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Rezensionen März 2008 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Götting, Gewerblicher Rechtsschutz, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Aus der Reihe der Beck’schen Kurzlehrbücher ist das Werk zum gewerblichen Rechtsschutz neu aufgelegt worden, immerhin schon in der achten Ausgabe. Auf 400 Seiten porträtiert der in Lehre und forensischer Praxis erfahrene Autor die Thematik und hat in der Neuauflage erstmals das sonst ebenfalls enthaltene Wettbewerbsrecht außen vor gelassen, da er mit gutem Grund auf die parallel erscheinenden Werke von Emmerich bzw. sein eigenes Werk zum Wettbewerbsrecht verweisen kann.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist typisch für die Reihe und bleibt durchgehend nüchtern, wenngleich effektiv. Der Fließtext ist dicht gedruckt, die Fußnoten sind optisch getrennt, kleiner gedruckte Absätze präzisieren den vorangehenden Stoff oder bieten Möglichkeiten zur Exkursion, die Hervorhebungstechnik wird durchgehend gut eingesetzt. Neben den im Einleitungskapitel schon vorab gegebenen Literaturhinweisen, die ganz exzellent thematisch geordnet sind, finden sich zu Beginn der einzelnen Abschnitte wiederum zahlreiche Verweise auf das aktuelle Schrifttum.
Der Zielrichtung des Lehrbuches entsprechend legt der Autor einen Schwerpunkt auf das Grundlagenkapitel, mittels welchem er den Leser in die Materie einführen will. Weitere Abschnitte thematisieren danach das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht und das Markenrecht. Im Grundlagenkapitel stehen klassische Unterkapitel zur historischen Genese und zur internationalen Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes gleichberechtigt neben theoretischen Erläuterungen zum Schutzgegenstand, zur Stellung des gewerblichen Rechtsschutzes im nationalen und internationalen Rechtssystem oder neben den Grundzügen des Verfahrensrechts.
Im Kapitel zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht werden ausführlich der Schutzgegenstand sowie die Schutzvoraussetzungen abgehandelt, mögliche Ausnahmen präzisiert und die rechtliche Stellung des Erfinders gut herausgearbeitet. Detailreich wird zudem der Weg von der Anmeldung des Patents bis zur Erteilung und Registrierung nachgezeichnet. Ebenfalls gut nachvollziehbar sind die rechtlichen Verfügungen über eingetragene Rechte sowie die zivil- und strafrechtlichen Folgen der Rechtsverletzung dargestellt. Das Unterkapitel zum europäischen Patentrecht ist zudem hervorragend für den einschlägigen Schwerpunktbereich geeignet.
Das Kapitel zum Geschmacksmusterrecht bezieht die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und Verfahrensabläufe gut mit in die Darstellung ein und stellt ebenso genau wie im Abschnitt zuvor die materiellen Schutzvoraussetzungen, mögliche Berechtigte und den Rechtsverkehr rund um das eingetragene Recht dar. Die Folgen einer Rechtsverletzung können zu Recht kürzer als zuvor besprochen werden. Der Schlussabschnitt widmet sich dem Markenrecht und beinhaltet ebenfalls die notwendigen Schutzvoraussetzungen, Grenzen des Schutzes, Eintragungsvorgänge und den rechtsgeschäftlichen Umgang mit der Marke. Instruktiv lesen sich hier noch Sonderthemen wie die Unterabschnitte zur Kollektivmarke, zu Domains oder zu geographischen Herkunftsangaben. Der praktischen Bedeutung geschuldet ist das wiederum ausführliche Kapitel zum Rechtsschutz der Marke in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht. Abgeschlossen wird das Werk mit erneut exzellenten Ausführungen zum gemeinschaftsrechtlichen Markenrecht samt Verfahrensbesonderheiten.
Dieses Lehrbuch setzt bewusst Schwerpunkte und stellt sich damit gewissermaßen in den Dienst des Lesers, der das ausufernde Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ohnehin neben anderen bedeutenden Rechtsgebieten rezipieren muss. Die klare Wortwahl des Autors und das gut abgestimmte Verhältnis zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht, ebenso wie zwischen nationalem und Gemeinschaftsrecht, machen das Lehrbuch für die Vorbereitung in einschlägigen Schwerpunktbereichen zu einem sicheren Lektüretipp, nicht nur für das Studium, sondern gerade zur Rekapitulation des Wesentlichen vor der mündlichen Prüfung des Assessorexamens.
Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage, Verlag DeGruyter 2007
Das zivile Straßenverkehrsrecht bietet während des Referendariats eine sichere Beschäftigungsquelle in Zivil- und Anwaltsstation. Man muss nicht nur die zahlreichen Rechtsgrundlagen der Haftung kennen, sondern ebenso die Verkehrspflichten, Haftungsausschluss- oder -minderungsgründe, die Rolle der Versicherer und die verschiedenen zu regulierenden Schadensarten und -positionen. Das vorliegende Werk ist eine Mischung zwischen Handbuch und Kommentar und bietet auf fast 1050 Seiten geballtes Wissen zur straßenverkehrsrechtlichen Haftung.
Die Gestaltung des Werks ist konservativ, aber ansprechend und lektüreförderlich. Fließtext und Fußnoten sind optisch schön getrennt, vereinzelt finden sich tabellarische Übersichten. Die Gliederungen vor den Abschnitten sind kompakt, die Hervorhebungstechnik im Text effektiv. Hilfreich sind die zahlreichen Rückbezüge auf die kasuistische Rechtsprechung, zum Teil mit einer Sortierung nach Stichworten.
Bedeutsam an dieser Neuauflage ist vor allem, dass der Autor ein eigentlich etabliertes Werk einer kompletten Reform unterzogen hat und nun das Straßenverkehrsrecht nicht mehr nach Normen sortiert, sondern nach Regelungsmaterien untergliedert darstellt. So kann er Schwerpunkte und Differenzierungen leichter als zuvor setzen und bietet dem Leser nach einer kurzen Eingewöhnungsphase tatsächlich mehr Komfort. Weiterhin vorbildlich ist bei diesem Werk die Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH bei gleichzeitiger erläuternder Umsetzung, sicherlich resultierend aus der langjährigen Erfahrung des Autors beim Bundesgerichtshof und zudem als Ordinarius in Erlangen.
Nach einer kurzen Einleitung über die Grundlagen der Verkehrsunfallhaftung und einem Überblick über das internationale Haftungsrecht (inklusive nützlicher Literaturkataloge) widmet sich der Autor in drei großen Kapiteln der Haftungsgrundlage. In einem ersten Teil wird die Haftung ohne Verschuldensnachweis behandelt, hiernach die Haftung aus unerlaubter Handlung und in einem Sammelkapitel sonstige Haftungstatbestände. Die klassischen Haftungsnormen des StVG für Halter und Führer des Kraftfahrzeugs finden dabei ebenso Beachtung wie das Produkthaftungsgesetz, die Aufsichtshaftung, die Haftung für Tiere oder die Haftung für den Verrichtungsgehilfen. Neben den Kernpunkten der Haftungsnormen, sprich den Definitionen samt zugehöriger Kasuistik, ist vor allem der Haftungsumfang beeindruckend genau dargestellt. Instruktiv vorgestellt wird auch der Entlastungsbeweis, der nur noch bei höherer Gewalt gilt, wobei im Mehrpersonenunfall aber noch auf das unabwendbare Ereignis zurückgegriffen werden kann. Dank zahlreicher Beispiele wird das Haftungsregime des Halters und des Führers des Kfz in diversen Situationen des Straßenverkehrs rasch transparent. Generell muss konstatiert werden, dass auch die Entlastungsmöglichkeiten, welche das BGB bietet, akkurat erfasst werden und sich Studenten wie Referendare besser als bei knappen Kommentierungen die Systematik der Entlastung einprägen können, wohlgemerkt: hier nur dargestellt für den straßenverkehrsrechtlichen Bereich, aber in der Art der Darstellung allgemein anwendbar, beispielhaft für Kinder und Tiere im Verkehr. Ebenfalls für die Ausbildung jeglicher Niveaustufe lesenswert sind die Ausführungen zur Haftung nach Deliktsrecht, dort besonders bei mehreren Tatbeteiligten und beim rechtmäßigen Alternativverhalten im Straßenverkehr. Hinzuweisen ist zudem auf die treffenden prozessualen Verknüpfungen, etwa im Bereich der Beweislast, obwohl am Ende des Buches ein eigenes prozessuales Kapitel das Verfahrensrecht vorstellt und die Schwierigkeit der Sachverhaltsklärung im Prozess beleuchtet.
Ein herausragendes Kapitel befasst den Leser schließlich mit der Haftung für Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten. Vor allem das Kompendium der einzelnen Fallgruppen ist eine wahre Schatzkiste für die Fallbearbeitung innerhalb der Stage. Thematisiert werden praktische Klassiker wie Streupflicht, Dunkelheit oder die Beschaffenheit des Verkehrsweges. Das Folgekapitel ist ein kleiner StVO-Kommentar in sich und verdeutlicht die straßenverkehrsrechtlichen Verhaltenspflichten. Das Werk enthält zusätzlich Abschnitte zur Haftung des Pflichtversicherers oder auch zur Haftung aus Verträgen. Weitere Teile des Buches thematisieren Haftungsausschlüsse anhand diverser Normen, das Problem der Verjährung sowie das Mitverschulden des Geschädigten. Erneute Glanzstücke des Buches sind die einzelnen Schadensarten, unterteilt in Personen- und Sachschäden. Hier werden Standardprobleme wie Totalschaden und Reparaturmöglichkeit ebenso angesprochen wie Nutzungsersatz, Rechtsverfolgungskosten, Zinsschäden, immaterielle Schäden oder Rentenausfälle. Auf über 200 Seiten ist die Genese der Schadenshöhe beinahe ein Buch im Buch. Sehr anspruchsvoll und eigentlich einen Schritt über Ausbildungsniveau hinaus ist das Kapitel zum Schadensregress, der jedoch in der Praxis eine enorme Bedeutung hat, seitdem Versicherungen rigider Kostenkontrolle unterworfen sind und auch die Sozialversicherungsträger vermehrt Anspruchsdurchsetzung betreiben.
Wer sich im Rahmen der Ausbildung mit zivilem Straßenverkehrsrecht, insbesondere Unfallschäden befassen muss, der wird dieses Buch nicht mehr aus der Hand legen wollen. Die gelungene Kombination aus Handbuch und Kommentar führt den Leser sicher auch durch unbekannte Materie und die ausgesprochen effektive Einarbeitung der Kasuistik der Rechtsprechung, selbst derjenigen neuesten Datums, bewahrt den Rechtsanwender vor falschem Vortrag. Bücher wie dieses sorgen dafür, dass sogar das Haftungsrecht des Straßenverkehrs mit Freude bearbeitet werden kann.
Köbler, Juristisches Wörterbuch, 14. Auflage, Verlag Vahlen 2007
Das Wörterbuch von Köhler gehört mittlerweile zur erweiterten Standardausstattung jedes gewissenhaften Jurastudenten. Auf über 500 Seiten werden juristische Begriffe von Abänderungsklage bis Zwölftafelgesetz nicht einfach bloß definiert oder aufgeführt, sondern in die rechtliche, historische, zum Teil politische und philosophische Systematik eingefügt und das Wissen des Leser wird auf diese Weise nicht nur ergänzt, sondern sukzessive vorangebracht.
Die Gestaltung des Wörterbuchs ist höchst übersichtlich und bietet durch die deutlichen internen Verweise und die zahlreichen Hinweise auf weiterführende Literatur guten Lesekomfort. Wie bereits erwähnt beschränkt sich der Autor bei der Darstellung der Begriffe und Zusammenhänge nicht nur auf Definitionen, sondern verlangt vom Leser genaue Mitarbeit und die Bereitschaft zum Querdenken. Es werden etwa, für Einsteiger besonders relevant, zum Stichwort „Gutachten“ zahlreiche Hinweise auf Aufsätze gegeben, anhand derer man lernen kann, wie man sein erstes Gutachten in der Universität verfasst. Auch die Verwendung zahlreicher lateinischer Fachbegriffe sollte man sich erst erlauben, wenn man einmal deren Bedeutung begriffen hat, so etwa nach der Lektüre im hiesigen Werk. Für Juristen, welche die Universität bereits weit hinter sich gelassen haben, kann das Buch im Notfall auch dazu dienen, längst vergessene Prüfungsschemata in Wortform wieder ins Gedächtnis zu rufen, so etwa zum strafrechtlichen Versuch. Es gibt gleich eine Vielzahl von Ausführungen, die man getrost als Mini-Crashkurs zu einem Thema hernehmen kann und sich so schon von Beginn an das Verständnis für die vertiefte Bearbeitung sichert. Besonders hervorhebenswert sind dabei die handels- und gesellschaftsrechtlichen Erläuterungen des Autors. Auch Rechtsentwicklungen, etwa zur Bedeutung der Anwaltschaft und deren Vergütung, weiß der Autor prägnant zu erfassen. Selbst prozessuale Vorgänge lesen sich auf einmal umkompliziert. Ebenso zu loben sind die oben erwähnten Ausführungen zu rechtspolitischen und rechtshistorischen Begriffen sowie zur Rechtskultur verschiedener Staaten. Gerade das zunehmende Angebot an Lexika zu Rechtsbegriffen aus anderen Rechtssystemen ermöglicht dem Autor, auch Verweise auf solches Wissen zu integrieren.
Dieses Wörterbuch sollte nicht nur dann einmal in die Hand genommen, wenn es in Haus- und Seminararbeiten darum geht, die zitierten Abkürzungen selbst zu verstehen oder sich noch eine originelle Fußnote zu sichern. Der gehäufte Definitionenschatz sollte zum einen zur Ergänzung jeder gekauften oder selbst erstellten Karteikartensammlung genutzt werden, darüber hinaus sollte das eigene systematische Wissen anhand der extrem verdichteten Darstellung des Autors überprüft werden, um sich im Zweifel in ebenso eleganter Weise so zielgerichtet ausdrücken zu können. Dieses Wörterbuch hat das Zeug zum „Klassiker“ und ist ein zuverlässiger Helfer in der täglichen Juristerei.
Brox / Rüthers / Henssler, Arbeitsrecht, 17. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007
Vor vierzig Jahren ist die erste Auflage dieses Lehrbuches erschienen und wahre Koryphäen des deutschen Zivilrechts haben den Inhalt geprägt und tun dies jetzt noch. Auf knapp über 400 Seiten werden die Grundlagen des gesamten Arbeitsrechts dargestellt. Die Autoren haben das lobenswerte Ziel, die Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts durch klare Informationen zu entschärfen und vergessen dabei nicht, die im Arbeitsrecht wichtigen rechtspolitischen Hintergründe zu beleuchten.
Die Gestaltung des Buches wird durch das dicht gedrängte Textbild dominiert, ermöglicht aber eine effektive Lektüre. Graphische Elemente werden nicht verwendet, aber durch Nutzung von Beispielsfällen mit herausgehobenen Reflexionen hierauf im Text, einzelne Aufzählungen und kleiner gedruckte vertiefende Hinweise wird der Leser aus dem Einheitstext herausgezogen und kann das Gelesene verarbeiten. Die Fußnoten sind optisch separiert und umfangreich. Lobenswert ist das Schlusskapitel, in welchem Aufbau und Lösung eines arbeitsrechtlichen Falles präsentiert werden und zwar mit prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten, beispielsweise den richtigen Klageanträgen oder auch den Voraussetzungen für Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage mit Prüfungshinweisen.
Der Leser wird zunächst mit den Begriffen Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnis konfrontiert und über verschiedene Zusammenhänge aufgeklärt. Bereits hier erfolgt auch eine Abgrenzung zu arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsformen. Erst danach richten die Autoren die Aufmerksamkeit auf die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts, wobei insbesondere die internationalen Verträge, Übereinkommen und das europäische Recht ausführlich erläutert werden. Auch das hierarchische Verhältnis der nationalen und internationalen Rechtsnormen untereinander wird immer wieder in Erinnerung gerufen. Klassische Kapitel umfassen die Begründung des Arbeitsverhältnisses sowie die Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Klausurrelevante Probleme wie Formvorschriften, Klauselkontrolle und Anfechtungsgründe werden genau erläutert, ebenso die einklagbaren Rechte bei Pflichtverletzungen und die wichtigen sonstigen Pflichten des Arbeitgebers, etwa Urlaubsgewährung und Fürsorgepflichten. Die Lehre vom Betriebs- und Wirtschaftsrisiko wird wie der Mutterschutz oder die Erkrankung des Arbeitnehmers in das Kapitel zu den Folgen unverschuldeter Arbeitsausfälle integriert. Beschlossen wird das Individualarbeitsrecht mit einem voluminösen Kapitel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in welchem als Schwerpunkt das Thema Kündigung zu finden ist, aber ebenso Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung und Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Vertrages. Die Voraussetzungen der erfolgreichen Kündigung werden für die ordentliche und für die außerordentliche Kündigung umfangreich abgehandelt und die Details anhand der Rechtsprechung des BAG konkretisiert. Lesenswert sind die Darstellungen zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung, zum Aufhebungsvertrag, zur Verdachtskündigung sowie zum Weiterbeschäftigungsanspruch.
Die folgenden Kapitel befassen den Leser mit dem kollektiven Arbeitsrecht, namentlich mit dem Koalitionsrecht, dem Tarifvertragsrecht sowie dem Arbeitskampfrecht. Ein weiteres Kapitel widmet sich ganz dem Recht der Mitbestimmung. Die gegenüber stehenden Institutionen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden knapp porträtiert und die Ergebnisse der Zusammenkünfte, nämlich die Tarifverträge samt Auswirkungen der Inhalte werden eingängig erklärt. Insbesondere die instruktiven Beschreibungen zur Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes erleichtern die Umsetzung in Klausurwissen. Die Rolle des Betriebsrats, auch auf europäischer Ebene, wird in den verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung vorgestellt.
Vor dem bereits erwähnten Schlusskapitel zur Lösung eines arbeitsrechtlichen Falles kann der Leser in einem eigenen Abschnitt die Arbeitsgerichtsbarkeit kennen lernen. Hier erfassen die Autoren die klassischen Zuständigkeitsprobleme genau so pragmatisch wie die vorhandenen gerichtlichen Verfahrensarten mit den Ergebnissen Urteil bzw. Beschluss. Selbst selten geprüfte Einzelheiten wie Rechtsmittelrecht oder Fragen der Zwangsvollstreckung werden nicht vergessen.
Die Autoren werden ihrem selbst gesetzten Anspruch voll gerecht und bieten dem Leser ein sowohl eingängiges wie forderndes Einstiegswerk in das gesamte Arbeitsrecht. Man findet materiell-rechtliche und prozessuale Themen in gesunder Verknüpfung mit rechtspolitischen Fragen und Hintergründen und kann so die gesamte Bandbreite arbeitsrechtlicher Sachverhalte erfassen oder zumindest erahnen. Wer sich mit diesem Buch intensiv befasst, wird mit ziemlicher Sicherheit Lust auf mehr Beschäftigung mit der Materie Arbeitsrecht bekommen und was kann ein Autor Schöneres beim Leser auslösen?
Musielak, Grundkurs ZPO, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
In regelmäßiger Neuauflage präsentiert sich das Lehrbuch von Musielak zur Zivilprozessordnung und bereitet den Leser auf über 550 Seiten auf die Essentialia des Verfahrensrechts vor. Der Leser kann sich bei dem auch durch seine Kommentararbeit bekannten Autor sicher sein, dass alle Neuerungen, Reformen und Rechtsprechungsdetails präzise eingearbeitet sind. Im vorliegenden Band wurde etwa das Rechtsmittelrecht einer deutlichen Überarbeitung unterzogen.
Die Gestaltung des Buches ist nach wie vor anspruchsvoll für den Leser. Fließtext und Fußnoten sind gut getrennt, die Kapitel werden sinnvoll durch Wiederholungsfragen ergänzt. Auch Übungsklausuren mit Lösungsskizzen am Ende des Buches sorgen für eine optimale Vertiefung des Stoffes. Ebenfalls vorhanden sind einige Prüfungsübersichten und Aufbauanleitungen, was gerade den studentischen Bedürfnissen sehr entgegen kommt. Die Hervorhebungstechnik innerhalb der Absätze ist verbessert worden und singulär eingesetzt. Ganz hervorragend ist die ausführliche Beantwortung der vielen Wiederholungsfragen gelungen, wobei stets die passenden Fundstellen genannt werden. Die Einbeziehung von Prüfungs- und Aufbauhilfen in hervorgehobenen Schaukästen unterstreichen die praktische Orientierung des Autors.
Erfasst werden inhaltlich alle Aspekte des Zivilverfahrensrechts vom Mahnverfahren bis zum Ende der Zwangsvollstreckung. Als Grundkurs konzipiert kann das Buch aber sicherlich nicht alle Fragen bis ins Detail klären. Sehr ausführlich befasst sich der Autor beispielsweise mit den beteiligten Akteuren, den Institutionen der Rechtskraft und der Erledigung oder auch der anwaltlichen Sicht auf den Zivilprozess in den verschiedenen Stadien. Instruktiv sind die Kapitel zum Parteiwechsel, zum Parteibeitritt und zur Streitgenossenschaft. Auch komplexe Materien wie die Prozessaufrechnung und die Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckungsphase werden gut erläutert. Für Referendare lesenswert sind zudem die Abschnitte zum Beweisverfahren, sowohl hinsichtlich der selbständigen Variante wie auch im Hauptprozess: ein guter Beweisbeschluss erfreut jeden Ausbilder. Ganz vorzüglich für beide Examina geeignet sind die Abhandlungen zum Versäumnisurteil. Hier werden sowohl die formellen Aspekte wie auch die Einflüsse der materiell-rechtlichen Prüfung ausführlich dargestellt und die Umsetzung in Prüfungswissen fällt nicht schwer. Im Rechtsmittelrecht wurde die zahlreich erganegene Rechtsprechung eingearbeitet und die Tatsachenpräklusion wird dem Leser gut verständlich gemacht.
Sehr anschaulich sind nach wie vor die Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsrecht gelungen. Mit dem nötigen Feingefühl werden auch Anfänger durch die Materie geleitet und so entlang der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf weiter führende Probleme gebracht. Dass dabei sogar Raum für Erklärungen zur Zwangsversteigerung bleibt, spricht wiederum für die Umsichtigkeit des Autors.
Die Lektüre dieses Buches erfordert auch in der neunten Auflage einiges an Einsatz, weil der Autor trotz guter Abstrahierung viel Wissen in Textform vermittelt, das erst einmal erfasst sein will. Man findet aber zu nahezu jeder Frage Grundlegendes und kann deshalb dieses Buch als Ausgangspunkt der ZPO-Erkundung benutzen wie auch als Nachschlagewerk für praktische Probleme. Wer sich durch dieses Lehrbuch gearbeitet hat, wird so schnell nicht von prozessualen Fragen in der Klausur überrascht.
Brei / Bultmann, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007
Neben dem ohnehin ausreichend bestückten Kommentarangebot wird die Dichte der Lehrbücher zum Insolvenzrecht immer größer. Das vorliegende Werk ist der Anwalt-Reihe des Nomos-Verlages zugeordnet und präsentiert das Insolvenzrecht auf etwa 450 Seiten. Die Autorinnen sind einschlägig im Fortbildungsbereich für das Insolvenzrecht tätig und können ihre Erfahrung in die Darstellung einbringen.
Die Gestaltung des Werks ist schlicht und könnte, gerade was den Anwaltsansatz der Reihe befördern würde, noch konkretisierende oder visualisierende Elemente vertragen. Der dichte Fließtext wird lediglich durch Aufzählungen unterbrochen und vereinzelt verhelfen Muster der Umsetzung der Theorie in die Praxis. Gerade die zahlreichen Vorgänge mit Schriftverkehr, Beschlüssen oder gar Urteilen könnten in noch mehr Beispielen erfasst werden. Die Beschreibungen geben ein klares Bild der Materie und auch der Inhalt der Vorgänge wird transparent erläutert, aber dennoch wünscht man sich eine deutlichere Abbildung der praktischen Arbeit. Ganz hervorragend ist die Darstellung des Stoffes im Spiegel der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere was die Kommentarliteratur und mögliche Divergenzen angeht.
Die inhaltliche Darstellung beginnt mit den Beteiligten des Insolvenzverfahrens mit klarem und anwaltlich nachvollziehbarem Schwerpunkt auf den Gläubigern. Etwas knapp wird der in der Rechtsprechung immer noch im Fluss befindliche vorläufige Insolvenzverwalter erfasst. Das Eröffnungsverfahren und die Voraussetzungen für die Eröffnung sind ausführlich beschrieben, insbesondere die Antragserfordernisse, die Sicherungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters sowie die Deckung der Verfahrenskosten. Exzellent erläutert werden die Wirkungen der Verfahrenseröffnung, etwa der Übergang von Befugnissen, die Folgen für Verfügungen und Leistungen, prozessuale und vollstreckungsrechtliche Fragen und Folgeprobleme sowie Haftungsansprüche. Eigens abgehandelt wird das Schicksal von Verträgen nach Eröffnung des Verfahrens, wobei den klassischen Problemkreisen wie dem Eigentumsvorbehalt und der Miete zu Recht mehr Raum als anderen Konstellationen eingeräumt wurde. Gesondert wird zudem die Aufrechnung in der Insolvenz betrachtet. Gelungen ist die explizite Betonung der Aussonderung und Absonderung, was für die Belange der Ausbildung von großer Bedeutung ist. Einzelne Fallgruppen erleichtern die Rezeption der Sachverhalte, Verfahrensfragen werden ebenso beantwortet wie Vorgänge der Verwertung.
Kleinere Kapitel thematisieren danach die Insolvenzanfechtung mit Tatbestandsmerkmalen, die Vorgänge der Forderungsanmeldung sowie die Verteilung und Verwertung der Masse bis hin zur Verfahrensbeendigung. Sonderthemen wie das Insolvenzplanverfahren und die Verbraucherinsolvenz samt Restschuldbefreiung werden sehr genau erklärt, wobei das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sowie die Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase als lesenswert herauszuheben sind. Abgeschlossen wird das Lehrbuch mit Abschnitten zur Stundung der Verfahrenskosten sowie mit einigen Worten zum internationalen Insolvenzrecht.
Die Autoren nehmen sich der Thematik pragmatisch, prägnant und erfolgreich an. Die Verzahnung zwischen Theorie, Rechtsprechung und Anwendungsdetails gelingt durchgehend. Die Nutzung während der juristischen Ausbildung ist vornehmlich bei einschlägiger Beschäftigung während der Anwaltsstation sowie zur gezielten Vorbereitung auf Schwerpunkt oder den Einstieg in die Berufstätigkeit zu empfehlen. Die Lektüre entfaltet dann optimale Wirkung, wenn Grundkenntnisse des Insolvenzrechts vorhanden sind und man so den detaillierten Ausführungen der Autoren ideal folgen kann.
Medicus, Bürgerliches Recht, 21. Auflage, Verlag Heymanns 2007
Es gibt nur ganz wenige „Heiligtümer“ der juristischen Ausbildungslektüre, aber dieses Werk gehört definitiv dazu. Auf 650 Seiten erhält der studentische Leser einen so guten und intensiven Repetitionskurs in Sachen Zivilrecht, dass man die Lektüre vor dem ersten Examen gar nicht verpassen darf. Man mag für Einzelgebiete vielfach die Auswahl zwischen gleich gelungenen Werken haben, aber in dieser Komposition sucht man auf dem Markt ein Lehrbuch vergeblich, obwohl seit der Erstauflage nunmehr 40 Jahre vergangen sind.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist schlicht, aber übersichtlich. Der Fließtext wird durch die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur verwässert, vereinzelt finden sich Hervorhebungen, dazu kommen vertiefende Passagen, Beispielsfälle und Rechtsprechungszitate. Ergänzt wird der Text durch ein Gesetzes-, Sach- und Entscheidungsregister.
Der Autor widmet sich zunächst dem Anspruchsaufbau und seinen Grenzen im Allgemeinen, um danach auf die einzelnen Anspruchsquellen einzugehen. Traditionell umfangreich ist das Kapitel zu Ansprüchen aus Verträgen, wo in zwei Abschnitten das Zustandekommen und die Wirkung von Schuldverträgen thematisiert werden, darunter Vertragsschluss, Stellvertretung, Willensmängel oder Formfragen. Starke Unterkapitel befassen den Leser mit Ansprüchen ohne Vertrag, etwa der cic oder dem Anspruch aus sozialtypischem Verhalten sowie ganz detailliert mit Fragen des Minderjährigenrechts. Das Synallagma ist ebenso grandios beschrieben wie in den Schuldrechtslehrbüchern des Autors und das allgemeine Leistungsstörungsrecht in dieser Gedrängtheit ist eine Kunst für sich. Wiederum erquickliche Lektüre sind die nicht alltäglichen Ausführungen zu unentgeltlichen Geschäften und der Frage der Rechtsbindung samt Folgeansprüchen. Die übrigen Abschnitte des Buches fassen sich deutlich kürzer, aber man muss dem Leser dieses Buches ja nicht das juristische Einmaleins nahe bringen, sondern man darf dieses Werk sowieso nur mit vorhandenem Grundwissen lesen, erst dann kann man die Brillanz des Autors erst richtig würdigen. Erläutert werden unter anderem die Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Ansprüche mit ausgewählten Problemkomplexen und Verkehrssicherungspflichten sowie, die gesetzlichen Schuldverhältnisse abrundend, die Kondiktionsansprüche. Dazwischen findet sich ein Kapitel zu dinglichen Ansprüchen, wo der Leser umfangreich zu Sicherungsrechten, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis oder zum Rechtsscheinerwerb informiert wird. Auch das Anwartschaftsrecht samt prozessualen Hinweisen kommt in beachtlichem Umfang zur Sprache.
Dogmatisch hervorragend konfrontiert der Autor den Leser im vorletzten Kapitel mit den Einwendungen und deren Verlust und betont besonders die Erfüllung aber auch singuläre Probleme wie die Rechtswirkungen bei verbundenen Geschäften. Das Schlusskapitel ist Sonderfragen vorbehalten und präsentiert Klassiker wie die gestörte Gesamtschuld, die Verantwortung für das Verhalten Dritter, Verwendungsersatz und ganz herausragend Regresssachverhalte mit Prioritäts- und Wertungsfragen. Auch das allgemeine Schadensrecht kommt hier zu grundlegender Beachtung. Bemerkenswert ist zudem die durch das ganze Buch hindurch zu sehende erfolgreiche Umstellung auf das mittlerweile gar nicht mehr so neue Schuldrecht, wobei der Autor selbst bemerkt, dass er viele Verweise auf zurückliegende Rechtsfragen mit Bedauern entfernt hat. Umso besser ist diese Konsequenz für den Leser, der mit dem „Medicus“ keine umsonst aufgewärmten Praeterita erwirbt, sondern eine topaktuelle Zusammenstellung komprimierten Wissens.
Wer es nicht schon in der Einleitung herauslesen wollte, darf sich das Fazit dieser mehr Eloge als Besprechung noch einmal vor Augen führen: Dieses Buch war und ist grandios und gehört zum absoluten Pflichtprogramm der zivilrechtlichen Examensvorbereitung. Die Verfeinerung der eigenen Problemsensibilität und die Prägnanz der Argumentation werden durch die Lektüre dieses Werks bestmöglich befördert. Für Bücher wie dieses lohnt es sich, Jurist geworden zu sein.
Oetker / Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 3. Auflage, Verlag Springer 2007
Die mittlerweile dritte Auflage innerhalb von fünf Jahren beweist, dass sich die engagierte Darstellung zum besonderen Schuldrecht bei den Lesern bewährt hat. Die beiden Autoren gehen zwar mittlerweile getrennte universitäre Wege, was der pragmatischen Aufbereitung der Materie aber keinen Abbruch tut. Auf beinahe 800 Seiten findet der Leser Wissenswertes vom Kauf bis hin zu atypischen Verträgen.
Die Gestaltung des Werks bleibt auch in der dritten Auflage spartanisch. Die Autoren begnügen sich mit dem bloßen Fließtext und ab und zu ein paar Spiegelstrichaufzählungen. Es sind keinerlei graphische Elemente im dennoch leicht lesbaren Text vorhanden. Selten finden sich durch Kursivdruck hervorgehobene Schlüsselbegriffe, die aber im massiven Texteindruck nicht wirklich hervorstechen. Es gibt keine Schemata, Übersichten oder Schaubilder, keine verdeutlichenden Praxisbeispiele oder Vertragsmuster oder andere anschauliche Mittel. Auch vertiefende Fälle und Rechtsprechungszitate finden sich nur als Fußnoten wieder. Immerhin steht jedem Kapitel eine ausführliche Gliederung voran, so dass man hier gezieltes Nachschlagen praktizieren kann.
Inhaltlich wird das gesamte besondere Schuldrecht durchgearbeitet und alle wichtigen dort geregelten Vertragstypen werden besprochen; auch die nicht geregelten aber gängigen Sonder- und Mischformen von Vertragsabreden sind in einem eigenen Kapitel platziert. Der Bedeutung im Examen angemessen erhält das Kapitel zum Kaufrecht den relativen Schwerpunkt des Buchumfangs zugesprochen. Weitere große Kapitel thematisieren traditionell das Mietrecht und das Werkvertragsrecht. Gerade klassische Klausurprobleme werden dabei prägnant formuliert und systematisch aufbereitet, so dass eine gute Prüfungsvorbereitung gewährleistet ist. Sehr anschaulich ist zudem die Reflexion der seit der ersten Auflage entstandenen Rechtsentwicklungen um Details der Schuldrechtsreform. Die Rechtsprechung und Reaktionen der Literatur sind im Kauf- und Werkvertragsrecht leicht nachvollziehbar aufgenommen worden und die opulente Fußnotenkultur ermöglicht ein präzises Nacharbeiten. Lesenswert sind zudem bei allen drei Vertragstypen die Mangelfolgeansprüche sowie die Verjährungsregelungen.
Besonders wichtige weitere Kapitel für die Leser enthalten beispielsweise das Bürgschaftsrecht, das leider viel zu selten eine so umfangreiche Beachtung erfährt wie hier. Die Rechtsnatur der Akzessorietät ist hervorragend erklärt und das Verhältnis zwischen Bürgen, Schuldner und Gläubiger ist prägnant beschrieben. Passend dazu zu lesen, wenngleich nicht direkt hintereinander angeordnet, ist das Kapitel zum Darlehensrecht. Kleinere Abschnitte befassen den Leser außerdem mit dem Vergleich, dem Dienstvertrag und dem Maklervertrag. Gerade bei Letzterem werden die durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen für das Handeln der Vermittler schön herausgearbeitet. Ergänzend findet man Kapitel zu Reisevertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung oder Verwahrung. Leider nicht enthalten ist das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die Bearbeitung dieses Konglomerats an geballtem schuldrechtlichen Wissen erfordert vom Leser Fleiß und Geduld. Gerade studentische Bedürfnisse werden durch die exakten Erläuterungen gut erfüllt, die Vertiefung eigener Kenntnisse gelingt mit diesem Lehrbuch ebenso wie der detaillierte Einstieg in das besondere Schuldrecht. Optimal nutzen kann man das Buch mit einer vorhandenen Wissensgrundlage.
Schiek, Europäisches Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2007
Das europäische Arbeitsrecht ist durch zahlreiche Entscheidungen des EuGH, durch nationale Umsetzungsakte europäischer Rechtsvorlagen und durch das Zusammenwachsen des Wirtschaftsraums Europa mit den neuen Unionsstaaten theoretisch und praktisch ein Beschäftigungsschwerpunkt und kann deshalb auch in der Ausbildung nicht unbeachtet bleiben. Untersucht werden müssen dabei nicht nur Methodik und Dogmatik der Weiterentwicklung gemeinschaftsrechtlicher Positionen, sondern auch die konsequente Umsetzung in das deutsche Arbeitsrecht. Die rasche Neuauflage des vorliegenden Werks zeigt die Notwendigkeit intensiver Darstellung der komplexen Strukturen des europäischen Arbeitsrechts für Studierende und Referendare.
Die Gestaltung des Buches ist intelligent gewählt und leitet den Leser effektiv durch den Stoff. Die Textblöcke sind von den Fußnoten optisch gut getrennt, Schlüsselbegriffe werden hervorgehoben, zahlreiche Zitate aus der Rechtsprechung und aus Rechtsdokumenten erleichtern die rasche Rezeption. Tabellen, Schaubilder und Graphien ergänzen die Darstellungen und führen so zu guter Abstraktion der Materie. Eine gute Hilfe ist zudem das Urteilsverzeichnis, das die Fundstellen im Buch selbst sowie in der amtlichen Sammlung auflistet.
Auf mittlerweile knapp 380 Seiten erhält der Leser eine intensive Einführung in die spezifisch europarechtliche Sichtweise auf das Arbeitsrecht. Dies umfasst sowohl Kapitel zur Entwicklung des Arbeitsrechts in Europa und die nicht zu unterschätzenden Einflüsse des Völkerrechts, wobei die Autorin sich auch nicht scheut, den Leser kurz in bestimmte Grundlagen zum Verständnis auch völkerrechtlicher Fragen einzuführen. Auch wesentliche Denkstrukturen des Europarechts werden aufbereitet, um den Leser nicht mit eventuellen Umsetzungsschwierigkeiten alleine zu lassen. Ausführlich widmet sich die Autorin dabei der Wirkung von Richtlinien. Umfassend werden anschließend die Kompetenzen, Ziele und Normen der EG untersucht, die sich mit dem Thema Arbeit befassen. Dies umfasst Regelungen zur Sozialgemeinschaft ebenso wie die Wirtschafts- oder die Beschäftigungspolitik, Grundfreiheiten ebenso wie Grundrechte.
Herauszuheben sind einige sehr detaillierte Kapitel, in welchen die Autorin wichtige Pfeiler der europäischen Rechtsgrundlagen erläutert. Dies sind etwa die Ausführungen zur Sozialpolitik der EG und daraus resultierenden justiziablen Normen, vor allem die Gleichbehandlung bei der Entlohnung und andere Grundfreiheiten innerhalb der Struktur des EG-Vertrages. Auch praktische Fragen werden eingängig thematisiert, so in enormem Umfang die Arbeitnehmerentsendung in andere Mitgliedstaaten und die Auswirkungen der Grundfreiheiten auf Verträge unter Privatpersonen. Ebenfalls zu nennen ist hier die Regelung zum Betriebsübergang mit Ausflügen in das Insolvenzrecht. Gelungen sind zudem die diversen Rechtsprechungsübersichten sowohl innerhalb der Abschnitte als auch in zusammenfassenden Unterkapiteln.
Sowohl für die Schwerpunktbereiche Arbeitsrecht als auch Europarecht ist dieses Buch eine ideale Vertiefungslektüre. Die hier aufgestellten Zusammenhänge findet man anderswo höchstens in verkürzter Form und die Fokussierung der Autorin auf Kernpunkte in Theorie und Praxis schärft das Verständnis des Lesers. Die Neuauflage kann sich erneut mit Aktualität und Prägnanz schmücken und sorgt ganz nebenbei für eine angenehme Lektüre.
Wieling, Sachenrecht, 5. Auflage, Verlag Springer 2007
Die klassischen zivilrechtlichen Lektüreschwerpunkte der ersten Semester liegen unter anderem im Bereicherungs- und im Sachenrecht. Der Autor hat zu beiden Gebieten einführende und ausführliche Lehrbücher verfasst und das Lehrbuch zum Sachenrecht ist mittlerweile in der fünften Auflage erschienen. Auf mehr als 530 Seiten wird der Leser in die Details zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht eingeführt.
Die Gestaltung des Werks ist zurückhaltend, aber angenehm. Der gut zu lesende Fließtext dominiert, wird durch optisch abgetrennte Fußnoten ergänzt, die Hervorhebungstechnik fällt kaum auf. Graphische Elemente sind nicht vorhanden, vereinzelt finden sich tabellarische Einschübe zur Erlösverteilung bzw. zur Haftung bei den Grundpfandrechten. Nicht vorhanden sind Prüfungsanleitungen oder -übersichten für den Klausurgebrauch, weder beim Erwerb von Eigentumsrechten noch bei den Grundpfandrechten oder bei der Vormerkung.
Der Beginn der Darstellung mit den Grundsätzen des Sachenrechts ist beinahe Pflicht und auch die Erläuterung der „Sache“ im Folgekapitel. Schon hier präsentiert der Autor seinen Sinn für Details, wenn er die Feinheiten der Bestandteile oder die Rechtsfolgen der Zubehöreigenschaft erläutert. Die nächsten Abschnitte sind Besitz und Eigentum gewidmet und befassen den Leser mit den üblichen Begriffspaaren unmittelbar und mittelbar sowie Erwerb und Verlust beim Besitz, im Fall des Eigentums geht es um den Erwerb vom Berechtigten und vom Unberechtigten. Hinzu kommen Probleme der Stellvertretung, natürlich der Geheißerwerb, sogar Details zu Wertpapiergeschäften und auch zu abhanden gekommenen Sachen. In eigenen Kapiteln kann sich der Leser sodann zum originären Eigentumserwerb informieren, hier sind die Ausgleichsansprüche nach Verbindung leider recht kompakt gehalten. Der Eigentumsschutz ist umfassend aufbereitet, sodass typische Klausurinhalte wie das Vindikationsverhältnis und die Folgeansprüche ausführlich trainiert werden können, insbesondere der Verwendungsersatzanspruch ist sehr lesenswert dargestellt.
Eine Vielzahl von kleinen Abschnitten erläutert sodann dingliche Rechte an Sachen, so den Nießbrauch, das Pfandrecht, das Vorbehaltseigentum und das Sicherungseigentum, bevor das Liegenschaftsrecht den Rest des Buches für sich beansprucht. Rang und Vormerkung stehen neben Verfügungen und Grundbuchverfahren. Erst dann werden verschiedene Aspekte des Grundeigentums erörtert, so Erwerb und Schutz, Nachbarschaftsrechte, Erbbaurecht und Grunddienstbarkeiten. Klarer Schwerpunkt ist aber der Schlussabschnitt des Buches über die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld. Ganz ausführlich findet der Leser Informationen zu Grundlagen der zugrunde liegenden Objekte, zu Übertragung und Belastung, zum Umfang samt Zubehör und Erzeugnissen oder auch zur Verwertung der Hypothek. Besondere Arten der Hypothek werden ebenso behandelt wie die diversen Arten der Grundschuld. Gelungen sind hier vor allem die Differenzierungen zur Übertragung der Grundschuld im Vergleich zur Hypothek.
Insgesamt bietet dieses Lehrbuch eine grundsolide Einführung in das gesamte Sachenrecht mit klarem Fokus auf prüfungsrelevanten Bereichen sowohl im Fahrnisrecht als auch bei den Immobilien. Die Umsetzung in Klausurwissen muss aber mit weiteren Lehrmedien unterstützt werden, da etliche Zusammenhänge aus Sicht des erfahrenen Lesers zwar hervorragend und detailliert aufgezeigt werden, der Anfänger aber ob der Art der Darstellung überfordert sein könnte.
Adomeit / Frühbeck, Einführung in das spanische Recht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das nunmehr in dritter Auflage vorliegende Lehrbuch zum spanischen Recht hat nicht nur unter Juristen bereits jetzt einen etablierten Status erreicht, sondern auch bei Studenten anderer Disziplinen, die sich in wissenschaftlichen Arbeiten oder Seminaren mit dem spanischen Recht auseinander setzen müssen. Auf über 175 Seiten fassen die Autoren öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Strukturen zusammen und erklären diese in eingängiger Weise.
Die Gestaltung des Werks ist durch diverse textliche Zusatzelemente hervorragend geeignet, dem Leser sowohl eine Einführung wie auch einen vergleichenden Überblick zur nationalen Rechtslage zu verschaffen. Die Autoren nutzen Aufzählungen und Originalzitate spanischer Normen, die parallel übersetzt werden, um den Stoff plausibel zu machen. Die Fußnoten sind umfangreich und werden durch Hinweise auf vertiefende deutsch- und spanischsprachige Literatur ergänzt. Im Anhang befindet sich auszugsweise die spanische Verfassung. Graphische Elemente sind nicht vorhanden.
Zunächst müssen einige Worte zu dem hervorragenden verfassungsrechtlichen Teil verloren werden, obwohl ja das Augenmerk dieses Monats auf dem Zivilrecht liegt. Die institutionelle und regionale Aufgliederung des spanischen Staates wird exakt abgebildet, der Grundrechtsteil ist sehr ausdifferenziert erläutert und auch Staatsprinzipien kommen leicht verständlich zur Sprache. Sehr gut erklärt wird anhand der einschlägigen Vorschriften auch das Verhältnis der Staatsgewalten zueinander. Der klare Schwerpunkt des Buches liegt aber auf zivilrechtlichen Themen, insbesondere dem código civil und dem Wirtschaftsrecht. Die Autoren finden wie selbstverständlich und in knappen Worten Raum für grundlegende historische und internationale Aspekte des spanischen Zivilrechts, bevor sich der Leser ganz den einzelnen Arbeitsbereichen widmen kann. Nach einem kompakten Abschnitt zum Familienrecht samt Regelungen der Vormundschaft darf der Leser den umfangreichen Teil zum Eigentums- und Kaufrecht bearbeiten. Die detaillierten Schritte bis zu einem erfolgreich geschlossenen Vertrag werden penibel nachgezeichnet und der Leser findet sich rasch in den Fachbegriffen zurecht. Ergänzend zu lesen sind die Ausführungen zum vertraglichen Schuldrecht, die, dem Aufbau des Zivilgesetzbuches Folge leistend, erst nach dem Erbrecht und dem allgemeinen Schuldrecht folgen. Kurze Abschnitte erläutern zunächst noch die gesetzlichen Schuldverhältnisse und einige Aspekte des Zivilprozessrechts, bevor im dritten Teil des Lehrbuchs das Wirtschaftsrecht abgehandelt wird. Dies umfasst das Handelsrecht mit Handelsgeschäften, Kaufmannsbegriff und Register sowie später die Handelsgesellschaften inklusive ausführlichen Informationen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Weitere Themen betreffen das Insolvenzrecht, das Steuerrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz. Beendet wird der inhaltliche Teil des Buches mit Beschreibungen des spanischen Arbeitsrechts, wobei Kündigung und Vertragsinhalten besondere Beachtung zugedacht wurde.
Dieses Werk spricht gleich mehrere Zielgruppen erfolgreich an. Wer sich auf ein Auslandsstudium in Spanien vorbereitet, findet ebenso effektive und sinnvolle Hinweise wie derjenige, der sich nur zu bestimmten Aspekten vergleichsweise informieren möchte. Die Nutzung der Fachterminologie wird transparent aufbereitet und die eingängige Darstellungsweise befördert den Lese- und Lernerfolg. Kurz gesagt: wer sich mit dem spanischen Recht befassen möchte, sollte dieses zuverlässige Lehrbuch als Ausgangspunkt heranziehen.
Balzer, Das Urteil im Zivilprozess, 2. Auflage, Verlag Erich Schmidt 2007
Das endlich in zweiter Auflage vorliegende Lehrbuch von Balzer zur Abfassung des Zivilurteils dürfte sich langsam aber stetig in das Bewusstsein der anleitungsbedürftigen Rechtsreferendare vorarbeiten. Auf knapp über 270 Seiten erfährt man alles Wesentliche zu Urteil, Beschluss, Vortrag und Votum und erhält zusätzlich eine Sprachschulung und ein Trainingskapitel am Ende des Buches.
Die Gestaltung des Werks ist graphikarm, aber dient den Zwecken des Lehrbuchs auch in dieser textbasierten Version ausgezeichnet. Die zahlreichen Formulierungsbeispiele und Zitate aus der Rechtsprechung sind dank eingerückter Stellung leicht vom Resttext zu trennen und zu verarbeiten. Beispiele und Tabellen ermöglichen eine rasche Rezeption von Kostenquoten und Berechnungsfragen. Tenorierungen und Formalitäten des Urteils werden ebenfalls so ausgestaltet, dass die Übernahme in eigene anzufertigende Arbeiten nahtlos gelingt.
Der Autor beginnt die Darstellung mit dem Klageantrag und der unvermeidlichen Schlüssigkeitsprüfung, den nachfolgenden Einlassungen des Beklagten samt Erheblichkeitsprüfung sowie der möglicherweise erforderlichen Tatsachenfeststellung mitsamt einer Beweiswürdigung. Schon in diesen ersten Kapiteln wird der strikte Stil des Autors deutlich, der mit aller Klarheit und anhand der Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung gängige Fehler in anwaltlichen Schriftsätzen aufdeckt und zum richtigen Umgang mit diesen mahnt. Eigene Kapitel befassen den Leser sodann mit der Kostenentscheidung sowie der vorläufigen Vollstreckbarkeit. Ein großer Abschnitt ist ganz der Abfassung des Urteils vorbehalten, wobei sowohl das Rubrum und andere Formalia berücksichtigt werden, aber auch die Essentialia Tenor und Begründung den berechtigten Schwerpunkt des Buches einnehmen. Die Erläuterungen und Beispiele zur Tenorierung sind exzellent und zur Nachahmung nur zu empfehlen, gerade angesichts der kritischen Reflexion, der sich der Autor durch Rückbezüge zu den Vorgaben der Rechtsprechung stets selbst unterwirft. Beeindruckend ist auch die Konsequenz, mit welcher die Urteilsgründe aufbereitet und die bei der Abfassung gern gemachten Fehler zerpflückt werden. Das Spannungsfeld zwischen vermeintlich bürgernaher, erklärender Justiz und tatsächlich korrekter Urteilsbegründung wird vom Autor deutlich und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Instanzengerichte zugunsten der korrekten Argumentation entschieden. Wie nebenbei lernt der Leser dabei die richtige Anwendung der Tempora, vermeidet den unzulässigen Gebrauch bestimmter Konjunktionen und praktiziert die klare Trennung von Tatsachen und Rechtsfragen. Das Kapitel zum Aktenvortrag bietet Referendaren nicht nur gute Hinweise für die mündliche Prüfung des Assessorexamens, sondern einen handlichen Leitfaden für jegliche Problempräsentation im späteren Berufsleben.
Das schon kurz genannte Sprachtraining umfasst neben einer Syntaxlehre und den allgemein auftauchenden Unarten der Sprachanwendung ein Glossar mit üblichen aber zu vermeidenden Wortgebilden, Ausdrücken oder auch Verknüpfungen von Wort und Sinn. Im Schlusskapitel kann der Leser anhand von fünf Fällen die zuvor erlesenen Kenntnisse üben und die konkreten Formulierungen repetieren. Als Anhang findet man etliche Berechnungen und Anleitungen zu Kostenquoten.
Dieses Buch ist ein strenger, aber hervorragender Lehrmeister für die Zivilstation und das spätere Assessorexamen. Die oft in Klausuren bemängelte sprachliche Eindeutigkeit der Probanden kann dank der Lektüre dieses Buches ebenso ausgemerzt werden wie der Hang zur ausufernden und damit unkorrekten Urteilsabfassung. Die Prägnanz und Klarheit eines zivilrechtlichen Urteils kann mit diesem Lehrbuch effektiv erlernt werden.