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Rezensionen Februar 2007 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Rasch / Konrad, Forensische Psychiatrie, 3. Auflage, Verlag Kohlhammer 2004
Die Gutachtertätigkeit auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie ist sowohl für Anwälte wie auch für Richter und Staatsanwälte ein wichtiges Thema. Man muss sich mit unbekannter, nämlich medizinischer, psychologischer und bisweilen statistischer Materie auseinander setzen und kann sich am Ende oft doch nur auf die Kompetenz der beauftragten Sachverständigen verlassen. Damit man aber die Genese eines Gutachtens und die eigentliche Aussage des Sachverständigen besser verstehen lernt, sollte man sich mit Lehrbüchern wie dem vorliegenden befassen. Auf knapp 450 Seiten stellen die Autoren die Gutachtertätigkeit im Rahmen von Prozessen dar und erläutern die wesentlichen Grundlagen der forensischen Psychiatrie.
Die Gestaltung des Werks ist trotz des dichten Textbildes abwechslungsreich. Die Autoren verwenden Beispiele, Aufzählungen, Musterformulierungen, Tabellen und graphische Abbildungen, um den Stoff abwechslungsreich an den Leser zu bringen. Durch die konkreten Umsetzungsvorschläge und Aufbauvorgaben für das zu erstellende Gutachten kann sich auch der retrospektiv urteilende Jurist ein Bild von der Entstehung des Opus machen.
Die Autoren beginnen die Darstellung mit einer Verortung des Sachverständigen im System des Zivil- und des Strafrechts. Danach folgen einige Ausführungen zur psychiatrischen Krankheitslehre, zur ICD-Klassifikation und zum rechtlichen Krankheitsbegriff. Danach muss sich der Leser in eines der Hauptkapitel des Buches einfinden, das die Begutachtung im Strafrecht thematisiert. Die verschiedenen zu begutachtenden Fragen eines Strafprozesses werden sukzessive angesprochen und reichen von der Prüfung der Schuldfähigkeit über die Verhandlungs- und Haftfähigkeit zu den langfristigen Problemen der Maßregeln der Besserung und Sicherung, also der Unterbringung samt Therapie in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Bevor das ebenfalls große und wichtige Kapitel der psychischen Erkrankungen angegangen wird, erläutern die Autoren zunächst die vorhandenen Ansätze zum Zusammenspiel von Kriminalität und Persönlichkeit und sprechen zahlreiche Faktoren an, anhand derer eine kriminelle Persönlichkeit beurteilt werden kann. Im Kapitel zu den psychischen Erkrankungen finden die typischen Krankheitsbilder Erwähnung, die bei der Frage der Schuldfähigkeit oft im Raum stehen. Dazu gehören insbesondere Verhaltensstörungen mit organischer Komponente, Alkoholstörungen und Beeinträchtigungen durch Betäubungsmittelkonsum und -abhängigkeit, Schizophrenie oder affektive Störungen. Sehr kritisch sollten Juristen das Unterkapitel zu den Persönlichkeitsstörungen lesen, da gerade aufgrund dieser Diagnose die Schuldunfähigkeit nicht ohne weiteren Aufwand angenommen werden kann. Ebenfalls wenngleich knapp angesprochen werden zivilrechtlich zu begutachtende Themen wie die Geschäftsfähigkeit, die Testierfähigkeit und bei der Errichtung einer Betreuung relevante medizinische Fragen.
Oft technisch und fachspezifisch liest sich dann das Kapitel zur eigentlichen Erstellung des Gutachtens, wenngleich der Jurist auch hier sehr wichtige Einblicke in die Methodik, Organisation und vor allem das zeitliche Ausmaß einer solchen Exploration erhält. Gerade für die zeitliche Planung eines Prozesses kann das Wissen um die voraussichtliche Größe und Dauer des einzuholenden Gutachtens von enormem Vorteil sein. Kleinere Kapitel befassen den Leser schließlich noch mit der Frage der Ungeeignetheit von Prognosekriterien, der Beurteilung der Schuldfähigkeit oder therapeutischen Vorschlägen des Gutachters.
Für einschlägig Interessierte und einschlägig beschäftigte Praktiker ist dieses Lehrbuch ein Muss. Man erhält in überschaubarem Umfang einen soliden und verständlichen Überblick über eine dem Juristen gemeinhin nicht leicht zugängliche Materie. Die Autoren können ihre ganze eigene gutachterliche Erfahrung in die Waagschale werfen, um den Leser mittels ihrer Ausführungen zu leiten und fortzubilden.
Strömer, Online-Recht, 4. Auflage, Verlag DPunkt 2006
Der Beratungsbedarf im Online-Recht ist schon längst über die Gruppe der gewerblichen Anbieter hinausgewachsen und umfasst mittlerweile auch private Homepage- und Forenbetreiber, Konsumenten und Gelegenheitssurfer. Dennoch ist die Spezialisierung auf die Materie Online-Recht keineswegs gängig unter den ansässigen Anwälten und oftmals teilen sich einige Spezialisten den durchaus lukrativen Markt auf. Der Autor ist seit 10 Jahren als Experte auf das Internet und die dabei entstehenden Rechtsprobleme fokussiert und bietet dem Leser auf etwa 530 Seiten Wissenswertes aus seinem Fachgebiet.
Der Schwerpunkt des Buches liegt dabei zwar auf dem zivilrechtlichen Bereich, der in der Betrachtung auch nicht außen vor bleiben soll, aber die strafrechtlichen Kapitel des Werkes stellen im Lehrbuchmarkt schon fast eine Rarität dar, sodass die hierfür aufgewendeten Seiten die Einordnung in den Monat der strafrechtlichen Rezensionen begründeten.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend. Der Autor integriert in den Fließtext graphisch abgesetzte Beispiele, Erläuterungen und Rechtsprechungszitate und schafft so immer wieder Verständnis durch kritische Distanz zur gerade gelesenen Theorie. Die Fülle an Fußnoten macht das Buch zu einer echten Wissensquelle, da vor allem die Rechtsprechungshinweise die Akribie des Autors demonstrieren. Authentisch wirkt der Autor auch dadurch, dass er in den zu Beginn der Kapitel stehenden Literaturtipps auch URLs einfügt. Den Text straffen zudem Aufzählungen und einzelne graphische Elemente.
Inhaltlich versetzt der Autor den Leser durch ein Grundlagenkapitel zum Internet an sich zunächst in die Lage, einige später folgende rechtliche Probleme überhaupt technisch zu begreifen. Die Domainvergabe ist dabei der Schwerpunkt des Kapitels. Hiernach widmet sich der Autor dem Kennzeichenrecht und thematisiert Verwechslungsgefahr, Interessenverletzung an Namensrechten oder auch Schadensersatzansprüche aus Markenrechtsverletzungen. Im Kapitel zum Wettbewerbsrecht werden vor allem Preisangaben und die Ausführungen zu unzumutbaren Belästigungen den Leser zur intensiven Lektüre animieren, da man in diesem Bereich oft auch als Privatnutzer betroffen ist. Das Urheberrecht wird in einem weiteren Abschnitt erfasst und hier sind die Auflistung der geschützten Werke sowie die Differenzierung zwischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechten hervorhebenswert. Klassischer Ausbildungsstoff ist das Kapitel zum Vertragsschluss via Email, mittlerweile sogar das fast obligatorische Ebay-Unterkapitel. Kleinere Abschnitte befassen den Leser noch mit Arbeits-, Steuer- und Datenschutzrecht sowie ganz wichtig: mit Verfahrensfragen, insbesondere Abmahnungen und Gerichtsstandsprobleme.
Das für diesen Monat relevante Kapitel betrifft aber das Strafrecht. Hier setzt der Autor zu Recht den Schwerpunkt auf die Strafbarkeit der Verbreitung von Pornographie, die zwar in der Ausbildung nicht vorkommt, aber im Rahmen der Strafstation möglicherweise bearbeitet werden muss, und beleuchtet zahlreiche materiell-rechtliche Aspekte, die allesamt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hoch relevant sind. Weitere klausurrelevante Unterabschnitte erläutern den Computerbetrug, Datendelikte, Urheberrechtsverstöße und die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperlinks.
Dieses Lehrbuch fasst unter diversen Aspekten die Rechtsprobleme rund um das Internet prägnant und wissenschaftlich solide untermauert zusammen und ermöglicht auch dem technisch weniger versierten Leser rasch den richtigen Einstieg in die Materie. Die Vielfalt der Rechtsfragen ist schön aufbereitet worden und die Lektüre bietet sowohl für den privaten Internetgebrauch als auch für die Rechtsanwendung etliche Vorteile und neue Erkenntnisse.
Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Das Standardwerk zum Strafverfahrensrecht für Praxis und Ausbildung ist in jährlicher Neuauflage erschienen und wie schon Generationen von Juristen zuvor werden auch diesmal die Ausführungen des Autors zur StPO wegweisend für Klausuren, Urteile und Schriftsätze werden. Kritik an diesem Werk ist ohnehin nur eingeschränkt möglich, aber die aufmerksame Durchsicht im Hinblick auf Ausbildungszwecke kann dem einen oder anderen Leser sicherlich die Entscheidung erleichtern, sich in die Arbeit mit diesem Kommentar zu stürzen.
Die Einleitung ist zweifelsohne ein gewaltiges Stück Literatur. Hier zeigt der Autor seine Fähigkeit, Wesentliches kompakt darzustellen und der Leser erhält auf diese Weise eine gute Einführung in das Strafverfahrensrecht. Hier sind gerade die Verfahrensmaximen und die Kurzdarstellung der Verfahrensbeteiligten instruktiv. Besonders lesenswert für Referendare sind zudem die Erläuterungen zur Rechtskraft im Strafverfahren.
Hervorzuheben sind darüber hinaus weitere prüfungsrelevante Probleme, die der Autor in übersichtlicher Weise zusammenstellt und erklärt. Dazu gehören die Anwesenheitsrechte der Verfahrensbeteiligten und die Konsequenzen aus Verstößen dagegen oder auch die nötige Verteidigerbestellung in egal welchem Stadium des Verfahrens. Weiterhin gut dargestellt sind die technischen Fragen rund um Ermittlungsaufgaben der Staatsanwaltschaft, sei es im Bereich der Überwachung von Kommunikationsmöglichkeiten oder schlicht im Bereich der allgemeinen Fahndungskompetenz, beispielsweise durch GPS-Fahndung. Darstellerisch sehr gut gelöst wurde zudem die Umstellung des Vereidigungsverfahrens in der Hauptverhandlung. Auch herauszustellen ist die immer wieder erneuerte Kommentierung zu Absprachen im Strafverfahren, die durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG bestätigt worden sind, wobei für den Leser die Verortung an zwei verschiedenen Stellen im Kommentar vielleicht anfangs ungewohnt erscheint.
Beachtlich ist weiterhin die gelungene Mischung aus Aktualität und Prägnanz in den Ausführungen des Autors. Dieser nimmt neue Rechtsentwicklungen in Form von Entscheidungen und Gesetzen nicht nur korrekt in die Darstellung auf, sondern bietet dem Leser zugleich eine passende Einordnung in den Kontext des bisherigen Rechtsverständnisses. Explizit deutlich wird dies am Beispiel der akustischen Wohnraumüberwachung, deren Neuregelung der Autor gewohnt kritisch begutachtet. Auch die forensische DNA-Analyse wurde neu in die StPO aufgenommen und der Autor verdeutlicht dem Leser souverän die bisherige und die neue Rechtslage.
Einige Worte müssen zum Revisionsrecht verloren werden. Überlebenswichtig für die Klausur sind die stets vorhandenen Ausführungen zur Revision bei den einzelnen Paragraphen. Allerdings muss man gewahr sein, dass dadurch im Revisionsbereich selbst nicht alles an der Stelle zu finden ist, wie man es im Prüfungsfall gerne hätte. Wer also einen Kommentar im Examen benutzen darf, tut gut daran, sich rechtzeitig vorher die in Lehrbüchern genannten typischen Revisionsfehler zu vergegenwärtigen und vor allem deren Behandlung in diesem Kommentar. Besonders relevant ist dies etwa bei der freien Beweiswürdigung und beim Angriff auf die Urteilsbegründung. Hier sind die entsprechenden Inhalte der möglichen Sachrüge ausführlich dargestellt, aber eben nicht im Revisionsrecht selbst. Dies trifft auch auf die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit der Sitzung zu. Hier muss der Leser auf die umfassende Darstellung zu § 169 GVG verwiesen werden, die man sich auch schon einmal vor dem Klausurfall zu Gemüte führen sollte.
Einzelne formelle Probleme des Revisionsrechts und generell des Rechtsmittelrechts sind - auch bei Streit zwischen verschiedenen Gerichten - anschaulich dargestellt. Dies betrifft etwa die gut geeignete Prüfungsfrage des Zusammenhangs zwischen § 313 StPO und § 335 StPO. Ebenso klar erläutert werden die Möglichkeiten der Verwerfung der Berufung als unzulässig bei unentschuldigtem Ausbleiben und die parallele Anwendung im Strafbefehlsverfahren.
Generell zu empfehlen sind auch die ausführlichen Erläuterungen zum Kostenrecht. Dieser Aspekt wird von Referendaren in Klausuren gerne abverlangt, aber die wenigsten Lehrbücher behandeln diese Frage erschöpfend.
Sehr gut sind auch nach wie vor die Kommentierungen der EMRK, hier besonders der justiziellen Grundrechte des Art. 6 EMRK. Gerade die Problematik der überlangen Verfahrensdauer und die hierzu begonnene BGH-interne Diskussion um die Frage der Prüfung innerhalb der Sachrüge oder im Rahmen der Verfahrensrüge sind in der Kommentierung enthalten. Auch andere internationale Bezüge, etwa in §§ 18-20 GVG oder im Bereich der Einleitung, sind in angemessenem Umfang erfasst, wobei der Abdruck eines BMI-Rundschreibens zur Behandlung von Diplomaten und Konsuln sehr erhellend ist.
Das einzige Manko des Kommentars aus Ausbildungssicht ist die fehlende Konkretisierung von Urteilen und Anträgen. Es ist (noch) nicht üblich, aber eine ungemein große Hilfestellung für den Referendar, wenn die Tenorierung nicht nur umschrieben, sondern auch expliziert wird. Es gibt Kommentare, die diesen Service schon leisten, hier fehlt es wie bisher an diesen Extras für die Ausbildung, so dass man weiterhin auf Lehrbücher angewiesen ist.
Man kann sich im Resümee kurz fassen: dieser Kommentar ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben.
Köber u.a., Handbuch der Forensischen Psychiatrie, 3. Auflage, Verlag Steinkopff 2006
Die forensische Psychiatrie ist in der Praxis sowohl für Anwälte wie auch für betroffene Gerichte ein arbeitsintensives Thema. Man muss sich mit unbekannter Materie auseinander setzen und kann die Genese eines Gutachtens und die Therapiearbeit im Rahmen der Unterbringung in der Psychiatrie oft nur verstehen lernen, wenn man sich mit Lehrbüchern wie dem vorliegenden befasst. Auf über 450 Seiten tragen die Autoren, alle namhaft der forensischen und juristischen Praxis verhaftet, Grundlagen der psychiatrischen Kriminalprognose und der Kriminaltherapie zusammen.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen. Die Fließtexte sind passend untergliedert, Aufzählungen straffen den Stoff. Unterstützend nutzen die Autoren Tabellen, Graphiken, schematische Gliederungen und Statistiken. Die Literaturangaben am Ende der Kapitel sind überwältigend, dafür ist die Ausstattung mit Fußnoten karg. Im Text selbst finden sich kaum Hervorhebungen. Für Juristen angenehm ist die breite Explikation medizinischer und therapeutischer Fachbegriffe.
Der Leser wird zunächst in die Grundlagen und Methoden der Kriminalprognose eingeführt. Dabei kommen diverse Theorien und Denkansätze ebenso zur Sprache wie spezifische Prognoseinstrumente, abgestellt auf Zielgruppen. Ein Schwerpunkt der Darstellung befasst sich danach mit der Prognose selbst, den rechtlichen Vorgaben und den Differenzen zwischen Theorie und Praxis. Sehr spannend liest sich dabei die Betrachtung der unterschiedlichen Risikofaktoren bei der zu begutachtenden Person sowie die Relevanz der Situation, für welche die Prognose benötigt wird, etwa die Entlassung aus der Unterbringung im Maßregelvollzug. Die Abbildung der handwerklichen Regeln ist für Juristen ebenfalls wichtig, da man bisweilen auch in der Lage sein muss, ein Sachverständigengutachten kritisch anzugreifen.
Relevant für Ausbildung und spätere Praxis ist das Kapitel zu Maßregelvollzug und Strafvollzug, in welchem nicht nur die verschiedenen Aspekte der Sozialtherapie vorgestellt, sondern auch die unterschiedlichen therapeutischen Ansätze je nach betroffener Tätergruppe betont werden. Lesenswert ist insbesondere die Berücksichtigung sexueller Devianz, da man hier als Jurist besonderes Fingerspitzengefühl benötigt, um nicht in eine populistische Abwertung der Betroffenen zu geraten, da man vielmehr auch hier den therapeutischen Ansatz in den Fokus stellen muss. Aufschlussreich ist das Schlusskapitel, in welchem in einem Ländervergleich die Ansätze der europäischen Nachbarn Großbritannien und der Niederlande sowie die Praxis der Vereinigten Staaten gegenübergestellt werden. Interessant ist hier neben der Behandlung von psychiatrisch auffälligen Straftätern vor allem der Umgang mit Suchterkrankungen im Vergleich zu den deutschen Entziehungsanstalten.
Wer sich wissenschaftlich oder praktisch mit der forensischen Psychiatrie befassen will oder muss, wird in diesem Handbuch einen zuverlässigen Begleiter finden, der sowohl für den Einstieg in die Materie als auch für gezielte Detailfragen kompetent Rede und Antwort steht. Die Autoren vermögen es, auch komplexe Sachverhalte in kompakte und passende Worte zu kleiden und garantieren so eine effiziente Lektüre.
Kuhlen, Die verfassungskonforme Auslegung von Strafgesetzen, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006
Monographien sind selten Gegenstand der Lehrbuchrezensionen bei StudJur online, aber das vorliegende Werk betrifft eine Thematik, an der man während der gesamten Ausbildung einfach nicht vorbei gehen kann. Die Einflüsse des Verfassungsrechts auf das sehr abstrakte Strafrecht sind in etlichen Bereichen sehr groß geworden und dies betrifft beileibe nicht nur verfahrensrechtliche Fragen wie die überlange Verfahrensdauer oder den großen Lauschangriff. Der Autor hat auf über 110 Seiten zusammengetragen, wie der Stand der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zu StGB, StPO und BtMG und anderen strafrechtlichen Nebengesetzen ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Rechtsanwendung ergeben.
Der Leser darf hinsichtlich der Gestaltung des Buches keine Vergleiche mit üblichen Lehrbüchern ziehen, immerhin handelt es sich hier um einen durchgehenden Gedankengang, den der Autor zu einem bestimmten Problemkreis entworfen hat. Es geht also nicht so sehr um die konkrete Anwendung von Theorie auf Klausursituationen, sondern vielmehr um eine vertiefte Bearbeitung der behandelten Thematik. Der Autor versteht es, den Leser von Beginn an in seine Überlegungen mit einzubeziehen und führt ihn sprachlich gekonnt durch die verschiedenen Urteile und Rückschlüsse daraus. Die Aufteilung von Text, Überschriften und Layout unterstützt den Lesefluss optimal. Die Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse am Ende entspricht guter wissenschaftlicher Tradition und bietet dem ungeduldigen Leser rasch einen Überblick über die Struktur der Untersuchung.
Zu Beginn erläutert der Autor kurz die verfassungskonforme Auslegung und grenzt diese von einer verfassungsorientierten Auslegung ab. Danach wird das Spannungsfeld der Anwendung auf konkret geltendes Recht aufgezeigt, um sich anschließend den tatsächlich ergangenen Entscheidungen zu widmen. Hier kommt zunächst das Bundesverfassungsgericht mit 14 Urteilen zum Zuge, der Bundesgerichtshof ist sogar mit 19 Verfahren vertreten. Die ergangenen Entscheidungen werden kurz aufbereitet und zusammengefasst. In einem Zwischenkapitel fasst der Autor dann zunächst die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung zusammen und stellt die Besonderheiten der juridischen Praxis der beiden Spruchkörper heraus.
Im Anschluss daran werden zwei Verfahren genau unter die Lupe genommen und der Autor zeigt dem Leser anhand von berühmten Entscheidungen wie derjenigen zur Geldwäsche durch Strafverteidiger sowie der Vorteilsnahme durch Einwerbung von Wahlkampfspenden genau auf, wie die Anwendung von Gesetzesrecht und Verfassungsrecht erfolgt und ineinander greift. Darüber hinaus erfährt der Leser etliches zur Entstehung und zum Sinn und Zweck der relevanten Normen des Strafgesetzbuches und kann so direkt erkennen, wie wichtig es ist, nicht nur Prüfungsschemata zu beherrschen, sondern sich mit der Rechtsmaterie an sich zu befassen. Ein weiterer Abschnitt stellt die formelle Verfassungswidrigkeit von Gesetzen in den Fokus und bewertet die geltungserhaltende Auslegung von Gesetzen im entsprechenden Kontext.
Dieses Werk ist nicht für Nebenbei-Juristen geeignet. Man muss viel Freude an der Juristerei haben, wie dies auch der Autor hat und zeigt, um den komplexen und mehrstufigen Überlegungen folgen zu können. Dies gelingt aber durch kohärente Lektüre problemlos. Die Darstellung ist klar und instruktiv und die Erkenntnisse und Denkanstöße aus dieser Untersuchung sind für engagierte Studenten hervorragend.
Arzt, Die Strafrechtsklausur, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Fallsammlungen und Klausurenkollektionen sind für Studenten unverzichtbar, wenn das geballte theoretische Wissen aus den Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sinnvoll in abprüfbares Wissen umgesetzt werden soll. Neben den Arbeitsgemeinschaften und Repetitorien bieten zahlreiche Ausbildungswerke den Studenten die entsprechende Übungsgelegenheit. Das vorliegende Werk hat dabei den Weg gewählt, in 160 Beispielsfällen zu ausgesuchten Themengebieten strafrechtliche Zusammenhänge aufzuzeigen, anstelle eine Sammlung von examensähnlichen Klausuren in Buchform zu pressen. Mit gerade einmal 240 Seiten kann dieses Werk vor jeglicher Prüfungssituation problemlos bearbeitet werden.
Die Gestaltung des Buches ist einerseits klassisch, andererseits ungewöhnlich. Die Unterteilung in Text, Beispiele und Fußnotenbereich ist der Leser gewohnt, nicht aber den direkten und fordernden Stil des Autors, der den Leser gleichsam durch die Materie schiebt und ihm die Fallen der strafrechtlichen Prüfung aufzeigt. Dies mag so manchen Leser überraschen, aber die direkte Art dieser Wissensvermittlung ist ansprechend und weckt zweifelsohne den Ehrgeiz des Lesers.
Sehr schön ist bereits die im Anfangskapitel zu findende Ambition des Autors, den Leser zur richtigen Sprachanwendung und Subsumtions- sowie Argumentationstechnik zu bringen. Nichts liest sich schlimmer als ein Strafurteil unsicherer Richter, nichts vernichtender als die daraufhin folgende Revisionsentscheidung des BGH. Das Denken in strafrechtlichen Stereotypen verleitet manchen Studenten schon früh zum Definitionssprech, wogegen dieses Buch von Beginn an angeht und die systematische und einzelfallbezogene Herangehensweise in sprachlich elaborierter Manier geradezu einfordert. Auch die bewusste Unterscheidung in Grundlagen- und Randprobleme schärft den Sinn des Lesers. Sehr schön ist auch die deutliche Akzentuierung auf die Arbeit am und mit dem Sachverhalt. Wer diesen richtig lesen kann, vermag den Korrektor rasch durch gelungene Gewichtung zu überzeugen.
Aus den behandelten Konstellationen zum Allgemeinen Teil ragen die Sachverhalte mit Bezug zu den Tötungsdelikten heraus. Hier werden Kausalitätsprobleme sowie Fragen des unechten Unterlassens thematisiert. Weiterhin behandelt werden die typischen Akzessorietätsprobleme. Gelungen ist auch das Unterkapitel zu eigentlich im AT anzusiedelnden Tatbeständen. Ebenfalls für die Rekapitulation gerade vor dem Staatsexamen geeignet ist das Kapitel, das strafprozessuale Probleme zusammenfasst. Im Besonderen Teil überzeugt vor allem die konsequente Bindung des Lesers an die Rechtsprechung des BGH.
Im Weiteren ordnet der Autor die Klausuprobleme nach Aufbautechniken und führt den Leser auf diese Weise durch alle relevanten Prüfungskonstellationen, mithin Vollendungstat, Teilnahme, Versuch, Fahrlässigkeit, Unterlassung und Gewichtung der Delikte untereinander.
Wer in der Klausur nicht nur Schemata abspulen möchte, sondern ernsthaft verstehen will, was er gerade wie und warum prüft, der wird dieses Buch lieben. Der Autor versteht es in überzeugender Weise den Leser gedanklich zu fesseln und ihn gleichzeitig durch Erkenntnis zu stärken. Dieses Lehrbuch sollte Pflichtlektüre vor dem Staatsexamen sein.
Kindhäuser, StGB, 3. Auflage, Verlag Nomos 2006
Der Kommentar von Kindhäuser zum Strafgesetzbuch liegt mittlerweile in der dritten Auflage vor und ergänzt das umfangreiche Angebot des Autors zur Studienliteratur. Das Bedürfnis nach erschwinglichen aber gleichwohl umfangreichen Kommentaren für die Ausbildung ist nach wie vor ungebrochen und das vorliegende Exemplar bietet Studenten und Referendaren über 1160 Seiten an dicht gestaffelter Information.
Der große Vorteil für Studenten und auch Referendare bei diesem Kommentar ist nach wie vor die klare Sprache, die ausführliche Darstellung ohne unnötige Abkürzungen und das für einen Kommentar schon fast einmalige Layout. Übersichtlich ist das Randnummernsystem gestaltet und die vorhandenen Aufzählungen und Gliederungen vor einzelnen Paragraphen überzeugen. Die Schlüsselbegriffe sind gut herausgehoben und man kann zielsicher innerhalb einer Kommentierung nach den entscheidenden Stellen suchen. Von besonderer Bedeutung sind die lehrbuchähnlichen Fallbeispiele, die bei den wichtigen Vorschriften eingefügt sind und durch die der Leser sich ein Problem auch erschließen kann, was nicht funktionieren würde, wenn nur das Rechtsprechungsergebnis präsentiert würde.
Die wichtigste Lektüreempfehlung für Studenten sind nach wie vor die Einführungen vor wichtigen Abschnitten des StGB. Dort werden in knapper aber umfassender Weise Probleme präsentiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt, ohne dass das abstrahierende Moment des StGB aufgegeben würde. Im Vergleich zu anderen Werken findet man hier also sowohl eine allgemeine Erläuterung sowie später in den einschlägigen Vorschriften des BT eine erneute Behandlung der Thematik. Dies wird besonders deutlich bei der Wahlfeststellung oder dem Problem der limitierten Akzessorietät. Auch die Anwendung der Konkurrenzvorschriften wird bei der Bearbeitung von AT und BT erst richtig plausibel.
Ein weiterer Vorzug dieses Kommentars ist die Unvoreingenommenheit, mit welcher der Autor umstrittene Probleme angeht. Es wird zwar die eigene Meinung dargestellt und auch begründet, aber im Gegensatz zu anderen Werken wird dies nicht als absolut präsentiert, sondern bei Divergenzen zwischen Rechtsprechung und Literatur der jeweils gangbare Lösungsweg aufgezeigt. Nur so kann bei Juristen in der Ausbildung das nötige Problembewusstsein überhaupt entstehen.
Innerhalb der Abschnitte des materiellen Strafrechts sind bestimmte Bereiche traditionell sehr umfassend gestaltet, so etwa die Kommentierung der Betrugsvorschriften oder der Anschlussstraftaten wie Hehlerei oder Begünstigung, während, dies scheint allerdings eher autorenspezifisch begründet zu sein, die Kommentierung der Körperverletzungsvorschriften eher knapp ausfällt und, etwa im Gegensatz zur weit weniger prüfungsrelevanten Jagdwilderei, nicht einmal ein Prüfungsschema beinhaltet. Teilweise etwas knapp aber mit allen wesentlichen Argumentationspunkten dargestellt wird die Waffen- und Werkzeugproblematik bei Körperverletzung, Diebstahl und Raub. Sehr anschaulich ist die detaillierte Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung an einer Tat gelungen. Im Allgemeinen Teil ist die Kommentierung der Notwehrvorschriften exzellent ausgearbeitet worden und auch abgestufte Prüfungsschritte innerhalb der Versuchsaufbaus sowie der Fahrlässigkeitstatbestände sind instruktiv erläutert worden.
Die Strafzumessung ist – wichtig für Referendare – eingängig abgefasst worden. Die Kriterien für die zu verhängenden Sanktionen können schnell nachvollzogen und direkt angewendet werden. Auch die Beschreibung der Maßregeln der Besserung und Sicherung sind, erfreulich für einen Lehrkommentar, durchaus umfangreich gehalten, sodass man sich mit zahlreichen Informationen zum Entzug der Fahrerlaubnis, zu Verfall und Einziehung oder zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt versorgen und auch Neuerungen wie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zielgerichtet nachschlagen kann. Ein Highlight für Studium und Vorbereitungsdienst, das am Schluss nicht unerwähnt bleiben darf, ist die übersichtliche Erklärung der verschiedenen strafbaren Handlungen beim Missbrauch von Bankautomaten und entsprechenden Zahlungskarten. Auch die Neuregelungen der Tatbestände zu Graffiti und Lichtbildaufnahmen werden ansprechend kommentiert.
Dieser Kommentar bietet ab dem ersten Semester formell und materiell eines der zuverlässigsten Werke auf dem Markt. Kauf und Lektüre lohnen sich nicht nur, sondern man sollte sich diesen Kommentar während der Ausbildung nicht entgehen lassen!
Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten, 13. Auflage, Verlag Vahlen 2006
Das vorliegende überaus erfolgreiche und fachübergreifende Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten bietet in der nunmehr 13. Auflage eine nach wie vor spannende und instruktive Lektüre zur korrekten schriftlichen Aufbau- und Ausdrucksweise in der selbst betriebenen akademischen Disziplin. Der Autor hat in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften promoviert und bietet schon dadurch auch dem oft auf die eigene Disziplin eingeengten Jungjuristen die Garantie, auch zum Jurastudium Allgemeingültiges äußern zu können. Auf exakt 300 Seiten werden Denk- und Arbeitsprozesse von der Projektplanung bis zur Warnung vor unzulässigen Zuhilfenahmen durchgespielt.
Die Gestaltung des Lehrbuches ist in vielen Passagen mustergültig und bietet dem Leser die echte Gewähr, hier ein Muster mit Nachahmungsanregung vorzufinden, das in den eigenen wissenschaftlichen Opera Früchte tragen sollte. Der Autor schmückt seinen solide mit Fundstellen untermauerten Fließtext mit Graphiken, Schaubildern, Skizzen, Beispielen, Formulierungshilfen und Zitaten und verwendet innerhalb der Texte eine höchst effektive Hervorhebungstechnik. Das Literaturverzeichnis ist opulent und als besonderen Service erhält der Leser Anhänge mit praktischen Umsetzungshilfen, etwa zur Anwendung von MS Word, und Checklisten für die Beachtung der relevanten Formvorgaben für die gelungene schriftliche Arbeit.
Der fortschreitende wissenschaftliche Arbeitsprozess ist materieller Gegenstand des Werks. Der Autor leitet den Leser zunächst durch die wichtigen Punkte „Planung der Arbeit und des zu bewältigenden Stoffes“ inklusive der dabei nötigen Vorarbeiten und der Materialsuche und vor allem -auswahl. Die Auswertung der gefundenen Quellen und die daraus folgende Erstellung des ersten Manuskripts sind Schwerpunkte der Darstellung. Die formale Ausgestaltung der Arbeit ist ebenfalls Gegenstand der Erläuterung. Weitere Themen betreffen die Veröffentlichung des Werks, die gelungene Präsentation sowie die bereits genannten Warnungen vor Unterschleif, Fälschung und Betrug.
Dieses Werk kann man nur empfehlen. Wer von seiner Existenz schon zu Beginn des Studiums weiß, wird viele der im Laufe der Zeit gestellten Aufgaben mit zunehmender Leichtigkeit bewältigen können. Wer das Buch erst im Nachhinein entdeckt, wird zwar mit Grausen feststellen, wie schlecht die eigenen wissenschaftlichen Arbeiten eigentlich angefertigt waren, aber dennoch während der Lektüre schmunzelnd zurückblicken und die eigenen Leistungen mit einem nachsichtigen Kopfschütteln posthum bedenken.
Krekeler/Löffelmann, Anwaltkommentar StPO, 1. Auflage, Anwaltverlag 2007
Nachdem bereits die Anwaltkommentare für das BGB und im Arbeitsrecht für durchschlagenden Erfolg auf dem Buchmarkt gesorgt haben, erscheint nun in der gleichen Reihe ein Kommentar zum Strafverfahrensrecht. Auf knapp 1850 Seiten werden die Grundlagen und Details der Strafprozessordnung, ausgewählter Abschnitte des Gerichtsverfassungsgesetzes samt Einführungsgesetz, des Betäubungsmittelstrafrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention erläutert und in den rechtlichen Kontext gestellt.
Die Gestaltung des Werks entspricht weiterhin dem Standard der Anwaltkommentar-Reihe und bietet dem Leser einen übersichtlichen Fließtext mit zahlreichen unterstützenden Fußnoten, ein effektives System von Hervorhebungen im Text sowie anschaulichen Übersichten und gegebenenfalls Literaturübersichten zu Beginn der Paragraphen. Die Bezugnahme auf Rechtsprechung und Literatur ist abwechslungsreich und die Autoren behandeln die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts durchaus kritisch, wenngleich jedoch im Gegensatz zu reinen Ausbildungswerken für das Studium der praktische Ansatz des Kommentars kaum erlaubt, sich massiv gegen die höchsten gerichtlichen Instanzen in der Bundesrepublik zu stellen.
Graphische und darstellende Elemente sind im Gegensatz zu den zivilrechtlichen Kommentaren nicht zu finden. Man hätte durchaus einige Musterformulierungen, etwa beim Beweisantragsrecht, bei diversen Beschlüssen oder bei der Urteilsformulierung in den Text integrieren oder Schaubilder an geeigneter Stelle einfügen können, etwa bei den vorhandenen Einstellungsvarianten oder dem Aufbau der Strafgerichtsbarkeit.
Ein leichtes Stirnrunzeln erregt leider die Autorenauswahl. Der Kommentar bedient zwar auch wissenschaftliche Zwecke, firmiert aber unter dem Titel „Anwaltkommentar“ und sollte dementsprechend Autoren mit anwaltlicher oder wenigstens anderer praktischer Erfahrung in Strafsachen aufweisen können. Dass zwei strafprozessual durchaus relevante Bereiche, nämlich das Privatklageverfahren und das GVG von Rechtsreferendaren kommentiert werden, ist sicherlich unglücklich.
Der Aufbau der Kommentierung umfasst nicht nur die eigentlichen Regelungen der jeweiligen Norm, sondern verlangt vom Leser auch weitergehende Assoziationen zu Verfahrensfragen, Revisionsgesichtspunkten und weiteren praktischen Aspekten des Strafprozesses, nicht nur für Richter und Rechtsanwälte, sondern für alle Verfahrensbeteiligten. Gelungen sind die Unterabschnitte zu „aktueller“ Rechtsprechung, die jedoch den bearbeitenden Autoren einen enormen Aktualisierungsbedarf auferlegen werden.
Für die Ausbildung können zahlreiche Passagen der Kommentierung besonders hervorgehoben werden. Die Zwangsmaßnahmen des Ermittlungsverfahrens sind detailliert ausgeführt und anhand der praktischen Hinweise kann man sich auch als Student den Ablauf der Maßnahme vergegenwärtigen. Selbst komplexe Fragen wie die Voraussetzungen der DNA-Identitätsfeststellung sind eingängig geschildert. Das Kapitel zur Untersuchungshaft ist lehrreich und auch das klausurrelevante Festnahmerecht nach der StPO wird nachvollziehbar aufbereitet. Gelungen ist auch die Unterscheidung von verdeckten Ermittlern zu V-Leuten samt der zugehörigen Rechte und Pflichten. Auch schwierige Bereiche wie die Anwesenheitsrechte bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung werden nach der Lektüre der Kommentierung rasch klarer.
Die Schwerpunkte des Hauptverfahrens, also Aufklärungsgrundsatz, Beweisantragsrecht oder auch Vernehmungs- und Belehrungsfragen sind ausführlich erfasst worden. Gerade die Abgrenzung von Strengbeweis und Freibeweis sowie die Vernehmung mittels Videoaufzeichnung sind lesenswert. Auch klassische Prüfungsthemen wie die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, der Aufbau der Urteilsgründe oder Einstellung samt Klageerzwingungsverfahren werden so umfangreich beschrieben, dass man viele Anregungen für die Umsetzung in der Klausur erhält. Bedeutsam an diesem Kommentar ist zudem, dass die EMRK zum Teil eigens kommentiert ist, wobei die Erläuterungen zu den Justizgrundrechten hervorragend ausgearbeitet worden sind.
Für Studenten und Referendare weiterhin relevant ist das Revisionsrecht, das der zuständige Bearbeiter sowohl hinsichtlich der Zulässigkeit der Revision als auch hinsichtlich der Begründetheit umfangreich und detailgenau präsentiert. Kleinere Probleme im Bereich der Statthaftigkeit werden mit derselben Ernsthaftigkeit aufbereitet wie umstrittene Fragen der Beschwer oder der Entscheidungsreichweite des Revisionsgerichts. Die korrekte Stellung der Revisionsanträge und die eigentliche Begründung der auf Verfahrensfehler gestützten Revision sind neben der Verletzung des absoluten Revisionsgrundes der Anwesenheit von notwendigen Beteiligten sowie des Öffentlichkeitsgrundsatzes die Höhepunkte dieses Abschnitts.
Mit diesem Kommentar wurde ein ernst zu nehmendes Konkurrenzwerk zu den bisher etablierten Kommentaren geschaffen und besonders Referendare werden die Arbeit mit diesem Werk schnell zu schätzen wissen. Die Anregungen für das praktische Verständnis der Materie sind so gut, dass der Kommentar eine optimale Ergänzung zu den klassischen Lehrbüchern für den Vorbereitungsdienst darstellt. Studenten könnten von etlichen Assoziationen überfordert sein, werden aber bei entsprechend intensiver Bearbeitung des Strafverfahrensrechts mit Freude auf diese neue Erkenntnisquelle zurückgreifen.
Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Auflage, Verlag Nomos 2006
Knapp vier Jahre nach der Erstauflage ist einer der wenigen erschwinglichen Kommentare zur EMRK endlich neu aufgelegt worden. Der auf die Rechtsanwendung fokussierte Band des in der Materie erfahrenen Autors ergänzt die seither vielfach ergangene Rechtsprechung zu den bisherigen Ausführungen und stellt auf mittlerweile knapp 500 Seiten die Grundlagen zur Europäischen Menschenrechtskonvention zusammen.
Die Gestaltung des Kommentars ist sicherlich kein Glanzstück aber für den Leser akzeptabel. Der angenehm gedruckte Fließtext beherbergt die zahlreichen und im Falle der Zitierung der Rechtsprechung des EGMR immer sehr ausführlichen Hinweise auf Urteile und Fundstellen, sodass der Lesefluss oft kaum möglich ist. Selten aber immerhin kommen graphische Elemente zum Einsatz. Nicht der Fall ist dies leider bei der Darstellung der Indidivualbeschwerde, zu der es mittlerweile hervorragende Schaubilder in anderen Lehrmedien gibt. Immerhin steht in der Einleitung eine Art von Musterbeschwerde für das Verfahren vor dem EGMR. Zahlreiche Anhänge begleiten die Konvention samt Protokollen. Beigefügt ist auch das noch nicht in Kraft getretene Zusatzprotokoll Nummer 14, das den Beitritt der EU regeln wird.
Wichtig für studentische Leser ist die Kenntnis der völlig auf die Praxis angelegten Kommentierungsart des Autors. Dieser erläutert zahlreiche Grundlagen nicht in einem (prüfungs-)systematischen Zusammenhang, sondern anhand der zu diesem Artikel ergangenen Rechtsprechung. Ohne zusätzliche Lektüre von Lehrbüchern wird man also die Bedeutung des Art. 1 EMRK für das Beschwerdeverfahren und die Differenzierungen staatlicher Verantwortlichkeit im Kontext der EMRK kaum begreifen können. Wer sich aber bereits mit den Grundlagen der EMRK auskennt, für den ist die umfangreiche Abbildung der Judikatur des EGMR durch den Autor eine Goldgrube. Die jeweils knappen Erläuterungen zu den herangezogenen Entscheidungen und Urteilen ermöglichen die direkte Anwendung auf den gerade zu bearbeitenden Sachverhalt. Insbesondere die Kommentierungen zu Art. 6 EMRK sind dabei hervorragend ausdifferenziert und auf die verschiedenen Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht umsetzbar. Gerade die Verfahrensdauer, schön zu lesen auch die insoweit einschlägige Kommentierung zu Art. 13 EMRK, Fristenfragen oder Anwesenheitsrechte sind immer wieder Knackpunkte im insoweit EMRK-beeinflussten deutschen Rechtsmittelrecht. Auch die Erläuterungen zum Schutz des Familienlebens sind für aufenthalts- und ausländerrechtliche Fälle ebenso wie für das in Deutschland zuletzt arg in Konflikt mit der EMRK geratene Familienrecht instruktiv und nachvollziehbar untergliedert. Die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie der Pressefreiheit wird in zahlreichen Einzelheiten erfasst und auch die deutsche Rechtslage bei Abschiebungsfällen, die in Konflikt mit dem Folterverbot stehen, wird schön hergeleitet. Wichtige praktische Fragen wie die richterliche Haftkontrolle oder die staatliche Ermittlungspflicht bei Todesfällen sind zudem in ansprechend kompakter Weise zusammengestellt worden.
Auch prozessrechtliche Aspekte werden mit Sinn für die eigentliche Durchsetzung erläutert. Die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung wird breit dargestellt und auch das eigentliche Verfahren vor dem EGMR wird plakativ abgebildet. Die Wirkung der Urteile in Deutschland wird umfassend präsentiert und die vielen konkretisierenden Entscheidungen sind eingängig in den Kontext der völkerrechtlichen Bindungswirkung integriert. Immer wieder zu finden sind auch Exkurse in das Recht anderer Signatarstaaten.
Wer in irgendeiner Form mit der EMRK im Rahmen der täglichen Rechtsanwendung in Kontakt kommt, wird an der Benutzung dieses Kommentars gar nicht vorbei kommen. Als Einstiegswerk und als wissenschaftliche Grundlage mag der Kommentar vielleicht nicht die erste Wahl sein, aber die Akribie der Zusammenstellung der Urteile des EGMR sowie der nationalen Gerichtsbarkeit ist nahezu ohne Konkurrenz auf dem Lehrbuchmarkt. Die Effizienz der Lektüre spricht zudem für diesen Kommentar.
Von Verena Krenberger, M.A.
Husserl-Archiv, Universität Freiburg
Schmidt / Schnapp, Logik für Juristen, 6. Auflage, Verlag Vahlen 2006
Das von Egon Schneider begründete und von Friedrich Schnapp fortgeführte Werk richtet sich an eine weite Zielgruppe, vom Erstsemester bis zum gestandenen Richter. Die in der etablierten universitären Ausbildung häufig zu kurz kommende Methodenlehre und Rechtstheorie, die sich auch selten in den Wahlfächern wie Rechtsphilosophie findet, kann mit Hilfe dieses Werkes abgedeckt werden. Insbesondere Studenten, die sich gezielt und umfassend mit der logischen Struktur ihrer Wissenschaft, mit dem syntaktischen Aufbau der Subsumtion befassen möchten, ist dieses Buch geeignet. Wie der Autor nachweist, ist Rechtswissenschaft ohne logisches Denken nicht möglich – sich dieses bewusst zu machen ist Aufgabe des vorliegenden Buches.
Die Aufteilung des Buches richtet sich nach dem Aufbau eines logischen Beweises und beginnt demnach mit dem Begriff, darauf folgt das Urteil, dann die Lehre vom Schluss, anschließend der Beweis und abschließend zwei abrundende Kapitel zu fehlerhaften Schlüssen und zum Aufdecken von Denkfehlern.
Der Autor grenzt zuerst seinen Wissenschaftsbereich sinnvoll von der philosophischen Logik und modernen Erscheinungsformen wie der mathematischen Logik ab. Die Wurzeln in der Philosophiegeschichte werden angerissen und der Begründer der philosophischen Logik, Aristoteles, wird benannt. Zwar belässt es der Autor bei diesen spärlichen Hinweisen, doch wäre eine tiefere Auseinandersetzung mit den historischen Vorbildern zwar für die Allgemeinbildung oder ein umfassendes Wissen zuträglich, nicht jedoch unbedingt für das weitere Verständnis der juristischen Logik. Auch grenzt sich der Autor von anderen Modellen der juristischen Logik ab, wie der von Ulrich Klug entwickelten Kunstsprache in Form von mathematischen Formeln, und richtet sein Augenmerk vor allem auf die Praxistauglichkeit seines Modells. Erklärtes Ziel ist die Optimierung der praktischen juristischen Arbeit, die aus dem Handhaben von Begriffen, dem Erstellen logischer Schlüsse, und Stellen von Beweisen besteht. Hierbei soll der Leser angeleitet werden, jeden Schritt im juristischen Denkprozess mit dem folgenden nächsten Schritt unter Vorgabe der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit in Verbindung zu setzen.
Allerdings stellt der Autor klar, dass die juristische Logik keine so weitreichenden Erfolge versprechen kann, wie für eine umfassende Gerechtigkeit der Entscheidung zu sorgen, da es keine einzig richtige und damit auch einzig gerechte Entscheidung geben kann. Die juristische Logik kann die Prüfsteine des richtigen Denkens bieten und zugleich die Anweisung liefern, wie durch richtige Schlussfolgerung richtige Urteile erlangt werden.
Die Logik als eine Hilfswissenschaft kann dazu dienen, Meinungen auf ihre Gründe zurückzuführen oder korrekte Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Beweisführung vom Bekannten zum Unbekannten wird als Syllogismus bezeichnet, wobei das vorhandene Wissen den Obersatz bildet, von dem der Weg über den Untersatz zur zu bejahenden oder verneinenden Schlussfolgerung führt. Bei der Subsumtion stellen die logischen Prämissen oder gesetzlichen Obersätze in concreto die Auslegung von Willenserklärungen und Gesetzen dar; die Untersätze im Syllogismus der Logik werden in der praktischen Anwendung zu Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung; die logischen Konklusionen werden in der juristischen Arbeit zu Klageanträgen, Urteils- oder Beschlussformeln.
Für den studentischen Leser schwierig oder zumindest gewöhnungsbedürftig ist die häufige Verwendung lateinischer Fachbegriffe und Formeln, da nicht jeder Student problemlos den Sinn einer „fallacia consequentis“ erschließt. Die starke Orientierung an konkreten Fallbeispielen verdeutlicht dem Leser dagegen praktisch die Anwendungsgebiete der juristischen Logik. Insbesondere die Arbeits- und Anwendungshilfen des letzten Kapitels führen die angestrebte klare Struktur des juristischen Denkens, das in das eigene Gutachten einer Klausur transportiert werden soll, deutlich vor Augen. Dieses Buch ist eine wertvolle Anleitung zu korrektem rechtswissenschaftlichen Arbeiten!
Braun, Einführung in die Rechtsphilosophie, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006
Diese Einführung in die Rechtsphilosophie strebt eine gänzlich andere Herangehensweise als die bisher auf dem Markt befindlichen Werke an und möchte sich dadurch von diesen deutlich absetzen. Die gängige Methode, unter einer Einführung ausschließlich eine Geschichte der Rechtsphilosophie zu verstehen und somit keine eigene Denkleistung, sondern nur die Reproduktion von bereits Gedachtem anzubieten, wird vom Autor des vorliegenden Werkes angeprangert und zu verbessern versucht.
Selbstverständlich kommt auch in dieser Einführung die Darstellung der wichtigen Denkströmungen nicht zu kurz, doch die Gliederung des Werkes legt eine andere Schwerpunktsetzung zu Grunde als eine rein historisch-genealogische. Der erste Teil beschäftigt sich daher erst allgemein mit einem chronologischen Überblick über die zeitgenössischen Begleitumstände der Entwicklung der rechtsphilosophischen Wissenschaft und ihrer einzelnen Strömungen. Sehr aufschlussreich ist hierbei die jeweilige Darstellung der Probleme, die das Verfechten der verschiedenen Denkrichtungen mit sich brachte. Hier fällt der Autor ab und zu von seinem geradlinigen Weg der Darstellung ab und berichtet ebenfalls von der allgemeinen Entwicklung von Philosophie und Rechtswissenschaft. Doch zum Verständnis und zur Allgemeinbildung trägt dies allemal bei.
Die Darstellung der einzelnen Theorien erfolgt entsprechend der Anspruchshaltung des Buches nicht geschichtsgetreu, das heißt nicht chronologisch, sondern sinnvoll nach inhaltlicher Kohärenz gegliedert. So fasst der Autor die rechtsphilosophischen Theorien und somit die innere Struktur des Rechts in drei großen Systemen zusammen: Die utopischen Denkansätze, das rationalistische Rechtsdenken und die institutionalistischen Theorien. Der Bogen der untersuchten Philosophen reicht in den verschiedenen Systemen von Thomas Morus bis zu marxistischen und nationalsozialistischen Theorien, von Niccolò Machiavelli bis zu John Rawls und von Hugo Grotius bis Niklas Luhmann. In der Zusammenfassung im letzten Teil des Buches, in der die Bedeutung der rechtsphilosophischen Erkenntnisse für Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft aufgezeigt wird, findet der Leser die praktische Ausformung der Rechtsidee in der Rechtswirklichkeit.
Gewöhnungsbedürftig für den auf Prüfungswissen gepolten Leser ist die eigentliche Umsetzung des Manuskripts des Autors in dieses Lehrbuch. So sind etwa außer einer äußerst detaillierten Gliederung wenige Merkmale einer kompakten, geschweige denn karteikartentauglichen Wissensvermittlung enthalten. Der Fließtext wird durch lange Zitate unterbrochen und ist sonst nicht weiter gegliedert, es finden sich auch keine abstrahierenden Elemente wie etwa Schaubilder oder prüfungsrelevante Zusammenfassungen. Dennoch muss dies kein Manko sein: Die fast belletristische Schreibweise und die spannende Pointierung des dargestellten Entwicklungslaufs der Rechtsphilosophie lässt den Leser interessiert und schnell im Text voranschreiten.
Diese unkonventionelle Einleitung in die Rechtsphilosophie ist für diejenigen, die in abwechslungsreicher Variante Wissen vermittelt bekommen möchten und wenig Wert auf skriptenhafte Verkürzungen legen, genau das Richtige! Die detaillierte und kenntnisreiche Darstellung lässt den Leser keinen Aspekt des Basiswissens verpassen und öffnet ihm zudem durch die Präsentation im Gesamtzusammenhang der Wissenschaft den Horizont für ein tatsächliches Begreifen des Umfanges der gesamten Rechtsphilosophie.