StudJur-Online - Das junge Jura-Magazin

Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Januar 2009

Rezensionen Januar 2009: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Vier Jahre nach der letzten Auflage und aufgefrischt durch einen Verlagswechsel wird eines der besten Ausbildungswerke für das Ordnungswidrigkeitenrecht den Lesern präsentiert. Im Studium wird man nur selten mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten konfrontiert – private Verstöße einmal ausgenommen. Spätestens mit Beginn der Strafstation wird man aber am Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft mit der Verarbeitung begangener Ordnungswidrigkeiten durch abzuurteilende oder anzuklagende Delinquenten zu tun bekommen. Der Blick in den Kommentar und in das Gesetz hilft dabei aber nur dann, wenn man bereits ein Grundwissen zum Thema erlangt hat. Auf wunderbar kompakten 150 Seiten verhilft der erfahrene Autor zu einem Einstieg in die Materie.
Die Gestaltung besticht durch eine klare und knappe Sprache und das Gesagte wird stets mit aussagekräftigen Beispielen unterstrichen. Die Abgrenzung und Gegenüberschau von Strafprozessrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht gelingt nachvollziehbar und durchweg gut. Es werden Schwerpunkte auf ausgewählte Bereiche gelegt und in der Regel wird nur Relevantes tatsächlich ausführlich umschrieben. Die Verweise auf gängige Kommentare und die wenigen vorhandenen Lehrbücher ist angemessen und stört den Fortgang der Lektüre nicht. Aufbauschemata und ein Anhang ergänzen die Ausführungen.
Inhaltlich werden die Grundzüge des OWiG behandelt, also der dem Strafgesetzbuch ähnliche allgemeine Teil mit Begehungsformen, Konkurrenzen, Begrifflichkeiten und anderem. Weiterhin wird das Bußgeldverfahren mit Vorverfahren, Ermittlungsakten, Zwischenverfahren und gerichtlichem Verfahren samt Rechtsbehelfen eindrucksvoll erläutert und das ständige Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht für den Leser ausgebreitet. Mit gerade einmal fünf Seiten immer noch recht knapp für die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes werden die Verschränkungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat behandelt, da gerade diese gerne als Prüfungsstoff für Klausuren herangezogen werden und wurden, im Gegensatz etwa zum Beschwerderecht, das ausführlich behandelt wird.
Hervorzuheben sind gerade die trotz der Kompaktheit der Darstellung sehr detaillierten Beschreibungen zu den Inhaltsanforderungen des Bußgeldbescheids und möglichen Mängelfolgen, ebenso zur Findung des Bußgeldbetrages unter Berücksichtigung von Bußgeldkatalogen sowie zur Beweisaufnahme während der Hauptverhandlung.
Das Fazit bleibt auch für die Neuauflage gleich: Dieses Buch ist effektiv und leicht durchzuarbeiten. Allein schon deswegen hat es das Potenzial für ein unverzichtbares Werk im Referendariat. Es ist ein klarer Kauftipp!

Meyer-Goßner / Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Auflage, Verlag Vahlen 2008
Wie auch im von ihm verantworteten Standardwerk zur Strafprozessordnung wird ein weiterer literarischer Pfeiler der Ausbildungsliteratur von Meyer-Goßner in die Hände eines Nachfolgers gelegt und so firmiert bei der Neuauflage eines der wenigen wirklich umfassenden Werke zur Formulierung eines Strafurteils erstmals der neue Autor Appl auf dem Buchcover. Auf 370 dicht bedruckten Seiten kann der Referendar und junge Praktiker die Feinheiten des richtigen Strafurteils, von Beschlüssen und des Hauptverhandlungsprotokolls studieren und wie nebenbei von den Erfahrungen der Autoren zehren.
Die Gestaltung des Werks ist angenehm und bietet trotz Verzichts auf graphische Elemente genügend Plastizität, um die Erkenntnis nicht im Theoretischen erschöpft zu sehen. Dies liegt an den zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung des BGH, anhand derer Aufbau und Stil des Urteils nachgezeichnet werden, und an den zusätzlichen konkreten Hinweisen zu angemessenen bzw. unpassenden Sätzen und Bezeichnungen, über die man sich als Jurist zu selten Gedanken macht. Des Weiteren sorgen ausführliche Beispiele für einen guten Gesamteindruck eines Urteils und auch die Gegenüberstellung eines richtigen und eines falsch formulierten Urteils ist erhellend.
Wie bereits erwähnt gliedert sich das Buch in drei Teile, von denen der erste und größte das Urteil selbst betrifft, die weiteren Teile sodann strafprozessuale Beschlüsse und das Protokoll der Hauptverhandlung. Innerhalb des Urteilskapitels werden in den einzelnen Unterabschnitten die Bestandteile der Entscheidung genau abgegrenzt. Urteilskopf und Rubrum finden dabei ebenso Beachtung wie die Feinheiten der Tenorierung, etwa zu Wahlfeststellung, Erfolgsqualifikation sowie Gesamtstrafe. Spezialmaterien wie das Jugendstrafrecht, Entscheidungen im Privatklageverfahren und vor allem Adhäsionsentscheidungen werden erläutert. Nach einem Ausflug zu den anzuwendenden Vorschriften werden die Urteilsgründe umfassend dargestellt. Hier überzeugen die Autoren vor allem durch die mannigfaltigen Untergliederungen nach Begehungsformen oder Tatbeteiligung. Auch Tateinheit sowie Tatmehrheit werden sorgfältig in die Abbildung einbezogen und die Führung eines Indizienbeweises erklärt. Lesenswert sind die Vorgaben zur Strafzumessung bei Bewährung sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie am Ende das Unterkapitel zum Urteil in Bußgeldsachen.
Innerhalb des Beschlusskapitels lernt man wie nebenbei einiges über den Gang des Beschwerdeverfahrens sowie zu zahlreichen Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens. Das Schlusskapitel beinhaltet nicht nur Wissenswertes zum Inhalt des Protokolls, sondern schärft zugleich die Aufmerksamkeit des Referendars für die ungeliebten Revisionsklausuren mit Protokollanalyse: wie soll man diese erfolgreich durchführen, wenn man nicht weiß, was im Protokoll wie und wo stehen muss?
Dieses Buch bietet im Gegensatz zu Konkurrenzwerken sowohl eine umfangreiche theoretische Fundierung des auszusprechenden Urteils als auch einen Leitfaden für eine juristisch, terminologisch und semantisch überzeugende Entscheidung. Gerade der Vergleich mit den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der konkreten Ausformulierung am Sachverhalt macht dieses Buch trotz seines Umfangs zu einem kaum verzichtbaren Begleiter im Vorbereitungsdienst – sofern denn das Landesrecht die Abfassung von Strafurteilen im Examen vorsieht. Dieses seit über 100 Jahren bestehende Werk wird auch weiterhin eine sichere Wissensbasis für junge Juristen sein.

Achenbach / Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Nach fast vier Jahren ist eines der wenigen Standardwerke zum Wirtschaftsstrafrecht endlich in zweiter Auflage erschienen. Knapp über 1300 Seiten erwarten den Leser zum einen zu Themen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie andererseits zu Bezügen zum Zivil- und Verwaltungsrecht, um die Komplexität der wirtschaftsrechtlichen Beziehungen voll zu erfassen.
Die Gestaltung des Handbuchs ist angenehm, beinhaltet allerdings keine graphischen Überraschungen. Die gut untergliederten Einzelkapitel werden von einem umfassenden Fußnotenapparat unterstützt und den Fließtext zieren effektiv eingesetzte Hervorhebungen. Nicht enthalten sind Schaubilder, Prüfungsvorschläge, Muster, prozessuale oder taktische Hinweise.
Positiv hervorzuheben ist die gute Autorenauswahl gerade aus Ausbildungssicht. Hellmann und Nordemann beispielsweise haben durch ihre eigenen Lehrbücher zur jeweils bearbeiteten Thematik bereits Standpunkte gesetzt und können ihr Wissen in diesem Handbuch nun vertieft offerieren. Ebenso sind aus der Studienliteratur bekannte Namen wie Joecks oder Zieschang ein gutes Zeichen für Studenten, die Beteiligung von Heghmanns ein Signal für Referendare, die dessen Namen aus dem Handbuch für staatsanwaltliche Tätigkeit kennen sollten. Generell ist die Mischung aus Praxis und Lehre, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft gelungen.
Die Darstellung beginnt mit einem Überblick zu Sanktionen gegen Unternehmen und der Zurechnung unternehmensbezogenen Handelns. Anschließend wird der Leser über strafrechtliche Produkthaftung samt der schwierigen Beweisführung auf einen Verantwortlichen informiert. Ein erster Schwerpunkt wird mit den Delikten gegen den Wettbewerb gesetzt, wobei UWG und GWB sowie das nationale und europäische Kartellrecht eindrucksvoll gegenübergestellt werden. Spannend liest sich auch das Unterkapitel zur Wirtschaftskorruption. Ebenfalls beeindruckende Lektüre stellt der Abschnitt zum Kriegswaffenkontrollgesetz im Kapitel zu Delikten gegen die staatliche Wirtschaftslenkung dar, welches des Weiteren das Wirtschaftsstrafgesetz oder auch Subventionsbetrug thematisiert. Allgemeinen strafrechtlichen Normen mit strikter Bezugnahme auf wirtschaftsrechtliche Sachverhalte begegnet der Leser im Kapitel zu den Vermögensdelikten und den enthaltenen Erläuterungen zu Betrug, Untreue und Wucher. Gerade hier sind einige der für die Ausbildung wichtigsten Passagen des Buches zu finden, wenn nämlich die Differenzierungen der Untreue im Spiegel der Entscheidungen der letzten Jahre aufbereitet sind.
Kleinere Kapitel widmen sich sodann den Datendelikten, lesenswert vor allem das Unterkapitel zum Internetstrafrecht mit der Anwendung des Tatortprinzips sowie der pragmatisch aufgeführten Strafbarkeit von Internetteilnehmern, sowie den Insolvenzdelikten. Letztere können ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse gar nicht richtig nachvollzogen werden, sodass den Grundbegriffen wie Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu Recht eine deutliche Beachtung innerhalb der Ausführungen zuteil wurde. Nach einem Kapitel zu Bilanz- und anderen Delikten findet der Leser im Kapitel zu Delikten mit Bezug zum Zahlungsverkehr gut erläuterte Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit Zahlungskarten, wobei man dieses Kapitel gerne noch größer ausgearbeitet lesen würde. Beeindruckend ist sodann das Kapitel zu den Kapitalmarktdelikten samt Tatbeständen im KWG oder im WpHG. Die Ausführungen sind in dieser Detailliertheit auch angebracht, gibt es doch eigens zum Kapitalmarktstrafrecht schon eigene Kommentare.
Im Folgenden kann sich der Leser zu Verletzungen des Urheberrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte informieren, anschaulich sind hier die Einzelheiten zur Produktpiraterie. Wiederum praktisch bis in die Ebene des Strafrichters relevant sind die im nächsten Kapitel zu Delikten auf dem Gebiet des Arbeitslebens zu findenden Darstellungen zur Veruntreuung von Sozialversicherungsbeträgen oder zur Schwarzarbeit. Dass der Geldwäsche ein eigenes Kapitel zugewiesen wurde, ist berechtigt und die überzeugenden Erklärungen etwa zur Verdachtsmeldepflicht zeigen die Komplexität der Thematik für die Beteiligten auf. Die prozessual verbesserten Institutionen der Vermögensabschöpfung und Rückgewinnungshilfe werden ebenfalls in einem eigenen Abschnitt vorgestellt und den Schlusspunkt des Werks setzt das Kapitel zu privaten Ermittlungen mit kritischer Würdigung von Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einzelner Handlungen, lesenswert die Unterabschnitte zur Auswertung von Emails und mitgehörten Informationen.
Die Komposition des Handbuchs überzeugt ebenso wie die inhaltliche Ausgestaltung. Die ausgewogene Mischung zwischen thematischer Vielfalt und Detaildichte sorgt für eine Eignung des Buches zum wissenschaftlichen wie zum praktischen Arbeiten. Gerade die effektiv mögliche Nutzung des Buches während des Studiums bei entsprechender Schwerpunktsetzung im Wirtschaftsrecht macht die Lektüreempfehlung leicht. Hinzu kommt eine hervorragende Eignung des Werks für Referendare bei entsprechend gewählten Ausbildungsstationen, etwa bei einer Wirtschaftsstrafkammer oder einer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft. Insgesamt ist diese Neuauflage eine echte Bereicherung für den Buchmarkt.

Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Auflage, Verlag ZAP 2009
Aus dem praktischen strafrechtlichen Alltag sind die Handbücher von Burhoff zum Ermittlungs- und zum Hauptverfahren kaum hinwegzudenken und nun ist auch das Handbuch für den straßenverkehrsrechtlichen Bereich der Ordnungswidrigkeiten neu erschienen. Knapp 1500 Seiten stark ist die alphabetisch sortierte Zusammenfassung diverser Themen zum OWi-Recht und damit einer der wenigen soliden Stichwortgeber für Referendare in der Strafstation.
Die Gestaltung des Handbuchs ist vielseitig und - abgesehen von der unnötigen Verpflanzung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext - richtig gut gelungen. Der Text ist stets übersichtlich gegliedert, mit Hervorhebungen versehen und von Hinweisen und praktischen Tipps ergänzt. Auf der beigefügten CD-ROM findet man zudem Checklisten und Beispiele für Anträge, Urteile oder Beschlüsse. Tabellarische Elemente und Zusammenfassungen von Kapiteln runden die Darstellungen ab.
Trotz des großen Umfangs des Werks werden materiell-rechtlich nur die praktisch relevanten, d.h. aufgrund ihrer Häufigkeit vordringlichen Verkehrsverstöße behandelt, mithin die Klassiker Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Rotlichtverstoß und Verstöße gegen § 24a StVG. Aktuelle Entwicklungen und Verdichtungen in der Rechtsprechung wurden aufgenommen und neben das schon vorhandene Grundlagenwissen gestellt, etwa bei Alkoholverstößen durch Fahranfänger, bei Benutzung von Mobiltelefonen oder bei sonstigen Regelfällen zum Fahrverbot.
Der Leser kann sich verfahrensrechtlich mit einer Vielzahl von Situationen aus dem OWi-Verfahren auseinander setzen, wovon einige zu Recht ausführlicher als andere verfasst wurden. Für die Ausbildung sowohl für die Station als auch für den späteren Berufseinstieg sind, gerade da es im Verfahren um den Fahrerlaubnisentzug gehen kann und somit stets Eile geboten ist, die Ausführungen zum Akteneinsichtsrecht samt Verfahren und Rechtsmittelmöglichkeiten lesenswert. Ebenso zu nennen sind die detaillierten Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Beweisantrag, das Regime der Ablehnungsgründe im OWiG oder auch zu den Beweisverwertungsverboten, des Weiteren das Verfahren rund um § 47 OWiG und den generellen Gang der Hauptverhandlung in OWi-Sachen. Interessante Einzelheiten findet der Referendar in den Erläuterungen zur seltenen Pflichtverteidigung in OWi-Sachen, im kompakt gehaltenen Kapitel zu den Konkurrenzen sowie in den sehr ausführlich beschriebenen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde. Klausurrelevanz haben zudem die Abschnitte zum Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren und die Abbildung der Unterbrechungstatbestände nach dem OWiG. Höchst aktuell sind zudem die in die praktische Mandats- und Büroführung hineinreichenden Hinweise zur anwaltlichen Vollmacht sowie zu den Zustellungsvorschriften samt möglicher Mängel und Auswirkungen auf Bußgeldbescheid und Verjährung.
Über den Bedarf des Vorbereitungsdienstes hinaus gehen die Spezialkapitel zu den materiell-rechtlichen Verstößen und die dabei durchzuführenden Tatsachenermittlungen bzw. die Angriffe hiergegen. Die Geschwindigkeitsmessungen sind ebenso präzise erfasst wie die diversen Nachweise an die Trunkenheit. Komplex, aber in angemessener Detailliertheit aufgefächert stellen sich zudem die Kapitel zum Fahrverbot dar, die sich aber zur Lektüre während der Ausbildung nur lohnen, wenn man das Verkehrsrecht zum späteren Berufsschwerpunkt erkoren hat.
Man kann dieses Handbuch mit Fug und Recht als einen hervorragenden Begleiter im straßenverkehrsrechtlichen Arbeitsalltag bezeichnen und damit qualifiziert sich das Werk gleichsam automatisch für die Benutzung durch Referendare. Wo wenn nicht in Verkehrs-OWis muss der junge Jurist lernen, dass er effektiv und am Mandantenwunsch ausgerichtet verwertbare Ergebnisse schaffen muss und sich nicht mit wissenschaftlichen Ansichten oder abweichenden Meinungen den Denkweg versperren darf? Die hier beispielhaft gebotene zielgerichtete Verschränkung von Materie und praktischer Anwendung sollte auch bei Referendaren zu raschen Erkenntnisgewinnen und vor allem sicherer Handhabe der ungewohnten Thematik führen. Optimal wäre allerdings die vorherige Lektüre eines Einstiegswerks wie dem von Bohnert (s.o.), um von den pragmatischen Darstellungen der erfahrenen Autoren nicht überfordert zu werden.

Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Als Spezialtitel für die strafrechtliche Praxis stellt das vorliegende Werk eine besondere Herausforderung für den Leser dar, da sich gerade im Arztstrafrecht juristische und medizinische Kenntnisse überschneiden und vermischen, mithin Interdisziplinarität mehr als etwa im Straßenverkehrsrecht erforderlich ist. Auf mehr als 720 Seiten kann man sich über das materielle und prozessuale Arztstrafrecht informieren, wobei der Schwerpunkt klar und zu Recht auf dem materiellen Recht liegt.
Für den Ausbildungsbereich vorteilhaft ist der Einsteig in die Thematik mit bekannten und nachvollziehbaren Delikten, nämlich den Fahrlässigkeitstatbeständen der Tötung und Körperverletzung. Dieses Kapitel stellt mit fast 300 Seiten Stärke den absoluten Schwerpunkt des Buches dar und spiegelt damit auch den Großteil der tatsächlichen Strafvorwürfe wieder. Der Aufklärungsmangel in zahlreichen Facetten ist eines der Hauptthemen des Abschnitts, aber auch dogmatische Klassiker wie die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit werden präsentiert. Spannend zu lesen sind die immensen Fehlerquellen mit strafrechtlichen Folgen bei der Arbeitsteilung und Delegation. Mit der Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage der Kausalität muss sich der Leser intensiv auseinander setzen, ebenso mit nahe liegenden Rechtfertigungsgründen.
Weitere, deutlich kleinere Kapitel befassen den Leser mit unterlassener Hilfeleistung, dem Schwangerschaftsabbruch, der Organentnahme sowie strafrechtlich relevantem Handeln im Bereich der Gentechnologie. Gelungen und im vorhandenen Umfang pragmatisch wie präzise erfasst sind die strafrechtlichen Probleme rund um die Sterbehilfe, sowohl die aktive als auch die passive Variante, wobei besonders die Erklärungen zur Maßgeblichkeit des mutmaßlichen Willens des urteilsunfähigen Patienten gefallen. Im Folgenden werden Daten- und Urkundendelikte thematisiert, ebenso Handlungen mit Bezug zu Betäubungsmittelstrafbarkeit, das Gewerbestrafrecht oder auch die Arzneimittelprüfung. Erfreulich detailliert wird der Leser mit den Tatbeständen der Vorteilsannahme sowie der Bestechlichkeit konfrontiert, insbesondere die Verflechtungen zwischen Arzt und Industrie werden instruktiv aufgegriffen. Die Schlusskapitel des materiellen Teils erläutern den Abrechnungsbetrug sowie die Untreue.
Im verfahrensrechtlichen Abschnitt wird in sehr genauer Weise die Stellung und Funktion des Anwalts im Arztstrafrecht abgebildet und so die eigentliche Thematik der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ gefördert. Die Aufgaben gegenüber den möglichen zu vertretenden Verfahrensbeteiligten sind differenziert ausgeführt, die Beschreibung der Aufklärung des Arztes ist lesenswert. Hiernach wird die Tätigkeit des Verteidigers während der jeweiligen Abschnitte des Verfahrens präsentiert. Die Vermeidung der Anklage als Hauptziel wird schön anhand des prozessualen Gestaltungsspielraums aufbereitet und bewertet, sodass das Kapitel zur eigentlichen Hauptverhandlung zu Recht kurz gefasst wurde, wenngleich man sich hier viel genauer die Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten und deren zu befragenden Verfassern gewünscht hätte. Den Abschluss des Buches bilden die Ausführungen zu Rechtsfolgen arztstrafrechtlichen Vergehens, wobei wie zu erwarten war nicht nur die klassischen Elemente des StGB erfasst, sondern gerade auch die berufsständischen Rechtsfolgen vermittelt werden und sogar die hochschulrechtlichen Auswirkungen genannt sind.
Die Gestaltung des Buches ist im Gegensatz zu sonstigen, „praktischen“ Werken, keine Offenbarung, was die konkreten Arbeitshilfen angeht. Hingegen findet man in anschaulicher und didaktisch ansprechender Weise die Verknüpfung von Fließtext und Beispielen aus der Rechtsprechung, sodass die jeweils besprochenen Themenkreise direkt in den Wissensspeicher übergehen können, wenn man sich tatsächlich durch die konkretisierenden Bestandteile arbeitet. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen, die Bandbreite der Fußnoten sehr positiv.
Es ist völlig klar, dass dieses Werk für Studenten und Referendare nicht zum Allgemeinwissen für die Examina heranzuziehen ist. Dennoch ist für den Ausbildungsbereich im Rahmen der Spezialisierung auf strafrechtliche und sogar medizinrechtliche Tätigkeitsfelder kaum ein Werk so geeignet wie dieses, um den Wissensstand zum Thema aktuell und anschaulich abzubilden. Durch die starke Bezugnahme auf die Rechtsprechung und vor allem die kritische argumentative Auseinandersetzung mit dieser gelingt auch Studenten der Einsteig in die Thematik und man verliert rasch die vordergründige Angst vor dem scheinbar abstrakten Rechtsgebiet.

Föhrig, Kleines Strafrichterbrevier, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Mehr ein Stück guter juristischer Unterhaltung als ein echter Wegweiser auf dem Weg zum Examen stellen die Erinnerungen und Anleitungen des verstorbenen Berliner Richters Föhrig dar. Wenn die Mitherausgeberin Harms das Bonmot des BGH zitiert „Föhrig wird nicht aufgehoben“ und damit inzident die hohe Qualität seiner Urteilsbegründungen bezeugt, zeigt das dem jungen juristischen Leser deutlich auf, dass ein gutes Urteil und der sichere Weg dorthin die Krönung durch die Wertschätzung der höchsten Strafinstanz erfahren kann. Auf knapp 140 Seiten kann der Leser am Wissen des Autors und den Begleitworten der Herausgeber teilhaben.
Die erzählende Art des Autors wird durch geschickt eingestreute Beispiele und Redeexemplarien ausgeschmückt und seine eingeflochtenen Erinnerungen bis hin zu seiner Ausbildung und Examensprüfungen nehmen den Leser an die Hand und führen ihn geschickt durch das gesamte Buch. Beachtenswert ist zudem, dass die Auseinandersetzung mit modernen Anforderungen an die richterliche Tätigkeit, Stichwort „Management“, ebenso zu finden ist wie die plastische Hinführung zum korrekten Urteil samt aller rechtlicher und menschlicher Hindernisse. Die Spruchkammern des Landgerichts werden vom Autor, weiland selbst VRiLG, genauestens porträtiert und die Hauptverhandlung samt Vorbereitung sowie die Ausarbeitung der Urteilsbegründung erläutert, nicht ohne die bereits genannten Kolorationen. Dabei ist es durchaus amüsant, wie der Umgang mit diversen Typen von Strafverteidigern gepflegt wurde. Gestreift werden die Strafvollstreckungskammern, die ständig wachsende Dezernatsarbeit sowie das nur scheinbar sorglose und unabhängige Dasein des Strafrichters.
Einen Charakterkopf wie den Autor zeichnet vor allem aus, trotz anderweitiger Befindlichkeiten seiner Umwelt das richtige Wort auszusprechen, die ersichtlichen Mängel beim richtigen Namen zu nennen und der Rechtsverfolgung somit zur erforderlichen Effektivität zu verhelfen. Gerade dies ist einer der meiner Ansicht nach wichtigsten Aspekte der Lektüre dieses Buches: ein Richter darf sich nicht verstecken, muss sich mit Akten, Sachverhalten und Menschen auseinander zu setzen wissen und dabei dennoch qualitativ überzeugen. Diese hohen Anforderungen an die Justiz gelten damals wie heute und nur an beeindruckenden Vorbildern wie dem vorliegenden können sich junge Richter und Staatsanwälte aufrichten und ausrichten. Wenn man im justiziellen Alltag erlebt, mit welchen Nickligkeiten und Nichtigkeiten man sich von Beginn an herumschlagen muss, ist der Kontakt mit solchen fachlichen und menschlichen Koryphäen eine Wohltat, sodass selbst bei gerade real nicht greifbaren Vorbildern die Lektüre dieses Büchleins neuen Arbeitsmut schöpfen lässt. Wohl dem der beides hat, reale Vorbilder und dieses Buch.

Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen

Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage, Verlag C.H.Beck 2008
Nach drei Jahren hat Kristian Kühl sein mit 813 Seiten recht umfangreiches Buch wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Auch ohne gesetzgeberische Änderungen des Allgemeinen Teils des StGB sind einige wichtige Neuerungen in die nun vorliegende sechste Auflage eingearbeitet worden. Auf diese Veränderungen weist der Autor in seinem Vorwort hin. Durch die jeweilige Angabe der Fundstelle kann sich der Leser sofort einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen machen. Insbesondere aktuelle Themen wie das Mannesmann-Verfahren (Stimmenthaltung, Vorsatz und Irrtum bei Untreue), das Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Flugzeugen bei Terrorangriffen) oder auch der Fall Motassadeq (Beihilfevorsatz) werden bekanntlich oft zum Gegenstand von Prüfungen gemacht.
Wer sich mit dem Buch intensiv beschäftigen möchte, sollte zunächst die mit dem Buch verfolgten Ziele des Autors kennen lernen. Die Zielsetzung des Lehrbuches ist in dessen § 1 I. erläutert. Besonders hervorzuheben ist der ehrgeizige Anspruch des Autors, sämtliche in der Literatur vorzufindenden Übungsfälle zum Allgemeinen Teil des Strafrechts auszuwerten und an geeigneter Stelle zu zitieren. Das Buch soll keine Sammlung mit ausformulierten Klausuren darstellen. Der Leser soll durch die angegebenen Fundstellen vielmehr in die Lage versetzt werden, die gerade in dem Lernbuch vermittelte Thematik durch die Bearbeitung dazu passender Klausuren zu vertiefen und in die Fallbearbeitung umzusetzen. Durch die Auswertung der ganzen Bandbreite an Fällen, weiß Kühl, welche Problemkonstellationen besondere Prüfungsrelevanz besitzen. Aufgrund dieser Erfahrungen erfolgt die Schwerpunktsetzung in dem Buch. Besonders klausurrelevante Bereiche werden ausführlicher behandelt als andere, die nur kurz angerissen oder gar nicht erörtert werden (zum Beispiel: Rechtsfolgen der Tat mit Ausnahme der Konkurrenzen, Strafantrag, Verjährung, Zeit und Ort der Tat etc.).
Inhaltlich gibt es einige sehr lesenswerte Kapitel. So kann man das Kapitel zum Versuch mit Nachdruck zum Durcharbeiten empfehlen. Hier sollte der Lernende ein besonderes Augenmerk auf die neueren Entwicklungen legen, vor allem zum Versuchsbeginn bei der Brandstiftung, zum Rücktritt nach § 31 und zum Teilrückritt von einer Qualifikation. Darüber hinaus überzeugen die gesamten Erläuterungen zu Täterschaft und Teilnahme. Auch das Kapitel zur Notwehr ist gut gelungen. Letztlich sollte man sich auch mit der lesenswerten Darstellung der Konkurrenzen befassen, deren sichere Beherrschung bereits im Studium erwartet wird und auch im Referendariat von großer Bedeutung ist. Die Einführungen zu den einzelnen Bereichen sind sehr verständlich gestaltet und angenehm zu erarbeiten.
In jedem Kapitel findet der Leser die angesprochenen Hinweise auf die „Übungsfall-Literatur“, anhand derer der Lernende gezielt die behandelte Thematik vertiefen kann. Darüber hinaus helfen auch die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten bei der Recherche nach geeigneter Ausbildungsliteratur weiter. Das Buch schließt mit einem ausführlichen Sachregister. Der Text ist durch den richtigen Einsatz von Fettdruck und verschiedener Schriftgrößen lesefreundlich gestaltet. Leider wird auf den Einsatz von Übersichten und Schemata verzichtet.
Mancher Student wird von dem großen Umfang des Buches abgeschreckt sein. Allerdings sollte das Werk nicht nur für Hausarbeiten und als Nachschlagewerk eingesetzt werden, da es vor allem als Lernbuch dienen sollte.
Das Buch überzeugt durch eine gelungene Schwerpunktsetzung. Die Verweisungen auf die zu dem jeweiligen Thema passenden Klausuren und Fälle in der Ausbildungsliteratur sind Gold wert und ermöglichen den Lernenden eine gezielte Behebung von Problemen bei der Umsetzung von vorhandenem Wissen in die Fallbearbeitung. Aufgrund des großen Umfangs von über 800 Seiten und des für die Ausbildung wertvollen Inhalts des Buches ist der Preis von knapp 30 Euro durchaus angemessen.

Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München

Sauer, Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
„Konsensuale Verfahrensweisen“, „Absprachen“ und „Deals“ im Strafprozess sind seit über einem Vierteljahrhundert Gegenstand der strafrechtlichen Diskussion und seit der Grundsatzentscheidung in BGHSt 43, 195 vor etwas über zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich höchstrichterlich anerkannt. Entsprechend umfangreich ist zwischenzeitlich die diesbezügliche Literatur. Dirk Sauer, Rechtsanwalt in Mannheim und Fachanwalt für Strafrecht hat es sich in seinem in erster Auflage in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ des C. F. Müller-Verlags erschienenen Werk zum Ziel gesetzt, insbesondere Möglichkeiten und Grenzen konsensualer Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und diese wiederum speziell aus der Perspektive eines Strafverteidigers darzustellen. In drei Schritten geht er auf die dogmatischen Grundlagen konsensualer Verfahrensweisen ein, stellt dann in einem zweiten Schritt die rechtlichen Vorgaben im Einzelnen dar und versucht im dritten Schritt auf diese Basis konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Dabei beschränkt er sich nicht auf Urteilsabsprachen, sondern geht auch auf die Möglichkeiten konsensualer Verfahrenserledigung im Strafbefehlsverfahren, etwa durch Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO, und auf verfahrensgestaltende Absprachen, beispielsweise im Hinblick auf eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen und den Umgang mit der Presse ein.
Dass sich Sauer im ersten Teil in der Auseinandersetzung mit den Grundsatzentscheidungen BGHSt 43, 195 und BGHSt 50, 40 einerseits, absprachekritischen Stellungnahmen in der Literatur andererseits um eine eigenständige „Absprachedogmatik“ bemüht, mag für anwaltliche Praktikerliteratur ungewöhnlich erscheinen, ist deswegen aber nicht weniger anerkennenswert. Sein Ergebnis, wonach die gezielte Suche nach dem Konsens im Strafverfahren unbedenklich erscheine und die „fundamentalistische“ Kritik in der Literatur sich in Wirklichkeit nur gegen punktuelle Missstände richte, erscheint leider wenig überzeugend. Namentlich in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren lassen sich Absprachen weder mit einem Sinnwandel „von der Vergeltung zur Prävention“ noch mit dem Bemühen einer Stärkung des „Opfers als Prozesssubjekt“ ernsthaft rechtfertigen. Es stellt sich zudem die Frage, ob nicht die vermeintlich punktuellen Missstände nicht symptomatisch für Versuche sind, in einem hoheitlichen Eingriffsverfahren Handlungsformen anzuwenden, die im Grundsatz von einer ebenbürtigen Gleichordnung der Beteiligten ausgehen.
Im zweiten Teil stellt Sauer nicht nur die rechtlichen Vorgaben für Urteilsabsprachen nach der Rechtsprechung des BGH, sondern auch für die – in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen besonders bedeutsamen – verfahrensbeendenden  Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung dar. Der Verteidigerperspektive entsprechend, weist er nicht nur auf mögliche Haftungsrisiken sondern auch auf mögliche außerstrafrechtliche Konsequenzen der einzelnen Erledigungsformen hin, so beispielsweise auf berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte und disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte. Hier weist er zu Recht auf die gravierende disziplinarrechtliche Relevanz von Zugriffsdelikten und Bestechlichkeit als innerdienstlicher Verfehlung hin, es fehlt allerdings die Abgrenzung zum außerdienstlichen Fehlverhalten: so werden beispielsweise Steuerdelikte als außerdienstliche Verfehlungen außer bei Finanzbeamten nur sehr selten zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen.
Im dritten Teil wird nochmals deutlich, dass sich konsensuale Verfahrensweisen weder im rechtsfreien Raum abspielen noch die rechtliche Durchdringung des Prozessstoffes in prozessualer und materieller Hinsicht ersetzen können, vielmehr der Strafverteidiger, der gleichsam „ins Blaue hinein“ das „Dealen“ beginnt, regelmäßig nicht nur seinem Mandanten schadet, sondern selbst haftungs- und berufs-, möglicherweise auch strafrechtliche Risiken eingeht. Gleichzeitig findet sich in diesem Teil aber auch eine Vielzahl an Hinweisen sowohl für die Entscheidung, ob sich ein Strafverfahren generell für konsensuale Verfahrensweisen eignet, als auch für den gegebenenfalls für eine Verständigung einzuschlagenden Weg.
In der juristischen Ausbildung wird die Praxis der konsensualen Verfahrensweisen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen nur ausnahmsweise Bedeutung erlangen, so z. B. im Rahmen spezifischer Seminararbeiten, Schwerpunkt- oder Wahlpflichtfächer. Sauers Werk ist insofern primär für Praktiker interessant. In dem – notwendigerweise informellen – Feld der konsensualen Verfahrensweisen ist für alle Beteiligten eigene Erfahrung zwar im Grunde unersetzlich, zumal auch das erforderliche gegenseitige Vertrauen der Akteure vielfach erst mit der Zeit wächst. Gerade wegen seiner Orientierung an der Perspektive des Verteidigers ist Sauers Werk für Rechtsanwälte und insbesondere auch in Steuerstrafverfahren tätige Steuerberater aber ein guter Einstieg in dieses heikle Thema.

Von Ref. iur. Denise Kühn, Jena

Joecks, Studienkommentar Strafprozessrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Der Studienkommentar von Joecks ist wohl eines der beliebtesten Werke unter den Studenten. Denn er besticht - auch im Strafprozessrecht - einerseits mit seiner kompakten und übersichtlichen Darstellung des für das Staatsexamen wichtigen Prüfungsstoffs. Andererseits ist er als Kombination aus Lehrbuch, Kommentar und Repetitorium bestens zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung geeignet. Er richtet sich darüber hinaus auch an Referendare sowie junge Juristen, die sich noch einmal mit dem Strafprozessrecht beschäftigen wollen.
Der in der zweiten Auflage erschienene Kommentar erörtert die relevanten Themenschwerpunkte, wie z.B. die Verfahrensgrundsätze im ersten Rechtszug, den Gang des Strafverfahrens, die Rechtskraft, die Rolle der Verfahrensbeteiligten, Zwangsmittel sowie die Voraussetzungen der Rechtsbehelfe.
Zunächst wird dem Leser auf etwa 50 Seiten noch einmal das Wichtigste zum Strafprozessrecht näher gebracht. So werden z.B. ein Überblick über den Gang des Strafverfahrens bzw. die Aufgaben der Verfahrensbeteiligten gegeben sowie allgemeine Probleme zur Wiederholung zusammengefasst. Anschließend folgen die Kommentierungen, die in ihrer Länge und Intensität das wiedergeben, was auch von besonderer Bedeutung ist. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, im Wesentlichen den kompletten Bereich des Strafprozessrechts abzubilden. Lediglich die für die Prüfung nicht relevanten Gesetzestexte, wie z.B. die Datenschutzvorschriften der §§ 474 ff. StPO, wurden nicht abgedruckt. Ansonsten werden ausführlich die Bereiche behandelt, die entweder für das Erste oder Zweite Staatsexamen von Bedeutung oder besonders praxisrelevant sind. Auffällig ist hierbei jedoch, dass Joecks nicht, wie dies im Studienkommentar zum StGB der Fall ist, den Pflichtstoff in den einzelnen Bundesländern durch Sternchen gekennzeichnet hat.
Auf den ersten Seiten findet sich allerdings eine hilfreiche Tabelle, die die wichtigsten StPO-Probleme in der Ersten Juristischen Prüfung wiedergibt. Diese enthält verschiedene Thematiken wie beispielsweise Absprachen im Strafprozess, den Einsatz von Brechmitteln, die Bindung des Staatsanwalts an Präjudizien oder die Verwertungsverbote sowie die jeweilige Fundstelle im Buch. Dies ist sinnvoll, da dem Examenskandidaten eine Übersicht über Problematiken gegeben wird, die von ihm als Grundwissen in Form einer prozessualen Zusatzfrage oder in der mündlichen Prüfung abverlangt werden können.
Die übersichtlichen Kommentierungen enthalten zudem in fett gedruckter Schrift die wesentlichen Begriffe. Verschiedene Beispiele bzw. Beispielsfälle tragen zum besseren Verständnis bei. Selbstverständlich wird auch in dieser Auflage an verschiedenen Stellen auf eine weiterführende Literatur verwiesen. Dies zusammen ermöglicht ein vertieftes Befassen mit der Materie.
Gesamteindruck: Der Studienkommentar zum Strafprozessrecht überzeugt in Bezug auf sein Preis-Leistungs-Verhältnis und ist jedem, der sich mit dem Strafprozessrecht beschäftigen und ein solides Grundwissen aneignen möchte, zu empfehlen.

Franz Streng, Jugendstrafrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Das in der zweiten Auflage erschienene Lehrbuch zum Jugendstrafrecht aktualisiert das Studienbuch im Ganzen und ergänzt es in einigen Bereichen. Es zeichnet sich durch seine kompakte Darstellung des für den Schwerpunktbereich relevanten Prüfungsstoffs aus und überzeugt durch die umfassende Erörterung. Es richtet sich demzufolge vorwiegend an Studenten der Rechtswissenschaft, ist allerdings auch für Rechtsreferendare bzw. Berufsanfänger in der Jugendjustiz als Einstiegshilfe bestens geeignet.
Zunächst wird im ersten Teil Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege erläutert. Hierbei geht der Autor der Frage der Notwendigkeit eines besonderen Jugendstrafrechts nach und stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt. Auch werden geschichtliche Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen. Sodann befasst sich Streng mit dem Geltungsbereich des JGG sowie der Stellung Heranwachsender im Jugendstrafrecht. Anschließend wendet sich der Verfasser der Jugendgerichtsverfassung sowie den Verfahrensbeteiligten zu und erörtert auf knapp 50 Seiten die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens. Hierzu zählen u.a. die vorzeitige Beendigung des förmlichen Strafverfahrens im Wege der sog. Diversion, die Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung oder das vereinfachte Jugendverfahren gem. §§ 76 f. JGG. Im vierten Teil schließt sich die Behandlung des Rechtsfolgensystems an, wobei die Rechtsfolgen des JGG zunächst überblicksartig wiedergegeben werden und im fünften und vorletzten Teil des Buches ausführlich besprochen werden. Hierbei geht der Autor auch auf den, durch die „Förderalismusreform“ nunmehr den einzelnen Bundesländern zugeordneten, Jugendstrafvollzug detailliert ein. Auffällig ist, dass dieses Werk durch die gesetzgeberische Tätigkeit mit seinen derzeitigen kriminalpolitischen Verschärfungstendenzen gekennzeichnet ist. Dies wird vor allem im Kapitel zur Sicherungsverwahrung deutlich, wobei die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nunmehr auch gegen Jugendliche möglich ist. Thema des letzten Teils sind die Rechtsmittel sowie das Zentral- und Erziehungsregister. Ergänzt wird das Lehrbuch durch einen umfangreichen Katalog von Prüfungsfragen zur abschließenden Lernkontrolle.
In Anlehnung an die Vorauflage werden höchstrichterlich entschiedene Fälle dargestellt und kommentiert. Zur Vertiefung wird zudem auf eine umfangreiche weiterführende Literatur verwiesen. Allerdings findet der Leser nur wenige Schaubilder oder Tabellen. Dennoch ist dies der Übersichtlichkeit nicht enorm abträglich, da wichtige Stichworte in fett gedruckter Schrift das Wesentliche hervorheben und der Aufbau klar gegliedert sowie verständlich ist.
Das Lehrbuch zum Jugendstrafrecht kann in Hinblick auf seine Aktualität fast nicht übertroffen werden und ist auch aufgrund seines Preis-Leistungs-Verhältnis nur zu empfehlen.

Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg

Wessels / Beulke, Strafrecht AT, 38. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Wessels / Hettinger, Strafrecht BT 1, 32. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Die Lehrbücher „Strafrecht Allgemeiner Teil“ und „Strafrecht Besonderer Teil 1“ von Wessels/Beulke bzw. Wessels/Hettinger, die in derselben Reihe des C.F. Müller Verlags erschienen sind, sind Klassiker unter den Strafrechtslehrbüchern und mittlerweile alt bewährt, wie man an den hohen Auflagenzahlen sieht. Beide Bücher eignen sich sowohl für Studenten in den Anfangssemestern, um sich einen Einblick in die Materie des Strafrechts zu verschaffen und sich auf die Schein- bzw. Zwischenprüfungsklausuren vorzubereiten, als auch für die Examenskandidaten zur umfassenden Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfungen. Nur für manche Studenten ohne jegliche rechtliche Vorkenntnisse können die abstrakte und noch ungewohnte Ausdrucksweise der Autoren und der dicht gefasste Stoff teilweise noch etwas Verständnisschwierigkeiten bereiten. Im Gegensatz zu anderen Strafrechtslehrbüchern, die meist sehr umfangreich und zum Lernen fast zu ausführlich sind, ist der Stoff hier jeweils knapp aber trotzdem kompakt, präzise und umfassend wiedergegeben.
Das Lehrbuch für den Allgemeinen Teil des Strafrechts bietet eine gute Einführung in die Dogmatik des Strafrechts und verschafft dem Studenten einen Überblick über die vorsätzlichen und fahrlässigen Begehungsdelikte, die Unterlassungsstraftaten und die Lehre der Konkurrenzen. Auch zu in anderen Lehrbüchern ausgelassenen Fragen, wie zum Beispiel zur Schuldbegriffsdiskussion, oder zum europäischen Strafrecht nehmen die Autoren Stellung. Gut gelungen ist der Anhang, in dem Übersichten zur Lehre von der Straftat, die Methode der Fallbearbeitung zusätzlich mit ausführlichen Schemata zu den einzelnen Delikten, sowie zur Mittäterschaft, mittelbaren Täterschaft und Teilnahme und dem Irrtum über Rechtfertigungsgründe dargestellt sind. Behandelt werden jegliche examensrelevante Probleme des allgemeinen Strafrechts.
Auch das Lehrbuch für Strafrecht BT 1, das Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte bearbeitet, deckt bis auf die Vermögensdelikte, die im Band Strafrecht BT 2 derselben Reihe enthalten sind, alle für das Examen bedeutsamen Felder ab und kann somit einen Vollständigkeitsanspruch erheben. Gut gelungen ist hier, dass die einzelnen Tatbestandsmerkmale immer auch anhand von weniger offensichtlichen Beispielen mit dazu angegebener Gerichtsentscheidung oder Literaturverweisen genauer dargestellt werden.
Meinungsstreitigkeiten werden in aller Regel näher dargelegt. Ansonsten wird durch zahlreiche Fußnoten auf weitere Quellen verwiesen, die ergänzend herangezogen werden können und herangezogen werden sollten, um sich einen tieferen Einblick in die Materie zu verschaffen. Denn die von den Autoren vertretenen Meinungen werden teilweise umfassender behandelt, als andere Ansichten. Den Verfassern ist aber zugute zu halten, dass sie eine gute Abgrenzung zwischen wichtigeren, ausführlicher behandelten, und unwichtigeren Punkten schaffen und die häufigsten Definitionen in einprägsamer Sprache nahe bringen. So werden zum Beispiel die Einführungskapitel im Band zum Allgemeinen Strafrecht, in denen die Autoren auf die Einteilung der Delikte oder auch die Auslegungsregeln eingehen, recht knapp gehalten und die klausurrelevanten Themen, wie zum Beispiel der Versuch oder oben bereits genannte Inhalte ausführlicher dargestellt.
Die beiden Lehrbücher entsprechen sich nicht nur in dem modernen, aber doch altbewährten blauen Layout, sondern auch im Aufbau und Darstellungsschema, was für den Leser von Vorteil ist. Zu jedem Paragraphen eines Kapitels befinden sich anfangs Einstiegsfälle, die meist Entscheidungen aus der Rechtsprechung nachgebildet wurden. Ziel der Autoren ist es, dass der Student mit Hilfe der gelesenen Inhalte des jeweiligen Kapitels in der Lage ist bzw. angeregt wird, den Fall selbst zu lösen, um den Stoff besser aufzunehmen. Zusätzlich wird durch weitere Beispiele im Text die Lösung bzw. der Lösungsweg veranschaulicht und weitere Probleme des Stoffes dargestellt.
Dadurch dass das die Bücher in zahlreiche Kapitel unterteilt und mit Randnummern gegliedert, viele Absätze eingebaut, die Einstiegsfälle und Lösungen grau untermalt sind und das Schriftbild in Größe, Kursivität und durch „fettes“ Hervorheben der Schlagworte variiert, wird das Erfassen der Inhalte erleichtert und Übersichtlichkeit geschaffen. Des Weiteren bieten beide Bände zusätzlich Aufbauschemata, die eine Hilfe für das Erlernen einer zweckmäßigen Fallprüfung und des richtigen Lösungsaufbaus darstellen. Nicht nur die Tatbestandsmerkmale werden in einer stets zu vertretenen Reihenfolge wiedergegeben, sondern es werden auch die zuvor besprochenen Probleme eingeordnet. Erwähnenswert ist, dass alle Bücher dieser Reihe von einem Klausurenkurs ergänzt werden, auf dessen Beispielfälle im Regelfall von den Autoren verwiesen wird.
Ein Pluspunkt bei den neu erschienenen Auflagen ist die beigefügte CD, die man durch einen Aufpreis von 4 € erhält. Darauf sind zahlreiche von den Autoren aufgrund didaktischer Gesichtspunkte ausgewählte und zitierte Gerichtsentscheidungen zu finden, nicht nur des BGH, sondern auch des Reichsgerichts, wobei die Vollständigkeit der Datenbank erst mit den Entscheidungen ab dem Jahr 2000 beginnt. Die davor liegenden Entscheidungen sind auf die Wichtigsten beschränkt.
Die Software ermöglicht digitale Notizen, das Markieren von Textstellen, eine Volltextsuche und das systematische Suchen z.B. nach Fundstellen im Buch, wobei einzelne Passagen ausgedruckt werden können und die wichtigsten Stellen der Entscheidungen fett hervorgehoben sind. Auch die genauen Seitenangaben der Original-Fundstellen sind mit angegeben. Die CD stellt einen Anreiz für Studenten dar sich mit Gerichtsentscheidungen auseinander zu setzen und diese nachzulesen. Vor allem beim Erstellen von Hausarbeiten ist das von Vorteil.
Aufgrund ihrer Kompaktheit, Übersichtlichkeit und Vollständigkeit sind beide Lehrbücher sehr empfehlenswert.

Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg

Wessels / Hillenkamp, Strafrecht BT 2, 31. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
In nunmehr 31. Auflage erscheint der zweite Teil zum Strafrecht BT. Das Werk, das längst zu den Standardlehrbüchern gehört, bietet auf ca. 450 Seiten in gebotener Tiefe alles Wissenswerte zum behandelten Rechtsgebiet.
Die Vermögensdelikte, die nicht zuletzt wegen ihres Umfangs und der zum erfolgreichen Bestehen einer Klausur unumgänglichen Kenntnis umfassender Rechtsprechung nicht zu den beliebtesten Feldern im Jurastudium gehören, werden ergänzt um Fallbeispiele und übersichtliche Schemata dargestellt. Der aus dieser Reihe bekannte Aufbau aus an Urteilen angelehnten Fallbeispielen am Anfang der Kapitel und einer gut strukturierten Lösung am Ende wurde auch hier beibehalten. Die angenehm zu lesenden Textblöcke sind gut sichtbar voneinander getrennt, was auch eine punktuelle Lektüre möglich macht.
Lediglich die Definitionen, die zwar meist, aber nicht immer, mit kleinen Abständen zum übrigen Text dargelegt sind, hätten noch besser abgegrenzt werden können. Hierbei hätte man von einfachen, aber deutlichen Markierungstechniken effektiv Gebrauch machen können, zumal die Beherrschung von Definitionen gerade in diesem Rechtsgebiet von entscheidender Bedeutung ist.
Die Autoren stellen das Rechtsgebiet vollständig dar, verzetteln sich aber nicht übermäßig in dogmatischen Abgründen. Die einschlägige Rechtsprechung ist eingearbeitet und kann auch auf der beiliegenden CD noch einmal ausführlich nachgelesen werden. Dies macht insbesondere die Juris-Recherche überflüssig und spart so erheblich Zeit. Noch effektiver wäre die Lektüre allerdings, wäre das Urteil, an das der jeweilige Beispielsfall am Anfang eines Kapitels orientiert ist, kurz genannt.
Insbesondere auf die Argumentationsweise wird in den Erläuterungen besonderen Wert gelegt, was jedem Leser für seine Prüfungen nur zugute kommen kann. Vertiefende Darlegungen sind für den interessierten Studenten wie üblich etwas kleiner gedruckt an geeigneter Stelle eingefügt. Auf diese Weise bleibt es jedem zu einem gewissen Maße selbst überlassen, in welcher Tiefe er in die Materie eindringen will. Besonders zu memorierende Begriffe sind fett gedruckt, zwingende Prüfungspunkte eines Tatbestands gut hervorgehoben. Sehr hilfreich sind auch die übersichtlichen Schemata zu vielen Delikten, die noch einmal einen guten Überblick für die Prüfungsvorbereitung bieten.

Der gesamte Aufbau und die Darstellungsweise zeugen von dem in vielen Auflagen gewonnen und immer weiter entwickelten didaktischen Konzept des Buches. Besondere Überraschungen sind zwar nicht zu erwarten, jedoch orientiert sich das Werk wirklich an den Bedürfnissen der Leserschaft und bietet gut zu erlernendes und solides Wissen zu den Vermögensdelikten.