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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2003

Thema April, Teil 1: Schuldrecht - Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)

Mittlerweile ist es mehr als ein Jahr her, dass die deutschen Juristen mit der Umgestaltung des deutschen Schuldrechts konfrontiert wurden. Die Universitäten bemühen sich redlich, den Studenten schnellstmöglich die Umstellung beizubringen, ebenso wie die Repetitoren und Seminaranbieter. Manch einer braucht aber dennoch, nicht nur, weil er sich etwa beruflich weiterhin auch mit dem alten Schuldrecht beschäftigen muss, eine schriftliche Übersicht. Diesen Vergleich zwischen alt und neu im Schuldrecht braucht jeder Jurist. Es gibt diverse Werke, die für das neue Recht fit machen wollen, zum Teil nur speziell zum neuen Schuldrecht, zum Teil als Lehrbuch mit integriertem neuen Recht, zum Teil aber auch unter einem bisher nicht so bekannten Blickwinkel. Zu diesem so wichtigen, da neuen Thema sollen im Folgenden mehrere Bücher vorgestellt werden.


Westermann, Das Schuldrecht 2002, Boorberg 2002
Abbildung des Buchtitels
Die Bearbeiter dieses Lehrbuches stammen sowohl aus dem universitären Bereich wie aus
der gerichtlichen Praxis. Das Werk bietet zu Beginn nur ein knappes Inhaltsverzeichnis, jedoch eine übersichtliche Gliederung zu jedem Sachgebiet, so dass man mittelbar auch nur zu Spezialgebieten nachschlagen kann. Die Lektüre ist aber durch den dichten Textfluss in den Kapiteln trotz Verwendung von Fettdruck etwas schwer zu verdauen. Schemata oder Graphiken wären da hilfreich gewesen. Erfreulich ist der Verzicht auf breite Darstellung der alten Rechtslage. Für Referendare von Vorteil ist die ausführliche Behandlung des Verjährungsrechts. Das Fehlen der Behandlung des neuen Mietrechts ist schade. Dagegen ist es gerade für Praktiker von Bedeutung, dass der Verbrauchsgüterkauf nicht nur untergeordnet behandelt wird. Ebenfalls sehr hilfreich ist das Kapitel zum Verbraucherkreditgeschäft, wobei man sich jedoch fragt, warum man nicht der Vollständigkeit halber noch Abschnitte zum Haustürwiderruf und Fernabsatzgeschäft behandelt hat. Insgesamt hat man mit diesem Buch eine hilfreiche Unter-

stützung zur Erfassung der neuen Rechtslage.


Schlechtriem, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Auflage, und Besonderer Teil,
6. Auflage, Mohr 2003
Abbildung des Buchtitels
Die beiden Lehrbücher werden von Studenten meist zu den ersten Hausarbeiten „entdeckt“, wenn man neben den vermeintlichen Standardwerken noch weitere Literatur angeben muss, um seiner Arbeit den Anstrich von Wissenschaftlichkeit und Ausgewogenheit zu geben. Dabei sind beide Werke ein idealer Start in die vertiefte Beschäftigung mit dem Schuldrecht, nicht nur, weil sie im Gegensatz zu anderen Werken bereits das neue Schadensrecht integriert haben. Das "Allgemeine Schuldrecht" bietet zunächst die zum Verstehen des Schuldrechts lebenswichtige Einführung zu wesentlichen Prinzipien der Obligationen - wie etwa Vertragsfreiheit oder Treu und Glaube - und ihrer Entstehung aus Vertrag und Gesetz. Gleich danach, und das ist besonders wichtig, wird darauf abgestellt, was denn aus einem schuldrechtlichen Anspruch resultieren kann, nämlich eine Leistungspflicht oder die Pflicht zum Schadensersatz. Die für ein Lehrbuch standardmäßig zu erwartenden Elemente wie Erlöschen des Schuldverhältnisses, AGB, Pflichtverletzungen und
ihre Folgen sowie Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sind auch alle zu finden, manchmal Abbildung des Buchtitels
nicht in dem Zusammenhang, in dem man sie typischerweise gesucht hätte, aber jedesmal passend und in der Systematik des Buches kohärent. So wird man gleich mit der Frage
„Was soll eigentlich am Ende stehen?“ durch das allgemeine Schuldrecht geführt und kann danach die Besonderheiten dieses Rechtsgebietes in Angriff nehmen.
Im „Besonderen Schuldrecht“ konnten sogar noch die Neuerungen des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes aufgenommen werden, ein weiterer Nachweis von Aktualität. Naturgemäß das größte Kapitel nimmt das Kaufrecht für sich in Anspruch, viel wichtiger ist jedoch für den Studenten, der sich einen Überblick vor der eventuellen Vertiefung spezifischer Sachgebiete verschaffen möchte, dass nahezu alle besonderen Schuldverhältnisse, auch die gesetzlichen wie GoA und ungerechtfertigte Bereicherung oder Deliktshaftung, zumindest kurz angesprochen werden. Die Ausführlichkeit einiger Kapitel über Darlehen, Dienstvertrag und BGB-Gesellschaft dürften in manchem Bundesland schon für eine grundlegende theoretische Vorbereitung für das Examen genügen. Leider verzichtet der Autor jedoch auf graphische Elemente oder Prüfungsübersichten sowie – notgedrungen angesichts des generellen Themas – auf ausführliche Beispielsfälle, so dass man als „normal fleißiger“ Student wohl nicht nur mit diesen Büchern auskommen dürfte. Man merkt beim Lesen dem Autor aber die langjährige Erfahrung aus Forschung und Lehre an und macht mit dem Studium dieser beiden Lehrbücher alles, nur keinen Fehler.


Laws, Neue Zivilrechtspraxis: Schnelleinstieg in die Schuldrechtsreform,
Otto Schmidt 2002
Abbildung des Buchtitels
Dieses Buch ist ein erstaunlich kurzes Werk über die relevanten Neuerungen im Zivilrecht durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und es versucht auch gar nicht den Anschein zu erwecken, dass dem nicht so sei. Offensichtlich ist das Werk, verfasst von einer Richterin, für Praktiker gedacht, die sich nur mit wenig Zeit den Neuerungen widmen können und die, ähnlich wie die Autorin über Ihre Situation im Vorwort schreibt, keinen ausreichenden schriftlichen Überblick über die Neuregelungen hatten. Allerdings ist bei einem Umfang von gerade einmal 134 Seiten schon fragwürdig, warum es einer mehr als 40-seitigen Synopse über die geänderten Vorschriften bedarf, die man als Schönfelder-Benutzer schon in den Händen hatte. Ebenfalls merkwürdig ist, dass vielfach nur der neue Gesetzeswortlaut in Text gefasst wurde, ohne dass weitere Erläuterungen dazu erfolgen würden. Die Aufbauschemata zu §§ 280 ff. BGB ohne weitere Differenzierungen und teilweise Erläuterungen, welche jedoch zwangsläufig auftauchende Fragen offen lassen, sind tatsächlich auch nur zur ersten Überblicksverschaffung geeignet. Gelungen sind jedoch die bei den entsprechenden Themengebieten eingefügten Problembesprechungen zu praktischen Fallgestaltungen.


Haas, Das neue Schuldrecht, Beck 2002Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk könnte den Anschein haben, für Studenten nicht die erste Wahl bei der Einarbeitung in das Schuldrecht zu sein. Immerhin haben hauptsächlich Praktiker an den Inhalten mitgearbeitet und das im Übrigen sehr übersichtlich zu lesende Buch hat einen definitiv zu langen Abschnitt über das neue Verjährungsrecht, zumindest was studentische Anforderungen betrifft. Als Referendar oder Praktiker kann man allerdings ohne grundlegende Kenntnis von Verjährungsfristen seinen Beruf grundsätzlich in Frage stellen, so dass für diese Klientel allein dieses Kapitel den Kauf des Buches wert ist. Problematisch für die Lektüre ist aber die unterschiedliche Aufmachung der einzelnen Themengebiete. Die Kapitel hätten gerade hinsichtlich der fett gedruckten Schlüsselbegriffe einheitlich gestaltet werden sollen. Wenn man jedoch nur bestimmte Abschnitte zum Lesen heraussucht, fällt dieser Malus nicht weiter auf. Lesenswert ist vor allem die Behandlung der Verbraucherverträge nach neuem Recht. Es ist nämlich gerade ein Nachteil einiger Werke über die neuen Regeln im Schuldrecht, dass nicht einheitlich über das Verbraucherrecht geschrieben wird, sondern eventuell nur das neu geregelte Verbraucherdarlehen. Dabei ist es nicht minder wichtig, auch über Haustürwiderruf und Fernabsatz Bescheid zu wissen, ebenso wie über die nur vermeintlich einfach zu handhabenden AGB. Prof. Medicus sorgt als Mitautor für gewohnte Beck-Qualität im Leistungsstörungsrecht. Die einzelnen Übersichten zu den jeweiligen Kapiteln ermöglichen gezieltes und punktgenaues Arbeiten, Nachschlagen und Repetieren. Dieses Buch ist empfehlenswert.


Dauner-Lieb u.a., Anwaltkommentar Schuldrecht, DAV 2002
Abbildung des Buchtitels
Wer für die Neuerungen sowohl des neuen Mietrechts als auch des neuen Schuldrechts einschließlich der Vorwegnahme der Schadensersatzreform einen eigenen Kommentar zu Rate ziehen möchte, ist mit diesem Exemplar bestens bedient. Im Gegensatz zu anderen Exemplaren ist die Lektüre dieses Kompendiums angenehm und verständlich, so dass man auch einmal anstelle eines Lehrbuches zum Kommentar greifen kann. Die praxisbezogene Kommentierung der Neuregelungen im Schuldrecht ist gerade für Referendare eine gelungene zusätzliche Hilfe, um den Übergang zum neuen Recht zu bewältigen. Kommentiert werden alle geänderten Vorschriften, so auch zu den neuen elektronischen Formen, zum neuen Mietrecht und dem neuen Unterlassungsklagengesetz. Die Kommentierung ist dabei sowohl erläuternd als auch darstellend, so dass man eine Mischung zwischen Kommentar und Lehrbuch vorfindet. Dies ist besonders wichtig für beliebte Prüfungsgebiete wie Fernabsatzgeschäfte oder Haustürwiderruf, die dadurch einiges an Verworrenheit verlieren. Man muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass beileibe nicht alle Vorschriften des Schuldrechts kommentiert werden und zum Teil auch keine vollständige Kommentierung erfolgt. Der Kommentar beschränkt sich tatsächlich auf die Neuregelungen, was etwa bei den AGB-Vorschriften etwas schade ist. Wer sich aber für ein Examen speziell für das neue Schuldrecht und die ebenfalls neu geregelten Rechtsgebiete mit Effizienz vorbereiten möchte, sollte die Lektüre dieses Kommentars unbedingt in die Vorbereitung mit aufnehmen.


Becker, Vertragliche Schuldverhältnisse, Heymanns 2002
Abbildung des Buchtitels
Eine Synopse in Fällen ist ein ungewöhnlicher Versuch für eine Einführung zum neuen Recht. Gerade für die repetitor-trainierten Studenten und Referendare ist dieser Ansatz der Vermittlung des Lehrstoffs anhand von Fällen keine Hürde mehr. Erfreulich sind die Vorüberlegungen zu jedem Fall und die ergänzenden Hinweise nach jeder Lösung. Eine Gliederung zu jedem Fall wäre jedoch mehr als positiv gewesen, die Lektüre ist beileibe nicht so möglich, dass man die Fälle "quer" lesen könnte. Störend sind zudem die vielen Lücken im Layout, die angesichts nun unterschiedlicher Lösungswege entstehen und die vergleichende Bearbeitung erleichtern sollen, die Rezeption nur einer Lösung aber erschweren. Für viele Studenten dürfte diese Gegenüberstellung jedoch zu einer Erleichterung des Verständnisses für das neue Schuldrecht und Mietrecht führen. Zu beachten ist dabei jedoch stets, dass der Autor nicht den für Studenten relevanten Gutachtenstil durchhält, so dass man sich bei der geistigen Aneignung der Lösungen diesen noch hinzudenken muss.


Wieser, Prozessrechtskommentar zum BGB, 2. Auflage, Otto Schmidt 2002
Abbildung des Buchtitels
Einen der ungewöhnlichsten Ansätze zur Behandlung des bürgerlichen Rechts bietet dieser Kommentar, der sich nur dem Problem widmet, welche Normen des Zivilrechts vor den ordentlichen Gerichten zu welchen Schwierigkeiten führen können. Unabhängig von der Kommentierung einzelner Vorschriften bietet das Werk für den Leser den Luxus, zu Beginn einen lexikalischen Teil vorzufinden, der prozessuale Fragen erklärt, auf die zugehörigen Normen des BGB hinweist und eventuell ausführliche Erklärungen bietet, so etwa zum Problem der Auskunft in BGB und ZPO, der Besitzeinräumung nach materiellem Recht und der tatsächlichen Durchsetzung und zu vielen Themen mehr. Es werden jedoch im erläuternden Teil nicht alle Paragraphen des BGB kommentiert, sondern tatsächlich nur solche, die zu typischen verfahrensrechtlichen Problemen führen können. Damit ist der Kommentar für Referendare und junge Anwälte eine echte Erleichterung der täglichen Arbeit, da man sofort auf Kernprobleme zusteuern kann, besonders im Familienrecht. Für Studenten allgemein ist das Werk allenfalls dann zu empfehlen, wenn man ein zivilprozessuales Seminar besucht oder sich genau diese Wahlfachgruppe für das erste Examen ausgesucht hat. Wer weiterhin in der generellen Vorbereitung für das erste Examen einen Einblick in das Prozessrecht erhalten will, der sich von der üblichen Sicht der ZPO-Lehrbücher unterscheidet, der dürfte hier einen überraschend guten Helfer gefunden haben.


Blank, Schuldrecht AT I und II, Heymanns 2002
Abbildung des Buchtitels
Wie schon in den Rezensionen zum Strafrecht festgestellt, versucht die Skriptenreihe von Blank den Leser an die Hand zu nehmen und ihm durch zeitliche Organisationsvorschläge hinsichtlich der Behandlung des Stoffes, durch graphische Hinweise auf die Wichtigkeit mancher Aussagen und durch die klar schematische Aufmachung der Kapitel die Bewältigung der behandelten Rechtsgebiete zu erleichtern. Dies ist mehr als lobenswert, zumal sich die meisten Studenten, von der Schule keine planerische Freiheit, nichts lieber wünschen als einen Reiseleiter durch die Untiefen etwa des Schuldrechts. Man kann nicht behaupten, dass, nur weil die Form eines Skriptums gewählt wurde, die Bandbreite der Probleme nicht voll erfasst worden wäre. Auch für eher untergeordnete Themen wie Wahlschuld, Vertragsstrafe und Hinterlegung wird Platz geschaffen, auch die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis und die Mehrzahl von Personen wird in vielen Varianten angeschnitten. Verwunderlich ist jedoch, dass zwar die Entstehung und das Erlöschen der Schuldverhältnisse ausdrücklich behandelt wird, jedoch die Hindernisse bei der Entstehung unübersichtlich in einem Kapitel namens „Schuldvertrag und Vertragsfreiheit“ versteckt und teilweise nur angedeutet werden. Im Examen würde dies wegen falscher Systematik massiven Punktabzug geben. Auch das Thema der Leistungsstörungen wird umfassend aber zu oberflächlich behandelt. Das Layout und die Vielzahl optischer Reize machen die Lektüre nicht einfacher. Zum allerersten Einstieg in die Materie Schuldrecht, jedoch nicht zur Examensvorbereitung, kann man sich diese Werke sicher einmal anschauen.


Kaller, BGB Schuldrecht, Nomos 1999Abbildung des Buchtitels
Dieses Buch ist auf Fragen aufgebaut, die anschaulich durch das Schuldrecht führen. Damit erhält man einen idealen Einstieg als Erstsemester. Dabei beschränkt sich das Werk nicht nur auf die Fragen des allgemeinen Schuldrechts, sondern gibt auch eine gute Einführung in Bereiche des Besonderen Teils, wie etwa die im Universitätskanon oft vernachlässigten Vorschriften über BGB-Gesellschaftsrecht oder Dienstvertrag sowie die Themen des Leasing und Factoring. Im Allgemeinen Teil wird die Gesamtschuldnerschaft intensiv behandelt. Sobald die Aktualisierung auf das neue Schuldrecht erfolgt sein wird, ist dieses Werk auch weiterhin ein klarer Kauftipp.

 

 


Dauner-Lieb u.a., Das Neue Schuldrecht, Müller 2002Abbildung des Buchtitels
Schon die knappe und prägnante Einführung sowie der Aufbau des Lehrbuches geben dem Leser zu verstehen, dass hier bereits mit der Schuldrechtsreform vertraute Autoren gewerkelt haben. Es ist zwar ungewöhnlich etwa die Behandlung über das neue Unterlassungsklagengesetz vor dem Kapitel über den Kaufvertrag zu finden und es ist auch erstaunlich, dass das Kaufrecht nicht wesentlich mehr Platz beanspruchen durfte als die Ausführungen zum Darlehensrecht oder gar weniger als zur Verjährung geschrieben wurde. Dafür wird der Leser mit einem mehr als ausführlichen Kapitel zum Schadensersatzrecht und einem Schlusskapitel zum nicht mehr ganz so neuen Mietrecht besänftigt. Vor jedem Abschnitt findet sich eine ausführliche Gliederung, so dass man auch Spezialprobleme in Kürze finden können sollte. Das Layout ist bei diesem Lehrbuch jedoch nicht dazu geeignet, den angesichts der neuen Regeln sowieso verunsicherten Leser zu „beruhigen“. Ein dichtes Textbild, abundant verwendeter Fettdruck und fehlende graphische Elemente führen dazu, dass man sich für dieses Buch Zeit nehmen muss. Auch das Fehlen von durchgehenden Beispielsfällen ist ein Manko bei mehreren Bearbeitern, was den komplexen Fällen im Examen nicht gerecht wird. Rein inhaltlich ist dieses Buch aber dennoch, auch durch die problemorientierte Erörterung am Ende der Kapitel zu möglichen Schwachstellen der neuen Regelungen sowohl zum mittlerweile vielleicht etwas verspäteten Ersteinstieg als auch zur vertieften Beschäftigung mit der Umgestaltung der ersten zwei Bücher des BGB zu empfehlen


Magnus, Europäisches Schuldrecht, Sellier 2002Abbildung des Buchtitels
Die eigentlichen Gründe für die Schuldrechtsreform lagen im europäischen Recht. Dort gibt es auch weiterhin relevante Verordnungen und Richtlinien mit Einfluss auf das nationale Schuldrecht. Dabei kann das europäische Recht sowohl beim Vertragsschluss, Vertragsinhalt als auch bei besonderen Vertragsgestaltungen sowie bei der Deliktshaftung zur Anwendung gelangen. Darüber hinaus sind die Neuregelungen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht ohne Kenntnis der europäischen Regelungen zu erfassen. Die zugehörigen Normen (27 Stück) sind in diesem Buch sinnvoll und übersichtlich zusammengefasst und in drei Sprachen abgedruckt. Dabei kann man sich in nahezu jedem juristischen Betätigungsgebiet, also sowohl in Ausbildung, Praxis und Forschung darauf gefasst machen, dass man, und sei es auch nur zu Randfragen, mit den dem deutschen neuen Schuldrecht zugrunde liegenden und weiter führenden europäischen Normen in Berührung kommt. Wer sich in diesem Fall lästige Internetrecherche ersparen will, sollte dieses Buch haben.

Kurt Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen samt BGB Allgemeiner Teil, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller, 2003
Schuldrecht auf dem neuesten Stand, das verspricht schon der Zeitpunkt des Erscheinens der 5. Auflage des umfangreichen Lehrbuchs von Schellhammer. Der Autor verspricht vom Titel her, das Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen zu behandeln. Dennoch ist das Werk eher chronologisch gehalten, etwa im Kaufrecht, wo zuerst der Erfüllungsanspruch und danach die Ansprüche bei Mängeln sukzessive abgehandelt werden. Eine Neuerung auf dem Lehrbuchsektor ist dies Konzeption also nicht. Vorbildlich ist aber die E8inleitung konzipiert, die neben Methodik und Dogmatik auch dem Studenten unbekannte Themen wie Beweislast aufbereitet, so dass die folgende Lektüre der Kapitel auf gleichen Voraussetzungen für alle Leser aufbaut.
Zahlreiche Kapitel zeugen davon, dass dem Studenten ein abschließendes Bild vom Schuldrecht geboten werden soll, das sogar Themen wie Anwaltshaftung und Amtshaftung abdeckt, neue Vertragsformen wie den Bankvertrag behandelt und auch Themen wie Vergleich und Anweisung nicht unbeachtet lässt. Etwas kurz im Vergleich zu anderen Kapiteln geraten scheint die Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung, mehr als ausführlich sind dagegen die unerlaubten Handlungen dargestellt. Wichtiger fast als die Behandlung der einzelnen Vertragstypen des BGB ist das Kapitel über das allgemeine Schuldrecht, wo auf über 100 Seiten nicht nur das neue Leistungsstörungsrecht sondern eben auch Grundrisse über die grundsätzliche Erbringung der Leistung, Treu und Glauben oder das Erlöschen des Schuldverhältnisses dargestellt werden. Warum dieses Kapitel und der erst danach folgende Allgemeine Teil des BGB nicht vorab erörtert werden ist zwar vom Autor ausdrücklich so beabsichtigt, erscheint aber für das Verständnis des Aufbaus von Ansprüchen ungeeignet. Mit diesem Lehrbuch hat man einen umfassenden und leicht lesbaren Begleiter für das gesamte Studium und kann gerade wegen der Ausrichtung des Inhalts an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Teilen sogar auf Kommentare verzichten. Angesichts des Umfangs könnte so mancher Käufer zurückschrecken, die Lektüre, notfalls in der Bibliothek sollte man sich aber nicht entgehen lassen.

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