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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Februar 2006

Rezensionen Februar 2006: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Saenger, ZPO, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005

Ein großer Wurf gelingt in einem eigentlich abgesteckten Terrain wie der Kommentarliteratur zur Zivilprozessordnung selten: hier jedoch wurde ein Werk geschaffen, das für die Ausbildung neue Maßstäbe setzt. Ein Handkommentar von knapp 2300 Seiten bereitet Studenten und Referendare auf nahezu alle Eventualitäten des Examens vor.

Die Gestaltung des Werkes ist nicht in allen Punkten optimal, aber die Verknüpfung von textlicher Beschreibung und konkreter Umsetzung der Materie in Formulierungen und Verfügungen wird von kaum einem anderen Werk so gut gewährleistet. Bisweilen ist die Lektüre nicht einfach, da trotz Hervorhebungen, großen Randnummern und relativ kurzen Absätzen die Dichte des Fließtextes über eine Doppelseite so hoch ist, dass man nur mit großer Konzentration in der Lektüre fortschreiten kann. Bei einer Vielzahl von Paragraphen erhält der Leser die bereits genannten konkreten Informationen zur Umsetzung der Kommentierung. Das kann sowohl die Förmlichkeiten eines Urteils, den Inhalt eines Beschlusses oder einer Verfügung, einen Vorschlag zur Tenorierung oder die Formulierung von Tatbestand und Entscheidungsgründen betreffen. Gerade für die Zivilstation des Referendariats kann diese schnelle Hilfe eminent wichtig sein.

Zunächst festzuhalten ist die Vollständigkeit der Kommentierung der ZPO durch dieses Werk. Es gibt Kommentare, die bestimmte Normen nur im Gesetzeswortlaut abdrucken, aber hier ist jede Vorschrift mit Erläuterungen versehen. Dazu kommen auszugsweise Kommentierungen zum GVG, zur VO 44/2001 und zur VO 2201/2003, welche europäische Vorgaben für Zivilverfahren sowie für Ehesachen beinhalten.

Angesichts der umfassenden Kommentierung zeichnet es einen Kommentar dann zusätzlich aus, wenn ausbildungsrelevante Themen auch als Schwerpunkte ausgestaltet worden sind. Dies kann bei diesem Werk ohne Zweifel bejaht werden und das betrifft nicht nur das Referendariat, sondern auch in weiten Teilen des Studiums kann man unbesorgt auf die Erklärungen der Autoren dieses Titels zurückgreifen. Dies beginnt schon bei der Zuständigkeit des Gerichts durch Prorogation: dieses schon in Klausuren des ersten Examens beliebte Problem wird hier anhand einer instruktiven Checkliste aufbereitet und die Besonderheiten des amtsgerichtlichen Verfahrens ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren sind die Darstellungen zur Postulationsfähigkeit umfangreich ausgefallen und lassen auch bei den familiengerichtlichen Sonderfällen keine Fragen offen. Die Erledigung der Hauptsache ist detailliert und variantenreich erfasst und auch die materielle Rechtskraft mitsamt den vorhandenen gesetzlichen und materiell-rechtlichen Ausnahmen wird breit thematisiert. Weiterhin und generell lesenswert sind die zahlreichen Einführungen sowohl vor der Kommentierung an sich als auch vor einzelnen Abschnitten der ZPO. Ganz hervorragend gelungen sind die Erklärungen zum Versäumnisurteil und den Rechtsbehelfen hiergegen.

Für Referendare zusätzlich beachtlich sind die Kapitel zur Beweiswürdigung und der überprüfbarkeit durch Rechtsmittel. Hier werden die maßgeblichen Kriterien der Beweiserhebung und Beweisgewichtung dargestellt und eine nachahmenswerte Linie für die eigene Tätigkeit wird aufgezeigt. Ebenfalls lobenswert ist der praktisch hoch bedeutsame Prozessvergleich dargestellt worden, sowohl im üblichen Rahmen der Zwangsvollstreckungsvorschriften als auch im Rahmen der Güteverhandlung. Auch die Kostenverteilung bei ungleich beteiligten Parteien wird beispielhaft erläutert. Sofern die Themen in den Examina überhaupt geprüft werden, sind zudem die Zuständigkeit in Familiensachen sowie die Abänderung von Unterhaltstiteln zur Lektüre zu empfehlen. Auch die Vollsteckungsgegenklage stellt in ihrer ausführlichen Aufbereitung ein tolles Stück Rechtsliteratur dar.

Im Verhältnis etwas kurz ist der einstweilige Rechtsschutz behandelt worden, wenn man sich seine Bedeutung in Klausur und Praxis einmal vergegenwärtigt. Auch bei Fragen der notwendigen Streitgenossenschaft erhält man zwar eine ordentliche übersicht, bedarf aber angesichts der zum Teil abstrakten Formulierungen noch weiterer Informationsquellen.

Mit diesem Kommentar kann man eigentlich nichts falsch machen: nach der Lektüre, sei sie umfassend oder punktuell, verfügt man über umfangreiche Kenntnisse und kann diese anhand der im Werk gegebenen Umsetzungsvorschläge sofort in Klausur und im Rahmen der Zivilstation konkret anwenden. Kauf und Benutzung können bereits im Studium bedenkenlos empfohlen werden.

Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 4. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005

Das Einführungswerk von Bork ist seit langem fester Bestandteil des Ausbildungskanons und wird durch die Fokussierung der universitären Schwerpunkt- und Wahlfachprüfungen auf das Wirtschaftsrecht weiter an Bedeutung zunehmen. Auf weniger als 250 Seiten schafft es der Autor, dem Leser einen überblick über das nationale und zum Teil das internationale Insolvenzrecht zu geben.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und einem einführenden Lehrbuch angemessen. Die Textabschnitte sind gut untergliedert und die Sprache des Autors sorgt für eine flüssige Lektüre und angenehme juristische Kurzweil. Das Literaturangebot ist umfassend, aber maßvoll präsentiert, die Fußnoten bezeugen darüber hinaus die Akribie der Stoffsammlung. Das Angebot an Graphiken, Schemata oder generell abstrahierenden Darstellungen ist nicht vorhanden, einzig die Hervorhebungstechnik durch Fettdruck sorgt für eine Lenkung des Lesers.

Nach einer knappen Einleitung zum Wesen der Insolvenzordnung und einem überblick über den Verfahrensablauf folgen die großen Kapitel zu den am Verfahren beteiligten Parteien und Personen sowie zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und den Auswirkungen hiervon. Weitere große Abschnitte sind den zu verteilenden Positionen, also der Masse des Insolvenzverfahrens, und der tatsächlichen Verteilung gewidmet, wobei nicht nur die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zugunsten der Masse erfasst sind, sondern ebenso die Rechte der Gläubiger je nach gesetzlicher Unterteilung in Aussonderungs-, Absonderungsberechtigte und bloße Massegläubiger. Ebenfalls ausführlich thematisiert werden der Insolvenzplan und damit die so entstehende unternehmerische Verantwortung für einen maroden Betrieb. Lobenswert sind die nachfolgenden und abrundenden Ausführungen zur Sanierung. Erwartungsgemäß knapp, aber dennoch instruktiv ist die Verbraucherinsolvenz abgehandelt und der Autor findet noch genug Raum für die Zahlungsunfähigkeit von Nachlass und Gesamtgut. Abgeschlossen wird das Werk durch ein Kapitel zum internationalen Insolvenzrecht.

Referendare eher noch als Studenten sollten sich einige Kapitel im Rahmen der Zivilstation und besonders vor dem Examen zu Gemüte führen. Dazu gehören die Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf schwebende Zivilprozesse, den gutgläubigen Erwerb vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Rechtsfolgen der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter und die verschiedenen Wahlrechte bezüglich noch nicht erfüllter Rechtsgeschäfte. Ebenfalls zum Grundwissen gehören sollten die Wirkungen des festgestellten Insolvenzplans und selbstverständlich das grundlegende Procedere in einem Insolvenzverfahren. Der Autor liefert hierzu ausführliche und ausreichende Informationen, um mit sicherer Basis in Klausuren und Examina zu gehen.

Das Insolvenzrecht ist sicherlich noch keine fest verankerte Größe in jedem Juristenkopf. Jedoch ist eine sinnvolle Beschäftigung mit dem Insolvenzrecht als Einsteiger ohne dieses Werk viel zu beschwerlich, als dass man es sich bei Interesse und Gelegenheit nicht heranziehen sollte. Die Lektüre lohnt sich.

Schmelz, Fallsammlung zum Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2005

Es gibt zahlreiche Lehrbücher, die sich mit den theoretischen Grundlagen des Wirtschaftsrechts oder seiner Einzeldisziplinen befassen. Ungeachtet dessen ist der Student und Referendar darauf angewiesen, sein theoretisches Wissen in Klausuren anzuwenden und dabei noch materielles und prozessuales Wissen zu verknüpfen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sich Autoren auch auf einen Spezialbereich des Wirtschaftsrechts fokussieren und dieses in Form von Fallsammlungen anbieten. Das vorliegende Werk bietet dem Leser 23 Fälle zum Urheberrecht, zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Kartellrecht.

Inhaltlich werden zahlreiche Rechtsgebiete und untergeordnete Themen erfasst. Man kann acht Fälle zum Urheberrecht lösen, hiernach folgen drei Fälle zum Wettbewerbsrecht, dann vier Fälle zum Markenrecht. Bevor die vier Fälle aus dem Kartellrecht angeboten werden muss man sich durch je zwei Fälle zum Patentrecht und Geschmacksmusterrecht arbeiten.

Auf etwas mehr als 225 Seiten hat der Autor diese Fallsammlung gepresst. Das geht nicht unbedingt zulasten der Qualität, denn durch eine relativ kleine und dichte Schrift haben die Fälle eine ungeahnte Größe, sodass man durchaus einer dem Examen vergleichbaren Situation ausgesetzt ist. Die Sachverhalte gehen vom Layout her nahtlos in die Lösungen über, sodass man Vorsorge treffen muss, um nicht ungewollt einen vorauseilenden Blick zu riskieren. Hier könnte das Layout zugunsten einer prüfungsähnlicheren Situation verbessert werden. Ebenfalls beseitigt werden sollten die Hinweise auf die abgeprüften Themen zu Beginn des Sachverhalts.

Die Lösungen selbst sind vorbildlich im Gutachtenstil gehalten und sinnvoll untergliedert. Einzelne Vertiefungen und Hinweise aus der Praxis werden gesondert hervorgehoben, um dem Leser eine Erweiterung des Fallhorizonts zu gewähren. Ergänzend bietet der Autor weiterführende Hinweise, die auch einmal aus Literaturhinweisen bestehen können, am Ende der Fälle, um das behandelte Thema abzurunden. Nicht enthalten sind Gliederungen oder Prüfungsschemata als Vorabinformation.

Die einzelnen Fälle erfassen ein breites Spektrum an möglichen Prüfungsthemen und zeigen die Akribie des Autors bei der Themenfindung. Erfasst sind klassische Prüfungsmaterien wie Markenschutzansprüche, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, vergleichende Werbung, übertragbarkeit von Nutzungsrechten, einstweiliger Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht oder die Rolle öffentlicher Unternehmen im Rahmen von Art 86 EG. Zugleich finden sich aber auch speziellere Fragen, etwa zur Wirksamkeit von Lizenzverträgen, zu Firmenschutz oder Domainschutz, zu Arbeitnehmererfindungen oder zur Fusionskontrollverordnung. Stets kombiniert werden die Spezialgebiete mit allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen, etwa aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht oder aus dem internationalen Privatrecht. Immer von Bedeutung ist zudem das Gemeinschaftsrecht.

Das Training am Fall ist der wichtigste Bestandteil einer gelungenen Examensvorbereitung. Dieses Buch bietet hierbei in der Wahlfachgruppe Wirtschaftsrecht ein solides und variantenreiches Fundament und stellt eine lohnenswerte Ergänzung zu bestehenden theoretischen Werken dar.

Emmerich / Habersack, Konzernrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Das Recht der verbundenen Unternehmen ist nur auf den ersten Blick nicht ausbildungsrelevant. Natürlich überwiegen im Pflichtfachbereich die Personengesellschaften mit meist übersichtlicher Struktur im Klausurfall. Wenn man sich aber die möglichen Beratungskonstellationen als späterer Anwalt betrachtet, ist sowohl in steuerrechtlicher als auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht der Durchblick des Beratenden gerade dann gefragt, wenn die Zusammensetzung der Kapitaleigner von Standardlösungen abweicht. Das vorliegende Werk führt auf knapp 500 Seiten in die gesellschaftsrechtliche Problematik der Materie ein und ist damit prädestiniert für die Nutzung in den entsprechenden Wahlfachgruppen und während der Tätigkeit bei einem Wirtschaftsanwalt.

Die Gestaltung des Buches ist typisch für die Reihe ãKurz-LehrbücherÒ und der Leser darf sich außer auf dichten Fließtext auf nichts Ablenkendes einstellen, weder Graphiken noch übersichten oder andere abstrahierende Elemente haben Eingang in die Darstellung gefunden. Ausgewogen sind die Literaturhinweise vor den einzelnen Kapiteln, wobei die Menge von bisweilen einer Seite an weiterführenden Aufsätzen eher fragwürdig erscheint. Die optische Trennung der Fußnoten ist angesichts des gedrängten Textes von Vorteil. Die gewählte Hervorhebungstechnik ist nicht sonderlich effektiv, da man sich daran nur orientieren kann, wenn man den Text ohnehin intensiv durcharbeitet.

Inhaltlich erfassen die Autoren das Thema detailliert und unter einer größtmöglichen Anzahl von Blickwinkeln. Neben der obligatorischen materiellen und historischen Einführung in das Recht der Konzernbildung werden Kontrollfragen erläutert, Aktiengesellschaft und GmbH ausführlich bearbeitet und schließlich die sonstigen Vereinigungsformen des deutschen Rechts wie Personengesellschaften, Vereine oder Stiftungen abgehandelt. Die Auswahl der betroffenen Gesetze ist dabei bemerkenswert. Thematisiert werden neben dem AktG und dem GmbHG arbeitsrechtliche Normen oder kapitalmarktrechtliche Vorschriften wie etwa das WpüG.

Das Aktienkonzernrecht nimmt dabei den größten Teil des Buches ein, was aber nicht bedeutet, dass in den kleineren Abschnitten nicht weniger interessante Ausführungen gerade auch für die Ausbildung zu finden sind. Instruktiv sind zum Beispiel die Erläuterungen zu Mitteilungspflichten eines Konzerns und die dabei erfolgten Entwicklungen auf europäischer Ebene. Auch die Ausführungen zur übernahme von Unternehmen sind kompakt und spannend zu lesen. Klausurrelevant sind zudem seit je her die Haftungsfragen rund um den Konzern und die Konzernführung bzw. -vertretung, denen die Autoren in mehreren Kapiteln viel Platz eingeräumt haben. Verfahrensrechtlich interessant ist das Kapitel zum Spruchverfahren zur Angemessenheit von Ausgleichs- und Abfindungsleistungen im Hinblick auf die prozessualen Grundsätze. Für das Grundverständnis gesellschaftsrechtlicher Zusammenhänge hervorhebenswert erscheint das Kapitel zu Unternehmensverträgen bei GmbH und AG. Die Ausführungen zu den Personengesellschaften beleuchten einheitlich die GbR sowie die Personenhandelsgesellschaften, was für das Prüfungswissen förderlich ist.

Besonders lobenswert sind auch kleinere Kapitel, mit welchen die Autoren den Blick über den gesellschaftsrechtlichen Tellerrand demonstrieren. Es finden sich etwa Ausführungen zum Steuerrecht, rechtsvergleichende Aspekte und Darstellungen zum Gemeinschaftsrecht.

Nach der Lektüre dieses Buches, sei es ganz oder in Teilen, hat man einen Blickwinkel des Wirtschaftsrechts entdeckt oder vertieft, der bei der Bearbeitung von Detailproblemen nur von Vorteil sein kann. Immerhin zeichnet den Juristen die Vielzahl von denkbaren Beratungsperspektiven aus. Für Wahlfach und Referendariat ist die Lektüre deshalb ein Gewinn.

Meder / Czelk, Grundwissen Sachenrecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005

Auf weniger als 250 Seiten eine Einführung in das Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht anzubieten, ist ein großes Wagnis, finden sich doch nicht einmal Repetitorskripten, die in diesem Umfang eine Darstellung versuchen. Dennoch ist der Ansatz berechtigt, da es nur um Grundwissen und nicht bereits um Examensvorbereitung gehen soll und daran müssen die Autoren gemessen werden.

Die Gestaltung des Buches ist für den Leser ungemein praktisch. Geleitet von überschriften und Kapitelpunkten kann der Fließtext in angenehmen Portionen aufgenommen werden und angesichts der guten Einteilung kommen die Autoren auch ohne Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen aus. Ganz wichtig für das Verständnis von Studenten in den Anfangssemestern sind die vielen Hinweise und vor allem die Vorschläge für die Prüfung der einzelnen Ansprüche, wobei hier die Ausführlichkeit bisweilen leidet. Praktisch sind dazu die eingefügten vertiefenden Problembehandlungen, die dem Leser die eigentliche Anwendungsbreite des besprochenen Themas offenbaren. Darstellerisch gehen die vielen Beispielsfälle aber etwas im Gesamtbild unter. Der Sachverhalt wird nicht klausurmäßig gelöst, sondern quasi die nachfolgen Absätze im Ganzen dienen der Auflösung des gestellten Problems. Das mag eine Variante der Leserbindung sein, schärft aber in zu geringem Maße das wichtige Verständnis für die Einordnung sachenrechtlicher Komplexe in Aufgabenstellungen.

Inhaltlich lobenswert sind vor allem die Ansätze der Autoren, die wirtschaftlich bedeutsamen Problembereiche des Sachenrechts nicht zu übergehen. Dem Anwartschaftsrecht und der Sicherungsübereignung sind größere eigene Abschnitte gewidmet, ebenso dem gutgläubigen Erwerb von Grundpfandrechten. Vorbildlich, wenn auch für den Anfänger nie leicht zu verstehen ist die Einführung in das Grundbuchrecht. Dafür kommen die wichtigen Fragen des Erwerbs vom Nichtberechtigten und der Grundbuchberichtigungsanspruch etwas zu kurz, um zu mehr als einem Beginn des Problembewusstseins führen zu können.

Im Gegensatz hierzu sind die ausführlichen Erläuterungen zum Besitzrecht mustergültig für Anfänger. Gerade ein geschultes Verständnis in diesem Bereich ermöglicht im fortgeschrittenen Studium die Arbeit im Detail an Problemen von Besitzschutzklagen. Auch der Erwerb beweglichen Eigentums ist der Bedeutung in Anfängerklausuren entsprechend gewichtet. Die einzelnen Erwerbsvarianten werden erfasst und bildreich ausgearbeitet. Ebenfalls überraschend gut gelungen sind die Kapitel zu den Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Viele Autoren scheitern an diesen scheinbar einfachen Ansprüchen, die doch dem Anfänger so viel Kopfzerbrechen bereiten, so dass diese Kapitel eine sichere Basis für die späteren Studien bieten.

Wer einen Einstieg in das Sachenrecht sucht, wird mit diesem Buch Freude haben. Man kann in kurzer Zeit den klaren Gedanken der Autoren folgen und sich eine Basis für weitere Lektüre bilden.

Gottwald, Das Zivilurteil, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2005

Man darf als Referendar grundsätzlich noch davon ausgehen, dass der Ernstfall des Examens im Zivilrecht dergestalt aussieht, dass man die Kunstfertigkeit beweisen darf, auf die man zwei Jahre lang vorbereitet wird, nämlich die Abfassung eines Urteils. Auch tut man gut daran, sich schon in den ersten Wochen des Vorbereitungsdienstes auf die Zivilstation so gut vorzubereiten, dass der ausbildende Richter guten Gewissens ein Zeugnis mit zweistelliger Punktzahl abfassen kann. Dabei möchte das vorliegende Werk helfen, das auf über 200 Seiten die Erstellung des Zivilurteils erster Instanz erläutert.

Der Inhalt des Buches ist nach klaren Maßstäben aufgebaut: der Praktiker möchte die Grundlagen sauber ausgearbeitet sehen und deshalb sind den Bestandteilen des Tenors fast 40 Seiten gewidmet, wobei die Aussprüche zur Hauptsache neben denen der Kostenentscheidung beinahe gleichberechtigt sind. Relativ knapp gehalten sind die allgemeinen Ausführungen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen, da viele prozessuale Besonderheiten danach im Detail hinsichtlich ihrer Umsetzung im Urteil ausgearbeitet werden. Ganz hervorragend und sehr umfassend widmet sich der Autor dem einstweiligen Rechtsschutz, der vielleicht nicht so sehr im Examen, dafür um so mehr in der zivilrechtlichen Praxis beherrscht sein will. Besonders die Themen Glaubhaftmachung und wieder Tenorierung werden sehr instruktiv behandelt. Die bereits genannten prozessualen Sonderfälle umfassen Erledigung, Streitgenossenschaft, Klagehäufung und Klageänderung. Nebenintervention und Streitverkündung, Widerklage, Aufrechnung und erstaunlicherweise einen großen Abschnitt zur Veräußerung der streitbefangenen Sache.

Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich und ermöglicht eine effektive Lektüre. Die Kapitel sind gut untergliedert, die Hervorhebungen sind zahlreich, Aufzählungen lockern die Kapitel ebenso auf wie die vielen konkretisierenden Beispiele. Ein wenig merkwürdig muten bei einem Werk von knapp über 200 Seiten die zum Teil eine Seite langen Literaturhinweise zu einem bestimmten Kapitel an. Ganz hervorragend sind wiederum die vielen und instruktiven Tenorierungen: allein schon deswegen dürfte sich mancher Referendar das Buch zulegen.

Man kann sehr spezielle Referendarliteratur oft nur als Beiwerk zu den üblichen Lehrbüchern empfehlen. Dieses Werk jedoch darf man sich getrost gleichberechtigt neben die Lehrbücher zur Zivilprozessordnung stellen, die praktische Nutzbarkeit sucht ihresgleichen.

Förschler, Der Zivilprozess, 6. Auflage, Verlag Kohlhammer 2005

Der Markt für Zivilprozesslehrbücher für Referendare ist noch überschaubar. Das vorliegende Werk geht anhand eines Aktenstücks mit dem Leser die typischen Fragen und Probleme des Zivilprozesses durch und vermeidet so Verständnisschwierigkeiten, die bei der klassischen abstrakten Herangehensweise an den Stoff auftreten (können). Allerdings ist das Buch mit etwa 600 Seiten auch für den Vorbereitungsdienst ein gewaltiges Stück Literatur, das man sicher nicht an einem Wochenende bewältigen dürfte.

Die Gestaltung des Buches ist anstrengend für den Leser, man muss sie aber als gelungen bezeichnen. Das dichte Textbild wird unterbrochen durch eine Vielzahl von beispielgebenden Dokumenten und Mustern, Formulierungsvorschlägen, Aufzählungen und Anleitungen. Hinzu kommen die zahlreichen Hervorhebungen im Text als Orientierungshilfen bei der Lektüre. Bei den verschiedenen Darstellungen wechselt der Autor zwischen Ablichtungen von Originalstücken und eigenen Kreationen, die Checklisten für verschiedene prozessuale Situationen sind übersichtlich und umfassend.

Sehr gut für das prozessuale Verständnis des Lesers ist der behutsame Einstieg des Autors in die Materie. Zunächst werden die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung an sich erläutert, hiernach wird umfangreich dargestellt, welche Schritte im Rahmen der Vorbereitung eines Prozesses und im möglicherweise sinnvollen Mahnverfahren zu beachten sind oder berücksichtigt werden können.

Der Zivilprozess selbst wird zunächst anhand der beteiligten Personen und deren Fähigkeit, vor Gericht zu stehen, erklärt. Hiernach wird die Klage als Prozessgegenstand sowie die Fragen der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit thematisiert. Passend dazu gibt es ein Kapitel zu richterlichen Eingangsverfügungen. Weitere Abschnitte beinhalten das dann mögliche Verhalten der Parteien und dessen Einfluss auf den Prozess. Ein großer Teil des Buches widmet sich dann der mündlichen Verhandlung inklusive Vorbereitung, Inhalten, Parteiverhalten, Protokollführung und Beweisaufnahme. Der Abschluss des Prozesses durch Urteil oder Parteiverhalten ist relativ knapp gehalten, was aber daran liegt, dass die eigentliche Ausgestaltung der richterlichen Entscheidung in einem Sonderkapitel ausführlich erläutert wird. Weitere Themen erfassen noch das Eilverfahren, die Rechtsmittel und das bereits genannte große Kapitel zur konkreten Arbeit am Fall aus Sicht des Richters.

Von großer Bedeutung für den Referendar sind die konkreten Hinweise sowohl auf Gutachten- als auch auf Urteilstechnik. Für die mündliche Prüfung genauso wichtig wie für die Zivilstation sind die vielen genauen Beschreibungen, was der Richter in bestimmten Situationen tatsächlich veranlasst. Schließlich ist für die Abgrenzung zum Strafprozess die Behandlung von Beweisanträgen lesenswert.

Dieses Lehrbuch ist für das Referendariat Gold wert. Man bekommt beileibe nicht jedes Detail häppchenweise serviert, sondern muss sich einlesen, eindenken und durch übung das Gelernte festigen. Wer sich aber der Praxis widmen möchte, kommt an diesem Werk kaum vorbei.

Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Die Bearbeitung zivilrechtlicher Assessorklausuren mit dem Thema Verkehrsunfall ist für viele Praktiker ein Gradmesser für die Tauglichkeit im späteren Berufsleben. Man soll dem Korrektor beweisen, dass man die Abwägungsgesichtspunkte der Praxis versteht und beherrscht. Das vorliegende Werk hat sich, mittlerweile in der neunten Auflage, zum Ziel gesetzt, durch Sammlung der Entscheidungen der Gerichtsinstanzen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage für die Festlegung einer Haftungsquote zu schaffen.

Auf weit über 500 Seiten werden in zahlreichen, thematisch nach Art des Unfalls untergliederten Kapiteln einschlägige Urteile genannt und kurz aufbereitet. Dabei sind die einzelnen Kapitel mannigfach untergliedert und innerhalb der einzelnen Unterabschnitte werden die Entscheidungen gesammelt. Der Autor erleichtert die Rezeption der ausgewählten Urteile durch knappe Vorbemerkungen, die zum Teil allgemeines Wissen und zum Teil Besonderheiten der jeweiligen Konstellation beinhalten. Hierauf wird eine Haftungsquotelung mit knapper Sachverhaltsdarstellung vorgestellt und anschließend mit Urteilsnachweisen untermauert. Die gewählte Hervorhebungstechnik ist effektiv und fügt sich gut in die zahlreichen Gliederungspunkte ein.

Die größten Kapitel befassen sich naturgemäß mit dem Unfall zwischen zwei Kfz und dem Unfall zwischen Kfz und Fußgänger. Besonders bemerkenswert ist dabei die ausführliche Darstellung der Haftungslage vor und nach der Reform des Schadensrechts. Gerade die Unfälle mit Kindern müssen mittlerweile sehr differenziert und teilweise unter Zuhilfenahme von Wertungen entschieden werden. Weitere Kapitel thematisieren Unfälle zwischen Kfz und Schienenfahrzeugen, also Straßenbahn und Eisenbahn, oder Unfälle mit Tieren. Eigene Kapitel befassen sich mit der Haftung von Radfahrern untereinander und gegenüber Fußgängern. Ebenfalls beachtlich ist das Schlusskapitel zu Unfällen mit Inline-Skatern.

Dogmatisch spannend sind die zahlreichen Urteile zu Unfällen, die aufgrund einer Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Dieser Bereich ist auch für Studenten lesenswert, da man hier neben der Abwägung im Verantwortungsbereich erst einmal sauber zur Verantwortungsbegründung gelangen muss.

Für Referendare besonders empfehlenswert sind die Kapitel zur Haftung für im Verkehr hochgeschleuderte Steine und Gegenstände, zur Haftung bei Zusammenstößen während des Linksabbiegevorgangs sowie zum Auffahrunfall. Klausurtypisch sind auch Sachverhalte mit überhöhter Geschwindigkeit und bei überholvorgängen, am besten in Kombination. Auch praktisch wichtig ist die Lektüre des Kapitels zur möglichen Haftung von Fahrradfahrern beim Zusammenstoß mit einem Kfz, da gerade hier die Betriebsgefahr argumentativ erfasst werden muss.

Das Buch ist natürlich ein enger Ausschnitt aus dem Zivilrecht und nur bei entsprechender thematischer Beschäftigung beim Anwalt lohnt sich die Anschaffung. Wer sich aber gewissenhaft auf Klausuren mit Verkehrsunfällen vorbereiten möchte, der kann eigentlich den Blick in dieses Buch kaum auslassen. Der Erkenntnisgewinn wird dafür umso größer sein.

Krenzler, Scheidungsrecht für Anfänger, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Das Familienrecht gehört nicht in jedem Bundesland zum Examensstoff. Dennoch kann man sich bei entsprechend frühzeitiger Ausrichtung auf diese Materie bereits im Referendariat beim Anwalt oder in der Justizstation profilieren. Das vorliegende Werk behandelt nur einen Teilbereich des Familienrechts, nämlich das Scheidungsrecht. Nachdem die Beendigung der Ehe durch Scheidung aber eine der klausurrelevantesten Fallkonstellationen mit entsprechenden Folgeproblemen ist, ist die Lektüre auch von spezieller Literatur hierzu nicht von der Hand zu weisen, zumal der Autor explizit den Anfänger im Beratungs- und Bearbeitungsbereich anspricht.

Auf weniger als 150 Seiten möchte der Autor die komplexen Rechtsfragen rund um das Scheidungsrecht beantworten. Dabei ist der Ausgangspunkt die sehr knapp dargestellte Trennung der Ehepartner und von dort aus werden Themen wie elterliche Sorge, Unterhalt für Ehegatte und Kinder, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich angesteuert. Das Schlusskapitel widmet sich der Kostenverteilung in Familiensachen nach beendetem Rechtsstreit. Nicht enthalten sind spezielle Kapitel zur verfahrensrechtlichen Seite.

Gerade die Schwerpunktsetzung auf Fragen des Unterhalts macht die Lektüre für Referendare wertvoll. Zahlreiche ansprechend gestaltete Berechnungsbeispiele heben das Buch im Vergleich zu Konkurrenzprodukten hervor. Es fehlt allerdings an abstrakten Prüfungsschemata. Weitere Beispiele finden sich bei Sorgerechtsvereinbarungen und natürlich beim Versorgungsausgleich. Auch die weitere Gestaltung des Werks ist trotz des dichten Textbildes für eine effektive Bearbeitung förderlich. Die Hervorhebungstechnik ist gut eingesetzt und abstrakte und konkrete Ausführungen sind im Wechselspiel angeordnet.

Einige Kapitel können zur Lektüre besonders empfohlen werden. Dazu gehören der Unterhalt für die Vergangenheit, die Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten, wenn Besonderheiten wie Miteigentum bestanden oder als zusammenhängendes Problem die Regelung von Mietvertragsfragen nach Beendigung der Ehe. Auch die allgemeinen Erläuterungen zur Einkommensermittlung sind instruktiv geschrieben. Ebenfalls lesenswert sind die Ausschlussgründe für den Unterhalt, da gerade dort das Rechtsempfinden von der tatsächlich vorhandenen Rechtsprechung abweichen könnte.

Das Buch ist während des Referendariats eine mögliche Investition, wenn man sich für das Familienrecht interessiert und sich dies auch als mögliche Zukunft für das eigene Anwaltsdasein vorstellen kann. Die Lektüre ist aber darüber hinaus auch im Allgemeinen zur Vertiefung der Berechnungsfragen bei Unterhalt und Zugewinn für die Exsamensvorbereitung lohnenswert und als Ergänzung zu Gesamtdarstellungen zu empfehlen.

Leipold, Erbrecht, 15. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005

Ein Standardlehrbuch zum Erbrecht ist in runder Neuauflage erschienen und hat nichts von seiner Qualität verloren. Auf über 350 Seiten werden die Haupt- und Nebengebiete des Erbrechts in vier großen Kapiteln erfasst und dem Leser in didaktisch ansprechender Form angeboten.

Neben obligatorischen allgemeinen Einführungen zum Erbrecht erfassen die drei übrigen Abschnitte das gesetzliche Erbrecht, die Verfügung von Todes wegen und schließlich die Rechtsfolgen nach dem Erbfall. Dabei werden nicht nur klassische erbrechtliche Probleme angesprochen, sondern auch abrundende Unterkapitel beigefügt, etwa zum Erbschaftssteuerrecht oder zur Nachfolge in Gesellschaftsanteile. Auch das internationale Privatrecht findet eine angemessene Erwähnung. Umfassend thematisiert werden die Grundfragen des Erbrechts, beispielsweise Fragen zu Verwandtschaft und Abstammung, der Einfluss des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf das Erbrecht, die persönliche Errichtung des Testaments, die Vor- und Nacherbschaft und Probleme rund um die Erbscheinserteilung. Hinzuweisen ist darüber hinaus auf das hervorragende Kapitel zu erbrechtlichen Auslegungsprinzipien, zum Pflichtteilsergänzungsanspruch und zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Dauerbrenner in der Klausur werden auch entsprechend ausführlich dargestellt, so etwa der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen, die Einforderung von Vermächtnissen und die detailliert ausgeführte Anfechtung eines Testaments. Lobenswert ist außerdem hervorzuheben, dass dem Lebenspartnerschaftsrecht ein eigenes Unterkapitel gewidmet wurde. Sofort umsetzbar für den Leser wurde zudem das Kapitel zu Rechtsgeschäften unter Lebenden für den Todesfall ausgearbeitet. Für Referendare ist zudem die kompakte Darstellung der Rechtsmittel im Nachlassverfahren von Vorteil.

Die Gestaltung des Buches lässt eine effektive Lektüre zu, ohne dabei langweilig zu sein. Der dicht geschriebene Text wird durch zahlreiche Graphiken abstrahiert, Hervorhebungen lenken den Leser maßvoll auf dem Weg zu erbrechtlicher Erkenntnis. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind ausführlich und gut abgesetzt, das System der Kontrollfragen mit Platz zur Eigenbeantwortung macht die tatsächliche Bearbeitung attraktiv.

Das Werk ist nach wie vor eine sichere Bank für die Vorbereitung auf das erste Examen und auch im Rahmen des Referendariats wird sich mancher Blick lohnen. Die konkrete Anwendung des zu vermittelnden Wissens wird durch das didaktische Konzept des Autors angenehm erleichtert.

Lipp, Examens-Repetitorium Familienrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005

Die Neuauflage des Werks zum Familienrecht aus der Reihe ãExamens-RepetitoriumÒ möchte Studenten ein sicheres Gefühl vor der Staatsprüfung vermitteln. Bei kaum einem anderen Rechtsgebiet ist ein knapper überblick so nötig wie im Familienrecht, ist es doch im Pflichtfachbereich, wenn überhaupt, stets nur in Grundzügen Prüfungsstoff. Auf knapp 200 Seiten bietet der Autor eine Zusammenfassung der wesentlichen familienrechtlichen Themen.

Wie es zu einem richtigen Lehrbuch gehört, befassen sich die Eingangskapitel mit der Einordnung des Familienrechts in das Zivilrecht und mit der Stellung im Verfassungsrecht. Zunächst werden dann die Grundpositionen Beginn und Ende der Ehe geklärt, hierauf geht es um die verschiedenen Rechtspositionen, die im Lauf einer Ehe entstehen können. Der relativ knappe Abschnitt zum Scheidungsrecht zeigt neben anderen Kapiteln, etwa zum Unterhaltsrecht, dass die Lektüre für Referendare nicht mehr als eine Auffrischung sein kann. Gelungen sind die differenzierte Darstellung der Ehestörungsansprüche und in späteren ausführlichen Abschnitten die Aufarbeitung der typischen familienrechtlichen Probleme des ersten Examens: Schlüsselgewalt, Verfügungsbeschränkungen, Zustandekommen und Berechnung des Zugewinnausgleichs. Aber auch die Zwangsvollstreckung wird thematisiert, etwa bei Fragen der Eigentumsvermutung und im Rahmen der Revokationsklage. Leicht überdimensioniert wirken die beiden anderen Güterstände im Vergleich zur knappen Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: gerade bei dieser muss man alle Register ziehen, um in knapp bemessener Zeit mögliche Ansprüche sinnvoll durchzuprüfen. Leider sind die Ausführungen zum Unterhaltsrecht in mehrere Kapitel unterteilt, sodass man nicht sofort die immer gleichen Strukturen der Anspruchsberechnung erkennen kann. Die Darstellung des Versorgungsausgleichs ist immerhin Anreiz, sich einmal mit der Materie zu befassen, allerdings ist der Versorgungsausgleich oft nicht einmal Pflichtstoff im Assessorexamen. Sehr gut gelungen ist die übersicht zur elterlichen Sorge, gerade zur gesetzlichen Vertretung und zur Ausübung des Sorgerechts sind die Ausführungen instruktiv. Ansprechend ist auch die umfangreiche Auseinandersetzung mit der Lebenspartnerschaft. Bislang ist die Examensrelevanz dieser akademisch hoch interessanten Rechtskonstellation allerdings noch niedrig.

Die Gestaltung des Buches unterscheidet sich kaum von der ãSchwerpunkteÒ-Reihe. Es gibt also keine übersichten oder Graphiken, dafür etliche Beispielsfälle. Der Fließtext ist anschaulich geschrieben, sodass man sich tatsächlich in kurzer Zeit das Buch erarbeiten kann. Dabei wird man feststellen, dass der Autor eben nicht nur ein Repetitorium geschaffen hat, sondern die Ausführungen teilweise so grundlegend sind, dass man einige Aspekte zum ersten Mal zu lesen glaubt. Das schärft das Problembewusstsein vor dem Examen.

Wer im Familienrecht nicht ãauf LückeÒ lernt, kann mit diesem Buch eine gute Wissensansammlung betreiben oder im Idealfall das schon vorhandene Wissen rekapitulieren. Man muss sich nur bewusst machen, dass man kein Repetitor-Skript mit Prüfungsanleitungen erhält, dann wird man mit dem Werk sehr zufrieden sein.

Pardey, Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2005

Das Betreuungsrecht ist nur in wenigen Bundesländern und dann auch nur in Grundzügen examensrelevant. Dies betrifft vor allem die Fragen der vormundschaftlichen Genehmigung und den Ergänzungspfleger in Fällen des § 181 BGB. Unterschätzt wird das Betreuungsrecht jedoch in der praktischen Arbeit, die man bereits als Student oder als Referendar als Betreuuer leisten kann, um so seine rechtlichen Fähigkeiten ganz praktisch zu schärfen. Das Betreuungsrecht ist dabei nicht nur eine gedankliche Herausforderung für Fragen des allgemeinen Teils des BGB oder der Prozessführung, sondern führt den interessierten Juristen tief in die Feinheiten des FGG und Fragen der Amtsermittlung, was im Zivilprozess ja gerade nicht Maßstab sein darf.

Der praktisch hoch erfahrene Autor führt auf knapp 250 Seiten in die Grundlagen des Betreuungsrechts ein. Dabei werden die relevanten rechtlichen Aspekte immer geschickt in die alltäglichen Probleme des Betreuungsgeschäfts einbezogen. Neben klassischen Kapiteln zur Voraussetzung einer Betreuung und den Folgen ihrer Anordnung oder etwa zu den Tätigkeiten des Betreuers findet der Leser auch Einzeldarstellungen zu spezifischen zivilrechtlichen Problemen wie dem Einwilligungsvorbehalt oder der Unterbringung nach bürgerlichem Recht. Ganz wichtig und zur Lektüre zu empfehlen ist der Abschnitt zum Prozessrecht, also zum vormundschaftsgerichtlichen Verfahren samt Rechtsmitteln und Kostenfragen. Eher Tatsächliches wird zudem in den Kapiteln zu ärztlichen Maßnahmen oder zur Vermögenssorge aufbereitet. Wiederum sehr praktischen Bezug haben die Kapitel zur Vergütung des Betreuers, oftmals Streitpunkt vor den Gerichten, sowie zur Haftung des Betreuers. Gerade das letzte Kapitel sollten sich Juristen zu Gemüte führen, die zur Gewinnung praktischer Erfahrungen die übernahme einer Betreuung erwägen.

Die Gestaltung des Buches ist für die flüssige Lektüre optimal geeignet. Die Abschnitte sind übersichtlich gegliedert, die Hervorhebungstechnik ist gelungen und die ausgewählten Fußnoten geben bei Bedarf Hinweise auf passende Rechtsprechung. Eine echte Hilfe für den verfahrensrechtlichen Alltag bieten die über 80 Seiten Anhang mit Vorschlägen und Mustern für Anträge, Verzeichnisse, Bescheide und Beschlüsse. Hinzu kommt ein Betreuungsfall in Form einer Aktenstudie. Außer gelegentlichen Aufzählungen im Text finden sich keine weiteren graphischen Elemente. Als echtes Manko des Buches muss man aber das fehlende Sachverzeichnis konstatieren, das darf in keinem Buch fehlen.

Für die Ausbildung und noch mehr für die Praxis bietet dieses Buch einen schnellen Einsteig in die Materie und effektive Hilfe zu speziellen Fragen. Die Balance zwischen Einführung und detaillierter Darstellung ist gelungen.

Anders / Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 8. Auflage, Verlag Werner 2005

Ein Klassiker der Referendarliteratur erscheint (endlich) in neuer Auflage und es kann schon jetzt ohne Probleme prognostiziert werden, dass auch diesmal Hunderte von Referendaren und jungen Berufseinsteigern ihr Wissen mit diesem Lehrbuch erfolgreich begründen oder vertiefen werden.

Auf über 600 Seiten fassen die Autoren die wichtigsten Aspekte des Zivilverfahrensrechts übersichtlich und instruktiv zusammen. Die Qualität des Lehrbuches für die Ausbildung wird dadurch unterstrichen, dass nicht nur der zu beherrschende Stoff dargestellt wird, sondern ganz konkret Prüfungs- und Aufbauvorschläge und -anleitungen an die Hand gegeben werden. Dies betrifft nicht nur die einzelnen Abschnitte des Verfahrens, sondern auch die Herstellung von Gutachten, Relationen, Sachberichten und Urteilen. Ergänzt werden die in hohem Maße praktisch verwertbaren Vorgaben durch konkrete Muster, etwa zu Verfügungen, Beschlüssen, Kostenberechnungen, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen. Die dicht geschriebenen Texte werden so trotz nur dezent vorhandenen Hervorhebungen intelligent ergänzt und der Leser kann abstrakte Materie sofort richtig anzuwenden versuchen.

Der inhaltliche Aufbau kommt dem Fortschreiten der Referendarsausbildung sehr zugute. Der Weg von der Gutachtens- und Relationstechnik zum Urteil ist nicht weit, aber man muss die verschiedenen Differenzierungen klar nachvollziehen. Geschickt lassen die Autoren dabei allerlei prüfungsrelevantes Wissen in Kapitel einfließen, die sich ãeigentlichÒ nur mit formellen Dingen beschäftigen. Bevor man also überhaupt in Spezialthemen, beginnend mit der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, einsteigt, hat man schon ein geistiges Grundgerüst zum Zivilprozess erworben. Sehr gut gelungen ist auch das umfangreiche Kapitel zur Anwaltsklausur, wo auf viele beratungsrelevante Aspekte eingegangen wird, so etwa die Beweisprognose oder mögliche Kostenrisiken. Spätere Kapitel befassen den Leser mit prozessualen Sonderfällen, die aus dem Verhalten der Parteien resultieren, etwa Hilfsanträgen, Aufrechnung, Widerklage, Präklusionsnormen und Erledigung. Rechtsmittelverfahren und Urkundenprozess sind ebenso enthalten.

Leider kaum thematisiert ist der einstweilige Rechtsschutz und auch Zwangsvollstreckungsgesichtspunkte werden nur spärlich behandelt. Stark sind wiederum die Kapitel zur Frage der Beweislast, zur Kostenverteilung bei unterschiedlicher Streitbeteiligung und zur teilweisen sowie einseitigen Erledigterklärung.

Dieses Buch bietet sowohl eine sichere Grundlage für den Einstieg in das Referendariat als auch für die spätere vertiefte Prüfungsvorbereitung. Die Kombination von abstraktem Wissen und praktischer Hilfestellung für die Klausur ist ausbildungsoptimal verwirklicht.

Tempel / Seyderhelm, Materielles Recht im Zivilprozess, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Die Divergenz zwischen den noch im ersten Examen zu prüfenden Fällen und dem danach tatsächlich anfallenden materiellen Recht in erster Instanz könnte auf den ersten Blick kaum größer sein. Wer sich jedoch eine rasche übersicht über die Anforderungen verschaffen will, mit denen man in der Zivilstation konfrontiert sein wird, kann sich dieses Buches bedienen, das auf über 800 Seiten neun wesentliche Rechtsgebiete zusammenträgt, mit denen sich ein Zivilrichter befassen muss.

Trotz der gedrängten Stoffmenge gelingt es den Autoren, eine übersichtliche und effektive Gestaltung einzuhalten. Kleiner gedruckte Einschübe und Erläuterungen vertiefen das Gelesene, Aufzählungen treiben die Lektüre voran, die Reichhaltigkeit der Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung ist enorm. Es ist klar, dass die Texte selbst auf klare und knappe Informationsgewinnung ausgelegt sind und deshalb keine ellenlangen Diskussionen um Streitigkeiten stattfinden können. Wenn es aber relevante divergierende Meinungen gibt und seien es die der Autoren, werden diese auch erläutert.

Die genannten neun Rechtsgebiete sind der Gebrauchtwagenkauf, die Wohnraummiete, Darlehensverträge, das private Baurecht, das Architektenrecht, der Bauträgervertrag, Reiseverträge, Makleransprüche und Verkehrsunfallschäden. Die Auflistung und das umfassende Kapitel zum privaten Baurecht zeigen, dass der Fokus durchaus auf dem Landgericht als erster Instanz liegt. Das schadet aber nicht der Eignung als Ausbildungswerk, da einfach gelagerte Bauprozesse durchaus einmal von Referendaren bearbeitet werden müssen und im Rahmen der Anwaltsstation ebenfalls drohen können.

Innerhalb der Abschnitte werden besonders problematische Bereiche ausführlich behandelt, etwa zu sehen bei Gründen für die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages, den verschiedenen Möglichkeiten eines Sachmangels am Kfz, der Halterhaftung nach dem StVG, bei den diversen Pflichten des Reiseveranstalters oder der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 BGB. Eminent wichtig für das Verständnis des Referendars sind die Verknüpfungen zwischen Anspruch und Gegenanspruch, den diversen prozessualen Handlungsmöglichkeiten und den Fragen der Beweislast. Gerade die Herausarbeitung dieser ãformalenÒ Aspekte des Zivilprozesses zeigt die gute übersicht der Autoren über die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes. Dass das Werk nebenbei auch im gerichtlichen Alltag gerne für einen raschen überblick herangezogen wird, ist ein sicherlich gewünschter Nebeneffekt.

Mit der Zuhilfenahme dieses Buches während der Zivilstation wird sich das Referendarsleben schnell erleichtern. Man weiß rasch, welche Aspekte eines Falles man wie gewichten und notfalls genauer nachsehen muss. Die Kompaktheit der Darstellung entspricht auch genau den Lesebedürfnissen im Referendariat. Eine echte Empfehlung.

Bonefeld / Kroiß / Tanck, Erbprozess, 2. Auflage, Verlag Nomos 2005

Bereits in zweiter Auflage erscheint dieses Werk zu einem Sonderthema des Zivilrechts. Hier werden auf gut 1000 Seiten die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Erbrechts dargestellt.

In insgesamt 15 Kapiteln widmen sich die Autoren den verschiedenen erbrechtlichen Konstellationen, die sich im Laufe eines Verfahrens ergeben können. Gleich vorab ist anzumerken, dass selbstverständlich nicht nur das Verfahren nach der Zivilprozessordnung thematisiert wird, sondern auch das FGG-Verfahren rund um den Erbschein in einem eigenen Kapitel behandelt wird. In verschiedenen Abschnitten orientieren sich die Autoren an der Art der Erbschaft und der Anzahl der beteiligten Personen. Folgerichtig erstrecken sich die Erläuterungen auf den Alleinerben, den Miterben, den Vorerben und den Nacherben. Danach werden Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche besprochen, bevor dem Testamentsvollstrecker verhältnismäßig viel Raum für ein eigenes Kapitel geboten wird. Ebenfalls erfasst werden Prozesse gegen den Erben sowie zahlreiche Kosten- und Finanzierungsfragen. Umfassend wird die Zwangsvollstreckung nach ZPO und ZVG behandelt und das bereits oben genannte Erbscheinsverfahren. Abgerundet und aufgewertet wird das Buch durch ein Kapitel nur zum internationalen Erbrecht.

Für die Ausbildung sowohl im Studium wie auch im Referendariat sind einige Kapitel zur Lektüre herauszugreifen. Zum einen sind die Ansprüche nach §§ 2018 ff. BGB, also gegen den Erbschaftsbesitzer ausführlich und instruktiv dargestellt, zum Teil besser als in rein materiell-rechtlichen Lehrbüchern. Die Verwaltung der nicht auseinander gesetzten Miterbengemeinschaft ist ebenfalls lesenswert, Gleiches gilt für die diversen Vermächtnisarten und die Sicherung des Anspruches durch vorläufigen Rechtsschutz. Für Referendare besonders interessant sind die verschiedenen Rechtsfolgen bei Ausschlagung des Pflichtteils und natürlich die Klagen auf Auskunft und Pflichtteilsergänzung. Ausführlich erörtert werden das Erbscheinsverfahren und der Beschwerdeweg nach dem FGG. Zivilprozessual lesenswert sind zudem die Beispiele für die notwendige Streitgenossenschaft in Erbsachen, materiell-rechtlich die hervorragenden Beispiele zur Auslegung von letztwilligen Erfügungen.

Die Gestaltung des Buches ist ansprechend. Die Texte sind mit einem guten Layout versehen, die Hervorhebungen gezielt eingesetzt. Beispiele, Berechnungen, Graphiken und Aufzählungen runden die Ausführungen ab. Die hohe Anzahl und die Ausführlichkeit der als Muster beigefügten Formulierungen machen das Buch für Referendare wertvoll. Man sieht schnell und effektiv, wie eine Klage oder ein Anspruch aufgebaut sein muss, um ihn gerichtlich geltend zu machen, das schafft normalerweise kein reines Lehrbuch.

Die Arbeit mit dem Buch macht das Erbrecht richtig interessant. Man kann ganze Kapitel ohne Langeweile lesen oder nur stellenweise schmökern - die Lektüre ist ein Gewinn. Auch Ausbildungsbedürfnisse werden umfassend befriedigt, so dass man sich zur Examensvorbereitung gerne einmal mit diesem Werk befassen darf. Gerade die zahlreichen Musterklagen und -anträge machen das Werk für Referendare attraktiv.

Reinking / Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Verlag Werner 2005

Das vorliegende Werk ist ein Standardtitel für Rechtsfragen rund um Rechtsgeschäfte mit einem PKW. In mittlerweile neunter Auflage erschienen ist der Rückgriff auf das über 1200 Seiten starke Buch bei Gericht und in Kanzleien kaum wegzudenken. In der Zivil- und Rechtsanwaltsstation wird man vor allem als Referendar gut daran tun, sich beizeiten einmal mit diesem Werk zu befassen.

Das Buch ist in zwei große Teile untergliedert, einen für Neuwagen und einen für gebrauchte Kraftfahrzeuge. Dabei nimmt jeder der beiden Abschnitte etwa den gleichen Raum ein, so dass man sicherlich keine Präferenz der Autoren befürchten muss. Für den Ausbildungsbereich sind über das gesamte Buch verteilt lehrreiche Kapitel zu finden, von denen im Folgenden einige herausgegriffen werden sollen. Umfassend setzen sich die Autoren zum Beispiel mit dem Vertragsschluss an sich auseinander. Hier sind gerade die diversen Gestaltungsmöglichkeiten zum Kaufpreis interessant. Vor den einzelnen Leistungsstörungen und daraus folgenden Gewährleistungsrechten sollte man sich im Kapitel zum Eigentumsvorbehalt einmal die Ausführungen zum Rücktritt durchlesen. Verständlicherweise umfangreich ist das Unterkapitel zur Pflicht der mängelfreien Lieferung. Hier zeigen vor allem die Erläuterungen zur gewöhnlichen Verwendung, dass man sich gar nicht vorstellen kann, was bei einem Fahrzeug alles als mangelbehaftet gelten mag. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte ist vor allem der Bereich zur Rückabwicklung nach Rücktritt lesenswert: hier werden instruktiv die wechselseitig entstehenden Ansprüche aufbereitet und mit Rechtsprechung untermauert. Für die Klausur relevant sind dabei die Ausführungen am Schluss der Kapitel zu Verfahrens- und Vollstreckungsfragen. Ein Tenor mit einer Zug-um-Zug-Verurteilung muss erst einmal materiell verstanden sein. Praktisch interessant sind zudem die kompakten Ausführungen zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Sogar für Klausuren des ersten Staatsexamens relevant sind die Abschnitte zur Inzahlunggabe eines eigenen Fahrzeugs beim Neuerwerb. Hier werden vorbildlich die rechtliche Qualifizierung und die Rechtsfolgen bei Mängeln herausgearbeitet. Nicht mehr so ungewöhnlich wie zu Beginn der 90er Jahre sind mittlerweile Sachverhalte mit Leasingverträgen. Dennoch ist die Praxis durch diese Finanzierungsmöglichkeit geprägt und im Rahmen anwaltlicher Beratung ist die Kenntnis der verschiedenen Vertragskonstruktionen lebenswichtig. Insbesondere das Unterkapitel zum Unfall mit Leasingfahrzeugen ist lesenswert. Ein zu Recht umfangreicher Unterabschnitt ist zudem der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen gewidmet. Hier darf der Leser vor allem den Erklärungen zu äußerungen des Verkäufers sowie der Beweislastumkehr nach § 476 BGB Beachtung schenken. Auch die später thematisierte Freizeichnung von der Sachmängelhaftung ist prüfungsrelevant. Wiederum bereits interessant für Studenten ist das ausführliche Kapitel zur Anspruchskonkurrenz der Gewährleistungsrechte zu Anfechtung, cic und Deliktsrecht. Einen schönen und wiederum klausurgeeigneten Abschluss findet das Werk im Kapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten.

Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. In den intelligent untergliederten Kapiteln sind die Texte mit einer Vielzahl von Aufzählungen und Beispielen unterbrochen. Die Fußnoten sind reichhaltig und belegen die Akribie der Autoren. Die maßvoll eingesetzten Hervorhebungen leiten die Aufmerksamkeit des Bearbeiters sinnvoll.

Dieses Buch benötigt man während der Ausbildung nicht als ein Muss. Wenn man aber einschlägige Praktika und Stationen absolviert oder sich in diesem schuldrechtlichen Bereich vertieft fortbilden möchte, wird man in diesem vorbildlichen Stück juristischer Literatur einen treuen Begleiter finden, der so manches Problem ganz klein werden lässt.