Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen April 2004: Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht
Von Benjamin Krenberger
Schwarz, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 1. Auflage, Verlag C.H.
Vahlen 2003
An vielen Universitäten gibt es im zweiten oder dritten Studiensemester
eine eigene Vorlesung "Gesetzliche Schuldverhältnisse"
und deren Existenz erfährt schon dadurch eine Berechtigung, dass
die meisten Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene mindestens
einen Anspruch aus dem Bereich des Bereicherungsrechts, des Deliktsrechts
oder der Geschäftsführung ohne Auftrag aufweisen können.
In Übersichten zum besonderen Teil des Schuldrechts werden zwar die
meisten zu prüfenden Punkte auch genannt, aber eine tatsächlich
intensive Beschäftigung mit der Thematik erhält man nur durch
die Lektüre von speziell diesen Ansprüchen gewidmeter Literatur.
Das vorliegende Lehrbuch stellt auf über 600 Seiten nicht nur diese
drei klassischen Rechtsinstitute dar, sondern gibt im Schlusskapitel gleich
noch einen Überblick über das allgemeine Schadensrecht. Zu Beginn
des Buches werden zudem allgemeine Unterschiede zwischen vertraglichen
und gesetzlichen Schuldverhältnissen aufgezeigt und Probleme der
Verjährung und der Beweislast behandelt.
Im Kapitel zur Geschäftsführung ohne Auftrag werden neben den
klassischen Anwendungsfällen auch Sonderfälle dargestellt, die
durch Neuregelungen wie den § 241a BGB relevant geworden sind. Auch
jüngere Rechtsprechung wie zum "Erbensucher" wird ausführlich
behandelt. Das Verständnis für die GoA wird dadurch erleichtert,
dass zunächst der Anspruchstatbestand und danach die Ansprüche
für die einzelnen Beteiligten geklärt werden, wobei auch gern
geprüfte Besonderheiten wie Schäden bei Auftragsausführung
nicht übergangen werden. Extrem lesenswert sind die Kapitel zu den
Sonderfällen der GoA, vor allem im öffentlichen Recht, im Straßenverkehr
und bei Abschleppfällen. Im Zweifel muss man im Examen einen exotischen
Sachverhalt mit gewohntem Handwerkszeug zu lösen wissen.
Im Bereicherungsrecht sind besonders die Kapitel rund um § 818 BGB
hervorzuheben, da sich ein Buch zum Bereicherungsrecht schon daran messen
lassen kann, ob es Probleme wie die Saldotheorie und ihre Ausnahmen sowie
die Entreicherung und die verschärfte Haftung gut erklärt. Bei
dem vorliegenden Werk ist dies beispielhaft der Fall. Das Deliktsrecht
wird ohne unnötige Experimente aufgebaut und alle examensrelevanten
Besonderheiten angesprochen, insbesondere die Neuregelungen im StVG. Lesenswert
ist das Kapitel zur Haftung für Unterlassen im Rahmen des §
823 BGB.
Vorbildlich an diesem Lehrbuch ist vor allem die Gestaltung. Der Stoff
wird in einem übersichtlich geschriebenen Fließtext vermittelt
und umrahmt von zahlreichen Schemata, Wiederholungsübersichten und
graphischen Darstellungen. Dazu kommt eine Vielzahl von Fällen, die
dem Leser die Vertiefung des Gelesenen ermöglichen. Ein besonders
guter Service ist die Zusammenfassung der wichtigen Erkenntnisse am Ende
der Kapitel.
Das Buch ist so leicht verständlich und so gut aufgebaut, dass man
es problemlos mit dem Studienbeginn und parallel zur Vorlesung zum Allgemeinen
Teil des BGB und des Schuldrechts lesen kann. Die Lektüre bietet
sich auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Ausbildung an und ein Kauf
lohnt sich definitiv.
Rüthers / Stadler, BGB AT, 13. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Einführungen in den Allgemeinen Teil des BGB können nicht ohne
Kapitel zu den Grundzügen des Privatrechts geschrieben werde. Um
so besser ist es, wenn dies wie im vorliegenden Werk so geschieht, dass
man sich auch als Einsteiger in die Materie gerne innerhalb der ersten
40 Seiten mit den Grundlagen des Vertragsrechts und der Privatautonomie
beschäftigt. Und auch ungewöhnliche Abschnitte wie die lobenswerte
Behandlung der europarechtlichen Einflüsse auf das deutsche Zivil-
und Verbraucherrecht sind so prägnant formuliert, dass man nicht
nach den ersten paar Zeilen die Lektüre abbrechen mag, um zu den
prüfungsrelevanteren Kapiteln zu gelangen.
Vorab sind gleich mehrere gelungene Aspekte dieses Buches herauszuheben:
zunächst ist dieses Werk eines der wenigen in der "Grundrisse"-Reihe,
bei welchem Fußnoten existieren und nicht etwa die Fundstellen in
den Fließtext integriert sind. Zudem wird der Leser beinahe luxuriös
mit graphischen Darstellungen und Übersichten verwöhnt und somit
mehrere Lernpotenziale gleichzeitig angesprochen. Hinzu kommt, dass Fälle,
Lösungen und Merkregeln sinnvoll grau abgesetzt sind und ebenfalls
positiv erwähnenswert scheint, dass die zahlreichen Falllösungen
als knappe Gliederung mit Stichpunkten abgedruckt sind, so dass für
wesentliche Inhalte mehr Platz verbleibt.
Besonders lesenswert und klausurrelevant zugleich ist das Kapitel zur
Anfechtung wegen Irrtums. Hier werden beispielhaft die diversen Anfechtungsvarianten
vorgestellt, mit Fällen vertieft und abschließend graphisch
dargestellt. Einzig die Abhandlung des Kalkulationsirrtums hätte
noch mit einer separaten Prüfungsgliederung versehen werden sollen,
um die einzelnen Schritte genau im Prüfungsaufbau anwenden zu können.
Auch die Neuregelung in § 105a BGB wird dogmatisch gut erläutert.
Nicht unbedingt in einem AT-Lehrbuch zu erwarten, aber deswegen um mehr
Beachtung verdienen die Kapitel zur AGB-Prüfung und zu den Verbraucherschutzrechten.
Ausführlicher hätten die Kapitel zum Scheingeschäft ausfallen
dürfen, da gerade die Kombination von §§ 116-118 BGB, Sachenrecht
und Bereicherungsrecht zu großen Klausurfällen führt,
deren Verständnis schon hier begründet werden könnte.
Zusätzlicher Service für den Leser sind drei ausführliche
Fälle am Ende des Werkes und ein kurzes Glossar mit den wichtigsten
rechtlichen Begriffen.
Das Fazit ist leicht: Ein tolles Buch! Man sollte es unbedingt zum ersten
Semester anschaffen.
Westermann / Bydlinski / Weber, BGB Schuldrecht AT, 5. Auflage, Verlag
C.F. Müller 2003
Die Beherrschung des Allgemeinen Teils des Schuldrechts soll man laut
den meisten Studienordnungen spätestens zum dritten Semester abgeschlossen
haben, die Realität sieht jedoch nicht nur wegen der Reform des Schuldrechts
anders aus. Die tatsächlichen Kenntnisse der Grundlagen des Allgemeinen
Teils des Schuldrechts sind auch in Probe- und Examensklausuren oftmals
lückenhaft. Abhilfe schaffen kann man mit dem vorliegenden Lehrbuch.
Zum einen sind bereits die Formalia und die Textgestaltung gut gelungen.
Der Fließtext ist maßvoll mit Hervorhebungen versehen worden
und es bleibt genug Freiraum, um sich von der Buchstabenmasse nicht erdrückt
zu fühlen. Verteilt über die Kapitel findet der Leser 44 Fälle,
die durch die graue Unterlegung von Sachverhalt und Lösungsskizze
für Erholung vom Text sorgen. Auch der Aufbau der Falllösungen
ist kompakt aber übersichtlich gelungen. Von Zeit zu Zeit werden
auch Prüfungsschemata eingestreut, die in gesonderten Kästen
hervorgehoben werden. Davon hätte es ruhig mehr und in reicherer
Ausstattung geben dürfen. Auch die Orientierung im Buch wird dadurch
erleichtert, dass die Autoren die Randnummern mit dem zugehörigen
Kapitel verknüpft haben.
Zum anderen werden die Themen des allgemeinen Schuldrechts umfassend und
anschaulich erklärt. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht und
das allgemeine Schadensrecht sind ebenso enthalten wie etwa die Störung
der Geschäftsgrundlage, Verträge mit Einbezug dritter Personen
und thematisch passend als Schlusskapitel das Erlöschen von Schuldverhältnissen.
An einigen Stellen würde man sich noch mehr Hinweise auf typische
Fallkonstellationen wünschen, so etwa beim Gläubigerverzug einen
Hinweis auf das Arbeitsrecht. Auch die Behandlung der von beiden Seiten
zu vertretenden Unmöglichkeit ist für Studenten, die die alte
Schuldrechtslage nie lernen mussten, nicht verständlich genug erklärt.
Auch der kategorische Ausschluss der Pflicht zum Vertragsschluss bei §
311 II BGB (c.i.c.) könnte in Klausuren zu Problemen führen.
Sehr schön zu lesen ist das Kapitel zur Schadensbestimmung und Schadensberechnung.
Der Leser sollte sich hierzu selbst ein Schema kreieren, das er in Klausuren
abrufen können muss. Ebenfalls empfehlenswert ist die knappe Darstellung
des Schuldnerschutzes bei Abtretung einer Forderung.
Als Fazit bleibt zunächst die Erkenntnis, dass man mit diesem Buch
einen guten Einstieg in das Schuldrecht bekommt und man es dank der Gestaltung
schnell und effektiv durcharbeiten kann und soll. So bleibt dann rechtzeitig
vor den Übungen oder dem Examen noch Zeit sich zu kritischen Punkten
in anderen Lehrmitteln weitere Kenntnisse zu verschaffen, um sich dann
für die geeignete Lösung entscheiden zu können.
Fezer, Klausurenkurs BGB AT, 6. Auflage, Verlag Luchterhand 2003
Sammlungen von Klausuren zum BGB AT haben immer mit dem Dilemma zu kämpfen,
dass schon Studenten in frühen Semestern die Klausuren verstehen
müssen, andererseits aber Probleme des Allgemeinen Teils wunderbar
in großen Klausursachverhalten einzubauen sind. Dazu kommt, dass
man in einer Klausurübersicht einen richtigen Weg finden muss, um
zusätzliche Informationen so unterzubringen, dass man nicht doch
wieder ein Lehrbuch produziert.
Die vorliegende Sammlung enthält 29 Klausurfälle und der Autor
hat sich für einen unglaublich intelligenten Aufbau entschieden:
zunächst erhält der Leser in kleinen Portionen Sachverhalte,
von zwei bis zu fünf Stück, um danach in einer kurzen Übersicht
den stofflichen Schwerpunkt der zu lösenden Fälle vorzustellen
und zu erläutern. Erst danach folgen die ausformulierten Lösungen.
Auch wenn man die Übersicht überspringt kann man durch genaue
Lektüre der Falllösungen die behandelte Materie umfassend erfassen,
da der Autor zusätzlich zum Lösungstext kleiner gedruckte Hinweise
und Definitionen sowie am Ende der Fälle Exkurse eingefügt hat.
Am Beginn jeder Lösung steht eine übersichtliche Gliederung
und der Gutachtenstil kann anhand der Fälle exemplarisch geübt
werden.
Inhaltlich orientieren sich die Schwerpunkte der Fälle natürlich
am BGB AT und sind vom Umfang her für eine Übung für Anfänger
oder eine Zwischenprüfung denkbar. Jedoch werden auch Rechtsgebiete
integriert, die man zu Beginn des Studiums nicht beherrscht und in die
man so sukzessive eingeführt wird. Zu nennen wären hier das
Zivilprozessrecht mit vereinfachter Zulässigkeit und Begründetheit
einer Klage oder einem Prozessvergleich, das Handelsrecht mit kaufmännischem
Bestätigungsschreiben und Prokura sowie das Bereicherungsrecht bei
der Rückabwicklung sittenwidriger Verträge. Auch Verbrauchergeschäfte
und deren Rückabwicklung sowie sachenrechtliche Grundkonstellationen
werden so en passant behandelt.
Das Buch ist eine Herausforderung für Studenten jeden Semesters,
wobei sich mit zunehmender Examensnähe die Länge der Fälle
als zu kurz erweisen dürfte. Es ist jedoch eine äußerst
gut gelungene Einführung in den AT des BGB mit der notwendigen Verknüpfung
zu vielen anderen Rechtsgebieten.
Fuchs, Deliktsrecht, 4. Auflage, Verlag Springer 2003
Lehrbücher und Skripten zum Deliktsrecht gehören seit je her
zur Standardausrüstung von Jurastudenten, da nur oberflächliches
Wissen in diesem Rechtsbereich im Examen die entscheidenden Punkte kosten
kann und man aus Standardwerken wie dem Kommentar von Palandt kein sinnvolles
Prüfungsschema exzerpieren kann.
Das vorliegende Werk ist optisch und aufbautechnisch ein gutes Einstiegswerk
ins Deliktsrecht. Der Text lässt sich trotz der zahlreichen Einschübe
relevanter BGH-Rechtsprechung flüssig und leicht lesen, die Aufbaustrukturen
zu den jeweiligen Ansprüchen erleichtern den Umgang mit der Vielzahl
an Detailinformationen, die das Deliktsrecht birgt. Leider verzichtet
der Autor gänzlich auf Beispielsfälle mit Lösungen und
verwendet außer den genannten Übersichten zu den Prüfungspunkten
keine graphischen oder tabellarischen Elemente, um die Materie zu veranschaulichen.
Inhaltlich wird das Deliktsrecht des BGB umfassend abgehandelt und auch
das Recht der Gefährdungshaftung ausführlich angesprochen. Dazu
kommen eine Vielzahl allgemeiner Kapitel wie zum Thema Verjährung,
Konkurrenz zu anderen Ansprüchen und Mehrheit von Schädigern.
Als Höhepunkte der durchweg gut geschriebenen Kapitel kann man mit
gutem Gewissen die Darstellung der Produzentenhaftung und des Schutzes
des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bezeichnen. Hier werden die
materiell und zum Teil prozessual wichtigen Kenntnisse ausführlich
und anschaulich beschrieben und durch entsprechende Rechtsprechung unterlegt.
So hat der Leser ein besserer Verständnis als bei einem bloßen
Hinweis auf einen sowieso schon in der Rechtsprechung entschiedenen Sonderfall.
Sehr angenehm ist, dass der Autor auch die neu geregelte Sachverständigenhaftung
sowie die klassische Beamten- und Staatshaftung nach § 839 BGB nicht
außer Acht gelassen hat und sogar auf europarechtliche Einflüsse
auf die Staatshaftung eingegangen ist.
Ausführlicher hätte die Darstellung schadensrechtlicher Überleitungsnormen
ausfallen dürfen, dies sind § 67 VVG und § 116 SGB X, da
die Prüfung dieser Vorschriften durchaus Thema einer Verkehrsunfallklausur
im zweiten Staatsexamen sein kann. Sie werden im Buch zwar erwähnt,
aber man kann sie anhand des kurzen Kapitels nicht ohne eigene zustäzliche
Recherche durchprüfen. Nicht zufrieden stellend ist auch die Darstellung
des Straßenverkehrsgesetzes, da auf klausurrelevante Normen wie
§§ 17, 18 StVG und auf die Beweislastproblematik überhaupt
nicht eingegangen wird. Im Kapitel zum Schmerzensgeld kommt nicht eindeutig
heraus, auf welcher Grundlage der Schmerzensgeldanspruch nach der Schadensrechtsreform
dogmatisch basiert.
Das Buch hat das Potenzial, ein guter Begleiter auf dem Weg zum Examen
zu sein und wird manchem Studenten die Repetition erleichtern. Studienanfänger
dürften aber Bücher bevorzugen, die ihnen den Stoff klausuradaptierter
präsentieren. Die Lektüre lohnt sich jedoch in jedem Fall.
Schmidt, BGB Allgemeiner Teil, 1. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2004
Das Angebot der Lehrbücher von Rolf Schmidt wächst von Jahr
zu Jahr und mit dem vorliegenden Werk wird nunmehr der Allgemeine Teil
des BGB für Studenten und Examenskandidaten aufbereitet. Bei StudJur-Online
wurden bereits zahlreiche Werke dieser Reihe besprochen und das Erfreuliche
ist, dass die positiven Eigenschaften dieser Lehrbücher konstant
gleich bleiben.
So ist die Vermittlung des Stoffes durch Text und gestalterische Elemente
vorbildlich. Der Fließtext ist gut formatiert, ist mit Hervorhebungen
sinnvoll ausgestattet und die Rezeption der Themen wird durch Definitionen,
Schemata, Beispielsfälle, Graphiken und Prüfungsübersichten
wirkungsvoll eingerahmt. Anfangs verwirrend aber im Lauf der Zeit angenehm
ist die deutliche Hervorhebung der Jahreszahlen der Zeitschriftenjahrgänge
in den Fußnoten. So erkennt man einerseits die Aktualität der
Werke, andererseits kann man gezielt nach aktueller Rechtsprechung fahnden.
Interessant ist nun die Schwerpunktsetzung auf inhaltlicher Seite. Die
obligatorischen Kapitel zu den Grundlagen des BGB werden nicht nur dargestellt,
sondern am Ende auch mit einem Beispielsfall versehen, unverzichtbar für
Einsteiger in die Materie. Der Gliederungsvorschlag einer Klausur gleich
zu Beginn zeigt ebenfalls die hohe praktische Ausrichtung des Werkes.
Auch aktuelle Themen wie der Vertragsschluss im Internet werden im Rahmen
der Verbraucherschutzvorschriften behandelt. Sehr anschaulich gelungen
ist die Stellung des Vertreters im BGB und vor allem in der Klausursystematik,
ausführlich aufgezeigt in einer Übersicht. Dagegen hätte
die Aufarbeitung des § 138 BGB und besonders der Sittenwidrigkeit
von Angehörigenbürgschaften ein wenig übersichtlicher ausfallen
können, hier vermisst man das sonst vorhandene Schema. Etwas kurz
geraten scheint die Darstellung der AGB-Prüfung. Gelungen ist die
Abgrenzung zwischen Irrtumsanfechtung und Gewärleistungsrechten und
das Kapitel über Vollmachten kraft Rechtsscheins.
Das Buch ist für Studienanfänger optimal geeignet und kann ab
dem ersten Semester gelesen werden. Examenskandidaten werden die Auffrischung
und die Systematik schätzen, könnten allerdings bei der Suche
nach dem "großen" Examensfall noch Klausuren oder Fallsammlungen
zu Rate ziehen müssen.
Medicus, Schuldrecht I, 15. Auflage, und Schuldrecht II, 12. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004
Die Standardwerke von Medicus zum Schuldrecht sind dieses Jahr sehr erfreulicher
Weise parallel neu erschienen und können so von Studenten gleich
optimal eingesetzt werden. Man kann an etablierten Werken wie diesen nicht
viel kritisieren, nur auf die Gestaltung und Inhalte hinweisen, um vorab
darüber zu informieren, was man bei einem Kauf der beiden Werke in
den Händen hält.
Im Allgemeinen Teil des Schuldrechts werden Schuldverhältnisse hinsichtlich
ihrer Entstehung, ihres Inhalts und ihrer Erfüllung behandelt, ebenso
die Ereignisse bei Störungen und die Formen der Beendigung der Schuldverhältnisse.
Insoweit kann man die mögliche Entwicklung einer Rechtsbeziehung
zwischen handelnden Personen in jeder denkbaren Variante beleuchten. Besonders
hinzuweisen ist zunächst auf das ebenfalls enthaltene Kapitel zum
allgemeinen Schadensrecht. Dieses macht in klarer Sprache mit allen examensnotwendigen
Problemkonstellationen vertraut und ist ein wahres Lesevergnügen.
Auch die Darstellung der Gesamtschuld und der möglichen Störungen
bringt Licht in das von BGH und Literatur arg umstrittene Thema. Schließlich
soll der Abschnitt zur Forderungsabtretung und ihrer Rolle im Sicherungsrechtsverkehr
hervorgehoben werden, der die vielfachen Rechtsbeziehungen, die sich im
Laufe der Sicherung ergeben können, anschaulich auseinander dividiert.
Der Besondere Teil besteht aus den dort geregelten vertraglichen und gesetzlichen
Schuldverhältnissen. Naturgemäß die umfangreichsten Kapitel
werden vom Kaufrecht und seinen Sonderformen sowie durch das Deliktsrecht
gestellt. Ebenfalls eine herausragende Rolle nimmt das Bereicherungsrecht
ein, das vor allem in der Darstellung der Anwendung auf Mehrpersonenverhältnisse
ein Vorbild juristischer Ausbildungsliteratur liefert. Auch die Rechtsgeschäfte
des Maklers gehören zu den besonderen Lektüreempfehlungen dieser
beiden Bände. Besonders erfreulich für Käufer und Leser
ist, dass der Autor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ebenfalls
aufgenommen hat und nicht auf Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht verweist,
obwohl man der Darstellung die Enttäuschung über die Entscheidung
des BGH anmerkt, die GbR als teilrechtsfähig anzuerkennen.
Bezüglich der Gestaltung ist festzustellen, dass sich der Autor darauf
beschränkt die Materie durch flüssigen Text und Beispiele aus
der Rechtsprechung zu vermitteln. Verzichtet wird auf Schemata, Übersichten,
Graphiken und ausführliche Beispielsfälle mit Lösungen.
Auch sind die "Fußnoten" in den Text integriert, so dass
man trotz der teilweise brillanten Formulierungen ab und zu ins Stocken
geraten kann. Die Vielzahl an Literaturhinweisen zu Beginn der Kapitel
beweist zwar die Aktualität der Überarbeitung, ist aber in diesem
Umfang nicht unbedingt notwendig.
Diese Lehrbücher kann man blind kaufen, denn man sollte sich das
Wissen der Koryphäe Medicus wenigstens einmal im Studium zu Gemüte
geführt haben. Für das Examen benötigt man natürlich
des Weiteren ausführliche Fallsammlungen und die ein oder andere
schematischere Darstellung.
Wieling, Bereicherungsrecht, 3. Auflage, Verlag Springer 2003
Bereicherungsrecht ist die Schnittstelle zwischen Schuldrecht und Sachenrecht
und gehört zum Handwerkszeug jedes Jurastudenten. Oftmals wird die
Materie in Werken zum gesamten Besonderen Teil des Schuldrechts abgehandelt
und nur selten gibt es als Konkurrenz zu den Skripten der Repetitoren
ein Lehrbuch, das sich wie dieses ausschließlich dem Bereicherungsrecht
widmet.
Formal hat das Werk Stärken und Schwächen. Gut gelungen sind
die abschließenden Übersichten zu den Kondiktionsarten und
auch die Hervorhebung zahlreicher Beispielsfälle sorgt für Übersichtlichkeit.
Jedoch fehlen Gesamtübersichten zu den Prüfungsvoraussetzungen
der einzelnen Kondiktionen sowie umfangreichere Beispielsfälle. Gerade
aber die Auswirkungen des Bereicherungsrechts in größeren Sachverhalten
sind es, die Juristen beherrschen müssen. Auch die Verwendung einfacher
Strichzeichnungen zur Darstellung von Mehrpersonenverhältnissen wird
der ansonsten optisch anspruchsvollen Aufmachung des Buches nicht ganz
gerecht.
Inhaltlich sind die Bezüge des Autors zum römischen Recht deutlich
erkennbar und der Leser erhält so einen genaueren Einblick in die
Ursprünge und gängigen Bezeichnungen der Kondiktionsarten. Die
Anordnung der Kapitel ist beim Bereicherungsrecht schon beinahe festgeschrieben
und besteht auch hier aus Leistungskondiktionen, Nichtleistungskondiktionen,
Anspruchsinhalt und Mehrpersonenverhältnissen.
Lesenswert ist die umfangreiche Darstellung von Entreicherung und Saldotheorie.
Auch hier hätte eine kurze Übersicht zu Regel, Ausnahmen und
Gegenausnahmen das Verständnis erleichtert.
Nicht ganz überzeugend gelungen ist die Einordnung des Anspruchs
gemäß § 822 BGB. Dieser wird nicht als eigene Kondiktion
vorgestellt, sondern im Rahmen des Inhalts des Bereicherungsanspruches
kurz abgehandelt. Dabei gibt es etliche Klausurfälle, in denen §
822 BGB zusammen mit sachenrechtlichen Übertragungen eine ausgedehnte
Rolle spielt und nicht gegenüber anderen Kondiktionstypen vernachlässigt
werden sollte.
Sehr genau abgegrenzt hat der Autor die zahlreichen Varianten der Dreiecksverhältnisse
im Bereicherungsrecht. Zunächst erhält der Leser eine dogmatische
Einordnung der verschiedenen Rückabwicklungsmöglichkeiten und
wird in einem Extrakapitel auf typische Situationen mit drei Beteiligten
aufmerksam gemacht.
Das Buch bietet eine angenehme Lektüre und ermöglicht die erste
Erfassung des Bereicherungsrechts in überschaubarer Zeit. Die Examensvorbereitung
in diesem Thema sollte jedoch auch mit anderen Lehrmedien bestritten werden,
da einfach der Bezug zu Sachverhalten in Examensgröße fehlt.
Pawlowski, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller
2003
Es ist für den Verfasser eines Lehrbuchs zum BGB AT immer eine schwierige
Aufgabe, der anvisierten Zielgruppe neben den Kenntnissen des Bürgerlichen
Rechts auch noch andere Fertigkeiten nahe bringen zu wollen. Hier versucht
der Autor, das deutsche Zivilrecht auch im Vergleich mit französischem
und englischem Recht darzustellen und scheut nicht davor zurück,
die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche, also eine knappe
Einführung in das Zivilprozessrecht gleich mitzubesprechen.
Der Autor stellt fünf Themenkreise heraus, die er als unerlässlich
ansieht, um das deutsche Privatrecht sinnvoll angehen zu können.
Dazu zählt er die am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen und deren
Status, die Rechte dieser Handelnden, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,
Stellvertretung und die schon erwähnte Durchsetzung bürgerlicher
Rechte. Vor der detaillierten Aufarbeitung dieser Themen legt der Autor
dem Leser in einem einführenden Teil, dem immerhin fast 10% des Buchumfangs
gewidmet sind, die Grundbegriffe des Privatrechts ans Herz. Teilweise
sind die Überlegungen, die der Autor nach jahrzehntelanger Erfahrung
mit dem Zivilrecht gesammelt hat, für Studienanfänger ein wenig
schwer verdauliche Kost, für Examenskandidaten aber eine gute Argumentationsschule.
Es ist wichtig für den Leser, dass der Autor zu einem Thema stets
Verknüpfungen zu ähnlichen Problemen zieht und etwa im Rahmen
der Rechtsfähigkeit auch auf Prozessuales eingeht oder bei den Namensrechten
gleich auf die Firma und den umfangreichen deliktischen Schutz des Persönlichkeitsrechts
abstellt. Auch die Relationen zwischen grundlegenden Elementen des bürgerlichen
Rechts wie der Willenserklärung und der Grundlage von Rechtsgeschäften
werden knapp aber prägnant dargestellt.
Die Formalia des Buches sind für Studenten gewöhnungsbedürftig.
Auf 500 Seiten Text finden sich keine Beispielsfälle, keine Übersichten,
keine Schemata, keine Graphiken, keine Vorschläge für die Lösung
einer Klausur oder eines Anspruchs. Ob sich das für die Übungen
und Klausuren nötige Grundwissen allein aus dogmatischen und rechtsvergleichenden
Überlegungen herleiten lässt mag zumindest in Zweifel gezogen
werden. Wiederum können sich bereits fortgeschrittene Studenten aus
den länderübergreifenden Ausführungen wertvolle Anregungen
für ihr bereits gesammeltes Wissen herausziehen.
Das Fazit ist leider zwiegespalten. Die Ausführungen sind inhaltlich
stimmig, korrekt und wissenschaftlich wertvoll, aber das Lehrbuch kann
man als Einstiegslektüre kaum empfehlen. Mit fortgeschrittenem Studium
ist das Lehrbuch zur Vertiefung eigener Kenntnisse ein optimaler Examsnbegleiter.
Bar / Zimmermann, Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts,
1. Auflage, Sellier 2002
Bereits seit 1974 wurde in der EG, damals EWG an einem Entwurf eines europäischen
Rechts zu vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen
gearbeitet. Diesen arbeiteten renommierte Juristen in zwei Kommissionen
(Commissions on European Contract Law) ab 1981 aus und veröffentlichten
ihn im Jahre 2000 als "Principles of European Contract Law".
Diese Prinzipien, die die Grundlage eines europäischen Zivilgesetzbuches
bilden, liegen nun in deutscher Übersetzung und Kommentierung vor.
Die Vertragsprinzipien an sich sind ein erster Schritt zur Vereinheitlichung
des Privatrechts über die Landesgrenzen der EG. Der erste Überblick
über die Vorschriften in englischer und deutscher Sprache, jeweils
gegenüber gestellt, erleichtert den Einstieg in die unbekannte Materie.
Gewöhnungsbedürftig für Leser deutscher Gesetze ist die
Benennung der Artikel: Kapitel, Abschnitt und Norm bilden ein System,
das sich in Teilen wiederholen kann, ohne dieselbe Vorschrift zu meinen.
Insofern ist es ratsam, das Buch von vorne beginnend zu lesen und nicht
nur über Inhalts- und Stichwortverzeichnis einzusteigen.
In den einzelnen Artikeln werden allgemeine Bestimmungen wie Vertragsfreiheit,
Auslegung und Analogie behandelt, allgemeine Pflichten definiert und Termini
festgelegt. Danach folgen Vorschriften etwa zum Abschluss eines Vertrages,
zur Vollmacht von Vertretern, zur Willenserklärung und zur Erfüllung.
Die jede Vorschrift erläuternden Kommentare sind von großer
Bedeutung für das Verständnis der Normen, die im jetzigen Stadium
nur ein Angebot für Nutzer sein wollen. Im Anhang an die Kommentare
finden sich noch zusätzliche Anmerkungen, die das bereits vorhandene
Bewusstsein der Autoren für mögliche Sonder- und Folgeprobleme
verdeutlichen. Weiterhin wird auch auf die Rechtslage in den einzelnen
europäischen Staaten hingewiesen, um den Ursprung und den Zweck einer
Vorschrift rechtsvergleichend aufweisen zu können.
Diese Einführung in das europäische Vertragsrecht bietet einen
idealen Einstieg zur Beschäftigung mit diesem wissenschaftlichen
wie praktischen Zukunftsfeld europäischer Rechtsberatung. Vor allem
die aufgezeigten Hintergründe der einzelnen Normen ermöglichen
auch so manchen Rückschluss auf heimische Rechtsprobleme. Ein lesenswertes
Buch!
Schmidt, Das Schuldverhältnis, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller
2004
Dieses Lehrbuch ist die Fortsetzung zum Band "Einführung in
das Zivilrecht", der parallel zu dieser Monatsrezension in der gedruckten
StudJUR besprochen wurde. Ziel dieses Werkes ist die Ergänzung und
Vertiefung schuldrechtlicher Kenntnisse. Dies bedeutet aber zugleich,
dass unerfahrene Leser, sprich juristische Einsteiger, nicht mit diesem
Lehrbuch beginnen sollten, um sich die Materie des Schuldrechts zu erschließen.
Trotz oder vielleicht gerade angesichts dieser von vornherein begrenzten
Stoffmenge hat sich der Autor entschlossen, dem Leser auch kein umfangreiches
Kompendium des Schuldrechts anzudienen, sondern beschränkt seine
Ausführungen auf gut überschaubare 190 Seiten.
Den systematischen Schwerpunkt will der Autor auf die manchmal widerstrebenden
Elemente des Schuldverhältnisses "Leistungsanspruch" und
"Schutzbedürfnis" stellen. Damit versperrt er sich aber
auch, die in anderen Lehrbüchern zum allgemeinen Schuldrecht üblichen
Ausführungen zu Sonderkonstellationen im zweiten Buch des BGB, etwa
der Abtretung oder der Beteiligung Dritter, was er aber in der Einleitung
fairerweise deutlich herausstellt.
Der Textstruktur ist durchgängig gut gestaltet, die Intensität
des Lernens will der Autor durch zahlreiche, grau abgehobene Textfelder
erhöhen, in denen er Merksätze, wichtige Grundsätze und
allgemein Wiederholenswertes festhält. Die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe
erfolgt leider nur in Kursivschrift, was zusammen mit den im Text inkorporierten
Literaturhinweisen zuweilen für Unübersichtlichkeit sorgt. Leider
nicht vorhanden sind graphische Darstellungen, in Übersichten gestaltete
Aufbauvorschläge oder Beispielsfälle. Insofern ist es zumindest
fraglich, ob der Leser durch bloße Textanalyse das erhoffte Systemverständnis
aufzubauen vermag.
Inhaltlich bietet der Autor ein breites Spektrum an Themen rund um das
Schuldverhältnis. Es werden Grundsatzbegriffe ebenso erklärt
wie die Entstehung, Abwicklung und Beendigung sowie die Störung von
Schuldverhältnissen. Schade ist, dass die Darstellung des allgemeinen
Schadensrechts sich, allerdings thematisch passend, auf mehrere Kapitel
aufspaltet. Hier wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, zuerst alle
relevanten Punkte in einem Kapitel anzusprechen, um hiernach Besonderheiten
herauszupicken.
Besonders gelungen erscheint die Darstellung der Störungen im Schuldverhältnis.
Der Autor beschreibt detailliert die Anwendung des § 280 BGB auf
diverse Spielarten des Schuldverhältnisses und zeigt insbesondere
sprachliche Ungereimtheiten auf, wenn man das allgemeine Schuldrecht stur
anwendet. Die so entstehende systematische Flexibilität bringt dem
aufmerksamen Leser bei erfahrenen Korrektoren wohlwollende Punktaufrundungen.
Die Beurteilung des Buches fällt nicht leicht. Fleißige Leser
werden das Buch schätzen und die inhärente Systematik gerne
aufnehmen. Da jedoch Einsteiger für dieses Werk gerade keine Zielgruppe
sind und auf dem Weg zum Fortgeschrittenenstadium umfangreichere Übersichten
über das Schuldrecht im Gesamtrechtssystem wichtig sind, könnte
das Buch auf dem Markt auf Absatzschwierigkeiten stoßen.
Eisenhardt, Einführung in das Bürgerliche Recht, 4. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2004
Im vorliegenden Werk versucht der Autor nicht nur den Allgemeinen Teil
des BGB und das Schuldrecht, sondern gleich auch noch das Sachenrecht
in einem Buch zu vereinigen, um einen ersten Überblick über
das Grundwissen im Bürgerlichen Recht zu schaffen. Angesichts immer
weiter verzweigter Ausbildungsliteratur ist ein solches Ansinnen zur ersten
Orientierung der Studenten förderlich und deshalb lobenswert.
Der Autor begnügt sich nicht damit, den Stoff durch reine Textrezeption
an den Leser zu bringen, sondern eher engagiert er sich didaktisch geschickt
in Beispielen, zahlreichen Übungsaufgaben und gesonderten Fällen.
Dazu kommen Graphiken und Schaubilder. Leider nicht enthalten sind zusammenfassende
Prüfungsschemata. Dafür ist am Ende des Buches neben den Lösungen
der Übungsaufgaben ein eigenes Kapitel zur Anfertigung eines juristischen
Gutachtens abgedruckt, damit der meist studentische Leser die gewonnenen
Kenntnisse punktebringend einsetzen kann.
Die einzelnen Kapitel sind teilweise nur überblicksartig, was jedoch
angesichts der Zielsetzung des Buches nachvollziehbar ist. Dennoch finden
sich auch Details aber eben in kurzen Zusammenfassungen, so etwa Konkurrenzprobleme
zwischen Anfechtung und Gewährleistungsrecht. Sehr schön gelungen
ist die Darstellung der Bürgschaft und verwandter Sicherungsverträge.
Der Schönheitsfehler dabei ist, dass die klausurrelevanten Formprobleme
nicht einmal angesprochen werden. Beim Schutz der Geschäftsunfähigen
wurde der neue § 105a BGB nicht behandelt, obwohl bei den beschränkt
Geschäftsfähigen § 1903 BGB sehr wohl angesprochen wurde.
Vorteilhaft für den Leser ist auch die Einbeziehung moderner Vertragsvarianten
wie etwa im Medium Internet, dem ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Bisweilen
ist allerdings die Komposition der Kapitelteile fragwürdig. So werden
im Kaufrecht noch die Produzentenhaftung, die AGB, dann der Verbrauchsgüterkauf
und danach die Vorschriften zu Haustürwiderruf und Fernabsatzgeschäften
angereiht.
Ein großer Pluspunkt des Werkes ist die relativ ausführliche
Behandlung sicherungsrechtlicher Geschäfte im Sachenrecht, sowohl
was Forderungen, Sicherungseigentum und Grundpfandrechte betrifft. Hier
wird unter anderem durch graphische Elemente hohe Anschaulichkeit erzielt.
Das Fazit ist jedoch problematisch. Das Buch wirkt für Anfänger
zum Teil zu anspruchsvoll. Für Fortgeschrittene sind einzelne Zusammenhänge
gut dargestellt, in anderen Fällen jedoch ist die fehlende Verknüpfung
klausurrelevanter Themen nicht erfreulich. Man darf das Werk somit getrost
als Katalysator für den Einstieg in das juristische Studium anwenden,
muss sich aber beizeiten mit vertiefender Literatur befassen, um komplexe
Klausuren bewältigen zu können.
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