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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Februar 2005

Februar 2005: Strafrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Kindhäuser, Strafgesetzbuch, LPK, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Der Kommentar von Kindhäuser liegt nun in der lange erwarteten Neuauflage vor. Das Bedürfnis nach erschwinglichen aber gleichwohl umfangreichen Kommentaren für die Ausbildung ist nach wie vor ungebrochen. Der große Vorteil für Studenten und auch Referendare bei diesem Kommentar ist jedoch die klare Sprache, die ausführliche Darstellung ohne unnötige Abkürzungen und das für einen Kommentar schon fast einmalige Layout. Das äußere Erscheinungsbild wurde vom kleinen gebundenen Kompaktkommentar zum kartonierten Exemplar geändert, wobei dies wohl auch auf die enorm vergrößerte Stoffmenge zurückzuführen ist, die im Vergleich zur Erstauflage aufgenommen wurde. Noch übersichtlicher gestaltet wurde das Randnummernsystem und die schon vorher vorhandenen Aufzählungen und Gliederungen vor einzelnen Paragraphen. Durch die neue Größe des Kommentars sind die Schlüsselbegriffe besser herausgehoben und man kann nun zielsicher innerhalb einer Kommentierung nach den entscheidenden Stellen suchen. Von besonderer Bedeutung sind die lehrbuchähnlichen Fallbeispiele, die bei den wichtigen Vorschriften eingefügt sind und durch die der Leser sich ein Problem auch erschließen kann, was nicht funktionieren würde, wenn nur das Rechtsprechungsergebnis präsentiert würde. Die wichtigste Lektüreempfehlung für Studenten sind die Einführungen vor wichtigen Abschnitten des StGB. Dort werden in knapper aber umfassender Weise Probleme präsentiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt, ohne dass das abstrahierende Moment des StGB aufgegeben würde. Im Vergleich zu anderen Werken findet man hier also sowohl eine allgemeine Erläuterung sowie später in den einschlägigen Vorschriften des BT eine erneute Behandlung der Thematik. Dies wird besonders deutlich bei der Wahlfeststellung oder dem Problem der limitierten Akzessorietät. Auch die Anwendung der Konkurrenzvorschriften wird bei der Bearbeitung von AT und BT erst richtig plausibel. Ein weiterer Vorzug dieses Kommentars ist die Unvoreingenommenheit, mit welcher der Autor umstrittene Probleme angeht. Es wird zwar die eigene Meinung dargestellt und auch begründet, aber im Gegensatz zu anderen Werken wird dies nicht als absolut präsentiert, sondern bei Divergenzen zwischen Rechtsprechung und Literatur der jeweils gangbare Lösungsweg aufgezeigt. Nur so kann bei Juristen in der Ausbildung das nötige Problembewusstsein überhaupt entstehen. Innerhalb der Abschnitte des materiellen Strafrechts sind bestimmte Bereiche traditionell sehr umfassend gestaltet, so etwa die Kommentierung der Betrugsvorschriften oder der Anschlussstraftaten wie Hehlerei oder Begünstigung, während, dies scheint allerdings eher autorenspezifisch begründet zu sein, die Kommentierung der Körperverletzungsvorschriften eher knapp ausfällt und, etwa im Gegensatz zur weit weniger prüfungsrelevanten Jagdwilderei, nicht einmal ein Prüfungsschema beinhaltet. Teilweise etwas knapp aber mit allen wesentlichen Argumentationspunkten dargestellt wird die Waffen- und Werkzeugproblematik bei Körperverletzung, Diebstahl und Raub. Sehr anschaulich ist die detaillierte Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung an einer Tat gelungen. Auch die Strafzumessung ist — wichtig für Referendare — schnell und eingängig abgefasst worden. Ein Highlight, das am Schluss nicht unerwähnt bleiben darf, ist die übersichtliche Erklärung der verschiedenen strafbaren Handlungen beim Missbrauch von Bankautomaten und entsprechenden Zahlungskarten. Dieser Kommentar bietet ab dem ersten Semester formell und materiell eines der zuverlässigsten Werke auf dem Markt. Kauf und Lektüre lohnen sich nicht nur, sondern man sollte sich diesen Kommentar während der Ausbildung nicht entgehen lassen!

Wessels / Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 34. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Der Allgemeine Teil des Strafrechts ist das Einstiegsthema im ersten Semester des Jurastudiums und beschäftigt mit seinen zahlreichen Problemen den Juristen sukzessive bis zum zweiten Staatsexamen. Es ist jedoch klar, dass die für das Referendariat "klassischen" AT-Probleme wie Verjährung oder Strafzumessung nicht in diesem Standardwerk behandelt werden können, wohl aber die Probleme, die Auswirkungen auf das materielle Recht haben. Die Gestaltung des Werks ist typisch für die "Schwerpunkte"-Reihe und ermöglicht dem Leser eine durchgehende oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl. Die Textblöcke sind mit genügend Abstand versehen, so dass man auch bei der Suche nach den fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine Desorientierung fürchten muss. Positiv hervorzuheben sind die guten Ansätze zur Verbildlichung des Stoffes, der sich durch Prüfungsübersichten und graphische Elemente zeigt. Dies ist besonders gelungen bei der Darstellung der Konkurrenzen. Hinzu kommen seit je her Beispielsfälle und Lösungen, die als "roter Faden" durch die Kapitel fungieren. Die Themen des Lehrbuches werden vom Gesetz vorgegeben, hinzu kommen natürlich ungeschriebene Rechtsprobleme wie das der Wahlfeststellung, die seit einigen Jahren zu einem Standardklausurthema aufgewertet wurde. Zum Glück für den Leser vermag es der Autor, dieser Frage auch in der nötigen Klarheit Herr zu werden, so dass nach mehrmaliger Lektüre des Kapitels eigentlich keine Fragen mehr offen bleiben dürften. Als sehr lesenswerte Kapitel müssen daneben vor allem die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums, die Darstellung der objektiven Zurechnung sowie die Ausführungen zum Rücktritt vom Versuch hervorgehoben werden. Pflichtlektüre ab dem ersten Semester muss das Kapitel zur Methodik der Klausurlösung sein, wo in beispielhafter Art und Weise erklärt wird, wie man in welcher Klausursituation mit welcher Systematik vorzugehen hat. Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit, auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen, Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert, dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss. Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch aus diversen gängigen Zeitschriften. >Es gibt kaum einen Studenten, der den Einstieg in das Strafrecht nicht mit diesem Lehrbuch bewältigt hat. Mit der CD-Beigabe wird es zukünftig noch leichter, die mühsame Recherche in BGH-Urteilen tatsächlich zu bewältigen. Dieser Klassiker ist noch einmal besser geworden.

Wagner/Kallin / Kruse, Betäubungsmittelstrafrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
>Wer einmal in der Strafstation des Referendariats war, ist oder sein wird, wird, eventuell nur noch bestätigend, vor dem immer gleichen Problem stehen: zum Betäubungsmittelstrafrecht gibt es sehr wenig ausbildungsfreundliche Literatur. Viele quälen sich dann durch einen der vorhandenen Kommentare, um innerhalb der oft über 1000 Randnummern starken Kommentierung zu § 29 BtMG Brauchbares für das eigene Plädoyer zu finden. Zum Glück gibt es, wenn auch eigentlich für Anwälte gedacht, Werke, die sich dem Betäubungsmittelstrafrecht auf eine auch für Studenten und Referendare brauchbare, dogmatische Art nähern. Das vorliegende Lehrbuch gibt zunächst eine Einführung über die gängigsten Betäubungsmittel. Hierauf werden die nach dem BtMG verbotenen Handlungsweisen vorgestellt und die im strafrechtlichen Kontext üblichen Verschärfungen, Qualifikationen und Konkurrenzen aufgezeigt. Sehr lesenswert ist das Kapitel zu den Rechtsfolgen, wo gerade auf das Problem der möglichen und üblichen Abhängigkeit vom Tatobjekt aufmerksam gemacht wird. Korrelierend zur staatlichen Sichtweise wird der Strafverteidigung ebenfalls ein ausführliches Kapitel gewidmet, in welchem die Abschnitte des gesamten Strafverfahrens und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten präsentiert werden. Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Man kann den Text flüssig und effektiv lesen, wird durch einige graphische Elemente bei Aufzählungen und Zusammenfassungen zum nochmaligen Repetieren gezwungen und kann anhand der zahlreichen Fallbeispiele schnell einen anwendungsrelevanten Überblick erhalten. Nicht enthalten sind Schaubilder oder Graphiken. Wie es sich für ein praxisbezogenes Lehrbuch gehört, findet der Leser am Ende des Textes einen Anhang mit zahlreichen Mustern für anwaltliches und gerichtliches Vorgehen. Dabei werden sowohl Schreiben und Anträge des Verteidigers, Verfügungen der Staatsanwaltschaft als auch Beschlüsse des Gerichts vorgestellt. Dieser Rundumblick in die Tätigkeit der Strafverfolgung schärft das Gespür des Lesers für die Bedürfnisse jeder Seite. Das Fazit ist einfach: für Referendare in der Strafstation ist dieses Werk eine echte Hilfe, sowohl für das Verständnis der Betäubungsmitteltaten als auch beim Umgang mit ihnen im Rahmen der Sitzungsvertretung. Studenten finden in der Lektüre ebenfalls viel Nützliches, weil ihnen abseits der üblichen theoretischen Streitigkeiten einmal der praktische Blick auf das vielleicht wichtigste strafrechtliche Nebengebiet eröffnet wird.

Baumann / Weber / Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 11. Auflage, Verlag Gieseking 2003 Es ist nicht gewiss, ob man zur Examensvorbereitung ein umfassendes Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts benötigt, oder ob eine eher zusammenfassende Variante auch genügt. Mancher wird sich vielleicht scheuen, den ohnehin gewaltigen juristischen Lektüreaufwand auch noch auf den vermeintlich einfachen AT des Strafgesetzbuches zu erstrecken. Dieser Gedanke könnte aber zu kurz greifen, will man in den Klausuren und Übungen nicht nur bestehen, sondern überzeugen. Die vertretenen Autoren wären sicherlich alle in der Lage, den AT auch auf wenigen Seiten zu beschreiben, aber gerade wenn man bereits die Lehrbücher von Mitsch zum Besonderen Teil kennt, wird man auch die ausführlichen Erläuterungen dieser renommierten Autoren zu schätzen wissen. Sehr lesenswert sind zahlreiche Aspekte der Einführungskapitel, etwa die Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten oder die kurzen Ausführungen zum europäischen Strafrecht. Angesichts der schon existierenden Literatur hätte aber die Erwähnung des Völkerstrafrechts ausführlicher ausfallen können. Angesichts der durch das StGB vorgegebenen Themenstruktur muss vornehmlich auf besonders empfehlenswerte Kapitel hingewiesen werden. Dazu gehört zweifelsohne der Abschnitt zu den Rechtfertigungsgründen, wo auch seltene Institute wie die behördliche Genehmigung angesprochen und schwer fassbare Themen wie die Pflichtenkollision anschaulich erfasst werden. Auch die Art der hier vorgenommenen Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme ist ein Stück Pflichtlektüre für Studenten. Ebenfalls herauszuheben ist die kompakte Beschreibung der Rechtsfolgen der limitierten Akzessorietät. Von großem Vorteil für den Leser sind die jeweils am Ende der Kapitel gebotenen Zusammenfassungen der Materie. Bisweilen werden allerdings auch gut ausgeführte Themen durch fehlende gliedernde Überschriften ein wenig unübersichtlich, etwa das Kapitel zur Fahrlässigkeitsstraftat. Im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern zum AT ist dieses Exemplar auch für Referendare zu empfehlen. Dies liegt daran, dass ausführlich zu den Rechtsfolgen der Straftat Stellung genommen wird. Zwar muss man in Assessorklausuren selten einmal das Strafmaß bestimmen, aber im Rahmen der Sitzungsvertretung kann die auch aus einem Lehrbuch und nicht nur aus Kommentaren gewonnene Kenntnis über das Strafsystem von entscheidender Bedeutung für die argumentative Schlüssigkeit des Plädoyers sein!Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen, lässt aber graphische Elemente vermissen. Die Texte sind mit einem angenehmen Layout versehen, die Schlüsselbegriffe sind nicht im Übermaß hervorgehoben und die Absätze lassen genug Freiraum für eine flüssige Lektüre. Es finden sich vereinzelte Prüfungsaufbauvorschläge und zahlreiche Beispielsfälle, aber die Bildlichkeit des AT wurde von den Autoren nicht zur Genüge eingefangen.Das Buch liegt an einer psychologisch gerade noch zu vertretenden Preisgrenze für Studenten. Deswegen kann neben der Lektüre auch der Kauf bereits zum ersten Semester empfohlen werden. Das Werk ist ein guter Rückhalt bis zum Examen.

Schroeder / Meindl, Fallrepetitorium zum Strafverfahrensrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher zum Strafprozessrecht kann man meistens nur während einer Phase der juristischen Ausbildung verwenden: entweder kommt das Buch während des Studiums zur Kenntnisnahme (das Verständnis stellt sich meist erst während des Referendariats ein, wenn man die praktische Anwendung sieht) der verschiedenen, gern geprüften strafprozessualen Probleme im Rahmen von Klausuren des Ersten Staatsexamens zur Anwendung, oder man kann es während des Referendariats zum Verständnis der praktischen Anwendung des Strafprozessrechts bei Staatsanwaltschaft und bei Gericht heranziehen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Werk für beide Interessengruppen verwendbar und das vorliegende Werk gehört zu dieser Spezies. Die Autoren bieten 13 Fälle zur Lektüre und Bearbeitung an, die Unmengen von Entscheidungen des BGH verarbeiten und so tatsächlich zu examensähnlichen großen Fällen werden, auch wenn hier nur Strafprozessuales abgefragt wird. Man findet dabei thematisch sehr variantenreiche Fallgestaltungen und wird unter anderem mit den Prozessmaximen, dem Eröffnungsbeschluss, der Ablauf der Hauptverhandlung, den diversen Schweigerechten und den Beweismitteln konfrontiert. Geprüft werden die Verhandlung in Abwesenheit, die Notwendigkeit des richterlicheren Hinweises, die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen, der Urkundenbeweis und Fragen der notwendigen Verteidigung. Ebenfalls zur Sprache kommen die Revisionsbegründung, die Erhebung der öffentlichen Klage und die Urteilsanfechtung bzw. der Rechtsmittelverzicht. Auch Untersuchungshaft und Verfahrenseinstellung werden behandelt. In vorbildlicher Weise werden die EMRK und der IPbpR einbezogen. Gelungen ist die Gestaltung von Fällen und Text. Der Sachverhalt ist graphisch hervorgehoben, man kann bereits zu Beginn die Entscheidungen des BGH erkennen, auf denen der Fall aufgebaut ist, und der Lösungstext wird mit einer knappen Lösungsskizze eingeleitet. Die Lösungsvorschläge selbst sind flüssig und für die eigene Klausurarbeit gut verwendbar formuliert, die Untergliederung der Textteile gelingt ausgezeichnet. Besonders zu erwähnen sind die Anhänge des Buches. Die Autoren haben sich nicht nur die Mühe gemacht, die verwendete Rechtsprechung hinsichtlich ihres Vorkommens in den gängigen Zeitschriften aufzulisten, sondern bieten des Weiteren einen Katalog der wichtigsten revisiblen Verstöße, sowohl der Verfahrensvorschriften als auch des materiellen Rechts. Anschließend finden sich Beispiele für eine anwaltliche Revisionsbegründung und eine Klageschrift der Staatsanwaltschaft mit komplettem Ergebnis der Ermittlungen. Allein diese Anhänge sind den Kauf des Buches wert. Lektüre und Anschaffung dieses Werkes sind für beide juristische Staatsexamina dringend zu empfehlen, da auch Referendare sich an manchem Fall die geistigen Zähne ausbeißen dürften. Ein rundum gelungenes Lehrbuch!

Kindhäuser, Strafrecht Besonderer Teil 2, 4. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Das etablierte Werk zum Vermögensstrafrecht ist in kurzer Zeit zur Neuauflage fällig geworden. Zusammen mit den ergänzenden Werken des Autors zum Allgemeinen und übrigen Besonderen Teil hat der Leser einen reichen Fundus an einheitlicher strafrechtlicher Lektüre, um in der Klausur ein abgerundetes Wissensbild zu präsentieren. Das vorliegende Werk zeichnet sich durch eine optisch wie systematisch gute Gestaltung aus. Das Schriftbild ist übersichtlich und die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen mittels Fettschrift behindert die flüssige Lektüre nicht, sondern setzt dezent Akzente. Die Texte werden zwar nicht durch Schaubilder oder Graphiken ergänzt, aber der Leser findet Prüfungsschemata und zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung. Gelungen ist vor allem die Darstellung der Inhalte der zu prüfenden Normen, die für den Leser in Form von Definitionen oder Meinungsstreitigkeiten optisch erkennbar durch Aufzählungssysmbole markiert sind. Traditioneller Schwerpunkt ist das Betrugsdelikt, das durch den Autor seit je her sowohl in der Kommentarliteratur wie auch in seinen Lehrbüchern umfassend und eingängig erläutert wird. Auch die mit dem Betrug zusammenhängenden Straftaten werden in der gebotenen Länge und anschaulich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk darf der Leser dabei auf die Lektüre der Untreue legen, die selten so klar wie hier erörtert wird. Ebenfalls sehr lesenswert bis ins Referendariat sind die Kapitel rund um die Benutzung von Waffen bei Diebstahl und Raub, wo die Trennung der verschiedenen Delikte und Meinungen einiges an Konzentration erfordert. Auch Details werden mitunter kommentarähnlich ausgearbeitet, so etwa die Probleme rund um die Zueignungsabsicht. Ein wenig knapp im Vergleich zu anderen Delikten und im Hinblick auf ihre Prüfungsrelevanz scheint das Kapitel zur Hehlerei geraten, das sich, wenn auch alle wesentlichen Aspekte enthalten sind, im Umfang von wesentlich unwichtigeren Delikten abheben könnte. Das Lehrbuch überzeugt den Leser von Beginn an durch eine gute Hinführung zu den relevanten Problemfeldern und die klare Sprache. Die Bedürfnisse von Studenten werden klar erkannt und erfüllt. Spätestens ab dem zweiten Semester sollte man sich mit diesem Werk intensiv befassen.

Wessels / Hettinger, Strafrecht Besonderer Teil 1, 28. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Die Themen des Lehrbuches werden nach der klassischen Trennung in Vermögens- und Nichtvermögensdelikte vom Gesetz vorgegeben, und so findet der Leser unter anderem Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Aussage- und Urkundenstraftaten, Brandstiftung und Beleidigung. Als sehr lesenswerte Kapitel müssen vor allem die Behandlung der Körperverletzung mit Todesfolge, die Darstellung der Begriffe Gewalt und Drohung bei der Nötigung oder etwa die Ausführungen zu den Straßenverkehrsdelikten hervorgehoben werden. Gerade bei letzteren werden auch sehr anschaulich die verschiedenen Anforderungen an den Vorsatz bei Gefährdung oder Schädigung von Personen dargestellt. Referendare sollten sich vor allem die Kapitel zur falschen Verdächtigung und zum Vorspiegeln einer Straftat durchlesen, die gerne einmal als Zusatzproblem in Assessorklausuren auftauchen.Die Gestaltung des Werks ist typisch für die "Schwerpunkte"-Reihe und ermöglicht dem Leser eine durchgehende oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl. Die Textblöcke sind mit genügend Abstand versehen, so dass man auch bei der Suche nach den fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine Desorientierung fürchten muss. Positiv hervorzuheben sind die guten Ansätze zur Verbildlichung des Stoffes, der sich durch Prüfungsübersichten und darin die Anzeige der Standorte typischer Probleme zeigt. Dies ist besonders gelungen bei der Darstellung der Urkundenfälschung. Hinzu kommen seit je her Beispielsfälle und Lösungen, die als "roter Faden" durch die Kapitel fungieren.Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit, auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen, Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert, dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss. Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch aus diversen Zeitschriften.Das vorliegende Werk versteht es außerordentlich gut, die gängigen Prüfungsschwerpunkte kompakt herauszuarbeiten, aber gleichzeitig die vermeintlich unwichtigen Straftatbestände nicht außer Acht zu lassen. Der Leser erhält so einen geschulten Blick für das gesamte System und kann sich von Beginn an auf dieses Lehrbuch verlassen.

Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht, 2. Auflage, Verlag de Gruyter 2004Abbildung des Buchtitels
In der juristischen Ausbildung wird man üblicherweise nur selten mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten vor dem Referendariat konfrontiert — private Verstöße einmal ausgenommen. Spätestens mit Beginn der Strafstration wird man aber am Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft mit der Verarbeitung begangener Ordnungswidrigkeiten durch abzuurteilende oder anzuklagende Delinquenten zu tun bekommen. Der Blick in den Kommentar und in das Gesetz hilft dabei aber nur dann, wenn man bereits ein Grundwissen zum Thema erlangt hat.Dieses Grundwissen kann man theoretisch im Rahmen der Ausbildung am Gericht erlangen und durch die direkte Nachfrage beim Ausbilder, aber es empfiehlt sich gerade wegen der zu leistenden staatsanwaltlichen Sitzungsvertretung einen vorausschauenderen Weg zu wählen. Dieser könnte etwa in der Lektüre des hier vorgestellten Werks liegen. Dieses hat mit weniger als 200 Seiten einen der Bedeutung der Materie für das Examen angemessenen Umfang und ermuntert auch den gestressten Referendar zu einer intensiven, da potenziell kurzen Lektüre. Der Autor wählt eine klare und knappe Sprache und unterstreicht das Gesagte stets mit aussagekräftigen Beispielen, wobei nur manchmal die verwendeten Gesetze nicht mehr aktuell sind. Die Abgrenzung und Gegenüberschau von Strafprozessrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht gelingt nachvollziehbar und durchweg gut. Es werden Schwerpunkte auf ausgewählte Bereiche gelegt und in der Regel wird nur Relevantes tatsächlich ausführlich umschrieben. Inhaltlich werden die Grundzüge des OWiG behandelt, also der dem Strafgesetzbuch ähnliche allgemeine Teil mit Begehungsformen, Konkurrenzen, Begrifflichkeiten und anderem. Weiterhin wird das Bußgeldverfahren mit Vorverfahren, Ermittlungsakten, Zwischenverfahren und gerichtlichem Verfahren samt Rechtsbehelfen eindrucksvoll erläutert und das ständige Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht für den Leser ausgebreitet. Ein wenig zu knapp werden die Verschränkungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat behandelt, da gerade diese gerne als Prüfungsstoff für Klausuren herangezogen werden.Das Buch ist effektiv und leicht durchzuarbeiten. Allein schon deswegen hat es das Potenzial für ein unverzichtbares Werk im Referendariat. Klarer Kauftipp!

Stratenwerth / Kuhlen, Strafrecht Allgemeiner Teil I, 5. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2004Abbildung des Buchtitels
Die Beschäftigung mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gehört zu den schwierigsten Bereichen zu Beginn des Studiums: sowohl für die Studenten, da sie unerwartet mit einer Vielzahl von Meinungen und Konstruktionen konfrontiert werden, als auch für die Autoren, da sie sich zwischen einem wissenschaftlichen und einem fallorientierten Ansatz entscheiden müssen, mittels dessen sie den Lesern die Feinheiten des Strafrechts nahe bringen wollen. Das Problem hierbei ist freilich, dass zu Beginn die Lösung von Klausuren und Fällen im Vordergrund des Interesses von Studenten und nur den Fleißigeren der Sinn nach mehr Theorie steht, wogegen das Interesse am theoretischen Verständnis gerade vor dem Examen noch einmal wächst.Obwohl sich gerade der Allgemeine Teil für Übersichten, Gegenüberstellungen und Graphiken eignet, werden diese Gestaltungsmittel nicht eingesetzt. Der Leser findet klein gedruckten, dichten Fließtext vor, der allerdings mit genug Freiraum abgesetzt wird, so dass man vom Schriftbild nicht "erschlagen" wird. Im Gegenteil wird so die Portionierbarkeit der Lektüre vorgetäuscht, die zur zügigen Bearbeitung animiert. Die in noch kleinerer Schriftgröße eingefügten Beispiele und weiter gehenden Ausführungen erlauben kein wirkliches Übergehen, da man nicht genau erkennen kann, wo der Haupttext fortgesetzt wird. Auch die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe ist nur in der Lektüre selbst genau erkennbar, so dass man den Text nicht gezielt nach Stichworten überfliegen könnte.Der Allgemeine Teil behandelt klassische Probleme, die hier auch allesamt aufgeführt sind, beispielhaft zu nennen sind hierbei der ausführliche Aufbau der verschiedenen Deliktsarten, die Beteiligungsformen, die Konkurrenzen oder der Geltungsbereich des Strafrechts. Bemerkenswert ist hierbei die Vielseitigkeit der Argumentation, mit der die Autoren den Leser in klassische Probleme einführen, etwa bei Fragen des Schuldausschlusses in die Überlegungen von Kant und anderen Philosophen. Auch zu loben ist die klare Sprache, die das Verständnis ziemlich verworrener Streitstände auf einmal leichter werden lässt und somit optimal auf die Auszubildenden zugeschnitten ist. Manchmal jedoch würde eine wiederholende Darstellung der wichtigen Aspekte für die Prüfung die theoretischen Ausführungen maßgeblich fördern, so bei den ohnehin schwer zu verstehenden Problemen rund um Unterlassungstaten und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.Festzuhalten ist der starke wissenschaftliche Ansatz dieses Werks. Dieser Aspekt und der Verzicht auf Prüfungsschemata und größere beispielhafte Fälle mit Lösungen machen die Empfehlung für die Anfangssemester schwierig. Für jede strafrechtliche Haus- oder Seminararbeit ist dagegen die Lektüre eine echte Hilfe und auch Examenssemester dürften so manches Kapitel zur Vervollständigung ihrer Kenntnisse nutzen können.

Wessels / Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, 27. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Die Vermögensdelikte sind während des Jurastudiums die unbeliebtesten Tatbestände, da sie zum einen oft nur mit einer umfassenden Judikaturkenntnis zu bewältigen sind, andererseits auch zivilrechtliche Fragen ins Spiel kommen, für deren Bearbeitung man im Eifer des Gefechts dann nicht die nötige gedankliche Ruhe hat. Die Gestaltung des vorliegenden Werks ermöglicht dem Leser eine durchgehende oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl. Die Textblöcke sind mit genügend Abstand versehen, so dass man auch bei der Suche nach den fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine Desorientierung fürchten muss. Positiv hervorzuheben sind die guten Ansätze zur Verbildlichung des Stoffes, was mittels Prüfungsübersichten bewerkstelligt wurde. Hinzu kommen seit je her Beispielsfälle und Lösungen, die als "roter Faden" durch die Kapitel fungieren. Die in diesem Band vorgenommene Ausstattung der Fallfragen mit Hinweisen auf den Standort der Lösungsansätze ist ein deutlicher Pluspunkt im Vergleich zu anderen Büchern derselben Reihe. Die Kapitel des Lehrbuches erfassen die allgemein bekannten Tatbestände wie Raub, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, aber auch weniger bekannte Delikte wie die Insolvenzstraftaten in gebotener Ausführlichkeit. Ein wenig voreingenommen wirkt die Zusammenfassung von Erpressung und Betrug, die somit klar die Ausrichtung an der Literaturansicht zur Abgrenzung von Raub und Erpressung erkennen lässt. Immerhin setzt sich der Autor aber auf mehreren Seiten mit den verschiedenen Ansichten von Rechtsprechung und Literatur auseinander. Sehr erfreulich ist, dass die neue Rechtsprechung des BGH zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer noch integriert wurde. Sehr lesenswert sind des Weiteren die Kapitel zu den Tatalternativen der Untreue, die Darstellung der Begünstigung sowie die Ausführungen zur bandenmäßigen Begehung einschlägiger Delikte. Für Referendare zu empfehlen ist die Lektüre der Bedeutung des Waffen- und Werkzeugbegriffs bei Diebstahl und Raub in Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung.Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit, auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen, Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert, dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss. Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch aus diversen gängigen Zeitschriften. Dieses umfangreiche Lehrbuch bietet eine ausgewogene Zusammenfassung der Vermögensdelikte und schärft das Problembewusstsein der Leser mit guter Argumentation. Die Lektüre ist zu jedem Zeitpunkt des Studiums ein Gewinn.

Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil — Teilband 1, Verlag C.F. Müller 2003Abbildung des Buchtitels
Leider ist das Strafrecht für viele Studenten ein Fach, in welchem sie nach frühem Erfolg in den Übungen wenig vertiefende Kenntnisse erwerben. Dadurch besteht man vielleicht im Examen die Klausur(en), kann aber eventuell gerade nicht die Argumentation liefern, die einem den Zugang zu den Prädikatsnoten eröffnet. Diese Kenntnisse erwirbt man aber nicht in einer Fallsammlung oder einem Skript, sondern möglicherweise erst durch Lektüre eines größeren Lehrbuchs wie dem vorliegenden Exemplar. Die Gestaltung des Werkes ist für den Leser vorteilhaft, könnte aber teilweise schematischer sein. Die Schlüsselbegriffe sind hervorgehoben, der Text ist übersichtlich gestaltet und die Lektüre geht einigermaßen flott voran. Irritierend ist die Verteilung der Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung in den Text und in separate Fußnoten. Bisweilen werden knappe Beispielsfälle gebildet, jedoch ist die Anwendung des Stoffs in größeren Fallbeispielen nicht vorhanden. Auch Prüfungsübersichten oder Graphiken, Tabellen oder Schemata sucht man vergeblich.Ganz hervorragend zu lesen ist das Kapitel zum Betrug. Man kann zwar ob der schieren Masse der mitgeteilten Informationen manchmal den Überblick verlieren, erhält aber nahezu alle examensrelevanten Variationen von Betrugssachverhalten bei den zugehörigen Prüfungspunkten präsentiert. Ebenfall hoch interessant sind die zahlreichen einleitenden und weiterführenden Gedanken zu Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung bei einzelnen Tatbeständen. Gerade die Verweise auf das Strafrecht anderer Staaten und auf das internationale Strafrecht machen die Lektüre eines großen Strafrechtslehrbuches empfehlenswert. Die bei den Tötungsdelikten immer noch aktuellen aber schwer zu prüfenden Themen der Euthanasie und der Strafe rund um den Selbstmord werden kompakt und anschaulich dargestellt. Ebenfalls ein Höhepunkt der Ausführungen stellt das Kapitel zur Unterschlagung dar, da dieser Tatbestand in Klausuren oft übersehen oder falsch angewendet wird. Auch die komplexen Prüfungsvoraussetzungen der Untreue und die Abgrenzung der Handlungsalternativen werden in diesem Werk angemessen erfasst.Jeweils sehr knapp behandelt sind die grundlegenden Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur bei dem Verhältnis von Mord und Totschlag sowie von Raub und Erpressung zueinander. Dies mag für das erste Examen sinnvoll sein, da man dort ohne Probleme der Literaturmeinung folgen kann. Jedoch ist die Lektüre für Referendare mit Vorsicht zu genießen. Auch werden etliche Delikte relativ ausführlich behandelt, die oftmals kein Prüfungsstoff im Examen sind, etwa die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Insolvenzstraftaten.Das Lehrbuch eignet sich wie kein zweites neben den gängigen Kommentaren zur vertiefenden Lektüre und zur Bearbeitung jeglicher Art von Haus- oder Seminararbeit. Die Anwendung des Stoffes in Klausuren wird zwar unterstützt, aber schematischere Lehrbücher bereiten besser für die Prüfung vor. Für das Examen lohnt sich auch der sporadische Blick in die wichtigsten Kapitel allemal.

Haft, Strafrecht Allgemeiner Teil, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Neben Lehrbüchern zum Staatsrecht sind Werke zum Strafrecht der übliche Einstieg der Studenten ins "öffentliche Recht". Es ist deswegen sehr wichtig, dass ein Autor neben einer verständlichen Ausdrucksweise auch gleich den Weg zur Klausurbearbeitung ebnet und das leider nicht von der Hand zu weisende schematische Denken im Strafrecht ein wenig präsentiert.Die Gestaltung des vorliegenden Buches ist äußerst gut gelungen. Der Autor bietet Definitionen und Prüfungsvorschläge en masse sowie zahlreiche Fallbeispiele, die dafür sorgen, dass der manchmal zu einheitliche Text angemessen unterbrochen wird. Gewagt ist der Ansatz des Autors, auf jeglichen Nachweis zu Literatur und Rechtsprechung in Form von Fußnoten oder Textbestandteilen zu verzichten. Dies ist für den erfahrenen Leser egal, da er in der Regel durch Lektüre anderer Werke das nötige Wissen bereits verinnerlicht hat. Für Erstsemester jedoch ist gerade das Studieren von Entscheidungen zur vertiefenden Arbeit sinnvoll. Immerhin wird so die Lektüre ohne Unterbrechungen gewährleistet.Der Inhalt eines Lehrbuches zum Allgemeinen Teil ist quasi vorgegeben. Umso wichtiger ist es für den Leser, dass der Autor bei den klassischen Problemen rund um Aufbau der Prüfung, Versuch, Beteiligung, Konkurrenzen und Irrtum durch genaue oder prägnante Beschreibungen des Stoffes die notwendige Unterscheidung im dichten Buchmarkt setzt. Herauszugreifen sind gleich einige lesenswerte Abschnitte. So ist etwa die Darstellung des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung sehr umfassend und klar gelungen. Ebenso bereichernd ist die Lektüre der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung bei der Prüfung von Fahrlässigkeitsdelikten. Auch die schwierig nachzuvollziehende Herstellung rechtlicher Handlungseinheit im Rahmen der Konkurrenzen wird souverän erläutert.Ein toller Service wird dem Leser nach wie vor durch die beigegebenen Anhänge geboten. Hier finden sich nicht nur in aller Kürze die wichtigsten Hinweise zur Lösung von Klausuren, sondern in einem kleinen Glossar werden die wichtigsten Begriffe für den Einstieg in das Strafrecht (nochmals) erläutert, so dass man auch einmal nur dort nachschlagen kann, wenn man sich in einem Punkt unsicher ist.Wenn man sich als Leser dieses Buches darüber im Klaren ist, dass man die dargebotenen Inhalte nicht durch Verweise nachprüfen kann, wird man mit der klaren Gestaltung und verständlichen Sprache viel Freude haben und die Klausuren der ersten Semester angemessen meistern können. Skeptikern hingegen ist das Buch nicht zu empfehlen, da zu viel Zeit mit vergleichender Lektüre verbracht werden müsste.

Cramer / Bürgle, Die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2004Abbildung des Buchtitels
Prüfungsfragen zur Strafprozessordnung sind bereits seit langem ein wichtiger Bestandteil in den Klausuren zum ersten Staatsexamen sowie Basiswissen im zweiten Staatsexamen. Es gibt aber nur wenige Probleme, die sich in knappen Worten in einen Sachverhalt pressen lassen und zugleich ein ausgiebiges Begründungspotenzial beinhalten. Zu diesen Exemplaren zählen ohne Zweifel die Beweisverwertungsverbote, da man sich sowohl über die Herleitung, die Reichweite und die Geltendmachung etliche Gedanken machen muss.Das vorliegende Werk ist nur auf den ersten Blick nur für das Referendariat interessant, da die inhaltliche Konzeption auch Studenten eine partielle Lektüre erlaubt, um sich mit den examensrelevanten Fragestellungen auseinander zu setzen. Beispielhaft zu nennen wäre hier das Schlusskapitel, in dem die Herleitung von Beweisverwertungsverboten aus den Grundrechten behandelt wird, dies sogar noch unter Einbezug des Urteils des BVerfG zum Großen Lauschangriff.Für Referendare zur Pflichtlektüre erklärt werden sollten die Kapitel zu den Beweisverwertungsverboten rund um die Zeugenvernehmung und dabei unterlassene oder falsche Belehrungen sowie die Reichweite des § 252 StPO. Die Texte hierzu sind knapp und verständlich abgefasst, einzig hätte am Ende eine einheitliche Darstellung in Form einer Tabelle oder Ähnlichem für mehr Klarheit sorgen können.Ergänzt werden die genannten Kapitel durch Darstellung von Komplikationen bei der Beweisverwertung durch Zwangsmaßnahmen gegen den Beschuldigten oder schlicht bei dessen Vernehmung. >Ein bisschen bedauerlich ist es für den Leser, dass die Autoren sich nicht in einer Art von Überblicks- oder Schlusskapitel der Geltendmachung der Beweisverwertungsverbote in der Hauptverhandlung und in der Revision widmen, sondern auf die Kenntnisse der Leser in dieser Hinsicht vertrauen.Das Buch ist rasch zu bewältigen, die Ausführungen sind in der Regel griffig und ermöglichen die Nachvollziehung der aufgezeigten Probleme. Die Gestaltung hätte an manchen Stellen besser gelingen können, etwa durch Verwendung von Fett- statt Kursivdruck, von graphischen Elementen oder aufzählenden Zusammenfassungen.Das Buch ist eine sinnvolle Ergänzung zu Standardwerken der Referendarausbildung und bietet gezielte Vertiefungsmöglichkeiten bereits gewonnenen Wissens. Die Lektüre bietet einen Erkenntnisgewinn auch über den behandelten Stoff hinaus, indem sie Zusammenhänge im Strafverfahren hervorhebt.

Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
In kaum einem anderen Fach als dem Strafrecht ist es für Studenten schwerer die Vielzahl an Informationen, die sie in den ersten Semestern des Studiums verarbeiten müssen, ordentlich in Klausurformat zu bringen. Neben den zahlreichen Theorien, die man zumindest für das erste Staatsexamen noch ansatzweise kennen muss, werden strafprozessuale Probleme zusehend in die Fallgestaltungen eingefügt, auf deren Bearbeitung man im Eifer des Schreibens am Ende des Öfteren verzichten muss. Der Autor bietet mit dem vorliegenden Werk einen Klausurenkurs speziell für Examenskandidaten, der auf den beiden vorhergehenden Bänden für Anfänger und Fortgeschrittene aufbaut. Dies bedeutet nicht, dass man nicht gleich mit diesem Werk einsteigen könnte, sondern man würde im Idealfall vom ersten Semester an mit passenden Klausurfällen versorgt.Hier erhält der Leser 14 Klausuren zur Bearbeitung, die dem Niveau einer Examensklausur entsprechen sollen und neben der Darstellung der examensrelevanten Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches zahlreiche Exkurse in die Strafprozessordnung bieten. Die Fälle präsentieren sich mit einem Seitenumfang zwischen 24 und über 40 Seiten, eingeschlossen Sachverhalt, Lösung, Gliederung, Definitionen und Musterlösung. So ist aber schon formal gewährleistet, dass die "Examensrelevanz" nicht nur materiell, sondern auch der Menge nach lebensnah simuliert ist. Die angesprochenen Probleme sind durchnummeriert und gleichmäßig über die 14 Fälle verteilt, so dass man nach der Bearbeitung klar erkennen kann, wo die eigenen Defizite liegen. Unter den Fällen finden sich "moderne Klassiker" der Prüfungsaufgaben wie die massive Abprüfung der Brandstiftungsdelikte in einem einzigen Sachverhalt und die beliebte Schlägerei beim Volksfest, aber auch schwierige Konstellationen im Rahmen der Aussagedelikte, die Abgrenzung von Diebstahl und Raub oder die auch höchstrichterlich streitige Problematik des Diebstahls bzw. Raubes mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Prozessual werden bewährte Prüfungsfragen wie die fehlerhafte Belehrung bei der Beschuldigtenvernehmung aber auch für Referendare komplizierte Fragen nach der Einstellung des Strafverfahrens gestellt. Wer am Ende eines Falles noch nicht geistig ausgelaugt ist, der kann sich in den zahlreichen Fundstellen für weitere Klausuren zum selben Thema erneute Beschäftigung suchen.Eine Glanzleistung ist die Komposition des Buches. Man erhält vorbildlich alle Elemente einer Falllösung präsentiert und dies in einem optisch ansprechenden Layout. Nicht nur, dass eine in der Klausur nachahmenswerte Gliederung vor jede Musterlösung gestellt wird, es werden auch im Fall Probleme ausführlich, notfalls in separaten Textbereichen diskutiert, um das Verständnis für den Fall zu schärfen, und am Ende der Lösungen werden die für den Fall relevanten Definitionen aufgezählt. Zusätzlich werden am Ende des Buches sämtliche nummerierten Probleme mit Lösungsvorschlag und die Definitionen kurz tabellarisch zusammengefasst und en bloc wiederholt. Des Weiteren befinden sich im Anhang Prüfungsschemata für die gängigen Klausurprobleme sowie Fundstellenverzeichnisse mit weiteren Klausuren und Hausarbeiten. Einen besseren Dienst am studentischen Leser findet man selten!Das Buch ist brillant. Man darf sich aber tatsächlich erst damit befassen, wenn man den Lernstoff für die Übung für Fortgeschrittene absolviert hat, man könnte sonst von den Fällen überfordert werden. Lesen und kaufen!!!

Putzke / Scheinfeld, Strafprozessrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher zum Strafprozessrecht müssen traditionell verschiedensten Interessen genügen: man soll im Rahmen der Ausbildung sowohl theoretische Kenntnisse als auch Verständnis für die Praktiker erwerben, und zudem muss das erstarkende Bedürfnis anwaltlicher Beratung bereits in Studentenköpfen verankert werden. Respekt gebührt deshalb demjenigen, der sich überhaupt an ein neues Werk zum Thema wagt und dieses in einem Umfang kreiert, der nicht jeden Leser allein ob der Menge abschreckt.Die Gestaltung des Buches ist hervorragend gelungen und hat geradezu Vorbildfunktion für ein kompaktes Lehrbuch. Die Texte sind prägnant geschrieben und von angenehmer Länge, jeweils eingefasst von Beispielsfällen und einer Vielzahl abstrahierender Abbildungen, die zeigen, dass man Textverarbeitungsprogramme auch für mehr als für Buchstabenkolonnen nutzen kann. Der Leser erhält so im Zweifel erst damit den wichtigen Blick für den Gesamtzusammenhang und kann Probleme optimal in seine Klausurlösung einbauen. Besonders lobenswert dabei ist die Vielfalt der graphischen Elemente, die etwa in Tabellenform die Anwesenheitsrechte von Verfahrensbeteiligten ebenso gekonnt darstellen wie den Ablauf des Strafverfahrens. Hinzu kommen zahlreiche originalgetreu nachgebildete Musterverfügungen und besonders hervorgehobene Definitionen an passender Stelle.Das Buch umfasst 224 Seiten und richtet sich nicht nur an Studenten: es zeigt sich, dass gerade Referendare ein gut gemachtes und komprimiertes Lehrbuch zur StPO gerne heranziehen, wenn sie die Referendariatslektüre zum Strafprozessrecht einmal wieder in Details versinken lässt. Die große Zahl von veranschaulichenden Beispielsfällen variiert in Länge und Schwierigkeitsgrad so, dass sowohl Einzelfragen wie Gesamtzusammenhänge sinnvoll dargestellt werden können. Besonders erfreulich für Referendare ist dabei, dass zum Teil auch Verfügungsvorschläge angeboten werden und nicht nur theoretisch gesagt wird, was getan werden müsste. Für Studenten ist die Einbettung in Fälle aus dem Grund wichtig, da sie im Zweifel strafprozessuale Einzelfragen abgeprüft werden und hierfür teilweise eben stupide BGH-Entscheidungen lernen müssen, da man sich aus dem Zusammenhang der StPO nicht ohne weiteres all das erschließen kann, was in Karlsruhe so entschieden wird. Sehr schön ist auch die Berücksichtigung angemessenen Verteidigerverhaltens, das auch die entsprechende Beratung des Angeschuldigten umfasst. Sehr lesenswert für Studenten sind vor allem die Darstellung des prüfungsbeliebten Themas Untersuchungshaft sowie der sehr anschauliche Überblick über die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision.Dieses Buch nimmt schon nach kurzer Zeit die Angst vor dem berüchtigten StPO-Zusatzteil in der Strafrechtsklausur, indem in klarer Sprache und passender Anwendung die relevanten Gebiete des Strafverfahrensrechts für das erste Staatsexamen behandelt werden. Die Aufmachung des Werkes lädt zur Lektüre geradezu ein und kein Leser wird den Griff zu diesem Buch bereuen!

Kindhäuser, Strafrecht Besonderer Teil 1, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Die Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft werden in diesem Werk behandelt und sind für Studenten der klassische Einstieg in den Besonderen Teil des Strafrechts. Kaum eine Klausur der ersten Semester kommt ohne Körperverletzung, Tötung oder Straßenverkehrsdelikte aus. Umso wichtiger ist es, sich parallel zum Allgemeinen Teil einen schnellen Einblick in die Materie zu verschaffen.Das vorliegende Werk zeichnet sich durch eine optisch wie systematisch gute Gestaltung aus. Das Schriftbild ist übersichtlich und die fett gedruckten Definitionen zu Beginn der Textpassagen deuten klar darauf hin, dass im Gegensatz zu den Vermögensdelikten auch vieles auswendig zu lernen ist. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen mittels Fettschrift fügt sich ohne Blickhindernisse in den Textfluss ein und bietet so passende Orientierung. Die Texte werden teilweise ergänzt durch Prüfungsschemata oder schlichte Aufzählung der zu prüfenden Merkmale. Dabei kommen aber vermeintlich einfache Delikte, etwa die Körperverletzung im Gegensatz zu der Verletzung des Briefgeheimnisses oder der Gefangenenbefreiung, oft nicht in den Genuss eines solchen Aufbauvorschlages, so dass man sich diesen bei möglicher Unkenntnis aus dem Text konstruieren oder anderweitig, etwa aus dem AT-Lehrbuch des Autors, besorgen sollte.Gelungen sind in diesem Werk etliche Abschnitte, die man in Klausuren ständig prüfen muss, die aber manch anderen Autor nicht die Mühe der ausführlichen Darstellung wert zu sein scheinen. Dies zeigt sich etwa bei den Straftaten gegen die persönliche Ehre wie Beleidigung und Verleumdung, die hier prägnant und eingängig erläutert werden. Auch die meisten Amtsdelikte sind ausführlich behandelt und geben einen guten Einblick in die prüfungstauglichen Themen. Einzig die Rechtsbeugung scheint hierbei ein wenig zu kurz gefasst zu sein. Für Referendare sehr relevant sind die Kapitel zu den Aussagedelikten, die klar voneinander abgegrenzt werden und die wichtigen Prüfungskriterien umfassend klären. Ebenfalls einen starken Eindruck hinterlassen die Urkundendelikte und die darin verständlich gemachten verschiedenen Urkundentypen. Der Leser findet auch viele Delikte, denen er in seinen bisherigen Klausuren nie begegnet sein dürfte, und kann sich anhand der kompakten Beschreibungen ein rasches Bild von deren potenzieller Relevanz machen.Das Lehrbuch ist eine gute Ergänzung zu den anderen Ausbildungstiteln des Autors. Der Detailreichtum erleichtert das Verständnis des Strafrechts und führt im Zusammenspiel mit Fallsammlungen rasch zum notwendigen systematischen Arbeiten mit der Materie. Studenten wissen das Buch schnell zu schätzen!

Lackner / Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Der vorliegende Kommentar ist seit je her eines der beliebtesten Einstiegswerke für Studenten. Zwar machen andere Ausbildungskommentare wie der Studienkommentar von Joecks und der hervorragende Kommentar von Kindhäuser dem Werk starke Konkurrenz, doch 25 Auflagen zeugen von einer gefestigten Marktposition.Dabei ist die reine Lektüre des Kommentars sehr schwierig. Zum Teil sind die Textpassagen kürzer als die eingefügten Verweise auf die Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte sowie die Meinungen innerhalb der Literatur. Es ist zwar durch Hervorhebung der Schlüsselbegriffe ein Minimum an Orientierung möglich, aber wer in den ersten zwei Semestern die von manchen Dozenten als Pflichtlektüre vorgegebenen Passagen zu Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Kommentierung zu § 15 StGB durchzuarbeiten versucht, wird oftmals verzweifeln. Wesentlich eingängiger sind die Einführungen zu bestimmten Gebieten, die sich dem Leser strukturiert und eingängig präsentieren. Dies ist besonders markant bei den Erläuterungen zu Rechtfertigungsgründen und Entschuldigungsgründen, die lehrbuchreif und dennoch kompakt zusammengefasst werden.Ein besonders lesenswert kommentiertes Kapitel ist zweifelsohne das der Beleidigungstatbestände und dort vor allem die mögliche Rechtfertigung nach § 193 StGB. Hier werden mit vielen Hinweisen auf das übrige öffentliche Recht einigermaßen klare Prüfungskriterien herausgearbeitet, die in der Klausurbearbeitung weiterhelfen.Für Referendare sehr lehrreich ist die ausführliche Kommentierung zur Geldstrafe, besonders die Verhängung in Tagessätzen gemäß § 40 StGB, sowie die prägnante Darstellung der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe. Generell ist auffällig, dass trotz der natürlichen Schwerpunkte im besonderen Teil die praktische Anwendung, also die Kommentierung der §§ 38 ff. StGB keinesfalls zu kurz kommt. Umfangreiche Erläuterungen finden sich etwa zur Verhängung der Bewährungsstrafe, zur Bestimmung des Strafmaßes an sich sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis.Studenten wie Referendare sollten sich die Ausführungen zum Begriff von Waffe und Werkzeug der §§ 224, 244 und 250 StGB zu Gemüte führen, ebenso die umfangreiche Kommentierung zum Missbrauch von Bank- und Spielautomaten im Rahmen der zu prüfenden Delikte. Angenehm im Vergleich zu etlichen Lehrbüchern ist, dass die Festlegung auf Standpunkte nicht zwangsläufig geschieht, sondern bisweilen in neutraler Weise verschiedene relevante Strömungen beleuchtet werden. So prägt sich der Leser nicht "die" vermeintlich richtige Variante ein, sondern kann dezidiert argumentieren. Der Kommentar ist und bleibt ein Standardwerk. Man kann trotz aller faktischer Lektüreschwierigkeiten auf die aktuelle und in der Regel umfassende Kommentierung vertrauen und findet während der gesamten juristischen Ausbildung wertvolle Hinweise und den passenden Einstieg in ein strafrechtliches Thema.