Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema April, Teil 2: Zivilprozessrecht - Von Benjamin
Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)
Auch wenn Themenklausuren zu den Maximen der ZPO nur in Ausnahmefällen
Klausureninhalt im Examen sind, ist es für jeden Studenten unabdingbar,
sich frühzeitig mit den Grundzügen des Zivilprozessrechts zu
befassen. Die Anwaltsklausur mit Beratungsstrategie wird in Zukunft starke
Bedeutung auch im ersten Examen haben. Gefragt sind deswegen sowohl verständliche
wie anschauliche Lehrbücher, wie auch übersichtliche Praxiswerke.
Darüber hinaus sollte man sich bei einem Einstieg in die Praxis oder
nur einem Praktikum, das mehr bringen soll als eine bloße Bescheinigung,
darüber im Klaren sein, dass es, ähnlich wie bei den Sicherungsrechten
im Zivilrecht, vor allem auf juristisches Geschick ankommt, wenn die Zahlungsfähigkeit
des Unternehmens, das man verklagen möchte, nicht mehr gesichert
ist, also man sich eventuell mit dem Insolvenzrecht befassen muss, das
ohne grundlegende Kenntnisse im Zivilprozessrecht auch nicht zu bewältigen
ist.
Musielak, Grundkurs ZPO, Beck 2002 (6. Aufl.)
Ein Klassiker zum Einstieg in das Prozessrecht, der seit über 10
Jahren auf dem Markt ist und dies angesichts der hohen Auflagenzahl auch
erfolgreich, enthält eigentlich keine bösen Überraschungen
für den Käufer oder Leser bereit. Die aktuelle Auflage beachtet
natürlich die ZPO-Reform. Ideal ist der Einstieg zum Verständnis
der ZPO durch die Darstellung des Prozesses aus diversen Perspektiven,
ebenso wie durch den einleitenden Vergleich von prozessualen zu materiellen
Ansprüchen mit den typischen Klausurarten. Von Vorteil für das
Grundverständnis zur ZPO ist der Aufbau, da nämlich vor den
einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klage die Prozessmaximen
der ZPO dargestellt werden, was bei manch anderem Lehrbuch erst zum Schluss
besprochen wird. Besondere Beachtung sollten Studenten der Darstellung
des Versäumnisverfahrens schenken, da sich gerade dies im Examen
wachsender Beliebtheit erfreut, ebenso wie die Einbeziehung Dritter in
den laufenden Prozess durch Streitverkündung, die im Buch etwas knapp
ausgefallen ist. Etwas kurz ist leider auch der Abschnitt über den
beliebten Prüfungspunkt der einstweiligen Verfügung geraten.
Die gerahmten Übersichten zu einzelnen Prüfungspunkten könnten
graphisch und textlich übersichtlicher gestaltet sein, auch wäre
ein wenig mehr Übersichtlichkeit beim Thema Berufung
wünschenswert. Sehr zu loben sind dagegen die Einarbeitung von Fällen
und Fragen zur Wiederholung jedes Kapitels. Dadurch ermöglicht dieses
Werk eine komplette Vorbereitung auf das erste Examen - insgesamt sehr
zu empfehlen!
Becht, Prüfungsschwerpunkte im Zivilprozess, Boorberg 2001 (3.
Aufl.)
Auch wenn mit dem hier vorliegenden Werk ein speziell für Referendare
konzipiertes Lehrbuch geschaffen wurde, ist die Lektüre auch für
jeden Studenten lohnenswert. Wenn nicht von den Lehrmitteln für die
zur Anwendung der ZPO berufenen Referendare, woher sollte man sonst den
Einstieg in die erfolgsorientierte Bewertung von zivilrechtlichen Sachverhalten
erlernen? Man kann sich zwar auch durch das Studium theoretischer Lehrbücher
einen Überblick über die ZPO verschaffen, nur wird man dann
meistens vor dem praktischen Problem stehen, zu welcher Anwendung dieses
Wissen nun führt. Nach knappen Überblicken über die wesntlichen
Kernprobleme der einzelnen Abschnitte an deren Herausarbeitung
scheitern die meisten Studenten und Referendare, was man an den abgegebenen
Übungsklausuren leicht erkennen kann werden die Schwierigkeiten
des Prozessrechts anhand von Fällen gelöst, zahlreiche Tipps
für Vorgehen und Formulierung gegeben sowie alle Erkenntnisse übersichtlich
und zum Teil graphisch aufgearbeitet. Besonders im kaum durch die Reform
geänderten Zwangsvollstreckungsrecht kann man dadurch einfacher in
die ungewohnte Materie einsteigen. Die ZPO-Reform konnte nicht mehr im
Text berücksichtigt werden, es gibt jedoch ein Einlegeheft mit den
meisten Änderungen. Dennoch sollte man dieses Werk für das Examen
wenigstens einmal herangezogen haben.
Crückeberg, Zivilprozessrecht, DAV 2002 (2. Aufl.)
Man könnte sich angesichts des Themas des Buches zur anwaltlichen
Prozessführung in der ersten Instanz fragen, warum man sich dieser
Materie schon im Studium widmen sollte. Dieses eigentlich für Praktiker
gedachte Werk verschafft aber jedem Studenten oder Referendar eine lesenswerte
Einführung in die Varianten, die das Zivilverfahrensrecht bei der
Anwaltstätigkeit bietet und genau um diese geht es, wenn nach den
Erfolgsaussichten einer Klage gefragt ist oder man einen Mandanten fiktiv
beraten soll. Da solche Überlegungen und die Verfolgung derselben
während des Prozesses vermehrt Prüfungsstoff sind, sollte die
Materie wenigstens einmal vor dem Examen erfasst werden. Das Manko jedes
praktischen Buches ist das Fehlen von Übersichten, Graphiken oder
Klausurhinweisen. Jedoch verschafft die knappe Darstellung einen ausgezeichneten
Überblick über alles Wissenswerte zur ZPO. Und besonders die
neben der Klausurtaktik zu erlernende Prozesstaktik dürfte bei Andeutung
oder Anwendung auch schon im ersten Examen den Korrektor erfreuen und
dafür sorgen, dass man sich von der viel gerühmten amorphen
Masse seiner Examenskonkurrenten eindrucksvoll abhebt. Selbst wenn man
sich nur auf ein Praktikum vorbereiten möchte: dieses Buch kann man
an einem Abend wenigstens einmal überfliegen und an zwei Tagen intensiv
durcharbeiten, so dass man mit wesentlich mehr Durchblick in ZPO-Fragen
als zuvor an die gestellten Aufgaben gehen kann.
Schilken, Zivilprozessrecht, Heymanns 2002 (4. Aufl.)
Wer nach praktischen Tipps für den Prozess sucht, wird hier nur schwierig
fündig werden. Dieses Buch ist sehr theoretisch aufgebaut, die Materie
ist teilweise sehr genau, wenn auch nicht allzu übersichtlich dargestellt,
da leider Schemata, Graphiken oder Übersichten fehlen, ebenso wie
besondere Hervorhebungsweisen oder Muster von Schriftsätzen oder
Klagen. Im Gegensatz zu etlichen anderen Werken gelungen ist jedoch die
Behandlung der Rechtsmittel, wovon gerade die neu gestaltete Berufung
beherrscht werden muss, sowie die Erläuterung der Prozesskosten ist
sehr lesenswert. Ebenfalls umfassend wurde das Thema der Beweismittel
und Beweisgrundlagen behandelt, was von vielen Bearbeitern oft zu ungenau
in die Vorbereitung auf die Examina eingestellt wird. Diese Gebiete werden
in den wenigsten Büchern zur ZPO ausreichend erläutert. Schwach
ausgeprägt ist dagegen die Darstellung der wiederum praktisch wichtigen
Streitverkündung. Die zahlreichen Beispielsfälle sollen dem
Leser zu jedem Kapitel gleich eine praktische Anwendung demonstrieren.
Jedoch sind die Fälle in so großer Zahl vorhanden und die Lösungen
quer durch den folgenden Abschnitt verteilt, dass man angesichts der Fülle
leicht den Überblick verliert. Aber gerade wegen der oft vorherrschenden
Ausführlichkeit einzelner Kapitel ist dieses Lehrbuch eine lohnenswerte
Alternative zu einem Kommentar.
Roth / Pfitzner, Der Zivilprozess in Schriftsätzen, Protokollen und
Entscheidungen,
Nomos 2001
Die ZPO in Form von Übungsfällen begreiflich zu machen, versucht
jeder Repetitor. Dieses Buch jedoch stellt die Fälle in Form von
Gerichtsakten dar und ermöglicht durch vorherige Erläuterung
der Grundbegriffe des Zivilprozessrechts sowie der Methodik der richterlichen
Falllösung einen glatten Einstieg in die eigenen Lösungsversuche.
Die in der Praxis wichtige Beweisfrage wird dabei in die Betrachtung stets
mit einbezogen. Beispielsfälle finden sich zu nahezu jedem Rechtsgebiet
des BGB. Damit aber nicht nur das richterliche Wirken trainiert werden
kann, muss der Leser, sofern er sich den Arbeitsaufgaben stellt, auch
aus Sicht des Rechtsanwalts mehrere Fälle in Schriftsätzen bewältigen.
Die von der Reform der ZPO unbelasteten Themen und Grundbegriffe des Zivilprozesses
werden dabei vor den Fällen abgehandelt. Die Lektüre ist dabei
angesichts des sehr benutzerfreundlichen Layouts durchgehend angenehm.
Die eigentliche ZPO-Reform wird in der zweiten Auflage sicher mit berücksichtigt,
aber die bisher behandelten Fälle der ersten Auflage sind auch so
in jedem Fall die Lektüre wert!
Zimmermann, Zivilprozessordnung, Kommentar, Müller 2002 (6. Auflage)
Neben dem Kurzkommentar von Thomas/Putzo wird das Werk von Zimmermann
als eines der viel verwendeten, auch für Studenten und Referendare
erschwinglichen Standardwerke zur ZPO geschätzt. Man kann sich darauf
verlassen, dass nicht überflüssig Theorien das Ziel der Darstellung
sind, sondern, wie der Autor des Buches auch betont, die herrschende Praxis
der Rechtsprechung maßgebend für die inhaltlichen Abhandlungen
sein soll. Dennoch ist es möglich, sich zum Teil auch ohne Heranziehung
eines Lehrbuches wesentliche Materien der ZPO nur durch die zwar knappe
aber durch gelungenes Layout sehr angenehm zu lesende Kommentierung anzueignen.
Lesenswert sind insbesondere die Ausführungen zu bei Studenten unbekannteren
Themen wie etwa zur richterlichen Prozessförderungspflicht in §
139 ZPO sowie zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 233 ZPO.
Überraschend ist auch der Service bei einzelnen Paragraphen ein Prüfungsschema
einzustellen, was man bei einem Kommentar nicht erwarten würde. Dieser
Kommentar ist ein echter Kauftipp, wenn man sich andere Großwerke
wie den Zöller nicht leisten möchte, aber dennoch
einen leicht zu lesenden Kommentar nutzen möchte sehr zu empfehlen!
Grunsky, Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts,
Mohr Siebeck 1996 (5. Aufl.)
Dieses Werk speziell zur Zwangsvollstreckung und zum Insolvenzrecht ist
kein Buch, das man zur Examensvorbereitung erwogen hätte, vor allem
angesichts des Erscheinungsdatums. Dennoch ist gerade das Vollstreckungsrecht
beliebter Aufhänger für materielle Probleme, ebenso wie der
einstweilige Rechtsschutz. Diese Rechtsgebiete haben sich aber durch die
ZPO-Reform nicht wesentlich verändert, so dass man sich Kenntnisse
nicht aus einem Buch aus dem laufenden Jahr aneignen muss, besonders da
das Buch extra zur Vorbereitung auf das erste Examen konzipiert wurde.
Schwierig ist jedoch, gerade für unerfahrene Leser, dass im Buch
auf graphische Elemente oder Hervorhebungen verzichtet wurde, so dass
man das Buch nicht überblicksmäßig lesen kann. Einen Überblick
will das Buch aber gerade verschaffen. Neben den Ausführungen zum
Zwangsvollstreckungsrecht enthält es eine Kurzeinführung in
den Übergang vom Konkursrecht zum immer wichtiger werdenden Insolvenzrecht,
welches man ohne Grundkenntnisse in der ZPO nicht bewältigen oder
sinnvoll begreifen kann. Dieses Buch sollte man zur vertieften Vorbereitung
der ZPO einmal zur Hand nehmen!
Braun / Riggert / Kind, Die Neuordnung der Insolvenzordnung in der Praxis,
Boorberg 2000 (2. Aufl.)
Dieses Buch ist ein guter Einstieg zum Verständnis der neu geregelten
Insolvenzordnung, da es von Praktikern verfasst wurde und bei diesen nicht
die theoretischen Probleme im Vordergrund stehen, mit denen der Student
in typischen Insolvenzrechtsvorlesungen in der Universität konfrontiert
wird. Vor allem im zweiten Examen muss die Problematik des nicht mehr
zahlungsfähigen Schuldners und die Folgen der InsO für das BGB
beherrscht werden. Durch Beispiele und Mustertexte bietet dieses Werk
eine sehr anschauliche und angenehm knappe Einführung in dieses Mischgebiet
zwischen Strafrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Wie bei vielen
anderen Büchern auch hätten hier graphische Elemente oder differenzierende
Hervorhebungen im dichten Text für mehr Lesespaß gesorgt. Jedoch
ist es für die praktische Anwendung des Buches, auf das die Gestaltung
unzweifelhaft hinzielt, wahrscheinlich eher von Bedeutung, dass man schnell
und effizient erfährt, wie man das neue Recht anzuwenden hat. Gerade
für die Wahlfachgruppe in beiden Examina ist die Lektüre lohnend.
Monika Anders / Burkhard Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
7. Auflage, Werner Verlag, 2002
Angesichts des beeindruckenden Inhaltsverzeichnisses kann man fast von
einem Lehrbuch für Referendare sprechen, das die fleißigen
Autoren bereits in 7. Auflage präsentieren. Die deutlich nach den
einschlägigen Reformen erschienen Neuauflage hat den Vorteil, nicht
nur überblicksmäßige Neuerungen zu präsentieren,
sondern auch vertieft zu neuen Problemkonstellationen Stellung nehmen
zu können. Als gelungen kann man dabei etwa die Beschreibung der
neu geregelten einseitige Erledigungserklärung betrachten, ebenso
die Kapitel zu den reformierten Rechtsmitteln.
Trotz der unterschiedlichen Ausrichtungen der Assessorexamina in Deutschland
richten sich die Autoren nach allen denkbaren Prüfungsmöglichkeiten
und decken Urteil, Gutachten, Relation und Anwaltsberatung themengerecht
umfassend ab. Das gezielte Nacharbeiten von Themen wird durch das übersichtliche
Layout unterstützt. Man sollte deswegen aber nicht denken, dass nicht
auch Studenten einen Blick in dieses Werk werfen dürften oder sollten.
Im Gegenteil ist es bereits vor einem Pflichtpraktikum bei Gericht oder
spätestens bei der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen sinnvoll
sich wie im öffentlichen Recht zu fragen: wie ist materielles
Recht im Prozess durchzusetzen? Der prozessuale Einstieg ist ein immer
beliebtes Thema für Zivilrechtsklausuren und die Sicht des Praktikers,
der neben Universitätsprofessoren die Klausuren z.B. als Zweitkorrektoren
in die Hand bekommt, zu kennen, kann im Ernstfall Zeit verschaffen und
Punkte wegen Effizienz einbringen. Ein spätestens ab dem 5. Studiensemester
mit Nachdruck zu empfehlendes Werk, für Referendare der bedarfsgerechte
Zwischenschritt zwischen Lehrbuch, Fallsammlung und Kommentar.
Kurt Schellhammer, Zivilprozess. Gesetz Praxis Fälle,
10. Auflage, Verlag C.F. Müller, 2003
Wenn ein so erfahrener Prozessrechtler wie der Autor dieses Werkes schon
in der 10. Auflage auf dem Markt ist, muss sich der Inhalt
dem Leser auf gewisse Weise schmackhaft gemacht haben. Wichtig ist gerade
bei der Konzeption auch für Studenten, dass die Einführung in
die Vorgänge vor Gericht klar nachverfolgt werden kann. Gut ist es
deshalb, wenn gleich zu Beginn neben den Prozessmaximen eine Klage so
dargestellt ist, dass keine besonderen Probleme auftauchen. Diese werden
erst in späteren Kapiteln behandelt unter dem Titel Abweichung vom
Normalprozess. So kann der Laie eine geführten Einstieg
in die ZPO beginnen, während der Fortgeschrittene gleich bei speziellen
Problemen nachschlagen kann. Wichtig sind für alle Leser die graphisch
hervorgehobenen Beispiele und Formulierungsvorschläge, ebenso wie
das sinnvolle Layout. Als gelungen bezeichnen muss man die sehr ausführliche
Behandlung der Rechtsmittel auf fast 100 Seiten, ebenso wie die Behandlung
von examenstypischen Klagearten im System der Zwangsvollstreckung schon
bei der Aufzählung besonderer Klagetypen des Erkenntnisverfahrens.
Auch die Darstellung von Behauptungs- und Beweislast ist lesenswert. Als
unglücklich muss man jedoch die Reihenfolge der Kapitel bezeichnen
wenn zuerst das Urteil voll im Instanzenzug durchgespielt wird und erst
danach Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage bezüglich der
Parteien, der deutschen Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit des
Gerichts besprochen werden. Wer im 1. Examen die ZPO verstehen will und
muss, sollte dieses Buch einmal heranziehen. Ansonsten ist es vor allem
für Referendare ein geeignetes Einstiegslehrbuch.
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