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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Januar 2007

Rezensionen Januar 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Das allgemeine Schuldrecht ist für das Verständnis der Studenten sowohl als stets präsentes Klausurthema wichtig als auch als Mittel, um die Gewährleistung der besonderen Vertragstypen rasch zu beherrschen. Ob aufgrund der so gestalteten Verschränkung eine einheitliche Darstellung in einem Werk oder wie bisher die Aufspaltung in mehrere Werke besser für die Ausbildung ist, kann bisher noch nicht einheitlich beantwortet werden. Das vorliegende Werk befasst sich in aktueller und zum Glück für Autor und Leser ohne Gesetzesänderungen auskommender Neuauflage nur mit dem AT des Schuldrechts und fasst diesen auf über 500 Seiten zusammen.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist vielseitig, wird aber von einem konservativen Erscheinungsbild bestimmt. Der klein und dicht gedruckte Fließtext wird mit verschiedenen Hervorhebungen aufgelockert, Beispiele erleichtern die Anwendung der beschriebenen Materie und vereinzelte Schaubilder tragen zur Veranschaulichung des Stoffes bei. Einbezogen ist in gesonderten Absätzen auch Rechtsprechung und Anschauungsmaterial zur Vertiefung des gerade Gelesenen. Was nicht im Buch enthalten ist, sind einzelne größere Fälle mit Lösungsansätzen, aber am Ende des Buches geht der Autor genau auf das Problem Fallbearbeitung ein und liefert auch die grundlegenden Aufbauschemata.

Auch in der Neuauflage, die das Gewicht der Fundstellen zum neuen Schuldrecht deutlich zulasten derer zum alten Schuldrecht verschiebt, erläutert der Autor zunächst, was man sich unter einem Schuldverhältnis überhaupt vorzustellen hat. Besonderes Augenmerk widmet er dabei dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die nachfolgenden Abschnitte befassen sich mit Entstehung, Inhalt und Erlöschen von Schuldverhältnissen. Hierbei darf sich der Leser insbesondere auf die instruktiven Ausführungen zu den Formvorschriften, den Schutzvorschriften der besonderen Vertriebsformen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum Einbezug Dritter in den Vertrag freuen. Aber auch untypische Fragen wie die Rechtsfolgen der Erbringung unbestellter Leistungen, der Kontrahierungszwang nach § 826 BGB oder die Durchgriffshaftung bei Verbrauchergeschäften werden eingängig erläutert. Die Gattungsschuld wird gut dargestellt, ebenso das Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners.

Erwartungsgemäß den größten Teil des Buches nimmt das Leistungsstörungsrecht ein. Hier werden die klassischen Begriffe der Unmöglichkeit, des Vertretenmüssens, des Verzuges und der Schlechtleistung im Übrigen erläutert, um danach die einzelnen Rechtsfolgen Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Herausgabe des Erlangten und Rücktritt zu behandeln. Bemerkenswert ist der Ansatz des Autors, die Rücktrittsvoraussetzungen noch einmal ausführlich je nach Pflichtverletzung vorzustellen. Weiterhin thematisiert werden Gläubigerverzug, Störung der Geschäftsgrundlage und Dauerschuldverhältnisse. Die in der Rechtspraxis oft zum Einsatz kommende Vertragsstrafe ist ebenfalls erörtert. Die konkreten Folgen der Störung von Schuldverhältnissen werden in eigenen Abschnitten erfasst. Ein Unterkapitel widmet sich ganz der Rückabwicklung von Verträgen, eines erläutert das allgemeine Schadensrecht. Hierbei sind vor allem die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen gut aufbereitet worden und auch die Institution des Mitverschuldens wird genau erfasst. Das Buch schließt materiell mit dem Einbezug von Dritten in die Leistungspflichten und der Entstehung von Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Dieses Lehrbuch bietet auch in der vierten Auflage einen grundsoliden Einstieg in das Schuldrecht und sorgt für umfangreichen Wissenszuwachs. Der Autor verlangt dem Leser genaues Arbeiten ab und beschränkt sich nicht auf einfache Lösungen. Gerade dieser Ansatz fördert aber das systematische Denken des Lesers. Die Lektüre ist ab dem ersten Semester zu empfehlen.


Dauner-Lieb / Langen, Anwaltkommentar BGB – Schuldrecht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2006

Mit dem Anwaltkommentar zur Schuldrechtsreform begann eine richtige Erfolgsgeschichte, die nun im kompletten fünfbändigen Werk zum Bürgerlichen Gesetzbuch kulminiert. Dabei sind es eigentlich sechs Bände, die das Zivilrecht kommentieren, denn das Schuldrecht wird in zwei Halbbände unterteilt. Die Mitarbeiter des Kommentars rekrutieren sich aus Wissenschaft und Praxis, wodurch die breite Anwendbarkeit der Ausführungen gesichert wurde. Mit etwas über 6600 Seiten an geballter zivilrechtlicher Information ist dieser Doppelband zum Schuldrecht ein echtes Schwergewicht in der Kommentarliteratur.

Die Gestaltung des Kommentars bietet viele klassische Elemente. Der Fließtext ist zum Glück für den Leser ohne Abkürzungen verfasst. Die Fußnoten sind zahlreich vorhanden und versorgen den Leser im Überfluss mit zusätzlichen Informationen und Fundstellen. Die Literaturangaben und Gliederungen vor den Paragraphen geben dem Leser eine kompakte Übersicht zum Thema. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen. Sogar graphische Elemente finden sich innerhalb der Kommentierungen und es mangelt auch nicht an Beispielen für die Vertragsgestaltung. Ebenfalls vorgegeben sind Berechnungsbeispiele für Zinsen.

Das Schuldrecht nimmt gerade in der Ausbildung eine der wichtigsten Positionen für abzuprüfendes Wissen ein und kein Student oder Referendar kann es sich leisten, die Grundlagen des Schuldrechts nicht inklusive der einschlägigen BGH-Rechtsprechung zu kennen. Zwar können im ersten Examen noch diverse Literaturmeinungen reüssieren, etwa im Bereich der gestörten Gesamtschuld, bei Fragen der Konkurrenz zwischen Mangelgewährleistungsrecht und Anfechtung oder bei Einzelheiten im Hinblick auf den Fremdgeschäftsführungswillen bei der Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Großen und Ganzen sind jedoch die Strukturen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, die der Proband in der Ausformung der Rechtsprechung des BGH parat haben muss, so klar festgelegt, dass man mit einem so ausführlichen Kommentar wie dem vorliegenden Doppelband die eigene Ausbildung, entsprechendes Engagement natürlich vorausgesetzt, kräftig würzen kann und muss.

In beiden Teilbänden stechen gleich mehrere Abschnitte heraus, deren Kommentierung dem Leser schnelle gedankliche Sprünge in der Rezeption und Assoziation des Schuldrechts erlaubt oder ihm sogar die zusätzliche Lektüre eines Lehrbuchs erspart. Dazu gehören nicht nur die umfangreichen Einleitungen vor einigen großen Themenbereichen wie dem Kaufrecht oder dem Deliktsrecht, sondern gerade einzelne Abschnitte der erläuterten Normen. Hierzu zählen im ersten Teilband beispielsweise Die Rangfolge der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte, die Details zum Eintritt des Schuldnerverzugs, die Behandlung der Fälligkeit und Kündigung von Darlehen oder auch das Verhältnis der c.i.c. zu anderen Ansprüchen. Weiterhin herauszuheben sind die Erläuterungen zum Vorliegen einer Haustürsituation, zur wirtschaftlichen Unmöglichkeit, zu den Pflichten des Vermieters nach Vertragsschluss sowie zur Korrektur des Schadensersatzanspruches durch normative Elemente.

Im zweiten Band muss man die Prüfung des Schadensersatzanspruches im Werkvertragsrecht zu den für die Ausbildung empfehlenswerten Abschnitten zählen, ebenso die Beschreibung des Ablaufs eines Betriebsübergangs oder auch die Ansprüche aus einem wirksam zustande gekommenen Mäklervertrag samt der Kasuistik des BGH. Sehr schön aufbereitet ist auch der Begriff der Aufwendungen im Bereich der Geschäftsführung und des Auftrags. Weiterhin ein Gewinn für die Ausbildungslektüre sind die Abgrenzungen zwischen verschiedenen wirtschaftlich relevanten Zusammenschlüssen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Rolle der Hauptforderung beim wirksamen Bürgschaftsvertrag sowie der Umfang des Bereicherungsanspruches inklusive der komplexen Saldotheorie. Daneben erwähnt werden können die Kommentierungen zur Verkehrssicherungspflicht im Deliktsrecht, das Verhältnis zwischen vertraglichen Abreden und GoA sowie die Auflistung der Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Viele Aspekte des Schuldrechts werden wohl nie in einer Klausur abgeprüft werden, aber die Bearbeitung entsprechender Fälle während der Referendariatsstationen wird durch etliche der hiesigen Kommentarausführungen enorm erleichtert. Im zweiten Teilband kann man beispielsweise den Erwerbsschaden im Rahmen des deliktischen Ersatzanspruches mit echtem juristischen Genuss lesen. Die Ausführlichkeit der detailreichen Darstellung mitsamt den Überlegungen zum Forderungsübergang auf den Versicherungsträger ist beeindruckend. Auch die quasi en passant erfolgende Thematisierung des Vergaberechts sowie die Grundzüge des privaten Baurechts samt VOB/B-Regelungen im Anschluss an das Werkvertragsrecht ist eine Sonderleistung, die man als Leser schlicht honorieren muss. Ebenfalls überzeugend für die Bedürfnisse der Referendare sind die zahlreichen und umfassenden prozessualen Hinweise zu den einzelnen Normen, die auch Sondergebiete mit erfassen, etwa das Kündigungsschutzgesetz bei den Ausführungen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Im ersten Teilband können für Referendare die Ausführungen zur Billigkeit aufgrund vertraglicher Treuepflicht, zur Form der Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrechten, zum Verfall einer Vertragsstrafe oder auch zur Durchführung der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses aus wichtigem Grund als pars pro toto herausgestellt werden. Ebenfalls hier zu verorten sind die klassisch ausführlichen Abschnitte zu den Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall.

Ein weiteres Highlight dieses Kommentars findet sich jeweils am Ende der Teilbände. Im ersten Teilband werden (fast am Ende) dem Mietvertrag nahe stehende Vertragsverhältnisse wie Leasing, Franchising oder Software-Vertragsrecht besprochen. Im zweiten Teilband wird in einer kaum in anderen Lehrbüchern anzutreffender Weise der Zusammenhang zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und Zivilrecht aufgearbeitet. Dies betrifft im Schwerpunkt die Auslegung des nationalen Rechts aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des Gemeinschaftsrechts selbst. Die genaue Beleuchtung der korrekten Anwendung erlassener Richtlinien verdient großes Lob, ebenso die Kommentierung der hauptsächlich für das deutsche Recht interessanten Richtlinien wie derjenigen zum Kaufrecht oder zur Vermeidung von Diskriminierung.

Der Preis von 278 EUR für beide Teilbände wird der Grund für viele Studenten und Referendare sein, die Anschaffung auf den Berufseinstieg zu verschieben. Allerdings ist eine gut sortierte Universitäts- oder Kanzleibibliothek der Garant dafür, dass dieses Kleinod juristischer Kommentarliteratur der Ausbildung nicht vorenthalten bleibt und genug Interessenten die gelungenen Ausführungen dieses Werks zum Fortkommen in den eigenen Examensbemühungen nutzen können. Wer mit diesem Kommentar arbeiten kann, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen.


Gernhuber / Coester-Waltjen, Familienrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Eines der grundlegenden Lehrbücher zum Familienrecht hat fast 12 Jahre nach der Vorauflage endlich die lang ausstehende Überarbeitung erfahren und kommt mit all den neuen Erkenntnissen aus diversen Reformen des BGB und Neuerungen auf europäischer Ebene auf die Leser zu. In traditionellem Gewand und auf nun weit über 1000 Seiten präsentieren die Autoren Basis- und Sonderwissen rund um das vierte Buch des BGB.

Die Gestaltung des Buches ist konservativ, bietet dem Leser aber schöne Orientierungspunkte. Die Untergliederung der einzelnen Abschnitte mit Nummern und kleinen Themen sorgt für die rasche Rezeption des Konzepts der Darstellung. Die Fußnoten sind optisch separiert und untermauern die Genauigkeit, mit der die Autoren dieses Lehrbuch erstellt haben. Graphische Darstellungen oder prüfungsbezogene Hilfestellungen finden sich nicht.

Dieses Lehrbuch nimmt man aber auch nicht zur Hand, um sich rasch einmal auf Klausur oder Examen vorzubereiten, sondern, um die Materie Familienrecht intensiv und vertieft zu bearbeiten oder kennenzulernen. Der Beginn stellt klassisch die Grundlagen des Familienrechts in den Fokus des Lesers. Dies umfasst auch die Familienpolitik, rechtsvergleichende Aspekte und Familienrechte als subjektive Rechte. Sehr umfangreich ist die Einbettung des Familienrechts in den grundrechtlichen Kontext von Grundgesetz und EMRK erfolgt und angesichts der immer wieder neu auftauchenden Probleme rund um das Zusammenleben von Menschen ist die Dichte der Darstellung hier keineswegs fehl am Platz. Der erste große Abschnitt ist sodann der Ehe gewidmet, beginnend mit Verlöbnis und der Fähigkeit zur Ehe bis hin zum Verfahren der Eheschließung. Eines der kleineren Unterkapitel thematisiert sehr spannend die aufhebbare Ehe. Sodann widmen sich die Autoren der ehelichen Lebensgemeinschaft und ihren Wirkungen nach außen und innen. Der Schutz der Ehe sowie entstehende Pflichten in puncto Vermögen, Haushalt und Unterhalt werden souverän und detailliert erfasst und aufbereitet. Insbesondere die zahlreichen aus der Generalklausel des § 1353 BGB abgeleiteten Rechte und Pflichten muss sich der Leser verinnerlichen. Weitere große Kapitel beschäftigen sich mit dem Scheidungsrecht sowie dem Güterrecht. Neben wichtigen tatsächlichen Informationen zu Scheidungszahlen und Rechtsnatur der Scheidung gehen die Autoren intensiv auf Folgeprobleme wie den Versorgungsausgleich und die bestehenden Unterhaltspflichten ein. Dabei ist das lesenswerte Kapitel zur Bedürftigkeit herauszuheben. Das Güterrecht erläutert den vertraglichen und den gesetzlichen Güterstand, wobei letzterem der Schwerpunkt der Darstellung zufällt. Einzelheiten wie Verfügungsbeschränkungen, Berechnung von Anfangs- und Endvermögen oder Ausgleich bei Tod eines Ehegatten sind in der nötigen Breite und Tiefe abgehandelt.

Ein eigener wenngleich kompakter Abschnitt des Buches ist den anderen Lebensgemeinschaften zugeordnet, die mit der Lebenspartnerschaft sowie der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwei praktisch und prüfungstechnisch äußerst relevante Beispiele gefunden haben.  Bevor die Autoren den Kindern einen weiten Bereich des Buches widmen gehen sie noch auf die Unterhaltspflichten zwischen Verwandten ein. Hier werden insbesondere Auskunftsansprüche, Sicherungsmaßnahmen oder auch die Art des Kindesunterhaltes sauber herausgearbeitet und gut verständlich an den Leser weitergegeben.

Auch das Kapitel zum Kindesrecht beginnt mit allgemeinen Informationen, um dem Leser bestimmte gesellschaftliche Probleme überhaupt erst einmal vor Augen zu führen. Vor allem die Vielzahl der am Kindesrecht beteiligten öffentlichen Organe muss man sich erst einmal bewusst machen. Das Abstammungsrecht wird samt gerichtlicher Feststellung erklärt und danach das Eltern-Kind-Verhältnis aufgegriffen. Dies betrifft nicht nur Namens- oder Zuwendungsfragen, sondern auch Zwangs- und Schutzmaßnahmen, die Ausübung der elterlichen Sorge und Bereiche familienrechtlichen Genehmigungsbedarfs durch die Gerichte. Das Insichgeschäft mit seinen Grenzen wird dabei ganz hervorragend herausgestellt. Auch Fragen des Umgangsrechts oder der Vermögenssorge werden passend in den Kontext gestellt.

Nach einigen Ausführungen zur Adoption wird den sonstigen Schutzverhältnissen der letzte Abschnitt des Buches zugesprochen. Dies umfasst die Vormundschaft, die Pflegschaft und praktisch hoch relevant und problemgeladen: die Betreuung. Zum Glück für den Leser scheuen die Autoren auch vor diesen Bereichen nicht zurück und die Beschreibungen zur Handlungsreichweite der bestellten Personen, ihrer Haftung sowie den zu treffenden gerichtlichen Entscheidungen lassen zumindest einen kleinen Teil der diffizilen Sachverhalte erahnen, die sich den Zivilgerichten im Alltag stellen.

Dieses Lehrbuch ist auch in der lang erwarteten Neuauflage ein Garant für solides zivilrechtliches Wissen. Alle relevanten Themen des Familienrechts werden ausführlich erfasst, notfalls in den gesellschaftlichen und prozessualen Kontext gestellt und der Leser wird sicher durch ein schwieriges Rechtsgebiet geführt. Wer sich für eine intensive Beschäftigung mit dem Familienrecht entscheidet, wird dieses Buch nicht mehr missen wollen.


Heckelmann / Franzen, Fälle zum Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Mehr als fünf Jahre nach der letzten Neuauflage ist diese Fallsammlung zum Arbeitsrecht auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht worden. In neuem Design stellen die Autoren auf über 330 Seiten 23 Fälle zusammen, anhand derer sich der Leser sowohl auf Pflichtfach- als auch auf Schwerpunktklausuren vorbereiten können soll.

Die Gestaltung der Fälle ist angenehm, birgt aber keine Überraschungen. Sachverhalt und Lösung sind optisch getrennt, eine Gliederung zu Beginn oder am Ende der Lösung sucht man aber vergeblich. Die Ausführungen sind erstaunlicherweise in einem Mix aus Urteils- und Gutachtenstil verfasst. Dabei überwiegt der Gutachtenstil zwar deutlich und man kann sich auch an vielen Formulierungen orientieren, aber bei einem offensichtlich für das Studium ausgelegten Werk könnte man ein wenig mehr Stringenz bei den Verfassern erwarten. Die Texte sind mit einer Vielzahl von Fußnoten untermauert, besonders erfreuen die vertieften Hinweise auf verfassungsrechtliche Kommentierungen. Vorbildlich ist insoweit auch die Bescheidenheit der Autoren, die explizit darauf verweisen, dass es „die“ richtige Lösung im Recht nur selten gibt und die angebotenen Varianten mögliche Lösungswege sind.

Die Fälle umfassen mit Sachverhalt und Lösung stets etwa 15 Seiten und kommen somit einer Examensklausur mit Lösung durchaus nahe. Die Varianz innerhalb der angerissenen Themen ist groß und auch die Mischung von Problemen innerhalb eines Sachverhalts ist zum Teil fordernd. Angesprochen werden zum Beispiel Mutterschutz, Betriebsübergang, Ansprüche auf Beschäftigung und Weiterbeschäftigung, ordentliche und außerordentliche Kündigungen jeglicher Art und die Behandlung nach KSchG und BGB, Teilzeitarbeit, Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers, Entgeltfortzahlung oder das Nachschieben von Kündigungsgründen. Weiterhin thematisiert werden die Sozialauswahl, Annahmeverzug des Arbeitgebers, Anspruchsübergänge auf die Krankenkasse, Gewährung von Gratifikationen, Betriebsvereinbarungen, Günstigkeitsprinzip und Mitbestimmung des Betriebsrats. Aus dem Schwerpunktbereich finden sich Fälle zu Pflichtverletzungen von Betriebsratsmitgliedern, Unterlassungsansprüchen der Gewerkschaft, Fragen zum Koalitionsbegriff und zur Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen. Hinzu kommen Sachverhalte zur Aushandlung von neuen Tarifverträgen, zum Maßregelungsverbot nach § 612a BGB und zur Haftung der Gewerkschaften für Streikposten. Ebenso erfasst werden die Streikvoraussetzungen, Rechtsfolgen einer Arbeitsniederlegung und die Lehre vom Arbeitskampfrisiko.

Beeindruckend an dieser Fallsammlung ist die Breite der angelegten Probleme, die Genauigkeit der angebotenen Lösungen und die oft überraschende Kombination von Prüfungsfragen. Ein wenig gering ist die Präsenz europarechtlicher Probleme. Sehr schön ist die Möglichkeit für den Leser, anhand konkreter Gesetzesarbeit einzelne Fälle zu lösen, da oft Texte abgedruckt sind. Insgesamt ist dieses Lehrbuch zur ambitionierten Vorbereitung auf das erste Staatsexamen nur zu empfehlen, selbst wenn man nur den Pflichtfachbereich abdecken möchte.


Weirich, Grundstücksrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Das Immobiliarsachenrecht gehört während des Studiums zu den unbeliebtesten Materien für Zwischenprüfung und Übungen. Allerdings sind die Prinzipien, wenn man sie einmal begriffen hat, so eingängig, dass man danach eigentlich keine Klausur zu diesem Thema mehr scheuen muss. Das vorliegende Lehrbuch befasst sich intensiv mit dem formellen und materiellen Grundstücksrecht und bietet damit anders als gewöhnliche Lehrbücher zum Sachenrecht einen umfassenden Ansatz, der auf über 570 Seiten auch zahlreiche praktische Aspekte mit einbezieht.

Die Gestaltung des Lehrbuches ist gelungen. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zwar in den Fließtext integriert, aber die gute Kombination von Abständen, Zwischenüberschriften, Aufzählungen und Beispielsfällen macht die Lektüre insgesamt angenehm. Die Hervorhebungstechnik ist sparsam, aber effektiv. Abgesehen von Mustern zu Grundbuchblättern finden sich keine graphischen Elemente, was gerade hinsichtlich der Grundpfandrechte bedauerlich ist. Auch Übersichten zu Verfahren und Ansprüchen sucht man vergeblich, was angesichts der sonst bestehenden Ausbildungsfreundlichkeit des Werks bedauerlich ist.

Inhaltlich sparen die Autoren bei keinem Thema, das ein Grundstück betreffen könnte. Ausgehend von der Erläuterung des Grundeigentums und den Rechtsgrundlagen des Grundstücksrechts befassen die Autoren den Leser anschließend mit dem Grundstück an sich und den dazu gehörenden sachenrechtlichen Begriffen. Hiernach folgen Erwerb und Verlust von Grundeigentum und Rechten an Grundstücken sowie Details zum notariellen Kaufvertrag samt Fragen von Vollmacht und Vertretung. Für Studenten meist schwierig zu verstehen aber hier instruktiv dargestellt werden Rechtsfragen rund um das Grundbuch samt Verfahrensfragen, die aber nicht einmal im Referendariat so intensiv geprüft werden. Wichtiger ist da schon der leider sehr kompakt gehaltene Grundbuchberichtigungsanspruch und der merkwürdigerweise im Anschluss an dieses Kapitel eingefügte Erweb vom Nichtberechtigten. Exzellent gefertigt ist das große Kapitel zur Vormerkung samt Wirkungen und gutgläubigem Erwerb.

Rechte an Grundstücken wie Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Reallast oder Nießbrauch prägen die folgenden Abschnitte, bis es dann (endlich) zu den stets prüfungswichtigen Themen der Grundpfandrechte geht, wobei diese in ein allgemeines Kapitel, eines zur Hypothek und eines zur Grundschuld unterteilt sind, also einen klaren Schwerpunkt innerhalb des Buches einnehmen. Vor allem die starke Betonung der Sicherungsgrundschuld zeigt dem Leser die praktische Relevanz klar auf. Weitere Kapitel erfassen das Wohnungseigentum, das Erbbaurecht sowie das Grundstücksrecht der neuen Bundesländer.

Man muss vor der Lektüre dieses Buches kein Fan des Grundstücksrechts sein, aber danach ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass man zu einem solchen wird. Auch wenn man keine Notarnoten vorweisen kann, sind fundierte Kenntnisse im Immobiliarsachenrecht eine gute Basis für langfristig erfolgreiche Klausuren und Mandantenbeziehungen. Dieses Werk ist dabei eine ausgezeichnete Unterstützung und kann bereits während des Studiums effektiv genutzt werden.


Baur / Stürner / Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Nach elf langen Jahren ist eines der besten Bücher zum Zwangsvollstreckungsrecht endlich in einer Neuauflage erschienen. Ein durch zahlreiche Veröffentlichungen einschlägig bekanntes Autorenduo führt das Werk von Schönke und Baur fort und separiert das Zwangsvollstreckungsrecht nun endgültig vom Konkursrecht. Auf über 850 Seiten wird die Materie eingängig und zugleich eindringlich dargestellt und der Leser darf sich auf nationale und internationale Erkenntnisse freuen.

Die Gestaltung des Lehrbuches bleibt dem Stil der Reihe „Lehr- und Handbuch“ des Verlages treu. Der dicht gedruckte Fließtext ist von den umfangreichen Fußnoten separiert. Opulente Fundstellennachweise leiten die Kapitel in der Regel ein. Beispiele explizieren die Materie und tabellarische Übersichten erleichtern das Verständnis für den Leser. Graphische Elemente sucht man vergeblich und auch Hilfsmittel wie Aufbauvorschläge oder zusammengefasste Prüfungsvoraussetzungen sind nicht existent.

Etwa drei Viertel des Buches sind dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht gewidmet, der Rest dem internationalen und ausländischen Vollstreckungsrecht. Damit wird man kaum ein anderes Buch finden, aus dem man so exakte Informationen zum europäischen und übrigen internationalen Zwangsvollstreckungsrecht entnehmen kann. Allein schon deswegen kann man bei einschlägigem Interesse in der Ausbildung nicht auf dieses Lehrbuch verzichten und die Neuauflage war überfällig!

Zu Beginn der Ausführungen wird der Leser zunächst mit Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung als Teil der Rechtsverwirklichung konfrontiert. Dies umfasst auch die Grundzüge des Verfahrens und die Vollstreckungsarten samt Rechtsbehelfen. Obligatorisch bei einem Lehrbuch dieser Aufmachung sind zudem die Kapitel zur Geschichte des Vollstreckungsrechts sowie zu Reformbestrebungen, Verfahrensgrundsätzen und dem Verhältnis zum Verfassungsrecht. Ins Detail gehen dann die Kapitel zu den Beteiligten des Verfahrens, wobei die Erläuterung des Vollstreckungsverhältnisses prägend für den Leser sein sollte, gibt sie doch die Richtung für etliche spätere Rechtsprobleme vor. Auch die Vorstellung der Vollstreckungsorgane und die Angabe möglicher Verfahrensmängel spart nicht an Details. Die allgemeinen Voraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung und die möglichen Vollstreckungsziele werden umfangreich abgehandelt, wobei der Leser dem Unterabschnitt zum Schadensersatz bei ungerechtfertigter Vollstreckung besondere Beachtung schenken sollte, ist dies doch ein hervorragend atypischer Klausureinstieg. Auch unbeliebte Themen wie die titelübertragende und titelergänzende Klausel werden leicht nachvollziehbar auseinander gesetzt und das Vorgehen aus vollstreckbaren Urkunden ist samt Rechtsbehelfen plastisch dargestellt worden. Gelungen ist ebenso die Ausarbeitung des Kapitels zur immer häufiger nötig werdenden Vollstreckung in Gesamthandsvermögen

Zahlreiche Kapitel sind praktisch relevant, können aber in Klausuren nicht ohne weiteres eingesetzt werden. Dies betrifft etwa Fragen des Gläubigerschutzes und der Pfändbarkeit oder Details des Anfechtungsgesetzes. Die klassischen Prüfungsfragen mit dem Beginn der Überlegung „Wer vollstreckt wegen was in was?“ sind jedoch allesamt ausführlich beantwortet und in den zahlreichen Einzelkapiteln zu den verschiedenen Vollstreckungsvorgängen bleiben keine Fragen offen. Typische Problemfelder der Klausur wie der Gewahrsam Dritter bei der Sachpfändung, die befreiende Leistung Dritter bei der Forderungspfändung oder die Wirkungen der Beschlagnahme zur Vorbereitung der Zwangsversteigerung sind exzellent herausgestellt worden.

Für Referendare hoch interessant sind die Kapitel zur Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen bzw. Unterlassungen sowie zur Abgabe von Willenserklärungen. Räumungsschutzklagen, Ehrenschutzklagen sowie die Grenzen der Fiktion der Abgabe der Willenserklärung sind beliebte Prüfungsaufgaben. Ebenso für den staatlichen Vorbereitungsdienst zu bearbeiten sind die zahlreichen Kapitel zu den Vollstreckungsrechtsbehelfen, wobei der analogen Anwendung der Norm des § 767 ZPO ausreichend Beachtung geschenkt wurde. Zur Drittwiderspruchsklage wurden Unterabschnitte zu vielen denkbaren Rechtspositionen gebildet. Ebenfalls zum Zwangsvollstreckungsrecht gehört der Eilrechtsschutz, der hier zwar ausführlich, aber nicht so pragmatisch dargestellt wurde, als dass man sich nach der Lektüre der Kapitel frohen Mutes in jede Klausur zum Thema „einstweilige Verfügung“ stürzen könnte: hier bedarf es der unterstützenden Nutzung weiterer, schematischerer Medien.

Im Rahmen der Ausführungen zum ausländischen Zwangsvollstreckungsrecht thematisieren die Autoren die einschlägigen europäischen Verordnungen samt europäischem Vollstreckungstitel und Fragen der Konkurrenz zu nationalem Recht und anderen internationalen Abkommen. Des Weiteren werden diese weiteren internationalen Abkommen präsentiert und auch die Vollstreckbarerklärung anderer, insbesondere US-amerikanischer Urteile wird kompakt erklärt. Mehr als 100 Seiten werden schließlich auf die Einführung in das Vollstreckungsrecht etlicher europäischer Staaten verwendet, sodass der Leser einen raschen Einblick beispielsweise in das englische, italienische, schweizerische oder griechische Recht erhält.

Dieses Lehrbuch ist und bleibt eine Koryphäe für das Vollstreckungsrecht und tausende Studenten und Referendare werden es erfolgreich zur Prüfungsvorbereitung nutzen können. Die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten ist dabei ebenso gewährleistet wie die Klärung praktischer Detailfragen.


Bork, Allgemeiner Teil des BGB, 2. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Beinahe ein halbes Jahrzehnt nach Erscheinen der Erstauflage hat sich der Autor eines der besten Einführungswerke zum Insolvenzrecht daran gemacht auch sein Lehrbuch zum allgemeinen Teil des BGB zu überarbeiten und neu aufzulegen. In edler Aufmachung und auf beinahe 750 Seiten bringt er den Lesern die Feinheiten des Privatrechts dar. Mit eingearbeiteter Schuldrechtsreform musste das Buch in etlichen Kapiteln neu aufgestellt werden.

Die Aufmachung des Werks im Inneren entspricht dem Auftritt nach außen. Der übersichtlich gestaltete Fließtext ist von den zahlreichen Fußnoten separiert, der Einsatz von Hervorhebungen im Text ist sparsam aber effektiv. Beispiele unterstützen die Rezeption des Lesers und die wissenschaftliche Vertiefung der Materie wird auch durch die umfangreichen Literaturangaben zu Beginn der Kapitel gewährleistet. Graphische Elemente oder Aufbauanleitungen sind nicht zu finden.

Was in kleineren Lehrbüchern nur zu einer kurzen Einleitung herangezogen wird, darf in hiesigem Werk schon einmal ein wenig mehr umfassen. Die Geschichte, die Geltung, Systematik und Anwendung des BGB werden vom Autor in einer gewissen erzählerischen Breite abgefasst, führen den Leser so jedoch auf wichtige historische Wurzeln, die er bei einer knappen Zusammenfassung nicht erkannt haben könnte. Danach werden Rechtssubjekte und Rechtsobjekte präsentiert. Hier werden natürliche und juristische Personen unterschieden, auch prüfungsrelevante Gebiete wie der Namensschutz oder das Vereinsrecht angemessen erfasst. Gelungen ist auch der Ausflug ins Sachenrecht mit Klärung von Begriffen wie Bestandteilen oder Nutzungen. Ein erster Schwerpunkt ist dem subjektiven Recht gewidmet, wobei der Autor assoziativ die Fragen der Grenzen der Nutzung inklusive Verjährung sowie der eigenständigen Realisierung thematisiert. Erst danach wird das Rechtsgeschäft angesprochen und nach bereits erfolgter Erläuterung der Auslegungstechniken im Einführungskapitel wird nun vor dem großen Abschnitt zur Willenserklärung noch einmal die Auslegungstechnik an Rechtsgeschäften exerziert.

Die Ausführungen zur Willenserklärung und zum Vertrag sind groß angelegt und umfassen sowohl die einzelnen Merkmale der Erklärung, die Auswirkungen und Voraussetzungen der Entäußerung, die Grenzen und den Umfang möglicher vertraglicher Beziehungen sowie die besonderen Willenserklärungen Angebot und Annahme samt Bindungswirkung, Abgrenzungsfragen und Übereinstimmungsschwierigkeiten, dem Dissens, in einem eigenen Unterkapitel. Danach wird an die Willensmängel angeknüpft und sowohl das bewusste wie auch das unbewusste Abweichen von Wille und Erklärung ausführlich erläutert. Die Scheinerklärung wird dabei sehr schön erfasst und der Abschnitt zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen ist in seiner Detailliertheit grandios, insbesondere selten gelesene Probleme wie der Ausschluss der Anfechtung, Sonderfälle der Anfechtung etwa im Erbrecht oder das exakt gefasste Kausalitätserfordernis bei § 123 BGB überzeugen den Leser vollends von diesem Buch. Weitere Kapitel zum Rechtsgeschäft erklären die Geschäftsfähigkeit, der Unterabschnitt zum lediglich rechtlichen Vorteil ist daher sehr lesenswert, mögliche Formvorschriften sowie in groß angelegter Differenzierung die Fallgruppen der Unwirksamkeit wegen Verstößen gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten sowie bestehende Verfügungsbeschränkungen samt Folgen hieraus. Ein weiteres Glanzstück des Buches ist in dem Unterkapitel zum Schutz des bedingt Berechtigten versteckt.

Hiernach kommt das große Thema der Stellvertretung zur Sprache, das der Autor auf sagenhaften knapp 150 Seiten ausbreitet, mehr als manche Repetitoren auf den ganzen BGB AT verwenden. Hier muss der Leser sein Augenmerk auf die Kapitel zur Vollmacht lenken, dort vor allem auf das Verbot des Insichgeschäfts und die Darstellung der Rechtsbeziehungen zwischen Drittem und Vertreter bei fehlender Vertretungsmacht studieren. Auch die Wissenszurechnung ist bei Einzelpersonen und Organisationen hervorragend herausgearbeitet. Sehr komplex wie auch innerhalb der gesetzlichen Regelung ist die Zustimmung zur Verfügung eines Nichtberechtigten erläutert, aber der Autor schafft es durch Aufspaltung in die verschiedenen Spielarten das Thema eingängig zu beschreiben.

Der Schlussteil des Buches ist den Besonderheiten des Verbraucherschutzes vorbehalten, die beim Abschluss von Rechtsgeschäften trotz ihrer Verortung im Schuldrecht des BGB stets zu beachten sind. Hierzu zählen die Bestimmungen allgemeiner Geschäftsbedingungen, Haustürsituationen, das Verbraucherdarlehen und das Fernabsatzgeschäft. Vor allem die sachlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts und die möglichen Ausschlussgründe werden sehr schön erfasst.

Dieses Lehrbuch ist eine klassische Empfehlung für das Studium. Vielleicht nicht als Einstiegswerk, da man zunächst einen raschen Überblick erhalten sollte und dieses Lehrbuch eher für die Absicherung in die Tiefe prädestiniert ist. Bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung oder ganz besonders bei Haus- und Seminararbeiten sollte die Fundiertheit der Ausführungen zu den nötigen Gedankensprüngen beim Leser führen.


Schwarz / Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2. Auflage, Verlag Vahlen 2006

Nach dem unerwarteten Tod des Autors Schwarz konnte die zweite Auflage dieses herausragenden Lehrbuches erst drei Jahre nach der Neueinführung erscheinen. Der neue verantwortliche Autor hat die hohe Hürde dieser Aufgabe gut gemeistert und die Neuauflage umfasst auf nunmehr über 600 Seiten das grundlegende Wissen zu Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag und allgemeinem Schadensrecht.

Die Bezeichnung des Werks als „Lernbuch“ ist keineswegs untertrieben. Die Stoffzusammenstellung beschränkt sich keineswegs auf beschreibende textliche Elemente, sondern fordert die Aufmerksamkeit des Lesers durch hervorgehobene Fälle aus der Rechtsprechung mit zum Teil überblicksmäßigen, zum Teil vollständigen Lösungen, durch Beispiele, sehr gut gelungenen Aufbauschemata und Graphiken. Der Autor verliert dabei nie den Blick für das Wesentliche: die Anwendung des Stoffes auf die Klausurlösung, was besonders bei in der Praxis entwickelten Rechtsfiguren wie dem weiterfressenden Mangel wichtig für den Leser ist.

Nach der einleitenden Unterscheidung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen wird zunächst die Geschäftsführung ohne Auftrag genau beleuchtet. Dies umfasst eine Differenzierung in die vorhandenen Spielarten der GoA, den Anwendungsbereich, den Grundtatbestand und die aus der GoA entstehenden Ansprüche, hierbei vor allem Aufwendungs- und Schadensersatz. Auch der Fremdgeschäftsführungswille ist sehr schön anhand der hierzu vorhandenen Kasuistik erläutert. Weitere Abschnitte thematisieren die unechte GoA und Sonderfragen wie Selbstaufopferung, Verwendungen und bestehende Verpflichtungen. Ein weiteres Unterkapitel behandelt sehr genau die Konkurrenzen zu anderen Ansprüchen.

Das Bereicherungsrecht wird anhand der gängigen Unterscheidung Leistungs- und Nichtleistungskondiktion dargestellt. Die Varianten der Kondiktionsansprüche werden detailliert aufgefächert, insbesondere die Abgrenzung der Zweckverfehlungskondiktion zu anderen Rechtsinstituten gelingt. Eingriffskondiktion, Rückgriffskondiktion und auch der Anspruch bei Verfügung eines Nichtberechtigten sind nach der Lektüre klar präsent. Die eigentlichen Anspruchsinhalte werden erst in einem separaten Kapitel erklärt, wobei der Unterpunkt zur Saldotheorie fantastische Ausbildungsliteratur darstellt. Das Schlusskapitel zum Kondiktionsrecht ist zwangsläufig dem Mehrpersonenverhältnis geschuldet, aber der Autor löst die diversen Fallkonstellationen überzeugend auf.

Das Delikts- und Schadensrecht bildet den Schlusspunkt des Werks. Nach einleitenden Ausführungen stellen die geschützten Rechtsgüter den ersten Schwerpunkt der Ausführungen dar. Das Eigentum und die Rahmenechte sind dabei besonders genau erfasst. Auch die Verkehrssicherungspflichten werden gut konkretisiert und Fragen der Zurechnung lassen sich nach der Lektüre angemessen lösen. Sehr schön ist auch das Unterkapitel zu selten geprüften Rechtfertigungsgründen. Weitere Abschnitte betreffen den Verstoß gegen Schutzgesetze, die Haftung für Gehilfen, Kinder und Tiere, die Gefährdungs- und Produkthaftung sowie die Beteiligung mehrerer. Dabei ist die Haftung zwischen zwei unfallbeteiligten PKW samt Haftungsausschluss durch höhere Gewalt instruktiv erläutert. Lobenswert ist der Abschnitt zum Anspruchsinhalt, der auch andere als Ersatzansprüche bergen kann. Im allgemeinen Schadensrecht führt der Autor den Leser sukzessive durch alle erforderlichen Grundlagen und setzt sich mit Art und Umfang des Anspruches, besonderen Zurechnungsproblemen, dem Mitverschulden oder auch der Drittschadensliquidation intensiv auseinander.

Das Fazit bleibt auch nach der zweiten Auflage gleich: dieses Buch muss man im Studium einfach haben! Selten erhält man so klare und prägnante und gleichzeitig optimal auf Klausurbedürfnisse abgestimmte Ausführungen wie hier.


Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Das Prozessrecht macht in Ausbildung und Praxis schon lange nicht mehr an den nationalen Grenzen halt. In universitären Seminaren werden seit je her rechtsvergleichende Themen zum Prozessrecht bearbeitet und mit der fortschreitenden europäischen Integration wird die verfahrensrechtliche Vernetzung immer stärker. Hinzu kommt das immer schon bestehende Problem der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung im Ausland erworbener Titel. Das vorliegende Lehrbuch stellt auf knapp 450 Seiten das europäische und sonstige internationale Zivilprozessrecht zusammen.

Die Gestaltung des Buches ist konservativ. Der Fließtext ist dicht geschrieben, die Hervorhebungen sind auch noch in Kursivschrift, sodass ein überblicksmäßiges Suchen von Stichwörtern nicht möglich ist. Die Fußnoten sind optisch sauber abgegrenzt und ergänzen die bereits zu Beginn der einzelnen Kapitel gegebenen Literaturempfehlungen optimal. Beispiele und erklärende Erläuterungen sind in kleinerer Schrift und abgesetzt, ein geeignetes Ruhemoment für den Leser. Vereinzelt finden sich Übersichten. Das beigefügte Entscheidungsregister ist herausragend.

Der Autor konfrontiert den Leser zu Beginn völlig zu Recht mit ausführlichen Abschnitten zu den Grundlagen des internationalen Verfahrensrechts. Die beschriebenen Prinzipien kennen einige Leser sicherlich schon aus dem IPR, die Übersicht der Rechtsquellen zeigt aber nicht nur bekannte Größen wie das Gemeinschaftsrecht samt Verordnungen auf, sondern erklärt auch Staatsverträge als Herkunftsort relevanter Regelungen. Sehr lesenswert ist das Folgekapitel zu den völkerrechtlichen Grenzen der Gerichtsgewalt, wo Kategorien wie die Staatenimmunität oder die Exterritorialität angesprochen werden. Ebenfalls hier verortet wurde die in der Praxis zäh verlaufende Rechtshilfe.

Danach unterteilt der Autor die weitere Darstellung geschickt in die Stadien des Verfahrens: Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren und Insolvenzrecht. Damit kann der Leser aufgrund der eigenen prozessualen Kenntnisse besser den Erläuterungen folgen, als wenn er die einzelnen Anwendungsbereiche des europäischen und des übrigen internationalen Rechts losgelöst erlernen müsste. Der Zuständigkeit des Gerichts ist dabei verständlicherweise ein Schwerpunkt gewidmet und die Anzahl der einzelnen Unterabschnitte verdeutlicht die Komplexität dieser Thematik. Vor allem der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung und des Verbraucherschutzes wurde schon in Examensklausuren abgeprüft und wird auch hier trefflich erfasst. Weitere Unterkapitel befassen den Leser mit Gerichtsstandsvereinbarungen, Zustellungsfragen oder auch der Stellung von Ausländern im Zivilprozess. Ein größeres Kapitel behandelt das Beweisrecht und die Beweiskraft etwa ausländischer Urkunden. Der nächste Teil des Buches erläutert vornehmlich die Anerkennung und die Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel. Hier werden die Anerkennungsvoraussetzungen, die ja bei beiden Verfahren zu prüfen sind, gut herausgestellt. Der ordre public ist dabei das traditionell umfangreichste Thema. Daneben werden noch die eigentliche Zwangsvollstreckung und die Abänderung ausländischer Entscheidungen erfasst. Das Schlusskapitel ist dem Insolvenzrecht vorbehalten, was sehr schön mit der Neuregelung der InsO zusammentrifft. Für den Ausbildungsbereich ist diese Materie aber selbst im Wahlfachbereich Sonderwissen.

Dieses Lehrbuch deckt den Wissensbedarf eines Spezialgebiets der juristischen Ausbildung souverän ab und hilft bei vielen praktischen Fragen ebenso gekonnt weiter. Die Arbeit mit dem Buch und der Materie ist nicht immer leicht, was aber nicht an den Ausführungen des Autors, sondern an der Komplexität des Stoffes liegt. Wer sich ernsthaft mit diesem Thema schon in Studienzeiten beschäftigen will, findet in dem vorliegenden Werk einen wunderbaren Begleiter.


Kanitz, Bilanzkunde für Juristen, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die Fokussierung vieler Kanzleien auf das Wirtschaftsrecht hat schon seit je her den Ehrgeiz vieler Studenten beflügelt, auch durch betriebswirtschaftliche Kenntnisse bei der eigenen Bewerbung zu punkten. Die Beschäftigung mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht führt ebenso wie die Ausgestaltung neuer Schwerpunktbereiche auch in der Ausbildung zum ersten Staatsexamen dazu, dass die Handelsbilanz und die ihr zugrunde liegenden operativen und rechnerischen Vorgänge kein Buch mit sieben Siegeln mehr sein dürfen oder müssen. Hinzu kommt, dass man als Neueinsteiger in den Berufsmarkt neben einem guten Rechnungsmanagement auch ein wenig buchhalterisches Know-How mitbringen muss, um nicht postwendend den Start als Junganwalt zu verhunzen. Kurz gesagt kann man sich eigentlich zu keiner Phase der juristischen Ausbildung den Einflüssen der Bilanzkunde verschließen. Das vorliegende Werk ist eine Erstauflage und liefert dem Leser auf über 300 Seiten die Grundlagen des Bilanzierungswesens.

Die Gestaltung des Werks unterscheidet sich nicht sehr von anderen juristischen Lehrbüchern und ist, der Autor ist ja selbst Rechtsanwalt, textlich dominierend. Hinzu kommen Berechnungen, Aufzählungen, Anleitungen für Bilanzierungsvorgänge sowie T-Konten und Bilanzen. Beispiele ergänzen die Ausführungen und die Hervorhebungen leiten die Aufmerksamkeit des Lesers. Enthalten sind zudem Grafiken und tabellarische Aufstellungen.

Ganz hervorragend gelungen ist der Einstieg in die Materie, da der Autor den begriffsdefinitionsgeprägten Juristen zunächst durch die Begriffswelt der Bilanzierung führt. Danach werden Buchführung und Jahresabschluss erläutert, bevor eine Übersicht zum deutschen Bilanzrecht gegeben wird. Ein eigener Abschnitt ist den Kontrollorganen und -gremien in Deutschland gewidmet. Bevor es dann in die Erkundung der Bilanz an sich geht, erläutert der Autor die Grundprinzipien für den Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen. Das bereits genannte Kapitel zur Bilanz unterscheidet die einzelnen enthaltenen Positionen und legt einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Eigenkapital. Gerade an diesem Punkt scheitern zu viele Unternehmensexistenzen, sodass man auch als Anwalt oder Verwalter das Eigenkapital zuvorderst im Blick haben muss. In Abgrenzung zur Bilanz stellt der Autor daraufhin die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Jahresabschlusses vor. Weitere kleinere Abschnitte thematisieren die Berechnung von Kapitalflüssen, die Rechnungslegung im Konzern sowie die Analyse des Jahresabschlusses von außen, also durch Externe. Ein sehr spannendes und stets aktuelles Kapitel beinhaltet die Rechnungslegung in der Unternehmenskrise, wobei die Themen Sanierung und Insolvenz stark betont werden. Nach Ausführungen zur Liquidation und zu Sonderformen der Bilanzierung befasst sich das Schlusskapitel mit der Bewertung von Unternehmen, die in zahlreichen Fällen Gegenstand der rechtlichen Überprüfung ist.

Mit diesem Lehrbuch hat der Autor eine längst benötigte Brücke für Juristen in das Bilanzrecht geschaffen. Die Ausführungen sind anschaulich und prägnant und die Einarbeitung in die Materie gelingt zuverlässig. Die Vorbereitung auf den späteren anwaltlichen Alltag wird mit diesem Werk ein ganzes Stück leichter.


Geiß / Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Es ist für Referendare nicht mehr ungewöhnlich, sich bereits während der mittlerweile neun- bis zwölfmonatigen Anwaltsstationen thematisch zu spezialisieren, um beim Berufseinstieg und bei der Qualifikation zum Fachanwalt überzeugende Vorteile zu haben. Ein solches Thema ist das Arzthaftungsrecht, das zum großen Komplex Medizinrecht zu zählen ist. Das vorliegende Werk fasst auf über 330 Seiten das Arzthaftpflichtrecht zusammen.

Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen und entspricht den praktischen Bedürfnissen, eine stichwortorientierte Übersicht einschlägiger Rechtsprechung für den Einzelfall vorzufinden. Zahlreiche Aufzählungen mit Kurzbeschreibung der Entscheidung wechseln sich mit Fließtexten ab, in welchen die Hervorhebungstechnik in der Regel effektiv eingesetzt ist. Die Kombination aus konkreter Vertragsgestaltung und Haftungsfragen gelingt ebenfalls. Das Schlusskapitel fasst in einer tabellarischen Gegenüberstellung die Haftungsrisiken verschiedener Krankenhausaufnahmeverträge zusammen.

Die Autoren vermitteln die Materie in fünf großen Kapiteln. Zunächst wird die Haftung aus dem Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient in vertragliche und deliktische Grundlagen aufgeteilt und der Umfang der Haftung geklärt. Das Folgekapitel befasst sich mit der Haftung aus Behandlungsfehlern und listet diese in akribischer Differenzierung nach generellen und konkreten Mängeln auf. Zusätzlich thematisiert werden die Kausalität und Fragen der Beweislast, wobei vor allem die kurzen Abschnitte zu Reserveursachen sowie zur Dokumentationspflicht lesenswert sind. Weiterhin relevant, wenn auch bei der Lektüre beinahe erschreckend, sind die aufgeführten Beweiserleichterungen, etwa bei groben Behandlungsfehlern. Sehr schwierig innerhalb der Praxis zu behandeln und deshalb auch für Referendare keine einfache Materie sind die Aufklärungspflichten und die Verstöße hiergegen, sowohl was die Behandlung als auch was potentielle Risiken betrifft. Auch hier sind die Darstellungen zu Kausalität und Beweislast exakt und instruktiv ausformuliert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich ganz dem Institut der Verjährung und stellt dabei die vorhandene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte übersichtlich zusammen. Schließlich werden auf knapp 30 Seiten prozessuale Grundsätze des Arzthaftungsrechts aufgezeigt, die für Referendare vor allem hinsichtlich der Substantiierung des Klagevortrags sowie des Umgangs mit Sachverständigengutachten von Bedeutung sind, nicht was den fachlichen Inhalt der Gutachten betrifft, sondern wie sich Parteien und Gericht damit auseinander zu setzen haben.

Insgesamt ist dieses Werk sicherlich sowohl für die Praxis und damit erst recht für das Referendariat Spezialliteratur. Dennoch kann man sich bei entsprechender thematischer Beschäftigung gerade nicht mehr auf die normalen Kommentare zum BGB verlassen, sondern muss sich für Einzelprobleme mit solchen Lehrbüchern befassen. Schon aus diesem Grund kann man dem einschlägig interessierten Referendar die Lektüre und die Arbeit mit diesem kompakten und pragmatischen Werk nur empfehlen.


Hünnekens, Kostenrecht im Zivilprozess und in Familiensachen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006

Die Beherrschung des Kostenrechts ist für Referendare und junge Berufseinsteiger an vielen Stellen der Ausbildung relevant. Für den Zivilrichter und den Rechtsanwalt sind Kenntnisse des zugewiesenen Referendars in diesem Bereich oft wertvoll, weil man sich so eigene Arbeitszeit einspart. Für den Berufsbeginn als Rechtsanwalt kann man sich in den Bereichen Gebühren und Prozesskostenhilfe gar nicht gut genug auskennen, um das Einkommen zumindest am Anfang auf eine sichere Grundlage zu stellen. Für den zivilrechtlichen Bereich hat die in Ausbildung und Praxis erfahrene Autorin auf fast 300 Seiten die Wesenszüge des Kostenrechts zusammengestellt.

Die Gestaltung des Werks entspricht der Linie der Praxis-Werke aus dem Nomos-Verlag, bietet aber graphische Extras, die nicht in jedem Buch dieser Reihe enthalten sind. Der Fließtext liest sich eingängig und ist gut untergliedert. Zahlreiche Tabellen, Muster, Berechnungen und Entscheidungen verdeutlichen dem Leser nicht nur die Theorie des Kostenrechts, sondern auch die Behandlung bei Gericht. Gerade als junger Anwalt muss man wissen, warum die Geschäftsstellen und Rechtspfleger die eingereiche Honorarrechnung oder Kostennote kürzen oder ablehnen, um mögliche Fehler nicht ein zweites Mal zu begehen. Die Hinterlegung der Ausführungen mit weiterführender Literatur ist nicht überbordend, aber ausreichend für das Thema. Fälle mit Lösungen ergänzen teilweise das Geschriebene.

Inhaltlich wählt die Autorin eine klare Unterteilung in ein Einführungskapitel, die eigentliche Kostenabwicklung, Sonderfragen zu Familiensachen sowie zu Bewilligung und Folgen der Prozesskostenhilfe. Der Leser erfährt zunächst, wie Kosten überhaupt ermittelt werden und wie der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ins Spiel kommt. Dem Kostenfestsetzungsbeschluss werden einige grundlegende Passagen gewidmet, ebenso der Vergütungsfestsetzung nach dem RVG. Hiernach geht es an die Details, wie die Kostenfestsetzung bei verschiedenen Verfahrensbeendigungen auszusehen hat, etwa bei einem Urteil oder bei einem Vergleich, im Mahnverfahren oder etwa im selbständigen Beweisverfahren. Auch besondere Prozesssituationen wie der Verkehrsanwalt oder Reisekosten werden angesprochen. Ebenso schwierig wie die Kostengrundentscheidung im Falle von Streitgenossen stellt sich auch die spätere Kostenabwicklung dar.

Das Kapitel zu den Familiensachen ist inhaltlich sehr speziell und dürfte nur für prozessuale Wahlfachgruppen interessant sein. Hier werden Probleme wie Verbundverfahren oder einstweiliger Rechtsschutz angesprochen. Relevant ist dann wieder das Kapitel zur Prozesskostenhilfe, deren Bewilligung in einer Vielzahl von Fällen zu einer ähnlichen Arbeitsbelastung der Gerichte führt wie der später folgende Prozess. Besonders die Auswirkungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe sind kompakt aber gut beschrieben und die später entstehenden durchsetzbaren Ansprüche lesen sich ebenfalls spannend.

Dieses Buch führt den Leser intensiv und effektiv in die Materie des Kostenrechts ein und hilft gut über etliche gedankliche Hürden hinweg. Wer sich im Rahmen des Referendariats geistig bis ins Kostenrecht vorgewagt hat, wird in diesem Buch eine sichere Hilfe finden.

 

Aus StudJUR 2/06

Pukall, Der Zivilprozess in der Praxis, 6. Auflage, Verlag Nomos 2006

Das Zurechtfinden im Zivilprozessrecht ist für die meisten Referendare schon schwer genug. Noch schwieriger wird es dann, wenn man die theoretischen Kenntnisse während der Zivilstation anwenden soll. Wie auch in Anwaltsklausuren werden bei Richterklausuren gern auch praktische Fragen eingestreut, um das Verständnis der Kandidaten zu testen. Das vorliegende Werk befasst sich auf 700 Seiten durchgehende mit dieser praktischen Anwendung.

Die Gestaltung des Werks ist sehr gut gelungen und hilft dem Leser rasch über Verständnishürden bei der Lektüre hinweg. Graphiken, Muster, Berechnungen, Schaubilder, Tenorierungen oder Aufzählungen machen die Materie rasch transparent. Die Untermauerung der Ausführungen durch Fußnoten ist umfassend, die Formulierungsbeispiele sind graphisch hervorgehoben und zahlreich. Dadurch geraten die im Fettdruck markierten Schlüsselwörter im Fließtext manchmal in den Hintergrund.

Beginnend mit der Erläuterung des allgemeinen Geschäftsbetriebs bei Gericht und der verschiedenen Organe der Rechtspflege ordnet der erfahrene Autor die eingehenden Geschäfte dem Einzelrichter und der Kammer zu. Danach werden die Weichen für den frühen ersten Termin sowie das schriftliche Vorverfahren gestellt. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Frage: was hat der Richter wann und wem gegenüber wie zu tun. Hierbei werden aber zahlreiche Probleme gleich mitbehandelt wie etwa die Erfordernisse einer Klageschrift, der Prozessvergleich im Gütetermin, das Säumnisverfahren und die Beweisaufnahme. Sehr wichtig ist auch die Herausarbeitung kleiner Unterschiede, die dem Referendar nicht ohne weiteres geläufig sind, etwa die Unterscheidung zwischen Parteianhörung und Parteivernehmung oder die verschiedenen Ordnungsmittel gegen die Anwesenden im Prozess.

Einen weiteren Großteil des Buches nimmt die Darstellung des streitigen Urteils ein. Der Autor nimmt sich viel Zeit und Raum für die Ausdifferenzierung von Details in Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen. Besondere Entscheidungsformen werden separat gewürdigt. Die konkreten Tenorierungen helfen dem Leser dabei stets enorm. Für die Arbeit während der Station relevant sind folgende Unterkapitel zu Prozesskostenhilfe, Mahnverfahren oder vereinfachtem Verfahren vor den Amtsgerichten. Das Schlusskapitel ist dem einstweiligen Rechtsschutz gewidmet.

Dieses Buch ist eine großartige Unterstützung für die Umsetzung der ZPO in die Praxis. Der engagierte Referendar wird dieses Werk verschlingen und auch Berufsanfänger werden ihre Freude mit den Ausführungen des versierten Autors haben. Man muss aber das Glück haben und einen rührigen Ausbilder zugewiesen bekommen, um das viele Wissen dieses Buches wirklich anwenden zu können.


Thalmann / May / Brenner, Praktikum des Familienrechts, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Familienrecht ist für Referendare so undankbar: oftmals wird das Familienrecht nur „in Grundzügen“ geprüft, manchmal ist es gar nicht Prüfungsgegenstand, wenn es aber geprüft werden darf, scheiden bestimmte Gebiete wie Versorgungsausgleich aus oder auch nicht, insgesamt also eine bundeslandspezifische Frage und für Autoren entsprechender Lehrbücher schwer abzuwägen, welche Inhalte ein solches Lehrbuch nun verträgt. Das vorliegende Werk behandelt auf 375 Seiten das Familienverfahrensrecht unter Erläuterung der passenden materiell-rechtlichen Grundlagen.

Die Gestaltung des Buches bietet eine Menge Abwechslung. Neben dem Fließtext mit geschickt gesetzten Hervorhebungen können sich die Leser über Graphiken, Tabellen, Berechnungen, Musterformulare, Beispiele, Exkurse und Kontrollfragen freuen. Als dritter Teil des Buches ist ein Anhang beigefügt, in dem übersichtlich das Verfahrensrecht mit Zuständigkeiten und Rechtsmitteln im Wesentlichen ausgebreitet ist, wobei Einzelverfahren, Verbundverfahren und einstweiliger Rechtsschutz noch einmal unterteilt sind. Weiterer Bestandteil des Anhangs ist eine Mustersammlung für diverse familienrechtliche Verfahren und ein Verbundurteil. Leider nicht aufzufinden sind Prüfungsschemata, weder für den materiell-rechtlichen noch für den prozessualen Bereich.

Neben dem schon genannten Anhang prägen zwei große Abschnitte das Buch, das materielle Recht im ersten Teil und das Verfahrensrecht im zweiten Teil. Die Ausführungen zu den Regelungen des BGB und anderer Gesetze stehen jedoch immer im verfahrensrechtlichen Kontext. Beginnend mit Verlöbnis und Ehewirkungen streifen die Autoren nahezu jedes Untergebiet des Familienrechts in mehr oder weniger kompakten Kapiteln. Thematisiert werden Güterrecht, Lebenspartnerschaft, Verwandtschafts- und Kindschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, sogar Betreuung und Pflegschaft und in einem Schwerpunktkapitel der Unterhalt während und nach der Ehe.

Das Prozessrecht wird zuerst in einem einleitenden Kapitel erläutert, bevor in eigenen Kapiteln die einzelnen Ehesachen vorgestellt werden und das Verfahren en detail vorgestellt wird. Das Scheidungsverfahren wird dabei genauer als andere beleuchtet. Den weiteren Familiensachen mit und ohne Eltern-Kind-Bezug werden eigene Unterkapitel gewidmet, sodass der Leser sich rasch den perfekten Überblick über die nicht immer einfache Unterteilung der Verfahren verschaffen kann. Ebenfalls ein eigenes und mit dem materiell-rechtlichen Kapitel korrespondierendes Unterkapitel hat das Unterhaltsrecht im Prozess erhalten. Die Klassiker der Assessorklausur, nämlich die Abänderungsklage und die Vollstreckungsabwehrklage sind erfasst aber vergleichsweise karg ausgebaut. Der Versorgungsausgleich ist umfangreich dargestellt und zielt wohl auf den Wahlfachbereich ab. Der vorläufige Rechtsschutz ist gut erfasst worden und auch Sonderthemen wie Gewaltschutzgesetz, Hausrat oder Prozesskostenhilfe sind passend beschrieben.

Dieses Buch hilft zu einem soliden Einstieg in die Materie und verschafft nebenbei ein Kurzrepetitorium zum materiellen Familienrecht. Einige Kapitel ermöglichen eine direkte Umsetzung in Klausurwissen, aber einige Bereiche bleiben mangels Anwendung auf einen größeren Fall zu vage, sodass man sich noch ergänzende Hilfe in Fallsammlungen holen sollte. Ansonsten wird man mit diesem Buch im Gegensatz zu etlichen anderen Darstellungen für Referendare eine Menge Freude haben, denn die Autoren schaffen es, die Materie transparent und interessant zu gestalten.