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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Januar 2005

Januar 2005: Wahlfächer
Von Dr. Benjamin Krenberger

Lenz / Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 3. Auflage, Verlag Bundesanzeiger 2003Abbildung des Buchtitels
Eine ausführliche Kommentierung der wichtigen europäischen Verträge in einem einzigen Band auffinden zu können, ermuntert manchen Studenten oder Referendar auch einmal zum vertieften Einblick in die Materie Europarecht. Das vorliegende Werk zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass viele Praktiker die einzelnen Artikel kommentieren und so vielleicht auch einen Blick dafür öffnen, worum es im Alltag von Brüssel eigentlich geht. Der Kommentar ist mit über 2500 Seiten ein sehr umfangreiches Werk und bietet dank des Formats von etwas weniger als DIN A 5 eine bequeme Handhabung während der Lektüre. Die einzelnen Texte sind flüssig geschrieben und insgesamt durch ein ansehnliches Layout unterstützt. Allerdings ist es in einem Kommentar wie diesem, der auf eine Unmenge von EuGH-Urteilen zurückgreifen muss, ein lesetechnisches Unding, die Verweise auf Rechtsprechung und Dokumente nicht in separate Fußnoten zu versetzen. Die jeweiligen Artikel bieten eingangs standardmäßig einen Inhaltsüberblick und ein für den Leser noch akzeptabel großes Literaturverzeichnis. Positiv hervorzuheben ist, dass bei der Darstellung von Einzelfällen diese nicht in einer unübersichtlichen Reihe hintereinander gestellt werden, sondern dass mittels Aufzählungen und entsprechender Formatierung eine vernünftige übersicht geschaffen wird. Die Schlüsselbegriffe sind deutlich markiert und auch in maßvoller Anzahl im Text verteilt. Wie in anderen guten Kommentaren auch werden wichtigen Abschnitten eigene Vorbemerkungen gegönnt, in denen die wesentlichen und generellen Aspekte des fortan zu kommentierenden Bereichs genannt werden. Sehr gut dargestellt sind in diesem Kommentar etliche Bereiche, die man in Lehrbüchern, zum Teil wegen vermeintlich fehlender Klausurrelevanz, eher selten findet. Dazu gehört etwa die Abgrenzung des Handels mit Landwirtschaftsprodukten zur allgemeinen Warenverkehrsfreiheit oder die Vorgehensweise der Europäischen Gemeinschaft beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Ganz exzellent ist auch die als Anhang zu Art. 6 EU angefügte "übersicht" - dies ist leicht untertrieben - zum Grundrechtsschutz innerhalb der EU, auch unter Einbezug der Grundrechtecharta. Ebenfalls ein sehr lesenswerter Abschnitt ist die Kommentierung zur Rechtsangleichung innerhalb der Gemeinschaft und das hierzu von der Kommission genutzte Verfahren. Dabei werden die einzelnen Voraussetzungen und Grenzen anschaulich vorgestellt und es ergibt sich nach der Lektüre ein deutliches Plus an Verständnis für den oft in Schemata genannten Prüfungspunkt "kein abschließendes Sekundärrecht". Leider sehr knapp geraten ist die Kommentierung des Staathaftungsrechts. Zwar werden die Anspruchsvoraussetzungen, die der EuGH für die Haftung der Mitgliedstaaten festgelegt hat, eingehend vorgestellt. Allerdings fehlt eine Auseinandersetzung mit der nationalen Rechtslage völlig. Dies ist bei einem in deutscher Sprache erscheinenden Kommentar ein echter Makel. Die gerade für Studenten wichtigen Bereiche Rechtsschutz und Grundfreiheiten werden ebenfalls ausführlich und exakt beschrieben. Die Verschränkung der Zuständigkeiten der Gerichte EuGH und EuG mit den Normen des EG und der zugehörigen Satzung des EuGH gelingt gut und verständlich, da die Satzung im Anhang mit abgedruckt ist. Für Referendare ist dabei das Kapitel zur Rechtsmittelgerichtsbarkeit durchaus erhellend. Einzig die Berücksichtigung von studentischen Bedürfnissen in Form einer Zusammenfassung der Prüfungspunkte der einzelnen Klagen in einer übersicht ist nicht erfolgt. Stattdessen muss man sich aus dem Text, zum Teil als Anfänger recht mühselig, die einzelnen Sachurteilsvoraussetzungen zusammenklauben. Sehr gut gelungen hingegen ist die Einführung in die Begründetheitsprüfung der Nichtigkeitsklage, wo die einzelnen Elemente des Art. 230 II EG sukzessive erläutert werden. Ganz hervorragend und ausführlich kommentiert ist besonders die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Art. 39 EG, die auch unter Bezugnahme auf die diversen Sekundärrechtsnormen ein einheitliches Bild schafft und aufgrund der Entscheidungen des EuGH zur Direktwirkung für Kollektiv- und Individualarbeitsverträge auch für Zivilrechtler zur Lektüre herangezogen werden sollte. Die Anschaffung dieses Kommentars werden sich nur Enthusiasten leisten, die aber dann eine sehr gute Gegenleistung für ihre Geldanlage erhalten. Für die übrigen Juristen ist die Lektüre sowohl generell wie punktuell empfehlenswert, weil die speziell bei den Grundfreiheiten angebotene Tiefe der Darstellung von kaum einem Lehrbuch erreicht werden kann.

Birk, Steuerrecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Trotz ständiger Gerüchte um eine radikale Vereinfachung des komplizierten Steuersystems in Deutschland bleibt dieses seit Jahren abgesehen von kleinen Korrekturen auf dem gleichen Stand. Die Attraktivität des Wahlfaches Steuerrecht ist ebenfalls nach wie vor ungebrochen, da man in nahezu jeder Art von wirtschaftsrechtlicher Betätigung, etwa als Insolvenzverwalter, im Rahmen von Firmenübernahmen oder im Erbrecht, eine umfassende Beratung nur dann leisten kann, wenn auch steuerrechtliche Probleme bedacht und erläutert werden können. Das vorliegende Lehrbuch hat innerhalb von sieben Jahren sieben Neuauflagen erlebt und ist allein deshalb ein offensichtlich etabliertes Werk im Ausbildungsbetrieb. Behandelt werden die Grundzüge des nationalen Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts, ebenso geboten wird ein Einblick in das internationale Steuerrecht. Bemerkenswert ist der Weitblick des Autors, der im Vorwort zur Bearbeitung von Kapiteln je nach zeitlicher Entfernung des Examens eine Anleitung anbietet. Das Layout des Werkes ist typisch für die Reihe "Schwerpunkte", hebt sich aber deutlich von vielen anderen Exemplaren der Reihe ab, als es in großer Zahl abstrahierende Abbildungen verwendet und die Falllösungen in teilweise schematischer Form angeboten werden, so dass man den ganzen Gedankengang nachvollziehen kann und nicht nur auf ein Schwerpunktproblem aufmerksam gemacht wird. Die Texte sind eingängig geschrieben, verlangen aber vom Leser ein gewisses Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Inhaltlich wird der Leser durch nahezu alle relevanten Steuergebiete geführt und kann gerade beim Kapitel zur Besteuerung von Einzelpersonen erkennen, was im Falle der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt alles an Berechnungspotenzial vor ihm liegt. Sehr lesenswert ist das knappe Kapitel zum Umsatzsteuerrecht, nach dessen Lektüre man auch erahnen kann, warum die komplexen Tatbestände so oft zu Missbrauch im europäischen Raum führen. Zumindest für das erste Staatsexamen wichtige Lektüre, nicht nur für Wahlfachstudenten, ist das Kapitel zur Steuergesetzgebungshoheit, ist doch die Steuererfindungskompetenz der Gemeinden nicht selten Prüfungsstoff in übungen und Examina gewesen. Das Lehrbuch ist erstens eine sehr gut gemachte Einführung in das Rechtsgebiet und kann zweitens als solche von Studenten zur optimalen Examensvorbereitung, von Referendaren und Berufsanfängern als absetzbare und gleichzeitig das Einkommen steigernde Lektüre bestens verwendet werden. Lesenswerte Ausbildungsliteratur!

Mager / Herrmann, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Europarecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Zusammenstellung von Entscheidungen egal welcher Fachrichtung gehört seit je her zu den Klassikern des Lehrbuchmarktes, da man durch geschickte Komposition sowohl dem Leser wie der Fachwelt neue Impulse vermitteln kann. Auch zur Rechtsprechung des EuGH sind mittlerweile zahlreiche Entscheidungssammlungen erhältlich, sogar Repetitorien haben eigene Zusammenstellungen kreiert. Deswegen muss eine Neuerscheinung dem Käufer Verbesserungen bringen, die er mit den bisherigen Werken nicht erhält. Ein nennenswerter Vorteil dieses Werks ist vor allem die vollständig in deutscher Sprache gestaltete Sammlung. Dadurch wird dem Leser die Mühe erspart, sich anhand der eventuell nur in anderen Sprachen in der Suchmaschine des EuGH vorhandenen Urteile Signaturen zu notieren, um danach die deutschen Zeitschriften nach brauchbaren übersetzten Versionen zu sichten. Des Weiteren sind die hier aufgeführten Entscheidungen nicht unter dem Zwang der Platzeinsparung zusammengetragen worden, so dass man im Gegensatz zu den Darstellungen in den gängigen Wochen- oder Monatsschriften einen ausführlichen Sachverhalt und nahezu alle Punkte der Begründetheit vorfindet. Verwunderlich ist die Beschränkung auf 55 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dabei ist nicht die bloße Anzahl entscheidend, sondern die Tatsache, dass angesichts des Erscheinungszeitpunktes im Jahr 2004 die letzte Entscheidung aus dem Jahr 2002 stammt. Die Autorinnen lassen zwar die klassischen Entscheidungen seit den fünfziger Jahren Revue passieren, haben aber offensichtlich für das Studium unverzichtbare Urteile einfach nicht aufgenommen oder nicht mehr berücksichtigt. Exemplarisch zu nennen sind hier die fehlenden Entscheidungen Wijsenbeek, Ciola, Union de Pequenos Agricultores, Unilever, Brennerblockade, Köbler, überseering und Inspire Art. Lobenswert ist die Hinzunahme von Wiederholungsfragen zu den einzelnen Entscheidungen, die vor allem dem unkonzentrierten Leser vor Augen führt, dass es sich lohnt, eine EuGH-Entscheidung ganz zu lesen. Insgesamt ist die Entscheidungssammlung nur bedingt zu empfehlen. Die klassischen Entscheidungen sind mittlerweile schon so in Prüfungssysteme eingeflossen, dass die eigentlichen Urteile nur noch für Wissenschaftler wirklich von Bedeutung sind, nicht aber für Studenten im Pflichtfachbereich. Neuere Entscheidungen fehlen und belasten die Lektüre- und Kaufempfehlung merklich.

Koch / Magnus, IPR und Rechtsvergleichung, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Internationale Privatrecht ist in Grundzügen Stoff beider juristischer Staatsexamina vieler Bundesländer und für die spätere Tätigkeit als Anwalt in etlichen Bereich unverzichtbar. Allerdings ist der Einstieg in den Pflichtfachbereich bisweilen mühsam, da die meisten Studenten oder Referendare allenfalls nach größeren Reformen im Zivilrecht einmal in die Verlegenheit kommen, sich mit den im hier relevanten EGBGB stehenden übergangsnormen zu beschäftigen. Jedoch bieten Klausuren im Assessorexamen immer wieder kleine Details, etwa zur Zuständigkeit deutscher Gerichte oder zu Rechtsanwendungsklauseln, die bei souveräner Abhandlung für ein gutes Gefühl beim Korrektor sorgen, der im Zweifel von der Materie ähnlich wenig Detailkenntnisse hat und haben muss. Das vorliegende Werk bietet mit knapp unter 400 Seiten eine solide Wissensbasis und dennoch ein überschaubares Pensum, um sich einen Einstieg in die Wahlfachthematik zu erarbeiten oder einen überblick für den Pflichtfachstoff zu erlangen. Die Gliederung und Gestaltung der Kapitel ist übersichtlich und bis auf das eintönige Schriftbild gelungen. Viele Fälle mit detailreichen Ausarbeitungen geben dem Leser schnell das Gefühl, mit der Lektüre an Sicherheit zu gewinnen. Allerdings hält sich der Autor außerhalb der Falllösungen mit Prüfungsschemata, Graphiken oder anderen abstrahierenden Darstellungsformen deutlich zurück. Inhaltlich werden neben dem EGBGB und dem überblick über das internationale Verfahrensrecht auch zahlreiche Kapitel zum Thema Rechtsvergleichung angeboten. Dabei führt der Autor in verschiedene Rechtskreise ein und ermöglicht so eine überaus interessante Lektüre und eine Vielzahl an Anregungen für eigene vertiefende Studien. Die bereits erwähnten Fälle bieten die Gewähr dafür, dass die Theorie nicht unangewendet bleibt, die diversen Sachverhalte sind des Weiteren sehr ausführlich aufgelöst, so dass man sich teilweise in der komfortablen Situation sieht, innerhalb des Lehrbuches auch eine kleine Fallsammlung zu besitzen. Sehr lesenswert sind die Kapitel zum internationalen Vertragsrecht und zum internationalen Wettbewerbsrecht, da gerade hier die starken Praxisanknüpfungen zu ersehen sind. Das Buch bietet jedem Leser abwechslungsreiche und intensive Lektüre und hat den Titel "Studien- und übungsbuch" redlich verdient. Die Bearbeitung lohnt sich vor jedem juristischen Examen.

Nolte / Schreiber, Der Mensch und seine Rechte, 1. Auflage, Verlag Wallstein 2004 Abbildung des Buchtitels
Es ist immer schwierig eine Aufsatzsammlung zu bewerten, da kein stringentes Argumentationsmuster vorliegen kann, noch eine einheitliche These verteidigt werden muss, deren Validität überprüfbar wäre. Doch ist das vorliegende Werk aufgrund der Brisanz des behandelten Themas und aufgrund der hochkarätigen Autorenschaft auch für den engagierten Studenten interessant und findet deshalb hier passendes Gehör. Allein die Zusammensetzung der Referenten, die das Thema des Werkes aus verschiedenen Blickwinkeln einkreisen, verdient Lob. Sowohl die vertretenen Fachgebiete, als auch die ausgewählten Personen (vor allem sind Prof. Frowein und Kerstin Müller zu nennen) erlauben eine Auseinandersetzung mit den durch moderne Phänomene wie den Terrorismus bedrohten Menschenrechten in breitem Spektrum. Dabei liefern Vorträge der Referenten einer Vorlesungsreihe, die nun in Aufsätze für dieses Werk umgewandelt wurden, einen aus der jeweiligen Wissenschaft stammenden tiefen Einblick in das jeweilige Thema. Denn nicht nur Juristen, auch Politikwissenschaftler und Politiker, Literaturwissenschaftler und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und ein Arabist kommen zu Wort. Die Vortragsthemen reichen von einführenden Kapiteln über die Genese der Menschenrechte, über ihre Stellung in amerikanischer, islamischer und asiatischer Kultur, bis hin zu ihrer Gefährdung durch Terrorismus. Der interdisziplinäre Ansatz findet mit der Menschenrechtsdebatte den Königsweg, spielt doch gerade die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten in fast jeder Wissenschaft eine Rolle. Und gerade dieser Umstand kann dem vielseitig interessierten Juristen den Blick öffnen für Herangehensweisen an eine genuin rechtliche Thematik, die eben nicht stringent in herrschende und andere Meinung aufgeteilt werden kann. Wer sich als Wahlfach Europa- oder Völkerrecht ausgesucht hat, sollte in jedem Fall die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte kennen. Doch auch jeder, der sich im Staatsrecht mit der Ambivalenz zwischen Staat und Individuum auseinandersetzt, kann in diesem Werk Anregungen finden. Insgesamt ist dieses Buch natürlich für die juristische Ausbildung nicht zwingend notwendig. Doch zur Schärfung der Allgemeinbildung bietet es eine Diskussionsgrundlage auf höchstem Niveau, die den Blick für grenzwertige Fragestellungen weitet. Aus diesem Grund eine klare Leseempfehlung!

Danwitz, Examens-Repetitorium Kriminologie, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Wahlfachgruppe mit Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht ist seit je her ein Klassiker unter den Studenten, allerdings mit dem Handicap, dass man sich in der Regel für jedes der Gebiete ein eigenes Lehrbuch zulegen muss. Oft hat man es dann mit den Klassikern der Kriminologie zu tun und kann sich vor Informationsfülle gar nicht mehr retten. Eine Stoffsammlung in komprimierter Form, zumindest für die Kriminologie, will das vorliegende Werk bieten, um im Idealfall vor dem Examen das Erlernte noch einmal rasch abzurufen. Die Gestaltung des Buches ist grundsätzlich lesefreundlich, aber die gewählten Elemente in Text und Layout lassen zweifeln, ob sich der Repetitoriumscharakter damit erreichen lässt. Außer einigen dicken Pfeilsymbolen verwendet der Autor lediglich Tabellen und begnügt sich im übrigen mit der Wiedergabe von Fließtext. Insoweit muss der Leser also komprimierten, aber nicht unbedingt übersichtlichen Stoff erwarten. Immerhin findet man sich in den Textabschnitten durch die intelligente Verwendung von hervorgehobenen Schlüsselbegriffen gut zurecht und auch die flüssige Lektüre des Textes ist aufgrund der eingängigen Formulierungen des Autors leicht möglich. Der Autor verzichtet des Weiteren bewusst auf Fallgestaltungen, da die Rezeption speziell der Kriminologie in der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht genug Material zu bieten vermag. Bemerkenswert und für weitere Forschungen ein guter Einstieg ist das ausführliche Literaturverzeichnis. Inhaltlich findet der Leser zunächst eine Einführung in die Wissenschaft Kriminologie, um hiernach mit den verschiedenen Theorien zu Kriminalität und Kriminalisierung konfrontiert zu werden. Gerade mit diesen sollte man sich nicht zu kurz befassen, da die Abprüfung und der Vergleich von Theorien ein geeignetes Mittel ist, um das grundsätzliche Bestehen vor allem einer mündlichen Prüfung zu sichern. Den größten Raum im Buch nehmen die Einzeldelikte ein, mit denen sich die Kriminologie beschäftigen muss, wobei es der Autor versteht, keiner Gruppe eine übermäßige und vielleicht nicht so bestehende Bedeutung zukommen zu lassen, sondern er behandelt die organisierte Kriminalität ebenso umfassend wie die politisch motivierte Kriminalität, Ladendiebstahl oder Wirtschaftskriminalität. Schließlich wird die Kriminologie besonderer Tätergruppen näher beleuchtet und der Realität entsprechend ist das Kapitel zur Kriminalität von Nichtdeutschen und Zuwanderern besonders zur Lektüre zu empfehlen. Das Werk eignet sich nicht nur zur kompakten Wiederholung des examensrelevanten Stoffes, sondern auch zur Gewinnung eines ersten Einblicks in die Forschungsgebiete der Kriminologie. Insofern ist es neben den etablierten Lehrbüchern ebenso als Lektüre angezeigt wie als Rettungsanker, wenn man sich vor den ausführlichen Werken scheut.

Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Gleich im Vorwort dieses Werkes entdeckt man, dass der Autor die weiterhin große Relevanz der Rechtsgeschichte für Wissenschaft und Grundstudium als Grundlage für die folgende Lektüre vorgibt und dass er einen starken Schwerpunkt auf die "neuere" Rechtsgeschichte setzt, also unter anderem Rechtsentwicklungen im 20. Jahrhundert beleuchtet. Damit ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters nicht obsolet geworden, kann aber in der prüfungsgerechten Adaption des Stoffes zuweilen schwächer gewichtet werden. Das vorliegende Werk bietet dem Leser einen Gesamtüberblick über die prüfungsgeeignete Rechtsgeschichte. Dies bedeutet, dass nicht nur Verfassungsgeschichte intensiv behandelt wird, sondern gleichberechtigt Kapitel zur Entwicklung des Privatrechts, des Strafrechts, zur Rezeption des römischen Rechts und zur Entwicklung der Rechtspflege allgemein zu finden sind. Ebenso geht der Autor auf die zur rechtlichen Entwicklung zugehörige Entwicklung von Staat und Gesellschaft ein und vermittelt so einen kompakten Rundblick. Die Abwechslung zwischen Kapiteln zum Verfassungsrecht und solchen zum Privatrecht bietet zwar die Möglichkeit, sich chronologisch über das rechtliche Leben in Deutschland zu unterrichte, verhindert aber auch ein wenig die Rezeption der Kohärenz, etwa zwischen den einzelnen Verfassungen. Erfreulicherweise ist dem deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 nur wenig Raum gelassen, umso deutlicher hervorgehoben sind dagegen die Entstehung der beiden deutschen Teilstaaten und die rechtshistorisch relevanten Eigenarten von Recht und Justiz in BRD und DDR. Das Schlusskapitel schließlich ist der Wiedervereinigung gewidmet und führt kompakt aber anschaulich in die Probleme der Verbindung zweier Rechtssysteme ein, ermöglicht aber auch einen kurzen Einblick in die schwierige Aufarbeitung des Unrechts in Ostdeutschland. Der Autor bietet reichlich Literaturhinweise, platziert die Fundstellen aber leider in den Fließtext. Das Buch kommt bedauerlicherweise ganz ohne übersichten, Tabellen, Graphiken oder Schaubilder aus. Gerade bei den komplizierten Machtgeflechten in den deutschen Verfassungen hätte aber die eine oder andere Veranschaulichung gut getan. Die Sprache des Autors ist anspruchsvoll aber verständlich und lässt auch dem Einsteiger ein angenehmes Leseerlebnis zuteil werden. Die Examensvorbereitung ist mit diesem überblick sicherlich gut einzuläuten, darf aber durchaus mit weiteren Büchern unterstützt werden. Ratsam ist es, sich während der Lektüre dieses Buches den behandelten Stoff zu visualisieren, um den Bezug im Laufe der Kapitel nicht zu verlieren. Mit diesem Buch macht man bei Lektüre und Kauf keinen Fehler.

Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
öffentliches Wirtschaftsrecht ist in mehreren möglichen Wahlfachgruppen thematisch relevant. Man begegnet ihm im Europarecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltverwaltungsrecht und auch in staatsrechtlichen Wahlfächern. Die Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte der oft weit verstreuten Normen ist deshalb ein wichtiger Ansatz für die juristische Ausbildung. Der Autor legt neben den verwaltungsrechtlichen Aspekten auch großen Wert auf die grundrechtlichen Probleme der Thematik, stellt diese aber zu Recht nicht in den Vordergrund. Dafür werden einfach zu viele Streitfälle auf der Ebene der Verwaltungsgerichte entschieden. Vorrangig zu finden sind deswegen Kapitel zum Gewerberecht, das in einen allgemeinen und einen besonderen Teil aufgespalten wurde. Letzterer beinhaltet etwa Kapitel zum Gaststättenrecht, Handwerksrecht und zum Verkehrsgewerbe. Sehr lesenswert sind die Abschnitte zur Subventionsthematik, deren Inhalt sich in vielen verwaltungsrechtlichen Klausuren wiederfindet. Sehr zu loben ist die Orientierung nahezu aller Kapitel am Gemeinschaftsrecht. Besonders die Beihilfenkontrolle und der Einfluss auf das Gewerberecht werden zum Teil sehr ausführlich in die Materie integriert und im Gegensatz zu anderen Werken wird hier nicht versucht, die Rechtsprechung des EuGH, etwa hinsichtlich der Rückforderung von Beihilfen, als unvereinbar mit deutschen Rechtsgrundsätzen herauszustellen, sondern es wird unter Berücksichtigung der problematischen Vereinbarkeit von Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht ein für die Klausur sinnvoller Lösungsweg aufgezeigt. Bedauerlich ist, dass im letzten Kapitel zur Selbstverwaltung der Wirtschaft, etwa in Kammern, das bereits im ersten Examen abgeprüfte Urteil des EuGH in der Rechtssache "Corsten" zur Zwangsmitgliedschaft in der deutschen Handwerksordnung für ausländische Betriebe nicht einmal erwähnt wird. Sehr angenehm für die Leser ist die Orientierung an relevanten Fallgestaltungen. Insgesamt 31 Fälle führen sicher durch die einzelnen Kapitel, wenn auch die Aktualität der Fälle bisweilen zu bemängeln ist. Es finden sich viele "Klassiker", die in Klausuren sicher nicht mehr allzu oft geprüft werden dürften. Das Schriftbild und die Anordnung der Fußnoten erlauben eine einfache Lektüre. Der Autor wählt Formulierungen, die den Leser bis zum Ende des Kapitels aufmerksam bleiben lassen. Die Hervorhebung relevanter Begriffe ist gut gelungen. Einzig das Fehlen von graphischen Elementen und Prüfungsübersichten stellen für die Benutzung während des Studiums Nachteile dar. Das Buch ist bereits nach der Zwischenprüfung ein zuverlässiger Begleiter auf dem Weg zum Examen. Die Bedürfnisse der Studenten nach examenstauglichen Lösungsansätzen werden hier systematisch verwirklicht.

Ipsen, Völkerrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch von Ipsen gehört zu den Schwergewichten der Ausbildungsliteratur und ist mit über 1300 Seiten ein Werk der Kategorie, die man als Student nur dann konsumiert, wenn man entweder ein Fan des Völkerrechts ist oder wird, oder wenn man sich zu Zwecken einer Seminararbeit in bestimmte Bereiche vertiefen muss. Man muss der Materie Völkerrecht vor allem zugute halten, dass sie - durch die politische Ebene geprägt - stets spannende Fallgestaltungen zu bieten hat. Diese werden von den Bearbeitern des Buches auch an passender Stelle eingeflochten, um die Anwendung der theoretischen überlegungen zu demonstrieren. Neben dem schieren Umfang ist die Lektüre des Buches auch durch die Gestaltung erschwert. Man findet dichten Fließtext vor, der allenfalls durch Kursivdruck unterbrochen wird oder durch kleiner gedruckte Einschübe mit konkretisierenden Beispielen, Urteilspassagen oder Bemerkungen. Es fehlt an graphischen Darstellungen, Zusammenfassungen von Prüfungspunkten oder übersichten in Form von Tabellen oder ähnlichem. Man hat also außer der Lektüre des Textes und eigener abstrahierender Tätigkeit kaum eine Möglichkeit, den Inhalt des Buches variabel zu rezipieren. Das Völkerrecht wird inhaltlich nahezu umfassend behandelt, wobei für viele Themen um der Vollständigkeit willen nur wenig Platz gelassen wurde. Trotz der hohen Aktualität äußerst knapp abgehandelt wurde etwa der internationale Strafgerichtshof. Die materiell-rechtlichen Probleme werden zwar angerissen, aber trotz des Vorhandenseins von Literatur, die sich der Materie bereits dogmatisch genähert hat, wird keine klausurgeeignete Aufbereitung vorgenommen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wird auf weniger als vier Seiten gedrängt, was angesichts der Examensrelevanz dieser Thematik eine fragliche Gewichtung darstellt. Auch hier fehlen jegliche Ansätze der Veranschaulichung von Prüfungspunkten der einzelnen Grundrechte oder der Beschwerdeverfahren. Anstelle von seitenweisen Angaben zu Literatur zu Beginn einzelner Kapitel hätte hier gerne eine Seite für eine Prüfungsübersicht geopfert werden können. Auch die knapp 80 Seiten zum Internationalen Seerecht wirken im Vergleich zu anderen Themen leicht überdimensioniert. Ausführlich und lehrreich und das zu Recht sind die Kapitel zur Behandlung völkerrechtlicher Verträge nach der WVRK oder zur Anerkennung von Staaten. Ebenfalls umfangreich ist die Darstellung der Internationalen Organisationen als gekorene Völkerrechtssubjekte gestaltet worden, wobei hier in einer Art von allgemeinem Teil die gemeinsamen Strukturen vorangestellt worden sind. Insoweit ist dieses Wissen auch für Klausuren geeignet. Ebenfalls herausgehoben werden müssen die Kapitel zum Selbstverteidigungsrecht sowie zum Internationalen Gerichtshof. Wer sich auch nur ansatzweise wissenschaftlich mit dem Völkerrecht befassen will oder muss, kommt an der Investition in dieses Buch nicht vorbei. Für die Vorbereitung auf das Examen, gerade in den Bundesländern, wo eine Wahlfachklausur geschrieben wird, ist die Lektüre allerdings nur subsidiär zu den schon auf dem Markt befindlichen Fallsammlungen und Klausurenbüchern im Völkerrecht zu empfehlen, da oftmals der nötige Prüfungsbezug fehlt.

Achenbach / Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage, C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Der Reiz nahezu jeden Rechtsgebiets steigt, stellt man nur das Präfix "Wirtschaft-" davor, da sich dahinter die große und glitzernde Unternehmenswelt verbergen könnte. In der Realität des Wirtschaftsstrafrechts finden sich beileibe nicht nur umfangreiche und skandalträchtige Fälle wie der casus "Mannesmann", sondern das deutsche Wirtschaftsstrafrecht erfasst auch Bereiche, die man auch bei zweimaligem Nachdenken nicht zu dieser Materie gezählt hätte. Umso größer ist das Verdienst der Herausgeber und zahlreichen Autoren, dass sie nicht nur eine Zusammenschau der relevanten Rechtsbereiche erstellt haben, sondern diese zugleich kommentargleich beleuchten. Inhaltlich werden selbstverständlich die einschlägigen Vermögensdelikte des StGB behandelt, etwa die Geldwäsche, Betrug und Untreue, Insolvenzdelikte und Delikte gegen den Wettbewerb. Ebenso zu finden sind Kaptialmarktdelikte, strafbare Verstöße gegen das Urheberrecht und deliktisches Handeln im Arbeitsrecht. Für die Examina sehr lesenswert sind die Ausführungen zur Untreue, weil sich der entsprechende Autor intensiv mit der Auslegung dieser unbeliebten Paragraphen auseinander setzt und klar aufzeigt, dass die Rechtsprechung wie die Gesetzesformulierung nicht gerade für Klarheit sorgen. Ebenfalls höchst interessant sind die eher grundlegenden Abschnitte zum Betrug, wo der Mensch als handelndes Subjekt und als Opfer die von ihm geschaffenen Strukturen in Wirtschaft und Kommunikation zum Teil ad absurdum führt. Auch für Zivilrechtler empfehlenswert ist das eher kleine Kapitel zur strafbaren irreführenden Werbung. Für die Erweiterung des generell deliktischen Verständnisses sollte man zudem einmal die strafrechtliche Produkthaftung durcharbeiten, um auch das zivilrechtliche Vorgehen besser zu begreifen. Das Buch ist flüssig geschrieben und bemüht sich durchgehend um auch für Einsteiger verständliche Formulierungen. Die Dichte des Fließtextes ist noch erträglich, erfordert aber ein Quantum mehr an Konzentration als dies sonst bei Lehrbüchern üblich wäre. Auf graphische Elemente verzichten die Autoren zur Gänze, fügen aber bisweilen Aufzählungen ein. Die Schlüsselbegriffe werden hervorgehoben und maßvoll verteilt, so dass man auch bisweilen querlesen kann, um bestimmte Aspekte zu finden. Das Buch ist eine wahre Fundgrube für Studenten und Referendare, die sich freiwillig oder gezwungenermaßen mit dem Vermögensstrafrecht und verwandten Delikten befassen. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Buch nicht unbedingt zur raschen Rezeption geeignet ist, sondern intensive Bearbeitung verlangt, insbesondere kann man nicht auf abstrahierende Elemente vertrauen, die in Lehrbüchern den Stoff plastisch darstellen. Dennoch ist das Werk ein echter Lektüretipp.

Blankenagel / Pernice / Schulze-Fielitz, Verfassung im Diskurs der Welt, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Dieses Buch ist ein Prachtband, der allein durch seine Aufmachung und seinen Umfang Ehrfurcht einflößt. Kaum ein Student wird sich eine Festschrift als Lehrbuch kaufen, noch sich dieses Kompendium leisten können. Doch wer sich mit Verfassungsrecht beschäftigt, wird an dem Namen Peter Häberle kaum vorbei kommen, zumal, wenn dies in Verbindung mit Europäischem Recht geschieht, so dass eine Festschrift zu seinen Ehren von Beginn an Interesse wecken dürfte. Auch wenn es in der Natur der Sache von Festschriften liegt, dass sie Elogen auf den Jubilar gleichen und diese Veröffentlichungsform optimal zur Zweitverwertung von Artikeln dient, so hat sich dennoch Peter Häberle offensichtlich die Anerkennung vieler Kollegen errungen, wenn man das umfangreiche Inhaltsverzeichnis betrachtet. Doch es ist angenehm zu sehen, dass in diesem Werk keine altbekannten Phrasen gedroschen werden, sondern tatsächlich wissenschaftlich seriöse Artikel veröffentlicht werden, die auch altbekannte Themen neu bearbeiten. Passend zum Schwerpunktgebiet des Jubilars, wurde der Titel gewählt und das Werk dementsprechend ausgerichtet. Die Themen sind weit gefächert: Neben klassischen Ambivalenzen zwischen Verfassung und Kultur, wird auch auf die momentan so brisante Europäische Verfassungsgebung, auf internationale und nationale Verfassungsgerichtsbarkeit eingegangen, aber ebenso auch auf Religion und Kunst als Kontexte der Verfassung. Natürlich sind einige der Artikel sehr speziell und beschäftigen sich mit nicht allzu gängigen Themen (z.B. Staatsästhetik, Intertextualität, Umweltöffentlichkeit, Fairness), doch es finden sich auch Auseinandersetzungen mit grundlegenden Bereichen (u.a. Gesetzessprache, Verfassungsbegriff, Präambel, Rechtssicherheit). Dieses Buch weckt nicht nur Interesse, sondern lädt einerseits ein zu einer Auseinandersetzung mit den vielfältigen Anreizen, die das Werk bietet, und gebietet andererseits demjenigen, der sich mit Verfassungsrecht auseinander setzt, eine Lektüre der Thesen Häberles. Einen Blick in dieses Buch sollte somit jeder Europäer einmal wagen.

Calliess / Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2002 Abbildung des Buchtitels
Man müsste als Verfasser europarechtlicher Literatur eigentlich selbstmordgefährdet sein, wenn man im tagespolitischen Geschehen erleben muss, in welcher Geschwindigkeit Reformprojekte, Verfassungsumwandlungen und EuGH-Entscheidungen bisher gefestigte Rechtsmeinungen auf den Kopf stellen. Da jedoch - bis auf die Entscheidungen des EuGH - selbst "große Würfe" wie der im Juni 2004 verabschiedete Verfassungsentwurf in großen Zügen das bisherige vor allem prüfungsrelevante System beibehalten, sind die in Lehrbüchern und Kommentaren festgehaltenen Kenntnisse nicht bloß rechtsgeschichtlich relevant, sondern bieten nach wie vor eine taugliche Quelle, um sich die Grundzüge und darüber hinausgehende Gebiete des Gemeinschaftsrechts anzueignen. Der vorliegende Kommentar erfasst, obwohl als Erscheinungsjahr 2002 angegeben ist, den EU-Vertrag und den EG-Vertrag in der Form der Verträge von Nizza, die ja wegen der irischen Entscheidungsunfreudigkeit erst im Jahr 2003 in Kraft treten konnten. Dank der Voraussicht der Autoren hat man aber somit einen Kommentar, der als Basis bis zum Inkrafttreten der EU-Verfassung dienen kann, wenn man sich weiterhin hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH auf dem Laufenden hält. Die Fassung des Vertrages von Amsterdam wurde unter den entsprechenden aktuellen Gesetzestext gestellt, so dass man auch die teilweise nur marginalen änderungen im Vergleich zu dem Reformwerk von Nizza gut nachvollziehen kann. Ein Kommentar zu den europäischen Verträgen ist für die Ausbildung in Pflicht- und Wahlfach aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen erfährt man hier zuvorderst die spezifisch europäische Sichtweise auf bestimmte Rechtsprobleme und muss sich nicht mit der auch schon hier des öfteren festgestellten Erfindungsfreudigkeit bestimmter deutscher Professoren hinsichtlich abweichender, meist nationale Rechtsinstrumente bevorzugender Meinungen herumschlagen. Zum anderen kann man im Gegensatz zu oft nur gedrängte Informationen bietenden Lehrbüchern viele Grundlagen und die Entstehungsgeschichte von Normen nachvollziehen. Es besteht kein Zweifel, dass sich deswegen nur die wenigsten Studenten oder Referendare einen Kommentar zu den Gemeinschaftsverträgen zulegen würden, aber der Blick im Seminar in die entsprechenden Werke muss bei ernsthafter Betreibung des eigenen Studiums wenigstens ein paar Mal erfolgen. Das hier vorgestellte Werk bietet in etlichen Punkten gute Einblicke in die Grundzüge des Europarechts und teilweise auch auf Probleme des nationalen Rechts, die durch die Konfrontation mit Gemeinschaftsrecht entstehen. So wird etwa im Rahmen der sehr anschaulichen Kommentierung zum Beihilfenrecht der Art. 87, 88 EG auch ein kurzer Ausflug in die Rücknahmeproblematik gemäß § 48 VwVfG unternommen, der durch Art. 10 EG vielfach modifiziert bzw. ausgelegt werden muss. Auch die Kommentierung der Grundfreiheiten ist für "Einsteiger" in die Materie gut geeignet, werden doch sukzessive und systematisch die Essentialia von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung erläutert. Ganz ausgezeichnet lesen sich auch die Ausführungen zu Art. 6 EU, wo die vom EuGH entwickelten europäischen Grundrechte erklärt, mit denen der EMRK verglichen und zu den Grundfreiheiten abgegrenzt werden. Auch die Beschreibungen des gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruches sind gut gelungen, man hätte sich bisweilen eine deutlichere Kritik an den teilweise absurden Meinungen der deutschen Literatur gewünscht. Ein wenig dünn ausgeprägt sind aus Sicht der Erfordernisse der juristischen Staatsexamina bisweilen die Kommentierungen der Klagearten. So wird beispielsweise bei der Untätigkeitsklage gemäß Art. 232 EG nicht das Problemfeld um die richtige Klageart bei einer Forderung eines Individuums an ein EG-Organ behandelt, auf das der Betreffende keinen Anspruch hat: hier hat man zu klären, ob eine negative Bescheidung des Antragstellers einen diesem gegenüber rechtsverbindlichen Akt darstellt, den man mit der Nichtigkeitsklage angreifen kann oder ob weiterhin ein Untätigsein vorliegt. Ebenfalls nicht dargestellt sind die theoretischen Probleme, die sich dem Prüfling bei der Frage stellen, ob man eine Zwangsgeldentscheidung des EuGH gemäß Art. 228 EG gegen den Mitgliedstaat vollstrecken kann, obwohl hierzu entsprechende Aufsätze veröffentlicht wurden. Vielmehr stellt der Kommentator der Vollstreckungsnorm, Art. 256 EG, der nicht dem Kommentator der Normen Art. 228 EG und 244 EG als Verweisung auf Art. 256 EG entspricht, pauschal fest, dass eine Zwangsvollstreckung aus EuGH-Entscheidungen gegen Mitgliedstaaten möglich sei. Dies ist für Ausbildungszwecke nicht hinnehmbar, da hierzu bisher keine Entscheidung ergangen ist und die Aussage nicht einmal mit Fundstellen nachgewiesen wird. Ebenfalls sehr karg dargestellt ist das Problem der konkurrierenden Embargomaßnahmen der Gemeinschaft sowie parallel dazu von Einzelstaaten gemäß Art. 297 EG, obwohl diese Problematik bereits in Wahlfachklausuren erster juristischer Examina abgeprüft wurde und sich andere Autoren und Repetitorien in Klausurbeispielen damit auseinander gesetzt haben. Hingegen hervorragend dargestellt ist das nur von der EG betriebene Embargo gemäß Art. 301 EG, das mit Querverweisen auf die Kommentierungen des EU-Vertrages ein rundes Bild der Thematik bietet. Leider nicht kommentiert wurde die Europäische Grundrechtecharta, die aber wenigstens als Textdokument abgedruckt wurde. Immerhin werden aber an entscheidenden Punkten Hinweise zur momentanen Verwendung der GRC angeboten, so bei den Ausführungen zu Art. 6 EU. Ein wenig negativ auffällig ist die Zitierung der Verträge als EUV und EGV, welche der EuGH bereits seit der Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages zugunsten von EU und EG geändert hat. Die Gestaltung des Werkes hingegen ist sehr gut gelungen, die Lektüre geht leicht voran und die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe erlaubt eine schnelle Orientierung. Die Lektüre dieses umfangreichen Werkes ist trotz der genannten Schwachpunkte sehr empfehlenswert. Dies liegt schlicht daran, dass man bisweilen glaubt, ein sehr gutes Lehrbuch zu lesen und die Autoren genug Platz haben, um auch Details darzustellen. Die Schwerpunkte gerade im Pflichtfachbereich sind in der Regel so gut gestaltet worden, dass eine intensive Bearbeitung des Kommentars und zusätzlich entsprechender übungsfälle einen ausreichenden Grundstock für das Examen liefern müsste.

Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht, 10. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Wer ein Buch von über 750 Seiten eine rasche Einführung in ein Rechtsgebiet nennt, untertreibt entweder enorm, oder er ermöglicht eine erste Ahnung, mit welchen Stoffmengen man sich in realiter befassen muss, möchte man das entsprechende Rechtsgebiet einigermaßen beherrschen. Zum Glück gilt Letzteres noch nicht für das Studium sondern eher für den Anwalt, der sich mit dem hier betroffenen Gebiet Wettbewerbsrecht und Markenrecht befasst. Dennoch ist es für den Leser nur von Vorteil, wenn er weiß, dass die Autoren die Darstellung der Materie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Werk bietet nach der Neufassung des UWG im Jahr 2004 eine umfassende übersicht über Bekanntes und Neues. Relevant ist zunächst die deutsche Rechtslage. Hier wird die Stellung des Wettbewerbsrechts im Rechtssystem allgemein geklärt und hiernach das UWG und seine Nebengesetze hinsichtlich Schutzzweck und Geltungsbereich vorgestellt. Erst danach widmen sich die Autoren den Grundbegriffen des Wettbewerbsrechts. Ein weiterer großer Abschnitt wird dann vom tatsächlichen Verhalten im Wettbewerb eingenommen, das sowohl auf den Kunden wie auch auf Mitbewerber abstellt. Als sehr lesenswert herausstellen muss man hier zweifelsohne das Kapitel zur so genannten bezugnehmenden Werbung sowie die sehr gelungene und ausführliche Darstellung der Irreführung. Für Referendare vor einer entsprechenden Anwaltsstation Pflichtlektüre ist das Kapitel zu den Rechtsfolgen von Wettbewerbsverstößen und das spätere Kapitel zur Durchsetzung der eigenen Rechte: ein richtig formulierter und deshalb erfolgreicher Schriftsatz zum Unterlassungsanspruch oder eine gelungene Abmahnung sichern dem Ausbilder vielleicht Mandate auf Dauer und dem Referendar eine mögliche Zukunft als Anwalt bei seinem Ausbilder. Das nachfolgend dargestellte Markenrecht ist für die meisten Studenten Neuland. Man kann aber durch die gezielte Lektüre von Kapiteln den Bezug zum täglichen Leben schnell herstellen und so das Interesse für dieses Gebiet wecken: dies funktioniert etwa tadellos mit dem Abschnitt zur Eintragungsfähigkeit von Wortmarken und kurz darauf mit dem Abschnitt zur Verwechslungsgefahr. Für Europarechtler sehr interessant ist das Kapitel zur Behandlung geographischer Herkunftsangaben: der EuGH hat mehr als einmal solchen Angaben die Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgewiesen. Trotz der Dichte des Stoffes und des Textes ist die Gestaltung des Buches angenehm: man kann den mit hervorgehobenen Schlüsselbegriffen maßvoll angereicherten Text flüssig lesen und wird an passender Stelle durch Aufzählungen, Beispiele und übersichten unterstützt. Durch die klare Abtrennung der Fußnoten wird die dort zu findende Akribie deutlich, andererseits die Textlektüre nicht gehindert. Besonders lobenswert sind das umfangreiche Fundstellenverzeichnis mit Verweisen auf andere Zeitschriften sowie die Aufnahme von Formulierungsbeispielen, Musterschreiben, Klageanträgen und Schutzschriften in den prozessualen Teil des Werkes, der bei der Lektüre während der Ausbildung für die nötige Konnexität zur Praxis sorgt. Das Werk bietet eine grundsolide Einführung in ein umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet zu einem fast unschlagbar günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer mit diesem Buch während des Studiums oder des Referendariats gearbeitet hat, wird es im Berufsleben nicht missen wollen.

Bieber / Epiney, Haag, Die Europäische Union, 6. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Beschäftigung mit dem Europarecht wird durch den Konstituierungsprozess wichtiger denn je und an Lehrbücher zu diesem Thema werden nicht nur Anforderungen hinsichtlich der Ausbildungsbezogenheit gestellt, sondern auch die Erläuterung praktischer Rechtsprobleme darf nicht mehr fehlen. Das vorliegende Werk ist bereits eine feste Institution auf dem Markt und erscheint nunmehr in auch optisch ansprechender Neuauflage. Die Gestaltung des Werkes ist trotz des dichten Textbildes übersichtlich. Neben den zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH ist eine Vielzahl von Fußnoten vorhanden. Die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe geben eine gute Orientierung und die Verwendung von Aufzählungssymbolen schafft Struktur an potenziell unübersichtlichen Stellen. Leider finden sich nicht viele graphische Elemente, lediglich wenige Tabellen abstrahieren einmal die behandelte Materie. Dies verwundert umso mehr, als sich gerade die Grundfreiheiten eignen, um Schaubilder zu präsentieren. Ebenso wenig werden Aufbauschemata zu den Grundfreiheiten oder zu den Klagearten angeboten, wenn sich auch die einzelnen Prüfungspunkte mit Eigenengagement aus dem Text erarbeiten lassen. Das Werk ist in drei große Abschnitte aufgeteilt. Zum einen werden die Grundlagen der Europäischen Union vorgestellt, danach die Grundfreiheiten und Politikbereiche im Speziellen behandelt und zum Schluss die Außenbeziehungen beleuchtet. Interessant ist, dass die Autoren bereits das Verfassungsrecht der EU darstellen, ohne sich dabei nur auf die noch zu ratifizierende EU-Verfassung zu beziehen. So wird dem Leser schnell klar, dass es schon vor dem historischen Dokument "EU-Verfassung" einen Verfassungsprozess in Europa gab und gibt und sich dieser nunmehr in einem neuen Gewand fortsetzt. Das Kapitel zu den Grundlagen behandelt auch solche Aspekte sehr genau, die in anderen Lehrbüchern oft wenig Platz beanspruchen dürfen, etwa das Rechtsetzungsverfahren, die Verfahrensabläufe vor den europäischen Gerichten oder die Arbeitsweise des Rats der Europäischen Gemeinschaften. Ebenso werden in den Politikbereichen auch vermeintliche Randgebiete angemessen berücksichtigt, etwa das Gesellschaftsrecht oder das Steuerrecht, so dass die Erstreckung auf alle nationalen Rechtsgebiete mehr als deutlich wird. Sehr lesenswert ist das Kapitel zur Handelspolitik der EG. Ebenso gelungen ist das Kapitel zu den Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses als Ausblick für weiteres wissenschaftliches Arbeiten. Das Lehrbuch bietet ein beachtliches inhaltliches Spektrum und kann in Teilen locker mit Kommentaren zu den europäischen Verträgen mithalten. Die gute materielle Auseinandersetzung mit Haupt- und Nebengebieten des europäischen Rechts machen das Werk zu einem echten Lektüretipp.

Herdegen, Völkerrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Neben den Lehrbüchern des Autors zum Europarecht und zum internationalen Wirtschaftsrecht bietet das vorliegende Werk eine erweiternde Beschäftigung mit dem internationalen Recht, dem Völkerrecht. Der Leser muss sich über die Breite des Angebots des Autors im Klaren sein, da es sonst vielleicht vergeblich nach einer genauen Darstellung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Völkerrechtlehrbuch suchen wird: diese hat der Autor in seinem Lehrbuch zum Europarecht detailliert behandelt und widmet sich deswegen im Rahmen des vorliegenden Werkes anderen Schwerpunkten. Das Lehrbuch wird geprägt durch die typische Gestaltung der Reihe "Grundrisse des Rechts". Das heißt: man sucht vergeblich nach mehr als vereinzelten graphischen Darstellungen, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur behindern im Text stehend die flüssige Lektüre und die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen im dichten Fließtext geschieht nur mit Kursivdruck. Die Literaturangaben des Autors sind aber wie immer ausführlich und gut auf die verschiedenen Kapitel aufgeteilt. Sehr angenehm sind die vielen anschaulichen Beispiele aus Politik, Weltgeschehen und Judikatur des Internationalen Gerichtshofes IGH, die zum Teil sogar im Original abgedruckt sind. Die Texte sind sehr eingängig geschrieben und man wird phasenweise in sehr spannende Sachverhalte eingeführt, die die "bloße" Lektüre eines Ausbildungswerks fast vergessen lassen. Vorauszuschicken ist hinsichtlich der inhaltlichen Aspekte, dass nur sehr wenige Kapitel wirklich ausführlich sein können, wenn man wie hier eine Einführung in das Völkerrecht auf etwas mehr als 400 Seiten erhält. Dies geht dann leider zulasten so wichtiger Themen wie der internationalen Gerichtsbarkeit des IGH und des IStGH, die neben der Lehre von den Völkerrechtsquellen, den Kapitel zu den Vereinten Nationen oder dem Seerecht unterdimensioniert erscheinen. Sehr lesenswert sind die Kapitel zu den Grundbegriffen des Völkerrechts, etwa zur Immunität und Souveränität von Staaten oder zur Frage der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit. Auch die Probleme rund um die Internationalen Organisationen werden prägnant dargestellt. Das Lehrbuch bietet einen sehr guten Einstieg in das Völkerrecht und eröffnet viel Raum für eigene weiter gehenden Interessen und Forschungen. Für den Leser unschön sind wie erwähnt die manchmal zu knappe Darstellung wichtiger Themen und die Auslagerung der EMRK in das Europarechtslehrbuch. Dennoch bietet dieses Werk eine abwechslungsreiche Lektüre und festigt die eigene juristische Argumentationsfähigkeit in der Debatte um internationales Rechtsgeschehen merklich.

Kotroni, Grundrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Verlag Peter Lang 2004
Um das Fehlen eines Grundrechtskataloges der Europäischen Gemeinschaften zu kompensieren, entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über einzelne Grundrechte in seinen Urteilen. Dieses Richterrecht steht nun der im Jahr 2000 proklamierten Grundrechtscharta der Europäischen Union gegenüber, die die Mitgliedstaaten ausnahmslos an die Gemeinschaftsgrundrechte bindet. Der Frage, inwieweit und in welchem Umfang Mitgliedstaaten verpflichtet sind Grundrechte zu beachten, geht die vorliegende Arbeit auf den Grund. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile, wobei der erste der Frage nach der praktischen Bedeutung der gestellten Problematik nachgeht. Der zweite Teil stellt die Argumente der Literatur für eine Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte dar. Der dritte Teil analysiert die Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG hinsichtlich der überprüfbarkeit von Gemeinschaftsrechtsakten. Im Zuge dessen werden Probleme wie die rechtliche Stellung der Grundrechtscharta (insbesondere der Verbindlichkeit des Art. 51 Abs. 1) und die Auslegung des Maastrichter EU-Vertrags hinsichtlich der mitgliedstaatlichen Verpflichtung geklärt, aber auch ob den Mitgliedstaaten Spielräume zur Gestaltung ihres nationalen Grundrechtsschutzes zu gestatten wäre. Europarechtlich Begeisterte finden in dieser Dissertation neben einer präzisen Ausarbeitung der Themenstellung auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis, das bei der Bearbeitung ähnlicher Fragen in Hausarbeiten oder ähnlichem sicher hilfreich sein kann. Der Text ist gut lesbar im typischen Dissertationslayout gehalten, die Fußnoten sind umfangreich und geben noch weitere ausführliche Hinweise. Die Untergliederung der Kapitel ist minutiös, was das Auffinden einer gesuchten Textstelle erleichtert. Die Sprache ist knapp und teilweise im Klausurenstil gehalten ("Fraglich ist, ob..."), was der Rezeption des Lesers dienlich ist, jedoch nicht zu weiteren geistigen Höhenflügen einlädt. Der potentielle Käufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine Dissertation kein Lehrbuch darstellt. Gewisse Grundlagen müssen vorausgesetzt werden können und können dem unkundigen Leser nicht unterbreitet werden. Wer selbst wissenschaftlich mit dieser Thematik befasst ist, findet im vorliegenden Band eine detaillierte Bearbeitung und weiterführende Hinweise.