
Im Zuge dessen werden Probleme wie die rechtliche Stellung der Grundrechtscharta
(insbesondere der Verbindlichkeit des Art. 51 Abs. 1) und die Auslegung
des Maastrichter EU-Vertrags hinsichtlich der mitgliedstaatlichen Verpflichtung
geklärt, aber auch ob den Mitgliedstaaten Spielräume zur Gestaltung
ihres nationalen Grundrechtsschutzes zu gestatten wäre. Europarechtlich
Begeisterte finden in dieser Dissertation neben einer präzisen Ausarbeitung
der Themenstellung auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis, das bei
der Bearbeitung ähnlicher Fragen in Hausarbeiten oder ähnlichem
sicher hilfreich sein kann. Der Text ist gut lesbar im typischen Dissertationslayout
gehalten, die Fußnoten sind umfangreich und geben noch weitere ausführliche
Hinweise. Die Untergliederung der Kapitel ist minutiös, was das Auffinden
einer gesuchten Textstelle erleichtert. Die Sprache ist knapp und teilweise
im Klausurenstil gehalten ("Fraglich ist, ob..."), was der Rezeption des Lesers
dienlich ist, jedoch nicht zu weiteren geistigen Höhenflügen einlädt.
Der potentielle Käufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass
eine Dissertation kein Lehrbuch darstellt. Gewisse Grundlagen müssen
vorausgesetzt werden können und können dem unkundigen Leser nicht
unterbreitet werden. Wer selbst wissenschaftlich mit dieser Thematik befasst
ist, findet im vorliegenden Band eine detaillierte Bearbeitung und weiterführende
Hinweise.