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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2004

Rezensionen April 2004: Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht
Von Benjamin Krenberger

Schwarz, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 1. Auflage, Verlag C.H. Vahlen 2003Abbildung des Buchtitels
An vielen Universitäten gibt es im zweiten oder dritten Studiensemester eine eigene Vorlesung "Gesetzliche Schuldverhältnisse" und deren Existenz erfährt schon dadurch eine Berechtigung, dass die meisten Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene mindestens einen Anspruch aus dem Bereich des Bereicherungsrechts, des Deliktsrechts oder der Geschäftsführung ohne Auftrag aufweisen können. In Übersichten zum besonderen Teil des Schuldrechts werden zwar die meisten zu prüfenden Punkte auch genannt, aber eine tatsächlich intensive Beschäftigung mit der Thematik erhält man nur durch die Lektüre von speziell diesen Ansprüchen gewidmeter Literatur.
Das vorliegende Lehrbuch stellt auf über 600 Seiten nicht nur diese drei klassischen Rechtsinstitute dar, sondern gibt im Schlusskapitel gleich noch einen Überblick über das allgemeine Schadensrecht. Zu Beginn des Buches werden zudem allgemeine Unterschiede zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen aufgezeigt und Probleme der Verjährung und der Beweislast behandelt.
Im Kapitel zur Geschäftsführung ohne Auftrag werden neben den klassischen Anwendungsfällen auch Sonderfälle dargestellt, die durch Neuregelungen wie den § 241a BGB relevant geworden sind. Auch jüngere Rechtsprechung wie zum "Erbensucher" wird ausführlich behandelt. Das Verständnis für die GoA wird dadurch erleichtert, dass zunächst der Anspruchstatbestand und danach die Ansprüche für die einzelnen Beteiligten geklärt werden, wobei auch gern geprüfte Besonderheiten wie Schäden bei Auftragsausführung nicht übergangen werden. Extrem lesenswert sind die Kapitel zu den Sonderfällen der GoA, vor allem im öffentlichen Recht, im Straßenverkehr und bei Abschleppfällen. Im Zweifel muss man im Examen einen exotischen Sachverhalt mit gewohntem Handwerkszeug zu lösen wissen.
Im Bereicherungsrecht sind besonders die Kapitel rund um § 818 BGB hervorzuheben, da sich ein Buch zum Bereicherungsrecht schon daran messen lassen kann, ob es Probleme wie die Saldotheorie und ihre Ausnahmen sowie die Entreicherung und die verschärfte Haftung gut erklärt. Bei dem vorliegenden Werk ist dies beispielhaft der Fall. Das Deliktsrecht wird ohne unnötige Experimente aufgebaut und alle examensrelevanten Besonderheiten angesprochen, insbesondere die Neuregelungen im StVG. Lesenswert ist das Kapitel zur Haftung für Unterlassen im Rahmen des § 823 BGB.
Vorbildlich an diesem Lehrbuch ist vor allem die Gestaltung. Der Stoff wird in einem übersichtlich geschriebenen Fließtext vermittelt und umrahmt von zahlreichen Schemata, Wiederholungsübersichten und graphischen Darstellungen. Dazu kommt eine Vielzahl von Fällen, die dem Leser die Vertiefung des Gelesenen ermöglichen. Ein besonders guter Service ist die Zusammenfassung der wichtigen Erkenntnisse am Ende der Kapitel.
Das Buch ist so leicht verständlich und so gut aufgebaut, dass man es problemlos mit dem Studienbeginn und parallel zur Vorlesung zum Allgemeinen Teil des BGB und des Schuldrechts lesen kann. Die Lektüre bietet sich auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Ausbildung an und ein Kauf lohnt sich definitiv.


Rüthers / Stadler, BGB AT, 13. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Einführungen in den Allgemeinen Teil des BGB können nicht ohne Kapitel zu den Grundzügen des Privatrechts geschrieben werde. Um so besser ist es, wenn dies wie im vorliegenden Werk so geschieht, dass man sich auch als Einsteiger in die Materie gerne innerhalb der ersten 40 Seiten mit den Grundlagen des Vertragsrechts und der Privatautonomie beschäftigt. Und auch ungewöhnliche Abschnitte wie die lobenswerte Behandlung der europarechtlichen Einflüsse auf das deutsche Zivil- und Verbraucherrecht sind so prägnant formuliert, dass man nicht nach den ersten paar Zeilen die Lektüre abbrechen mag, um zu den prüfungsrelevanteren Kapiteln zu gelangen.
Vorab sind gleich mehrere gelungene Aspekte dieses Buches herauszuheben: zunächst ist dieses Werk eines der wenigen in der "Grundrisse"-Reihe, bei welchem Fußnoten existieren und nicht etwa die Fundstellen in den Fließtext integriert sind. Zudem wird der Leser beinahe luxuriös mit graphischen Darstellungen und Übersichten verwöhnt und somit mehrere Lernpotenziale gleichzeitig angesprochen. Hinzu kommt, dass Fälle, Lösungen und Merkregeln sinnvoll grau abgesetzt sind und ebenfalls positiv erwähnenswert scheint, dass die zahlreichen Falllösungen als knappe Gliederung mit Stichpunkten abgedruckt sind, so dass für wesentliche Inhalte mehr Platz verbleibt.
Besonders lesenswert und klausurrelevant zugleich ist das Kapitel zur Anfechtung wegen Irrtums. Hier werden beispielhaft die diversen Anfechtungsvarianten vorgestellt, mit Fällen vertieft und abschließend graphisch dargestellt. Einzig die Abhandlung des Kalkulationsirrtums hätte noch mit einer separaten Prüfungsgliederung versehen werden sollen, um die einzelnen Schritte genau im Prüfungsaufbau anwenden zu können.
Auch die Neuregelung in § 105a BGB wird dogmatisch gut erläutert. Nicht unbedingt in einem AT-Lehrbuch zu erwarten, aber deswegen um mehr Beachtung verdienen die Kapitel zur AGB-Prüfung und zu den Verbraucherschutzrechten. Ausführlicher hätten die Kapitel zum Scheingeschäft ausfallen dürfen, da gerade die Kombination von §§ 116-118 BGB, Sachenrecht und Bereicherungsrecht zu großen Klausurfällen führt, deren Verständnis schon hier begründet werden könnte.
Zusätzlicher Service für den Leser sind drei ausführliche Fälle am Ende des Werkes und ein kurzes Glossar mit den wichtigsten rechtlichen Begriffen.
Das Fazit ist leicht: Ein tolles Buch! Man sollte es unbedingt zum ersten Semester anschaffen.


Westermann / Bydlinski / Weber, BGB Schuldrecht AT, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Die Beherrschung des Allgemeinen Teils des Schuldrechts soll man laut den meisten Studienordnungen spätestens zum dritten Semester abgeschlossen haben, die Realität sieht jedoch nicht nur wegen der Reform des Schuldrechts anders aus. Die tatsächlichen Kenntnisse der Grundlagen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts sind auch in Probe- und Examensklausuren oftmals lückenhaft. Abhilfe schaffen kann man mit dem vorliegenden Lehrbuch.
Zum einen sind bereits die Formalia und die Textgestaltung gut gelungen. Der Fließtext ist maßvoll mit Hervorhebungen versehen worden und es bleibt genug Freiraum, um sich von der Buchstabenmasse nicht erdrückt zu fühlen. Verteilt über die Kapitel findet der Leser 44 Fälle, die durch die graue Unterlegung von Sachverhalt und Lösungsskizze für Erholung vom Text sorgen. Auch der Aufbau der Falllösungen ist kompakt aber übersichtlich gelungen. Von Zeit zu Zeit werden auch Prüfungsschemata eingestreut, die in gesonderten Kästen hervorgehoben werden. Davon hätte es ruhig mehr und in reicherer Ausstattung geben dürfen. Auch die Orientierung im Buch wird dadurch erleichtert, dass die Autoren die Randnummern mit dem zugehörigen Kapitel verknüpft haben.
Zum anderen werden die Themen des allgemeinen Schuldrechts umfassend und anschaulich erklärt. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht und das allgemeine Schadensrecht sind ebenso enthalten wie etwa die Störung der Geschäftsgrundlage, Verträge mit Einbezug dritter Personen und thematisch passend als Schlusskapitel das Erlöschen von Schuldverhältnissen. An einigen Stellen würde man sich noch mehr Hinweise auf typische Fallkonstellationen wünschen, so etwa beim Gläubigerverzug einen Hinweis auf das Arbeitsrecht. Auch die Behandlung der von beiden Seiten zu vertretenden Unmöglichkeit ist für Studenten, die die alte Schuldrechtslage nie lernen mussten, nicht verständlich genug erklärt. Auch der kategorische Ausschluss der Pflicht zum Vertragsschluss bei § 311 II BGB (c.i.c.) könnte in Klausuren zu Problemen führen.
Sehr schön zu lesen ist das Kapitel zur Schadensbestimmung und Schadensberechnung. Der Leser sollte sich hierzu selbst ein Schema kreieren, das er in Klausuren abrufen können muss. Ebenfalls empfehlenswert ist die knappe Darstellung des Schuldnerschutzes bei Abtretung einer Forderung.
Als Fazit bleibt zunächst die Erkenntnis, dass man mit diesem Buch einen guten Einstieg in das Schuldrecht bekommt und man es dank der Gestaltung schnell und effektiv durcharbeiten kann und soll. So bleibt dann rechtzeitig vor den Übungen oder dem Examen noch Zeit sich zu kritischen Punkten in anderen Lehrmitteln weitere Kenntnisse zu verschaffen, um sich dann für die geeignete Lösung entscheiden zu können.


Fezer, Klausurenkurs BGB AT, 6. Auflage, Verlag Luchterhand 2003Abbildung des Buchtitels
Sammlungen von Klausuren zum BGB AT haben immer mit dem Dilemma zu kämpfen, dass schon Studenten in frühen Semestern die Klausuren verstehen müssen, andererseits aber Probleme des Allgemeinen Teils wunderbar in großen Klausursachverhalten einzubauen sind. Dazu kommt, dass man in einer Klausurübersicht einen richtigen Weg finden muss, um zusätzliche Informationen so unterzubringen, dass man nicht doch wieder ein Lehrbuch produziert.
Die vorliegende Sammlung enthält 29 Klausurfälle und der Autor hat sich für einen unglaublich intelligenten Aufbau entschieden: zunächst erhält der Leser in kleinen Portionen Sachverhalte, von zwei bis zu fünf Stück, um danach in einer kurzen Übersicht den stofflichen Schwerpunkt der zu lösenden Fälle vorzustellen und zu erläutern. Erst danach folgen die ausformulierten Lösungen. Auch wenn man die Übersicht überspringt kann man durch genaue Lektüre der Falllösungen die behandelte Materie umfassend erfassen, da der Autor zusätzlich zum Lösungstext kleiner gedruckte Hinweise und Definitionen sowie am Ende der Fälle Exkurse eingefügt hat. Am Beginn jeder Lösung steht eine übersichtliche Gliederung und der Gutachtenstil kann anhand der Fälle exemplarisch geübt werden.
Inhaltlich orientieren sich die Schwerpunkte der Fälle natürlich am BGB AT und sind vom Umfang her für eine Übung für Anfänger oder eine Zwischenprüfung denkbar. Jedoch werden auch Rechtsgebiete integriert, die man zu Beginn des Studiums nicht beherrscht und in die man so sukzessive eingeführt wird. Zu nennen wären hier das Zivilprozessrecht mit vereinfachter Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage oder einem Prozessvergleich, das Handelsrecht mit kaufmännischem Bestätigungsschreiben und Prokura sowie das Bereicherungsrecht bei der Rückabwicklung sittenwidriger Verträge. Auch Verbrauchergeschäfte und deren Rückabwicklung sowie sachenrechtliche Grundkonstellationen werden so en passant behandelt.
Das Buch ist eine Herausforderung für Studenten jeden Semesters, wobei sich mit zunehmender Examensnähe die Länge der Fälle als zu kurz erweisen dürfte. Es ist jedoch eine äußerst gut gelungene Einführung in den AT des BGB mit der notwendigen Verknüpfung zu vielen anderen Rechtsgebieten.


Fuchs, Deliktsrecht, 4. Auflage, Verlag Springer 2003Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher und Skripten zum Deliktsrecht gehören seit je her zur Standardausrüstung von Jurastudenten, da nur oberflächliches Wissen in diesem Rechtsbereich im Examen die entscheidenden Punkte kosten kann und man aus Standardwerken wie dem Kommentar von Palandt kein sinnvolles Prüfungsschema exzerpieren kann.
Das vorliegende Werk ist optisch und aufbautechnisch ein gutes Einstiegswerk ins Deliktsrecht. Der Text lässt sich trotz der zahlreichen Einschübe relevanter BGH-Rechtsprechung flüssig und leicht lesen, die Aufbaustrukturen zu den jeweiligen Ansprüchen erleichtern den Umgang mit der Vielzahl an Detailinformationen, die das Deliktsrecht birgt. Leider verzichtet der Autor gänzlich auf Beispielsfälle mit Lösungen und verwendet außer den genannten Übersichten zu den Prüfungspunkten keine graphischen oder tabellarischen Elemente, um die Materie zu veranschaulichen.
Inhaltlich wird das Deliktsrecht des BGB umfassend abgehandelt und auch das Recht der Gefährdungshaftung ausführlich angesprochen. Dazu kommen eine Vielzahl allgemeiner Kapitel wie zum Thema Verjährung, Konkurrenz zu anderen Ansprüchen und Mehrheit von Schädigern. Als Höhepunkte der durchweg gut geschriebenen Kapitel kann man mit gutem Gewissen die Darstellung der Produzentenhaftung und des Schutzes des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bezeichnen. Hier werden die materiell und zum Teil prozessual wichtigen Kenntnisse ausführlich und anschaulich beschrieben und durch entsprechende Rechtsprechung unterlegt. So hat der Leser ein besserer Verständnis als bei einem bloßen Hinweis auf einen sowieso schon in der Rechtsprechung entschiedenen Sonderfall.
Sehr angenehm ist, dass der Autor auch die neu geregelte Sachverständigenhaftung sowie die klassische Beamten- und Staatshaftung nach § 839 BGB nicht außer Acht gelassen hat und sogar auf europarechtliche Einflüsse auf die Staatshaftung eingegangen ist.
Ausführlicher hätte die Darstellung schadensrechtlicher Überleitungsnormen ausfallen dürfen, dies sind § 67 VVG und § 116 SGB X, da die Prüfung dieser Vorschriften durchaus Thema einer Verkehrsunfallklausur im zweiten Staatsexamen sein kann. Sie werden im Buch zwar erwähnt, aber man kann sie anhand des kurzen Kapitels nicht ohne eigene zustäzliche Recherche durchprüfen. Nicht zufrieden stellend ist auch die Darstellung des Straßenverkehrsgesetzes, da auf klausurrelevante Normen wie §§ 17, 18 StVG und auf die Beweislastproblematik überhaupt nicht eingegangen wird. Im Kapitel zum Schmerzensgeld kommt nicht eindeutig heraus, auf welcher Grundlage der Schmerzensgeldanspruch nach der Schadensrechtsreform dogmatisch basiert.
Das Buch hat das Potenzial, ein guter Begleiter auf dem Weg zum Examen zu sein und wird manchem Studenten die Repetition erleichtern. Studienanfänger dürften aber Bücher bevorzugen, die ihnen den Stoff klausuradaptierter präsentieren. Die Lektüre lohnt sich jedoch in jedem Fall.


Schmidt, BGB Allgemeiner Teil, 1. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2004Abbildung des Buchtitels
Das Angebot der Lehrbücher von Rolf Schmidt wächst von Jahr zu Jahr und mit dem vorliegenden Werk wird nunmehr der Allgemeine Teil des BGB für Studenten und Examenskandidaten aufbereitet. Bei StudJur-Online wurden bereits zahlreiche Werke dieser Reihe besprochen und das Erfreuliche ist, dass die positiven Eigenschaften dieser Lehrbücher konstant gleich bleiben.
So ist die Vermittlung des Stoffes durch Text und gestalterische Elemente vorbildlich. Der Fließtext ist gut formatiert, ist mit Hervorhebungen sinnvoll ausgestattet und die Rezeption der Themen wird durch Definitionen, Schemata, Beispielsfälle, Graphiken und Prüfungsübersichten wirkungsvoll eingerahmt. Anfangs verwirrend aber im Lauf der Zeit angenehm ist die deutliche Hervorhebung der Jahreszahlen der Zeitschriftenjahrgänge in den Fußnoten. So erkennt man einerseits die Aktualität der Werke, andererseits kann man gezielt nach aktueller Rechtsprechung fahnden.
Interessant ist nun die Schwerpunktsetzung auf inhaltlicher Seite. Die obligatorischen Kapitel zu den Grundlagen des BGB werden nicht nur dargestellt, sondern am Ende auch mit einem Beispielsfall versehen, unverzichtbar für Einsteiger in die Materie. Der Gliederungsvorschlag einer Klausur gleich zu Beginn zeigt ebenfalls die hohe praktische Ausrichtung des Werkes. Auch aktuelle Themen wie der Vertragsschluss im Internet werden im Rahmen der Verbraucherschutzvorschriften behandelt. Sehr anschaulich gelungen ist die Stellung des Vertreters im BGB und vor allem in der Klausursystematik, ausführlich aufgezeigt in einer Übersicht. Dagegen hätte die Aufarbeitung des § 138 BGB und besonders der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften ein wenig übersichtlicher ausfallen können, hier vermisst man das sonst vorhandene Schema. Etwas kurz geraten scheint die Darstellung der AGB-Prüfung. Gelungen ist die Abgrenzung zwischen Irrtumsanfechtung und Gewärleistungsrechten und das Kapitel über Vollmachten kraft Rechtsscheins.
Das Buch ist für Studienanfänger optimal geeignet und kann ab dem ersten Semester gelesen werden. Examenskandidaten werden die Auffrischung und die Systematik schätzen, könnten allerdings bei der Suche nach dem "großen" Examensfall noch Klausuren oder Fallsammlungen zu Rate ziehen müssen.


Medicus, Schuldrecht I, 15. Auflage, und Schuldrecht II, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Die Standardwerke von Medicus zum Schuldrecht sind dieses Jahr sehr erfreulicher Weise parallel neu erschienen und können so von Studenten gleich optimal eingesetzt werden. Man kann an etablierten Werken wie diesen nicht viel kritisieren, nur auf die Gestaltung und Inhalte hinweisen, um vorab darüber zu informieren, was man bei einem Kauf der beiden Werke in den Händen hält.
Im Allgemeinen Teil des Schuldrechts werden Schuldverhältnisse hinsichtlich ihrer Entstehung, ihres Inhalts und ihrer Erfüllung behandelt, ebenso die Ereignisse bei Störungen und die Formen der Beendigung der Schuldverhältnisse. Insoweit kann man die mögliche Entwicklung einer Rechtsbeziehung zwischen handelnden Personen in jeder denkbaren Variante beleuchten. Besonders hinzuweisen ist zunächst auf das ebenfalls enthaltene Kapitel zum allgemeinen Schadensrecht. Dieses macht in klarer Sprache mit allen examensnotwendigen Problemkonstellationen vertraut und ist ein wahres Lesevergnügen. Auch die Darstellung der Gesamtschuld und der möglichen Störungen bringt Licht in das von BGH und Literatur arg umstrittene Thema. Schließlich soll der Abschnitt zur Forderungsabtretung und ihrer Rolle im Sicherungsrechtsverkehr hervorgehoben werden, der die vielfachen Rechtsbeziehungen, die sich im Laufe der Sicherung ergeben können, anschaulich auseinander dividiert.
Der Besondere Teil besteht aus den dort geregelten vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Naturgemäß die umfangreichsten Kapitel werden vom Kaufrecht und seinen Sonderformen sowie durch das Deliktsrecht gestellt. Ebenfalls eine herausragende Rolle nimmt das Bereicherungsrecht ein, das vor allem in der Darstellung der Anwendung auf Mehrpersonenverhältnisse ein Vorbild juristischer Ausbildungsliteratur liefert. Auch die Rechtsgeschäfte des Maklers gehören zu den besonderen Lektüreempfehlungen dieser beiden Bände. Besonders erfreulich für Käufer und Leser ist, dass der Autor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ebenfalls aufgenommen hat und nicht auf Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht verweist, obwohl man der Darstellung die Enttäuschung über die Entscheidung des BGH anmerkt, die GbR als teilrechtsfähig anzuerkennen.
Bezüglich der Gestaltung ist festzustellen, dass sich der Autor darauf beschränkt die Materie durch flüssigen Text und Beispiele aus der Rechtsprechung zu vermitteln. Verzichtet wird auf Schemata, Übersichten, Graphiken und ausführliche Beispielsfälle mit Lösungen. Auch sind die "Fußnoten" in den Text integriert, so dass man trotz der teilweise brillanten Formulierungen ab und zu ins Stocken geraten kann. Die Vielzahl an Literaturhinweisen zu Beginn der Kapitel beweist zwar die Aktualität der Überarbeitung, ist aber in diesem Umfang nicht unbedingt notwendig.
Diese Lehrbücher kann man blind kaufen, denn man sollte sich das Wissen der Koryphäe Medicus wenigstens einmal im Studium zu Gemüte geführt haben. Für das Examen benötigt man natürlich des Weiteren ausführliche Fallsammlungen und die ein oder andere schematischere Darstellung.


Wieling, Bereicherungsrecht, 3. Auflage, Verlag Springer 2003
Bereicherungsrecht ist die Schnittstelle zwischen Schuldrecht und Sachenrecht und gehört zum Handwerkszeug jedes Jurastudenten. Oftmals wird die Materie in Werken zum gesamten Besonderen Teil des Schuldrechts abgehandelt und nur selten gibt es als Konkurrenz zu den Skripten der Repetitoren ein Lehrbuch, das sich wie dieses ausschließlich dem Bereicherungsrecht widmet.
Formal hat das Werk Stärken und Schwächen. Gut gelungen sind die abschließenden Übersichten zu den Kondiktionsarten und auch die Hervorhebung zahlreicher Beispielsfälle sorgt für Übersichtlichkeit. Jedoch fehlen Gesamtübersichten zu den Prüfungsvoraussetzungen der einzelnen Kondiktionen sowie umfangreichere Beispielsfälle. Gerade aber die Auswirkungen des Bereicherungsrechts in größeren Sachverhalten sind es, die Juristen beherrschen müssen. Auch die Verwendung einfacher Strichzeichnungen zur Darstellung von Mehrpersonenverhältnissen wird der ansonsten optisch anspruchsvollen Aufmachung des Buches nicht ganz gerecht.
Inhaltlich sind die Bezüge des Autors zum römischen Recht deutlich erkennbar und der Leser erhält so einen genaueren Einblick in die Ursprünge und gängigen Bezeichnungen der Kondiktionsarten. Die Anordnung der Kapitel ist beim Bereicherungsrecht schon beinahe festgeschrieben und besteht auch hier aus Leistungskondiktionen, Nichtleistungskondiktionen, Anspruchsinhalt und Mehrpersonenverhältnissen.
Lesenswert ist die umfangreiche Darstellung von Entreicherung und Saldotheorie. Auch hier hätte eine kurze Übersicht zu Regel, Ausnahmen und Gegenausnahmen das Verständnis erleichtert.
Nicht ganz überzeugend gelungen ist die Einordnung des Anspruchs gemäß § 822 BGB. Dieser wird nicht als eigene Kondiktion vorgestellt, sondern im Rahmen des Inhalts des Bereicherungsanspruches kurz abgehandelt. Dabei gibt es etliche Klausurfälle, in denen § 822 BGB zusammen mit sachenrechtlichen Übertragungen eine ausgedehnte Rolle spielt und nicht gegenüber anderen Kondiktionstypen vernachlässigt werden sollte.
Sehr genau abgegrenzt hat der Autor die zahlreichen Varianten der Dreiecksverhältnisse im Bereicherungsrecht. Zunächst erhält der Leser eine dogmatische Einordnung der verschiedenen Rückabwicklungsmöglichkeiten und wird in einem Extrakapitel auf typische Situationen mit drei Beteiligten aufmerksam gemacht.
Das Buch bietet eine angenehme Lektüre und ermöglicht die erste Erfassung des Bereicherungsrechts in überschaubarer Zeit. Die Examensvorbereitung in diesem Thema sollte jedoch auch mit anderen Lehrmedien bestritten werden, da einfach der Bezug zu Sachverhalten in Examensgröße fehlt.


Pawlowski, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003

Es ist für den Verfasser eines Lehrbuchs zum BGB AT immer eine schwierige Aufgabe, der anvisierten Zielgruppe neben den Kenntnissen des Bürgerlichen Rechts auch noch andere Fertigkeiten nahe bringen zu wollen. Hier versucht der Autor, das deutsche Zivilrecht auch im Vergleich mit französischem und englischem Recht darzustellen und scheut nicht davor zurück, die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche, also eine knappe Einführung in das Zivilprozessrecht gleich mitzubesprechen.
Der Autor stellt fünf Themenkreise heraus, die er als unerlässlich ansieht, um das deutsche Privatrecht sinnvoll angehen zu können. Dazu zählt er die am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen und deren Status, die Rechte dieser Handelnden, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, Stellvertretung und die schon erwähnte Durchsetzung bürgerlicher Rechte. Vor der detaillierten Aufarbeitung dieser Themen legt der Autor dem Leser in einem einführenden Teil, dem immerhin fast 10% des Buchumfangs gewidmet sind, die Grundbegriffe des Privatrechts ans Herz. Teilweise sind die Überlegungen, die der Autor nach jahrzehntelanger Erfahrung mit dem Zivilrecht gesammelt hat, für Studienanfänger ein wenig schwer verdauliche Kost, für Examenskandidaten aber eine gute Argumentationsschule.
Es ist wichtig für den Leser, dass der Autor zu einem Thema stets Verknüpfungen zu ähnlichen Problemen zieht und etwa im Rahmen der Rechtsfähigkeit auch auf Prozessuales eingeht oder bei den Namensrechten gleich auf die Firma und den umfangreichen deliktischen Schutz des Persönlichkeitsrechts abstellt. Auch die Relationen zwischen grundlegenden Elementen des bürgerlichen Rechts wie der Willenserklärung und der Grundlage von Rechtsgeschäften werden knapp aber prägnant dargestellt.
Die Formalia des Buches sind für Studenten gewöhnungsbedürftig. Auf 500 Seiten Text finden sich keine Beispielsfälle, keine Übersichten, keine Schemata, keine Graphiken, keine Vorschläge für die Lösung einer Klausur oder eines Anspruchs. Ob sich das für die Übungen und Klausuren nötige Grundwissen allein aus dogmatischen und rechtsvergleichenden Überlegungen herleiten lässt mag zumindest in Zweifel gezogen werden. Wiederum können sich bereits fortgeschrittene Studenten aus den länderübergreifenden Ausführungen wertvolle Anregungen für ihr bereits gesammeltes Wissen herausziehen.
Das Fazit ist leider zwiegespalten. Die Ausführungen sind inhaltlich stimmig, korrekt und wissenschaftlich wertvoll, aber das Lehrbuch kann man als Einstiegslektüre kaum empfehlen. Mit fortgeschrittenem Studium ist das Lehrbuch zur Vertiefung eigener Kenntnisse ein optimaler Examsnbegleiter.


Bar / Zimmermann, Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts, 1. Auflage, Sellier 2002Abbildung des Buchtitels
Bereits seit 1974 wurde in der EG, damals EWG an einem Entwurf eines europäischen Rechts zu vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen gearbeitet. Diesen arbeiteten renommierte Juristen in zwei Kommissionen (Commissions on European Contract Law) ab 1981 aus und veröffentlichten ihn im Jahre 2000 als "Principles of European Contract Law". Diese Prinzipien, die die Grundlage eines europäischen Zivilgesetzbuches bilden, liegen nun in deutscher Übersetzung und Kommentierung vor.
Die Vertragsprinzipien an sich sind ein erster Schritt zur Vereinheitlichung des Privatrechts über die Landesgrenzen der EG. Der erste Überblick über die Vorschriften in englischer und deutscher Sprache, jeweils gegenüber gestellt, erleichtert den Einstieg in die unbekannte Materie. Gewöhnungsbedürftig für Leser deutscher Gesetze ist die Benennung der Artikel: Kapitel, Abschnitt und Norm bilden ein System, das sich in Teilen wiederholen kann, ohne dieselbe Vorschrift zu meinen. Insofern ist es ratsam, das Buch von vorne beginnend zu lesen und nicht nur über Inhalts- und Stichwortverzeichnis einzusteigen.
In den einzelnen Artikeln werden allgemeine Bestimmungen wie Vertragsfreiheit, Auslegung und Analogie behandelt, allgemeine Pflichten definiert und Termini festgelegt. Danach folgen Vorschriften etwa zum Abschluss eines Vertrages, zur Vollmacht von Vertretern, zur Willenserklärung und zur Erfüllung.
Die jede Vorschrift erläuternden Kommentare sind von großer Bedeutung für das Verständnis der Normen, die im jetzigen Stadium nur ein Angebot für Nutzer sein wollen. Im Anhang an die Kommentare finden sich noch zusätzliche Anmerkungen, die das bereits vorhandene Bewusstsein der Autoren für mögliche Sonder- und Folgeprobleme verdeutlichen. Weiterhin wird auch auf die Rechtslage in den einzelnen europäischen Staaten hingewiesen, um den Ursprung und den Zweck einer Vorschrift rechtsvergleichend aufweisen zu können.
Diese Einführung in das europäische Vertragsrecht bietet einen idealen Einstieg zur Beschäftigung mit diesem wissenschaftlichen wie praktischen Zukunftsfeld europäischer Rechtsberatung. Vor allem die aufgezeigten Hintergründe der einzelnen Normen ermöglichen auch so manchen Rückschluss auf heimische Rechtsprobleme. Ein lesenswertes Buch!


Schmidt, Das Schuldverhältnis, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Dieses Lehrbuch ist die Fortsetzung zum Band "Einführung in das Zivilrecht", der parallel zu dieser Monatsrezension in der gedruckten StudJUR besprochen wurde. Ziel dieses Werkes ist die Ergänzung und Vertiefung schuldrechtlicher Kenntnisse. Dies bedeutet aber zugleich, dass unerfahrene Leser, sprich juristische Einsteiger, nicht mit diesem Lehrbuch beginnen sollten, um sich die Materie des Schuldrechts zu erschließen. Trotz oder vielleicht gerade angesichts dieser von vornherein begrenzten Stoffmenge hat sich der Autor entschlossen, dem Leser auch kein umfangreiches Kompendium des Schuldrechts anzudienen, sondern beschränkt seine Ausführungen auf gut überschaubare 190 Seiten.
Den systematischen Schwerpunkt will der Autor auf die manchmal widerstrebenden Elemente des Schuldverhältnisses "Leistungsanspruch" und "Schutzbedürfnis" stellen. Damit versperrt er sich aber auch, die in anderen Lehrbüchern zum allgemeinen Schuldrecht üblichen Ausführungen zu Sonderkonstellationen im zweiten Buch des BGB, etwa der Abtretung oder der Beteiligung Dritter, was er aber in der Einleitung fairerweise deutlich herausstellt.
Der Textstruktur ist durchgängig gut gestaltet, die Intensität des Lernens will der Autor durch zahlreiche, grau abgehobene Textfelder erhöhen, in denen er Merksätze, wichtige Grundsätze und allgemein Wiederholenswertes festhält. Die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe erfolgt leider nur in Kursivschrift, was zusammen mit den im Text inkorporierten Literaturhinweisen zuweilen für Unübersichtlichkeit sorgt. Leider nicht vorhanden sind graphische Darstellungen, in Übersichten gestaltete Aufbauvorschläge oder Beispielsfälle. Insofern ist es zumindest fraglich, ob der Leser durch bloße Textanalyse das erhoffte Systemverständnis aufzubauen vermag.
Inhaltlich bietet der Autor ein breites Spektrum an Themen rund um das Schuldverhältnis. Es werden Grundsatzbegriffe ebenso erklärt wie die Entstehung, Abwicklung und Beendigung sowie die Störung von Schuldverhältnissen. Schade ist, dass die Darstellung des allgemeinen Schadensrechts sich, allerdings thematisch passend, auf mehrere Kapitel aufspaltet. Hier wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, zuerst alle relevanten Punkte in einem Kapitel anzusprechen, um hiernach Besonderheiten herauszupicken.
Besonders gelungen erscheint die Darstellung der Störungen im Schuldverhältnis. Der Autor beschreibt detailliert die Anwendung des § 280 BGB auf diverse Spielarten des Schuldverhältnisses und zeigt insbesondere sprachliche Ungereimtheiten auf, wenn man das allgemeine Schuldrecht stur anwendet. Die so entstehende systematische Flexibilität bringt dem aufmerksamen Leser bei erfahrenen Korrektoren wohlwollende Punktaufrundungen.
Die Beurteilung des Buches fällt nicht leicht. Fleißige Leser werden das Buch schätzen und die inhärente Systematik gerne aufnehmen. Da jedoch Einsteiger für dieses Werk gerade keine Zielgruppe sind und auf dem Weg zum Fortgeschrittenenstadium umfangreichere Übersichten über das Schuldrecht im Gesamtrechtssystem wichtig sind, könnte das Buch auf dem Markt auf Absatzschwierigkeiten stoßen.


Eisenhardt, Einführung in das Bürgerliche Recht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Im vorliegenden Werk versucht der Autor nicht nur den Allgemeinen Teil des BGB und das Schuldrecht, sondern gleich auch noch das Sachenrecht in einem Buch zu vereinigen, um einen ersten Überblick über das Grundwissen im Bürgerlichen Recht zu schaffen. Angesichts immer weiter verzweigter Ausbildungsliteratur ist ein solches Ansinnen zur ersten Orientierung der Studenten förderlich und deshalb lobenswert.
Der Autor begnügt sich nicht damit, den Stoff durch reine Textrezeption an den Leser zu bringen, sondern eher engagiert er sich didaktisch geschickt in Beispielen, zahlreichen Übungsaufgaben und gesonderten Fällen. Dazu kommen Graphiken und Schaubilder. Leider nicht enthalten sind zusammenfassende Prüfungsschemata. Dafür ist am Ende des Buches neben den Lösungen der Übungsaufgaben ein eigenes Kapitel zur Anfertigung eines juristischen Gutachtens abgedruckt, damit der meist studentische Leser die gewonnenen Kenntnisse punktebringend einsetzen kann.
Die einzelnen Kapitel sind teilweise nur überblicksartig, was jedoch angesichts der Zielsetzung des Buches nachvollziehbar ist. Dennoch finden sich auch Details aber eben in kurzen Zusammenfassungen, so etwa Konkurrenzprobleme zwischen Anfechtung und Gewährleistungsrecht. Sehr schön gelungen ist die Darstellung der Bürgschaft und verwandter Sicherungsverträge. Der Schönheitsfehler dabei ist, dass die klausurrelevanten Formprobleme nicht einmal angesprochen werden. Beim Schutz der Geschäftsunfähigen wurde der neue § 105a BGB nicht behandelt, obwohl bei den beschränkt Geschäftsfähigen § 1903 BGB sehr wohl angesprochen wurde.
Vorteilhaft für den Leser ist auch die Einbeziehung moderner Vertragsvarianten wie etwa im Medium Internet, dem ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Bisweilen ist allerdings die Komposition der Kapitelteile fragwürdig. So werden im Kaufrecht noch die Produzentenhaftung, die AGB, dann der Verbrauchsgüterkauf und danach die Vorschriften zu Haustürwiderruf und Fernabsatzgeschäften angereiht.
Ein großer Pluspunkt des Werkes ist die relativ ausführliche Behandlung sicherungsrechtlicher Geschäfte im Sachenrecht, sowohl was Forderungen, Sicherungseigentum und Grundpfandrechte betrifft. Hier wird unter anderem durch graphische Elemente hohe Anschaulichkeit erzielt.
Das Fazit ist jedoch problematisch. Das Buch wirkt für Anfänger zum Teil zu anspruchsvoll. Für Fortgeschrittene sind einzelne Zusammenhänge gut dargestellt, in anderen Fällen jedoch ist die fehlende Verknüpfung klausurrelevanter Themen nicht erfreulich. Man darf das Werk somit getrost als Katalysator für den Einstieg in das juristische Studium anwenden, muss sich aber beizeiten mit vertiefender Literatur befassen, um komplexe Klausuren bewältigen zu können.

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