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Rezensionen März 2005 |
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März 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Brox, Handels- und Wertpapierrecht, 17. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2004 
Die
Grundzüge des Handels- und Wertpapierrechts sind potenzieller Examensprüfungsstoff
in nahezu allen Bundesländern. Es wird kaum einmal der Fall sein, dass
man eine reine Handelsrechtsklausur zu lösen hat, aber die diversen
Möglichkeiten, das Handelsrecht in den normalen zivilrechtlichen Prüfungsablauf
einzuflechten dürfen nicht unterschätzt werden. Anhand des Titels
darf man nicht davon ausgehen, dass dieses Lehrbuch nur Material für
den Bedarf des Wahlfachbereichs beinhaltet. Etliche Themenschwerpunkte für
Studenten werden vom erfahrenen Autor mit entsprechender Schwerpunktsetzung
behandelt: ausführlich und verständlich beschrieben werden die
Kaufmannseigenschaft und die Publizität des Handelsregisters, ebenso
aber auch Besonderheiten des Eigentums- und Pfandrechtserwerbs gemä§
des HGB erläutert, stets im Vergleich mit den Normen des BGB. Daneben
sind jedoch auch für Referendare zahlreiche Kapitel höchst lesenswert,
etwa über das Kontokorrent, hier dargestellt über etliche Seiten,
und die Behandlung der Handelsfirma, die stets ein Zusatzproblem etwa für
das Rubrum eines Urteils darstellt. Ebenfalls lesenswert für Arbeitsrechtler
und Fortgeschrittene allgemein sind die Ausführungen zum Handelsvertreter.
Weiterhin im Inhaltsverzeichnis, nicht mehr aber im Text vorhanden ist der
mit der Schuldrechtsreform 2002 aufgehobene § 378 HGB als Besonderheit der
Mängelhaftung, hier sollte ein Lektor eigentlich aufmerksamer sein.
Leider noch immer reihentypisch ist bei diesem Werk die Einarbeitung der
Rechtsprechungs- und Literaturverweise in den Text sowie das Fehlen von
übersichten und Graphiken. Dafür werden jedoch einige Aufbauvorschläge
für wichtige Ansprüche und bekannte Prüfungsmuster im Text
eingestreut. Ein toller Service für den Leser ist die sowohl nach dem
Kapitel über Handelsrecht als auch nach dem über das Wertpapierrecht
erfolgende klausurtechnische Aufarbeitung des Stoffes, gerade auch mit einer
Unterscheidung handelsrechtlich beeinflusster Zivilrechtsfälle und
reinen Handelsrechtsfällen. Die Kapitel über die Wertpapiere nach
BGB und HGB sowie die mehr als ausführlichen Kapitel zum Wechselrecht
gehören wohl eher nicht zum Pflichtfach Handels- und Gesellschaftsrecht,
sondern zum Wahlfachbereich. Auch in dieser Materie fällt es dem Leser
aber leicht, sich anhand des intelligenten Schriftbildes, der sauberen Gliederung
sowie der graphisch abgesetzten Beispiele zurechtzufinden und den Stoff
schnell zu erfassen. Dieses Buch ist seit Jahren ein Klassiker und ist es
auch mit Recht. Der Autor wei§, wie er einen schwierigen Stoff in knappe
Worte fassen kann und dient damit dem Bedürfnis der Leser nach Grundwissen.
Eckert, Schuldrecht Besonderer Teil, 2. Auflage, Verlag Nomos
2004 
Viele
Lehrbücher zum Schuldrecht BT leiden an der Masse des Stoffes, den
es zu bewältigen gilt: oft werden gerade einmal die "gro§en" Vertragstypen
wie Kauf-, Miet- und Werkvertrag ausführlich abgehandelt, allzu oft
finden sich keine Kapitel zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und
selbst Klassiker wie das Lehrbuch zum BT von Medicus verzichtet auf die
Darstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das vorliegende Buch
hingegen beinhaltet und behandelt tatsächlich den gesamten besonderen
Teil. Auf knapp 500 Seiten wird der Lernstoff behandelt, was natürlich
auch bedeutet, dass in einigen Passagen knappe Zusammenfassungen den Vorrang
vor ausführlichen Texten und Fallbeispielen finden. Angesichts der
auch für Studenten steigenden Kosten für Ausbildung und Lebenshaltung
ist es allerdings erfreulich, wenn der Titel zumindest hält, was er
verspricht. Das Werk von Eckert ist trotz des dichten Textflusses übersichtlich
gestaltet und enthält am Ende des Buches nicht nur etliche Beispielsfälle
sondern vielmehr auch die für viele für den Erinnerungsprozess
wichtigen graphischen Darstellungen und Prüfungsschemata. Nur so ist
man gerade am Anfang in der Lage, sich über eine Thematik einen ersten
überblick zu verschaffen oder diesen wieder zu gewinnen. Zudem erleichtern
Beispiele, übersichten und Aufbauvorschläge innerhalb der Kapitel
die Orientierung im jeweils behandelten Thema, da man sich so das Zusammenspiel
der abzuhakenden Voraussetzungen eher einprägen kann als in einem Flie§text.
Störend sind allerdings die in den Text eingefügten Literaturverweise,
die den Lesefluss stocken lassen. Die relevanten Schlüsselbegriffe
und Prüfungsvoraussetzungen werden durch Fettdruck lesegünstig
hervorgehoben. Als empfehlenswerte Textteile müssen die Kapitel zu
den Sicherungsrechten des Werkunternehmers, zum Unternehmerregress im Kaufrecht
und zur gesamten Geschäftsführung ohne Auftrag genannt werden.
Hier wird einfach und verständlich die Systematik der einzelnen Tatbestände
dargelegt. Ebenfalls enthalten sind Kapitel zur Gefährdungshaftung
au§erhalb des BGB. Leider nur sehr knapp dargestellt sind Themen wie das
Vorkaufsrecht, aber auch die BGB-Gesellschaft. Als wiederum sehr lesenswert
müssen die Kapitel zu Bürgschaft und zum gesamten Deliktsrecht
hervorgehoben werden. Dort fehlt leider der Amtshaftungsanspruch. Erfreulich
ist, dass trotz des beschränkten Platzes auch für Themen wie etwa
das Franchising, die Anweisung und die Schuldverschreibung Darstellungen
zu finden sind, so dass man mit einem einzigen Werk die grundlegenden Kenntnisse
für Studium und Examen erlangen kann. Das Buch ist wegen seiner übersichtlichkeit
und wegen der pragmatischen und systematischen Zusammenfassungen ein echter
Kauftipp und eine definitive Lektüreempfehlung bereits zum Einstieg
in das Zivilrecht.
Schlüter, Erbrecht, 15. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Erbrecht
ist nicht nur Pflichtprüfungsstoff in jedem juristischen Staatsexamen,
sondern auch ein möglicher Schwerpunkt- oder Wahlfachbereich des zweiten
Staatsexamens im Bereich "Justiz". Nebenbei ist die anwaltliche Betätigung
im Erbrecht sogar in Deutschland noch gebührenträchtig. Umso wichtiger
ist die Auswahl des richtigen Lehrbuches. Das vorliegende Werk ist bereits
in der 15. Auflage auf dem Markt und mittlerweile gefestigtes Ausbildungszubehör.
Die Gestaltung des Buches ist sehr souverän und erlaubt eine gleicherma§en
angenehme wie effektive Lektüre. Positiv auffällig sind die zahlreichen
Beispiele, die sowohl zur Erklärung materiell-rechtlicher wie prozessualer
Probleme herangezogen werden. So wird dem Ausbildungsstand jedes Lesers
Rechnung getragen. Leider fehlen, abgesehen von den obligatorischen Darstellungen
der Verwandtschaftsbeziehungen zur Feststellung der gesetzlichen Erbfolge,
graphische Elemente jeder Art. Ebensowenig zu finden sind tabellarische
oder andere übersichten oder Prüfungsschemata. Die behandelten
Themen sind sehr gut auf studentische Bedürfnisse abgestimmt, insbesondere
ist das Kapitel zum Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB sehr ausführlich
dargestellt. Auch sehr ausführlich werden die höchst klausurbeliebten
Probleme rund um das gemeinschaftliche Ehegattentestament erörtert.
Etwas überdimensioniert wirken die Ausführungen zu den Formalia
der Errichtung des Testaments oder zur Testamentsvollstreckung. Sehr lesenswert
ist die umfangreiche Darstellung der Erbnachfolge in eine Gesellschafterstellung.
Pflichtlektüre für Referendare sind die hervorragend formulierten Kapitel
zum Pflichtteilsrecht und zum Pflichtteilsergänzungsanspruch. Einen
schönen Abschluss der Inhaltsdarstellung bildet das Kapitel zum Erbschaftssteuerrecht,
das dem Bearbeiter noch einmal die enorme wirtschaftliche Bedeutung des
Erbrechts verdeutlicht. Einen Anreiz für spätere Dissertationen
bietet die Lektüre des Kapitels zum internationalen Erbrecht. Die Lektüre
dieses Werkes ist anspruchsvoll, mitunter auch anstrengend in positivem
Sinne, jedoch ein Garant für solides erbrechtliches Wissen in jeder
Prüfung. Die Konkurrenz von Büchern mit mehr Abstraktionspotenzial
dürfte aber gerade bei den Einstiegswerken stark sein.
Schellhammer, Zivilprozess, 11. Auflage, Verlag C.F. Müller
2004
Werke
zum Zivilprozessrecht sind für Autoren stets eine Herausforderung,
da es mit Studenten, Referendaren und Praktikern drei gro§e Zielgruppen
mit höchst unterschiedlichen Ansprüchen an die Qualität des
Lehrbuches gibt. Dazu kommt noch die Schwierigkeit, ein gebundenes und deswegen
teures Lehrbuch im Ausbildungsmarkt zu etablieren. Das vorliegende Werk
von Schellhammer ist mittlerweile ein Klassiker unter den Lehrbüchern
zum Zivilprozessrecht und das auch bereits ab dem Studium: offensichtlich
ist bei konstant guter Autorenleistung die Kaufbereitschaft deutlich erhöht.
Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und für ein Lehrbuch zum
Zivilprozessrecht ist die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen
nahezu optimal. Die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption
vieler schwieriger Themen, etwa der Stufenklage oder der Bindung des Gerichts
an ergangene Urteile. Vorbildlich für Ausbildungszwecke sind auch die
vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausführlichen
Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke
sind übersichtlich gehalten und eingängig geschrieben, verdeutlichende
Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert. Allerdings
wirkt an bestimmten Stellen die fast eine Seite gro§e Aufzählung von
Rechtsprechungsnachweisen in grau hervorgehobenen Blöcken eher einschüchternd
denn vertiefend. über 100 Beispielsfälle geben dem Leser Gelegenheit
die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen. Dabei
sind die Lösungen zum Prozessvergleich sehr zu loben, da sich gerade
Referendare in der Formulierung dieser Vollstreckungstitel schwer tun. Die
Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt,
ebenso prozessuale Sonderkonstellationen. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht,
allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz. Der Autor
lässt in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie
erkennen und so ist es kein Wunder, dass sich wichtige Themen des Zivilprozesses
wie die Darlegungs- und Beweislast, die Präklusion von Angriffsmitteln
oder die materielle Rechtskraft, die grundsätzlich für Studenten
und Referendare schwer verständlich sind, flüssig und teilweise
spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich kleine Kapitel werden vom
Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewähren dem Leser einen
kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie. Dies
lässt sich an den Kapiteln zur internationalen Zuständigkeit von
Gerichten oder zur Prozessaufrechnung erkennen. Auch die für praxisunerfahrene
Leser schwierigen Kapitel sind leicht verständlich konzipiert und machen
Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess
nach der Lektüre zu einer gar nicht mehr so gro§en gedanklichen Hürde.
Für Referendare sehr lesenswert ist der ausführliche Abschnitt
zum Familienprozessrecht, der in anderen Lehrbüchern oft nur am Rande
erwähnt wird. Die gro§e Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige
umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlässlichen
Partner im gesamten juristischen Leben. Die Lektüre und sogar die Anschaffung
des regelmä§ig aktualisierten Lehrbuches sind zu jeder Zeit lohnenswert.
Creifelds, Rechtswörterbuch, 18. Auflage, Verlag C.H.Beck
2004 
Ein
Rechtswörterbuch ist nicht nur ein nettes Accessoire für den Juristen,
sondern es dient mit zunehmender eigener Rechtskenntnis der Verknüpfung
von Zusammenhängen und fördert die sprachliche Gewandtheit. Man
muss dabei aber vor dem Kauf - eine reine Lektüre lohnt sich oft nur
im Rahmen der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Verwendung
als Fu§notenquelle - genau ergründen, ob man mit der Komplexität
des Buches zufrieden ist und zurecht kommen wird. Das vorliegende Werk,
das es auch in einer Variante mit beiliegender CD-Rom gibt, enthält
in typischer lexikalischer Aufmachung mehr als 11500 Rechtsbegriffe und
beschränkt sich dabei nicht auf das nationale Recht. Die Textbestandteile
sind mit zahlreichen und guten Hinweisen auf einschlägige Normen versehen
und auch Verweise auf Rechtsprechung sind zuhauf vorhanden. Allein schon
deswegen kann die Lektüre auch dem Fortgeschrittenen wichtige Impulse
vermitteln. Oftmals sind die Begriffe definiert und beschrieben, natürlich
nicht alle einzeln, sondern es gibt Verweisungen zu anderen Begriffen, wo
in grö§erem Zusammenhang ein Thema vorgestellt wird. So wird die "Freie
Beweiswürdigung" bei den Begriffen "Beweis" und "Freibeweis" einbezogen
und näher erläutert. Teilweise erstrecken sich die Beschreibungen
über mehrere Seiten und bieten so einen guten Einblick in das Wesen
eines Rechtsgebietes, beispielhaft zu sehen im Bereich der Wohnraummiete
oder der elterlichen Sorge. Neben den klassischen Rechtsbegriffen, die auch
aus dem Klausur- und Gerichtsalltag bekannt sind, werden aber auch Begriffe
rund um das gesellschaftliche Leben mit Bezug zur Juristerei behandelt,
etwa "Pluralismus", "Staatsutopien", "Betriebsjustiz" oder "Zechprellerei".
Auch berühmte Persönlichkeiten finden den Weg in das Wörterbuch,
zum Beispiel Christian Thomasius, Thomas Morus, nicht aber wegbereitende
Koryphäen wie Kant oder Hegel. Das Lexikon bietet viel mehr als ein
klassisches Wörterbuch. Die Benutzung ist einfach und dennoch ist der
Inhalt anspruchsvoll. Bereits im Studium erleichtert das stete Nachschlagen
das Verständnis für viele Zusammenhänge. Eine lohnenswerte
Investition.
Thomas / Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Auch
weil der vorliegende Kommentar als Hilfsmittel zum zweiten Staatsexamen
in einigen Bundesländern zugelassen ist, ist er schon lange ein Klassiker
der Ausbildungsliteratur. Dies kann ein Kommentar nur deswegen werden, wenn
die Kommentierung vieler prüfungsrelevanter Pragraphen dem Leser oder
Bearbeiter einen Lehrbuchersatz liefert und an der entscheidenden Stelle
oder im richtigen Zusammenhang den für die Klausur oder den Fall wichtigen
Aspekt liefert, der die eigene Leistung vom Rest spürbar abhebt. Obwohl
das Werk ein Kompaktkommentar ist und in der üblichen Unart vieler
Kommentare die Verweise, die in Fu§noten wesentlich besser aufgehoben wären,
in den Flie§text gepackt werden, ist die Gestaltung doch so gut gelungen,
dass man bei der Lektüre nicht das Gefühl haben muss, gewisserma§en
im Text zu versinken oder die Orientierung zu verlieren. Die oft vorangestellten
Gliederungen sind teilweise wie ein Prüfungsschema zu verwenden und
die umfangreichen Einführungen lesen sich flüssig und schaffen
sukzessives Verständnis. Vor allem lesenswert sind die Vorbemerkungen
zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage. Es gibt einige Bereiche,
die nur mittels einer knappen Kommentierung dargestellt werden, obwohl man
an der entsprechenden Stelle trotz der wenigen zur Verfügung stehenden
Seiten mehr aus dem Stoff hätte machen können. Dies trifft etwa
zu für Themen wie die Klage im Urkundenprozess, die Zwangsvollstreckung
aus Urkunden oder sogar die zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe.
Was ebenfalls auffällt, ist der Verzicht auf konkrete Tenorierungen.
Dass dies nicht sein muss, zeigen andere Kurzkommentare, die gerade Referendaren
dadurch gro§e Hilfestellungen geben. Echte Schwerpunkte bilden aber die
immer wieder prüfungsrelevanten Themen, die verglichen mit dem Gesamtumfang
des Werkes sehr ausführlich kommentiert werden. Dazu gehören Bereiche
wie der Prozessvergleich und seine Wirksamkeit, die verschiedenen Möglichkeiten
der Parteiänderung und die diversen Spielarten der Erledigungserklärung.
Einige der lesenswertesten Passagen finden sich in den Kommentierungen zur
Feststellungsklage sowie zur materiellen Rechtskraft. Gelungen ist auch
die Integration und Verknüpfung der ungeliebten familienrechtlichen
Probleme im Rahmen der Abänderungsklage. Einen starken Eindruck hinterlässt
zudem die ausführliche Kommentierung der EuGVVO, der Nachfolgerin des
EuGVü. Man kann, sofern man sich nicht sowieso die Arbeit mit diesem
Kommentar als Prüfungshilfsmittel angewöhnen muss, die juristische
Ausbildung auch ohne die Lektüre dieses Kommentars bewältigen,
vor allem auch das Referendariat, da gerade die praktische Umsetzung in
Urteile und Entscheidungen doch nur mit zusätzlichen Lehrmitteln zu
bewältigen ist. Dann würde man sich allerdings die oft prägnante
und gewollte Kürze dieses Werks entgehen lassen, die vielleicht den
entscheidenden Denkansatz ohne unnötige Schnörkel hervorruft.
Die Auseinandersetzung mit dem Kommentar ist für jeden Referendar wichtig
und sei es nur, um das Lehrbuch zu verstehen. Erst mit zunehmender Beschäftigung
mit dem Werk wird seine ganze Tiefe sichtbar.
Gursky, Erbrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Das
Erbrecht kann von Klausurerstellern problemlos als zusätzliche Erschwernis
in Sachverhalte eingefügt werden, die sich mit den anderen vier Büchern
des BGB befassen. Dabei ist es gut möglich, dass man bereits in den
übungen für Fortgeschrittene mit dem Erbrecht konfrontiert wird,
sei es durch den Erbschaftsherausgabeanspruch oder Probleme bei der Suche
nach dem wahren Anspruchsinhaber. Jedenfalls muss man sich bereits ab dem
dritten Semester Gedanken machen, wie man einfach und effektiv einen Einstieg
in die sehr übersichtliche Materie des Erbrechts erhalten kann. Das
vorliegende Werk versucht, den erbrechtlichen Stoff auf gerade einmal 137
Textseiten für Anfänger attraktiv zu machen. Dabei werden nach
einer Einleitung die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge dargestellt,
hierauf die rechtliche Stellung des oder der Erben beleuchtet und schlie§lich
die Institutionen Pflichtteil und Vermächtnis behandelt. So bekommt
der Leser tatsächlich einen ersten Eindruck, welche Problemfelder das
Erbrecht bieten kann. Allerdings ist eine ausreichende Tiefe der Erörterung
kaum gegeben und auch die Setzung von Schwerpunkten ist zum Teil fraglich.
Der Autor gibt zwar eine Vielzahl von Beispielen an, die den Stoff näher
verdeutlichen sollen. Jedoch ist aufgrund des begrenzten Platzes keine Möglichkeit
gegeben, die in einschlägigen Problemen nötigen Prüfungen
exemplarisch aufzuzeigen und der Leser erhält nur die richtige Lösung
deklariert. Dies betrifft etwa die Frage der Errichtung des Testaments,
sehr ausführlich dargestellt für das seltene öffentliche
Testament, oder die nur kurz abgehandelte obwohl gern geprüfte Frage
des Vorrangs verschiedener Testamente mit und ohne Datumsangabe. Auch die
im Vergleich zu Erbschaftsanspruch oder zum gutgläubigen Erwerb kraft
Erbscheins viel stärkere Gewichtung der (beschränkten) Erbenhaftung
ist hinsichtlich der Bedürfnisse von Anfängern fragwürdig.
Die Gestaltung des Buches ist leider ziemlich unübersichtlich. Eine
Vielzahl von gestaltenden Stilen prägt den Text, der mit Fettdruck
überfrachtet ist und ein unruhiges Bild abgibt. Es finden sich einige
Graphiken bei der Darstellung der gesetzlichen Erbfolge, ansonsten aber
nur Aufzählungen im Text, nicht aber Prüfungsvorschläge oder
andere bildliche Darstellungen. Lobenswert sind die zahlreichen Beispiele,
die auch graphisch herausgehoben sind. Das Buch ist für Anfänger
gedacht und mag für diese sicher ein angenehmer Einstieg in die Materie
sein. Jedoch wird das Problembewusstsein und die Anwendung in der Klausur
durch den Aufbau dieses Werkes nicht gefördert und man sollte sich
baldmöglich mit weiteren Werken zum Erbrecht befassen, wo die Thematik
auch im Gesamtkontext von Fällen erklärt wird.
Leipold, BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil. 3.
Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Kaum
eine Pflichtlektüre für Studenten prägt ihre Beschäftigung
mit dem Recht mehr als das erste Lehrbuch zum BGB. Deswegen sind die Anforderungen
an ein solches Einstiegswerk auch hoch, müssen doch sowohl der geringe
Kenntnisstand der potenziellen Leser als auch deren zügige Weiterentwicklung
berücksichtigt werden. Das vorliegende Werk ist durch eine intelligente
und auch optisch ansprechende Gestaltung geprägt. Die Textpassagen
sind in der Regel übersichtlich, die Schlüsselbegriffe in überschaubarer
Zahl hervorgehoben und die Unterstützung des Geschriebenen durch graphische
Darstellungen gelingt. Den Abschluss der Kapitel bilden jeweils Prüfungsfragen
und kleine Fälle. Dabei wird genug Platz gelassen, um die eigene Lösung
im Buch selbst festzuhalten. Zusätzlich ist auf der jeweils nächsten
Seite die Lösung angegeben, dies aber so, dass man sich schon durch
Umblättern betrügen müsste, um vor eigenen überlegungen an
die nötigen Informationen zu gelangen. Das Lehrbuch bietet neben den
klassischen Kapiteln zur Schaffung des BGB und der Abgrenzung zu anderen
Rechtsgebieten die wichtigen Kapitel zum Allgemeinen Teil des BGB, also
Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung
oder Anfechtung, zusätzlich aber auch wichtige Hinweise zum Umgang
mit dem Gesetz. Gerade dieser Aspekt ist in den ersten Jahren des Studiums
besonders wichtig, da die fehlende Arbeit am Gesetz in vielen Klausuren
angekreidet wird. Sehr lesenswert sind vor allem Kapitel zu anfangs nicht
so häufig behandelten Themen wie etwa zum Scheingeschäft und zu
Auslegungsgesichtspunkten im Zivilrecht. Sehr ausführlich wird die
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dargestellt und auch die verschiedenen
rechtsgeschäftlichen Vollmachten und die, die kraft Rechtsscheins bestehen,
werden umfassend präsentiert. Ebenfalls in ungewohnter Grö§e,
nämlich mit über 80 Seiten repräsentiert ist das Vereinsrecht,
was zwar zu Beginn des Studiums weniger relevant ist, aber im weiteren Verlauf
der Semester wichtige Vorarbeit für die Beschäftigung mit dem
Gesellschaftsrecht leistet. Lobenswert ist schlie§lich die Widmung eigener
Kapitel für die sonst im Sachenrecht behandelten Themen "Bestandteile",
"Nutzungen" und "Zubehör", sowie für die verschiedenen zivilrechtlichen
Notstandsnormen, die man sonst nur im Allgemeinen Teil des Strafrechts als
Sonderfälle serviert bekommt. Dieses Lehrbuch macht auch bei erfahrenen
Lesern Eindruck und kann als Einstiegswerk aufgrund des umfassenden Informationsgehalts
und der vorbildlichen Heranführung an das Bürgerliche Gesetzbuch
nur empfohlen werden.
Fenger, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2004

Das
Insolvenzrecht ist ein beliebter Prüfungszusatz in Klausuren des Assessorexamens,
aber auch während des Studiums muss man sich im Wirtschaftsrecht stets
um die Frage kümmern: was soll im Sicherungsfall passieren? Wer sich
nicht in einer Wahlfachgruppe mit dem Thema befassen will, benötigt
grundsätzlich nur einen Einblick in das Rechtsgebiet und wird dementsprechend
die Lektüre auswählen. Das vorliegende Werk versucht auf knapp
über 200 Seiten eine Einführung in das Insolvenzrecht zu geben
und bietet dem Leser eine gelungene Mischung aus Text und gestalterischen
Elementen, um den wie üblich trockenen Lernstoff zu präsentieren.
Ob man Cartoons in einem Lehrbuch benötigt, mag dahingestellt bleiben,
aber die zahlreichen Definitionen, Aufbauschemata, Graphiken, Tabellen und
Muster bieten einen guten Ansatz zur Abstrahierung des ohnehin kompakt dargestellten
Wissens. Hinzu kommen zahlreiche Wiederholungsfragen am Ende der Kapitel,
die den Leser zur nochmaligen Nacharbeit animieren sollen. Der Autor macht
auch durch die Hinzunahme eines Kapitels zur Fallbearbeitung in der Klausur
keinen Hehl daraus, dass dieses Lehrbuch zu einer raschen Anwendungskompetenz
führen soll und nicht unbedingt auf wissenschaftliche Tiefe abzielt.
Anderenfalls hätte der Autor sicherlich Fu§noten verwendet oder ab
und zu einmal einen Hinweis auf Fundstellen in Rechtsprechung und Literatur
gegeben. Ein wenig merkwürdig ist der vielfache Abdruck des Gesetzeswortlauts
im ohnehin nicht gerade dicken Buch. Die Texte sind übersichtlich angeordnet
und durch die zusammenfassenden Bemerkungen an den Seitenrändern kann
man sich auch auf gezielte Informationssuche begeben. Ein besonderer Service
dieser Reihe ist das Glossar am Ende des Buches. Inhaltlich werden die Grundbegriffe
des Insolvenzrechts erläutert und das Verfahrensrecht dargestellt.
Hinzu kommen die Befugnisse der betroffenen Beteiligten und später
die Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Einstellung oder Insolvenzplan.
Ebenfalls enthalten sind Kapitel zum Anfechtungsgesetz, zur Verbraucherinsolvenz
und zum au§ergerichtlichen Vergleich über Liquidation oder Sanierung
eines Unternehmens. Das bereits genannte Kapitel zur Klausurbearbeitung
mitsamt Beispielsfällen bietet dem Leser einen guten Einblick in einige
Problempunkte des Rechtsgebiets. Das Werk bietet einen wirklich schnellen
Einblick in die Materie und verspricht deswegen nicht zuviel im Titel. Allerdings
wird man das Gefühl nicht los, nicht genug nachweisbares Wissen erworben
zu haben, wenn man das Buch durchgearbeitet hat. Für vertiefende Studien
sind natürlich andere Lehrbücher und Kommentare heranzuziehen.
Becht, Prüfungsschwerpunkte im Zivilprozess, 4. Auflage,
Verlag Boorberg 2004
Der Markt für Ausbildungslektüre für Referendare ist im Zivilprozessrecht
hart umkämpft und man wundert sich, wenn ein eigentlich etabliertes
Werk über lange Zeit, gerade nach der ZPO-Reform ohne Neuauflage bleibt.
Das vorliegende Werk von Becht ist nun endlich in überarbeiteter Form
neu erschienen und bietet dem Leser weit mehr Lesekomfort als in der Vorauflage.
Die Gestaltung wurde zum Teil merklich verbessert und die übersichtlichkeit
hat auch aufgrund des verstärkten Einsatzes von abstrahierenden Elementen
zugenommen. Ganz hervorragend gelungen ist etwa die Berechnung der Verfahrenskosten
und die Erläuterung der ominösen BaumbachÕschen Formel. Aufgenommen
sind auch zahlreiche Muster für Beschlüsse, Tenorierungen und
Urteilselemente. Dazu kommen praktische Beispiele für die Vorgänge
im Prozess selbst, zahlreiche Hinweise und Tipps für die konkrete Klausur-
und Fallbearbeitung und zahlreiche kleine Fälle. Die Texte sind sehr
eingängig geschrieben und vermitteln sowohl dem Anfänger wie dem
Referendar kurz vor dem zweiten Staatsexamen den nötigen praktischen
Einblick. Die inhaltliche Darstellung orientiert sich zunächst an den
Prozessbeteiligten, also den Parteien, dem Gericht und den Rechtsanwälten,
und den zur Beteiligung nötigen Voraussetzungen. Hiernach wird der
Ablauf eines Zivilprozesses genauestens dargestellt und anhand der dabei
auftretenden Konflikte werden die auch in Klausuren abgeprüften Probleme
erörtert. Besonders hervorgehoben werden muss hier das ausnehmend gut
geschriebene Kapitel zur Darlegungs- und Beweislast. Die Handlungen der
Parteien während des Prozesses werden ebenfalls detailliert dargestellt
und der Autor gibt auch stets vergleichende Hinweise zur Gebührenlage
vor und nach den Reformen zum 01.07.2004. Die möglichen Arten, das
Verfahren zu beenden, also das Urteil oder Prozesshandlungen wie die Erledigungserklärung,
werden formell und materiell umfassend erläutert und auch komplexe
Themen wie die Streitwertberechnung werden in Grund- und Sonderfällen
verständlich gemacht. Einen starken Eindruck hinterlässt zudem
das Kapitel zum Berufungsverfahren, das bisweilen in Lehrbüchern nur
knapp dargestellt wird. Lesenswert ist zudem im Rahmen der Kapitel zur Zwangsvollstreckung
die kompakte Behandlung der Zwangsversteigerung. Dieses Buch ist in der
Neuauflage ein definitiver Lektüretipp und Referendare können
sich das Werk getrost anschaffen. Selten wurde ein Lehrbuch den Ausbildungsbedürfnissen
so sehr gerecht wie dieses.
Zerres, Bürgerliches Recht, 5. Auflage, Verlag Springer
2004
Das vorliegende Werk will in die Grundlagen des Zivilrechts einführen
und bietet auf über 350 Seiten Erläuterungen zur juristischen
Arbeitsmethodik sowie zu den ersten drei Büchern des BGB. Anschlie§end
wird auf über 60 Seiten ein Einstieg in das Erkenntnisverfahren des
Zivilprozessrechts mit einigen Nebenverfahren ermöglicht. Sehr gut
dargestellt ist zum Beispiel das Kaufrecht inklusive der Gewährleistungsrechte.
Man findet sich durch den eingängigen Text schnell in die Systematik
ein und kann sofort die nötigen Parallelen zum vorher besprochenen
allgemeinen Schuldrecht ziehen. Auch das Deliktsrecht ist sehr leicht verständlich
dargestellt und auch für Erstsemester schnell zu verstehen. Knapp geraten
hingegen das Werkvertragsrecht und die Geschäftsführung ohne Auftrag.
Im Allgemeinen Teil des BGB werden die Themen ebenfalls sehr kompakt dargestellt,
weisen aber trotzdem die nötige Tiefe auf, um erstes Problembewusstsein
zu wecken. Das Mobiliarsachenrecht allerdings leidet teilweise unter der
kurzen Darstellung, gerade wenn es um wesentliches Verständnis von
Abgrenzungen zwischen Schuldrecht und Sachenrecht geht, so etwa beim Anwartschaftsrecht
oder bei der Frage, wann ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist.
Auch die Darstellung von Teilen des Immobiliarsachenrechts kratzt nur an
der Oberfläche und bietet in dieser Einführung keinen besonderen
Gewinn. Dagegen ist die Behandlung des Erkennentisverfahrens überwiegend
gut gelungen, wenn auch die Beweisführung weniger und das Problem der
Beweislast mehr hervorgehoben hätte werden können. Die Gestaltung
des Buches ist ausgewogen und der Leser kann sich neben der reinen Textlektüre
auch mit einer gro§en Zahl an Illustrationen beschäftigen, die thematisch
zusammenfassend an vielen Stellen eingefügt wurden. Zunächst gewöhnungsbedürftig
sind die Beispiele, die aussehen wie im überarbeitungsmodus von Word
verfasst. Jedoch ist man nach fortgeschrittener Lektüre froh über
diese optische Anleitung, um wahlweise die Beispiele zu suchen oder zu überspringen.
Die Verwendung von Fettdruck für Schlüsselbegriffe ist ma§voll
und wird gezielt eingesetzt, so dass man das Gefühl hat, tatsächlich
durch den Text geführt zu werden. Dieses Buch hat seinen Titel wahrlich
verdient: es ist eine Einführung für Studenten ab dem ersten Semester
und sie ist für deren Bedürfnisse als gelungen zu bezeichnen.
Man wird sich sicherlich im Laufe des Studiums anderen Werken zuwenden,
erhält aber mit der Lektüre dieses Buches eine solide Wissensgrundlage.
Oetker, Handelsrecht, 4. Auflage, Springer 2004
Mittlerweile fest etablierter Bestandteil der juristischen Ausbildungsliteratur
im Wirtschaftsrecht sind die diversen Titel von Oetker. Dazu gehört
neben seinem Werk zu den vertraglichen Schuldverhältnissen auch das
neu aufgelegte Werk zum Handelsrecht. Der Autor versucht, streng an den
Vorgaben des im Examen notwendigen Pflichtfachwissens die Grundzüge
des Handelsrechts, stets unter engem Bezug zum Bürgerlichen Recht,
kompakt und doch wissenschaftlich darzustellen. Die Gestaltung des Buches
ist durch ein leseverträgliches Layout gut gelungen. Man vermisst allerdings
graphische Elemente jeglicher Art, etwa in Form von übersichten, Tabellen,
Schemata oder ähnlichen Ma§nahmen zur Abstraktion von Wissen. Es mag
sein, dass der Autor diese Form von Darstellung als nicht seinem wissenschaftlichen
Ansatz entsprechend ansieht, jedoch zeigen Lehrbücher auch klassischer
Reihen vermehrt den erfreulichen Hang zur gelegentlichen Abweichung von
der reinen Textdarstellung. Die Länge der Kapitel eignet sich gut zur
etappenweisen Bearbeitung und zur Selektion einzelner Rechtsprobleme. Beigefügt
sind diverse Anhänge, in welchen dem Leser Prüfungsfragen offeriert
werden, zudem findet man den Text von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts,
die Bezug zum Handelsrecht aufweisen. Hier wäre es vorteilhaft gewesen,
dem Leser auch in einer oder zwei Seiten praktische Auswirkungen dieser
Normen aufzuzeigen. Eine sehr angenehme Neuerung in der Gestaltung des Buches
sind zudem die eingefügten Randnummern, welche die Suche nach Spezialproblemen
erleichtern. Die wesentlichen, für den Pflichtfachbereich wichtigen
Vorschriften des Handelsrechts, leider ohne die Handelsgesellschaften, finden
sich in zehn Kapiteln wieder. Europarechtliche Bezüge werden vor allem
im Kapitel zum Handelsvertreter gut dargestellt, wenn dies auch kein allzu
häufiges Prüfungsthema sein dürfte. Die Verknüpfungen
mit den verschiedenen Büchern des BGB werden detailreich dargestellt,
etwa das für den BGB AT wichtige kaufmännische Bestätigungsschreiben,
die diversen Modifikationen des Schuld- und Sachenrechts und Ð sehr lobenswert
und studentengerecht Ð in einem eigenen Kapitel die Beeinflussung der Gewährleistungsvorschriften
durch das HGB. Als ein Lektüretipp muss das Kapitel zum Kommissionsgeschäft
genannt werden, wo der Autor diverse prüfungsrelevante Problemkonstellationen
aufzeigt und auflöst. Dieses Werk bietet einen soliden Einstieg ins
Handelsrecht und kann sowohl zum Einstieg wie zur Vertiefung von Problemen
herangezogen werden. Konkurrenz dürfte vor allem durch die Lehrbücher
drohen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht in einem Band vereinen und
so diese Verzahnungen besser beleuchten können.
Stackmann, Rechtsbehelfe im Zivilprozess, 1. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004
Im Gegensatz zum Strafrecht ist das Gebiet des Rechtsmittelrechts im
Zivilrecht und im öffentlichen Recht von vergleichsweise geringerer
Relevanz für die juristischen Examina, zum Teil ist das Rechtsmittelrecht
auch ganz aus der Prüfungsordnung eliminiert worden. Jedoch ist es
gerade im Referendariat in den Zivilstationen und beim Rechtsanwalt eminent
wichtig, eine Akte auch unter dem Gesichtspunkt "mögliche Fehler" durchzuarbeiten,
die man in der Rechtsmittelinstanz noch vortragen kann. Für das Zivilrecht
möchte das vorliegende Werk eine zusammenfassende übersicht über
die Angriffsmöglichkeiten gegen gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen
bieten. Die Gestaltung des Buches ist in weiten Teilen gut gelungen. Der
Text ist sehr dicht gedruckt, aber die abgesetzten Fu§noten, das gro§e Schriftbild
und die fett gedruckten Schlüsselbegriffe machen die Lektüre halbwegs
einfach. Es fehlt jegliche Art von abstrahierender Darstellung: weder gibt
es Tabellen noch Graphiken noch Prüfungsschemata noch übersichten.
Gerade bei Rechtsmitteln, deren Zulässigkeitsvoraussetzungen fast mechanisch
abgeprüft werden müssen, hätte man hier ein wenig Spielraum
für nicht-textliche Elemente gehabt. Auch fehlen Muster zu Rechtsbehelfsschriften
oder zu Entscheidungen der jeweiligen Gerichte. Die diversen Kapitel decken
die Thematik des Buches umfänglich ab und geben auch kurze aber prägnante
Einblicke in Rechtsbehelfsmöglichkeiten, die man sonst nur in Fu§noten
oder Randbemerkungen streift. Einen Gro§teil des Buches nimmt die Beschreibung
der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile ein. Dies geschieht auch zu
Recht, da in Klausuren des Assessorexamens gerade wegen der etwas komplizierten
Tenorierung die Vorbereitung einer Berufungsentscheidung ein geeignetes
Prüfungsthema ist. In diesem Kapitel enthalten ist auch die Erläuterung
der Anschlussberufung, die als zusätzlich erschwerendes Element in
Klausuren einfach zu platzieren ist. Eine räumlich unerwartet gro§e
Bedeutung räumt der Autor der Verfassungsbeschwerde ein, kann damit
aber auch die Aufmerksamkeit studentischer Leser gewinnen, für die
eine Verfassungsbeschwerde viel eher Prüfungsgegenstand sein kann als
für Referendare. Sehr angenehm und für Referendare Pflichtlektüre
sind die Abschnitte zur Restitutionsklage und zur verfahrensrechtlich nicht
sonderlich bekannten Gehörsrüge. Leider ist das Kapitel zur Abänderungsklage
sehr kurz geraten, so dass man einen familienrechtlichen Schwerpunkt vergeblich
sucht. Von Examenskandidaten gelesen werden sollte zudem das Kapitel zum
Beschwerdeverfahren, das anders als die zivilrechtliche Revision gerne einmal
als Zusatzfrage herangezogen wird. Ein besonderer Verdienst des Autors ist
die Beachtung der diversen Reformen in Zivilprozess- und Kostenrecht, was
sich unter anderem darin ausdrückt, dass er die Kostenentscheidungen
jeweils nach altem und neuem Recht darstellt. Ebenfalls sehr schön
ist das Gespür des Autors für Details, etwa zu sehen in den Hinweisen
auf die Beschwerde gemä§ der EMRK und der diesbezüglich bestehenden
Verbindung zur Restitutonsklage. Wer sich an den genannten formellen Auslassungen
nicht stört, wird in diesem Buch eine ideale Ergänzung zu gewöhnlichen
Lehrbüchern zum Zivilprozessrecht finden, dessen Informationen so manchen
Kommentar in den Schatten stellen.
Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess, 2. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004
Auch wenn die Amtshaftung in der Regel in öffentlich-rechtlichen
Klausuren abgeprüft wird, gehört sie thematisch allein wegen des
einzuschlagenden Rechtsweges (auch) zum Zivilrecht. Insgesamt ist die Materie
aber überschaubar und der Grund, warum man allein mit der Nennung des
Stichwortes "Amtshaftung" Studenten und Referendaren Angstschwei§ auf die
Stirn treiben kann, bleibt unklar. Neben vielen Lehrbüchern zum Verwaltungsrecht
existieren einige Titel wie der vorliegende, die sich ausschlie§lich dem
Thema Amtshaftung widmen. Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und
die Lektüre geht angenehm voran. Obwohl die Autoren ausgewiesene Praktiker
sind, findet sich im gesamten Buch keine graphische Darstellung. Auch eigene
Prüfungsübersichten werden nicht angeboten. Man kann zwar aus dem Inhaltsverzeichnis
oder aus den umfangreichen Texten ein eigenes Schema erstellen, aber zu
einem guten und prozessbezogenen Lehrbuch gehört auch ein Minimum an
Prüfungsanleitung. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildet die über
60 Seiten starke Erörterung des Haftungsanspruchs nach § 839 BGB
gegen echte und haftungsrechtliche Beamte. Dies ist aufgrund der Klausurrelevanz
dieser Norm auch berechtigt und das Kapitel darf gerne zur Gänze gelesen
werden. Wichtig ist auch die Vorbemerkung der Autoren, in welcher kurz der
Unterschied zwischen Entschädigung und Schadensersatz aufgezeigt wird,
wobei man dieses Thema gerne genauer hätte angehen dürfen. Sehr
vorteilhaft für die Weiterbildung des Lesers sind die Kapitel zu Sonderthemen
wie der Haftung für die Verletzung von Datenschutzbestimmungen oder
der Haftung für Truppenschäden. überdies finden sich nach
besonderem Verwaltungsrecht aufgeteilte typische Haftungskonstellationen.
Weitere Kapitel behandeln grundlegende Haftungsinstitute wie den Folgenbeseitigungsanspruch
oder den enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff. Auch wenn der öffentlich-rechtliche
Erstattungsanspruch kein klassischer Staatshaftungsanspruch ist, wird er
in der Regel mit den anderen haftungsrechtlichen Instituten abgehandelt.
Hier allerdings begnügen sich die Autoren mit wenigen Seiten und erwähnen
nicht einmal die auf OVG/VGH-Ebene entschiedene Anwendung der Saldotheorie
im Rahmen der Abwicklung öffentlich-rechtlicher Verträge. Erfreulich
ist ein weiterer Schwerpunkt des Buches, um den sich Lehrbücher zum
Verwaltungsrecht gerne drücken: die Beeinflussung des Staatshaftungsrechts
durch das Europarecht und die Haftung der EG selbst. Es ist schon enorm,
dass man auf fast 40 Seiten Material zu diesem Thema findet und erst recht
lobenswert ist die klare Konzeption des Anspruchs für gemeinschaftsrechtswidriges
Verhalten, den die Autoren nicht in ein bekanntes deutsches Schema zu pressen
versuchen, sondern die noch unklare Lage herausarbeiten und sich allein
auf die vom EuGH vorgegebenen Ma§stäbe zurückziehen. Dies hat
Vorbildfunktion für jede Klausur! Das Buch hat nur wenige Ungenauigkeiten
und auch diese findet man nur, wenn man sich mit dem einen oder anderen
Anspruch näher befasst hat. Ansonsten bietet das Werk ausführliche
und detaillierte Information, die zu jeder Zeit der juristischen Ausbildung
nützlich ist. Die Lektüre ist lohnend!
Dütz, Arbeitsrecht, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Das Arbeitsrecht ist trotz Einbettung in die Wahlfachsysteme der Bundesländer
sowohl zum ersten wie zum zweiten Staatsexamen ein Dauerbrenner für
den zivilrechtlichen Pflichtfachbereich. Studenten und Referendare benötigen
eine kompakte und verständliche Einweisung in dieses Rechtsgebiet,
um sich während der Prüfungsvorbereitung nicht in den zahlreichen
Details der Materie zu verheddern. Das vorliegende Werk bietet auf beinahe
500 Seiten eine überschaubare Stoffsammlung, um sich mit der nötigen
Intensität in das Arbeitsrecht einzuarbeiten. Der Autor beschränkt
sich dabei nicht darauf, zwischen Pflicht- und Wahlfachbereich zu trennen,
sondern bietet dem Leser das gesamte Arbeitsrecht zur Lektüre an. Dies
beinhaltet neben einem obligatorischen allgemeinen Einleitungskapitel die
klassischen Rechtsprobleme rund um Begründung und Beendigung eines
Arbeitsvertrages, Pflichten und Rechte aus diesem sowie Leistungsstörungen
im Arbeitsvertrag, dazu aber auch die Bereiche des Koalitionsrechts, des
Arbeitskampfes und des Mitbestimmungsrechts. Das Abschlusskapitel befasst
sich mit arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Die Gestaltung des Buches
ist typisch für die Reihe "Grundrisse des Rechts", was bedeutet, dass
man einen dichten Flie§text mit vielen verschiedenen Schriftgrö§en
und hier sogar verschiedenen Schrifttypen vorfindet, in dem die zahlreichen
fett gedruckten Schlüsselbegriffe nur wenig Orientierung zu geben vermögen.
Hinzu kommen die üblichen in den Text gequetschten Verweise auf die
Rechtsprechung und andere Literatur. Ansätze graphischer Darstellung
finden sich lediglich im Kapitel zur Mitbestimmung. Sehr lobenswert sind
aber die vielen Prüfungsschemata, die auch farblich abgehoben werden,
um ihre Bedeutung zu unterstreichen. Inhaltlich sollte der Leser seine Aufmerksamkeit
auf bestimmte Punkte richten, die der Autor besonders gelungen darstellt.
Dazu gehören etwa die Pflichtverletzungen im Arbeitsvertrag inklusive
der Rechtsfigur des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, die Rechtsprobleme
rund um Betriebsvereinbarungen und die klassische Frage der Definition des
Arbeitnehmers. Ein wenig bedauerlich ist die kurze Behandlung der Neufassung
von § 13 KSchG und die permanente Benennung der materiellen Präklusion
des KSchG als "Klagefrist". Auch viel zu kurz geraten ist der Abschnitt
über den mittlerweile massiven Einfluss des Europarechts auf das deutsche
Arbeitsrecht. Die EuGH-Rechtsprechung zur Frage nach der Schwangerschaft
bei Einstellung einer Arbeitnehmerin wird nicht einmal erwähnt. Schwach
ist zudem die Problemstellung bei §§ 104 ff. SGB VII erklärt,
wo das Problem des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs nicht prüfungsgerecht
präsentiert wird. Bedauerlich ist auch, dass trotz der Fertigstellung
des Buches im September 2004 im Kapitel zum Arbeitsgerichtsverfahren die
Kostenberechnung des Rechtsanwalts nach BRAGO propagiert wird. Das Buch
bietet sicher ein solides Grundwissen, ist aber an vielen Punkten gerade
zu ungenau, um in der Klausur für den Pflichtfachbereich ausreichend
zu sein. Für das Wahlfach ist die Eignung dennoch gegeben, da viele
der dort relevanten Themen ausführlicher behandelt werden.
Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 7. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2004
Nach der Neuregelung des UWG im Jahre 2004 mussten für den Ausbildungsmarkt
schnell adaptierte Fassungen der gängigen Lehrbücher hergestellt
werden. Das vorliegende Werk hat es in bemerkenswert kurzer Zeit geschafft,
die Neuerungen in das bereits bestehende Lehrbuchkonzept zu integrieren
und die dabei relevante Literatur zu berücksichtigen. Die Gestaltung
des Buches lädt zur Lektüre geradezu ein. Die Texte sind in einer
angenehmen Grö§e gehalten, die Fu§noten sind gut abgesetzt, die Abstände
zwischen den Textelementen sind ausreichend und die ma§voll verwendeten
Hervorhebungen leiten den Leser auf intelligente Weise. Es fehlt zwar an
jeder Art von graphischer Darstellung, aber die gut geschriebenen Kapitel
lassen diesen Makel bisweilen vergessen. Bedauerlich ist das Fehlen von
Mustern oder Formulierungen gerade in den prozessrechtlichen Themen. Die
Literaturübersichten zu Beginn der einzelnen Abschnitte bieten die
Möglichkeit zur vertieften eigenen Forschung. Von besonderer Bedeutung
für den Leser ist die Darstellungsbreite des Autors, der nicht nur
das deutsche Wettbewerbsrecht darstellt, sondern auch auf das Recht anderer
Staaten, auf das europäische Gemeinschaftsrecht, etwa bei der Umstellung
des Verbraucherleitbildes, und auf das Völkerrecht vergleichend Bezug
nimmt. Auch die umfangreichen Vergleiche zwischen alter und neuer Rechtslage
helfen über die vielleicht bestehenden, anfänglichen Umstellungsschwierigkeiten
auf das neu nummerierte und inhaltlich veränderte UWG hinweg. Nicht
nur Studenten mit wirtschaftsrechtlichen Wahlfächern werden in den
einzelnen Kapiteln sehr lesenswerte Darstellungen finden, sondern auch Beobachter
der wirtschaftlichen Tagesgeschehens werden mit einzelnen Abschnitten rege
Lesefreude haben. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei das Thema der Wertreklame
rund um die mittlerweile abgeschaffte ZugabeVO. Ebenfalls explizit empfehlenswert
sind die Kapitel zur vergleichenden Werbung sowie zur irreführenden
Werbung mittels des Preises. Für Referendare nach wie vor wichtig als
auch interessant ist die Lektüre der Kapitel zu Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Hier wird
unter anderem beispielhaft ein eigentlich ungewohnter Umgang mit den Instrumenten
des einstweiligen Rechtsschutzes demonstriert, der zur Abgrenzung zu den
übrigen Rechtsgebieten geeignet ist. Auch hoch aktuelle Bezüge
wie die Rechtsprobleme rund um Domain-Namen können in einer Anwaltsstation
für einen Wissensvorsprung gegenüber dem Ausbilder sorgen. Manchen
dürfte der schiere Umfang des Werkes, immerhin über 530 Seiten,
davon abhalten, sich dieses als Einstiegslektüre anzuschaffen. Jedoch
würde man sich so um zum Teil richtig spannende Lektüre bringen.
Dieses Buch ist nicht nur lehrreich, sondern auch unterhaltsam und deshalb
ein echter Lesetipp.
Löwisch / Neumann, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004
Die erste gro§e Hürde für Studienanfänger ist die Suche nach
einem geeigneten Lehrbuch für die Einführung in das Zivilrecht.
Dabei muss man sich zumeist zwischen einer stark theorielastigen Darstellung
und einer fallbezogenen Aufbereitung entscheiden. Die Autoren wählen
hier die letztere Variante und wollen den Leser anhand einer Vielzahl kleiner
Fälle durch die ersten Untiefen des BGB AT führen. Die Gestaltung
des Buches beginnt engagiert, lässt aber leider im weiteren Verlauf,
zumindest was graphische Eindrücke angeht, deutlich nach. Man findet
vereinzelte übersichten und sogar Muster für Vollmachtsschriften.
Ansonsten beschränkt sich die Variationsbreite der Gestaltung auf verschiedene
Schriftgrö§en sowie auf diverse Hervorhebungsmethoden. Die Kapitel
sind alle so kompakt gehalten, dass man trotz des relativ dichten Textbildes
einen konstanten Lektürefluss erreichen kann. Zudem entspricht die
Kürze der einzelnen Darstellungen dem erklärten Ziel der Autoren,
nach der Aufnahme der jeweiligen Sachverhalte die Falllösung zunächst
alleine durch Gesetzeslektüre anzugehen. Die Autoren weisen zu Beginn
darauf hin, dass sie nur bestimmte Bereiche des Allgemeinen Teils des BGB
chronologisch behandeln möchten, beispielsweise aber das Vereinsrecht
oder das Recht der Sachen im passenden Kontext anbringen wollen. So wird
der Leser von Beginn an darauf aufmerksam gemacht, dass er mit der Systematik
des BGB arbeiten können muss und nicht stupides Repetieren zum Erfolg
führen kann. Lobenswert ist der Ansatz des Buches, sich nicht mit den
Standardproblemen zufrieden zu geben, sondern auch thematisch passende Bereiche
zumindest kurz zu erläutern. Deswegen finden sich die klassischen Kapitel
zu Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung und Nichtigkeit
von Rechtsgeschäften, aber eben auch Abschnitte zu Fristen und Verjährung,
zu einseitigen Rechtsgeschäften oder zu unbestellt zugesandten Waren.
An passender Stelle eingefügt werden zudem das Recht der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Rechte bei Verbraucherverträgen.
Zu loben ist auch die überschaubare Konzeption bestimmter Klausurprobleme,
die hier in gebotener Kürze dem Leser offeriert werden, so etwa die
Fragen rund um die Formbedürftigkeit von Willenserklärungen, das
Konzept von Veräu§erungsverboten und die verschiedenen Arten von Bedingungen
in Verträgen. Man wird anhand dieses Buches behutsam durch etliche
Probleme des BGB geleitet und findet (vielleicht) den für sich optimalen
Einstieg in die Materie. Zwar wird man schnell feststellen, dass man für
die Lösung von Klausuren ausführlichere und zum Teil schematischer
aufgebaute Medien benötigt. Dennoch ist die Lektüre, sogar vor
Beginn des ersten Studiensemesters, der mögliche Grundstein für
ein solides Rechtsverständnis.