Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema April, Teil 1: Schuldrecht - Von Benjamin
Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)
Mittlerweile ist es mehr als ein Jahr her, dass die deutschen
Juristen mit der Umgestaltung des deutschen Schuldrechts konfrontiert
wurden. Die Universitäten bemühen sich redlich, den Studenten
schnellstmöglich die Umstellung beizubringen, ebenso wie die Repetitoren
und Seminaranbieter. Manch einer braucht aber dennoch, nicht nur, weil
er sich etwa beruflich weiterhin auch mit dem alten Schuldrecht beschäftigen
muss, eine schriftliche Übersicht. Diesen Vergleich zwischen alt
und neu im Schuldrecht braucht jeder Jurist. Es gibt diverse Werke, die
für das neue Recht fit machen wollen, zum Teil nur speziell zum neuen
Schuldrecht, zum Teil als Lehrbuch mit integriertem neuen Recht, zum Teil
aber auch unter einem bisher nicht so bekannten Blickwinkel. Zu diesem
so wichtigen, da neuen Thema sollen im Folgenden mehrere Bücher vorgestellt
werden.
Westermann, Das Schuldrecht 2002, Boorberg 2002
Die Bearbeiter dieses Lehrbuches stammen sowohl aus dem universitären
Bereich wie aus
der gerichtlichen Praxis. Das Werk bietet zu Beginn nur ein knappes Inhaltsverzeichnis,
jedoch eine übersichtliche Gliederung zu jedem Sachgebiet, so dass
man mittelbar auch nur zu Spezialgebieten nachschlagen kann. Die Lektüre
ist aber durch den dichten Textfluss in den Kapiteln trotz Verwendung
von Fettdruck etwas schwer zu verdauen. Schemata oder Graphiken wären
da hilfreich gewesen. Erfreulich ist der Verzicht auf breite Darstellung
der alten Rechtslage. Für Referendare von Vorteil ist die ausführliche
Behandlung des Verjährungsrechts. Das Fehlen der Behandlung des neuen
Mietrechts ist schade. Dagegen ist es gerade für Praktiker von Bedeutung,
dass der Verbrauchsgüterkauf nicht nur untergeordnet behandelt wird.
Ebenfalls sehr hilfreich ist das Kapitel zum Verbraucherkreditgeschäft,
wobei man sich jedoch fragt, warum man nicht der Vollständigkeit
halber noch Abschnitte zum Haustürwiderruf und Fernabsatzgeschäft
behandelt hat. Insgesamt hat man mit diesem Buch eine hilfreiche Unter-
stützung zur Erfassung der neuen Rechtslage.
Schlechtriem, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Auflage, und Besonderer
Teil,
6. Auflage, Mohr 2003
Die beiden Lehrbücher werden von Studenten meist zu den ersten Hausarbeiten
entdeckt, wenn man neben den vermeintlichen Standardwerken
noch weitere Literatur angeben muss, um seiner Arbeit den Anstrich von
Wissenschaftlichkeit und Ausgewogenheit zu geben. Dabei sind beide Werke
ein idealer Start in die vertiefte Beschäftigung mit dem Schuldrecht,
nicht nur, weil sie im Gegensatz zu anderen Werken bereits das neue Schadensrecht
integriert haben. Das "Allgemeine Schuldrecht" bietet zunächst
die zum Verstehen des Schuldrechts lebenswichtige Einführung zu wesentlichen
Prinzipien der Obligationen - wie etwa Vertragsfreiheit oder Treu und
Glaube - und ihrer Entstehung aus Vertrag und Gesetz. Gleich danach, und
das ist besonders wichtig, wird darauf abgestellt, was denn aus einem
schuldrechtlichen Anspruch resultieren kann, nämlich eine Leistungspflicht
oder die Pflicht zum Schadensersatz. Die für ein Lehrbuch standardmäßig
zu erwartenden Elemente wie Erlöschen des Schuldverhältnisses,
AGB, Pflichtverletzungen und
ihre Folgen sowie Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sind auch
alle zu finden, manchmal 
nicht in dem Zusammenhang, in dem man sie typischerweise gesucht hätte,
aber jedesmal passend und in der Systematik des Buches kohärent.
So wird man gleich mit der Frage
Was soll eigentlich am Ende stehen? durch das allgemeine Schuldrecht
geführt und kann danach die Besonderheiten dieses Rechtsgebietes
in Angriff nehmen.
Im Besonderen Schuldrecht konnten sogar noch die Neuerungen
des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes aufgenommen werden, ein weiterer
Nachweis von Aktualität. Naturgemäß das größte
Kapitel nimmt das Kaufrecht für sich in Anspruch, viel wichtiger
ist jedoch für den Studenten, der sich einen Überblick vor der
eventuellen Vertiefung spezifischer Sachgebiete verschaffen möchte,
dass nahezu alle besonderen Schuldverhältnisse, auch die gesetzlichen
wie GoA und ungerechtfertigte Bereicherung oder Deliktshaftung, zumindest
kurz angesprochen werden. Die Ausführlichkeit einiger Kapitel über
Darlehen, Dienstvertrag und BGB-Gesellschaft dürften in manchem Bundesland
schon für eine grundlegende theoretische Vorbereitung für das
Examen genügen. Leider verzichtet der Autor jedoch auf graphische
Elemente oder Prüfungsübersichten sowie notgedrungen
angesichts des generellen Themas auf ausführliche Beispielsfälle,
so dass man als normal fleißiger Student wohl nicht
nur mit diesen Büchern auskommen dürfte. Man merkt beim Lesen
dem Autor aber die langjährige Erfahrung aus Forschung und Lehre
an und macht mit dem Studium dieser beiden Lehrbücher alles, nur
keinen Fehler.
Laws, Neue Zivilrechtspraxis: Schnelleinstieg in die Schuldrechtsreform,
Otto Schmidt 2002
Dieses Buch ist ein erstaunlich kurzes Werk über die relevanten Neuerungen
im Zivilrecht durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und es versucht
auch gar nicht den Anschein zu erwecken, dass dem nicht so sei. Offensichtlich
ist das Werk, verfasst von einer Richterin, für Praktiker gedacht,
die sich nur mit wenig Zeit den Neuerungen widmen können und die,
ähnlich wie die Autorin über Ihre Situation im Vorwort schreibt,
keinen ausreichenden schriftlichen Überblick über die Neuregelungen
hatten. Allerdings ist bei einem Umfang von gerade einmal 134 Seiten schon
fragwürdig, warum es einer mehr als 40-seitigen Synopse über
die geänderten Vorschriften bedarf, die man als Schönfelder-Benutzer
schon in den Händen hatte. Ebenfalls merkwürdig ist, dass vielfach
nur der neue Gesetzeswortlaut in Text gefasst wurde, ohne dass weitere
Erläuterungen dazu erfolgen würden. Die Aufbauschemata zu §§
280 ff. BGB ohne weitere Differenzierungen und teilweise Erläuterungen,
welche jedoch zwangsläufig auftauchende Fragen offen lassen, sind
tatsächlich auch nur zur ersten Überblicksverschaffung geeignet.
Gelungen sind jedoch die bei den entsprechenden Themengebieten eingefügten
Problembesprechungen zu praktischen Fallgestaltungen.
Haas, Das neue Schuldrecht, Beck 2002
Das vorliegende Werk könnte den Anschein haben, für Studenten
nicht die erste Wahl bei der Einarbeitung in das Schuldrecht zu sein.
Immerhin haben hauptsächlich Praktiker an den Inhalten mitgearbeitet
und das im Übrigen sehr übersichtlich zu lesende Buch hat einen
definitiv zu langen Abschnitt über das neue Verjährungsrecht,
zumindest was studentische Anforderungen betrifft. Als Referendar oder
Praktiker kann man allerdings ohne grundlegende Kenntnis von Verjährungsfristen
seinen Beruf grundsätzlich in Frage stellen, so dass für diese
Klientel allein dieses Kapitel den Kauf des Buches wert ist. Problematisch
für die Lektüre ist aber die unterschiedliche Aufmachung der
einzelnen Themengebiete. Die Kapitel hätten gerade hinsichtlich der
fett gedruckten Schlüsselbegriffe einheitlich gestaltet werden sollen.
Wenn man jedoch nur bestimmte Abschnitte zum Lesen heraussucht, fällt
dieser Malus nicht weiter auf. Lesenswert ist vor allem die Behandlung
der Verbraucherverträge nach neuem Recht. Es ist nämlich gerade
ein Nachteil einiger Werke über die neuen Regeln im Schuldrecht,
dass nicht einheitlich über das Verbraucherrecht geschrieben wird,
sondern eventuell nur das neu geregelte Verbraucherdarlehen. Dabei ist
es nicht minder wichtig, auch über Haustürwiderruf und Fernabsatz
Bescheid zu wissen, ebenso wie über die nur vermeintlich einfach
zu handhabenden AGB. Prof. Medicus sorgt als Mitautor für gewohnte
Beck-Qualität im Leistungsstörungsrecht. Die einzelnen Übersichten
zu den jeweiligen Kapiteln ermöglichen gezieltes und punktgenaues
Arbeiten, Nachschlagen und Repetieren. Dieses Buch ist empfehlenswert.
Dauner-Lieb u.a., Anwaltkommentar Schuldrecht, DAV 2002
Wer für die Neuerungen sowohl des neuen Mietrechts als auch des neuen
Schuldrechts einschließlich der Vorwegnahme der Schadensersatzreform
einen eigenen Kommentar zu Rate ziehen möchte, ist mit diesem Exemplar
bestens bedient. Im Gegensatz zu anderen Exemplaren ist die Lektüre
dieses Kompendiums angenehm und verständlich, so dass man auch einmal
anstelle eines Lehrbuches zum Kommentar greifen kann. Die praxisbezogene
Kommentierung der Neuregelungen im Schuldrecht ist gerade für Referendare
eine gelungene zusätzliche Hilfe, um den Übergang zum neuen
Recht zu bewältigen. Kommentiert werden alle geänderten Vorschriften,
so auch zu den neuen elektronischen Formen, zum neuen Mietrecht und dem
neuen Unterlassungsklagengesetz. Die Kommentierung ist dabei sowohl erläuternd
als auch darstellend, so dass man eine Mischung zwischen Kommentar und
Lehrbuch vorfindet. Dies ist besonders wichtig für beliebte Prüfungsgebiete
wie Fernabsatzgeschäfte oder Haustürwiderruf, die dadurch einiges
an Verworrenheit verlieren. Man muss sich jedoch im Klaren darüber
sein, dass beileibe nicht alle Vorschriften des Schuldrechts kommentiert
werden und zum Teil auch keine vollständige Kommentierung erfolgt.
Der Kommentar beschränkt sich tatsächlich auf die Neuregelungen,
was etwa bei den AGB-Vorschriften etwas schade ist. Wer sich aber für
ein Examen speziell für das neue Schuldrecht und die ebenfalls neu
geregelten Rechtsgebiete mit Effizienz vorbereiten möchte, sollte
die Lektüre dieses Kommentars unbedingt in die Vorbereitung mit aufnehmen.
Becker, Vertragliche Schuldverhältnisse, Heymanns 2002
Eine Synopse in Fällen ist ein ungewöhnlicher Versuch für
eine Einführung zum neuen Recht. Gerade für die repetitor-trainierten
Studenten und Referendare ist dieser Ansatz der Vermittlung des Lehrstoffs
anhand von Fällen keine Hürde mehr. Erfreulich sind die Vorüberlegungen
zu jedem Fall und die ergänzenden Hinweise nach jeder Lösung.
Eine Gliederung zu jedem Fall wäre jedoch mehr als positiv gewesen,
die Lektüre ist beileibe nicht so möglich, dass man die Fälle
"quer" lesen könnte. Störend sind zudem die vielen
Lücken im Layout, die angesichts nun unterschiedlicher Lösungswege
entstehen und die vergleichende Bearbeitung erleichtern sollen, die Rezeption
nur einer Lösung aber erschweren. Für viele Studenten dürfte
diese Gegenüberstellung jedoch zu einer Erleichterung des Verständnisses
für das neue Schuldrecht und Mietrecht führen. Zu beachten ist
dabei jedoch stets, dass der Autor nicht den für Studenten relevanten
Gutachtenstil durchhält, so dass man sich bei der geistigen Aneignung
der Lösungen diesen noch hinzudenken muss.
Wieser, Prozessrechtskommentar zum BGB, 2. Auflage, Otto Schmidt 2002
Einen der ungewöhnlichsten Ansätze zur Behandlung des bürgerlichen
Rechts bietet dieser Kommentar, der sich nur dem Problem widmet, welche
Normen des Zivilrechts vor den ordentlichen Gerichten zu welchen Schwierigkeiten
führen können. Unabhängig von der Kommentierung einzelner
Vorschriften bietet das Werk für den Leser den Luxus, zu Beginn einen
lexikalischen Teil vorzufinden, der prozessuale Fragen erklärt, auf
die zugehörigen Normen des BGB hinweist und eventuell ausführliche
Erklärungen bietet, so etwa zum Problem der Auskunft in BGB und ZPO,
der Besitzeinräumung nach materiellem Recht und der tatsächlichen
Durchsetzung und zu vielen Themen mehr. Es werden jedoch im erläuternden
Teil nicht alle Paragraphen des BGB kommentiert, sondern tatsächlich
nur solche, die zu typischen verfahrensrechtlichen Problemen führen
können. Damit ist der Kommentar für Referendare und junge Anwälte
eine echte Erleichterung der täglichen Arbeit, da man sofort auf
Kernprobleme zusteuern kann, besonders im Familienrecht. Für Studenten
allgemein ist das Werk allenfalls dann zu empfehlen, wenn man ein zivilprozessuales
Seminar besucht oder sich genau diese Wahlfachgruppe für das erste
Examen ausgesucht hat. Wer weiterhin in der generellen Vorbereitung für
das erste Examen einen Einblick in das Prozessrecht erhalten will, der
sich von der üblichen Sicht der ZPO-Lehrbücher unterscheidet,
der dürfte hier einen überraschend guten Helfer gefunden haben.
Blank, Schuldrecht AT I und II, Heymanns 2002
Wie schon in den Rezensionen zum Strafrecht festgestellt, versucht die
Skriptenreihe von Blank den Leser an die Hand zu nehmen und ihm durch
zeitliche Organisationsvorschläge hinsichtlich der Behandlung des
Stoffes, durch graphische Hinweise auf die Wichtigkeit mancher Aussagen
und durch die klar schematische Aufmachung der Kapitel die Bewältigung
der behandelten Rechtsgebiete zu erleichtern. Dies ist mehr als lobenswert,
zumal sich die meisten Studenten, von der Schule keine planerische Freiheit,
nichts lieber wünschen als einen Reiseleiter durch die Untiefen etwa
des Schuldrechts. Man kann nicht behaupten, dass, nur weil die Form eines
Skriptums gewählt wurde, die Bandbreite der Probleme nicht voll erfasst
worden wäre. Auch für eher untergeordnete Themen wie Wahlschuld,
Vertragsstrafe und Hinterlegung wird Platz geschaffen, auch die Beteiligung
Dritter am Schuldverhältnis und die Mehrzahl von Personen wird in
vielen Varianten angeschnitten. Verwunderlich ist jedoch, dass zwar die
Entstehung und das Erlöschen der Schuldverhältnisse ausdrücklich
behandelt wird, jedoch die Hindernisse bei der Entstehung unübersichtlich
in einem Kapitel namens Schuldvertrag und Vertragsfreiheit
versteckt und teilweise nur angedeutet werden. Im Examen würde dies
wegen falscher Systematik massiven Punktabzug geben. Auch das Thema der
Leistungsstörungen wird umfassend aber zu oberflächlich behandelt.
Das Layout und die Vielzahl optischer Reize machen die Lektüre nicht
einfacher. Zum allerersten Einstieg in die Materie Schuldrecht, jedoch
nicht zur Examensvorbereitung, kann man sich diese Werke sicher einmal
anschauen.
Kaller, BGB Schuldrecht, Nomos 1999
Dieses Buch ist auf Fragen aufgebaut, die anschaulich durch das Schuldrecht
führen. Damit erhält man einen idealen Einstieg als Erstsemester.
Dabei beschränkt sich das Werk nicht nur auf die Fragen des allgemeinen
Schuldrechts, sondern gibt auch eine gute Einführung in Bereiche
des Besonderen Teils, wie etwa die im Universitätskanon oft vernachlässigten
Vorschriften über BGB-Gesellschaftsrecht oder Dienstvertrag sowie
die Themen des Leasing und Factoring. Im Allgemeinen Teil wird die Gesamtschuldnerschaft
intensiv behandelt. Sobald die Aktualisierung auf das neue Schuldrecht
erfolgt sein wird, ist dieses Werk auch weiterhin ein klarer Kauftipp.
Dauner-Lieb u.a., Das Neue Schuldrecht, Müller 2002
Schon die knappe und prägnante Einführung sowie der Aufbau des
Lehrbuches geben dem Leser zu verstehen, dass hier bereits mit der Schuldrechtsreform
vertraute Autoren gewerkelt haben. Es ist zwar ungewöhnlich etwa
die Behandlung über das neue Unterlassungsklagengesetz vor dem Kapitel
über den Kaufvertrag zu finden und es ist auch erstaunlich, dass
das Kaufrecht nicht wesentlich mehr Platz beanspruchen durfte als die
Ausführungen zum Darlehensrecht oder gar weniger als zur Verjährung
geschrieben wurde. Dafür wird der Leser mit einem mehr als ausführlichen
Kapitel zum Schadensersatzrecht und einem Schlusskapitel zum nicht mehr
ganz so neuen Mietrecht besänftigt. Vor jedem Abschnitt findet sich
eine ausführliche Gliederung, so dass man auch Spezialprobleme in
Kürze finden können sollte. Das Layout ist bei diesem Lehrbuch
jedoch nicht dazu geeignet, den angesichts der neuen Regeln sowieso verunsicherten
Leser zu beruhigen. Ein dichtes Textbild, abundant verwendeter
Fettdruck und fehlende graphische Elemente führen dazu, dass man
sich für dieses Buch Zeit nehmen muss. Auch das Fehlen von durchgehenden
Beispielsfällen ist ein Manko bei mehreren Bearbeitern, was den komplexen
Fällen im Examen nicht gerecht wird. Rein inhaltlich ist dieses Buch
aber dennoch, auch durch die problemorientierte Erörterung am Ende
der Kapitel zu möglichen Schwachstellen der neuen Regelungen sowohl
zum mittlerweile vielleicht etwas verspäteten Ersteinstieg als auch
zur vertieften Beschäftigung mit der Umgestaltung der ersten zwei
Bücher des BGB zu empfehlen
Magnus, Europäisches Schuldrecht, Sellier 2002
Die eigentlichen Gründe für die Schuldrechtsreform lagen im
europäischen Recht. Dort gibt es auch weiterhin relevante Verordnungen
und Richtlinien mit Einfluss auf das nationale Schuldrecht. Dabei kann
das europäische Recht sowohl beim Vertragsschluss, Vertragsinhalt
als auch bei besonderen Vertragsgestaltungen sowie bei der Deliktshaftung
zur Anwendung gelangen. Darüber hinaus sind die Neuregelungen im
elektronischen Geschäftsverkehr nicht ohne Kenntnis der europäischen
Regelungen zu erfassen. Die zugehörigen Normen (27 Stück) sind
in diesem Buch sinnvoll und übersichtlich zusammengefasst und in
drei Sprachen abgedruckt. Dabei kann man sich in nahezu jedem juristischen
Betätigungsgebiet, also sowohl in Ausbildung, Praxis und Forschung
darauf gefasst machen, dass man, und sei es auch nur zu Randfragen, mit
den dem deutschen neuen Schuldrecht zugrunde liegenden und weiter führenden
europäischen Normen in Berührung kommt. Wer sich in diesem Fall
lästige Internetrecherche ersparen will, sollte dieses Buch haben.
Kurt Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen
samt BGB Allgemeiner Teil, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller, 2003
Schuldrecht auf dem neuesten Stand, das verspricht schon der Zeitpunkt
des Erscheinens der 5. Auflage des umfangreichen Lehrbuchs von Schellhammer.
Der Autor verspricht vom Titel her, das Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen
zu behandeln. Dennoch ist das Werk eher chronologisch gehalten, etwa im
Kaufrecht, wo zuerst der Erfüllungsanspruch und danach die Ansprüche
bei Mängeln sukzessive abgehandelt werden. Eine Neuerung auf dem
Lehrbuchsektor ist dies Konzeption also nicht. Vorbildlich ist aber die
E8inleitung konzipiert, die neben Methodik und Dogmatik auch dem Studenten
unbekannte Themen wie Beweislast aufbereitet, so dass die folgende Lektüre
der Kapitel auf gleichen Voraussetzungen für alle Leser aufbaut.
Zahlreiche Kapitel zeugen davon, dass dem Studenten ein abschließendes
Bild vom Schuldrecht geboten werden soll, das sogar Themen wie Anwaltshaftung
und Amtshaftung abdeckt, neue Vertragsformen wie den Bankvertrag behandelt
und auch Themen wie Vergleich und Anweisung nicht unbeachtet lässt.
Etwas kurz im Vergleich zu anderen Kapiteln geraten scheint die Geschäftsführung
ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung, mehr als ausführlich
sind dagegen die unerlaubten Handlungen dargestellt. Wichtiger fast als
die Behandlung der einzelnen Vertragstypen des BGB ist das Kapitel über
das allgemeine Schuldrecht, wo auf über 100 Seiten nicht nur das
neue Leistungsstörungsrecht sondern eben auch Grundrisse über
die grundsätzliche Erbringung der Leistung, Treu und Glauben oder
das Erlöschen des Schuldverhältnisses dargestellt werden. Warum
dieses Kapitel und der erst danach folgende Allgemeine Teil des BGB nicht
vorab erörtert werden ist zwar vom Autor ausdrücklich so beabsichtigt,
erscheint aber für das Verständnis des Aufbaus von Ansprüchen
ungeeignet. Mit diesem Lehrbuch hat man einen umfassenden und leicht lesbaren
Begleiter für das gesamte Studium und kann gerade wegen der Ausrichtung
des Inhalts an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Teilen sogar
auf Kommentare verzichten. Angesichts des Umfangs könnte so mancher
Käufer zurückschrecken, die Lektüre, notfalls in der Bibliothek
sollte man sich aber nicht entgehen lassen.
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