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Rezensionen April 2005 |
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April 2005: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Ruder / Schmitt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 6.
Auflage, Verlag Nomos 2004 
Im Polizeirecht sind die Prüfungsanforderungen von Bundesland zu Bundesland
höchst unterschiedlich. Im Gegensatz zu vergleichbaren Strukturen des
Besonderen Verwaltungsrechts kann man als Student und als Referendar keinesfalls
auf spezielle landesrechtliche Literatur verzichten. Das vorliegende Werk
ist bereits seit mehreren Auflagen am Markt etabliert und kommt pünktlich
zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg in die Regale der Bibliotheken
und Buchläden. Gerade die intensive Auseinandersetzung mit der teilweise
grundlegenden Verlagerung von Kompetenzen und Benennungen macht dieses Buch
für Juristen wertvoll. Die wesentlichen materiellen Examensanforderungen
werden von diesem Lehrbuch abgedeckt und teilweise wird auch das Bedürfnis
von Referendaren nach konkreten Formulierungen für Verfügungen
befriedigt, zwar nur in kleineren Beispielen und nicht mit einer oder mehreren
Musterverfügungen, aber immerhin ist der praktische Ansatz enthalten.
Ebenfalls wichtige Lektüre für Referendare ist die ausführliche
Darstellung des Bundesbodenschutzgesetzes, ausführlich besprochen im
Rahmen der Zustandsstörerhaftung. Für Studenten besonders zu beachten
ist die hervorragende Darstellung der Prüfung der Zuständigkeit
der Polizei. Dieses Thema ist in Bundesländern mit getrennten Polizei-
und Sicherheitsbehörden unproblematisch, nicht aber in Baden-Württemberg.
Selten wird so klar wie hier in Text und Bild erklärt, wie die Prüfung
im Ergebnis auszusehen hat. Geradezu unverzichtbare Lektüre ab dem
dritten Semester ist die umfassende Ausarbeitung der vom Polizeirecht betroffenen
Grundrechte. Dabei ist der Abschnitt zum Versammlungsrecht mit zahlreichen
aktuellen Problemstellungen sehr empfehlenswert. Im Rahmen der Darstellung
der Polizeiverfügung ist das Kapitel zur Einweisung von Obdachlosen
und zum beliebten Klausurthema "Abschleppen eines Kfz" sehr umfangreich
und zeigt wiederum die Sensibilität der Autoren für aktuelle Themen.
Die Detailgenauigkeit der Arbeit der Autoren wird auch an eher ungewöhnlichen
Kapiteln sichtbar, so etwa der Problematisierung privater Sicherheitsdienste.
Leider sehr knapp ausgefallen ist das Kapitel zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen
gegen die Polizei. Gerade das Verständnis zu diesem Thema ist wichtig
für gute Ergebnisse in Klausuren und übungen. Das Buch ist für
Einsteiger vielleicht schwierig zu bearbeiten, da man sich an das dichte
Textbild erst gewöhnen muss, ebenso an die Inkorporierung von Verweisen
auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext. Mit zunehmender Beschäftigung
mit dem Werk werden allerdings die Vielzahl an Schaubildern und die intelligente
Verwendung von Hervorhebungen offenbar und auch die prüfungsgerechte
Darstellung der einzelnen Themen. Die Literaturverweise vor den Kapiteln
ermöglichen ein vertieftes Studium von Einzelproblemen und zeigen wiederum
die Akribie der Autoren. Das Buch hebt sich sehr positiv von sonst vorhandenen
Lehrbüchern zum Thema Polizeirecht in Baden-Württemberg ab und
ist bei konstanter Bearbeitung und Lektüre ein Garant für Spaß
an der Materie. Eine gelungene Neuauflage.
Redeker / von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage,
Verlag Kohlhammer 2004
Im Gegensatz zum Zivilrecht und zum Strafrecht werden die Studenten im öffentlichen
Recht von Beginn an mit prozessualen Problemen befasst, sei es im Staats-
und Verfassungsrecht oder eben im Verwaltungsrecht. Eine solide Kenntnis
der verwaltungsprozessualen Prüfungspunkte ist nicht unbedingt der
Garant für das Bestehen jeder verwaltungsrechtlichen Klausur, aber
eine sauber und effektiv gelöste Zulässigkeit einer Klage oder
eines Antrags stimmt jeden Korrektor freundlich. Der Markt für finanzierbare
Kommentare zur deutschen Verwaltungsgerichtsordnung ist mit nur wenigen
Titeln gut überschaubar. Das vorliegende Werk gehört mit der aktuellen
14. Auflage bereits zu den etablierten Mitspielern um die Gunst der juristischen
Leser. Mit beinahe 1300 Seiten erhält man dabei einen Kommentar, der
es sich schon der Form nach leisten kann, auch Randprobleme in angemessener
Form abzuhandeln. Neben der Kommentierung der VwGO finden sich auch der
Gesetzestext sowie die Ausführungsgesetze der Bundesländer mit
abgedruckt. Die Gestaltung des Kommentars ist sehr lesefreundlich. Die einzelnen
durchgängigen Fließtexte sind von den Fußnoten gut abgetrennt und die
Hervorhebungen durch Fettdruck werden sparsam eingesetzt. Bisweilen finden
sich tabellarische Darstellungen, so zu sehen beim Streitwert. Den einzelnen
Paragraphen sind genaue Gliederungen vorangestellt und man findet im Gegensatz
zu anderen Kommentaren keine generellen Einführungen vor einem Abschnitt
des Gesetzes, sondern jedem Paragraphen ist, sofern nötig, ein eigener
Bereich mit grundsätzlichen überlegungen zugeteilt. Es gibt zahlreiche
inhaltliche Aspekte, welchen der Leser besondere Beachtung schenken darf.
Dazu gehören nicht nur die "großen" Themen eines VwGO-Kommentars, sondern
auch gerne überlesene kleinere Passagen. Zu letzteren gehört etwa
die Kommentierung zu § 1 VwGO, wo auf die vom Gericht anzuwendenden
Normen eingegangen wird, darunter sehr intensiv auf den Geltungsbereich
des europäischen Gemeinschaftsrechts, aber auch auf den Geltungsanspruch
der Urteile des EGMR in Straßburg. Leider ist an späterer Stelle, nämlich
im Rahmen von § 80 VwGO, der europarechtliche Bezug in verhältnismäßig
geringem Umfang gehalten, wobei zwar die wesentlichen Aspekte des europäischen
einstweiligen Rechtsschutzes genannt werden, aber die Herleitung unklar
bleibt. Sehr lesenswert für Studenten ist in jedem Fall die Darstellung
der verschiedenen Gerichtszüge und Gerichtsarten im Rahmen des §
40 VwGO, inklusive der verschiedenen Möglichkeiten, an das Verwaltungsgericht
zu verweisen oder diesem die Gerichtsbarkeit zu entziehen. In einer bemerkenswert
ausführlichen Weise sind zwei sehr komplexe Themen aufbereitet worden,
zum einen die Frage der Kontrolldichte von gebundenen und Ermessensentscheidungen
in § 114 VwGO, zum anderen die Frage der isolierten Anfechtbarkeit
von Widerspruchs- und Abhilfebescheiden, geregelt in § 79 VwGO. Diese
Kapitel sollte man sich vor dem Examen genau durchsehen, um die zum Teil
diffizilen Differenzierungen wenigstens einmal verstanden oder nachvollzogen
zu haben. Für Referendare zu empfehlen ist die Lektüre der Kommentierung
zu § 86 VwGO, wo die im Verwaltungsprozess geltenden Maximen erläutert
werden und die Mitwirkungspflichten der einzelnen Beteiligten aufgeführt
sind. Sehr lehrreich und übersichtlich ist zudem die Kommentierung
über den Prozessvergleich. Leider ein wenig schwer aufzufinden sind
die Abschnitte zur Erledigungserklärung, die in die Kommentierung zu
§ 107 VwGO [Urteil] platziert wurden. Die inhaltlichen Ausführungen,
gerade zu den umstrittenen Erledigungskonstellationen, sind jedoch wieder
umfassend und schnell nachvollziehbar geschrieben. Sehr lobenswert ist die
komplette Umstellung der gebührenrelevanten Normen auf das RVG. Bedauerlich
ist das Fehlen von Tenorierungsbeispielen, da gerade diese zusätzlichen
Informationen die Umsetzung des Kommentarwissens erleichtern. Auch bei den
Formalia des Urteils werden nicht mehr als theoretische Ausführungen
gegeben. Dieser Kommentar bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
und kann im Prinzip ab dem dritten Semester genutzt werden. Für Referendare
bietet das Werk zudem eine selten erreichte übersichtlichkeit in vielen
prüfungsrelevanten Fragen.
Fischer, Der Europäische Verfassungsvertrag, 1. Auflage,
Verlag Nomos 2004 
Es gibt kaum einen juristischen Konstituierungsprozess, der neben der EU-Grundrechtecharta
so gewissenhaft in der deutschsprachigen Literatur dokumentiert wurde wie
der Europäische Verfassungsprozess mit dem abschließenden Dokument
des Europäischen Verfassungsvertrages. Neben den unzähligen Beiträgen,
die in stetig wiederholender Weise die Neuerungen der EUVV im Vergleich
zu den bisherigen Dokumenten EU-Vertrag und EG-Vertrag aufzählten und
rhetorische Fragen in die Umwelt setzten, gab und gibt es nur wenige ganzheitliche
Darstellungskonzepte, die auch dezidiert auf die Quellen der Entstehung
der EUVV Bezug nehmen. Das vorliegende Werk enthält neben einer der
ersten Kommentierungen und Analysen der EUVV auch alle Dokumente der Regierungskonferenz
2004, auf welcher die EUVV verabschiedet wurde. Der Leser wird zunächst
mit der Entstehung der EUVV konfrontiert, indem das schwierige Zusammenkommen
der Staaten und ihrer Interessen detailliert und reich an Nachweisen dokumentiert
wird. Dabei wird deutlich, dass sich die Grundpfeiler der Entwürfe
seit Laeken und Nizza nicht wesentlich geändert haben, jedoch die Arbeit
am Detail hinsichtlich der souveränitätssensiblen Fragen und Kompetenzbereiche
der neu zu schaffenden Völkerrechtspersönlichkeit EU oftmals das
ganze Vorhaben wenigstens an den Rand der Gefährdung brachte. Allein
für die Nachvollziehung dieser Genese gebührt dem Autor höchstes
Lob. Die Kommentierung der einzelnen Artikel der EUVV bringt nicht immer
neue Erkenntnisse. Dies ist aber kein Versehen des Autors, sondern liegt
allein daran, dass etliche Artikel der alten Verträge mit denen der
EUVV korrespondieren und somit nur selten eine neue Kommentierung erfordern.
Auch das ist immerhin ein Lichtblick für neuerungsgeplagte Juristen.
Allerdings zeigt dies auch, dass das Projekt "Verfassung" nicht dem deutschen
Begriff von Verfassung entspricht, sondern eher eine Novation verfassungsähnlicher
Art ist. Dementsprechend kann auch die Kommentierung der EUVV nicht so ausfallen,
wie man sie aus deutschen Verfassungskommentaren gewohnt ist. Besonderes
Augenmerk sollte der Leser auf die Anmerkungen zu den ersten Artikeln der
EUVV legen, da gerade die dort genannten Werte und Ziele der EU Grundlage
für die Auslegung späterer Artikel sind und man dementsprechend
wissen sollte, welche Gedanken sich die Verfassungsgeber bei der Formulierung
der entscheidenden Passagen gemacht haben. Ebenfalls eine hervorhebenswerte
Leistung des Autors ist die vergleichende Kommentierung von Grundrechtecharta
und EMRK, die ja ausweislich Bezugspunkt der GRC ist. Wichtig für den
Leser sind zudem die zusammenfassenden Kommentierungen vor einzelnen größeren
Abschnitten, so beispielsweise zu GASP und ZIJ, die bisher im EU-Vertrag
geregelt waren. Vorteilhaft für die Lektüre ist neben der genauen
Bezugnahme auf andere Verträge auch die gute Gestaltung der Fließtexte.
Diese sind gut lesbar und anhand zahlreicher Grafiken im Anhang werden auch
die einzelnen Abstimmungsverhältnisse gut illustriert. Das Werk stellt
eine Pionierleistung für die wissenschaftliche Beschäftigung mit
der Europäischen Verfassung dar und wird auch für Studenten eine
verlässliche Quelle für Seminare, übungen und das Examen
sein. Zahlreiche weitere Werke können zukünftig auf diesem Kommentar
aufbauen.
Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Die zusammenfassende übersicht von allgemeinem Verwaltungsrecht und
Verwaltungsprozessrecht ist für den Einstieg in die Materie und zur
Vorbereitung auf übungen und Examen von großer Wichtigkeit. Nur durch
reduzierte und komprimierte Information aus einer Hand kann man die nötige
Selbstkontrolle eigenen Wissens durchführen und Lücken anhand
von speziellerer Literatur ausfüllen. Der Autor bietet dem Leser schon
durch die intelligente Gestaltung die Möglichkeit, den angebotenen
Inhalt in verschiedenen Arten und gleichzeitig rasch zu rezipieren. Er verwendet
eine Vielzahl nicht-textlicher Elemente und abstrahiert den Stoff durch
Schaubilder, Tabellen, Graphiken, übersichten und Aufzählungen.
Dadurch werden Definitionen, Begriffspaare und Antonyme, Klausurhinweise
und viele andere wichtige Dinge zusätzlich zum materiellen Recht geliefert
und runden den Lernerfolg im Idealfall ab. Negativ auffällig ist bei
den vielen Beispielsaufzählungen, dass der Autor zu den richtig gewählten
Exempla nur selten passende Normen hinzuzitiert und so den Leser daran hindert,
den Stoff durch Gesetzeslektüre zu verfestigen. Dem Inhalt nach werden
die wesentlichen Probleme für Klausur und Examen behandelt. Dabei geht
der Autor in gebührendem Maße auf das Europarecht ein und zitiert an
den einschlägigen Punkten die prüfungsrelevanten Entscheidungen
des EuGH und die Umsetzung in deutsches Recht. Zu loben ist vor allem die
konsequente Rezeption aktueller Rechtsprechung und deren korrekte Anwendung
auf deutsche Klausurfälle! Einzig im Rahmen des Staatshaftungsrechts
hätte eine genauere Behandlung der verschiedenen Einflussmöglichkeiten
erfolgen können. Das deutsche Staatshaftungsrecht ist im übrigen
eines der Glanzstücke dieses Buches. Selten trifft man in so anschaulicher
Form alle wissenswerten Anspruchsgrundlagen auf einmal an. Ebenfalls positiv
herauszuheben sind die Kapitel zu Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen
und deren gerichtlicher Kontrolle. Im Verwaltungsprozessrecht erhält
der Leser nicht nur die wichtigsten Klagen sondern ein Gesamtpaket des Rechtsschutzes,
das auch das Widerspruchsverfahren, Sonderklagen und den einstweiligen Rechtsschutz
voll umfasst. Durch die Lektüre und konsequente Bearbeitung kann man
sich in der Klausur auf stabiles Wissen verlassen. Das Werk ist knapp gesagt
ein fantastisches Einführungswerk, weil es trotz der kompakten Darstellung
sehr viele prüfungsrelevante Probleme aufzeigt und geeignete Lösungswege
vorschlägt. Die Lektüre und der so erarbeitete Wissensgewinn machen
richtig Spaß!
Heimann / Kirchhof / Waldhoff , Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht,
1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Nichts braucht man in den ersten Semestern dringender als ein gutes Lehrbuch
mit zahlreichen Fällen zum Verfassungsrecht, da die Umsetzung des hoch
abstrakten Stoffes in Klausurerfolge durch die Universität allein nur
selten auf Anhieb gelingt. Wenn eine Fallsammlung dann auch noch auf aktuellem
Stand der Rechtsprechung ist, bringt das bereits gute Lektüreargumente
mit sich. Im vorliegenden Werk werden dem Leser 17 Fälle zur Bearbeitung
angeboten, die quer durch das materielle Verfassungsrecht führen und
bundes- wie landesrechtliche Verfassungsgerichtsbarkeit mit einbeziehen.
Grundsätzlich ist die Fixierung auf ein Bundesland ein Makel eines
bundesweit vertriebenen Werks, aber hier wurden erstens nur zwei Fälle
mit Bezug zur bayerischen Verfassung aufgenommen, die starke demokratische
Klageelemente aufweist, zweitens wurden im Rahmen dieser Fälle die
einschlägigen Landesnormen abgedruckt, so dass auch Bearbeiter aus
anderen Bundesländern diesen Fall bewerkstelligen konnten und drittens
wurde in den Fußnoten auf Besonderheiten der Fälle in anderen Bundesländern
hingewiesen. All dies unterstreicht den Pragmatismus, mit dem dieses Werk
erstellt wurde. Weitere Fälle beschäftigen sich Ð dies auch tatsächlich
auf dem neuesten Stand von Literatur und Rechtsprechung Ð mit durch die
jüngere Judikatur des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten Grundrechten
wie etwa der Religionsfreiheit, während andere Fälle altbewährte
Klassiker in neuem Gewand präsentieren, zum Beispiel die Frage des
Umfangs des Prüfungsrechts des Bundespräsidenten bei der Unterzeichnung
von Gesetzen. Positiv hervorzuheben sind die Bemühungen der Autoren,
das Gemeinschaftsrecht und die völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes
zur Geltung zu bringen. Die Gestaltung der Fälle ist ansprechend, neben
den Lösungstexten finden sich viele Exkurse und Hinweise, die das Fallbuch
näher an ein Lehrbuch heranrücken lassen. Der Gutachtenstil wird
konsequent durchgehalten und gibt dem meist studentischen Benutzer des Werks
gute Anhaltspunkte für die eigenen Klausurlösungen. Nicht enthalten
sind Gliederungen der einzelnen Falllösungen. Das Buch ist ein hervorragender
Sparringspartner für die ersten Semester, ist aber insgesamt sehr anspruchsvoll,
was Fallgestaltung und Lösungsentwürfe angeht. Die Bearbeiter
werden an diesem Lehrbuch wachsen können und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis
zu schätzen wissen.
Pieroth / Schlink, Grundrechte - Staatsrecht II, 20. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2004 
Es gibt kaum einen Studenten, der die Vorlesungen im Staatsrecht des ersten
oder zweiten Semesters nicht mit dem Standardwerk von Pieroth/Schlink zu
bewältigen versucht hat. Dennoch hat sich der Markt auch für diesen
Klassiker verengt, seit inhaltlich und gestalterisch hervorragende Werke,
etwa aus dem Rolf Schmidt Verlag, von Springer oder natürlich von Beck
die Erstsemester mit attraktiven Angeboten locken. Die Gestaltung des Buches
ist zwar typisch für die Schwerpunkte-Reihe, bietet aber einige Vorzüge,
die nicht in jedem Exemplar zu finden sind. So sind die zahlreichen und
als Leitfaden gedachten Beispielsfälle gleich mit Randnummern versehen,
die zur Lösung des Falles führen. Zudem sind wenigstens einige
Schemata zur Prüfung enthalten. Die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe
ist überwiegend lesefreundlich, nicht aber die Platzierung der Fundstellen
zu Rechtsprechung und Literatur im Fließtext. Gerade Verfasser von Hausarbeiten
werden sich über die Vielzahl von Literaturhinweisen am Ende der Kapitel
freuen. Bisweilen vermisst man aber bestimmte praktische Probleme, etwa
Hinweise auf die Vereinbarkeit von Kommunikationsgrundrechten mit dem Straßenrecht.
Die Lektüre einiger Kapitel ist zugleich erhellend wie spannend. Für
Einsteiger sind sicherlich die Erläuterungen zu prüfungsbeliebten
Materien wie dem Eigentumsrecht und der Berufsfreiheit zu empfehlen, Fortgeschrittene
werden in den allgemeinen Kapiteln viele wichtige Informationen finden,
welche die eigene Argumentation spürbar verbessern; zu empfehlen ist
etwa der Abschnitt zu den Grundrechtsfunktionen. Für jede Fachrichtung
eine Lektüre wert sind die Ausführungen zu den justiziellen Grundrechten.
Bemerkenswert ist an diesem Lehrbuch auch, dass prüfungstechnische
Randgebiete in einer annehmbaren oder sogar relativ großen Ausführlichkeit
behandelt werden, etwa der Schutz vor Ausbürgerung oder Auslieferung
und das Asylrecht. Auch für jedes weitere Rechtsgebiet grundlegende
Inhalte wie die Garantien des Art. 19 IV GG werden mit dem nötigen
Umfang präsentiert. Leider stiefmütterlich behandelt wird die
Europäisierung der Grundrechte, sowohl hinsichtlich der EG als auch
hinsichtlich der EMRK, mit Ausnahme des Rechts auf den gesetzlichen Richter.
Das Buch ist zu Recht ein Klassiker der Ausbildungsliteratur und wird auch
weiterhin tausende von Studenten im Bemühen um akademische Weihen begleiten
und voranbringen.
Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Das Polizeirecht ist in beiden juristischen Examina ein Dauerbrenner, kommt
allerdings nicht nur in Form einer reinen Polizeirechtsklausur zum Vorschein,
sondern verbirgt sich auch im weiteren Recht der Gefahrenabwehr, also im
Sicherheitsrecht, Baurecht oder Wasserrecht. Das vorliegende Werk will Leser
im ganzen Bundesgebiet ansprechen und muss deswegen die hohe Hürde
des Landesbezuges überspringen. Allerdings ist der Autor ein bundesweit
anerkannter Experte im Polizeirecht, so dass, wie sich auch später
zeigen wird, nicht nur das Recht "seines" Bundeslandes Bayern zur Sprache
kommt. Die Gestaltung des Buches ist sehr studentenfreundlich und erlaubt
eine zügige aber effektive Lektüre. Der Fließtext ist gut angeordnet
und unterteilt, zahlreiche Anmerkungen, Definitionen, Beispiele und Prüfungsschemata
ergänzen die schriftlichen Informationen rund um das Polizeirecht.
Der Aufbau wurde ebenfalls mit Bedacht auf die Ausbildung gewählt,
indem nämlich neben der obligatorischen rechtsgeschichtlichen Einführung
zu Wesen und Begriff der Polizei die einzelnen Themen im Bezug zur Klausursystematik
behandelt werden. Dies gibt dem Leser unabhängig von den tatsächlich
besprochenen Themen das Gefühl, dass der Autor tatsächlich ein
Buch für Studenten und nicht nur für den eigenen Ehrgeiz geschrieben
hat. Die im Polizeirecht abzuhandelnden Probleme sind mit Aspekten der formellen
und materiellen Rechtmäßigkeit von vornherein zu großen Teilen festgelegt.
Man kann als Autor dann vor allem in einer sinnvollen Gewichtung glänzen.
Hier werden Aufgabeneröffnung und Zuständigkeiten sehr kompakt
abgehandelt, aber durch die klare Einordnung in die Prüfungssystematik
entgeht dem Leser dadurch nichts. Es folgt die Darstellung der einzelnen
Befugnisse der Polizei, wobei der Datenschutz angesprochen wird, aber im
Vergleich zum Rest des Buches keine unangemessen starke Präsenz erhält.
Eine weniger große Bedeutung wird allerdings der zwangsweisen Durchsetzung
der Maßnahmen sowie der Frage der Ersatzansprüche zugesprochen. Die
letzteren Themen werden zwar mit Beispielsfällen veranschaulicht, wirken
aber ein wenig schwächlich im Vergleich zu den ausführlich erläuterten
Voraussetzungen polizeilichen Handelns auf der Primärebene. Besonders
lesenswert, vor allem für Referendare, ist das Kapitel zum repressiven
Polizeieinsatz, das die Inhalte und wesentlichen Prüfungspunkte bei
der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten klarstellt. Ebenfalls
zu empfehlen ist die Ausführung zur Polizeipflicht von Hoheitsträgern
als beliebte Klausurfalle. Vorbildlich ist zudem die ergänzende Beschreibung
der verschiedenen Sonderrechtsgebiete wie Versammlungsrecht, Ausländerrecht
oder Baurecht. Der Autor entgeht der nahe liegenden Versuchung, anhand des
landeseigenen Polizeirechts den Stoff zu präsentieren, indem er sich
erstens auf den Musterentwurf des Polizeigesetzes stützt und zugleich
akribisch die passenden Landesnormen zitiert. Zudem sind quer über
das Buch verteilt zahlreiche besondere Hinweise auf landesrechtliche Besonderheiten
aufgeführt. Dieses Buch ist für die übung für Fortgeschrittene
wie zur Examensvorbereitung ein idealer Einstieg. Man bekommt einen schnellen
Einblick in das System des Polizeirechts und kann damit nahezu jedes gestellte
Problem anhand des Grundwissens angehen. Genau dies soll ein Lehrbuch leisten.
Arndt, Europarecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
und Arndt / Fischer, Europarecht 20 Fälle mit Lösungen, Verlag
C.F. Müller 2004
Der Bedarf an einführenden Lehrbüchern in das Europarecht ist
nach wie vor ungebrochen, gilt doch diese Materie als unverzichtbar in der
Vorbereitung auf Examina und übungen für Fortgeschrittene. Dennoch
ist die tatsächliche Examensrelevanz mit der Bedeutung des Rechtsgebiets
in der Praxis überhaupt nicht in Einklang zu bringen, man könnte
geradezu meinen, dass sich die Landesjustizprüfungsämter immer
noch davor scheuen, das Europarecht in Klausuren des Pflichtfachbereichs
zu integrieren, wobei doch auf der diesem Buch beigefügten CD-Rom sehr
schön zu sehen ist, dass es doch immer einmal wieder entsprechende
und auch ansprechende Klausuren zur Thematik Europarecht gibt. Die vorliegende
Kombination von Büchern bietet einen knappen Einblick in das Europarecht
und abgestimmt dazu eine Fallsammlung. Das Lehrbuch zeigt eine einseitige
und zum Teil unübersichtliche Gestaltung. Die Texte sind dicht geschrieben
und mit zu vielen Hervorhebungen überfrachtet. Es finden sich im Gegensatz
zur sehr schön gestalteten CD-Rom keine graphischen Elemente. Die zahlreich
abgedruckten Beispiele für Rechtsprechung des EuGH sind immerhin vom
Resttext abgesetzt. Inhaltlich werden sehr viele Aspekte des Europarechts
angesprochen und auch die Entwicklung der Gemeinschaft nachgezeichnet. Sehr
angenehm für den Leser ist, dass in Deutschland sehr prüfungsrelevante
Themen wie die europäischen Grundrechte und die Grundfreiheiten einen
breiten Raum zur Darstellung erhalten. Der Rechtsschutz erhält sehr
wenig Platz, was aber zum Glück die CD-Rom ausgleicht. Auch kurz angesprochen
werden die Außenbeziehungen der EG sowie die wesentlichen Kompetenzen innerhalb
des EG-Vertrages. Generell finden sich im Lehrbuch viele lesenswerte Abschnitte
und man liest einige Kapitel mit großem Interesse. Da aber auch dieses Buch
sich der Anwendung im Prüfungsfall verschreiben will, sind diesbezüglich
einige Defizite nicht zu übersehen, die schlicht aus der Kompaktheit
des Buches herrühren. So werden etwa im Kapitel zu den Richtlinien
kreuz und quer die dazu relevanten Themen wie Direktwirkung, Staatshaftung
und Auslegung behandelt, ohne dass in irgendeiner Weise klargemacht würde,
in welchem Zusammenhang was zu prüfen ist. Auch findet kaum eine Auseinandersetzung
mit verschiedenen Denkansätzen statt. Auch fehlt es vielfach an aktueller
Rechtsprechung, so etwa die höchst prüfungsrelevante Entscheidung
in der Rechtssache Schmidberger zur Frage der Rechtfertigung des Eingriffs
in die Warenverkehrsfreiheit durch Berufung auf Grundrechte. Die CD-Rom
beinhaltet wichtige Zusatzinformationen und ein einfach zu bedienendes Layout.
Besondere Beachtung sollte man den Mustersachverhalten schenken, da man
hier sehr deutlich den Unterschied zwischen Pflichtfach- und Wahlfachbereich
vor Augen geführt bekommt. Die verschiedensprachigen Versionen von
Texten und Verträgen liefern zudem eine gute Grundlage für eigene
wissenschaftliche Arbeit. Die dargestellten Grundfreiheiten mit direktem
Link zu EuGH-Entscheidungen und die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten
mit jeweiligem Prüfungsschema geben ebenfalls einen schönen Anreiz,
ein wenig Grundlagenarbeit zu betreiben. Das Lehrbuch alleine garantiert
nicht mehr als einen netten Einstieg in die Materie. Die Kombination mit
der CD-Rom jedoch macht das Buch zur Prüfungsvorbereitung vertretbar.
Die Fallsammlung bietet laut Vorwort 20 "Klausuren" speziell zum Europarecht,
also ohne die übliche zwanghafte Verknüpfung mit Bereichen des
öffentlichen Rechts. So ist immerhin gewährleistet, dass die Leser
sich mit spezifisch gemeinschaftsrechtlichen Sachverhalten und Lösungsansätzen
befassen müssen. Mittels der 20 Fälle, die schon vom Umfang her
nicht ernsthaft als "Klausuren" mit Examensniveau, sondern allenfalls als
Teilbereiche davon angesehen werden können, werden zahlreiche Rechtsgebiete
abgedeckt, so die Verkehrsfreiheiten und weiteren Diskriminierungsverbote
innerhalb des EG-Vertrags, die Kompetenzordnung, verschiedene Klagearten,
die Unionsbürgerschaft und sogar Kartell- und Beihilfenrecht. Erstaunlich
sind dabei kleinere Ungenauigkeiten innerhalb der Fallkonstellationen, die
ein Korrektor im Examen in der Regel abstrafen würde: So wird etwa
davon gesprochen, dass "die EU" eine Richtlinie erlassen würde, was
zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht falsch ist und auch der eigenen
Ankündigung im Vorwort des Lehrbuchs widerspricht, zwischen EG und
EU zu trennen. Auch die immer noch bestehenden Unwägbarkeiten im Rahmen
des gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruchs werden
nicht einmal diskutiert, sondern einfach die deutschen Normen entsprechend
der Vorgaben des EuGH umgedeutet, was nicht nur unnötig, sondern auch
contra legem ist. Auch im Rahmen der Untätigkeitsklage werden Fälle
auf eine Weise gelöst, hier als unzulässige Klageerhebung konstruiert,
ohne dabei in dogmatisch korrekter Weise die Zulässigkeitsvoraussetzungen
zu prüfen und zu bejahen oder abzulehnen. Insgesamt werden die Falllösungen
mit viel zu wenig Runduminformation versehen, um dem Leser das in realen
Klausuren nötige Abwägungs- und Diskussionspotenzial angedeihen
zu lassen. Man kann sich mittels der Fälle einen ersten Eindruck von
möglichen Teilfragen machen, sollte aber zur Examensvorbereitung, gerade
in Bundesländern mit Wahlfachklausur, auf andere Medien zurückgreifen.
Koch, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 4.
Auflage, Verlag Boorberg 2004 
Das Baurecht ist mit Abschluss der übung für Anfänger im
öffentlichen Recht das Standardthema für Klausur und Examen. Wer
die wesentlichen Themen nicht beherrscht, wird stets mit großem Unsicherheitsfaktor
in Prüfungen gehen, da man nicht in jedem Fall mit bloßem Systemverständnis
zur richtigen oder wenigstens vertretbaren Lösung kommen kann. Das
vorliegende Werk bietet eine Rundumdarstellung für das bundesrechtliche
Baurecht und das damit zusammenhängende Planungsrecht. Für Studenten
weniger relevant als für Referendare ist die Lektüre des Kapitels
zur Raumordnung, da man im Rahmen einer überprüfung von Bauleitplänen
den korrekten Umgang mit den diversen bindenden Normen beweisen muss. Die
Darstellung der Materie ist hier sehr anschaulich gelungen und vermittelt
schnell die nötige Begrifflichkeit. Sehr ansprechend ist auch die Ausgestaltung
des Landesplanungsrechts in Form von Landes- und Regionalplänen ausgefallen.
Der Autor macht sich die Mühe, das Recht aller Bundesländer knapp
darzustellen und bietet so erstens einen praktisch wichtigen Rechtsvergleich
sowie die Gewähr, dass nicht anhand eines Bundeslandes versucht wurde,
dessen Inhalt als "allgemeines Wissen" zu verkaufen. Wesentliche Kapitel
für die Ausbildung stellen natürlich die Kontrolle von Bebauungsplänen
sowie die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung dar. Hier gehen die Autoren
auf prozessuale wie materielle Probleme sehr ausführlich ein und ermöglichen
dadurch sowohl den raschen Abgleich eigener Kenntnisse wie die Bearbeitung
der Materie von Grund auf. Leider nicht mehr berücksichtigt werden
konnte offensichtlich die änderung des § 34 BauGB. Wichtig für
das Klausurverständnis ist das eigenständige Kapitel zum Nachbarschutz,
das die Autoren sehr übersichtlich und prüfungsgeeignet aufgebaut
haben. Vorbildlich ist die Gestaltung des Werkes. Der Fließtext ist angenehm
zu lesen, Schlüsselbegriffe werden in maßvoller Zahl hervorgehoben.
Zahlreiche Graphiken, Tabellen und Schemata erlauben eine eingängige
Wiederholung und Abstrahierung des gerade gelesenen Stoffes. Dieses Buch
ist für Studenten wie Referendare eine große Bereicherung durch Inhalt,
Systematik und Darstellung. Lektüre und Kauf lohnen sich ab dem dritten
Semester. Ergänzend gelesen werden muss ein Lehrbuch zum Landesbaurecht.
Degenhart, Staatsrecht I Ð Staatsorganisationsrecht, 20.
Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Das vorliegende Werk ist eines der ersten Lehrbücher, die man sich
als Student kauft und die man in der Regel auch versteht. Das liegt nicht
nur daran, dass das Staatsorganisationsrecht für deutsche Gymnasiasten
einen einfachen Zugang verspricht, sondern schlicht auch daran, dass der
Autor es versteht, die prozessuale und fallbezogene Einbindung des hoch
politischen Stoffs klar und verständlich zu machen. Die Gestaltung
des Buches ist typisch für die Reihe "Schwerpunkte", beinhaltet aber
neben den zahlreichen Beispielsfällen zur Verinnerlichung des Stoffes
auch einige Prüfungsschemata. Dieses Extra ist nicht in jedem Lehrbuch
dieser Reihe enthalten, aber im Grunde genommen bei einem Lehrbuch für
Einsteiger in verfassungsprozessuale Probleme nicht hinwegzudenken. Die
reiche Untermalung der einzelnen Kapitel mit Rechtsprechung und Literatur
haben schon vielen Lesern den Einstieg in die Hausarbeiten zu kleiner und
großer übung erleichtert. Inhaltlich sind die Themen des Buches durch
die Verfassung vorgegeben, aber durch eine anspruchsvolle Gewichtung kann
der Autor die nötigen Akzente setzen, um den Leser ganz für sein
Buch zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa daran, dass auch weniger prüfungsrelevante
Details wie das Anklageverfahren gegen den Bundespräsidenten in angemessenem
Umfang präsentiert werden oder Ð wiederum den Bundespräsidenten
betreffend Ð die altbekannten Probleme rund um die diversen Prüfungskompetenzen
bei der Unterzeichnung von Gesetzen in kompakter aber gut geordneter Form
angeboten werden. Auch Themen, die in den letzten Jahren an Wichtigkeit
zugenommen haben, wie etwa die Rechtsprobleme rund um Untersuchungsausschüsse,
findet der Leser in adäquater Aufmachung vor. Neben den Gesetzgebungskompetenzen
und den Leitungskompetenzen des Bundeskanzlers als Prüfungsschwerpunkte
des Staatsorganisationsrechts muss sich der Leser natürlich mit den
Verfassungsrechtsbehelfen auseinander setzen. Diese werden in gebotener
Ausführlichkeit erfasst und die Anleitung für die Umsetzung in
Klausur und übung ist so geartet, dass man nach mehrmaliger Wiederholung
ein verlässliches Prüfungsschema im Kopf hat, das als Ausgangspunkt
für weitere Studien und Probleme herangezogen werden kann. Wenn ein
Buch die Bedürfnisse studentischer Leser so gut erfasst und bedient,
wie das vorliegende Werk es tut, dann darf man es getrost zu Lektüre
und Anschaffung empfehlen.
Doehring, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage, Verlag C.F.
Müller 2004
Die allgemeine Staatslehre ist trotz der fortschreitenden Fokussierung auf
neue Schwerpunktbereiche sowohl für das grundlegende Verständnis
von Strukturen im öffentlichen Recht wie auch als mögliches Thema
eines Rigorosums weiterhin von großer Bedeutung. Die Darstellung der wesentlichen
Punkte ist bei einem normativ schwer fassbaren Thema wie diesem nicht einfach,
wird aber dann erleichtert, wenn ein ausgewiesener Experte des Staats- und
Völkerrechts sich des Themas wie hier in überschaubarer Form annimmt.
Das Nebeneinander von Staaten und völkerrechtlich nahezu gleichwertigen
Rechtssubjekte, die teils allein, teils in Zusammenschlüssen von Staaten
selbst agieren, bringt Rechtsprobleme im Völkerrechtsverkehr wie auch
für das Verständnis der Staaten selbst im Inland. Die Rechtsgemeinschaft
ist deshalb heutzutage vielleicht mehr denn je davon abhängig, ob ein
Staatenbewusstsein der Mitwirkenden am Rechtsverkehr überhaupt besteht
und in welcher Intensität dieses gelebt und propagiert wird. Den Staat
kann man in viele Zusammenhänge eingliedern, der Jurist sollte sich
auf Rechtsnormen und Rechtstraditionen beschränken. Dabei ist es wichtig
zu wissen, mit welcher Rechtsordnung man sich gerade befasst, da das Staatsverständnis
im Völkerrecht und Verfassungsrecht durchaus differieren kann. Die
mittlerweile aber herrschende Auffassung der konstitutiven Staatselemente
wird von beiden Blickwinkeln aus vertreten. Dennoch ist es wichtig, die
jeweilige Betrachtungsweise zu klären, was der Verfasser mit der Aufgliederung
in einen allgemeinen Teil, darin etwa Abhandlungen über die Existenz,
die Grundlagen und die Entstehung von Staaten, und einen besonderen Teil,
bezogen auf die innere Organisation von Staaten, berücksichtigt und
dem Leser nahe legt. Dabei kommen auch juristisch vielleicht eher schwer
einzuordnende, aber für den Staat (lebens)wichtige Themen wie Revolution
und Selbstbestimmungsrecht des Volkes zur Sprache. Ebenfalls behandelt werden
die Grund- und Menschenrechte, die der Staat den Individuen gewährt.
Die Gestaltung des Werkes ist leider der fließenden Lektüre abträglich.
Der Text ist dicht gedruckt, die Schlüsselbegriffe bieten keinen Halt
im Text, sondern vermehren den wuchtigen Eindruck der Textbausteine. Es
fehlt an jeglicher Form von graphischen oder tabellarischen übersichten
oder Zusammenfassungen, die ohne Zweifel auch in einer Materie wie der allgemeinen
Staatslehre möglich sind. Dagegen sind die einzelnen Passagen zielstrebig
und eingängig formuliert, so dass man das Buch im Idealfall in einem
Zug durchlesen könnte und dabei, ein gewisses Grundwissen vorausgesetzt,
auch sehr gut unterhalten würde. Da die Staaten selbst und die Grundlagen
ihrer Existenz aber in moderner Zeit nicht allzu tiefe Veränderungen
erfahren, zumindest sofern sich die Doktrin des Präventivkrieges nicht
im Völkerrecht etablieren sollte, ist die Lektüre dieses Standardwerkes
weiterhin von dauerhafter Gültigkeit und eine Bereicherung für
den allgemeinen und den juristischen Geist der Leser.
Epping, Grundrechte, 2. Auflage, Verlag Springer 2005

Das Lehrbuch von Epping ist in kurzer Zeit in Neuauflage erschienen, so
dass das Lehrbuchkonzept offenbar bei den Lesern Anklang gefunden hat. Angesichts
der graphischen Fülle des Werkes zeigt das den Maßstab an, an dem sich
zukünftige Autoren messen lassen müssen. Ein echter Vorteil dieses
Buches ist der schon genannte große Anteil an abstrahierendem Anschauungsmaterial,
das der Autor den Lesern bietet. Die so erfolgte Aufbereitung der Materie
lässt erkennen, dass man die Interessen des Lesers antizipieren kann
und ihm je nach Recherchefreudigkeit intensive oder kompakte Lektüre
bietet. Der Text ist mit einem guten Layout versehen und entlastet den Leser
durch eine Vielzahl von übersichten und gekennzeichneten Klausurhinweisen.
Hinzu kommen immer wieder lange Ausschnitte aus wichtigen Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts, die zwar anstrengend zu lesen sind, aber
der Vertiefung des Stoffes ungemein nützen, da jedes Moment an zusätzlicher
Zeitersparnis einen positiven Lerneffekt beinhaltet. Im Buch enthalten sind
auch zahlreiche Fälle, an deren Lösung sich der Leser passend
zum gerade behandelten Grundrecht versuchen kann. Ob diese richtig ist,
kann er aber im Buch selbst nicht nachsehen, sondern muss oder kann dies
auf der Homepage des Verlages tun. Auf diese Weise ist ein Anreiz geschaffen,
den Fall tatsächlich klausurmäßig zu lösen und man kann sich
bei rechtzeitiger Beschäftigung mit dem Werk auch die geplanten Aktualisierungen
im Netz zu Gemüte führen. Die Grundrechte werden inhaltlich komplett
behandelt, allerdings in einer ungewöhnlichen Reihenfolge, nämlich
beginnend mit der Versammlungsfreiheit, zwischendrin einmal ein Kapitel
zur Verfassungsbeschwerde und erst in der hinteren Abteilung des Buches
finden sich elementare Rechte wie die Menschenwürde und die allgemeine
Handlungsfreiheit. Beseitigt wurde ein "Lapsus" der ersten Auflage, nämlich
die fehlende Erwähnung der europäischen Ebene der Grundrechte
in einem eigenen Kapitel, vorher geschah dies nur grundrechtsspezifisch.
Diese sind nun in einem Schlusskapitel zu finden und behandeln knapp sowohl
die Garantien der EMRK wie auch den Grundrechtsschutz des EuGH. Ebenfalls
enthalten ist eine Erwähnung der Grundfreiheiten, allerdings ohne die
wegweisende Entscheidung des EuGH zur Verschränkung mit den Grundrechten
aus dem Jahr 2003. Dieses Lehrbuch ist für Studenten zum Einstieg in
die Grundrechtsproblematik empfehlenswert, weil auf knappem Raum das Wesentliche
anschaulich erörtert wird und die Einführung in die Systematik
des Grundrechtsschutzes gelingt.
Fastenrath / Müller-Gerbes, Europarecht, 2. Auflage,
Verlag Boorberg 2004 
Mit dem Europarecht muss sich mittlerweile jeder Student befassen, auch
wenn die Häufigkeit der Prüfungsfragen immer noch nicht merklich
zugenommen hat. Gerade deswegen leisten es sich auch viele noch, im Europarecht
"auf Lücke" zu lernen. Dies liegt sicherlich zum einen an einer gewissen
Sperrigkeit der Materie, aber auch daran, dass man von der schieren Stoffmenge
erschlagen zu sein glaubt. Abhilfe schaffen kann für beides ein gut
gemachtes Lehrbuch, das in der gebotenen Kürze die wesentlichen Aspekte
vorstellt und den Inhalt so verständlich macht, dass man sich aufgrund
der erlernten Grundsystematik nicht mehr vor entsprechenden Klausuren fürchtet.
Das vorliegende Werk ist mit knapp über 300 Seiten auch für Lesemuffel
in absehbarer Zeit zu bewältigen. Die Texte sind sehr eingängig
geschrieben und die Autoren mühen sich redlich, die oft komplexen Sachverhalte
in einfacher Weise auch dem Anfänger verständlich zu machen. Wenn
es einmal zu abstrakt wird, greifen die Autoren auf die Rechtsprechung des
EuGH zurück, die zum Teil im Text und zum Teil auch räumlich abgetrennt
im Original zitiert wird, um den Sachzusammenhang klarzustellen. Hinzu kommen
am Ende der Kapitel übersichten und Kontrollfragen, die für eine
umgehende Lernkontrolle sorgen. Besonders gelungen ist die Behandlung der
Grundfreiheiten. Diese werden in textlich wie optisch umfassender Weise
erläutert und anhand der einschlägigen Rechtsprechung transparent
gemacht. Auch die Gewichtung des Umfangs ist gerechtfertigt angesichts der
hier einschlägigen hohen Prüfungsrelevanz. Ebenfalls gut gelungen
ist die knappe Einleitung, die eher den rechtspolitischen Bereich abdeckt
und kaum geeignet für eine Examensklausur ist. Unmittelbar nach den
Grundfreiheiten schließen sich die wirtschaftsrechtlichen Themen des Europarechts
an, überschrieben als Wettbewerbsrecht, womit die Autoren ihre Lehrausrichtung
klar demonstrieren. Verwunderlich ist, dass die Organe vor den Rechtsquellen
und den Grundrechten erläutert werden und auch das Verhältnis
zum nationalen Recht erst noch später thematisiert wird. Das entspricht
rein dogmatisch nicht unbedingt der richtigen Herangehensweise, da man sich
erst einmal darüber klar werden muss, warum die Grundfreiheiten überhaupt
anwendbar sind und was innerhalb der Kapitel etwa mit abschließendem Sekundärrecht
gemeint ist. Wiederum sehr gut gelungen sind die Klagearten und die entsprechenden
Prüfungsschemata. Das Werk bietet einen grundsoliden Einstieg in das
Europarecht und sorgt schnell für viel Verständnis in den meistgeprüften
Klausurthemen. Allerdings sollte man sich noch mit weiteren Lehrbüchern
befassen, um der Dogmatik mehr auf den Grund zu gehen.
Gramlich, Internationales Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag
Springer 2004 
Die Thematik des internationalen Wirtschaftsrechts ist eigentlich Stoff
für den Wahlfachbereich und es ist auch nicht ganz klar, ob die Zuordnung
zum öffentlichen Recht insgesamt stimmig ist. Dennoch liegen die Wurzeln
und die meisten Rechtsgrundlagen der Materie in dem öffentlichen Recht
zuzurechnenden Bereichen, etwa dem Europarecht oder dem Völkerrecht,
so dass man zumindest mit gewissem Grundverständnis für das öffentliche
Recht an den Einstieg in das Rechtsgebiet herangehen sollte. Das vorliegende
Lehrbuch will dem Leser kein dogmatisches Grundwerk vorsetzen, sondern einen
raschen überblick über die erfassten Materien vermitteln und auf
die dabei entstehenden praktischen Probleme aufmerksam machen. Insofern
ist es natürlich von Vorteil, wenn man bereits Kenntnisse im Europarecht
sammeln konnte oder sich über die schwierige Durchsetzung völkerrechtlicher
Verträge ein Bild machen kann. Die Gestaltung des Werks ist sehr übersichtlich
und kompakt, zum Teil überwiegt in Kapiteln allerdings die Zitierung
von Vertragsnormen gegenüber der eigentlichen Erläuterung. Viele
Graphiken ergänzen die Ausführungen, Wiederholungsfragen und Definitionen
ermöglichen eine rasche Rezeption des Stoffes. Durch die Angabe von
Schlagwörtern am Rand der Abschnitte kann der Leser auch überblicksmäßig
Kapitel durchsehen. Enthalten sind klassische Themen wie das Wirtschaftsrecht
der EG, etwa die Grundfreiheiten oder das Wettbewerbsrecht, aber auch das
GATT-Recht wird ausführlich behandelt. Auch die Abgrenzung von internationalen
Organisationen und so genannten NGOs wird im wirtschaftlichen Kontext aufgeführt.
Erläutert werden das internationale Währungsrecht oder der Schutz
internationaler Investitionen, ebenso wie der internationale Schutz geistigen
Eigentums. Einige "Klausurfälle" runden das Buch ab. Man muss sich
von Beginn an klar sein, dass man mit der Lektüre dieses Werkes einen
ersten Einstieg bewältigen soll und zu weitergehenden Studien animiert
werden kann. Bisweilen ist die Kenntnis von Zusammenhängen für
den Anfang wichtiger als Detailwissen. Der völlige Verzicht auf Fußnoten
oder zumindest Fundstellen der angegebenen völkerrechtlichen Verträge
und Abkommen wirft aber ein schlechtes Bild auf die Wissenschaftlichkeit
des Werkes.
Schütz / Bruha / König, Casebook Europarecht, 1.
Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Der Titel des Buches lässt zunächst vermuten, dass man eine der
zahlreichen Sammlungen der Rechtsprechung des EuGH und des EuG vor sich
hat, und dort in mehr oder weniger übersichtlicher Weise Urteilsauszüge
präsentiert werden. Jedoch ist man nach einigen Seiten Lektüre
von dem Konzept dieses Buches sehr überrascht und erfreut, denn die
Autoren bieten eine Art von Verschränkung zwischen Lehrbuch und Urteilssammlung,
indem sie die wesentlichen Grundzüge des Europarechts anhand der ausführlich
abgedruckten Rechtsprechung erläutern. Dies ist bei einem Rechtsgebiet,
das zumindest im prüfungsrelevanten Bereich wie kein weiteres von der
Rechtsfortentwicklung durch die Gerichtsbarkeit lebt, eine für Studenten
lohnenswerte Neuerung. Die Gestaltung des Werks ist teilweise leider recht
unübersichtlich. Das liegt daran, dass trotz der optischen Abtrennung
der Urteilspassagen das dichte Textbild abschreckt und die Verwendung von
Fettdruck zur Hervorhebung von Passagen bisweilen überhand nimmt. Vielleicht
wäre eher die Verwendung von Freiraum zwischen den Textelementen geeignet
gewesen, um dem Leser Orientierung zu verschaffen. Da in EuGH-Urteilen typischerweise
die Hinweise auf eigene Rechtsprechung und Lehrmeinungen im Text enthalten
sind, ist es zwar konsequent, aber nicht leseförderlich, wenn auch
die Autoren in ihren eigenen Texten diesen Stil pflegen. Das Konzept ist
inhaltlich ansprechend und gut umgesetzt worden. Der Leser wird über
die klassischen Stationen der sukzessiven europäischen Integration,
der dabei relevanten Rechtsquellen und Regelungsinstrumente in die Thematik
eingeführt. Dort angelangt werden Prinzipien und Einzelbereiche des
Gemeinschaftsrechts problematisiert, wobei die Einflüsse auf das nationale
Recht und die Durchsetzung des Rechts vor den prüfungsrelevanten Grundfreiheiten
angesprochen werden. Die Klagearten sind hierbei ein echter Höhepunkt
des Werkes und werden in dieser Ausführlichkeit selten in anderen Lehrbüchern
präsentiert. Auch die später folgenden Darstellungen zu den Diskriminierungsverboten
und zu den Grundrechten sind eine echte Herausforderung für den Leser,
da diese Themen zwar immer im Hintergrund zu beachten sind, aber selten
in der hier gebotenen Klarheit behandelt werden. Die Wettbewerbsverfassung
komplettiert die inhaltliche Darstellung. Nicht behandelt wird die mitgliedstaatliche
Staatshaftung für Verstöße gegen Europarecht. Das Buch ist eine
echte Neuerung für die Ausbildungsliteratur und ergänzt die vorhandenen
Werke außerordentlich gut. Die Vorbereitung auf das Examen nur mit diesem
Lehrbuch ist wegen des Fehlens der Staatshaftung nicht anzuraten.
Herdegen, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Das Lehrbuch von Herdegen zum Europarecht gehört schon jetzt zu den
Klassikern der Ausbildungsliteratur, weil es der Autor versteht, innerhalb
von kürzester Zeit präzise und prägnante Neuauflagen zu präsentieren,
und dabei den Blick für das Wesentliche nicht aus den Augen verliert.
Das Prüfungsgebiet Europarecht kann nicht ohne weiteres nur für
den Pflichtfachbereich dargestellt werden. Auch im vorliegenden Werk beschränkt
sich der Autor nicht nur auf mögliche Klausurvarianten außerhalb des
Wahlfachbereichs, sondern gibt einen vertieften Einblick in das Europarecht
im weiteren Sinne. Dazu gehören Ð selbstverständlich Ð auch die
Darstellung der Grundzüge der EMRK und der dort möglichen Beschwerden
zum EGMR sowie die immer noch dem Völkerrecht zuzuordnende Materie
des EU-Vertrages. Dies hat allerdings zwangsläufig zur Folge, dass
der Leser die häufig zur Prüfung anstehenden Grundprobleme nicht
in der Breite vorfindet, wie man dies aus anderen Lehrbüchern mit dem
Titel "Europarecht" gewohnt sein könnte. Dies wird deutlich am Beispiel
der mitgliedstaatlichen Haftung für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht,
die zwar angesprochen, aber für Klausurzwecke viel zu oberflächlich
abgehandelt wird. Auch die Beeinflussung des deutschen Verwaltungsrechts
und Verwaltungsprozessrechts wird nicht in der nötigen Tiefe dargestellt,
obwohl gerade hier Einflüsse auf Klausuren einfach einzufügen
sind. Ein deutlicher Schwerpunkt des Lehrbuches liegt völlig zu Recht
auf den Marktfreiheiten, die als materielles Europarecht von jedem Juristen
beherrscht werden müssen. Es sind alle elementaren Entscheidungen des
EuGH genannt und erklärt, aber man wünschte sich bisweilen eine
klarere Schwerpunktsetzung auf Prüfungsvorgänge. Die diversen
Klagearten sind in gebotenem Umfang dargestellt und auch die Organe der
EG kommen nicht zu kurz. Auch die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts
inklusive der Grundrechtecharta werden nachvollziehbar in den Gesamtkontext
gestellt. Die Qualität dieses Buches liegt wie schon erwähnt in
der umfassenden Darstellung des Europarechts, da auch für den Pflichtfachbereich
wenig relevante Themen wie die Umweltpolitik, die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik oder die Westeuropäische Union jeweils knapp aber
eingängig thematisiert werden. Ein besonderes Lob gilt dem relativ
ausführlichen Kapitel zur europäischen Wettbewerbsordnung, wo
der Leser einen guten Einblick in die auch in der anwaltlichen Beratung
relevanten rechtlichen Vorgänge erhält. Die Gestaltung des Buches
ist für die Reihe "Grundrisse des Rechts" typisch, verfügt also
nicht über abgesetzte Fußnoten, dafür aber über ein dichtes
Textbild. Die Schlüsselbegriffe werden kursiv und nicht fett gedruckt,
so dass ein überfliegen von Kapiteln nicht möglich ist. Immerhin
wagt sich der Autor mehrfach an die graphische Darstellung von beschriebenen
Themen und ihm gelingt so die erforderliche Abstrahierung der Materie. Kein
Student sollte sich mit dem Europarecht beschäftigt haben, ohne dieses
Lehrbuch einmal bearbeitet zu haben. Ob er es dabei als Hauptwerk nutzt
und die genannten Defizite mit anderen Lehrmitteln ausgleicht, oder ob er
dieses Werk ergänzend zu Fallsammlungen oder Skripten heranzieht, bleibt
sich letztlich gleich: die Prägnanz der Ausführungen verhilft
jedem Leser zu entscheidenden Wissensvorsprüngen.
Sodan / Ziekow, Grundkurs öffentliches Recht, 1. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2005 
Das öffentliche Recht ist ein grundsätzlich dankbares Prüfungsgebiet,
weil es, dem Studenten ein Denken in bestimmten, gleich bleibenden Strukturen
ermöglicht, in die man oft über ungewohnte Ansätze hineinfinden
muss. Leider ist das Verfassungsrecht vom Verwaltungsrecht zu Beginn des
Studiums getrennt, obwohl man bereits hier Verknüpfungen herstellen
könnte. Wenn in einem Buch wie dem vorliegenden versucht wird, ein
Kompendium des öffentlichen Rechts zu schaffen, könnte diese Lücke
womöglich aufgefüllt werden. Der erste Blick auf die behandelten
Themen ist imposant, da die Autoren, wenn sie auch verständlicherweise
nicht in eigenen Kapiteln auf den "Besonderen Teil" des Verwaltungsrechts
eingehen konnten, alle notwendigen Grundkenntnisse aus dem allgemeinen materiellen
und prozessualen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammengetragen haben.
Dies umfasst im verfassungsrechtlichen Teil des Buches sowohl das Staatsorganisationsrecht
als auch die Lehren von den Grundrechten einschließlich der Beschreibung
der einzelnen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte. Dabei werden auch weniger
oft geprüfte Gebiete wie die justiziellen Grundrechte erwähnt
und auch in kurzen Kapiteln die Verschränkung des deutschen öffentlichen
Rechts mit dem europäischen Recht aufgezeigt. Die einzelnen Klagearten
vor dem Bundesverfassungsgericht kommen ebenso zur Sprache. Im verwaltungsrechtlichen
Teil werden neben dem Verwaltungsverfahren mit den typischen Regelungsformen
Verwaltungsakt, Verordnung und Satzung auch der öffentlich-rechtliche
Vertrag, die Verwaltungsvollstreckung und die prozessuale Durchsetzung von
Rechten dargestellt. Dazu kommen Amtshaftungsansprüche, einstweiliger
Rechtsschutz und Sonderthemen wie das Recht der öffentlichen Sachen.
Gerade die zuletzt genannten Themen sind echte Lektüreempfehlungen
auch für Examenskandidaten und beispielsweise die Kapitel zum Rechtsstaatsprinzip
und zur Berufsfreiheit können ab dem ersten Semester bedenkenlos empfohlen
werden. Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen und trotz der im Text
verorteten Verweise auf das Landesrecht sind die Passagen gut und effektiv
lesbar. Sehr angenehm ist die Tendenz zur Verdeutlichung der Zusammenhänge
in Schaubildern und Prüfungsübersichten. Die Schemata sind sehr
ausführlich ausgefallen und ermöglichen durch den Rückbezug
auf die entsprechenden Randnummern auch ein gezieltes Nacharbeiten. Beachtlich
ist die Vielzahl von zitierten Normen des Landesrechts, die sich quer durch
das Bundesgebiet ziehen und nicht "exemplarisch" für ein Bundesland
genannt werden. Man darf von diesem Lehrbuch nur den tatsächlich auch
im Titel propagierten "Grundkurs" erwarten, mithin einen überblick
mit vertiefenden Aspekten. Wer sich ab dem ersten Semester die hier vorgestellten
Strukturen immer wieder aufs Neue vergegenwärtigt, wird im Examen souveräne
Leistungen abliefern können. Eine gelungene Neueinführung!