StudJur-Online - Das junge Jura-Magazin

Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2005

April 2005: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Ruder / Schmitt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 6. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Im Polizeirecht sind die Prüfungsanforderungen von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. Im Gegensatz zu vergleichbaren Strukturen des Besonderen Verwaltungsrechts kann man als Student und als Referendar keinesfalls auf spezielle landesrechtliche Literatur verzichten. Das vorliegende Werk ist bereits seit mehreren Auflagen am Markt etabliert und kommt pünktlich zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg in die Regale der Bibliotheken und Buchläden. Gerade die intensive Auseinandersetzung mit der teilweise grundlegenden Verlagerung von Kompetenzen und Benennungen macht dieses Buch für Juristen wertvoll. Die wesentlichen materiellen Examensanforderungen werden von diesem Lehrbuch abgedeckt und teilweise wird auch das Bedürfnis von Referendaren nach konkreten Formulierungen für Verfügungen befriedigt, zwar nur in kleineren Beispielen und nicht mit einer oder mehreren Musterverfügungen, aber immerhin ist der praktische Ansatz enthalten. Ebenfalls wichtige Lektüre für Referendare ist die ausführliche Darstellung des Bundesbodenschutzgesetzes, ausführlich besprochen im Rahmen der Zustandsstörerhaftung. Für Studenten besonders zu beachten ist die hervorragende Darstellung der Prüfung der Zuständigkeit der Polizei. Dieses Thema ist in Bundesländern mit getrennten Polizei- und Sicherheitsbehörden unproblematisch, nicht aber in Baden-Württemberg. Selten wird so klar wie hier in Text und Bild erklärt, wie die Prüfung im Ergebnis auszusehen hat. Geradezu unverzichtbare Lektüre ab dem dritten Semester ist die umfassende Ausarbeitung der vom Polizeirecht betroffenen Grundrechte. Dabei ist der Abschnitt zum Versammlungsrecht mit zahlreichen aktuellen Problemstellungen sehr empfehlenswert. Im Rahmen der Darstellung der Polizeiverfügung ist das Kapitel zur Einweisung von Obdachlosen und zum beliebten Klausurthema "Abschleppen eines Kfz" sehr umfangreich und zeigt wiederum die Sensibilität der Autoren für aktuelle Themen. Die Detailgenauigkeit der Arbeit der Autoren wird auch an eher ungewöhnlichen Kapiteln sichtbar, so etwa der Problematisierung privater Sicherheitsdienste. Leider sehr knapp ausgefallen ist das Kapitel zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegen die Polizei. Gerade das Verständnis zu diesem Thema ist wichtig für gute Ergebnisse in Klausuren und übungen. Das Buch ist für Einsteiger vielleicht schwierig zu bearbeiten, da man sich an das dichte Textbild erst gewöhnen muss, ebenso an die Inkorporierung von Verweisen auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext. Mit zunehmender Beschäftigung mit dem Werk werden allerdings die Vielzahl an Schaubildern und die intelligente Verwendung von Hervorhebungen offenbar und auch die prüfungsgerechte Darstellung der einzelnen Themen. Die Literaturverweise vor den Kapiteln ermöglichen ein vertieftes Studium von Einzelproblemen und zeigen wiederum die Akribie der Autoren. Das Buch hebt sich sehr positiv von sonst vorhandenen Lehrbüchern zum Thema Polizeirecht in Baden-Württemberg ab und ist bei konstanter Bearbeitung und Lektüre ein Garant für Spaß an der Materie. Eine gelungene Neuauflage.

Redeker / von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage, Verlag Kohlhammer 2004
Im Gegensatz zum Zivilrecht und zum Strafrecht werden die Studenten im öffentlichen Recht von Beginn an mit prozessualen Problemen befasst, sei es im Staats- und Verfassungsrecht oder eben im Verwaltungsrecht. Eine solide Kenntnis der verwaltungsprozessualen Prüfungspunkte ist nicht unbedingt der Garant für das Bestehen jeder verwaltungsrechtlichen Klausur, aber eine sauber und effektiv gelöste Zulässigkeit einer Klage oder eines Antrags stimmt jeden Korrektor freundlich. Der Markt für finanzierbare Kommentare zur deutschen Verwaltungsgerichtsordnung ist mit nur wenigen Titeln gut überschaubar. Das vorliegende Werk gehört mit der aktuellen 14. Auflage bereits zu den etablierten Mitspielern um die Gunst der juristischen Leser. Mit beinahe 1300 Seiten erhält man dabei einen Kommentar, der es sich schon der Form nach leisten kann, auch Randprobleme in angemessener Form abzuhandeln. Neben der Kommentierung der VwGO finden sich auch der Gesetzestext sowie die Ausführungsgesetze der Bundesländer mit abgedruckt. Die Gestaltung des Kommentars ist sehr lesefreundlich. Die einzelnen durchgängigen Fließtexte sind von den Fußnoten gut abgetrennt und die Hervorhebungen durch Fettdruck werden sparsam eingesetzt. Bisweilen finden sich tabellarische Darstellungen, so zu sehen beim Streitwert. Den einzelnen Paragraphen sind genaue Gliederungen vorangestellt und man findet im Gegensatz zu anderen Kommentaren keine generellen Einführungen vor einem Abschnitt des Gesetzes, sondern jedem Paragraphen ist, sofern nötig, ein eigener Bereich mit grundsätzlichen überlegungen zugeteilt. Es gibt zahlreiche inhaltliche Aspekte, welchen der Leser besondere Beachtung schenken darf. Dazu gehören nicht nur die "großen" Themen eines VwGO-Kommentars, sondern auch gerne überlesene kleinere Passagen. Zu letzteren gehört etwa die Kommentierung zu § 1 VwGO, wo auf die vom Gericht anzuwendenden Normen eingegangen wird, darunter sehr intensiv auf den Geltungsbereich des europäischen Gemeinschaftsrechts, aber auch auf den Geltungsanspruch der Urteile des EGMR in Straßburg. Leider ist an späterer Stelle, nämlich im Rahmen von § 80 VwGO, der europarechtliche Bezug in verhältnismäßig geringem Umfang gehalten, wobei zwar die wesentlichen Aspekte des europäischen einstweiligen Rechtsschutzes genannt werden, aber die Herleitung unklar bleibt. Sehr lesenswert für Studenten ist in jedem Fall die Darstellung der verschiedenen Gerichtszüge und Gerichtsarten im Rahmen des § 40 VwGO, inklusive der verschiedenen Möglichkeiten, an das Verwaltungsgericht zu verweisen oder diesem die Gerichtsbarkeit zu entziehen. In einer bemerkenswert ausführlichen Weise sind zwei sehr komplexe Themen aufbereitet worden, zum einen die Frage der Kontrolldichte von gebundenen und Ermessensentscheidungen in § 114 VwGO, zum anderen die Frage der isolierten Anfechtbarkeit von Widerspruchs- und Abhilfebescheiden, geregelt in § 79 VwGO. Diese Kapitel sollte man sich vor dem Examen genau durchsehen, um die zum Teil diffizilen Differenzierungen wenigstens einmal verstanden oder nachvollzogen zu haben. Für Referendare zu empfehlen ist die Lektüre der Kommentierung zu § 86 VwGO, wo die im Verwaltungsprozess geltenden Maximen erläutert werden und die Mitwirkungspflichten der einzelnen Beteiligten aufgeführt sind. Sehr lehrreich und übersichtlich ist zudem die Kommentierung über den Prozessvergleich. Leider ein wenig schwer aufzufinden sind die Abschnitte zur Erledigungserklärung, die in die Kommentierung zu § 107 VwGO [Urteil] platziert wurden. Die inhaltlichen Ausführungen, gerade zu den umstrittenen Erledigungskonstellationen, sind jedoch wieder umfassend und schnell nachvollziehbar geschrieben. Sehr lobenswert ist die komplette Umstellung der gebührenrelevanten Normen auf das RVG. Bedauerlich ist das Fehlen von Tenorierungsbeispielen, da gerade diese zusätzlichen Informationen die Umsetzung des Kommentarwissens erleichtern. Auch bei den Formalia des Urteils werden nicht mehr als theoretische Ausführungen gegeben. Dieser Kommentar bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und kann im Prinzip ab dem dritten Semester genutzt werden. Für Referendare bietet das Werk zudem eine selten erreichte übersichtlichkeit in vielen prüfungsrelevanten Fragen.

Fischer, Der Europäische Verfassungsvertrag, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Es gibt kaum einen juristischen Konstituierungsprozess, der neben der EU-Grundrechtecharta so gewissenhaft in der deutschsprachigen Literatur dokumentiert wurde wie der Europäische Verfassungsprozess mit dem abschließenden Dokument des Europäischen Verfassungsvertrages. Neben den unzähligen Beiträgen, die in stetig wiederholender Weise die Neuerungen der EUVV im Vergleich zu den bisherigen Dokumenten EU-Vertrag und EG-Vertrag aufzählten und rhetorische Fragen in die Umwelt setzten, gab und gibt es nur wenige ganzheitliche Darstellungskonzepte, die auch dezidiert auf die Quellen der Entstehung der EUVV Bezug nehmen. Das vorliegende Werk enthält neben einer der ersten Kommentierungen und Analysen der EUVV auch alle Dokumente der Regierungskonferenz 2004, auf welcher die EUVV verabschiedet wurde. Der Leser wird zunächst mit der Entstehung der EUVV konfrontiert, indem das schwierige Zusammenkommen der Staaten und ihrer Interessen detailliert und reich an Nachweisen dokumentiert wird. Dabei wird deutlich, dass sich die Grundpfeiler der Entwürfe seit Laeken und Nizza nicht wesentlich geändert haben, jedoch die Arbeit am Detail hinsichtlich der souveränitätssensiblen Fragen und Kompetenzbereiche der neu zu schaffenden Völkerrechtspersönlichkeit EU oftmals das ganze Vorhaben wenigstens an den Rand der Gefährdung brachte. Allein für die Nachvollziehung dieser Genese gebührt dem Autor höchstes Lob. Die Kommentierung der einzelnen Artikel der EUVV bringt nicht immer neue Erkenntnisse. Dies ist aber kein Versehen des Autors, sondern liegt allein daran, dass etliche Artikel der alten Verträge mit denen der EUVV korrespondieren und somit nur selten eine neue Kommentierung erfordern. Auch das ist immerhin ein Lichtblick für neuerungsgeplagte Juristen. Allerdings zeigt dies auch, dass das Projekt "Verfassung" nicht dem deutschen Begriff von Verfassung entspricht, sondern eher eine Novation verfassungsähnlicher Art ist. Dementsprechend kann auch die Kommentierung der EUVV nicht so ausfallen, wie man sie aus deutschen Verfassungskommentaren gewohnt ist. Besonderes Augenmerk sollte der Leser auf die Anmerkungen zu den ersten Artikeln der EUVV legen, da gerade die dort genannten Werte und Ziele der EU Grundlage für die Auslegung späterer Artikel sind und man dementsprechend wissen sollte, welche Gedanken sich die Verfassungsgeber bei der Formulierung der entscheidenden Passagen gemacht haben. Ebenfalls eine hervorhebenswerte Leistung des Autors ist die vergleichende Kommentierung von Grundrechtecharta und EMRK, die ja ausweislich Bezugspunkt der GRC ist. Wichtig für den Leser sind zudem die zusammenfassenden Kommentierungen vor einzelnen größeren Abschnitten, so beispielsweise zu GASP und ZIJ, die bisher im EU-Vertrag geregelt waren. Vorteilhaft für die Lektüre ist neben der genauen Bezugnahme auf andere Verträge auch die gute Gestaltung der Fließtexte. Diese sind gut lesbar und anhand zahlreicher Grafiken im Anhang werden auch die einzelnen Abstimmungsverhältnisse gut illustriert. Das Werk stellt eine Pionierleistung für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Europäischen Verfassung dar und wird auch für Studenten eine verlässliche Quelle für Seminare, übungen und das Examen sein. Zahlreiche weitere Werke können zukünftig auf diesem Kommentar aufbauen.

Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die zusammenfassende übersicht von allgemeinem Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht ist für den Einstieg in die Materie und zur Vorbereitung auf übungen und Examen von großer Wichtigkeit. Nur durch reduzierte und komprimierte Information aus einer Hand kann man die nötige Selbstkontrolle eigenen Wissens durchführen und Lücken anhand von speziellerer Literatur ausfüllen. Der Autor bietet dem Leser schon durch die intelligente Gestaltung die Möglichkeit, den angebotenen Inhalt in verschiedenen Arten und gleichzeitig rasch zu rezipieren. Er verwendet eine Vielzahl nicht-textlicher Elemente und abstrahiert den Stoff durch Schaubilder, Tabellen, Graphiken, übersichten und Aufzählungen. Dadurch werden Definitionen, Begriffspaare und Antonyme, Klausurhinweise und viele andere wichtige Dinge zusätzlich zum materiellen Recht geliefert und runden den Lernerfolg im Idealfall ab. Negativ auffällig ist bei den vielen Beispielsaufzählungen, dass der Autor zu den richtig gewählten Exempla nur selten passende Normen hinzuzitiert und so den Leser daran hindert, den Stoff durch Gesetzeslektüre zu verfestigen. Dem Inhalt nach werden die wesentlichen Probleme für Klausur und Examen behandelt. Dabei geht der Autor in gebührendem Maße auf das Europarecht ein und zitiert an den einschlägigen Punkten die prüfungsrelevanten Entscheidungen des EuGH und die Umsetzung in deutsches Recht. Zu loben ist vor allem die konsequente Rezeption aktueller Rechtsprechung und deren korrekte Anwendung auf deutsche Klausurfälle! Einzig im Rahmen des Staatshaftungsrechts hätte eine genauere Behandlung der verschiedenen Einflussmöglichkeiten erfolgen können. Das deutsche Staatshaftungsrecht ist im übrigen eines der Glanzstücke dieses Buches. Selten trifft man in so anschaulicher Form alle wissenswerten Anspruchsgrundlagen auf einmal an. Ebenfalls positiv herauszuheben sind die Kapitel zu Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher Kontrolle. Im Verwaltungsprozessrecht erhält der Leser nicht nur die wichtigsten Klagen sondern ein Gesamtpaket des Rechtsschutzes, das auch das Widerspruchsverfahren, Sonderklagen und den einstweiligen Rechtsschutz voll umfasst. Durch die Lektüre und konsequente Bearbeitung kann man sich in der Klausur auf stabiles Wissen verlassen. Das Werk ist knapp gesagt ein fantastisches Einführungswerk, weil es trotz der kompakten Darstellung sehr viele prüfungsrelevante Probleme aufzeigt und geeignete Lösungswege vorschlägt. Die Lektüre und der so erarbeitete Wissensgewinn machen richtig Spaß!

Heimann / Kirchhof / Waldhoff , Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Nichts braucht man in den ersten Semestern dringender als ein gutes Lehrbuch mit zahlreichen Fällen zum Verfassungsrecht, da die Umsetzung des hoch abstrakten Stoffes in Klausurerfolge durch die Universität allein nur selten auf Anhieb gelingt. Wenn eine Fallsammlung dann auch noch auf aktuellem Stand der Rechtsprechung ist, bringt das bereits gute Lektüreargumente mit sich. Im vorliegenden Werk werden dem Leser 17 Fälle zur Bearbeitung angeboten, die quer durch das materielle Verfassungsrecht führen und bundes- wie landesrechtliche Verfassungsgerichtsbarkeit mit einbeziehen. Grundsätzlich ist die Fixierung auf ein Bundesland ein Makel eines bundesweit vertriebenen Werks, aber hier wurden erstens nur zwei Fälle mit Bezug zur bayerischen Verfassung aufgenommen, die starke demokratische Klageelemente aufweist, zweitens wurden im Rahmen dieser Fälle die einschlägigen Landesnormen abgedruckt, so dass auch Bearbeiter aus anderen Bundesländern diesen Fall bewerkstelligen konnten und drittens wurde in den Fußnoten auf Besonderheiten der Fälle in anderen Bundesländern hingewiesen. All dies unterstreicht den Pragmatismus, mit dem dieses Werk erstellt wurde. Weitere Fälle beschäftigen sich Ð dies auch tatsächlich auf dem neuesten Stand von Literatur und Rechtsprechung Ð mit durch die jüngere Judikatur des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten Grundrechten wie etwa der Religionsfreiheit, während andere Fälle altbewährte Klassiker in neuem Gewand präsentieren, zum Beispiel die Frage des Umfangs des Prüfungsrechts des Bundespräsidenten bei der Unterzeichnung von Gesetzen. Positiv hervorzuheben sind die Bemühungen der Autoren, das Gemeinschaftsrecht und die völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes zur Geltung zu bringen. Die Gestaltung der Fälle ist ansprechend, neben den Lösungstexten finden sich viele Exkurse und Hinweise, die das Fallbuch näher an ein Lehrbuch heranrücken lassen. Der Gutachtenstil wird konsequent durchgehalten und gibt dem meist studentischen Benutzer des Werks gute Anhaltspunkte für die eigenen Klausurlösungen. Nicht enthalten sind Gliederungen der einzelnen Falllösungen. Das Buch ist ein hervorragender Sparringspartner für die ersten Semester, ist aber insgesamt sehr anspruchsvoll, was Fallgestaltung und Lösungsentwürfe angeht. Die Bearbeiter werden an diesem Lehrbuch wachsen können und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis zu schätzen wissen.

Pieroth / Schlink, Grundrechte - Staatsrecht II, 20. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Es gibt kaum einen Studenten, der die Vorlesungen im Staatsrecht des ersten oder zweiten Semesters nicht mit dem Standardwerk von Pieroth/Schlink zu bewältigen versucht hat. Dennoch hat sich der Markt auch für diesen Klassiker verengt, seit inhaltlich und gestalterisch hervorragende Werke, etwa aus dem Rolf Schmidt Verlag, von Springer oder natürlich von Beck die Erstsemester mit attraktiven Angeboten locken. Die Gestaltung des Buches ist zwar typisch für die Schwerpunkte-Reihe, bietet aber einige Vorzüge, die nicht in jedem Exemplar zu finden sind. So sind die zahlreichen und als Leitfaden gedachten Beispielsfälle gleich mit Randnummern versehen, die zur Lösung des Falles führen. Zudem sind wenigstens einige Schemata zur Prüfung enthalten. Die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe ist überwiegend lesefreundlich, nicht aber die Platzierung der Fundstellen zu Rechtsprechung und Literatur im Fließtext. Gerade Verfasser von Hausarbeiten werden sich über die Vielzahl von Literaturhinweisen am Ende der Kapitel freuen. Bisweilen vermisst man aber bestimmte praktische Probleme, etwa Hinweise auf die Vereinbarkeit von Kommunikationsgrundrechten mit dem Straßenrecht. Die Lektüre einiger Kapitel ist zugleich erhellend wie spannend. Für Einsteiger sind sicherlich die Erläuterungen zu prüfungsbeliebten Materien wie dem Eigentumsrecht und der Berufsfreiheit zu empfehlen, Fortgeschrittene werden in den allgemeinen Kapiteln viele wichtige Informationen finden, welche die eigene Argumentation spürbar verbessern; zu empfehlen ist etwa der Abschnitt zu den Grundrechtsfunktionen. Für jede Fachrichtung eine Lektüre wert sind die Ausführungen zu den justiziellen Grundrechten. Bemerkenswert ist an diesem Lehrbuch auch, dass prüfungstechnische Randgebiete in einer annehmbaren oder sogar relativ großen Ausführlichkeit behandelt werden, etwa der Schutz vor Ausbürgerung oder Auslieferung und das Asylrecht. Auch für jedes weitere Rechtsgebiet grundlegende Inhalte wie die Garantien des Art. 19 IV GG werden mit dem nötigen Umfang präsentiert. Leider stiefmütterlich behandelt wird die Europäisierung der Grundrechte, sowohl hinsichtlich der EG als auch hinsichtlich der EMRK, mit Ausnahme des Rechts auf den gesetzlichen Richter. Das Buch ist zu Recht ein Klassiker der Ausbildungsliteratur und wird auch weiterhin tausende von Studenten im Bemühen um akademische Weihen begleiten und voranbringen.

Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Polizeirecht ist in beiden juristischen Examina ein Dauerbrenner, kommt allerdings nicht nur in Form einer reinen Polizeirechtsklausur zum Vorschein, sondern verbirgt sich auch im weiteren Recht der Gefahrenabwehr, also im Sicherheitsrecht, Baurecht oder Wasserrecht. Das vorliegende Werk will Leser im ganzen Bundesgebiet ansprechen und muss deswegen die hohe Hürde des Landesbezuges überspringen. Allerdings ist der Autor ein bundesweit anerkannter Experte im Polizeirecht, so dass, wie sich auch später zeigen wird, nicht nur das Recht "seines" Bundeslandes Bayern zur Sprache kommt. Die Gestaltung des Buches ist sehr studentenfreundlich und erlaubt eine zügige aber effektive Lektüre. Der Fließtext ist gut angeordnet und unterteilt, zahlreiche Anmerkungen, Definitionen, Beispiele und Prüfungsschemata ergänzen die schriftlichen Informationen rund um das Polizeirecht. Der Aufbau wurde ebenfalls mit Bedacht auf die Ausbildung gewählt, indem nämlich neben der obligatorischen rechtsgeschichtlichen Einführung zu Wesen und Begriff der Polizei die einzelnen Themen im Bezug zur Klausursystematik behandelt werden. Dies gibt dem Leser unabhängig von den tatsächlich besprochenen Themen das Gefühl, dass der Autor tatsächlich ein Buch für Studenten und nicht nur für den eigenen Ehrgeiz geschrieben hat. Die im Polizeirecht abzuhandelnden Probleme sind mit Aspekten der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von vornherein zu großen Teilen festgelegt. Man kann als Autor dann vor allem in einer sinnvollen Gewichtung glänzen. Hier werden Aufgabeneröffnung und Zuständigkeiten sehr kompakt abgehandelt, aber durch die klare Einordnung in die Prüfungssystematik entgeht dem Leser dadurch nichts. Es folgt die Darstellung der einzelnen Befugnisse der Polizei, wobei der Datenschutz angesprochen wird, aber im Vergleich zum Rest des Buches keine unangemessen starke Präsenz erhält. Eine weniger große Bedeutung wird allerdings der zwangsweisen Durchsetzung der Maßnahmen sowie der Frage der Ersatzansprüche zugesprochen. Die letzteren Themen werden zwar mit Beispielsfällen veranschaulicht, wirken aber ein wenig schwächlich im Vergleich zu den ausführlich erläuterten Voraussetzungen polizeilichen Handelns auf der Primärebene. Besonders lesenswert, vor allem für Referendare, ist das Kapitel zum repressiven Polizeieinsatz, das die Inhalte und wesentlichen Prüfungspunkte bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten klarstellt. Ebenfalls zu empfehlen ist die Ausführung zur Polizeipflicht von Hoheitsträgern als beliebte Klausurfalle. Vorbildlich ist zudem die ergänzende Beschreibung der verschiedenen Sonderrechtsgebiete wie Versammlungsrecht, Ausländerrecht oder Baurecht. Der Autor entgeht der nahe liegenden Versuchung, anhand des landeseigenen Polizeirechts den Stoff zu präsentieren, indem er sich erstens auf den Musterentwurf des Polizeigesetzes stützt und zugleich akribisch die passenden Landesnormen zitiert. Zudem sind quer über das Buch verteilt zahlreiche besondere Hinweise auf landesrechtliche Besonderheiten aufgeführt. Dieses Buch ist für die übung für Fortgeschrittene wie zur Examensvorbereitung ein idealer Einstieg. Man bekommt einen schnellen Einblick in das System des Polizeirechts und kann damit nahezu jedes gestellte Problem anhand des Grundwissens angehen. Genau dies soll ein Lehrbuch leisten.

Arndt, Europarecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 und Arndt / Fischer, Europarecht 20 Fälle mit Lösungen, Verlag C.F. Müller 2004
Der Bedarf an einführenden Lehrbüchern in das Europarecht ist nach wie vor ungebrochen, gilt doch diese Materie als unverzichtbar in der Vorbereitung auf Examina und übungen für Fortgeschrittene. Dennoch ist die tatsächliche Examensrelevanz mit der Bedeutung des Rechtsgebiets in der Praxis überhaupt nicht in Einklang zu bringen, man könnte geradezu meinen, dass sich die Landesjustizprüfungsämter immer noch davor scheuen, das Europarecht in Klausuren des Pflichtfachbereichs zu integrieren, wobei doch auf der diesem Buch beigefügten CD-Rom sehr schön zu sehen ist, dass es doch immer einmal wieder entsprechende und auch ansprechende Klausuren zur Thematik Europarecht gibt. Die vorliegende Kombination von Büchern bietet einen knappen Einblick in das Europarecht und abgestimmt dazu eine Fallsammlung. Das Lehrbuch zeigt eine einseitige und zum Teil unübersichtliche Gestaltung. Die Texte sind dicht geschrieben und mit zu vielen Hervorhebungen überfrachtet. Es finden sich im Gegensatz zur sehr schön gestalteten CD-Rom keine graphischen Elemente. Die zahlreich abgedruckten Beispiele für Rechtsprechung des EuGH sind immerhin vom Resttext abgesetzt. Inhaltlich werden sehr viele Aspekte des Europarechts angesprochen und auch die Entwicklung der Gemeinschaft nachgezeichnet. Sehr angenehm für den Leser ist, dass in Deutschland sehr prüfungsrelevante Themen wie die europäischen Grundrechte und die Grundfreiheiten einen breiten Raum zur Darstellung erhalten. Der Rechtsschutz erhält sehr wenig Platz, was aber zum Glück die CD-Rom ausgleicht. Auch kurz angesprochen werden die Außenbeziehungen der EG sowie die wesentlichen Kompetenzen innerhalb des EG-Vertrages. Generell finden sich im Lehrbuch viele lesenswerte Abschnitte und man liest einige Kapitel mit großem Interesse. Da aber auch dieses Buch sich der Anwendung im Prüfungsfall verschreiben will, sind diesbezüglich einige Defizite nicht zu übersehen, die schlicht aus der Kompaktheit des Buches herrühren. So werden etwa im Kapitel zu den Richtlinien kreuz und quer die dazu relevanten Themen wie Direktwirkung, Staatshaftung und Auslegung behandelt, ohne dass in irgendeiner Weise klargemacht würde, in welchem Zusammenhang was zu prüfen ist. Auch findet kaum eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Denkansätzen statt. Auch fehlt es vielfach an aktueller Rechtsprechung, so etwa die höchst prüfungsrelevante Entscheidung in der Rechtssache Schmidberger zur Frage der Rechtfertigung des Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit durch Berufung auf Grundrechte. Die CD-Rom beinhaltet wichtige Zusatzinformationen und ein einfach zu bedienendes Layout. Besondere Beachtung sollte man den Mustersachverhalten schenken, da man hier sehr deutlich den Unterschied zwischen Pflichtfach- und Wahlfachbereich vor Augen geführt bekommt. Die verschiedensprachigen Versionen von Texten und Verträgen liefern zudem eine gute Grundlage für eigene wissenschaftliche Arbeit. Die dargestellten Grundfreiheiten mit direktem Link zu EuGH-Entscheidungen und die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten mit jeweiligem Prüfungsschema geben ebenfalls einen schönen Anreiz, ein wenig Grundlagenarbeit zu betreiben. Das Lehrbuch alleine garantiert nicht mehr als einen netten Einstieg in die Materie. Die Kombination mit der CD-Rom jedoch macht das Buch zur Prüfungsvorbereitung vertretbar. Die Fallsammlung bietet laut Vorwort 20 "Klausuren" speziell zum Europarecht, also ohne die übliche zwanghafte Verknüpfung mit Bereichen des öffentlichen Rechts. So ist immerhin gewährleistet, dass die Leser sich mit spezifisch gemeinschaftsrechtlichen Sachverhalten und Lösungsansätzen befassen müssen. Mittels der 20 Fälle, die schon vom Umfang her nicht ernsthaft als "Klausuren" mit Examensniveau, sondern allenfalls als Teilbereiche davon angesehen werden können, werden zahlreiche Rechtsgebiete abgedeckt, so die Verkehrsfreiheiten und weiteren Diskriminierungsverbote innerhalb des EG-Vertrags, die Kompetenzordnung, verschiedene Klagearten, die Unionsbürgerschaft und sogar Kartell- und Beihilfenrecht. Erstaunlich sind dabei kleinere Ungenauigkeiten innerhalb der Fallkonstellationen, die ein Korrektor im Examen in der Regel abstrafen würde: So wird etwa davon gesprochen, dass "die EU" eine Richtlinie erlassen würde, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht falsch ist und auch der eigenen Ankündigung im Vorwort des Lehrbuchs widerspricht, zwischen EG und EU zu trennen. Auch die immer noch bestehenden Unwägbarkeiten im Rahmen des gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruchs werden nicht einmal diskutiert, sondern einfach die deutschen Normen entsprechend der Vorgaben des EuGH umgedeutet, was nicht nur unnötig, sondern auch contra legem ist. Auch im Rahmen der Untätigkeitsklage werden Fälle auf eine Weise gelöst, hier als unzulässige Klageerhebung konstruiert, ohne dabei in dogmatisch korrekter Weise die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen und zu bejahen oder abzulehnen. Insgesamt werden die Falllösungen mit viel zu wenig Runduminformation versehen, um dem Leser das in realen Klausuren nötige Abwägungs- und Diskussionspotenzial angedeihen zu lassen. Man kann sich mittels der Fälle einen ersten Eindruck von möglichen Teilfragen machen, sollte aber zur Examensvorbereitung, gerade in Bundesländern mit Wahlfachklausur, auf andere Medien zurückgreifen.

Koch, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 4. Auflage, Verlag Boorberg 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Baurecht ist mit Abschluss der übung für Anfänger im öffentlichen Recht das Standardthema für Klausur und Examen. Wer die wesentlichen Themen nicht beherrscht, wird stets mit großem Unsicherheitsfaktor in Prüfungen gehen, da man nicht in jedem Fall mit bloßem Systemverständnis zur richtigen oder wenigstens vertretbaren Lösung kommen kann. Das vorliegende Werk bietet eine Rundumdarstellung für das bundesrechtliche Baurecht und das damit zusammenhängende Planungsrecht. Für Studenten weniger relevant als für Referendare ist die Lektüre des Kapitels zur Raumordnung, da man im Rahmen einer überprüfung von Bauleitplänen den korrekten Umgang mit den diversen bindenden Normen beweisen muss. Die Darstellung der Materie ist hier sehr anschaulich gelungen und vermittelt schnell die nötige Begrifflichkeit. Sehr ansprechend ist auch die Ausgestaltung des Landesplanungsrechts in Form von Landes- und Regionalplänen ausgefallen. Der Autor macht sich die Mühe, das Recht aller Bundesländer knapp darzustellen und bietet so erstens einen praktisch wichtigen Rechtsvergleich sowie die Gewähr, dass nicht anhand eines Bundeslandes versucht wurde, dessen Inhalt als "allgemeines Wissen" zu verkaufen. Wesentliche Kapitel für die Ausbildung stellen natürlich die Kontrolle von Bebauungsplänen sowie die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung dar. Hier gehen die Autoren auf prozessuale wie materielle Probleme sehr ausführlich ein und ermöglichen dadurch sowohl den raschen Abgleich eigener Kenntnisse wie die Bearbeitung der Materie von Grund auf. Leider nicht mehr berücksichtigt werden konnte offensichtlich die änderung des § 34 BauGB. Wichtig für das Klausurverständnis ist das eigenständige Kapitel zum Nachbarschutz, das die Autoren sehr übersichtlich und prüfungsgeeignet aufgebaut haben. Vorbildlich ist die Gestaltung des Werkes. Der Fließtext ist angenehm zu lesen, Schlüsselbegriffe werden in maßvoller Zahl hervorgehoben. Zahlreiche Graphiken, Tabellen und Schemata erlauben eine eingängige Wiederholung und Abstrahierung des gerade gelesenen Stoffes. Dieses Buch ist für Studenten wie Referendare eine große Bereicherung durch Inhalt, Systematik und Darstellung. Lektüre und Kauf lohnen sich ab dem dritten Semester. Ergänzend gelesen werden muss ein Lehrbuch zum Landesbaurecht.

Degenhart, Staatsrecht I Ð Staatsorganisationsrecht, 20. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Das vorliegende Werk ist eines der ersten Lehrbücher, die man sich als Student kauft und die man in der Regel auch versteht. Das liegt nicht nur daran, dass das Staatsorganisationsrecht für deutsche Gymnasiasten einen einfachen Zugang verspricht, sondern schlicht auch daran, dass der Autor es versteht, die prozessuale und fallbezogene Einbindung des hoch politischen Stoffs klar und verständlich zu machen. Die Gestaltung des Buches ist typisch für die Reihe "Schwerpunkte", beinhaltet aber neben den zahlreichen Beispielsfällen zur Verinnerlichung des Stoffes auch einige Prüfungsschemata. Dieses Extra ist nicht in jedem Lehrbuch dieser Reihe enthalten, aber im Grunde genommen bei einem Lehrbuch für Einsteiger in verfassungsprozessuale Probleme nicht hinwegzudenken. Die reiche Untermalung der einzelnen Kapitel mit Rechtsprechung und Literatur haben schon vielen Lesern den Einstieg in die Hausarbeiten zu kleiner und großer übung erleichtert. Inhaltlich sind die Themen des Buches durch die Verfassung vorgegeben, aber durch eine anspruchsvolle Gewichtung kann der Autor die nötigen Akzente setzen, um den Leser ganz für sein Buch zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa daran, dass auch weniger prüfungsrelevante Details wie das Anklageverfahren gegen den Bundespräsidenten in angemessenem Umfang präsentiert werden oder Ð wiederum den Bundespräsidenten betreffend Ð die altbekannten Probleme rund um die diversen Prüfungskompetenzen bei der Unterzeichnung von Gesetzen in kompakter aber gut geordneter Form angeboten werden. Auch Themen, die in den letzten Jahren an Wichtigkeit zugenommen haben, wie etwa die Rechtsprobleme rund um Untersuchungsausschüsse, findet der Leser in adäquater Aufmachung vor. Neben den Gesetzgebungskompetenzen und den Leitungskompetenzen des Bundeskanzlers als Prüfungsschwerpunkte des Staatsorganisationsrechts muss sich der Leser natürlich mit den Verfassungsrechtsbehelfen auseinander setzen. Diese werden in gebotener Ausführlichkeit erfasst und die Anleitung für die Umsetzung in Klausur und übung ist so geartet, dass man nach mehrmaliger Wiederholung ein verlässliches Prüfungsschema im Kopf hat, das als Ausgangspunkt für weitere Studien und Probleme herangezogen werden kann. Wenn ein Buch die Bedürfnisse studentischer Leser so gut erfasst und bedient, wie das vorliegende Werk es tut, dann darf man es getrost zu Lektüre und Anschaffung empfehlen.

Doehring, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Die allgemeine Staatslehre ist trotz der fortschreitenden Fokussierung auf neue Schwerpunktbereiche sowohl für das grundlegende Verständnis von Strukturen im öffentlichen Recht wie auch als mögliches Thema eines Rigorosums weiterhin von großer Bedeutung. Die Darstellung der wesentlichen Punkte ist bei einem normativ schwer fassbaren Thema wie diesem nicht einfach, wird aber dann erleichtert, wenn ein ausgewiesener Experte des Staats- und Völkerrechts sich des Themas wie hier in überschaubarer Form annimmt. Das Nebeneinander von Staaten und völkerrechtlich nahezu gleichwertigen Rechtssubjekte, die teils allein, teils in Zusammenschlüssen von Staaten selbst agieren, bringt Rechtsprobleme im Völkerrechtsverkehr wie auch für das Verständnis der Staaten selbst im Inland. Die Rechtsgemeinschaft ist deshalb heutzutage vielleicht mehr denn je davon abhängig, ob ein Staatenbewusstsein der Mitwirkenden am Rechtsverkehr überhaupt besteht und in welcher Intensität dieses gelebt und propagiert wird. Den Staat kann man in viele Zusammenhänge eingliedern, der Jurist sollte sich auf Rechtsnormen und Rechtstraditionen beschränken. Dabei ist es wichtig zu wissen, mit welcher Rechtsordnung man sich gerade befasst, da das Staatsverständnis im Völkerrecht und Verfassungsrecht durchaus differieren kann. Die mittlerweile aber herrschende Auffassung der konstitutiven Staatselemente wird von beiden Blickwinkeln aus vertreten. Dennoch ist es wichtig, die jeweilige Betrachtungsweise zu klären, was der Verfasser mit der Aufgliederung in einen allgemeinen Teil, darin etwa Abhandlungen über die Existenz, die Grundlagen und die Entstehung von Staaten, und einen besonderen Teil, bezogen auf die innere Organisation von Staaten, berücksichtigt und dem Leser nahe legt. Dabei kommen auch juristisch vielleicht eher schwer einzuordnende, aber für den Staat (lebens)wichtige Themen wie Revolution und Selbstbestimmungsrecht des Volkes zur Sprache. Ebenfalls behandelt werden die Grund- und Menschenrechte, die der Staat den Individuen gewährt. Die Gestaltung des Werkes ist leider der fließenden Lektüre abträglich. Der Text ist dicht gedruckt, die Schlüsselbegriffe bieten keinen Halt im Text, sondern vermehren den wuchtigen Eindruck der Textbausteine. Es fehlt an jeglicher Form von graphischen oder tabellarischen übersichten oder Zusammenfassungen, die ohne Zweifel auch in einer Materie wie der allgemeinen Staatslehre möglich sind. Dagegen sind die einzelnen Passagen zielstrebig und eingängig formuliert, so dass man das Buch im Idealfall in einem Zug durchlesen könnte und dabei, ein gewisses Grundwissen vorausgesetzt, auch sehr gut unterhalten würde. Da die Staaten selbst und die Grundlagen ihrer Existenz aber in moderner Zeit nicht allzu tiefe Veränderungen erfahren, zumindest sofern sich die Doktrin des Präventivkrieges nicht im Völkerrecht etablieren sollte, ist die Lektüre dieses Standardwerkes weiterhin von dauerhafter Gültigkeit und eine Bereicherung für den allgemeinen und den juristischen Geist der Leser.

Epping, Grundrechte, 2. Auflage, Verlag Springer 2005 Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch von Epping ist in kurzer Zeit in Neuauflage erschienen, so dass das Lehrbuchkonzept offenbar bei den Lesern Anklang gefunden hat. Angesichts der graphischen Fülle des Werkes zeigt das den Maßstab an, an dem sich zukünftige Autoren messen lassen müssen. Ein echter Vorteil dieses Buches ist der schon genannte große Anteil an abstrahierendem Anschauungsmaterial, das der Autor den Lesern bietet. Die so erfolgte Aufbereitung der Materie lässt erkennen, dass man die Interessen des Lesers antizipieren kann und ihm je nach Recherchefreudigkeit intensive oder kompakte Lektüre bietet. Der Text ist mit einem guten Layout versehen und entlastet den Leser durch eine Vielzahl von übersichten und gekennzeichneten Klausurhinweisen. Hinzu kommen immer wieder lange Ausschnitte aus wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zwar anstrengend zu lesen sind, aber der Vertiefung des Stoffes ungemein nützen, da jedes Moment an zusätzlicher Zeitersparnis einen positiven Lerneffekt beinhaltet. Im Buch enthalten sind auch zahlreiche Fälle, an deren Lösung sich der Leser passend zum gerade behandelten Grundrecht versuchen kann. Ob diese richtig ist, kann er aber im Buch selbst nicht nachsehen, sondern muss oder kann dies auf der Homepage des Verlages tun. Auf diese Weise ist ein Anreiz geschaffen, den Fall tatsächlich klausurmäßig zu lösen und man kann sich bei rechtzeitiger Beschäftigung mit dem Werk auch die geplanten Aktualisierungen im Netz zu Gemüte führen. Die Grundrechte werden inhaltlich komplett behandelt, allerdings in einer ungewöhnlichen Reihenfolge, nämlich beginnend mit der Versammlungsfreiheit, zwischendrin einmal ein Kapitel zur Verfassungsbeschwerde und erst in der hinteren Abteilung des Buches finden sich elementare Rechte wie die Menschenwürde und die allgemeine Handlungsfreiheit. Beseitigt wurde ein "Lapsus" der ersten Auflage, nämlich die fehlende Erwähnung der europäischen Ebene der Grundrechte in einem eigenen Kapitel, vorher geschah dies nur grundrechtsspezifisch. Diese sind nun in einem Schlusskapitel zu finden und behandeln knapp sowohl die Garantien der EMRK wie auch den Grundrechtsschutz des EuGH. Ebenfalls enthalten ist eine Erwähnung der Grundfreiheiten, allerdings ohne die wegweisende Entscheidung des EuGH zur Verschränkung mit den Grundrechten aus dem Jahr 2003. Dieses Lehrbuch ist für Studenten zum Einstieg in die Grundrechtsproblematik empfehlenswert, weil auf knappem Raum das Wesentliche anschaulich erörtert wird und die Einführung in die Systematik des Grundrechtsschutzes gelingt.

Fastenrath / Müller-Gerbes, Europarecht, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2004 Abbildung des Buchtitels
Mit dem Europarecht muss sich mittlerweile jeder Student befassen, auch wenn die Häufigkeit der Prüfungsfragen immer noch nicht merklich zugenommen hat. Gerade deswegen leisten es sich auch viele noch, im Europarecht "auf Lücke" zu lernen. Dies liegt sicherlich zum einen an einer gewissen Sperrigkeit der Materie, aber auch daran, dass man von der schieren Stoffmenge erschlagen zu sein glaubt. Abhilfe schaffen kann für beides ein gut gemachtes Lehrbuch, das in der gebotenen Kürze die wesentlichen Aspekte vorstellt und den Inhalt so verständlich macht, dass man sich aufgrund der erlernten Grundsystematik nicht mehr vor entsprechenden Klausuren fürchtet. Das vorliegende Werk ist mit knapp über 300 Seiten auch für Lesemuffel in absehbarer Zeit zu bewältigen. Die Texte sind sehr eingängig geschrieben und die Autoren mühen sich redlich, die oft komplexen Sachverhalte in einfacher Weise auch dem Anfänger verständlich zu machen. Wenn es einmal zu abstrakt wird, greifen die Autoren auf die Rechtsprechung des EuGH zurück, die zum Teil im Text und zum Teil auch räumlich abgetrennt im Original zitiert wird, um den Sachzusammenhang klarzustellen. Hinzu kommen am Ende der Kapitel übersichten und Kontrollfragen, die für eine umgehende Lernkontrolle sorgen. Besonders gelungen ist die Behandlung der Grundfreiheiten. Diese werden in textlich wie optisch umfassender Weise erläutert und anhand der einschlägigen Rechtsprechung transparent gemacht. Auch die Gewichtung des Umfangs ist gerechtfertigt angesichts der hier einschlägigen hohen Prüfungsrelevanz. Ebenfalls gut gelungen ist die knappe Einleitung, die eher den rechtspolitischen Bereich abdeckt und kaum geeignet für eine Examensklausur ist. Unmittelbar nach den Grundfreiheiten schließen sich die wirtschaftsrechtlichen Themen des Europarechts an, überschrieben als Wettbewerbsrecht, womit die Autoren ihre Lehrausrichtung klar demonstrieren. Verwunderlich ist, dass die Organe vor den Rechtsquellen und den Grundrechten erläutert werden und auch das Verhältnis zum nationalen Recht erst noch später thematisiert wird. Das entspricht rein dogmatisch nicht unbedingt der richtigen Herangehensweise, da man sich erst einmal darüber klar werden muss, warum die Grundfreiheiten überhaupt anwendbar sind und was innerhalb der Kapitel etwa mit abschließendem Sekundärrecht gemeint ist. Wiederum sehr gut gelungen sind die Klagearten und die entsprechenden Prüfungsschemata. Das Werk bietet einen grundsoliden Einstieg in das Europarecht und sorgt schnell für viel Verständnis in den meistgeprüften Klausurthemen. Allerdings sollte man sich noch mit weiteren Lehrbüchern befassen, um der Dogmatik mehr auf den Grund zu gehen.

Gramlich, Internationales Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Thematik des internationalen Wirtschaftsrechts ist eigentlich Stoff für den Wahlfachbereich und es ist auch nicht ganz klar, ob die Zuordnung zum öffentlichen Recht insgesamt stimmig ist. Dennoch liegen die Wurzeln und die meisten Rechtsgrundlagen der Materie in dem öffentlichen Recht zuzurechnenden Bereichen, etwa dem Europarecht oder dem Völkerrecht, so dass man zumindest mit gewissem Grundverständnis für das öffentliche Recht an den Einstieg in das Rechtsgebiet herangehen sollte. Das vorliegende Lehrbuch will dem Leser kein dogmatisches Grundwerk vorsetzen, sondern einen raschen überblick über die erfassten Materien vermitteln und auf die dabei entstehenden praktischen Probleme aufmerksam machen. Insofern ist es natürlich von Vorteil, wenn man bereits Kenntnisse im Europarecht sammeln konnte oder sich über die schwierige Durchsetzung völkerrechtlicher Verträge ein Bild machen kann. Die Gestaltung des Werks ist sehr übersichtlich und kompakt, zum Teil überwiegt in Kapiteln allerdings die Zitierung von Vertragsnormen gegenüber der eigentlichen Erläuterung. Viele Graphiken ergänzen die Ausführungen, Wiederholungsfragen und Definitionen ermöglichen eine rasche Rezeption des Stoffes. Durch die Angabe von Schlagwörtern am Rand der Abschnitte kann der Leser auch überblicksmäßig Kapitel durchsehen. Enthalten sind klassische Themen wie das Wirtschaftsrecht der EG, etwa die Grundfreiheiten oder das Wettbewerbsrecht, aber auch das GATT-Recht wird ausführlich behandelt. Auch die Abgrenzung von internationalen Organisationen und so genannten NGOs wird im wirtschaftlichen Kontext aufgeführt. Erläutert werden das internationale Währungsrecht oder der Schutz internationaler Investitionen, ebenso wie der internationale Schutz geistigen Eigentums. Einige "Klausurfälle" runden das Buch ab. Man muss sich von Beginn an klar sein, dass man mit der Lektüre dieses Werkes einen ersten Einstieg bewältigen soll und zu weitergehenden Studien animiert werden kann. Bisweilen ist die Kenntnis von Zusammenhängen für den Anfang wichtiger als Detailwissen. Der völlige Verzicht auf Fußnoten oder zumindest Fundstellen der angegebenen völkerrechtlichen Verträge und Abkommen wirft aber ein schlechtes Bild auf die Wissenschaftlichkeit des Werkes.

Schütz / Bruha / König, Casebook Europarecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Der Titel des Buches lässt zunächst vermuten, dass man eine der zahlreichen Sammlungen der Rechtsprechung des EuGH und des EuG vor sich hat, und dort in mehr oder weniger übersichtlicher Weise Urteilsauszüge präsentiert werden. Jedoch ist man nach einigen Seiten Lektüre von dem Konzept dieses Buches sehr überrascht und erfreut, denn die Autoren bieten eine Art von Verschränkung zwischen Lehrbuch und Urteilssammlung, indem sie die wesentlichen Grundzüge des Europarechts anhand der ausführlich abgedruckten Rechtsprechung erläutern. Dies ist bei einem Rechtsgebiet, das zumindest im prüfungsrelevanten Bereich wie kein weiteres von der Rechtsfortentwicklung durch die Gerichtsbarkeit lebt, eine für Studenten lohnenswerte Neuerung. Die Gestaltung des Werks ist teilweise leider recht unübersichtlich. Das liegt daran, dass trotz der optischen Abtrennung der Urteilspassagen das dichte Textbild abschreckt und die Verwendung von Fettdruck zur Hervorhebung von Passagen bisweilen überhand nimmt. Vielleicht wäre eher die Verwendung von Freiraum zwischen den Textelementen geeignet gewesen, um dem Leser Orientierung zu verschaffen. Da in EuGH-Urteilen typischerweise die Hinweise auf eigene Rechtsprechung und Lehrmeinungen im Text enthalten sind, ist es zwar konsequent, aber nicht leseförderlich, wenn auch die Autoren in ihren eigenen Texten diesen Stil pflegen. Das Konzept ist inhaltlich ansprechend und gut umgesetzt worden. Der Leser wird über die klassischen Stationen der sukzessiven europäischen Integration, der dabei relevanten Rechtsquellen und Regelungsinstrumente in die Thematik eingeführt. Dort angelangt werden Prinzipien und Einzelbereiche des Gemeinschaftsrechts problematisiert, wobei die Einflüsse auf das nationale Recht und die Durchsetzung des Rechts vor den prüfungsrelevanten Grundfreiheiten angesprochen werden. Die Klagearten sind hierbei ein echter Höhepunkt des Werkes und werden in dieser Ausführlichkeit selten in anderen Lehrbüchern präsentiert. Auch die später folgenden Darstellungen zu den Diskriminierungsverboten und zu den Grundrechten sind eine echte Herausforderung für den Leser, da diese Themen zwar immer im Hintergrund zu beachten sind, aber selten in der hier gebotenen Klarheit behandelt werden. Die Wettbewerbsverfassung komplettiert die inhaltliche Darstellung. Nicht behandelt wird die mitgliedstaatliche Staatshaftung für Verstöße gegen Europarecht. Das Buch ist eine echte Neuerung für die Ausbildungsliteratur und ergänzt die vorhandenen Werke außerordentlich gut. Die Vorbereitung auf das Examen nur mit diesem Lehrbuch ist wegen des Fehlens der Staatshaftung nicht anzuraten.

Herdegen, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch von Herdegen zum Europarecht gehört schon jetzt zu den Klassikern der Ausbildungsliteratur, weil es der Autor versteht, innerhalb von kürzester Zeit präzise und prägnante Neuauflagen zu präsentieren, und dabei den Blick für das Wesentliche nicht aus den Augen verliert. Das Prüfungsgebiet Europarecht kann nicht ohne weiteres nur für den Pflichtfachbereich dargestellt werden. Auch im vorliegenden Werk beschränkt sich der Autor nicht nur auf mögliche Klausurvarianten außerhalb des Wahlfachbereichs, sondern gibt einen vertieften Einblick in das Europarecht im weiteren Sinne. Dazu gehören Ð selbstverständlich Ð auch die Darstellung der Grundzüge der EMRK und der dort möglichen Beschwerden zum EGMR sowie die immer noch dem Völkerrecht zuzuordnende Materie des EU-Vertrages. Dies hat allerdings zwangsläufig zur Folge, dass der Leser die häufig zur Prüfung anstehenden Grundprobleme nicht in der Breite vorfindet, wie man dies aus anderen Lehrbüchern mit dem Titel "Europarecht" gewohnt sein könnte. Dies wird deutlich am Beispiel der mitgliedstaatlichen Haftung für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, die zwar angesprochen, aber für Klausurzwecke viel zu oberflächlich abgehandelt wird. Auch die Beeinflussung des deutschen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts wird nicht in der nötigen Tiefe dargestellt, obwohl gerade hier Einflüsse auf Klausuren einfach einzufügen sind. Ein deutlicher Schwerpunkt des Lehrbuches liegt völlig zu Recht auf den Marktfreiheiten, die als materielles Europarecht von jedem Juristen beherrscht werden müssen. Es sind alle elementaren Entscheidungen des EuGH genannt und erklärt, aber man wünschte sich bisweilen eine klarere Schwerpunktsetzung auf Prüfungsvorgänge. Die diversen Klagearten sind in gebotenem Umfang dargestellt und auch die Organe der EG kommen nicht zu kurz. Auch die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts inklusive der Grundrechtecharta werden nachvollziehbar in den Gesamtkontext gestellt. Die Qualität dieses Buches liegt wie schon erwähnt in der umfassenden Darstellung des Europarechts, da auch für den Pflichtfachbereich wenig relevante Themen wie die Umweltpolitik, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik oder die Westeuropäische Union jeweils knapp aber eingängig thematisiert werden. Ein besonderes Lob gilt dem relativ ausführlichen Kapitel zur europäischen Wettbewerbsordnung, wo der Leser einen guten Einblick in die auch in der anwaltlichen Beratung relevanten rechtlichen Vorgänge erhält. Die Gestaltung des Buches ist für die Reihe "Grundrisse des Rechts" typisch, verfügt also nicht über abgesetzte Fußnoten, dafür aber über ein dichtes Textbild. Die Schlüsselbegriffe werden kursiv und nicht fett gedruckt, so dass ein überfliegen von Kapiteln nicht möglich ist. Immerhin wagt sich der Autor mehrfach an die graphische Darstellung von beschriebenen Themen und ihm gelingt so die erforderliche Abstrahierung der Materie. Kein Student sollte sich mit dem Europarecht beschäftigt haben, ohne dieses Lehrbuch einmal bearbeitet zu haben. Ob er es dabei als Hauptwerk nutzt und die genannten Defizite mit anderen Lehrmitteln ausgleicht, oder ob er dieses Werk ergänzend zu Fallsammlungen oder Skripten heranzieht, bleibt sich letztlich gleich: die Prägnanz der Ausführungen verhilft jedem Leser zu entscheidenden Wissensvorsprüngen.

Sodan / Ziekow, Grundkurs öffentliches Recht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005 Abbildung des Buchtitels
Das öffentliche Recht ist ein grundsätzlich dankbares Prüfungsgebiet, weil es, dem Studenten ein Denken in bestimmten, gleich bleibenden Strukturen ermöglicht, in die man oft über ungewohnte Ansätze hineinfinden muss. Leider ist das Verfassungsrecht vom Verwaltungsrecht zu Beginn des Studiums getrennt, obwohl man bereits hier Verknüpfungen herstellen könnte. Wenn in einem Buch wie dem vorliegenden versucht wird, ein Kompendium des öffentlichen Rechts zu schaffen, könnte diese Lücke womöglich aufgefüllt werden. Der erste Blick auf die behandelten Themen ist imposant, da die Autoren, wenn sie auch verständlicherweise nicht in eigenen Kapiteln auf den "Besonderen Teil" des Verwaltungsrechts eingehen konnten, alle notwendigen Grundkenntnisse aus dem allgemeinen materiellen und prozessualen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammengetragen haben. Dies umfasst im verfassungsrechtlichen Teil des Buches sowohl das Staatsorganisationsrecht als auch die Lehren von den Grundrechten einschließlich der Beschreibung der einzelnen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte. Dabei werden auch weniger oft geprüfte Gebiete wie die justiziellen Grundrechte erwähnt und auch in kurzen Kapiteln die Verschränkung des deutschen öffentlichen Rechts mit dem europäischen Recht aufgezeigt. Die einzelnen Klagearten vor dem Bundesverfassungsgericht kommen ebenso zur Sprache. Im verwaltungsrechtlichen Teil werden neben dem Verwaltungsverfahren mit den typischen Regelungsformen Verwaltungsakt, Verordnung und Satzung auch der öffentlich-rechtliche Vertrag, die Verwaltungsvollstreckung und die prozessuale Durchsetzung von Rechten dargestellt. Dazu kommen Amtshaftungsansprüche, einstweiliger Rechtsschutz und Sonderthemen wie das Recht der öffentlichen Sachen. Gerade die zuletzt genannten Themen sind echte Lektüreempfehlungen auch für Examenskandidaten und beispielsweise die Kapitel zum Rechtsstaatsprinzip und zur Berufsfreiheit können ab dem ersten Semester bedenkenlos empfohlen werden. Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen und trotz der im Text verorteten Verweise auf das Landesrecht sind die Passagen gut und effektiv lesbar. Sehr angenehm ist die Tendenz zur Verdeutlichung der Zusammenhänge in Schaubildern und Prüfungsübersichten. Die Schemata sind sehr ausführlich ausgefallen und ermöglichen durch den Rückbezug auf die entsprechenden Randnummern auch ein gezieltes Nacharbeiten. Beachtlich ist die Vielzahl von zitierten Normen des Landesrechts, die sich quer durch das Bundesgebiet ziehen und nicht "exemplarisch" für ein Bundesland genannt werden. Man darf von diesem Lehrbuch nur den tatsächlich auch im Titel propagierten "Grundkurs" erwarten, mithin einen überblick mit vertiefenden Aspekten. Wer sich ab dem ersten Semester die hier vorgestellten Strukturen immer wieder aufs Neue vergegenwärtigt, wird im Examen souveräne Leistungen abliefern können. Eine gelungene Neueinführung!