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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen März 2005

März 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Brox, Handels- und Wertpapierrecht, 17. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Grundzüge des Handels- und Wertpapierrechts sind potenzieller Examensprüfungsstoff in nahezu allen Bundesländern. Es wird kaum einmal der Fall sein, dass man eine reine Handelsrechtsklausur zu lösen hat, aber die diversen Möglichkeiten, das Handelsrecht in den normalen zivilrechtlichen Prüfungsablauf einzuflechten dürfen nicht unterschätzt werden. Anhand des Titels darf man nicht davon ausgehen, dass dieses Lehrbuch nur Material für den Bedarf des Wahlfachbereichs beinhaltet. Etliche Themenschwerpunkte für Studenten werden vom erfahrenen Autor mit entsprechender Schwerpunktsetzung behandelt: ausführlich und verständlich beschrieben werden die Kaufmannseigenschaft und die Publizität des Handelsregisters, ebenso aber auch Besonderheiten des Eigentums- und Pfandrechtserwerbs gemä§ des HGB erläutert, stets im Vergleich mit den Normen des BGB. Daneben sind jedoch auch für Referendare zahlreiche Kapitel höchst lesenswert, etwa über das Kontokorrent, hier dargestellt über etliche Seiten, und die Behandlung der Handelsfirma, die stets ein Zusatzproblem etwa für das Rubrum eines Urteils darstellt. Ebenfalls lesenswert für Arbeitsrechtler und Fortgeschrittene allgemein sind die Ausführungen zum Handelsvertreter. Weiterhin im Inhaltsverzeichnis, nicht mehr aber im Text vorhanden ist der mit der Schuldrechtsreform 2002 aufgehobene § 378 HGB als Besonderheit der Mängelhaftung, hier sollte ein Lektor eigentlich aufmerksamer sein. Leider noch immer reihentypisch ist bei diesem Werk die Einarbeitung der Rechtsprechungs- und Literaturverweise in den Text sowie das Fehlen von übersichten und Graphiken. Dafür werden jedoch einige Aufbauvorschläge für wichtige Ansprüche und bekannte Prüfungsmuster im Text eingestreut. Ein toller Service für den Leser ist die sowohl nach dem Kapitel über Handelsrecht als auch nach dem über das Wertpapierrecht erfolgende klausurtechnische Aufarbeitung des Stoffes, gerade auch mit einer Unterscheidung handelsrechtlich beeinflusster Zivilrechtsfälle und reinen Handelsrechtsfällen. Die Kapitel über die Wertpapiere nach BGB und HGB sowie die mehr als ausführlichen Kapitel zum Wechselrecht gehören wohl eher nicht zum Pflichtfach Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern zum Wahlfachbereich. Auch in dieser Materie fällt es dem Leser aber leicht, sich anhand des intelligenten Schriftbildes, der sauberen Gliederung sowie der graphisch abgesetzten Beispiele zurechtzufinden und den Stoff schnell zu erfassen. Dieses Buch ist seit Jahren ein Klassiker und ist es auch mit Recht. Der Autor wei§, wie er einen schwierigen Stoff in knappe Worte fassen kann und dient damit dem Bedürfnis der Leser nach Grundwissen.

Eckert, Schuldrecht Besonderer Teil, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Viele Lehrbücher zum Schuldrecht BT leiden an der Masse des Stoffes, den es zu bewältigen gilt: oft werden gerade einmal die "gro§en" Vertragstypen wie Kauf-, Miet- und Werkvertrag ausführlich abgehandelt, allzu oft finden sich keine Kapitel zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und selbst Klassiker wie das Lehrbuch zum BT von Medicus verzichtet auf die Darstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das vorliegende Buch hingegen beinhaltet und behandelt tatsächlich den gesamten besonderen Teil. Auf knapp 500 Seiten wird der Lernstoff behandelt, was natürlich auch bedeutet, dass in einigen Passagen knappe Zusammenfassungen den Vorrang vor ausführlichen Texten und Fallbeispielen finden. Angesichts der auch für Studenten steigenden Kosten für Ausbildung und Lebenshaltung ist es allerdings erfreulich, wenn der Titel zumindest hält, was er verspricht. Das Werk von Eckert ist trotz des dichten Textflusses übersichtlich gestaltet und enthält am Ende des Buches nicht nur etliche Beispielsfälle sondern vielmehr auch die für viele für den Erinnerungsprozess wichtigen graphischen Darstellungen und Prüfungsschemata. Nur so ist man gerade am Anfang in der Lage, sich über eine Thematik einen ersten überblick zu verschaffen oder diesen wieder zu gewinnen. Zudem erleichtern Beispiele, übersichten und Aufbauvorschläge innerhalb der Kapitel die Orientierung im jeweils behandelten Thema, da man sich so das Zusammenspiel der abzuhakenden Voraussetzungen eher einprägen kann als in einem Flie§text. Störend sind allerdings die in den Text eingefügten Literaturverweise, die den Lesefluss stocken lassen. Die relevanten Schlüsselbegriffe und Prüfungsvoraussetzungen werden durch Fettdruck lesegünstig hervorgehoben. Als empfehlenswerte Textteile müssen die Kapitel zu den Sicherungsrechten des Werkunternehmers, zum Unternehmerregress im Kaufrecht und zur gesamten Geschäftsführung ohne Auftrag genannt werden. Hier wird einfach und verständlich die Systematik der einzelnen Tatbestände dargelegt. Ebenfalls enthalten sind Kapitel zur Gefährdungshaftung au§erhalb des BGB. Leider nur sehr knapp dargestellt sind Themen wie das Vorkaufsrecht, aber auch die BGB-Gesellschaft. Als wiederum sehr lesenswert müssen die Kapitel zu Bürgschaft und zum gesamten Deliktsrecht hervorgehoben werden. Dort fehlt leider der Amtshaftungsanspruch. Erfreulich ist, dass trotz des beschränkten Platzes auch für Themen wie etwa das Franchising, die Anweisung und die Schuldverschreibung Darstellungen zu finden sind, so dass man mit einem einzigen Werk die grundlegenden Kenntnisse für Studium und Examen erlangen kann. Das Buch ist wegen seiner übersichtlichkeit und wegen der pragmatischen und systematischen Zusammenfassungen ein echter Kauftipp und eine definitive Lektüreempfehlung bereits zum Einstieg in das Zivilrecht.

Schlüter, Erbrecht, 15. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Erbrecht ist nicht nur Pflichtprüfungsstoff in jedem juristischen Staatsexamen, sondern auch ein möglicher Schwerpunkt- oder Wahlfachbereich des zweiten Staatsexamens im Bereich "Justiz". Nebenbei ist die anwaltliche Betätigung im Erbrecht sogar in Deutschland noch gebührenträchtig. Umso wichtiger ist die Auswahl des richtigen Lehrbuches. Das vorliegende Werk ist bereits in der 15. Auflage auf dem Markt und mittlerweile gefestigtes Ausbildungszubehör. Die Gestaltung des Buches ist sehr souverän und erlaubt eine gleicherma§en angenehme wie effektive Lektüre. Positiv auffällig sind die zahlreichen Beispiele, die sowohl zur Erklärung materiell-rechtlicher wie prozessualer Probleme herangezogen werden. So wird dem Ausbildungsstand jedes Lesers Rechnung getragen. Leider fehlen, abgesehen von den obligatorischen Darstellungen der Verwandtschaftsbeziehungen zur Feststellung der gesetzlichen Erbfolge, graphische Elemente jeder Art. Ebensowenig zu finden sind tabellarische oder andere übersichten oder Prüfungsschemata. Die behandelten Themen sind sehr gut auf studentische Bedürfnisse abgestimmt, insbesondere ist das Kapitel zum Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB sehr ausführlich dargestellt. Auch sehr ausführlich werden die höchst klausurbeliebten Probleme rund um das gemeinschaftliche Ehegattentestament erörtert. Etwas überdimensioniert wirken die Ausführungen zu den Formalia der Errichtung des Testaments oder zur Testamentsvollstreckung. Sehr lesenswert ist die umfangreiche Darstellung der Erbnachfolge in eine Gesellschafterstellung. Pflichtlektüre für Referendare sind die hervorragend formulierten Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zum Pflichtteilsergänzungsanspruch. Einen schönen Abschluss der Inhaltsdarstellung bildet das Kapitel zum Erbschaftssteuerrecht, das dem Bearbeiter noch einmal die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts verdeutlicht. Einen Anreiz für spätere Dissertationen bietet die Lektüre des Kapitels zum internationalen Erbrecht. Die Lektüre dieses Werkes ist anspruchsvoll, mitunter auch anstrengend in positivem Sinne, jedoch ein Garant für solides erbrechtliches Wissen in jeder Prüfung. Die Konkurrenz von Büchern mit mehr Abstraktionspotenzial dürfte aber gerade bei den Einstiegswerken stark sein.

Schellhammer, Zivilprozess, 11. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Werke zum Zivilprozessrecht sind für Autoren stets eine Herausforderung, da es mit Studenten, Referendaren und Praktikern drei gro§e Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen Ansprüchen an die Qualität des Lehrbuches gibt. Dazu kommt noch die Schwierigkeit, ein gebundenes und deswegen teures Lehrbuch im Ausbildungsmarkt zu etablieren. Das vorliegende Werk von Schellhammer ist mittlerweile ein Klassiker unter den Lehrbüchern zum Zivilprozessrecht und das auch bereits ab dem Studium: offensichtlich ist bei konstant guter Autorenleistung die Kaufbereitschaft deutlich erhöht. Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und für ein Lehrbuch zum Zivilprozessrecht ist die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen nahezu optimal. Die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption vieler schwieriger Themen, etwa der Stufenklage oder der Bindung des Gerichts an ergangene Urteile. Vorbildlich für Ausbildungszwecke sind auch die vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausführlichen Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke sind übersichtlich gehalten und eingängig geschrieben, verdeutlichende Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert. Allerdings wirkt an bestimmten Stellen die fast eine Seite gro§e Aufzählung von Rechtsprechungsnachweisen in grau hervorgehobenen Blöcken eher einschüchternd denn vertiefend. über 100 Beispielsfälle geben dem Leser Gelegenheit die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen. Dabei sind die Lösungen zum Prozessvergleich sehr zu loben, da sich gerade Referendare in der Formulierung dieser Vollstreckungstitel schwer tun. Die Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt, ebenso prozessuale Sonderkonstellationen. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht, allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz. Der Autor lässt in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie erkennen und so ist es kein Wunder, dass sich wichtige Themen des Zivilprozesses wie die Darlegungs- und Beweislast, die Präklusion von Angriffsmitteln oder die materielle Rechtskraft, die grundsätzlich für Studenten und Referendare schwer verständlich sind, flüssig und teilweise spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich kleine Kapitel werden vom Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewähren dem Leser einen kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie. Dies lässt sich an den Kapiteln zur internationalen Zuständigkeit von Gerichten oder zur Prozessaufrechnung erkennen. Auch die für praxisunerfahrene Leser schwierigen Kapitel sind leicht verständlich konzipiert und machen Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess nach der Lektüre zu einer gar nicht mehr so gro§en gedanklichen Hürde. Für Referendare sehr lesenswert ist der ausführliche Abschnitt zum Familienprozessrecht, der in anderen Lehrbüchern oft nur am Rande erwähnt wird. Die gro§e Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlässlichen Partner im gesamten juristischen Leben. Die Lektüre und sogar die Anschaffung des regelmä§ig aktualisierten Lehrbuches sind zu jeder Zeit lohnenswert.

Creifelds, Rechtswörterbuch, 18. Auflage, Verlag C.H.Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Ein Rechtswörterbuch ist nicht nur ein nettes Accessoire für den Juristen, sondern es dient mit zunehmender eigener Rechtskenntnis der Verknüpfung von Zusammenhängen und fördert die sprachliche Gewandtheit. Man muss dabei aber vor dem Kauf - eine reine Lektüre lohnt sich oft nur im Rahmen der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Verwendung als Fu§notenquelle - genau ergründen, ob man mit der Komplexität des Buches zufrieden ist und zurecht kommen wird. Das vorliegende Werk, das es auch in einer Variante mit beiliegender CD-Rom gibt, enthält in typischer lexikalischer Aufmachung mehr als 11500 Rechtsbegriffe und beschränkt sich dabei nicht auf das nationale Recht. Die Textbestandteile sind mit zahlreichen und guten Hinweisen auf einschlägige Normen versehen und auch Verweise auf Rechtsprechung sind zuhauf vorhanden. Allein schon deswegen kann die Lektüre auch dem Fortgeschrittenen wichtige Impulse vermitteln. Oftmals sind die Begriffe definiert und beschrieben, natürlich nicht alle einzeln, sondern es gibt Verweisungen zu anderen Begriffen, wo in grö§erem Zusammenhang ein Thema vorgestellt wird. So wird die "Freie Beweiswürdigung" bei den Begriffen "Beweis" und "Freibeweis" einbezogen und näher erläutert. Teilweise erstrecken sich die Beschreibungen über mehrere Seiten und bieten so einen guten Einblick in das Wesen eines Rechtsgebietes, beispielhaft zu sehen im Bereich der Wohnraummiete oder der elterlichen Sorge. Neben den klassischen Rechtsbegriffen, die auch aus dem Klausur- und Gerichtsalltag bekannt sind, werden aber auch Begriffe rund um das gesellschaftliche Leben mit Bezug zur Juristerei behandelt, etwa "Pluralismus", "Staatsutopien", "Betriebsjustiz" oder "Zechprellerei". Auch berühmte Persönlichkeiten finden den Weg in das Wörterbuch, zum Beispiel Christian Thomasius, Thomas Morus, nicht aber wegbereitende Koryphäen wie Kant oder Hegel. Das Lexikon bietet viel mehr als ein klassisches Wörterbuch. Die Benutzung ist einfach und dennoch ist der Inhalt anspruchsvoll. Bereits im Studium erleichtert das stete Nachschlagen das Verständnis für viele Zusammenhänge. Eine lohnenswerte Investition.

Thomas / Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Auch weil der vorliegende Kommentar als Hilfsmittel zum zweiten Staatsexamen in einigen Bundesländern zugelassen ist, ist er schon lange ein Klassiker der Ausbildungsliteratur. Dies kann ein Kommentar nur deswegen werden, wenn die Kommentierung vieler prüfungsrelevanter Pragraphen dem Leser oder Bearbeiter einen Lehrbuchersatz liefert und an der entscheidenden Stelle oder im richtigen Zusammenhang den für die Klausur oder den Fall wichtigen Aspekt liefert, der die eigene Leistung vom Rest spürbar abhebt. Obwohl das Werk ein Kompaktkommentar ist und in der üblichen Unart vieler Kommentare die Verweise, die in Fu§noten wesentlich besser aufgehoben wären, in den Flie§text gepackt werden, ist die Gestaltung doch so gut gelungen, dass man bei der Lektüre nicht das Gefühl haben muss, gewisserma§en im Text zu versinken oder die Orientierung zu verlieren. Die oft vorangestellten Gliederungen sind teilweise wie ein Prüfungsschema zu verwenden und die umfangreichen Einführungen lesen sich flüssig und schaffen sukzessives Verständnis. Vor allem lesenswert sind die Vorbemerkungen zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage. Es gibt einige Bereiche, die nur mittels einer knappen Kommentierung dargestellt werden, obwohl man an der entsprechenden Stelle trotz der wenigen zur Verfügung stehenden Seiten mehr aus dem Stoff hätte machen können. Dies trifft etwa zu für Themen wie die Klage im Urkundenprozess, die Zwangsvollstreckung aus Urkunden oder sogar die zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Was ebenfalls auffällt, ist der Verzicht auf konkrete Tenorierungen. Dass dies nicht sein muss, zeigen andere Kurzkommentare, die gerade Referendaren dadurch gro§e Hilfestellungen geben. Echte Schwerpunkte bilden aber die immer wieder prüfungsrelevanten Themen, die verglichen mit dem Gesamtumfang des Werkes sehr ausführlich kommentiert werden. Dazu gehören Bereiche wie der Prozessvergleich und seine Wirksamkeit, die verschiedenen Möglichkeiten der Parteiänderung und die diversen Spielarten der Erledigungserklärung. Einige der lesenswertesten Passagen finden sich in den Kommentierungen zur Feststellungsklage sowie zur materiellen Rechtskraft. Gelungen ist auch die Integration und Verknüpfung der ungeliebten familienrechtlichen Probleme im Rahmen der Abänderungsklage. Einen starken Eindruck hinterlässt zudem die ausführliche Kommentierung der EuGVVO, der Nachfolgerin des EuGVü. Man kann, sofern man sich nicht sowieso die Arbeit mit diesem Kommentar als Prüfungshilfsmittel angewöhnen muss, die juristische Ausbildung auch ohne die Lektüre dieses Kommentars bewältigen, vor allem auch das Referendariat, da gerade die praktische Umsetzung in Urteile und Entscheidungen doch nur mit zusätzlichen Lehrmitteln zu bewältigen ist. Dann würde man sich allerdings die oft prägnante und gewollte Kürze dieses Werks entgehen lassen, die vielleicht den entscheidenden Denkansatz ohne unnötige Schnörkel hervorruft. Die Auseinandersetzung mit dem Kommentar ist für jeden Referendar wichtig und sei es nur, um das Lehrbuch zu verstehen. Erst mit zunehmender Beschäftigung mit dem Werk wird seine ganze Tiefe sichtbar.

Gursky, Erbrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Erbrecht kann von Klausurerstellern problemlos als zusätzliche Erschwernis in Sachverhalte eingefügt werden, die sich mit den anderen vier Büchern des BGB befassen. Dabei ist es gut möglich, dass man bereits in den übungen für Fortgeschrittene mit dem Erbrecht konfrontiert wird, sei es durch den Erbschaftsherausgabeanspruch oder Probleme bei der Suche nach dem wahren Anspruchsinhaber. Jedenfalls muss man sich bereits ab dem dritten Semester Gedanken machen, wie man einfach und effektiv einen Einstieg in die sehr übersichtliche Materie des Erbrechts erhalten kann. Das vorliegende Werk versucht, den erbrechtlichen Stoff auf gerade einmal 137 Textseiten für Anfänger attraktiv zu machen. Dabei werden nach einer Einleitung die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge dargestellt, hierauf die rechtliche Stellung des oder der Erben beleuchtet und schlie§lich die Institutionen Pflichtteil und Vermächtnis behandelt. So bekommt der Leser tatsächlich einen ersten Eindruck, welche Problemfelder das Erbrecht bieten kann. Allerdings ist eine ausreichende Tiefe der Erörterung kaum gegeben und auch die Setzung von Schwerpunkten ist zum Teil fraglich. Der Autor gibt zwar eine Vielzahl von Beispielen an, die den Stoff näher verdeutlichen sollen. Jedoch ist aufgrund des begrenzten Platzes keine Möglichkeit gegeben, die in einschlägigen Problemen nötigen Prüfungen exemplarisch aufzuzeigen und der Leser erhält nur die richtige Lösung deklariert. Dies betrifft etwa die Frage der Errichtung des Testaments, sehr ausführlich dargestellt für das seltene öffentliche Testament, oder die nur kurz abgehandelte obwohl gern geprüfte Frage des Vorrangs verschiedener Testamente mit und ohne Datumsangabe. Auch die im Vergleich zu Erbschaftsanspruch oder zum gutgläubigen Erwerb kraft Erbscheins viel stärkere Gewichtung der (beschränkten) Erbenhaftung ist hinsichtlich der Bedürfnisse von Anfängern fragwürdig. Die Gestaltung des Buches ist leider ziemlich unübersichtlich. Eine Vielzahl von gestaltenden Stilen prägt den Text, der mit Fettdruck überfrachtet ist und ein unruhiges Bild abgibt. Es finden sich einige Graphiken bei der Darstellung der gesetzlichen Erbfolge, ansonsten aber nur Aufzählungen im Text, nicht aber Prüfungsvorschläge oder andere bildliche Darstellungen. Lobenswert sind die zahlreichen Beispiele, die auch graphisch herausgehoben sind. Das Buch ist für Anfänger gedacht und mag für diese sicher ein angenehmer Einstieg in die Materie sein. Jedoch wird das Problembewusstsein und die Anwendung in der Klausur durch den Aufbau dieses Werkes nicht gefördert und man sollte sich baldmöglich mit weiteren Werken zum Erbrecht befassen, wo die Thematik auch im Gesamtkontext von Fällen erklärt wird.

Leipold, BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil. 3. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Kaum eine Pflichtlektüre für Studenten prägt ihre Beschäftigung mit dem Recht mehr als das erste Lehrbuch zum BGB. Deswegen sind die Anforderungen an ein solches Einstiegswerk auch hoch, müssen doch sowohl der geringe Kenntnisstand der potenziellen Leser als auch deren zügige Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Das vorliegende Werk ist durch eine intelligente und auch optisch ansprechende Gestaltung geprägt. Die Textpassagen sind in der Regel übersichtlich, die Schlüsselbegriffe in überschaubarer Zahl hervorgehoben und die Unterstützung des Geschriebenen durch graphische Darstellungen gelingt. Den Abschluss der Kapitel bilden jeweils Prüfungsfragen und kleine Fälle. Dabei wird genug Platz gelassen, um die eigene Lösung im Buch selbst festzuhalten. Zusätzlich ist auf der jeweils nächsten Seite die Lösung angegeben, dies aber so, dass man sich schon durch Umblättern betrügen müsste, um vor eigenen überlegungen an die nötigen Informationen zu gelangen. Das Lehrbuch bietet neben den klassischen Kapiteln zur Schaffung des BGB und der Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten die wichtigen Kapitel zum Allgemeinen Teil des BGB, also Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung oder Anfechtung, zusätzlich aber auch wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Gesetz. Gerade dieser Aspekt ist in den ersten Jahren des Studiums besonders wichtig, da die fehlende Arbeit am Gesetz in vielen Klausuren angekreidet wird. Sehr lesenswert sind vor allem Kapitel zu anfangs nicht so häufig behandelten Themen wie etwa zum Scheingeschäft und zu Auslegungsgesichtspunkten im Zivilrecht. Sehr ausführlich wird die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dargestellt und auch die verschiedenen rechtsgeschäftlichen Vollmachten und die, die kraft Rechtsscheins bestehen, werden umfassend präsentiert. Ebenfalls in ungewohnter Grö§e, nämlich mit über 80 Seiten repräsentiert ist das Vereinsrecht, was zwar zu Beginn des Studiums weniger relevant ist, aber im weiteren Verlauf der Semester wichtige Vorarbeit für die Beschäftigung mit dem Gesellschaftsrecht leistet. Lobenswert ist schlie§lich die Widmung eigener Kapitel für die sonst im Sachenrecht behandelten Themen "Bestandteile", "Nutzungen" und "Zubehör", sowie für die verschiedenen zivilrechtlichen Notstandsnormen, die man sonst nur im Allgemeinen Teil des Strafrechts als Sonderfälle serviert bekommt. Dieses Lehrbuch macht auch bei erfahrenen Lesern Eindruck und kann als Einstiegswerk aufgrund des umfassenden Informationsgehalts und der vorbildlichen Heranführung an das Bürgerliche Gesetzbuch nur empfohlen werden.

Fenger, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Insolvenzrecht ist ein beliebter Prüfungszusatz in Klausuren des Assessorexamens, aber auch während des Studiums muss man sich im Wirtschaftsrecht stets um die Frage kümmern: was soll im Sicherungsfall passieren? Wer sich nicht in einer Wahlfachgruppe mit dem Thema befassen will, benötigt grundsätzlich nur einen Einblick in das Rechtsgebiet und wird dementsprechend die Lektüre auswählen. Das vorliegende Werk versucht auf knapp über 200 Seiten eine Einführung in das Insolvenzrecht zu geben und bietet dem Leser eine gelungene Mischung aus Text und gestalterischen Elementen, um den wie üblich trockenen Lernstoff zu präsentieren. Ob man Cartoons in einem Lehrbuch benötigt, mag dahingestellt bleiben, aber die zahlreichen Definitionen, Aufbauschemata, Graphiken, Tabellen und Muster bieten einen guten Ansatz zur Abstrahierung des ohnehin kompakt dargestellten Wissens. Hinzu kommen zahlreiche Wiederholungsfragen am Ende der Kapitel, die den Leser zur nochmaligen Nacharbeit animieren sollen. Der Autor macht auch durch die Hinzunahme eines Kapitels zur Fallbearbeitung in der Klausur keinen Hehl daraus, dass dieses Lehrbuch zu einer raschen Anwendungskompetenz führen soll und nicht unbedingt auf wissenschaftliche Tiefe abzielt. Anderenfalls hätte der Autor sicherlich Fu§noten verwendet oder ab und zu einmal einen Hinweis auf Fundstellen in Rechtsprechung und Literatur gegeben. Ein wenig merkwürdig ist der vielfache Abdruck des Gesetzeswortlauts im ohnehin nicht gerade dicken Buch. Die Texte sind übersichtlich angeordnet und durch die zusammenfassenden Bemerkungen an den Seitenrändern kann man sich auch auf gezielte Informationssuche begeben. Ein besonderer Service dieser Reihe ist das Glossar am Ende des Buches. Inhaltlich werden die Grundbegriffe des Insolvenzrechts erläutert und das Verfahrensrecht dargestellt. Hinzu kommen die Befugnisse der betroffenen Beteiligten und später die Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Einstellung oder Insolvenzplan. Ebenfalls enthalten sind Kapitel zum Anfechtungsgesetz, zur Verbraucherinsolvenz und zum au§ergerichtlichen Vergleich über Liquidation oder Sanierung eines Unternehmens. Das bereits genannte Kapitel zur Klausurbearbeitung mitsamt Beispielsfällen bietet dem Leser einen guten Einblick in einige Problempunkte des Rechtsgebiets. Das Werk bietet einen wirklich schnellen Einblick in die Materie und verspricht deswegen nicht zuviel im Titel. Allerdings wird man das Gefühl nicht los, nicht genug nachweisbares Wissen erworben zu haben, wenn man das Buch durchgearbeitet hat. Für vertiefende Studien sind natürlich andere Lehrbücher und Kommentare heranzuziehen.

Becht, Prüfungsschwerpunkte im Zivilprozess, 4. Auflage, Verlag Boorberg 2004Abbildung des Buchtitels
Der Markt für Ausbildungslektüre für Referendare ist im Zivilprozessrecht hart umkämpft und man wundert sich, wenn ein eigentlich etabliertes Werk über lange Zeit, gerade nach der ZPO-Reform ohne Neuauflage bleibt. Das vorliegende Werk von Becht ist nun endlich in überarbeiteter Form neu erschienen und bietet dem Leser weit mehr Lesekomfort als in der Vorauflage. Die Gestaltung wurde zum Teil merklich verbessert und die übersichtlichkeit hat auch aufgrund des verstärkten Einsatzes von abstrahierenden Elementen zugenommen. Ganz hervorragend gelungen ist etwa die Berechnung der Verfahrenskosten und die Erläuterung der ominösen BaumbachÕschen Formel. Aufgenommen sind auch zahlreiche Muster für Beschlüsse, Tenorierungen und Urteilselemente. Dazu kommen praktische Beispiele für die Vorgänge im Prozess selbst, zahlreiche Hinweise und Tipps für die konkrete Klausur- und Fallbearbeitung und zahlreiche kleine Fälle. Die Texte sind sehr eingängig geschrieben und vermitteln sowohl dem Anfänger wie dem Referendar kurz vor dem zweiten Staatsexamen den nötigen praktischen Einblick. Die inhaltliche Darstellung orientiert sich zunächst an den Prozessbeteiligten, also den Parteien, dem Gericht und den Rechtsanwälten, und den zur Beteiligung nötigen Voraussetzungen. Hiernach wird der Ablauf eines Zivilprozesses genauestens dargestellt und anhand der dabei auftretenden Konflikte werden die auch in Klausuren abgeprüften Probleme erörtert. Besonders hervorgehoben werden muss hier das ausnehmend gut geschriebene Kapitel zur Darlegungs- und Beweislast. Die Handlungen der Parteien während des Prozesses werden ebenfalls detailliert dargestellt und der Autor gibt auch stets vergleichende Hinweise zur Gebührenlage vor und nach den Reformen zum 01.07.2004. Die möglichen Arten, das Verfahren zu beenden, also das Urteil oder Prozesshandlungen wie die Erledigungserklärung, werden formell und materiell umfassend erläutert und auch komplexe Themen wie die Streitwertberechnung werden in Grund- und Sonderfällen verständlich gemacht. Einen starken Eindruck hinterlässt zudem das Kapitel zum Berufungsverfahren, das bisweilen in Lehrbüchern nur knapp dargestellt wird. Lesenswert ist zudem im Rahmen der Kapitel zur Zwangsvollstreckung die kompakte Behandlung der Zwangsversteigerung. Dieses Buch ist in der Neuauflage ein definitiver Lektüretipp und Referendare können sich das Werk getrost anschaffen. Selten wurde ein Lehrbuch den Ausbildungsbedürfnissen so sehr gerecht wie dieses.

Zerres, Bürgerliches Recht, 5. Auflage, Verlag Springer 2004Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk will in die Grundlagen des Zivilrechts einführen und bietet auf über 350 Seiten Erläuterungen zur juristischen Arbeitsmethodik sowie zu den ersten drei Büchern des BGB. Anschlie§end wird auf über 60 Seiten ein Einstieg in das Erkenntnisverfahren des Zivilprozessrechts mit einigen Nebenverfahren ermöglicht. Sehr gut dargestellt ist zum Beispiel das Kaufrecht inklusive der Gewährleistungsrechte. Man findet sich durch den eingängigen Text schnell in die Systematik ein und kann sofort die nötigen Parallelen zum vorher besprochenen allgemeinen Schuldrecht ziehen. Auch das Deliktsrecht ist sehr leicht verständlich dargestellt und auch für Erstsemester schnell zu verstehen. Knapp geraten hingegen das Werkvertragsrecht und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Allgemeinen Teil des BGB werden die Themen ebenfalls sehr kompakt dargestellt, weisen aber trotzdem die nötige Tiefe auf, um erstes Problembewusstsein zu wecken. Das Mobiliarsachenrecht allerdings leidet teilweise unter der kurzen Darstellung, gerade wenn es um wesentliches Verständnis von Abgrenzungen zwischen Schuldrecht und Sachenrecht geht, so etwa beim Anwartschaftsrecht oder bei der Frage, wann ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist. Auch die Darstellung von Teilen des Immobiliarsachenrechts kratzt nur an der Oberfläche und bietet in dieser Einführung keinen besonderen Gewinn. Dagegen ist die Behandlung des Erkennentisverfahrens überwiegend gut gelungen, wenn auch die Beweisführung weniger und das Problem der Beweislast mehr hervorgehoben hätte werden können. Die Gestaltung des Buches ist ausgewogen und der Leser kann sich neben der reinen Textlektüre auch mit einer gro§en Zahl an Illustrationen beschäftigen, die thematisch zusammenfassend an vielen Stellen eingefügt wurden. Zunächst gewöhnungsbedürftig sind die Beispiele, die aussehen wie im überarbeitungsmodus von Word verfasst. Jedoch ist man nach fortgeschrittener Lektüre froh über diese optische Anleitung, um wahlweise die Beispiele zu suchen oder zu überspringen. Die Verwendung von Fettdruck für Schlüsselbegriffe ist ma§voll und wird gezielt eingesetzt, so dass man das Gefühl hat, tatsächlich durch den Text geführt zu werden. Dieses Buch hat seinen Titel wahrlich verdient: es ist eine Einführung für Studenten ab dem ersten Semester und sie ist für deren Bedürfnisse als gelungen zu bezeichnen. Man wird sich sicherlich im Laufe des Studiums anderen Werken zuwenden, erhält aber mit der Lektüre dieses Buches eine solide Wissensgrundlage.

Oetker, Handelsrecht, 4. Auflage, Springer 2004Abbildung des Buchtitels
Mittlerweile fest etablierter Bestandteil der juristischen Ausbildungsliteratur im Wirtschaftsrecht sind die diversen Titel von Oetker. Dazu gehört neben seinem Werk zu den vertraglichen Schuldverhältnissen auch das neu aufgelegte Werk zum Handelsrecht. Der Autor versucht, streng an den Vorgaben des im Examen notwendigen Pflichtfachwissens die Grundzüge des Handelsrechts, stets unter engem Bezug zum Bürgerlichen Recht, kompakt und doch wissenschaftlich darzustellen. Die Gestaltung des Buches ist durch ein leseverträgliches Layout gut gelungen. Man vermisst allerdings graphische Elemente jeglicher Art, etwa in Form von übersichten, Tabellen, Schemata oder ähnlichen Ma§nahmen zur Abstraktion von Wissen. Es mag sein, dass der Autor diese Form von Darstellung als nicht seinem wissenschaftlichen Ansatz entsprechend ansieht, jedoch zeigen Lehrbücher auch klassischer Reihen vermehrt den erfreulichen Hang zur gelegentlichen Abweichung von der reinen Textdarstellung. Die Länge der Kapitel eignet sich gut zur etappenweisen Bearbeitung und zur Selektion einzelner Rechtsprobleme. Beigefügt sind diverse Anhänge, in welchen dem Leser Prüfungsfragen offeriert werden, zudem findet man den Text von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, die Bezug zum Handelsrecht aufweisen. Hier wäre es vorteilhaft gewesen, dem Leser auch in einer oder zwei Seiten praktische Auswirkungen dieser Normen aufzuzeigen. Eine sehr angenehme Neuerung in der Gestaltung des Buches sind zudem die eingefügten Randnummern, welche die Suche nach Spezialproblemen erleichtern. Die wesentlichen, für den Pflichtfachbereich wichtigen Vorschriften des Handelsrechts, leider ohne die Handelsgesellschaften, finden sich in zehn Kapiteln wieder. Europarechtliche Bezüge werden vor allem im Kapitel zum Handelsvertreter gut dargestellt, wenn dies auch kein allzu häufiges Prüfungsthema sein dürfte. Die Verknüpfungen mit den verschiedenen Büchern des BGB werden detailreich dargestellt, etwa das für den BGB AT wichtige kaufmännische Bestätigungsschreiben, die diversen Modifikationen des Schuld- und Sachenrechts und Ð sehr lobenswert und studentengerecht Ð in einem eigenen Kapitel die Beeinflussung der Gewährleistungsvorschriften durch das HGB. Als ein Lektüretipp muss das Kapitel zum Kommissionsgeschäft genannt werden, wo der Autor diverse prüfungsrelevante Problemkonstellationen aufzeigt und auflöst. Dieses Werk bietet einen soliden Einstieg ins Handelsrecht und kann sowohl zum Einstieg wie zur Vertiefung von Problemen herangezogen werden. Konkurrenz dürfte vor allem durch die Lehrbücher drohen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht in einem Band vereinen und so diese Verzahnungen besser beleuchten können.

Stackmann, Rechtsbehelfe im Zivilprozess, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Im Gegensatz zum Strafrecht ist das Gebiet des Rechtsmittelrechts im Zivilrecht und im öffentlichen Recht von vergleichsweise geringerer Relevanz für die juristischen Examina, zum Teil ist das Rechtsmittelrecht auch ganz aus der Prüfungsordnung eliminiert worden. Jedoch ist es gerade im Referendariat in den Zivilstationen und beim Rechtsanwalt eminent wichtig, eine Akte auch unter dem Gesichtspunkt "mögliche Fehler" durchzuarbeiten, die man in der Rechtsmittelinstanz noch vortragen kann. Für das Zivilrecht möchte das vorliegende Werk eine zusammenfassende übersicht über die Angriffsmöglichkeiten gegen gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen bieten. Die Gestaltung des Buches ist in weiten Teilen gut gelungen. Der Text ist sehr dicht gedruckt, aber die abgesetzten Fu§noten, das gro§e Schriftbild und die fett gedruckten Schlüsselbegriffe machen die Lektüre halbwegs einfach. Es fehlt jegliche Art von abstrahierender Darstellung: weder gibt es Tabellen noch Graphiken noch Prüfungsschemata noch übersichten. Gerade bei Rechtsmitteln, deren Zulässigkeitsvoraussetzungen fast mechanisch abgeprüft werden müssen, hätte man hier ein wenig Spielraum für nicht-textliche Elemente gehabt. Auch fehlen Muster zu Rechtsbehelfsschriften oder zu Entscheidungen der jeweiligen Gerichte. Die diversen Kapitel decken die Thematik des Buches umfänglich ab und geben auch kurze aber prägnante Einblicke in Rechtsbehelfsmöglichkeiten, die man sonst nur in Fu§noten oder Randbemerkungen streift. Einen Gro§teil des Buches nimmt die Beschreibung der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile ein. Dies geschieht auch zu Recht, da in Klausuren des Assessorexamens gerade wegen der etwas komplizierten Tenorierung die Vorbereitung einer Berufungsentscheidung ein geeignetes Prüfungsthema ist. In diesem Kapitel enthalten ist auch die Erläuterung der Anschlussberufung, die als zusätzlich erschwerendes Element in Klausuren einfach zu platzieren ist. Eine räumlich unerwartet gro§e Bedeutung räumt der Autor der Verfassungsbeschwerde ein, kann damit aber auch die Aufmerksamkeit studentischer Leser gewinnen, für die eine Verfassungsbeschwerde viel eher Prüfungsgegenstand sein kann als für Referendare. Sehr angenehm und für Referendare Pflichtlektüre sind die Abschnitte zur Restitutionsklage und zur verfahrensrechtlich nicht sonderlich bekannten Gehörsrüge. Leider ist das Kapitel zur Abänderungsklage sehr kurz geraten, so dass man einen familienrechtlichen Schwerpunkt vergeblich sucht. Von Examenskandidaten gelesen werden sollte zudem das Kapitel zum Beschwerdeverfahren, das anders als die zivilrechtliche Revision gerne einmal als Zusatzfrage herangezogen wird. Ein besonderer Verdienst des Autors ist die Beachtung der diversen Reformen in Zivilprozess- und Kostenrecht, was sich unter anderem darin ausdrückt, dass er die Kostenentscheidungen jeweils nach altem und neuem Recht darstellt. Ebenfalls sehr schön ist das Gespür des Autors für Details, etwa zu sehen in den Hinweisen auf die Beschwerde gemä§ der EMRK und der diesbezüglich bestehenden Verbindung zur Restitutonsklage. Wer sich an den genannten formellen Auslassungen nicht stört, wird in diesem Buch eine ideale Ergänzung zu gewöhnlichen Lehrbüchern zum Zivilprozessrecht finden, dessen Informationen so manchen Kommentar in den Schatten stellen.

Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Auch wenn die Amtshaftung in der Regel in öffentlich-rechtlichen Klausuren abgeprüft wird, gehört sie thematisch allein wegen des einzuschlagenden Rechtsweges (auch) zum Zivilrecht. Insgesamt ist die Materie aber überschaubar und der Grund, warum man allein mit der Nennung des Stichwortes "Amtshaftung" Studenten und Referendaren Angstschwei§ auf die Stirn treiben kann, bleibt unklar. Neben vielen Lehrbüchern zum Verwaltungsrecht existieren einige Titel wie der vorliegende, die sich ausschlie§lich dem Thema Amtshaftung widmen. Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Lektüre geht angenehm voran. Obwohl die Autoren ausgewiesene Praktiker sind, findet sich im gesamten Buch keine graphische Darstellung. Auch eigene Prüfungsübersichten werden nicht angeboten. Man kann zwar aus dem Inhaltsverzeichnis oder aus den umfangreichen Texten ein eigenes Schema erstellen, aber zu einem guten und prozessbezogenen Lehrbuch gehört auch ein Minimum an Prüfungsanleitung. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildet die über 60 Seiten starke Erörterung des Haftungsanspruchs nach § 839 BGB gegen echte und haftungsrechtliche Beamte. Dies ist aufgrund der Klausurrelevanz dieser Norm auch berechtigt und das Kapitel darf gerne zur Gänze gelesen werden. Wichtig ist auch die Vorbemerkung der Autoren, in welcher kurz der Unterschied zwischen Entschädigung und Schadensersatz aufgezeigt wird, wobei man dieses Thema gerne genauer hätte angehen dürfen. Sehr vorteilhaft für die Weiterbildung des Lesers sind die Kapitel zu Sonderthemen wie der Haftung für die Verletzung von Datenschutzbestimmungen oder der Haftung für Truppenschäden. überdies finden sich nach besonderem Verwaltungsrecht aufgeteilte typische Haftungskonstellationen. Weitere Kapitel behandeln grundlegende Haftungsinstitute wie den Folgenbeseitigungsanspruch oder den enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff. Auch wenn der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kein klassischer Staatshaftungsanspruch ist, wird er in der Regel mit den anderen haftungsrechtlichen Instituten abgehandelt. Hier allerdings begnügen sich die Autoren mit wenigen Seiten und erwähnen nicht einmal die auf OVG/VGH-Ebene entschiedene Anwendung der Saldotheorie im Rahmen der Abwicklung öffentlich-rechtlicher Verträge. Erfreulich ist ein weiterer Schwerpunkt des Buches, um den sich Lehrbücher zum Verwaltungsrecht gerne drücken: die Beeinflussung des Staatshaftungsrechts durch das Europarecht und die Haftung der EG selbst. Es ist schon enorm, dass man auf fast 40 Seiten Material zu diesem Thema findet und erst recht lobenswert ist die klare Konzeption des Anspruchs für gemeinschaftsrechtswidriges Verhalten, den die Autoren nicht in ein bekanntes deutsches Schema zu pressen versuchen, sondern die noch unklare Lage herausarbeiten und sich allein auf die vom EuGH vorgegebenen Ma§stäbe zurückziehen. Dies hat Vorbildfunktion für jede Klausur! Das Buch hat nur wenige Ungenauigkeiten und auch diese findet man nur, wenn man sich mit dem einen oder anderen Anspruch näher befasst hat. Ansonsten bietet das Werk ausführliche und detaillierte Information, die zu jeder Zeit der juristischen Ausbildung nützlich ist. Die Lektüre ist lohnend!

Dütz, Arbeitsrecht, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Das Arbeitsrecht ist trotz Einbettung in die Wahlfachsysteme der Bundesländer sowohl zum ersten wie zum zweiten Staatsexamen ein Dauerbrenner für den zivilrechtlichen Pflichtfachbereich. Studenten und Referendare benötigen eine kompakte und verständliche Einweisung in dieses Rechtsgebiet, um sich während der Prüfungsvorbereitung nicht in den zahlreichen Details der Materie zu verheddern. Das vorliegende Werk bietet auf beinahe 500 Seiten eine überschaubare Stoffsammlung, um sich mit der nötigen Intensität in das Arbeitsrecht einzuarbeiten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht darauf, zwischen Pflicht- und Wahlfachbereich zu trennen, sondern bietet dem Leser das gesamte Arbeitsrecht zur Lektüre an. Dies beinhaltet neben einem obligatorischen allgemeinen Einleitungskapitel die klassischen Rechtsprobleme rund um Begründung und Beendigung eines Arbeitsvertrages, Pflichten und Rechte aus diesem sowie Leistungsstörungen im Arbeitsvertrag, dazu aber auch die Bereiche des Koalitionsrechts, des Arbeitskampfes und des Mitbestimmungsrechts. Das Abschlusskapitel befasst sich mit arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Die Gestaltung des Buches ist typisch für die Reihe "Grundrisse des Rechts", was bedeutet, dass man einen dichten Flie§text mit vielen verschiedenen Schriftgrö§en und hier sogar verschiedenen Schrifttypen vorfindet, in dem die zahlreichen fett gedruckten Schlüsselbegriffe nur wenig Orientierung zu geben vermögen. Hinzu kommen die üblichen in den Text gequetschten Verweise auf die Rechtsprechung und andere Literatur. Ansätze graphischer Darstellung finden sich lediglich im Kapitel zur Mitbestimmung. Sehr lobenswert sind aber die vielen Prüfungsschemata, die auch farblich abgehoben werden, um ihre Bedeutung zu unterstreichen. Inhaltlich sollte der Leser seine Aufmerksamkeit auf bestimmte Punkte richten, die der Autor besonders gelungen darstellt. Dazu gehören etwa die Pflichtverletzungen im Arbeitsvertrag inklusive der Rechtsfigur des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, die Rechtsprobleme rund um Betriebsvereinbarungen und die klassische Frage der Definition des Arbeitnehmers. Ein wenig bedauerlich ist die kurze Behandlung der Neufassung von § 13 KSchG und die permanente Benennung der materiellen Präklusion des KSchG als "Klagefrist". Auch viel zu kurz geraten ist der Abschnitt über den mittlerweile massiven Einfluss des Europarechts auf das deutsche Arbeitsrecht. Die EuGH-Rechtsprechung zur Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellung einer Arbeitnehmerin wird nicht einmal erwähnt. Schwach ist zudem die Problemstellung bei §§ 104 ff. SGB VII erklärt, wo das Problem des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs nicht prüfungsgerecht präsentiert wird. Bedauerlich ist auch, dass trotz der Fertigstellung des Buches im September 2004 im Kapitel zum Arbeitsgerichtsverfahren die Kostenberechnung des Rechtsanwalts nach BRAGO propagiert wird. Das Buch bietet sicher ein solides Grundwissen, ist aber an vielen Punkten gerade zu ungenau, um in der Klausur für den Pflichtfachbereich ausreichend zu sein. Für das Wahlfach ist die Eignung dennoch gegeben, da viele der dort relevanten Themen ausführlicher behandelt werden.

Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Nach der Neuregelung des UWG im Jahre 2004 mussten für den Ausbildungsmarkt schnell adaptierte Fassungen der gängigen Lehrbücher hergestellt werden. Das vorliegende Werk hat es in bemerkenswert kurzer Zeit geschafft, die Neuerungen in das bereits bestehende Lehrbuchkonzept zu integrieren und die dabei relevante Literatur zu berücksichtigen. Die Gestaltung des Buches lädt zur Lektüre geradezu ein. Die Texte sind in einer angenehmen Grö§e gehalten, die Fu§noten sind gut abgesetzt, die Abstände zwischen den Textelementen sind ausreichend und die ma§voll verwendeten Hervorhebungen leiten den Leser auf intelligente Weise. Es fehlt zwar an jeder Art von graphischer Darstellung, aber die gut geschriebenen Kapitel lassen diesen Makel bisweilen vergessen. Bedauerlich ist das Fehlen von Mustern oder Formulierungen gerade in den prozessrechtlichen Themen. Die Literaturübersichten zu Beginn der einzelnen Abschnitte bieten die Möglichkeit zur vertieften eigenen Forschung. Von besonderer Bedeutung für den Leser ist die Darstellungsbreite des Autors, der nicht nur das deutsche Wettbewerbsrecht darstellt, sondern auch auf das Recht anderer Staaten, auf das europäische Gemeinschaftsrecht, etwa bei der Umstellung des Verbraucherleitbildes, und auf das Völkerrecht vergleichend Bezug nimmt. Auch die umfangreichen Vergleiche zwischen alter und neuer Rechtslage helfen über die vielleicht bestehenden, anfänglichen Umstellungsschwierigkeiten auf das neu nummerierte und inhaltlich veränderte UWG hinweg. Nicht nur Studenten mit wirtschaftsrechtlichen Wahlfächern werden in den einzelnen Kapiteln sehr lesenswerte Darstellungen finden, sondern auch Beobachter der wirtschaftlichen Tagesgeschehens werden mit einzelnen Abschnitten rege Lesefreude haben. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei das Thema der Wertreklame rund um die mittlerweile abgeschaffte ZugabeVO. Ebenfalls explizit empfehlenswert sind die Kapitel zur vergleichenden Werbung sowie zur irreführenden Werbung mittels des Preises. Für Referendare nach wie vor wichtig als auch interessant ist die Lektüre der Kapitel zu Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Hier wird unter anderem beispielhaft ein eigentlich ungewohnter Umgang mit den Instrumenten des einstweiligen Rechtsschutzes demonstriert, der zur Abgrenzung zu den übrigen Rechtsgebieten geeignet ist. Auch hoch aktuelle Bezüge wie die Rechtsprobleme rund um Domain-Namen können in einer Anwaltsstation für einen Wissensvorsprung gegenüber dem Ausbilder sorgen. Manchen dürfte der schiere Umfang des Werkes, immerhin über 530 Seiten, davon abhalten, sich dieses als Einstiegslektüre anzuschaffen. Jedoch würde man sich so um zum Teil richtig spannende Lektüre bringen. Dieses Buch ist nicht nur lehrreich, sondern auch unterhaltsam und deshalb ein echter Lesetipp.

Löwisch / Neumann, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Die erste gro§e Hürde für Studienanfänger ist die Suche nach einem geeigneten Lehrbuch für die Einführung in das Zivilrecht. Dabei muss man sich zumeist zwischen einer stark theorielastigen Darstellung und einer fallbezogenen Aufbereitung entscheiden. Die Autoren wählen hier die letztere Variante und wollen den Leser anhand einer Vielzahl kleiner Fälle durch die ersten Untiefen des BGB AT führen. Die Gestaltung des Buches beginnt engagiert, lässt aber leider im weiteren Verlauf, zumindest was graphische Eindrücke angeht, deutlich nach. Man findet vereinzelte übersichten und sogar Muster für Vollmachtsschriften. Ansonsten beschränkt sich die Variationsbreite der Gestaltung auf verschiedene Schriftgrö§en sowie auf diverse Hervorhebungsmethoden. Die Kapitel sind alle so kompakt gehalten, dass man trotz des relativ dichten Textbildes einen konstanten Lektürefluss erreichen kann. Zudem entspricht die Kürze der einzelnen Darstellungen dem erklärten Ziel der Autoren, nach der Aufnahme der jeweiligen Sachverhalte die Falllösung zunächst alleine durch Gesetzeslektüre anzugehen. Die Autoren weisen zu Beginn darauf hin, dass sie nur bestimmte Bereiche des Allgemeinen Teils des BGB chronologisch behandeln möchten, beispielsweise aber das Vereinsrecht oder das Recht der Sachen im passenden Kontext anbringen wollen. So wird der Leser von Beginn an darauf aufmerksam gemacht, dass er mit der Systematik des BGB arbeiten können muss und nicht stupides Repetieren zum Erfolg führen kann. Lobenswert ist der Ansatz des Buches, sich nicht mit den Standardproblemen zufrieden zu geben, sondern auch thematisch passende Bereiche zumindest kurz zu erläutern. Deswegen finden sich die klassischen Kapitel zu Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, aber eben auch Abschnitte zu Fristen und Verjährung, zu einseitigen Rechtsgeschäften oder zu unbestellt zugesandten Waren. An passender Stelle eingefügt werden zudem das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechte bei Verbraucherverträgen. Zu loben ist auch die überschaubare Konzeption bestimmter Klausurprobleme, die hier in gebotener Kürze dem Leser offeriert werden, so etwa die Fragen rund um die Formbedürftigkeit von Willenserklärungen, das Konzept von Veräu§erungsverboten und die verschiedenen Arten von Bedingungen in Verträgen. Man wird anhand dieses Buches behutsam durch etliche Probleme des BGB geleitet und findet (vielleicht) den für sich optimalen Einstieg in die Materie. Zwar wird man schnell feststellen, dass man für die Lösung von Klausuren ausführlichere und zum Teil schematischer aufgebaute Medien benötigt. Dennoch ist die Lektüre, sogar vor Beginn des ersten Studiensemesters, der mögliche Grundstein für ein solides Rechtsverständnis.