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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Februar 2008

Rezensionen Februar 2008: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Wolff / Bachof / Stober / Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Eine tief greifende Änderung steht den Lesern und Anhängern der bisher dreibändigen und legendären Verwaltungsrecht-Reihe von Wolff/Bachof bevor: durch Komprimierung und Optimierung der Darstellung wurden die bisher drei Bände auf zwei verringert. Der erste Band liegt nun mit dem respektablen Umfang von knapp 1000 Seiten vor und befasst den Leser mit Grundlagen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts bis hin zur Verwaltungsvollstreckung.

Die Gestaltung des Werks bleibt trotz der Generalüberholung konservativ wenngleich mit guter Aufteilung der Elemente. Der dichte Fließtext wird von Beispielen und zum Teil Aufzählungen ergänzt. Eingeleitet werden die Abschnitte durch umfangreiche Hinweise auf das vorhandene Schrifttum. Untermalt werden die Ausführungen durch akribisch bearbeitete Fußnoten. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Lediglich graphische Bestandteile sucht man vergeblich.

Beginnend mit sehr allgemeinen Erläuterungen führen die Autoren den Leser zunächst in die Fundamente von Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften ein. Dies umfasst nicht nur klassische historische Kapitel mit der Genese des Verwaltungsrechts seit dem Mittelalter samt Ausflügen in totalitäre und sozialistische Verwaltungen, sondern auch Begriffsabgrenzungen, methodische Fragen, Tätigkeitsfelder oder handelnde Subjekte der öffentlichen Verwaltung. Im eigenen Abschnitt zu den Verwaltungswissenschaften werden die Konzepte und Herangehensweisen von Politik- und Staatswissenschaft sowie der Rechtswissenschaft vorgestellt und zur Integration gebracht. Dabei ist der Überblick über das ausländische Recht sowie die europäischen Ansätze lesenswert und gelungen. Generell spielt das Gemeinschaftsrecht eine durchaus prägende Rolle innerhalb der Darstellung und wird akkurat in ein rechtes Verhältnis zu Verfassungs-, Bundes- und Landesrecht gesetzt. Dass der oft zitierte Verfassungsvertrag nun doch nicht wie entworfen zustande kam, kann den Autoren dabei nicht angelastet werden.

Hiernach wird das Verwaltungsrecht in der innerdeutschen Gesamtrechtsordnung positioniert, die verwendbaren Rechtquellen für die Verwaltung abgehandelt und - vergleichsweise knapp - Rechtsgrundsätze wie Gesetzesvorbehalt oder rechtmäßiges Verwaltungshandeln vorgestellt. Sehr lesenswert ist das Unterkapitel zur Person im Verwaltungshandeln, sowohl als Bürger wie auch als Grundrechtsträger. Ebenfalls spannend ist der Unterabschnitt zu den Verpflichtungen von Zivilpersonen geschrieben, wo insbesondere öffentlich-rechtliche Lasten und Abgaben thematisiert werden.

Einer der Schwerpunkte des Buches ist sodann dem Verwaltungshandeln und dem Verwaltungsakt gewidmet. Ähnlich wie im Standardwerk von Maurer werden weit über 100 Seiten aufgewandt, um dem auch in der Prüfung meistgefragten Verwaltungsgegenstand gerecht zu werden. Insbesondere das Regime von Widerruf und Rücknahme ist außergewöhnlich präzise ausgearbeitet, aber auch Details wie die Abgrenzung von Rechtskraft und Bestandskraft oder die Überprüfung von Nebenbestimmungen sind trefflich erläutert. Ebenfalls sehr gute Ausbildungsliteratur ist die Darstellung zu öffentlich-rechtlichen Verträgen und anderen Schuldverhältnissen, die im Zuge steigender Privatisierung von Verwaltungsaufgaben auch von Studenten beherrscht sein wollen.

Das Schlusskapitel wird vom Verwaltungsverfahren dominiert und verschafft dem Leser nicht nur Einblicke in die Verfahrensmaximen und die wesentlichen Funktionen des Verfahrens, sondern präzisiert etliche Bestandteile des Verfahrens in einer Weise, die weit über reguläres Klausurwissen hinausgeht. Selbst bei forensisch relevanten Abschnitten wie dem Planfeststellungsverfahren erreichen die Autoren eine gelungene Mischung aus Prüfungs- und Praxiswissen. Instruktiv sind die dargestellten Ansätze zur Mediation im Verwaltungsverfahren. Spannend ist schließlich auch der Schlussabschnitt zum Sanktionenrecht, der auch das Bußgeldverfahren streift und die in der Ausbildung nahezu unbekannte aber praktisch hoch interessante Thema der Durchsetzung von verwaltungsrechtlichen Vorgaben in den Fokus stellt.

Wer sich intensiv mit dem Verwaltungsrecht befassen will, muss sich mit diesem Werk auseinander setzen und wird die Lektüre zu keinem Zeitpunkt bereuen. Als Standardwerk zur Examensvorbereitung wird es sich kaum durchsetzen, weil die Detailliertheit dafür zu hoch ist. Für engagierte Studenten und vor allem für die wissenschaftliche Vertiefung verwaltungsrechtlicher Grundkenntnisse ist dieses Verwaltungsrechtskompendium hingegen unverzichtbar.

 

Hansmann / Sellner, Grundzüge des Umweltrechts, 3. Auflage, Verlag Erich Schmidt 2007

Selbst für engagierte Leser dürfte es zunächst beeindruckend sein, ein Lehrbuch mit dem Namen „Grundzüge“ und einem Umfang von etwa 1240 Seiten vorzufinden. Namhafte Autoren haben zahlreiche Aspekte aus Lehre und Praxis zusammengetragen, um dem Umweltrecht zu einem möglichst umfassenden Gesamtbild zu verhelfen. Obwohl seit der ersten Auflage des Buches 25 Jahre vergangen sind und zwischenzeitlich eine Loseblattsammlung aus dem Werk geworden war, haben die Autoren den Weg zurück zum einheitlichen Lehrbuch nicht gescheut und bringen das Umweltrecht für den Leser auf den neuesten Stand.

Die Gestaltung des Werks ist teilweise ein wenig ernüchternd, da das dominierende dichte Textbild viel Konzentration erfordert. Einzelne Aufzählungen sind neben der guten Hervorhebungstechnik die einzige optische Abwechslung. Die Fußnoten sind zahlreich und fundiert und werden ergänzt durch Literaturhinweise zu Beginn der Abschnitte. Ganz hervorragend gelungen sind dabei die parallelen Erläuterungen zu multilateralen Verträgen im internationalen Umweltrecht, sodass der Leser nicht nur Rechtsgrundlagen und Schrifttum präsentiert bekommt, sondern auch gleich einen ersten Eindruck über die jeweilige Spezialmaterie erhält.

Die inhaltliche Aufteilung der drei Abschnitte zeigt eine gute Schwerpunktsetzung der Autoren. Zunächst muss sich der Leser durch die Kapitel mit Grundlagenwissen arbeiten, danach einen Abschnitt zu Planungs- und Baurecht konsumieren, um abschließend zu den zehn Unterkapiteln mit einzelnen Rechtsgebieten des Umweltschutzes zu gelangen. Innerhalb der Grundlagenbeschreibungen setzen sich die Autoren mit verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen intensiv auseinander. Zur Sprache kommen der Schutzauftrag des Staates, der Grundrechtsschutz gegenüber Umweltbeeinträchtigungen und ganz ausführlich die Gesetzgebungskompetenzen. Die Kompetenzen der EG werden ebenfalls genau erläutert und die Prinzipien der EU-Umweltpolitik abgearbeitet. Direkt anwendungsbezogen wird zudem das gemeinschaftsrechtliche Sekundärrecht aufbereitet, sodass man sich nicht erst mit allgemeinen Hinweisen zur Geltung des Gemeinschaftsrechts aufhalten muss. Ein weiteres Grundlagenkapitel beschäftigt sich nur mit Zielen, Grundsätzen, Strategien und Instrumenten des Umweltschutzes, sodass der Leser die verschiedenen Prinzipien der Planung und Abwägung ebenso kennen lernt wie die tatsächlich zur Umsetzung verwendeten Steuerungsmöglichkeiten und Rechtsgestaltungen.

Der Zwischenabschnitt zu Planungs- und Baurecht führt den Leser in die Tiefen des VwVfG und das Planfeststellungsverfahren, die Erfordernisse der materiellen Rechtmäßigkeit der Fachplanung sowie ausgewählte Probleme des Rechtsschutzes. Ebenso zu bearbeiten sind die diversen Abschnitte der Bauleitplanung, in denen der Umweltschutz eine Rolle spielt, hier sind die Abwägungsvorgänge sehr schön beschrieben. Der Hauptteil des Werks besteht sodann aus den diversen umweltrechtlichen Spezialgebieten und präsentiert unter anderem Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Naturschutzrecht und Abfallwirtschaftsrecht. Weitere Kapitel erläutern Atomrecht, Gentechnikrecht, Stoffrecht und den internationalen Umweltschutz. Gerade für die Ausbildung, dies gleichermaßen für Studium und Referendariat, lassen sich etliche Passagen herausgreifen, deren Genauigkeit und gleichzeitige Praxisorientierung die Materie nicht nur theoretisch im Raum stehen, sondern den Nutzen der Normen plastisch werden lässt. Bereits die Tatsache, dass das private Immissionsschutzrecht ein eigenes Kapitel erhält, beweist die Weitsicht der Autoren für die Komplexität der Materie, hier ragen im Übrigen die durchsetzbaren Ansprüche als besonders lesenswert heraus. Leicht nachvollziehbar werden die Intentionen der diversen Begriffsdefinitionen anhand der Erläuterungen der einzelnen Abschnitte, beispielsweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen oder zum Anlagenbegriff. Bewilligung und Erlaubnis im Wasserrecht werden gut erklärt und selbst Details wie das Gewässerstrafrecht sind wie selbstverständlich Teil des Abschnittes. Die verschiedenen Rechtsquellen für den Bodenschutz werden souverän aufgegriffen, Störerbegriff und Altlastenentsorgung sind umfassend dargestellt. Im Naturschutzrecht ist das Klagerecht von Vereinen und Verbänden lesenswert, ebenso die beschriebene Hierarchie zwischen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Vorgaben und Umsetzungsakten.

Eines der eindrücklichsten Kapitel, neben dem zum internationalen Umweltrecht, findet der Leser jedoch bei den Ausführungen zum Abfallwirtschaftsrecht. Die Genese der heute anzuwendenden Normen wird ebenso klar abgebildet wie das Verhältnis zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht. Der Abfallbegriff wird mit allen Facetten erarbeitet und auch die komplexe Kreislaufwirtschaft ist nach der Lektüre der entsprechenden Abschnitte einleuchtend. Nützlich für Klausuren ist zudem die detaillierte Erläuterung der Anlagenzulassung. Insgesamt ist dieses Kapitel ein kleines Lehrbuch für sich und gerade bei der Vorbereitung auf Assessorklausuren zur Lektüre sehr zu empfehlen. Schließlich überzeugt das schon mehrfach genannte Kapitel zum Umweltvölkerrecht, das nicht nur mit Allgemeinwissen aufwarten kann, sondern den Leser auch intensiv mit Wissen zu politischen und diplomatischen Verzerrungen der einzelnen erreichten Ergebnisse versorgt.

Dieses Lehrbuch ist beileibe nicht nur ein Grundlagenwerk, sondern ein echtes Kompendium. Der effektive Nutzen in einschlägigen Schwerpunktbereichen ist beinahe garantiert und der hohe Praxisbezug ist für Referendare sowohl Herausforderung als auch große Erleichterung bei der Vorbereitung auf drohende Klausuren zum Thema. Die Nebenbeilektüre ist kaum möglich, mit diesem Werk muss man sich intensiv beschäftigen, allein schon um der Akribie der Autoren Tribut zu zollen. Eine wahrhaft gelungene Neuauflage.

 

Hufen, Staatsrecht II, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Nachdem der Autor bereits mit zahlreichen Titeln zum Verwaltungsrecht im Buchmarkt für Ausbildungsliteratur reüssiert hat, kommt ihm nun die schwere Aufgabe zu, das Werk Staatsrecht I von Maurer zu ergänzen und darüber hinaus das bisher vorhandene Buch der Grundrisse-Reihe von Manssen zu den Grundrechten angemessen zu ersetzen. Auf fast 750 Seiten werden dem Leser Grundlagen und Einzelheiten zu Grundrechten und Grundrechtslehren präsentiert.

Die Gestaltung des Werks ist für die Grundrisse-Reihe akzeptabel, reicht aber nicht an die moderner gestalteten Werke, insbesondere zum Verwaltungsprozessrecht des Autors, heran. Das heißt, dass zwar ein gut gegliederter Fließtext mit effektiver (aber zum Teil übertrieben betonter) Hervorhebung vorhanden ist und auch zusätzliche Elemente wie Beispiele, Fälle, Vertiefungspassagen oder Aufzählungen zu finden sind. Es fehlt aber an graphischen Elementen, separaten Fußnoten oder Prüfungsschemata. Das Sachverzeichnis ist opulent, die Hinweise auf vertiefende Literatur halten sich in einem passenden Rahmen. Gelungen sind zudem die Schlussbemerkungen der Kapitel, in welchen der Autor aktuelle Fälle und Probleme ansprechen kann.

Sehr angenehm und für Studenten der unteren Semester geradezu vorbildlich sind die einführenden Kapitel ausgestaltet. Der Autor zieht die Aufmerksamkeit des Lesers zunächst auf den Umgang mit Grundrechten im Rahmen des Studiums und lenkt sofort auf die historischen Grundlagen über. Großes Gewicht in diesem Lehrbuch erhalten die internationalen Ausprägungen der Grundrechte, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, im Rahmen der EMRK und anderer völkerrechtlicher Menschenrechtspakte. Mit dieser Ausrichtung zollt der Autor nicht nur der zunehmenden Verdichtung des internationalen Menschenrechtsschutzes Tribut, sondern öffnet den Horizont der Leser zudem en passant für rechtlich gleiche Strukturen, die nur unter anderer Bezeichnung firmieren. Im Rahmen der allgemeinen Grundrechtslehren wird deren Stellung innerhalb der Rechtsordnung geklärt und Schutzwirkung sowie Schutzbereich der Grundrechte abstrakt erläutert. Des Weiteren wird die Bindung an Grundrechte und die Eingriffs- und Schrankenlehre ausführlich behandelt.

Den Schwerpunkt des Buches stellen selbstverständlich die einzelnen Grundrechte dar, die der Autor nicht anhand der grundgesetzlichen Normierung, sondern thematisch vorstellt. Dabei stellt das Kapitel zum Schutz der Menschenwürde, auch hinsichtlich der angerissenen Begründungsmodelle und der Bedeutung der Menschenwürde für die Rechtsordnung, ein exzellentes Stück Ausbildungsliteratur dar. Auch das Unterkapitel zur informationellen Selbstbestimmung trägt der gestiegenen Bedeutung dieser Thematik ausreichend Rechnung. Die sensible Materie des Schutzes der Wohnung wird mit einer ausgewogenen Darstellung der Bedürfnisse der Bürger gegenüber den Wünschen des Staates erfasst. Lesenswert sind auch die Bemerkungen zum internationalen Schutz von Ehe und Familie.

Weitere herausstechende Abschnitte lassen sich innerhalb der Darstellung der Justizgrundrechte finden, hier vor allem zum rechtlichen Gehör, des Weiteren zum Schutzbereich der Religionsfreiheit, zur Rechtfertigungsebene bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit und ganz aktuell zur Pressefreiheit und Einschränkungen durch die europäische Rechtsprechung. Klassische Prüfungsfragen aus dem Bereich der Versammlungsfreiheit, aus den Details der Eigentumsbeschränkungen oder bei den abgestuften Berufsrechten werden souverän abgehandelt. Kleinere Kapitel thematisieren zudem spannende Bereiche wie das Petitionsrecht, die Differenzierungsansätze bei Ungleichbehandlungen und als Schlusspunkt des Werks das grundgesetzlich geschützte Widerstandsrecht.

Der fleißige Leser wird die eingängige und akribische Darstellung des Autors begeistert aufnehmen und dessen Begeisterung für das Staatsrecht schnell teilen. Wer sich mit diesem Buch beschäftigt, darf nicht auf die schnelle Lösung von Standardfällen aus sein, sondern muss ein wenig Bereitschaft zeigen, sich intensiv mit der Grundrechtsmaterie auseinander zu setzen. Sowohl für den Studieneinstieg als auch zur Vertiefung erworbener Kenntnisse ist diese Neuerscheinung eine sichere Lektüreempfehlung.

 

Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Zu sehen, dass sich ein hervorragendes Lehrbuch wie das vorliegende am Markt etabliert hat, ist ein Vergnügen für Leser und Rezensenten. Der Standard in Ausbildungswerken des öffentlichen Rechts geht zunehmend dahin, das allgemeine Verwaltungsrecht mit dem Verwaltungsprozessrecht so zu kombinieren, dass man im Zweifel kein zweites Lehrbuch benötigt. Auch das nun in fünfter Auflage vorliegende Lehrbuch hat diesen Spagat gewagt, wobei die Gewichtung klar verteilt ist: von den vorhandenen deutlich mehr als 600 Seiten entfallen etwas mehr als zwei Drittel auf das Verwaltungsrecht und das Staatshaftungsrecht.

Die intelligente Gestaltung des Lehrbuches gibt dem Leser die Möglichkeit, den angebotenen Inhalt in verschiedenen Arten und gleichzeitig rasch zu rezipieren. Es wird eine Vielzahl nicht-textlicher Elemente verwendet, wodurch der Stoff mittels Schaubildern, Tabellen, Graphiken, Übersichten und Aufzählungen abstrahiert wird. Es werden Definitionen, Begriffspaare und Antonyme, Klausurhinweise und viele andere wichtige Dinge zusätzlich zum materiellen Recht geliefert und runden den Lernerfolg im Idealfall ab. Immer noch nachteilig ist bei den Beispielsaufzählungen, dass der Autor zu den richtig gewählten Exempla nur selten passende Normen hinzuzitiert und so den Leser daran hindert, den Stoff durch Gesetzeslektüre zu verfestigen.

Dem Inhalt nach werden nicht nur die wesentlichen Probleme für Klausur und Examen behandelt, sondern auch trotz des begrenzten Umfangs des Buches wichtige Nebengebiete ausgiebig angesprochen. Dies gilt etwa für das Recht der öffentlichen Sachen oder den Charakter und das Einsatzgebiet der Verwaltungsvorschriften. Die ohnehin erläuterten Klassiker wie der öffentlich-rechtliche Vertrag, das große Kapitel zum Verwaltungsakt samt Behandlung der Nebenbestimmungen, Widerruf und Rücknahme zeigen die Fähigkeit des Autors, wesentlichen Prüfungsstoff verständlich zu verknappen.

Der Autor widmet sich auch in gebührendem Maße dem Europarecht und zitiert an den einschlägigen Punkten die prüfungsrelevanten Entscheidungen des EuGH und die Umsetzung in deutsches Recht: zu loben ist wie schon in der Vorauflage die konsequente Rezeption aktueller Rechtsprechung und deren korrekte Anwendung auf deutsche Klausurfälle. Das deutsche Staatshaftungsrecht ist im Übrigen immer noch eines der Glanzstücke dieses Buches. Selten trifft man in so anschaulicher Form alle wissenswerten Anspruchsgrundlagen auf einmal an. Ebenfalls positiv herauszuheben sind die Kapitel zu Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher Kontrolle.

Im Verwaltungsprozessrecht erhält der Leser nicht nur die wichtigsten Klagen sondern ein Gesamtpaket des Rechtsschutzes, das auch das Widerspruchsverfahren, Sonderklagen und den einstweiligen Rechtsschutz voll umfasst. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist sehr anschaulich beschrieben und auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vergisst der Autor nicht, das Wechselspiel mit dem Gemeinschaftsrecht bei entsprechend gelagerten Sachverhalten zu benennen. Durch die Lektüre und konsequente Bearbeitung der einzelnen prozessualen Kapitel kann man sich in der Klausur auf stabiles Wissen verlassen.

Das Werk ist nach wie vor ein fantastisches Einführungswerk, weil es trotz der kompakten Darstellung sehr viele prüfungsrelevante Probleme aufzeigt und geeignete Lösungswege vorschlägt. Die Lektüre und der so erarbeitete Wissensgewinn machen richtig Spaß und sollten eigentlich jedem Studenten zu guten Prüfungsergebnissen verhelfen.

 

Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 11. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007

Die Lehrbücher zum Verwaltungsrecht sowie zum Verwaltungsprozessrecht sind seit Jahren die Aushängeschilder des Rolf Schmidt Verlages, kein Wunder, ist doch der Autor ein in Forschung und Lehre erfahrener Vertreter des öffentlichen Rechts. Auf über 400 Seiten werden die üblichen verwaltungsrechtlichen Verfahren hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und Begründetheit dargestellt.

Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Lehrbücher dieses Verlags und bietet neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebungstechnik eine Vielzahl von graphischen und hervorgehobenen Elementen. Dazu gehören vereinzelte Schaubilder, Skizzen, Aufbauempfehlungen, Lernhinweise, Beispielsfälle oder Aufzählungen.

Gelungen ist bereits der Einstieg in die materielle Darstellung mit einer Auflistung möglicher Rechtsbehelfe und ihrer Einteilung. Die Wurzeln der Petition und ihre Auswirkungen werden ebenso erfasst wie das Verfahrensregime der VwGO. Mit dem Oberbegriff Sachentscheidungsvoraussetzungen führt der Autor den Leser zunächst durch die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Klagearten. Es folgen die aufwändig recherchierten Details zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs sowie zur Gerichtszuständigkeit. Danach werden sachgerecht die einzelnen Klagearten abgehandelt und gerade kein „Allgemeiner Teil“ gemeinsamer Zulässigkeitsvoraussetzungen vor eine imaginäre Klammer gezogen, meiner Ansicht nach ein klarer Darstellungsvorteil für den Leser. Die klassischen Problempunkte innerhalb der einzelnen Verfahren werden souverän und in der gebotenen Breite erläutert, beispielsweise die Klagebefugnis, das Widerspruchsverfahren, Klagen dritter Personen oder auch allgemeines und besonderes Rechtsschutzbedürfnis. Selbst die ungeschriebenen aber als existent vorausgesetzten Spielarten von Klagen werden gut eingegliedert und auch Differenzierungen und Analogien bestehender Verfahrensarten finden sich eingängig besprochen. Auch Kuriosa wie die Normerlassklage finden ausreichend Resonanz.

Im Rahmen der Begründetheitsprüfung lässt es sich der Autor nicht nehmen, auch auf die bisweilen nur marginal möglichen Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts korrekt hinzuweisen. Im Übrigen werden Standardfragen wie die Ermessensfehlerlehre, das Nachschieben von Gründen, der richtige Anspruchsaufbau oder alltägliche Instrumente des öffentlichen Rechts wie der Folgenbeseitigungsanspruch expliziert. In einem eigenen Abschnitt werden besondere Rechtsfragen aufgegriffen und in einen speziellen Fokus gestellt. Dies gilt etwa für die reformatio in peius sowie die Rücknahme eines Verwaltungsaktes. Ein sehr lesenswertes Kapitel birgt sodann die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz, wo der Autor wieder einmal seine Akribie bei der Darstellung selbst der selten genutzten Varianten unter Beweis stellen kann und diese zum Glück für den Leser mit eingängigen Prüfungshinweisen untermauert. Ansprechend ist zudem, dass das Widerspruchsverfahren nicht auf die Kapitel zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage begrenzt wird, sondern in einem ebenfalls eigenen Abschnitt ausführlich thematisiert wird. Gern gestellte Klausurfallen zu Form und Frist werden nach der Lektüre keine Gefahr mehr darstellen.

Dieses Lehrbuch gehört bereits zu den Klassikern des Verlages und der Leser findet hier einen soliden und inspirierenden Begleiter für Klausuren, Übungen und während der Examensvorbereitung vor. Die konstante Orientierung an Klausurbedürfnissen und die umsichtige Integration von europarechtlichen Fragen machen das Werk zu einem überzeugenden und risikoarmen Lektüretipp.

 

Jarass / Pieroth, Grundgesetz, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

In steter Zuverlässigkeit ist einer der klassischen Ausbildungskommentare zum Verfassungsrecht nun in neunter Auflage erschienen. Mit deutlich über 1200 Seiten an geballter Sachinformation schafft es dieser Kommentar wieder einmal gleichzeitig kompakt, aktuell und ausführlich zu sein.

Die Gestaltung des Werks bleibt weiterhin typisch, was leider bisweilen zulasten der Lesequalität geht. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind in die Fließtexte integriert, allerdings sind die Hervorhebungen effektiv eingesetzt, insbesondere Hinweise auf andere Ansichten. Im Rahmen der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verwenden die Autoren zwar keine eigentlichen Aufbauschemata, ordnen aber die Darstellung so gut, dass man sich aus Gliederung und Fließtext problemlos entsprechende Übersichten erstellen kann. Standesgemäß eingeleitet wird die Kommentierung von einer ausführlichen Einleitung. Als Anhang beigefügt ist der Gesetzestext des BVerfGG.

Die Autoren betonen zwar im Vorwort, dass sie nur in zweiter Linie Studenten und Referendare als Zielgruppe bedienen; dennoch findet man regelmäßig für Übung und Klausur relevante Themen in ausreichend erläuterter Breite. Hier kann man gleich einige Abschnitte herausheben, die gerade für den Klausurbereich studiert werden sollten. Neben den bereits erwähnten ausgezeichnet dargestellten Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Erläuterungen zu den Verfassungsorganen und der Gesetzgebung zu nennen. Hierbei stechen insbesondere die Kommentierungen zu Art. 59 GG ins Auge, die in umfangreicher Weise die Rolle des Bundespräsidenten für die auswärtige Gewalt und das System völkerrechtlicher Verträge thematisieren. Auch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers wird kompakt erörtert. Gelungen ist auch die Präsentation der Rechtsprobleme rund um den Untersuchungsausschuss. Im Legislativbereich sind die Rahmengesetzgebung sowie das formelle Verfahren gut erörtert und auch das Prüfungsrecht des Präsidenten wird instruktiv erfasst. Die Änderungen durch die Föderalismusreform wurden instruktiv eingearbeitet. Weiterhin zu erwähnen ist die leicht verständliche Beschreibung der Staatshaftung.

Im grundrechtlichen Bereich ist im Rahmen der Einführung vor allem die Anleitung für die Grundrechtsprüfung zu empfehlen; die Beschreibung der Auswirkungen auf den privatrechtlichen Bereich hätte man etwas ausführlicher erwarten dürfen, wenn es doch im Vorwort heißt, dass gerade Praktiker mit diesem Kommentar arbeiten sollen. Erfreulich ist die hochgehaltene Ansicht, dass Folter und die Menschenwürdegarantie sich weiterhin nicht vertragen. Die dabei genannte Gegenansicht von Herdegen als „vorsichtig“ zu bezeichnen, kann nur mit kollegialer Rücksichtnahme erklärt werden. Ganz ausgezeichnet gelungen ist die Erläuterung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ebenso vorbildlich ist die breite Aufstellung der Gleichheitsgrundsätze. Die Pressefreiheit wird sehr ausgewogen abgehandelt und auch die Versammlungsfreiheit wird treffend erläutert. Umfassend werden auch nach der Überarbeitung der entsprechenden Kommentierung die Voraussetzungen von Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung besprochen. Im Rahmen des Eigentumsschutzes ist die Rechtfertigung von Enteignungen lesenswert. Ebenfalls ein Höhepunkt der Darstellung sind die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Art. 20 GG mitsamt den Auswirkungen auf die einzelnen Rechtsgebiete. Nur spärlich berücksichtigt werden die europäischen Einflüsse auf Grund- und Verfassungsrechte.

Dieser kompakte Kommentar ist und bleibt für Studenten eine der wenigen Alternativen zum Einstieg und zur vertieften Einarbeitung in das Verfassungsrecht. Mit dem hier dargestellten Grundwissen kann man sich unter Heranziehung von Fallsammlungen und schematisch aufgebauten Lehrbüchern bedenkenlos in jede verfassungsrechtliche Prüfung begeben.

 

Gasser, Humanitäres Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Das humanitäre Völkerrecht ist ein Spezialbestandteil des Völkerrechts, geprägt von einer Vielzahl von Abkommen und Verträgen, aber in der Durchsetzung mehr politisch als rechtlich wahrgenommen. Das vorliegende Lehrbuch versucht eine Kombination der Darstellung rechtlicher und aktueller Fragen und durch die Erfahrung des Autors beim IKRK fließen eine Menge praktischer Informationen mit ein, die man in üblichen Lehrbüchern selten finden kann. Zusammen mit einem Vorwort des renommierten Züricher Juristen Thürer umfasst das Werk über 250 Seiten.

Die Gestaltung des Buches lädt zur durchgehenden Lektüre ein. Die gut untergliederten Texte werden nur durch wenige Applikationen unterbrochen, ab und an finden sich Aufzählungen oder Literaturhinweise. Graphische Elemente oder klausurorientierte Prüfungsanleitungen sind nicht vorhanden. Im Anhang befinden sich Gesetzes- und Vertragstexte.

In einer ausführlichen Einleitung referiert Daniel Thürer zunächst über kriegerische Gewalt und den Rechtszustand des humanitären Völkerrechts. Hiernach beginnt der Autor mit der Darstellung von Begrifflichkeiten und Zielen des humanitären Völkerrechts, grenzt den Anwendungsbereich ein und referiert die bisherige historische Entwicklung. Ein wichtiges Kapitel zum Verständnis der Materie ist, typisch für das Völkerrecht, dasjenige zu den Rechtsquellen. Hier werden verschiedene Abkommen und die Rolle von Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht skizziert. Danach kann der Leser sich mitten in die völkerrechtliche Materie begeben und Details zu Streitkräften, bewaffneten Konflikten, geschützten Personen und Objekten sowie zur Behandlung von Kriegsgefangenen aufnehmen. Ein eigenes Kapitel thematisiert den Schutz der Zivilpersonen in der Gewalt des Gegners sowie der Umgang mit besetzten Gebieten. Weitere Abschnitte widmen sich dem Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen militärischer Operationen oder auch dem Verbot bestimmter Waffen und Kampfmethoden. Für die Ausbildung sehr wichtig ist die Lektüre des Kapitels zur eigentlichen Rechtsdurchsetzung, zu den möglichen nationalen Maßnahmen und zur internationalen Kontrolle. Insbesondere die möglichen Reaktionen bei Verletzung von Grundsätzen des humanitären Völkerrechts sind Pflichtwissen.

In diesem relativ kompakten Lehrbuch erhält der Leser eine eingängig geschriebene, nicht immer an den formalisierten Ausbildungsbedürfnissen orientierte Darstellung einer komplexen völkerrechtlichen Spezialmaterie und kann von den Erfahrungen des Autors, die erkennbar in die Erläuterungen eingeflossen sind, in enormem Umfang profitieren. Wer sich für die internationale Tätigkeit im Bereich des Völkerrechts, beispielsweise für NGOs oder UN-Organisationen interessiert, muss sich die Grundlagen des humanitären Völkerrechts rasch und effektiv aneignen können, was mit diesem Buch gut gelingt. Für die Examensvorbereitung ist dieses Werk kein Muss, für den Schwerpunktbereich Völkerrecht ist die Lektüre aber empfehlenswert zur Fundierung des eigenen völkerrechtlichen Wissens.

 

Eichenhofer, Sozialrecht, 6. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007

Eines der Standardlehrbücher für das Sozialrecht ist neu aufgelegt worden und trotz der sich ständig verändernden rechtlichen Strukturen im Sozialwesen hat es der Autor geschafft, sein Werk aktuell, kompakt und eingängig zu verfassen bzw. aufrecht zu erhalten. Auf über 330 Seiten kann sich der Leser zu Grundlagen und Einzelheiten des Sozialrechts informieren.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist angenehm. Die Fließtexte sind leicht lesbar und gut untergliedert. Die Fußnoten sind optisch ansprechend abgetrennt. Einzelne graphische Elemente verdeutlichen die Theorie. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Es fehlt an Prüfungsanleitungen und Beispielsfällen, sodass die Umsetzung des Werks in Klausurwissen nur schwer zu bewerkstelligen ist.

Die Einordnung des Titels in das öffentliche Recht hängt immer noch mit der Rechtsnatur des grundlegend dem Verwaltungsrecht nahe stehenden Sozial- und Sozialverfahrensrechts zusammen. Viele Elemente ragen heute zwar weit in den zivilrechtlichen Bereich hinein, etwa wenn es um die einzelnen Versicherungstypen oder Haftungsabmilderungen geht, jedoch ist das Gros der Themen weiterhin vom ordnenden Verhältnis Staat-Bürger determiniert.

Beginnend mit etlichen Grundlagenkapiteln führt der Autor den Leser zunächst durch Gegenstand, Geschichte und Bedeutung des Sozialrechts. Ein hervorragendes Unterkapitel, kein Wunder wenn man die übrigen Publikationen des Autors notiert, ist die Darstellung zum internationalen und europäischen Sozialrecht. Ansonsten wird die Stellung im gesamten Rechtssystem, auch im Bezug zum Verfassungsrecht, erhellt. Der Rest des Buches ist dem System des Sozialrechts gewidmet und beinhaltet materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Abschnitte. Es werden Ansprüche der Leistungsempfänger und Ausgleichsansprüche der Leistungsträger formuliert, ebenso das dabei zu beachtende Verfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten. Im Rahmen der sozialen Vorsorge werden die diversen Versicherungstypen präsentiert, wobei selbst Details wie der Versorgungsausgleich nicht vergessen werden. Der Unterabschnitt zur Unfallversicherung ist als besonders gelungen hervorzuheben.

Beschlossen wird das Lehrbuch mit Kapiteln zur sozialen Förderung und zum Recht der sozialen Hilfen. Hier findet der Leser alltagsrelevante Themen wie Förderungsmaßnahmen des Arbeitsmarktes, die diversen zu zahlenden Geldleistungen, Wohngeld, Sozialhilfe aber auch das Problem der Eingliederung Behinderter. Auch für Familienrechtler interessant ist das Schlusskapitel zum Kinder- und Jugendhilferecht.

Der Autor vermag es, einen immer unübersichtlicher werdenden Stoff für den Leser transparent und interessant abzubilden und zu erläutern. Alle wesentlichen Fakten und Normen kommen zur Sprache und machen das Buch zu einem effektiven Hilfsmittel. Einzig die konkrete Prüfungsanwendung könnte verbessert werden.

 

Koch / Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Nachdem der Autor Kilian bereits in einem eigenen Lehrbuch die rechtlichen Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit beschrieben hatte, war es an der Zeit das Thema Berufsrecht für die immer stärker werdenden anwaltlichen Ausbildungsschwerpunkte in einem größeren Werk zu pointieren. Auf fast 350 eng bedruckten Seiten stellen die Autoren das anwaltliche Berufsrecht umfassend vor.

Die Gestaltung des Werks kommt ohne graphische Besonderheiten aus, führt den Leser aber sehr gut durch klar strukturierte Kapitel. Die Fußnoten sind optisch sauber getrennt. Auf eine Hervorhebung innerhalb der Texte wird verzichtet, bisweilen werden Zitate kursiv gedruckt. Beispiele werden gelegentlich in den Text integriert, es gibt aber auch eigene Abschnitte zur Kasuistik bei bestimmten Themen.

Die Autoren unterteilen das Lehrbuch in zwei Schwerpunkte, nämlich das eigentliche materielle Berufsrecht und das möglicherweise zur Durchsetzung heranzuziehende Verfahrensrecht. Innerhalb des materiellen Rechts wird geschickt nach Oberbegriffen sortiert, so dass der Leser rund um ein Gebiet umfassend informiert wird, so beispielsweise zu Kanzlei, Anwaltsvertrag oder Beruf. Dabei erfährt man nicht nur grundlegendes Wissen zu Zulassung, Kanzleiwerbung oder Vertragspflichten des Rechtsanwalts, sondern liest auch nur scheinbar Nebensächliches wie etwa die Unterabschnitte zur Berufstracht, zur Fortbildung, zu Kanzleimitarbeitern oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Hervorragend und ausführlich geschrieben sind zudem die Unterkapitel zu den Berufspflichten der Anwaltschaft, zur Kanzleiwerbung sowie zur anwaltlichen Haftung im Rahmen der anwaltlichen Organisationsform. Auch Essentialia der Mandatsführung werden eingängig beschrieben. Die verschiedenen Rechtsformen, in welchen sich Anwälte organisieren können werden akribisch benannt. Gelungen sind zudem die Bezüge zum europäischen Recht und die hierbei für die Anwälte entstehenden Chancen und Risiken der Niederlassungsfreiheit.

Das Verfahrensrecht thematisiert zunächst Vorgänge rund um die Kammer und vor dieser, ebenfalls einbezogen wird der Anwaltsgerichtshof. Ein kompaktes Kapitel behandelt dann die Vergütungsstreitigkeiten, bevor die eigentliche Berufsgerichtsbarkeit umfassend erfasst wird. Hier sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte lesenswert. Das Schlusskapitel bleibt verfahrensrechtlichen Konkurrenzproblemen vorbehalten.

Gerade für Referendare sind die kritischen Kommentare der Autoren höchst hilfreich, um sich das Berufsrecht umfänglich verinnerlichen zu können. Wie andere Rechtsmaterien auch befindet sich das anwaltliche Berufsrecht immer noch im Wandel und die Entzerrung des Rechtsberatungsmarktes wird noch mehr Dynamik in die Branche bringen. Das Festhalten an grundlegenden Pflichten untereinander und gegenüber den Mandanten gelingt nur, wenn man wie durch dieses Lehrbuch auch auf die Grundlagen und Grenzen der einzelnen Normen hingewiesen wird. Die Lektüre ist also besonders für die Referendare ein echter Gewinn, die sich schon im Vorbereitungsdienst über ihre spätere berufliche Ausrichtung im Klaren sind. Gerade zum Berufseinstieg sollte man gewahr sein, nach welchen Regeln man fortan zu spielen hat und diese Regeln werden durch die Autoren in lesenswerter Weise verdeutlicht.

 

Wolff / Decker, Studienkommentar VwGO/VwVfG, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Nach beachtlichem Erfolg bei den Nutzern ist endlich die zweite Auflage des vor zwei Jahren erschienenen Studienkommentars zum gesamten Verwaltungsverfahren erhältlich. Ergänzend zu den Studienkommentaren im Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht sorgt die Ausführung zum Verwaltungsrecht für klare Lernstrukturen bei den Studenten. Die Kombination von Verfahrens- und Prozessrecht in einem erschwinglichen Band ist bei Lehrbüchern nicht mehr so selten, wird aber rein inhaltlich in Prüfungen als selbstverständlich angesehen und ist deshalb auch bei einem Kommentar ein hervorragender Service für die Bearbeiter. Auf etwas über 900 Seiten werden die Leser durch die Untiefen des Verwaltungsrechts geführt.

Die Gestaltung des Kommentars ist vorbildlich für die Gattung, bisweilen ähnelt das Werk gar einem Lehrbuch. Die Texte sind flüssig geschrieben, keine unnötigen Abkürzungen stören bei der Lektüre, allerdings tun dies die zahlreichen Verweise auf Literatur und Rechtsprechung, die in den Text integriert sind. Gut gelöst ist die Hervorhebungstechnik, die sparsam, aber effektiv eingesetzt wird. Zu den Texten gesellen sich Beispiele, Aufzählungen, sogar Graphiken, zum Teil ganzseitig. Auch Fälle werden in die Erläuterungen integriert. Hinzu kommen umfassende Aufbauschemata zu Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen der VwGO aber auch zu materiell-rechtlichen Ansprüchen, etwa dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch inklusive der prüfungsbeliebten bereicherungsrechtlichen Probleme. Formulierungshilfen werden bei den relevanten Obersätzen gewährt, Musterformulierungen bei der Tenorierung von Bescheiden, Beschlüssen und Urteilen werden in wesentlich größerem Umfang als noch in der Erstauflage angeboten und machen das Werk somit auch für Referendare nützlich.

Inhaltlich ist das Konzept der Studienkommentare nach der positiven Rezeption der Erstauflage beibehalten worden. Die klassischen Schwerpunkte des Verwaltungsrechts sind umfassend kommentiert und die Ausführungen sind teilweise so gut, dass man sich getrost ein Lehrbuch sparen kann. Die verwaltungsgerichtlichen Klagen und der einstweilige Rechtsschutz werden anschaulich und umfangreich erfasst, ebenso die Probleme rund um den Verwaltungsrechtsweg. Im Verfahrensrecht werden der Untersuchungsgrundsatz und die Beteiligung anschaulich erläutert, das Planfeststellungsverfahren ist in großem Umfang aufbereitet, der Verwaltungsakt und die Nebenbestimmungsregelungen bilden einen starken Schwerpunkt des VwVfG-Abschnitts. Ebenfalls gewichtig sind die Darstellungen zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, zu den Heilungsvorschriften und ganz hervorragend werden Rücknahme und Widerruf ausgearbeitet. Auch hier leiten Graphiken den Leser bei der Erarbeitung der komplexen Gesetzesmaterie. Für Referendare sehr zu empfehlen sind die instruktiven Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag. Etliche Bereiche werden zusammenfassend dargestellt und infolgedessen bleiben die einzelnen Paragraphen unkommentiert. Dies betrifft etwa die Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess oder den Gerichtsaufbau im Verwaltungsrecht. Auch Themen, die im Studium nicht regelmäßig abgefragt werden, finden Beachtung bei den Autoren. Mittlerweile wurde auch die Anhörungsrüge kommentiert und das Staatshaftungsrecht noch weiter in der Kommentierung ausgebaut. Ebenfalls verstärkt wurde die Darstellung der administrativen Normsetzung. Genannt werden an den passenden Stellen weiterhin die europarechtlichen Bezüge des Verwaltungsrechts.

Besonders hervorzuheben ist nach wie vor die direkte Umsetzbarkeit der Texte auf die eigene Klausurarbeit. Die Autoren setzen Schwerpunkte genau dort, wo die Verständnisansätze der Studenten liegen sollten. Die Darstellungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen Klagearten sind dabei nochmals zu loben, da eben alle Klagearten maßgeblich berücksichtigt wurden.

Das Fazit ist auch für die zweite Auflage einfach, denn man kann Lektüre und Kauf dieses Werks bedenkenlos empfehlen. Die Nutzung gerade in den ersten Studiensemestern bereitet die Leser stringent auf Prüfungserfordernisse vor und auf dieser gesicherten Basis lassen sich wissenschaftlicher orientierte Lehrbücher wie etwa von Maurer wesentlich leichter konsumieren.

 

Rehbinder, Rechtssoziologie, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Beinahe fünf Jahre sind vergangen, aber nun ist die Neuauflage eines der wenigen Lehrbücher zum Thema Rechtssoziologie endlich erschienen. Man kann sich bei einer Schwerpunktthematik wie der Rechtssoziologie, die meist in Kombination mit Rechtsphilosophie angeboten wird, ohne eingehendes Studium der Materie anfänglich wenige Vorstellungen davon machen, was diese Wissenschaft beinhaltet. Zum Glück gibt es das vorliegende Lehrbuch von Rehbinder, das in klarer Sprache, mit kompaktem Umfang und systematischem Aufbau die Rechtssoziologie auf knapp über 200 Seiten darstellt.

Der Einstieg in die Erläuterungen ist zwangsläufig der Rechtssoziologie als Forschungsobjekt vorbehalten, ebenso den Aufgaben dieser Disziplin. Die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts, also die Beschreibung des Rechtslebens, ist der Ausgangspunkt nachfolgender Untersuchungen. Fokussiert wird dabei die Entstehung des Rechts aus dem Sozialleben, als auch die Wirkung des Rechts im Sozialleben. Hiernach erfährt der Leser, wie er eigene Erkenntnisse in der Materie gewinnen kann, insbesondere im Kapitel zu den Arbeitsinstrumenten, zu Rechts- und Gesellschaftsstruktur sowie zur Soziologie von Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung. Vor allem die Beschreibung des Wegs vom zwischenmenschlichen Konflikt zur Prozesssituation samt Gerichtsverfahrensaspekten verdient die Aufmerksamkeit des Lesers. Ebenso spannend lesen sich die Ausführungen zu den psychischen Voraussetzungen, die zur effektiven Rechtsgeltung erforderlich sind. Gerade die Erfassung des Rechtsgefühls kommt der Realität sehr nahe. Auch Rückbezüge zu philosophischen Grundlagenwerken, etwa zu Kant bei der Frage der Legitimation von Herrschaft, sind anspruchsvoll und interessant. Die Lektüre des Werkes ist insgesamt natürlich schwierig, da es dem juristischen Leser in der Regel an erlernten methodischen und empirischen Fähigkeiten für den Bereich der Soziologie mangelt, aber durch die Formulierung des erfahrenen Autors wird das Verständnis durchgängig leicht gemacht und der Erkenntnisgewinn ist stetig festzustellen.

Die Gestaltung des Buches ist leider etwas trocken. Der Text ist dicht gestaffelt, nur ab und zu finden sich ein kursiver Begriff, selten einmal eine übersichtliche Aufzählung und leider kaum Schaubilder, Grafiken oder Ähnliches. Bisweilen wünscht man sich einfach eine Auflockerung, um das Gelesene zu festigen und kurz zu hinterfragen.

Angesichts der Kompaktheit des Werks ist die Lektüre für den passenden Schwerpunktbereich unverzichtbar, da man kaum konkurrierende Werke in dieser effektiven Aufmachung finden dürfte. Eine bloße Beschäftigung mit dem Buch als Freizeitlektüre dürfte nur ambitionierten Studenten gelingen, wird deren Erkenntnishorizont aber beträchtlich erweitern, wenngleich nicht unbedingt Verbesserungen in den Examina herbeiführen, sondern vielmehr die kritische Reflexion des eigenen Tuns befördern.

 

Vitzthum, Völkerrecht, 4. Auflage, Verlag DeGruyter 2007

Mittlerweile gehört das von Vitzthum verantwortete Kompendium zum Völkerrecht zu den Standardlehrbüchern der juristischen Ausbildung. Auf über 750 Seiten präsentieren sieben renommierte Autoren aus dem Bereich des Staats- und Völkerrechts die Grundlagen des Völkerrechts und unterteilen die Materie in acht ausführliche Abschnitte zu allgemeinen und besonderen Themengebieten.

Die Gestaltung des Lehrbuches ist auch in der vierten Auflage auf das Wesentliche konzentriert. Der dichte Fließtext ist gut untergliedert und von einem beeindruckenden Fußnotenregime ergänzt. Zu Beginn der Kapitel findet der Leser eine ausführliche Gliederung, umfangreiche Literaturangaben sowie ein Judikaturverzeichnis, was nahezu ein einzigartiger Service für Völkerrechtslehrbücher ist. Zur Hervorhebung im Text wurde Kursivdruck gewählt, sodass der Effekt schlicht bleibt. Graphische Elemente sind kaum vorhanden.

Das erste Kapitel befasst den Leser mit grundlegenden Begriffen, Grundsätzen und Einrichtungen des Völkerrechts. Die Rechtsquellen inklusive der völkerrechtlichen Verträge kommen ebenso zur Sprache wie der Geltungsgrund des Völkerrechts. Im zweiten Abschnitt geht es um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht. Hier werden zum einen die vorhandenen theoretischen Ansätze aufgeführt und die grundgesetzlichen Regelungen genau erläutert. Insbesondere die Offenlegung des Völkerrechts als Maßstab für Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz ist sehr lesenswert. Ein besonders hervorzuhebendes Kapitel betrifft die Rolle des Staates und des Einzelnen als Völkerrechtssubjekte. Dies beinhaltet zum einen die Regeln des zwischenstaatlichen Verkehrs, etwa die diplomatischen und konsularischen Abkommen, die Elemente der Staatlichkeit, die Entstehung und den Untergang von Staaten samt Sukzessionsregelungen und deutscher Rechtslage und ganz ausführlich die Stellung des Einzelnen im Völkerrecht. Erfasst werden hier der globale und regionale Menschenrechtsschutz, das Asylrecht, Auslieferungsbestimmungen oder auch der Minderheitenschutz. Der einschlägig veröffentlichende und forschende Autor Hailbronner kann in einer gesunden Mischung aus Detailliertheit und Kompaktheit seine ganze Erfahrung in der Thematik einfließen lassen.

Der vierte Abschnitt bringt die internationalen und supranationalen Organisationen in den Fokus. Fragen der Entstehung, der Mitgliedschaft und der Willensbildung der Organe werden umfassend beantwortet und auch die Rechtsstellung der Organisation bleibt nicht unberücksichtigt. Ebenso angesprochen wird die Problematik der Handlungen ultra vires. Unterabschnitte stellen zudem die für Prüfungen klassischen Institutionen Europarat und EU sowie EG dar. Der darauf folgende Abschnitt steht unter dem Stichwort Raum und Umwelt im Völkerrecht und erklärt ausführlich komplexe Sachverhalte zu Festlandssockel, Wirtschaftszonen, Antarktis, Artenschutzabkommen und Schutzinstrumenten zugunsten Meer, Luft, Flora und Fauna. Verwandte Schwierigkeiten begegnen dem Leser im Folgekapitel zum Thema Wirtschaft und Kultur im Völkerrecht. Sowohl die Standards im internationalen Wirtschaftsverkehr, die Welthandelsordnung oder auch der Internationale Währungsfonds werden angesprochen, ebenso der Schutz der Kulturgüter, insbesondere in bewaffneten Konflikten. Sehr klausurrelevante Bereiche behandelt das siebte Kapitel, in welchem die völkerrechtliche Verantwortlichkeit, das Völkerstrafrecht, Streitbeilegungsinstrumente und die völkerrechtlichen Sanktionen im Mittelpunkt stehen. Die Zurechnung der staatlichen Verantwortlichkeit wird beschrieben, das Völkerstrafrecht und seine Behandlung durch den IStGH ist ausführlich erläutert und parallel dazu die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte und IGH. Der Leser hat also in diesem Kapitel das komplette Spektrum völkerrechtlicher Gerichtsbarkeit vor Augen. Das Schlusskapitel beinhaltet das Recht der Friedenssicherung und das Kriegsrecht. Zur Sprache kommen Gewaltverbot, das Recht bewaffneter Konflikte und das Neutralitätsrecht.

Mit diesem Völkerrechtskompendium erhält der einschlägig interessierte Leser ein breites Angebot an Themen, Fragen und Antworten zum internationalen Recht und kann von den unterschiedlichen Darstellungsstilen der erfahrenen Autoren nur profitieren. Die Arbeit mit diesem Lehrbuch macht Spaß, die Lektüre ist eingängig und effektiv und bietet eine profunde Basis für vertiefende Studien. Wer sich als Student oder auch später mit dem Völkerrecht befassen will oder muss, wird dieses Werk schnell als Standardausstattung seiner Handbibliothek besitzen wollen.