Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen März 2004: Öffentliches Recht
Von Benjamin Krenberger
Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, Kommentar, 2.
Auflage, Verlag C.F. Müller 2002
Die Behandlung des Verwaltungsrechts wird bereits im Studium mit dem Verwaltungsprozessrecht
verknüpft. Gerade in den einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit
einer verwaltungsgerichtlichen Klage kann der Examenskandidat Punkte sammeln
und durch Detailkenntnis den Korrektor überzeugen. Das dafür
nötige Wissen ist bisweilen in Lehrbüchern gut aufgearbeitet,
jedoch oft unübersichtlich dargestellt. Der hier vorliegende Kommentar
ist fast schon als Lehrbuch verwendbar, so übersichtlich sind die
einzelnen Paragraphen kommentiert. Beispielhaft zeigt sich dies bei den
einzelnen Klagearten. Es werden zwar keine Prüfungsschemata oder
Graphiken angeboten, aber die Lektüre der Übersicht über
die einzelnen Randnummern gibt dem Leser bereits einen Prüfungsvorschlag
für die Zulässigkeit der Klage an die Hand. Auch klausurtypische
Probleme wie die Fristberechnung und die Notwendigkeit von Vorverfahren
werden übersichtlich erörtert.
Für Referendare erfreulich ist die ausführliche Behandlung des
verwaltungsgerichtlichen Urteils, des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs
und der Rechtsmittel. Auch das Kostenrecht ist so erklärt, dass man
sich nach der Lektüre eine in Zukunft erleichterte Entscheidung in
der Klausur erhoffen darf.
Der Kommentar erfreut auch durch kleine Details, die man nicht von vornherein
erwarten darf. So werden etwa bei § 41 oder § 55 VwGO, die auf
bestimmte Normen des GVG verweisen, gleich die entsprechenden Vorschriften
mitkommentiert, hier etwa §§ 17 ff. und 169 ff. GVG. Auch die
Einflüsse des Europarechts gerade auf den einstweiligen Rechtsschutz
sind in den Vorbemerkungen zu den §§ 80 ff. VwGO eingängig
und leicht nachvollziehbar beschrieben. Auch das Verzeichnis der Verwaltungsgerichte
bundesweit ist zumindest für das Kolloquium der Auszubildenden hilfreich:
so mancher Prüfer möchte schon einmal wissen, wie viele Verwaltungsgerichte
sich im Bundesland befinden und wo diese denn ihren Sitz haben.
Das Layout des Kommentars ermöglicht eine durchgängige wie auch
eine zielgerichtete Lektüre, da die Schlüsselbegriffe hervorgehoben
sind, der Text aber nicht durch Fundstellen zerstückelt wird.
Insgesamt ist der Kommentar eine echte Bereicherung für die juristische
Ausbildung und die Lektüre ist hilfreich und macht Spaß. Das
Werk ist bereits zum Studium dringend zu empfehlen wie auch angesichts
des gesunden Preis-Leistungs-Verhältnisses zum Kauf anzuraten.
Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2003
Eine Aufgabe besonderen Ausmaßes hat sich der Autor dieses Werkes
vorgenommen: einen Überblick über das gesamtdeutsche Kommunalrecht
zu bieten. Dabei verfällt der Autor nicht der sonst üblichen
Minimalmethode, das Kommunalrecht seines Bundeslandes ausführlich
darzustellen und beizeiten in Fußnoten auf andere Bundesländer
mit ähnlichen Regelungen hinzuweisen, sondern es wird eine Gesamtschau
erstellt, die durch den Einbezug aller Kommunalordnungen diesen Titel
auch verdient und die es des Weiteren unternimmt, die gemeinsamen Bezüge
zu Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht herzustellen.
Die einzelnen Themen und ihre textliche Erfassung werden dabei durch zahlreiche
gestalterische Elemente unterstützt. Zum einen ist der Text wenn
auch dicht geschrieben und relativ klein gedruckt gut strukturiert und
gelayoutet, so dass man sich sowohl anhand der übersichtlichen Gliederungspunkte
wie auch durch die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe zu jeder Zeit
gut zurechtfindet. Die Kapitel werden durch Schaubilder aufgelockert,
die nicht nur Graphiken enthalten, sondern auch Modellrechnungen, etwa
im Kommunalabgabenrecht. Unabhängig davon wird der Leser auch durch
zahlreiche Beispiele und Musterformulierungen in die Materie eingeführt,
wenn es beispielsweise um Satzungen oder bestimmte Bescheide geht.
Auch das Kommunalrecht kann sich europäischen Einflüssen nicht
verschließen, so dass der Autor auf einer im Vergleich zum ansonsten
dicht gedrängten Stoff komfortablen Seitenanzahl die Selbstverwaltung
in Bezug zu Europäischem Recht stellt.
Es ist klar, dass sich aus dem Kommunalrecht nicht alle Teilgebiete als
examensrelevant erweisen können, aber das Potenzial dazu haben mehr
Bereiche als es mancher Jurist annimmt. Gerade über die Kenntnisse
in Grundsatzfragen kann man zu den Korrektoren genehmen Ergebnissen kommen.
Deswegen sollte man bei der Lektüre dieses Werkes auch den Kapiteln
zur Rechtsstellung der Gemeinde, den diversen Aufgabenarten und den Haushaltsgrundsätzen
Beachtung schenken, die allesamt so verständlich gehalten sind, dass
auch Studenten mit wenig Vorliebe für öffentliches Recht die
wichtigsten Grundlagen im Kopf behalten können.
Stark prüfungsrelevante Kapitel wie der Kommunalverfassungsstreit,
das Aufsichtsverfahren und der Satzungserlass sind übersichtlich
dargestellt und aufbautechnisch gut gestaltet. Es hätte jedoch sicher
nicht geschadet, das so vermittelte Wissen anfangs oder am Ende mittels
einer Graphik noch einmal zu visualisieren.
Fraglich bleibt am Ende noch die Zielgruppe des Werkes. Viele Studenten
und Referendare dürften eine nicht gebundene Ausgabe zum Landesrecht
bevorzugen, werden aber bei vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zum Kommunalrecht,
sei es in Hausarbeit, Seminararbeit oder Dissertation nicht um dieses
Standardwerk herumkommen. Für Praktiker ist dieses Kompendium des
deutschen Kommunalrechts schon deswegen unverzichtbar, weil durch die
europaweite Aufwertung der Regionen die Kenntnis des Rechts wenigstens
der Bundeslandnachbarn unabdingbare Voraussetzung ist. Insgesamt ein vorbildliches
Lehrbuch.
Koch / Rubel / Heselhaus, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage,
Verlag Luchterhand 2003
Der Umfang des Werkes ist gleichermaßen erschreckend wie beruhigend:
erschreckend für den Leser, der die Aussicht hat, sich durch knapp
450 Seiten studieren zu dürfen, aber gleichzeitig beruhigend, weil
der Stoff so genau aufbereitet ist, dass man kein zweites Lehrbuch mehr
benötigt. Die Basics des Verwaltungsrechts findet man in diesem Werk
ebenso wie wichtige Einflüsse durch europäisches Recht und etliche
Details, die dem Buch eine überzeugende Abrundung verschaffen.
Grundlegende Informationen werden über die handelnden Personen und
Institutionen des Verwaltungsrechts ebenso vermittelt, wie darüber,
in welchen Handlungsformen diese im Rechtsverkehr oder intern agieren.
Der Verwaltungsakt nimmt auch in diesem Buch eine herausragende Stellung
ein, ist aber nicht so überdimensioniert, als dass man nicht noch
andere Schwerpunkte finden könnte. Ein wenig knapp geraten scheint
die Behandlung des öffentlich-rechtlichen Vertrages, was aber allein
daran liegt, dass sich viele Probleme rund um den öffentlich-rechtlichen
Vertrag erst im Verwaltungsprozessrecht ergeben oder erst an späterer
Stelle im Lehrbuch behandelt werden, etwa beim Thema "Bindung an
Verwaltungshandeln". Leider nicht vorhanden ist ein Prüfungsschema
zum Vertrag, obwohl ein solches bei anderen Themen sehr wohl eingefügt
wurde, etwa durchweg im Staatshaftungsrecht. Auch die generelle Armut
des Werkes an graphischen Darstellungen oder Übersichten verdirbt
den Lernspaß mit diesem Buch ein wenig.
Beeindruckend ist die konsequente Verknüpfung der entscheidenden
Kapitel mit europäischem Recht und dort die korrekte Zitierung der
Verträge sowie die Untermauerung mit aktueller Rechtsprechung.
Die zur Durcharbeit mit Nachdruck zu empfehlenden Schwerpunkte sollte
der Leser in den Verwaltungsvollzug und das Staatshaftungsrecht setzen.
Vor allem das Staatshaftungsrecht ist sowohl hinsichtlich der deutschen
Rechtsgrundlagen wie der europäischen Einflüsse sowohl darstellend
wie dogmatisch klar und schlüssig und kann nach dem ersten Durchlesen
gut nachvollzogen werden. Die Autoren erfinden nicht das Rad neu, sondern
geben dem Leser prägnante Aufbauvorschläge, die er in der Klausur
auch sinnvoll anwenden kann. Ein besonderer Höhepunkt ist die Darstellung
des nahezu unbekannten aber vom BGH anerkannten Anspruchs aus Art. 5 V
EMRK. Schmerzlich an diesem kurzen Abschnitt ist jedoch, dass die Autoren
am Ende offenbar übersehen haben, dass die Nomenklatur der EMRK 1998
geändert wurde.
Das Werk bietet einen leicht zu bewältigenden Einstieg in das deutsche
Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht und vor allem in die europäischen
Bezüge. Der Mangel an Übersichten wird durch gutes Layout und
verständlichen Fließtext überbrückt. Lektüre
und Kauf können guten Gewissens empfohlen werden.
Axmann u.a., Anwaltsrecht I, und Adler u.a., Anwaltsrecht II, Verlag
Boorberg 2003
Pionierleistungen werden stets kontrovers diskutiert und so geschieht
es auch mit dem zweibändigen Werk "Anwaltsrecht", das zur
Umstellung der Referendarsausbildung die Ausbildungsliteratur ergänzen
will. In etlichen Bundesländern wurde die Umstellung des Referendariats
bereits vollzogen und der Schwerpunkt der Ausbildung wahlweise oder verpflichtend
auf die Rechtsanwaltschaft fokussiert. Auch neue Prüfungsgebiete
wie der Schwerpunkt "Rechtsanwalt" in der mündlichen Prüfung
lassen erahnen, dass der Blick in das vorliegende Werk nicht schaden dürfte.
Die optische Gestaltung wurde bewusst modern gehalten. Jedoch ist schon
der Einstieg dazu leicht missglückt angesichts der fragenden und
vielmehr spöttischen Blicke potenzieller Käufer, die rätselten,
was denn "w3-support" auf der Titelseite zu bedeuten habe. Gemeint
ist schlicht das Angebot zusätzlicher Information im Internet. Leicht
widersprüchlich erscheint die Aufmachung von Gliederungen der einzelnen
Kapitel und dem dann folgenden Inhalt. Man erwartet einiges an Information,
erhält danach aber zum Teil Absätze von wenigen Zentimetern
Länge, die wenig Information und statt dessen einen extra hervorgehobenen
"Praxistipp" präsentieren. Das Layout des Textes und der
verschiedenen Elemente wie eben der Praxistipps sowie der Fälle und
Beispiele ist aufgrund der vielen verschiedenen Stile gewöhnungsbedürftig.
Die angebotenen Informationen sind deswegen unübersichtlich trotz
Bemühung um Struktur und graphische Bestandteile.
Inhaltlich muss dem zweibändigen Werk partiell fast schon Einzigartigkeit
attestiert werden. Es gibt kaum Ausbildungsliteratur, die knapp und halbwegs
übersichtlich in das Gebührenrecht oder Steuerrecht einführt.
Andererseits gibt es Kapitel, nach deren Lektüre man sich ernsthaft
nach dem Sinn des Gelesenen fragt. Nicht etwa, dass die enthaltenen Informationen
falsch wären, aber der Nutzen einer gerade einmal 50-seitigen Übersicht
zum Familienrecht, zum Erbrecht, zum Arbeitsrecht oder zum Strafrecht
ist nur dann ersichtlich, wenn man nur die tatsächlich praktisch
nutzbaren Hinweise aufnimmt, die in einzelnen Formulierungsvorschlägen
angeboten werden. Materiell-rechtlich ist das zweibändige Werk leider
keine Konkurrenz für bestehende Ausbildungsliteratur, kann aber der
schnellen Überprüfung eigenen Wissens dienen.
Problematisch ist schließlich die Kommentierung des Werkes durch
Anwälte selbst. Etliche, auch solche, die eigens zur Ausbildung von
Referendaren an den Landgerichten tätig sind, raten vom Kauf des
Werkes ab, weil es keinerlei Examensrelevanz und noch weniger Sinn für
die Praxis besitze. Andere wiederum sind begeistert davon, dass es endlich
einmal Literatur zu Themen der Anwaltschaft gibt, für die es vorher
keine geeignete (Ausbildungs-)Literatur gab, so etwa das Kostenrecht oder
das Berufsrecht. Man kann sich der Meinung der Anwälte nur insoweit
annähern, als dass man notgedrungen seine eigenen Erfahrungen mit
dem Werk sammeln muss.
Für angehende Anwälte, die nicht den Luxus haben, in einer Kanzlei
eine separate Einführung in den Berufsstand zu erfahren, ist das
Werk tatsächlich ein erster Rettungsanker im Berufsdasein. Für
Referendare mit Fixierung auf den Anwaltsberuf ist besonders für
die mündliche Prüfung die Lektüre empfehlenswert. Für
den Rest ist die Lektüre rein fakultativ, sowohl vom Nutzen wie vom
Spaß aus gesehen. Echte prüfungsrelevante Erkennntisgewinne
dürften eher aus klausurmäßig aufbereiteten Lehrbüchern
zu erlangen sein.
Hendler, Staatsorganisationsrecht, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2003
Für jeden Studenten ist es eine Freude gleich in der Einleitung eines
Lehrwerkes zu lesen, dass sich der Autor bemüht hat, der zeitlichen
Verknappung des Studiums und der so nötigen Komprimierung des Lernstoffes
Rechnung zu tragen. Die dabei verwendeten Elemente zur Unterstützung
der Rezeption des behandelten Stoffes sind vielseitig und somit schon
theoretisch für eine Vielzahl von Lesern zur tatsächlich raschen
und effektiven Durcharbeitung geeignet. Der Autor verlässt sich nicht
auf die textliche Vermittlung der Materie, sondern ergänzt diese
durch anspruchsvolle Graphiken, Übersichten und Schemata. Nicht zu
kurz kommen im Anschluss an den Text die Lösungen der Übungsfälle,
immerhin sechs an der Zahl, sowie innerhalb des Textes kleinere Übungsaufgaben
und Kontrollfragen, die ebenfalls im Anhang ausführlich behandelt
werden. Auch im Text finden sich extra abgehobene Klausurhinweise sowie
übersichtliche Aufbauvorschläge für Prüfungen aller
Art.
Inhaltlich schafft es der Autor trotz des begrenzten Platzangebots von
knappen 160 Seiten die wesentlichen Themen des Staatsorganisationsrechts
verständlich zu behandeln. Neben den Staatsprinzipien werden die
Staatsorgane, die Gesetzgebung und die Verfassungsgerichtsbarkeit ausführlich
erörtert. Wer sich daran stört, dass in den einzelnen Kapiteln
zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Schemata vorhanden
sind, der möge in das Inhaltsverzeichnis sehen, wo er sauber gegliederte
Aufbauvorschläge exzerpieren kann. Beachten sollte man jedoch, dass
die Verfassungsbeschwerde, thematisch zu den ebenfalls nicht behandelten
Grundrechten passend, nicht dargestellt wird.
Schade ist, dass im Rahmen der Verfassungsrechtsbehelfe nicht wenigstens
kurz auf europarechtliche Besonderheiten eingegangen wird, wo doch ein
eigenes Kapitel zu Art. 23 GG geschaffen wurde, das Europarecht ansonsten
also sehr wohl beachtet wurde.
Das vorliegende Werk erfüllt ohne Bedenken den Zweck, den Studenten
eine gelungene Einführung in das Staatsorganisationsrecht zu bieten.
In Kombination mit Klausuren oder anderen Fallsammlungen könnte sogar
eine ausreichende Examensvorbereitung gewährleistet sein, da man
bei Beherrschung der Grundlagen in jeder Klausur zu sinnvoller Argumentation
fähig ist.
Epping, Grundrechte, Verlag Springer 2003
Wenn ein Werk dem Leser schon zu Beginn die Arbeit mit den Grundrechten
so erleichtern möchte, wie dies hier der Fall ist, und das durch
ein überzeugendes Gesamtkonzept auch schafft, kann man zu einem so
gelungenen Markteinstieg nur gratulieren. Die Vorteile dieses Lehrbuchs
findet der Leser sowohl in der sichtbaren und unsichtbaren Führung
durch den Stoff, sondern auch in der Gewissenhaftigkeit der Aufbereitung
der Materie, die die Autoren schon darin erkennen lassen, dass sie die
Interessen des Lesers antizipieren und ihm diverse Verzeichnisse vorlegen,
je nachdem, ob er die Grundrechte sukzessive bearbeiten will, zunächst
nur allgemeine Lehren studieren möchte oder sich gar nur für
eine der zahlreichen Übersichten interessiert, die im Buch verteilt
sind.
Der Text ist mit einem guten Layout versehen und entlastet den Leser durch
eine Vielzahl von Übersichten, Graphiken, Schemata und gekennzeichneten
Klausurhinweisen. Hinzu kommen immer wieder lange Ausschnitte aus wichtigen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zwar anstrengend zu
lesen sind, aber der Vertiefung des Stoffes ungemein nützen: welcher
Student macht sich schon die Mühe, die angegebenen Fundstellen in
der Gesetzessammlung des Bundesverfassungsgerichts nachzuschlagen?
Im Buch enthalten sind auch zahlreiche Fälle, an deren Lösung
sich der Leser passend zum gerade behandelten Grundrecht versuchen kann.
Ob diese richtig ist, kann er aber im Buch selbst nicht nachsehen, sondern
muss oder kann dies auf der Homepage des Verlages tun. Auf diese Weise
ist ein Anreiz geschaffen, den Fall tatsächlich klausurmäßig
zu lösen und man kann sich bei rechtzeitiger Beschäftigung mit
dem Werk auch die geplanten Aktualisierungen im Netz zu Gemüte führen.
Passend zu den Grundrechten im materiellen Bereich wird in einem eigenen
Kapitel auch die Verfassungsbeschwerde behandelt. Sowohl in diesem Bereich
wie auch in entsprechenden anderen Kapiteln, so bei Art. 2 GG, werden
die europarechtlichen Einflüsse nicht vergessen und eingängig
beschrieben.
Dieses Lehrbuch ist für Studenten jeden Semesters geeignet wie kein
zweites. Selten werden die Grundrechte so kompakt und dennoch prägnant
und detailbewusst erörtert. Dieses Buch ist ein klarer Kauftipp und
eine Pflichtlektüre vor Übungen und Examen!
Streinz, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Das Lehrbuch von Streinz ist ein Klassiker im Bereich Europarecht. Dazu
wird ein Lehrbuch aber nicht nur durch die Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Reihe, hier den "Schwerpunkten", sondern durch qualitativ
überzeugenden Inhalt. Gerade beim Europarecht kann man für den
Leser vieles unnötig verkomplizieren und Seiten mit EuGH-Rechtsprechung
ausfüllen, die man besser zu einfachen und eingängigen Erklärungen
ebendieser Rechtsprechung nutzen sollte.
Das Werk von Streinz bietet schon vom Aufbau her eine gute Orientierung.
Die zahlreichen Beispielsfälle sind grau hinterlegt, etliche Grafiken
bieten zusätzliche Übersicht, Text und Fußnoten sind angenehm
lesbar gestaltet und verursachen nicht schon nach wenigen Minuten Kopfschmerzen.
Ein nicht alltäglicher Service ist das ausführliche Rechtsprechungsverzeichnis
mit zugehörigen Fundstellen und vor allem die Übersicht zu Übungsfällen
in der deutschen juristischen Literatur mit entsprechenden Ortsangaben.
Auch die Auflistung wichtiger Internetadressen sorgt für einen erleichterten
Einstieg in die schwierige Materie.
In jedem Europarechtslehrbuch werden die wesentlichen Grundzüge des
Europarechts erklärt und so auch in diesem Werk. Interessant sind
deshalb vor allem bestehenden Unterschiede und Besonderheiten. Im Gegensatz
zu anderen Europarechtslehrbüchern vertieft der Autor die Materie
der EMRK nicht, sondern erwähnt die Schnittpunkte zum EU- und EG-Recht.
Relativ knapp ausgefallen ist die Behandlung der Grundrechtecharta. Gelungen
ist bereits zu Beginn des Buches die Darstellung der weiteren Perspektiven
Europas nicht nur innerhalb der Gemeinschaft, sondern auch im Rahmen der
KSZE und der Assoziierung weiterer europäischer Staaten. Lesenswert
ist der kurze aber wichtige Abschnitt zur Unterscheidung der Rechtsnatur
von EG und EU sowie zum in Deutschland immer wieder diskutierten Thema
der Kontrolle europäischen Handelns aus Sicht des Bundes und der
Länder. Die Behandlung des einstweiligen nationalen Rechtsschutzes
wird ebenfalls sehr eingängig dargestellt und kann in dieser Form
problemlos in einen Kommentar übernommen werden.
Im Vergleich mit anderen, bereits hier besprochenen Werken (z.B. Ahlt/Deisenhofer
im Januar 2004) ist die Darstellung der Klagearten trotz des großen
Umfangs des Buches und wegen des Umfangs anderer Kapitel wie des Beihilfenrechts
nicht optimal gelungen. Zwar werden aktuelle Probleme besprochen, jedoch
auch teilweise handwerkliche Schwächen offenbart, wenn etwa wie bei
der Behandlung von Art. 241 EG Behauptungen aufgestellt werden, die dem
Text des EG-Vertrages widersprechen, jedoch nicht durch eine Fußnote
oder eigene Erklärungen hinreichend begründet werden.
Dieses Lehrbuch ist für jeden Studenten als Einstieg ins Europarecht
geeignet. Die vorhandenen Mängel sind für das Studium und die
Examensvorbereitung im Pflichtfachbereich nur von untergeordneter Bedeutung.
Für den Wahlfachbereich ist aber jedenfalls die Beschäftigung
mit Werken, welche die Verschränkung mit der EMRK (so Herdegen, vgl.
Januar 2004) und das Prozessrecht (so König/Pechstein/Sander, vgl.
Januar 2003) stärker hervorheben, notwendig.
Sander/Sigloch, Fälle zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht,
Verlag Vahlen 2004
Fallsammlungen im öffentlichen Recht haben anders als im Zivilrecht
stets mit konkurrierenden Ansprüchen der Leser und Käufer zu
kämpfen. Zum einen möchte man nicht für jedes Rechtsgebiet
eigene Fallsammlungen haben, sondern am liebsten alles in einem Werk versammelt
sehen. Andererseits sollen nicht nur die "Klassiker" aufbereitet
werden und am besten auch noch moderne Anforderungen an das öffentliche
Recht mit berücksichtigt sein.
Das vorliegende Werk bemüht sich um die Erfüllung möglichst
vieler dieser Ansprüche. Dies kann man daran sehen, dass nicht nur
Verfassungsrecht, sondern auch Verwaltungsrecht Bestandteil der 18 Fälle
ist. Dies können die Autoren deswegen wagen, da sie unter dem Thema
"Wirtschaftsrecht" Bezüge im öffentlichen Recht herausarbeiten,
die eine Fallsammlung zum Staatsrecht oder zum Verwaltungsrecht so nicht
verwenden könnte, folglich ein Vorteil für den Leser. Fast schon
tagesaktuell ist die Einbettung von Art. 12 GG und Art. 14 GG in die ersten
beiden Fälle sowie das Gaststättenrecht in einen "Biergarten"-Fall
gelungen. Auch für die Formalia ist gesorgt, indem am Ende des Buches
die Prüfungsschemata der behandelten Klagen dargestellt werden, wobei
kleinere orthographische Lapsi zu verzeichnen sind.
In einigen Fällen werden leider auch die gefürchteten "durchgekauten"
Klassiker in Angriff genommen, so etwa die Pflichtexemplarentscheidung
des Bundesverfassungsgerichts oder die Rücknahme europarechtswidriger
Subventionen. Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird im Übrigen
thematisch gut aufbereitet. Der fleißige Leser wird Sachverhalte
zur Pressefreiheit, Verbraucherschutzrecht, Gewerbeordnung und Gaststättengesetz
ebenso finden wie die beliebten Zulassungsentscheidungen von Gemeinden
oder die Neubetrachtung von Handwerksberufen.
Das Layout ist übersichtlich gestaltet und die ausführliche
Nachweispraxis in den Fußnoten geben ein Gefühl der wissenschaftlichen
Absicherung beim Bearbeiten der Fälle. Auch die klausurmäßige
Lösung der Fälle erleichtert die Übertragung auf selbst
zu bewältigende universitäre Anforderungen. Leider fehlt zu
den Fällen eine eigene Gliederung und der Lösungstext beginnt
meist unmittelbar nach Ende des Sachverhalts, so dass man nur unter Einsatz
gesonderter Abdeckblätter vermeiden kann, sofort einen Teil der Lösung
zu erblicken. Im Inhaltsverzeichnis vermisst man einen genauen Hinweis,
welche Thematik in den jeweiligen Fällen behandelt wird, und so erfährt
man dies erst beim Nachschlagen des Sachverhalts.
Das Buch ist dennoch eine gute Ergänzung zum üblichen Lehrbuchkanon:
Seltene Rechtsgebiete sind der klare Trumpf dieses Lehrbuchs und die Bearbeitung
der Fälle sollte vor der Übung für Fortgeschrittene und
vor dem Examen mindestens einmal angegangen werden.
Hillgruber / Goos, Verfassungsprozessrecht, Verlag C.F. Müller 2004
Lehrbücher zum Prozessrecht sind wie kaum andere Werke zur Prüfungsvorbereitung
im Studium unverzichtbar. Nirgendwo sonst kann man sich losgelöst
von allen im Allgemeinen überwiegenden materiell-rechtlichen Fragestellungen
ganz auf die ebenfalls punkteträchtige Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
beschränken. Um daher bei Lesern erfolgreich sein zu können,
muss die Aufbereitung des Stoffes besonders gut gestaltet sein, da gerade
im Rahmen der Zulässigkeit, so verpönt diese Aussage bei Rechtslehrern
auch ist, ein bestimmtes Schema unnachgiebig im Gehirn abrufbar sein muss,
um es dann nach Bedarf in der Klausur anzupassen.
Im vorliegenden Werk wird dem Leser die im ersten Examen eminent wichtige
Verfassungsgerichtsbarkeit in den examensrelevanten Schwerpunkten vermittelt.
Das bedeutet, dass, der praktischen Erfolgsquote des Verfahrens zum Trotz,
die Verfassungsbeschwerde den größten Raum einnimmt und nahezu
25% des Inhalts bestreitet. Dass leider erst am Ende dieses langen Kapitels
eine kleine Prüfungsübersicht abgedruckt wird und auch nur ein
Fall die umfangreichen Ausführungen umrahmt, ist sehr bedauerlich.
Erfreulich ist die ausführliche Behandlung der Verfahren des Art.
100 GG. Sowohl die klassischen deutschen Prüfungsprobleme werden
ausführlich erörtert wie auch die europäischen Einflüsse
auf bestimmte Punkte nicht vergessen. Ein Schattendasein in sonstiger
Ausbildungsliteratur führt das Normverifikationsverfahren mit den
unverzichtbaren Bezügen des Staatsrechts zum Völkerrecht. Gerade
dieses Kapitel ist sehr zur Lektüre zu empfehlen!
Gelungen ist auch die umfangreiche Darstellung zum einstweiligen Rechtsschutz
vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zu anderen Werken werden
hier nicht nur Grundzüge erläutert und hilfsweise auf verwaltungsgerichtliche
Strukturen verwiesen, sondern der Prüfungsaufbau wird detailliert
und kritisch dargestellt, so dass man sich in der Klausur im Zweifel durch
Sachkenntnis anstelle von Analogiefähigkeit hervortun kann. Ebenfalls
behandelt wird das Parteiverbotsverfahren, was angesichts der Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts zur NPD in Zukunft erhöhte Prüfungsrelevanz
haben dürfte.
Leicht enttäuschend im Detail ist das Kapitel zum Zusammenspiel von
BVerfG, EuGH und EGMR. Enttäuschend deshalb, weil die Autoren in
der Zitierung der europäischen Verträge nicht einheitlich vorgehen
und zum Teil in der Überschrift die Gerichtshöfe EuGH und EGMR
vertauschen. Inhaltlich ist das Kapitel aber ebenfalls eine Bereicherung,
vor allem für den Wahlfachbereich.
Das Buch ist im Studium als Ergänzung zu normalen Staatsrechtsbüchern
ein echter Gewinn, wenn man sich mit den fehlenden ausführlichen
Übersichten und den wenigen Fällen zurecht findet. Spätestens
zum Examenstermin sollten auch die Sonderkapitel dieses Werkes gelesen
worden sein.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bände 1-106, Verlag
Mohr Siebeck 2004
Etwas überraschend an dieser Stelle ist die Vorstellung einer Rechtsprechungssammlung
auf CD-ROM schon, da man den Inhalt der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
nicht ernsthaft anzweifeln kann. Jedoch kann das Medium sehr wohl auf
die Anwendbarkeit für den Nutzer untersucht werden, da allein schon
denjenigen Juristen, die sich berufsmäßig ständig mit
den Entscheidungen des BVerfG beschäftigen müssen, der schnelle
Klick auf dem Bildschirm und die Übernahme von Zitaten im Vergleich
zum mühseligen Suchen und Kopieren der gedruckten Bücher schon
der Theorie nach enorm viel Zeit und Geduld einsparen dürfte.
Neben der reinen Textlektüre bietet das Programm zahlreiche Funktionen,
die die Arbeit mit den Entscheidungen des BVerfG zu einem wissenschaftlichen
Vergnügen machen. Sämtliche Entscheidungen sind untereinander
verlinkt, so dass man bei Querverweisen auf andere Urteile in den einzelnen
Entscheidungen diese einfach anklicken kann, um zur entsprechenden Stelle
zu gelangen. Des Weiteren kann man innerhalb der Urteile Markierungen
in verschiedenen Farben anbringen und sich die eigenen Markierungen dann
nach Farben sortiert auflisten lassen. So kann man die Entscheidungen
nach einzelnen Schlagworten sortieren und die Fundstellen übersichtlicher
als auf jede andere Weise aufbereitet bekommen. Ebenfalls möglich
ist die Stichwortsuche innerhalb der 106 Bände der Entscheidungssammlung
und ermöglicht so erstmals die vergleichende Analyse der Urteile
in kurzer Zeit. Weitere Annehmlichkeiten bereitet die Möglichkeit,
sich zu jeder Entscheidungen Notizen anzufertigen und diese zu speichern,
um sie sich später nach bestimmten Kriterien sortiert wieder anzeigen
zu lassen.
Der Preis der Sammlung auf CD-Rom wird sicherlich für Studenten unüberwindlich
sein, aber zahlreiche Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter werden
für die nötigen 398 EUR eine dermaßen große Recherchequalität
und Zeitersparnis erhalten, dass eine Anschaffung durchaus im Bereich
des Machbaren liegen dürfte. Dieses Medium ist aufgrund seiner einfachen
Bedienung und hohen Benutzerfreundlichkeit ein enormer Gewinn für
die juristische Forschung.
Schweitzer / Weber, Handbuch der Völkerrechtspraxis der Bundesrepublik
Deutschland, Verlag Nomos 2004
Das Völkerrecht bleibt für viele Studenten und Wissenschaftler
trotz jahrelanger Beschäftigung oft nur eine internationale Angelegenheit,
zu gering scheint die Auseinandersetzung deutscher Fachgerichte mit den
zahlreichen Verschränkungen der Rechtsmaterien Völkerrecht und
Staatsrecht. Dieser vermeintliche Irrtum wird durch das vorliegende Werk
fundamental widerlegt. Auf fast 900 Seiten wird die völkerrechtliche
Praxis der Bundesrepublik Deutschland nicht nur in Gerichtsurteilen dargestellt,
sondern die Themen, auf die jeweils Bezug genommen wurde, werden auch
erläutert.
Dadurch wird schon formell dem wissenschaftlich arbeitenden Juristen soviel
Zeit gespart, dass er sich schon aus diesen Gründen das Werk kaufen
müsste. Denn wer sich schon einmal damit abgemüht hat, die Rechtsprechung
deutscher Gerichte zu völkerrechtlichen Themen aus den wenigen Quellen
in der deutschen Lehrbuch- und Zeitschriftenliteratur herauszufiltern,
wird wissen, wie wertvoll ein solches Kompendium ist.
Erwartungsgemäß umfangreiche Kapitel befassen sich mit der
Vertragsabschlusskompetenz Deutschlands und der Transformation der völkerrechtlichen
Verträge in innerdeutsches Recht, dazu mit den richterlichen Entscheidungen
als wichtiger Rechtserkenntnisquelle im Völkerrecht sowie den Diplomatischen
und Konsularischen Missionen. Die knappe Behandlung der Europäischen
Menschenrechtskonvention ist nur scheinbar: nicht nur in einem Kapitel
zur EMRK selbst werden Bezugspunkte zu Konvention und EGMR aufgegriffen,
sondern auch in anderen Kapiteln, so zur Rezeption internationaler richterlicher
Entscheidungen oder zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
Als besonders lesenswertes Kapitel soll die Behandlung der völkerrechtlichen
Verantwortlichkeit auf der Basis der mittlerweile in den Sartorius II
aufgenommen UN-Resolution 56/83 aus dem Jahr 2001 empfohlen werden. Auch
das neuerdings prüfungsbeliebte Völkerstrafrecht ist in einem
übersichtlichen Kapitel hervorragend aufbereitet.
Die Gestaltung des Werkes ist hervorragend gelungen, wenn man bedenkt,
dass hunderte gerichtliche Entscheidungen so eingearbeitet werden mussten,
dass der Lesefluss trotzdem erhalten bleiben kann. Die Texte der Entscheidungen
sind vom Fließtext grau abgehoben, Schlüsselbegriffe sind zusätzlich
fett gedruckt. Einzig die Wahl von Verweisungen im Text selbst schmälert
das Lesevergnügen.
Man kann nicht viel zu diesem fantastischen Buch sagen außer: Lesen,
Bearbeiten, Kaufen!
Fleiner / Fleiner, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage, Verlag Springer
2003
In einer ehrwürdigen Reihe erscheinend präsentiert sich das
fast 700 Seiten umfassende Konvolut in äußerst ansprechender
und professioneller Aufmachung. Die schon umfangreiche Inhaltsübersicht
wird durch ein ausuferndes Inhaltsverzeichnis noch übertroffen. Auf
Verzeichnisse wurde außer einem kurzen Literaturverzeichnis zur
Primärliteratur der philosophischen Klassiker bewusst verzichtet,
was zwar schade ist, da ein williger Leser, der sich durch das Werk durcharbeitet
gerne noch weiterführende Literatur vorgefunden hätte, doch
ist diese Entscheidung durchaus verständlich und durch den Verweis
auf eine Internetseite mit weiteren Nennungen auch entschuldbar. Durch
die äußerst knapp gehaltenen Unterkapitel, die teilweise nur
wenige Sätze umfassen, könnte sich der Leser eigentlich gut
und schnell durch das Buch bewegen, doch aus unerfindlichen Gründen
haben die Autoren teilweise fragwürdige Überschriften für
die einzelnen Kapitel gewählt, die keinen Rückschluss auf den
Inhalt erlauben und teilweise eher als Metaphern gedeutet werden können.
Weiterhin ist es auch befremdlich, dass grundsätzlich auf Fußnoten
verzichtet wurde. Natürlich hätte dies den Umfang des Buches
exorbitant und vielleicht unangemessen erweitert, doch setzt die wissenschaftliche
Rezeption vorgefertigter Meinungen ohne Referenzen einiges Vertrauen von
Seiten des Lesers voraus.
Die Sprache ist recht einfach strukturiert und erlaubt es das Buch wie
ein Geschichtsbuch leicht durchzulesen. Insofern werden komplexe Zusammenhänge
simplifiziert und auch dem Studienanfänger zugänglich gemacht.
Denn komplex sind die Inhalte allemal und es ist sehr löblich, dass
auch die philosophischen Wurzeln nicht vergessen wurden, sondern im Gegenteil
sogar ausführlich dargestellt werden, so dass auch die Wahlfachgruppe
Rechtsphilosophie angesprochen werden kann. Im Vergleich zur Vorauflage
neu eingefügt wurde unter anderem das umfangreiche Kapitel zu den
Menschenrechten. Dem Untertitel "Über die konstitutionelle Demokratie
in einer multikulturellen globalisierten Welt" entsprechend ist es
auch sinnvoll die Probleme anzusprechen, denen sich die modernen Staaten
zu stellen haben, zu denen die Menschenrechtspolitik insbesondere gehört.
Aktuelle Bezüge zum politischen Geschehen z.B. dem Irakkrieg erleichtern
dem Leser zudem das praktische Verständnis der Theorie. Jedoch verfallen
die Autoren zu oft dem Anreiz ihre eigene Meinung zu präsentieren.
Dies erfolgt nicht in der Gegenüberschau mehrerer Literaturmeinungen
oder öffentlicher Tendenzen, sondern aus dem ganz spezifischen Weltbild
der Autoren heraus, das vor allem von der drohenden Gefahr beseelt ist,
die die USA mit ihren hegemonialen Ansprüchen für die politische
Balance darstellen. Auch die Ansicht, dass Staaten nicht das Recht zugestanden
werden dürfte, den Inhalt und die Durchsetzungsmöglichkeit der
Menschenrechte zu bestimmen, kann argumentativ angezweifelt werden. Der
Fakt, dass in einem Lehrbuch die geäußerte Meinung nur eine
Sicht der Dinge ist und als solche dargestellt und relativiert werden
müsste, wird in diesem Buch nicht verfolgt. Dies stellt für
einen kritischen Leser und für einen Studienanfänger kein großes
Problem dar, da der erste die Subjektivität entlarven kann und der
zweite vorerst nur einen Überblick braucht; für diese Leser
ist das vorliegende Werk interessant. Doch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
und in Vorbereitung auf das Examen muss auf jeden Fall die Relation zu
anderen Meinungen hergestellt werden.
Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 7. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003
Lehrbücher für das Studium und weite Teile des Referendariats
müssen vor allem eine Eigenschaft haben: den Prüfungsstoff übersichtlich
zusammenfassen und sinnvoll erklären. Diese Kriterien erfüllt
das vorliegende Werk wie kein zweites. Die Klagearten sind nicht kreuz
und quer in allgemeine und besondere Sachurteilsvoraussetzungen aufgespalten,
sondern werden je nach behandelter Klage vollzählig und sukzessive
aufgezählt. Nur so ist es dem Leser auch möglich, nur einzelne
Klagen zu bearbeiten. Neben den "Standard"klagearten wird auch
der vorläufige Rechtsschutz intensiv besprochen und auch auf Sondergebiete
wie etwa die Organklage und die Normerlassklage eingegangen.
Bemerkenswert ist vor allem die Detailgenauigkeit, mit der auch auf nicht
erwartete aber mögliche Prüfungspunkte eingegangen wird. So
vergisst der Autor nicht, bei den entscheidenden Stellen in der verwaltungsprozessualen
Zulässigkeit auch auf das Europarecht zu verweisen und dieses auch
richtig zu zitieren oder komplizierte Streitigkeiten, etwa bei §
80 VwGO prägnant abzufassen. Besonders lesenswert ist auch das Kapitel
zum vorbeugenden Rechtsschutz, in welchem wichtige dogmatische Grundlagen
prüfungsgeeignet erklärt werden.
Ein wichtiges Kriterium für den Leser dürfte sein, dass in der
Begründetheit der einzelnen Klagen auch auf materiell-rechtliche
Probleme eingegangen wird, die man üblicherweise nicht in Lehrbüchern
zum Prozessrecht auffinden wird, so etwa die Kriterien bei Abwägungs-
und Ermessensentscheidungen, die Prüfung einer Rechtsverordnung oder
einer Satzung. Auch Staatshaftungsinstrumenten wie der Folgenbeseitigungsanspruch
werden an passender Stelle erläutert.
Das Layout ist in den Werken des Verlages gleich gehalten und unterstützt
die inhaltliche Übersichtlichkeit. Graphische Elemente erleichtern
die Lektüre ebenso wie die Hervorhebung repetitiver Passagen. Was
der Leser zur Vollständigkeit vermissen dürfte, sind Beispielsfälle.
Was vor allem Referendaren nützen würde, wären neben den
Formulierungsbeispielen für das Gutachten auch Musterbeispiele für
verwaltungsgerichtliche Klagen oder Widersprüche. Dies wäre
jedoch geeignet, den Rahmen des Lehrbuches zu sprengen.
Das Fazit ist einfach und wiederholt schon die oben vorweggenommene Erkenntnis:
Das Buch hält, was es verspricht, und ist für das Studium eine
unbedingte Empfehlung.
Schlaich / Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004
Gleichzeitig examensunterstützend und doch auch dogmatisch anspruchsvoll
zu sein, kann nicht jedes Buch, noch dazu ein selbst genanntes Kurz-Lehrbuch
sein. Das vorliegende Werk jedoch erfüllt beide Ansprüche in
der gebotenen Umfänglichkeit und vermag sowohl Studenten wie Wissenschaftler
für sich einzunehmen. Der Grund hierfür liegt darin, dass neben
den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch nicht alltägliche
Themen wie die Durchsetzung der Urteile des Gerichts oder die Bindungswirkung
der Entscheidungen relativ ausführlich behandelt werden und auch
für theoretische Kapitel wie die Stellung des Bundesverfassungsgerichts
zum Europäischen Gerichtshof der EG und zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte der EMRK Platz bleibt. Gerade letztere sind in
ihrer Ausführlichkeit beispielhaft für den hohen wissenschaftlichen
Charakter des Werkes, das nicht nur breit getretenes Wissen noch weiter
auswalzt, sondern intelligente Gedankengänge aufzeigt und so den
Problemblick des Lesers auf europäischer Ebene schärft.
Die Verfahren vor dem BVerfG sind umfassend dargestellt und zu Beginn
des jeweiligen Kapitels mit einem Lösungsvorschlag versehen. Auch
nicht bekannte Verfahren, für die alleine das BVerfG zuständig
ist, kommen zur Sprache und der Leser kann sich mit der Präsidentenanklage,
dem Parteiverbotsverfahren oder dem Verfahren zur Grundrechtsverwirkung
auseinander setzen.
Wichtig ist die Erörterung von bestimmten allgemeinen Themen vor
den einzelnen Verfahrensarten, etwa dem Zustandekommen der Urteile in
den Senaten und der Bedeutung von Sondervoten. Mit dem Wissen hierüber
kann man vor allem in der mündlichen Prüfung punkten.
Für Föderalisten interessant ist die Gegenüberstellung
des BVerfG zu den Landesverfassungsgerichten und politisch stets aktuell
und als besonders lesenswert zu empfehlen ist das letzte Kapitel zur Staatsfunktion
des BVerfG im Zusammenspiel oder in Konfrontation mit den übrigen
Gewalten.
Im Detail zu empfehlen ist die Lektüre des Unterpunktes "keine
Superrevisionsinstanz" im Rahmen der Verfassungsbeschwerde, da sich
mancher Student und spätere Rechtsanwalt über die Bedeutung
dieses Grundsatzes nie klar wurde und er an dieser Stelle kompakte Aufklärung
erfährt.
Layout und Text sind gut gestaltet und erleichtern die Lektüre in
erheblichem Maße. Das Buch ist schlicht gesagt eine echte Bereicherung
für den juristischen Geist, weil es das tut, was ein Jurist können
soll: Klar und einfach Kompliziertes darstellen. Uneingeschränkt
lesenswert.
Krüger-Knief, Juristen-Jahrbuch 2004, 20. Jahresausgabe, 1. Auflage
2004, Verlag Boorberg
Das hier vorzustellende Juristen-Jahrbuch ist kein Lehrbuch. Statt dessen
will es ein praktischer Ratgeber für den Juristenalltag sein, indem
es zahlreiche Informationen aufbereitet, deren Suche den sowieso gestressten
Praktiker unnötig viel Zeit kosten könnte. Trotz des Mediums
Internet ist ein solches Begleiter immer dann interessant, wenn Arbeit
an Orten erledigt werden muss, an denen eben gerade kein Netzzugang besteht.
Die wesentlichen Bestandteile des Jahrbuches, streng juristisch unterteilt
in einen Allgemeinen Teil und besondere Fachgebiete, sollen ausschnittsweise
vorgestellt werden. Es finden sich die Adressen und Kontaktmöglichkeiten
zahlreicher Gerichte, Behörden, national wie international, Versorgungswerke
und Rechtsanwaltskammern. Enthalten ist neben einem Jahreskalender für
Termine auch ein ewiger Kalender, der so manchem Studenten im Examen das
Leben erleichtern könnte, wäre er denn zugelassen. Es gibt des
Weiteren eine Übersicht zum Mahnverfahren mit den zuständigen
Gerichten und den wesentlichen Forderungen, außerdem eine Einsteigerübersicht
für juristische Recherche und Arbeit im Internet. Obligatorisch ist
der Abdruck der geltenden Gebührentabellen sowie der geltenden Steuersätze
für Einkommen, Erbschaften und Schenkung.
Für die Ausbildung praktisch hoch interessant sind die Kapitel zum
Schuldnerverzug, zu den Verjährungsfristen in zahlreichen Gesetzen
und zu Fristen für Rechtsbehelfe, Widerruf und Kündigung. Die
arbeitsrechtlichen Kapitel sind für die Examina eher unbrauchbar,
für Studenten mit Nebenjobs aber durchaus lesenswert.
Das Jahrbuch ist kompakte und hilfreiche Information im Arbeitsalltag
was will man als Jurist mehr?
Bogdandy (Hrsg.), Europäisches Verfassungsrecht, 1. Auflage,
Verlag Springer 2003
Kein Lehrbuch im klassischen Sinn erwartet den Leser mit diesem Werk,
sondern eine Sammlung kluger Gedanken renommierter Autoren, die diese
zum Teil lehrbuchhaft aufbereitet haben. Dabei werden nicht nur typische
öffentlich-rechtliche Themen problematisiert, sondern auch Ausflüge
in die Politikwissenschaft und ins Kartellrecht unternommen, um den Blick
auf die europäische Verfassungslage abzurunden. Nicht in diesem Buch
enthalten sind allerdings Darstellungen der Verfassungen europäischer
Staaten, sondern es geht allein um die dogmatische und pragmatische Untersuchung
der Verfasstheit des Rechtsraumes Europa.
Man kann trotz des auf dem Europäischen Recht liegenden Schwerpunktes
nicht automatisch behaupten, dass nur Interessenten an den Wahlfächern
Europarecht und Völkerrecht Nutzen aus diesem Buch ziehen können.
Durch die vielen Rückbezüge und Querverweise, die durch die
Autoren in den einzelnen Beiträgen geleistet werden, ist jeder, der
sich mit dem Verfassungsrecht, auch dem nationalen, beschäftigt,
potenzieller Leser dieses Kompendiums und auch Nichtjuristen werden in
den allgemeinen Überlegungen zur Konstitutionalisierung Europas zahlreiche
Anregungen finden, allen voran Wirtschaftswissenschaftler, Politologen
und Philosophen.
Die Inhalte der einzelnen Beiträge alle darzustellen würde den
vorgebenen Rahmen sprengen und auch Einzelkritik würde der Komposition
des Werkes nicht gerecht werden. Auffallend ist jedoch die teilweise deutlich
herausstechende Erfahrung einiger Autoren in der kompakten Darstellung
eines Themas, ohne dass es wie ein Ausschnitt aus einer schon bestehenden
Arbeit wirkt oder wie ein wissenschaftlicher Abriss ohne Nutzen für
den studentischen Leser.
Als lesenswert hervorzuheben sind die Beiträge von Uerpmann und Schroeder,
in denen die Beziehungen der Europäischen Gemeinschaften zu GATT
und WTO sowie zur EMRK bzw. die Beziehungen zwischen EG und EU erläutert
werden. Für die juristische Ausbildung von besonderem Wert sind von
Bogdandys Ausführungen zu den europarechtlichen Prinzipien sowie
die Darstellung von Kühling zu den Grundrechten der Europäischen
Gemeinschaften. Für jeden Leser aus rein praktischen Gesichtspunkten
interessant ist die Übersicht von Kadelbach über die Rechte,
die aus der Unionsbürgerschaft erwachsen.
Das Werk wird für die wissenschaftliche Arbeit an verfassungsrechtlichen
Themen ein abwechslungsreicher und zuverlässiger Begleiter sein.
Für die Ausbildung ist das Werk (mit Abstrichen) gut geeignet, erfordert
aber ein gewisses Quantum an Vorwissen.
Schorlemer (Hrsg.), Praxis-Handbuch UNO, 1. Auflage, Verlag Springer
2003
Das vorliegende Werk ist eine Sammlung hoch aktueller rechtlicher und
politischer Abhandlungen rund um die Vereinten Nationen, ist aber nicht,
wie es der Titel vermuten lassen könnte, ein Kompendium, das den
Leser mit der UNO von Grund auf vertraut macht oder in ausbildungsgeeigneter
Weise wichtige Erkenntnisse darstellt. Man könnte beinahe von einer
verdeckten Festschrift sprechen, da die Widmung des Buches einem Rechtsgelehrten
der Universität Dresden ausgesprochen ist.
Die Themenvielfalt des Buches ist trotzdes nur geringen Ausbildungsbezugs
ein guter Grund, in diesem Werk zu schmökern, werden doch nicht nur
dringende völkerrechtliche Probleme behandelt, so der Staatenzerfall
in der Dritten Welt und Rechtsfolgen für die Staatengemeinschaft
oder etwa die sich stetig fortentwickelnde internationale Strafgerichtsbarkeit,
sondern auch ganz praktische Materien wie etwa die Öffentlichkeitsarbeit
der UNO inklusive einem Kapitel zum amtierenden Generalsekretär Kofi
Annan geben dem Leser einen Einblick in die Varianz der Geschehnisse rund
um die Vereinten Nationen. Ebenfalls lesenswert ist das Buch deswegen,
weil Koryphäen des Völkerrechts wie Tomuschat und Eide, zudem
in englischer Sprache, zur zeitlosen Debatte um den Stand der Menschenrechte
Beiträge geliefert haben.
Auch in der übrigen rechtlichen Diskussion nicht stets an erster
Stelle behandelte aber völkerrechtlich relevante Themen werden angesprochen,
so etwa die Frauenpolitik der Vereinten Nationen und der endlich erfolgte
Beitritt der Schweiz zur UNO.
Bedauerlich ist, dass einige Beiträge, die tatsächlich klausurrelevante
oder wenigstens für wissenschaftliche Arbeiten relevante Erkenntnisse
hätten liefern können, viel zu knapp ausgefallen sind, etwa
der Beitrag zum einstweiligen Rechtsschutz internationaler Gerichtshöfe
und Institutionen.
Das Kompendium an Wissenswertem zur UNO bietet zu brisanten und momentan
debattierten Themen wichtige Erkenntnisse und ist deshalb eine angenehme
Lektüre. Die unterstützende Funktion für Ausbildung und
Wissenschaft ist zwar beschränkt, blitzt jedoch an etlichen Stellen
des Buches auf und vertieft das Verständnis für die Relationen
von Politik und Völkerrecht.
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