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Rezensionen März 2006 |
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Rezensionen März 2006: öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Brinktrine / Kastner, Fallsammlung zum Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag Springer 2005
Fallsammlungen sind im öffentlichen Recht unentbehrlich für eine verantwortungsbewusste Examensvorbereitung. Dies liegt einfach daran, dass in diesem Rechtsgebiet so viele Strukturen miteinander verknüpft werden können, dass nur eine Bearbeitung anhand einer Fallkonstellation das nötige Systemverständnis für die Klausur festigt. Anderenfalls droht ein Wissenskollaps angesichts der reichen Stoffmenge allein des besonderen Verwaltungsrechts.
Das vorliegende Werk stellt auf über 330 Seiten und in 17 Klausurfällen Konstellationen aus dem gesamten Verwaltungsrecht inklusive des Verwaltungsprozessrechts dar. Die dabei angeschnittenen Themen erfassen etwa materiell die polizeirechtliche Beschlagnahme, Vorgänge in der Gemeinderatssitzung, Parteienprivilegien, Fragen der Aufsicht über Gemeinden, das Rückwirkungsverbot von Normen, die Rücknahme von Verwaltungsakten, die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Beteiligung der Gemeinde nach dem Bauplanungsrecht, Folgenbeseitigungsanspruch und Amtshaftung. Der Leser erhält also eine große Bandbreite an möglichen Problemstellungen, wobei natürlich klassische Kombinationen auch hier nicht fehlen.
Der Aufbau der Falllösungen zählt zu den großen Stärken des Buches. Die Lösungen sind vorbildlich strukturiert und formuliert. Ergänzt werden die Texte selbstverständlich durch Verweisungen auf Rechtsprechung und häufig auf gegenteilige Ansichten in der Literatur, was gerade den im ersten Examen erforderlichen Diskurs fördert. Hinzu kommen Anmerkungen der Autoren, warum ein Lösungsweg beschritten wurde oder welche andere Lösung der Bearbeiter hier noch wählen kann. So erhält der Leser eine weitere Betrachtungsebene und kann gleichsam mit dem Autor den Fall noch einmal distanziert angehen oder sich auf die weiterführenden Lösungswege begeben. Gerade dieser Ansatz ist motivierend für die intensive Auseinandersetzung mit den vorgestellten Lösungsskizzen und mag durchaus dazu führen, dass sich ein Leser mit entsprechender Argumentation für eine gegenteilige Meinung entschließt.
Auch die Länge der einzelnen Fälle ist ausgewogen und anhand der Eigeneinschätzung der Autoren bezüglich des Schwierigkeitsgrades kann man die eigene überlegungszeit für den Ernstfall messen. Jedenfalls ist es nicht so, dass diese Fallsammlung nur für einen bestimmten Abschnitt des Studiums geeignet wäre. Man kann allenfalls konstatieren, dass die Bearbeitung vor dem vierten Semester bzw. vor der Zwischenprüfung enorme Eigenleistung erfordern würde.
Die Arbeit mit diesem Werk ist fruchtbar für die Umsetzung von Recht in Klausuren. Wichtig ist dies vor allem bei selten in Fällen präsentierten Rechtsgebieten wie dem Staatshaftungsrecht. Problematisch ist leider, dass bisweilen innerhalb von Fällen Landesgesetze zur Bearbeitung vorausgesetzt werden, die 15/16 der Bundesleser nicht kennen (können). Die Normen sind dann zwar in den Fußnoten abgedruckt, was aber nur bei einer lehrbuchartigen Lektüre sinnvoll für den Leser ist, nicht aber bei einem zunächst eigenständigen Lösungsversuch. Da sollten die Autoren durch Vergleichsnormen anderer Bundesländer in der nächsten Auflage nachlegen.
Bull / Mehde, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Kombination eines Lehrbuchs zum Verwaltungsrecht mit Erkenntnissen zur Verwaltungslehre, also einer eigentlich soziologischen Disziplin, stellt eine besondere Herausforderung an den Leser dar. Die Autoren verlangen nicht nur die Rezeption einer bisher fremden Wissenschaft, sondern geben darüber hinaus auch methodisches Grundlagenwissen, das in der anwendungsfixierten juristischen Ausbildung bisweilen unterzugehen droht.
Auf weit über 500 Seiten sind die Gewichtungen jedoch klar zugunsten des Verwaltungsrechts verteilt. Die Verwaltungslehre erhält etwas mehr als 1/10 des Buches zugesprochen. Die Autoren beginnen die Darstellung mit Grundlagen zum Verwaltungsrecht, positionieren dieses im Vergleich zum Verfassungs- und Zivilrecht, erläutern die Funktionen der Verwaltung und den Behördenaufbau. Schon in diesen Anfangskapiteln widmen sich die Autoren verwaltungsrechtlichen Prinzipien wie der Verfassungsmäßigkeit, der Rechtsmäßigkeit, dem Gesetzesvorbehalt und der Bindung an bestimmte Rechtsgrundsätze. Der einführende Abschnitt zur Verwaltungslehre erläutert das Organisationsrecht, vorhandene Hierarchiestufen oder etwa Haushaltsgrundsätze. Es folgen weitere grundlegende Kapitel zur Geschichte des Verwaltungsrechts, zur juristischen Methodenlehre und zu den Dauerbrennern Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff. Erst danach steigen die Autoren in klausurrelevante Kernbereiche des Verwaltungsrechts ein. Dies umfasst beispielsweise den Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen, die Wirksamkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten und die Rücknahme sowie den Widerruf. Ausführlich besprochen werden die öffentlichen Verträge und auch das Recht der öffentlichen Sachen kommt zur Sprache. Kompakt wird auch die Verwaltungsvollstreckung aufbereitet. Hiernach werden auf gerade einmal 30 Seiten die verwaltungsprozessualen Rechtsbehelfe vorgestellt, um dann intensiv in das Gebiet des Staatshaftungsrechts einzusteigen. Abgeschlossen wird das Werk mit Ausblicken auf die Verwaltung unter neuen Voraussetzungen und ein Kapitel zur Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren. Bemerkenswert sind auch die immer wieder eingeschobenen Hinweise auf europäisches und internationales Recht, die bisweilen allerdings recht knapp ausfallen.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen konservativ. Der Fließtext ist angenehm zu lesen, die Fußnoten sind abgesetzt, Hervorhebungen werden maßvoll eingesetzt. Graphische Elemente finden sich nicht, am Ende sind immerhin einige Aufbauvorschläge enthalten. Ausgangsfragen und -fälle leiten in die Kapitel ein und die Antworten und Lösungen hierzu beschließen die Kapitel auch. Dabei sind die Lösungen gerade bei Fällen auf die Essentialia begrenzt und bieten keinen nachahmenswerten Gutachtenstil.
Das Fazit zu diesem Buch ist nicht leicht. Die Kapitel erfassen sehr viele Informationen und die Ausführungen sind instruktiv und anhand der vielen Fragen und Fälle leicht und schnell nachvollziehbar. Allerdings ist die Beschäftigung mit diesem Buch nur als Einstiegswerk empfehlenswert, quasi als einleitende Lektüre vor dem eigentlich Ernst der Klausuren und Prüfungen, um sich ein Grundlagenwissen anzueignen, mittels dessen man sich dann den weiteren Anforderungen des Studiums stellt. Viele Ausführungen bieten neben grundlegendem Wissen viel zu wenige Detailinformationen, um sich im Studium nur auf dieses Buch verlassen zu können. Wer allerdings mit Kenntnis dieses Umstands die Arbeit mit diesem Lehrbuch beginnt, wird schnell Spaß an der höchst lebendigen Materie Verwaltungsrecht finden.
Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Ein hervorragendes Stück juristischer Ausbildungsliteratur hat in kurzer Zeit eine Neuauflage erfahren. Die Ausführungen des Autors zu den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind auf dem Buchmarkt in dieser Form nahezu unerreicht. Auf etwas über 250 eng bedruckten Seiten werden die Leser in die Einzelheiten der ökonomischen Beziehungen zwischen Staaten und Individuen eingeführt.
Zunächst werden die Rechtsquellen des internationalen Wirtschaftsrechts erläutert und die dabei handelnden Rechtssubjekte vorgestellt. Aufmerksam sollte der Leser dabei die umfassenden Erläuterungen zu Verhaltensvorschriften für Unternehmen lesen. Die europäische Wirtschaftsordnung wird nur kurz gestreift, die ist ja im Lehrbuch des Autors zum Europarecht ausführlich enthalten, aber die vom Wirtschaftsrecht tangierten völkerrechtlichen Prinzipien und Standards werden umso detaillierter beleuchtet. Bemerkenswert ist auch die aufgezeigte Verschränkung mit dem internationalen Umweltrecht. Empfehlenswert ist zudem die ausführliche Erklärung des anzuwendenden internationalen Verfahrensrechts, vor allem der Schiedsgerichtsbarkeit, mit jeweils aktueller Bezugnahme auf einschlägige Urteile.
Schwerpunkte stellen selbstverständlich das Welthandelsrecht und die regionalen Zusammenschlüsse zu Freihandelszonen dar. Hier sollte der Leser sein Augenmerk auf die Ausnahmen für Handelshemmnisse nach dem GATT-übereinkommen legen, da man hier sehr schön allgemeines völkerrechtliches Wissen anwenden kann. Weiterhin thematisiert sind das UN-Kaufrecht und der Schutz geistigen Eigentums. Einen weiteren Schwerpunkt stellt das internationale Investitionsrecht dar, das aus nationaler Sicht vom Bundesministerium der Justiz durch zahlreiche bilaterale Schutzabkommen geregelt werden muss. Auch die thematisch passende Darstellung der Möglichkeiten völkerrechtlicher Enteignung ist gelungen. Mehr politisch als rechtlich relevant aber dennoch spannend zu lesen ist schließlich das Schlusskapitel zu den Währungssystemen.
Die Gestaltung des Werks macht dem Leser schnell klar, dass er es hier mit einem gehörigen Stück Arbeit zu tun hat. Eng gedruckte und mit wenigen Abständen versehene Fließtexte werden vereinzelt von Einschüben, Zitaten und Beispielen unterbrochen. Graphische Darstellungen finden sich nicht und auch Hilfen zur konkreten Anwendung des Stoffes in Klausur und Examen finden sich kaum.
Dennoch ist das Buch für den Wahlfach- und Schwerpunktbereich kaum hinwegzudenken, da wie eingangs bereits erwähnt die Dichte und Genauigkeit der Darstellung für den Leser keine Wünsche offen lässt. Wer sich ernsthaft mit diesem Spezialbereich des öffentlichen Rechts befassen möchte, wird mit diesem Werk große Freude haben.
Haltern, Europarecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005
Eine von zwei Neuerscheinungen im Bereich Europarecht macht gespannt auf die inhaltliche Konzeption des Autors. Dieser legt ausweislich des Vorworts Wert darauf, dass die Leser das Europarecht verstehen und aus diesem Verständnis heraus fallbezogene Aufgaben erfüllen können. Dabei sollen Einzelheiten auch einmal wegfallen dürfen kaum zu glauben bei einem Lehrbuch von fast 700 Seiten Dicke. Immerhin bekommt man hierbei klar gezeigt, welche Bereiche des Europarechts ungeachtet der Klausurhäufigkeit für das Verständnis der Materie als relevant erachtet werden
Dass der Autor den Leser tatsächlich anders als üblich durch den Stoff geleitet, merkt man schon an den Bezeichnungen einiger Unterkapitel. So gibt es Titel wie ãWorüber wir sprechenÒ, ãDas Paradox des ErfolgesÒ, ãJuristische DialogeÒ oder ãDie Doppelbödigkeit von RechtÒ. Dennoch unterscheidet sich das Buch in seiner Aufmachung, abgesehen von der starken Textlichkeit, nicht von anderen Ausbildungswerken. Der Autor nutzt zahlreiche Zitate, Randbemerkungen zur Verdeutlichung der Abschittsinhalte und teilweise graphische Darstellungen. Die Hervorhebungen mittels Kursivdruck sind allerdings ineffektiv. Hervorragend sind die zahlreichen Hinweise auf Rechtsprechung und nicht nur juristische Literatur. Dies unterstreicht das Bestreben des Autors, Europarecht zu verstehen und nicht nur zu erlernen.
Inhaltlich werden die Kernbereiche des Europarechts abgehandelt, bisweilen allerdings in ungewohnter Reihenfolge und in ungewohntem Zusammenhang. Das schadet der Lektüre aber nicht, denn um die geht es hier: dieses Lehrbuch nur als Stichwortgeber zu nutzen, wäre Verschwendung. Der Autor geht zunächst auf die Historie der europäischen Integration ein, stellt danach Institutionen und Legislativtätigkeit vor und geht danach umfangreich auf das Rechtsschutzsystem innerhalb der Gemeinschaft ein. Für Studenten ein Gewinn sind die innerhalb des groß angelegten Kapitels besonders genau dargestellten Verfahren nach Art. 234 EG und Art. 230 EG. Interessanterweise direkt danach werden die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und die Haftung der Mitgliedstaaten für gemeinschaftsrechtswidriges Vergalten besprochen, obwohl thematisch die Grundfreiheiten dem Klagesystem näher stünden. Der freie Wareverkehr als einzige Grundfreiheit wird aber erst als detailliertes Schlusskapitel erläutert. Dazwischen thematisiert der Autor noch den Vorrang des Gemeinschaftsrechts, den Grundrechtsschutz und die Unionsbürgerschaft. Dass gerade Letztere hier so ein breites Forum findet, ist bemerkenswert, da dieser Bereich in anderen Lehrbüchern trotz der evolutiven Rechtsprechung des EuGH kaum beachtet wird. Besondere Beachtung darf der Leser zudem der Darstellung der Grundrechtsgenese durch den EuGH schenken. Hier wird die relevante Rechtsprechung ausführlichst erläutert, die Verknüpfung zur EMRK und zur Grundrechtecharta hergestellt und damit ein in Deutschland sehr prüfungsrelevantes und forschungsintensives Thema trefflich beleuchtet. Im Detail ebenfalls lesenswert sind die wertenden äußerungen zum Vorabentscheidungsverfahren und zur Rolle des Gerichtshofs für die Rechtsentwicklung in Europa. Bedauerlich ist die Beschränkung auf die Warenverkehrsfreiheit als einzige Grundfreiheit, da gerade die personenbezogenen Freiheiten Eigenheiten aufweisen, die man sich aus dem bloßen Verständnis der Warenverkehrsfreiheit nicht erschließen kann.
Das Fazit zu diesem Buch bzw. diesem ãExperimentÒ wie es der Autor selbst nennt ist einfach: wenn man dem Darstellungsstil des Autors in einer Vorlesung zuhören würde, wäre man nie gelangweilt. So geht es auch bei der Lektüre des Werks: man könnte auch zur Herstellung von Verständnis einige Passagen kürzer fassen, aber dadurch ginge der Charakter des Werks verloren. Die Arbeit mit dieser Neuerscheinung macht richtig Spaß, wenn man sich für Europarecht interessiert. Fehlende Details und anwendungsbezogene Informationen mag man sich dann eben an anderer Stelle besorgen.
Schuppert u.a., Europawissenschaft, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Die im vorliegenden Lehrbuch versammelten Autoren haben sich zusammengefunden, um die Disziplin Europawissenschaft voranzubringen. Dazu sind Beiträge bisher getrennter Fachbereiche unter einem neuen Dach vereinigt worden, um das Phänomen Europa in seiner ganzen Breite und Dynamik besser als bisher erfassen zu können. Auf über 800 Seiten und in edler Aufmachung dürfen sich Leser auf neue aber auch gar nicht so unbekannte Aspekte rund um Europa freuen und sich am Ende der Lektüre ein möglicherweise neues Bild von Europa als Gegenstand der Wissenschaft zeichnen. Bemerkenswert ist zudem, dass der Versuch unternommen wird, eine Europawissenschaft zu etablieren und sich nicht in die bereits bestehende Diversifikation wie etwa bei den Verwaltungswissenschaften zu fügen. Allerdings gehen die Autoren selbst davon aus, dass keine ãMetadisziplinÒ, so der Beitrag von Franzius, geschaffen werden kann, sondern die bestehenden Kenntnisse und Wissenschaften unter dem Aspekt Europa stärker verflochten werden sollen, was dann aber dem Charakter eines eigenen, interdisziplinären Studiengebiets nicht widerspricht.
Für Juristen ist im Hinblick auf prüfungsrelevantes Wissen klar, dass sich nicht jeder Beitrag für die Examensvorbereitung eignen dürfte. Dennoch sind einige Aufsätze und Essays in diesem Buch enthalten, die schlicht zur Allgemeinbildung taugen und dementsprechend gelesen werden dürfen. Dazu zählen etwa die historischen Ausführungen über die Grenzen Europas oder die Erläuterung Europas als politischer Gemeinschaft. Auch die Untersuchung der Werte- und Kulturgemeinschaft Europas ist nur bedingt examensrelevant. Jedoch sind zahlreiche juristische und vor allem europarechtliche Highlights entsprechend renommierter Autoren in diesem Werk enthalten, die regelrechtes Basiswissen für juristische Feinarbeit vermitteln. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier zu keinem Zeitpunkt anwendungsbezogene Ausführungen erfolgen, auch wenn sich die Autoren teilweise abstrahierender graphischer Darstellungen bedienen. Vielmehr kann man die Ausführungen vor allem dann mit Genuss lesen, wenn man bereits erste Wurzeln im Europarecht schlagen konnte und die Materie nun von den Quellen an ergründen möchte.
Gerade in den ersten Studiensemestern dürfte die Lektüre der Ausführungen von Griller interessant sein. Zu diesem Zeitpunkt befasst man sich noch ausführlich und gerne mit staatsrechtlichen Fragen und auch die hier thematisierte Staatlichkeit Europas, die Elemente der Staatlichkeit und die Fragen der Verfasstheit Europas sind allesamt mögliche Prüfungsfragen, sei es schriftlich oder mündlich. Die Bezugnahme des Autors auf staatsrechtliche Koryphäen wie Jellinek, Smend, Kelsen oder sogar Pufendorf zeigt darüber hinaus, dass man für ein europäisches Staatsverständnis durchaus Grundlagenforschung betreiben muss. Die Ausführungen von Haltern, der in diesem Monat auch schon mit einem eigenen Lehrbuch vertreten ist, zum schwierigen rechtlichen Zugang zu Europa mittels Dogmatik und lebendigem Richterrecht spiegeln zum Teil punktgenau die Vorbehalte wieder, die Studenten manchmal gegenüber dem Europarecht hegen: es sei nicht berechenbar und in Schemata zu pressen. Dass dies aber gerade den Reiz dieser dynamischen Rechtsmaterie ausmacht, kann nur bei einigermaßen intensiver Befassung erkannt werden. Beinahe rechtshistorische Züge aber dann doch enorm lehrreiche Ausführungen zum heutigen Souveränitätsverständnis liefert der Beitrag von Wahl. Hier wird die Verschränkung des Grundgesetzes mit dem Völkerrecht und dem Europarecht prägnant dargestellt und die Umwandlung des abgegrenzten Staates in ein sich europäisierendes Gebilde beschrieben. Auch die Erläuterung der aktuellen Verfassungslage der Gemeinschaft durch den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Grimm ist in ihrer Kompaktheit bemerkenswert. Schließlich sind auch ganz konkrete rechtliche Ausführungen zu finden, etwa in der Darstellung der Grundfreiheiten durch Mayer und die Erörtertung der Rechtssetzungskompetenzen durch Bumke.
Dieses Werk macht dem Leser Appetit auf mehr. Dabei muss es nicht unbedingt sein, dass man ein Anhänger der Europawissenschaft wird, aber man wird in seiner Begeisterung für das Rechtsforschungsgebiet Europa definitiv bestärkt. Wer sich ernsthaft mit dem Europarecht auseinander setzen will, also einen wissenschaftlichen Ansatz nicht ausschließen möchte, der darf an dieser Zusammenstellung von Wissen nicht vorbeigehen.
Fischer, Europarecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Eine weitere Neuerscheinung zum Thema Europarecht will auf etwas über 320 Seiten den Leser mit den Grundlagen dieser Rechtsmaterie vertraut machen. Das Werk erscheint in der traditionsreichen Reihe ãJA-StudiumÒ und schließt offensichtlich eine bis dahin existierende Lücke.
Die Gestaltung des Buches ist von einem dichten Textbild geprägt, zahlreiche Hervorhebungen machen die Orientierung allerdings effektiv. Mit grau hinterlegten Wiederholungspassagen arbeitet der Autor an der Rezeptionsfähigkeit der Leser und lässt bisweilen graphische und tabellarische Elemente einfließen. Die Hinweise auf vertiefend zu rezipierende Literatur sind zum Teil etwas übermäßig vorhanden, wenn man den Vergleich zum zuvor geschriebenen Text zieht.
In insgesamt 23 Kapiteln behandelt der Autor zahlreiche europarechtliche Themen, wobei einige davon zum Pflichtstoff in den Examina gehören, andere jedoch eigentlich dem Völkerrecht zuzuordnen sind und allenfalls im Wahlfach- oder Schwerpunktbereich prüfungsrelevant werden können. Klassisch ist der Beginn der Darstellung mit EU, EG und den handelnden Organen: diese Institutionen und Handelnden kennt man aus der täglichen Nachrichtenwelt am ehesten, wenngleich die Unterscheidung selbst juristisch geschulten Menschen manchmal schwer fällt. Konsequent widmet sich der Autor danach den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen und ihrem Zustandekommen samt Geltungs- und Vorrangfragen. Direkt danach wird der Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten erläutert und gleich noch die Staatshaftung erfasst. Dem Gerichtshof wird ein eigenes Kapitel zugeordnet, in welchem gleich die Verfahrensarten mit abgewickelt werden, später folgen Grundfreiheiten, die erfreulich ausführlich gehaltene Unionsbürgerschaft und wirtschaftsrechtliche Themen wie Wettbewerbsrecht oder Währungsfragen. Abgeschlossen wird das Lehrbuch mit Kapitel zu speziellen Politikbereichen des EG-Vertrages sowie den Außenbeziehungen der EG und im Rahmen der GASP.
Vorteilhaft für den Leser ist es, dass der Autor oft Schwerpunkte setzt und von bestimmten Themen nur die wesentlichen und streitigen Fragen näher beleuchtet. Andererseits kann man dies nur erkennen, wenn man das daneben zugehörige Wissen durch ein anderes Medium erworben hat. Genauer sollte man sich etwa zu einzelnen Fragen der Zulässigkeit bestimmter Verfahrensarten informieren und auch die umfassende Berücksichtigung der Grundsätze des Art. 10 EG könnte detaillierter dargestellt werden. Auch die Zitierung der Verträge und die Angabe von § 852 BGB als Verjährungsvorschrift sprechen ein wenig gegen die sonst erkennbare Akribie des Autors. Die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auf das deutsche Recht kommt auch etwas zu kurz, etwa bei der Subsumierung der Beihilfenrückforderung oder bei der abgestuften Anwendung des gemeinschaftsrechtlich entwickelten Staatshaftungsanspruchs. Sehr positiv für den Leser ist wiederum die ausführliche Beschreibung der Grundfreiheiten, die in manch anderem Lehrbuch zu kurz kommen. Auch die differenzierten Ausführungen zur Rechtsnatur sowohl der EU als auch der EG sind instruktiv.
Dieses Lehrbuch bietet einen passablen Einstieg in die Materie und dürfte manchem auch zur Examensvorbereitung genügen. Zu empfehlen ist aber die ergänzende Lektüre von Lehrbüchern mit klausurbezogenerer Darstellung und vor allem von Fallsammlungen.
Streinz, Europarecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das Lehrbuch von Streinz ist und bleibt ein Klassiker im Bereich Europarecht. Auf mittlerweile knapp 500 Seiten wird der Leser durch die Untiefen des Gemeinschaftsrechts gelotet. Die Neujustierung der europäischen Rechtsmaterie für das Verfassungsrecht ist einer der Schwerpunkte der Neuauflage, ebenso wurden zahlreiche Fälle neu aufgestellt.
Das Werk bietet schon vom Aufbau her eine gute Orientierung. Die zahlreichen Beispielsfälle sind reihentypisch grau hinterlegt, etliche Grafiken bieten zusätzliche übersicht, Text und Fußnoten sind angenehm lesbar gestaltet. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv und vor allem der Fettdruck von Wortteilen ist geeignet, den Leser im Sinne des Autors zu lenken. Ein nicht alltäglicher Service ist das ausführliche Rechtsprechungsverzeichnis mit zugehörigen Fundstellen und vor allem die übersicht zu übungsfällen in der deutschen juristischen Literatur mit entsprechenden Ortsangaben. Auch die Auflistung wichtiger Internetadressen sorgt für einen erleichterten Einstieg in die schwierige Materie.
Das obligatorische Einführungskapitel zur Entwicklung der Gemeinschaft ist angenehm kompakt gehalten. In einem weiteren Grundlagenkapitel werden zahlreiche Rechtsfragen rund um die EU beantwortet, etwa die Rechtsnatur von EG und EU, das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht und die Tätigkeitskonkurrenz zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten. Ausführlich voneinander abgegrenzt werden die Gemeinschaftsorgane und die Organe der EU. Ebenfalls umfassend widmet sich der Autor den Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts und anschließend der Rechtssetzung. Bevor ein größeres Kapitel zum Rechtsschutzsystem der EG erfolgt, erläutert der Autor noch das gemeinschaftsrechtliche Verwaltungsrecht und die Einflüsse auf das deutsche Recht. Prüfungstechnisch eher ungewöhnlich ist der Abschnitt zum Haushaltsrecht, aber das danach folgende völkerrechtlich relevante Handeln der Gemeinschaft, etwa im Bereich der Handelspolitik, fördert die Vernetzung von Rechtsgebieten. Erstaunlich kompakt, aber inhaltlich vollständig gestalten sich die Kapitel zu Grundrechten und Grundfreiheiten. Auch die Unionsbürgerschaft könnte angesichts der Entscheidungen des EuGH in den letzten Jahren ein wenig mehr Aufmerksamkeit vertragen. Einen guten Schwerpunkt setzt der Autor schließlich mit dem Wettbewerbsrecht und erklärt zuletzt angemessen knapp die Agrar-, Sozial- und Umweltpolitik der Gemeinschaft.
Der Einstieg in das Europarecht mit diesem Lehrbuch gelingt bestimmt. Für das Examen kann man sich guten Gewissens mit diesem Werk vorbereiten, darf aber gerne weitere Medien und Fallsammlungen heranziehen, um ausführlichere Informationen zu Rechtsschutz, Grundfreiheiten und insbesondere Staatshaftung zu erhalten.
Koehl / Spieß, Anwaltliche Tätigkeit im öffentlichen Recht Band I, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Das Referendariat beinhaltet oft der Zeitpunkt, an dem man entdeckt, dass das bisher nur theoretisch erlernte materielle und prozessuale Recht tatsächlich massive praktische Anwendung findet und gar nicht so sehr von den zur Prüfung gestellten Klausurfällen abweicht. Die Arbeit bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht ist für viele Referendare eine Bereicherung, wenngleich sich dieses Rechtsgebiet nicht als späterer Berufswunsch herauskristallisieren muss. Das vorliegende Werk möchte auf mehr als 250 Seiten auf die Tätigkeit beim und als Anwalt für öffentliches Recht vorbereiten.
Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und typisch für praxisorientierte Bücher (was für Referendare nur von Vorteil sein kann). Man findet Checklisten, Musterentwürfe für Klageschriften, Anträge und Tenorierungen, einfache Schriftsätze, Klausurtipps, Verwaltungsbescheide und vieles mehr. Die Fließtexte sind übersichtlich angeordnet und einfach zu lesen. Viele Kleinigkeiten, die dem praxisunkundigen Referendar entgehen könnten, werden stets mit abgedruckt. Hervorhebungen werden nur sparsam eingesetzt, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich.
Eingeleitet wird das Werk mit Ausführungen zur Klausur- und Gutachtentechnik, was vielen schon einmal die erste Hürde zur Bearbeitung der Klausur aus dem Weg schafft. Danach widmen sich die Autoren, dieses ist nur der erste von mehreren Bänden zum öffentlichen Recht, dem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren. Umfassend werden Zulässigkeitsfragen und Verfahrensfehler erörtert und dabei materiell-rechtliche Fragestellungen wie nebenbei mit abgehandelt. Dieses an der Rechtsdurchsetzung orientierte Darstellungskonzept dürfte dem Verständnis der ja schon juristisch geschulten Referendare entgegenkommen. Auch ungeliebte Themen wie die reformatio in peius und die Abgrenzung zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung werden aufgegriffen. Im Rahmen der Kapitel zum Verwaltungsprozess wird die Klageschrift ausführlich behandelt und nur bei den Klageanträgen zwischen den Klagearten differenziert. Prozesshandlungen wie Klagerücknahme und Erledigung sind enthalten, ebenso das in Klausuren eher unübliche Beweisantragsrecht. Vor dem erfreulich ausführlichen Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz wird die im Examen ebenfalls selten gewordene Berufung thematisiert. Im Gegensatz zur Klage wird bei den einstweiligen Verfahren wieder dezidiert auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen rekurriert. Eigentlich könnte man dieses Buch schon wegen der Ausführungen zum Eilverfahren empfehlen, da selten so praktisch und instruktiv wie hier die wesentlichen Informationen vermittelt werden. Weitere Kapitel erfassen Beschwerde, Revision und Vollstreckung nach der VwGO.
Der Schlussabschnitt des Buches widmet sich dem Kommunalrecht und kleidet typische Streitigkeiten in Musterakten, Bescheide, Anträge und Schriftsätze. Dazu gehört die überprüfung gemeindlicher Verordnungen und Satzungen, ein überblick über das Kommunalverfassungsrecht und die Kommunalaufsicht. Die Autoren erliegen zum Glück nicht der Bequemlichkeit, nur das Recht ihres Heimatbundeslandes Bayern heranzuziehen, sondern geben in Fußnoten Vergleichsvorschriften an.
Dieses Buch ist für Referendare eine echte Bereicherung, da in konkreter Umsetzung öffentlich-rechtlicher Sachverhalte die Klausurarbeit gefördert wird. Die Formulierungen und Anträge sind nachahmenswert und die kompakte Aufbereitung so vieler Prüfungsaspekte hilft ungemein.
Renzikowski, Die EMRK im Privat-, Straf- und öffentlichen Recht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Die Bedeutung der EMRK wird dem deutschen Rechtsanwender nicht nur dann bewusst, wenn das BVerfG ein OLG hinsichtlich der verfehlten Anwendung der entsprechenden Normen maßregelt. Auch im Rechtsalltag, gerade im Strafrecht, ist die Berufung auf Rechtsprechung des EGMR und Garantien der EMRK ein wichtiges Mittel, um die ohnehin karg notifizierten Verfahrensgrundsätze mit Argumenten zu unterfüttern. Im Rahmen der Ausbildung fristet die EMRK bislang ein Schattendasein im Wahlfachbereich Europarecht. Jedoch ist angesichts der zumindest geplanten Konstitutionalisierung der Europäischen Gemeinschaft die künftige Verschränkung auch mit dem deutschen Recht unumgehbar. Die vorliegende Aufsatzsammlung widmet sich intensiv dem Problem der Anwendung und Wirkung der EMRK im deutschen Recht.
Insgesamt zehn Beiträge beleuchten die verschiedenen Anknüpfungspunkte der EMRK in verschiedenen deutschen Rechtsbereichen. Hierbei kommen Wissenschaftler aus Deutschland, der Schweiz, Belgien und österreich zu Wort, die europarechtlich Interessierten bereits seit langem ein Begriff sind. Erfreulich für den vielseitig interessierten Leser sind die variantenreichen Ansätze und Rechtsfelder, die thematisiert werden. Es finden sich Beiträge rechtsphilosophischer Natur, ausführliche Erläuterungen zum Zivilverfahrensrecht, Klassiker aus dem Strafrecht wie der Schutz des Lebens nach Art. 2 EMRK und der fair trial-Grundsatz oder das Völkerstrafprozessrecht. Weiterhin erfasst wird die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, allein schon relevant aufgrund der in Deutschland misslungenen ersten Umsetzung des europäischen Haftbefehls, Verknüpfungen zwischen EMRK und Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht sowie allgemeine Ausführungen zur grenzüberschreitenden Rechtsanwendung in bestimmten Bereichen.
Sehr spannend, auch für die praktische Rechtsanwendung, sind die Ausführungen zur EuGVO und den möglichen Spannungsfeldern zu Art. 6 EMRK, allerdings benötigt man für die Detailfragen zur Gerichtsstandsvereinbarung schon vertieftes wissenschaftliches Interesse. Immer wieder in Klausuren thematisiert wird die Lockspitzelproblematik, die hier kompakt, aber instruktiv vorgestellt wird. Ebenfalls lehrreich sind die Ausführungen zur Bedeutung der Menschenrechte im Völkerstrafrecht. Weit weniger als man erwartet hätte wird im Beitrag zum Ausländerrecht die nationale Rechtslage thematisiert, sondern vielmehr die umfassende Spruchpraxis und die diversen zu beachtenden Garantien zusammengetragen, sodass man die konkrete Umsetzung anhand der Normen des Aufenthaltsgesetzes doch selbst zu bewerkstelligen hat.
Die Gestaltung des Buches ist streng am Aussehen wissenschaftlicher Publikationen orientiert, immerhin haben aber vereinzelte Graphiken den Weg in den Text gefunden. Durch Schriftgröße und Abstände wird aber der Lesefluss gefördert und die zahlreichen Fußnoten laden zur vertieften Beschäftigung mit der jeweiligen Thematik ein. Sehr zurückhaltend ist die Hervorhebungspraxis der Autoren.
Die Lektüre dieser Zusammenstellung ist für europarechtlich Interessierte ein Gewinn und die Anregungen zur wissenschaftlichen Detailarbeit sind zahlreich vorhanden. Etliche Aspekte sind grundlegender Natur, sodass eine Anwendung in Klausur und Examen eher unwahrscheinlich ist. Dennoch kann man sein Grundlagenwissen an den Ausführungen der erfahrenen Autoren vorzüglich schärfen.
Schwarze, Europäisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das Verwaltungsrecht ist neben dem Verfassungsrecht aus Sicht der juristischen Ausbildung der klassische Einflussbereich des Europarechts, der auch Studenten am schnellsten nahe zu bringen ist. Wenig bekannt sind hingegen die bestehenden verwaltungsrechtlichen Strukturen der Gemeinschaft und vor allem die rechtsvergleichenden Aspekte des europäischen Verwaltungsrechts, also die tatsächlich bestehenden rechtlichen Strukturen innerhalb der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft. Wer aber in Zukunft ein eventuell zu schaffendes gemeinschaftsrechtliches Verwaltungsrecht verstehen möchte, kommt nicht umhin, auch über die deutschen Grenzen hinaus zu sehen und das dort bestehende Verwaltungsrecht wenigstens in den Grundzügen zu kennen. Das vorliegende Werk bietet auf beinahe 1500 Seiten den dafür nötigen überblick über einerseits die gemeinschaftsrechtlich bereits bestehenden verwaltungsrechtlichen Strukturen sowie andererseits über das nationale Recht etlicher Staaten zum entsprechenden Thema.
Die Gestaltung des Werkes ist streng wissenschaftlich, was aber der Lektüretauglichkeit nicht zum Nachteil gereicht. Die ausführlich gehaltenen Erläuterungen werden immer wieder von Zitaten durchbrochen und auch die opulenten Nachweise in den Fußnoten sorgen für eine solide Untermauerung des Stoffes. Gerichtsentscheidungen werden nicht nur im Original (in Auszügen) wiedergegeben, sondern auch Erläuterungen zum Sachverhalt leiten den Leser bisweilen zum richtigen Verständnis der Materie. Die Einführung fremdsprachiger Rechtsbegriffe gelingt durch die umfangreichen Erläuterungen zu den jeweiligen nationalen Regelungen. Nicht enthalten sind graphische Darstellungen. Das nahezu berstende Literaturverzeichnis bietet eine reichhaltige Quelle für wissenschaftliche Arbeiten in diesem Bereich. Leider ein wenig veraltet sind die Vertragszitierungen: hier benutzt der Autor sogar noch den EWGV, der eigentlich seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 in den EG-Vertrag (mit anderer Nomenklatur) übergegangen ist.
Inhaltlich werden zunächst die wichtigsten verwaltungsrechtlichen Grundsätze erläutert und in ihrer gemeinschaftsrechtlichen Bedeutung eingeführt, darunter etwa das Prinzip der Gesetzmäßigkeit, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder der Vertrauensschutz. Hiernach werden Auswirkungen und Einfluss des gemeinschaftsrechtlichen Verwaltungsrechts auf das mitgliedstaatliche Recht beleuchtet und die EU-Erweiterung in die Rechtsfindungsproblematik integriert. Nach einigen Ausführungen zu Vollzug und Rechtsquellen des europäischen Verwaltungsrechts widmet sich der Autor der Genese des Verwaltungsrechts durch rechtsvergleichendes Vorgehen. Es folgt zunächst ein Querschnitt durch das Verwaltungsrecht einiger EU-Mitgliedstaaten, danach das erste große materielle Kapitel zum Prinzip der Gesetzmäßigkeit. In diesem wie auch den späteren materiellen Kapiteln wird die gemeinschaftsrechtliche Rechtslage den mitgliedstaatlichen Regelungen gegenüber gestellt, so dass sich der Leser selbst effektiv ein Bild von Ist- und möglicherweise Soll-Zustand der wahren gemeinschaftsrechtlichen Rechtslage machen kann. Praktisch ist die konkrete Einbeziehung der einzelnen Verwaltungsrechtsprinzipien in das Rechtsschutzsystem, sodass die eingeführten Kategorien keine theoretischen Gebilde bleiben, sondern im Idealfall für den Klausurfall herangezogen werden können (sofern eine Klausur sich auf diesem hohen europarechtlichen Niveau bewegen sollte). Am ehesten kann dies für den Diskriminierungsgrundsatz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten, die auch im Pflichtfachbereich standardmäßig abgeprüft werden. Sehr schön ist auch die Vernetzung zur EMRK, um den völkerrechtlichen Bezug des verwaltungsrechtlichen Handelns nicht außer Betracht zu lassen. Ganz klassische Examensthemen finden sich auch im Kapitel zum Vertrauensschutz, nämlich bei der Rücknahme von Verwaltungsakten. Hier setzt der Autor die Differenzierung zudem sehr schön für die verschiedenen Vollzugsarten um und zeigt in den stets vorhandenen Zusammenfassungen am Ende der Kapitel die gangbaren Lösungswege für den konkreten Fall auf. Ein im Zuge der gestärkten Rechte auf Akteneinsicht wichtig gewordener Bestandteil des Verwaltungsrechts ist der des Begründungszwangs von Entscheidungen. Diese auch im Gemeinschaftsrecht bestehende Pflicht bildet den materiellen Schlusspunkt des Buches.
Dieses Buch beinhaltet eine wahre Pionierleistung für die Ergründung des europäischen Verwaltungsrechts und bleibt trotz der veralteten Normenzitierung eine der Quellen für die wissenschaftliche und grundlegende Beschäftigung mit der Thematik. Wer sich intensiv mit dem Europarecht befassen möchte, darf dieses Buch nicht übergehen.
Von Verena Krenberger, M.A.
Husserl-Archiv,
Universität Freiburg
Kälin / Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das vorliegende Werk richtet sich (auch) an Studierende, die sich einen ersten Einblick oder einen vertieften überblick über die aktuelle Situation des universellen Menschenrechtsschutzes verschaffen wollen. ãUniversellÒ ist diese im Werk vorfindliche Herangehensweise an den internationalen Menschenrechtsschutz insofern, als sie die gängigsten Erklärungen, Konventionen und Proklamationen berücksichtigt und in der Tradition der modernen vermittelnden Positionen hinsichtlich der menschenrechtlichen Universalität steht: Menschenrechte sind weder rechtspositivistisch genuin universal noch relativistisch genuin kulturell oder historisch bestimmt, sondern befinden sich ãauf dem WegÒ zu einem universellen Konsens in Menschenrechtsfragen. Die Dreiteilung des Werkes in Grundlagen, Durchsetzung und Inhalt der Menschenrechte, trägt diesem Menschenrechtsverständnis Rechnung.
An prüfungsrelevanten Kapitel lassen sich etwa die folgenden herausheben: die Entwicklung völkergewohnheitsrechtlicher Tatbestände zu Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht, der räumliche Geltungsbereich des Menschenrechtsschutzes, geschützte Personen in internationalen Konflikten, das Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR oder die Rolle des UN-Sicherheitsrates beim Menschenrechtsschutz. Ebenfalls hier zu nennen sind die Abschnitte zum Folterverbot, zum Minderheitenschutz zum völkerrechtlichen Eigentumsschutz sowie die Verfahrensrechte im Strafprozess.
Die Autoren bemühen sich vor allem um inhaltliche, weniger chronologische Stringenz. Dem Leser soll der Zusammenhang von Menschenrechtsschutz, humanitärem Völkerrecht und Völkerstrafrecht im überblick nahe gebracht werden, ohne dass die einzelnen Dokumente hierzu im Einzelnen ausbuchstabiert werden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der Leser den großen Zusammenhang, die verbindende Basis des internationalen Menschenrechtssystems verstehen lernt. Allerdings muss er sich für eine explizite Unterscheidung der Besonderheiten der einzelnen Dokumente Sekundärliteratur zuführen.
Das Lesevergnügen wird dadurch gesteigert, dass Dokumentationen, Fallbeispiele, Vertiefungen und Abbildungen, bzw. Schemata eingefügt wurden, die das Gelesene verbildlichen. Das eher knapp gehaltene allgemeine Literaturverzeichnis zu Beginn des Buches wird durch Einzelverzeichnisse am Anfang jedes einzelnen Kapitels aufgewertet. Manchmal etwas irritierend ist der Umgang mit (historischen oder philosophischen) Theoremen und ihren Primärquellen, die zur Verdeutlichung einer Fragestellung zusammengefasst werden, ohne Angabe einer expliziten Fundstelle. Insofern stellt das Werk eine gewisse Zwitternatur dar: Einerseits befindet es sich auf höchst aktueller wissenschaftlicher Ebene, andererseits fehlt die zu einem wissenschaftlichen Lehrbuch oder Standardwerk nötige Detailverliebtheit hinsichtlich der Quellenangabe.
Dennoch ist dieses Buch mit seiner verständlichen Sprache und seinen lehrreichen Beispielen nicht nur für Studenten mit Wahlfach Völkerrecht zur breit angelegten Beschäftigung mit dem Menschenrechtsschutz über den Horizont der EMRK hinaus geeignet, sondern auch für Kandidaten eines Concours empfehlenswert. Man erhält ein Buch auf der Höhe der aktuellen Debatte, wobei man zur Vertiefung einzelner Fragen Sekundärliteratur zur Unterstützung benötigt.
Lorz, Modernes Grund- und Menschenrechtsverständnis und die Philosophie der Freiheit Kants, 1. Auflage, Verlag Boorberg 1993
Diese schon etwas ältere Dissertation ist aus interdisziplinären, aus rechtshistorischen und aus staatswissenschaftlichen Gründen für Studenten und aufgrund der gewählten Thematik auch heute noch von Bedeutung.
Der Versuch, eine bestimmte philosophische Theorie oder Strömung, in diesem Falle die kantische Freiheitslehre, für die Rechtswissenschaft fruchtbar zu machen und insofern den interdisziplinären Dialog zwischen Jura und Philosophie zu eröffnen, ist immer lohnend wird doch eine Verbindung der gängigen Praxis mit theoretischen überlegungen einer langen Tradition aufzuzeigen versucht, die Alternativen für erstere aufweisen können. Zwar besteht immer die Gefahr einer ideologischen überfrachtung und ãVerbiegungÒ der Theorie für die Praxis und vice versa, zudem ist eine unkritische übernahme theoretischer Konstrukte wenig hilfreich, auch wenn es sich um das berühmte kantische Konstrukt handelt, doch bei einer Rücksichtnahme auf die historische Differenz und bei sorgfältiger Beachtung der jeweiligen Prämissen der Argumentation, steht einer Rezeption auch älterer Theorien im Rahmen einer aktuellen Untersuchung nichts im Wege. Eine solche Rezeption kann sogar, wie hier, dazu dienen, die rechtshistorischen Gegebenheiten im Umfeld der Entstehung juristischer Normen aufzuzeigen und diese damit verständlicher zu machen. Der geistige Hintergrund, die geisteswissenschaftlichen Schulen und Denkrichtungen, denen eine Norm entspringt und der sie ihre Existenz verdankt, bilden das Fundament, das zu einer vollständigen Interpretation der heutigen Norm notwendig ist. Handelt es sich bei einer solchen Norm zudem um grundrechtliche Fundamentalnormen, die genuin durch ihre lange philosophische Tradition und Entstehungsgeschichte historisch aufgeladen sind, spielt der staatswissenschaftliche Aspekt einer solchen Untersuchung eine weitere Rolle. Die Grundrechte, die als staatslegitimatorische Grundlagen dienen, bedürfen einer detaillierten evolutiven Auslegung ihrer Genese, die eine Analyse der kantischen Spuren in dieser Entstehungsgeschichte aufzuweisen vermag.
Der viergeteilte Aufbau der Studie entspricht den drei aufgezeigten Bedeutsamkeiten. Widmet sich der erste Teil der Arbeit dem philosophischen Konstrukt der kantischen Freiheitstheorie, erläutert der zweite Teil die rechtliche Dimension des Grundgesetzes hinsichtlich seines Staatsverständnisses unter Zuhilfenahme der verschiedenen Ansätze der Grundrechtsinterpretation im Vergleich mit der kantischen Grundrechtskonzeption. Der dritte Teil vergleicht Kants Staats- und Grundrechtsverständnis mit dem des Grundgesetzes anhand grundlegender Staatsstrukturprinzipien wie Würde, Freiheit und Gleichheit. Der vierte Teil weist ein potentielles Entfaltungspotential der kantischen Konzeption im heutigen Grundrechtsdiskurs auf, ohne jedoch die Grenzen der kantischen Philosophie nach heutigen Maßstäben zu vernachlässigen.
Der Vorteil einer solchen Interdisziplinarität besteht eindeutig in der Vereinfachung der Sprache: Die Zwittergestalt einer solchen Arbeit verlangt von beiden Bezugswissenschaften eine Reduktion der Fachsprache hin zu einer allgemeinverständlichen Hermeneutik, von der beide wiederum profitieren können. Die Bezugnahme auf die kantische Tradition im vorliegenden Fall bietet zudem den Vorteil, dass eine rechtshistorisch bedeutsame, da einflussreiche Position bekannt gemacht wird und ihre tatsächliche politische Auswirkung (man denke an die Vorwegnahme des Völkerbundes in der kantischen Schrift ãZum ewigen FriedenÒ) honoriert wird. Die immerwährende Aktualität der Fundamentalnormen des Grundgesetzes, vor allem der Menschenwürdenorm, in modernen Problembereichen beweist zudem die staatswissenschaftliche Relevanz einer Auseinandersetzung ihren Wurzeln.
Die vorliegende Arbeit schafft den Spagat zwischen den aufgezeigten Anforderungen. Die Konzeption der Arbeit ist wohl durchdacht, Schwierigkeiten und Auslassungen werden angesprochen und problematisiert, Nachweise werden zuverlässig geliefert. Der typische Schreibstil einer Dissertation schreckt zwar eventuell den nachlässigen Leser ab, doch das umfangreiche Literaturverzeichnis, die zusammenfassenden Thesen und das Stichwortverzeichnis am Ende der Arbeit bieten zusätzlichen Luxus. Insgesamt stellt dies eine gelungene Arbeit dar, die, den Gegebenheiten einer Dissertation entsprechend, einen begrenzten Ausschnitt von überlegungen aufzeigt, diesen aber umso deutlicher umreißt.
Deutsches Institut für Menschenrechte, Die ãGeneral CommentsÒ zu den VN-Menschenrechtsverträgen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Wer sich mit dem heutigen internationalen Menschenrechtsschutz und den Entwicklungen im aktuellen Menschenrechtssystem beschäftigt, wird sich intensiv mit den Konventionen der Vereinten Nationen auseinander setzen müssen. Diese sehen Sachverständigenausschüsse als Rechenschaftsmechanismen vor, die den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten überprüfen und damit sichern sollen. Die sechs Sachverständigenausschüsse, so genannte Vertragsorgane (ãtreaty bodiesÒ) verfassen unter anderem Allgemeine Kommentare (ãGeneral CommentsÒ) bzw. Allgemeine Empfehlungen (ãGeneral RecommendationsÒ) zu zentralen Themen aus ihrem Aufgabenbereich. Die bisher 95 erstellten Kommentare der einzelnen Vertragsorgane gehen dezidiert auf den Gehalt einzelner Bestimmungen der Menschenrechtsübereinkommen ein und geben Empfehlungen, wie die Realisierung dieser Bestimmungen verbessert werden kann. Behandelt werden neben verfahrensrechtlichen Fragen materielle Rechtsfragen und faktische Probleme der Umsetzung konkreter Vertragspflichten. Auf diesem Wege konkretisieren die Vertragsausschüsse die im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen verbürgten Menschenrechtsnormen durch dynamische Interpretation.
Bisher waren diese Nachweise des aktuellen Standes der Menschenrechtsinterpretation der Vereinten Nationen nicht auf Deutsch zugänglich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das zu seinen Aufgaben auch die Veröffentlichung, Aufklärung und Verbreitung von Entwicklungen in der Menschenrechtssystematik zählt, hat nun in diesem Werk eine deutsche übersetzung und Kurzeinführung zugänglich gemacht. Es wendet sich hierbei vor allem an Fachleute und Praktiker, doch auch völkerrechtlich Interessierte könnten einen tiefen Blick wagen. Denn das Problem mit dem konkreten Umgang mit den Menschenrechten liegt ja gerade in ihrer praktischen Anwendung, Durchsetzung und Garantie, die wiederum wesentlich von einer aktuellen, dynamischen und an den jeweiligen kulturell-politischen Ereignissen ausgerichteten Interpretation abhängt. Bei der vorfindlichen Unübersichtlichkeit der Menschenrechtsliteratur und der Pluralität des Meinungsstreits ist der Ausweis einer legitimen Interpretationshoheit äußerst hilfreich. Die Dynamik, Aktualität und Anpassungsfähigkeit an historische Gegebenheiten ist gerade das entscheidende Kriterium der Arbeit der Vereinten Nationen auf dem Feld der Menschenrechte. Es bestätigt sich hierbei wiederum, dass kein Katalog der Menschenrechte abschließend ist, sondern überformbar bleiben muss.
Das vorliegende Kompendium untermauert neben einem allgemeinen Verständnis der zeitgenössischen Kasuistik der Menschenrechte auch den korrekten Umgang mit den internationalen Dokumenten. Die Einführungen von namhaften Experten und Mitarbeitern der menschenrechtlichen Vertragsausschüsse unterstreichen zum einen die Wertigkeit des Bandes, zum anderen helfen sie das System der VN-Arbeit zu verstehen. Nicht nur für die praktische Tätigkeit auf dem weiten Feld des Menschenrechtsschutzes, sondern auch für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts oder der Rechtsvergleichung ist dieses Buch wegweisend.