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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2006

Rezensionen April 2006: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Grunewald, Bürgerliches Recht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Neben ihrem Ausbildungsstandardwerk zum Gesellschaftsrecht hat die Autorin auch ihr Lehrbuch zum Bürgerlichen Recht neu aufgelegt. Auf knapp unter 300 Seiten wird der Versuch unternommen, den examensrelevanten Pflichtstoff zusammenzutragen und diesen prüfungsgerecht aufzubereiten.

Die hier gewählte Gestaltung des Buches beschränkt sich auf textliche Elemente und arbeitet mit verschiedenen Formen der Hervorhebung. Letzteres gelingt auch gut und der Einbezug von Originalrechtsprechung wird so rasch präsent gemacht. Auch die Nutzung von Kursivdruck ist angesichts der guten Aufteilung des Fliesstextes ausnahmsweise einmal positiv für den Leser. Es finden sich auch etliche Beispiele, zum Teil Merksätze und die übersichtlichen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fussnoten ermöglichen den Einbezug von weiteren gedanklichen Aspekten.

Inhaltlich spricht die Autorin zahlreiche Themen unter diversen Ordnungsgesichtspunkten an. So finden sich unter dem Stichwort Störung bei der Abwicklung von Schuldverhältnissen ganz klassisch die Bereiche Verzug, Unmöglichkeit und Pflichtverletzung, aber auch ganz im Sinne der Schuldrechtsmodernisierung Fragen zum Gewährleistungsrecht bei Kauf, Miete und Werkvertrag. Ebenso behandelt wird die Störung der Geschäftsgrundlage. Das Rechtsgeschäft an sich wird im ersten grossen Abschnitt ausführlich und in seinen Bestandteilen erläutert. Dabei werden Anfechtung, Nichtigkeit, AGB, Stellvertretung und das Minderjährigenrecht als klassische Problemfelder des BGB AT abgedeckt. Im weiteren Verlauf der Darstellung widmet sich die Autorin der Auswirkung von Schuldverhältnissen auf Dritte, der Anwendung des ˜ 242 BGB oder etwa dem Eigentums- und Persönlichkeitsschutz. Nach einem kurzen Ausflug zu Rücktritt und Erfüllung werden die Rechtsverhältnisse der Geschäftsführung ohne Auftrag und ganz ausführlich das Bereicherungsrecht aufbereitet. Gerade Letzteres wird nicht nur umfangreich, sondern auch detailgenau und instruktiv erklärt, sodass man allein zur Aneignung dieses speziellen Wissens auf dieses Buch zurückgreifen kann. Das Deliktsrecht ist dagegen relativ knapp zusammengefasst, wogegen das allgemeine Schadensrecht wieder sehr ausdifferenziert präsentiert wird. Weitere Themen sind der Forderungs- und Eigentumserwerb, später folgen das Hypothekenrecht in Grundzügen sowie der Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte. Das Buch schliesst mit einem Hauch von Erbrecht.

Lesenswert sind mehrere Kapitel, etwa der Schutz des Gewerbebetriebs, die Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis nach Kondiktionsrecht oder der rechtliche Vorteil des Minderjährigen. Auch die nachträgliche Unmöglichkeit oder die Ansprüche nach ˜ 1004 BGB sind instruktiv erarbeitet. Hervorzuheben ist aber auch die systematische Ordnung des Stoffes durch die Autorin, die das Verständnis zum Teil wesentlich erleichtert. Auch die Orientierung an konkreten Entscheidungen beweist dem Leser, dass er sich nicht in Gedankengebilden, sondern in der juristischen Realität wiederfindet.

Dieses Buch ist eine gute Zusammenfassung der Grundlagen des bürgerlichen Rechts. Man kann zur Examensvorbereitung in knapper Zeit vieles rekapitulieren und vertiefen, wobei man sich der starken Verknappung des Stoffes in etlichen Rechtsbereichen, etwa Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Sachenrecht bewusst sein muss.

Schlechtriem, Internationales UN-Kaufrecht, 3. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005

Darstellungen zum UN-Kaufrecht müssen oft eine Zwitterstellung zwischen gewöhnlichem Zivilrecht und internationalem Recht aushalten, wenn es darum geht, ihre Anwendung näher einzugrenzen. Bei genauerer Durcharbeitung ist die Zuordnung zum Zivilrecht eindeutig, aber man macht keinen Fehler, sich über bestimmte Grundlagen des internationalen Rechts im Klaren zu sein, wenn man mit der Lektüre des Buches beginnt.

Der im Zivilrecht hoch profilierte Autor bietet auf knapp 300 Seiten eine instruktive Einführung in die Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), das so genannte UN-Kaufrecht. Das Abkommen ist selbstverständlich als Anhang abgedruckt und bereits auf das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz abgestimmt. Inhaltlich erfasst werden die Teile I-III des Abkommens und damit die für das Verständnis der Auszubildenden wesentlichen schuld- und schadensrechtlichen Normen.

In einer Art von allgemeinem Teil werden generelle Themen wie die Anwendungsvoraussetzungen und die Grenzen der Anwendung, etwa durch Auslegung des Übereinkommens behandelt, aber auch Handelsbräuche oder Formvorschriften erläutert. Ein weiterer grosser Teil des Buches widmet sich dem Zustandekommen eines Vertrages nach dem Abkommen durch Angebot und Annahme. Hierbei sind auch Rücknahme, Widerruf oder kollidierende Geschäftsbedingungen problematisiert und können mit der deutschen Regelung leicht verglichen werden. Der Schwerpunkt des Buches liegt aber eindeutig auf den Pflichten der Vertragsparteien und dem Leistungsstörungsrecht bei Verletzung ebendieser Pflichten. Hierzu gehören die Abschnitte zur Beschaffenheit der Ware und zu entsprechenden Untersuchungs- und Rügepflichten, ebenso Regelungen zum Gefahrübergang oder den Zahlungsmodalitäten. Die genannten Rechte umfassen Institute wie Zurückbehaltung, Nacherfüllung, Vertragsaufhebung sowie Schadensersatz oder Minderung. Gerade dem Schadensersatz darf der Leser in einem eigenen Kapitel seine ganze Aufmerksamkeit schenken, da dort spannende Vergleichsmöglichkeiten zu Fragen der Haftung für Dritte, zur Konkurrenz der Ersatzansprüche neben anderen Mangelfolgen oder zur international anerkannten Schadensminderungspflicht herausgearbeitet werden können. Abgerundet werden die Darstellungen durch Abschnitte zum Selbsthilfeverkauf, zur Verjährung und zur gerade im Völkervertragsrecht gebräuchlichen Institution des ?wesentlichen Vertragsbruchesg.

Die Gestaltung des Buches gestattet eine ruhige und zügige Lektüre. Die Texte sind gut untergliedert und mit auflockernden Beispielen gefüllt. Hervorhebungen werden effektiv eingesetzt und die Fussnoten sind ansprechend abgesetzt. Inhaltlich bieten die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur hervorragende Vertiefungsmöglichkeiten für den engagierten Leser. Graphische Elemente sucht man im Buch allerdings vergeblich.

Wer sich in handelsrechtlichen Fragestellungen besser auskennen möchte und seinen Beratungshorizont über die Landesgrenzen hinaus erweitern möchte, wird in diesem Lehrbuch einen exzellenten Begleiter für die entsprechenden Lernanstrengungen finden. Der Autor animiert den Leser durch seine verständlichen Erläuterungen geradezu zur Mehrarbeit.

Gessaphe / Neumaier, Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Im Zuge der Fokussierung auf anwaltliche Fragestellungen ist das Zwangsvollstreckungsrecht nicht minder schwierig als die sonst übliche gerichtliche Sicht auf die Materie. Den im Erkenntnisverfahren gewonnenen Titel tatsächlich durchzusetzen, ist bisweilen ein kleines Kunststück. Auf beinahe 200 Seiten versuchen die Autoren den Leser für die Feinheiten der Arbeit am zwangsvollstreckungsrechtlichen Mandat zu gewinnen.

Die Gestaltung des Werks bietet dem Leser etliche positive Überraschungen. Neben dem instruktiven und übersichtlichen Fliesstext verwenden die Autoren Hervorhebungen, Aufzählungen, vereinzelt zu gross geratene Graphiken und zahlreiche Fälle. Hinzu kommen Beispiele, Zusammenfassungen von einzelnen Kapiteln, Hinweise und Merksätze. In einer Musterakte sind zudem Schriftsätze enthalten, die die einzelnen Vorgänge gut illustrieren. Die Musterakte verdeutlicht dem Leser sehr schön die verschiedenen Handlungen der Beteiligten und den teilweise enormen Handlungsbedarf des Rechtsanwalts trotz bereits gewonnenen Titels. Ein toller Service sind die am Ende dargestellten und erläuterten Urteile zu den zuvor theoretisch besprochenen Themen.

Untergliedert wird das Buch in einen theoretischen Teil und die umfangreiche Musterakte. Innerhalb des ersten Teils werden zunächst Grundlagen erklärt, etwa die Arten der Zwangsvollstreckung, die handelnden Organe oder die geltenden Verfahrensgrundsätze. Ebenfalls abstrakt erfolgen danach die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Leser wird vor allem über die Wichtigkeit und die verschiedenen Ausprägungen des Titels informiert. Die allgemeinen Voraussetzungen erhalten dabei zu Recht deutlich mehr Platz eingeräumt als die selbst für Referendare und Anwälte exotischen besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, die aber im Rahmen der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung wenigstens einmal gelesen werden sollten. Das erwartungsgemäss umfangreichste Kapitel ist das zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Die verschiedenen Vollstreckungsziele werden anschaulich ausdifferenziert und auch klausurrelevante Rechtsfragen gut herausgearbeitet, etwa der Gewahrsam Dritter, die Pfändungstheorien und die materiellen Ausgleichsansprüche bei Verwertung schuldnerfremder Sachen. Auch der Drittschuldnerschutz bei Pfändung von Forderungen wird leicht verständlich aufbereitet. Innerhalb der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen wird die Zwangsversteigerung als praxisrelevantes Vorgehen sehr ausführlich beschrieben. Ein wenig knapp ist die Zwangsvollstreckung nach ˜˜ 887 ff. ZPO geraten, gerade die Ersetzung einer Willenserklärung oder die Unterlassung von bestimmten Handlungen sind praktisch so relevante Fallgestaltungen, dass man sie auch als Referendar genau beherrschen sollte, was bei der Behandlung auf 2-3 Seiten nicht gelingen dürfte. Wiederum vorbildlich sind die Rechtsbehelfe gewichtet und die Abgrenzung der einzelnen Rechtsbehelfe ist gelungen. Der gesetzlichen Wertung folgend wird auch der einstweilige Rechtsschutz aufgenommen, doch die sehr kompakten Erläuterungen dienen allenfalls einem ersten groben Überblick.

Die Lektüre dieses Werks ist gut geeignet für eine effektive Rekapitulation von Grundlagenwissen und öffnet den Blick für praktisch bedeutsame Rechtsprobleme. Studenten können dieses Werk zudem als erste Einführung in die Materie benutzen. Für detailliertes Wissen ist aber weiterhin die Arbeit mit Kommentaren nötig und auch die vergleichsweise Heranziehung anderer Lehrbücher schadet zumindest nicht, um die Klausur nicht zu knapp zu bearbeiten.

Berlit, Markenrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Das Markenrecht ist noch innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes eine spezielle Materie und birgt aufgrund ihrer Einzelfallbezogenheit viele prüfungsbezogene Tücken. Umso schwieriger wird aber erst die Beschäftigung mit den Fällen der Praxis, weshalb eine Spezialisierung bereits in der Ausbildungsphase der Karriere in diesem Bereich sicher nur förderlich sein kann.

Auf über 400 Seiten bietet der Autor eine Einführung in das Markenrecht und macht von Anfang an klar, dass die Beherrschung des Stoffes nur mit ausgeprägter Beschäftigung auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht einhergehen kann. Dies beginnt schon damit, dass das reformierte deutsche Markengesetz massgeblich auf europäischen Richtlinien beruht und deren Fortentwicklung und Präzisierung durch den Europäischen Gerichtshof stetig voranschreitet und auch weiterhin die Rechtsansichten der EU-Kommission relevant für innerstaatliche Rechtsänderungen sind.

Die Gestaltung des Buches ist teilweise dicht gedrängt, aber es ist nicht sicher, ob dieses Thema ruhiger oder schematischer aufbereitet werden könnte. Im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern ist die Flut an Hervorhebungen im Text durch Fettdruck nötig, gerade wenn der Leser zu einem bestimmten Thema nur eine der zahlreichen BGH-Entscheidungen sucht oder ein Stichwort zum Schutz einer bestimmten Marke erspähen will. Angemessen aber ungewöhnlich ist das Ineinanderfliessen von beschreibendem Text und Kommentierung von Urteilen des BGH. Dabei sind kleiner gedruckte Passagen zur Vertiefung gedacht und geeignet. Es finden sich vereinzelt graphische Ansätze, auch zum Aufbau von Prüfung(steil)en, und im Anhang gute Übersichten und ein Fundstellenverzeichnis.

Die Auswahl der Kapitel ist abwechslungsreich. Der Autor bietet Abschnitte zum materiellen Recht und solche zum Verfahrensrecht, variiert Grundlagen und Ansprüche und lässt auch die internationalen Aspekte nicht ausser Betracht. Behandelt werden dabei unter anderem der Markenbegriff, Hindernisse für den Markenschutz, Löschungsansprüche und Ansprüche gegen den Verletzer, das Eintragungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene und gleichsam als Abschluss die Gemeinschaftsmarke. Gelungen ist zudem die instruktive Einleitung in die Thematik, mittels derer der Grundstein für eine spätere effektive Lektüre gelegt und die Sensibilität für das Gebiet erhöht wird.

Spannend ist die Lektüre des Kapitels zur Verkehrsdurchsetzung des Schutzes einer Marke. Hier werden die verschiedenen Ansichten der deutschen Bundesgerichte aufgeführt und die Unsicherheiten bei der Ermittlung eines Nachweises für eine Verkehrsanschauung. Gut geeignet für den Aufbau von Grundverständnis ist zudem das Unterkapitel zur fehlenden Unterscheidungskraft als Schutzhindernis zulasten einer Marke. Die Vorstellung der betroffenen Verkehrskreise wird erläutert und in den Kontext zahlreicher Entscheidungen gestellt und die Voraussetzung der konkret warenbezogenen beschreibenden Sachaussage differenziert dargestellt. Interessant ist zudem der kurze Abschnitt zum Rechtsmittelrecht im Eintragungsverfahren sowie zum parallel zum deutschen Recht bestehenden europäischen Markenrecht.

Die Lektüre dieses Buches geht nicht einfach von der Hand, da die Materie komplex ist und auch die Darstellung anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung hohes Rezeptionsvermögen und Durchhaltewillen beim Leser erfordert. Andererseits ist die Unterstützung im Wahlfachbereich durch die detaillierten Erklärungen des Autors hoch anzusetzen und die Arbeit mit dem Buch zur Prüfungsvorbereitung geeignet.

Franck / Möslein, Fälle zum Europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Der gern verbreitete Irrglauben, dass man mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht zumindest im Rahmen der Ausbildung nur im Bereich des öffentlichen Rechts zu tun bekäme, wird mit der nun vorliegenden Fallsammlung zum europäischen Privatrecht gut widerlegt. Es ist auch in der Praxis durchaus gang und gäbe, dass zivilrechtliche Streitigkeiten bei fehlender einschlägiger Rechtsprechung unter Zuhilfenahme geeigneter europäischer Normen entschieden werden können und müssen. Auf 330 Seiten werden in 12 Fällen mögliche Konstellationen vorgestellt, die in passenden Klausuren zur Bearbeitung gestellt werden können.

Dabei wird in einer ausführlichen Einleitung zunächst erläutert, welche Rechtsquellen für das Zivilrecht massgeblich sind und welche Entwicklungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft zu erwarten sind. Ebenso wird kompakt erläutert, welchen Einflussbereich das europäische Recht auf die innerstaatliche Rechtsanwendung haben kann. Innerhalb der Fälle werden zahlreiche Rechtsgebiete aufgegriffen und in den gemeinschaftsrechtlichen Kontext gestellt. Dies kann die Herkunft einer Norm ebenso betreffen wie deren Auslegung oder das Zusammenspiel mit Vorschriften des Gemeinschaftsrechts. Materiell-rechtlich werden etwa das Recht der allgemeinen Geschäftbedingungen, das Haustürwiderrufsrecht oder das Fernabsatzrecht erfasst, ebenso das Recht der Handelsvertreter, der gewerbliche Rechtsschutz oder das Arbeitsrecht. Weiterhin enthalten sind Verbraucherkreditgeschäft, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Gesellschaftsrecht. Spezifisch europarechtliche aufgeworfene Fragen betreffen den Vorrang des Gemeinschaftsrechts, die Bindungswirkung von Entscheidungen des EuGH, die Vorlagepflicht im Vorabentscheidungsverfahren, die Staatshaftung für Verstösse gegen Gemeinschaftsrecht und oftmals Probleme im Zusammenhang mit der richtlinienkonformen Auslegung nationaler Vorschriften. Weiterhin einbezogen sind auch die Warenverkehrsfreiheit, das Verbraucherleitbild der nationalen und europäischen Rechtsprechung oder das Vertragsverletzungsverfahren.

Die Darstellung der Falllösungen schwankt zwischen der reinen Lösung des Sachverhalts und einer lehrbuchartigen Erläuterung. Trotz konsequenter Anwendung des Gutachtenstils dozieren die Fallersteller oftmals eher, als dass die angebotene Lösung nur in Ansätzen von einem studentischen Bearbeiter stammen oder erreicht werden könnte. Dies ist allerdings für diejenigen Leser kein Hindernis, die sowieso mittels dieser Fallsammlung erlernen wollen, welche Einflussbereiche das Europarecht im Zivilrecht erobert hat.

Ein ganz hervorragender Service und insofern doch für die "ehrlicheng Bearbeiter der Fälle sinnvoll ist der Abdruck der fallrelevanten Richtlinientexte nach den Sachverhaltsangaben. Diese Art von Aufgabenstellung, also ein nationaler Sachverhalt mit möglichem Einfluss einer Norm, deren Auslegung man im Laufe der Klausur bewältigen muss, ist sehr prüfungsgeeignet und trainiert gerade Studenten für entsprechend ambitionierte Examensaufgaben.

Dieses Buch wird Studenten, die sowieso schon von Europarecht eingenommen sind, schnell und effektiv weiter voranbringen, da gerade im Wirtschaftsrecht die Anwendung von Gemeinschaftsrecht als Beratungsleistung gefragt ist. Für die Examensvorbereitung im Pflichtfachbereich ist dieses Buch höchstens für ganz Fleissige zu empfehlen, da die Tiefe der Beschäftigung mit gemeinschaftsrechtlicher Auslegung und Prinzipien eigentlich über das Pflichtfachniveau hinausgeht. Vielleicht ungewollt ist dieses Werk aber auch für Berufseinsteiger zur Lektüre zu empfehlen, da man hier in einer Art Schnellkurs die Zusammenhänge zwischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Zivilrecht erläutert bekommt.

Thomas / Putzo, ZPO, 27. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Das klassische Einstiegswerk in die Zivilprozessordnung ist mit gewohnter Regelmässigkeit in einer Neuauflage erschienen und wird erneut tausenden von Juristen eine sichere Basis in Studium und Examen bieten. Die Arbeit mit den knapp 1650 eng bedruckten Seiten ist effektiv wie eh und je.

Die Gestaltung des Kommentars ist typisch, allerdings nicht unangenehm. Zwar werden die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fliesstext integriert, doch die relativ grosszügige Verwendung von Abstandsflächen und eine geschickte Hervorhebungstechnik ermöglichen eine effektive Lektüre. Nicht im optimalen Umfang vorhanden ist das Angebot an praktischer Umsetzung des kommentierten Stoffes: Es gibt keine Beispiele für (besondere) Kostenberechnungen innerhalb der Baumbachfschen Formel, lediglich ein Beispiel mit Brüchen ist zu finden. Daraus wird man kaum die ganze Komplexität der Thematik erkennen können. Es fehlt des Weiteren an einem allgemeinen Abschnitt mit Tenorierungsvorschlägen oder anderen Formulierungshilfen, die in anderen Kommentaren zum Standard gehören, wenngleich man vereinzelt konkrete Formulierungen, etwa im Bereich der Kosten oder bei Fragen der Erledigung angeboten bekommt. Für Referendare wäre ein Fixpunkt, von dem aus man zu Sonderfällen geleitet wird, sinnvoll. Vereinzelt kann man sich direkt aus dem Aufbau der Kommentierung eine Prüfungsreihenfolge erschliessen, besonders gut beispielsweise beim Einspruch gegen ein VU. Bei einigen prüfungsrelevanten Normen, etwa im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes oder zu einzelnen Prozessvorgängen ist dies nicht der Fall oder den Ausführungen nicht auf den ersten Blick zu entnehmen, sodass man weiterhin Lehrbücher parallel konsumieren muss.

Das vorliegende Werk hat einige besonders lobenswerte Passagen, die gerade für Ausbildungsbedürfnisse gut geeignet sind. Dazu gehören ohne Zweifel die umfassenden Erklärungen zur Erledigterklärung im Prozess, die Darstellung der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung sowie die detaillierte Kommentierung zur materiellen Rechtskraft. Weiterhin lesenswert sind die kompakten Darstellungen zur Prüfung des Anspruchs gegen ein Versäumnisurteil, zum Erlass einstweiliger Anordnungen in Familiensachen sowie die umfangreiche Erörterung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ebenfalls zu empfehlen ist die Bearbeitung der Abschnitte zu Arrest und einstweiliger Verfügung, die im Vergleich zum Gesamtumfang des Buches eine überproportionale Kommentierung erfahren haben. Relativ gering ist der Kommentierungsaufwand für klassische Klausurprobleme der Streitverkündung, aber man kann sich bereits anhand der grundlegenden Informationen getrost in die Fallbearbeitung stürzen. Auch andere Probleme der allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung werden nur in begrenztem Masse aufbereitet, aber wiederum genügt schon diese Darstellung den regulären Ausbildungsbedürfnissen, etwa bei der Prozessstandschaft, bei der Zurechnung anwaltlichen Verschuldens oder hinsichtlich der Parteifähigkeit von Gesellschaften und Vereinen.

Generell zur Lektüre anzuraten sind die zahlreichen Einführungstexte der Autoren, nicht nur vor der Kommentierung an sich, sondern auch zwischen den einzelnen Titeln der ZPO. Weiterhin lesenswert aber nicht in jedem Bundesland Examensstoff sind die Kommentierungen zum Rechtsmittel der Berufung sowie zur Forderungspfändung.

Ergänzend zur ZPO werden noch Teile des GVG sowie europäische Verordnungen kommentiert, die konkreten Einfluss auf deutsche Verfahren haben können. Gerade bei Letzteren ist anhand der instruktiven Erläuterungen die Erfahrung des Kommentators (Hüsstege) spürbar, der bereits Ausbildungswerke zum Internationalen Privatrecht verfasst hat und die nicht immer einfachen Wendungen des Europarechts sicher für den Leser festhält.

Die Arbeit mit diesem Kommentar macht Spass. Man findet bisweilen nicht jede Information in der gewünschten Breite, aber zu diesem Zweck stehen ja auch umfangreichere Werke zur Verfügung. Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos.

Schumann, Die ZPO-Klausur, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Eine reine Klausur zum Zivilverfahrensrecht ist im ersten Staatsexamen selten, aber die Wahrscheinlichkeit der Verknüpfung mit materiell-rechtlichen Fragestellungen ist hoch. Das vorliegende Werk bietet eine fallbezogene Zusammenstellung nahezu aller prozessualen Examensprobleme und bietet darüber hinaus noch allgemeine Anweisungen zur Bearbeitung entsprechender Klausuren.

In einer Art von allgemeinem Kapitel stellt der Autor die verschiedenen Klausurtypen vor, die zivilprozessuale Probleme beinhalten können. Weiterhin erläutert wird die Herangehensweise an einen solchen Fall, allerdings konsequent unter prozessualen Gesichtspunkten. Danach werden die Themenkomlexe der ZPO sukzessive erarbeitet und der Leser wird behutsam von allgemeinen zu besonderen Problemen geleitet. Viel Raum lässt der Autor für klassische Fragestellungen wie die nach dem Streitgegenstand, für die Klagearten oder die Mehrheit von Parteien. Nach einem Überblick über verschiedene Verfahrensarten kommt der Autor zum Kernpunkt des Prozessrechts, zur Klage und zum Haupttermin. Hiernach werden die Sachurteilsvoraussetzungen aufgelistet, die Handlungsmöglichkeiten der Parteien in sachlicher und personeller Hinsicht aufgezeigt und die Beendigung des Rechtsstreits durch besondere Urteilsarten erläutert. Ein knappes Drittel des Buches widmet der Autor schliesslich der Zwangsvollstreckung und den dabei gängigen Rechtsbehelfen. Der geistige Sprung, den der Autor dem Leser nach dem relativ bekannten Erkenntnisverfahren zutraut, ist relativ gross, werden doch auch schwierige Sachverhalte mit mehreren Vollstreckungszielen oder die Pfändung des Anwartschaftsrechts dargestellt.

Mittels einer gelungenen Mischung aus Fliesstext und Fallbeispielen erzählt der Autor förmlich eine kurze Geschichte über die ZPO. Man kann sich gar nicht ganz sicher sein, ob dieses Buch nicht als gutes Kurzrepetitorium vor dem Examen oder gar dem Referendariatsbeginn oder eher als überblicksartiger erster Einstieg in die Materie heranzuziehen ist. Immerhin geht der Autor ja selbst davon aus, dass er dem Leser einiges an formalem Handwerkszeug mitgeben muss, bevor die eigentlichen Sachprobleme angegangen werden können. Jedenfalls ist die Lektüre kurzweilig und die gelungene Gestaltung macht die Bearbeitung des Werks zu einem echten Vergnügen. Allerdings, und das ist bei vielen Lehrbüchern der Fall, merkt man erst bei vorhandenem zivilprozessualem Wissen, wie gut der Autor etliche Themenkomplexe auf den Punkt gebracht hat. Insofern kann dem Leser nur geraten werden, sich im Abstand von einiger Zeit ein zweites Mal mit dem Buch zu befassen: es lohnt sich!

Börger / Engelsing, Eheliches Güterrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2005

Das Güterrecht ist der Bereich des Familienrechts, der bereits im Referendarsexamen gut in Klausuren abgeprüft werden kann, sowohl im BGB-AT-Bereich als auch anhand spezifischer vermögensrechtlicher Ansprüche. Das vorliegende Werk richtet sich offiziell an Anwälte, die im Bereich des Familienrechts tätig sind, was aber die Eignung für die Ausbildung keineswegs in Frage stellt. Auf weit über 400 Seiten werden Güterrecht, Güterstände und Steuerrechtsaspekte erörtert.

Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, aber nicht an Ausbildungsbedürfnissen orientiert. Die Texte sind gut zu verstehen und lektürefreundlich untergliedert. Hervorhebungen sind sparsam verwendet, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sind opulent und optisch abgesetzt. Vereinzelt findet der Leser Berechnungsbeispiele, graphische Darstellungen sind nicht vorhanden, ebenso wenig Aufbaufragen und Prüfungshilfen. Muster für Anträge, Schriftsätze oder Verträge, die man eigentlich in einem Buch für Anwälte erwarten würde, sind auch nicht vorhanden.

Inhaltlich werden vertragliche und gesetzliche Güterrechtslagen gleichermassen behandelt. Das Buch beginnt mit ehevertraglichen Problemkreisen. Dazu gehören ganz klassische Fragestellungen wie die Form des Vertrages gemäss ˜ 1410 BGB oder praktische Gesichtspunkte wie der vorzeitige Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Danach wird der gesetzliche Güterstand ausführlichst erörtert. Hierzu gehören etwa die prüfungsrelevanten Bereiche der Verfügungsbeschränkungen und die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit durch den Ehegatten. Weiterhin relevant sind die Ausführungen zum Zugewinnausgleich bei Tod des Ehegatten mit erbrechtlicher und güterrechtlicher Lösung. Die Berechnung von Anfangs- und Endvermögen bei zwischenzeitlichen Vermögenszuwächsen war bereits Klausurgegenstand, ebenso die instruktiv behandelte Anrechnung von Schenkungen nach ˜ 1380 BGB. Weitere Themen sind Gütertrennung und Gütergemeinschaft, die nur selten Eingang in Prüfungsarbeiten finden. Beachtung kann man aber auch im Rahmen der Ausbildung den Kapiteln zu den Verwaltungsbeschränkungen widmen, hier finden sich interessante Aspekte zur Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsebene. Für Referendare interessant sind zudem etliche prozessuale Unterkapitel, etwa zum die Gütergemeinschaft aufhebenden Urteil oder zum Auskunftsanspruch bei Vermögensminderungen.

Das Schlusskapitel befasst sich ausführlich mit der Besteuerung der Güterstände und hat für den Ausbildungsbereich auch einen allgemeinbildenden Charakter. Immerhin werden etliche Diskussionen auch im grundrechtlichen Bereich mit steuerrechtlichen Fragen verknüpft und gerade im Familienrecht kann man durch diese Darstellung einige klare Schlüssen ziehen. Auch praktische Fragen wie die steuerliche Veranlagung im Trennungsfall oder die steuerlich relevante Immobilienübertragung zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs sind Bereiche, in denen man beim Ausbilder praktisch Eindruck schinden kann.

Die Lektüre dieses Werks ist für die Examensvorbereitung sicherlich kein Muss, dazu wird dem Familienrecht im Prüfungsfall viel zu wenig Bedeutung beigemessen. Wer sich aber ernsthaft auf die Examina vorbereitet und dabei das Familienrecht nicht ausser Acht lassen will, findet in diesem Lehrbuch eine Vielzahl von nützlichen und praktischen Informationen in sachgerechter Aufmachung, die weit über den Informationsgehalt der klassischerweise benutzten Skripten hinausgeht. Gerade im Wahlfach- und Schwerpunktbereich ist die Darstellung im Detail, die man aus diesem Buch entnehmen kann, ein sinnvoller Rückhalt für das persönliche Lernkonzept.

Bruns / Kemper, Lebenspartnerschaftsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2005

Bereits innerhalb von kurzer Zeit hat dieser familienrechtliche Spezialkommentar eine Neuauflage erfahren und weist damit den Beratungsbedarf für gleichgeschlechtliche Bindungs- und Vermögensfragen aus. Auf knapp 500 Seiten wird nicht nur das Lebenspartnerschaftsgesetz erläutert, sondern umfassend über Rechtsprobleme rund um die Lebenspartnerschaft informiert.

Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend. Der Fliesstext ist dicht und beinhaltet leider die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv und die Übersichten vor den einzelnen Normen sind erhellend. Nicht enthalten sind typischerweise graphische Elemente, aber auch nicht die sonst in den neueren Kommentaren des Nomos-Verlages so zu lobenden konkreten Formulierungshilfen. Vielleicht wird dies aber in der dritten Auflage angepasst.

Den Grossteil des Kommentars nehmen selbstverständlich die Ausführungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz und zu den entsprechenden Regelungen der ZPO ein. Weiterhin kommentiert sind einschlägige mietrechtliche Normen des BGB und Vorschriften des EGBGB hinsichtlich des internationalen Privatrechts. Zusätzliche Themen erfassen steuerrechtliche und sozialrechtliche Bestimmungen, Ausländerrecht, Transsexuellenrecht, Staatsangehörigkeit, Zwangsvollstreckung und arbeitsrechtliche Problemstellungen. Bemerkenswert ist zudem die umfassende und instruktive Einleitung zur Thematik. Für die juristische Ausbildung ist neben den dargestellten Verknüpfungen gleich eine ganze Reihe von Kommentierungen hervorzuheben. Dazu gehören Verbote der Begründung der Partnerschaft und die Auswirkungen eines Verlöbnisses, die entstehenden Erbrechtspositionen bei gesetzlicher Erbfolge mitsamt der Problematik einfacher und wechselbezüglicher Verfügungen oder die relativ neu geregelte Adoptionsmöglichkeit. Ebenfalls im Rahmen des ˜ 10 LPartG behandelt werden Fragen des Erbverzichts, möglicher Auskunftsansprüche und das Pflichtteilsrecht. Für Referendare besonders interessant sind die Erläuterungen zum nachpartnerschaftlichen Unterhalt und zum einstweiligen Rechtsschutz nach ˜ 661 ZPO in Lebenspartnerschaftssachen. Generell ist die ZPO-Norm so umfassend kommentiert, dass man daraus viele Erkenntnisse für das zivilprozessuale Familienrecht an sich ziehen kann. Dies betrifft die Zuständigkeit des Gerichts, die Anwendung von Grundsätzen des FGG-Verfahrens oder den Verbund zwischen Aufhebungs- und Folgesachen. Weiterhin lesenswert sind die Abschnitte zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Interessant sind darüber hinaus die Möglichkeiten, eine ausländische Partnerschaft anerkennen zu lassen. Sehr examensrelevant sind die kompakten aber sehr lehrreichen Ausführungen zum Diskriminierungsverbot in arbeitsrechtlichen Belangen. Dies wird auch durch gemeinschaftsrechtliche Judikatur untermauert. Praktisch ist zudem die Darstellung der bisher aufrecht erhaltenen Versagung der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, da hier konkret die grundrechtliche Abwägung des BVerfG nachgezeichnet wird.

Wer sich mit Familienrecht intensiv befassen möchte, muss auch das Spezialgebiet der Lebenspartnerschaft berücksichtigen. Insofern ist bei entsprechendem Interesse dieser Kommentar eine echte Hilfe. Darüber hinaus scheint das Lebenspartnerschaftsrecht ideal für den atypischen Klausureinstieg zu sein, sodass man im Rahmen der Examensvorbereitung sicherlich keinen Fehler begeht, wenigstens die erb- und güterrechtlichen Kommentierungen durchzuarbeiten.

Heussen / Prüske,  Zwangsvollstreckung für Anfänger, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005

Das vorliegende Werk war ursprünglich für Auszubildende in Kanzleien gedacht und stellt stark praxisbezogen das typische Vorgehen in der Vollstreckungssituation dar. Gerade die konkrete Anwendung des Zwangsvollstreckungsrechts fehlt aber oft in den Köpfen der Studenten und Referendare, sodass die Lektüre des mittlerweile in achter Auflage erschienenen Werkes durchaus geboten sein könnte.

Die Gestaltung des Buches entspricht genau der einstigen Zielsetzung und dabei noch heute den Erwartungen vieler Leser. Die Texte sind beispielreich und anschaulich geschrieben, die Hervorhebungen leiten sinnvoll und eine Vielzahl konkretisierender Elemente sorgt für eine direkte Umsetzbarkeit des vermittelten Wissens. Die Autoren verwenden Formulierungen, Tabellen, Graphiken und Muster mit nachahmenswerten Anträgen. Weiterhin vorhanden sind Checklisten zur Rekapitulierung des Gelernten, Kostenberechnungen und Fallbeispiele.

Inhaltlich werden alle Stationen der Zwangsvollstreckung erfasst und sogar Informationen vermittelt, die über den reinen Examensstoff hinausgehen. Die Grundlagen der Vollstreckung, Titel, Klausel, Zustellung, und andere Voraussetzungen werden umfangreich erläutert. Ebenfalls ausführlich werden Rechtsbehelfe und Rechtsmittel behandelt, ausserdem die einzelnen Vollstreckungsgegenstände. Hier ist vor allem die Forderungspfändung lesenswert sowie die Zwangsvollstreckung in Grundstücke samt kurzer Abhandlung des ZVG. Sehr praktisch für die Rechtsanwendung sind zudem die Kapitel zur Berechnung der eigentlichen Forderung sowie zum Insolvenzrecht, das viele Rechtsstreitigkeiten überlagert. Kleinere Kapitel erfassen zudem die Vollstreckung aus Titeln im einstweiligen Rechtsschutz, die eidesstattliche Versicherung, die Ersetzung von Willenserklärungen oder die Haftung bei unberechtigtem Vollstreckungsvorgehen. Zu den bereits genannten zusätzlichen Informationen zählen die Abschnitte über strafbare Handlungen im Vollstreckungsverfahren, die Konsequenz von Zahlungen auf den Titel, Fragen der Kostenerstattung und Verfahren mit internationalem Bezug.

Problematisch an diesem Buch ist hinsichtlich der Ausbildung allerdings, dass der Einbezug des Stoffes in den grossen Examensfall nicht stattfindet. Man versteht nach der Lektüre des Werks durchaus das Wesen der Zwangsvollstreckung und kann mit den sonst üblichen theoretischen Abhandlungen mehr anfangen. Letzten Endes sind aber die gegebenen Informationen zur Klausurvorbereitung zu knapp und vor allem zu wenig prüfungsorientiert. Man erfährt viel über Taktik bei der Vollstreckung, Kostenrisiken und andere Fragen der beratenden Abwägung. Mit diesem Wissen kann man in einer Anwaltsklausur durchaus glänzen. Allerdings sind Kernfragen und Standardprobleme, etwa die Wirkungen der Beschlagnahme auf das materielle Recht, der Ausgleich bei unberechtigter Versteigerung oder andere Themen nur knapp oder gar nicht behandelt, so dass man gar nicht ohne ein weiteres Buch auskommt. Dennoch bedeutet das nicht, dass man auf dieses Werk im Rahmen der Vorbereitung nicht zurückgreifen sollte. Die Lektüre ist interessant und rasch bewältigt und man kann mit den gebotenen praktischen Gesichtspunkten tatsächlich in der täglichen Arbeit, etwa bei der Anwaltsstation viele Nachfragen vermeiden.

Hoppenz, Familiensachen, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005

Obwohl das Familienrecht ein von vielen Referendaren ungeliebter Bereich im Prüfungskanon ist, kann man sich es in der Regel kaum leisten, dieses auch beratungsintensive Rechtsgebiet in der Vorbereitung ausser Acht zu lassen. Das vorliegende Werk verbindet mustergültig materiell-rechtliche und prozessuale Fragestellungen und bietet auf über 1600 Seiten zahlreiche kommentierte Gesetze und Verordnungen.

Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend und bietet abgesehen von einigen Details eine sichere Basis zum konstanten Lesevergnügen. Diese Details betreffen etwa die Vielzahl verschiedener verwendeter Hervorhebungen im Text bei Informationen und Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur direkt im Text. Ansonsten findet der Leser einige zusätzliche Elemente, welche die praktische Anwendung des Wissens beschleunigen. So werden Tenorierungsbeispiele für ein Scheidungsurteil angeführt oder Berechnungsbeispiele im Rahmen des RVG offeriert. Auch die übersichtlich abgedruckten und mit Anmerkungen versehenen Tabellen zu Unterhaltsfragen helfen beim Sprung von der Theorie zur Praxis. Vereinzelt finden sich graphische Elemente und auch Aufbauvorschläge bei prozessualem Vorgehen sind zum Teil vorhanden.

Die Vielzahl der kommentierten Gesetze darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei weitem nicht alles, was zum ?Familienrechtg nach dem BGB bzw. dem FGG zählt, besprochen wird. Das materielle und prozessuale Betreuungsrecht fehlt beispielsweise aber auch innerhalb des Familienrechts im engeren Sinn werden Vorschriften verknappt oder im Gesamtüberblick kommentiert. Das behindert aber den Leseerfolg nicht, da die meisten prüfungsrelevanten Themen ausführlich aufbereitet sind. Kommentiert und examensrelevant sind die folgenden Gesetze: BGB, ZPO, FGG, Lebenspartnerschaftsgesetz, GKG, RVG und EGBGB. Hinzu kommen etliche familienrechtliche Spezialgesetze, die aber in Prüfungen kaum gefordert werden dürften, allenfalls das Gewaltschutzgesetz darf man sich einmal näher ansehen.

Lesenswert sind für Studenten und Referendare in diesem Kommentar natürlich die klassischen familienrechtlichen Problemstellungen wie etwa Schlüsselgewalt, Verfügungsbeschränkungen, materielle und prozessuale Scheidungsvoraussetzungen, Fragen zum Unterhalt nach Trennung und Scheidung, gerichtliche Zuständigkeit in Familien- und Verbundsachen, pauschalierter Zugewinnausgleich, familienrechtliche Auskunftsansprüche oder gerichtliche Massnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Für Referendare weiterhin relevant sind die instruktiv erläuterten Ausführungen zu den einstweiligen Anordnungen und Rechtsmitteln im Familienverfahrensrecht, zur Reichweite der gesetzlichen Vertretungsmacht der Eltern für ihre Kinder, zur Bedürftigkeit bei Unteraltsansprüchen oder auch zur beschränkten Elternhaftung. Pflichtlektüre sollte die Kommentierung zur Abänderungsklage sein, die hier hochspezifisch und detailliert die prozessualen Besonderheiten dieses Vorgehens erfasst. Ebenfalls zu empfehlen sind die Kombination der Erläuterungen zur Gewahrsamsvermutung und den Folgen für die Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten. Generell für Referendare lohnenswert ist die Lektüre der allgemeinen Beschwerdevorschriften des FGG.

Die Arbeit mit diesem Kommentar bringt die Lernbemühungen gerade im Referendariat schnell und effektiv voran. Man erhält sowohl Detailwissen als auch den nötigen Gesamtüberblick über zahlreiche prüfungsrelevante Fragen des Familienrechts. Wer sich verantwortungsvoll auf die Examina vorbereitet, wird sich mit diesem Spezialkommentar als Ergänzung zur Arbeitsgemeinschaft und zu Skripten eine sichere Prüfungsgrundlage zulegen können.

Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2005

Eine weitere Neuauflage im Bereich der Referendarausbildung möchte den Leser zur erfolgreichen Zivilrechtsklausur führen. Neben den klassischen Lehrbüchern zum Zivilprozessrecht für Studenten und Referendare ist die Rechtsanwendung am konkreten Beispiel der Klausurstellung ein immer beliebter werdendes Darstellungsmittel, um den direkten Zugang zur Materie zu gewährleisten. Das vorliegende Werk bietet auf beinahe 300 Seiten zivilprozessuales Wissen zum Erkenntnisverfahren.

Die Gestaltung des Buches ist auf den ersten Blick nicht aussergewöhnlich, überzeugt aber durch viele Details gerade im Hinblick auf die zu erreichende Zielgruppe. Es finden sich neben den Textbestandteilen Aufzählungen, graphisch abgesetzte Fälle, Formulierungsbeispiele, Aufbauvorschläge und als Abschluss des Buches als Präsenzwissen bezeichnete Kurzzusammenfassungen der wichtigsten Prüfungspunkte zu typischen Konstellationen.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Buches liegen eindeutig auf der Anwendung von Wissen, das wenigstens in groben Zügen vorhanden sein muss. Natürlich kann man auch versuchen, sich die Zivilprozessordnung in Grundzügen nur mittels dieses Werks anzueignen, aber die Intention des ausbildungserfahrenen Autors liegt eindeutig in der Anleitung des Referendars mit vorhandenem materiellen Wissen zur Erstellung einer guten Praktikerklausur.

Beginnend mit allgemeinen Erläuterungen wendet sich der Autor schnell den Erfordernissen des Tatbestands zu. Nach der Anfertigung einer generellen Lösungsskizze wird der Tenor intensiv behandelt. Dabei wird die Hauptsacheentscheidung relativ knapp dargestellt, ebenso später die Vollstreckbarkeitsentscheidung, aber die Kostenfragen werden umfassend erläutert. Hier werden auch Sonderprobleme wie die Baumbachfsche Formel erfasst. Den Entscheidungsgründen räumt der Autor zu Recht viel Raum ein und erörtert dabei sowohl allgemein sprachliche und stilistische Anforderungen als auch prozessuale Besonderheiten wie die nur zum Teil erfolgreiche Klage oder Fragen der Erledigung. Den Schwerpunkt des Buches machen dann die Formulierungsvorschläge zu bestimmten prozessualen Situationen aus, die etliche Zulässigkeitsprobleme, Fragen der Klageänderung und besondere Klagetypen beinhalten. Schliesslich wird in einem Abschnitt so genanntes Präsenzwissen zusammengefasst. Darunter darf der Leser eine Art von Kurzrepetitorium der jeweils wichtigen Prüfungspunkte der angeschnittenen Problemkreise erwarten.

Für Referendare ist die Lektüre dieses Werks von A-Z nur zu empfehlen, allerdings nur mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen zur ZPO. Wenn man dann dieses Wissen mit den praktischen Anleitungen des Autors verbinden kann, wird man für die eigentliche Klausur einen riesigen Zeitgewinn verbuchen können.

Steckler, Grundzüge des IT-Rechts, 2. Auflage, Verlag Vahlen 2006

Bereits in zweiter Auflage erscheint dieses Werk zum IT-Recht, das themenübergreifend Aspekte aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Rech behandelt. Auf 330 Seiten werden verschiedenste Konfrontationsbereiche zwischen dem Einsatz des Computers und moderner Kommunikation mit der Rechtssphäre aufgezeigt.

Die Gestaltung des Buches ist schlicht, aber sie passt zur unaufgeregten Darstellungsweise der Autorin. Der Fliesstext wird durch eingeschobene Beispiele und Erläuterungen lebendig, Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur werden sehr sparsam eingesetzt, an Hervorhebungen finden sich bisweilen Kursivdruck und Aufzählungen. Graphische Darstellungen, Aufbauvorschläge oder prüfungsgeeignete Beispielsfälle sind nicht vorhanden. Auch die Aufteilung der Überschriften und Kapitel könnte mehr als momentan zur Orientierung des Lesers beitragen.

Aufgewogen werden diese formalen Gesichtspunkte durch die instruktive und einer Darstellung von Grundzügen voll gerecht werdenden Abhandlung der materiell-rechtlichen Anknüpfungspunkte der Thematik. Zunächst widmet sich die Autorin dem Medienrecht und dem Recht der Teledienste. Hierbei sind vor allem die Unterkapitel zur Zugangsfreiheit und zur Verantwortlichkeit von Diensteanbietern lesenswert. Ein weiteres eher öffentlich-rechtlich bestimmtes Kapitel befasst sich mit dem Datenschutz und den zahlreichen Möglichkeiten der Datenverarbeitung. Die Rechte der Betroffenen scheinen dabei aber etwas zu knapp behandelt, die Rolle der Datenschutzbeauftragten wird aber angemessen herausgestellt.

Die zivilrechtlichen Abschnitte stellen ohne Zweifel die Schwerpunkte des Buches dar. Vor allem der zivilrechtliche Domainschutz ist höchst lesenswert, wobei die Autorin die Abgrenzungen zwischen reinem Zivil- und Handelsrecht geschickt aufzeigt. Auch die verschiedenen Formen des unlauteren Wettbewerbs werden anschaulich erläutert. Ebenfalls sehr umfangreich wird der Urheberschutz thematisiert. Hervorzuheben sind danach vor allem die Ausführungen zum Vertragsrecht. Hier erklärt die Autorin sehr genau die verschiedenen Vertragstypen, wenn es um Geschäfte rund um Hard- und Software geht. Auch die ausführliche Aufarbeitung der Vertragsgestaltung bietet für Referendare wichtige Erkenntnisse. Den Schlusspunkt und ein sehr anspruchsvolles Kapitel stellen die Ausführungen zu internationalen Aspekten des IT-Rechts dar, etwa zum Schutz geistigen Eigentums, zum IPR und zu den verschiedenen Berührungspunkten mit dem Herkunftslandprinzip.

Das Buch hält, was es im Titel verspricht und bietet auch für den technisch nicht ganz so versierten Leser spannende und instruktive Lektüre. Die Materie ist sicherlich kein Pflichtwissen für die Examina, aber ein atypischer Klausureinstieg ist auch mit diesen Themen immer möglich.

Olzen, Erbrecht, 2. Auflage, Verlag De Gruyter 2005

Das Erbrecht ist für Studenten als auch für Referendare ein Dauerbrenner im Examen. Man kann viele materielle und prozessuale Probleme wesentlich erschweren, wenn man nur einige Details bei den handelnden Personen oder den einzuklagenden Forderungen verändert und statt einer Einzelperson eine Miterbengemeinschaft handeln lässt oder den Hausverkauf in einer Zugewinngemeinschaft genehmigen lassen müsste. Das vorliegende Werk bietet eine Darstellung auf knapp 500 Seiten.

Die Gestaltung des Buches ist vielseitig und der Autor nutzt mehrere Darstellungsmöglichkeiten, um die Rezeption des Lesers anzusprechen. Die leicht verständlichen Fliesstexte sind bereits mit Hervorhebungen gespickt, hinzu kommen Beispiele mit Lösungen und vereinzelte Berechnungen. Zahlreiche graphische Übersichten machen einzelne Kapitel und Themen transparent, exzellent gelungen ist dies etwa bei der Abgrenzung von ˜ 2301 BGB und ˜ 331 BGB. In die Kapitel sind Fälle integriert, deren Lösungen am Ende des Buches zu finden sind, ebenso wie die Antworten zu den kapiteleigenen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen.

Nach der Einleitung mit historischen und steuerrechtlichen Ausführungen erläutert der Autor rasch die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge. Vor der Behandlung der Rechtsstellung des Erben wird dessen Möglichkeit erörtert, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Ein grosses Kapitel ist dem Pflichtteilsrecht gewidmet und unter dem Stichwort Sonderprobleme bespricht der Autor Fragen der Rechtsnachfolge in Unternehmen oder den Erbschaftskauf. Bemerkenswert und der Examensrelevanz durchaus Genüge tuend setzt der Autor wie oben erwähnt einen Schwerpunkt im Pflichtteilsrecht. Hierbei sollte man vor allem sein Augenmerk auf die Ergänzungs- und Auskunftsansprüche richten, die in der Klausur in der Regel grosse Probleme bereiten und hier vom Autor gut erläutert sind. Angenehm ausführlich widmet sich der Autor zudem den für das Referendarsexamen relevanten Ansprüchen nach ˜˜ 2018 ff. BGB. Weitere für Studenten lesenswerte Unterkapitel befassen sich mit der Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis, der persönlichen Errichtung des Testaments, mit der ergänzenden Auslegung von Testamenten sowie ganz ausführlich mit dem Widerruf eines Testaments. Für Referendare lesenswert sind das kompakte aber instruktive Kapitel zum Erbscheinsrecht sowie die beschriebenen Ausgleichspflichten unter Miterben. Sehr wichtig für die anwaltsorientierte Klausur ist zudem das Bemühen des Autors, die hohe Gestaltungsmöglichkeit bei der Testamentserstellung, auch in Sonder- und Notfällen, zu erläutern und diese anhand der Rechtsprechung zu explizieren.

Das vorliegende Lehrbuch ist als Einstiegswerk in die Materie hervorragend geeignet. Der Autor versteht es, den Stoff in übersichtlichem Ausmass darzustellen, die praktische Anwendung zu forcieren und zugleich die Aufnahmefähigkeit des Lesers durch verschiedene Elemente der Wissensvermittlung zu animieren. Die Lektüre kann für Übungen und Examen nur empfohlen werden.

Lackmann, Der Zivilrechtsfall in Prüfung und Praxis, 1. Auflage, Verlag Vahlen 2006

Dieses neue Werk für Referendare behandelt wie auch zahlreiche andere Lehrbücher die Bearbeitung von Zivilrechtsfällen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes. Der Autor hat sich bereits durch etliche fundierte Werke zur gesamten Zivilprozessordnung für den Ausbildungsbereich ausgezeichnet und rundet durch dieses Werk sein Angebot an Ausbildungsliteratur ab. Auf beinahe 400 Seiten soll der angehende Assessor durch die verschiedenen Bearbeitungstechniken geleitet werden und nebenbei die Grundlagen der Zivilprozessordnung erlernen.

Die Gestaltung des Buches ist aus Sicht der potenziellen Leserschaft als ganz hervorragend gelungen zu bezeichnen. Der Autor versteht es, mittels Beispielen, Übersichten, Tabellen, Berechnungen, Formulierungen und Aufbauschemata die zu vermittelnde Materie zu explizieren und für den Einsatz in Station und Klausur vorzubereiten. Beispielhaft zu nennen ist die Gegenüberstellung von Gutachten- und Urteilsstil, das Anlegen eines Aktenauszugs, die Kostenberechnung bei Klagerücknahme und das Schlusskapitel mit Mustern für Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die zahlreich vorhandenen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen werden am Ende des Buches ausführlich aufgelöst.

Inhaltlich setzt der Autor zunächst am Hauptproblem des frischgebackenen Referendars an: dieser ist in Klausuren gewohnt, einen feststehenden Sachverhalt auszuwerten, nun sind aber zum ersten Mal verschiedene Erkenntnisquellen in Einklang zu bringen, auszuwerten und zu gewichten. Die Klärung von Kategorien wie streitig oder unstreitig oder auch später schlüssig und unschlüssig oder auch die Einteilung der verschiedenen Beweismöglichkeiten gelingt hierbei gut. Der erste grosse Abschnitt des Buches widmet sich dem Gutachten und führt den Leser durch die verschiedenen dabei zu beachtenden Stationen. Hier wird die Auslegung des Klagebegehrens erläutert und die Prozessvoraussetzungen werden ausführlich abgehandelt. Weiterhin verständnisrelevant sind die Unterkapitel zur Suche nach Rechtsgrundlagen und zur Frage der Darlegungslast. Nach Erklärung des weiteren Vorgehens von Kläger und Beklagtem gelangt der Leser zur Beweisstation und sollte hier vor allem auf die Unterabschnitte zum Beweisbeschluss und zur Beweiswürdigung Acht geben. Etwas knapp geraten ist die Darlegung der Beweislast, aber dafür ist das Kapitel zur Urteilsfindung umso umfangreicher. Gerade dieses Kapitel sollten Referendare besonders intensiv bearbeiten, da etwa im Bereich der Kostenentscheidung auch Sonderprobleme instruktiv erfasst werden. Vorbildlich sind die nachfolgenden Kapitel zur Anwaltssicht aufgebaut: der Referendar muss in der Lage sein, sich unter Kenntnis des beiderseitigen Vortrags in jede der beteiligten Parteien hineinzudenken und geeignetes Vorgehen zu propagieren.

Weiterhin und mit jeweils dargestelltem Bezug zu Richter- und Anwaltssicht erörtert werden bestimmte prozessuale Sonderfälle wie Aufrechnung, Verspätung, Erledigung oder Widerklage. Auch ungeliebte Prozessgestaltungen wie Urkundsverfahren und Berufungsverfahren werden in angemessenem Umfang integriert.

Nach Beendigung der Gutachtenssicht widmet sich der Autor ganz den Details der Tenorierung, des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe sowie dem Aktenvortrag. Nachdem inhaltliche Fragen bereits im Rahmen der Relation geklärt wurden, kann hier eine Fokussierung auf Formalia erfolgen, die der Autor vorbildlich auseinander setzt. Insbesondere die vielen konkreten Formulierungsbeispiele lassen das Verständnis der auf das materielle Recht gepolten Referendare schnell reifen.

Diese Neueinführung hat das Potenzial bei Referendaren schnell zu einem echten Renner zu werden. Die Umsetzung des Prozessrechts in die konkrete Bearbeitungssituation gelingt mit diesem Werk hervorragend. Man muss zwar an der einen oder anderen Stelle ein wenig Vorwissen mitbringen, kann dann aber mit den im Buch an die Hand gegebenen Hilfen den eigenen Lernerfolg schnell ausbauen. Die Lektüre lohnt sich!