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Rezensionen März 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Schulz / Hauß, Familienrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008
Einen Handkommentar als Neuerscheinung herauszugeben, ist im Bereich des Familienrechts bald so riskant wie im Steuerrecht. Gerade war die Reform des Unterhaltsrechts verdaut und in der Literatur verarbeitet, schon wird das gesamte Verfahrensrecht für das Jahr 2009 neu geordnet. Trotz dieser Überschneidung erfasst der vorliegende Kommentar nicht nur das geltende Recht, sondern darüber hinaus auch eine Kommentierung, die Autoren sprechen bescheiden von einem Versuch, des FamFG. Auf knapp über 2250 Seiten findet der Leser eine bemerkenswerte Dichte von Informationen zum Familienrecht.
Die Gestaltung des Kommentars kann man nur als gelungen bezeichnen. Der Fließtext ist übersichtlich angeordnet, mit effektiv eingesetzten Hervorhebungen versehen und durch abgesetzte Fußnoten untermauert. Ergänzt werden die Ausführungen durch Berechnungsbeispiele, Formulierungsvorschläge für Anträge oder Tenorierungen, Aufzählungen und Beispiele. Die zusätzlich gegebenen Literaturtipps halten sich in einem angemessenen Rahmen.
Das Familienrecht ist nicht in allen Bundesländern Pflichtstoff der Examina und bleibt auch im Berufsleben eine Spezialmaterie. Umso wichtiger ist es, wenn man sich auf das Rechtsgebiet einlässt, dass man sich auf die Ausbildungsmedien verlassen kann. Ein Handkommentar wie dieser wendet sich zunächst an Praktiker und verknüpft das Familienrecht mit dem Verfahrensrecht sowie weiteren Rechtsgebieten wie dem Sozialrecht oder dem Steuerrecht. Dennoch kann man mit Recht sagen, dass dieses Werk gerade für Referendare eine gute Investition sein wird, wenn sie sich über die gängigen Skripten hinaus mit dem materiellen Familienrecht beschäftigen möchten. Dies liegt zunächst an der pragmatischen und ausführlichen Abbildung zahlreicher examensrelevanter Themen, die auch dem Juristen in Ausbildung rasches Verständnis ermöglicht. Zu nennen sind hier aus dem materiellen Recht gleich mehrere Abschnitte: die Berechnung und Definition unterhaltsrelevanten Einkommens, die Feststellung der wirklichen ehelichen Lebensverhältnisse, die Ausgestaltung eines Ehevertrages, die Möglichkeit des Abstammungsnachweises oder auch der Inhalt der elterlichen Sorge. Des Weiteren wird der Ausbildungsaspekt vorangebracht durch die immer wieder auftauchenden Hilfestellungen zum konkreten Klageverfahren, zu Fragen der Beweislast, zur Verjährung oder zum Streitwert. Aus dem kommentierten Verfahrensrecht verdienen folgende Teile des Kommentars das besondere Augenmerk des Lesers: die hervorragenden Ausführungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie die differenzierten Erläuterungen zur Abänderungsklage. Bemerkenswert sind hier die jeweiligen Anmerkungen zu Änderungen durch das FamFG sowie natürlich später die Erläuterung des neuen Gesetzes selbst. Verwunderlich ist allerdings, dass das eigentliche Verfahrensrecht, etwa der einstweilige Rechtsschutz oder der Scheidungsverbund, überhaupt nicht enthalten ist, ebenso wenig das GVG in Auszügen. Hier dürfte das FamFG die Problematik rasch erledigen, aber ganz nachvollziehen kann man die Auswahl an verfahrensrechtlichen Normen nicht.
Wie schon erwähnt machen sich etliche der Autoren aber auch die Mühe, in grundlegenden Ausführungen Zusammenhänge zu anderen Rechtsgebieten und Verständnis innerhalb besonderer Konstellationen herzustellen, was sich deutlich und positiv von üblicher Kommentarliteratur abhebt. Dies betrifft die lesenswerte Einleitung und etliche Sonderkapitel, „Schwerpunktbeiträge“ genannt, am Ende des Kommentars, die den Leser etwa mit dem Kostenrecht, ein exzellenter Exkurs des Kostenspezialisten Schneider, oder auch mit der Mediation in Familiensachen konfrontieren. Realisiert hat sich das bereits in der Einleitung genannte Risiko der zeitlichen Überholung im Schwerpunktbereich zum Ausgleich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: hier hat der BGH am 09.07.2008 und damit genau zum Redaktionsschluss eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vollzogen.
Schließlich sind weitere im Familienrecht angesiedelte Bereiche umfangreich erläutert und ermöglichen dem Leser damit eine gute Abrundung der Wissensaufnahme. Als erstes fällt hierbei das Betreuungsrecht ins Auge, das in vielen Werken zum Familienrecht schlicht weggeschwiegen wird, hier aber instruktiv dargestellt wird, sogar mit Anklängen zum praktischen Verfahren und dem Zusammenspiel zwischen Vormundschaftsgericht und Betreuer. Des Weiteren ist dem praktisch stets aktuellen Gewaltschutzgesetz eine so genaue Erläuterung zuteil geworden, dass gerade Referendaren die Feinheiten der Antragstellung (welches Gericht, relevante Schutzmaßnahmen, Befristung) rasch transparent werden.
Das Fazit ist geprägt von den ausnehmend guten Ausführungen zum materiellen Recht und man kann in dieser Hinsicht und bezüglich der vielen weiter führenden Ansätze den Kommentar als gelungen und echte Empfehlung bezeichnen. Als Referendar benötigt man dann doch noch ein weiteres Werk, um die korrekte Umsetzung des Rechts in Verfahrensschritte vornehmen zu können.
Wicke, GmbHG Kommentar, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Nach der großen GmbH-Reform aus dem Jahr 1980 ist das MoMiG ein neuer großer Impuls des Gesetzgebers zur Anpassung der Rechtsform an die deutsche und europäische Rechtsentwicklung und sorgt für enormen Bedarf an Neukommentierungen. Das vorliegende Werk tritt als Erstauflage neben etablierte Kommentare und bietet auf knapp 600 Seiten Erläuterungen zur GmbH.
Die Gestaltung des Kommentars ist gelungen, wenngleich wieder einmal die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert wurden. Die Hervorhebungen im Text ermöglichen eine effektive Bearbeitung. Besondere Gestaltungselemente wie Muster, Formulierungen, Graphiken oder anderes fehlen. Das Sachverzeichnis ist umfangreich.
Hinsichtlich des klassischen GmbHG legt der Autor eine prägnante und in großen Teilen auch für Studenten und Referendare leicht verständliche Kommentierung vor. Dies kann man beispielsweise bei der Darstellung der Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft sehen, wo schön zwischen allgemeinen (organschaftliche Vertretung, Insichgeschäft, Zustellungen) und besonderen Rechtsfragen (Vertretungsregelungen aus dem Gesellschaftsvertrag) differenziert wird, oder auch bei den zahlreich vorhandenen Anhängen zu allgemein wichtigen Themen, etwa zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen (nach § 47 GmbHG) oder zum Austritt bzw. zur Ausschließung eines Gesellschafters (nach § 34 GmbHG). Ebenfalls lesenswert sind die Ausführungen zur Kaduzierung, zur Firmierung der Gesellschaft und zur klausurrelevanten Vorgesellschaft. Hinsichtlich der durch das MoMiG eingeführten Neuerungen sticht zunächst die Darstellung zur Unternehmergesellschaft heraus, wo der Autor nicht nur die Änderungen wiedergibt sondern aus seiner Stellung als Notar auch Wissenswertes zu Verschmelzung und Umwandlung der Gesellschaft vortragen kann. Ebenfalls souverän wird die aktuelle Debatte um den Sitz von Gesellschaft und Zweigniederlassung präsentiert, wo auch kollisionsrechtliche Probleme angesprochen werden. Des Weiteren werden die Wirksamkeit verdeckter Sacheinlagen und die Hin- und Herzahlung von Bareinlagen instruktiv erläutert, auftretende Probleme aufgezeigt und Lösungsansätze geboten. Auch für den Ausbildungsbereich sehr gut verwendbar sind die Kommentierungen zum neu geregelten gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen sowie zum nunmehr erlaubten Cash-Pooling im Konzern. Schließlich zu nennen sind die gelungenen und kompakten Erklärungen zur Haftung des Geschäftsführers nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, da hier gleichzeitig einige der Neuregelungen in der InsO mit erfasst werden, etwa die Antragspflicht, wobei man dem Autor zugute halten muss, dass er schon zuvor an anderen Stellen die InsO passend mit einbezogen hat, so bei der neu geregelten Nachrangigkeit bestimmter Gesellschafterforderungen.
Dieser Kommentar setzt sich mit der Neufassung des GmbHG intensiv auseinander, zeigt systematisch und gut nachvollziehbar die sich nunmehr ergebenden Rechtsprobleme auf und kann den Leser sicher durch die formell und materiell komplexe Materie führen. Erfreulich ist die verständliche Darstellung, sodass dieses Werk bereits in der Ausbildung effektiv eingesetzt werden kann. Die gelungenen Rekurse auf andere Gesetze, vor allem auf die InsO, machen den Kommentar zusätzlich wertvoll.
Schütze, Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO, 1, Auflage, Verlag De Gruyter 2008
Das vorliegende Werk ist eine Auskopplung aus dem Großkommentar zur ZPO und fasst die Normen zusammen, die sich auf das internationale Zivilprozessrecht beziehen. Dieser Trend, Sonderbereiche aus Großkommentaren auszugliedern, ist für die Leser und vor allem die Praktiker von besonderer Bedeutung, können doch auf diese Weise einzelne Materien schneller als das Gesamtwerk aktualisiert werden. Wenn es sich zudem um ein Opus eines der angesehensten Autoren zum internationalen Zivilverfahrensrecht handelt, ist die Akzeptanz einer solchen Auskopplung umso größer.
Von der Kommentierung erfasst werden die Prozesskostensicherheit, der Nachweis und die Feststellung ausländischen Rechts, die Anerkennung ausländischer Zivilurteile, des Weiteren deren Vollstreckbarerklärung. Hinzu kommen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche sowie die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Ergänzt werden die Ausführungen durch die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit.
Nach einer kurzen Einleitung samt instruktiver Rechtsquellenübersicht zum internationalen Zivilprozessrecht ist für Ausbildungsbelange zunächst die Kommentierung zur Fristsetzung für die Prozesskostensicherheit zu empfehlen, da hier einmal der seltene Fall eines Zwischenurteils durchgespielt werden kann. Die danach folgenden Ausführungen zur Rechtshängigkeit haben in den Abschnitten zur überlangen Prozessdauer sowie zur Frage der Konnexität spannende Aspekte aufzuweisen. Nach einigen Entscheidungen des EuGH ganz wesentlich für deutsche Gerichte kann nunmehr die Anwendung ausländischen Rechts werden, welche als nächster Kommentierungspunkt aufwartet. Gelungen sind dabei besonders die Erläuterungen zur Verpflichtung der Parteien zur Mitwirkung bei der Rechtsfindung sowie die Frage der Rechtsfolge bei falscher Anwendung des ausländischen Rechts. Beinahe schon klassisch kann man die Kommentierung zu § 328 ZPO nennen, da der Autor zu dieser Thematik schon vielfach publiziert hat und hier seine ganze Erfahrung ausspielen kann. Die Details zur internationalen Zuständigkeit sind äußerst plastisch präsentiert und auch die Gegenseitigkeitsverbürgung wird pragmatisch erfasst. Die korrelierenden Darstellungen zur Vollstreckung ausländischer Titel überzeugen mit derselben Bandbreite an Beispielen für die Rechtslage bei diversen Staaten und den Einfluss entsprechender Abkommen, wobei gerade hier sehr schön auf europäische Verordnungen abgestellt wird. Innerhalb der durch europäisches Recht angeglichenen oder eingefügten Normen gefallen die Kapitel zur europäischen Prozesskostenhilfe sowie zur zwischenstaatlichen Beweisaufnahme.
Insgesamt kann man diesen auch hinsichtlich der Gestaltung und Gliederung überzeugenden Kommentar zur praktischen Arbeit mit dem Zivilprozessrecht nur empfehlen. Die Genauigkeit mit der die mitunter recht seltenen Anwendungsfälle hier aufgegriffen werden, ist beispielhaft. Wer sich bereits während der Ausbildung mit dem internationalen Verfahrensrecht befasst, wird in diesem Werk zum einen eine hervorragende Quellensammlung vorfinden, zum anderen in instruktiv erklärter Weise die für die Rechtsanwendung relevanten Aspekte.
Kreft, Insolvenzordnung, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Nach fast drei Jahren ist die Neuauflage des Heidelberker Kommentars zur InsO erschienen und präsentiert sich dem Leser bzw. Benutzer auf bald 2200 Seiten. Die Schnelligkeit der Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können im Insolvenzrecht die Kommentierung schnell zur Farce werden lassen, wenn etwa wie im Jahr 2008 mal eben der Überschuldungsbegriff neu geregelt wird. Gerade mit solchen Änderungen kann aber ein etablierter Kommentar wie der vorliegende gut fertig werden, da die Substanz an aufbereitetem Wissen so groß ist, dass auch solche Änderungen verkraftet werden, hier geschehen durch die Einlage eines Erläuterungsblatts.
Die Gestaltung des Kommentars ist anschaulich und für die zügige Lektüre praktisch angelegt. Der gut untergliederte Fließtext wird von zahlreichen Fußnoten flankiert, die Hervorhebungstechnik ist in allen Textbereichen sinnvoll eingesetzt und einige Extras runden das Gesamtbild ab, etwa Berechnungsformeln oder Zitate aus der Rechtsprechung.
Enthalten sind neben der vollständigen Kommentierung der InsO weitere Darstellungen zu EGInsO, EuInsVO, InsVV oder auch dem SGB III. Einige Änderungen hat der Kommentar seit der letzten Auflage erfahren, nicht nur im Bereich des Autorenteams, das aber nach wie vor durch eine gesunde Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft überzeugt. Beispielsweise wurde das eigene Kapitel zur betrieblichen Altersversorgung in die Kommentierung des § 113 InsO integriert, das MoMiG mit seinen Auswirkungen etwa auf die Antragstellungspflicht übernommen.
Aus den einzelnen Kommentierungen stechen sowohl für die Ausbildung besonders lesenswerte Bereiche heraus, daneben sollen auch die für die davon oft stark abweichende Praxis hervorzuhebenden Abschnitte nicht vergessen werden. Beginnend mit einer knappen Einleitung können sich Studenten und Referendare im Allgemeinen Teil der InsO zunächst die zu prüfenden Aspekte bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vergegenwärtigen (§ 17 und 19 InsO). Weiterhin wichtig für das Verständnis der Vorgänge im Verfahren sind die Ausführungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) sowie direkt danach die anschaulich dargestellten Kriterien zur Bestellung des Verwalters samt gängigen Auswahlmodi (§ 56 InsO). Sachenrechtliche Standardprobleme findet man samt zugehöriger prozessualer Fragen in den Kommentierungen zu Aussonderung und Absonderung, sodass diese Kapitel sogar für Referendare spannende Lektüre sind. Auch die Klassiker der insolvenzrechtlichen Klausurprobleme werden von den Autoren akribisch bearbeitet, sodass man sich, wiederum vor allem im Vorbereitungsdienst, intensiv mit der guten Kommentierung zu den Wirkungen der Verfahrenseröffnung in prozessualer Hinsicht sowie bezüglich der Verfügungen des Schuldners auseinander setzen sollte (§ 80 und 81 InsO), ebenso mit der Problematik des Vollstreckungsverbots und seiner Rechtsfolgen (§ 89 InsO, sehr anschaulich die möglichen Rechtsbehelfe). Hinzu kommen komplexe Fragen des Anfechtungsrechts und zur Fortführung von Verträgen des Schuldners, die samt vorhandener Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur instruktiv und vor allem ausführlich erfasst und beantwortet werden. Gerade die Differenzierung nach verschiedenen schuldrechtlichen Vertragstypen allgemein (§ 103 InsO) oder im Besonderen (Lizenzverträge oder Leasing in § 108 InsO) stellen an den Leser in Ausbildung hohe Anforderungen an das juristische Allgemeinwissen und sollten nicht als Einstiegslektüre konsumiert werden. Schließlich als verständnisfördernd hervorzuheben sind die kompakten Beschreibungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch den Verwalter (§ 166 InsO) sowie die ebenfalls recht knappen Erläuterungen zu den Feststellungsklagen zur Forderungsanmeldung (§ 178 InsO und ff.).
Großen praktischen Nutzen haben die ausführlichen Erklärungen zur örtlichen Zuständigkeit sowie die Abbildung der anwendbaren Vorschriften der ZPO, etwa zur Akteneinsicht und zur Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe samt der später folgenden Kommentierung zur Kostenstundung. Weitere detail- und hilfreiche Ausführungen finden sich bspw. zur Rücknahme des Insolvenzantrags oder zur Erzwingung von Auskünften des Schuldners sowohl in § 20 als auch in § 98 InsO. Weiterhin zu nennen ist die Diskussion um die Reichweite der Anordnung des § 21 II 1 Nr.5 InsO sowie die umfassenden Beschreibungen zu den Beschwerdeberechtigten sowie zum Verfahrensverlauf der Beschwerde an sich, was sogar in zwei Normen kommentiert wurde (§ 6 und 34 InsO). Selbst scheinbare Kleinigkeiten wie die Verjährung des Anfechtungsanspruchs werden unter Bezugnahme auf bisherige Rechtsentwicklungen pragmatisch erfasst und stehen wie selbstverständlich neben den „Schwergewichten“ der Kommentierung, also Anfechtung, Fortführung oder Verwalterbelange wie Auswahl, Haftung oder Vergütung. Angesichts der wachsenden Bedeutung im gerichtlichen Alltag zu loben sind aber auch die Passagen zur Verbraucherinsolvenz, gerade was die Sanktionierung von Obliegenheitsverstößen angeht. Die gut nachgezeichneten strikten Vorgaben zur Prüfung der der Gläubigerbenachteiligung dürften manche Versagung der Restschuldbefreiung in Zeiten eines Sockels von dauerhaften Hartz IV-Empfängern ad absurdum führen und die Frage nach dem Sinn der Wohlverhaltensperiode bei bestimmten Einkommensschichten generell aufwerfen. Gelungen darf man auch die Integration der laufenden Gesetzgebungspläne in die aktuelle Kommentierung nennen.
Die Nutzung dieses Kommentars führt sowohl in Ausbildung als auch in der Praxis zu verifizierbaren Resultaten in puncto Wissenszuwachs und Fehlervermeidung. Wer sich bereits in Studium und Referendariat mit der Thematik befasst, wird durch die zwar anspruchsvollen, aber lehrreichen sowie gut und systematisch aufbereiteten Kommentierungen gefördert und bei der Rezeption der vielschichtigen Materie dann angemessen unterstützt, wenn bereits ein Stock an Grundwissen vorhanden ist. Den Praktiker überzeugt das Werk mit aktuellen Details ebenso wie mit breit angelegten Ausführungen zu Grundlagen des Insolvenzrechts. Eine gelungene Neuauflage.
Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
In regelmäßigen Abständen wird eines der Standardwerke zum Straßenverkehrsrecht neu aufgelegt. Die jetzige elfte Auflage des Lehrbuchs von Grüneberg beschert dem Leser neben dem bekannten und bewährten Aufbau einige Details, die der Rechtsentwicklung der letzten Jahre geschuldet sind, etwa die wieder verstärkt vorhandene Rechtsprechung des BGH sowie die Differenzierung nach alter und neuer Rechtslage, etwa bei der Verantwortlichkeit von Kindern im Straßenverkehr. Erfreulich ist nach wie vor, dass die beeindruckende Sammlung von Entscheidungen nicht den Anspruch erhebt, maßgebend für die Einzelfallentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zu sein, sondern diesem nur Orientierung und Absicherung bieten zu wollen. Auf bald 600 Seiten kann sich der Leser in die Nuancen des Straßenverkehrs(unfall)rechts einarbeiten.
Die Kapitel werden nach Art des Unfalls untergliedert und unter Nennung der einschlägigen Urteile noch intern sortiert. Der Autor erleichtert die Rezeption der ausgewählten Urteile durch knappe Vorbemerkungen, die zum Teil allgemeines Wissen und zum Teil Besonderheiten der jeweiligen Konstellation beinhalten. Hierauf wird eine Haftungsquotelung mit knapper Sachverhaltsdarstellung vorgestellt und anschließend mit Urteilsnachweisen untermauert. Die gewählte Hervorhebungstechnik ist effektiv und fügt sich gut in die zahlreichen Gliederungspunkte ein.
Die größten Kapitel befassen sich naturgemäß mit dem Unfall zwischen zwei Kfz und dem Unfall zwischen Kfz und Fußgänger. Besonders bemerkenswert ist dabei trotz der mittlerweile vergangenen Zeit die ausführliche Darstellung der Haftungslage vor und nach der Reform des Schadensrechts. Gerade die Unfälle mit Kindern müssen mittlerweile sehr differenziert und teilweise unter Zuhilfenahme von Wertungen entschieden werden. Weitere Kapitel thematisieren Unfälle zwischen Kfz und Schienenfahrzeugen, also Straßenbahn und Eisenbahn, oder Unfälle mit Tieren. Eigene Kapitel befassen sich mit der Haftung von Radfahrern untereinander und gegenüber Fußgängern. Ebenfalls beachtlich ist das Schlusskapitel zu Unfällen mit Inline-Skatern. Dogmatisch spannend sind die zahlreichen Urteile zu Unfällen, die aufgrund einer Verkehrssicherungspflicht entstanden sind. Dieser Bereich ist auch für Studenten lesenswert, da man hier neben der Abwägung im Verantwortungsbereich erst einmal sauber zur Verantwortungsbegründung gelangen muss. Für Referendare empfehlenswert sind etwa die Kapitel zur Haftung für von Verkehrsteilnehmern hochgeschleuderte Steine und Gegenstände, zur Haftung bei Zusammenstößen während des Linksabbiegevorgangs sowie zum Auffahrunfall. Klausurtypisch sind auch Sachverhalte mit überhöhter Geschwindigkeit und bei Überholvorgängen, am besten in Kombination. Auch praktisch wichtig ist die Lektüre der Kapitel zur möglichen Haftung von Fahrradfahrern beim Zusammenstoß mit einem Kfz, da gerade hier die Betriebsgefahr argumentativ erfasst werden muss, sowie zu Unfällen im gleichgerichteten Verkehr, etwa auf einer Autobahn. Selbst seltene Sachverhalte wie fehlende oder vereinzelte Straßenverkehrszeichen, Kollisionen mit Geisterfahrern oder gar mit betrunkenen Fußgängern werden pragmatisch und präzise erfasst und eingearbeitet.
Das Lehrbuch ist weiterhin eine Bereicherung für die tägliche juristische Arbeit und das schon ab der Ausbildung. Man kann sich sowohl in die Thematik einfinden als auch detaillierte Recherche betreiben, beides wird hier effektiv ermöglicht. Man darf sich aber vom aufzählenden Charakter der Darstellung nicht täuschen lassen: auch mit diesem Buch muss man arbeiten und darf nicht aufhören, selbst zu denken. Etwas anderes wäre auch kaum im Sinne des Autors.
Schmid, Fachanwaltskommentar Mietrecht, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
Wer darüber nachdenkt, seine Zivilstationen während des Referendariats auf ein Spezialgebiet auszurichten, muss sich beizeiten auch um die richtige Fachliteratur kümmern. Für das Mietrecht gibt es zahlreiche Spezialtitel, sodass man hier eine präzise (Vor-)Auswahl treffen sollte. Das vorliegende Werk firmiert unter dem Titel „Fachanwaltskommentar“, sodass dem Leser von Anfang an klar sein muss, dass er einen bestimmten Wissensbestand zum besonderen Schuldrecht und partiell zum Prozessrecht mitbringen sollte, um die angebotenen Informationen effektiv nutzen zu können. Diese werden auf knapp über 1350 Seiten präsentiert.
Die Auswahl der Bearbeiter des Kommentars überzeugt durch eine ausgewogene Mischung zwischen Justiz und Anwaltschaft. Der Herausgeber selbst ist schon seit langem für seine pragmatischen Kommentare zum Mietrecht bekannt. Die Gestaltung des Werks ist, abgesehen von der weit verbreiteten Unsitte, die zahlreichen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext zu verorten, angenehm und bietet sogar bisweilen veranschaulichende Elemente. Die Hervorhebungen im Text sind sparsam eingesetzt.
Kommentiert werden ausführlich das BGB sowie mietrechtliche Spezialvorschriften wie die Verordnungen zu Betriebs- oder Heizkosten. Weitere Abschnitte befassen den Leser mit dem Gewaltschutzgesetz, der ZPO, der InsO, dem ZVG oder dem LPartG. Abgerundet werden die Hauptausführungen durch Kommentierungen zu GVG, GKG und sogar strafrechtlichen Aspekten. Hinzu kommen allgemein erläuternde Passagen zu Steuerrecht sowie zur Vermietung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.
Innerhalb der zivilrechtlichen Normen werden Grundlagen und Besonderheiten gleichermaßen erfasst, sodass der Leser sich nicht nur mit Ungewohntem konfrontiert sieht. Lesenswert sind etwa die Erläuterungen zu den tatsächlichen Vertragsparteien und korrespondierend dazu die Anspruchsgegner beim Räumungsanspruch samt weiteren Details in den Räumungsschutzvorschriften des ZPO-Teils. Auf diese Weise werden gedankliche Synergien beim Leser geschaffen. Des Weiteren zur Lektüre zu empfehlen sind natürlich die ausführlichen Abhandlungen zur Schönheitsreparatur, zur Endrenovierung und zum Schadensersatz bei Auszug. Die opulente Rechtsprechung hierzu zu sortieren und pragmatisch an den Leser weiterzugeben, ist schon eine Kunst für sich. Auch die stets präsente Verbindung von Anspruch und Durchsetzung, etwa bei vertragswidrigem Verhalten mit Abmahnung und Unterlassungsklage, überzeugt. Hierunter zu zählen sind auch die nie vergessenen Hinweise zu Beweislast oder auch Streitwert, um das prozessuale Vorgehen abzusichern – hier zeigt sich eben ganz klar der anwaltliche Aspekt, der in rein materiell-rechtlichen Kommentierungen übergangen werden kann.
Einen ganz starken Eindruck hinterlassen zudem die diversen Kommentierungen zur Kündigung, wobei selten so genau wie hier die formalen Erfordernisse an eine Kündigung beschrieben und betont werden, will man nicht vor Gericht eine ungenehme Überraschung erleben. Gerade die Schwierigkeiten der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen vertragsverletzenden Verhaltens des Mieters (die fehlende Mietzahlung einmal ausgenommen) werden durch die hiesige Kommentierung rasch greifbar.
Aus den mietrechtlichen Sonderthemen sind natürlich die Nebenkostenabrechnungen herauszuheben, wobei hier der Sachvortrag geschickt mit den einzelnen Gerichtsentscheidungen verwoben wird, ähnlich wie bei den Schönheitsreparaturklauseln, sodass die Plastizität der Beschreibungen wesentlich größer ist, als wenn man nur die Ergebnisse der Rechtsprechung vorgesetzt bekäme. Dies betrifft etwa die Zulässigkeit von Kalt- und Warmwassererfassung und der Kostenverteilung auf eine oder mehrere Wohneinheiten oder auch die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abwälzung von Betriebskosten. Weitere lehrreiche Abschnitte thematisieren die Tierhaltung, die Anbringung von Parabolantennen oder die diversen Minderungsgründe nach Einzelfällen mit Prozentangaben.
Selbst für die universitäre Ausbildung können einzelne Kommentierungen effektiv genutzt werden. So sind innerhalb der Ausführungen zum Vermieterpfandrecht die zahlreichen Verknüpfungen zum Vollstreckungs- und Verfahrensrecht eine hervorragende Schulung für assoziatives Denken rund um einen Themenkomplex. Für Referendare zu nennen sind schließlich in besonderem Maße die Kostenkommentierungen bei Räumungsklagen und die Setzung einer Räumungsfrist.
Dieser Kommentar ist beeindruckend, sowohl was Komposition als auch Genauigkeit angeht. Man findet, gelegentlich nach kurzer Suche, zu allen praxisrelevanten Themenkomplexen die gängigen Problemstellungen und plausible Lösungsansätze. Die Ausführungen sind so eingängig, dass man schon zur Vorbereitung auf das anwaltliche Dasein eine Nutzung des Werks empfehlen kann. Während der praktischen Tätigkeit wird man ohnehin immer wieder gerne auf diesen Kommentar zurückgreifen. Diese Neuauflage wird bei anderen mietrechtlichen Werken für gewaltigen Konkurrenzdruck sorgen.
Bülow / Artz, Verbraucherprivatrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Ein eigenes Werk zum Verbraucherrecht gehört mittlerweile zum zivilrechtlichen Grundwissen, um sich die Sonderstellung des Verbrauchers und die europäischen Einflüsse auf das Zivilrecht zu vergegenwärtigen. Von zwei in der Materie bewandten Autoren stammt das vorliegende Werk, das in zweiter Auflage und auf 216 Seiten den Leser überzeugen möchte.
Die Gestaltung des Buches ist angenehm, birgt aber keine graphischen Überraschungen. Der Fließtext ist gut untergliedert, die Fußnoten sind abgesetzt und zahlreich. Hinzu kommen Hervorhebungen im Text. Es fehlen Beispielsfälle, Prüfungsübersichten, Schaubilder und jegliche andere Hilfestellung für Studenten, die man sonst in der Reihe findet, sodass man das Gefühl bekommt, dass dieses Lehrbuch lediglich ein Derivat der sonstigen Veröffentlichungen des Autorenduos ist. Hier besteht enormer Verbesserungsbedarf für die Folgeauflage, will man an den Standard der anderen Ausbildungswerke der „Schwerpunkte“-Reihe überhaupt anknüpfen.
Inhaltlich erfassen die Autoren alle Grundlagen des Verbraucherrechts und informieren den Leser zunächst über die diversen Ansätze, die zur Erfassung der rechtlichen Sondersituation Unternehmer-Verbraucher existieren. Hiernach werden die Kompensationsmöglichkeiten erfasst, darunter Widerruf, Rückgabe oder verbundene Verträge und anschließend die Entwicklung des Verbraucherprivatrechts dargestellt. Im zweiten Teil des Buches kann sich der Leser mit allgemeinen Normen befassen, die den Verbraucher zum Gegenstand haben und sich auf diese Weise mit dem Verbraucherbegriff und ausführlich mit dem Widerruf von Verträgen befassen, lesenswert sind hier die Rechtsfolgen aufbereitet worden. Der dritte Teil des Buches ist den einzelnen Schuldverhältnissen vorbehalten und behandelt Haustürgeschäfte, gelungen die Differenzierung der Haustürsituation, des Weiteren Fernabsatzverträge und Finanzgeschäfte. Bei letzteren sind die Teilzahlungsgeschäfte sehr ausführlich erläutert und spiegeln damit die hohe Praxisrelevanz wieder. Hinzu kommen der Verbrauchsgüterkauf, herauszuheben ist hier der pragmatisch dargestellte Unternehmerregress, sowie kleinere Abschnitte zu freizeitbezogenen Geschäften, Transportrecht und der Einbeziehung von AGB. Ebenfalls enthalten sind abrundende Kapitel zum IPR, zum Wettbewerbsrecht mit schöner Erklärung des § 241a BGB sowie schließlich zur Produkthaftung.
Dieses Lehrbuch ist eine wichtige Ergänzung zu allgemeinen zivilrechtlichen Lehrbüchern, man bekommt rasch eine breite Wissensbasis, von welcher aus man sich mit Spezialwissen versorgen mag. Die fehlende Anwendungsbezogenheit dürfte allerdings ein Hindernis für die breite Akzeptanz des Werks sein, was aber für die nächste Auflage in Angriff genommen werden kann.
Mintgens, Baurecht kompakt, 1. Auflage, Verlag Werner 2009
Man kann sich in Büchern gewaltig täuschen und das gleich mehrfach. Das vorliegende Werk gehört in diese Kategorie, wenngleich man vorwegnehmen darf, dass man nach der Lektüre sehr zufrieden sein wird. Auf weniger als 230 Seiten versucht der Autor eine Zusammenstellung des privaten Baurechts.
Wie kommt es nun zu den Irrtümern? Zunächst durch die äußere Aufmachung des Werks, gebunden mit Schutzumschlag, und den recht hohen Preis von 46 EUR, was normalerweise Studenten und Referendare als Käufer nahezu ausschließt. Man erwartet also ein Werk für Praktiker und Rechtsanwender. Was man aber dann in den ersten Kapiteln sieht, ist in Verbindung mit der Information, dass der Autor Lehrbeauftragter an einer FH ist, erschreckend: Großformatige Schaubilder über juristische Selbstverständlichkeiten (Trennung privates und öffentliches Baurecht, Rechtsgeschäftslehre!) und Kapitel über das Zustandekommen von Verträgen oder den Zugang von Willenserklärungen, bei denen man sich fragt, ob der Autor ein Vorlesungsskript für Erstsemester in Buchform gebracht haben mag. Es fehlen außerdem Fußnoten und vermeintlich ein in Lehrbüchern zu erwartender systematischer Aufbau, da der Autor den Stoff anhand von Einzelfragen und Einzelfällen aufbereitet, anstatt in allgemein gehaltenen Themen und Kapiteln vom Generellen zum Speziellen zu gelangen. Auch die Dominanz der Darstellung der VOB/B anstelle des privaten Baurechts nach BGB irritiert zunächst, da zeitgleich im selben Verlag ein Werk „VOB kompakt“ erschienen ist (und das in einem späteren Monat besprochen werden wird).
Wenn man aber die erste Verwunderung regelrecht überwunden hat und sich auf die Lektüre einlässt, wird man feststellen, dass die Vorgehensweise des Autors für einen Einstieg in die Materie sehr gut geeignet ist und gerade anhand der vielen Einzelfälle die sonst oft kopf- und theorielastige Darstellung der Materie vermieden wird. Auch die Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur, meist anhand von Beispielen, ist in großem Umfang vorhanden und zeigt dem Leser die Vielschichtigkeit des Baurechts auf, ohne dabei die handelnden Akteure, Bauherr und Werkunternehmer, außer Sicht zu lassen. Insbesondere die juristisch heiklen Fragen der Abnahme und des Mängelrechts, des Verzugs der Bauleistung, der Nachträge oder der Zahlung nach prüffähiger Rechnung werden instruktiv aufgebaut und für den Einsteiger umfassend und zur Genüge beantwortet. Weitere Kapitel widmen sich noch der Kündigung des Vertrages sowie der Sicherheiten für die Vertragsparteien und im Schlussabschnitt wird das Architektenrecht komprimiert abgebildet. Auf diese Weise erhält man zugleich eine instruktive Einführung in das private Baurecht mit Schwerpunkt auf den VOB/B-Verträgen, aber parallel dazu eine Art Crashkurs in praktisch auftretenden (rechtlichen) Schwierigkeiten des Baurechts.
Natürlich wird der erfahrene juristische Praktiker mit diesem Buch wenig anfangen können, wenn er bereits mit Baurecht zu tun hat oder hatte und sich anhand vorhandener Stichworte und Denkmuster nur über Einzelheiten vergewissern will: hierfür mag man Kommentare oder Kompendien wie den „Werner/Pastor“ nutzen. Wer sich aber in die Materie erst einfinden muss, was auch einem schon praktisch Tätigen Juristen bevorstehen kann, der wird dieses Buch mit Freude und mit absolut überschaubarem Aufwand durcharbeiten, ja regelrecht konsumieren, denn man hat nach der Lektüre den so oft vergeblich erwünschten Aha-Effekt und wird die sicherlich nötige weitere und vertiefende Lektüre mit ganz anderen Zielvorgaben angehen. Was schließlich besonders erfreulich ist, ist die Tatsache, dass - einmal abgesehen von den Allgemeinplätzen der ersten Kapitel - dieses Buch gerade für Studenten und Referendare gut geeignet ist, um sich dem privaten Baurecht erstmals anzunähern.
Wandt, Versicherungsrecht, 4. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2009
Ursprünglich unter dem Namen des Herausgebers „Weyers“ mitfirmierend erscheint die Neuauflage eines der wenigen auch ausbildungsorientierten Lehrbücher zum Versicherungsrecht auf mehr als 530 Seiten. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Neuauflage, denn mit Umstellung des VVG zum Jahr 2008 wurde das Darstellungskonzept des Werks ebenfalls umgestellt, wie schon in der Vorauflage angekündigt. Wie schon seit der Erstauflage ist das Buch geprägt von der Verflechtung rechtlichen Wissens mit wirtschaftlichen Zusammenhängen, sodass der Leser am Ende nicht als anwendungsarmer Theoretiker dastehen muss.
Die Gestaltung des Werks kann man nur als gelungen bezeichnen. Der gut untergliederte Fließtext wird von einem umfangreichen Fußnotenangebot abgerundet. Die vorhandenen Hervorhebungen im Text sind effektiv eingesetzt. Grau hinterlegte Zusammenfassungen komprimieren die Stofffülle und ebenfalls grau hervorgehobene Vertiefungshinweise ziehen die Aufmerksamkeit des Lesers auf besondere Probleme. Hinzu kommen Übersichtstabellen und vereinzelte Schaubilder, etwa zur neuen Haftungsquotelung nach § 28 VVG.
Auch wenn innerhalb der 12 Kapitel zuzüglich einer lesenswert gründlichen Einführung, etwa zu Versicherungsarten, Beteiligten und Aufsichtseinrichtungen, die Balance der einzelnen Themen gut gewahrt wurde, setzt der Autor nützliche Schwerpunkte auf praktisch relevante Fragen, nämlich auf die Leistungspflicht des Versicherers und die Haftpflichtversicherung als prozessualem Dauerbrenner. Zunächst wird der Leser kompakt über die Rahmenbedingungen des Versicherungsrechts informiert und kann sich dann gleich einem dogmatischen Kapitel widmen, den Grundlagen des VVG. Hier wird die historische Genese nachgezeichnet und das Gesetz in ein Verhältnis zu den Versicherungsbedingungen gestellt. Auf dieser Wissensbasis beschäftigt sich der Leser sodann mit der Begründung des Vertragsverhältnisses, wobei hier sehr schön das neue VVG mit Informations- und Dokumentationspflichten samt daraus resultierender Lösungsmöglichkeiten in eine Relation zur alten Rechtslage gebracht wird. Die Versicherungsvermittlung ist das nächste singuläre Thema, bei welchem der Leser den eingängigen Unterkapiteln zur Wissenszurechnung des Vermittlers und zur Haftung des Versicherers Beachtung schenken sollte. Kleinere Abschnitte thematisieren noch die Dauer und Beendigung des Versicherungsverhältnisses sowie die Pflicht zur Prämienzahlung bevor dann der große Bereich der Obliegenheiten angegangen wird. Die detaillierte Beschreibung der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverstößen ist gut gelungen und die noch umstrittene Quotenregelung nachvollziehbar abgebildet. Im Folgekapitel zur Leistungspflicht des Versicherers wird nicht nur der eigentliche Versicherungsfall erläutert, sondern es werden auch rechtlich komplexe Fragen zur Gefahrerhöhung oder zur Unterversicherung angesprochen und mit Lösungswegen versehen.
Weitere Bereiche des Buches behandeln die durchaus in Klausuren prüfbare Legalzession samt Ausnahmen sowie die einzelnen Versicherungsarten. Die Haftpflichtversicherung wird in die allgemeine und die verpflichtende Versicherung differenziert, wobei der Kfz-Haftpflichtversicherung standesgemäß ein eigenes Unterkapitel eingeräumt wurde. Innerhalb der Ausführungen zur Lebensversicherung gefallen die Einzelheiten zur Umwandlung der Versicherung sowie die Erläuterungen zur Überschussbeteiligung sowie zum Rückkaufswert. Das Schlusskapitel ist der (privaten) Kranken- und Pflegeversicherung vorbehalten, wo selbst Neuerungen wie die Unterscheidung nach Basis- und regulärem Tarif transparent erfasst worden sind und rechtliche Spezialitäten wie der Kontrahierungszwang bei der privaten Pflegeversicherung pragmatisch angesprochen werden.
Dieses Lehrbuch ist eine empfehlenswerte und grundsolide Quelle zum Einstieg in das Versicherungsrecht und zudem ein guter Wegweiser zur Nutzung der unzählig vorhandenen Kommentarliteratur. Die einzelnen Themen werden systematisch und instruktiv aufbereitet und gerade studentische Leser können sich dank des gut verständlichen Stils des Autors und der sinnvollen Repetitionen innerhalb des Werks rasch in die Materie einfinden. Wenn man sich mit dem Versicherungsrecht befassen will oder muss, sollte man sich dieses Lehrbuch nicht entgehen lassen.
Von Dr. Verena Krenberger, M.A., Saarbrücken
Weiler / Schlickum, Praxisbuch Mediation – Falldokumentationen und Methodik zur Konfliktlösung, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Dieses schmale Buch (190 Seiten) setzt sich zum Ziel, einen Rundumblick über die Möglichkeiten der Konfliktlösung im Vermittlungsverfahren Mediation zu bieten. Die vier Teile des Buches gliedern sich erstens in eine Übersicht der Methodik und Grundlagen der Mediation, zweitens in einen Überblick der Anwendungsfelder, drittens in die 11 Falldokumentationen aus verschiedensten mediierbaren Themengebieten und viertens in einen Anhang mit den spärlichen gesetzlichen Regelungen.
Die Autoren sind beide Juristen, wodurch sich die starke Ausrichtung auf die anwaltlich geprägte Mediation erklärt. Allein die Aufzählung der Anwendungsfelder im zweiten Teil des Buches erweckt den Eindruck, als stünden in der überwiegenden Zahl der Fälle die rechtlichen Fragen im Vordergrund, was das Spektrum der Mediation jedoch verengt darstellen würde. Selbstverständlich ist auch in der klassischen Trennungs- und Scheidungsmediation immer mindestens ein rechtlicher Aspekt enthalten, doch zeigen die Autoren in ihren Falldokumentationen selbst, wie nachrangig häufig die in erster Sicht drängenden rechtlichen Fragen erscheinen, wenn die psychologische, paardynamische und emotionale Seite des Konflikts näher betrachtet wird. Gerade dies ist ja der entscheidende Vorteil der Mediation gegenüber allen anderen Streitschlichtungsverfahren, dass sie nämlich ein umfassendes Bild der hinter den Positionen liegenden tiefsitzenden Interessen zum Vorschein bringt, deren sekundäre und oberflächliche Ausprägung der Streit um sächliche Güter und Rechtsfragen ist.
Ein Gegengewicht zur starken Fokussierung auf die juristischen Aspekte der Mediation stellen die Autoren erfreulicherweise durch den ersten Teil des Buches her, in dem sie einen guten Überblick über die Spannweite der Methodik der Mediation liefern und hierzu eine Auswahl gängiger Literatur heranziehen. Auch wenn das ein oder andere Werk (insbesondere aus der psychologischen Sichtweise auf die Mediation) durchaus noch hätte Beachtung finden dürfen, ist die Literaturauswahl durchaus akzeptabel und ergibt eine hinreichende Zusammenschau über die verschiedenen Techniken der Mediation.
Die im dritten Teil des Buches aufbereiteten Falldokumentationen sind teilweise als erläuternder Fließtext aus Sicht des Mediators gehalten und teilweise als wörtliche Rede wiedergegeben, sowie mit Anmerkungen versehen. Den Autoren ist zu ihrer Schwerpunktsetzung auf die Falldokumentationen absolut zu gratulieren, da erst hierdurch (und nicht durch die bloß theoretische Beteuerung) die Sprengkraft des gezielten Fragens und aktiven Zuhörens der Mediatoren in der Praxis wirklich ersichtlich wird. Die Auswahl der Fälle zeigt die große Bandbreite, zudem auch in zwei Fällen die „legalisierte“ Form der gerichtsnahen Mediation im bayerischen Modellprojekt. Schade an der Präsentation dieser beiden Fälle ist allerdings, dass die Ungewöhnlichkeit dieser Form der Mediation nicht ausreichend dargelegt wird: Das Zustandekommen der Mediation durch Überweisung durch den zuständigen Richter an die Schlichtungsstelle, die ausschließliche Kommunikation mit den Medianden über Anwälte, die Lösungsvorschläge durch den Mediator – all das sind Elemente, die in einer „reinen“ Mediation nicht nur keinen Platz haben, sondern sogar einigen der Grundprinzipien der Mediationstheorie zuwider laufen (insbesondere die Prinzipien der Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit finden sich in dieser Form der Mediation nur schwer wieder). Nichtsdestotrotz ist die Darstellung der Kehrtwende, die ein vorher eskalierter Konflikt durch das Aufdecken der Bedürfnisse und Interessen nehmen kann, in den übrigen Falldokumentationen eingängig nachvollziehbar.
Jeder, der sich über die Methodik der Mediation kurz informieren möchte, ohne sich gleich an die wissenschaftlichen Großwerke wagen zu wollen, findet in diesem Band eine gute Anleitung und durch die Falldokumentationen einen leicht verständlichen Eindruck von der Kraft der Mediation.
Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg
Emmerich / Habersack, Konzernrecht, 9. Auflage, C.H. Beck 2009
In ihrem bereits in neunter Auflage erscheinenden Kurzlehrbuch zum Konzernrecht geben die Autoren das umfangreiche Gebiet des Konzernrechts für Studenten und Praktiker ausführlich und vollständig wieder. Zwar gehört das behandelte Feld nicht zum Pflichtstoff im Examen, jedoch zeigt die Dichte der höchstrichterlichen Entscheidungen die besondere Relevanz in der Praxis und auch für schwerpunktmäßig interessierte Studenten.
Die Detailliertheit von Darstellung und Fußnoten lässt zwar nach ihresgleichen suchen und macht die Vertiefung in einen Themenkomplex leicht, jedoch verlangt der reine Fließtext ohne besondere Abwechslung wirkliche Ausdauer und Disziplin des Lesers. Nach Zusammenfassungen, Schemata oder bildlichen Darstellungen sucht man vergebens, weswegen der Lesespaziergang bei ca. 550 Seiten Text schnell zum Marathonlauf wird. Insbesondere Studenten, die eher mit Skripten arbeiten, wird die Arbeit mit diesem Buch daher vermutlich zunächst schwer fallen, manch einer wird nach den ersten Hürden aus der juristischen Puste kommen und das Buch bei Seite legen. Das ist sehr schade, denn inhaltlich lassen sich die Autoren nicht lange bitten, sondern führen den Studenten wie den Praktiker durch die vielfältige Landschaft und geben einen Ausblick aus verschiedenen Perspektiven.
Einer Einführung in allgemeine Vorschriften und Gruppenkontrollen folgt das Aktienkonzernrecht, das den Schwerpunkt des Werkes bildet. Wer nach harter Arbeit schließlich den Gipfel aus Unternehmensverträgen und dem faktischen Konzern erreicht hat, darf sich den Rest des Buches bei GmbH-Konzernrecht und anderen Gesellschaften und Organisationen entspannen.
Die Autoren haben hierbei die wichtigsten Neuerungen wie das MoMiG, das UMAG und das BilMoG eingearbeitet und wie auch sonst besondere Mühe auf die Vertiefungsmöglichkeiten durch Fußnoten verwendet. Deren Umfang ist, ergänzt durch umfassende Literaturangaben zu Beginn der Kapitel, zur Anfertigung von Seminar- und Studienarbeiten sehr vorteilhaft, sonst aber fast bedrückend groß. Fragwürdig ist, ob beispielsweise ein Praktiker Zeit und Muße hat, ihnen nachzugehen und somit die zweifellos zeitintensive Arbeit der Autoren zu würdigen. Zur Förderung der Anschaulichkeit und damit Erweiterung des Leserkreises des Werkes wäre es eventuell vorteilhaft, einen Teil der Fußnoten zu streichen und den entstehenden Platz mit beispielsweise Schemata und bildlichen Darstellungen zu füllen.
Inhaltlich werden sowohl Praktiker als auch Studenten und wissenschaftlich interessierte Leser von der Lektüre des Buches profitieren. Neben dem intensiv dargestellten Aktienkonzernrecht bietet es auch interessante und ausbildungsrelevante Abschnitte beispielsweise zu den Mitteilungspflichten von Konzernen oder Unternehmensübernahmen. Auch die Ausführungen zur Haftung von Konzernführung, Konzernvertretung und Konzern sowie zu den Personengesellschaften erscheinen dem Klausurwissen förderlich.
Trotz formaler Kritikpunkte ist das Buch aufgrund seines hohen inhaltlichen und wissenschaftlichen Anspruchs allen zu empfehlen, die sich intensiv mit dem Konzernrecht auseinander setzen wollen. Insbesondere für die Arbeiten und Prüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichstudiums bietet es Darstellungen in mehr als ausreichender Tiefe und beeindruckender Vollständigkeit.
Eschenbruch / Racky (Hrsg.), Partnering in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 1. Auflage, Kohlhammer 2008
Die Wirtschaft steckt allerorten in der Krise. In der Baubranche ist dies jedoch kein neues Phänomen, sondern seit einem guten Jahrzehnt zum Dauerzustand geworden. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch, dass das Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmer von vielen unnötigen Konflikten geprägt war, die nicht selten vor Gericht endeten und auf beiden Seiten so unverhältnismäßig Zeit und Arbeitskraft vergeudet wurden.
Aus der Not heraus wurde der neue Managementansatz des „Partnering“ geboren. Dieser Ausdruck im schönsten Management-Denglisch bezeichnet eigentlich das Prinzip des Zusammenarbeitens, also der Kooperation anstatt ständiger Konfrontation und Konkurrenz. Im Idealfall sollte so eine Win-win-Situation entstehen, indem Ressourcen gebündelt werden und so ein Mehrwert geschaffen wird.
Weil eine faire Zusammenarbeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft ganz offenbar lange Zeit nicht üblich war und somit „verlernt“ wurde, sind Ratgeber wie das vorliegende Werk leider nötig.
Die Herausgeber und Autoren geben einen ausführlichen Überblick über Aspekte des Partnering aus den Perspektiven maßgeblicher Gruppen von Projektbeteiligten, so etwa Juristen, Architekten, Bauherren, Bauindustrie und Investoren.
Die Gestaltung des Buches ist durchwegs positiv zu bewerten. In gefälliger Schrift gehalten, überzeugen die Autoren formal durch übersichtliche Schaubilder und Graphiken, Hervorhebungen und Aufzählungen. Die gelungenen Veranschaulichungen erleichtern das Verständnis der neuen Materie erheblich.
Auch inhaltlich setzt sich der gute Eindruck fort. Auf etwa 250 Seiten erfährt der Baubeteiligte alles, was er über das Partnering-Konzept wissen muss.
Im ersten Kapitel wird der Partnering-Ansatz an sich behandelt: Nach einer Einführung in Entstehung und Definition des Partnering geben die Autoren einen Überblick über relevante Managementmethoden, rechtliche Rahmenbedingungen und werfen anschließend einen Blick in die Zukunft.
Auf die Sichtweisen der jeweiligen Projektteilnehmer wird im zweiten Teil des Buches eingegangen, hier werden zunächst praktische Ansätze von Bauauftraggebern, Hochbauunternehmen, und im Industriebau beleuchtet. Im Folgenden schreiben Praktiker aus den Bereichen Architektur, Projektmanagement, Immobilienleasinggesellschaften und öffentliche Auftraggeber über ihre Sicht der Dinge. Besonders ausführlich werden hierbei Partnering-Ansätze in Bezug auf öffentliche Infrastrukturprojekte, ein besonders konfliktanfälliger Bereich, erläutert.
Das letzte Kapitel schließlich behandelt die Möglichkeiten der Konfliktschlichtung im Projekt. Einer Darstellung der Konfliktpotentiale und praktizierter Konfliktlösungen folgt eine Darstellung der Alternative Dispute Resolution und ihrer Anwendung im Rahmen des Partnering.
Die Darstellung ist zumeist mit anschaulichen Beispielen verfeinert, die in angenehmer Kürze geschildert werden. Die Autoren beschränken sich auf das Wesentliche und ergehen sich nicht in unangebrachten theoretischen Ausführungen.
Das Buch ist für den praktischen Gebrauch in der Bau- und Immobilienwirtschaft gedacht und auch so geschrieben. Mit praktischen Schilderungen wird den Bedürfnissen der Leser nachgekommen. Es kann den praktisch Interessierten daher nur empfohlen werden und lässt hoffen, dass der Ansatz von Fairness und Kooperation auch auf andere Wirtschaftsbereiche übergeht.
Miras, Die neue Unternehmergesellschaft, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Mit dem Erlass des MoMiG ist der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung aus Wirtschaft und Wissenschaft nachgekommen und hat eine Lücke im Gesellschaftsrecht geschlossen: Flüchteten sich davor viele Gesellschaftsgründer zur englischen Limited, weil sie das zur Gründung einer GmbH nötige Kapital nicht aufbringen konnten, ist nun schon eine Gesellschaft mit einem Euro Startkapital möglich. Der Autor gibt in seiner praxisbezogenen Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch die neue Unternehmergesellschaft, das Verhältnis zur regulären GmbH und ergänzt dies durch einen praktischen Formularteil.
Formal glänzt der Titel durch eine für juristische Lektüre ungewohnt klare und leicht verständliche Sprache, logische Gliederungen und gut strukturierte Hervorhebungen. Die Lesbarkeit wird durch die Schrift in angenehmer Größe und angemessene Absätze erleichtert.
Inhaltlich wird zunächst das allgemein Wissenswerte, wie die Rechtsnatur der Gesellschaft oder ihr Verhältnis zur englischen Limited, dargestellt. Anschließend geht der Autor auf das in Bezug auf das Stammkapital zu Beachtende ein, wobei insbesondere das Verbot von Sacheinlagen zu beachten ist. Als weitere Besonderheiten dieser neuen Gesellschaftsform werden das Feld der Firmenbildung, die Thesaurierungsverpflichtung und die Behandlung des Falls der drohenden Zahlungsunfähigkeit beleuchtet.
Einer Darstellung der im MoMiG enthaltenen Neuerungen des allgemeinen GmbH-Rechts folgt eine zunächst detaillierte Bewertung der Praxiseignung der Unternehmergesellschaft und ein zusammenfassendes Urteil.
Den Schluss des Buches bildet ein besonders für Praktiker sehr nützlicher Formularteil, in dem Gründungsdokumente mit Wortlautvorschlag, der Übergang der Unternehmergesellschaft in eine GmbH und der notarielle Belehrungsvermerk erläutert sind.
Das Werk zeichnet sich durch eine erfreuliche Knappheit aus, ohne zu oberflächlich zu werden. Es ist ein guter Leitfaden von praktischer Relevanz und auch für interessierte Studenten geeignet, die ihre Kenntnisse im Gesellschaftsrecht vertiefen bzw. das neue Recht für Prüfungen lernen möchten.
An geeigneter Stelle wird die Theorie durch wohlformulierte Beispiele ergänzt, ausführliche Fußnoten vervollkommnen den durchwegs positiven Eindruck.
Lediglich der für ein Buch von 120 Seiten hohe Preis von 32 Euro vermögen diesen zu trüben. In allen anderen Hinsichten ist das Werk jedoch uneingeschränkt zu empfehlen.
Jung, Handelsrecht, 7. Auflage, C.H. Beck 2009
Handelsrecht von Peter Jung ist ein echtes Lehr- und Lernbuch. Auf ca. 330 Seiten bietet der Autor einerseits Darstellungen für Prüfungen während des Studiums und für das Examen, aber auch Erläuterungen, die an den Bedürfnissen von Praktikern orientiert sind.
Das Werk zeichnet sich insbesondere durch eine angenehme Lesbarkeit, viele bildliche Darstellungen und Veranschaulichungen und ein durchdachtes Konzept an Schemata, Zusammenfassungen und Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels aus, durch das die Memorierung erheblich erleichtert wird.
Eine logische Gliederung, hilfreiche Klausurhinweise und gut verständliche Beispielsfälle verstärken den positiven Eindruck noch. Die wichtigsten Begriffe sind außerdem hervorgehoben, so dass auch bei schnellem Überblättern eine kurze Wiederholung möglich ist.
Zu Beginn des Buches folgt einer kurzen Einführung die Darstellung der prüfungsrelevantesten Gebiete wie die Lehre vom Kaufmann, Firma, Hilfspersonen und Vertretung des Kaufmanns sowie die allgemeine Handelsgeschäftslehre. Der Autor geht hierbei besonders intensiv auf die Kaufmannseigenschaft und die Vertreterhaftung ein. Lediglich die Prüfungspunkte im Kapitel über die Lehre vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben hätten ausführlicher erläutert werden können, zumal dieser Komplex ganz besonders klausurverdächtig ist.
Besonderen praktischen Nutzen haben hingegen die Kapitel zur handelsrechtlichen Rechnungslegung oder dem Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft, in denen Rechtsanwendung und Pflichten der Parteien sehr anschaulich wiedergegeben werden. Zum Schluss gibt der Autor noch einen Einblick in das internationale Handelsrecht.
Die Darstellungen sind aufgrund der genannten benutzen Mittel und einem gut verständlichen Schreibstil für Studenten uneingeschränkt geeignet und empfehlenswert. Ergänzt werden die handelsrechtlichen Darstellungen mit sinnvollen Verweisen in das Gesellschaftsrecht und allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Rechts.
Zu beachten ist jedoch, dass das Buch in erster Linie zum Erlernen des Gebiets des Handelsrechts gedacht ist, und mangels ausführlicher Verweisungen wenig Stoff für Haus- und Seminararbeiten bietet.
Jungs Werk hinterlässt einen durchwegs positiven Eindruck. Der Autor orientiert sich an den Bedürfnissen seiner Leser und schreibt trotz umfangreicher Veranschaulichungen umfassend genug für das erfolgreiche Bestehen jeder Klausur.
Von Dr. Peter Gussone, Referent im Bundeskartellamt, Bonn
Neef, Kartellrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
In der aus allen Fachrichtungen bekannten Schwerpunktereihe des Verlages C.F. Müller (z.B. Pieroth/ Schlink, Grundrechte, oder Streinz, Europarecht) findet sich nunmehr auch ein Band zum Kartellrecht. Der Verfasser Andreas Neef ist wissenschaftlicher Assistent am Düsseldorfer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz. Dieser Hintergrund macht Hoffnung auf Praxis- und Prüfungsnähe, richtet sich das Buch doch in erster Linie an Studenten und Referendare, die sich im Rahmen der Ausbildung (erstmalig) mit dem Kartellrecht beschäftigen. Maßstab der Bewertung kann und soll damit nicht der Anspruch eines Emmerich mit seinem Standardausbildungswerk zum Kartellrecht sein. Vielmehr sollen die Bücher der Schwerpunktereihe in der Regel den schnellen Einstieg in eine neue Rechtsmaterie bzw. das schnelle Nachschlagen von Standardproblemen erleichtern.
Diesem Anspruch wird das Buch von Neef in vollem Umfang gerecht. Die zentralen Bereiche des materiellen europäischen und deutschen Kartellrechts – das Kartellverbot nach Art. 81 EG bzw. § 1 GWB, das Missbrauchsverbot nach Art. 82 EG bzw. § 19 GWG und die Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung bzw. den §§ 35 ff GWB – werden übersichtlich dargestellt. Ebenso finden sich Darstellung zum Verwaltungsverfahren der Kartellbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen.
Der Abschnitt zum Rechtsschutz erscheint ein wenig zu kurz geraten. Hier wird nur sehr rudimentär das Beschwerdeverfahren gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im Rahmen der deutschen Fusionskontrolle erklärt, ohne etwa den einstweiligen Rechtsschutz oder das Verfahren vor den europäischen Gerichten darzustellen.
Dem Praktiker wird auch auffallen, dass die Fachterminologie aus der Fusionskontrolle nicht durchgängig verwendet wird. Für Studium und Ausbildung reicht es wohl aber aus, wenn die entsprechenden Normen und ihr Anwendungsbereich genannt und erläutert werden.
Sehr gut gelungen erscheint die Einführung in das Kartellrecht. Dort findet man auf nur sieben Seiten den Grundansatz des Kartellrechts und die dahinter stehenden wettbewerblichen Theorien in der für ein Studienbuch notwendigen Kürze vortrefflich zusammengefasst – für den Einstieg ein völlig ausreichender Überblick. Nur wer sich vertieft mit den dogmatischen Hintergründen beschäftigen will, muss zu weiterführender Literatur greifen.
Im gesamten Text finden sich immer wieder eingerahmte, mit dem Wort „Hinweis“ kenntlich gemachte Stellen, die praktische Tipps für die Klausur enthalten. Dabei handelt es sich nicht um abstrakte dogmatische Ausführungen zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beispielweise in Literatur und Rechtsprechung, sondern um wirklich nützliche Hinweise zum Umgang mit Problemen in der Klausur. Man merkt an diesen Stellen, dass der Verfasser aus der Lehre kommt und offenbar über eigene Erfahrungen mit der Bearbeitung und Korrektur von kartellrechtlichen Klausuren verfügt. Dies zeigt sich auch bei der Darstellung der insgesamt sechs Beispielsfälle. Im Gutachtenstil wird schulmäßig der Prüfungsaufbau in einer Art und Weise dargestellt, wie er auch in der Klausur zu lösen wäre. Die Darstellung der Fälle und Lösungen ist allerdings ein wenig zu knapp geraten, um einen echten Klausurenkurs ersetzen zu können (ergänzend zu nutzen wäre deshalb z.B. das Buch von Hönn, Klausurenkurs im Wettbewerbs- und Kartellrecht in der gleichen Reihe). Um einen schnellen Überblick über die mit dem Fall verbundenen Probleme und über die Prüfungsreihenfolge der unterschiedlichen Tatbestände zu erhalten, eignen sich die Fälle von Neef aber gut.
Überhaupt ist die Darstellung in allen Teilen auf die notwendigen Inhalte beschränkt und sehr übersichtlich gestaltet. An Stellen, die eine vertiefte Auseinandersetzung rechtfertigen könnten, sind die Darstellung des Streitstandes, der weiterführenden Rechtsprechung oder der eigenen Stellungnahme des Autors mit kleinerer Schriftgröße textlich abgesetzt. Dem Leser bleibt es damit selbst überlassen, ob er an dieser Stelle vertiefter einsteigen möchte.
Wer schnell den Zugang zu den ausbildungsrelevanten Themenkreisen des Kartellrechts sucht, liegt mit dem Buch von Neef vollkommen richtig. Die Darstellung ist komprimiert, aber vollständig, und auf das Notwendige beschränkt. Sprache und Formatierung sind angenehm und erleichtern den schnellen Überblick über die wichtigen Stellen im Text. Insgesamt ist das Buch „Kartellrecht“ von Andreas Neef für die Zwecke des Studiums und des Referendariats zu empfehlen.
Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen
Finke / Ebert, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. Auflage, Deutscher Anwaltverlag 2008
Das Anwaltshandbuch von Finke und Ebert erschien 1994 in der ersten Auflage und wurde nun, auch anlässlich des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes, wieder aktualisiert. Es soll nicht nur Fachanwälten und Spezialisten Hilfe leisten, sondern auch Anwälten, die sich nicht täglich mit dem Familienrecht beschäftigen bzw. erste oder vertiefte Kenntnisse erwerben möchten.
Die Autoren wollen auf 1591 Seiten nicht nur einen Überblick über das Familienrecht geben, sondern darüber hinaus auch andere Rechtsgebiete berücksichtigen, mit denen in der anwaltlichen Berastungspraxis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Dies gilt zum Beispiel für das Steuerrecht, dessen Berührungspunkte zum Familienrecht auf 17 Seiten dargestellt werden. Im Scheidungsfall muss jeder sachbearbeitende Rechtsanwalt auch einkommensteuerliche Fragen und die steuerlichen Folgen des Versorgungsausgleichs überprüfen. Das Buch versucht in diesem Zusammenhang die wichtigsten Probleme und Tipps zu deren Bewältigung anzusprechen. Dabei werden wichtige Urteile zitiert und weiterbringende Vertiefungshinweise gegeben.
Darüber hinaus können natürlich auch dem Familienrecht nahe stehende Themen des Erbrechts in diesem Handbuch nicht unbehandelt bleiben. Die Autoren widmen dem Erbrecht knapp 100 Seiten. Von allgemeinen erbrechtlichen Erklärungen ausgehend arbeiten sie sich zu den hochkomplexen Problemen vor, deren Bewältigung manchem Berater große Schwierigkeiten bereiten kann. Auch spezielle Einzelfragen, wie etwa bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft, werden unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtslage einer Lösung zugeführt. Ferner findet auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf 30 Seiten angemessen Berücksichtigung. Hier spielt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mittlerweile eine bedeutsame Rolle in der Praxis. Die Bearbeiter geben diesbezüglich einen ausführlichen Überblick über die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte.
Die rechtlichen Beziehungen von Eltern zu ihren nichtehelichen Kindern werden am Ende dieses Abschnitts kurz angesprochen und auf § 4 des Buches verwiesen, wo die elterliche Sorge und das Umgangsrecht umfassend vermittelt werden. Dieser Teil des Buches ist sehr lesenswert. Dieses sensible Thema stellt sowohl den Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung vor fast unlösbare Aufgaben. Aus diesem Grund fällt es auch den Rechtsanwälten schwer, wie sie ihre Mandanten richtig beraten sollen. Hier ist nicht nur Feingefühl im Mandantengespräch gefordert, sondern eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Hinsichtlich des Sorgerechts erscheint es problematisch, dass der Vater selbst bei einem willkürlichen Verhalten der Mutter keine Möglichkeit hat, sein Elternrecht zu verwirklichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Regelung vor Kurzem als verfassungsgemäß angesehen und lediglich das Fehlen einer Übergangsregelung für Altfälle beanstandet. Dagegen kann das Umgangsrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nur ausgeschlossen werden, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Während früher die Gewährung von Umgangskontakten weitgehend in das Ermessen der Mutter des Kindes gelegt wurde, hat der Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob er bisher Kontakte zu seinem Kind gehabt hat oder mit der Mutter früher zusammengelebt hat, ein Umgangsrecht, welches nicht erst durch gerichtliche Entscheidung eingeräumt, sondern lediglich wie bei Eltern ehelicher Kinder gemäß § 1684 Abs. 3 BGB näher ausgestaltet wird. Die näheren Einzelheiten muss der Sachbearbeiter für jeden konkreten Einzelfall ermitteln, wobei er stets vor allem die Belange des Kindes, aber auch die des anderen Elternteils zu berücksichtigen hat.
Fallgestaltungen mit Auslandsbezug stellen heutzutage keine Seltenheit mehr dar. Folgerichtig wird den Lesern das Internationale Familienrecht auf knapp 70 Seiten näher gebracht. Ein hilfreicher Anhang dient der Erklärung wichtiger Begriffe des internationalen Familienrechts. Einen beträchtlichen Teil des Buches nimmt die Erörterung der Gebühren in Familiensachen ein. Der durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Gebührenrecht bekannte Experte Norbert Schneider hilft den Anwälten bzw. deren Gehilfen auf über 200 Seiten bei der in Familienangelegenheiten recht komplizierten Handhabung der Berechnung. Dies liegt vor allem daran, dass neben den allgemeinen Vorschriften zahlreiche spezielle Gebühren- und Streitwertregelungen anzuwenden sind. Die Beispielsberechnungen bieten eine große Hilfestellung.
Im letzten Abschnitt, § 14, werden dann noch grundlegende Fragen der im Familienrecht sehr bedeutsamen Vertragsgestaltung angesprochen. Wie bekommen die Mandanten Planungssicherheit? Wann ist ein Ehevertrag wirksam? Was müssen güterrechtliche Vereinbarungen beinhalten? Fragen wie diese müssen auf jeden konkreten Einzelfall übertragen werden, wobei die Antworten mitunter hochkomplex sind und deshalb auch Haftungsfallen für Anwälte darstellen. Wer sich intensiver mit der Vertragsgestaltung beschäftigen muss bzw. möchte, kann den Vertiefungshinweisen des Autors folgen oder muss sich ausführlicheren, speziellen Werken zur Vertragsgestaltung im Familienrecht, widmen.
Das Buch ist übersichtlich gestaltet. Im einführenden Teil befindet sich lediglich eine Inhaltsübersicht. Eine genaue Auflistung des Inhalts befindet sich dann unmittelbar vor dem jeweiligen Abschnitt. Das ausführliche Stichwortverzeichnis hilft bei der Suche nach bestimmten Einzelproblemen. Hervorgehobene Hinweise für die Praxis verdeutlichen dem Anwalt, auf was es im gerade zu bearbeitenden Sachverhalt ankommt.
Nicht nur der Spezialist oder Fachanwalt, der täglich mit Sachverhalten aus dem Familienrecht konfrontiert wird, kann Nutzen aus diesem Handbuch ziehen. Das Werk eignet sich ebenso sehr gut für Allgemeinanwälte, die nur hin und wieder Familiensachen bearbeiten. Der Preis in Höhe von 108 Euro ist durchaus angemessen und auch üblich für umfangreiche Handbücher dieser Art.
Boemke / Luke / Ulrici, Fallsammlung zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, 1. Auflage, Springer Verlag 2008
Bücher zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, speziell auch Fallsammlungen, gibt es bisher wenige. Die Autoren versuchen mit diesem Werk eine Lücke auf dem Lehrbuchmarkt zu schließen und eine Alternative zu den Angeboten der Repetitorien anzubieten. Die Neuerscheinung zielt darauf ab, den Lesern anhand von Fällen den Prüfungsstoff zum Koalitionsrecht, Betriebsverfassungsrecht und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren zu vermitteln. Dabei soll das 343 Seiten umfassende Buch Lehrbücher nicht ersetzen, sondern als Ergänzung zu diesen dienen. In derselben Verlagsreihe hat der Autor Boemke bereits eine Fallsammlung zum Pflichtfach Arbeitsrecht veröffentlicht.
Das Buch beginnt mit einer kurzen Einführung zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht. Darin werden sowohl die Anforderungen des ersten und zweiten Examens angesprochen als auch konkrete Hinweise zur Fallbearbeitung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Fälle aus dem Schwerpunktbereich Arbeitsrecht dadurch auszeichnen, dass sie sich an der Vielgestaltigkeit praktischer Fragestellungen orientieren und deshalb eine Vielzahl von Rechtsproblemen aus verschiedenen Teilbereichen des Arbeitsrechts miteinander verbinden. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, neben der genauen Lektüre der vielschichtigen Sachverhalte nach dem Grundsatz „Teile und Herrsche“ vorzugehen. Besonders hilfreich ist die Aufzählung der Klausurschwerpunkte aus dem Schwerpunktbereich. Diese verdeutlicht den kurz vor der Prüfung stehenden Kandidaten, in welchen Themenbereichen sie sich gezielt vorbereiten müssen und wo sie eventuell noch vorhandene Wissenslücken schließen müssen.
Herzstück des Buches sind dann die insgesamt 9 Klausuren mit Lösungen. Die Autoren versuchen den Lernenden das methodische Vorgehen zu vermitteln, mit dem es gelingen soll, auch Fälle mit unbekannten Rechtsproblemen in den Griff zu bekommen. Diese Fähigkeit ist auch notwendig, da durch das Zusammenspiel individualrechtlicher, kollektivrechtlicher und prozessualer Regelungen eine Vielzahl an sehr unterschiedlichen Fällen denkbar ist. Inhaltlich behandeln die Fälle vor allem Standardprobleme, zum Teil auch echte Klassiker des kollektiven Arbeitsrechts und des Arbeitsprozessrechts. Themen sind unter anderem das Recht der Koalitionen, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht, das Betriebsverfassungsrecht (Betriebsratswahl mit Anfechtung, Betriebsvereinbarung, Kündigungsrecht, Mitbestimmungsrecht etc.) und in mehreren Klausuren diverse Probleme des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Den Sachverhalten schließen sich zunächst Vorüberlegungen zu dem jeweiligen Fall an. Darin wird dem Klausurbearbeiter aufgezeigt, wie in dem konkreten Fall vorgegangen werden muss. Aufbauhinweise und klausurtaktische Erwägungen helfen dabei, Schritt für Schritt ein Gefühl für die von den Prüfern gestellten Anforderungen zu entwickeln. Die Lernenden erfahren auch, wie man durch die richtige Arbeit mit dem Gesetz zu vertretbaren Lösungen gelangen kann.
Im dritten und letzten Teil des Buches haben die Leser die Möglichkeit, das Gelernte mit Hilfe von Aufbauschemata zu wiederholen und zu vertiefen. Erfahrungsgemäß machen viele Studenten von dieser Lernvariante Gebrauch. Diese Schemata bieten gleichzeitig aber auch einen guten Überblick über die wichtigsten Prüfungskomplexe. Darüber hinaus enthalten sie Hinweise darauf, in welcher Klausur die jeweiligen Probleme auftauchen, so dass die korrekte Einordnung in die Fallbearbeitung ermöglicht wird.
Das Buch ist lesefreundlich gestaltet. Der Fließtext ist aufgrund vieler Absätze und dem richtigen Einsatz von Fettdruck angenehm zu lesen. Darüber hinaus befinden sich am Rand Kurzbeschreibungen bzw. Schlagwörter über den in dem jeweiligen Absatz abgehandelten Inhalt. Die Fallübersicht enthält Hinweise über die in jeder Klausur behandelten Themen. Ferner hilft auch das Stichwortverzeichnis bei der Suche nach bestimmten Einzelproblemen.
Studenten und Referendare, die sich auf die Prüfung im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht vorbereiten müssen, haben mit diesem Werk die Möglichkeit, die Umsetzung ihres angeeigneten theoretischen Wissens in die Fallbearbeitung zu üben. Diese Fallsammlung stellt in Anbetracht des fairen Preises in Höhe von 19,95 Euro eine Alternative zu den relativ teuren Angeboten mancher Repetitorien dar. In Kombination mit einem geeigneten Lehrbuch, der intensiven Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext und der Kenntnis aktueller, einschlägiger Rechtsprechung sollte eine gewissenhafte und erfolgreiche Vorbereitung auf das Examen möglich sein.
Hütte / Helbron, Sachenrecht I – Mobiliarsachenrecht, sowie
Schmidt, Sachenrecht II – Immobiliarsachenrecht und Kreditsicherungsrecht,
jeweils 4. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008
Seit einigen Jahren erfreuen sich die Studienbücher des Rolf-Schmidt-Verlags großer Beliebtheit. Das Verlagsangebot wurde im Laufe der Zeit ständig ausgebaut, so dass mittlerweile Lehrbücher zu den meisten examensrelevanten Rechtsgebieten zur Verfügung stehen. Die beiden zu besprechenden Bücher wollen das für das Examen erforderliche Wissen zum Sachenrecht und zum Kreditsicherungsrecht vermitteln.
Wie bei manchen anderen Abhandlungen zum Sachenrecht auch, werden in dieser Reihe das Mobiliarsachenrecht (340 Seiten) und das Immobiliarsachenrecht (304 Seiten) in zwei getrennten Bänden dargestellt. Die Schwerpunktsetzung soll der Bedeutung der behandelten Themen in Prüfungen entsprechen. Dazu gehört z.B. im ersten Band der Herausgabeanspruch gemäß § 985, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der (gutgläubige) Erwerb des Eigentums gemäß §§ 929 ff., der Schutz des Besitzes gemäß §§ 861, 1007 und das Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. Im zweiten Band werden dann etwa das Grundeigentum, insbesondere die Übertragung, die beschränkt dinglichen Rechte (Hypothek, Grundschuld und Dienstbarkeiten, wie Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit und Nießbrauch), Reallast und dingliches Vorkaufsrecht, die grundstücksgleichen Rechte, das Wohnungseigentum und die Vormerkung behandelt. Als weiteres Kreditsicherungsrecht wird außer den Grundpfandrechten auch noch die Bürgschaft in Band II vorgestellt (neu in dieser Auflage), während die Sicherungsübereignung und der Eigentumsvorbehalt in Band I besprochen werden.
Band I beginnt mit einer kurzen Einführung mit einem Überblick über den Gegenstand des Sachenrechts, dessen Systematik und Rechtsquellen. Danach lernt der Leser die dinglichen Rechte und Ansprüche kennen. Diesem Teil sollte der Lernende ebenso große Aufmerksamkeit schenken wie den Prinzipien des Sachenrechts, deren Bedeutung von Studenten häufig unterschätzt wird, obwohl deren Kenntnis unabdingbar ist und mit deren Hilfe in Klausuren sehr oft vertretbar argumentiert werden kann. Im zweiten Kapitel werden die Regelungen über den Begriff der Sache, die §§ 90 bis 103 BGB, thematisiert, bevor im dritten Kapitel die wichtigen Ausführungen zum Besitz folgen. Die Funktionen und Arten des Besitzes, Besitzerwerb und Besitzverlust werden ausführlich erörtert. Auch die bedeutenden Vorschriften zum Besitzschutz kommen nicht zu kurz, sondern werden aufgrund ihrer hohen Prüfungsrelevanz auf knapp 30 Seiten dargestellt. Die folgenden Kapitel widmen sich in angemessenem Umfang dem Eigentum an beweglichen Sachen, dessen rechtsgeschäftlichem und gesetzlichem Erwerb. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Ausführungen zum Eigentumsschutz entgegengebracht werden, bei denen schon ein Verständnis für sachenrechtliche Zusammenhänge erforderlich ist. Vor allem das sichere Beherrschen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist Examenskandidaten anzuraten. Diese komplexe Materie mit seinen schwierigen Abgrenzungen zu anderen Anspruchsgrundlagen ist Gegenstand vieler Klausuren und wird auf über 30 Seiten erörtert. Ebenfalls von enormer Bedeutung ist der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die Parallelen zu den oft vorkommenden Nachbarschaftsstreitigkeiten herauszuarbeiten, die im zweiten Band (RN 89 ff.) vermittelt werden. Den in den Fußnoten angegebenen Nachweisen auf einschlägige Rechtsprechung sollte nachgegangen werden, um diese bei Prüfern beliebte Thematik zu vertiefen. Gerade aufgrund der zahlreichen aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen ist diesbezüglich von einer hohen Examensrelevanz auszugehen. Darüber hinaus sollte sich der Lernende intensiv mit dem Anwartschaftsrecht und den dazugehörigen verschiedenen Arten des Eigentumsvorbehalts auseinandersetzen, deren große Bedeutung mit einer verständlichen Behandlung ausreichend Rechnung getragen wird. Ferner überzeugt die kurze, aber prägnante Erörterung zur Sicherungsübereignung im Anschluss daran.
In Band II bekommt das Immobiliarsachenrecht aufgrund seiner hohen Prüfungstauglichkeit einen entsprechend großen Platz eingeräumt. Ganz wichtig und im Liegenschaftsrecht im Vordergrund stehend sind die Grundpfandrechte. Nicht nur in der Praxis spielt die Grundschuld eine große Rolle. Die Abgrenzung zur Hypothek, Erst- und Zweiterwerb wie etwa auch die richtige Einordnung von Gegenrechten müssen Examenskandidaten beherrschen. Die sonstigen Sachenrechte werden zumindest kurz abgehandelt, da diese durchaus auch mal in (mündlichen) Prüfungen abgefragt werden können. Die neu aufgenommene Darstellung des Bürgschaftsrechts ist zwar für ein Lehrbuch des Sachenrechts unüblich, kann aber im Zusammenhang mit den anderen, oben genannten Kreditsicherungsinstituten nicht allzu sehr überraschen. Im Übrigen passt an dieser Stelle auch, dass dem Zusammentreffen von Bürgschaft und dinglicher Sicherheit, insbesondere der Hypothek, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Die beiden Bücher präsentieren das Sachenrecht in attraktivem Gewand. Den Lesern wird es nicht schwer fallen, am Ball zu bleiben: zur Veranschaulichung und Konkretisierung dienen Zusammenfassungen, Lerndefinitionen und Klausurhinweise. Sehr beliebt bei vielen Lesern sind die Übersichten und Anspruchsschemata, die ideal als Checkliste zur kurzen Wiederholung eingesetzt werden können. Anhand von zahlreichen Beispielen und kleineren Fällen wird dem Leser eine sehr gute Möglichkeit geboten, den Stoff zu durchdringen. Darüber hinaus helfen die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten bei der Recherche nach geeigneter Ausbildungsliteratur weiter. Insbesondere bei Hausarbeiten sorgen die Nachweise der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Arbeitserleichterung.
Fazit: die Studienbücher stellen eine gute Alternative zu den Klassikern wie etwa der Lehrbücher von Wolf oder Prütting dar. Viele Lernende wird vor allem die lesefreundliche Gestaltung erfreuen, die sämtlichen Exemplaren der Rolf-Schmidt-Serie gemeinsam ist. Der Preis von jeweils 19,80 Euro fällt gegenüber vergleichbaren Werken nicht aus dem Rahmen.
Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 33. Auflage, C.H. Beck Verlag 2008
Das in der bewährten Verlagsreihe „Grundrisse des Rechts“ erscheinende Werk wurde von Brox begründet und seit der 25. Auflage von Walker fortgeführt. Das Lehrbuch kann als absolutes Standardwerk der juristischen Ausbildungsliteratur bezeichnet werden. Es erscheint praktisch jedes Jahr in Neuauflage und berücksichtigt damit stets aktuellste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Das Besondere Schuldrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen sich die Studenten bereits von Beginn ihres Studiums an beschäftigen müssen. Zu diesem Zeitpunkt fällt es den Lernenden noch sehr schwer, sich für oder gegen bestimmte Lehrbücher zu entscheiden. Aus diesem Grund werden oft die Empfehlungen der Dozenten beim Bücherkauf berücksichtigt. Nicht wenige Lehrkörper empfehlen die Bücher von Brox, der nicht nur ein Buch zum Besonderen Schuldrecht veröffentlicht hat, sondern darüber hinaus unter anderem auch noch Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des BGB, zum Allgemeinen Schuldrecht und eines zum „Grundwissen des Bürgerlichen Rechts“. Während viele Werke zum Besonderen Schuldrecht in mehrere Bände aufgeteilt sind, z.B. in vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, oder gar in einzelne Abhandlungen etwa zum Bereicherungsrecht oder zum Deliktsrecht, beinhaltet das 659-seitige Buch von Brox / Walker eine umfassende Darstellung des Schuldrecht BT.
Im Rahmen der vertraglichen Schuldverhältnisse werden auf der einen Seite die bekanntesten Vertragstypen wie Kauf-, Werk- und Mietvertrag behandelt. Auf der anderen Seite wird auch anderen, in Praxis und Examen ebenfalls durchaus bedeutsamen Vertragstypen angemessen Platz eingeräumt. Zu nennen sind etwa Leasing und Maklervertrag. Gerade solche, weniger geläufige Rechtsbereiche, werden spätestens in der Fortgeschrittenenübung gerne in Klausuren abgefragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten die Studenten sich auch mit dem durch die Schuldrechtsreform stark an Bedeutung gewonnenen Verbraucherschutzrecht befassen. Dieses stellt kein eigenes, in sich geschlossenes Rechtsgebiet dar, sondern übt Einfluss auf viele Bereiche des Schuldrechts aus. Die Autoren haben dem ausreichend Rechnung getragen, indem sie an entscheidenden Stellen stets auf die Verbraucherrechte hinweisen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die jüngeren Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingegangen, wie zum Beispiel zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 7, RN 9 f.) oder zum Nutzungsersatz bei der Nachlieferung (§ 4, RN 42). Die Behandlung aktuellster Entwicklungen stellt eine besonders hervorzuhebende Stärke dieses Buches dar, da gerade neuere Gerichtsentscheidungen häufig Gegenstand vieler Prüfungen sind. Erwähnenswert ist auch die Einarbeitung einer Entscheidung des BGH zum Mietrecht, die in § 11, RN 4 angesprochen wird: eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses - unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen und vom Zustand der Wohnung beim Auszug - renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Auch die gesetzlichen Schuldverhältnisse kommen auf über 200 Seiten nicht zu kurz. Sowohl die Geschäftsführung ohne Auftrag, als auch das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen werden in angemessenem Umfang vermittelt und damit deren große Bedeutung für das Examen ausreichend berücksichtigt.
Für das leichtere Einprägen des neuen oder zu wiederholenden Stoffes sorgen Aufbauschemata, die das Lernen und Behalten des Stoffes erleichtern. Darüber hinaus helfen zahlreiche Fälle bei der Vorbereitung auf die Fallbearbeitung in den Prüfungen. Für die an manchen Stellen erforderliche Stoffvertiefung, z.B. im Rahmen von Hausarbeiten, werden zahlreiche Hinweise gegeben. Das ausführliche Stichwortverzeichnis hilft bei der gezielten Suche nach Einzelproblemen.
Man hat den Eindruck, dass dieses Lehrbuch im Laufe der Zeit stets weitergereift ist. Insbesondere die verständliche Sprache ist angesichts der Zielgruppe junger Studenten erwähnenswert. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Vergleich zu anderen Lehrbüchern des Besonderen Schuldrechts fast unschlagbar. Die 15,90 Euro rentieren sich auf jeden Fall.
Von Stud.iur. Patrick Leimig, Würzburg
Otto, Arbeitsrecht, 4. Auflage, de Gruyter Lehrbuch
Das Buch „Arbeitsrecht“ von Hansjörg Otto referiert nicht nur die Grundlagen und Grundzüge des Arbeitsrechts, sondern diskutiert auch diese, sodass das Buch über eine vordergründige Einführung in das Rechtsgebiet Arbeitsrecht hinausgeht. Besonders geeignet ist es für Studierende der Rechtswissenschaft wegen der typischen Prüfungsanforderungen im Pflichtfach Arbeitsrecht. Wegen der klaren inhaltlichen Struktur und der Information auch über Entwicklung und Hintergründe des Arbeitsrechts ist das Lehrbuch aber ebenso für Studierende anderer Fachrichtungen mit dem Wahlfach Arbeitsrecht geeignet. Der Zugang zu Einzelfragen wird durch eine ausführliche Gliederung, den Fettdruck wichtiger Begriffe und ein gutes Sachverzeichnis erleichtert.
Die 4. Auflage berücksichtigt nun die Änderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und die neue Rechtsprechung, wie etwa die gravierende Kontrolle Allgemeiner Arbeitsbedingungen als Folge der Schuldrechtsmodernisierung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ferner wurde die Kündigungsschutzklage, den Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien und dem Betriebsübergang größerer Raum verschafft. Das Buch wurde insgesamt strukturierter und studentenfreundlicher.
Der erste der drei Abschnitte des Buches bereitet einen durchsichtigen Einstieg in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts, indem er dessen wichtigste Grundstrukturen darstellt. Im zweiten Teil des Buches wird das Individualarbeitsrecht dargestellt, und dabei werden die grundlegenden Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch berücksichtigt. Der letzte Teil des Buches beschäftigt sich mit dem Kollektivarbeitsrecht, also mit Koalitions-, Tarifvertrags-, Arbeitskampfs- und Betriebsverfassungsrecht.
Die Abschnitte untergliedern sich auf insgesamt 12 Unterkapitel, die eine klare, strukturierte Untergliederung besitzen. Der übersichtliche Fließtext wird von recht vielen Hervorhebungen gesäumt, Fußnoten gibt es in diesem Lehrbuch zahlreiche. Auf den 435 Seiten werden allerdings nur selten hilfreiche Übersichten und Schemata angeboten, die dem Leser ein besseres Verständnis ermöglichen würden. Dennoch ist dies durch die gute Strukturierung der Kapitel und der unkomplizierten Ausdrucksweise des Autors nicht weiter schlimm. Aufgrund der Unkompliziertheit ist das Buch von Otto aber besonders gut geeignet für einen ersten Einstieg in die arbeitsrechtliche Materie.
Zusammenfassend gesagt, macht das Buch von Otto einen sehr ordentlichen Eindruck. Es ist zwar mit einem Preis von fast 30,- Euro nicht preiswert, dennoch lohnt sich eine Anschaffung.
Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg
Kaser / Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Kurz-Lehrbuch „Römisches Privatrecht“ von Max Kaser und Rolf Knütel ist mittlerweile schon in der 19. Auflage erschienen und hat sich somit bisher als gut bewährt erwiesen. Das römische Privatrecht hat die europäische Rechtsordnung und vor allem auch das deutsche Privatrecht in weiten Teilen mit beeinflusst und ist daher auch heute noch für das bessere Verständnis unseres Rechtssystems von Bedeutung. Die beiden Autoren versuchen auf gut 400 Seiten dem Leser die Grundprinzipen des römischen Rechts näher zu bringen und zeigen immer wieder Parallelen zu der heutigen Rechtsentwicklung auf, z.B. indem sie auf Paragraphen oder Definitionen aus dem BGB oder sonstigen Gesetzesbüchern Bezug nehmen. Dies hilft die Grundzüge des Zivilrechts besser einordnen und verstehen zu können.
Das Lehrbuch ist insgesamt in 7 Abschnitte unterteilt. Zu Beginn werden erst einmal die Grundlagen und Grundbegriffe des Rechts erläutert, daraufhin das Personenrecht, das Sachenrecht, das Obligationsrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Zuletzt wird noch eine Einführung in das Zivilprozessrecht gegeben. Abgedeckt werden somit alle großen Bereiche des Zivilrechts.
Das ganze ist in einen schlichten, präzisen Sprachstil gekleidet, der für den Leser gut verständlich ist. Schwierigkeiten könnte das Buch jedoch Studenten bereiten, die absolut keine Lateinkenntnisse haben, da die Autoren sich gerne lateinischer Fachbegriffe bedienen. Zwar werden diese Begriffe meist im Text erläutert, man kann aber kaum von einem Leser erwarten sich jegliche lateinischen Wörter einzuprägen. Auch finden sich zu den sich im Anhang befindenden lateinischen Rechtsregeln leider keine Übersetzungen.
Besser gelungen sind deswegen die Stellen, in denen die Autoren auf originale Fundstellen verweisen. Denn hier befindet sich in einer Spalte neben dem lateinischen Text eine deutsche Übersetzung, so dass der Leser die Möglichkeit hat sich zwischen den beiden Varianten entscheiden zu können. Die Verweise auf originale Fundstellen und Quellen und das Aufzeigen der wichtigsten von ihnen machen einen großen Teil des Buches aus und ermöglichen dem Leser wirklich tiefe Einblicke in das römische Rechtsverständnis und sind daher als sehr positiv zu bewerten.
Zu Beginn und am Ende eines jeden Kapitels befinden sich zahlreiche vertiefende Literaturhinweise für die Leser, denen das Kurz-Lehrbuch zu knapp sein sollte. Zusätzlich haben die Autoren in ihrem Fließtext zahlreiche durch kleinere Schrift abgehobene, den Stoff vertiefende Hinweise eingebaut. Dies ermöglicht dem Leser das Wesentliche besser herausfiltern oder sich bei Interesse tiefere Einblicke verschaffen zu können. Die Autoren versuchen insgesamt durch Variationen im Schriftbild, viele Absätze, Untergliederungen und gelegentliche Aufteilung in Spalten Übersichtlichkeit zu erzeugen und dem Leser so die Aufnahme des Stoffes zu erleichtern. Andererseits ist anzumerken, dass es kaum Beispielsfälle in dem Buch gibt und sich dieses eher auf eine abstrakte Darstellungsweise beschränkt.
Aufgrund der verständlichen Sprache, der vielen Quellen, der Kompaktheit des Stoffes und der Übersichtlichkeit ist das Buch für einen ersten Einblick in die Materie des römischen Privatrechts hervorragend geeignet, vorausgesetzt man verfügt über Lateinkenntnisse oder scheut sich nicht davor ggf. auf ein Wörterbuch zurückzugreifen.
Von Stud.iur. Sebastian Schechinger, München
Gursky, 20 Probleme aus dem Sachenrecht ohne Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, 7. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
In einer frischen, modernen Aufmachung präsentieren sich die „20 Probleme aus dem Sachenrecht“ mittlerweile in der siebten Auflage. Aus der großen Anzahl von sachenrechtlicher Lehrliteratur sticht das Werk Gurskys hervor, ist es doch weder ein klassisches Lehrbuch, noch ein Kommentar. Vielmehr werden auf den nicht ganz 120 Seiten des Buches allein einige besonders ausgewählte Schwerpunkte, in Form von klausurtypischen Problemstellungen, abgehandelt. Erfasst sind sowohl das Immobiliar- als auch das Mobiliarsachenrecht. Der Behandlung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist ein eigener Band gewidmet, der in der gleichen Reihe „Klausurprobleme“ des Carl Heymanns Verlags erscheint.
Die Erläuterung des Stoffs erfolgt, Problem für Problem, stets nach gleichem Schema. Nach Schilderung eines Fallbeispiels erfolgt ein Problemaufriss mit grundlegenden rechtlichen Überlegungen. Der Leser erlangt dadurch einen Blick auf die entscheidenden Fragestellungen und wird so befähigt, im Folgenden streitige und unstreitige Gesichtspunkte voneinander zu trennen. Es folgen nun zu den streitigen Gesichtspunkten verschiedene Theorien und Lösungsansätze. Hierbei werden, teils sehr umfangreich, jeweils die unterstützenden Argumente dargestellt; die Vertreter der jeweiligen Ansichten werden genannt. Den Abschluss bilden eine Rückkehr zum Ausgangsbeispiel und eine Darstellung, wie sich die jeweiligen Theorien auf die Falllösung auswirken.
Auf diese Weise werden akademische Klassiker, wie etwa die Reichweite einer Vormerkung (1. Problem), die Frage eines gutgläubigen Erwerbs von einem Minderjährigen der eine fremde Sache veräußert, (7. Problem) oder die Problematik des Herstellers kraft Parteiwillens in § 950 BGB (11. Problem), behandelt. Das letzte Problem 20 ist dem bekannten „Wettlauf der Sicherungsgeber“ gewidmet.
Das Werk besticht durch seine unbedingte Übersichtlichkeit und Klarheit. Die Gliederung der Problembehandlung wird konsequent im ganzen Buch durchgehalten. Dies macht es für den Lernenden sehr angenehm, der so Problem für Problem schematisch durcharbeiten kann. Bewusst nicht abgenommen, so der Verfasser im Vorwort, wird dem studentischen Leser dagegen die Fülle der Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen und eine eigene Stellungsnahme zu entwickeln. Erfreulich sind auch die jeweils sehr anschaulich und auf das Notwendige reduzierten Fallbeispiele, die ein gutes Nachvollziehen ermöglichen. Dies ist dann auch ein entscheidender Vorteil zum klassischen Lehrbuch, welches in der Flut von Informationen prägnante Beispiele manchmal vermissen lässt. Für jemanden, der klausurenorientiert bekannte Probleme vertiefen möchte, ist dieses Werk also unbedingt geeignet.
Daneben empfiehlt sich das Buch aber mindestens ebenso für jene, die zur Abfassung von Seminar- oder Hausarbeiten eine präzise Problemdarstellung suchen und Literaturhinweise benötigen. Hier ist das Werk ein wahrer Schatz. Jeweils nach Darstellung einer Theorie erfolgt ein umfangreiches Verzeichnis von Literaturstellen. Wer also Fundstellen effizient recherchieren möchte, bekommt sie hier auf dem Silbertablett präsentiert.
Die „20 Probleme aus dem Sachenrecht“ können sicherlich ein Lehrbuch, welches den Stoff vollumfänglich und im großen Zusammenhang behandelt, nicht ersetzen. Ganz sicher aber werden sie für den Lernenden eine große Hilfe sein, möchte er klausurorientiert Klassiker des Sachenrechts vertiefen und wiederholen. Insofern eignet sich das Werk besonders auch für den, der bereits sachenrechtliche Kenntnisse hat, aber wichtige Probleme wiederholen will. Daneben ist das Buch, wegen seiner schematischen Literaturhinweise, vor allem für die Anfertigung schriftlicher Arbeiten eine unschätzbare Hilfe. Es ist daher für diese Gruppen uneingeschränkt zu empfehlen.
Von Ref.iur. Claudia Schmidt, Kaiserslautern
Jakobs, Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Nach fast sieben Jahren erscheint das Werk des Professors für Betriebswirtschaftslehre und Steuerrecht Otto H. Jakobs in der nunmehr 4.Auflage. Die zahlreichen Gesetzesänderungen wurden zum Anlass genommen, um das Buch umfassend zu überarbeiten. So wurden sowohl die Unternehmensteuerreform 2008, das Jahressteuergesetz 2008 und die wichtigsten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass bei Redaktionsschluss noch kein verabschiedetes Erbschaftsteuergesetz vorlag, wurden die Grundsätze, die sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergaben, und die vorliegenden Gesetzesentwürfe mit ihren entscheidungserheblichen Aspekten eingearbeitet.
Ziel dieses Buches ist es, die Einflussgrößen herauszuarbeiten, die bei der Bestimmung der geeigneten Unternehmensrechtsform Bedeutung gewinnen. Für bereits bestehende Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsform sollen Gestaltungsalternativen aufgezeigt werden. Dabei machen es die sich ständig ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen unmöglich, bestimmte Rechtsformen stets besser oder schlechter zu beurteilen. Vielmehr bedarf es einer Beurteilung des Einzelfalls.
Der erste Teil des Werkes befasst sich mit den Grundtatbeständen der Rechtsformentscheidung und der Besteuerung. Es erfolgt eine Abgrenzung zwischen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, wobei zusätzlich die Mischformen GmbH&Co KG und die Betriebsaufspaltung besprochen und in das Steuersystem einsortiert werden. Auch gesellschaftsrechtliche Fragen, wie zum Beispiel Gesellschafterwechsel oder Vertretung der Gesellschaft, wurden berücksichtigt. Die Bearbeiter sehen grundsätzliche Probleme in der Unternehmensbesteuerung, die auf das duale System, also auf die unterschiedliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen, zurückzuführen ist. Daher endet der erste Teil des Buches mit Reformvorschlägen.
Der Besteuerung der Geschäftsvorgänge, die von der Rechtsform des Unternehmens abhängt, ist der zweite Teil des Buches gewidmet. Dabei wird sowohl auf die laufenden als auch die aperiodischen Besteuerungstatbestände eingegangen. Den Schwerpunkt bildet hier die Untersuchung der steuerlichen Folgen bei der Gründung, Liquidation, Veräußerung und Umwandlung eines Unternehmens. Auch Sonderformen wie die Betriebsaufspaltung, die stille Gesellschaft und die Besonderheiten bei familiärer Verbundenheit der Unternehmensbeteiligten sind Teil der Betrachtung.
Der dritte Teil des Buches behandelt die Steuerplanung und Rechtsformentscheidung. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse werden in Form von zehn Thesen Gestaltungsempfehlungen für die steuerlich vorteilhafte Rechtsform gegeben. Die Analyse wird in vier Schritten durchgeführt: zunächst werden die Einflussfaktoren aus steuerlicher Sicht aufgelistet. Danach werden die Auswirkungen analysiert, die sich ergeben, wenn Familienangehörige beteiligt sind. Auf die Miteinbeziehung der aperiodischen Geschäftsvorgänge folgt am Ende eine zusammenfassende Gestaltungsempfehlung.
Das Buch überzeugt durch seinen guten und verständlichen Schreibstil. Die Übersichtlichkeit wird durch zahlreiche Abbildungen und Tabellen verbessert.
Die Bearbeiter richten sich mit ihrem Werk vorwiegend an Steuerexperten, da neben der Darstellung von Grundtatbeständen auch auf komplexe Detailprobleme eingegangen wird. Aufgrund der Reformüberlegungen wenden sich die Bearbeiter vor allem auch an die Wissenschaft, Gesetzgebung, Finanzverwaltung und an die Rechtsprechung. Für Jurastudenten mit dem Schwerpunkt Steuerrecht ist das Buch aufgrund seines Umfangs (860 Seiten) und aufgrund der Tiefgründigkeit eher ein Nachschlagewerk, um einzelne Problemkreise vertieft nachzulesen. Auch für Seminararbeiten ist das Werk mit seinen Zahlreichen Fußnoten und Verweisungen sehr zu empfehlen.