Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen Februar 2004: Strafrecht
Von Benjamin Krenberger
Kindhäuser, Lehrbuch des Strafrechts Besonderer Teil I, 1. Auflage,
Verlag Nomos 2003 und Kindhäuser, Lehrbuch des Strafrechts Besonderer
Teil II, 3. Auflage, Verlag Nomos 2003
Der Autor ist durch zahlreiche Beiträge zur Ausbildungsliteratur
bekannt und liefert mit den Neuauflagen der Bände zum Besonderen
Teil des Strafrechts die aktuellen Komplementärwerke zu seinem Studienkommentar
und den auch in dieser Rezension vorgestellten Büchern zur Repetierung
des Examensstoffes in Form von Prüfungsfragen.
Die Aufteilung des Stoffes erfolgte fast schon traditionell in Vermögensdelikte
in einem Band und dem restlichen BT im anderen. Der Aufbau der einzelnen
Delikte ist prüfungsfreundlich und in der Regel fügt der Autor
den textlichen Darstellungen auch einen Aufbauvorschlag bei. Dies geschieht
nur dann nicht, sofern die Struktur des Delikts von vornherein jedem Studenten
seit dem ersten Semester in Fleisch und Blut übergegangen sein sollte,
so etwa beim Standarddelikt Körperverletzung. Bemerkenswert ist,
dass die Gestaltung der Aufzählungen in Band I und Band II variiert,
was darauf schließen lässt, dass die diversen Auflagen von
Band 2 zur Verbesserung des Layouts von Band 1 sinnvoll genutzt wurden.
Das übrige Layout ist hervorragend gestaltet, man kann die Definitionen
und vorhandenen Schemata problemlos überfliegen oder einzeln visuell
herausgreifen, gleichermaßen aber auch den Text einfach durcharbeiten.
Der Verzicht auf Fettdruck zugunsten einer größeren Anzahl
von unbedruckten Flächen ermöglichen zudem eine ruhige Lektüre
ohne die Befürchtung, das ein oder andere übersehen zu haben.
Fußnoten und übrige Hinweise sind ebenfalls lesefreundlich
abgesetzt. Es fehlen leider jegliche Arten von Übersichten oder Graphiken.
Inhaltlich gibt es einige sehr lesenswerte Kapitel oder Teilbereiche von
Delikten. So kann man die Darstellung des Gewaltbegriffs bei der Nötigung,
die gesamte Erläuterung des Betrugstatbestandes und der Urkundendelikte
mit Nachdruck zum Durcharbeiten empfehlen. Auch das Kapitel zum Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte ist sehr gut gelungen. Die Einführungen
zu den Beleidigungstatbeständen sind ebenfalls sehr ausführlich
und verständlich gestaltet und angenehm zu erarbeiten. Auch selten
geprüfte Delikte werden kurz behandelt, so etwa Straftaten im Umweltbereich.
Im Vergleich mit dem direkt danach behandelten § 142 oder anderen
im Zusammenhang typischer Fallkonstellationen abzuprüfenden Delikten
ungewohnt knapp ausgefallen scheinen die Darstellungen zu den Delikten
im Straßenverkehr zu sein. Dennoch werden die prüfungserheblichen
Kenntnisse bei § 316 oder § 315 b und c angesprochen und genügen
insoweit zur grundlegenden Prüfungsvorbereitung.
In beiden Bänden nicht enthalten sind Beispielsfälle, sondern
allenfalls besondere Fallkonstellationen bei typischen Tatbeständen.
Die Erfahrung des Autors im Ausbildungsbereich spricht ebenso wie Gestaltung
und Inhalt der beiden Bände klar für Lektüre und/oder Kauf.
Das zusätzliche Studium einer Fallsammlung oder einer Sammlung von
Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, wie sie im Folgenden vorgestellt
wird, wird die theoretischen Kenntnisse im Hinblick auf das Examen vervollständigen.
Bringewat, Grundbegriffe des Strafrechts, Verlag Nomos 2003
Es ist selten, dass ein Autor einer Erstauflage schon in der Einführung
die Überfülle des Marktes an Einführungen und Grundlagenwerken
im Strafrecht so schonungslos offen legt. Dennoch gibt es im Anschluss
daran keine gedrechselte Erklärung, warum die Leserschaft jetzt doch
noch ein Buch mehr zu den Strafrecht-Basics braucht, sondern ein klares
Konzept, nämlich die informative Einführung in das Strafrecht,
teilweise durch essayistische Darstellung bekannter Probleme.
Somit ist von Beginn an klar, dass man sich eigentlich nur als engagierter
Laie oder als bereits in Grundzügen kundiger Jurist auf die zahlreichen
Kapitel stürzen kann. Nicht erwarten darf man ein einführendes
Lehrbuch, das den Leser mit schematischer Darstellung an die Hand nimmt,
um ihm die Klausurtechniken einzubimsen. Statt dessen werden in systematisch
aufbauender Manier die Grundlagen des deutschen Strafrechts und der Allgemeine
Teil des StGB beschrieben. Wer dazu in der Lage ist, kann sich anhand
der Textpassagen eigene Übersichten und Schemata schaffen.
Die einzelnen Abschnitte sind anspruchsvoll geschrieben, aber das Layout
ist unübersichtlich. Man kann einen Roman sicherlich so dicht geschrieben
anbieten, aber ein Lehrbuch, und sei es auch nur eine Einführung,
sollte den Augen des Lesers außer den zahlreich vorhandenen fett
gedruckten Schlüsselbegriffen ab und zu Erholung bieten. Die in den
Text integrierten Literatur- und Rechtsprechungshinweise erleichtern die
Lektüre nicht wirklich.
Die besonders lesenswerten Passagen finden sich bei der Darstellung der
strafrechtlichen Prinzipien und des Strafrechtssystems in Deutschland.
Auch ohne besonderen Wunsch nach Ausbildungsliteratur sind die dort festgehaltenen
Erkenntnisse eine Bereicherung des Wissens jedes Juristen.
Ob man dieses Buch zur Examensvorbereitung benötigt, kann mit Sicherheit
nicht gesagt werden. Es ist eine teilweise spannende Lektüre, anders
als viele Lehrbücher, aber für den Massenbedarf und vor allem
zur schnellen Rekapitulierung eher schwierig anzuwenden. Zur mündlichen
Prüfung ist die Lektüre aber jedenfalls sehr empfehlenswert
und zur generellen strafrechtlichen Wissensauffrischung eine echte Hilfe.
Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I (Vermögensdelikte), 6.
Auflage, Verlag C.H. Beck 2003 und Rengier, Strafrecht Besonderer Teil
II (Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit), 5. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2003
Die beiden Bände zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches von Rengier
gehören schon zu den Klassikern der Ausbildungsliteratur und angesichts
der Schnelligkeit, mit welcher der Autor sein Werk konstant aktualisiert
ist dies auch verdient. Zudem hat sich der Autor offensichtlich zur Verschlankung
der Bände entschlossen, da besonders Band II vorher einiges mehr
an Umfang hatte.
Inhaltlich werden die ausbildungsrelevanten Tatbestände des BT umfassend
besprochen. Zwar finden sich immer noch keine graphischen Elemente in
den beiden Bänden, aber die Übersichten zum Aufbau der einzelnen
Delikte jeweils zu Beginn des Kapitels sorgen für genug Klarheit
für die weitere Lektüre. Unübersichtlich wie immer in der
Grundrisse-Reihe ist die Inkorporierung der Fußnoten und Fundstellen
in den Fließtext, was in Kombination mit den fett gedruckten Schlüsselbegriffen
und kleiner gedruckten Beispielsfällen zu einer Verlangsamung des
Lektüreflusses führt. Auch das Layoutmittel der Aufzählung
sorgt nur dann für Transparenz und Abstraktion, wenn man diese auch
optisch erkennt.
Inhaltlich vorbildlich ist die Darstellung zahlreicher Detailfragen und
vermeintlicher Randprobleme, so etwa den Konkurrenzen jeweils am Ende
der einzelnen Tatbestände, der Abgrenzung zwischen Erpressung und
Raub oder dem neu gefassten Bandenbegriff. Auch neueste Rechtsprechung
zu examensrelevanten Problemen, so etwa die BGH-Entscheidung zum Schädigungsvorsatz
bei § 315b StGB, sind eingearbeitet und unterstreichen die Akribie
des Autors.
Für Fortgeschrittene und Referendare sehr lesenswert ist das Kapitel
zu den Aussagedelikten und daneben die Darstellung der verfassungsrechtlichen
Eingrenzung der Mordmerkmale. Ein guter Service für jeden Leser sind
die ständigen Rückbezüge auf den Allgemeinen Teil des StGB,
so etwa bei den Ausführungen zu den erfolgsqualifizierten Delikten.
Man kann die beiden Werke zwar separat kaufen und durcharbeiten. Es wäre
jedoch sinnvoll, gerade wenn es der erste Kauf von Lehrbüchern ist,
sich die fundierten Darstellungen von Rengier insgesamt zu eigen zu machen,
um danach den Vergleich, sofern nötig, mit einem anderen Werk zu
suchen. Die Examensvorbereitung im BT gelingt mit den beiden Büchern
hervorragend. Lektüre und Kauf sind wärmstens zu empfehlen.
Ebert, Strafrecht Allgemeiner Teil, Verlag C.F. Müller 2003
Es ist praktisch unmöglich, den Allgemeinen Teil des Strafrechts
ohne die Hinzuziehung des Besonderen Teils zu bewältigen, lassen
sich einfach keine Fälle bilden, in denen nur AT-Bezug besteht. Wenn
Autorenteams wie bei diesem Werk nicht den Ansatz des "großen
Falles" verfolgen, sind die Detailansprüche an die dann einfacheren
Fälle um so höher.
Warum die Sachverhalte getrennt von den Lösungen gedruckt werden,
ist nicht ganz klar einsichtig, vielleicht meint man so dem vorzeitigen
Nachschlagen vorzubeugen. Tatsächlich wirkt es eher als Orientierungsbremse
und beseitigt den psychologischen Effekt, ein Buch sukzessive durcharbeiten
zu können. Ebenfalls sinnvoller wäre es gewesen, die Sachverhalte
jeweils auf einer Seite abgedruckt zu lassen und nicht am Ende der Seite
für einen Absatz den neuen Fall beginnen zu lassen.
Die Falllösungen werden sehr übersichtlich dargestellt, die
Textteile jeweils mit sinnvollen Überschriften versehen. Leider wird
keine Gliederung beigefügt, so dass man nicht zur raschen Wiederholung
eine Lösungsskizze durcharbeiten kann. Die Formulierung wird streng
im Gutachtenstil gehalten, so dass man tatsächlich eine Fallsammlung
kauft und nicht ein verkapptes Lehrbuch.
Am Ende jeder Lösung werden Arbeits- und Vertiefungshinweise gegeben.
Innerhalb des Lösungstextes fehlen Fußnoten oder Verweise auf
Rechtsprechung oder Nachweise von behandelten Streitigkeiten zwischen
Literatur und BGH völlig, so dass man sich schon fragen muss, ob
man als Leser auf die Meinung der einzelnen Fallautoren vertraut und ob
diese die prüfungskorrekten Grundlagen eingearbeitet haben. Auch
dass bei zu vielen Problemen nur auf ein AT-Buch des Herausgebers verwiesen
wird, ist zwar aus Autorensicht nachvollziehbar, aber für den Leser
kein guter Service.
Lobenswert ist die inhaltliche Darstellung etlicher Problemabgrenzungen,
so zur limitierten Akzessorietät, zu Konkurrenzen und zu zahlreichen
Rechtfertigungsgründen. Die Visualisierung und Zusammenfassung des
Stoffes muss der Leser jedoch in Eigenregie durchführen, was angesichts
der Gestaltung des Textes leicht fallen dürfte.
Das Fazit zu diesem Werk ist gemischt. Man kann sicherlich den AT durch
das Studium der Fälle dieser Sammlung ausreichend vertiefen. Jedoch
ist der Kauf nur dann zu empfehlen, wenn man sich mit den zuvor genannten
Aufbaubesonderheiten arrangieren kann.
Kudlich, Strafrecht Allgemeiner Teil Prüfe dein Wissen
(PdW), Verlag C.H. Beck 2003
Es ist stets eine Freude, ein Lehrbuch von einem Autor zu bearbeiten,
bei dem man merkt, dass er trotz wissenschaftlicher Betätigung den
Sinn für die praktischen Bedürfnisse der Studenten behalten
hat. Die zahlreichen Beispielsfälle und Vertiefungshinweise dienen
ebenso wie die Prüfungsschemata und Schaubilder der optimalen Einprägung
des Stoffes. Dies ist um so wichtiger, da der AT des Strafrechts für
das erste Examen sowieso schon umfassend genug ist und jede Abstrahierung
dieses ohnehin abstrakten Gebietes die Lektüre wie das Repetieren
des Stoffes erleichtert.
Der Aufbau der einzelnen Kapitel erfolgt systematisch sinnvoll und das
schwierigste Kapitel des AT, die Konkurrenzen, wird am Ende behandelt.
Jedoch zeigt der Autor auch im Einführungskapitel, also bei den Grundlagen
des Strafrechts, keine wissenschaftliche Eitelkeit, die in der PdW-Reihe
schon manchen Autor befallen hat, sondern erläutert auch dogmatische
Grundprinzipien am konkreten Fall.
Ein wenig unübersichtlich ist die Lektüre einiger langer Fälle,
deren Sachverhalt sich über zwei Seiten und mehr erstreckt. Man kann
den Sachverhalt kaum lesen, ohne einen Blick auf die Lösung zu werfen.
Trotz traditionellen Layouts der PdW-Reihe wäre es angezeigt, sich
bei derart langen Sachverhalten eine Umstellung von Spaltentext auf Fließtext
wenigstens bei solchen Konstellationen zu überlegen.
Die einzelnen Fragen und Problemkomplexe werden anhand von einschlägiger
BGH-Rechtsprechung aufgebaut und durch zahlreiche Verweise untermauert.
Besonders gelungen ist die kompakte Darstellung der Irrtumsproblematik
im dreistufigen Tataufbau sowie beim Versuch. Leider fehlt bei der Darstellung
der limitierten Akzessorietät die Problematik des § 28 StGB
im Verhältnis zu Teilnahme bei Mord und Totschlag. Sehr hilfreich
ist die Übersicht zur Wahlfeststellung, die zu den kompliziertesten
Konstruktionen für den praktisch unerfahrenen Studenten zählt.
Man kann schlussendlich nur sagen: dieses Lehrbuch macht Spaß! Der
Kauf wird weder den Studenten noch den Referendar reuen.
Beck / Berr, Owi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 4. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2003
Das vorliegende Werk kann für zukünftige Referendargenerationen
überlebenswichtig werden, für Studenten dürfte es außer
zur Abrundung der Vorbereitung auf das Colloquium keine größere
Bedeutung erlangen. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist in strafrechtlichen
Assessorklausuren wahrlich kein Dauerbrenner, aber wenn einmal Verstöße
nach dem OWiG geprüft werden müssen, ist mit großer Sicherheit
ein straßenverkehrsrechtlicher Sachverhalt Grundlage der Prüfung.
Dass das Buch auch jungen Anwälten und Praktikern bei der Bewältigung
von Bußgeldmandaten und nachfolgenden Rechtsmittelinstanzen eine
Stütze sein will, ist an dieser Stelle zwar zu erwähnen, aber
im Weiteren nebensächlich.
Die für die Ausbildung wesentlichen Kapitel finden sich gleich am
Anfang. Dort werden die allgemeinen Vorschriften und Rechtsprinzipien
des OWiG und des Bußgeldverfahrens dargestellt. Von besonderer Wichtigkeit
ist dabei die Kenntnis des Übergangs in das Strafverfahren. Dieses
Kapitel ist aber leider etwas zu knapp geraten, hier könnte der Ausbildungsbezug
deutlicher gefördert werden.
Weitere unverzichtbare Kapitel finden sich nach allerlei technischen Informationen
über polizeiliche Messungen und Fahrtenbuchpflichten zum Thema der
Anwaltshonorierung im OWi-Verfahren sowie zum Umgang mit Rechtsschutzversicherern.
Auch die Kenntnis einiger relevanten Vorschriften im europäischen
Ausland sorgt beim Ausbilder oder Prüfer für wohlwollende Überraschung.
Die zahlreichen Musterschreiben dienen dem Berufseinsteiger ebenso wie
dem betroffenen Touristen.
Die Lektüre des Buches kann diesbezüglich aber auch für
Studenten interessant sein, wenn auch nicht zu Ausbildungszwecken. Verkehrsrecht
dient ja oft der Selbsterziehung und so sollten die Kapitel zum Verfahren
bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit zugehörigen
Bußgeldern im europäischen Ausland vor dem nächsten Urlaub
studiert werden.
Die Lektüre selbst ist angenehm, das Layout unterstützt auch
das Verständnis komplizierter Passagen. Besonders lobenswert ist
die Übersetzung der nötigen Schreiben im europäischen Ausland,
die als Muster beigefügt sind.
Als Fazit bleibt der Eindruck eines schon für Referendare nützlichen
und hilfreichen Buches. Lesen und Stöbern lohnt sich!
Kühne, Strafprozessrecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller
2003
Wer sich bisher darauf verlassen wollte, dass er bei der Vertiefung seiner
Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht von europarechtlichen Normen
verschont bleibt, wird vom Verfasser dieses Werkes eines Besseren belehrt.
In vorbildlicher Genauigkeit (bis auf die unkorrekte Zitierung der europäischen
Verträge) werden die europarechtlichen Einflüsse auf das deutsche
Strafrecht dargestellt, das heißt sowohl die Beeinflussung durch
den EG-Vertrag, den EU-Vertrag, das Schengener Durchführungsabkommen,
zusätzlich durch die EMRK und Konventionen des Europarates. Dazu
kommt eine kurze Einführung in das neue Völkerstrafrecht nach
Errichtung des IStGH. Zusätzlich zu diesen Informationen, die im
Rahmen der Einleitung auf über 50 Seiten zusätzlich zu den wesentlichen
Grundlagen des deutschen Strafprozessrechts gegeben werden, erhält
der Leser im Schlusskapitel einen Überblick über das Strafrechtssystem
etlicher anderer europäischer Staaten, so etwa England, Frankreich
oder Spanien. Auch im Text werden die zahlreichen und eigentlich kaum
noch überschaubaren Einzelentscheidungen des EGMR mit Bezug zum deutschen
Strafrecht eingearbeitet und wenn nötig erläutert.
Die Gestaltung des Buches hat phasenweise Schwachstellen. Zwar ist der
Text gut gelayoutet, es finden sich zudem zahlreiche graphische Elemente
und übersichtliche Aufzählungen. Jedoch wäre an manchen
Stellen die Verwendung von Hervorhebungen im Text durch Fettdruck angebrachter
als durch Kursivschrift, da man bei so einer Masse von Buch (über
700 Seiten) sowieso erhöhten Konzentrationsbedarf hat.
Inhaltlich scheint an manchen Stellen die Schwerpunktsetzung fraglich.
So werden dem deutschen Rechtsmittelrecht lächerlich wenige Seiten
gewidmet und auch das Verfahren von der Urteilsverkündung an ist
im Vergleich zum vorherigen Verfahren stiefmütterlich behandelt worden.
Dafür werden jedoch die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren und
die Schnittstellen von Justiz und Exekutive, also Polizei, gut beschrieben
und suchen in ihrer Ausführlichkeit ihresgleichen. Ebenso wird die
Thematik des Beweisrechts mehr als umfassend behandelt und dient mit ebenfalls
internationalen Ansatzpunkten zur Erweiterung auch des schon trainierten
Wissens.
Die Empfehlung dieses Werkes erfolgt zwiegespalten: Für Referendare
ist das Werk nur teilweise hilfreich, da vielfach praktische Hinweise
fehlen. Für Studenten ist das Werk zu umfangreich, allerhöchstens
als Nachschlagewerk nutzbar. Für Praktiker und Juristen, die ohne
Kenntnisse der internationalen Verflechtung des deutschen Strafrechts
gerade mit der EMRK nicht sinnvoll arbeiten können, ist dieses Werk
unverzichtbar und teilweise ein Genuss, der Klarheit im Dickicht der Komplexität
der Materie schafft. Für die letztgenannte Gruppe sollte eine Anschaffung
außer Zweifel stehen.
Hillenkamp, 32 Probleme aus dem Strafrecht AT, 11. Auflage, Verlag
Luchterhand 2003
Dieses Werk ist ein typisches Beispiel für Einstiegsliteratur ins
Strafrecht. Anhand von 32 ausgewählten Problemstellungen quer durch
den Allgemeinen Teil des StGB werden Lösungen aufgezeigt. Dies wird
jedoch nicht nur mit einer oder "der" Lösung für die
Klausur getan, sondern tatsächlich umstrittene Probleme werden mit
allen dazu gehörenden Theorien abgehandelt. Am Ende jedes Problems
werden Lösungsvarianten für die einzelnen Theorien aufgezeigt
oder weitere Beispielsfälle gebildet. Die einzelnen Vertreter der
Theorien werden penibel aufgezählt und man liest sich durch die Elite
der deutschen Strafrechtswissenschaftler.
Problematisch ist aber, dass etwa der BGH, dessen Meinung im Rahmen der
Examina von nicht nur untergeordneter Bedeutung ist, oft erst in der Mitte
einer Aufzählung, also unter "B" auftaucht. Es wird auch
nicht darauf hingewiesen, welcher Theorie der BGH nun genau folgt, sondern
man kann dies nur aus den genannten Aufzählungen entnehmen. Auch
werden in der Praxis völlig untaugliche Theorien nicht kritisch hinterfragt,
sondern nur dargestellt, die entscheidenden Pro-Argumente aufgeführt
und am Ende ein zu diesr Theorie passender Beispielsfall gegeben.
Zwangsweise folgt die nächste Überlegung: Fraglich ist der Nutzen
dieses Buches. Man könnte es für Hausarbeiten nutzen, wo gerade
die Auseinandersetzung mit Theorien gefragt ist. Auch in den Klausuren
für das erste Examen ist ein Theorienstreit wichtig, zumindest wenn
es auf diesen ankommt. Durch die Vermittlung zahlloser subjektiver, objektiver
und gemischter Theorien wird aber außer der Fähigkeit zum Auswendiglernen
nicht unbedingt die kritische Auseinandersetzung mit diesen Theorien geschult,
so dass es letztendlich doch wieder den Repetitoren überlassen bleibt,
die Eleven auf die klausurtaugliche Anwendung von Theoriestreitigkeiten
zu trimmen: geringstmöglicher Zeitverlust durch Herausarbeiten der
Kernargumente. Sicherlich werden diese auch in dem vorliegenden Werk angeboten,
aber die Gewichtung ist das entscheidende Merkmal des guten Juristen.
Dennoch ist die mittlerweile elfte Auflage dieses Werkes ein Beweis dafür,
dass Studenten sich der exemplarischen Darstellung der Literaturmeinungen
gerne annehmen. Wer dieses Werk zur Vertiefung seines erworbenen abstrakten
Wissens nutzen möchte, wird sicher einen tauglichen Begleiter finden,
wenn gerade eines der 32 Probleme gelöst werden muss.
Mutzbauer, Strafprozessuale Revision, 5. Auflage, Verlag Luchterhand
2003
Die Revision im Strafprozess ist nur am Rande ein Prüfungsgebiet
für Studenten, dafür viel mehr für Referendare. Im ersten
Examen wird die Revision allenfalls dazu benutzt, um StPO-Zusatzfragen
zu stellen, oder über den Prüfungseinstieg "Zulässigkeit"
die materielle Strafbarkeit beteiligter Personen abzuprüfen. Im zweiten
Examen dagegen ist bei mindestens zwei strafrechtlichen Klausuren pro
Examenstermin die Wahrscheinlichkeit für Revisionsklausuren sehr
hoch, obwohl die Revision in der Ausbildung, insbesondere der Strafrechtsstation
eigentlich keine Rolle spielt.
Die Revision wird im Rahmen des Rechtsmittelrechts von zahlreichen Lehrbüchern,
die auch schon Gegenstand der Rezensionen auf studjur-online waren (Joachimski/Haumer,
Volk, Schmehl/Vollmer, Haller/Conzen, siehe Übersicht 2003), im Rahmen
des Rechtsmittelrechts behandelt. Dennoch ist es ein Gewinn, auch dieses
Lehrbuch, das sich nur mit der Revision beschäftigt, zu lesen und
vor allem, exakt durchzuarbeiten.
Der Grund liegt zum einen darin, dass das vorliegende Werk hervorragend
gestaltet ist und so die Lektüre einfach und fließend vorangeht.
Daneben sind all jene Elemente enthalten, die den zu verstehenden Stoff
auch wirklich umfassend im Gehirn verankern können. Neben im Fließtext
angelegten Informationen ermöglicht der Autor dem Leser mittels Aufzählungen,
Übersichten, Schemata, Klausurbeispielen und praktischen Hinweisen,
das Problem der Revision rundum zu bearbeiten und sich die gewonnenen
Erkenntnisse auf diverse Arten zu vergegenwärtigen. Gerade die Beschäftigung
nur mit der Revision lässt dem Autor auch genug Spielraum, um sonst
vernachlässigte Kapitel wie die ausführliche Tenorierung oder
die Gestaltung der Urteilsgründe einzufügen. Von besonderer
Relevanz ist die ausführliche Darstellung des Aufbaus von Verfahrens-
und Sachrüge, die erfahrungsgemäß einer Vielzahl von Referendaren
und jungen Anwälten enorme Probleme bereitet. Nebenbei werden auch
die wesentlichen Grundzüge der StPO behandelt, sind diese doch beliebte
Fehlerquellen in Klausur und Praxis.
Ein so klares Fazit wie bei diesem Werk ist selten zu finden: klare Kauf-
und Leseempfehlung!
Pagenkopf / Pagenkopf, Der Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Auflage,
Verlag Boorberg 2003
Freunde des gesprochenen Wortes werden mit diesem Werk auf ihre Kosten
kommen, wenn Sie sinnvollerweise einen Lernpartner oder ein anderes Opfer
finden, mit dem sie die insgesamt 22 Fälle durcharbeiten können,
welche die Autoren zur Verfügung stellen. Ein bloßes Durchlesen
mag zwar für den ersten Einstieg in die Vorbereitung zur mündlichen
Prüfung im Assessorexamen genügen, bringt aber nicht den Trainingseffekt,
den man auch dank dieses Lehrbuches haben sollte.
In optimaler Ausgewogenheit werden 8 Fälle aus dem Zivilrecht, 7
aus dem Strafrecht und 7 aus dem Öffentlichen Recht zur Bearbeitung
aufgegeben. Jeder Kategorie ist eine eigene Anleitung vorangestellt, anhand
derer man sich auf das jeweilige Aufgabengebiet einstellen kann. Zusätzlich
dazu geben die Autoren in einer allgemeinen Einleitung von immerhin fast
30 Seiten praktische Tipps zum Gelingen eines Aktenvortrags und informieren
über Zweck und Funktion des Aktenvortrags für die Kandidaten.
Im zivilrechtlichen Teil weisen die Autoren mit einem Fall zurecht darauf
hin, dass man auch mir arbeitsrechtlichen Themen rechnen muss und wenigstens
die Kündigungsschutzklage zu beherrschen hat. Die Themen sind zum
Teil hoch aktuell und auf die veränderte Situation nach der Schuldrechtsreform
umgestellt worden, etwa der Fall eines Tierkaufs mit dem Problem der Gewährleistung.
Das Strafrecht wird mit Aufgaben aus allen Verfahrensbereichen erfasst
und dankenswerter Weise ist auch die Revisionsaufgabe mit kurzem Sachverhalt
ausgestattet. Im Öffentlichen Recht ist auffällig, dass die
Sachverhalte zum Teil umfangreicher sind als in den anderen Rechtsgebieten.
Angesichts der enormen Erfahrung eines der Autoren im Bereich des Verwaltungsrechts
ist zu hoffen, dass die Leser hier nicht unbewusst überfordert werden.
Abgedeckt werden hier zahlreiche Themen des besonderen Verwaltungsrechts,
etwa Gaststättenrecht, Baurecht, Straßenrecht und Kommunales
Wahlrecht. Verwunderlich ist das Fehlen von Europarecht und Staatsrecht
innerhalb des Öffentlichen Rechts.
Die Fälle sind mit grau gestalteten Sachverhaltsblättern und
weißer Lösung gut geeignet, dem eigenen Unterschleif vorzubeugen.
Die Gestaltung der Sachverhalte ist wohl so real wie möglich
nachempfunden teilweise eher amüsant, wenn etwa ein handgeschriebener
Kaufvertrag als Kopie beigefügt ist. Durch den Verzicht auf vertiefende
und ergänzende Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur erscheint
der abgedruckte Vortrag relativ kurz und nimmt die Furcht vor dem eigenen
Versagen angesichts einer scheinbaren Überfülle an Redematerial.
Die zugehörigen Fußnoten und Anmerkungen befinden sich dann
am Ende des Lösungstextes und können bei Bedarf bearbeitet werden.
Abgerundet wird das Werk mit den Prüfungsweisungen einiger Bundesländer.
Es führt kaum ein Weg daran vorbei, sich für das zweite Examen
auch mit diesem Werk vorzubereiten, da man, am besten in der genannten
Kombination mit einem realen Vortrag, die knapp 400 Seiten relativ zügig
und vor allem effektiv in ein bis zwei Wochen durcharbeiten kann. Fehlendes
materielles Wissen wird durch das Buch jedoch nicht ersetzt. Kauf und
Lektüre lohnen sich für jeden Referendar!
Heghmanns, Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts, 3. Auflage, Verlag
Otto Schmidt 2003
Schon vom Titel her kann man sich denken, dass Studenten nicht die Zielgruppe
dieses Werkes sind. Es ist ganz klar, dass Referendare in der Strafrechtsstation
aber auch junge Assessoren in der ersten Staatsanwaltsstation von der
Einführung in die Tätigkeit der Anklagebehörde profitieren
sollen. Gerade wenn es darum geht, die erste Anklageschrift samt zugehöriger
Verfügung anzufertigen, sollte dies nicht im Examen zum ersten Mal
gemacht werden, sondern schon vorher probeweise getan worden sein. Um
dies zu bewerkstelligen gibt das Werk vor allem eine Übersicht über
die im Rahmen der Referendarsausbildung nur spärlich gelehrte Verfügungstechnik
der Staatsanwaltschaft.
Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen. Der Text ist angenehm
zu lesen, die zahlreichen Beispiele und Musterverfügungen sind deutlich
abgesetzt und nicht als schlechte Kopien abgelichtet sondern einheitlich
gefertigt. Allein schon diese äußere Form lädt zur Lektüre
förmlich ein. Auch die materiell "förmlichen" Kapitel
wie die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und die diversen Abläufe
innerhalb einer Behörde werden so erträglich.
Inhaltlich werden zahlreiche auch examensrelevante Probleme erörtert
und praxisgerechte Lösungen angeboten. Es werden zwar alle Abschnitte
des strafprozessualen Verfahrens aus Sicht der Staatsanwaltschaft beleuchtet.
Dabei geht man jedoch en passant die gesamte StPO bis zum Rechtsmittelrecht
und zu Sonderkonstellationen noch einmal durch und kann so dieses Werk
auch als Vertiefung zu Standardausbildungswerken benutzen. Auch das Vollstreckungsverfahren,
also die Prozeduren nach Urteilsfällung, die unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft
ergehen müssen, sind im Schlusskapitel treffend beschrieben und sollte
von Referendaren im Laufe der Ausbildung einmal studiert werden. Besonders
lesenswert erscheint die Behandlung der Frage, ob öffentliche Klage
erhoben werden soll oder das Verfahren ganz oder zum Teil eingestellt
werden darf. Wer seinen ersten staatsanwaltlichen Sitzungsdienst absolviert
hat und sich einstellungswütigen Richtern hilflos gegenüber
sah, dürfte nach der Lektüre dieses Kapitels beim zweiten Sitzungsdienst
einige Argumente mehr in der Hinterhand haben, um sich einen unangenehmen
Anruf beim zuständigen Dezernenten zu ersparen.
Das Buch ist für die begrenzte Zielgruppe eine echte Bereicherung
und uneingeschränkt empfehlenswert.
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