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Rezensionen Februar 2005 |
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Februar 2005: Strafrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Kindhäuser, Strafgesetzbuch, LPK, 2. Auflage, Verlag
Nomos 2004
Der
Kommentar von Kindhäuser liegt nun in der lange erwarteten Neuauflage
vor. Das Bedürfnis nach erschwinglichen aber gleichwohl umfangreichen
Kommentaren für die Ausbildung ist nach wie vor ungebrochen.
Der große Vorteil für Studenten
und auch Referendare bei diesem Kommentar ist jedoch die klare Sprache,
die ausführliche Darstellung ohne unnötige Abkürzungen und
das für einen Kommentar schon fast einmalige Layout. Das äußere
Erscheinungsbild wurde vom kleinen gebundenen Kompaktkommentar zum kartonierten
Exemplar geändert, wobei dies wohl auch auf die enorm vergrößerte
Stoffmenge zurückzuführen ist, die im Vergleich zur Erstauflage
aufgenommen wurde. Noch übersichtlicher gestaltet wurde das Randnummernsystem
und die schon vorher vorhandenen Aufzählungen und Gliederungen vor
einzelnen Paragraphen. Durch die neue Größe des Kommentars sind
die Schlüsselbegriffe besser herausgehoben und man kann nun zielsicher
innerhalb einer Kommentierung nach den entscheidenden Stellen suchen. Von
besonderer Bedeutung sind die lehrbuchähnlichen Fallbeispiele, die
bei den wichtigen Vorschriften eingefügt sind und durch die der Leser
sich ein Problem auch erschließen kann, was nicht funktionieren würde,
wenn nur das Rechtsprechungsergebnis präsentiert würde.
Die wichtigste Lektüreempfehlung für
Studenten sind die Einführungen vor wichtigen Abschnitten des StGB.
Dort werden in knapper aber umfassender Weise Probleme präsentiert
und Lösungsvorschläge aufgezeigt, ohne dass das abstrahierende
Moment des StGB aufgegeben würde. Im Vergleich zu anderen Werken findet
man hier also sowohl eine allgemeine Erläuterung sowie später
in den einschlägigen Vorschriften des BT eine erneute Behandlung der
Thematik. Dies wird besonders deutlich bei der Wahlfeststellung oder dem
Problem der limitierten Akzessorietät. Auch die Anwendung der Konkurrenzvorschriften
wird bei der Bearbeitung von AT und BT erst richtig plausibel.
Ein weiterer Vorzug dieses Kommentars ist
die Unvoreingenommenheit, mit welcher der Autor umstrittene Probleme angeht.
Es wird zwar die eigene Meinung dargestellt und auch begründet, aber
im Gegensatz zu anderen Werken wird dies nicht als absolut präsentiert,
sondern bei Divergenzen zwischen Rechtsprechung und Literatur der jeweils
gangbare Lösungsweg aufgezeigt. Nur so kann bei Juristen in der Ausbildung
das nötige Problembewusstsein überhaupt entstehen.
Innerhalb der Abschnitte des materiellen
Strafrechts sind bestimmte Bereiche traditionell sehr umfassend gestaltet,
so etwa die Kommentierung der Betrugsvorschriften oder der Anschlussstraftaten
wie Hehlerei oder Begünstigung, während, dies scheint allerdings
eher autorenspezifisch begründet zu sein, die Kommentierung der Körperverletzungsvorschriften
eher knapp ausfällt und, etwa im Gegensatz zur weit weniger prüfungsrelevanten
Jagdwilderei, nicht einmal ein Prüfungsschema beinhaltet. Teilweise
etwas knapp aber mit allen wesentlichen Argumentationspunkten dargestellt
wird die Waffen- und Werkzeugproblematik bei Körperverletzung, Diebstahl
und Raub. Sehr anschaulich ist die detaillierte Erläuterung der verschiedenen
Möglichkeiten der Beteiligung an einer Tat gelungen. Auch die Strafzumessung
ist wichtig für Referendare schnell und eingängig
abgefasst worden. Ein Highlight, das am Schluss nicht unerwähnt bleiben
darf, ist die übersichtliche Erklärung der verschiedenen strafbaren
Handlungen beim Missbrauch von Bankautomaten und entsprechenden Zahlungskarten.
Dieser Kommentar bietet ab dem ersten Semester
formell und materiell eines der zuverlässigsten Werke auf dem Markt.
Kauf und Lektüre lohnen sich nicht nur, sondern man sollte sich diesen
Kommentar während der Ausbildung nicht entgehen lassen!
Wessels / Beulke,
Strafrecht Allgemeiner Teil, 34. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Der Allgemeine Teil des Strafrechts ist das Einstiegsthema im ersten Semester
des Jurastudiums und beschäftigt mit seinen zahlreichen Problemen den
Juristen sukzessive bis zum zweiten Staatsexamen. Es ist jedoch klar, dass
die für das Referendariat "klassischen" AT-Probleme wie Verjährung
oder Strafzumessung nicht in diesem Standardwerk behandelt werden können,
wohl aber die Probleme, die Auswirkungen auf das materielle Recht haben.
Die Gestaltung des Werks ist typisch für
die "Schwerpunkte"-Reihe und ermöglicht dem Leser eine durchgehende
oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl. Die Textblöcke sind mit
genügend Abstand versehen, so dass man auch bei der Suche nach den
fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine Desorientierung fürchten
muss. Positiv hervorzuheben sind die guten Ansätze zur Verbildlichung
des Stoffes, der sich durch Prüfungsübersichten und graphische
Elemente zeigt. Dies ist besonders gelungen bei der Darstellung der Konkurrenzen.
Hinzu kommen seit je her Beispielsfälle und Lösungen, die als
"roter Faden" durch die Kapitel fungieren.
Die Themen des Lehrbuches werden vom Gesetz
vorgegeben, hinzu kommen natürlich ungeschriebene Rechtsprobleme wie
das der Wahlfeststellung, die seit einigen Jahren zu einem Standardklausurthema
aufgewertet wurde. Zum Glück für den Leser vermag es der Autor,
dieser Frage auch in der nötigen Klarheit Herr zu werden, so dass nach
mehrmaliger Lektüre des Kapitels eigentlich keine Fragen mehr offen
bleiben dürften. Als sehr lesenswerte Kapitel müssen daneben vor
allem die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums, die Darstellung der
objektiven Zurechnung sowie die Ausführungen zum Rücktritt vom
Versuch hervorgehoben werden.
Pflichtlektüre ab dem ersten Semester
muss das Kapitel zur Methodik der Klausurlösung sein, wo in beispielhafter
Art und Weise erklärt wird, wie man in welcher Klausursituation mit
welcher Systematik vorzugehen hat.
Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom
mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit,
auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und
seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der
Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen,
Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich
Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert,
dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich
nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss.
Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch
aus diversen gängigen Zeitschriften.
>Es gibt kaum einen Studenten, der den Einstieg
in das Strafrecht nicht mit diesem Lehrbuch bewältigt hat. Mit der
CD-Beigabe wird es zukünftig noch leichter, die mühsame Recherche
in BGH-Urteilen tatsächlich zu bewältigen. Dieser Klassiker ist
noch einmal besser geworden.
Wagner/Kallin
/ Kruse, Betäubungsmittelstrafrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004
>Wer einmal in der Strafstation des Referendariats
war, ist oder sein wird, wird, eventuell nur noch bestätigend, vor
dem immer gleichen Problem stehen: zum Betäubungsmittelstrafrecht gibt
es sehr wenig ausbildungsfreundliche Literatur. Viele quälen sich dann
durch einen der vorhandenen Kommentare, um innerhalb der oft über 1000
Randnummern starken Kommentierung zu § 29 BtMG Brauchbares für
das eigene Plädoyer zu finden. Zum Glück gibt es, wenn auch eigentlich
für Anwälte gedacht, Werke, die sich dem Betäubungsmittelstrafrecht
auf eine auch für Studenten und Referendare brauchbare, dogmatische
Art nähern.
Das vorliegende Lehrbuch gibt zunächst
eine Einführung über die gängigsten Betäubungsmittel.
Hierauf werden die nach dem BtMG verbotenen Handlungsweisen vorgestellt
und die im strafrechtlichen Kontext üblichen Verschärfungen, Qualifikationen
und Konkurrenzen aufgezeigt. Sehr lesenswert ist das Kapitel zu den Rechtsfolgen,
wo gerade auf das Problem der möglichen und üblichen Abhängigkeit
vom Tatobjekt aufmerksam gemacht wird. Korrelierend zur staatlichen Sichtweise
wird der Strafverteidigung ebenfalls ein ausführliches Kapitel gewidmet,
in welchem die Abschnitte des gesamten Strafverfahrens und die entsprechenden
Handlungsmöglichkeiten präsentiert werden.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen.
Man kann den Text flüssig und effektiv lesen, wird durch einige graphische
Elemente bei Aufzählungen und Zusammenfassungen zum nochmaligen Repetieren
gezwungen und kann anhand der zahlreichen Fallbeispiele schnell einen anwendungsrelevanten
Überblick erhalten. Nicht enthalten sind Schaubilder oder Graphiken.
Wie es sich für ein praxisbezogenes Lehrbuch gehört, findet der
Leser am Ende des Textes einen Anhang mit zahlreichen Mustern für anwaltliches
und gerichtliches Vorgehen. Dabei werden sowohl Schreiben und Anträge
des Verteidigers, Verfügungen der Staatsanwaltschaft als auch Beschlüsse
des Gerichts vorgestellt. Dieser Rundumblick in die Tätigkeit der Strafverfolgung
schärft das Gespür des Lesers für die Bedürfnisse jeder
Seite.
Das Fazit ist einfach: für Referendare
in der Strafstation ist dieses Werk eine echte Hilfe, sowohl für das
Verständnis der Betäubungsmitteltaten als auch beim Umgang mit
ihnen im Rahmen der Sitzungsvertretung. Studenten finden in der Lektüre
ebenfalls viel Nützliches, weil ihnen abseits der üblichen theoretischen
Streitigkeiten einmal der praktische Blick auf das vielleicht wichtigste
strafrechtliche Nebengebiet eröffnet wird.
Baumann / Weber / Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 11. Auflage, Verlag Gieseking 2003 Es ist nicht gewiss, ob man zur Examensvorbereitung ein umfassendes Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts benötigt, oder ob eine eher zusammenfassende Variante auch genügt. Mancher wird sich vielleicht scheuen, den ohnehin gewaltigen juristischen Lektüreaufwand auch noch auf den vermeintlich einfachen AT des Strafgesetzbuches zu erstrecken. Dieser Gedanke könnte aber zu kurz greifen, will man in den Klausuren und Übungen nicht nur bestehen, sondern überzeugen. Die vertretenen Autoren wären sicherlich alle in der Lage, den AT auch auf wenigen Seiten zu beschreiben, aber gerade wenn man bereits die Lehrbücher von Mitsch zum Besonderen Teil kennt, wird man auch die ausführlichen Erläuterungen dieser renommierten Autoren zu schätzen wissen. Sehr lesenswert sind zahlreiche Aspekte der Einführungskapitel, etwa die Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten oder die kurzen Ausführungen zum europäischen Strafrecht. Angesichts der schon existierenden Literatur hätte aber die Erwähnung des Völkerstrafrechts ausführlicher ausfallen können. Angesichts der durch das StGB vorgegebenen Themenstruktur muss vornehmlich auf besonders empfehlenswerte Kapitel hingewiesen werden. Dazu gehört zweifelsohne der Abschnitt zu den Rechtfertigungsgründen, wo auch seltene Institute wie die behördliche Genehmigung angesprochen und schwer fassbare Themen wie die Pflichtenkollision anschaulich erfasst werden. Auch die Art der hier vorgenommenen Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme ist ein Stück Pflichtlektüre für Studenten. Ebenfalls herauszuheben ist die kompakte Beschreibung der Rechtsfolgen der limitierten Akzessorietät. Von großem Vorteil für den Leser sind die jeweils am Ende der Kapitel gebotenen Zusammenfassungen der Materie. Bisweilen werden allerdings auch gut ausgeführte Themen durch fehlende gliedernde Überschriften ein wenig unübersichtlich, etwa das Kapitel zur Fahrlässigkeitsstraftat. Im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern zum AT ist dieses Exemplar auch für Referendare zu empfehlen. Dies liegt daran, dass ausführlich zu den Rechtsfolgen der Straftat Stellung genommen wird. Zwar muss man in Assessorklausuren selten einmal das Strafmaß bestimmen, aber im Rahmen der Sitzungsvertretung kann die auch aus einem Lehrbuch und nicht nur aus Kommentaren gewonnene Kenntnis über das Strafsystem von entscheidender Bedeutung für die argumentative Schlüssigkeit des Plädoyers sein!Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen, lässt aber graphische Elemente vermissen. Die Texte sind mit einem angenehmen Layout versehen, die Schlüsselbegriffe sind nicht im Übermaß hervorgehoben und die Absätze lassen genug Freiraum für eine flüssige Lektüre. Es finden sich vereinzelte Prüfungsaufbauvorschläge und zahlreiche Beispielsfälle, aber die Bildlichkeit des AT wurde von den Autoren nicht zur Genüge eingefangen.Das Buch liegt an einer psychologisch gerade noch zu vertretenden Preisgrenze für Studenten. Deswegen kann neben der Lektüre auch der Kauf bereits zum ersten Semester empfohlen werden. Das Werk ist ein guter Rückhalt bis zum Examen.
Schroeder / Meindl,
Fallrepetitorium zum Strafverfahrensrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller
2004
Lehrbücher
zum Strafprozessrecht kann man meistens nur während einer Phase der
juristischen Ausbildung verwenden: entweder kommt das Buch während
des Studiums zur Kenntnisnahme (das Verständnis stellt sich meist erst
während des Referendariats ein, wenn man die praktische Anwendung sieht)
der verschiedenen, gern geprüften strafprozessualen Probleme im Rahmen
von Klausuren des Ersten Staatsexamens zur Anwendung, oder man kann es während
des Referendariats zum Verständnis der praktischen Anwendung des Strafprozessrechts
bei Staatsanwaltschaft und bei Gericht heranziehen. Nur in wenigen Ausnahmefällen
ist ein Werk für beide Interessengruppen verwendbar und das vorliegende
Werk gehört zu dieser Spezies.
Die Autoren bieten 13 Fälle zur Lektüre
und Bearbeitung an, die Unmengen von Entscheidungen des BGH verarbeiten
und so tatsächlich zu examensähnlichen großen Fällen
werden, auch wenn hier nur Strafprozessuales abgefragt wird. Man findet
dabei thematisch sehr variantenreiche Fallgestaltungen und wird unter anderem
mit den Prozessmaximen, dem Eröffnungsbeschluss, der Ablauf der Hauptverhandlung,
den diversen Schweigerechten und den Beweismitteln konfrontiert. Geprüft
werden die Verhandlung in Abwesenheit, die Notwendigkeit des richterlicheren
Hinweises, die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen, der Urkundenbeweis
und Fragen der notwendigen Verteidigung. Ebenfalls zur Sprache kommen die
Revisionsbegründung, die Erhebung der öffentlichen Klage und die
Urteilsanfechtung bzw. der Rechtsmittelverzicht. Auch Untersuchungshaft
und Verfahrenseinstellung werden behandelt. In vorbildlicher Weise werden
die EMRK und der IPbpR einbezogen.
Gelungen ist die Gestaltung von Fällen
und Text. Der Sachverhalt ist graphisch hervorgehoben, man kann bereits
zu Beginn die Entscheidungen des BGH erkennen, auf denen der Fall aufgebaut
ist, und der Lösungstext wird mit einer knappen Lösungsskizze
eingeleitet. Die Lösungsvorschläge selbst sind flüssig und
für die eigene Klausurarbeit gut verwendbar formuliert, die Untergliederung
der Textteile gelingt ausgezeichnet.
Besonders zu erwähnen sind die Anhänge
des Buches. Die Autoren haben sich nicht nur die Mühe gemacht, die
verwendete Rechtsprechung hinsichtlich ihres Vorkommens in den gängigen
Zeitschriften aufzulisten, sondern bieten des Weiteren einen Katalog der
wichtigsten revisiblen Verstöße, sowohl der Verfahrensvorschriften
als auch des materiellen Rechts. Anschließend finden sich Beispiele
für eine anwaltliche Revisionsbegründung und eine Klageschrift
der Staatsanwaltschaft mit komplettem Ergebnis der Ermittlungen. Allein
diese Anhänge sind den Kauf des Buches wert.
Lektüre und Anschaffung dieses Werkes
sind für beide juristische Staatsexamina dringend zu empfehlen, da
auch Referendare sich an manchem Fall die geistigen Zähne ausbeißen
dürften. Ein rundum gelungenes Lehrbuch!
Kindhäuser,
Strafrecht Besonderer Teil 2, 4. Auflage, Verlag Nomos 2004
Das etablierte Werk zum Vermögensstrafrecht ist in kurzer Zeit zur Neuauflage
fällig geworden. Zusammen mit den ergänzenden Werken des Autors
zum Allgemeinen und übrigen Besonderen Teil hat der Leser einen reichen
Fundus an einheitlicher strafrechtlicher Lektüre, um in der Klausur
ein abgerundetes Wissensbild zu präsentieren.
Das vorliegende Werk zeichnet sich durch
eine optisch wie systematisch gute Gestaltung aus. Das Schriftbild ist übersichtlich
und die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen mittels Fettschrift behindert
die flüssige Lektüre nicht, sondern setzt dezent Akzente. Die
Texte werden zwar nicht durch Schaubilder oder Graphiken ergänzt, aber
der Leser findet Prüfungsschemata und zahlreiche Beispiele aus der
Rechtsprechung. Gelungen ist vor allem die Darstellung der Inhalte der zu
prüfenden Normen, die für den Leser in Form von Definitionen oder
Meinungsstreitigkeiten optisch erkennbar durch Aufzählungssysmbole
markiert sind.
Traditioneller Schwerpunkt ist das Betrugsdelikt,
das durch den Autor seit je her sowohl in der Kommentarliteratur wie auch
in seinen Lehrbüchern umfassend und eingängig erläutert wird.
Auch die mit dem Betrug zusammenhängenden Straftaten werden in der
gebotenen Länge und anschaulich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk
darf der Leser dabei auf die Lektüre der Untreue legen, die selten
so klar wie hier erörtert wird. Ebenfalls sehr lesenswert bis ins Referendariat
sind die Kapitel rund um die Benutzung von Waffen bei Diebstahl und Raub,
wo die Trennung der verschiedenen Delikte und Meinungen einiges an Konzentration
erfordert. Auch Details werden mitunter kommentarähnlich ausgearbeitet,
so etwa die Probleme rund um die Zueignungsabsicht. Ein wenig knapp im Vergleich
zu anderen Delikten und im Hinblick auf ihre Prüfungsrelevanz scheint
das Kapitel zur Hehlerei geraten, das sich, wenn auch alle wesentlichen
Aspekte enthalten sind, im Umfang von wesentlich unwichtigeren Delikten
abheben könnte.
Das Lehrbuch überzeugt den Leser von
Beginn an durch eine gute Hinführung zu den relevanten Problemfeldern
und die klare Sprache. Die Bedürfnisse von Studenten werden klar erkannt
und erfüllt. Spätestens ab dem zweiten Semester sollte man sich
mit diesem Werk intensiv befassen.
Wessels / Hettinger,
Strafrecht Besonderer Teil 1, 28. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Die
Themen des Lehrbuches werden nach der klassischen Trennung in Vermögens-
und Nichtvermögensdelikte vom Gesetz vorgegeben, und so findet der
Leser unter anderem Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Aussage-
und Urkundenstraftaten, Brandstiftung und Beleidigung. Als sehr lesenswerte
Kapitel müssen vor allem die Behandlung der Körperverletzung mit
Todesfolge, die Darstellung der Begriffe Gewalt und Drohung bei der Nötigung
oder etwa die Ausführungen zu den Straßenverkehrsdelikten hervorgehoben
werden. Gerade bei letzteren werden auch sehr anschaulich die verschiedenen
Anforderungen an den Vorsatz bei Gefährdung oder Schädigung von
Personen dargestellt. Referendare sollten sich vor allem die Kapitel zur
falschen Verdächtigung und zum Vorspiegeln einer Straftat durchlesen,
die gerne einmal als Zusatzproblem in Assessorklausuren auftauchen.Die Gestaltung des Werks ist typisch für
die "Schwerpunkte"-Reihe und ermöglicht dem Leser eine durchgehende
oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl. Die Textblöcke sind mit
genügend Abstand versehen, so dass man auch bei der Suche nach den
fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine Desorientierung fürchten
muss. Positiv hervorzuheben sind die guten Ansätze zur Verbildlichung
des Stoffes, der sich durch Prüfungsübersichten und darin die
Anzeige der Standorte typischer Probleme zeigt. Dies ist besonders gelungen
bei der Darstellung der Urkundenfälschung. Hinzu kommen seit je her
Beispielsfälle und Lösungen, die als "roter Faden" durch
die Kapitel fungieren.Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom
mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit,
auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und
seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der
Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen,
Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich
Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert,
dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich
nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss.
Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch
aus diversen Zeitschriften.Das vorliegende Werk versteht es außerordentlich
gut, die gängigen Prüfungsschwerpunkte kompakt herauszuarbeiten,
aber gleichzeitig die vermeintlich unwichtigen Straftatbestände nicht
außer Acht zu lassen. Der Leser erhält so einen geschulten Blick
für das gesamte System und kann sich von Beginn an auf dieses Lehrbuch
verlassen.
Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht,
2. Auflage, Verlag de Gruyter 2004
In
der juristischen Ausbildung wird man üblicherweise nur selten mit dem
Recht der Ordnungswidrigkeiten vor dem Referendariat konfrontiert
private Verstöße einmal ausgenommen. Spätestens mit Beginn
der Strafstration wird man aber am Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft
mit der Verarbeitung begangener Ordnungswidrigkeiten durch abzuurteilende
oder anzuklagende Delinquenten zu tun bekommen. Der Blick in den Kommentar
und in das Gesetz hilft dabei aber nur dann, wenn man bereits ein Grundwissen
zum Thema erlangt hat.Dieses Grundwissen kann man theoretisch
im Rahmen der Ausbildung am Gericht erlangen und durch die direkte Nachfrage
beim Ausbilder, aber es empfiehlt sich gerade wegen der zu leistenden staatsanwaltlichen
Sitzungsvertretung einen vorausschauenderen Weg zu wählen. Dieser könnte
etwa in der Lektüre des hier vorgestellten Werks liegen. Dieses hat
mit weniger als 200 Seiten einen der Bedeutung der Materie für das
Examen angemessenen Umfang und ermuntert auch den gestressten Referendar
zu einer intensiven, da potenziell kurzen Lektüre. Der Autor wählt
eine klare und knappe Sprache und unterstreicht das Gesagte stets mit aussagekräftigen
Beispielen, wobei nur manchmal die verwendeten Gesetze nicht mehr aktuell
sind. Die Abgrenzung und Gegenüberschau von Strafprozessrecht sowie
Ordnungswidrigkeitenrecht gelingt nachvollziehbar und durchweg gut. Es werden
Schwerpunkte auf ausgewählte Bereiche gelegt und in der Regel wird
nur Relevantes tatsächlich ausführlich umschrieben.
Inhaltlich werden die Grundzüge des
OWiG behandelt, also der dem Strafgesetzbuch ähnliche allgemeine Teil
mit Begehungsformen, Konkurrenzen, Begrifflichkeiten und anderem. Weiterhin
wird das Bußgeldverfahren mit Vorverfahren, Ermittlungsakten, Zwischenverfahren
und gerichtlichem Verfahren samt Rechtsbehelfen eindrucksvoll erläutert
und das ständige Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft
und Gericht für den Leser ausgebreitet. Ein wenig zu knapp werden die
Verschränkungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat behandelt,
da gerade diese gerne als Prüfungsstoff für Klausuren herangezogen
werden.Das Buch ist effektiv und leicht durchzuarbeiten.
Allein schon deswegen hat es das Potenzial für ein unverzichtbares
Werk im Referendariat. Klarer Kauftipp!
Stratenwerth / Kuhlen,
Strafrecht Allgemeiner Teil I, 5. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2004
Die
Beschäftigung mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gehört
zu den schwierigsten Bereichen zu Beginn des Studiums: sowohl für die
Studenten, da sie unerwartet mit einer Vielzahl von Meinungen und Konstruktionen
konfrontiert werden, als auch für die Autoren, da sie sich zwischen
einem wissenschaftlichen und einem fallorientierten Ansatz entscheiden müssen,
mittels dessen sie den Lesern die Feinheiten des Strafrechts nahe bringen
wollen. Das Problem hierbei ist freilich, dass zu Beginn die Lösung
von Klausuren und Fällen im Vordergrund des Interesses von Studenten
und nur den Fleißigeren der Sinn nach mehr Theorie steht, wogegen
das Interesse am theoretischen Verständnis gerade vor dem Examen noch
einmal wächst.Obwohl sich gerade der Allgemeine Teil für
Übersichten, Gegenüberstellungen und Graphiken eignet, werden
diese Gestaltungsmittel nicht eingesetzt. Der Leser findet klein gedruckten,
dichten Fließtext vor, der allerdings mit genug Freiraum abgesetzt
wird, so dass man vom Schriftbild nicht "erschlagen" wird. Im
Gegenteil wird so die Portionierbarkeit der Lektüre vorgetäuscht,
die zur zügigen Bearbeitung animiert. Die in noch kleinerer Schriftgröße
eingefügten Beispiele und weiter gehenden Ausführungen erlauben
kein wirkliches Übergehen, da man nicht genau erkennen kann, wo der
Haupttext fortgesetzt wird. Auch die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe
ist nur in der Lektüre selbst genau erkennbar, so dass man den Text
nicht gezielt nach Stichworten überfliegen könnte.Der Allgemeine Teil behandelt klassische
Probleme, die hier auch allesamt aufgeführt sind, beispielhaft zu nennen
sind hierbei der ausführliche Aufbau der verschiedenen Deliktsarten,
die Beteiligungsformen, die Konkurrenzen oder der Geltungsbereich des Strafrechts.
Bemerkenswert ist hierbei die Vielseitigkeit der Argumentation, mit der
die Autoren den Leser in klassische Probleme einführen, etwa bei Fragen
des Schuldausschlusses in die Überlegungen von Kant und anderen Philosophen.
Auch zu loben ist die klare Sprache, die das Verständnis ziemlich verworrener
Streitstände auf einmal leichter werden lässt und somit optimal
auf die Auszubildenden zugeschnitten ist. Manchmal jedoch würde eine
wiederholende Darstellung der wichtigen Aspekte für die Prüfung
die theoretischen Ausführungen maßgeblich fördern, so bei
den ohnehin schwer zu verstehenden Problemen rund um Unterlassungstaten
und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.Festzuhalten ist der starke wissenschaftliche
Ansatz dieses Werks. Dieser Aspekt und der Verzicht auf Prüfungsschemata
und größere beispielhafte Fälle mit Lösungen machen
die Empfehlung für die Anfangssemester schwierig. Für jede strafrechtliche
Haus- oder Seminararbeit ist dagegen die Lektüre eine echte Hilfe und
auch Examenssemester dürften so manches Kapitel zur Vervollständigung
ihrer Kenntnisse nutzen können.
Wessels / Hillenkamp,
Strafrecht Besonderer Teil 2, 27. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Die Vermögensdelikte sind während des
Jurastudiums die unbeliebtesten Tatbestände, da sie zum einen oft nur
mit einer umfassenden Judikaturkenntnis zu bewältigen sind, andererseits
auch zivilrechtliche Fragen ins Spiel kommen, für deren Bearbeitung
man im Eifer des Gefechts dann nicht die nötige gedankliche Ruhe hat.
Die Gestaltung des vorliegenden Werks ermöglicht
dem Leser eine durchgehende oder punktuelle Lektüre ganz nach Wahl.
Die Textblöcke sind mit genügend Abstand versehen, so dass man
auch bei der Suche nach den fett gedruckten Schlüsselbegriffen keine
Desorientierung fürchten muss. Positiv hervorzuheben sind die guten
Ansätze zur Verbildlichung des Stoffes, was mittels Prüfungsübersichten
bewerkstelligt wurde. Hinzu kommen seit je her Beispielsfälle und Lösungen,
die als "roter Faden" durch die Kapitel fungieren. Die in diesem
Band vorgenommene Ausstattung der Fallfragen mit Hinweisen auf den Standort
der Lösungsansätze ist ein deutlicher Pluspunkt im Vergleich zu
anderen Büchern derselben Reihe. Die Kapitel des Lehrbuches erfassen die
allgemein bekannten Tatbestände wie Raub, Diebstahl, Unterschlagung
und Betrug, aber auch weniger bekannte Delikte wie die Insolvenzstraftaten
in gebotener Ausführlichkeit. Ein wenig voreingenommen wirkt die Zusammenfassung
von Erpressung und Betrug, die somit klar die Ausrichtung an der Literaturansicht
zur Abgrenzung von Raub und Erpressung erkennen lässt. Immerhin setzt
sich der Autor aber auf mehreren Seiten mit den verschiedenen Ansichten
von Rechtsprechung und Literatur auseinander. Sehr erfreulich ist, dass
die neue Rechtsprechung des BGH zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer
noch integriert wurde. Sehr lesenswert sind des Weiteren die Kapitel zu
den Tatalternativen der Untreue, die Darstellung der Begünstigung sowie
die Ausführungen zur bandenmäßigen Begehung einschlägiger
Delikte. Für Referendare zu empfehlen ist die Lektüre der Bedeutung
des Waffen- und Werkzeugbegriffs bei Diebstahl und Raub in Abgrenzung zur
gefährlichen Körperverletzung.Die mittlerweile optional beiliegende CD-Rom
mit höchstrichterlichen Entscheidungen bietet die Möglichkeit,
auch bei geschlossener Bibliothek und fehlendem juris-Zugang dem BGH und
seinen Entscheidungen auf den Zahn zu fühlen. Die Suchsystematik der
Urteilsdatenbank ist eingängig, man kann Gefundenes mit Notizen versehen,
Markierungen in verschiedenen Farben vornehmen und selbstverständlich
Passagen drucken. Die Suche innerhalb der Urteile wird insoweit erleichtert,
dass alle Texte in einem scrollbaren Dokument vorhanden sind und man sich
nicht über diverse Pfade zu den einzelnen Urteilen durchklicken muss.
Enthalten sind dabei sowohl Urteile aus der Entscheidungssammlung wie auch
aus diversen gängigen Zeitschriften.
Dieses umfangreiche Lehrbuch bietet eine
ausgewogene Zusammenfassung der Vermögensdelikte und schärft das
Problembewusstsein der Leser mit guter Argumentation. Die Lektüre ist
zu jedem Zeitpunkt des Studiums ein Gewinn.
Maurach/Schroeder/Maiwald,
Strafrecht Besonderer Teil Teilband 1, Verlag C.F. Müller 2003
Leider
ist das Strafrecht für viele Studenten ein Fach, in welchem sie nach
frühem Erfolg in den Übungen wenig vertiefende Kenntnisse erwerben.
Dadurch besteht man vielleicht im Examen die Klausur(en), kann aber eventuell
gerade nicht die Argumentation liefern, die einem den Zugang zu den Prädikatsnoten
eröffnet. Diese Kenntnisse erwirbt man aber nicht in einer Fallsammlung
oder einem Skript, sondern möglicherweise erst durch Lektüre eines
größeren Lehrbuchs wie dem vorliegenden Exemplar.
Die Gestaltung des Werkes ist für den
Leser vorteilhaft, könnte aber teilweise schematischer sein. Die Schlüsselbegriffe
sind hervorgehoben, der Text ist übersichtlich gestaltet und die Lektüre
geht einigermaßen flott voran. Irritierend ist die Verteilung der
Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung in den Text und in separate Fußnoten.
Bisweilen werden knappe Beispielsfälle gebildet, jedoch ist die Anwendung
des Stoffs in größeren Fallbeispielen nicht vorhanden. Auch Prüfungsübersichten
oder Graphiken, Tabellen oder Schemata sucht man vergeblich.Ganz hervorragend zu lesen ist das Kapitel
zum Betrug. Man kann zwar ob der schieren Masse der mitgeteilten Informationen
manchmal den Überblick verlieren, erhält aber nahezu alle examensrelevanten
Variationen von Betrugssachverhalten bei den zugehörigen Prüfungspunkten
präsentiert. Ebenfall hoch interessant sind die zahlreichen einleitenden
und weiterführenden Gedanken zu Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung
bei einzelnen Tatbeständen. Gerade die Verweise auf das Strafrecht
anderer Staaten und auf das internationale Strafrecht machen die Lektüre
eines großen Strafrechtslehrbuches empfehlenswert. Die bei den Tötungsdelikten
immer noch aktuellen aber schwer zu prüfenden Themen der Euthanasie
und der Strafe rund um den Selbstmord werden kompakt und anschaulich dargestellt.
Ebenfalls ein Höhepunkt der Ausführungen stellt das Kapitel zur
Unterschlagung dar, da dieser Tatbestand in Klausuren oft übersehen
oder falsch angewendet wird. Auch die komplexen Prüfungsvoraussetzungen
der Untreue und die Abgrenzung der Handlungsalternativen werden in diesem
Werk angemessen erfasst.Jeweils sehr knapp behandelt sind die grundlegenden
Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur bei dem Verhältnis
von Mord und Totschlag sowie von Raub und Erpressung zueinander. Dies mag
für das erste Examen sinnvoll sein, da man dort ohne Probleme der Literaturmeinung
folgen kann. Jedoch ist die Lektüre für Referendare mit Vorsicht
zu genießen. Auch werden etliche Delikte relativ ausführlich
behandelt, die oftmals kein Prüfungsstoff im Examen sind, etwa die
Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Insolvenzstraftaten.Das Lehrbuch eignet sich wie kein zweites
neben den gängigen Kommentaren zur vertiefenden Lektüre und zur
Bearbeitung jeglicher Art von Haus- oder Seminararbeit. Die Anwendung des
Stoffes in Klausuren wird zwar unterstützt, aber schematischere Lehrbücher
bereiten besser für die Prüfung vor. Für das Examen lohnt
sich auch der sporadische Blick in die wichtigsten Kapitel allemal.
Haft, Strafrecht
Allgemeiner Teil, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Neben Lehrbüchern zum Staatsrecht sind Werke
zum Strafrecht der übliche Einstieg der Studenten ins "öffentliche
Recht". Es ist deswegen sehr wichtig, dass ein Autor neben einer verständlichen
Ausdrucksweise auch gleich den Weg zur Klausurbearbeitung ebnet und das
leider nicht von der Hand zu weisende schematische Denken im Strafrecht
ein wenig präsentiert.Die Gestaltung des vorliegenden Buches ist
äußerst gut gelungen. Der Autor bietet Definitionen und Prüfungsvorschläge
en masse sowie zahlreiche Fallbeispiele, die dafür sorgen, dass der
manchmal zu einheitliche Text angemessen unterbrochen wird. Gewagt ist der
Ansatz des Autors, auf jeglichen Nachweis zu Literatur und Rechtsprechung
in Form von Fußnoten oder Textbestandteilen zu verzichten. Dies ist
für den erfahrenen Leser egal, da er in der Regel durch Lektüre
anderer Werke das nötige Wissen bereits verinnerlicht hat. Für
Erstsemester jedoch ist gerade das Studieren von Entscheidungen zur vertiefenden
Arbeit sinnvoll. Immerhin wird so die Lektüre ohne Unterbrechungen
gewährleistet.Der Inhalt eines Lehrbuches zum Allgemeinen
Teil ist quasi vorgegeben. Umso wichtiger ist es für den Leser, dass
der Autor bei den klassischen Problemen rund um Aufbau der Prüfung,
Versuch, Beteiligung, Konkurrenzen und Irrtum durch genaue oder prägnante
Beschreibungen des Stoffes die notwendige Unterscheidung im dichten Buchmarkt
setzt. Herauszugreifen sind gleich einige lesenswerte Abschnitte. So ist
etwa die Darstellung des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung sehr umfassend
und klar gelungen. Ebenso bereichernd ist die Lektüre der objektiven
Sorgfaltspflichtverletzung bei der Prüfung von Fahrlässigkeitsdelikten.
Auch die schwierig nachzuvollziehende Herstellung rechtlicher Handlungseinheit
im Rahmen der Konkurrenzen wird souverän erläutert.Ein toller Service wird dem Leser nach wie
vor durch die beigegebenen Anhänge geboten. Hier finden sich nicht
nur in aller Kürze die wichtigsten Hinweise zur Lösung von Klausuren,
sondern in einem kleinen Glossar werden die wichtigsten Begriffe für
den Einstieg in das Strafrecht (nochmals) erläutert, so dass man auch
einmal nur dort nachschlagen kann, wenn man sich in einem Punkt unsicher
ist.Wenn man sich als Leser dieses Buches darüber
im Klaren ist, dass man die dargebotenen Inhalte nicht durch Verweise nachprüfen
kann, wird man mit der klaren Gestaltung und verständlichen Sprache
viel Freude haben und die Klausuren der ersten Semester angemessen meistern
können. Skeptikern hingegen ist das Buch nicht zu empfehlen, da zu
viel Zeit mit vergleichender Lektüre verbracht werden müsste.
Cramer / Bürgle,
Die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote, 2. Auflage, Verlag Boorberg
2004
Prüfungsfragen
zur Strafprozessordnung sind bereits seit langem ein wichtiger Bestandteil
in den Klausuren zum ersten Staatsexamen sowie Basiswissen im zweiten Staatsexamen.
Es gibt aber nur wenige Probleme, die sich in knappen Worten in einen Sachverhalt
pressen lassen und zugleich ein ausgiebiges Begründungspotenzial beinhalten.
Zu diesen Exemplaren zählen ohne Zweifel die Beweisverwertungsverbote,
da man sich sowohl über die Herleitung, die Reichweite und die Geltendmachung
etliche Gedanken machen muss.Das vorliegende Werk ist nur auf den ersten
Blick nur für das Referendariat interessant, da die inhaltliche Konzeption
auch Studenten eine partielle Lektüre erlaubt, um sich mit den examensrelevanten
Fragestellungen auseinander zu setzen. Beispielhaft zu nennen wäre
hier das Schlusskapitel, in dem die Herleitung von Beweisverwertungsverboten
aus den Grundrechten behandelt wird, dies sogar noch unter Einbezug des
Urteils des BVerfG zum Großen Lauschangriff.Für Referendare zur Pflichtlektüre
erklärt werden sollten die Kapitel zu den Beweisverwertungsverboten
rund um die Zeugenvernehmung und dabei unterlassene oder falsche Belehrungen
sowie die Reichweite des § 252 StPO. Die Texte hierzu sind knapp und
verständlich abgefasst, einzig hätte am Ende eine einheitliche
Darstellung in Form einer Tabelle oder Ähnlichem für mehr Klarheit
sorgen können.Ergänzt werden die genannten Kapitel
durch Darstellung von Komplikationen bei der Beweisverwertung durch Zwangsmaßnahmen
gegen den Beschuldigten oder schlicht bei dessen Vernehmung. >Ein bisschen bedauerlich ist es für
den Leser, dass die Autoren sich nicht in einer Art von Überblicks-
oder Schlusskapitel der Geltendmachung der Beweisverwertungsverbote in der
Hauptverhandlung und in der Revision widmen, sondern auf die Kenntnisse
der Leser in dieser Hinsicht vertrauen.Das Buch ist rasch zu bewältigen, die
Ausführungen sind in der Regel griffig und ermöglichen die Nachvollziehung
der aufgezeigten Probleme. Die Gestaltung hätte an manchen Stellen
besser gelingen können, etwa durch Verwendung von Fett- statt Kursivdruck,
von graphischen Elementen oder aufzählenden Zusammenfassungen.Das Buch ist eine sinnvolle Ergänzung
zu Standardwerken der Referendarausbildung und bietet gezielte Vertiefungsmöglichkeiten
bereits gewonnenen Wissens. Die Lektüre bietet einen Erkenntnisgewinn
auch über den behandelten Stoff hinaus, indem sie Zusammenhänge
im Strafverfahren hervorhebt.
Beulke, Klausurenkurs
im Strafrecht III, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
In kaum einem anderen Fach als dem Strafrecht
ist es für Studenten schwerer die Vielzahl an Informationen, die sie
in den ersten Semestern des Studiums verarbeiten müssen, ordentlich
in Klausurformat zu bringen. Neben den zahlreichen Theorien, die man zumindest
für das erste Staatsexamen noch ansatzweise kennen muss, werden strafprozessuale
Probleme zusehend in die Fallgestaltungen eingefügt, auf deren Bearbeitung
man im Eifer des Schreibens am Ende des Öfteren verzichten muss.
Der Autor bietet mit dem vorliegenden Werk
einen Klausurenkurs speziell für Examenskandidaten, der auf den beiden
vorhergehenden Bänden für Anfänger und Fortgeschrittene aufbaut.
Dies bedeutet nicht, dass man nicht gleich mit diesem Werk einsteigen könnte,
sondern man würde im Idealfall vom ersten Semester an mit passenden
Klausurfällen versorgt.Hier erhält der Leser 14 Klausuren
zur Bearbeitung, die dem Niveau einer Examensklausur entsprechen sollen
und neben der Darstellung der examensrelevanten Probleme des Allgemeinen
und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches zahlreiche Exkurse in die Strafprozessordnung
bieten. Die Fälle präsentieren sich mit einem Seitenumfang zwischen
24 und über 40 Seiten, eingeschlossen Sachverhalt, Lösung, Gliederung,
Definitionen und Musterlösung. So ist aber schon formal gewährleistet,
dass die "Examensrelevanz" nicht nur materiell, sondern auch der
Menge nach lebensnah simuliert ist. Die angesprochenen Probleme sind durchnummeriert
und gleichmäßig über die 14 Fälle verteilt, so dass
man nach der Bearbeitung klar erkennen kann, wo die eigenen Defizite liegen.
Unter den Fällen finden sich "moderne Klassiker" der Prüfungsaufgaben
wie die massive Abprüfung der Brandstiftungsdelikte in einem einzigen
Sachverhalt und die beliebte Schlägerei beim Volksfest, aber auch schwierige
Konstellationen im Rahmen der Aussagedelikte, die Abgrenzung von Diebstahl
und Raub oder die auch höchstrichterlich streitige Problematik des
Diebstahls bzw. Raubes mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Prozessual
werden bewährte Prüfungsfragen wie die fehlerhafte Belehrung bei
der Beschuldigtenvernehmung aber auch für Referendare komplizierte
Fragen nach der Einstellung des Strafverfahrens gestellt. Wer am Ende eines
Falles noch nicht geistig ausgelaugt ist, der kann sich in den zahlreichen
Fundstellen für weitere Klausuren zum selben Thema erneute Beschäftigung
suchen.Eine Glanzleistung ist die Komposition des
Buches. Man erhält vorbildlich alle Elemente einer Falllösung
präsentiert und dies in einem optisch ansprechenden Layout. Nicht nur,
dass eine in der Klausur nachahmenswerte Gliederung vor jede Musterlösung
gestellt wird, es werden auch im Fall Probleme ausführlich, notfalls
in separaten Textbereichen diskutiert, um das Verständnis für
den Fall zu schärfen, und am Ende der Lösungen werden die für
den Fall relevanten Definitionen aufgezählt. Zusätzlich werden
am Ende des Buches sämtliche nummerierten Probleme mit Lösungsvorschlag
und die Definitionen kurz tabellarisch zusammengefasst und en bloc wiederholt.
Des Weiteren befinden sich im Anhang Prüfungsschemata für die
gängigen Klausurprobleme sowie Fundstellenverzeichnisse mit weiteren
Klausuren und Hausarbeiten. Einen besseren Dienst am studentischen Leser
findet man selten!Das Buch ist brillant. Man darf sich aber
tatsächlich erst damit befassen, wenn man den Lernstoff für die
Übung für Fortgeschrittene absolviert hat, man könnte sonst
von den Fällen überfordert werden. Lesen und kaufen!!!
Putzke / Scheinfeld,
Strafprozessrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Lehrbücher
zum Strafprozessrecht müssen traditionell verschiedensten Interessen
genügen: man soll im Rahmen der Ausbildung sowohl theoretische Kenntnisse
als auch Verständnis für die Praktiker erwerben, und zudem muss
das erstarkende Bedürfnis anwaltlicher Beratung bereits in Studentenköpfen
verankert werden. Respekt gebührt deshalb demjenigen, der sich überhaupt
an ein neues Werk zum Thema wagt und dieses in einem Umfang kreiert, der
nicht jeden Leser allein ob der Menge abschreckt.Die Gestaltung des Buches ist hervorragend
gelungen und hat geradezu Vorbildfunktion für ein kompaktes Lehrbuch.
Die Texte sind prägnant geschrieben und von angenehmer Länge,
jeweils eingefasst von Beispielsfällen und einer Vielzahl abstrahierender
Abbildungen, die zeigen, dass man Textverarbeitungsprogramme auch für
mehr als für Buchstabenkolonnen nutzen kann. Der Leser erhält
so im Zweifel erst damit den wichtigen Blick für den Gesamtzusammenhang
und kann Probleme optimal in seine Klausurlösung einbauen. Besonders
lobenswert dabei ist die Vielfalt der graphischen Elemente, die etwa in
Tabellenform die Anwesenheitsrechte von Verfahrensbeteiligten ebenso gekonnt
darstellen wie den Ablauf des Strafverfahrens. Hinzu kommen zahlreiche originalgetreu
nachgebildete Musterverfügungen und besonders hervorgehobene Definitionen
an passender Stelle.Das Buch umfasst 224 Seiten und richtet
sich nicht nur an Studenten: es zeigt sich, dass gerade Referendare ein
gut gemachtes und komprimiertes Lehrbuch zur StPO gerne heranziehen, wenn
sie die Referendariatslektüre zum Strafprozessrecht einmal wieder in
Details versinken lässt. Die große Zahl von veranschaulichenden
Beispielsfällen variiert in Länge und Schwierigkeitsgrad so, dass
sowohl Einzelfragen wie Gesamtzusammenhänge sinnvoll dargestellt werden
können. Besonders erfreulich für Referendare ist dabei, dass zum
Teil auch Verfügungsvorschläge angeboten werden und nicht nur
theoretisch gesagt wird, was getan werden müsste. Für Studenten
ist die Einbettung in Fälle aus dem Grund wichtig, da sie im Zweifel
strafprozessuale Einzelfragen abgeprüft werden und hierfür teilweise
eben stupide BGH-Entscheidungen lernen müssen, da man sich aus dem
Zusammenhang der StPO nicht ohne weiteres all das erschließen kann,
was in Karlsruhe so entschieden wird. Sehr schön ist auch die Berücksichtigung
angemessenen Verteidigerverhaltens, das auch die entsprechende Beratung
des Angeschuldigten umfasst. Sehr lesenswert für Studenten sind vor
allem die Darstellung des prüfungsbeliebten Themas Untersuchungshaft
sowie der sehr anschauliche Überblick über die Zulässigkeit
und Begründetheit der Revision.Dieses Buch nimmt schon nach kurzer Zeit
die Angst vor dem berüchtigten StPO-Zusatzteil in der Strafrechtsklausur,
indem in klarer Sprache und passender Anwendung die relevanten Gebiete des
Strafverfahrensrechts für das erste Staatsexamen behandelt werden.
Die Aufmachung des Werkes lädt zur Lektüre geradezu ein und kein
Leser wird den Griff zu diesem Buch bereuen!
Kindhäuser,
Strafrecht Besonderer Teil 1, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004
Die Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte,
Staat und Gesellschaft werden in diesem Werk behandelt und sind für
Studenten der klassische Einstieg in den Besonderen Teil des Strafrechts.
Kaum eine Klausur der ersten Semester kommt ohne Körperverletzung,
Tötung oder Straßenverkehrsdelikte aus. Umso wichtiger ist es,
sich parallel zum Allgemeinen Teil einen schnellen Einblick in die Materie
zu verschaffen.Das vorliegende Werk zeichnet sich durch
eine optisch wie systematisch gute Gestaltung aus. Das Schriftbild ist übersichtlich
und die fett gedruckten Definitionen zu Beginn der Textpassagen deuten klar
darauf hin, dass im Gegensatz zu den Vermögensdelikten auch vieles
auswendig zu lernen ist. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen mittels
Fettschrift fügt sich ohne Blickhindernisse in den Textfluss ein und
bietet so passende Orientierung. Die Texte werden teilweise ergänzt
durch Prüfungsschemata oder schlichte Aufzählung der zu prüfenden
Merkmale. Dabei kommen aber vermeintlich einfache Delikte, etwa die Körperverletzung
im Gegensatz zu der Verletzung des Briefgeheimnisses oder der Gefangenenbefreiung,
oft nicht in den Genuss eines solchen Aufbauvorschlages, so dass man sich
diesen bei möglicher Unkenntnis aus dem Text konstruieren oder anderweitig,
etwa aus dem AT-Lehrbuch des Autors, besorgen sollte.Gelungen sind in diesem Werk etliche Abschnitte,
die man in Klausuren ständig prüfen muss, die aber manch anderen
Autor nicht die Mühe der ausführlichen Darstellung wert zu sein
scheinen. Dies zeigt sich etwa bei den Straftaten gegen die persönliche
Ehre wie Beleidigung und Verleumdung, die hier prägnant und eingängig
erläutert werden. Auch die meisten Amtsdelikte sind ausführlich
behandelt und geben einen guten Einblick in die prüfungstauglichen
Themen. Einzig die Rechtsbeugung scheint hierbei ein wenig zu kurz gefasst
zu sein. Für Referendare sehr relevant sind die Kapitel zu den Aussagedelikten,
die klar voneinander abgegrenzt werden und die wichtigen Prüfungskriterien
umfassend klären. Ebenfalls einen starken Eindruck hinterlassen die
Urkundendelikte und die darin verständlich gemachten verschiedenen
Urkundentypen. Der Leser findet auch viele Delikte, denen er in seinen bisherigen
Klausuren nie begegnet sein dürfte, und kann sich anhand der kompakten
Beschreibungen ein rasches Bild von deren potenzieller Relevanz machen.Das Lehrbuch ist eine gute Ergänzung
zu den anderen Ausbildungstiteln des Autors. Der Detailreichtum erleichtert
das Verständnis des Strafrechts und führt im Zusammenspiel mit
Fallsammlungen rasch zum notwendigen systematischen Arbeiten mit der Materie.
Studenten wissen das Buch schnell zu schätzen!
Lackner / Kühl, Strafgesetzbuch,
25. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Der
vorliegende Kommentar ist seit je her eines der beliebtesten Einstiegswerke
für Studenten. Zwar machen andere Ausbildungskommentare wie der Studienkommentar
von Joecks und der hervorragende Kommentar von Kindhäuser dem Werk
starke Konkurrenz, doch 25 Auflagen zeugen von einer gefestigten Marktposition.Dabei ist die reine Lektüre des Kommentars
sehr schwierig. Zum Teil sind die Textpassagen kürzer als die eingefügten
Verweise auf die Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte sowie die Meinungen
innerhalb der Literatur. Es ist zwar durch Hervorhebung der Schlüsselbegriffe
ein Minimum an Orientierung möglich, aber wer in den ersten zwei Semestern
die von manchen Dozenten als Pflichtlektüre vorgegebenen Passagen zu
Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Kommentierung zu § 15 StGB durchzuarbeiten
versucht, wird oftmals verzweifeln. Wesentlich eingängiger sind die
Einführungen zu bestimmten Gebieten, die sich dem Leser strukturiert
und eingängig präsentieren. Dies ist besonders markant bei den
Erläuterungen zu Rechtfertigungsgründen und Entschuldigungsgründen,
die lehrbuchreif und dennoch kompakt zusammengefasst werden.Ein besonders lesenswert kommentiertes Kapitel
ist zweifelsohne das der Beleidigungstatbestände und dort vor allem
die mögliche Rechtfertigung nach § 193 StGB. Hier werden mit vielen
Hinweisen auf das übrige öffentliche Recht einigermaßen
klare Prüfungskriterien herausgearbeitet, die in der Klausurbearbeitung
weiterhelfen.Für Referendare sehr lehrreich ist
die ausführliche Kommentierung zur Geldstrafe, besonders die Verhängung
in Tagessätzen gemäß § 40 StGB, sowie die prägnante
Darstellung der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe. Generell ist
auffällig, dass trotz der natürlichen Schwerpunkte im besonderen
Teil die praktische Anwendung, also die Kommentierung der §§ 38
ff. StGB keinesfalls zu kurz kommt. Umfangreiche Erläuterungen finden
sich etwa zur Verhängung der Bewährungsstrafe, zur Bestimmung
des Strafmaßes an sich sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis.Studenten wie Referendare sollten sich die
Ausführungen zum Begriff von Waffe und Werkzeug der §§ 224,
244 und 250 StGB zu Gemüte führen, ebenso die umfangreiche Kommentierung
zum Missbrauch von Bank- und Spielautomaten im Rahmen der zu prüfenden
Delikte. Angenehm im Vergleich zu etlichen Lehrbüchern
ist, dass die Festlegung auf Standpunkte nicht zwangsläufig geschieht,
sondern bisweilen in neutraler Weise verschiedene relevante Strömungen
beleuchtet werden. So prägt sich der Leser nicht "die" vermeintlich
richtige Variante ein, sondern kann dezidiert argumentieren. Der Kommentar ist und bleibt ein Standardwerk.
Man kann trotz aller faktischer Lektüreschwierigkeiten auf die aktuelle
und in der Regel umfassende Kommentierung vertrauen und findet während
der gesamten juristischen Ausbildung wertvolle Hinweise und den passenden
Einstieg in ein strafrechtliches Thema.