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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2003

 

Thema April, Teil 2: Zivilprozessrecht - Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)

Auch wenn Themenklausuren zu den Maximen der ZPO nur in Ausnahmefällen Klausureninhalt im Examen sind, ist es für jeden Studenten unabdingbar, sich frühzeitig mit den Grundzügen des Zivilprozessrechts zu befassen. Die Anwaltsklausur mit Beratungsstrategie wird in Zukunft starke Bedeutung auch im ersten Examen haben. Gefragt sind deswegen sowohl verständliche wie anschauliche Lehrbücher, wie auch übersichtliche Praxiswerke. Darüber hinaus sollte man sich bei einem Einstieg in die Praxis oder nur einem Praktikum, das mehr bringen soll als eine bloße Bescheinigung, darüber im Klaren sein, dass es, ähnlich wie bei den Sicherungsrechten im Zivilrecht, vor allem auf juristisches Geschick ankommt, wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, das man verklagen möchte, nicht mehr gesichert ist, also man sich eventuell mit dem Insolvenzrecht befassen muss, das ohne grundlegende Kenntnisse im Zivilprozessrecht auch nicht zu bewältigen ist.


Musielak, Grundkurs ZPO, Beck 2002 (6. Aufl.)
Abbildung des Buchtitels
Ein Klassiker zum Einstieg in das Prozessrecht, der seit über 10 Jahren auf dem Markt ist und dies angesichts der hohen Auflagenzahl auch erfolgreich, enthält eigentlich keine bösen Überraschungen für den Käufer oder Leser bereit. Die aktuelle Auflage beachtet natürlich die ZPO-Reform. Ideal ist der Einstieg zum Verständnis der ZPO durch die Darstellung des Prozesses aus diversen Perspektiven, ebenso wie durch den einleitenden Vergleich von prozessualen zu materiellen Ansprüchen mit den typischen Klausurarten. Von Vorteil für das Grundverständnis zur ZPO ist der Aufbau, da nämlich vor den einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klage die Prozessmaximen der ZPO dargestellt werden, was bei manch anderem Lehrbuch erst zum Schluss besprochen wird. Besondere Beachtung sollten Studenten der Darstellung des Versäumnisverfahrens schenken, da sich gerade dies im Examen wachsender Beliebtheit erfreut, ebenso wie die Einbeziehung Dritter in den laufenden Prozess durch Streitverkündung, die im Buch etwas knapp ausgefallen ist. Etwas kurz ist leider auch der Abschnitt über den beliebten Prüfungspunkt der einstweiligen Verfügung geraten. Die gerahmten Übersichten zu einzelnen Prüfungspunkten könnten graphisch und textlich übersichtlicher gestaltet sein, auch wäre ein wenig mehr Übersichtlichkeit beim Thema „Berufung“ wünschenswert. Sehr zu loben sind dagegen die Einarbeitung von Fällen und Fragen zur Wiederholung jedes Kapitels. Dadurch ermöglicht dieses Werk eine komplette Vorbereitung auf das erste Examen - insgesamt sehr zu empfehlen!


Becht, Prüfungsschwerpunkte im Zivilprozess, Boorberg 2001 (3. Aufl.)Abbildung des Buchtitels
Auch wenn mit dem hier vorliegenden Werk ein speziell für Referendare konzipiertes Lehrbuch geschaffen wurde, ist die Lektüre auch für jeden Studenten lohnenswert. Wenn nicht von den Lehrmitteln für die zur Anwendung der ZPO berufenen Referendare, woher sollte man sonst den Einstieg in die erfolgsorientierte Bewertung von zivilrechtlichen Sachverhalten erlernen? Man kann sich zwar auch durch das Studium theoretischer Lehrbücher einen Überblick über die ZPO verschaffen, nur wird man dann meistens vor dem praktischen Problem stehen, zu welcher Anwendung dieses Wissen nun führt. Nach knappen Überblicken über die wesntlichen Kernprobleme der einzelnen Abschnitte – an deren Herausarbeitung scheitern die meisten Studenten und Referendare, was man an den abgegebenen Übungsklausuren leicht erkennen kann – werden die Schwierigkeiten des Prozessrechts anhand von Fällen gelöst, zahlreiche Tipps für Vorgehen und Formulierung gegeben sowie alle Erkenntnisse übersichtlich und zum Teil graphisch aufgearbeitet. Besonders im kaum durch die Reform geänderten Zwangsvollstreckungsrecht kann man dadurch einfacher in die ungewohnte Materie einsteigen. Die ZPO-Reform konnte nicht mehr im Text berücksichtigt werden, es gibt jedoch ein Einlegeheft mit den meisten Änderungen. Dennoch sollte man dieses Werk für das Examen wenigstens einmal herangezogen haben.


Crückeberg, Zivilprozessrecht, DAV 2002 (2. Aufl.)
Abbildung des Buchtitels
Man könnte sich angesichts des Themas des Buches zur anwaltlichen Prozessführung in der ersten Instanz fragen, warum man sich dieser Materie schon im Studium widmen sollte. Dieses eigentlich für Praktiker gedachte Werk verschafft aber jedem Studenten oder Referendar eine lesenswerte Einführung in die Varianten, die das Zivilverfahrensrecht bei der Anwaltstätigkeit bietet und genau um diese geht es, wenn nach den Erfolgsaussichten einer Klage gefragt ist oder man einen Mandanten fiktiv beraten soll. Da solche Überlegungen und die Verfolgung derselben während des Prozesses vermehrt Prüfungsstoff sind, sollte die Materie wenigstens einmal vor dem Examen erfasst werden. Das Manko jedes praktischen Buches ist das Fehlen von Übersichten, Graphiken oder Klausurhinweisen. Jedoch verschafft die knappe Darstellung einen ausgezeichneten Überblick über alles Wissenswerte zur ZPO. Und besonders die neben der Klausurtaktik zu erlernende Prozesstaktik dürfte bei Andeutung oder Anwendung auch schon im ersten Examen den Korrektor erfreuen und dafür sorgen, dass man sich von der viel gerühmten amorphen Masse seiner Examenskonkurrenten eindrucksvoll abhebt. Selbst wenn man sich nur auf ein Praktikum vorbereiten möchte: dieses Buch kann man an einem Abend wenigstens einmal überfliegen und an zwei Tagen intensiv durcharbeiten, so dass man mit wesentlich mehr Durchblick in ZPO-Fragen als zuvor an die gestellten Aufgaben gehen kann.


Schilken, Zivilprozessrecht, Heymanns 2002 (4. Aufl.)
Abbildung des Buchtitels
Wer nach praktischen Tipps für den Prozess sucht, wird hier nur schwierig fündig werden. Dieses Buch ist sehr theoretisch aufgebaut, die Materie ist teilweise sehr genau, wenn auch nicht allzu übersichtlich dargestellt, da leider Schemata, Graphiken oder Übersichten fehlen, ebenso wie besondere Hervorhebungsweisen oder Muster von Schriftsätzen oder Klagen. Im Gegensatz zu etlichen anderen Werken gelungen ist jedoch die Behandlung der Rechtsmittel, wovon gerade die neu gestaltete Berufung beherrscht werden muss, sowie die Erläuterung der Prozesskosten ist sehr lesenswert. Ebenfalls umfassend wurde das Thema der Beweismittel und Beweisgrundlagen behandelt, was von vielen Bearbeitern oft zu ungenau in die Vorbereitung auf die Examina eingestellt wird. Diese Gebiete werden in den wenigsten Büchern zur ZPO ausreichend erläutert. Schwach ausgeprägt ist dagegen die Darstellung der wiederum praktisch wichtigen Streitverkündung. Die zahlreichen Beispielsfälle sollen dem Leser zu jedem Kapitel gleich eine praktische Anwendung demonstrieren. Jedoch sind die Fälle in so großer Zahl vorhanden und die Lösungen quer durch den folgenden Abschnitt verteilt, dass man angesichts der Fülle leicht den Überblick verliert. Aber gerade wegen der oft vorherrschenden Ausführlichkeit einzelner Kapitel ist dieses Lehrbuch eine lohnenswerte Alternative zu einem Kommentar.


Roth / Pfitzner, Der Zivilprozess in Schriftsätzen, Protokollen und Entscheidungen,
Nomos 2001
Abbildung des Buchtitels
Die ZPO in Form von Übungsfällen begreiflich zu machen, versucht jeder Repetitor. Dieses Buch jedoch stellt die Fälle in Form von Gerichtsakten dar und ermöglicht durch vorherige Erläuterung der Grundbegriffe des Zivilprozessrechts sowie der Methodik der richterlichen Falllösung einen glatten Einstieg in die eigenen Lösungsversuche. Die in der Praxis wichtige Beweisfrage wird dabei in die Betrachtung stets mit einbezogen. Beispielsfälle finden sich zu nahezu jedem Rechtsgebiet des BGB. Damit aber nicht nur das richterliche Wirken trainiert werden kann, muss der Leser, sofern er sich den Arbeitsaufgaben stellt, auch aus Sicht des Rechtsanwalts mehrere Fälle in Schriftsätzen bewältigen. Die von der Reform der ZPO unbelasteten Themen und Grundbegriffe des Zivilprozesses werden dabei vor den Fällen abgehandelt. Die Lektüre ist dabei angesichts des sehr benutzerfreundlichen Layouts durchgehend angenehm. Die eigentliche ZPO-Reform wird in der zweiten Auflage sicher mit berücksichtigt, aber die bisher behandelten Fälle der ersten Auflage sind auch so in jedem Fall die Lektüre wert!


Zimmermann, Zivilprozessordnung, Kommentar, Müller 2002 (6. Auflage)
Abbildung des Buchtitels
Neben dem Kurzkommentar von Thomas/Putzo wird das Werk von Zimmermann als eines der viel verwendeten, auch für Studenten und Referendare erschwinglichen Standardwerke zur ZPO geschätzt. Man kann sich darauf verlassen, dass nicht überflüssig Theorien das Ziel der Darstellung sind, sondern, wie der Autor des Buches auch betont, die herrschende Praxis der Rechtsprechung maßgebend für die inhaltlichen Abhandlungen sein soll. Dennoch ist es möglich, sich zum Teil auch ohne Heranziehung eines Lehrbuches wesentliche Materien der ZPO nur durch die zwar knappe aber durch gelungenes Layout sehr angenehm zu lesende Kommentierung anzueignen. Lesenswert sind insbesondere die Ausführungen zu bei Studenten unbekannteren Themen wie etwa zur richterlichen Prozessförderungspflicht in § 139 ZPO sowie zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 233 ZPO. Überraschend ist auch der Service bei einzelnen Paragraphen ein Prüfungsschema einzustellen, was man bei einem Kommentar nicht erwarten würde. Dieser Kommentar ist ein echter Kauftipp, wenn man sich andere Großwerke wie den „Zöller“ nicht leisten möchte, aber dennoch einen leicht zu lesenden Kommentar nutzen möchte – sehr zu empfehlen!


Grunsky, Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, Mohr Siebeck 1996 (5. Aufl.)
Dieses Werk speziell zur Zwangsvollstreckung und zum Insolvenzrecht ist kein Buch, das man zur Examensvorbereitung erwogen hätte, vor allem angesichts des Erscheinungsdatums. Dennoch ist gerade das Vollstreckungsrecht beliebter Aufhänger für materielle Probleme, ebenso wie der einstweilige Rechtsschutz. Diese Rechtsgebiete haben sich aber durch die ZPO-Reform nicht wesentlich verändert, so dass man sich Kenntnisse nicht aus einem Buch aus dem laufenden Jahr aneignen muss, besonders da das Buch extra zur Vorbereitung auf das erste Examen konzipiert wurde. Schwierig ist jedoch, gerade für unerfahrene Leser, dass im Buch auf graphische Elemente oder Hervorhebungen verzichtet wurde, so dass man das Buch nicht überblicksmäßig lesen kann. Einen Überblick will das Buch aber gerade verschaffen. Neben den Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsrecht enthält es eine Kurzeinführung in den Übergang vom Konkursrecht zum immer wichtiger werdenden Insolvenzrecht, welches man ohne Grundkenntnisse in der ZPO nicht bewältigen oder sinnvoll begreifen kann. Dieses Buch sollte man zur vertieften Vorbereitung der ZPO einmal zur Hand nehmen!


Braun / Riggert / Kind, Die Neuordnung der Insolvenzordnung in der Praxis, Boorberg 2000 (2. Aufl.)

Dieses Buch ist ein guter Einstieg zum Verständnis der neu geregelten Insolvenzordnung, da es von Praktikern verfasst wurde und bei diesen nicht die theoretischen Probleme im Vordergrund stehen, mit denen der Student in typischen Insolvenzrechtsvorlesungen in der Universität konfrontiert wird. Vor allem im zweiten Examen muss die Problematik des nicht mehr zahlungsfähigen Schuldners und die Folgen der InsO für das BGB beherrscht werden. Durch Beispiele und Mustertexte bietet dieses Werk eine sehr anschauliche und angenehm knappe Einführung in dieses Mischgebiet zwischen Strafrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Wie bei vielen anderen Büchern auch hätten hier graphische Elemente oder differenzierende Hervorhebungen im dichten Text für mehr Lesespaß gesorgt. Jedoch ist es für die praktische Anwendung des Buches, auf das die Gestaltung unzweifelhaft hinzielt, wahrscheinlich eher von Bedeutung, dass man schnell und effizient erfährt, wie man das neue Recht anzuwenden hat. Gerade für die Wahlfachgruppe in beiden Examina ist die Lektüre lohnend.

Monika Anders / Burkhard Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 7. Auflage, Werner Verlag, 2002
Angesichts des beeindruckenden Inhaltsverzeichnisses kann man fast von einem Lehrbuch für Referendare sprechen, das die fleißigen Autoren bereits in 7. Auflage präsentieren. Die deutlich nach den einschlägigen Reformen erschienen Neuauflage hat den Vorteil, nicht nur überblicksmäßige Neuerungen zu präsentieren, sondern auch vertieft zu neuen Problemkonstellationen Stellung nehmen zu können. Als gelungen kann man dabei etwa die Beschreibung der neu geregelten einseitige Erledigungserklärung betrachten, ebenso die Kapitel zu den reformierten Rechtsmitteln.
Trotz der unterschiedlichen Ausrichtungen der Assessorexamina in Deutschland richten sich die Autoren nach allen denkbaren Prüfungsmöglichkeiten und decken Urteil, Gutachten, Relation und Anwaltsberatung themengerecht umfassend ab. Das gezielte Nacharbeiten von Themen wird durch das übersichtliche Layout unterstützt. Man sollte deswegen aber nicht denken, dass nicht auch Studenten einen Blick in dieses Werk werfen dürften oder sollten. Im Gegenteil ist es bereits vor einem Pflichtpraktikum bei Gericht oder spätestens bei der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen sinnvoll sich – wie im öffentlichen Recht – zu fragen: wie ist materielles Recht im Prozess durchzusetzen? Der prozessuale Einstieg ist ein immer beliebtes Thema für Zivilrechtsklausuren und die Sicht des Praktikers, der neben Universitätsprofessoren die Klausuren z.B. als Zweitkorrektoren in die Hand bekommt, zu kennen, kann im Ernstfall Zeit verschaffen und Punkte wegen Effizienz einbringen. Ein spätestens ab dem 5. Studiensemester mit Nachdruck zu empfehlendes Werk, für Referendare der bedarfsgerechte Zwischenschritt zwischen Lehrbuch, Fallsammlung und Kommentar.


Kurt Schellhammer, Zivilprozess. Gesetz – Praxis – Fälle, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller, 2003
Wenn ein so erfahrener Prozessrechtler wie der Autor dieses Werkes schon in der 10. Auflage auf dem Markt „ist“, muss sich der Inhalt dem Leser auf gewisse Weise schmackhaft gemacht haben. Wichtig ist gerade bei der Konzeption auch für Studenten, dass die Einführung in die Vorgänge vor Gericht klar nachverfolgt werden kann. Gut ist es deshalb, wenn gleich zu Beginn neben den Prozessmaximen eine Klage so dargestellt ist, dass keine besonderen Probleme auftauchen. Diese werden erst in späteren Kapiteln behandelt unter dem Titel Abweichung vom „Normalprozess“. So kann der Laie eine geführten Einstieg in die ZPO beginnen, während der Fortgeschrittene gleich bei speziellen Problemen nachschlagen kann. Wichtig sind für alle Leser die graphisch hervorgehobenen Beispiele und Formulierungsvorschläge, ebenso wie das sinnvolle Layout. Als gelungen bezeichnen muss man die sehr ausführliche Behandlung der Rechtsmittel auf fast 100 Seiten, ebenso wie die Behandlung von examenstypischen Klagearten im System der Zwangsvollstreckung schon bei der Aufzählung besonderer Klagetypen des Erkenntnisverfahrens. Auch die Darstellung von Behauptungs- und Beweislast ist lesenswert. Als unglücklich muss man jedoch die Reihenfolge der Kapitel bezeichnen wenn zuerst das Urteil voll im Instanzenzug durchgespielt wird und erst danach Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage bezüglich der Parteien, der deutschen Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit des Gerichts besprochen werden. Wer im 1. Examen die ZPO verstehen will und muss, sollte dieses Buch einmal heranziehen. Ansonsten ist es vor allem für Referendare ein geeignetes Einstiegslehrbuch.

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