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Rezensionen Februar 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Hofmann / Hoffmann, Ausländerrecht – Handkommentar, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008
Wer der Meinung war, dass das Ausländerrecht eine rein verwaltungsrechtliche Materie ist, wird durch einen Blick in die Praxis rasch eines Besseren belehrt. Neben zahlreichen Strafverfahren, die wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht eingeleitet werden müssen, sind auch die Zivilgerichte immer wieder damit befasst, den aufenthaltsrechtlichen Status zu prüfen, wenn es um (FGG-)Beschwerden gegen Inhaftierungen oder gar Abschiebungen geht. Das vorliegende Werk fasst diverse Gesetze unter dem Thema Ausländerrecht zusammen und bietet dem Leser beinahe 2400 Seiten voller Informationen.
Die Gestaltung des Handkommentars erfolgt in bewährter Nomos-Qualität. Ein übersichtlicher Fließtext wird von abgesetzten Fußnoten untermauert und durch Hervorhebungen effektiv ergänzt. Hinzu kommen Aufzählungen an passender Stelle, Zitate aus weiteren Quellen wie etwa der amtlichen Begründung und viele Praxishinweise. Beigefügt sind am Ende des Kommentars Merkblätter und ein großer Textanhang sowie am Ende des AufenthG eine tabellarische Übersicht zu Aufenthaltstitel und Sozialleistungsansprüchen.
Kommentiert werden verschiedene Rechtsnormen, wobei das Aufenthaltsgesetz naturgemäß den Schwerpunkt des Werks darstellt. Des Weiteren findet der Leser Kommentierungen zum Freizügigkeitsgesetz für EU-Bürger, zum Assoziationsabkommen mit der Türkei und zu anderen Abkommen mit Beitrittskandidaten, zum Asylverfahrensgesetz, zu Art. 16a des Grundgesetzes und zum Staatsangehörigkeitsgesetz. Im Gegensatz zu anderen Kommentaren befassen sich die Autoren nicht mit langen Einleitungen, wenngleich die Herausgeber in ihrem Vorwort klar zu erkennen geben, dass sie die Diskrepanz zwischen angekündigter Ausländerpolitik und tatsächlicher Umsetzung für stark verbesserungsbedürftig halten. Dafür werden an gegebener Stelle historische und politische Zusammenfassungen eingefügt, um den Leser über die Hintergründe des anzuwendenden Rechts aufzuklären und die Genese des heute geltenden Rechts in Erinnerung zu halten. Auch die Bezüge zum europäischen Recht werden durchweg mitbehandelt.
Für die Ausbildung zu empfehlende Ausführungen finden sich gleich an mehreren Stellen des Kommentars. Beginnen mag man etwa mit den ausführlich beschriebenen Aufenthaltstiteln samt Erteilungsverfahren in § 4 AufenthG, fortfahren mit der auch verfahrensrechtlich diffizilen Frage der Dauer und Verlängerung des Aufenthaltstitels in § 26 AufenthG und den polizeirechtsähnlichen Kompetenzen bei der Identitätsfeststellung nach § 49 AufenthG. Einen starken Eindruck hinterlassen auch die Kommentierungen, die sich dem Zusammenhang des Aufenthalts mit Kindern widmen, sei es durch die Geburt des Kindes auf deutschem Staatsgebiet, sei es aufgrund des Nachzugs von Kindern oder betreffe es ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Kindes. Auch die Ausführungen zu den Integrationskursen sind lesenswert. Ein Glanzstück des Werks sind schließlich die Erläuterungen zur Abschiebehaft samt Haftvoraussetzungen, Haftarten und zum Rechtsweg sowie korrelierend dazu zum Abschiebungsverbot. Klassisches Verwaltungsrecht sind wiederum die Ausführungen zu den Wirkungen von Widerspruch und Klage in § 84 AufenthG mit Hinweisen zu möglichen und unzulässigen Analogien. Ständiges Handwerkszeug für die Strafstation sind schließlich die bereits erwähnten Strafvorschriften des AufenthG, wobei hier sehr schön dogmatische Parallelen zu anderen Strafvorschriften mit Verwaltungsrechtsbezug aufgezeigt werden.
Der Bereich des europäischen Rechts sollte ein wenig beherrscht werden, wenn man das Freizügigkeitsgesetz durcharbeitet, da ohne Kenntnisse des Zusammenspiels von Primärrecht und erlassenem Sekundärrecht nicht alle Schlussfolgerungen der Autoren sofort transparent werden. Die verschiedenen Spielarten der Dienstleistungsfreiheit werden gut nachgezeichnet. Als kurzer Einschnitt vor dem AsylVfG soll noch die anregende Kommentierung zur Behandlung offensichtlich unbegründeter Asylanträge im Rahmen des Art. 16a GG sowie korrelierend in § 30 AsylVfG hervorgehoben werden, bevor sich der Leser sodann ganz den Untiefen des Asylrechts widmen kann. Neben den materiell relevanten Kommentierungen sind auch verwaltungsrechtlich nur scheinbar unbedeutende Normen sehr schön kommentiert, so etwa die Zustellungsproblematik im Asylverfahren in § 10 AsylVfG, die Durchführung der Anhörung des Bewerbers samt Präklusion in § 25 AsylVfG oder Verfahrensfragen wie etwa das Rechtsmittelrecht bei der Einreise auf dem Luftweg in § 18a AsylVfG. Auch das Zusammenspiel mit dem Aufenthaltsgesetz wird bei der Frage der Aufenthaltsgestattung in § 55 AsylVfG gut ausgeleuchtet, ebenso wie die Problematik des Folgeantrags in § 71 AsylVfG, wobei dort im Speziellen die Beweisproblematik schön dargestellt wird.
Dieser Kommentar ist anspruchsvoll für den Leser, versorgt diesen aber auch auf hohem Niveau mit breit angelegtem und systematisch aufbereitetem Wissen. Die Arbeit mit diesem Werk macht Spaß und man blickt wie nebenbei über den juristischen Tellerrand. Alle Rechtsgebiete werden auch gebietsübergreifend akkurat erfasst und sorgen für eine sichere juristische Argumentationsgrundlage.
Fries / Wilkes / Lössl, Fahreignung, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Die Fahrerlaubnis in Gefahr zu sehen, ist für viele Menschen ein schlimmeres Übel als eine drohende Geld- oder gar kurze Freiheitsstrafe. Umso heftiger wird darum gerungen, wenn es in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen darum geht, den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Dass aber auch einmal ganz ohne Straftat an der Fahreignung gezweifelt werden kann, ist nur wenigen bewusst. Das vorliegende Werk setzt die Fahreignung in Beziehung zu körperlichen Defekten und Defiziten, seien sie eigen- oder fremdverursacht, und zeigt die Konsequenzen für juristische Entscheidungen auf.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen. Der abwechslungsreich aufbereitete Fließtext wird von zahlreichen konkretisierenden Elementen unterstützt und so kann der Leser die fachfremde Information gut verarbeiten. Genutzt werden etwa Schaubilder, Graphiken, Tabellen, Fotografien, Hinweise, Aufzählungen und eingerückte Exempla der Rechtsprechung. Als Anhang sind Kostenerläuterungen für die diversen Untersuchungen und Verfahrensabschnitte beigefügt, ebenso ein Adressenverzeichnis. Hilfreich ist zudem das Glossar medizinischer Begriffe.
Ausgehend von den seit dem Jahr 2000 nicht mehr geänderten Leitlinien zur Begutachtung der Kraftfahrereignung werden dem Leser zunächst die juristischen Aspekte mangelnder Fahreignung dargebracht. Hierbei geht es um Details aller juristischen Fachrichtungen, etwa beim Fahrlässigkeitsbegriff, bei der Quotenverteilung der Haftung nach einem Verkehrsunfall, bei Haftungsausschlüssen oder bei der Frage nach dem Umfang der Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörden. Gerade der letzte Punkt wird oftmals übersehen, dass nämlich bei entsprechenden Anzeichen oder Meldungen durch andere Behörden (Betreuungsbehörde z.B.) eine Prüfungspflicht von Amts wegen zur Feststellung der fehlenden Fahreignung führen kann. Die dabei durchzuführenden Begutachtungen, in der Regel durch das Gesundheitsamt aber möglicherweise auch durch externe Gutachter, müssen verwaltungsrechtlich beratenden Anwälten, dazu natürlich auch Berufsbetreuern, wenigstens bekannt sein, um den Mandanten entweder schützen oder doch wenigstens auf die Konsequenzen vorbereiten zu können. Sehr lesenswert sind deshalb auch die Details der verschiedenen Arten, die Fahrerlaubnis letztendlich zu entziehen.
Die nachfolgenden Kapitel befassen den Leser mit den medizinischen Grundlagen der Fahreignung und bieten ein angenehm lesbares und in hohem Maße wissenswertes Stück Ergänzungsliteratur für den juristischen Alltag. Die verschiedenen Bereiche körperlicher und psychischer Leistungsfähigkeit werden genannt, diverse Krankheitsbilder aufgeführt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahreignung führen können, wobei hier die Differenzierung sowohl nach inneren und äußeren Körperteilen und –bereichen instruktiv durchgeführt wurde. Trotz der relativen Kürze des Kapitels sehr zur Lektüre zu empfehlen ist meiner Ansicht nach der Abschnitt zu neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen, deren Auswirkungen man als nicht medizinisch geschulter Jurist erst einmal kennen und dann erkennen muss, um das Gefahrenpotential für den Straßenverkehr abschätzen zu können. Wiederum für den juristischen Alltag, beinahe Pflichtlektüre im OWi-Bereich, geeignet sind die abschließenden Ausführungen zu den Auswirkungen von Alkohol- und Drogenkonsum sowie Medikamenten.
Dieses Lehrbuch behandelt einen ausgefallenen Bereich des Straßenverkehrsrechts, dazu mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt. Wer schon zu Referendarzeiten sein Beratungsspektrum auf das Verkehrsrecht fokussieren will, der sollte sich vor allem zur eigenen Fortbildung dieses pragmatisch zusammengefasste Grundwissen zur Fahreignung aneignen. Die Darstellung ist gelungen und eingängig, die Lektüre geht effektiv und rasch von der Hand. Alles in allem eine gelungene Neuauflage.
Quaas / Zuck, Medizinrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Rund vier Jahre nach der Erstauflage erscheint das gut angenommene Lehrbuch zum Medizinrecht in überarbeitetem Umfang. Der Schwerpunkt des Buches liegt weiterhin auf dem öffentlichen Medizinrecht und grenzt sich so von den überlicherweise auf der Arzthaftung basierenden anderen Lehrbüchern ab. Auf etwas mehr als 950 Seiten kann sich der Leser nunmehr informieren und die Ausführungen der Autoren mit der Orientierung an den Rechtsfragen rund um die Behandlung von Patienten verfolgen.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist angenehm und befördert den Lesefluss effektiv. Die Fußnoten sind zahlreich und separat angeordnet, der Fließtext wird gut untergliedert und durch Zitate aus Rechtsprechung und Legislative sinnvoll ergänzt. Aufzählungen straffen die Darstellung. Graphische Elemente werden nicht genutzt.
Im Gegensatz zur Erstauflage wurden einige Themengebiete geändert, einige wie das Tierarztrecht oder das Kapitel zur Hochschulmedizin ganz gestrichen, und neue Bereiche kamen hinzu, so das Arztstrafrecht und das von den Autoren „fiktives“ Medizinrecht genannte Pflegeversicherungsrecht.
Die Autoren befassen den Leser zunächst mit rechtlichen Grundlagen, insbesondere den gegebenen verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, denen das Medizinrecht ausgesetzt ist, gelungen hierbei der Abriss zur Wissenschaftsfreiheit. Generell ist die Verflechtung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und Auswirkungen innerhalb der Kapitel vorbildlich und macht dem Leser effektiv den oft grenzübergreifenden Umfang der Thematik klar. Außerdem wird im Einleitungsabschnitt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung beleuchtet, dabei die Besonderheit der Pflichtversicherung und das Leistungsspektrum der Kassen herausgestellt. Im zweiten Teil des Buches widmen sich die Autoren den Leistungserbringern, sprich den Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken und weiteren Marktteilnehmern. Zur Sprache kommen dabei das Berufsrecht, Weiterbildungsanforderungen, die vorhandenen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten und den Patienten, aber auch die Einzelheiten der Zulassung und die Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Interessant sind zudem die Erklärungen zum Heilpraktikerberuf sowie zur Versorgung durch Psychotherapeuten. Hinzu kommen abrundend Unterabschnitte zu handwerklichen Gesundheitsberufen, sprich Optiker oder Orthopädietechniker. Instruktiv, wenngleich nicht zwingend ausbildungsrelevant, ist das Kapitel zur Krankenhausfinanzierung verfasst. Hier kann der Leser sich ein klares Bild davon machen, dass Juristen im Gesundheitswesen vielfältigsten Anforderungen ausgesetzt sind.
Im dritten Teil des Werks geht es unter anderem um das Arzneimittelrecht, darin sehr schön beschrieben die Grenzen der Werbung sowie die Besonderheiten für Blutprodukte, sowie um Heil- und Hilfsmittel. Der vierte Teil bietet die bereits einleitend genannten neuen Kapitel zum Arztstrafrecht. Sehr gut gelungen ist hier die Darstellung des Zusammenspiels zwischen Behandlungsvertrag und dem Tatbestand der Körperverletzung. Etwas knapp geraten sind die Überlegungen zur Sterbehilfe. Im Pflegeversicherungsrecht werden die Grundlagen aus dem SGB XI präsentiert sowie Leistungen und Organisation der Pflege beschrieben. Spannend ist zudem das Kapitel zur Biomedizin, wo die verfassungsrechtlichen Grundlagen ebenso souverän aufgearbeitet werden wie bekannte Rechtsfragen rund um das ungeborene bzw. im Werden befindliche Leben (Kind als Schaden, wrongful life).
Dieses Kompendium zum öffentlichen Medizinrecht ist ein anspruchsvolles und qualitativ hochwertiges Lehrbuch, das den Leser sicher durch in der Ausbildung oft gar nicht behandelte Rechtsgebiete geleitet und dabei zahlreiche Rechtsfragen aufwirft und sinnvoll beantwortet. Insbesondere die politischen und wirtschaftlichen Dimensionen der Materie werden dem Leser spätestens nach der Lektüre klar und dürften die Entscheidung für eine Spezialisierung und Fortbildung im Medizinrecht maßgeblich beeinflussen. Für die Examina benötigt man die Themen kaum, aber eine frühzeitige Weichenstellung der Karriereplanung in ein beratungsintensives Rechtsgebiet benötigt eine solide Wissensgrundlage: hier wird sie geliefert.
Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München
Fehrenbacher, Steuerrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2008
Das mittlerweile in zweiter Auflage erschienene Lehrbuch des Steuerrechts von Fehrenbacher hat es sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, eine zügige Einarbeitung in das Steuerrecht zu ermöglichen und durch den gewählten Umfang von nur 324 Seiten einschließlich Sachverzeichnis und die kompakte Darstellung diejenigen zu ermutigen, die – so der Autor im Vorwort – bisher durch umfangreichere Werke abgeschreckt wurden. Maßstab sind dabei die Anforderungen, die in Schwerpunktbereichen mit Steuerrecht bzw. im Wahlfach Steuerrecht an Studenten und Rechtsreferendare gestellt werden.
Gegliedert in acht Paragraphen, steht zu Beginn eine Einführung in das Steuerrecht, in der ein komprimierter Überblick über die Stellung des Steuerrechts in der Gesamtrechtsordnung, Grundlagen des Steuersystems, Finanzverfassung und Internationales Steuerrecht gegeben wird. Entsprechend dem erheblichen Gewicht, das der Einkommensteuer in der juristischen Ausbildung zukommt, sind sodann zwei Paragraphen, insgesamt über ein Drittel des Werkes der Einkommensteuer im Allgemeinen und der Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften im Besonderen gewidmet. Während im allgemeinen Einkommensteuerrecht eine zwar konzentrierte, aber griffige und mit Blick auf ausbildungsrelevante Themen weitgehend vollständige Darstellung gelingt (es fehlt aber z.B. der Hinweis auf das „Oderkonto“), bleibt der Abschnitt zu den Personengesellschaften leider häufig recht abstrakt; gerade die bilanzielle Behandlung von Mitunternehmerschaften bedürfte einer wesentlich ausführlicheren Darstellung, gegebenenfalls auch anhand von (weiteren) Beispielen. Die beiden folgenden Paragraphen beschäftigen sich mit der Körperschafts- und Gewerbesteuer und sind ebenfalls eher kurz und überblicksartig gehalten, was allerdings im Hinblick darauf, dass beide Steuerarten eher für die mündliche Prüfung Bedeutung erlangen dürften, gut vertretbar erscheint. Recht ausführlich setzt sich Fehrenbacher hingegen mit der Erbschafts- und Schenkungsteuer einschließlich Bewertung auseinander. Die vergleichsweise ausführliche Darstellung entspricht ihrer gegenwärtigen Stellung in der steuerpolitischen Diskussion, leidet freilich darunter, dass zentrale Eckpunkte einer künftig absehbaren Regelung wie etwa die Freibeträge für selbst genutzte Immobilien oder die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen zum Zeitpunkt der Drucklegung im Einzelnen noch nicht bekannt waren. Eher knapp fällt demgegenüber – angesichts der erheblichen praktischen Bedeutung und der zunehmenden Examensrelevanz – die Auseinandersetzung mit der Umsatzsteuer aus. Auch in diesem Paragraphen beschränkt sich die Darstellung weitgehend auf Grundsätzliches, so finden sich Hinweise z.B. zur Bedeutung des § 3d S.2 UStG oder auf die Probleme im Umfeld der Seeling-Rechtsprechung nicht bzw. nur in sehr allgemeiner Form. Im achten und letzten Paragraphen folgt schließlich das Steuerschuld- und -Steuerverfahrensrecht der AO, angesichts seiner erheblichen Klausurrelevanz „last but not least“. Zum Abschluss gelingt Fehrenbacher hier noch einmal eine gleichermaßen gefällige wie kompakte Darstellung, die die gängigen examensrelevanten Fragestellungen gut abdeckt,
Insgesamt hat das Bemühen um eine umfangsmäßige Beschränkung unvermeidliche Zugeständnisse beim Inhalt gefordert, was umso schmerzlicher ist, wenn die bewusst sparsame Angabe von weiterführender Rechtsprechung und Literatur letztlich doch wieder den Rückgriff auf umfangreichere Lehrbücher oder Kommentare erforderlich macht. Positiv hervorzuheben sind demgegenüber der flüssige und gut verständliche Stil, die Beispielsfälle zu den einzelnen Paragraphen sowie die zusammenfassenden Fragen jeweils an deren Ende, die zu einer aktiven Durchdringung des Stoffes anregen und dem Leser auch eine gewisse Selbstkontrolle ermöglichen. Als Einstieg in das Steuerrecht ist Fehrenbachers Lehrbuch daher durchaus zu empfehlen.
Eisgruber / Schallmoser, Abgabenordnung, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
und
Eisgruber / Schallmoser, Einkommensteuerrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
Mit Ministerialrat Dr. Thomas Eisgruber, Referatsleiter für Betriebsprüfung und Körperschaftsteuer im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, und Richter am Bundesfinanzhof Ulrich Schallmoser ist es dem Luchterhand-Verlag gelungen, zwei versierte Praktiker des Steuerrechts für die Ergänzung seiner Reihe „Referendarpraxis“ um Skripten zum Einkommensteuerrecht und zur Abgabenordnung zu gewinnen. Ungeachtet des Titels „Referendarpraxis“ kommen beide Titel aber grundsätzlich auch für Studenten in Betracht, soweit es um die Vorbereitung auf einkommensteuerrechtliche Klausuren geht, da die Anforderungen in der steuerrechtlichen Pflichtklausur im bayerischen Assessorexamen und in entsprechenden Klausuren im ersten Examen regelmäßig vergleichbar sind.
Das Skript zur Abgabenordnung beschäftigt sich in vier Kapiteln mit Verfahrensgrundsätzen, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten und steuerlichen Nebenleistungen (1. Kapitel), Steueransprüchen, Verjährung und Rechtsbehelfsverfahren (2. Kapitel), Feststellungsbescheiden (3. Kapitel) und der Korrektur von Steuerverwaltungsakten (4. Kapitel). Im Anhang sind zwei Musterklausuren mit ausformulierter Lösung wiedergegeben. Die zunächst etwas unsystematisch wirkende Gliederung gerade der ersten beiden Kapitel erweist sich bei näherer Betrachtung als wohl durchdacht, es gelingt den Autoren, den Leser zunächst an die Grundlagen des Steuerverfahrensrechts heranzuführen, bevor im 3. und 4. Kapitel die hochgradig klausurrelevanten „Klassiker“ des Steuerverfahrensrechts anwendungsnah und mit zahlreichen Hinweisen zur Klausurpraxis dargestellt werden. Die gut ausgewählten Musterklausuren bieten die Möglichkeit, den Lernerfolg zu überprüfen.
Auch für das Skript zum Einkommensteuerrecht haben die Autoren einen eigenständigen, aber stimmigen Aufbau gewählt. Nach einer Darstellung der Grundstrukturen des Einkommensteuerrechts u. a. mit dem Unterpunkten Steuersubjekt (persönliche Steuerpflicht), Veranlagung und Tarif, gehen sie zunächst auf die (Nicht-)Berücksichtigung privaten Aufwands ein, bevor sie zum Schwerpunkt der Darstellung, dem Steuerobjekt kommen. Die Darstellung der einzelnen Einkunftsarten erfolgt getrennt nach aktiven (nichtselbständige Arbeit, Gewinneinkünfte) und passiven (vermögensverwaltenden) Einkunftsarten. Eigene Kapitel sind dem Problemfeld Verluste und Liebhaberei, der Besteuerung von Mitunternehmerschaften und von Körperschaften sowie der ertragsteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen gewidmet. Der Leser erhält einen umfassenden Überblick über das materielle Ertragssteuerrecht, in dem eine Vielzahl „klassischer“ Klausurprobleme erörtert wird. Besondere Erwähnung verdienen hier die ausführliche und gut verständliche Darstellung der vielfach klausurrelevanten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie die Hinweise zu der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Verlusten und zur Behandlung von Rechtsgeschäften und Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten bzw. Familienangehörigen.
Insgesamt führen beide Skripten die bewährte Luchterhand-Reihe „Referendarpraxis“ auf dem bekannt hohen Niveau fort. Praxisorientiert an Rechtsprechung und Verwaltung, bieten sie eine gut verständliche, schnörkellose Darstellung der zentralen examensrelevanten Fragen, an geeigneten Stellen durch Schaubilder unterstützt und mit zahlreichen Hinweisen zur Klausurpraxis. Nur in einigen wenigen Punkten vertreten die Autoren von der Rechtsprechung abweichende Meinungen, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Ein kleiner Kritikpunkt betrifft die gelegentlich etwas zu sparsame Angabe weiterführender Fundstellen. Im Hinblick auf die Klausurvorbereitung erscheint darüber hinaus eine Ergänzung des Skripts zum Einkommensteuerrecht um Prüf- bzw. Aufbauschemata oder weitere Musterklausuren, anhand derer der Aufbau der Einkommensteuerklausur deutlich wird, erwägenswert. Gleichwohl sind beide Skripte von Eisgruber/Schallmoser bereits jetzt ohne Vorbehalte zu empfehlen.
Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg
Bunte, Kartellrecht, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck 2008
Mit der vorliegenden zweiten Auflage kommt das Lehr- und Arbeitsbuch zum „Kartellrecht“ von Hermann-Josef Bunte in neu strukturierter Form in den Buchhandel. So wurden neben umfangreichen gesetzlichen Änderungen auf dem Gebiet des europäischen Kartellrechts auch die 7. GWB-Novelle und das erst Ende 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels eingearbeitet. Das nun mehr als 450 Seiten fassende Werk teilt sich daher jetzt in die drei Abschnitte Wettbewerb und Wettbewerbsschutz, EG-Kartellrecht und deutsches Kartellrecht.
Im ersten Teil werden dabei zunächst die notwendigen Grundlagen gelegt. So werden neben den essentiellen Definitionen und Wettbewerbskonzepten vor allem die supranationalen und nationalen Rechtsgrundlagen aufgeführt und kurz erläutert. Abgeschlossen wird dieser Teil mit der Klärung des räumlichen Anwendungsbereiches und damit auch mit der rechtlichen Frage nach dem Verhältnis von europäischem und deutschem Kartellrecht. Auf diesem soliden Grundriss lässt sich aufbauen.
Im zweiten Abschnitt werden ausführlich die Kartellverbote nach Art. 81 EGV dargestellt. Dabei wird neben der Erläuterung des Tatbestandes zu allen wichtigen Freistellungsregelungen Bezug genommen. Neuere EG-Verordnungen werden ebenfalls berücksichtigt. Besonders anschaulich gelingt die Darstellung der Kartellverbote in der Praxis. So werden alle wichtigen praktischen Fallgruppen gründlich abgearbeitet. Daneben wird auch die Missbrauchskontrolle (Art. 82 EGV) und die europäische Fusionskontrolle ausführlich beleuchtet. Gerade die Darstellung von Verfahren, wie das europäische Fusionskontrollverfahren, macht dieses Werk zu einem sehr nützlichen Hilfsmittel für das rechtliche und praktische Verständnis dieser nicht allzu leicht zugänglichen Rechtsmaterie. Abgerundet wird der zweite Teil durch einen kurzen Überblick über die beteiligten Behörden, behördlichen Verfahren und Sanktionen.
Der dritte Abschnitt, der sich mit dem deutschen Kartellrecht befasst, ist entsprechend dem europäischen Kartellrecht strukturiert. Neben den Regelungen des GWB werden die zivilrechtlichen Rechtsfolgen erläutert und somit die Verzahnung von GWB und BGB anschaulich dargestellt. Einen Schwerpunkt setzt der Autor auch hier auf die Missbrauchskontrolle (§§ 19-21 GWB) und die Fusionskontrolle (§§ 35-43 GWB), welche beide besondere praktische Relevanz haben. Abgerundet wird dieser Abschnitt mit der ausführlichen Darstellung des Vergaberechts sowie weiterer Sonderregelungen zum Kartellrecht in anderen Gesetzen, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (ENWG). Gerade letztgenannte haben in die aktuelle Berichterstattung Einzug gefunden und stoßen daher auf gesteigerte Beachtung beim Leser. Deshalb ist deren Darstellung eine Bereicherung für alle Kartellrechtsinteressierten.
Neben der umfangreichen Darstellung der Materie gelingt zusätzliche besonders die Veranschaulichung durch Kontrollfragen und Übungsfälle, die jeweils am Ende eines Kapitels zu finden sind. Dadurch kann sich auch ein Student mit dem Werk optimal auf die Schwerpunktbereichsklausuren vorbereiten. Zahlreiche Literaturempfehlungen unterstützen die vertiefende Auseinandersetzung mit diesem Rechtsgebiet und machen dieses Lehr- und Arbeitsbuch damit zu einem wichtigen Hilfsmittel für das Verständnis des sich ständig wandelnden Kartellrechts.
Schmidt-Aßmann / Schoch, Besonderes Verwaltungsrecht, 14. Auflage, Verlag de Gruyter 2008
Das besondere Verwaltungsrecht an sich findet in der Vielzahl seiner Rechtsteilgebiete eine landesrechtliche Prägung. Grundlage und Ursache sind die Art. 30, 70 GG, die den Ländern die Gesetzgebungskompetenzen zuschreiben. Deshalb sind für Studenten und Referendare mit Blick auf die einschlägigen Prüfungsordnungen insbesondere landesrechtliche Literaturempfehlungen von Interesse. Allerdings greift diese Sichtweise zu kurz. Umfassende Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht können losgelöst von sich stetig ändernden Landesgesetzen vor allem länderübergreifende Erläuterungen zu den verschiedenen Materien bieten und zugleich einen Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Gestaltungsvarianten in den einzelnen Bundesländern ermöglichen.
Eine besondere Stellung nehmen hierbei Gesamtwerke ein, die gleich eine Vielzahl von besonderen verwaltungsrechtlichen Bereichen abdecken. In erster Reihe steht dabei das vorliegende Werk, das erstmals zusammen von Prof. Dr. Eberhard Schmidt-Aßmann und Prof. Dr. Friedrich Schoch herausgegeben wird. Dabei kann das knapp 960 Seiten fassende Lehrbuch auf eine fast 40 Jahre währende Geschichte (1. Auflage 1969) verweisen. Dem Leser wird somit ein Hilfsmittel an die Hand geben, das durch die große juristische Erfahrung der einzelnen etablierten Autoren homogen gestaltet und außerdem perfekt mit dem im gleichen Verlag ebenfalls bereits in 13. Auflage 2006 erschienenen Werk „Allgemeines Verwaltungsrecht“ von dem Herausgeberduo Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen / Prof. Dr. Dirk Ehlers abgestimmt ist. Die Vielzahl der mitwirkenden Verfasser und die dadurch bedingten unterschiedlichen Schreibstile stehen dem Lesefluss nicht entgegen.
Inhaltlich gliedert sich das Buch in sieben Kapitel: Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Baurecht, Umweltschutzrecht, Recht des öffentlichen Dienstes sowie Straßen- und Wegerecht. Die Aufteilung der einzelnen Kapitel erfolgt analog landesrechtlicher Literatur zum besonderen Verwaltungsrecht. Die Darstellungen beziehen sich auf alle gängigen Rechtsinstitute der genannten Rechtsgebiete. Damit die Erläuterungen anhand der einschlägigen Landesgesetzestexte nachvollzogen werden können, werden die Normen des jeweiligen Bundeslandes in den Fußnoten zitiert. Der dadurch umfangreichere Fußnotenapparat schadet zwar der Orientierung innerhalb des Buches, es handelt sich vorliegend jedoch um ein didaktisch ausgerichtetes Lehrbuch, weshalb dies in Kauf zu nehmen ist. Entschädigt wird man insbesondere durch die besondere Aktualität des Werkes. So wird auf alle in jüngerer Zeit ergangenen wichtigen Entscheidungen des BVerfG eingegangen. Zu nennen sind etwa die das Polizeirecht betreffenden Entscheidungen zur Informationserhebung (z.B. automatisierte Kennzeichenerfassung oder Online-Durchsuchung).
Besonders erwähnenswert ist die mitgelieferte CD-ROM JURA-Kartei der Fachzeitschrift JURA, die knapp 5.600 kommentierte Entscheidungen der Jahrgänge 1979 bis einschließlich Juli 2008 umfasst. Passt eine Entscheidung inhaltlich zu den Erläuterungen, wird durch einen Fußnotenhinweis im Lehrbuch auf die CD-ROM-Fundstelle Bezug genommen. Durch die didaktische Aufbereitung dieser mitgelieferten Rechtsprechungskartei ist eine gezielte Vertiefung besonders leicht möglich. Leider ist die Nutzung der JURA-Kartei nur mit der mitgelieferten CD-ROM möglich, eine davon unabhängige Vollinstallation klappte trotz der im Bedienmenü geschilderten Möglichkeit jedenfalls nicht.
Insgesamt ist das vorliegende Werk ein unverzichtbarer Begleiter für eine erfolgreiche Examensvorbereitung. Es eignet sich perfekt dafür, notwendige Grundlagen zu legen. Wegen des mittleren Kapitelumfangs von durchschnittlich ca. 150 Seiten pro Rechtsgebiet bietet es außerdem die Möglichkeit, einzelne besonders examensrelevante Prüfgebiete gezielt zu wiederholen. Daneben wird durch die Behandlung besonderer Materien, wie etwa des Umweltschutzrechts oder des Rechts des öffentlichen Dienstes, der Blick über den „Tellerrand“ ermöglicht, der zu einem umfassenderen Verständnis des besonderen Verwaltungsrechts führen kann.
Burgi, Kommunalrecht, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck 2008
Zwar hat das Kommunalrecht in den meisten juristischen Prüfungsordnungen nicht die gleiche theoretische Relevanz wie in der juristischen Praxis; reine kommunalrechtliche Sachverhalte sind nur selten alleiniger Gegenstand von Klausuren. Jedoch ist andererseits eine Prüfung aus dem besonderen Verwaltungsrecht ohne kommunalrechtliche Kenntnisse kaum lösbar. Um etwa die gefahrenabwehrrechtliche Zuständigkeit eines Falles aus dem Polizei- und Ordnungsrecht prüfen zu können, sind Grundlagen auf dem Gebiet der Gemeindeorganisation unerlässlich. Ist die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes zu kontrollieren, erfordert die Überprüfung der formellen Rechtmäßigkeit zuweilen vertiefte Kenntnisse der ordnungsgemäßen Beschlussfassung einer Satzung innerhalb der Gemeinde. Das Kommunalrecht hat somit eine Schlüsselfunktion.
Mit dem vorliegenden Werk zum Kommunalrecht, dass nun in der 2. Auflage in der Reihe „Grundrisse des Rechts“ erschienen ist, wird vor allem dem Studenten ein Studienbuch an die Hand gegeben, das komprimiert alle wesentlichen rechtlichen Fragestellungen des Kommunalrechts im Rahmen des Pflichtfachstoffes der einschlägigen Prüfungsordnungen behandelt und damit die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln versucht.
Nach einer kurzen geschichtlichen Einführung behandelt der 2. Teil den wichtigen Bereich der Rechtsstellung der Gemeinden im Staat. Wesentlich für diese Stellung im Gefüge des Staatsaufbaus ist dabei die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG. Dem Autor gelingt nach einer kurzen Einordnung der Prüfungsrelevanz eine detaillierte Darstellung dieser Garantie (§ 6). Abgerundet wird dies mit aktuellen Literaturhinweisen und einem dogmatisch wertvollen Prüfungsschema. Zudem sind in diesem Teil Ausführungen zur Staatsaufsicht und zum Rechtsschutz im Verhältnis Gemeinde Staat enthalten.
Der 3. Teil widmet sich der Zusammensetzung und Organisation der Gemeinden. Dabei wird auch auf landesrechtliche Besonderheiten samt Rechtsgrundlagen verwiesen. Vervollständigt wird dieser wichtige Abschnitt durch die kurze Darstellung der Grundlagen des Kommunalverfassungsstreits (§ 14).
Im anschließenden 4. Teil werden die Formen und Instrumente des gemeindlichen Handelns erläutert. Neben einem dem Grunde nach erläuterten Prüfungsaufbau von gemeindlichen Satzungen werden öffentliche Einrichtungen sowie die Problemstellungen, die sich im Zuge wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand ergeben, aufgezeigt. Abschließend werden kurz weitere kommunale Träger benannt, ohne deren Erwähnung ein kommunalrechtlicher Grundriss nicht vollständig wäre (5. Teil).
Insgesamt enthält das Studienbuch alle wesentlichen Bereiche des Kommunalrechts. Die sehr zahlreichen Fundstellen ermöglichen dabei eine gründliche Nacharbeit und Vertiefung. Da es sich nicht um ein reines landesrechtliches Werk handelt, sind Fälle mit den Vorschriften des eigenen Bundeslandes für die Examensvorbereitung notwendig hinzuzuziehen.
Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Der „Kintz“ ist ein Klassiker für die Vorbereitung auf das öffentliche Recht im Assessorexamen. Zwar verfügen die Referendare mit Rückblick auf die Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung in der Regel in keinem Fach über mehr prozessuale und materielle Vorkenntnisse als eben im öffentlichen Recht, jedoch kommt zu diesem Pflichtfachstoff noch die für das zweite Staatsexamen typische Technik der Fallbearbeitung und damit vor allem die Sachverhaltserschließung sowie die Anfertigung von Entscheidungen hinzu. Hier will das vorliegende Werk, das mittlerweile bereits in der 6. Auflage erscheint, ansetzen. Auf insgesamt fast 350 Seiten wird das gesamte prüfungsrelevante Wissen des öffentlichen Rechts durch einen qualifizierten Fachmann der Referendarausbildung didaktisch aufbereitet.
Nach kurzen Hinweisen zur Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Klausuren (Teil 1) wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, also das Urteil, der Gerichtsbescheid, der Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sowie sonstige Beschlüsse, behandelt. Dabei werden neben der Erläuterung des Aufbaus der jeweiligen Entscheidungsform die einzelnen Aufbaupunkte genau erörtert. Ist die Reihenfolge der Entscheidungsgründe noch aus dem Referendarexamen bekannt, so betritt der Kandidat des Assessorexamens bei Rubrum, Tenor und Tatbestand regelmäßig Neuland. Der Autor führt den Prüfling mit seinen stets an den Prüfungsanforderungen angelehnten Erläuterungen zu den wesentlichen Punkten, benennt typische Fehler, gibt Formulierungshilfen und zeigt auf, zu welchen Prüfungspunkten Ausführungen in der Regel überflüssig sind. Ein gutes Beispiel zu letzterem sind etwa die Ausführungen zum Verwaltungsrechtsweg (S. 48 ff.), der in der zweiten juristischen Staatsprüfung nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofes, also mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO und der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren. Bei der Darlegung der formellen und materiellen Prüfungspunkte werden, wie im gesamten Buch auch, neueste Urteile sowie aktuelle Aufsätze berücksichtigt. Insgesamt enthält das Werk damit einen recht umfangreichen Fußnotenapparat. Als gutes Beispiel dient hier die Antragsbefugnis der Normenkontrolle (S. 188 ff.). Neben allgemeinen Anforderungen zu diesem Punkt werden einzelne Beispiele für und wider die Antragsbefugnis benannt und Rechtsprobleme mit aktuellen Urteilen belegt.
Neben der Entscheidung der Gerichte beinhaltet das Werk auch Ausführungen zur behördlichen Entscheidung, zum öffentlich-rechtlichen Gutachten, selbstverständlich zur öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur sowie zum öffentlich-rechtlichen Aktenvortrag. Damit werden alle Prüfungsformen kompakt in einem Buch abgearbeitet.
Erstmals wurden auch Aufbauschemata zur Prüfungsabfolge bei gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen in das Werk integriert (8. Abschnitt). Diese Arbeitshilfen stellen eine Bereicherung für den Referendar dar und machen dieses Buch besonders geeignet für die schnelle Wiederholung des öffentlichen Rechts. Insgesamt ist es daher absolut empfehlenswert für die Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung.
Pieroth/Silberkuhl, Die Verfassungsbeschwerde, 1. Auflage, Verlag ZAP 2008
Die Verfassungsbeschwerde spielt für die juristische Ausbildung wie für die rechtsberatende Praxis eine wichtige Rolle. Oftmals ist sie das letzte rechtliche Mittel, um Rechtsverletzungen gerichtlich feststellen lassen zu können. Im Zeitraum von 1951 bis 2007 führten von den insgesamt 160.959 Beschwerdeverfahren jedoch nur 3.983 zum Erfolg, also gerade einmal 2,5 Prozent. Umso wichtiger sind daher genaue Kenntnisse dieses Instrumentariums, damit die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist.
Das vorliegende Buch hat sich dieser Aufgabe gestellt und will auf die Besonderheiten dieses Beschwerdeverfahrens aufmerksam machen, um vor allem dem Rechtsanwalt ein effektives und erfolgversprechendes Mittel an die Hand zu geben. Das Buch gliedert sich dabei in drei Teile. Es beginnt mit einer Einführung, dem folgt die Kommentierung der relevanten Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sowie abschließend die Kommentierung der wesentlichen Vorschriften des Grundgesetzes. Man erhält somit ein Handbuch samt Kommentar. Ergänzt wird es im Anhang durch eine sehr detaillierte Checkliste für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde. Sie enthält neben einem Prüfungsschema den detailliert skizzierten Verfahrensgang, beginnend bei Vorüberlegungen vor Einreichung eines Beschwerdeantrages bis hin zu Anmerkungen für den Zeitraum nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Im ersten Teil werden die Eckpunkte für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde dargestellt. So wird unter dem Punkt „Einlegung der Verfassungsbeschwerde“ (S. 2) etwa die genaue Anschrift samt Fax und E-Mail aufgeführt. Gerade solche Details kennzeichnen den besonderen praktischen Nutzen dieses Werkes. Daneben werden typische vermeidbare Fehler aufgezeigt und im Zusammenhang mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen erläutert. Das offizielle Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts ist ebenfalls abgedruckt.
Teil zwei enthält alle für die Verfassungsbeschwerde notwendigen kommentierten Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Der Bearbeiterkreis setzt sich dabei aus Mitarbeitern und Schülern von Prof. Dr. Bodo Pieroth zusammen. Besonders einprägsam gelingt der Punkt „Beschwerdebefugnis“ (S. 89 ff.). So werden alle Normen des ersten Abschnitts des Grundgesetzes aufgeführt, die keine subjektiven Rechte darstellen und mithin keine Beschwerdebefugnis begründen können. Dabei wird, wie für einen Kommentar üblich, jeder Punkt genau belegt. Man erhält so nicht nur einen umfassenden Überblick, sondern gleichfalls einen vollständigen Fundus an Rechtsprechung und Literatur.
Der dritte Teil enthält die Kommentierung der Grundrechte und der grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes. Sie werden durchgehend vom Zweitherausgeber, Dr. Peter Silberkuhl, kommentiert. Zwar gibt es eine Vielzahl an Grundgesetzkommentierungen, die teilweise weit über zehntausend Seiten füllen, jedoch ist gerade die kompakte Verbindung der Kommentierungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Grundgesetzes neuartig. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf alle für das Verfassungsbeschwerdeverfahren notwendigen Vorschriften (Art. 1 bis 20, 28, 33, 38, 101, 103, 104 GG). Erfreulich ist, dass bereits das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) angesprochen wird (S. 299). Mehr als eine Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, S. 822 ff.) enthält die Kommentierung jedoch noch nicht.
Insgesamt ist den Herausgebern und Autoren dieses Werkes zu gratulieren. Sie haben ein kompaktes Handbuch für die Verfassungsbeschwerde auf den Markt gebracht, das einen schnellen Zugriff auf die Vielzahl der Rechtsprobleme dieses verfassungsrechtlichen Verfahrens ermöglicht und zugleich wertvolle praktische Tipps geben kann. Zur Vertiefung sind im Fußnotenapparat die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie zahlreiche Literaturhinweise angeführt. Das Buch lohnt sich daher immer als erster Ratgeber.
Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg
Rolf Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht I, 12. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008
„Besonderes Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt erscheint zweibändig nun schon in 12. Auflage. Die prüfungsrelevanten Rechtsgebiete detailliert und gut verständlich wiedergebend, werden auf knapp 400 Seiten in Band I das Öffentliche Baurecht, das Subventionsrecht, das Beamtenrecht und das Öffentliche Sachenrecht behandelt.
Wie bereits aus dem Verlagsprogramm bekannt, werden die Erläuterungen im Fließtext durch zahlreiche Markierungen und Hervorhebungen ergänzt. So fallen besonders wichtige Definitionen gleich ins Auge. Auch Schemata zur Prüfung wichtiger Fallkonstellationen wurden, genauso wie praktisch sehr nützliche und anwendungsbezogene Klausurhinweise, perfekt eingearbeitet. Der Leser kann auf diese Weise mit Hilfe des Buches sehr prüfungsverdächtige Fragestellungen sogleich erkennen und sich effektiv vorbereiten. Dies wird vor allem bei der Zielgruppe des Buches, Studenten im Hauptstudium und der Examensvorbereitung, großen Anklang finden.
Der Stil des Autors, alle verfügbaren Markierungstechniken in teils atonaler Komposition zu benutzen, lässt hier jedoch, wie auch beispielsweise in seinem Lehrbuch zum BGB AT, nach ein wenig mehr Bescheidenheit sehnen. Wenn bei der achten Unterkategorie noch der Überblick über eingerückte Beispiele und Markierungen behalten werden soll, wird das zu Lasten des Verständnisses des eigentlichen Inhalts, was jedoch Primärziel der Lektüre sein sollte, gehen (z.B. S. 83 f.). Auf ein Neues lässt sich daher der Appell zusammenfassen: Veranschaulichung – ja gerne! Aber bitte mit Maß und Ziel.
Die inhaltliche Gewichtung der behandelten Rechtsgebiete erscheint hingegen durchwegs schlüssig und angemessen. Das öffentliche Baurecht nimmt, genau und verständlich erläutert, mit 241 Seiten über die Hälfte des Umfangs ein. Der bundesgesetzliche Teil des Gebiets wird, garniert mit ausführlichen Quellenangaben und Hinweisen auf die landesgesetzlichen Regelungen logisch gegliedert dargestellt. Der Autor geht zuerst auf die Rechtsquellen ein, die oft zu Verwirrung bei den Studenten führen und folgt mit einem Kapitel zum Bebauungsplan vom Planaufstellungsbeschluss bis zu Ermessensfehlern. Den größten Teil des Kapitels zum Baurecht nimmt die Zulässigkeit ein. Von den Verfahrensarten bis zur Rechtsdurchsetzung bietet die Darstellung alles, was das Herz des Prüfungskandidaten begehrt.
Das Subventionsrecht ist Gegenstand des nächsten Teils des Werks. Der gut verständlichen Erläuterung der Zwei-Stufen-Theorie ist eine präzise Auseinandersetzung mit der Rückabwicklung von bereits geleisteten Subventionen angegliedert. Hiermit setzt der Autor den Schwerpunkt auf den klausurrelevantesten Teil des Subventionsrechts und bestätigt noch einmal die hohe Praxisbezogenheit seines Buches. Die Darstellung des Beamtenrechts erfolgt auf 70 Seiten. Zuerst werden die Grundsätze des Berufsbeamtentums auf historischer Grundlage erörtert. Diese eher allgemein gehaltenen Darstellungen werden zwar durch zahlreiche Quellenangaben gestützt, sind aber wenig nützlich für die Klausurvorbereitung aufbereitet. Ganz im Gegensatz dazu spart der Autor bei dem Beamtenrechtsverhältnis nicht mit Beispielen und Prüfungshinweisen. Auch das Kapitel zum Rechtsschutz ist anschaulich konzipiert. Das letzte Kapitel des ersten Bandes ist dem Recht der öffentlichen Sachen gewidmet. Besonders anschaulich und wieder durch Schemata und praktische Tipps aufgewertet, behandelt Schmidt zuerst die Benutzungsarten und anschließend die öffentlichen Anstalten in gebotener Knappheit.
Die inhaltliche Darstellungsweise in diesem Buch ist genau an den Bedürfnissen von Studenten in höheren Semestern orientiert. Durch die Detailgenauigkeit macht der Autor die Anschaffung weiterer Werke zum Thema überflüssig. Auch für die Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten kann es gut verwendet werden, da ausführliche Quellenangaben zum weiteren Nachschlagen einladen. Es kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.
Rolf Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht II, 12. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008
„Besonderes Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt erscheint zweibändig nun schon in 12. Auflage. Im vorliegenden zweiten Band werden für den Studenten im höheren Semester oder den Examenskandidaten passend aufbereitet die Gebiete Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht und Gewerberecht dargestellt.
Der Autor erläutert die genannten Gebiete ergänzt durch üppige Quellenangaben, Fallkonstellationen mit Lösungshinweisen und Klausurtipps in gewohnt ausführlicher Art. Zur Darstellungsweise sei auf die Rezension zu Band I verwiesen.
Im ersten Kapitel des Buches führt der Autor in das Gefahrenabwehrrecht ein. Es werden Geschichte und Grundsätze des Polizeirechts dargestellt und an geeigneter Stelle alle entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Fußnoten genannt. Der Autor geht anschließend auf die in diesem Gebiet besonders wichtigen Regelungskompetenzen und Zuständigkeiten ein und bietet in gut verständlicher Weise am Ende des Kapitels ein Prüfungsschema zur Gefahrenabwehrmaßnahme. Hierbei ist zu bemerken, dass die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten den Schemas im Buch teilweise weit auseinander liegen und so ein umständliches Blättern erforderlich machen.
Anschließend werden in gebotener Ausführlichkeit die polizeilichen Befugnisse nach den Polizeigesetzen dargestellt. Von den einzelnen Rechtsgrundlagen und Maßnahmen führt der Autor über die formelle zur materiellen Rechtmäßigkeit einer Maßnahme. Bei letzterer erläutert er zuerst die Schutzgüter und geht nach der Erörterung von Gefahr und Schaden auf Ermessen und Verhältnismäßigkeit ein. Das Kapitel schließt mit der Erläuterung der polizeirechtlich Verantwortlichen und Nichtverantwortlichen, dem gefahrenabwehrrechtlichen Realakt, Gefahrenabwehrverordnungen und der Rechtsnachfolge in polizeirechtliche Pflichten. Wie bereits von diesem Autor positiv bekannt, werden zu allen wichtigen Fragestellungen Beispielsfälle mit Lösungshinweisen angebracht, was das Lernen und insbesondere die Anwendung des Gelernten im Praxisfall erheblich erleichtert.
Der nächste Teil des Buchs ist dem Verwaltungsvollstreckungsrecht gewidmet. Auch hier wird das Verständnis durch gut aufbereitete Schemata gefördert. In zwei Abschlussfällen zu den Zwangsmitteln und besonders dem unmittelbaren Zwang kann das Gelernte sogleich angewendet werden. Etwas komplexere Abschlussfälle am Ende größerer Kapitel sind eine gute Methode, die Materie, mit der sich der Leser soeben beschäftigt hat, noch einprägsamer zu machen. Es wäre wünschenswert, dass dieser hervorragende Ansatz auf die anderen Teile des Buches ausgeweitet werden würde.
Auf den folgenden 50 Seiten wird das Versammlungsrecht behandelt. Nach der Erörterung der einzelnen Merkmale des Versammlungsbegriffs wird ein genauer Überblick über Beschränkungen des Versammlungsrechts und deren Rechtfertigungen gegeben. Der letzte Teil des Buches behandelt das Gewerberecht, das zur Überprüfung allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundsätze außerordentlich klausurrelevant ist. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die gewerberechtlichen Erscheinungsformen und den Rechtsschutz ein.
Wie auch Band I werden in diesem Buch die Rechtsgebiete auf eine Weise dargestellt, die für Prüfungsvorbereitungen eine effiziente und wirkungsvolle Vorbereitung erlaubt und das Lernen erleichtert. Die Empfehlung des Bandes I kann daher für den zweiten Band nur wiederholt werden.
Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen
Stern / Blanke, Verwaltungsprozessrecht in der Klausur, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Von Klaus Stern zunächst in der JuS als Aufsatzreihe herausgebracht, erscheint dieses Lehrbuch seit mittlerweile 36 Jahren in regelmäßiger Überarbeitung, bis zur Vorauflage noch unter dem Titel „Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffenlich-rechtlichen Arbeit“. Schon vielen Studenten und Referendaren diente das Werk zur Einarbeitung und Wiederholung des Verwaltungsprozessrechts. 13 Jahre lang blieb das Buch unbearbeitet – nun war es höchste Zeit, das Buch auf den aktuellen Stand zu bringen und unter einem neuen Titel zu veröffentlichen. Die Neuauflage berücksichtigt nunmehr auch die fortschreitende Europäisierung des Rechts.
Auf knapp 300 Seiten wird dem Leser eine auf das Wesentliche konzentrierte, klausurnahe Darstellung des Verwaltungsprozessrechts geboten. Nach einer erfreulicherweise recht kurz, aber ausführlich genug gehaltenen Einführung zu Begriff, Entwicklung und Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden zunächst die Garantien und der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert. Diese Ausführungen dienen vor allem dem Verständnis für diese Rechtsmaterie und sollten nicht übersprungen werden. Ab § 4 folgen dann schon erste, in Klausuren nicht selten auftauchende Themenstellungen: die grundrechtlichen Vorgaben zugunsten eines effektiven Verwaltungsrechtsschutzes gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und die Prozessgrundrechte. Der erste Teil des Buches wird komplettiert durch die Verfahrensgrundsätze, die Arten der einzelnen gerichtlichen Entscheidungen und die Grundzüge des Rechtsmittelrechts und der Wiederaufnahme des Verfahrens.
In Teil 2 wird auf 60 Seiten ausführlich die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs vermittelt. Der umfangreichste Teil 3 widmet sich natürlich den einzelnen Klagearten nebst deren besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen. Auf 130 Seiten erfolgt eine systematische Darstellung, abgerundet mit jeweils einem Prüfungsschema und einem Übungsfall zu jeder Klageart. Schließlich werden im letzten 4. Teil noch der vorläufige Rechtsschutz nach §§ 80, 80 a VwGO und die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO besprochen (ebenfalls mit jeweils einem Prüfungsschema und einem Übungsfall).
Positiv hervorzuheben ist die Lesefreundlichkeit des Buches. Schemata, Merksätze, Beispiele und Übungsfälle erleichtern das Lernen. Die Vertiefungshinweise finden sich in Fußnoten und stören damit nicht den Lesefluss. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses und der Randnummern lassen sich Einzelprobleme leicht auffinden. Allerdings dürfte die für Beispiele und Übungsfälle benutzte Schriftgröße manchem Leser Probleme bereiten. Anhand der einzelnen Aufbauschemata besteht die Möglichkeit, kurz vor den Prüfungsterminen noch einmal das Wesentliche zu wiederholen und gezielt nach Lücken und Verständnisproblemen zu suchen.
Nach der endlich erfolgten Aktualisierung stellt dieses Werk nun wieder eine echte Alternative zu den mittlerweile zahlreich auf dem Markt vorhandenen Lehrbüchern des Verwaltungsprozessrechts dar. Es bietet einen leicht zu bewältigenden Einstieg in das Verwaltungsprozessrecht und kann in jeder Phase des Studiums empfohlen werden. Die Schwerpunktsetzung der einzelnen Themen überzeugt: es werden die wesentlichen Prüfungspunkte des Verwaltungsprozessrechts abgehandelt, ohne dass man den Eindruck hat, in irgendeinem prüfungsrelevanten Bereich zu wenig informiert zu sein. Der Preis in Höhe von 21,90 Euro bewegt sich im mittleren Bereich des für vergleichbare Bücher üblichen Rahmens.
Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 3. Auflage, C.F. Müller Verlag 2008
Das Buch von Peine ergänzt die in der Reihe „Schwerpunkte“ erschienenen Bücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht (ebenfalls von Peine), zum Verwaltungsprozessrecht, zum Polizei- und Ordnungsrecht (beide von Schenke) und zum Besonderen Verwaltungsrecht (von Tettinger / Erbguth / Mann). Die Neuauflage wurde vollständig überarbeitet, mehrere Fälle ausgetauscht und zusätzliche Klausuren erarbeitet. Die Aufgabenstellungen betreffen nun ausschließlich den verwaltungsrechtlichen Pflichtfachbereich (Bau-, Polizei- und Kommunalrecht). Außerdem finden sich jetzt Repetitoriumsabschnitte im Anschluss an 21 (von insgesamt 35) Falllösungen.
Zur Vorbereitung auf die Examina reicht es nicht aus, sich nur abstrakt den Stoff – vor allem durch die Lektüre eines Lehrbuches - zu erarbeiten. Erforderlich ist darüber hinaus der Erwerb der Fähigkeit, die neu gewonnenen Rechtskenntnisse auf den konkreten Fall anwenden zu können. Gerade diese Umsetzung „vom Kopf auf das Papier“ fällt vielen Prüflingen schwer. Aus diesem Grund meldet sich ein Großteil der Examenskandidaten beim Repetitor an. Dass es auch ohne geht, zeigt dieses Buch, ein „Fall- und Repetitionsbuch zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht“.
Der Lernende sollte zunächst aufmerksam die Einführung lesen, um die Hinweise des Autors zur Arbeit mit diesem Buch zu beherzigen. Darin kommt zum Ausdruck, dass das Buch sich vor allem an Studierende richtet, die bereits erste Kenntnisse im Verwaltungsrecht gesammelt haben. Der Leser wird auch darüber informiert, dass der Autor das brandenburgische Landesrecht als Grundlage für die Falllösungen ausgewählt hat. Er fordert die Studierenden auf, sich intensiv mit „ihrem“ Landesrecht zu beschäftigen. Als Hilfe zum Auffinden der einschlägigen Regelungen anderer Bundesländer finden sich in den Fußnoten Verweise auf die Parallelvorschriften. Äußerst hilfreich sind die sich anschließenden Hinweise zur Lösung von Klausuren im Allgemeinen und danach speziell zu verwaltungsrechtlichen Klausuren. Der Leser bekommt eine Kurzanleitung präsentiert, mit Tipps zu Methodik, Sprache, Behandlung von Meinungsstreitigkeiten, richtiger Schwerpunktsetzung und vielem mehr. Weiterführende Vertiefungshinweise runden diese gelungene Kurzdarstellung ab. Ein besonderes Bonbon stellt der 2. Abschnitt dar. Auf über 80 Seiten erörtert Peine Aufbauschemata zu den verwaltungsrechtlichen Klausuren. Von den Zulässigkeitsfragen, den allgemeinen und besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen, über die einzelnen Klagearten und den vorläufigen Rechtsschutz bis hin zum Widerspruchsverfahren erfährt der Lernende alles Wissenswerte über die relevanten Aufbaufragen. Dabei gibt der Autor auch Tipps für passende Einleitungssätze und korrekte Tenorierungen. Um den Examenskandidaten vor bösen Überraschungen zu bewahren, führt Peine dann im Rahmen eines Kurzüberblicks alle prüfungsrelevanten Fragen für die verwaltungsrechtliche Klausur auf (ab S. 94). Studenten sollten sich anhand dieser Liste vor Augen führen, ob die angesprochene Thematik bereits beherrscht wird oder noch der Vertiefung bedarf. Erst nach über 100 lesenswerten Seiten geht es dann auch mit den eigentlichen Klausuren los. Es folgen 11 Fälle zum Verwaltungsprozessrecht, 10 zum Polizei- und Ordnungsrecht, 10 zum Baurecht und 4 zum Kommunalrecht. Jeder Fall ist gekennzeichnet mit einem Schwierigkeitsgrad (für Fortgeschrittene oder Examensfall), enthält Hinweise auf die behandelten Schwerpunkte, Vorüberlegungen, eine Gliederung und eine ausformulierte Musterlösung. In den sich teilweise anschließenden Repetitoriumsabschnitten folgen kurze Ausführungen zu wichtigen Themen der jeweiligen Klausur. Das Buch behandelt sowohl neuere Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur als auch immer wiederkehrende Problemkonstellationen verwaltungsrechtlicher Klausuren. Wer von diesen 35 Klausuren noch nicht genug hat, dem hilft der Autor weiter: im Anhang werden Fundstellen mit lesenswerten Musterlösungen in Ausbildungszeitschriften aufgezählt.
Der Text des Buches wird in einer angenehmen Schriftgröße präsentiert. Der richtige Einsatz von Fettdruck, zahlreiche Randnummern und ein ausführliches Sachregister helfen bei der gezielten Suche nach bestimmten Textpassagen oder Einzelproblemen. Geeignete Hinweise ermöglichen die gezielte Vertiefung der behandelten Problemkomplexe.
Der 539 Seiten umfassende Klausurenkurs von Peine stellt eine außergewöhnlich gute Hilfe zur Vorbereitung verwaltungsrechtlicher Klausuren dar. Wer die 35 Klausuren und die Aufbauhinweise gewissenhaft durchgearbeitet hat und die zahlreichen Tipps des Autors beherzigt, dem sollte vor den Prüfungen nicht bange sein. Die Arbeit mit diesem Buch macht Spaß und kann ohne Bedenken empfohlen werden. Dem Leser wird für 23,00 Euro ein kleines Repetitorium geboten. Auch Referendare können noch gewinnbringend mit diesem Werk arbeiten.
Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Auflage, Verlag C.F.Müller 2008
Das Buch von Peine zum allgemeinen Verwaltungsrecht erscheint in der bei Studenten beliebten Reihe „Schwerpunkte“ des C.F.Müller-Verlags. Nach dem Vorbild anderer Lehrbücher der „Schwerpunkte“-Reihe enthält nun auch dieses Buch eine CD-ROM mit höchstrichterlichen Entscheidungen.
Auf 359 Seiten werden nicht nur die typischen Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts präsentiert, sondern darüber hinaus auch das Basiswissen zum Verwaltungsvollstreckungsrecht und zum Staatshaftungsrecht vermittelt. Dabei richtet sich die Schwerpunktsetzung nach der Examensrelevanz der behandelten Themen. In einer Einführung bereitet Peine die Lernenden auf die typischen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen vor und versucht, den Studenten die weit verbreitete Scheu vor dem allgemeinen Verwaltungsrecht zu nehmen. Peine befasst sich sodann zunächst mit Grundfragen, deren Kenntnis unabdingbar für das Verständnis des allgemeinen Verwaltungsrechts ist und mit deren Hilfe in Klausuren sehr oft vertretbar argumentiert werden kann. Gründliche Kenntnisse sollte sich jeder Prüfungskandidat über die Handlungsformen der Verwaltung, und hier insbesondere zum Verwaltungsakt, aneignen. Dazu empfiehlt sich die Lektüre von § 7, in dem unter anderem Bedeutung, Funktion, Begriffsmerkmale, Arten und Nebenbestimmungen des Verwaltungsakts ausführlich erörtert werden. Eine nicht ganz so hohe Examensrelevanz besitzt der öffentlich-rechtliche Vertrag, mit dem sich der Autor im darauf folgenden Paragraph auf insgesamt 28 Seiten beschäftigt. Besondere Aufmerksamkeit sollte aber § 12 entgegengebracht werden, der sich der Überprüfung und Aufhebung eines erlassenen Verwaltungsakts widmet. In nicht wenigen Prüfungen müssen die Kandidaten die richtige Anwendung der §§ 48, 49 VwVfG und z.B. auch deren Verdrängung durch Spezialnormen beherrschen. Die Unterscheidung von Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte und Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte sollte in der Klausur schnell gelingen, um genug Zeit für die Behandlung anderer Probleme zu haben. Nicht erst Referendare, sondern bereits Studenten, sollten sich mit dem Verwaltungsvollstreckungsrecht beschäftigen (Teil IV). Darüber hinaus kann Examenskandidaten das sichere Beherrschen des Rechts der öffentlichen Sachen angeraten werden. Diese komplexe Materie ist Gegenstand von Teil V und wird auf insgesamt 24 Seiten erörtert.
Jedes Kapitel beginnt mit einem in die Thematik einführenden kurzen Fall. Nach den abstrakten Ausführungen folgt am Ende des jeweiligen Kapitels die Lösung zu den Fällen. Anhand dieser insgesamt 38 Fälle kann das Buch auch – gegebenenfalls ein zweites Mal – im Schnelldurchgang durchgearbeitet werden. Dadurch kann der Lernende die typischen Schwerpunkte wiederholen und gezielt Lücken im Wissen beheben. Die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten und teilweise auch im Text helfen bei der Recherche nach geeigneter Ausbildungsliteratur weiter. Das Buch schließt mit einem ausführlichen Sachregister. Besonders erfreulich für viele werden die Übersichten und Aufbauschemata sein, die dem Leser das Lernen erleichtern. Diese eignen sich hervorragend zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung, zum Beispiel als Checkliste zur kurzen Wiederholung vor einer Klausur. Sie dienen der korrekten Einordnung des Prüfungsstoffes und veranschaulichen insbesondere, welche wichtigen Fragestellungen im konkreten Fall in der Klausur erörtert werden müssen. Ein besonderes Highlight stellt die dem Buch beiliegende CD-ROM dar. Auf dieser befinden sich zahlreiche, vom Autor nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählte Entscheidungen des BVerfG, BVerwG und anderer Gerichte. Gerade solche wegweisenden Entscheidungen werden oft zum Gegenstand von Prüfungen gemacht. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung empfiehlt sich also bereits vor dem Referendariat, spätestens nach dem Grundstudium. Durch diese CD-ROM erspart sich der Student so manchen Weg in die Bibliothek und zum Kopierer.
Aufgrund der hohen Anzahl von Lehrbüchern zum allgemeinen Verwaltungsrecht steht der Student vor der schwierigen Frage, welches Buch er zum Lernen auswählen soll. Das Buch von Peine überzeugt. Ausgehend von seiner Zielsetzung, die studienrelevanten Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts zu vermitteln, ist das Lehrbuch nicht zu umfangreich, aber ausführlich genug, um eine gute Vorbereitung auf die juristischen Staatsprüfungen zu ermöglichen. Zusammen mit der CD-Rom mit höchstrichterlichen Entscheidungen ist der Preis von 23,50 Euro in Ordnung.
Martini, Verwaltungsprozessrecht, 4. Auflage, Carl Heymanns Verlag 2008
Das Lehrbuch von Mario Martini stellt das Verwaltungsprozessrecht systematisch anhand einer „Grafik-Text-Kombination“ dar. Die Neuauflage berücksichtigt die neuere Gesetzgebung. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von 2008.
Der Autor weist in seinem Vorwort auf die wissenschaftlich erwiesene Tatsache hin, nach der der Mensch in hohem Maße über seine visuellen Wahrnehmungen lernt. Aufgrund des Umstands, dass dies in der Ausbildungsliteratur bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde, hat Martini mit diesem Lehrbuch Abhilfe schaffen wollen. In einer in der Ausbildungsliteratur bisher wohl fast einzigartigen Art und Weise vermittelt er den Lernenden das Verwaltungsprozessrecht in einer Grafik-Text-Kombination: auf der jeweils linken Seite des Buches befindet sich ein Grafik, die durch einen Text auf der rechten Seite ergänzt wird. Der Leser kann so den neuen Stoff sofort durch die Übersichten visualisieren. Martini erklärt den Lernenden auch, wie man den größten Nutzen aus dieser Text-Bild-Kombination ziehen kann: zuerst sollte man sich einen ersten Überblick über die neue Materie anhand des Schaubildes verschaffen und dadurch ihre systematische Einordnung erfassen. Anschließend empfiehlt der Autor dem Leser, Fragen an den Text zu formulieren und Lösungsskizzen zu den vorhandenen Übungsfällen zu entwerfen. Wenn man dann erst den Textteil liest, die Lösungsskizze mit seiner eigenen vergleicht und durch das erneute Betrachten der Grafik das Gelesene rekapituliert, hat man sich intensiv mit der behandelten Thematik beschäftigt. Damit das neu erworbene Wissen fest im Gedächtnis verankert bleibt, sollte sich als letzter Schritt am jeweils darauf folgenden Tag eine Wiederholung des bereits Gelernten anschließen.
Das Werk vermittelt sowohl die Zulässigkeit, als auch die Begründetheit verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe und stellt damit die Schwerpunkte verwaltungsrechtlicher Klausuren ausführlich dar. Auch Querbezüge zum allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht werden in die Darstellung mit einbezogen. Die klare Zielsetzung des Autors ist aber, Verständnis für die Grundfragen des Verwaltungsprozessrechts zu wecken, um von einem gut gelegten Basiswissen ausgehend auch unbekannte Fälle lösen zu können. Dadurch fällt eine Menge Stoff weg, der durch eine entsprechende Nacharbeit, etwa anhand der Vertiefungshinweise, erarbeitet werden kann. So werden zum Beispiel die verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittel in der für ein Kurzkompendium gebotenen Kürze abgehandelt. Trotz dieser an manchen Stellen unvermeidbaren Kürzungen, dürfte es Studienbeginnern nicht schwer fallen, den leicht zu erfassenden Ausführungen des Autors zu folgen. Die klare und verständliche Sprache dürfte selbst Studenten, die sich nicht gerne mit diesem Rechtsgebiet auseinandersetzen, zum Weiterlesen und Wiederholen des Stoffes motivieren. Besonders lesenswert ist der 20 Seiten umfassende Abschnitt zum vorläufigen Rechtsschutz, der nicht erst im Referendariat, sondern bereits im ersten Staatsexamen immer häufiger in Prüfungen an Bedeutung gewinnt. Das gleiche gilt für die Ausführungen zum Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO, der gerade im oft abgeprüften Baurecht nicht immer leicht zu bewältigen ist. Im Anhang befindet sich ein ausführliches Sachregister, mit dessen Hilfe man konkrete Einzelfragen auffinden kann.
Nicht nur der Leser, der gerne mit Übersichten lernt, wird Nutzen aus diesem Lehrbuch ziehen können. Die Grafik-Text-Kombination erleichtert das Lernen und fördert das Behalten des Stoffes. Das Werk eignet sich sehr gut sowohl für die erste Erarbeitung als auch für die Wiederholung des Basiswissens zum Verwaltungsprozessrecht. Wer sich intensiver mit dem Verwaltungsprozessrecht beschäftigen muss bzw. möchte, kann den Vertiefungshinweisen des Autors folgen oder muss sich ausführlicheren Werken widmen. Der Preis in Höhe von 17,80 Euro ist angemessen.
Pieroth / Schlink / Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H.Beck 2008
Das Buch von Pieroth, Schlink und Kniesel zum Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht erscheint in der bekannten Reihe „Grundrisse des Rechts“ des C.H. Beck-Verlags. Obwohl es sich noch um ein jüngeres Werk handelt, erscheint es bereits in 5. Auflage, da es jedes Jahr überarbeitet wird.
Die Autoren weisen gleich in ihrem Vorwort darauf hin, dass dieses Lehrbuch das Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland behandelt, so dass jeder Student damit lernen kann, egal aus welchem Bundesland er kommt. An den relevanten Stellen wird jede einschlägige Bestimmung des jeweiligen Landesrechts in den Fußnoten genannt. Der Leser bekommt in systematischer Art und Weise den Pflichtfachstoff näher gebracht. In den ersten drei Teilen werden die allgemeinen Fragen und die Generalklauseln erörtert, um danach im vierten und umfangreichsten Teil die Spezialbefugnisse zu behandeln. Auf 484 Seiten werden nicht nur die typischen Themen des Polizei- und Ordnungsrechts präsentiert, sondern darüber hinaus auch das Basiswissen zum Versammlungsrecht, zum Vollstreckungsrecht und zu den Kosten und dem Schadensausgleich. Dabei richtet sich die Schwerpunktsetzung nach der Examensrelevanz der behandelten Themen. Gerade das Versammlungsrecht genießt eine große Beliebtheit bei den Prüfern, was natürlich auch mit der hohen Anzahl regelmäßig wiederkehrender Entscheidungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zusammenhängt. In diesem Gebiet lohnt es sich also, stets die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. Dazu zählt auch, dass mittlerweile die Länder die Gesetzgebungsbefugnis im Versammlungsrecht besitzen. Nach aktuellem Stand hat bisher lediglich Bayern von seiner Zuständigkeit Gebrauch gemacht und ein neues Landesversammlungsgesetz beschlossen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Bayern nur eine Vorreiterrolle gespielt hat und andere Bundesländer in Kürze mit eigenständigen Regelungen nachziehen werden. Bis dahin gilt aber weiterhin das Bundesversammlungsgesetz. Dieses wird im 5. Teil auf über 30 Seiten ausführlich behandelt. Nicht vernachlässigen sollte der Lernende auch den 6. Teil, der die Regelungen über Vollstreckung, Kosten und Schadensausgleich vermittelt. In Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen sich Studenten und Referendare oft mit der zwangsweisen Durchsetzung von Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden befassen. Dabei findet sich das Vollstreckungsrecht für die Polizei- und Ordnungsbehörden teils in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen und teils in den Polizeigesetzen. Das Buch erörtert sowohl die Unterscheidung zwischen dem gestreckten und dem gekürzten Zwangsverfahren als auch die Zwangsmittel wie Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang. Die Autoren setzen sich auch mit aktuell diskutierten Fragen wie der Problematik des gezielten Todesschusses auseinander. Um in Prüfungen nicht böse überrascht zu werden, empfiehlt sich auch eine Befassung mit den Fragen der Kostentragung und dem Schadensausgleich.
Jeder Leser sollte sich intensiv mit dem siebten Teil des Lehrbuches beschäftigen, der sich auf 20 Seiten der Technik der Fallbearbeitung widmet. Viele Studenten haben große Probleme bei der Umsetzung des erarbeiteten Stoffs in die in Prüfungen geforderte Fallbearbeitung. Gerade auch in polizeirechtlichen Fallkonstellationen steht der Prüfling oft vor großen Aufbauproblemen. Der letzte Teil dieses Buches gibt deshalb Hinweise zu der korrekten Vorgehensweise in Klausuren des Polizei- und Ordnungsrechts. Zunächst werden ein Grundfall und ein dazu passendes Aufbauschema dargestellt. Davon ausgehend wird der Grundfall in verschiedenen Variationen präsentiert und stets anhand eines eigenen Aufbauschemas erläutert. Dabei erhält der Lernende viele Tipps und erfährt, welche Konstellationen in den Prüfungen auftauchen können. Diese Ausführungen sollten nicht nur einmal gelesen werden.
Das Lehrbuch ist übersichtlich aufgebaut. Während sich die Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur im Text befinden, sind die Fußnoten den landesrechtlichen Nachweisen vorbehalten. Schaubilder oder Übersichten finden sich leider nur vereinzelt im Text. Dafür dienen viele Beispiele der Veranschaulichung des gerade Gelernten. Das ausführliche Sachregister hilft bei der gezielten Suche nach Einzelproblemen.
Obwohl das Buch von Pieroth, Schlink und Kniesel noch recht jung ist, kann es vielleicht schon als Standardwerk bezeichnet werden. Das Werk ist sowohl zum Einstieg in die Materie als auch zur Wiederholung vor den Prüfungen sehr zu empfehlen. Der Preis in Höhe von 22,50 Euro sollte den Studenten nicht von dem Kauf des Buches abhalten.
Stollmann, Öffentliches Baurecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das in der Reihe „Lernbücher Jura“ des C.H. Beck-Verlags erscheinende Werk von Stollmann wurde durch die 5. Auflage wieder aktualisiert und an den erforderlichen Stellen ergänzt. Der Umfang des Lehrbuchs ist um 12 Seiten auf nunmehr 359 Seiten angewachsen. Die Darstellung deckt den Pflichtfachstoff zum öffentlichen Baurecht ab und richtet sich sowohl an Studenten aller Semester als auch an Referendare.
Anhand einer Einführung geht der Autor zunächst auf allgemeine Fragen und die Abgrenzung zum privaten Baurecht ein. Der Lernende sollte sich vor allem mit dem Kurzüberblick über die Fallbearbeitung im öffentlichen Baurecht befassen (S. 9 f.). In den Paragraphen zwei und drei werden dann die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die einfach-gesetzlichen Rechtsquellen dargestellt. Die Grundsätze und Instrumente der Bauleitplanung werden im zweiten und dritten Teil auf 115 Seiten ausführlich erörtert. Ein besonderes Augenmerk legen sollte der Lernende dabei auf die Ausführungen zu den formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung. Nicht nur in der Praxis, sondern auch in Prüfungen lauern hier häufig versteckte Probleme. Die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler bei der Aufstellung von Satzungen und Flächennutzungsplänen werden in Paragraph 8 erläutert. In den meisten baurechtlichen Klausuren muss auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben eingegangen werden, die im vierten Teil des Lehrbuches behandelt wird. Der Autor legt großen Wert darauf, den Lesern das Verständnis für die Bedeutung und die Systematik der §§ 29 ff. BauGB zu vermitteln. Dabei weist er auch auf den häufig zu beobachtenden Fehler hin, wonach die §§ 29 ff. BauGB als Ermächtigungsgrundlage für behördliche Verfügungen oder Anspruchsgrundlage für den Bauherrn auf die Erteilung etwa einer Baugenehmigung dienen sollen. Die einschlägigen Anspruchsgrundlagen finden sich vielmehr in den jeweiligen Landesbauordnungen, auf die in diesem Zusammenhang hingewiesen wird. Im fünften Teil wird das Bauordnungsrecht dargestellt. Hier muss sich der Lernende mit den Vorschriften der Bauordnung „seines“ Bundeslandes vertraut machen, da der Autor an den relevanten Textstellen nur beispielhaft einige Landesregelungen aufzählt. Besonders anzuraten ist die Lektüre des abschließenden sechsten Teils, der sich dem Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht widmet. Rechtsschutz in Baunachbarstreitigkeiten spielt nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen Praxis eine Rolle, sondern erfreut sich auch in Prüfungen großer Beliebtheit. Dem trägt der Autor mit seiner 38 Seiten umfassenden Behandlung der Thematik ausreichend Rechnung. Er erörtert die Frage, wann eine Norm nachbarschützenden Charakter hat und stellt die möglichen Fallgruppen vor. Zum besseren Verständnis dienen mehrere Beispiele. Dabei darf natürlich auch nicht der Klassiker unter den Baurechtsfällen, der so genannte „Schweinemäster-Fall“, fehlen.
Das Lehrbuch ist sehr lesefreundlich aufgebaut. Sowohl die verschiedenen Schriftgrößen als auch die Textgestaltung kommen dem Leser sehr entgegen. Zahlreiche Klausurtipps, Merkhilfen, grau hinterlegte Kästchen mit wichtigen Lernhinweisen und der richtige Einsatz von Fettdruck sorgen für Übersichtlichkeit und verschaffen einen schnellen Überblick. Die Zusammenfassungen und Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels helfen bei der raschen Wiederholung des erarbeiteten Stoffes. Sämtliche Themenbereiche sind mit Fallbeispielen versehen, die der praktischen Umsetzung der Materie dienen (insgesamt 17 Fälle mit Lösungen). Darüber hinaus sorgen 14 Prüfungsschemata und 29 Schaubilder (wie auch die Fälle jeweils mit Verzeichnis auf den Seiten XIX bis XXIII) für ein abwechslungsreiches Lernen und fördern Aufmerksamkeit und Motivation der Leser beim Durcharbeiten des Werkes. Die Antworten auf die Kontrollfragen befinden sich im Anhang auf insgesamt 18 Seiten. Diese Lernhilfe ermöglicht dem Lernenden eine gezielte und effektive Nachbereitung des Stoffes. Auf diese Art und Weise kann man Wissenslücken und Verständnisprobleme feststellen und beheben.
Das Buch von Stollmann bietet Studenten und Referendaren eine hervorragende Möglichkeit, den prüfungsrelevanten Stoff des öffentlichen Baurechts zu erarbeiten und zu wiederholen. Es beinhaltet nicht nur lehrbuchartige Ausführungen, sondern darüber hinaus auch die Umsetzung des Stoffes in die in Prüfungen geforderte Fallbearbeitung. Für den Preis von 23,50 Euro wird dem Leser viel geboten.