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Rezensionen Januar 2006 |
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Rezensionen Januar 2006: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Maurer, Staatsrecht I,
4 Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das grundlegende Werk zum Staatsrecht von Maurer schickt sich an, genauso umfassend zu werden wie sein Pendant im allgemeinen Verwaltungsrecht. Auf beinahe 830 Seiten erfährt der Leser nahezu alles über das Staatsrecht, ohne dabei den großen Bereich der Grundrechte mehr als nur kurz zu streifen.
Den Schwerpunkt der Darstellung nimmt dabei das Staatsorganisationsrecht ein. Dies umfasst traditionell die Entscheidungen für Staatsform und Staatsprinzipien, ebenso die Erläuterung des herrschenden Systems der politischen Parteien. Auch hierher gehören die verschiedenen Verfassungsorgane und deren Zusammenspiel. Eingebettet in die Abschnitte zur Gewaltenteilung finden sich zudem die einzelnen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Bemerkenswert ist die ausführliche historische und systematische Einleitung, die der Autor immerhin auf über 100 Seiten verankert. Sehr detailliert wird zudem die Verschränkung mit der Europäischen Gemeinschaft dargestellt und auch die Beziehungen zum Europarat werden beleuchtet. Ein weiteres Kapitel widmet sich den Grundrechtslehren, ohne diese dabei im Einzelnen vorzustellen.
Ausbildungstechnisch eher untypische Kapitel thematisieren die Finanzverfassung und den Verfassungsschutz. Die ausführliche Erörterung auch dieser Themen ist für die staatsrechtliche Allgemeinbildung des Lesers ungemein wichtig, da sich gerade hier gewaltiges Konfliktpotential sammelt, das in der praktischen Rechtsanwendung erst einmal begriffen sein will.
Besonders lesenswert sind etliche Unterkapitel, die hier nur beispielsweise genannt werden können. Dazu gehört etwa der Abriss über die deutsche Verfassungsgebung seit 1800, die Erläuterungen zur demokratischen Legitimität, die Rechtsstellung der politischen Parteien, auch im Verfahrensrecht, oder etwa die Darstellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Normenkontrollverfahren. Auch hervorzuheben sind die Ausführungen zum Verhältnis von Bundes- und Landesrecht, zum Vollzug der Wiedervereinigung und zur Selbstorganisation des Bundestages durch das System der Geschäftsordnung.
Die Gestaltung des Buches wird vom dichten Textbild dominiert. Gut gegliederte Abschnitte werden von zahlreichen und ausführlichen Fällen unterbrochen, bisweilen finden sich straffende Aufzählungen oder abstrahierende Darstellungen, in der Regel in kleinen Diagrammen. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen im Text durch Kursivdruck fällt nicht weiter auf, dafür ist die Unterteilung des Fließtextes effizient gelöst. Die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich, stören aber zum Glück trotz Platzierung im Text angesichts der Restmasse an Fließtext nicht bei der Lektüre. Aufbauhilfen im Abschnitt zu den Verfassungsgerichtsverfahren unterstützen die Leser in praktischer Weise.
Gerade in den ersten Semestern
kann dieses Lehrbuch von großem Nutzen sein: dann hat man noch die Muße
und den Ehrgeiz, sich intensiv mit den Grundlagen des Staatsrechts auseinander
zu setzen und sich dabei von den Ausführungen des Autors anleiten zu
lassen. Die schwache Rolle des Staatsrechts im Staatsexamen macht die
Vorbereitung mit diesem Kompendium eher schwierig, da hierin eher die
grundlegende Beschäftigung gefördert wird. Der Zuwachs an Allgemeinbildung,
der durch die Lektüre gewährleistet wird, ist aber zu jeder Zeit der
Ausbildung unschätzbar.
Bader u.a., Verwaltungsgerichtsordnung,
3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
hatte zumindest in den letzten Jahren das Glück, dass sie nicht allzu
tief greifenden Reformen unterworfen worden ist. Dennoch ist die Neuauflage
dieses Kommentars passend zu den Neuregelungen im Baurecht und zum Justizkommunikationsgesetz
erschienen und verarbeitet die zum Teil ausufernde Rechtsprechung des
BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte für den Leser.
Die Gestaltung des Werks
ist gleich geblieben und das ist auch gut so. Die Fließtexte sind eingängig
geschrieben, die Fußnoten sind lesetechnisch gut abgesetzt, die Hervorhebungstechnik
ist nach wie vor gelungen. Etwas störend sind aber die in den Text integrierten
Urteile des BVerwG, deren stets exakte Angabe den Lesefluss häufig stocken
lässt. Bedauerlich für den Ausbildungsbereich ist das Fehlen von Aufbauschemata,
Prüfungsvorschlägen und Musterformulierungen. Gerade Referendare sind
zu Beginn des Vorbereitungsdienstes darauf angewiesen, für eine gelungene
Klausur den Tenor einer Entscheidung akzeptabel zu erstellen.
Für Studium und Referendariat empfehlenswert sind mehrere Kommentierungen. Dazu gehören nicht nur die sehr detaillierten Erläuterungen zu Standardproblemen wie der Klagebefugnis, der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs oder des allgemeinen und besonderen Feststellungsinteresses. Auch prozessual schwierige Passagen wie die Rechtskrafterstreckung, die Zulassung von Rechtsmitteln und die Erledigung der Hauptsache werden gut verständlich dargestellt. Ebenfalls lesenswert sind die Abschnitte zur relativ neuen Gehörsrüge, zur Kostenlast des Beigeladenen oder zur Anwendung der Zivilprozessordnung, sowohl hinsichtlich der Vollstreckungsentscheidung als auch im Bereich einstweiliger Anordnungen. Empfehlenswert sind zudem stets die Ausflüge der Autoren in europäische Bereiche des Rechts. Dies betrifft nicht nur die schon zum Standardwissen gehörenden Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf die Klagearten und den einstweiligen Rechtsschutz, sondern äußert sich vor allem in den Ausführungen zu den Rechten der EMRK, beispielsweise im Bezug auf das rechtliche Gehör und den gesetzlichen Richter.
Wichtig ist zudem, dass aktuelle änderungen wie die Entscheidungsmöglichkeiten beim Normenkontrollantrag detailliert erfasst werden. Aber auch das Wissen um ungeschriebene Prozessvoraussetzungen wie das Rechtsschutzbedürfnis oder die Existenz ungeschriebener Klagearten werden in gebührender Weise thematisiert.
Wiederum für Referendare lesenswert sind einige Unterpunkte zur notwendigen Beiladung. Für den Aktenvortrag eignen sich zudem die Einführungen zum Widerspruchsverfahren zur Lektüre: gerade in dieser Prüfungssituation wird die so wichtige Zweckmäßigkeitsprüfung gerne vergessen.
Dieser Kommentar bietet
dem Leser auch in der Ausbildung ein breites Spektrum an verwaltungsgerichtlichem
Wissen. Die Umsetzung in klausurgerechte Strukturen bleibt dabei dem
Leser selbst überlassen. Die gedankliche Tiefe vieler Ausführungen ist
aber von so großem Wert, dass die Nutzung des Kommentars in jeder Phase
des Studiums für angemessenen geistigen Fortschritt des Lesers sorgt.
Kilian, Rechtliche Grundlagen
der anwaltlichen Tätigkeit, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Aufnahme des gesamten Berufsbilds des Rechtsanwalts wenigstens in die mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina teilweise erscheinen Fragen zum Berufs- und Haftungsrecht auch in Klausuren als Nebenaufgabe sorgt für gesteigerten Informationsbedarf der Referendare hinsichtlich des rechtlichen Terrains, auf dem sie sich bei der Mandantenberatung bewegen. Dass eine genaue Kenntnis dieses Rechtsgebiets auch den Berufseinstieg leichter macht, ist dabei selbstverständlich. Das vorliegende Werk will auf knapp 250 Seiten in die Thematik einführen und die Anwaltsklausur auch in den Köpfen der Leser etablieren.
Einen großen Bereich des Buches nimmt das Berufsrecht selbst ein. Der Anwalt muss sich auf deutschem und europäischem Parkett an Standards messen lassen und diese nicht nur gegenüber den Klienten, sondern auch gegenüber den Berufskollegen wahren ungeachtet der manchmal anderen Realität. Genannt seien hier etwa das Rechtsberatungsgesetz, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die gebührenbezogenen Normen des StGB oder das Wettbewerbsrecht. Weiterhin dargestellt wird die Selbstorganisation der Anwaltschaft, zum einen in Kammern, zum anderen in lobbyistischen Verbänden. Besonders lesenswert ist dabei der Abschnitt zur Berufsgerichtsbarkeit. Bevor das anwaltliche Standes- und Wettbewerbsrecht ausführlich beleuchtet wird, untersucht der Autor die Positionierung des Mandats im Zivil- und übrigen Rechtsverkehr. Interessant sind dabei vor allem die verschiedenen Beziehungsstränge zu verschiedenen Protagonisten, etwa der Rechtsschutzversicherung. Auch die Haftung des Anwalts wird umfassend problematisiert.
Besonderen Wert sollten Referendare auf zwei der späteren Kapitel legen. Dies betrifft zum einen die Ausführungen zur Beschäftigung in einer Kanzlei, gerade hier kann man auch als Jurist überrumpelt werden, zum anderen ist das Kapitel zur Gebührenberechnung überlebenswichtig ab der ersten Berufsminute. Eher irrelevant für die Ausbildung ist dagegen die Darstellung von Kanzleigründung oder -übernahme. Spannend hingegen ist das Schlusskapitel mit der Beschreibung eines Mandatsablaufs. Dort sollte vor allem der Abschnitt zur Fristenkontrolle und die Behandlung von Fremdgeldern von Referendaren sehr genau gelesen werden, wenn die überlegung zur Einzelanwaltsbetätigung noch im Raum steht.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, aber nicht überwältigend. Das Textbild ist übersichtlich, die Fußnoten sind sauber separiert, viele Beispiele, Vertiefungshinweise, Rechtsprechungsnachweise und Gesetzeszitate diese allerdings in fast verschwenderischer Anzahl erweitern den gedanklichen Horizont des Lesers. Lobenswert sind die ausführlichen Kontrollfragen, mittels derer die Abprüfbarkeit des Stoffes verdeutlicht wird.
Man kann gar nicht anders als dieses Buch zu empfehlen, allein schon deswegen, weil das Literaturangebot in dieser Hinsicht noch sehr dünn ist. Allerdings ist nur bei starken eigenen Anwaltsambitionen die Lektüre Pflicht, ebenso bei einem Prüfungsfach zum Anwaltsberuf. Aber auch wer sich rein aus Interesse den Feinheiten des Anwaltsberufs annähern will, wird in diesem Werk einen unterhaltsamen Begleiter finden.
Kopp / Schenke, VwGO,
14. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Neuauflage des Klassikers zur Verwaltungsgerichtsordnung hat im Gegensatz zu den Kommentaren anderer Verfahrensrechte diesmal den Vorteil, dass keine gravierenden Gesetzesänderungen zu verarbeiten waren. So konnte die volle Aufmerksamkeit auf neue legislative Details und die stets an überraschungen reiche Rechtsprechung gelegt werden.
Die Gestaltung des Kommentars bietet viele positive Aspekte, ist aber im Detail bisweilen nicht ganz überzeugend. Vorteilhaft für den Leser sind die abgesetzten Fußnoten, die auch für ausführliche Ausführungen oder Hinweise auf Urteile genutzt werden. Dabei ist besonders lobenswert, wenn sich der Autor die Mühe macht, seine oft konträr zur Rechtsprechung positionierte Ansicht umfassend zu begründen: so lernt man als Leser Wissenschaft. Die Hervorhebungstechnik in den zum Glück ohne Abkürzungsflut geschriebenen Fließtexten ist effektiv, aber des öfteren etwas überbordend. Einzelne Aufzählungen, die übersicht in die ausdifferenzierte Rechtsprechung bringen, lockern die Abschnitte auf, aber man findet weder eigens konzipierte Prüfungsschemata oder -übersichten noch graphische Veranschaulichungen, abgesehen von dem gut gestalteten Streitwertkatalog. Erdrückend genau sind die Literaturangaben vor einzelnen Paragraphen, aber wer mit diesem Kommentar arbeitet, muss sich im Klaren darüber sein, dass wichtige Themen in entsprechender Weise aufbereitet sind. Bedauerlich für Referendare ist das Fehlen von Formulierungshilfen für Antrag und Tenor eines gerichtlichen Verfahrens. Ab und zu kann man aus einzelnen Abschnitten und Sätzen eine Intention für einen sauberen Tenor entnehmen, aber man braucht für diese Thematik doch eigene Lehrmedien. Für die Bearbeitung von Klausuren ist zudem höchst relevant, auf die Nachweise für die herrschende Meinung zu achten: wer das klein gedruckte a.A. BVerwG übersieht, das man in diesem Werk nicht selten antrifft, wird in der Praktikerklausur nur mit guter Argumentation auf passable Punktzahlen kommen.
Die inhaltlichen Ausführungen zu den ausbildungsrelevanten Themen machen diesen Kommentar aber erst zu einem souveränen Begleiter vom Studium bis zum Assessorexamen. Dies betrifft standesgemäß die Fragen zum Verwaltungsrechtsweg, zum Widerspruchsverfahren, zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sowie zum einstweiligen Rechtsschutz. Natürlich findet man auch umfassende Erklärungen zum Kosten- und Vollstreckungsrecht oder zur Gerichtsorganisation. Aber die wesentlichen Aussagen erwartet sich der Leser zu den Zulässigkeitsfragen sowie zur Klage gegen den Verwaltungsakt. Und gerade hier ist die Informationsdichte beispielhaft. Besonderen Wert legt der Autor dabei nicht nur auf die klassischen Prozessvoraussetzungen und Begründetheitsfragen, sondern auch knifflige Feinheiten werden wirkungsvoll erfasst. Dies betrifft etwa die Fragen des Nachschiebens von Gründen in den verschiedenen Rechtsbehelfen oder den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Stets mitbedacht sind zudem weiterführende Aspekte, etwa die Verweisungen auf das Gemeinschaftsrecht oder die vergleichende Darstellung von Vorlagepflichten zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof. Auch rein formelle Probleme werden variantenreich beleuchtet und man wird spätestens im Rahmen einer Tätigkeit bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht merken, dass es gar nicht so wenige Verfahren gibt, die beim OVG oder VGH beginnen können. Auch die geänderte Spruchtätigkeit des OVG im Rahmen des ¤ 47 VwGO nach der änderung des BauGB wird lückenlos erfasst.
Bemerkenswert ist zudem das Streben nach vollständiger Abdeckung der rechtlichen Thematik. Wie selbstverständlich wird der Begriff des Verwaltungsakts in einem eigenen Anhang zu ¤ 42 VwGO vorgetragen und auch Sonderfälle wie der relative Verwaltungsakt oder die Frage der Auskunft als Verwaltungsakt finden angemessene Beachtung. Auch die durch die Rechtsprechung etablierten zusätzlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bei ¤ 80 VwGO sind instruktiv in den Gesamttext eingefügt, so dass der Leser gar nicht das Gefühl bekommen muss, etwas Atypisches aufzunehmen oder zu lernen.
Sehr schön ist die Rezeption von gesetzlichen Neuerungen. Die Anhörungsrüge wird nicht nur hinsichtlich des rechtlichen Gehörs vollständig erörtert, sondern auch die Anwendung auf andere verfassungsmäßige Rechte wird thematisiert. Auch vergleichende Lektüre, also Erkenntnisse für Zivil- und Strafverfahren, ist anhand einiger Normen möglich. Zum einen sind die absoluten Revisionsgründe sehr anschaulich dargestellt worden und man kann viele Rückschlüsse ziehen. Zum anderen ist durch den Zusammenhang zwischen einstweiliger Anordnung und Eilrechtsschutz gemäß der ZPO viel Wissensgewinn möglich. Zu empfehlen sind auch typischerweise abweichende Normen wie etwa die Erledigung im Verwaltungsrechtsstreit, die hier mit ausführlicher Gegenüberstellung der vertretenen Positionen behandelt wird.
Die Arbeit mit diesem Kommentar
ist kompakt oder ausführlich möglich, je nach Begehr des Lesers. Studium
und Referendariat werden mit diesem Hilfsmittel nicht unbedingt leichter,
aber der Lernerfolg kann sich sicherer einstellen. Für die Verwendung
im Examen lohnt sich die frühzeitige Beschäftigung mit diesem Kompendium,
um dem Wissen des Autors im Ernstfall folgen zu können und gerecht zu
werden.
Blumenwitz / Breuer,
Fälle und Lösungen zum Völkerrecht, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Die zweite Auflage der Fallsammlung zum Völkerrecht zeigt, dass der Bedarf für diese Art der Aufbereitung des Völkerrechts bei den Lesern Anklang gefunden hat. Es gibt zwar etliche Bücher, die sich an der klausurmäßigen Aufbereitung des Völkerrechts versuchen, aber den Spagat zwischen Lehrbuch und Klausurbezug hat kaum ein anderes Werk geschafft. Die Neuauflage wird nach dem Tod von Prof. Blumenwitz von seinem ehemaligen Mitarbeiter verantwortet, der auch schon bei der Erstauflage tatkräftig mitgewirkt hatte.
Das unangefochtene Highlight dieses Werkes ist nicht die gute Durchmischung zwischen klassischen und aktuellen Problemen des Völkerrechts, sondern die hervorragende Verschmelzung von Fall und Lehrbuch. Der Leser erhält nicht wie sonst oft einen Fall eines internationalen Gerichts mit ein wenig Zusatzgeplänkel, sondern umfangreiche Konstruktionen mehrerer Entscheidungen oder Problemfelder, die bisweilen auf ungeahnte Verständniswege führen, so dass man Zusammenhänge zwischen völkerrechtlichen und zum Teil innerstaatlichen Fragestellungen erkennt, die man mit einem reinen Lehrbuch nie entdeckt hätte. Dies betrifft etwa die Anwendung des Gesetzes zum Bundesgrenzschutz im Fall zur humanitären Intervention oder die Verantwortung des Staates für die Beleidigung ausländischer Staaten durch die eigenen Staatsbürger. Auch die komplexen Prüfungsebenen innerhalb der EMRK werden in mehreren Fällen thematisiert und in exzellenter Weise mit der aktuellen Rechtsprechung unterfüttert. Einige Fälle wie etwa der zum Gebietserwerb wirken allerdings so sehr konstruiert, dass man gar nicht erst einen gedanklichen Abgleich mit realen Ereignissen versucht, sondern sich nur auf das Entdecken völkerrechtlicher Fragen beschränkt.
Die Gestaltung der Fälle ist sehr gut gelungen. Der Leser erhält umfangreiche Sachverhalte und untergliederte Aufgaben. Die Lösungsskizze orientiert sich an dieser Untergliederung und die zahlreichen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur erlauben eine vollständige Erfassung des behandelten Themas. Die Zusammenfassung der Lernziele in Kernsätzen nach der Falllösung optimiert den Lernerfolg des Lesers und lässt den Fall gut rekapitulieren. Auch werden innerhalb der Lösungsansätze klausurgerecht vor der Untersuchung einzelner Probleme die insgesamt zu prüfenden Punkte genannt. So kann man sich ein allgemeines Schema für andere Fälle schaffen.
Als besonderes Element ist ein Prüfungsgespräch beigefügt, das ein mündliches Examen simulieren soll und (natürlich) vom viel wissenden Prüfling ausgeht. Hier werden wie in der Vorauflage aktuelle Themen aufgegriffen und in einen völkerrechtlichen Kontext gestellt. Höchst prüfungsrelevant ist zudem der Fall zum Wirtschaftsembargo unter Einbeziehung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen.
Dieses Buch ist auch in
zweiter Auflage ein Muss für das Wahlfach. Die Informationsflut ist
nur anfangs erdrückend, die Rezeption der Musterlösungen bringt nämlich
einen weit besseren Lernerfolg als manches Lehrbuch. Lektüre und Kauf
sind nachdrücklich zu empfehlen.
Wolff / Decker, Studienkommentar
VwGO/VwVfG, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Ergänzend zu den Studienkommentaren im Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht sorgt die Ausführung zum Verwaltungsrecht für Erleichterung bei den Studenten. Die Kombination von Verfahrens- und Prozessrecht in einem erschwinglichen Band ist selbst bei Lehrbüchern selten, wird aber rein inhaltlich in Prüfungen als selbstverständlich angesehen.
Die Gestaltung des Kommentars ist vorbildlich für die Gattung Kommentar, bisweilen ähnelt das Werk gar einem Lehrbuch. Die Texte sind flüssig geschrieben, keine unnötigen Abkürzungen stören bei der Lektüre, allerdings tun dies die zahlreichen Verweise auf Literatur und Rechtsprechung, die in den Text integriert sind. Gut gelöst ist die Hervorhebungstechnik, die sparsam, aber effektiv eingesetzt wird. Zu den Texten gesellen sich Beispiele, Aufzählungen, sogar Graphiken, zum Teil ganzseitig. Auch Fälle werden in die Erläuterungen integriert. Hinzu kommen umfassende Aufbauschemata zu Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen der VwGO aber auch zu materiell-rechtlichen Ansprüchen, etwa dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch inklusive der prüfungsbeliebten bereicherungsrechtlichen Probleme. Formulierungshilfen werden bei den relevanten Obersätzen gewährt, leider sehr schwach ausgeprägt sind die Musterformulierungen beim Urteilstenor.
Inhaltlich ist das Konzept der Studienkommentare beibehalten worden. Die klassischen Schwerpunkte des Verwaltungsrechts sind jedoch umfassend kommentiert und die Ausführungen sind teilweise so gut, dass man sich getrost ein Lehrbuch sparen kann. Die verwaltungsgerichtlichen Klagen und der einstweilige Rechtsschutz werden anschaulich und umfangreich erfasst, ebenso die Probleme rund um den Verwaltungsrechtsweg. Im Verfahrensrecht werden der Untersuchungsgrundsatz und die Beteiligung anschaulich erläutert, das Planfeststellungsverfahren ist in großem Umfang aufbereitet, der Verwaltungsakt und die Nebenbestimmungsregelungen bilden einen starken Schwerpunkt des VwVfG-Abschnitts. Ebenfalls gewichtig sind die Darstellungen zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, zu den Heilungsvorschriften und ganz hervorragend werden Rücknahme und Widerruf ausgearbeitet. Auch hier leiten Graphiken den Leser bei der Erarbeitung der komplexen Gesetzesmaterie. Für Referendare sehr zu empfehlen sind die instruktiven Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag. Etliche Bereiche werden zusammenfassend dargestellt und infolgedessen bleiben die einzelnen Paragraphen unkommentiert. Dies betrifft etwa die Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess oder den Gerichtsaufbau im Verwaltungsrecht. Auch Themen, die im Studium nicht regelmäßig abgefragt werden, finden Beachtung bei den Autoren. Dazu gehören das Berufungsrecht oder die Kostenentscheidung im Verwaltungsverfahren. Erstaunlicherweise wurde die Anhörungsrüge weder im Gesetzestext abgedruckt noch kommentiert. Genannt werden an den passenden Stellen jedoch die europarechtlichen Bezüge des Verwaltungsrechts.
Besonders hervorzuheben ist die direkte Umsetzbarkeit der Texte auf die eigene Klausurarbeit. Die Autoren setzen Schwerpunkte genau dort, wo die Verständnisansätze der Studenten liegen sollten. Die Darstellungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen Klagearten sind dabei nochmals zu loben, da eben alle Klagearten maßgeblich berücksichtigt wurden.
Das Studium wird definitiv
leichter mit diesem Kommentar. Lektüre und Kauf sind bedenkenlos zu
empfehlen.
Weiß, Fälle mit Lösungen
aus dem Europa- und Völkerrecht, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Das vorliegende Werk bietet auf 300 Seiten 15 Fälle aus dem Europarecht und aus dem Völkerrecht, wobei sich einige Fälle thematisch überschneiden und ergänzen. Trotz der Einzelfallbezogenheit des Völkerrechts muss der Autor für den Klausurfall allgemeine Sachverhalte schaffen, weswegen die Benennung der Staaten seltsamer klingt als im verallgemeinerbaren Europarecht. Die Lektüre solcher Fallsammlungen ist für Studenten der Wahlfachgruppen überlebenswichtig, da die bloße Kenntnis von Theorien und Entscheidungen kein Garant für die Umsetzung in Prüfungswissen sein kann.
Die Fälle sind von überwiegend gleicher Länge und lassen so keine besondere Präferenz des Autors spüren. Die Falllösungen sind von gemischtem Stil geprägt. Manchmal merkt man deutlich, dass lehrbuchhafte Passagen, die sich kein Student in einer Klausur leisten dürfte, zur Verifizierung bestimmter Lerninhalte benötigt werden. Dort greift der Autor auch einmal auf den Urteilsstil zurück. Ebenso ist aber der klassische Gutachtenstil verwendet, so dass sich der Leser nicht ganz auf unbekanntem Terrain fühlt und die Lösungstechnik imitieren kann. Bedauerlich ist die veraltete Zitierung des EG-Vertrages. Die Untergliederungen der ausführlichen Lösungen sind gelungen und ermöglichen anstelle von fehlenden Prüfungsschemata die Erstellung eigener Aufbauskizzen. Die Ergänzung der Ausführungen durch zahlreiche Verweisungen gibt den Fällen ein solides wissenschaftliches Fundament.
Die Fälle haben gerade im Europarecht den Anschein altbekannter Klassiker, aber der Autor versteht es, auch solche Situationen durch gezielte Schwerpunkte zu vermeiden. Er kombiniert etwa den gemeinschaftsrechtlich beeinflussten einstweiligen Rechtsschutz und die Rücknahme von Verwaltungsakten mit Fragen rund um die Rechtskraft europarechtlicher Entscheidungen.
Etwas ungeeignet scheint die Verarbeitung der Doc-Morris-Entscheidung zu einer Examensklausur. Hier hatte der EuGH in einem politisch diffizilen Bereich eine Entscheidung getroffen, die teilweise gar nicht zu den bisherigen dogmatischen Erkenntnissen passte. Zudem integriert der Autor hier markenrechtliche Ansprüche, die in Examensklausuren ein sehr ungewöhnlicher Aufhänger sein dürften.
Sehr komplex sind zudem einige der völkerrechtlichen und gemischten Konstellationen. Der Fall zum WTO-Recht verlangt mehr als nur Grundkenntnisse im Europa- und Völkerrecht, auch der Fall zum Seerecht steigt bisweilen sehr in wenig bekannte Details ein. Ebenfalls knifflig ist die Kombination von völkerrechtlicher Entschädigung mit Investitionsschutzfragen. Dagegen ist man überrascht, mit wie viel Basiswissen man den Fall zur Auslieferung lösen kann. Dies motiviert den Leser (hoffentlich) zusätzlich. Auch die Klassiker zum Diplomatengepäck oder zur Staatenverantwortlichkeit ermöglichen eine Lösung auf bekannten Pfaden.
Die Einschätzung dieses
Werks ist schwer. Die europa- und die völkerrechtlichen Fälle sind zum
Teil mit sehr ausgefallenen Nuancen bestückt und die Komplexität kann
den Leser leicht überfordern. Andererseits ist gerade der Ansatz der
hohen Messlatte die Garantie dafür, dass das Buch kein zu leichtes Examen
vorgaukelt. Des Weiteren ist bisweilen zu wenig Stoff, im Europarecht
etwa im Bereich der EMRK und der Grundrechte oder bei Souveränitätsfragen,
tatsächlich erfasst, um ein vollständiges Examenstraining zu gewährleisten.
Insoweit kann man das Buch zur Ergänzung der eigenen Lernmaterialien
sicherlich empfehlen, die Hinzuziehung weiterer Bücher, auch Fallsammlungen,
ist aber unerlässlich.
Kopp / Ramsauer, VwVfG,
9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Arbeit am Detail kann
sich ein Kommentator dann leisten, wenn eine Neuauflage nur aufgrund
des starken Zuspruchs der Leserschaft nötig ist, nicht aber aufgrund
großer gesetzgeberischer Umwälzungen. Wenn dabei wie in diesem Fall
ganz elementare Vorschriften wie zur Rücknahme von Verwaltungsakten
neu gestaltet werden, freut das andere Autoren sicher nicht: diese haben
wegen der Vorbildfunktion des vorliegenden Werkes eine Menge an Umarbeitung
vor sich, um die Verweise auch auf die neueste Auflage korrekt zu erhalten.
Die Gestaltung des Kommentars
birgt viele klassische Elemente, belässt dem Autor aber auch Raum zu
eigener Entfaltung. Das Textbild ist dicht, die Hervorhebungen effektiv,
aber oft zu massiv in der Anzahl. Verweisungen auf Rechtsprechung und
Literatur sind zu Beginn der Paragraphen umfangreich und innerhalb der
Texte nicht weniger detailliert. Durch die zusätzliche Einfügung von
abgetrennten Fußnoten kann der Autor tiefer gehende Probleme angehen,
Denkprozesse erläutern und Seitenaspekte zumindest benennen. Es fehlen
typischerweise graphische Elemente, jedoch sind ausbildungsfreundlich
zumindest einige Prüfungshilfen abgedruckt, etwa die Auflistung der
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs bei ¤ 79 VwVfG. Auch die
umfangreiche Einführung in das Sachgebiet ist für die Ausbildung instruktiv.
Gerade die ausbildungsrelevanten
Normen sind ausführlich kommentiert und schon deswegen lohnt sich die
intensive Auseinandersetzung mit diesem Werk. Referendare werden zudem
das Prüfungslehrbuch des Autors kennen und können so den gewohnt prägnanten
Stil hier weiter aufnehmen und übernehmen.
Zur Lektüre zu empfehlen
und zur Prüfungsvorbereitung zu nennen sind gleich mehrere Abschnitte
und ganze Normkommentierungen. Zunächst hinterlassen die schon erwähnten
Darstellungen zur Rücknahme und Widerruf des Verwaltungsaktes einen
starken Eindruck. Dies betrifft etwa Form und Umfang der Verwaltungsentscheidung,
die Existenz spezieller Vorschriften im besonderen Verwaltungsrecht,
die Aspekte des Vertrauensschutzes oder die Bestimmung der Jahresfrist.
Auch Folgeprobleme und praktische Fragen werden vom Autor erfasst und
die zugehörigen Folgenormen ebenso pointiert erläutert. Leider sehr
schwach ausgeprägt ist die europarechtliche Durchdringung dieses Abschnitts,
was angesichts der sonstigen umfassenden Ausführungen zur gemeinschaftsrechtlichen
Lage, etwa beim kaum bekannten Auskunftsanspruch nach ¤ 25 VwVfG, verwundert.
Weiterhin hervorzuheben
sind die Erklärungen zur Kostenregelung im Widerspruchsverfahren und
die Eröffnung der Zusammenhänge zur Verwaltungsgerichtsordnung. Ebenso
lobenswert sind die Fragen der Beteiligung und der Befangenheit erörtert.
Gerade Letzteres ist ein Dauerbrenner in beiden Examina und man tut
als Leser gut daran, sich die bundesrechtlichen Vorgaben rechtzeitig
zu vergegenwärtigen.
Ein weiteres Glanzlicht
stellen die Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag dar. Dies
betrifft nicht nur die Fragen des Koppelungsverbots oder der Formerfordernisse,
sondern auch die zivilrechtlichen Verschränkungen im Bereich der Nichtigkeit
und der Vertragsschlusses sowie der Rückabwicklung einschließlich der
hierzu ergangenen prüfungsrelevanten Rechtsprechung.
Manchmal leider von Studenten unbeachtet bleiben etliche Normen, deren Komplexität man sich leider erst in der Klausur vor Augen führt. Dies betrifft etwa die Unbeachtlichkeitsvorgabe des ¤ 46 VwVfG und die Folgen für die Klausurprüfung. Der Autor stellt hier sehr gewissenhaft den Wesensgehalt der Norm und ihre Anwendung in der Praxis dar. Ebenfalls hierzu gehören die Fragen der Amtsermittlung, die gerade in polizeirechtlichen Klausuren zu Gefahrerforschungseingriffen thematisiert werden können. Auch hier lohnt sich die Lektüre der Abhandlungen zu ¤ 24 VwVfG enorm.
Nur am Rande bemerkt sei die gute Kommentierung der ungeliebten Planfeststellungsverfahren. Hier schafft es der Autor, geschickt die Gewichtung zwischen formellen Erfordernissen der Planaufstellung und der dabei möglichen materiellen und abwägungsspezifischen Fehler vorzunehmen.
Die Arbeit mit diesem Werk
macht Spaß und strengt an, was aber nicht an den Künsten des Autors
liegt, sondern allein an der bisweilen trockenen Materie Verwaltungsrecht.
Die Akribie der Darstellung ist wissenschaftlich nachahmenswert und
die konstante Benutzung des Kommentars in Studium und Referendariat
sichert und fördert wichtige Erkenntnisse über Jahre.
Hufen, Verwaltungsprozessrecht,
6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Neuauflage dieses Werks kam genau richtig zum Beginn des neuen Wintersemesters, denn wiederum werden, soviel kann vorweggenommen werden, zahlreiche Studenten die instruktiven und umfassenden Ausführungen des Autors dazu nutzen können, hervorragende Prüfungsergebnisse abzuliefern.
Mit beinahe 700 Seiten ist dieses Lehrbuch sicherlich kein Leichtgewicht und mancher wird die scheinbar angenehmere Skriptenlektüre dem Studium dieses Buches vorziehen. Dies könnte aber ein großer Fehler sein, denn hier werden wie kaum in einem anderen Buch die Bedürfnisse der Prüfungssituation befriedigt, indem die klassischen Aufbauprobleme auch graphisch anschaulich gemacht werden. Dies geschieht nicht nur durch zahlreiche tabellarische übersichten und Aufzählungen, sondern in erster Linie durch komplette Schemata zur Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen und Anträgen. Ergänzt werden die Fließtexte zudem durch Beispiele und Literaturübersichten. Ungemein wichtig für Referendare sind zudem die am Ende etwas versteckten Vorschläge für die Tenorierung entsprechender Rechtsstreitigkeiten. Diesen Service bieten nur wenige Lehrmittel in diesem Bereich.
Ganz klassisch sind etliche Schwerpunkte des Studiums des Verwaltungsrechts ausgebaut. Die reformatio in peius wird umfangreich dargestellt, die Berechnung von Fristen im Widerspruchs- und Klageverfahren ist nach der Lektüre der hier erfolgten Erläuterungen endgültig problemlos, die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren ist beinahe kommentarwürdig problematisiert oder auch die überprüfung von Ermessensentscheidungen durch das Gericht. Ebenfalls souverän expliziert werden die überlegungen, die das Gericht im Rahmen der Begründetheit des einstweiligen Rechtsschutzes anzustellen hat und welches Gewicht die Abwägung dann wirklich gewinnen kann. Weitere große Kapitel erfassen alle wichtigen Klagearten in Zulässigkeit und Begründetheit und entsprechen vollumfänglich den Wissensbedürfnissen der Studenten.
Weitere Höhepunkte der Darstellung sind die kompakten Einführungen in die historischen Entwicklungen des Verwaltungsrechtsschutzes und gegen Ende des Buches die praktischen Kapitel zum tatsächlichen Ablauf des Verfahrens mit Themen, die man ansonsten nur in Lehrbüchern der ZPO auffindet. Selten genug befasst man sich vor dem Referendariat mit Fragen der Klageänderung oder Erledigung im Verwaltungsprozess oder vergegenwärtigt sich einmal die Besonderheiten der mündlichen Verhandlung nach der VwGO, vor allem die Möglichkeiten, auf diese zu verzichten. Bemerkenswert sind dabei auch die nie unterbliebenen Hinweise des Autors auf Spannungsfelder mit der EMRK. Generell hervorragend sind die akribisch nachgewiesenen Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verfahrensrecht und die entsprechenden Gegenmeinungen der deutschen Literatur.
Bewusst knapp ausgefallen scheinen die Rechtsmittel zu sein, was aber für den Leser keinen Nachteil darstellt, da Prüfungsaufhänger aus diesem Bereich mit guter Gesetzeslektüre oft einfach zu bewerkstelligen sind. Sehr gut gelungen ist im Gesamtaufbau zudem die Verarbeitung der Verfahrensgrundsätze.
Auf dieses Buch sollte man
spätestens ab dem dritten Semester nicht mehr verzichten. Die Ausführungen
können in ihrer Prägnanz und schnellen Rezipierbarkeit gar nicht gut
genug kopiert werden. Kaufen und Lesen!
Detterbeck, Allgemeines
Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Innerhalb kurzer Zeit ist dieses hervorragende Lehrbuch zum Einstieg in das Verwaltungsrecht neu erschienen und die Vorhersage, dass auch diese Auflage schnell verkauft sein wird, dürfte kein sonderlich hohes Risiko beinhalten. Auf knapp über 600 Seiten bietet der Autor dem Leser eine Einführung in das Verwaltungsrecht und die Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts.
Die Gestaltung des Buches ist nach wie vor ausgezeichnet und genau auf die Bedürfnisse von Einsteigern abgestimmt. Wer dagegen ein Lehrbuch mit Detailproblemen und groß aufgezogenen Streitdarstellungen sucht oder bevorzugt, wird sich an der Masse der abstrahierenden Elemente stören. Für Studenten hingegen ist der Reichtum an Schemata, übersichten, Graphiken und Definitionen ein Segen, denn gerade die Gewinnung von überblick ist das Ziel der ersten Semester, um sich danach vertieft einzelnen Gebieten zu widmen. Zu den leicht durchzuarbeitenden Texten gesellen sich Beispiele, Aufzählungen und eine effektive Hervorhebungstechnik, die sich allerdings nur deshalb so positiv auswirkt, da die vorhandenen Abstände den Lektürefluss optimal unterstützen.
Das Verwaltungsrecht nimmt den größten Teil der Darstellungen für sich ein, das Gebiet der Staatshaftung gehört eigentlich dazu, darf aber angesichts des Umfangs als eigenes großes Kapitel betrachtet werden, und schließlich wird der Leser mit den Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts konfrontiert.
Obligatorische Kapitel behandeln dabei die Genese des Verwaltungsrechts und dessen Stellung im Rechtsgefüge der Bundesrepublik. Aber schon bei den Darstellungen der Rechtsquellen zeigt der Autor einen Schwerpunkt seines Buches: er geht stets auf gemeinschaftsrechtliche Probleme ein und ordnet diese zielgerecht in das Prüfungswissen der Leser ein. Nach einigen Kapiteln zum Verwaltungsverfahren und dabei geltenden Grundsätzen erfährt der Leser etwas zu den schwierigen Themen Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe. Völlig zu Recht folgt unter der Rubrik Verwaltungshandeln eine umfangreiche Darstellung des Verwaltungsakts, etwa zur Entstehung, zu Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, zu Nebenbestimmungen - hier ist vor allem das Unterkapitel zum Rechtsschutz instruktiv - und zur Aufhebung dieser Rechtsakte. Etwas weniger Platz wird den Handlungsformen Verwaltungsvertrag und Rechtsverordnung eingeräumt, auch Satzungen und Verwaltungsvorschriften müssen etwas zurückstecken. Diese Gewichtung entspricht aber den Erfordernissen der Klausur und ist nicht zu beanstanden. Wichtig für den Leser ist zudem die Thematisierung von schwierigen Materien wie dem Recht der öffentlichen Sachen und der unbeliebten Verwaltungsvollstreckung.
Ein Glanzstück des Buches bleibt die Staatshaftung. Hier baut der Autor die Kapitel nicht nach Entstehungsgeschichte auf, sondern orientiert sich an der Nachvollziehbarkeit und der Prüfungshäufigkeit. Deswegen wird auch der Amtshaftungsanspruch vor den Ansprüchen nach Enteignung und verwandten Eingriffen behandelt. Aber auch die im Assessorexamen so beliebten Ansprüche auf Folgenbeseitigung oder Erstattung werden umfassend vorgestellt, ebenso außergewöhnlich gut der gemeinschaftsrechtliche Haftungsanspruch. Der Autor befolgt ganz die dogmatisch korrekte Linie des EuGH und BGH und lässt sich nicht von dem Ehrgeiz leiten, eine (unsinnige) nationale Anpassung des ¤ 839 BGB zu verteidigen.
Das Prozessrecht liefert Anleitungen und Abschnitte zu nahezu allen Klagen, die Gegenstand einer Klausur sein können. Natürlich werden bestimmte Details nicht umfassend ausgeführt, aber die Kenntnis der hier dargestellten Strukturen genügt in jedem Fall für eine erfolgreiche, nicht nur eine bestandene Klausur. Der einstweilige Rechtsschutz und das Widerspruchsverfahren sind besonders lesenswert.
Das Fazit bleibt wie schon
bei der Vorauflage leicht und gleich: Wer nicht mit diesem hervorragenden
Buch lernt, ist selbst schuld!
Herdegen, Europarecht,
7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
In bewährtem Jahresabstand erscheint die mittlerweile siebte Auflage des Lehrbuches von Herdegen und der Autor bewegt sich sukzessive auf die 500-Seiten-Grenze zu. Das mag auf den ersten Blick erschrecken, liegt aber daran, dass der Autor die Grundzüge der EMRK thematisch richtig in sein Darstellungskonzept zum Europarecht aufgenommen hat. Da gerade hier durch die Entscheidungsfreude des Bundesverfassungsgerichts einiges im Verhältnis zum innerstaatlichen Recht konkretisiert wurde, darf sich der Leser auf entsprechende Erläuterungen freuen.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Der Leser findet neben dem reihentypischen dichten Textbild eine Vielzahl von graphischen, tabellarischen und anderen abstrahierenden Darstellungen, die der Verdeutlichung des Stoffes und der raschen Rezeption nur förderlich sein können. Bisweilen wünschte man sich zu allen Grundfreiheiten ein Prüfungsschema und das Fehlen von Aufbauvorschlägen bei den Klagearten schmerzt weiterhin. Immerhin ist zur Individualbeschwerde der EMRK ein ansprechendes Schema erstellt worden. Gelungen ist die konsequente Bezugnahme auf Entscheidungen der europäischen Gerichte und die Integration dieser Beispiele in den Text. Eine stärkere Hervorhebung von Schlüsselbegriffen wäre jedoch wünschenswert.
Wie bereits erwähnt bietet das Buch dem Leser neben der Einführung in das europäische Gemeinschaftsrecht auch eine sehr kompakte Darstellung zum System der EMRK und des Europarates sowie ergänzende Kapitel zur WEU und zur OSZE. Auffallend ist innerhalb der Darstellung, dass eine Gewichtung auf die im Pflichtfachbereich klausurrelevanten Themen wie Grundfreiheiten oder Klagearten gerade nicht verstärkt erfolgt, sondern dass Kapitel zu diesen Materien gleichberechtigt neben den Ausführungen zu den Organen, zum Verhältnis zum innerstaatlichen Recht oder zu den europäischen Rechtsquellen stehen. In eigenen Abschnitten werden zudem besondere Themen wie die Unionsbürgerschaft, die Beziehungen zur WTO oder die Wettbewerbsordnung hervorgehoben. Knapp eingegangen wird auch auf die noch völkerrechtlichen Bereiche der EU und den Verfassungsentwurf.
Herausragende Kapitel finden sich zahlreich bei den Ausführungen zu den europäischen Institutionen. Hier brilliert der Autor mit umfassenden Erklärungen, gerade das Europäische Parlament ist umfassend abgehandelt. Auch die Grundfreiheiten werden detailliert aufbereitet und das System des Stabilitätspaktes ist ansprechend erklärt. Auch kleinere Kapitel geben Wichtiges für das Systemverständnis des Lesers wieder, etwa das Verhältnis zwischen EMRK und EG im Bezug auf den Grundrechtsschutz oder die Darstellung des Haushaltsrechts. Auch gelungen ist die Präsentation der Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaften.
Leider sehr schwach ausgeprägt sind die Erklärungen zur Staatshaftung der Mitgliedstaaten und auch die einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten sind in der angebotenen Kürze nicht klausurreif präsentierbar, wenn man nicht andere Lehrbücher zu Hilfe nimmt. Auch sonstige Verknüpfungen zum deutschen (Verfahrens-)Recht findet man in anderen Büchern anschaulicher dargeboten.
Das Buch bleibt trotz der
genannten Defizite ein Klassiker für die europarechtliche Ausbildung.
Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass die Umsetzung in Klausurwissen
entweder einiges an Selbstdisziplin erfordert oder die Lektüre eines
weiteren Werkes, das gerade diese Anforderungen erfüllt.
Ramsauer, BAFöG, 4. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2005
Die Untiefen der Mittelbeschaffung sind nicht nur in der berufsmäßigen Wissenschaft ein heikles Thema, sondern auch Studenten ohne ausreichendes Einkommen müssen sich egal ob vor oder nach Einführung von Studiengebühren die Grundlage für ihre Universitätskarriere sichern. Für viele ist dabei die Ausbildungsförderung ein wesentlicher Eckpfeiler der Studienfinanzierung und schon allein deshalb sollte man sich einmal mit dem entsprechenden Gesetz auseinander gesetzt haben. Gleichzeitig sorgt ein stärkeres Kostenbewusstsein der zuständigen Stellen auch dafür, dass Angaben von Bedürftigen genauer hinterfragt werden und sogar Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet werden und wurden.
Das vorliegende Werk bietet auf über 700 Seiten die Grundlagen für den sicheren Umgang mit dem BAföG. Die Gestaltung ist dabei typisch für die kompakten Kommentare des Beck-Verlages, sprich mit dichtem Textbild, in den Fließtext integrierten Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur und guter Hervorhebungstechnik bei den Schlüsselbegriffen. Die einzelnen Kommentierungen sind durchgängig und leicht verständlich abgefasst, die Autoren sind sich nicht zu schade, auch gängige juristische Begriffe zu erläutern. Wichtig bei den einzelnen Abschnitten ist zudem, dass die Autoren sich nicht auf den reinen Gesetzestext des BAföG beschränken, sondern auch wichtige Bezugsgesetze in Ansätzen mit erläutern, zum Teil im Text, zum Teil in eigenen Anhängen.
Aus Sicht der Ausbildung sind gleich mehrere der kommentierten Abschnitte und Paragraphen zur Lektüre zu empfehlen. Dies betrifft sowohl allgemeine Vorschriften als auch die besonderen Vorgaben zur Ermittlung von Bedarf und Einkommen sowie die mögliche Rückabwicklung bewilligter Leistungen.
Die Erläuterungen zu ¤ 5 BAföG zeigen sehr schön auf, welchen Einfluss die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten auf die deutsche Ausbildungsförderung haben. Die konsequente Anwendung der betroffenen Regelungen sorgt eben dafür, dass in Deutschland ansässige Unionsbürger ihre Kinder in die Heimat zum Studieren schicken und dafür nach dem BAföG Unterstützung erhalten können. Diese Erkenntnisse werden in den Ausführungen zu ¤ 8 BAföG weiter vertieft, wo die Autoren instruktiv die Probleme rund um die Staatsangehörigkeit erarbeiten. Praktisch wichtig sind die Kommentierungen zur Rückzahlungspflicht, die mit den Erläuterungen zur Rücknahme einer begünstigenden Verwaltungsakts nach dem SGB X in einem Block zusammengefasst sind. Hier sind für den Leser besonders die angesprochenen Probleme zu Ausschlussfristen, Ermessen und Fragen der Fahrlässigkeit interessant. In diesem Zusammenhang ist auch die Lektüre der Berechnung der abzugsfähigen Schulden relevant, da angesichts der Entscheidung des OLG Hamm vom 28.06.2005 paradoxerweise eine Berücksichtigung gerade auch der Rückabwicklung stattfinden muss. Ganz klassisches Verwaltungsrecht findet der Leser zudem in den Kommentierungen zu ¤ 50 BAföG, wo der Bewilligungsbescheid einschließlich Inhalt, Form und Wirkung ausführlich erklärt wird und typische Fragen wie Anfechtbarkeit oder Bindungswirkung thematisiert werden müssen. Praktisch wichtig sind für studentische Leser zudem die Abschnitte zur Einkommensermittlung und zur Anrechnung von Vermögenswerten einschließlich der normierten Freibeträge.
Die Lektüre dieses Kommentars
ist für eine Vielzahl von Studenten möglicherweise Ausschlag gebend,
um die Finanzierung des Studiums langfristig und vor allem legal zu
sichern. Dabei erhält man ohne große Mühe auch noch zusätzliches verwaltungsrechtliches
Anschauungsmaterial, um die Vorgaben des BAföG und des SGB X mit den
Kenntnissen des VwVfG abzugleichen. Aber auch für Referendare kann dieses
Werk empfohlen werden: der verschärfte Kampf um staatliche Mittel könnte
für eine spätere Anwaltskarriere viele Mandanten bringen, wenn man sich
rechtzeitig mit den auftretenden Rechtsfragen befasst hat. Eine gelungene
Neuauflage.
De Bronnet, Kommentar
zum europäischen Kartellverfahrensrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand
2005
Das Kartellrecht ist fester
Bestandteil der juristischen Examina sowohl im Wirtschaftsrecht als
auch in europarechtlich ausgerichteten Wahlfächern und Schwerpunktbereichen.
Mit der nun nicht mehr ganz neuen Kartellverordnung greift das europäische
Recht erstmals intensiv in das nationale Verfahren ein. Der Autor hat
als leitender Mitarbeiter der EG-Kommission die Genese der Verordnung
begleitet und vorangetrieben und gibt nun im vorliegenden Kommentar
sein Wissen weiter.
Mit beinahe 400 eng bedruckten
Seiten ist dieses Stück Spezialliteratur kein bloßer Zusatzbaustein
im Rahmen einer ausgewogenen Examensausbildung, sondern ein fundierter
Ratgeber für grundlegende und spezielle Probleme, die sich auch in Klausur
und mündlicher Prüfung stellen können. Dabei ist klar, dass ein Großteil
der betroffenen Normen allenfalls dann für Studenten oder Referendare
relevant sein dürfte, wenn sie bei einer international ausgerichteten
Kanzlei zum einschlägigen Thema arbeiten.
Dennoch kann man während
der Prüfungsvorbereitung einige Kapitel zur Gewinnung und Vertiefung
von Kenntnissen nutzen, die in allgemeinen Lehrbüchern gar nicht in
dieser Ausführlichkeit zu finden wären. Zu nennen sind beispielsweise
die Ausführungen zur auch praktisch bedeutsamen überprüfung einer Entscheidung
der Kommission durch den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 31 der
Verordnung. Hier wird exemplarisch ein kurzer Abriss über möglichen
Rechtsschutz und die Begründetheit einer Nichtigkeitsklage nach Art.
230 EG berichtet. Ebenfalls lehrreich ist die Lektüre zu Art. 23 der
Verordnung, der die Verhängung von Geldbußen regelt. Hier werden die
wichtigen Fragen zu Verantwortlichkeit und Verschulden ebenso erläutert
wie die Anwendung von Verfahrensgrundsätzen. Praktisch ist auch die
umfangreiche Kommentierung der möglichen Verletzungen von Art. 81 und
82 EG, die in Klausuren durchaus einmal Prüfungsgegenstand sein können.
Für den Vergleich zum deutschen Verwaltungsrecht interessant sind die
Ausführungen zu Art. 9, innerhalb derer die Möglichkeiten zu Widerruf
und änderung der Kommissionsentscheidung erfasst werden. Von grundlegender
Bedeutung sind zudem die Darstellungen zu Art. 3 der Verordnung, in
denen das Verhältnis zwischen gemeinschaftsrechtlichem und nationalstaatlichem
Kartellrecht geklärt wird.
Die umfassende und eingängig
geschriebene Kommentierung wird durch einige Anhänge ergänzt und das
Werk zeichnet sich durch eine gute Gestaltung aus. Man kann dank der
Hervorhebung wichtiger Begriffe strukturierte Lektüre betreiben oder
sich kontinuierlich mit der Materie befassen. Die Zitierung von Entscheidungen
europäischer Gerichte ist vorbildlich und reichhaltig, die zahlreichen
Beispiele im Rahmen der Richtlinien zur Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden
sind erhellend.
Die Arbeit mit diesem Kommentar
macht Spaß, man benötigt aber ein bestimmtes Grundlagenwissen zum Europarecht,
um nicht durch die Ausführungen überfordert zu werden. Die Nutzung als
ergänzende Literatur zur Examensvorbereitung wird so manchem Kandidaten
einen erweiterten Wissenshorizont verschaffen, der dann gerade die praktischen
Aspekte der Rechtsanwendung abdeckt und den Prüfer überzeugt.
Meier, Beamtenrecht Rheinland-Pfalz,
1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das besondere Verwaltungsrecht ist bereits jetzt auf Bundesebene in mehreren Kompendien zusammengetragen worden. Auch zum Beamtenrecht gibt es Gesamtdarstellungen, so dass ein Einzelwerk zum Landesbeamtenrecht zunächst verwundert. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass trotz aller Gemeinsamkeiten im Beamtenrecht ähnlich wie im Bauordnungsrecht spezifische und an der konkreten Gesetzeslage geschärfte Kenntnisse vorhanden sein müssen, um den oftmals hoch spezialisierten Prüfer zu überzeugen. Insofern ist es eine Erleichterung für betroffene Studenten, wenn sie in dieser knapp 130 Seiten starken Zusammenfassung des Landesbeamtenrechts einen Einsteig in die Materie finden können.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Die flüssig geschriebenen Texte sind leicht und effektiv lesbar, die Hervorhebungen sind maßvoll eingesetzt und geben die nötige Orientierung. Vereinzelte tabellarische Darstellungen und Aufzählungen abstrahieren den Stoff an geeigneter Stelle. Zusätzlich zu den Ausführungen findet der Leser einige kurze Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen am Ende des Buches.
Inhaltlich findet der Autor eine gesunde Mischung zwischen bundesrechtlichen Vorgaben und den überwiegend landesrechtlichen Vorschriften. Neben der obligatorischen Einführung in die Geschichte des Beamtentums und - sehr interessant - die mögliche Zukunft der Staatsdiener führt der Autor zunächst in die beamtenrechtlichen Rechtsquellen ein und stellt den Beamten in den Kontext grundgesetzlicher Normen. Schon dieser Abschnitt ist für junge Juristen sehr lesenswert, da man sich bei der Wahl einer Karriere im und für den Staat nicht jeglicher Rechte zu begeben hat. Das Beamtenverhältnis selbst nimmt einen weiteren großen Teil der Darstellung ein, wobei die Grundlagen, die Begründung und änderung und das laufbahnrechtliche Fortkommen bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses behandelt sind. Ein weiterer und zu Recht groß angelegter Abschnitt betrifft die Beamtenpflichten sowie die disziplinarischen Folgen bei Pflichtverstößen. Als Korrelat werden selbstverständlich auch die Rechte des Beamten thematisiert. Sehr kurz ist der Rechtsschutz im Beamtenrecht dargestellt, gerade die Konkurrentenklage hätte noch mehr ausgearbeitet werden können, um die Umsetzung des erarbeiteten Wissens in eine öffentlich-rechtliche Klausur zu fördern.
Das Buch bietet eine solide
Unterstützung für die Vorbereitung auf Prüfungen im besonderen Verwaltungsrecht
in Rheinland-Pfalz. Die Umsetzung des Gelesenen in Klausuren muss man
zwar mittels weiterer Lehrmittel bewerkstelligen, kann sich aber nach
der Lektüre dieses Buches einer stabilen Wissensgrundlage sicher sein.
Oppermann, Europarecht,
3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Neuauflage des Werks von Oppermann ist wieder einmal ein klassisches Beispiel für Understatement. Das in der Reihe Kurz-Lehrbücher erschienene Werk behandelt das Europarecht auf weit über 700 eng bedruckten Seiten und der Leser darf sich angesichts dieser Flut von Informationen einerseits in Sicherheit wiegen, tatsächlich alle examensrelevanten Aspekte behandelt zu wissen, andererseits ist aber die Arbeit mit diesem Buch kein Kurzzeitprojekt, sondern erfordert vom Bearbeiter ein gewisses Maß an Disziplin und Freude am Lesen.
Die Gestaltung des Buches lässt wenig Spielraum für die Augen. Zwar wechselt der Autor zwischen der Schriftgröße einzelner Absätze, wenn einmal nur zusätzliche Informationen aufgenommen werden sollen, und auch eine Vielzahl von Hervorhebungen im Text soll den Leser leiten. Allerdings sind die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text eingearbeitet und auch in Unterkapiteln finden sich bis zu halbseitige Auflistungen weiterführender Werke und Aufsätze, sodass sich manchmal kein Lektürefluss einzustellen vermag. Graphiken finden sich nicht einmal zu den Prüfungsvoraussetzungen der Grundfreiheiten, nur zu den Rechtsakten der Gemeinschaft findet sich eine Tabelle. Solange man dieses Kompendium nicht vornehmlich zur raschen Stoffrezeption nutzen will, ist das aber auch kein Manko für den Leser.
Die inhaltlichen Vorteile des Werks überwiegen eventuelle gestalterische Mängel nämlich bei weitem. Der Autor ermöglicht nicht nur eine Vorbereitung auf das Pflichtfach Europarecht, sondern auch für große Teile von Wahlfach- und Schwerpunktbereichen. Die klassischen Kapitel erfassen großzügig die Struktur von Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft, die vorhandenen europäischen Rechtsquellen, die Organe und Institutionen der Union und der Gemeinschaft, den möglichen Rechtsschutz vor europäischen Gerichten und das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht. Weiterhin werden umfassend die materiellen Regelungsbereiche unter dem Primat der wirtschaftlichen Verflechtung vorgestellt. Dies betrifft Wirtschafts- und Währungsunion, das Wettbewerbsrecht und sogar das Steuerrecht, die freien Verkehrsströme für Waren, Personen und Dienstleistungen, die Sozialpolitik und die Unionsbürgerschaft. Abschließend werden neuere Tätigkeitsfelder der Gemeinschaft wie Umweltschutz, Verbraucherschutz und Kulturpolitik aufbereitet und die Außenbeziehungen der Gemeinschaft sowie der Union vorgestellt. Hinzu kommen europarechtliche Kapitel im weiteren Sinne, nämlich Ausführungen zum Europarat und der EMRK sowie zur OSZE. Wiederum Europarecht im engeren Sinn wird in den Kapiteln zu Energie, Landwirtschaft und Verkehr, zur Kapitalverkehrsfreiheit und zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik behandelt, wobei diese Themen bisher selten im Pflichtfachbereich abgeprüft worden sind.
Besonderes Augenmerk darf der Leser innerhalb dieses an Details reichen Werkes auf die folgenden Kapitel legen, wo der Autor instruktiv und leicht verständlich zum Teil komplexe Zusammenhänge erläutert hat. Dies beginnt schon bei der Darstellung des Organs des Rats der Europäischen Union, mitsamt den handelnden Unterorganen als auch in Abgrenzung zum Europäischen Rat, und der gut ausgearbeiteten Fortsetzung der Darstellung im Rahmen der Kompetenzverteilung innerhalb der europäischen Institutionen bei der Gesetzgebung der EG. Ebenfalls lesenswert sind die Erklärungen zu den allgemeinen prozessualen Besonderheiten des Gemeinschaftsrechts vor der Darstellung der einzelnen Klagearten, etwa der Vollstreckung und dem Verfahrensgang mit den vielen Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Auch die Fähigkeit, das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht auf wenigen Seiten zusammenzufassen ist nicht alltäglich und ist für den Leser förderlich. Gelungen sind auch die zum Teil prognostischen Ausführungen zur materiellen Rechtsangleichung des Zivil- und Prozessrechts der Mitgliedstaaten.
Ein wenig bedauerlich sind lediglich einige Kleinigkeiten. So gibt der Autor zwar korrekterweise an, dass im Rahmen der EMRK-Verletzung die einzelnen Schutzbereiche geprüft werden müssten. Diese fehlen aber in der Darstellung. Auch bei der Vollstreckung von europäischen Urteilen fehlt der Hinweis auf die Art der Verweisung, die in Art. 244 EG enthalten sein könnte. Auch die diffizile Weiterentwicklung der Unionsbürgerschaft durch den EuGH kommt ein wenig zu kurz, obwohl gerade hierzu in den letzten Jahren zahlreiche Aufsätze erschienen sind. Etwas schwierig ist in diesem Zusammenhang auch die Verknüpfung von prüfungstechnisch getrennten Themen: die Unionsbürgerschaft wird in einem Kapitel zum Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts neben der Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik behandelt, obwohl das eine EG-Recht und das andere EU-Recht darstellt, also gerade im Pflichtfachbereich unterschiedlich gewichtet werden muss.
Wer sich jedoch intensiv
mit dem Europarecht auseinander setzen will, kommt an diesem Lehrbuch
kaum vorbei. Hier finden sich viele Aspekte, die in anderen Lehrbüchern
mangels Klausurrelevanz übergangen wurden. Die Arbeit mit diesem Werk
ist manchmal anstrengend, aber die Mühe lohnt sich.
Von Verena Krenberger,
M.A.
Husserl-Archiv, Universität
Freiburg
Naucke / Harzer, Rechtsphilosophische
Grundbegriffe, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Das vorliegende Werk will ein Lehrbuch für Interessierte an der Rechtsphilosophie sein, denen es das Grundwissen zu einer Lehre vom richtigen Recht und einer Theorie der Gerechtigkeit insoweit zu zeigen gedenkt, als die die Rechtsphilosophie im Allgemeinen definiert wird. Dieser Anspruch der Autoren überrascht im Vergleich mit dem Titel, unter dem man sich eher eine Art Lexikon vorstellen mag, denn auch das kurze Stichwortregister ermöglicht keine schnelle Suche der Grundbegriffe. Da auch der Sprung von einer Lehre des richtigen Rechts zu einer Theorie der Gerechtigkeit gewaltig ist, verflüchtigt sich der hohe Anspruch der Darstellung einer Theorie der Gerechtigkeit im Text dann schnell, denn diese wird eher marginal auf sechs Seiten abgehandelt (S.140-146). Doch immerhin ist die knappe Untergliederung des Textes, in Verbindung mit vielen Hervorhebungen, Absetzungen, Randnummern und Subkapiteln geeignet für eine rasche Lektüre.
Leider zieht sich die Diskrepanz, die sich schon zwischen Titel und Anspruch des Buches andeutete, durch das gesamte Werk hindurch. Schon das erste Kapitel verspricht den Unterschied zwischen positivem (gesetztem) Recht und richtigem Recht zu klären. Ausführlich erläutert wird allerdings nur das positive Recht, was richtiges Recht sein soll, klärt sich an der erwarteten Stelle nicht auf. Mag man vielen Lehrbüchern die Praxisferne und fehlenden Beispiele vorwerfen, kehrt sich hier der Vorwurf um: Zur Erläuterung des positiven Rechts werden Absätze voll von Beispielen aus dem Mietrecht, dem Strafrecht und allen anderen möglichen Rechtsgebieten aufgeführt, ohne dass dies zu einem entscheidend neuem Erkenntnisgewinn beitragen würde. Erst im darauf folgenden Kapitel erläutern die Autoren dann ihre Ansicht vom richtigen Recht, doch eben ein Kapitel zu spät. Man hat in diesem Buch nicht nur an dieser Stelle das Gefühl, unter dem von den Autoren gewählten Titel etwas anderes verstehen zu müssen.
Häufige Wiederholungen und Umformulierungen im Text lähmen leider eher, als dass sie helfen (als Beispiel: Das Problem des richtigen Rechts ist Gegenstand der Rechtsphilosophie. Rechtsphilosophie ist die Lehre vom richtigen Recht. ; S.3 Rn.6). Dagegen ist das sehr kleinteilige Layout äußerst übersichtlich, die Verwendung von Fett- und Kursivdruck wird sinnvoll eingesetzt, die Randnummern ermöglichen ein schnelles Wiederfinden des gesuchten Textes und das Einrücken der Zitate lässt ein überfliegen des Textes zu. Andererseits sind gerade die Zitate ein weiteres Problem: Die Autoren geben einen überblick über die typischen Rechtsphilosophien (gemeint sind wohl eher die wichtigsten ) und lassen dabei die Philosophen selbst zu Wort kommen - in einer Fülle, dass man den Referenztext nicht mehr lesen muss (als Beispiel: Das Höhlengleichnis aus Platons Der Staat wird auf über zwei Seiten zitiert; S.15-18, Rn.43). Auch halbseitige Aneinanderreihung von Zitaten, nur unterbrochen von Einschüben wie Genauer: , Weiter: , Schließlich: (S.70f.), sind nicht selten. Es ist zwar löblich, dass nicht auf Sekundärliteratur zurückgegriffen wird und die Originale zitiert werden, doch ist das weitere große Problem mit den Zitaten in diesem Werk die teilweise schlichtweg falsche Zitierweise der Autoren. Sie geben zwar die Ausgaben an, nach denen sie zitieren, doch vor allem die klassischen Texte der Antike werden üblicherweise zur besseren Auffindbarkeit der Zitate nach einheitlicher Vorgabe zitiert (als Beispiel: bei Aristoteles wäre dies die Bekker-Paginierung gewesen, bei Platon die Stephanus-Zitierung) und nicht nach moderner Seitenzahl (wenigstens bei Kant findet die Akademie-Ausgabe Verwendung).
Für den Studenten von positiver
Bedeutung sind die am Ende jedes Kapitels befindlichen Wiederholungen
und Angaben zu weiterführender Literatur. Die stichpunktartig aufgeführten
Kennzeichen oder Probleme einer Philosophie (z.B. S.99, 109, 116) sind
sicher karteikartentauglich. Auch wird wohl in einer Klausur vor allem
auf die wichtigsten (hier: typischen) Rechtsphilosophien rekurriert
werden, so dass der im Buch gegebene überblick für ein grobes Basiswissen
durchaus ausreichen könnte.
Wernecke, Rechtsphilosophische
Probleme der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten, 1. Auflage,
Verlag Peter Lang 2005
Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit der Durchsetzung der Menschenrechte mit einem spezifischen Problemausschnitt der Rechtsphilosophie, der seine Relevanz auch in anderen Bereichen der Rechtwissenschaft hat, wie beispielsweise im Völkerrecht. Für eine Diskussion völkerrechtlicher und internationaler Implementierung der Menschenrechte ist ein tief greifendes Verständnis der theoretischen Grundlagen dieser besonderen subjektiven Rechte von Nöten, wie dies generell bei interdisziplinären Studien vorausgesetzt wird. Erst nach einem fundierten Verständnis der theoretischen Fundamente und der Entstehungsgeschichte der Menschenrechte, kann von der Legitimität einer weltweiten Durchsetzung überhaupt erst die Rede sein.
Um diese Fundamente zu erhellen, greift die Autorin auf drei Größen der philosophischen Diskussion zurück, deren klangvolle Namen ihren Rekurs bereits legitimieren: Immanuel Kant, John Rawls und Jürgen Habermas. Nach einem Aufzeigen des systematischen Standortes und einer Erläuterung der Grundzüge der Rechtsphilosophie der drei Philosophen widmet sich die Arbeit der Begründung der Menschenrechte und der darauf aufbauenden Gebotenheit, bzw. Problematik ihrer Durchsetzung. Spezifische kritische Anmerkungen zu den praktischen Folgen der jeweiligen philosophischen Theorien schließen die Arbeit ab.
Für Studenten mit dem Wahlfach Rechtsphilosophie ist die knappe Einführung in den Standort der Rechtsphilosophie der drei Philosophen wohl das interessanteste Kapitel. Der Vorteil von (guten) Dissertationen liegt ja bekanntlich in der umfangreichen Zitation von Sekundärliteratur, die zur Unterstützung bei Hausarbeiten und ähnlichem eigene Sucharbeiten abnimmt. Auch die vorliegende Arbeit hat im Verhältnis zur Buchdicke eine umfangreiche Literaturliste. Zwar stützt sich die Autorin bei ihrer Argumentation zumeist auf die großen Namen der aktuellen akademischen Philosophie, doch ist dies bei diesem Thema kein Fehler. Ein weiterer Vorteil von rechtsphilosophischen Dissertationen liegt darin, dass von Juristen philosophische Themen aufgearbeitet und in juristische Sprache übersetzt werden. D.h., dass die doch meist etwas umständliche Ausrucksweise der meistgehörten Philosophen (allen voran Kersting), die mit einem komplizierten Satzbau gespickt mit lateinischen Fachbegriffen glänzt, in gängiges und verständliches Deutsch übersetzt wird. Zwar fällt dabei der ein oder andere Aspekt unter den Tisch, komplizierte Theorien werden der Verständlichkeit halber gekürzt, doch für ein Verständnis des großen Zusammenhangs ist dies wohl nötig. Auch bei vorliegender Arbeit, bei der die Autorin kaum ein Risiko einging, ist doch jeder Halbsatz mit einer Referenz versehen, wird mancher Aspekt unterbelichtet (so z.B. das Auslassen der staatsbürgerlichen Grundrechte in der Menschenrechtstheorie Kants), was aber wohl dem juristischen Ziel der Arbeit geschuldet ist.
Das Hauptkapitel zur Gebotenheit der Menschenrechtsdurchsetzung beschäftigt sich dann auch mit dem für Juristen interessanteren Thema des Verhältnisses zwischen Recht und Zwang, bzw. dem Verhältnis zwischen Frieden, nationalstaatlicher Souveränität, Militärintervention und Menschenrechtsdurchsetzung. Hierbei ist es zwar schade, dass einigen weiteren aktuellen Themen wie dem interkulturellen Aspekt der Menschenrechte und dem ideologieabhängigen Verständnis der Menschenrechte (die Autorin stützt sich ja ausschließlich auf westliche Referenten), wie auch dem Zusammenhang von Entwicklung(shilfe) und Menschenrechten kein Forum geboten wird, doch ist ja gerade die Beschränkung auf wenige Hauptfragen ein Kriterium einer gelungenen Doktorarbeit.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vorliegende Arbeit eine saubere Einführung in die drei behandelten Rechtsphilosophien bietet, ein Verständnis der Grundlagen der aktuellen Menschenrechtsdebatte fördert und Probleme mit der Durchsetzung von Menschenrechten auf ihre theoretischen philosophischen Wurzeln zurückführt. Für Interessierte eindeutig ein Gewinn!