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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen März 2004

Rezensionen März 2004: Öffentliches Recht
Von Benjamin Krenberger

Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, Kommentar, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2002
Die Behandlung des Verwaltungsrechts wird bereits im Studium mit dem Verwaltungsprozessrecht verknüpft. Gerade in den einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage kann der Examenskandidat Punkte sammeln und durch Detailkenntnis den Korrektor überzeugen. Das dafür nötige Wissen ist bisweilen in Lehrbüchern gut aufgearbeitet, jedoch oft unübersichtlich dargestellt. Der hier vorliegende Kommentar ist fast schon als Lehrbuch verwendbar, so übersichtlich sind die einzelnen Paragraphen kommentiert. Beispielhaft zeigt sich dies bei den einzelnen Klagearten. Es werden zwar keine Prüfungsschemata oder Graphiken angeboten, aber die Lektüre der Übersicht über die einzelnen Randnummern gibt dem Leser bereits einen Prüfungsvorschlag für die Zulässigkeit der Klage an die Hand. Auch klausurtypische Probleme wie die Fristberechnung und die Notwendigkeit von Vorverfahren werden übersichtlich erörtert.
Für Referendare erfreulich ist die ausführliche Behandlung des verwaltungsgerichtlichen Urteils, des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs und der Rechtsmittel. Auch das Kostenrecht ist so erklärt, dass man sich nach der Lektüre eine in Zukunft erleichterte Entscheidung in der Klausur erhoffen darf.
Der Kommentar erfreut auch durch kleine Details, die man nicht von vornherein erwarten darf. So werden etwa bei § 41 oder § 55 VwGO, die auf bestimmte Normen des GVG verweisen, gleich die entsprechenden Vorschriften mitkommentiert, hier etwa §§ 17 ff. und 169 ff. GVG. Auch die Einflüsse des Europarechts gerade auf den einstweiligen Rechtsschutz sind in den Vorbemerkungen zu den §§ 80 ff. VwGO eingängig und leicht nachvollziehbar beschrieben. Auch das Verzeichnis der Verwaltungsgerichte bundesweit ist zumindest für das Kolloquium der Auszubildenden hilfreich: so mancher Prüfer möchte schon einmal wissen, wie viele Verwaltungsgerichte sich im Bundesland befinden und wo diese denn ihren Sitz haben.
Das Layout des Kommentars ermöglicht eine durchgängige wie auch eine zielgerichtete Lektüre, da die Schlüsselbegriffe hervorgehoben sind, der Text aber nicht durch Fundstellen zerstückelt wird.
Insgesamt ist der Kommentar eine echte Bereicherung für die juristische Ausbildung und die Lektüre ist hilfreich und macht Spaß. Das Werk ist bereits zum Studium dringend zu empfehlen wie auch angesichts des gesunden Preis-Leistungs-Verhältnisses zum Kauf anzuraten.


Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2003
Eine Aufgabe besonderen Ausmaßes hat sich der Autor dieses Werkes vorgenommen: einen Überblick über das gesamtdeutsche Kommunalrecht zu bieten. Dabei verfällt der Autor nicht der sonst üblichen Minimalmethode, das Kommunalrecht seines Bundeslandes ausführlich darzustellen und beizeiten in Fußnoten auf andere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen hinzuweisen, sondern es wird eine Gesamtschau erstellt, die durch den Einbezug aller Kommunalordnungen diesen Titel auch verdient und die es des Weiteren unternimmt, die gemeinsamen Bezüge zu Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht herzustellen.
Die einzelnen Themen und ihre textliche Erfassung werden dabei durch zahlreiche gestalterische Elemente unterstützt. Zum einen ist der Text wenn auch dicht geschrieben und relativ klein gedruckt gut strukturiert und gelayoutet, so dass man sich sowohl anhand der übersichtlichen Gliederungspunkte wie auch durch die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe zu jeder Zeit gut zurechtfindet. Die Kapitel werden durch Schaubilder aufgelockert, die nicht nur Graphiken enthalten, sondern auch Modellrechnungen, etwa im Kommunalabgabenrecht. Unabhängig davon wird der Leser auch durch zahlreiche Beispiele und Musterformulierungen in die Materie eingeführt, wenn es beispielsweise um Satzungen oder bestimmte Bescheide geht.
Auch das Kommunalrecht kann sich europäischen Einflüssen nicht verschließen, so dass der Autor auf einer im Vergleich zum ansonsten dicht gedrängten Stoff komfortablen Seitenanzahl die Selbstverwaltung in Bezug zu Europäischem Recht stellt.
Es ist klar, dass sich aus dem Kommunalrecht nicht alle Teilgebiete als examensrelevant erweisen können, aber das Potenzial dazu haben mehr Bereiche als es mancher Jurist annimmt. Gerade über die Kenntnisse in Grundsatzfragen kann man zu den Korrektoren genehmen Ergebnissen kommen. Deswegen sollte man bei der Lektüre dieses Werkes auch den Kapiteln zur Rechtsstellung der Gemeinde, den diversen Aufgabenarten und den Haushaltsgrundsätzen Beachtung schenken, die allesamt so verständlich gehalten sind, dass auch Studenten mit wenig Vorliebe für öffentliches Recht die wichtigsten Grundlagen im Kopf behalten können.
Stark prüfungsrelevante Kapitel wie der Kommunalverfassungsstreit, das Aufsichtsverfahren und der Satzungserlass sind übersichtlich dargestellt und aufbautechnisch gut gestaltet. Es hätte jedoch sicher nicht geschadet, das so vermittelte Wissen anfangs oder am Ende mittels einer Graphik noch einmal zu visualisieren.
Fraglich bleibt am Ende noch die Zielgruppe des Werkes. Viele Studenten und Referendare dürften eine nicht gebundene Ausgabe zum Landesrecht bevorzugen, werden aber bei vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zum Kommunalrecht, sei es in Hausarbeit, Seminararbeit oder Dissertation nicht um dieses Standardwerk herumkommen. Für Praktiker ist dieses Kompendium des deutschen Kommunalrechts schon deswegen unverzichtbar, weil durch die europaweite Aufwertung der Regionen die Kenntnis des Rechts wenigstens der Bundeslandnachbarn unabdingbare Voraussetzung ist. Insgesamt ein vorbildliches Lehrbuch.


Koch / Rubel / Heselhaus, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2003
Der Umfang des Werkes ist gleichermaßen erschreckend wie beruhigend: erschreckend für den Leser, der die Aussicht hat, sich durch knapp 450 Seiten studieren zu dürfen, aber gleichzeitig beruhigend, weil der Stoff so genau aufbereitet ist, dass man kein zweites Lehrbuch mehr benötigt. Die Basics des Verwaltungsrechts findet man in diesem Werk ebenso wie wichtige Einflüsse durch europäisches Recht und etliche Details, die dem Buch eine überzeugende Abrundung verschaffen.
Grundlegende Informationen werden über die handelnden Personen und Institutionen des Verwaltungsrechts ebenso vermittelt, wie darüber, in welchen Handlungsformen diese im Rechtsverkehr oder intern agieren. Der Verwaltungsakt nimmt auch in diesem Buch eine herausragende Stellung ein, ist aber nicht so überdimensioniert, als dass man nicht noch andere Schwerpunkte finden könnte. Ein wenig knapp geraten scheint die Behandlung des öffentlich-rechtlichen Vertrages, was aber allein daran liegt, dass sich viele Probleme rund um den öffentlich-rechtlichen Vertrag erst im Verwaltungsprozessrecht ergeben oder erst an späterer Stelle im Lehrbuch behandelt werden, etwa beim Thema "Bindung an Verwaltungshandeln". Leider nicht vorhanden ist ein Prüfungsschema zum Vertrag, obwohl ein solches bei anderen Themen sehr wohl eingefügt wurde, etwa durchweg im Staatshaftungsrecht. Auch die generelle Armut des Werkes an graphischen Darstellungen oder Übersichten verdirbt den Lernspaß mit diesem Buch ein wenig.
Beeindruckend ist die konsequente Verknüpfung der entscheidenden Kapitel mit europäischem Recht und dort die korrekte Zitierung der Verträge sowie die Untermauerung mit aktueller Rechtsprechung.
Die zur Durcharbeit mit Nachdruck zu empfehlenden Schwerpunkte sollte der Leser in den Verwaltungsvollzug und das Staatshaftungsrecht setzen. Vor allem das Staatshaftungsrecht ist sowohl hinsichtlich der deutschen Rechtsgrundlagen wie der europäischen Einflüsse sowohl darstellend wie dogmatisch klar und schlüssig und kann nach dem ersten Durchlesen gut nachvollzogen werden. Die Autoren erfinden nicht das Rad neu, sondern geben dem Leser prägnante Aufbauvorschläge, die er in der Klausur auch sinnvoll anwenden kann. Ein besonderer Höhepunkt ist die Darstellung des nahezu unbekannten aber vom BGH anerkannten Anspruchs aus Art. 5 V EMRK. Schmerzlich an diesem kurzen Abschnitt ist jedoch, dass die Autoren am Ende offenbar übersehen haben, dass die Nomenklatur der EMRK 1998 geändert wurde.
Das Werk bietet einen leicht zu bewältigenden Einstieg in das deutsche Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht und vor allem in die europäischen Bezüge. Der Mangel an Übersichten wird durch gutes Layout und verständlichen Fließtext überbrückt. Lektüre und Kauf können guten Gewissens empfohlen werden.


Axmann u.a., Anwaltsrecht I, und Adler u.a., Anwaltsrecht II, Verlag Boorberg 2003Abbildung des Buchtitels
Pionierleistungen werden stets kontrovers diskutiert und so geschieht es auch mit dem zweibändigen Werk "Anwaltsrecht", das zur Umstellung der Referendarsausbildung die Ausbildungsliteratur ergänzen will. In etlichen Bundesländern wurde die Umstellung des Referendariats bereits vollzogen und der Schwerpunkt der Ausbildung wahlweise oder verpflichtend auf die Rechtsanwaltschaft fokussiert. Auch neue Prüfungsgebiete wie der Schwerpunkt "Rechtsanwalt" in der mündlichen Prüfung lassen erahnen, dass der Blick in das vorliegende Werk nicht schaden dürfte.
Die optische Gestaltung wurde bewusst modern gehalten. Jedoch ist schon der Einstieg dazu leicht missglückt angesichts der fragenden und vielmehr spöttischen Blicke potenzieller Käufer, die rätselten, was denn "w3-support" auf der Titelseite zu bedeuten habe. Gemeint ist schlicht das Angebot zusätzlicher Information im Internet. Leicht widersprüchlich erscheint die Aufmachung von Gliederungen der einzelnen Kapitel und dem dann folgenden Inhalt. Man erwartet einiges an Information, erhält danach aber zum Teil Absätze von wenigen Zentimetern Länge, die wenig Information und statt dessen einen extra hervorgehobenen "Praxistipp" präsentieren. Das Layout des Textes und der verschiedenen Elemente wie eben der Praxistipps sowie der Fälle und Beispiele ist aufgrund der vielen verschiedenen Stile gewöhnungsbedürftig. Die angebotenen Informationen sind deswegen unübersichtlich trotz Bemühung um Struktur und graphische Bestandteile.
Inhaltlich muss dem zweibändigen Werk partiell fast schon Einzigartigkeit attestiert werden. Es gibt kaum Ausbildungsliteratur, die knapp und halbwegs übersichtlich in das Gebührenrecht oder Steuerrecht einführt. Andererseits gibt es Kapitel, nach deren Lektüre man sich ernsthaft nach dem Sinn des Gelesenen fragt. Nicht etwa, dass die enthaltenen Informationen falsch wären, aber der Nutzen einer gerade einmal 50-seitigen Übersicht zum Familienrecht, zum Erbrecht, zum Arbeitsrecht oder zum Strafrecht ist nur dann ersichtlich, wenn man nur die tatsächlich praktisch nutzbaren Hinweise aufnimmt, die in einzelnen Formulierungsvorschlägen angeboten werden. Materiell-rechtlich ist das zweibändige Werk leider keine Konkurrenz für bestehende Ausbildungsliteratur, kann aber der schnellen Überprüfung eigenen Wissens dienen.
Problematisch ist schließlich die Kommentierung des Werkes durch Anwälte selbst. Etliche, auch solche, die eigens zur Ausbildung von Referendaren an den Landgerichten tätig sind, raten vom Kauf des Werkes ab, weil es keinerlei Examensrelevanz und noch weniger Sinn für die Praxis besitze. Andere wiederum sind begeistert davon, dass es endlich einmal Literatur zu Themen der Anwaltschaft gibt, für die es vorher keine geeignete (Ausbildungs-)Literatur gab, so etwa das Kostenrecht oder das Berufsrecht. Man kann sich der Meinung der Anwälte nur insoweit annähern, als dass man notgedrungen seine eigenen Erfahrungen mit dem Werk sammeln muss.
Für angehende Anwälte, die nicht den Luxus haben, in einer Kanzlei eine separate Einführung in den Berufsstand zu erfahren, ist das Werk tatsächlich ein erster Rettungsanker im Berufsdasein. Für Referendare mit Fixierung auf den Anwaltsberuf ist besonders für die mündliche Prüfung die Lektüre empfehlenswert. Für den Rest ist die Lektüre rein fakultativ, sowohl vom Nutzen wie vom Spaß aus gesehen. Echte prüfungsrelevante Erkennntisgewinne dürften eher aus klausurmäßig aufbereiteten Lehrbüchern zu erlangen sein.


Hendler, Staatsorganisationsrecht, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2003Abbildung des Buchtitels
Für jeden Studenten ist es eine Freude gleich in der Einleitung eines Lehrwerkes zu lesen, dass sich der Autor bemüht hat, der zeitlichen Verknappung des Studiums und der so nötigen Komprimierung des Lernstoffes Rechnung zu tragen. Die dabei verwendeten Elemente zur Unterstützung der Rezeption des behandelten Stoffes sind vielseitig und somit schon theoretisch für eine Vielzahl von Lesern zur tatsächlich raschen und effektiven Durcharbeitung geeignet. Der Autor verlässt sich nicht auf die textliche Vermittlung der Materie, sondern ergänzt diese durch anspruchsvolle Graphiken, Übersichten und Schemata. Nicht zu kurz kommen im Anschluss an den Text die Lösungen der Übungsfälle, immerhin sechs an der Zahl, sowie innerhalb des Textes kleinere Übungsaufgaben und Kontrollfragen, die ebenfalls im Anhang ausführlich behandelt werden. Auch im Text finden sich extra abgehobene Klausurhinweise sowie übersichtliche Aufbauvorschläge für Prüfungen aller Art.
Inhaltlich schafft es der Autor trotz des begrenzten Platzangebots von knappen 160 Seiten die wesentlichen Themen des Staatsorganisationsrechts verständlich zu behandeln. Neben den Staatsprinzipien werden die Staatsorgane, die Gesetzgebung und die Verfassungsgerichtsbarkeit ausführlich erörtert. Wer sich daran stört, dass in den einzelnen Kapiteln zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Schemata vorhanden sind, der möge in das Inhaltsverzeichnis sehen, wo er sauber gegliederte Aufbauvorschläge exzerpieren kann. Beachten sollte man jedoch, dass die Verfassungsbeschwerde, thematisch zu den ebenfalls nicht behandelten Grundrechten passend, nicht dargestellt wird.
Schade ist, dass im Rahmen der Verfassungsrechtsbehelfe nicht wenigstens kurz auf europarechtliche Besonderheiten eingegangen wird, wo doch ein eigenes Kapitel zu Art. 23 GG geschaffen wurde, das Europarecht ansonsten also sehr wohl beachtet wurde.
Das vorliegende Werk erfüllt ohne Bedenken den Zweck, den Studenten eine gelungene Einführung in das Staatsorganisationsrecht zu bieten. In Kombination mit Klausuren oder anderen Fallsammlungen könnte sogar eine ausreichende Examensvorbereitung gewährleistet sein, da man bei Beherrschung der Grundlagen in jeder Klausur zu sinnvoller Argumentation fähig ist.


Epping, Grundrechte, Verlag Springer 2003Abbildung des Buchtitels
Wenn ein Werk dem Leser schon zu Beginn die Arbeit mit den Grundrechten so erleichtern möchte, wie dies hier der Fall ist, und das durch ein überzeugendes Gesamtkonzept auch schafft, kann man zu einem so gelungenen Markteinstieg nur gratulieren. Die Vorteile dieses Lehrbuchs findet der Leser sowohl in der sichtbaren und unsichtbaren Führung durch den Stoff, sondern auch in der Gewissenhaftigkeit der Aufbereitung der Materie, die die Autoren schon darin erkennen lassen, dass sie die Interessen des Lesers antizipieren und ihm diverse Verzeichnisse vorlegen, je nachdem, ob er die Grundrechte sukzessive bearbeiten will, zunächst nur allgemeine Lehren studieren möchte oder sich gar nur für eine der zahlreichen Übersichten interessiert, die im Buch verteilt sind.
Der Text ist mit einem guten Layout versehen und entlastet den Leser durch eine Vielzahl von Übersichten, Graphiken, Schemata und gekennzeichneten Klausurhinweisen. Hinzu kommen immer wieder lange Ausschnitte aus wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zwar anstrengend zu lesen sind, aber der Vertiefung des Stoffes ungemein nützen: welcher Student macht sich schon die Mühe, die angegebenen Fundstellen in der Gesetzessammlung des Bundesverfassungsgerichts nachzuschlagen?
Im Buch enthalten sind auch zahlreiche Fälle, an deren Lösung sich der Leser passend zum gerade behandelten Grundrecht versuchen kann. Ob diese richtig ist, kann er aber im Buch selbst nicht nachsehen, sondern muss oder kann dies auf der Homepage des Verlages tun. Auf diese Weise ist ein Anreiz geschaffen, den Fall tatsächlich klausurmäßig zu lösen und man kann sich bei rechtzeitiger Beschäftigung mit dem Werk auch die geplanten Aktualisierungen im Netz zu Gemüte führen.
Passend zu den Grundrechten im materiellen Bereich wird in einem eigenen Kapitel auch die Verfassungsbeschwerde behandelt. Sowohl in diesem Bereich wie auch in entsprechenden anderen Kapiteln, so bei Art. 2 GG, werden die europarechtlichen Einflüsse nicht vergessen und eingängig beschrieben.
Dieses Lehrbuch ist für Studenten jeden Semesters geeignet wie kein zweites. Selten werden die Grundrechte so kompakt und dennoch prägnant und detailbewusst erörtert. Dieses Buch ist ein klarer Kauftipp und eine Pflichtlektüre vor Übungen und Examen!


Streinz, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch von Streinz ist ein Klassiker im Bereich Europarecht. Dazu wird ein Lehrbuch aber nicht nur durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Reihe, hier den "Schwerpunkten", sondern durch qualitativ überzeugenden Inhalt. Gerade beim Europarecht kann man für den Leser vieles unnötig verkomplizieren und Seiten mit EuGH-Rechtsprechung ausfüllen, die man besser zu einfachen und eingängigen Erklärungen ebendieser Rechtsprechung nutzen sollte.
Das Werk von Streinz bietet schon vom Aufbau her eine gute Orientierung. Die zahlreichen Beispielsfälle sind grau hinterlegt, etliche Grafiken bieten zusätzliche Übersicht, Text und Fußnoten sind angenehm lesbar gestaltet und verursachen nicht schon nach wenigen Minuten Kopfschmerzen. Ein nicht alltäglicher Service ist das ausführliche Rechtsprechungsverzeichnis mit zugehörigen Fundstellen und vor allem die Übersicht zu Übungsfällen in der deutschen juristischen Literatur mit entsprechenden Ortsangaben. Auch die Auflistung wichtiger Internetadressen sorgt für einen erleichterten Einstieg in die schwierige Materie.
In jedem Europarechtslehrbuch werden die wesentlichen Grundzüge des Europarechts erklärt und so auch in diesem Werk. Interessant sind deshalb vor allem bestehenden Unterschiede und Besonderheiten. Im Gegensatz zu anderen Europarechtslehrbüchern vertieft der Autor die Materie der EMRK nicht, sondern erwähnt die Schnittpunkte zum EU- und EG-Recht. Relativ knapp ausgefallen ist die Behandlung der Grundrechtecharta. Gelungen ist bereits zu Beginn des Buches die Darstellung der weiteren Perspektiven Europas nicht nur innerhalb der Gemeinschaft, sondern auch im Rahmen der KSZE und der Assoziierung weiterer europäischer Staaten. Lesenswert ist der kurze aber wichtige Abschnitt zur Unterscheidung der Rechtsnatur von EG und EU sowie zum in Deutschland immer wieder diskutierten Thema der Kontrolle europäischen Handelns aus Sicht des Bundes und der Länder. Die Behandlung des einstweiligen nationalen Rechtsschutzes wird ebenfalls sehr eingängig dargestellt und kann in dieser Form problemlos in einen Kommentar übernommen werden.
Im Vergleich mit anderen, bereits hier besprochenen Werken (z.B. Ahlt/Deisenhofer im Januar 2004) ist die Darstellung der Klagearten trotz des großen Umfangs des Buches und wegen des Umfangs anderer Kapitel wie des Beihilfenrechts nicht optimal gelungen. Zwar werden aktuelle Probleme besprochen, jedoch auch teilweise handwerkliche Schwächen offenbart, wenn etwa wie bei der Behandlung von Art. 241 EG Behauptungen aufgestellt werden, die dem Text des EG-Vertrages widersprechen, jedoch nicht durch eine Fußnote oder eigene Erklärungen hinreichend begründet werden.
Dieses Lehrbuch ist für jeden Studenten als Einstieg ins Europarecht geeignet. Die vorhandenen Mängel sind für das Studium und die Examensvorbereitung im Pflichtfachbereich nur von untergeordneter Bedeutung. Für den Wahlfachbereich ist aber jedenfalls die Beschäftigung mit Werken, welche die Verschränkung mit der EMRK (so Herdegen, vgl. Januar 2004) und das Prozessrecht (so König/Pechstein/Sander, vgl. Januar 2003) stärker hervorheben, notwendig.


Sander/Sigloch, Fälle zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verlag Vahlen 2004Abbildung des Buchtitels
Fallsammlungen im öffentlichen Recht haben anders als im Zivilrecht stets mit konkurrierenden Ansprüchen der Leser und Käufer zu kämpfen. Zum einen möchte man nicht für jedes Rechtsgebiet eigene Fallsammlungen haben, sondern am liebsten alles in einem Werk versammelt sehen. Andererseits sollen nicht nur die "Klassiker" aufbereitet werden und am besten auch noch moderne Anforderungen an das öffentliche Recht mit berücksichtigt sein.
Das vorliegende Werk bemüht sich um die Erfüllung möglichst vieler dieser Ansprüche. Dies kann man daran sehen, dass nicht nur Verfassungsrecht, sondern auch Verwaltungsrecht Bestandteil der 18 Fälle ist. Dies können die Autoren deswegen wagen, da sie unter dem Thema "Wirtschaftsrecht" Bezüge im öffentlichen Recht herausarbeiten, die eine Fallsammlung zum Staatsrecht oder zum Verwaltungsrecht so nicht verwenden könnte, folglich ein Vorteil für den Leser. Fast schon tagesaktuell ist die Einbettung von Art. 12 GG und Art. 14 GG in die ersten beiden Fälle sowie das Gaststättenrecht in einen "Biergarten"-Fall gelungen. Auch für die Formalia ist gesorgt, indem am Ende des Buches die Prüfungsschemata der behandelten Klagen dargestellt werden, wobei kleinere orthographische Lapsi zu verzeichnen sind.
In einigen Fällen werden leider auch die gefürchteten "durchgekauten" Klassiker in Angriff genommen, so etwa die Pflichtexemplarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder die Rücknahme europarechtswidriger Subventionen. Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird im Übrigen thematisch gut aufbereitet. Der fleißige Leser wird Sachverhalte zur Pressefreiheit, Verbraucherschutzrecht, Gewerbeordnung und Gaststättengesetz ebenso finden wie die beliebten Zulassungsentscheidungen von Gemeinden oder die Neubetrachtung von Handwerksberufen.
Das Layout ist übersichtlich gestaltet und die ausführliche Nachweispraxis in den Fußnoten geben ein Gefühl der wissenschaftlichen Absicherung beim Bearbeiten der Fälle. Auch die klausurmäßige Lösung der Fälle erleichtert die Übertragung auf selbst zu bewältigende universitäre Anforderungen. Leider fehlt zu den Fällen eine eigene Gliederung und der Lösungstext beginnt meist unmittelbar nach Ende des Sachverhalts, so dass man nur unter Einsatz gesonderter Abdeckblätter vermeiden kann, sofort einen Teil der Lösung zu erblicken. Im Inhaltsverzeichnis vermisst man einen genauen Hinweis, welche Thematik in den jeweiligen Fällen behandelt wird, und so erfährt man dies erst beim Nachschlagen des Sachverhalts.
Das Buch ist dennoch eine gute Ergänzung zum üblichen Lehrbuchkanon: Seltene Rechtsgebiete sind der klare Trumpf dieses Lehrbuchs und die Bearbeitung der Fälle sollte vor der Übung für Fortgeschrittene und vor dem Examen mindestens einmal angegangen werden.


Hillgruber / Goos, Verfassungsprozessrecht, Verlag C.F. Müller 2004
Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher zum Prozessrecht sind wie kaum andere Werke zur Prüfungsvorbereitung im Studium unverzichtbar. Nirgendwo sonst kann man sich losgelöst von allen im Allgemeinen überwiegenden materiell-rechtlichen Fragestellungen ganz auf die ebenfalls punkteträchtige Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen beschränken. Um daher bei Lesern erfolgreich sein zu können, muss die Aufbereitung des Stoffes besonders gut gestaltet sein, da gerade im Rahmen der Zulässigkeit, so verpönt diese Aussage bei Rechtslehrern auch ist, ein bestimmtes Schema unnachgiebig im Gehirn abrufbar sein muss, um es dann nach Bedarf in der Klausur anzupassen.
Im vorliegenden Werk wird dem Leser die im ersten Examen eminent wichtige Verfassungsgerichtsbarkeit in den examensrelevanten Schwerpunkten vermittelt. Das bedeutet, dass, der praktischen Erfolgsquote des Verfahrens zum Trotz, die Verfassungsbeschwerde den größten Raum einnimmt und nahezu 25% des Inhalts bestreitet. Dass leider erst am Ende dieses langen Kapitels eine kleine Prüfungsübersicht abgedruckt wird und auch nur ein Fall die umfangreichen Ausführungen umrahmt, ist sehr bedauerlich.
Erfreulich ist die ausführliche Behandlung der Verfahren des Art. 100 GG. Sowohl die klassischen deutschen Prüfungsprobleme werden ausführlich erörtert wie auch die europäischen Einflüsse auf bestimmte Punkte nicht vergessen. Ein Schattendasein in sonstiger Ausbildungsliteratur führt das Normverifikationsverfahren mit den unverzichtbaren Bezügen des Staatsrechts zum Völkerrecht. Gerade dieses Kapitel ist sehr zur Lektüre zu empfehlen!
Gelungen ist auch die umfangreiche Darstellung zum einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zu anderen Werken werden hier nicht nur Grundzüge erläutert und hilfsweise auf verwaltungsgerichtliche Strukturen verwiesen, sondern der Prüfungsaufbau wird detailliert und kritisch dargestellt, so dass man sich in der Klausur im Zweifel durch Sachkenntnis anstelle von Analogiefähigkeit hervortun kann. Ebenfalls behandelt wird das Parteiverbotsverfahren, was angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur NPD in Zukunft erhöhte Prüfungsrelevanz haben dürfte.
Leicht enttäuschend im Detail ist das Kapitel zum Zusammenspiel von BVerfG, EuGH und EGMR. Enttäuschend deshalb, weil die Autoren in der Zitierung der europäischen Verträge nicht einheitlich vorgehen und zum Teil in der Überschrift die Gerichtshöfe EuGH und EGMR vertauschen. Inhaltlich ist das Kapitel aber ebenfalls eine Bereicherung, vor allem für den Wahlfachbereich.
Das Buch ist im Studium als Ergänzung zu normalen Staatsrechtsbüchern ein echter Gewinn, wenn man sich mit den fehlenden ausführlichen Übersichten und den wenigen Fällen zurecht findet. Spätestens zum Examenstermin sollten auch die Sonderkapitel dieses Werkes gelesen worden sein.


Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bände 1-106, Verlag Mohr Siebeck 2004
Etwas überraschend an dieser Stelle ist die Vorstellung einer Rechtsprechungssammlung auf CD-ROM schon, da man den Inhalt der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht ernsthaft anzweifeln kann. Jedoch kann das Medium sehr wohl auf die Anwendbarkeit für den Nutzer untersucht werden, da allein schon denjenigen Juristen, die sich berufsmäßig ständig mit den Entscheidungen des BVerfG beschäftigen müssen, der schnelle Klick auf dem Bildschirm und die Übernahme von Zitaten im Vergleich zum mühseligen Suchen und Kopieren der gedruckten Bücher schon der Theorie nach enorm viel Zeit und Geduld einsparen dürfte.
Neben der reinen Textlektüre bietet das Programm zahlreiche Funktionen, die die Arbeit mit den Entscheidungen des BVerfG zu einem wissenschaftlichen Vergnügen machen. Sämtliche Entscheidungen sind untereinander verlinkt, so dass man bei Querverweisen auf andere Urteile in den einzelnen Entscheidungen diese einfach anklicken kann, um zur entsprechenden Stelle zu gelangen. Des Weiteren kann man innerhalb der Urteile Markierungen in verschiedenen Farben anbringen und sich die eigenen Markierungen dann nach Farben sortiert auflisten lassen. So kann man die Entscheidungen nach einzelnen Schlagworten sortieren und die Fundstellen übersichtlicher als auf jede andere Weise aufbereitet bekommen. Ebenfalls möglich ist die Stichwortsuche innerhalb der 106 Bände der Entscheidungssammlung und ermöglicht so erstmals die vergleichende Analyse der Urteile in kurzer Zeit. Weitere Annehmlichkeiten bereitet die Möglichkeit, sich zu jeder Entscheidungen Notizen anzufertigen und diese zu speichern, um sie sich später nach bestimmten Kriterien sortiert wieder anzeigen zu lassen.
Der Preis der Sammlung auf CD-Rom wird sicherlich für Studenten unüberwindlich sein, aber zahlreiche Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter werden für die nötigen 398 EUR eine dermaßen große Recherchequalität und Zeitersparnis erhalten, dass eine Anschaffung durchaus im Bereich des Machbaren liegen dürfte. Dieses Medium ist aufgrund seiner einfachen Bedienung und hohen Benutzerfreundlichkeit ein enormer Gewinn für die juristische Forschung.


Schweitzer / Weber, Handbuch der Völkerrechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland, Verlag Nomos 2004
Das Völkerrecht bleibt für viele Studenten und Wissenschaftler trotz jahrelanger Beschäftigung oft nur eine internationale Angelegenheit, zu gering scheint die Auseinandersetzung deutscher Fachgerichte mit den zahlreichen Verschränkungen der Rechtsmaterien Völkerrecht und Staatsrecht. Dieser vermeintliche Irrtum wird durch das vorliegende Werk fundamental widerlegt. Auf fast 900 Seiten wird die völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland nicht nur in Gerichtsurteilen dargestellt, sondern die Themen, auf die jeweils Bezug genommen wurde, werden auch erläutert.
Dadurch wird schon formell dem wissenschaftlich arbeitenden Juristen soviel Zeit gespart, dass er sich schon aus diesen Gründen das Werk kaufen müsste. Denn wer sich schon einmal damit abgemüht hat, die Rechtsprechung deutscher Gerichte zu völkerrechtlichen Themen aus den wenigen Quellen in der deutschen Lehrbuch- und Zeitschriftenliteratur herauszufiltern, wird wissen, wie wertvoll ein solches Kompendium ist.
Erwartungsgemäß umfangreiche Kapitel befassen sich mit der Vertragsabschlusskompetenz Deutschlands und der Transformation der völkerrechtlichen Verträge in innerdeutsches Recht, dazu mit den richterlichen Entscheidungen als wichtiger Rechtserkenntnisquelle im Völkerrecht sowie den Diplomatischen und Konsularischen Missionen. Die knappe Behandlung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nur scheinbar: nicht nur in einem Kapitel zur EMRK selbst werden Bezugspunkte zu Konvention und EGMR aufgegriffen, sondern auch in anderen Kapiteln, so zur Rezeption internationaler richterlicher Entscheidungen oder zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
Als besonders lesenswertes Kapitel soll die Behandlung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit auf der Basis der mittlerweile in den Sartorius II aufgenommen UN-Resolution 56/83 aus dem Jahr 2001 empfohlen werden. Auch das neuerdings prüfungsbeliebte Völkerstrafrecht ist in einem übersichtlichen Kapitel hervorragend aufbereitet.
Die Gestaltung des Werkes ist hervorragend gelungen, wenn man bedenkt, dass hunderte gerichtliche Entscheidungen so eingearbeitet werden mussten, dass der Lesefluss trotzdem erhalten bleiben kann. Die Texte der Entscheidungen sind vom Fließtext grau abgehoben, Schlüsselbegriffe sind zusätzlich fett gedruckt. Einzig die Wahl von Verweisungen im Text selbst schmälert das Lesevergnügen.
Man kann nicht viel zu diesem fantastischen Buch sagen außer: Lesen, Bearbeiten, Kaufen!


Fleiner / Fleiner, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage, Verlag Springer 2003Abbildung des Buchtitels
In einer ehrwürdigen Reihe erscheinend präsentiert sich das fast 700 Seiten umfassende Konvolut in äußerst ansprechender und professioneller Aufmachung. Die schon umfangreiche Inhaltsübersicht wird durch ein ausuferndes Inhaltsverzeichnis noch übertroffen. Auf Verzeichnisse wurde außer einem kurzen Literaturverzeichnis zur Primärliteratur der philosophischen Klassiker bewusst verzichtet, was zwar schade ist, da ein williger Leser, der sich durch das Werk durcharbeitet gerne noch weiterführende Literatur vorgefunden hätte, doch ist diese Entscheidung durchaus verständlich und durch den Verweis auf eine Internetseite mit weiteren Nennungen auch entschuldbar. Durch die äußerst knapp gehaltenen Unterkapitel, die teilweise nur wenige Sätze umfassen, könnte sich der Leser eigentlich gut und schnell durch das Buch bewegen, doch aus unerfindlichen Gründen haben die Autoren teilweise fragwürdige Überschriften für die einzelnen Kapitel gewählt, die keinen Rückschluss auf den Inhalt erlauben und teilweise eher als Metaphern gedeutet werden können.
Weiterhin ist es auch befremdlich, dass grundsätzlich auf Fußnoten verzichtet wurde. Natürlich hätte dies den Umfang des Buches exorbitant und vielleicht unangemessen erweitert, doch setzt die wissenschaftliche Rezeption vorgefertigter Meinungen ohne Referenzen einiges Vertrauen von Seiten des Lesers voraus.
Die Sprache ist recht einfach strukturiert und erlaubt es das Buch wie ein Geschichtsbuch leicht durchzulesen. Insofern werden komplexe Zusammenhänge simplifiziert und auch dem Studienanfänger zugänglich gemacht. Denn komplex sind die Inhalte allemal und es ist sehr löblich, dass auch die philosophischen Wurzeln nicht vergessen wurden, sondern im Gegenteil sogar ausführlich dargestellt werden, so dass auch die Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie angesprochen werden kann. Im Vergleich zur Vorauflage neu eingefügt wurde unter anderem das umfangreiche Kapitel zu den Menschenrechten. Dem Untertitel "Über die konstitutionelle Demokratie in einer multikulturellen globalisierten Welt" entsprechend ist es auch sinnvoll die Probleme anzusprechen, denen sich die modernen Staaten zu stellen haben, zu denen die Menschenrechtspolitik insbesondere gehört. Aktuelle Bezüge zum politischen Geschehen z.B. dem Irakkrieg erleichtern dem Leser zudem das praktische Verständnis der Theorie. Jedoch verfallen die Autoren zu oft dem Anreiz ihre eigene Meinung zu präsentieren. Dies erfolgt nicht in der Gegenüberschau mehrerer Literaturmeinungen oder öffentlicher Tendenzen, sondern aus dem ganz spezifischen Weltbild der Autoren heraus, das vor allem von der drohenden Gefahr beseelt ist, die die USA mit ihren hegemonialen Ansprüchen für die politische Balance darstellen. Auch die Ansicht, dass Staaten nicht das Recht zugestanden werden dürfte, den Inhalt und die Durchsetzungsmöglichkeit der Menschenrechte zu bestimmen, kann argumentativ angezweifelt werden. Der Fakt, dass in einem Lehrbuch die geäußerte Meinung nur eine Sicht der Dinge ist und als solche dargestellt und relativiert werden müsste, wird in diesem Buch nicht verfolgt. Dies stellt für einen kritischen Leser und für einen Studienanfänger kein großes Problem dar, da der erste die Subjektivität entlarven kann und der zweite vorerst nur einen Überblick braucht; für diese Leser ist das vorliegende Werk interessant. Doch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten und in Vorbereitung auf das Examen muss auf jeden Fall die Relation zu anderen Meinungen hergestellt werden.


Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 7. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003

Lehrbücher für das Studium und weite Teile des Referendariats müssen vor allem eine Eigenschaft haben: den Prüfungsstoff übersichtlich zusammenfassen und sinnvoll erklären. Diese Kriterien erfüllt das vorliegende Werk wie kein zweites. Die Klagearten sind nicht kreuz und quer in allgemeine und besondere Sachurteilsvoraussetzungen aufgespalten, sondern werden je nach behandelter Klage vollzählig und sukzessive aufgezählt. Nur so ist es dem Leser auch möglich, nur einzelne Klagen zu bearbeiten. Neben den "Standard"klagearten wird auch der vorläufige Rechtsschutz intensiv besprochen und auch auf Sondergebiete wie etwa die Organklage und die Normerlassklage eingegangen.
Bemerkenswert ist vor allem die Detailgenauigkeit, mit der auch auf nicht erwartete aber mögliche Prüfungspunkte eingegangen wird. So vergisst der Autor nicht, bei den entscheidenden Stellen in der verwaltungsprozessualen Zulässigkeit auch auf das Europarecht zu verweisen und dieses auch richtig zu zitieren oder komplizierte Streitigkeiten, etwa bei § 80 VwGO prägnant abzufassen. Besonders lesenswert ist auch das Kapitel zum vorbeugenden Rechtsschutz, in welchem wichtige dogmatische Grundlagen prüfungsgeeignet erklärt werden.
Ein wichtiges Kriterium für den Leser dürfte sein, dass in der Begründetheit der einzelnen Klagen auch auf materiell-rechtliche Probleme eingegangen wird, die man üblicherweise nicht in Lehrbüchern zum Prozessrecht auffinden wird, so etwa die Kriterien bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, die Prüfung einer Rechtsverordnung oder einer Satzung. Auch Staatshaftungsinstrumenten wie der Folgenbeseitigungsanspruch werden an passender Stelle erläutert.
Das Layout ist in den Werken des Verlages gleich gehalten und unterstützt die inhaltliche Übersichtlichkeit. Graphische Elemente erleichtern die Lektüre ebenso wie die Hervorhebung repetitiver Passagen. Was der Leser zur Vollständigkeit vermissen dürfte, sind Beispielsfälle. Was vor allem Referendaren nützen würde, wären neben den Formulierungsbeispielen für das Gutachten auch Musterbeispiele für verwaltungsgerichtliche Klagen oder Widersprüche. Dies wäre jedoch geeignet, den Rahmen des Lehrbuches zu sprengen.
Das Fazit ist einfach und wiederholt schon die oben vorweggenommene Erkenntnis: Das Buch hält, was es verspricht, und ist für das Studium eine unbedingte Empfehlung.


Schlaich / Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Gleichzeitig examensunterstützend und doch auch dogmatisch anspruchsvoll zu sein, kann nicht jedes Buch, noch dazu ein selbst genanntes Kurz-Lehrbuch sein. Das vorliegende Werk jedoch erfüllt beide Ansprüche in der gebotenen Umfänglichkeit und vermag sowohl Studenten wie Wissenschaftler für sich einzunehmen. Der Grund hierfür liegt darin, dass neben den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch nicht alltägliche Themen wie die Durchsetzung der Urteile des Gerichts oder die Bindungswirkung der Entscheidungen relativ ausführlich behandelt werden und auch für theoretische Kapitel wie die Stellung des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Gerichtshof der EG und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der EMRK Platz bleibt. Gerade letztere sind in ihrer Ausführlichkeit beispielhaft für den hohen wissenschaftlichen Charakter des Werkes, das nicht nur breit getretenes Wissen noch weiter auswalzt, sondern intelligente Gedankengänge aufzeigt und so den Problemblick des Lesers auf europäischer Ebene schärft.
Die Verfahren vor dem BVerfG sind umfassend dargestellt und zu Beginn des jeweiligen Kapitels mit einem Lösungsvorschlag versehen. Auch nicht bekannte Verfahren, für die alleine das BVerfG zuständig ist, kommen zur Sprache und der Leser kann sich mit der Präsidentenanklage, dem Parteiverbotsverfahren oder dem Verfahren zur Grundrechtsverwirkung auseinander setzen.
Wichtig ist die Erörterung von bestimmten allgemeinen Themen vor den einzelnen Verfahrensarten, etwa dem Zustandekommen der Urteile in den Senaten und der Bedeutung von Sondervoten. Mit dem Wissen hierüber kann man vor allem in der mündlichen Prüfung punkten.
Für Föderalisten interessant ist die Gegenüberstellung des BVerfG zu den Landesverfassungsgerichten und politisch stets aktuell und als besonders lesenswert zu empfehlen ist das letzte Kapitel zur Staatsfunktion des BVerfG im Zusammenspiel oder in Konfrontation mit den übrigen Gewalten.
Im Detail zu empfehlen ist die Lektüre des Unterpunktes "keine Superrevisionsinstanz" im Rahmen der Verfassungsbeschwerde, da sich mancher Student und spätere Rechtsanwalt über die Bedeutung dieses Grundsatzes nie klar wurde und er an dieser Stelle kompakte Aufklärung erfährt.
Layout und Text sind gut gestaltet und erleichtern die Lektüre in erheblichem Maße. Das Buch ist schlicht gesagt eine echte Bereicherung für den juristischen Geist, weil es das tut, was ein Jurist können soll: Klar und einfach Kompliziertes darstellen. Uneingeschränkt lesenswert.


Krüger-Knief, Juristen-Jahrbuch 2004, 20. Jahresausgabe, 1. Auflage 2004, Verlag Boorberg
Das hier vorzustellende Juristen-Jahrbuch ist kein Lehrbuch. Statt dessen will es ein praktischer Ratgeber für den Juristenalltag sein, indem es zahlreiche Informationen aufbereitet, deren Suche den sowieso gestressten Praktiker unnötig viel Zeit kosten könnte. Trotz des Mediums Internet ist ein solches Begleiter immer dann interessant, wenn Arbeit an Orten erledigt werden muss, an denen eben gerade kein Netzzugang besteht.
Die wesentlichen Bestandteile des Jahrbuches, streng juristisch unterteilt in einen Allgemeinen Teil und besondere Fachgebiete, sollen ausschnittsweise vorgestellt werden. Es finden sich die Adressen und Kontaktmöglichkeiten zahlreicher Gerichte, Behörden, national wie international, Versorgungswerke und Rechtsanwaltskammern. Enthalten ist neben einem Jahreskalender für Termine auch ein ewiger Kalender, der so manchem Studenten im Examen das Leben erleichtern könnte, wäre er denn zugelassen. Es gibt des Weiteren eine Übersicht zum Mahnverfahren mit den zuständigen Gerichten und den wesentlichen Forderungen, außerdem eine Einsteigerübersicht für juristische Recherche und Arbeit im Internet. Obligatorisch ist der Abdruck der geltenden Gebührentabellen sowie der geltenden Steuersätze für Einkommen, Erbschaften und Schenkung.
Für die Ausbildung praktisch hoch interessant sind die Kapitel zum Schuldnerverzug, zu den Verjährungsfristen in zahlreichen Gesetzen und zu Fristen für Rechtsbehelfe, Widerruf und Kündigung. Die arbeitsrechtlichen Kapitel sind für die Examina eher unbrauchbar, für Studenten mit Nebenjobs aber durchaus lesenswert.
Das Jahrbuch ist kompakte und hilfreiche Information im Arbeitsalltag – was will man als Jurist mehr?

Bogdandy (Hrsg.), Europäisches Verfassungsrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2003
Kein Lehrbuch im klassischen Sinn erwartet den Leser mit diesem Werk, sondern eine Sammlung kluger Gedanken renommierter Autoren, die diese zum Teil lehrbuchhaft aufbereitet haben. Dabei werden nicht nur typische öffentlich-rechtliche Themen problematisiert, sondern auch Ausflüge in die Politikwissenschaft und ins Kartellrecht unternommen, um den Blick auf die europäische Verfassungslage abzurunden. Nicht in diesem Buch enthalten sind allerdings Darstellungen der Verfassungen europäischer Staaten, sondern es geht allein um die dogmatische und pragmatische Untersuchung der Verfasstheit des Rechtsraumes Europa.
Man kann trotz des auf dem Europäischen Recht liegenden Schwerpunktes nicht automatisch behaupten, dass nur Interessenten an den Wahlfächern Europarecht und Völkerrecht Nutzen aus diesem Buch ziehen können. Durch die vielen Rückbezüge und Querverweise, die durch die Autoren in den einzelnen Beiträgen geleistet werden, ist jeder, der sich mit dem Verfassungsrecht, auch dem nationalen, beschäftigt, potenzieller Leser dieses Kompendiums und auch Nichtjuristen werden in den allgemeinen Überlegungen zur Konstitutionalisierung Europas zahlreiche Anregungen finden, allen voran Wirtschaftswissenschaftler, Politologen und Philosophen.
Die Inhalte der einzelnen Beiträge alle darzustellen würde den vorgebenen Rahmen sprengen und auch Einzelkritik würde der Komposition des Werkes nicht gerecht werden. Auffallend ist jedoch die teilweise deutlich herausstechende Erfahrung einiger Autoren in der kompakten Darstellung eines Themas, ohne dass es wie ein Ausschnitt aus einer schon bestehenden Arbeit wirkt oder wie ein wissenschaftlicher Abriss ohne Nutzen für den studentischen Leser.
Als lesenswert hervorzuheben sind die Beiträge von Uerpmann und Schroeder, in denen die Beziehungen der Europäischen Gemeinschaften zu GATT und WTO sowie zur EMRK bzw. die Beziehungen zwischen EG und EU erläutert werden. Für die juristische Ausbildung von besonderem Wert sind von Bogdandys Ausführungen zu den europarechtlichen Prinzipien sowie die Darstellung von Kühling zu den Grundrechten der Europäischen Gemeinschaften. Für jeden Leser aus rein praktischen Gesichtspunkten interessant ist die Übersicht von Kadelbach über die Rechte, die aus der Unionsbürgerschaft erwachsen.
Das Werk wird für die wissenschaftliche Arbeit an verfassungsrechtlichen Themen ein abwechslungsreicher und zuverlässiger Begleiter sein. Für die Ausbildung ist das Werk (mit Abstrichen) gut geeignet, erfordert aber ein gewisses Quantum an Vorwissen.

Schorlemer (Hrsg.), Praxis-Handbuch UNO, 1. Auflage, Verlag Springer 2003
Das vorliegende Werk ist eine Sammlung hoch aktueller rechtlicher und politischer Abhandlungen rund um die Vereinten Nationen, ist aber nicht, wie es der Titel vermuten lassen könnte, ein Kompendium, das den Leser mit der UNO von Grund auf vertraut macht oder in ausbildungsgeeigneter Weise wichtige Erkenntnisse darstellt. Man könnte beinahe von einer verdeckten Festschrift sprechen, da die Widmung des Buches einem Rechtsgelehrten der Universität Dresden ausgesprochen ist.
Die Themenvielfalt des Buches ist trotzdes nur geringen Ausbildungsbezugs ein guter Grund, in diesem Werk zu schmökern, werden doch nicht nur dringende völkerrechtliche Probleme behandelt, so der Staatenzerfall in der Dritten Welt und Rechtsfolgen für die Staatengemeinschaft oder etwa die sich stetig fortentwickelnde internationale Strafgerichtsbarkeit, sondern auch ganz praktische Materien wie etwa die Öffentlichkeitsarbeit der UNO inklusive einem Kapitel zum amtierenden Generalsekretär Kofi Annan geben dem Leser einen Einblick in die Varianz der Geschehnisse rund um die Vereinten Nationen. Ebenfalls lesenswert ist das Buch deswegen, weil Koryphäen des Völkerrechts wie Tomuschat und Eide, zudem in englischer Sprache, zur zeitlosen Debatte um den Stand der Menschenrechte Beiträge geliefert haben.
Auch in der übrigen rechtlichen Diskussion nicht stets an erster Stelle behandelte aber völkerrechtlich relevante Themen werden angesprochen, so etwa die Frauenpolitik der Vereinten Nationen und der endlich erfolgte Beitritt der Schweiz zur UNO.
Bedauerlich ist, dass einige Beiträge, die tatsächlich klausurrelevante oder wenigstens für wissenschaftliche Arbeiten relevante Erkenntnisse hätten liefern können, viel zu knapp ausgefallen sind, etwa der Beitrag zum einstweiligen Rechtsschutz internationaler Gerichtshöfe und Institutionen.
Das Kompendium an Wissenswertem zur UNO bietet zu brisanten und momentan debattierten Themen wichtige Erkenntnisse und ist deshalb eine angenehme Lektüre. Die unterstützende Funktion für Ausbildung und Wissenschaft ist zwar beschränkt, blitzt jedoch an etlichen Stellen des Buches auf und vertieft das Verständnis für die Relationen von Politik und Völkerrecht.

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