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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2007

Rezensionen April 2007: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Dörr / Lenz, Europäischer Verwaltungsrechtsschutz, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006

Parallel zum VwGO-Kommentar Sodan / Ziekow haben die Autoren die dort vom Autor Dörr verantwortete Thematik des europäischen Verwaltungsrechtsschutzes in einem separaten Lehrbuch veröffentlicht und die drei Ebenen des Verwaltungsrechtsschutzes, also innerstaatliches Recht, Gemeinschaftsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention um eine anwaltliche Komponente ergänzt. Auf 250 Seiten werden die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten für den Leser breit aufgefächert.

Die Gestaltung des Buches ist klassisch und beschränkt sich auf Fließtexte mit hervorgehobenen Schlüsselbegriffen, separate Fußnoten und Literaturhinweise. Nicht vorhanden sind Aufbauschemata für die Klagen, Schaubilder, Graphiken oder sonstige abstrahierende Elemente. Als Anhänge findet der Leser Gesetzestexte und ein umfassendes Entscheidungsregister.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit einem Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten, die das europäische Gemeinschaftsrecht bietet. Dabei beschränken sich die Autoren nicht auf die üblichen fünf Verfahren der Art. 226 ff. des EG-Vertrages, sondern erfassen darüber hinaus auch den Rechtsschutz nach dem EU-Vertrag, den vorläufigen Rechtsschutz oder auch die Befassung des EuGH mit Gutachtensfragen. Die einzelnen Verfahrensarten werden dabei konkret auf verwaltungsrechtliche Probleme hin aufbereitet und gerade am Knackpunkt der Klagebefugnis arbeiten die Autoren sehr ausführlich. Der nächste große Abschnitt ist dem Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zum nationalen Recht gewidmet und der Leser erfährt Wissenswertes zur Vorrangstellung, zu Auslegungsfragen und zur unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts. Lesenswert sind die einzelnen Vorgaben und Abänderungen, die das Verwaltungsgerichtsverfahren durch die europäischen Vorgaben berücksichtigen muss. Auch hier ist der einstweilige Rechtsschutz deutlich herausgehoben worden.

Ein sehr spannendes, da selbst in der Wissenschaft neben der Anwendung der EMRK auf die Strafprozessordnung selten im Rampenlicht stehendes Thema behandelt das letzte Kapitel, das den Verwaltungsrechtsschutz in Relation zur Menschenrechtskonvention setzt. Der EGMR wird als Institution vorgestellt und die Individualbeschwerde mit Bezug zu verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten erläutert. Schließlich wird die konkrete Beeinflussung der nationalen Verfahrens durch die EMRK thematisiert, vornehmlich unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 EMRK.

Dieses Buch lohnt sich zur Lektüre vor allem wegen der Ausführungen zur EMRK. Alles andere kann man auch in Kommentaren oder Standardlehrbüchern in mehr oder weniger komprimierter Form auffinden, aber die Verknüpfung von EMRK und Verwaltungsrechtsschutz in Verbindung mit dem hervorragenden Entscheidungsregister machen dieses Werk zu einem wissenschaftlichen Kleinod.

Herdegen, Europarecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Präzise wie ein schweizer Uhrwerk erscheint die mittlerweile achte Auflage des Lehrbuches von Herdegen und der Autor hat auf mittlerweile knapp unter 500 Seiten die Grundlagen des Europarechts zusammengefasst. Die Menge mag auf den ersten Blick erschrecken, findet ihre Begründung aber darin, dass der Autor die Grundzüge der EMRK thematisch richtig in sein Darstellungskonzept zum Europarecht aufgenommen hat. Zusammen mit den Lehrbüchern zum Völkerrecht und zum internationalen Wirtschaftsrecht ist der Leser durch den Autor im internationalen öffentlichen Recht optimal versorgt.

Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Der Leser findet neben dem reihentypischen dichten Textbild eine Vielzahl von graphischen, tabellarischen und anderen abstrahierenden Darstellungen, die der Verdeutlichung des Stoffes und der raschen Rezeption nur förderlich sein können. Bisweilen wünschte man sich zu allen Grundfreiheiten ein Prüfungsschema und das Fehlen von Aufbauvorschlägen bei den Klagearten schmerzt weiterhin. Immerhin ist zur Individualbeschwerde der EMRK ein ansprechendes Schema erstellt worden. Gelungen ist die konsequente Bezugnahme auf Entscheidungen der europäischen Gerichte und die Integration dieser Beispiele in den Text. Eine stärkere Hervorhebung von Schlüsselbegriffen wäre jedoch wünschenswert.

Wie bereits erwähnt bietet das Buch dem Leser neben der Einführung in das europäische Gemeinschaftsrecht auch eine sehr kompakte Darstellung zum System der EMRK und des Europarates sowie ergänzende Kapitel zur WEU und zur OSZE. Die einzelnen Ausführungen zur EMRK bieten insbesondere die aktuellste Rechtsprechung des EGMR und zahlreiche Konkretisierungen zur Wirkung der EMRK im innerdeutschen Rechtssystem. Auffallend ist innerhalb der Darstellung, dass eine Gewichtung auf die im Pflichtfachbereich klausurrelevanten Themen wie Grundfreiheiten oder Klagearten gerade nicht verstärkt erfolgt, sondern dass Kapitel zu diesen Materien gleichberechtigt neben den Ausführungen zu den Organen, zum Verhältnis zum innerstaatlichen Recht oder zu den europäischen Rechtsquellen stehen. In eigenen Abschnitten werden zudem besondere Themen wie die Unionsbürgerschaft, die Beziehungen zur WTO oder die Wettbewerbsordnung hervorgehoben. Knapp eingegangen wird auch auf die noch völkerrechtlichen Bereiche der EU und den Verfassungsentwurf.

Herausragende Kapitel finden sich zahlreich bei den Ausführungen zu den europäischen Institutionen. Hier brilliert der Autor mit umfassenden Erklärungen, gerade zum Europäischen Parlament. Auch die Grundfreiheiten werden detailliert aufbereitet und das System des Stabilitätspaktes ist ansprechend erklärt. Auch kleinere Kapitel bergen Wichtiges für das Systemverständnis des Lesers, etwa das Verhältnis zwischen EMRK und EG im Bezug auf den Grundrechtsschutz oder die Darstellung des Haushaltsrechts. Gelungen ist zudem die Präsentation der Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaften. Das internationale Wirtschaftsrecht wird durch die durchaus starke Betonung der Wirtschafts- und Währungsunion samt der aktuellen Entwicklungen und Ausprägungen als Steckenpferd des Autors hervorgehoben, zum Vorteil des interessierten Lesers. Leider immer noch schwach ausgeprägt sind die Erklärungen zur Staatshaftung der Mitgliedstaaten und auch die einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten sind in der angebotenen Kürze nicht klausurreif aufzugreifen. Auch sonstige Verknüpfungen zum deutschen (Verfahrens-)Recht könnten stärker betont werden.

Das Buch bleibt trotz der genannten Defizite ein Klassiker für die europarechtliche Ausbildung. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass die Umsetzung in Klausurwissen entweder einiges an Selbstdisziplin erfordert oder die Lektüre eines weiteren Werkes, etwa einer Fallsammlung mit Aufbauhilfen, das gerade diese Anforderungen erfüllt.

Schmidbauer / Steiner, Bayerisches PAG und POG, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Landesgesetzen haben grundsätzlich einen schweren Stand auf dem Ausbildungsmarkt, da die Mehrzahl der Studenten und Referendare diese höchstens zu Hausarbeiten und in Bibliotheken benutzen, nicht aber einen Kauf ernsthaft in Erwägung ziehen. Anders kann dies dann sein, wenn wie hier ein Bundesland reich an Studenten und Referendaren und damit potenziellen Käufern ist und zugleich das Werk die Schmerzgrenze von 50 EUR nicht übersteigt. Letzteres schafft der vorliegende Kommentar zum bayerischen Polizeirecht, der nach der guten Resonanz für die Erstauflage nun in überarbeiteter Neuauflage erschienen ist. Auf über 770 Seiten und in gebundener Ausstattung will das Werk die Leser durch die Untiefen des Polizeirechts führen.

Die Gestaltung des Kommentars ist an einigen Stellen gewöhnungsbedürftig, birgt aber abgesehen von der Unsitte, die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung in den Text zu platzieren, keine Nachteile für den Leser. Im Gegenteil sind die Abschnitte des Fließtexts gut untergliedert, einzig fehlt es an durchgängigen Hervorhebungen: hier sollten sich die Autoren besser absprechen. Besonders lobenswert sind die detaillierten Angaben zur Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Standardmaßnahmen, gerade auch im Datenschutzbereich. Nur bisweilen finden sich aber übertragbare schematische Auflistungen. Gelungen sind auch die Bezugnahmen auf das Prozessrecht sowie das europäische Recht, etwa zum Schengener Durchführungsabkommen bei der Ingewahrsamnahme und der nachfolgenden Entscheidung des Richters der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zahlreiche Beispiele erläutern sukzessive die abstrakten Ausführungen der Autoren. Auch zu loben ist die umfassende Behandlung von Themen, also die Beleuchtung der Generalklausel des Art. 11 PAG nicht nur unter Standardgesichtspunkten, sondern auch unter Einbezug moderner Einsatzgebiete der Polizei wie der Gefahrenabwehr im Internet. Spannend zu lesen sind die polizeitaktischen Hinweise zu einzelnen Maßnahmen.

Für die Ausbildung lesenswert kommentiert sind die zahlreichen Grundlagen des materiellen Polizeirechts. So sind die zu schützenden Rechtsgüter, der Gefahrenbegriff und die Eingriffsbefugnisse der Polizei sauber und detailliert herausgearbeitet und nachvollziehbar mit Beispielen untermauert. Die Verantwortlichkeit nach dem PAG ist zusammen mit der Haftung eigentlich unbeteiligter Dritter und der unmittelbaren Ausführung von Maßnahmen sehr kohärent beschrieben. Auch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Fragen der Ermessensausübung sind prägnant formuliert. Der Polizeibegriff, der sachliche, örtliche und funktionelle Aufbau der polizeilichen Institutionen ist umfassend erläutert und auch die Abgrenzung zu anderen Gesetzen samt Zuständigkeitsvorschriften ist detailliert ausgestaltet. Herauszuheben sind aus dem Katalog der kommentierten Standardmaßnahmen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen samt der Auflistung ungeschriebener Beschränkungen und der Abgrenzung zur StPO, ebenso die Durchsuchung mit Abgrenzung zur StPO sowie die Herausgabe sichergestellter Sachen mit Problematisierung von Kostenansprüchen und Zurückbehaltungsrecht. Lehrreich sind die auch technisch instruktiven Ausführungen zu besonderen Mitteln der Datenerhebung.

Weitere Kapitel mit für Klausur und Prüfung wichtigen Detailinformationen finden sich zur Definition der Zwangsmittel, den Voraussetzungen des Einsatzes von Waffen sowie der Frage der notwendigen Androhung. Schließlich ist Referendaren die Kommentierung zu den Ersatzansprüchen ans Herz zu legen, wo sich die Autoren in bemerkenswert genauer Weise mit der direkten und analogen Anwendung sowie mit parallelen Ansprüchen auseinander setzen.

Dieser Kommentar ist nicht nur für die Praxis, sondern auch für die Ausbildung eine echte Bereicherung. Gerade Aspekte der Rechtsdurchsetzung kommen im Studium bisweilen zu kurz und die für Referendare immer sehr kritischen Kosten- und Staatshaftungsfragen werden hier exakt erfasst. Wer sich intensiv auf die Examina vorbereiten will, kann guten Gewissens in dieses Werk investieren.

Breitenmoser / Riemer / Seitz, Praxis des Europarechts – Grundrechtsschutz, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Eine neue Reihe zur Praxis des Europarechts wurde von mehreren deutschsprachigen Verlagen initiiert, woraus auch das vorliegende Werk zum europäischen Grundrechtsschutz stammt. Die Autoren beschränken sich dabei völlig zu Recht nicht nur auf die EU und den Rechtsschutz durch den EuGH, sondern befassen den Leser ebenso mit der EMRK, der Europäischen Sozialcharta oder sogar der OSZE. Für Spannung ist also gesorgt und auf fast 650 Seiten Texten und Anhängen sollte so ziemlich jeder Grundrechtsinteressierte passende Informationen für sich finden.

Allerdings ist die Gestaltung des Werks für die Nutzer normaler Lehrbücher ungewöhnlich. Man findet zwar eine breit angelegte Mischung aus Fließtexten, Aufzählungen, Urteilszitaten, Gesetzeszitaten, graphischen Elementen und sogar Mustern für Verfahrensschritte. Innerhalb der Kapitel ist aber keine einheitliche Linie zu finden. Irritierend für die Orientierung ist zudem das fehlende Inhaltsverzeichnis und auch innerhalb der Kapitel kann der Leser nur von vorn nach hinten lesen oder aufs Geratewohl blättern, da auch hier keine Gliederungsübersicht zu Beginn vorhanden ist. Ein Sachverzeichnis ist zwar vorhanden, aber die Nachschlagequalität des Buches leidet insgesamt. Ein Entscheidungsregister fehlt. Die Hinweise auf deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sind hingegen hervorragend bestückt.

Thematisch erhalten die EMRK sowie der Schutz von Grund- und Menschenrechten innerhalb der Europäischen Union inklusive der Grundrechtecharta den größten Raum zugeteilt. Weitere Kapitel erläutern den Grundrechtsschutz innerhalb der Europäischen Sozialcharta, Regelungen des Europarates, den Grundrechts- und Minderheitenschutz im Rahmen der OSZE sowie einzelne spezifische Bereiche des europäischen Grundrechtsschutzes, nämlich Datenschutz, Bioethik und Minderheitenschutz. Nicht vergessen wurde auch ein eigenes Kapitel zum Verhältnis der Grundrechtsschutzkompetenzen und -reichweite zwischen Europäischer Gemeinschaft und EMRK.

Für deutsche Leser schwierig ist die zum Teil abweichende Terminologie des übrigen deutschsprachigen Rechts, etwa die Ausführungen zur Supranationalität der EMRK aus Sicht der schweizerischen Justiz. Hier muss man also auf die richtige Übernahme von Zitaten achten. Die einzelnen Garantien und Verfahrensfragen werden anhand einschlägiger Entscheidungen aufbereitet. Klassisch dogmatische Fragen werden dabei zugunsten der Einzelfallbeschreibungen zurückgestellt, welche auf die mögliche Anwendung in der täglichen Rechtsanwendung fokussiert sind. Gerade Details im Familienrecht, Ausländerrecht und Eigentumsschutz sind schön zusammengetragen und pointiert herausgearbeitet worden. Ebenso verhält es sich mit den Verfahrensgarantien.

Innerhalb des Kapitels zum Grundrechtsschutz der EU sind einzelne kleine Abschnitte theoretischen Fragen gewidmet, etwa der Begründung der Grundrechte. Der Hauptteil des Kapitels stellt aber die einzelnen Grundrechte in den Vordergrund und bietet starke Passagen in den klassischen Grundrechten der EG, den Wirtschaftsgrundrechten. Die Darstellung legt hier auf Originalzitate der Rechtsprechung des EuGH großen Wert. Bisweilen wäre eine einleitende Zusammenfassung sinnvoll. Die Anmerkungen zur Grundrechtecharta in der Fassung des nicht verabschiedeten Verfassungsvertrages sind lesenswert. Im Rahmen des besonderen Teils, also der einzelnen Themengebiete sind die Bezüge zu Quellen des Europäischen Parlaments oder Gemeinsamer Standpunkte nach dem GASP wichtig für weitere Forschungszwecke.

Das Fazit für die Ausbildung ist leider eindeutig. Dieses Buch ist in seiner jetzigen Aufmachung für Studenten und Referendare nicht zu empfehlen und man mag bezweifeln, ob Anwälte und Richter, die unter Zeitdruck stehen, mit dieser Art der Darstellung glücklich werden. Viele Aspekte werden nur angerissen, wichtige dogmatische und thematische Zusammenhänge muss man bereits kennen, um die zitierte Rechtsprechung dem Inhalt und der Art nach überhaupt zu verstehen, und die Gewichtung der einzelnen Bereiche mag durch das Verfahrensaufkommen der Praxis gerechtfertigt sein, ihr fehlt dennoch der entscheidende weitere Schritt, nämlich die konkrete Umsetzung des dargestellten Wissens für die Rechtsanwendung. Die zusammengetragene Fülle von Details sollte in einer zweiten Auflage so redigiert und übersichtlich aufbereitet werden, dass man durch der Arbeit mit diesem Buch Zeit gewinnt und wichtige Anknüpfungsüberlegungen treffen kann.

Gusy, Polizeirecht, 6. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Knapp drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage hat der Autor sein bundesweit einsetzbares Lehrbuch zum Polizeirecht auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht. Auf mehr als 300 Seiten werden die Grundlagen des Polizeirechts aufgeführt. Wie auch in der letzten Auflage sieht es der Autor als seine Pflicht an, neben der reinen Vermittlung von Studienwissen die aktuellen sicherheitspolitischen Fragestellungen aufzugreifen. Dies betrifft etwa Fragen der Privatisierung von polizeilichen Diensten ebenso wie die Ausweitung polizeilicher Informationskompetenzen. Auch ist die Bündelung des Stoffes angesichts der Zahl ansteigender Spezialgesetze für den polizeilichen Bereich durchaus schwerer geworden.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist konstant und leserfreundlich geblieben. Der Text ist klar strukturiert und die Hervorhebungen leiten den Leser sinnvoll. Der Autor verwendet Aufbauvorschläge und liefert Prüfungsschemata sowie Beispielsfälle im Text und in einem eigenen Schlussabscnitt. Das jeweils genutzte Recht stammt aus Nordrhein-Westfalen, aber in den Fußnoten finden sich die entsprechenden Normen der anderen Bundesländer. Gelungen ist auch die Varianz in der Schriftgröße, um dem Leser die Themen abseits des Grundwissens zu markieren.

Zu Beginn der Darstellung präsentiert der Autor das anzuwendende Recht. Hierbei werden die immer häufiger einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften hervorgehoben. Nach einem kurzen Ausflug in das Organisationsgefüge widmet sich der Autor den polizeilichen Aufgaben und erläutert dabei die Grundbegriffe wie Gefahr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das polizeiliche Wirken für Private. Im großen Kapitel zu den polizeilichen Befugnissen werden die Standardmaßnahmen ausführlich erfasst und das Handeln aufgrund der polizeilichen Generalklausel problematisiert. Weitere Kapitel befassen den Leser mit den Fragen der Verantwortlichkeit als Störer im Polizeirecht sowie den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen. Ein eigenes Kapitel ist dem Versammlungsrecht zugesprochen und völlig zu Recht wird die Vollstreckung der polizeilichen Verfügung ausführlich abgehandelt. Gemessen an der Klausurrelevanz ist das Kapitel zu den Entschädigungsansprüchen ein wenig knapp, beinhaltet aber die wesentlichen Informationen.

Der Schlussabschnitt ist den Fällen gewidmet und umfasst Klausurklassiker wie das Abschleppen von PKW, die Maßnahmen bei Wohnungseinweisungen oder zum Datenschutz bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Die Klausurlösung ist schön im Gutachtenstil abgefasst und der Leser erkennt rasch die geeignete Prüfungssystematik.

Dieses Buch ist eine tolle Ergänzung zu landesrechtlicher Spezialliteratur, weil die wichtigen Wissenslinien des Polizeirechts optimal aufgezeigt werden. Die Verknüpfung von Theorie und Klausurpraxis gelingt durchweg und der Leser kann die Vorschläge des Autors problemlos umsetzen.

Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Es wird in immer mehr Ausbildungswerken des öffentlichen Rechts zum Standard, das allgemeine Verwaltungsrecht mit dem Verwaltungsprozessrecht so zu kombinieren, dass man in Zweifel kein zweites Lehrbuch benötigt. Auch das nun in neuer Auflage vorliegende Lehrbuch hat diesen Spagat gewagt, wobei die Gewichtung klar verteilt ist: von den vorhandenen mehr als 600 Seiten entfallen etwas mehr als zwei Drittel auf das Verwaltungsrecht und das Staatshaftungsrecht.

Die intelligente Gestaltung des Lehrbuches gibt dem Leser die Möglichkeit, den angebotenen Inhalt in verschiedenen Arten und gleichzeitig rasch zu rezipieren. Es wird eine Vielzahl nicht-textlicher Elemente verwendet, wodurch der Stoff mittels Schaubildern, Tabellen, Graphiken, Übersichten und Aufzählungen abstrahiert wird. Es werden Definitionen, Begriffspaare und Antonyme, Klausurhinweise und viele andere wichtige Dinge zusätzlich zum materiellen Recht geliefert und runden den Lernerfolg im Idealfall ab. Immer noch nachteilig ist bei den Beispielsaufzählungen, dass der Autor zu den richtig gewählten Exempla nur selten passende Normen hinzuzitiert und so den Leser daran hindert, den Stoff durch Gesetzeslektüre zu verfestigen.

Dem Inhalt nach werden nicht nur die wesentlichen Probleme für Klausur und Examen behandelt, sondern auch trotz des begrenzten Umfangs des Buches wichtige Nebengebiete ausgiebig angesprochen. Dies gilt etwa für das Recht der öffentlichen Sachen oder den Charakter und das Einsatzgebiet der Verwaltungsvorschriften. Die ohnehin erläuterten Klassiker wie der öffentlich-rechtliche Vertrag, das große Kapitel zum Verwaltungsakt samt Behandlung der Nebenbestimmungen, Widerruf und Rücknahme zeigen die Fähigkeit des Autors, wesentlichen Prüfungsstoff verständlich zu verknappen.

Der Autor widmet sich auch in gebührendem Maße dem Europarecht und zitiert an den einschlägigen Punkten die prüfungsrelevanten Entscheidungen des EuGH und die Umsetzung in deutsches Recht. Zu loben ist wie schon in der Vorauflage die konsequente Rezeption aktueller Rechtsprechung und deren korrekte Anwendung auf deutsche Klausurfälle! Einzig im Rahmen des Staatshaftungsrechts hätte eine genauere Behandlung der verschiedenen Einflussmöglichkeiten erfolgen können. Das deutsche Staatshaftungsrecht ist im Übrigen immer noch eines der Glanzstücke dieses Buches. Selten trifft man in so anschaulicher Form alle wissenswerten Anspruchsgrundlagen auf einmal an. Ebenfalls positiv herauszuheben sind die Kapitel zu Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher Kontrolle.

Im Verwaltungsprozessrecht erhält der Leser nicht nur die wichtigsten Klagen sondern ein Gesamtpaket des Rechtsschutzes, das auch das Widerspruchsverfahren, Sonderklagen und den einstweiligen Rechtsschutz voll umfasst. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist sehr anschaulich beschrieben und auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vergisst der Autor nicht, das Wechselspiel mit dem Gemeinschaftsrecht bei entsprechend gelagerten Sachverhalten zu benennen. Durch die Lektüre und konsequente Bearbeitung der einzelnen prozessualen Kapitel kann man sich in der Klausur auf stabiles Wissen verlassen.

Das Werk ist nach wie vor ein fantastisches Einführungswerk, weil es trotz der kompakten Darstellung sehr viele prüfungsrelevante Probleme aufzeigt und geeignete Lösungswege vorschlägt. Die Lektüre und der so erarbeitete Wissensgewinn machen richtig Spaß und sollten eigentlich jedem Studenten zu guten Prüfungsergebnissen verhelfen!

Schweisfurth, Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Ein allseits geachteter und bereits emeritierter Völkerrechtsexperte legt eine Erstauflage eines Lehrbuchs zum Völkerrecht vor und bezeichnet dieses, im Ergebnis völlig zu Recht aber angesichts der über 650 dicht bedruckten Seiten mit einem ungewollten euphemistischen Farbton, als „erste Orientierung“ in der Materie. Nur wer sich sein arbeitsintensives Forscherleben lang mit dem Völkerrecht beschäftigt hat wie der Autor, kann dem eventuell noch unkundigen Leser durch die eigene Ehrfurcht vor dem Rechtsgebiet den Umfang und die Dimensionen des modernen Völkerrechts plastisch nahe bringen. Dennoch darf man die Lektüre nicht verzagt beginnen, denn trotz allen Respekts für die internationalen Rechtsbeziehungen gab es in den letzten Jahren kaum ein Lehrbuch, dem man die Akribie und Freude für die Materie so lebendig anlesen konnte wie dies hier der Fall ist.

Die Gestaltung des Lehrbuches ist streng konservativ und weist keinerlei graphischen Besonderheiten auf. Der Leser arbeitet sich durch einen vom Autor zusammengestellten allgemeinen Teil des Völkerrechts und darf sich danach ausgesuchten Spezialgebieten des Völkerrechts zuwenden. Die Hervorhebungstechnik ist mit Kursivdruck wenig effektiv für eine Stichwortsuche, bietet aber während der Lektüre dank der restlichen Aufmachung des Textes angenehme Orientierungspunkte. Die Zitate sind ausführlich und gut ausgesucht und finden sich sowohl innerhalb des Fließtextes als auch unter den ergiebigen Fußnoten. Sehr gut gelungen sind die eingeschobenen Fälle der Völkerrechtsprechung und einige Kuriositäten der Völkerrechtsgeschichte. Leider nicht enthalten sind nützliche Hilfsmittel wie etwa ein Fundstellenverzeichnis.

Die Einteilung des Buches in einen allgemeinen Teil, einen besonderen Teil und ein kurzes Schlusskapitel zur inneren Ordnung des Völkerrechts bereitet den Leser gut auf die Verständlichkeit des Völkerrechts im Rahmen des gewohnten systematischen Denkens für Klausur und Prüfung vor. Zudem kann man sich während der Lektüre selbst Schwerpunkte setzen und sich mittels der Gliederung des Autors einen (weiteren) Zugang zur Materie erschließen, die neue Assoziationen setzt.

Zu den Grundlagen des Völkerrechts zählt der Autor selbstverständlich die Informationen über Völkerrechtssubjekte, die Quellen des Völkerrechts, die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs oder das Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht. Ebenfalls hier verortet sind Ausführungen zu Hoheitsakten im Bereich des Völkerrechts, die immer relevanter werdende Verantwortlichkeit der Staaten sowie die praktische Durchsetzung des Völkerrechts. Beschlossen wird der allgemeine Teil eigentlich mit Erläuterungen zur friedlichen Streitbeilegung, da die nachfolgenden drei Kapitel wiederum den Völkerrechtssubjekten gewidmet sind und im Besonderen Staaten, internationale Organisationen sowie die Vereinten Nationen näher beleuchten. Die Auswahl der besonderen völkerrechtlichen Untergebiete beinhaltet Klassiker des Völkerrechts wie bewaffnete Konflikte, Terrorismus und Völkerstrafrecht, Menschenrechte, Seerecht sowie die angemessen ausführlich behandelten Themen Wirtschafts- und Umweltvölkerrecht.

Zu den herausragenden Kapiteln und Kapitelteilen gehören gleich mehrere Passagen des Lehrbuches. Die Erläuterung der Entstehung und Wirkung von Völkergewohnheitsrecht ist hierzu zu zählen, ebenso die Beschreibung des völkerrechtlichen Soft Law oder auch die Einordnung des Failed State in die klassische Lehre der drei konstituierenden Staatselemente. Die Regelung der diplomatischen Beziehungen ist ein weiteres lesenswertes Kapitel, des Weiteren die Umschreibung der Rolle der Regierungen im zwischenstaatlichen Miteinander. Das Vorbehaltsregime völkerrechtlicher Verträge ist zu nennen, darüber hinaus die Rechtfertigungsgründe für völkerrechtswidriges Handeln und das staatliche Selbstverteidigungsrecht. Weiterhin zu empfehlen sind die Ausführungen zur UN-Mitgliedschaft bei Staatensukzession, zu UN-Resolutionen betreffend den internationalen Terrorismus sowie der Schutz von Auslandsinvestitionen.

Die Lektüre dieses Buches ist schlechthin ein Genuss, sowohl für den Anfänger wie auch für den bereits völkerrechtlich Bewanderten. Dies liegt daran, dass der Autor seine gesamte Erfahrung und Kenntnis, bisweilen mit einer Portion Witz und viel Weisheit, in den knapp vorhandenen Buchraum presst und man sich manchmal wünscht, er möge doch über den Buchrand hinaus weitererzählen. Wer sich bei einschlägiger Beschäftigung mit der Materie während des Studiums dieses Buch entgehen lässt, begeht einen großen Fehler.

Schmidt, Grundrechte, 9. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007 und
Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 7. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007

Die Lehrbücher des Rolf Schmidt Verlages zum Staatsrecht sind für Studenten besondere Exemplare im Dickicht der Lehrbuchlandschaft: zum einen verknüpfen die Bücher höchste Aktualität im gedruckten und im angeschlossenen Online-Bereich und fördern zum anderen von Beginn an die Umsetzung des oft hoch politischen Stoffes in prüfbares Klausurwissen. Dies mag zwar manchem ehrwürdigen Verfassungsrechtler aufstoßen, der die Schönheit des Verfassungsrechts fern von Schemata verstanden wissen will, aber davon kann sich kein Student bis zur Zwischenprüfung geistig ernähren. Auf jeweils deutlich über 400 Seiten wird der Stoff für die Leser aufbereitet.

Die Gestaltung der Werke zeichnet sich traditionell durch hohes Ansprechpotential für Käufer und Leser aus und verlangen rasch assoziatives Denken. Der Autor schafft es zudem, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen dennoch in einem Guss zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen werden übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen verwendet, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen.

Die Ausführungen des Autors zum Verfassungsrecht haben in der Lehrbuchreihe des Verlages eine fast so lange Tradition wie die Lehrbücher zum Strafrecht. Entsprechend dicht sind der Informationsfluss und die Aktualität der Inhalte, was den Leser einerseits vor große geistige Herausforderungen stellt, andererseits dessen Vorbereitungen auf Klausuren und Prüfungen wesentlich befördert. Im Staatsrecht ist die Föderalismusreform bereits eingearbeitet und auch die ausführlich aufbereitete Kompetenz des Bundespräsidenten zur Prüfung der vorgelegten Gesetze hat unverhofft großen Gegenwartsbezug. Generell ist die Genese der deutschen Legislativakte anschaulich beschrieben.

Der Beginn des Lehrbuchs führt den Leser durch die Historie der deutschen Verfassungsentwicklung und auch der kurze Ausflug in die allgemeine Staatslehre ist für Studenten erhellend. Eine erste größere gedankliche Hürde für den Leser ist die oft sehr theoretische Abhandlung der Inhalte des Art. 20 GG mit den Merkmalen der Staatsform und den Staatszielen. Diese sind im Gegensatz zu den später ausgeführten Eigenschaften der Regierungsbildung, -zusammensetzung und -arbeit nicht so allgemein bekannt, als dass sich nicht ab und an Verständnisschwierigkeiten einstellen könnten. Diese Klippen umschifft der Leser aber dank der beredten Beschreibungen des Autors, der stets die praktische Anwendung der theoretischen Probleme vor Augen hat und diese mittels Beispielen und Fällen exerziert. Die weiteren Kapitel befassen den Leser mit den politischen Parteien und den Staatsorganen, zuletzt mit dem Bundesverfassungsgericht und den möglichen und prüfungsrelevanten Verfahrensarten vor dem obersten Rechtshüter der Republik. Gelungen, wenn auch kompakt gehalten, sind die Erläuterungen zum einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Berücksichtigt werden auch stets die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht, sowohl was die Integrationsoffenheit Deutschlands als auch die Organe der EG angeht, die kurz beschrieben werden. Ambitioniert ist das Schlusskapitel, in welchem der Leser mit der Finanzverfassung konfrontiert wird.

Das Lehrbuch zum Verfassungsrecht beginnt klassisch mit der Relation der Grundrechte zu anderen Verfassungsrechten und verfassungsähnlichen Rechten, auch im europäischen Bereich. Hiernach folgt viel „trockener“ Stoff, nämlich diverse Grundrechtslehren und -funktionen, wo der Leser beispielsweise über die Prüfung von Grundrechten, die Wesensgehaltsgarantie oder die Grundrechtsmündigkeit informiert wird. Erst danach beginnt die detaillierte Darstellung der einzelnen Grundrechte, wobei der Autor dem Leser insoweit behilflich ist, als der Grundrechtskatalog chronologisch erarbeitet wird, wobei Assoziationen nicht ausgeschlossen sind, wenn sie zum Thema passen, etwa bei den Gleichheitsgrundrechten. Schwerpunkte werden bei der Eigentumsgarantie, der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit gesetzt, wobei Letztere dem Autor als Experte für Polizei- und Sicherheitsrecht natürlich besonders am Herzen liegt. Sehr ausführlich sind auch selten geprüfte Tatbestände erfasst, etwa die Vereinigungsfreiheit mitsamt den Voraussetzungen eines Vereinsverbots oder auch die Kunstfreiheit. Für die praktische Anwendung der Grundrechte wesentlich ist stets die Lektüre der justiziellen Grundrechte, deren Kapitel durchaus noch breiter ausgebaut werden dürfte, gerade was den Bezug zur EMRK angeht. Sehr schön nachvollziehbar für den Leser sind die klassischen Aufbauprobleme im Grundrechtsbereich inklusive zahlreicher Abwägungsfragen, so etwa bei der Berufsfreiheit, bei der Figur der praktischen Konkordanz, der Bestimmung von Presseerzeugnissen oder der Festlegung der Reichweite des Schutzbereichs der Religionsfreiheit.

Der Abschnitt zur Verfassungsbeschwerde beinhaltet tatsächlich nur die Grundzüge dieses Rechtsbehelfs, gleichwohl aber auch die prüfungswesentlichen Informationen für den studentischen Leser. Die Beschwerdebefugnis ist zu Recht ausführlich abgehandelt worden und anhand des Eingriffsaktes ausdifferenziert. Gelungen ist zudem die Beschreibung der Ausnahmen zu den Zulässigkeitsschranken Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität.

Die beiden Lehrbücher können ohne Bedenken ab dem ersten Semester zur Bearbeitung empfohlen werden. Man erhält sowohl bei der Lektüre als Einstiegswerk aber auch bei vorhandenen Grundkenntnissen und gewünschter Vertiefung derselben genügend Denkanstöße und Wissenszuwachs, um im Prüfungs- und im Kommilitonengespräch reüssieren zu können. Ergänzend heranzuziehen sind die online angebotenen Materialien sowie Klausursammlungen, um die vermittelte fallspezifische Anwendung zu trainieren.

Schmidt / Kahl, Umweltrecht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die Entwicklungen des Umweltrechts werden mittlerweile nicht mehr nur durch die nationale Gesetzgebung, sondern in verstärktem Maße durch gemeinschaftsrechtliche und völkerrechtliche Legislative bestimmt, sodass ein Lehrbuch zum Thema eigentlich alle sechs Monate neu aufgelegt werden müsste, um mit den Änderungen Schritt zu halten. Der Markt für Lehrbücher zum Umweltrecht ist aber für deutsche Studenten recht überschaubar und auch auf die Neuauflage des vorliegenden Werks musste man mehr als fünf Jahre warten. Auf mittlerweile 380 Seiten fassen die erfahrenen Autoren das nationale und internationale Umweltrecht in Beschreibungen und Fallbeispielen zusammen.

Die Gestaltung des Lehrbuches bietet keine Schnörkel und der Leser arbeitet sich ausschließlich durch textliche Elemente. Die Fußnoten sind umfangreich und optisch abgetrennt. Die Hervorhebungstechnik im Fließtext erschließt sich nur bei der Lektüre selbst. Die Sachverhalte und Lösungen der Fälle sind schön in die theoretischen Ausführungen integriert. Zu Beginn der Kapitel finden sich zahlreiche weiterführende Fundstellen.

Neun Kapitel und eine Abschlussklausur begleiten den Leser durch das Lehrbuch. Die verschiedenen Umweltmedien werden dabei in allgemeine Erläuterungen zum Umweltrecht sowie Abschnitte zum Umweltverfassungsrecht und zum internationalen Umweltrecht eingebettet. Erstmals enthalten ist nun ein eigenes Kapitel zum Bodenschutzrecht. Im Übrigen erfassen die Kapitel des besonderen Umweltrechts das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Natur- und Landschaftsschutzrecht und das Abfallrecht.

Im Einleitungskapitel sind insbesondere die vorhandenen Instrumente des Planungs- und Ordnungsrechts schön aufbereitet worden und geben einen guten Einblick, wie schwierig bisweilen die Realisierung des Umweltschutzes sein kann. Gelungen ist auch die Abgrenzung zwischen Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz. Lesenswert ist des Weiteren die Darstellung der verfassungsrechtlichen Grenzen des Umweltschutzes auf der Ebene der Rechtfertigung von Eingriffen in das Eigentum.

Das internationale Umweltrecht ist mehr als ausführlich aufbereitet worden und überzeugt in vielen Details. So sind völkerrechtliche Klassiker wie der grenzüberschreitende Chemikalienfluss oder eine Tankerhavarie im Seegrenzgebiet effektiv in die Ausführungen einbezogen worden und auch die Grundlagen der WTO mit den bestehenden Schutznormen für bedrohte Tierarten werden in geeigneter Weise aufgegriffen. Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft werden gut mit den hieraus entstehenden Gesetzgebungsaktivitäten und innerstaatlichen Auswirkungen kombiniert, sodass auch ein europarechtlicher Laie einen raschen Durchblick innerhalb der Materie bekommt. Ebenso thematisiert werden die nationale Verschärfung europäischer Vorgaben und die Frage der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien. Es ist aber auch zu betonen, dass die europarechtlichen Einflüsse keineswegs auf die Sonderkapitel beschränkt bleiben, sondern auch in den anderen Abschnitten an passender Stelle Erwähnung finden, etwa beim Arten- und Biotopschutz.

Aus den einzelnen Gebieten des Umweltrechts stechen insbesondere die Verantwortlichkeitsprüfung im Bodenschutzrecht, die Ausarbeitung des Abfallbegriffs oder auch der verfahrensrechtlichen Fragen der Deponiezulassung im Entsorgungsrecht heraus. Weiterhin lesenswert sind die wasserrechtliche Planfeststellung sowie die instruktive Erläuterung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Immissionsschutzrecht. Verfahrensrechtlich ebenfalls gelungen ist die Klageform innerhalb der Abschlussklausur.

Wer sich mit dem Umweltrecht sowohl in grundlegender Form oder auch nur überblicksmäßig für das Assessorexamen beschäftigen will, ist mit diesem Lehrbuch sehr gut bedient. Die Autoren verknüpfen materiell-rechtliche mit verfahrensrechtlichen Fragestellungen und lassen dabei auch die verschiedenen landesrechtlichen Normen nicht außer Betracht. Gerade der Einbezug internationaler Normen macht das Buch für Studenten wertvoll.

Bieber / Epiney / Haag, Das Recht der Europäischen Union, 7. Auflage, Verlag Nomos 2006

Knapp zwei Jahre nach der letzten Auflage konnte dieses etablierte Lehrbuch zum Europarecht in neuer Auflage erscheinen und die gescheiterte Europäische Verfassung sowie die umfangreich vorliegende neue Rechtsprechung des EuGH verarbeitet werden, ebenso neue Entwicklungen bei der Osterweiterung, im Strafrecht und im Telekommunikationsbereich. Auf mittlerweile 600 Seiten fassen die erfahrenen Autoren den Stoff zusammen.

Die Gestaltung des Werkes ist trotz des dichten Textbildes übersichtlich. Neben den zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH ist eine Vielzahl von Fußnoten vorhanden. Die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe geben eine gute Orientierung und die Verwendung von Aufzählungssymbolen schafft Struktur an potenziell unübersichtlichen Stellen. Leider finden sich nicht viele graphische Elemente, lediglich wenige Tabellen abstrahieren einmal die behandelte Materie. Dies verwundert umso mehr, als sich gerade die Grundfreiheiten eignen, um Schaubilder zu präsentieren. Ebenso wenig werden Aufbauschemata zu den Grundfreiheiten oder zu den Klagearten angeboten, wenn sich auch die einzelnen Prüfungspunkte mit Eigenengagement aus dem Text erarbeiten lassen.

Das Werk ist in drei große Abschnitte aufgeteilt. Zum einen werden die Grundlagen der Europäischen Union vorgestellt, danach die Grundfreiheiten und Politikbereiche im Speziellen behandelt und zum Schluss die Außenbeziehungen beleuchtet. Interessant ist, dass die Autoren das Verfassungsrecht der EU darstellen, ohne dass es eine EU-Verfassung formell gibt. So wird dem Leser schnell klar, dass es schon vor dem historischen Versuch „EU-Verfassung“ einen Verfassungsprozess in Europa gab und gibt und dieser sich stetig fortsetzt. Das Kapitel zu den Grundlagen behandelt auch solche Aspekte sehr genau, die in anderen Lehrbüchern oft wenig Platz beanspruchen dürfen, etwa das Rechtsetzungsverfahren, die Verfahrensabläufe vor den europäischen Gerichten oder die Arbeitsweise des Rats der Europäischen Gemeinschaften. Ebenso werden in den Politikbereichen auch vermeintliche Randgebiete angemessen berücksichtigt, etwa das Gesellschaftsrecht oder das Steuerrecht, so dass die Erstreckung auf alle nationalen Rechtsgebiete mehr als deutlich wird. Sehr lesenswert ist das Kapitel zur Handelspolitik der EG. Ebenso gelungen ist das Kapitel zu den Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses als Ausblick für weiteres wissenschaftliches Arbeiten.

Das Lehrbuch bietet ein beachtliches inhaltliches Spektrum und kann in Teilen locker mit Kommentaren zu den europäischen Verträgen mithalten. Die gute materielle Auseinandersetzung mit Haupt- und Nebengebieten des europäischen Rechts machen das Werk für Studenten zu jeder Zeit der Ausbildung wertvoll. Lektüre und Kauf lohnen sich ab dem ersten Semester.

Von Verena Krenberger, M.A.
Husserl-Archiv, Universität Freiburg

Marauhn / Grote, EMRK / GG Konkordanzkommentar, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Mit dem vorliegenden Konkordanzkommentar soll eine Lücke gefüllt werden, die seit langer Zeit klafft: Der Vergleich der nationalen deutschen Rechtsprechung zu Grundrechtsfragen mit der Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Die Herausgeber und Autoren haben Großes vor. Die Judikatur und Literatur ist umfangreich und detailliert, diese zu sichten und auszuwerten war eine gewaltige Aufgabe.

Nichts desto trotz haben die Autoren diese Aufgabe gemeistert und einen knapp 2000 Seiten starken Kommentar geschaffen, der auf die wichtigsten Rechtsgüter vergleichend eingeht. Die umfangreichen Register zur Rechtsprechung und zu den Sachnachweisen erleichtern viel Sucharbeit. Zusätzlicher Luxus wäre bei der Aufstellung der zitierten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie auch der Europäischen Kommission für Menschenrechte noch ein Schlagwort hinsichtlich des Inhalts gewesen, wie dies bei den Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen üblich ist. Doch die Angabe der deutschen Fundstelle, sofern vorhanden, erleichtert wiederum das schnelle Auffinden und eigenständige Nachschlagen der gesuchten Entscheidung.

Der Kommentar umfasst in seinem ersten Teil einen Überblick über die Struktur des europäischen und deutschen Grundrechtsschutzes. Hier finden sich ausführliche Informationen zur Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der EMRK, aber auch allgemeine Themen wie die Frage nach der Interpretation völkerrechtlicher Texte, der Funktion von Grund- und Menschenrechten und Ausführungen zu Grundrechtsberechtigten und –schranken. Die Kommentierung einer Auswahl einzelner Rechtsnormen im zweiten Teil des Werkes ist jeweils vergleichend angelegt. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass der Vergleich im Fließtext erfolgt. Ein schnelles Nachschlagen ist nur schwierig möglich, der gut gegliederte Text enthält immer wieder Aspekte der nationalen und der europäischen Rechtswirklichkeit. Mit Hilfe der kleinteiligen Gliederung ist ein Auffinden bestimmter Themen zwar leicht möglich, doch eine gezielte Übersicht findet sich nicht und würde wohl auch den Rahmen sprengen. Der dritte Teil des Kommentars beherbergt noch Kapitel zu den jeweiligen Durchsetzungsmechanismen und der Entscheidungswirkung.

Der wichtigste zweite Teil des Kommentars stellt einige Grundrechte beider Rechtsdokumente in Kontrast. Dieses Vorhaben folgt einem schematischen Aufbau: Nach Zitierung der einschlägigen Artikel nicht nur der EMRK und des GG, sondern teilweise auch der Grundrechtecharta, des IPbpR oder spezifischer Abkommen, folgen Hinweise zu Literatur und Leitentscheidungen, sowie die historische Entwicklung des Grundrechts. Darauf folgen jeweils identische Unterkapitel zu den Themen Strukturvergleich, Gewährleistungsumfang und Grundrechtseingriffe.

Eindeutig liegt der Schwerpunkt des Werkes auf der EMRK, deren Entstehungsgeschichte und Wirkweise zu Beginn aufs Genaueste dargestellt wird. Auch die Auswahl der Artikel orientiert sich primär am Wertekanon der Konvention, da zum Beispiel das Problem der fehlenden Normierung der Menschenwürde in der EMRK (die ja im Grundgesetz eine eminent wichtige Rolle spielt) nur kurz im ersten Teil des Bandes spezifisch konventionsintern erwähnt wird.

Insgesamt ist der Konkordanzkommentar ein wertvoller Begleiter für all jene, die sich mit der Interaktion nationaler und europäischer Menschenrechtspolitik und -dogmatik befassen müssen. Es liegt mit ihm ein Nachschlagewerk vor, das zudem einen Einblick in die unterschiedlichen Anwendungs- und Interpretationsmöglichkeiten der ähnlich formulierten Grundnormen eröffnen kann. Wer diese Wechselwirkungen aufspüren möchte, kommt um diesen Band nicht herum.