StudJur-Online - Das junge Jura-Magazin

Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen März 2007

Rezensionen März 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Kaiser / Schnitzler / Friederici, Anwaltkommentar BGB – Familienrecht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2005

Der vorliegende umfangreiche Kommentar zum Familienrecht war dem Erscheinen nach einer der letzten der fünfbändigen BGB-Kommentierung der Anwaltkommentare. Auf etwa 2250 Seiten werden alle Bereiche des im BGB geregelten Familienrechts sowie etliche weitere Gesetze kommentiert. Außerdem geben die Autoren einen Überblick über die Rechtslage in anderen Staaten.

Die Gestaltung des Kommentars bietet viele klassische Elemente. Der Fließtext ist zum Glück für den Leser ohne Abkürzungen verfasst. Die Fußnoten sind zahlreich vorhanden und versorgen den Leser im Überfluss mit zusätzlichen Informationen und Fundstellen. Die Literaturangaben und Gliederungen vor den Paragraphen geben dem Leser eine kompakte Übersicht zum Thema. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen. Sogar graphische und tabellarische Elemente finden sich innerhalb der Kommentierungen und es mangelt auch nicht an Beispielen für die Vertragsgestaltung. Auch Rechenbeispiele, etwa für Unterhalt oder Zugewinnausgleich werden angeboten.

Der Leser findet etliche ausbildungsrelevante Bereiche des Familienrechts ausführlich und eng an der Rechtsprechung kommentiert. Dies betrifft nicht nur Standardprobleme des Referendarexamens, sondern auch beliebte Klausurkonstellationen im Assessorexamen. Sehr schön beschrieben sind etwa die Rechtsfragen rund um die Schlüsselgewalt, die Anwendung auf die schuldrechtliche und sachenrechtliche Ebene. Die Berechnung des Zugewinns im gesetzlichen Güterstand sowohl durch Subtraktion des Anfangs- vom Endvermögen, als auch durch Abzüge bei Vorausempfängen ist gut nachvollziehbar aufgebaut. Die Gestaltung und Formbedürftigkeit eines Ehevertrages ist mit nationalen und internationalen Aspekten versehen und auch steuerrechtliche Überlegungen werden in angemessener Weise präsentiert. Die wörtliche und in vielfacher Form vorhandene graphische Zusammenfassung der Haftung in der Gütergemeinschaft ist hervorragend gelungen.

Im Eherecht werden die Scheidungsvoraussetzungen plakativ aufgeführt und der nachfolgende Abschnitt zum Scheidungsunterhalt ist einer der Höhepunkte der Kommentierung in diesem Band. Dass wie nebenbei zahlreiche prozessuale Probleme mit angesprochen werden, Vollstreckungsrecht oder ausländisches Recht ebenso Eingang in die Darstellung findet und dazu wie selbstverständlich das komplizierte materielle Recht unter Einbeziehung der komplexen Kasuistik des Bundesgerichtshofes erfasst wird, ist eine echte Herausforderung an jeden Autor und wurde hier durch die engagierten Bearbeiter sehr gut gemeistert. Insbesondere die Orientierung an den zahlreichen Rechenbeispielen hilft dem Leser.

Lehrreich, gerade wegen der vielen praktischen Rückbezüge innerhalb der Darstellung, sind auch die Ausführungen zur Ausübung des Sorgerechts durch die verheirateten oder getrennt lebenden Eltern. Die eigentlichen Anforderungen an Personen- und Vermögenssorge muss man als Rechtsberater den Klienten oftmals erstmals vor Augen führen. Auch die hohen Hürden, die vor einer Entscheidung des Familiengerichts nach § 1666 BGB stehen, werden hier prägnant erfasst. Im Rahmen des Verwandtschaftsrechts darf für studentische Belange noch auf die instruktive Kommentierung zu genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften hingewiesen werden, wo die erfahrene Autorin die Zusammenhänge mit dem Vormundschaftsrecht schön herausarbeitet.

Aus praktischer Sicht hoch erfreulich ist die ausführliche Bearbeitung des Betreuungsrechts. Dieses ist natürlich kaum Gegenstand der Ausbildung, abgesehen vom gut kommentierten Einwilligungsvorbehalt oder der selten geprüften Ergänzungspflegschaft, aber die Betätigung als rechtlicher Betreuer ist für manchen Rechtsanwalt sowohl rechtlich interessant, als auch beruflich dringend nötig, wenn die Gebühren nicht so recht sprudeln wollen. Die vielen medizinischen und verfahrensrechtlichen Fragestellungen, die innerhalb der Betreuung aufgeworfen werden, sind hier rundum verständlich erfasst und durch konkrete Formulierungsvorschläge wird die Anwendung der Materie direkt ermöglicht.

Auch kleinere Verfahrensprobleme, die durchaus einmal im Rahmen einer mündlichen Prüfung getestet werden können, sind anschaulich aufbereitet, etwa die Genehmigung einer ausländischen Ehe durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts oder die prozessuale Geltendmachung der Rechte des Ehegatten aus § 1368 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft. Ebenfalls vorteilhaft für Referendare ist die umfängliche Befassung mit den anwaltlich relevanten Auskunftsansprüchen in nahezu jedem Verfahrensabschnitt des Familienrechts, also Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht oder Betreuungsrecht.

Für Studenten und Referendare generell zur Lektüre zu empfehlen sind zudem die gut geschriebenen Einleitungen vor den großen Themen, etwa Ehescheidung, Güterrecht, Unterhalt oder Kindschaftsrecht. Hier werden zahlreiche rechtliche Aspekte nicht prüfungsorientiert durchgesprochen, sodass man das gewünschte Gesamtbild recht schnell visualisieren kann. Auch Sonderthemen, die in andere Rechtsgebiete hineinreichen, wie das Gewaltschutzgesetz, sind sicher beschrieben. Die bereits genannten Ausführungen zum ausländischen Familienrecht sind eine gute Basis für rechtsvergleichende Betrachtungen.

Dieser Kommentar ist für die Ausbildung eine echte Bereicherung. Gerade wer sich im Wahlfach mit dem Familienrecht beschäftigt, sollte auf die Benutzung dieses Werks nicht verzichten. Die wissenschaftliche Arbeit ist mit diesem Kommentar ebenso möglich wie die Arbeit am praktischen Fall.

Schlund, Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichem Grund, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die Beherrschung des Deliktsrechts in Referendariat und Praxis hängt stark von den eigenen Kenntnissen im Bezug auf die Verkehrssicherungspflichten ab. Kaum ein anderer Haftungstatbestand wird bei der Verantwortlichkeit des Staates öfter behauptet als die Verletzung von Pflichten, die für die öffentliche Hand durch die Eröffnung von Verkehr entstehen. Die Judikatur zu diesen Themen ist kaum noch überschaubar und so ist man froh um Zusammenstellungen wie diese, die in mittlerweile vierter Auflage auf über 300 Seiten davon berichten, ob der Staat für Glatteis, Schlaglöcher und Verkehrsschilder haften muss.

Die Gestaltung des Werks ist vorbildlich für den Zweck, den es erfüllen soll. Im beschreibenden Teil sind die Fließtexte gut abgesetzt, Fußnoten ergänzen die Ausführungen und Hervorhebungen werden sparsam aber effektiv eingesetzt. In der Einzelfalldarstellung sind die Rechtsprechungsnachweise zu den einzelnen Stichworten sehr übersichtlich aufgeführt, die Zusammenfassungen helfen schnell weiter und auch die Querverweise machen die Arbeit mit dem Buch effektiv.

Inhaltlich ist das Buch wie der Titel schon ankündigt auf die Staatshaftung für Verkehrssicherungspflichtverletzungen beschränkt. Der Autor führt zunächst allgemein in die Thematik ein, indem er die Verkehrssicherungspflicht und die Behandlung in der Rechtsprechung erläutert und den Kreis derjenigen aufgreift, die von Verkehrssicherungspflichten betroffen sein können. Sehr schön ist dabei gleich das Unterkapitel zu den nicht gerade wenigen Ausnahmen zu lesen. Hierauf folgen Erklärungen zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht. Für jeden Bestandteil öffentlicher Verkehrswege hat sich eine eigene Judikatur entwickelt und der Autor separiert diese entsprechend, etwa Straße, Bankette, Radwege aber auch verkehrsfremde Anlagen. Sehr wichtig für den praktisch orientierten Leser ist dann der Abschnitt zum eigentlichen Inhalt der Verkehrssicherungspflicht, da gerade Anwälte immer neue Pflichten für die öffentliche Hand erkennen wollen, das Gericht aber an die bestehenden Grenzen der Haftung in der Regel gebunden ist. Weitere Kapitel benennen die Haftungsvoraussetzungen, die Gerichtszuständigkeit und sehr spannend liest sich auch der Abschnitt zum Prozessrisiko. Dort hat der Autor die bestehenden Möglichkeiten tabellarisch zusammengestellt. Für Miet- und Wohnungseigentumsrecht relevant ist zudem das Kapitel zur Streupflicht.

Die Einzelbeispiele geben sehr anschaulich die bisherige Bandbreite der Rechtsprechung wieder und gerade an Einzelfällen zeigt sich, ob der Bearbeiter eines Falles, sei es beim Anwalt oder bei Gericht die Feinheiten der bisherigen Entscheidungen auf seinen Sachverhalt anwenden kann oder umwidmen muss. Ein immer mehr in den gerichtlichen Fokus tretendes Thema ist die Haftung für Bäume und die Zusammenstellung der Rechtsprechung für Äste, Straßenbäume und Baumbestand ist vorbildlich. Auch die Streupflicht ist ausgiebig ausgebreitet und auch das Thema Schnee wird sehr genau aufgegliedert. Weitere immer wieder prozessual relevante Themenkomplexe finden sich zu den Stichworten Dach, insbesondere Lawinen, Parkplatz oder auch Gehweg.

Dieses Kompendium zu erstellen muss viel Mühe gekostet haben, aber noch viele Leser werden davon profitieren können. Der Autor arbeitet pragmatisch und detailliert und man findet auch dank des guten Stichwortverzeichnisses zielsicher das Gesuchte. Wer Fälle im Staatshaftungsrecht während der Stationen zu bearbeiten hat, wird dieses Buch nicht mehr aus der Hand geben wollen.

Canaris, Handelsrecht, 24. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Ein wahrer Meister seines Fachs hat eine weitere Neuauflage seines Klassikers zum Handelsrecht auf den Markt gebracht und die seit langem bestehende Tradition der großen Lehrbücher der Verlagsreihe fortgeführt. Auf mittlerweile über 540 Seiten wird das Handelsrecht in seinen Grundlagen und Besonderheiten aufgefächert und die Argumentationstechnik juristischer Eleven kann an einem solchen Opus – bei Bedarf – weit intensiver geschult werden, als bei einem den Stoff nur zusammenfassenden Kurzlehrbuch. Allerdings findet man keine Ausführungen zu den Personenhandelsgesellschaften.

Die Gestaltung des Werks lässt wenig Spielraum für Ausflüchte. Der dichte Fließtext wirkt von Seitenrändern und Fußnoten beinahe unbotmäßig in seiner Ausdehnung behindert, lediglich Hervorhebungen im Text und Inhaltsübersichten vor den einzelnen Kapiteln begründen für den Leser einzelne abwechslungsvolle Momente. Ansonsten scheint das Ziel des Buches eindeutig zu sein: den Leser in die Ausführungen zu bannen und dies auch für länger als 10 Minuten. Man findet keine separaten Fallbeispiele, Tabellen, Schaubilder, Prüfungsanleitungen oder andere konkretisierende oder abstrahierende Elemente.

Der Autor führt den Leser sukzessive und beinahe chronologisch durch das Handelsrecht. Nach der obligatorischen Einführung zu Begriff und Geschichte des Handelsrechts, das ja immerhin lang vor dem BGB kodifiziert wurde, wird zuerst der Handelsstand näher beleuchtet. Dabei kommen alle Sorten von Kaufleuten zur Sprache, wobei der Schwerpunkt auf dem Kaufmann kraft Handelsgewerbe liegt. Das Handelsregister wird hinsichtlich seiner Funktionen und Auswirkungen kompakt gestreift, um das für die Ausbildung Wesentliche, die Publizität des Handelsregisters in positiver und negativer Form ausführlich zu behandeln. Dabei schafft es der Autor in exzellenter Weise die verschiedenen Formen der Scheintatbestände für Kaufmann und Gesellschaft und die Auswirkungen auf die Haftung der Beteiligten herauszuarbeiten. Insbesondere der Abschnitt, in dem die Haftung aus widersprüchlichem Verhalten zu dem genannten Komplex hinzugefügt wird, zeigt dem Leser klar auf, wie viele Fallen in der gewerblichen Tätigkeit liegen können. Ebenfalls dem Klausurverständnis sehr förderlich ist die Lektüre der Unterkapitel zur Haftung bei Eintritt in das Geschäft eines Kaufmanns.

Das Firmenrecht und die handelsrechtlichen Vollmachten werden angemessen „knapp“ besprochen, wobei wiederum die Ausführungen zur Scheinvollmacht lesenswert sind. Das Handelsvertreterrecht und ähnliche Geschäftsformen wie das Franchising sind für den Pflichtfachbereich kaum relevant, sodass der Leser sich gleich dem Höhepunkt für den Ausbildungsbereich zuwenden kann. Dies ist zweifelsohne das Kapitel, das besonderes Schuldrecht und Handelsrecht vereint. Natürlich sind auch die vorgehenden Abschnitte zum Handelsgeschäft instruktiv, insbesondere zum gutgläubigen Erwerb, zum Schweigen im Handelsrecht oder zu erleichterten Formvorschriften. Jedoch ist die Klausurrelevanz von Themen wie der Rügeobliegenheit im Kaufvertrag, den Rechtsbeziehungen beim Kommissionsgeschäft oder dem Selbsthilfeverkauf unbestritten und die fundierten Ausführungen des Autors sind grundlegend für eine saubere Falllösung. Auch die Zusammenhänge zwischen Speditionsrecht und Drittschadensliquidation werden schön erklärt.

Dieses wirklich große Lehrbuch gehört bei entsprechendem Interesse in jede Studienbibliothek. Der fast schon unglaublich wirkende Preis von unter 50 EUR und das Renommee des Autors dürften manchen von der Anschaffung überzeugen und die Lektüre wird die Investitionen in jedem Fall belohnen.

Pauly / Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 2. Auflage, Anwaltverlag 2006

Das Arbeitsrecht ist in der gesamten juristischen Ausbildung ein Dauerbrenner und kann weder von Studenten noch von Referendaren vernachlässigt werden. Die Wahlfachbereiche im Arbeitsrecht sind wie kaum andere auf spätere praktische Anforderungen ausgerichtet und das Angebot an anwaltlich orientierter Literatur ist gut sortiert. Das vorliegende Handbuch befasst sich mit der zahlenmäßig nachweislich am häufigsten betroffenen Bereich für Anwälte, nämlich mit dem Kündigungsschutzmandat. Auf mehr als 1000 Seiten werden Theorie und Praxis des Kündigungsrechts von erfahrenen Autoren präsentiert.

Die Gestaltung des Handbuchs entspricht genau den Erwartungen eines Rechtsanwenders. Die Erläuterungen sind oft kompakt gehalten, geben aber nachvollziehbare Lösungen für Problemstellungen vor und bieten Konkretisierungen durch Hinweise, Beispiele und Formulierungen. Die Hervorhebung von Schlagworten leitet den Leser sicher und die Untermauerung der Ausführungen durch Rechtsprechung und Literatur gelingt. Zu loben sind die immer wieder eingestreuten Prüfungsvorgaben in Aufzählungsform sowie die zahlreichen Muster für Verträge, Erklärungen und andere Bestandteile des arbeitsrechtlichen Beratungsspektrums.

Für das Verständnis gerade der Leser in Ausbildung gut geeignet ist der Einstieg in die Materie über das materielle Kündigungs(schutz)recht. Die Autoren stellen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung dar, unternehmen einen Streifzug quer durch das Kündigungsschutzgesetz, erläutern Schutzvorschriften außerhalb des KSchG sowie Sondervorschriften und explizieren zahlreiche besondere Konstellationen der Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses, etwa bei Umwandlungen, Betriebsübergang, im Ausbildungsverhältnis oder während des Arbeitskampfes. Weiterhin thematisiert werden die Mitbestimmung, der Weiterbeschäftigungsanspruch und Abfindungsansprüche nach betriebsbedingten Kündigungen. Komplex aber zwingend notwendig ist die Lektüre des Unterkapitels zu den Zusammenhängen von Kündigung und Insolvenz. Treffend beschrieben sind auch die Konflikte bei Wettbewerbsverboten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Studenten sollten sich innerhalb dieses großen Kapitels zum Kündigungsrecht besonders die dargestellte Prüfungssystematik zu den Kündigungstypen verinnerlichen sowie das Unterkapitel zur Änderungskündigung sowohl hier als auch im nachfolgenden prozessualen Kapitel zu Gemüte führen.

Nach kleineren Kapiteln zu Bedingung und Befristung sowie zum Aufhebungsvertrag wird der eigentliche Kündigungsschutzprozess umfangreich beschrieben. Hierbei werden nicht nur zahlreiche Nebenfragen wie etwa Prozesskostenhilfe, Rechtsweg oder einstweiliger Rechtsschutz angesprochen, sondern auch innerhalb der klassischen Fragestellungen viele Detailfragen beantwortet. Dies kann man etwa bei der Umschreibung des Begriffs des Arbeitnehmers oder der Streitgegenstandstheorie trefflich beobachten. Sehr schön erfasst sind die mittlerweile bestehende Klagefrist, Probleme der Präklusion sowie die Bemessung der oft ausgesprochenen Abfindung am Ende des Verfahrens. Sehr genau wird auch die in der Ausbildung selten abverlangte Berufung behandelt.

Praktisch bedeutsam, aber für Klausuren und Examina eher zweitrangig sind die prägnanten Ausführungen zum Sozialversicherungsrecht und den verschiedenen Regelungen zu den Bezügen von Arbeitslosenunterstützung. Nach weiteren kleineren Kapiteln zu Steuerrecht und Zwangsvollstreckung wird der Leser schlussendlich zu den anwaltlichen Fragen der Mandatsführung im Arbeitsrecht geleitet. Dort finden sich Antworten für Probleme zu Vergütung, Prozesstaktik oder Verhalten in der Güteverhandlung ebenso wie Ausführungen zum Kostenrecht oder zur Sicht der Rechtsschutzversicherung. Mit den Bemühungen des Anwalts um Anspruchsdurchsetzung gegen Letztere endet auch die Darstellung in chronologisch geeigneter Weise.

Dieses Handbuch ist durch seine pragmatische Darstellungsweise ein souveräner Begleiter für arbeitsrechtlich Interessierte, wenngleich die intensive Arbeit mit dem Werk erst ab dem Referendariat angezeigt zu sein scheint. Die praktische Umsetzung des Stoffes muss gerade im Hinblick auf das Assessorexamen gewährleistet sein und dabei überzeugt dieses Handbuch durch taktisch und technisch gute Hilfestellungen.

Weber, Kreditsicherungsrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck, 2006

Das Kreditsicherungsrecht ist eine der größeren gedanklichen Hürden, die man als Student vor dem Referendarexamen überwinden muss. Die Verknüpfung von schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Fragestellungen, die Berücksichtigung wirtschaftlicher Komponenten und die in der Regel erforderliche Arbeit im Mehrpersonenverhältnis machen das Kreditsicherungsrecht zu einem der Rechtsgebiete, die man später auch ständig praktisch anwenden muss. Die Grundlagen hierzu bietet das vorliegende Lehrbuch, das auf über 350 Seiten das Wesen der Personal- und Realsicherheiten beschreibt.

Die Gestaltung des Werks ist klassisch für die JuS-Schriftenreihe. Ein dicht gehaltener Fließtext wird nur gelegentlich von Beispielen durchbrochen, die Fußnoten sind graphisch abgesetzt und die Hervorhebungen im Text sind dank Kursivdruck eher schwer zu finden. Ergänzt werden die Ausführungen auch durch Formularbeispiele zur direkten Verortung der Problematik in einem Vertragswerk sowie durch Hinweise auf Fälle in Zeitschriften. Graphische Elemente oder Prüfungsübersichten sind nicht enthalten. Dafür finden sich zum Teil mehrseitige Literaturangaben zu bestimmten Themen, worüber man sich als Leser zwar in Bezug auf eine zu erstellende Haus- oder Seminararbeit freut, was aber keinesfalls zur raschen Umsetzung des Stoffes in prüfungsbezogenes Wissen führt. Hier könnten die Autoren Mut zur Kürzung beweisen, um stattdessen die konkrete Klausuranwendung zu fördern.

Zunächst werden dem Leser die Grundkonstellationen der Sicherungsabrede ausführlich dargestellt. Dabei kommt nicht nur der Darlehensvertrag zur Sprache, sondern besonders die Vereinbarung der Sicherungsbedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird genau thematisiert. Danach unterscheiden die Autoren in Personalsicherheiten und Realsicherheiten. Erstere umfassen die großen Kapitel Bürgschaft samt Sonderformen sowie andere schuldrechtliche Abreden wie etwa die Schuldmitübernahme. Innerhalb der Bürgschaft werden besonders die Akzessorietät und die Haftung mehrerer Personen umfangreich abgehandelt und dem Leser damit schon ein klassischer Schwerpunkt späterer Sachverhalte aufgezeigt. Gelungen ist auch die Verknüpfung der Bereiche Bürgschaft und Insolvenz sowie die Einordnung eines Garantievertrages.

Die Realsicherheiten betreffen Institutionen wie Pfandrecht, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt in einfacher und besonderer Form sowie die Klausur-Dauerbrenner Hypothek und Grundschuld. Weitere Kapitel widmen sich der Abtretung sowie dem Pfandrecht an Rechten. Zur Lektüre besonders zu empfehlen sind mehrere Unterkapitel. Zum einen stellen die Autoren sehr schön die Übertragung von Hypothek und Grundschuld und die später möglichen Einreden dar. Des Weiteren wird die Frage der Verwertung in den Vordergrund gestellt. Ebenfalls sticht das Kapitel zur Globalzession von Forderungen heraus, wo umfassend die vom BGH festgelegten Grenzen für Bestimmtheit und Übersicherung erläutert werden. Insolvenz und Zwangsvollstreckung werden bei der Sicherungsübereignung sehr gründlich besprochen.

Mit diesem Buch bekommt man einen soliden und umfassenden Überblick über die klassischen Probleme des Kreditsicherungsrechts. Die Materie ist eingängig und detailliert dargestellt und der Leser erhält rasch das nötige Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge der Beteiligten. Wünschenswert wäre ab und an eine konkretere Darstellung der Prüfungssituation in der Klausur.

Lüke, Zivilprozessrecht, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Eines der ambitioniertesten Lehrbücher zum Zivilprozessrecht hat eine von zahlreichen Reformgesetzen geprägte Neuauflage erfahren. Im fünfzehnten Jahr seit der Übernahme der Bearbeitung des Werks bietet der praktisch erfahrene Autor auf etwas weniger als 700 Seiten eine Einführung in das Erkenntnis- und das Vollstreckungsverfahren und beachtet dabei noch europäische Aspekte des Verfahrensrechts.

Die Gestaltung des Werks entspricht weitgehend den übrigen Werken der Reihe „Grundrisse des Rechts“. Der durch Fälle und Beispiele unterbrochene Fließtext beherbergt die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Am Anfang der Kapitel sind ausführliche Literaturaufzählungen enthalten. Der Autor nutzt darüber hinaus die Möglichkeiten graphischer Gestaltung und beschert dem Leser Konkretisierungen durch Schaubilder und Tabellen. Die Übersicht zur Präklusion kann man dabei mit Fug und Recht als Glanzleistung bezeichnen. Sehr angenehm ist die beigefügte Normenübersicht, um bei Unkenntnis des Sachbegriffs dennoch die richtige Fundstelle zu erreichen.

Der Autor beginnt die Stoffdarstellung klassisch mit den Prozessmaximen und dem Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit. Geschickt werden hier gleich Fragen der Zuständigkeit abgehandelt. Hiernach widmet sich der Autor den Parteien und, vielleicht etwas schwierig in diesem Stadium der Lektüre, auch den Parteiänderungen. Danach wird der Leser durch die Anforderungen der Klageerstellung und Klageerhebung geführt, wobei die Klagearten ebenso wie die Sachurteilsvoraussetzungen zur Sprache kommen. Eine Art Zwischenkapitel demonstriert dann den weiteren Verfahrensgang. Hinzu kommen Abschnitte zu Prozesshandlungen, Prozessverhalten, Beweiswürdigung und Beweiserhebung sowie das obligatorische Kapitel zur Urteilserstellung. Hierbei werden Urteilsarten, -wirkungen und Fragen der Rechtskraft souverän erläutert. Weitere Ausführungen thematisieren Versäumnisverfahren, Rechtsmittelrecht, besondere Verfahrensarten mitsamt Familiensachen, Kostenrecht und Prozesskostenhilfe. Ebenfalls besprochen werden Mehrheiten von Personen im Prozess.

Das Zwangsvollstreckungsrecht wird zunächst grundlegend vorgestellt und die beteiligten Organe auseinander gehalten. Dann folgen Darstellungen zu den Voraussetzungen der Vollstreckung wie Titel und Klausel sowie der Vollstreckung in besondere Vermögensarten. Die Rechtsbehelfe sind verglichen mit deren Klausurbedeutung relativ kompakt erfasst, aber der Autor vermag dem Leser die Essentialia sicher nahe zu bringen. Erst danach werden die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung aufgegriffen und die klassischen Fragen der Verstrickung, des Pfändungspfandrechts oder der Verwertung angesprochen. Ebenfalls erfasst werden ungeliebte Prüfungsthemen wie Zwangsversteigerung oder die Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen. Auch enthalten sind Übersichtskapitel zum einstweiligen Rechtsschutz.

Das hervorragende Schlusskapitel befasst den Leser mit dem europäischen Zivilverfahrensrecht und der Autor schafft es in bemerkenswerter Kürze, eine solide Einführung in dieses schwierige Rechtsgebiet zu geben.

Mit diesem Lehrbuch hat man als Student eine wertvolle Hilfe zum Einstieg in das Verfahrensrecht und so mancher Referendar wird es zur Vorbereitung auf die Zivilstation und zur Kurzrepetition während derselben gerne heranziehen. Einige Aspekte wird man zur sicheren Anwendung in der Klausur genauer in anderen Lehrbüchern nachschlagen müssen, aber die durch die Lektüre dieses Buches erworbene Wissensbasis ist gewaltig.

Fikentscher / Heinemann, Schuldrecht, 10. Auflage, Verlag De Gruyter 2006

Ein Klassiker in endlich aktualisierter Jubiläumsausgabe beglückte die Studentenschaft im letzten Jahr und dürfte wieder für verstärkte Präsenz des fast 900 Seiten dicken Standardwerks in Haus- und Seminararbeiten sowie in der Examensvorbereitung gesorgt haben. Unter Mithilfe eines neuen Autors wurden der Inhalt des Werks auf die zahlreichen Änderungen des Schuldrechts seit der letzten Auflage umgestellt sowie, die bewährte Einteilung in einen Teil zum AT und einen Teil zum BT sowie der oft wirtschaftsrechtliche Fokus der Darstellung beibehalten.

Die Gestaltung des Buches ist vielseitig. Die Autoren verwenden neben dem Fließtext mit diversen Hervorhebungstechniken auch Graphiken oder einen verdichteten Aufzählungsstil, um den Stoff zu bündeln. Die Literatur- und Rechtsprechungshinweise sind sowohl zu Beginn der Kapitel wie auch im Fließtext opulent. Beispielsfälle verdeutlichen die Materie, bisweilen sind auch ganze Fallansammlungen zu finden, die den Leser durch die zuvor besprochene Theorie geleiten.

Der Allgemeine Teil des Schuldrechts wird klassisch eingeleitet und das Schuldverhältnis findet sich im Zusammenspiel von Rechtsordnung und Methodik. Relevante Begriffe werden konsequent bestimmt und die Abgrenzung des Schuldverhältnisses zu anderen Rechtsinstituten gelingt. Die weiteren Abschnitte befassen den Leser mit der Begründung und dem Inhalt von Schuldverhältnissen, wobei die Grenzen durch AGB sowie Treu und Glauben nachvollziehbar erfasst werden. Leistungsinhalt und beteiligte Personen werden ebenfalls dargestellt. Nach einem kurzen Ausflug zur Erfüllung des Schuldverältnisses und anderen Beendigungsmöglichkeiten widmen sich die Autoren intensiv dem Leistungsstörungsrecht mit Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Kündigung, Rücktritt und Schadensersatz.

Im Kapitel zum besonderen Teil werden vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse vollständig dargestellt, wenngleich bestimmte Abschnitte traditionell Schwerpunkte darstellen, etwa das Kaufrecht, das Mietrecht oder die ungerechtfertigte Bereicherung. Dabei kommen zahlreiche Details zur Sprache, die den Leser gut auf die Anforderungen in Klausuren hinweisen. Ein ganz exzellentes Kapitel ist die Erläuterung des Bürgschaftsrechts und anderer Sicherungsmöglichkeiten. Das Recht der unerlaubten Handlungen wird in etlichen Bereichen nur gestrafft vorgestellt, sodass man hier ergänzende Literatur heranziehen sollte. Die Grundlagen des Deliktsrechts sind aber allesamt vorhanden und werden auch instruktiv erklärt. Weitere Rechtsgebiete, die gerade im Assessorexamen gerne geprüft werden, etwa das Maklerrecht, sind bisweilen etwas kompakt bearbeitet, sodass man hier Kommentare zu Hilfe ziehen muss.

Beachtlich sind immer wieder die Assoziationen, die dem Leser abverlangt werden, etwa zum Prozessrecht, zum Vollstreckungsrecht, zum internationalen Recht oder schlicht zu den übrigen Büchern des BGB. Die Anforderungen sind entsprechend hoch und man muss die Lektüre hochkonzentriert angehen, will man sich nicht nur bruchstückhaftes Wissen aneignen. Bemerkenswert ist zudem, dass sich das Lehrbuch nicht bei standardisierten Fallgestaltungen aufhält, sondern auch Details aus der Praxis wie den Unternehmenskauf unter Zugrundelegung der Mängelprüfungsvorgaben aus der amerikanischen Rechtsübung aufnehmen. Auch die wiederholt durch den EuGH thematisierten Immobilienfinanzierungsgeschäfte werden unter dem Stichwort der verbundenen Geschäfte passend abgehandelt. Sehr erfreulich ist schließlich, dass die Autoren auch weiterhin das umfangreiche Kapitel zum Gesellschaftsrecht beibehalten haben und die Verantwortung hierfür nicht an die zahlreich vorhandene Spezialliteratur abgegeben haben. Grandiose Schlusslektüre sind die als „räumliche und zeitliche Bezüge des Schuldrechts“ getarnten Kapitel zum IPR sowie zur Herkunft des Schuldrechts insbesondere aus der römischen Rechtstradition. Hier sieht man noch einmal den Rechtsgelehrten alter Schule aufblitzen und spürt die Freude des Autors an den Wurzeln unserer Rechtsanwendung.

Dieses Lehrbuch ist keine leichte Kost aber für den Studenten mit Grundwissen eine große Bereicherung. Für Studienanfänger können manche Kapitel eine Überforderung bedeuten. Man darf aber im Laufe der Prüfungs- und Examensvorbereitungen diese umfassende Erkenntnisquelle nicht unberücksichtigt lassen und sollte sich bei entsprechend verantwortungsvoller Hingabe an das Rechtsstudium mit den Ansichten und Darstellungen der Autoren intensiv auseinander setzen.

Schwab / Prütting, Sachenrecht, 32. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Der Klassiker für die juristische Ausbildung im Sachenrecht ist in steter Regelmäßigkeit in einer Neuauflage erschienen. Auf immer noch deutlich unter 400 übersichtlichen Seiten vermitteln die erfahrenen Autoren dem in der Regel studentischen Leser die Einzelheiten des Fahrnis- und Immobilienrechts.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ geblieben und liegt damit genau auf der Linie der Kurz-Lehrbücher des Verlages. Der Fließtext ist dicht und mit zahlreichen Fußnoten und Beispielen untermauert. Vereinzelt finden sich Strichzeichnungen, aber ansonsten wird jeder graphische Beigeschmack vermieden. Am Anfang der Kapitel kann sich der Leser aus einem Überfluss an weiterführenden Literaturhinweisen bedienen. Kleiner gedruckt sind nicht nur die Beispiele, sondern auch Abschnitte im Text, die das Grundwissen erweitern, mithin eine Art von Fleißaufgabe für den Leser sind. Selten geworden, aber hier noch praktiziert wird das Gesetzesverzeichnis neben dem Sachverzeichnis, sodass man sich auch ohne Vorkenntnis bestimmter Zusammenhänge punktuell vorantasten kann, ohne das gesamte Buch zu lesen.

Nach den klassischen Ausführungen zu den Grundlagen des Sachenrechts beginnt die Darstellung mit dem gedanklich am leichtesten zu fassenden sachenrechtlichen Institut, dem Besitz. Hier werden nicht nur die verschiedenen Besitzarten abgehandelt, sondern auch Selbsthilferecht oder Ansprüche aus dem Besitz heraus geklärt. Danach wird aber wider Erwarten nicht das Eigentumsrecht thematisiert, sondern das Liegenschaftsrecht mit materiellem und formellem Grundstücksrecht, mithin Übertragung von Rechten, Vormerkung, Berichtigung des Grundbuches, Rangansprüche und der tatsächliche Gang der Eintragung einer Position im Grundbuch. Erst danach wird das Eigentum, insbesondere an beweglichen Sachen besprochen, wobei zu Recht der Schwerpunkt auf den Erwerb und den Verlust des Eigentums gelegt wird. Hier werden nicht nur die Standardthemen des gutgläubigen Erwerbs sicher dargestellt, sondern auch der gesetzliche Eigentumserwerb, der Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsübereignung. Weitere große Abschnitte befassen den Leser mit den Ansprüchen des Eigentümers gegen den Besitzer und Dritte. Gut integriert ist in dieses Kapitel die Darstellung des Wohnungseigentumsrechts.

Gelungen ist die Zusammenfassung der Institute Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht und anderer Konstrukte, etwa Sicherungszession und Factoring, unter dem Stichwort Kreditsicherungsrecht. Hierbei hätte man aber durchaus, und sei es nur, um den Wettlauf der Sicherungsgeber sinnvoll darzustellen, auch kleinere Kapitel zu Hypothek und Gesamtschuld hinzufügen dürfen, wenngleich man zugestehen muss, dass, etwa in tabellarischen Übersichten, Beispielen oder Textausführungen, die Problematik durchaus eröffnet wird. Das Schlusskapitel sammelt das bisher beiseite Gelassene, etwa Dienstbarkeiten, Erbbaurecht oder Vorkaufsrecht.

Dieses Buch ist  und bleibt für Studenten ein wichtiger Gradmesser, um das eigene Verständnis des Sachenrechts zu begründen und zu überprüfen. Die Ausführungen sind solide und prägnant und stellen an Konkurrenzwerke hohe Anforderungen. Manchmal geht die Umsetzung des Wissens in Prüfungsaspekte etwas unter, hier könnte der ein oder andere Vorschlag zum Prüfungsaufbau nicht schaden, wie dies bereits rudimentär etwa beim Erwerb beweglichen Eigentums geschehen ist.

Schulze u.a., BGB, 5. Auflage, Verlag Nomos 2006

In mittlerweile regelmäßigen Abständen erscheinen die Neuauflagen dieses Handkommentars auf dem Markt und zeugen damit von der stabilen Etablierung bei Studenten, Referendaren und in der Praxis. Mit über 2400 Seiten ist der Kommentar kompakt und handlich und kann bequem überall benutzt werden. Die Neuauflage hat bereits die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes integriert sowie die Änderungen zum Unterhaltsrecht. Die inzwischen reiche Auswahl an Rechtsprechung und Literatur zum neuen Schuld-, Miet- und Schadensrecht wurde wie schon zuvor gesichtet und für die Leser in einer Auswahl für den Text gewichtet. Hinzu kommt wie bisher ein ergänzender Online-Service auf den Internetseiten des Nomos-Verlages, wo man sogar alle Urteile, auf die sich die Autoren beziehen im Volltext abrufen kann.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch, bietet aber dennoch einige Vorteile für den Leser. Zunächst einmal werden nur die gängigen Abkürzungen verwendet und im Übrigen schreiben die Autoren Fließtexte, was die Lektüre sehr fördert. Zwar sind die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, aber durch den leitenden Einsatz von Fettdruck bei Schlagworten und entscheidenden Passagen im Text wird man durch die vielen Klammern nicht sehr abgelenkt. Sehr lobenswert sind die zahlreichen Querverweisungen auf die internen Kommentierungen. Anstelle einer klassischen Einleitung zur Entstehung des BGB schreiben die Autoren Einleitungstexte vor den großen Kapiteln und Abschnitten des BGB. Dadurch erhält der Leser vorab stets den Blick auf wichtige Zusammenhänge und Entwicklungen.

Das BGB ist umfassend kommentiert, auch kleinere und für die Ausbildung nicht so sehr relevante Normen finden wenigstens mit einigen Zeilen Beachtung. Allerdings gibt es sogar in diesem Handkommentar Normen, die einer Kommentierung entgangen und nur im Wortlaut abgedruckt sind.

Schwerpunkte für die Ausbildung lassen sich in verschiedenen Abschnitten auffinden und sollten bei der Arbeit mit diesem Kommentar maßgeblich beachtet werden. Dazu gehören für das Studium ohne Zweifel die Erläuterung der Mängelhaftung im Kaufrecht, das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die Einführung in die Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Selbst die scheinbar simplen Vorgänge beim gutgläubigen Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Eigentum werden anschaulich und fast schon geduldig präsentiert. Generell sind die allgemeinen und besonderen Erläuterungen zu zahlreichen sachenrechtlichen Problemen sehr angenehm zu lesen und die Genauigkeit der Differenzierung ist angesichts des begrenzten Darstellungsraumes erfreulich, etwa bei den Einwendungen gegen Grundpfandrechte, bei Vorgängen im Grundbuch oder auch beim gutgläubigen Erwerb des gesetzlichen Pfandrechts. Auch das Bereicherungsrecht ist sehr ausführlich erfasst und deckt den Informationsbedarf im Zwei- und Mehrpersonenverhältnis in einer Vielzahl von Fallgestaltungen ab. Die bereits genannten Ausführungen zum Gleichbehandlungsgesetz beinhalten sowohl materiell-rechtliche Komponenten als auch die prozessualen Auswirkungen des Gesetzes. Der Rückbezug auf die europäische Genese des Gesetzes ist dabei gelungen.

Referendare dürften sich über die eingängigen erbrechtlichen Passagen zum Pflichtteilsrecht, zum Zugewinnausgleich und über die straff ausgeführten Auslegungsprobleme bei Testamenten und einzelnen Verfügungen im letzten Willen freuen. Ebenso lesenswert sind die hervorragende Darstellung des Bürgschaftsrechts sowie die Verweise auf den ebenfalls schön zu lesenden Abschnitt zum Gesamtschuldnerausgleich. Einen starken Eindruck hinterlassen zudem die grundlegenden Erklärungen zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ebenso wichtig für Referendare sind die Kommentierungen zur Amtshaftung, zu Unterhaltsfragen zwischen Ehegatten und Verwandten sowie zu Spezialfragen des Mietrechts, etwa dem Eigentümerwechsel samt Auswirkungen für die Mietparteien oder die Formerfordernisse an Kündigungen im Mietrecht.

Mancher Leser wird sicherlich den einen oder anderen Punkt finden, an dem er eine ausführlichere Kommentierung erwartet hätte. Bisweilen sind für das Studium relevante Klausurprobleme nur in kleinen Absätzen abgedruckt und man findet sie nicht auf Anhieb, etwa die Frage der Anwendung der Verbraucherschutzrechte auf Arbeitnehmer oder die etwas verborgen gehaltene Saldotheorie beim Bereicherungsrecht. Dennoch sind diese Themen erfasst und man hat durch die Bearbeitung dieses Werks insgesamt ein umfassendes Bild des BGB erlangt.

Die Empfehlung zu Lektüre und Kauf fällt leicht. Dieser Handkommentar bietet ab der ersten zivilrechtlichen Klausur bis zum zweiten Staatsexamen ein solides Fundament, um eigenes Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Die Darstellungen sind eingängig und prägnant und so grundlegend formuliert, dass man sich bisweilen sogar ein Lehrbuch sparen kann.

Brehm / Berger, Sachenrecht, 2. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Knapp fünf Jahre nach der Erstauflage ist dieses Studienbuch zum Sachenrecht endlich neu erschienen. Auf über 550 Seiten stellt dieses Werk für den Leser auch eine zeitliche Herausforderung für ein zivilrechtliches Einzelgebiet dar.

Die Gestaltung des Werks ist lektürefreundlich. Die Texte sind gut untergliedert, die Fußnoten angenehm abgesetzt, die Beispiele als retardierende Momente eingefügt. Im Text selbst sind keine graphischen Elemente enthalten, aber als Anhang finden sich Muster für Grundbuchblätter und Hypothekenbrief. Bisweilen würde man sich neben den textlichen Elementen einige Übersichten oder Tabellen wünschen, in welchen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Prüfungstechnik stärker gewichtet werden. Zusätzliche Literaturangaben zu Beginn der Kapitel führen den Leser zu vertiefenden eigenen Studien. Enthalten sind neben den Ausführungen zum deutschen Zivilrecht nach dem BGB immer wieder Hinweise auf andere Gesetze mit sachenrechtlichen Auswirkungen sowie rechtsvergleichende Bezüge.

Die inhaltliche Aufteilung der Kapitel beginnt ganz klassisch mit Grundwissen zum Sachenrecht, danach folgen Ausführungen zu Besitz und Eigentum. Im Grundlagenkapitel werden das dingliche Rechtsgeschäft herausgestellt und die sachenrechtlichen Prinzipien verdeutlicht. Auch knifflige Abgrenzungen bei Bestandteilen finden bereits hier Erwähnung, wenngleich das Grundstücksrecht erst später behandelt wird. Das Kapitel zum Besitz enthält Besitzarten samt Übertragung und Verlust sowie umfassende Informationen zum Besitzschutz mit prozessualen Fragen. Das Eigentum wird mit Ausflügen ins öffentliche Recht rundum erläutert und das Nachbarrecht erhält bei der Besprechung der Schranken verstärktes Gewicht. Bevor die Übertragung des Eigentums thematisiert wird, kommen zunächst Ansprüche des Eigentümers auf Herausgabe und nach dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zur Sprache, was für den sukzessive arbeitenden Leser zunächst einen optimalen Verständnisgewinn ermöglicht. Warum der Eigentumserwerb an beweglichen Gegenständen aber erst weit nach den grundstücksrechtlichen Ausführungen behandelt wird, ist angesichts der Klausurrelevanz in den ersten Semestern nicht erklärbar und etwas bedauerlich. Die dann im achten Kapitel folgenden Ausführungen zum Erwerb vom Berechtigten und zum gutgläubigen Erwerb sind zwar detailliert, anschaulich und auch für den Anfänger in sich schlüssig, aber die Verortung selbst nach Dienstbarkeiten und dem WEG ist unglücklich.

Die Abschnitte zu den Grundstücksrechten beginnen mit der Erläuterung der Verfügungsvorgänge und der Institution Grundbuch samt hierzu gehörenden Ansprüchen. Die Vormerkung erhält zu Recht ein eigenes Unterkapitel, wobei auch hier die Verortung vor den oftmals zu sichernden dinglichen Rechtspositionen aus Kauf oder Vorkaufsrecht verwundert.

Die Kapitel zu den Grundpfandrechten stellen die Hypothek klar in den Fokus des Lesers und bearbeiten sehr ausführlich die klausurrelevanten Themen der Haftung des Grundstücks und des Zubehörs, der Verfügung über die Hypothek oder auch die möglichen Einwendungen und Einreden. Die Grundschuld wird, wenngleich vielfach mit Verweisen auf das Hypothekenrecht ebenso breit aufgestellt. Weitere grundstücksrelevante Abschnitte befassen den Leser mit Dienstbarkeiten, wobei der Nießbrauch erstaunlich viel Aufmerksamkeit erhält, sowie Sonderpositionen wie Erbbaurecht und Wohnungseigentum.

Nach einem Ausflug in den gesetzlichen Eigentumserwerb darf der Leser sich dann den Sicherungsrechten widmen, was hier die Institutionen Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungszession und Pfandrechte beinhaltet. Das Schlusskapitel stellt das Sachenrecht in den neuen Bundesländern vor.

Die Lektüre dieses Buches ist trotz der genannten Problempunkte bei der Abfolge der Kapitel gerade für Studenten sehr geeignet. Die Autoren verstehen es, auch schwierige Sachverhalte instruktiv und vor allem nah an der relevanten Rechtsprechung und unter Bezugnahme auf andere Ausbildungswerke darzustellen. Unter Zuhilfenahme von Fallsammlungen wird man sich mittels dieses Werks schnell und sicher in das Sachenrecht einarbeiten können.

Schapp / Schur, Einführung in das Bürgerliche Recht, 4. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Knapp vier Jahre nach Erscheinen der neu benannten dritten Auflage des Einführungswerks zum Bürgerlichen Recht haben die Autoren die lange erwartete vierte Auflage fertig stellen können. Auf über 270 Seiten werden die Leser mit Grundlagen des Zivilrechts und überwiegend mit dem BGB AT befasst, was für das Verständnis des Buchtitels wichtig ist, da man unter dieser Bezeichnung durchaus auch ein breiter angelegtes Werk mit den Grundzügen selbst des Zivilverfahrensrechts erwarten könnte.

Die Gestaltung des Werks überrascht den Leser nicht mit Extravaganzen. Maßgeblich ist der dichte Fließtext, der durch die oft zusätzlich erläuternden Fußnoten gut ergänzt wird. Die Hervorhebungstechnik ist im Text gelungen und auch die kleiner gedruckten weiterführenden Erläuterungen geben dem Leser ab und zu retardierende Augenblicke im Lesefluss. Beispiele und zum Teil ausführlich aufgefächerte Fälle im Textverlauf bieten den Versuch einer Umsetzung der Theorie in die Rechtsanwendung. Graphische Elemente sind nicht vorhanden.

Beginnend mit der Differenzierung der verschiedenen Rechtsgebiete führen die Autoren den Leser rasch zu Grundlagen der Technik der Rechtsanwendung, nämlich Verständnis für legislative Vorgaben und deren Auslegung sowie die Fortbildung durch die Rechtsprechung. Hiernach wird der zentrale Kern des Zivilrechts, nämlich der Anspruch, näher beleuchtet und die verschiedenen Ursprünge aufgezeigt. Nach einem kurzen Ausflug zu den Eigentumsansprüchen darf sich der Leser den Ansprüchen aus dem Obligationenrecht und dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse widmen, jeweils in einer überblicksartigen Darstellung, die einen Rundblick etwa über das Leistungsstörungsrecht, das Kondiktionenrecht oder das Deliktsrecht ermöglicht.

Materiell ernst wird es dann mit Beginn der Erklärungen zur Rechtsgeschäftslehre, da hier die Details des Vertragsschlusses mit Willenserklärungen, Mängeln bei der Erklärung inklusive dem System des Anfechtungsrechts, Fragen der Geschäftsfähigkeit oder Formerfordernissen durchgespielt werden. Viel Raum erhalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt, bevor das Schlusskapitel dem Stellvertretungsrecht vorbehalten bleibt. Nicht behandelt werden besondere Umstände des Vertragsschlusses wie die Haustürsituation, was man aber bei Einbezug der AGB durchaus hätte erwarten können.

Dieses Lehrbuch eignet sich hervorragend für die Vorbereitung auf das Studium der Rechtswissenschaft und die Überbrückung der ersten anstrengenden Wochen des ersten Semesters. Die Autoren schaffen es durch einen stringenten Erzählstil die gedanklichen Hürden des Zivilrechts deutlich zu senken und ermöglichen dem Leser auf Anhieb die Sicht auf ein breites zivilrechtliches Panorama, auf dem er aufbauen und Schwerpunkte setzen kann. Leider ist der Prüfungsdruck für Studenten bereits im ersten Semester so groß, dass man sich rasch Lehrbüchern zuwenden muss, welche die konkrete Klausuranwendung des Stoffes ermöglichen und das zivilrechtliche Wissen in prüfbare Denkstrukturen festigen. Wer sich aber mit dem vorliegenden Werk zuvor intensiv auseinander gesetzt hat, wird auch diese Mühen des zivilrechtlichen Studiums leichter bewältigen.

Däubler / Bertzbach, AGG, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Nach zähem Ringen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit der zu erwartenden deutschen Gründlichkeit bei der überobligationsmäßigen Umsetzung der existierenden EG-Richtlinien im August 2006 erlassen worden und die erste Welle der Kommentierungen hat nicht lange auf sich warten lassen. Angesichts der schon jahrelang bestehenden Rechtsprechung der Arbeits- und Verfassungsgerichtsbarkeit ist der Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland nicht erst seit der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft erfunden worden. Auf beinahe 800 Seiten fassen namhafte Wissenschaftler und Praktiker den aktuellen Stand des Diskriminierungsschutzes durch das AGG zusammen.

Die Gestaltung des Kommentars ist typisch für die Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlages und bietet einen übersichtlichen Fließtext mit sinnvoller Untergliederung und angenehmer Seitenaufteilung. Schlüsselbegriffe werden hervorgehoben und die Autoren nutzen den Raum auch für Konkretisierungen wie etwa Prüfungsschemata für bestimmte Richtlinien, Ansprüche oder Klagen. Bedauerlich ist die Verortung der Fußnoten in den Fließtext.

Ein bemerkenswertes Stück Ausbildungsliteratur findet der Leser schon in der umfassenden Einleitung zur Genese des AGG und zum Überblick über nationale und internationale Diskriminierungsverbote. Hier wird das AGG zum bisher geltenden Recht in Relation gesetzt, die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts erläutert und sogar die Gemeinschaftsgrundrechte werden für den Leser im Kontext aufgezeigt. Hinzu kommen Ausflüge in weitere internationale Antidiskriminierungsvorgaben und die hervorragende Darstellung der gemeinschaftsrechtlich gewollten arbeitsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Generell ist dieser Kommentar für die Wahlfachgruppe Europarecht ebenso geeignet wie für das Arbeitsrecht, da zahlreiche Grundlagen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts gleichsam en passant vermittelt werden und die Zitierung der einschlägigen Richtlinien und Rechtsprechung vorbildlich ist.

Die Ziele des Gesetzes sind anhand der verschiedenen Schutzmöglichkeiten sauber ausdifferenziert worden und viele Begriffe werden durch Rückbezug auf Legislative und Judikative nachvollziehbar bestimmt, eben nicht nur in dem eigens für Begriffsbestimmungen vorgesehenen Kapitel, das typisch für Gesetze europäischen Ursprungs ist. Generell ist der Kommentar durch zahlreiche Definitionen und Abgrenzungen gekennzeichnet, die an verschiedenen Stellen des Gesetzes vorgegeben sind oder schlicht benötigt werden, sei es bei den Diskriminierungskategorien, der Arbeitnehmereigenschaft oder anderen wesentlichen Komponenten des Gesetzes. Lesenswert ist die Erläuterung der Anwendung des AGG auf das nationale Sozialrecht samt Unterscheidungen nach unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen. Zahlreiche Kontroversen wird die Regelung des AGG auslösen, die eine zulässige Diskriminierung regelt und dementsprechend konservativ wird diese Norm hier auch kommentiert. Ein ähnliches Thema wird in den zulässigen Ungleichbehandlungen wegen beruflicher Anforderungen und wegen des Alters aufgegriffen, die von den Autoren dank der konkreten Ausrichtung wesentlich ausführlicher präsentiert werden können.

Prozessual spannend sind vor allem die Kommentierungen zu den Ersatzansprüchen sowie zur Beweislast. Hier werden sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Aspekte sinnvoll komponiert, um dem Leser die Komplexität der Auswirkungen der Anwendung des AGG aufzuzeigen. Auch Details wie Ausschlussfristen und die Feinheiten des Indizienbeweises werden souverän und instruktiv erläutert, sodass man nach der Lektüre einen klaren Wissenszuwachs verzeichnen kann und nicht noch verwirrter ist als nach der Gesetzeslektüre. Praktisch relevant und lesenswert ist auch die Kommentierung zu den geschlechtsverschiedenen Versicherungstarifen.

Dieser Kommentar spannt sehr schön den Bogen vom bisherigen Recht zur neuen Rechtslage und bringt dem Leser auf der Basis des Gemeinschaftsrechts einen soliden und sicheren Erkenntnisgewinn. Man muss mit der Regelung des AGG nicht einverstanden sein, aber durch die Arbeit mit diesem Handkommentar wird die Anwendung des Gesetzes wesentlich erleichtert. Ob sich Aspekte und Definitionen durch die Handhabung des Gesetzes in der Rechtsprechung verändern werden, bleibt abzuwarten, aber die Autoren haben durch ihre detaillierte Darstellung ein gutes Fundament für die Meinungsbildung des Lesers geschaffen. Das Werk eignet sich gleichermaßen für das wissenschaftliche Arbeiten wie für die praktische Verwendung.