![]() |
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Rezensionen April 2008 |
|
Von Dr. Benjamin Krenberger
Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2007
Mit einer deutlichen Aufstockung des Darstellungsumfangs, nämlich auf weit über 400 Seiten, hat das vorliegende Lehrbuch die zunehmende Bedeutung des allgemeinen Verwaltungsrechts für die Examina exzellent abgebildet. Während der gesamten juristischen Ausbildung ist die Materie relevant und die Verknüpfungen zum Prozessrecht sowie die Feinheiten des Staatshaftungsrechts bleiben für immer noch zu viele Studenten und Referendare ein Buch mit etlichen Siegeln. Mit diesem Lehrbuch als Einstieg in die Materie sollte dieses Problem nicht mehr bestehen.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Geboten wird eine gesunde Mischung aus textlichen und graphischen Elementen. Die Texte sind dicht geschrieben, aber die Abstände und Untergliederungen erlauben eine flüssige Lektüre. Die Fußnoten sind zahlreich und diversifiziert. Die sparsame Hervorhebungstechnik ist bei der ohnehin zurückhaltenden Aufmachung sehr effektvoll. Hinzu kommen Straffungen des Stoffes durch Aufzählungen und sehr gelungene Prüfungsschemata. Vertiefend herangezogen werden Wiederholungsfragen am Ende der Kapitel sowie etliche Beispielsfälle, die den Abschnitten das nötige Maß an Konkretisierung geben. Sinnvoll wäre es allerdings gewesen, den Wiederholungsfragen die Randnummern beizufügen, anhand derer man sich die Lösung (nochmals) erarbeiten kann.
Die Schwerpunkte des Buches werden durchaus vom Rechtsgebiet vorgegeben, allerdings schafft es der Autor auch, eigene Akzente zu setzen. Dies geschieht etwa dadurch, dass er trotz des beschränkten Platzangebots viel Energie auf die schwierigen Themen öffentlich-rechtlicher Vertrag und das große Gebiet der Staatshaftung setzt. Hierbei sind die Abschnitte zur Nichtigkeit von Verträgen zu empfehlen, ebenso die Ausführungen zum thematisch passenden Erstattungsanspruch. Des Weiteren sind die Kapitel zur Amtspflicht sowie zum Unterlassungsanspruch hervorzuheben. Ebenfalls bemerkenswert sind die kompakten aber eingängigen Passagen zur Auswirkung des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht, sowohl hinsichtlich der Normenhierarchie als auch hinsichtlich der zu spürenden Auswirkungen. Hinzu kommt die Akribie des Autors hinsichtlich der korrekten Darstellung der Staatshaftung mit europäischem Bezug als auch der Haftung der Gemeinschaft selbst.
Lesenswert ist die Eingliederung des Realakts in das System des Verwaltungsrechts. Die Prüfungsbezogenheit der Darstellung merkt der Leser auch an kleinen Details. So werden bestimmte Probleme klausurfreundlich aufbereitet, mit denen man selten, aber dafür dann kritisch konfrontiert wird. Dies betrifft zum Beispiel die Außenwirkung von Verwaltungsakten und die dort möglichen Schattierungen des Handelns von Behörden untereinander. Ebenso betroffen hiervon ist das Recht der öffentlichen Sachen, mit dem man normalerweise erst im Referendariat intensiv behelligt wird. Gelungen, wenn auch teilweise etwas zu sehr gestrafft sind die Darstellungen zu den klassischen Verwaltungsthemen Satzung und Verordnung.
Neu hinzugekommen sind die Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts. Diese werden zum Teil bereits innerhalb vorheriger Kapitel erfasst, etwa die ausnehmend gute Kombination von Feststellungsklage und Verwaltungsrechtsverhältnis oder auch die allgemeine Leistungsklage im Kapitel zu den Realakten, aber es gibt auch neu nummerierte Zwischenkapitel für die klassischen Prüfungsverfahren. Thematisch zusammengefasst werden zum einen Widerspruchsverfahren, Anfechtungs-, Verpflichtungsklage sowie die Fortsetzungsfeststellungsklage, zum anderen ganz ausführlich der einstweilige Rechtsschutz mit eingängigen Erläuterungen zur Begründetheit der Anträge. Auch in diesen neu aufgenommenen Bereichen überzeugt der Autor durch sichere Formulierungen und anwendungsorientierte Darstellungsweise, er zeigt damit klar, dass er sich an den Interessen der Studenten orientieren kann und will.
Man kann dieses praktische und instruktive Lehrbuch innerhalb von kurzer Zeit vollständig bearbeiten, um sich danach mit sicheren Kenntnissen in das besondere Verwaltungsrecht zu wagen. Die Lektüre dieses Werks ist für Einsteiger gut geeignet, aber auch für Fortgeschrittene, da der Autor es schafft, zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten herzustellen.
Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das vorliegende Lehrbuch sichert einen kaum veränderlichen Wissensbestand für studentische Zwecke. Auf knapp 270 Seiten fasst der Autor die Grundlagen der Völkerrechtsgeschichte zusammen und führt den Leser von der vorklassischen Antike bis in das 21. Jahrhundert. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends hat die rechtshistorische Völkerrechtsforschung richtig Fuß gefasst und folgerichtig erscheint fast 13 Jahre nach der Erstauflage dieses spannende Lehrbuch in einer überarbeiteten Neuauflage.
Die Gestaltung des Buches ist konservativ, aber dem Thema entsprechend lektüreförderlich. Die Unterteilung des Fließtextes in nummerierte Abschnitte ist ungewöhnlich, aber der späteren Gliederung des rezipierten Stoffes nützlich. Die Literaturhinweise sind opulent. Hilfreiche Anhänge enthalten Namens-, Staaten- und Ortsregister sowie eine Zeittafel.
Die inhaltliche Darstellung orientiert sich klassisch an der chronologischen Abfolge und fasst unter diversen Epochen die Entwicklungen verschiedener Völker, Reiche und Staaten zusammen. Beginnend mit der vorklassischen Antike werden zunächst allgemeine Erläuterungen angeboten, um danach Rechtsordnungen des alten Orients und der Assyrer vorzustellen. In der darauf folgenden altgriechisch-persischen Zeit werden insbesondere der griechische Expansionsdrang, die Probleme bei der Gründung der polis sowie das System der Staatsverträge beleuchtet. Grundlegendes Wissen vermittelt auch das Kapitel zur Hochzeit des römischen Reiches, die Form der Herrschaftsausübung des Imperium Romanum sowie die Nachwirkungen der römischen Völkerrechtstradition. In der Übergangsphase zum frühen Mittelalter werden die Auswirkungen der Spaltung des römischen Reiches ebenso besprochen wie die völkerrechtliche Bedeutung des frühen Islam. Die Wurzeln des heutigen Europarechts entdeckt man im folgenden Abschnitt zum frühen und hohen Mittelalter, wenn das Karolingerreich als Ausgangspunkt des heutigen europäischen Staatensystems fokussiert, die Genese der Völkerrechtssubjekte beschrieben und der zwischenstaatliche Rechtsverkehr abgebildet wird. Lehrreich sind zudem die Ausführungen zur Entwicklung der Rechtstheorie in den „abendländischen“ Staaten und der erneute vergleichende Blick auf Byzanz und die islamischen Staaten. Ein wichtiger Aspekt des späten Mittelalters war sicherlich die Zunahme des Austauschs von Gesandten und damit des Diplomatenrechts sowie die Anfänge der völkerrechtlichen Literaturtradition. Als „spanisches Zeitalter“ fasst der Autor den Zeitraum von 1500 n.Chr. bis zum Westfälischen Frieden am Ende des dreißigjährigen Krieges zusammen. Auch hier wird der Entwicklung der Rechtsgesinnung und dem zwischenstaatlichen Rechtsverkehr viel Bedeutung beigemessen und erstmals intensiv Russland in die Betrachtungen mit einbezogen. Das Folgekapitel thematisiert den Zeitraum bis zur Niederlage Napoleons und stellt sehr schön die Wichtigkeit der Völkerrechtswissenschaft heraus, legendäre Protagonisten wie Hobbes, Spinoza, Leibniz und Grotius prägten die Epoche. Im „englischen Zeitalter“ bis zum Beginn des ersten Weltkriegs ist das Unterkapitel zum Übergang zum Völkerrecht der zivilisierten Staaten herauszuheben, wird doch der Kampf um Kolonien und Unabhängigkeit maßgebend für diese Zeit sein. Die beiden Weltkriege werden erstaunlich kompakt zusammengefasst, dafür wird umso breiter die Epoche des Kalten Krieges aufbereitet, auch zu Recht, da das „Friedens-“Völkerrecht für die heutige Entwicklung maßgeblicher ist als das im Kriegszustand geltende Recht. Die Rolle der Vereinten Nationen wird nicht zu gering herausgehoben und auch die wirtschaftlichen Abhängigkeiten sind präzise in die Darstellung eingeflochten worden. Das Schlusskapitel ist der Zeit nach 1991 vorbehalten und legt folgerichtig den Schwerpunkt auch zukünftiger Entwicklungen auf den Schutz der Menschenrechte.
Dieses Lehrbuch ist vom Anfang bis zum Ende spannend und ist für den Bereich des Völkerrechts Pflichtlektüre. Die konkrete Examensvorbereitung wird durch die Lektüre nicht unbedingt erleichtert, vielmehr wird vorhandenes Stückwissen vernetzt und fundiert. Welchen schöneren Effekt könnte ein rechtshistorisches Lehrbuch haben?
Ferner / Kröninger / Aschke, Baugesetzbuch, 2. Auflage, Verlag Nomos 2008
Drei Jahre nach der gelungenen Erstauflage wurde der Handkommentar zu BauGB und BauNVO neu auf den Markt gebracht. Das Baurecht ist immer mehr unverzichtbarer Lernbestandteil der Vorbereitung auf jedes juristische Staatsexamen, gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Schwerpunkte im Assessorexamen, da das Baurecht viel außergerichtliche Beratung abverlangt. Ein guter Kommentar wie dieser soll deshalb vor allem während des Vorbereitungsdienstes genutzt werden, da er die Anforderungen der Examensklausuren aufgreift und die wichtigen Inhalte sauber aufbereitet. Auf mittlerweile über 1000 Seiten werden die Essentialia des Baurechts zusammengetragen.
Der Handkommentar offeriert dem Leser nicht nur ein Nachschlagewerk, sondern lädt darüber hinaus zur genauen Lektüre ein. Die einzelnen Artikel werden ausführlich mittels eines Fließtextes kommentiert, der zwar die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur gleich mit beinhaltet, diese aber so intelligent einfügt, dass der Lesefluss nicht wirklich gestört wird. Das liegt auch an den gut eingesetzten Hervorhebungen bei Schlüsselbegriffen und den übersichtlichen Untergliederungen bei längeren Ausführungen. Ein besonderer Service für Referendare sind die diversen Muster für Antrags- und Klageschriften, um baurechtlich gewährleistete Positionen einzufordern oder im laufenden Verfahren Einfluss zugunsten des Mandanten zu nehmen, etwa mittels Anregungen, Widersprüchen oder Anträgen. Ebenfalls enthalten sind Vertragsmuster für vorhabenbezogene Bebauungspläne. In einem Kommentar zum materiellen Recht ist diese Beigabe nicht selbstverständlich und sollte deshalb umso intensiver bearbeitet werden.
Maßgeblich für die hohe Nützlichkeit des Werks ist aber die konkrete und klausurgeeignete Kommentierung der Voraussetzungen examensrelevanter baurechtlicher Probleme. Dies betrifft Standardfragen, so etwa die Voraussetzungen der Veränderungssperre, die Einzelheiten des Nachbarschutzes bei Bauten im unbeplanten Innenbereich oder Fragen rund um die Ablösung von Erschließungsbeiträgen, ebenso wie Detailpunkte in Entschädigungsangelegenheiten, Behördenbeteiligungen oder die diversen zu beachtenden Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes. Materiell von großer Bedeutung sind zudem die zahlreichen und ausführlichen Erläuterungen zu den Änderungen des BauGB seit dem Jahre 2004. Dabei wurden teilweise massive Einschnitte in bekanntes Prüfungswissen vorgenommen, die zunächst einmal von Studenten und Referendaren kompensiert sein wollten, etwa beim Vorkaufsrecht oder bei der Heilung von Fehlern in der Bauleitplanung, nun aber anhand der Kommentars sicher erlernt und im Rahmen der Neuauflage mit Substanz zu Rechtsprechung und Literatur unterfüttert werden können. Im Rahmen der Vorworte kommen auch prozessuale Probleme zur Sprache, etwa der Rechtsschutz des Nachbarn nach der VwGO, der Zeitpunkt der Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens oder das Gebot der Rücksichtnahme mit seinen zahlreichen Ausdifferenzierungen. Daneben stehen die massiv kommentierten Normen des allgemeinen Städtebaurechts und die Genauigkeit der Darstellung des unbeplanten Innenbereichs sowie des Außenbereichs muss man erst einmal überbieten.
Besonders lesenswert sind viele kleine Details in der Gesamtkommentierung von Paragraphen. Beispielhaft zu nennen sind hier das Abwägungsgebot oder auch die materiell-rechtlichen und prozessualen Auswirkungen des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Drittrechtsbehelfen. Auch die möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden ansprechend vorgestellt. Sehr umfassend werden die Fehlerfolgenregelungen kommentiert. Leider sehr knapp geraten sind die Kommentierungen zum Verhältnis zwischen Bauleitplanung und Fachplanung. Darstellungen typischer Klausurprobleme wie etwa die Beteiligung von Gemeinden, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung und der Einstieg in die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sind zum Teil ein wenig kurz geraten, enthalten aber doch die wesentlichen Informationen.
Dieser Kommentar ist auch in der Neuauflage eine lohnenswerte Investition für Referendare und wird die Bearbeitung von Baurechtsakten sowie Baurechtsklausuren wesentlich erleichtern, werden doch inhaltliche Probleme und praktische Umsetzung beispielhaft miteinander verknüpft. Studenten wird die Übersichtlichkeit der Darstellung bei den ersten Annäherungen an das Baurecht sehr unterstützen.
Püttner, Verwaltungslehre, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Die Rolle der Verwaltungslehre bzw. der Verwaltungswissenschaften in den juristischen Examina ist nicht groß, dafür in vielen praktischen Bereichen hoch relevant und damit für den Vertiefungsbereich bei späterer verwaltungsrechtlicher Tätigkeit eigentlich ein Muss. Das vorliegende Lehrbuch bereitet auf über 300 Seiten das Wesen und die Tätigkeiten der Verwaltung auf und hat thematisch nur wenig Konkurrenz auf dem Buchmarkt.
Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Reihe der Kurz-Lehrbücher und wartet mit einem dichten Textbild auf. Ergänzt werden die Ausführungen erfreulicherweise durch Schaubilder, Tabellen und Aufzählungen. Kleiner gedruckte Passagen ermöglichen vertiefende Einblicke und subjektive Betrachtungsweisen. Hervorhebungen werden äußerst sparsam eingesetzt. Die optisch abgetrennten Fußnoten sind opulent.
Didaktisch optimal führt der Autor den Leser zunächst in die Grundbegriffe der Verwaltungslehre ein und erläutert die vorhandenen Verwaltungswissenschaften. Historische Ausführungen finden sich ebenso wie der Stand der heutigen Verwaltungslehre und ausführlich der Begriff der Verwaltung. Hiernach werden die öffentlichen Aufgaben samt Planung, Kontrolle und kritischer Analyse vorgestellt und die Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltung erläutert. Weitere Themen des Lehrbuchs sind die Verwaltungsorganisation und die vorhandene Kooperation der Verwaltungsteile untereinander sowie intern. Prinzipien werden pragmatisch erfasst und auch die Geschäftsverteilung kann direkt nachvollzogen werden. Die vorhandenen Ressourcen und ihre Verwendung werden in einem eigenen Abschnitt thematisiert. Hier kann der Leser Einzelheiten zur Personalpolitik der Verwaltung finden, ebenso Wissenswertes zu Beschaffungsmöglichkeiten erfahren oder auch Details der Haushalts- und Finanzplanung studieren. Weitere Unterkapitel erläutern das Wesen der Kameralistik, die Notwendigkeit von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Existenz fiskalischer Unternehmen. Die eigentliche Arbeit der Verwaltung wird in einem separaten Kapitel vorgestellt, insbesondere vorhandene Führungsmodelle, Aktenführung und Verwaltungssprache, Beteiligung von Behörden, Bürgern und Verbänden oder auch Grundsätze der Planung und Entscheidung samt Vorgaben zu Bekanntmachung und Durchsetzung. Das Schlusskapitel beinhaltet eine Darstellung der Kontrollmechanismen und der dazu vorgesehenen Instanzen. Lesenswert sind insbesondere die kompakt erfasste parlamentarische und gerichtliche Kontrolle sowie quasi als Ausklang die Kontrolle durch die Öffentlichkeit.
Dieses Lehrbuch bietet dem verwaltungsrechtlich Interessierten eine spannende, instruktive und solide Einführung in die Verwaltungslehre mit zahlreichen kritischen Ansätzen, durchdachten Betrachtungen und gelungenen Ausführungen. Die Lektüre des Werks wird im öffentlich-rechtlichen Vertiefungsbereich beider Examina von großem Nutzen sein, nicht so sehr wegen der Anwendung im Klausurenbereich, sondern vielmehr zum systematischen Verständnis verwaltungsrechtlichen Handelns. Der Eifer es Autors, „sein“ Rechtsgebiet so lebendig darzustellen, wird so manchen Leser anstecken und zu eigenen wissenschaftlichen Ansätzen leiten.
Kopp / Schenke, VwGO, 15. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
In jubilarischer Neuauflage und in steter Regelmäßigkeit erscheint der Klassiker zur Verwaltungsgerichtsordnung. Die effektive Integration neuer Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung geschieht wie selbstverständlich und dennoch werden in jeder Auflage neue Schwerpunkte gesetzt und auch Altbewährtes wird renoviert. Auf mittlerweile knapp 2000 Seiten erfahren Leser jeglichen juristischen Ausbildungsstandes die Essentialia des Verwaltungsprozessrechts.
Die Gestaltung des Kommentars bietet viele positive Aspekte. Vorteilhaft für den Leser sind die abgesetzten Fußnoten, die auch für ausführliche Ausführungen oder Hinweise auf Urteile genutzt werden. Dabei ist besonders lobenswert, wenn sich der Autor die Mühe macht, seine oft konträr zur Rechtsprechung positionierte Ansicht umfassend zu begründen: so lernt man als Leser Wissenschaft. Die Hervorhebungstechnik in den zum Glück ohne Abkürzungsflut geschriebenen Fließtexten ist effektiv, aber des Öfteren etwas überbordend. Einzelne Aufzählungen, die Übersicht in die ausdifferenzierte Rechtsprechung bringen, lockern die Abschnitte auf, aber man findet weder eigens konzipierte Prüfungsschemata oder –übersichten noch graphische Veranschaulichungen, abgesehen von dem gut gestalteten Streitwertkatalog. Erdrückend genau sind die Literaturangaben vor einzelnen Paragraphen, aber wer mit diesem Kommentar arbeitet, muss sich im Klaren darüber sein, dass wichtige Themen in ebendieser Weise aufbereitet sind. Bedauerlich für Referendare ist das Fehlen von Formulierungshilfen für Antrag und Tenor eines gerichtlichen Verfahrens. Ab und zu kann man aus einzelnen Abschnitten und Sätzen eine Intention für einen sauberen Tenor entnehmen, aber man braucht für diese Thematik doch eigene Lehrmedien. Für die Bearbeitung von Klausuren ist zudem höchst relevant, auf die Nachweise für die „herrschende“ Meinung zu achten: wer das klein gedruckte „a.A. BVerwG“ übersieht, was man in diesem Werk nicht selten antrifft, wird in der Praktikerklausur nur mit guter Argumentation auf passable Punktzahlen kommen.
Die Kommentierung des VwGO ist in dieser Dichte und Genauigkeit kaum anderswo anzutreffen. Selbstverständlich werden viele Details der Praxis herausgehoben, neue Entwicklungen anwendbar gemacht und Gesetze transparent aufgearbeitet. Ebenso wichtig ist aber, dass die ausbildungsrelevanten Themen in diesem Kommentar nahezu gleichberechtigt erfasst sind und dieses Werk so zu einem souveränen Begleiter vom Studium bis zum Assessorexamen machen. Dies betrifft standesgemäß die Klassiker der VwGO, also etwa Fragen zum Verwaltungsrechtsweg, zum Widerspruchsverfahren, zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sowie zum einstweiligen Rechtsschutz. Natürlich findet man auch umfassende Erklärungen zum Kosten- und Vollstreckungsrecht oder zur Gerichtsorganisation. Aber die wesentlichen Aussagen erwartet sich der Leser zu den Zulässigkeitsfragen sowie zur Klage gegen den Verwaltungsakt. Und gerade hier ist die Informationsdichte beispielhaft. Besonderen Wert legt der Autor dabei nicht nur auf die klassischen Prozessvoraussetzungen und Begründetheitsfragen, sondern auch knifflige Feinheiten werden wirkungsvoll erfasst. Dies betrifft etwa die Fragen des Nachschiebens von Gründen in den verschiedenen Rechtsbehelfen oder den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt im Widerspruchs- und Klageverfahren, die Berücksichtigung von Ermessen und Entscheidungsspielräumen, die Justiziabilität öffentlichen Handelns oder auch die Einzelheiten des Rechtsschutzbedürfnisses. Gern geprüfte Themen rund um die Fortsetzungsfeststellungsklage, die Folgenbeseitigung, die ungeschriebenen Klagen aus dem Bereich der allgemeinen Leistungsklage oder der Unterlassungsklage sind dabei genauso prägnant bearbeitet. Die Umgestaltung des Abschnitts zur Normenkontrollklage mit Betonung des Rechtsschutzes gegen untergesetzliche Normen zeigt ebenfalls deutlich, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ausbildung und Praxis oftmals gleiche Anforderungen stellt und der Autor diese gekonnt aufgreift.
Stets mitbedacht sind zudem weiterführende Aspekte, etwa die Verweisungen auf das Gemeinschaftsrecht oder die vergleichende Darstellung von Vorlagepflichten zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof. Auch rein formelle Probleme werden variantenreich beleuchtet und man wird spätestens im Rahmen einer Tätigkeit bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht merken, dass es gar nicht so wenige Verfahren gibt, die beim OVG oder VGH beginnen können.
Bemerkenswert ist zudem das Streben nach vollständiger Abdeckung der rechtlichen Thematik. Wie selbstverständlich wird der Begriff des Verwaltungsakts in einem eigenen Anhang zu § 42 VwGO vorgetragen und auch Sonderfälle wie der relative Verwaltungsakt oder die Frage der Auskunft als Verwaltungsakt finden angemessene Beachtung. Auch die durch die Rechtsprechung etablierten zusätzlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bei § 80 VwGO sind instruktiv in den Gesamttext eingefügt, so dass der Leser gar nicht das Gefühl bekommen muss, etwas Atypisches aufzunehmen oder zu lernen. Zu erwähnen ist schließlich, dass in Rezeption der gerichtlichen Realität die Bedeutung von Art. 19 IV GG stets betont wird und dabei auch Verfahren wie die Verfassungsbeschwerde samt ihrer Reflexionen in das verwaltungsprozessuale System exakt eingearbeitet sind.
Gelungen ist wie in jeder Auflage die Rezeption von gesetzlichen Neuerungen. Dies betrifft nicht nur die weitere Erörterung früher aufgenommener Themen wie etwa die Anhörungsrüge, sondern auch Entwicklungen wie die Rechtsbehelfe in Umweltangelegenheiten oder die kleineren Auswirkungen der Justizreformgesetze. Auch vergleichende Lektüre, also Erkenntnisse für Zivil- und Strafverfahren, ist anhand einiger Normen möglich. Zum einen sind die absoluten Revisionsgründe sehr anschaulich dargestellt worden und man kann viele Rückschlüsse ziehen. Zum anderen ist durch den Zusammenhang zwischen einstweiliger Anordnung und Eilrechtsschutz gemäß der ZPO viel Wissensgewinn möglich. Zu empfehlen sind auch typischerweise abweichende Normen wie etwa die Erledigung im Verwaltungsrechtsstreit, die hier mit ausführlicher Gegenüberstellung der vertretenen Positionen behandelt wird.
Das Fazit bleibt auch für die Neuauflage einfach: Die Arbeit mit diesem Kommentar ist sowohl in kompakter als auch in ausführlicher Weise möglich, je nach Begehr des Lesers. Studium und Referendariat werden mit diesem Hilfsmittel nicht unbedingt leichter gemacht, aber die Prüfungsanforderungen werden leichter zu bewältigen sein, sofern man sich die Mühe macht, sich mit dem umfassenden Wissen des Autors auseinander zu setzen und die Vertiefung des Stoffes zuzulassen. Erst wenn man sich die kaum auf den ersten Blick fassbaren Tiefen der hier vorliegenden Kommentierung erarbeitet, teilweise sogar genießt, kann man von der Leidenschaft des Autors für sein Fach und zudem von seiner Argumentationssicherheit profitieren.
Stober, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007
Das vorliegende Werk ist zu einem großen Teil dem öffentlichen Wirtschaftsrecht gewidmet und beinhaltet darüber hinaus schwerpunktmäßig das Wirtschaftsprivatrecht. Die Verknüpfungen zwischen beiden Bereichen lassen sich jedoch nicht von der Hand weisen und eine Zusammenstellung dieser Art ist bisher noch nicht Usus gewesen. Eine Vielzahl einschlägig bekannter Autoren hat zum Gelingen des Lehrbuchs beigetragen und die Materie auf fast 600 Seiten zusammengetragen.
Die Gestaltung des Werks ist vielseitig. Neben dem Fließtext finden sich eingebettete, umfangreiche Fälle mit Lösungen, Schaubilder und Tabellen. Die Hinweise auf Gesetze, Quellen, Rechtsprechung und Literatur sind zum Teil in den Text eingebettet, zum Teil gibt es gesonderte Fußnoten. Die Dichte der Untermauerung der Beschreibungen durch Quellen hält sich jedoch in Grenzen. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv.
Das Buch wird eingeleitet durch Gedanken(spiele) zu Recht und Ökonomie und Ausführungen zur Rolle der Justiz als Managerin sowie ergänzende institutionelle Bausteine des Staates zur Regelung des Marktes. Die Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts werden durch den Autor Plate vermittelt, der auf dem Buchmarkt bereits durch sein beeindruckendes Werk zum Zivilrecht reüssiert hat. Schwerpunkte liegen auf dem Unternehmer als Mitspieler im Rechtssystem sowie dem Vertragsrecht. Später folgen besondere Verträge zu Absatz, Vertrieb, Finanzierung und zum Transportwesen, ebenso Ausflüge in den Bereich des internationalen Rechts, also UN-Kaufrecht oder EGBGB. Gesonderte Kapitel thematisieren das Transportrecht, das Gesellschaftsrecht mit GmbH und AG sowie das Recht der Unternehmensgründung mit deutschen und europäischen Vorgaben. Schließlich findet der Leser noch einen ausführlichen Abschnitt zum Arbeitsrecht sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird zunächst im Verwaltungs- und Verfassungsrecht positioniert und darüber hinaus werden die Wirtschaftsgrundrechte abgehandelt, dies auch unter Einschluss der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das Wirtschaftsförderungsrecht erhält traditionell einen Schwerpunkt der Darstellung zugewiesen und auch hier werden europarechtliche und verwaltungsrechtliche Erfordernisse angemessen vermengt. Die Gewährung und Rückabwicklung von Beihilfen sind besonders ausführlich erläutert worden. Weitere Kapitel befassen den Leser mit internationalem Steuerrecht sowie Grundzügen des Wirtschaftsstrafrechts, bevor dann wieder klassische Bereiche des Wirtschaftsrechts, nämlich das Wettbewerbs- und Kartellrecht angesprochen werden. Hier sind die Unterkapitel zum UWG sowie zur Fusionskontrolle lesenswert und auch hier werden die gemeinschaftsrechtlichen Normen gut integriert. Sodann kann sich der Leser dem Recht der Finanzdienstleistungen widmen und die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunden oder auch das Recht des Versicherungswesens kennen lernen. Das Schlusskapitel ist dem Medienrecht vorbehalten und erörtert Urheberrecht, Rundfunkrecht, Onlinerecht oder auch Rechtsschutz gegenüber Presse und Medien.
Das Fazit zu diesem Lehrbuch bleibt gemischt. Das Buch entstand als Grundlage zu einem Masterstudiengang und genauso liest es sich auch. Vermittelt wird oftmals nur ein Überblickswissen, Inhalte der Rechtsprechung werden behauptet und nicht belegt, die thematische Mischung ist oft nicht ganz nachzuvollziehen und nur an wenigen Stellen kann der hohe Anwendungsbezug richtig zur Geltung kommen, etwa im Kapitel zum Arbeitsrecht. Vorteilhaft an diesem Buch ist die wahrlich einzigartige Zusammenstellung wirtschaftsrelevanter Rechtsgebiete und damit kann dieses Werk für eigene vertiefende Studien oder schlicht zur Herstellung von systematischen Denkansätzen Gold wert sein. Für die intensive Vorbereitung auf Staatsexamina oder Schwerpunktbereiche müssen jedoch weitere oder gar andere Medien herangezogen werden.
Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 3. Auflage, Anwaltverlag 2007
Mit kaum einem anderen Namen werden grundlegende Werke zum Aufenthalts- und Asylrecht so stark verbunden wie mit dem des Autors Marx. Auf beinahe 1700 Seiten und nun in dritter Auflage präsentiert der Autor sein Standardwerk zu den genannten Themen sowie zum Flüchtlingsrecht und setzt diese in die anwaltliche Praxis um.
Schon die Gestaltung ist eine der großen Qualitäten des Werks. Der übersichtlich gestaltete und gegliederte Fließtext wird durch eine Vielzahl von Mustern ergänzt, sodass die Umsetzung der Materie in die Verfahrenspraxis optimal gelingen kann. Bedürfnisse des Rechtsanwenders werden zudem durch Schaubilder erfüllt, die in prägnanter Weise die richtige Vorgehensweise bei der Prüfung von Ansprüchen und Schutznormen erläutern. Die Bezugnahme auf Rechtsprechung und Gesetzgebung bis hin zu Verwaltungsvorschriften ist akribisch und vorbildlich, gerade was die europarechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen angeht. Hinzu kommen umfangreiche Fallbeispiele aus der gerichtlichen und behördlichen Praxis, mittels derer die Visualisierung des Stoffes leicht von der Hand geht.
Das Buch unterteilt sich in zwei große Abschnitte, das Aufenthalts- und das Asylrecht. Eingeleitet werden die Bereiche stets mit knappen allgemeinen Ausführungen zum Mandat im jeweiligen Aufgabengebiet. Das Aufenthaltsrecht beginnt sodann mit grundlegenden Informationen zum Aufenthaltstitel, zu Erteilung, Verlängerung und Verlängerung. Die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für Unionsbürger oder zur Niederlassungsfreiheit werden pragmatisch integriert und anhand der Umsetzungsgesetze verfestigt. Die Tätigkeit der Behörde nach vorheriger Antragstellung wird gut nachvollziehbar behandelt und die dabei zu beachtenden formellen und materiellen Voraussetzungen bzw. Versagungsgründe umfassend vorgestellt. Lesenswert, wie eigentlich alle Verknüpfungen zum Verfahrensrecht, ist das Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz, in welchem die Zusammenhänge zwischen Anträgen bei der Behörde und solchen beim Verwaltungsgericht schön herausgearbeitet werden. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Aufenthaltsartikel zur Erwerbstätigkeit mit dem Schwerpunkt auf abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, wobei aber auch Forschungsaufenthalte sowie die Regelungen für die Bürger neuer EU-Mitgliedstaaten sowie der Türkei ausführlich erfasst sind. Für den universitären Bereich relevant ist das kompakte Kapitel über den Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung. Die umfassenden Folgekapitel zur Familienzusammenführung sowie zu Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen zeigen deutlich, wie gut der erfahrene Autor die materiell-rechtlichen Grundlagen mit der Verfahrens- und Lebenswirklichkeit verknüpfen kann. Details wie die Begriffsklärung zur familiären Lebensgemeinschaft oder auch die durchzuführende Zweckprüfung stehen wie selbstverständlich neben grundlegenden Ausführungen zum Verhältnis der vorhandenen Normen aus Gemeinschaftsrecht, EMRK und nationalem Recht. Der Kindernachzug wird detailliert aufbereitet und selbst Fragen zur Auswirkung fehlenden Sorgerechts werden nicht vergessen. Die verschiedenen Schutzberechtigten sowie die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sind gut nachvollziehbar beschrieben und selbst schwer fassbare Themen wie die krankheitsbedingten Ausreisehindernisse lesen sich instruktiv. Selbst die Handhabung der zahlreichen Altfälle behandelt der Autor mit einer beeindruckenden Ausführlichkeit. Für die gerichtliche Praxis höchst relevant und damit auch mandatsträchtig sind die Fälle der Ausweisung und der Abschiebung. Gerade die Haftgründe werden ganz exzellent dargestellt und Details wie der Verlust des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts oder auch Tatbestände zum besonderen Ausweisungsschutz werden instruktiv besprochen. Hinzu kommen wiederum hervorragend unterteilte Unterkapitel zum Rechtsschutz und zu Eilanträgen.
Der zweite Abschnitt befasst den Leser mit dem Asylrecht. Der erste Eindruck ist geprägt vom Verfahren, insbesondere die Verletzung der Meldepflicht und die Zuständigkeit von Staaten nach der Dublin-VO stechen heraus, ebenso die Beschreibung des Flüchtlingsbegriffs. Letzterer wird anhand der einschlägigen europäischen Richtlinien und der völkerrechtlichen Übereinkommen, also der Genfer Flüchtlingskonvention, ausgiebig dargestellt. Die verschiedenen Verfolgungsgründe sind pragmatisch gegliedert, gut beschrieben und auch die Subsidiarität des Schutzes der europäischen und nationalen Regelungen kommt klar heraus. Details des Verfahrens wie die Anhörungsrechte werden vorab angesprochen und in einem eigenen umfangreichen Kapitel wird der Rechtsschutz thematisiert. Die Erläuterung der Verschränkung der Regelungen der VwGO und des AsylVfG gelingt ausgezeichnet, diverse Klagearten sind nachgezeichnet und wiederum sticht der Eilrechtsschutz als besonders beeindruckender Unterpunkt heraus, hier besonders die materiellen Prüfkriterien des Gerichts. Ein Sonderkapitel erläutert den Beweisantrag im Asylprozess. Einzelheiten in großem Umfang erwarten den Leser auch hier, wobei der Nutzen im Rahmen der Ausbildung durch die Kenntnisse aus anderen Verfahrensarten kulminiert wird. Lesenswert sind die inhaltlichen Anforderungen an den Beweisantrag sowie die diversen Ablehnungsgründe. Hinzu kommen Spezialthemen wie der Sachverständigenbeweis, die Auslandsvernehmung von Zeugen oder auch die Einführung fachfremder wissenschaftlicher Beweistatsachen. Das letzte Kapitel beinhaltet den asylprozessualen Zusatzantrag samt Darlegungsanforderungen und Zulassungsgründen, wobei die Gehörsrüge als Schlusspunkt der Erläuterungen erneut grundlegendes und besonderes Wissen bietet, etwa zu Aufklärungsmängeln, Vertagungsanträgen und Beruhenserfordernis.
Dieses Praxisbuch ist ein beeindruckendes Stück Rechtsliteratur und die Genauigkeit der Darstellungen von Marx ist in diesem Rechtsgebiet ist ein hoher Maßstab für konkurrierende Autoren. Hinzuweisen ist auf das parallel im Nomos-Verlag erschienene Formularbuch zum Asylrecht. Die Umsetzung der Materie in belastbares Wissen wird durch die detaillierte Form der Darstellung permanent gefördert und die Muster verhelfen dem Leser effektiv zur Rechtsanwendung. Wer sich mit der Spezialmaterie des Ausländer- und Asylrechts befassen will oder muss, sollte auf das Werk von Marx nicht verzichten.
Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das vorliegende Lehrbuch wird inzwischen regelmäßig neu aufgelegt, was ein deutliches Indiz für den Bedarf an der Auseinandersetzung mit der EMRK im deutsch(sprachig)en Ausbildungssystem und die bereits in den Vorauflagen sichtbare Qualität des Werks ist. Auf mittlerweile über 450 Seiten werden die Grundlagen und Details der EMRK dargestellt und die mittlerweile intensiver werdende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Materie abgebildet.
Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich, jedoch phasenweise für die Lektüre anstrengend. Allerdings würde das Buch bei lesefreundlicherer Aufmachung auf viel mehr Seiten anschwellen. Die Nachweise zur EGMR-Rechtsprechung sind opulent und auch die Rezeption deutscher Literatur ist ausgewogen. Ein wenig mehr graphische Gestaltung würde dem Buch hinsichtlich der Prüfungsanforderungen und der Voraussetzungen der Beschwerdeverfahren aber gut tun.
Der Autor wählt eine geschickte Dreiteilung des Stoffes. Zunächst bereitet er in einer Art von allgemeinem Teil die Stellung der EMRK im Völkerrechtssystem auf und erläutert das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht. Teilweise werden sehr spannenden Bereichen leider nur wenige Absätze gegönnt, obwohl man hier sehr tief in die Graubereiche zwischen Recht und Politik bzw. Ermessensspielraum eindringen könnte. Dies betrifft zum Beispiel die Notstandsklausel der EMRK. Sehr schön verwertet werden nach wie vor die Entwicklungen und Neuerungen der Rechtsprechung des BVerfG und die Rezeption in der Literatur. Ebenfalls gelungen ist in dieser Ausführlichkeit die Vereinbarkeit der EMRK mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Später folgen Erläuterungen zum System der EMRK selbst, wobei der Autor das Verfahrensrecht und die Garantien sauber trennt. Im Verfahrensrecht ist vor allem die Individualbeschwerde Pflichtstoff für Wahlfachkandidaten. Hier ist unter anderem der Abschnitt zur Rechtswegerschöpfung hervorragend gelungen. Leider etwas verwirrend und nicht kongruent mit anderen Lehrbüchern gerät die Darstellung der Verantwortlichkeit der Staaten: hier werden die Aspekte der Verantwortung ratione materiae und loci zum Teil vermischt. Wiederum eingängig beschrieben sind die (potenziellen) Auswirkungen der Urteile des EGMR für die deutsche Rechtsanwendung. Die bedauerliche Behinderung der Fortentwicklung des EGMR durch die fehlende Ratifikation des 14. Zusatzprotokolls wird trefflich erfasst.
Den Hauptbestandteil des Buches stellen die Ausführungen zu den Garantien der EMRK dar. Dabei hält der Autor keine chronologische Reihenfolge ein, sondern sortiert die Rechtsgrundlagen thematisch. Wichtig für den Ausbildungsbezug sind zum einen die starke Stellung der justiziellen Grundrechte in Art. 6 EMRK, zum anderen die durch Vergleich mit der deutschen Rechtslage einfach zu rezipierenden Garantien der EMRK im Bereich Meinungsfreiheit und der Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit. Zum Verständnis unabdingbar ist für den Leser dabei zunächst die Lektüre der Kapitel zur Prüfung von Eingriffen in bestehende Rechte. Auch die Thematisierung der rechtsbezogenen Schrankenregelungen gelingt durchweg. Generell lobenswert ist es, dass der Autor gerade nicht das öffentliche Recht überhebt, sondern bewusst die Anwendungsbereiche der Garantien der EMRK für das Zivilrecht und vor allem das Strafrecht betont, sodass dieses Lehrbuch tatsächlich universell einsetzbar ist.
Dieses Buch genießt weiterhin eine herausgehobene Position auf dem Markt und muss deshalb zur soliden Examensvorbereitung im Wahlfach zwangsläufig herangezogen werden. Aber auch für den Pflichtfachbereich lohnt sich der ein oder andere Seitenblick, weil der Autor die notwendigen Zusammenhänge wie beschrieben instruktiv aufbereitet.
Kopp / Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
In jubilarischer Auflage können sich die Leser auf einen der besten Kommentare zum Verwaltungsverfahren freuen. Der federführende Autor Ramsauer kann sich wiederum durch die Arbeit am Detail auszeichnen, da große gesetzgeberische Umwälzungen nicht zu verarbeiten waren. Bemerkenswert stringent wurden die neuen Regelungen zur Erlangung von Informationen eingearbeitet und kommentiert, ebenso die umfangreiche Kasuistik zum Planfeststellungsverfahren. Ein Glanzpunkt des Kommentars ist nach wie vor die Berücksichtigung europäischer Einflüsse.
Die Gestaltung des Kommentars birgt viele klassische Elemente, belässt dem Autor aber auch Raum zu eigener Entfaltung. Das Textbild ist dicht, die Hervorhebungen effektiv. Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur sind zu Beginn der Paragraphen umfangreich und innerhalb der Texte nicht weniger detailliert. Durch die zusätzliche Einfügung von abgetrennten Fußnoten kann der Autor tiefer gehende Probleme angehen, Denkprozesse erläutern und Seitenaspekte zumindest benennen. Es fehlen typischerweise graphische Elemente, jedoch sind ausbildungsfreundlich zumindest einige Prüfungshilfen abgedruckt, etwa die Auflistung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs bei § 79 VwVfG. Auch die umfangreiche Einführung in das Sachgebiet ist für die Ausbildung instruktiv.
Vor allem die ausbildungsrelevanten Normen sind ausführlich kommentiert und schon deswegen lohnt sich die intensive Auseinandersetzung mit diesem Werk. Referendare werden zudem das zuletzt neu aufgelegte Prüfungslehrbuch des Autors kennen und können so den gewohnt prägnanten Stil hier weiter aufnehmen und übernehmen. Zur Lektüre zu empfehlen und zur Prüfungsvorbereitung zu nennen sind gleich mehrere Abschnitte und ganze Normkommentierungen. Zunächst hinterlassen die Darstellungen zur Rücknahme und Widerruf des Verwaltungsaktes einen starken Eindruck. Dies betrifft etwa Form und Umfang der Verwaltungsentscheidung, die Existenz spezieller Vorschriften im besonderen Verwaltungsrecht, die Aspekte des Vertrauensschutzes oder die Bestimmung der Jahresfrist. Auch Folgeprobleme und praktische Fragen werden vom Autor erfasst und die zugehörigen Folgenormen ebenso pointiert erläutert. Weiterhin hervorzuheben sind die Erklärungen zur Kostenregelung im Widerspruchsverfahren und die Eröffnung der Zusammenhänge zur Verwaltungsgerichtsordnung. Ebenso lobenswert sind die Fragen der Beteiligung und der Befangenheit erörtert. Gerade Letzteres ist ein Dauerbrenner in beiden Examina und man tut als Leser gut daran, sich die bundesrechtlichen Vorgaben rechtzeitig zu vergegenwärtigen.
Ein weiteres Glanzlicht stellen die Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag dar. Dies betrifft nicht nur die Fragen des Koppelungsverbots oder der Formerfordernisse, sondern auch die zivilrechtlichen Verschränkungen im Bereich der Nichtigkeit und des Vertragsschlusses sowie der Rückabwicklung einschließlich der hierzu ergangenen prüfungsrelevanten Rechtsprechung. Manchmal von Studenten unbeachtet bleiben etliche Normen, deren Komplexität man sich leider erst in der Klausur vor Augen führt. Dies betrifft etwa die Unbeachtlichkeitsvorgabe des § 46 VwVfG und die Folgen für die Klausurprüfung. Der Autor stellt hier sehr gewissenhaft den Wesensgehalt der Norm und ihre Anwendung in der Praxis dar. Ebenfalls hierzu gehören die Fragen der Amtsermittlung, die gerade in polizeirechtlichen Klausuren zu Gefahrerforschungseingriffen thematisiert werden können. Auch hier lohnt sich die Lektüre der Abhandlungen zu § 24 VwVfG enorm.
Nach der teilweise kompletten Überarbeitung der Kommentierungen ist die Darstellung der ungeliebten Planfeststellungsverfahren ein dringender Lektüretipp. Hier schafft es der Autor, geschickt die Gewichtung zwischen formellen Erfordernissen der Planaufstellung und der dabei möglichen materiellen und abwägungsspezifischen Fehler vorzunehmen. Die Verknüpfung zwischen Theorie und Rechtsprechung sowie maßvoller Kritik an der gesetzgeberischen Leistung sorgt bei den Lesern in Ausbildung für sichere Wissensgewinne.
Die Arbeit mit diesem Werk macht nach wie vor Spaß und strengt an, was aber nicht an den Künsten des Autors liegt, sondern allein an der bisweilen trockenen Materie Verwaltungsrecht. Die Akribie der Darstellung ist wissenschaftlich nachahmenswert und die konstante Benutzung des Kommentars in Studium und Referendariat sichert und fördert wichtige Erkenntnisse über Jahre.
Bomke / Vosskuhle, Casebook Verfassungsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Gerade im öffentlichen Recht sind die Casebooks aus dem Hause Beck eine wichtige Institution für Studenten. Bereits die Werke aus dem Europarecht und dem Völkerrecht waren Gegenstand der hiesigen Rezensionen und nun schickt sich die Neuauflage zum Verfassungsrecht an, den Buchmarkt zu erobern. Auf deutlich über 500 Seiten präsentieren die beiden neuen renommierten und ehrgeizigen Autoren die systematisch ausgewählten Originalentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Die Gestaltung der Casebooks ist bisher keiner wesentlichen Änderung unterworfen gewesen. Der Fließtext wechselt sich mit den eingerückten Urteilspassagen ab, die Hervorhebungstechnik ist effektiv, die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind leider in den Text integriert. Graphische Elemente fehlen, ebenso spezifische erstellte Prüfungsanleitungen.
Das Werk beginnt mit einem allgemeinen Teil, in welchem der Leser Grundlagen der Grundrechtslehre bearbeiten muss, die Wirkungen der Grundrechte erkennt und die Erscheinungsarten als Abwehrrecht, Leistungsrecht und Schutzrecht präsentiert werden. Hinzu kommen die möglichen Adressaten der Grundrechte, die Drittwirkung und die Lehre von der Konkurrenz zwischen den Grundrechten. Bemerkenswert detailliert wird die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs aufbereitet, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, grandios die Einarbeitung des Lebach-Urteils, und die Wesensgehaltsgarantie. Im nächsten Teil, der als Besonderer Teil deklariert wird, werden die Grundrechte und weitere Artikel der Verfassung sukzessive erörtert, nicht in thematischer, sondern chronologischer Sortierung. Gelungene Unterkapitel stellen etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht in den Fokus, die Differenzierungsverbote des Gleichheitsgrundsatzes oder die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Generell sind die Rechte des Art. 5 GG sehr ausführlich aufbereitet und gerade wissenschaftsrelevante Urteile des BVerfG sind genau und kritisch erläutert. Ebenfalls lesenswert sind die Beschreibungen zur Drei-Stufen-Theorie zur Einschränkung der Berufsfreiheit und praktisch hoch relevant die Rechtsmäßigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen in Privatwohnungen. Die Abgrenzung zwischen Enteignung sowie Inhalts- und Schrankenbestimmung ist gut nachvollziehbar und auch Prüfungsklassiker wie die Frage des Allgemeinwohls oder die Junktimklausel sind trefflich erfasst. Überraschend genau wird das Asylrecht samt der Rechtsprechung zum sicheren Herkunftsstaat dargestellt.
Weitere Schwer- und Höhepunkte des Buches sind sicherlich die Staatsprinzipien, wobei die Rückwirkung exzellent anhand der einschlägigen Rechtsprechung erklärt wird, sowie die europäische Integration Deutschlands in die Europäische Gemeinschaft anhand der Solange-Entscheidungen und anderer Klassiker. Ebenfalls erfreulich genau wird das Wesen der Untersuchungsausschüsse behandelt sowie das Recht auf rechtliches Gehör. Aus Studentensicht zu erwarten ist die zu Recht detaillierte Beschreibung der konkurrierenden Kompetenz zur Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern oder auch das Bestimmtheitsgebot für Gesetze und Verordnungen.
Dieses Casebook erfüllt genau den Zweck, den die Autoren vorgesehen haben, nämlich kein Lehrbuch zu ersetzen, sondern vertiefend zu ergänzen. Die Zusammenstellung und Gewichtung der Kapitel und Urteile überzeugt und führt den engagierten Leser rasch zu einem Verständniszuwachs.
Quaas / Zuck, Prozesse in Verwaltungssachen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008
Eine beeindruckende Reihe von namhaften Autoren hat auf knapp 1000 Seiten das Prozesshandbuch Verwaltungsrecht erstellt. Das Verwaltungsprozessrecht als Ausgangspunkt des Geschehens wird in verschiedene Richtungen erweitert und zurückverfolgt, um das gesamte verwaltungsrechtliche Geschehen in optimaler Weise abzubilden. Insbesondere die anwaltliche Tätigkeit, die erforderlich ist, um einen Prozess gerade zu vermeiden, ist in dieses Buch integriert worden. Auch die wechselhafte Beziehung zwischen Justiz und Anwaltschaft wird durch die Bandbreite der Autoren gut hervorgehoben. Schließlich bemühen sich die Autoren eindrucksvoll um die Erweiterung des Horizonts der Leser hinsichtlich der Nutzung europäischer Rechtsbehelfe.
Die Gestaltung des Werks lädt zur Lektüre geradezu ein. Ein gut gegliederter und übersichtlich positionierter Fließtext wird durch intelligente Hervorhebungen geprägt und von ausführlichen Fußnoten unterstützt. Gelegentlich findet man tabellarische Elemente, einige Aufzählungen ebenfalls. Ansonsten hält sich der graphische Anteil des Werks in Grenzen. In ausreichendem Umfang vorhanden sind Muster für verschiedene Verfahrenssituationen und Prüfungsschemata für Klagen.
Die Darstellung beginnt mit dem Mandat im Verwaltungsrecht und stellt den Anwalt in den Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das gewandelte Anforderungsbild sehr schön zum Tragen kommt, also weg vom Prozess und hin zum Gestalter. Auch das Verhältnis zu Behörden, Gerichten und Bürgern wird herausgearbeitet. Formalia zur Mandatsführung finden sich ebenso wie Einzelheiten zum verwaltungsprozessualen Vorgehen, sowohl was das schriftliche als auch das mündliche Vortragen oder auch die Gebührenberechnung angeht. Selbst die Mediation im Verwaltungsrecht wird ausführlich vorgestellt. Das Folgekapitel thematisiert klassisch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als notwendigen Schritt vor der verwaltungsgerichtlichen Klage. Neben den auch in Lehrbüchern üblichen Beschreibungen der möglichen Entscheidungen und Fehlerquellen samt Folgenlehre bieten die Autoren Details zur Sachverhaltsermittlung durch den Anwalt oder auch Rechtsschutzmöglichkeiten im laufenden Verfahren. Auch das Bestreben der Durchbrechung der Bestandskraft ist erfasst. Generell sind die Kostenerläuterungen zu loben. Ein sehr großes Kapitel widmet sich dann ganz dem Verfahren vor Gericht in erster Instanz und vermittelt sowohl Beratungsaspekte als auch rein prozessuale Fragen. Unterteilt sind die Ausführungen in die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs sowie die einzelnen Klagearten, hier gefallen die Sonderprobleme beim Vorgehen gegen Verwaltungsakte oder auch die Hauptanwendungsfälle der allgemeinen Leistungsklage, sodann die Klagebefugnis und die eigentliche Klageerhebung. Vor allem Letzteres ist für Referendare ein hervorragend geeignetes Kapitel, denn dieser Punkt kommt in der ganzen unversitären Ausbildung und auch in normalen Lehrbüchern zu kurz. Hier muss man sowohl Grundlagen des Kostenrechts wie auch Anforderungen an die äußere Form und den inhaltlichen Aufbau der Klage verarbeiten. Nach einigen Unterkapiteln zu den Beteiligten und zu den Verfahrensgrundsätzen ist der Abschnitt zum eigentlichen Ablauf des Verfahrens lehrreich. Das Handlungsspektrum des Gerichts und auch das Zusammenspiel zwischen Vorsitzendem und Berichterstatter sind genau erklärt. Großen Wert legen die Autoren zudem auf die Abfassung des Urteils samt Berichtigungs- und Ergänzungsmöglichkeiten sowie den Umfang und die Auswirkung der Rechtskraft. Wiederum für Referendare ein Gewinn ist das Unterkapitel zur Vollstreckung, da auch diese in der Ausbildung zu kurz kommt.
Ein eigenes Kapitel wird zu Recht dem einstweiligen Rechtsschutz zugewiesen. Hier überzeugen zunächst die Hinweise zum Europa- und zum Völkerrecht samt Auswirkungen auf das deutsche Verfahren. Danach erfolgt eine sehr transparente Trennung zwischen Eilsachen mit aufschiebender Wirkung und einstweiligen Anordnungen, sodass der Leser sich rasch ein deutliches Bild über Grundlagen und Details machen kann. Zulässigkeitsvoraussetzungen stehen neben Tipps zur Prozesskostenhilfe oder neben Abwägungsaspekten des Gerichts. Das Normenkontrollverfahren, auch hier mit einstweiligem Rechtsschutz, beherrscht sodann das Folgekapitel. Das Vorgehen gegen Satzungen und Verordnungen wird nach Zulässigkeit und Begründetheit gut sortiert und auch Spezialitäten wie die Normerlassklage oder die Darlegung der Antragsbefugnis werden eingängig behandelt. Die materielle Prüfung des Gerichts ist sehr differenziert dargestellt und auch die eigentliche Entscheidung samt Tenor und Rechtswirkung gefällt in dieser Ausführlichkeit. Dem Bauplanungsrecht wird ein eigener Unterabschnitt zugedacht. Zwei weitere Kapitel betreffen die wenig ausbildungsrelevanten Verfahren zu Berufung und Revision, wobei die Darlegung der Zulassungsgründe sehr lesenswert ist. Gelungen und zum Teil schon für fortgeschrittene Studenten zu empfehlen sind die sodann folgenden Ausführungen zum Verfassungsprozessrecht. Die Verfassungsbeschwerde wird mit wunderbar stringentem praktischem Bezug präsentiert und gerade die Details zum notwendigen Vortrag machen die sonst nur theoretischen grundgesetzlichen Überlegungen plastisch. Auch für die weiteren Verfahren in Karlsruhe wurden kleinere Unterkapitel reserviert. Überzeugend und für Referendare mehr für den Berufseinstieg als für das Examen zu empfehlen ist der Unterabschnitt zur Verknüpfung von Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht, hier vor allem die Einleitung von Normenkontrollverfahren und die Anhörungsrüge. Das Schlusskapitel ist dem Rechtsschutz vor europäischen Gerichten vorbehalten und stellt sowohl Verfahrensarten vor EuG, EuGH und EGMR vor als auch die dabei zu treffenden Entscheidungen samt Auswirkungen. Natürlich kann in dem knapp 40 Seiten starken Kapitel kein umfassendes Lehrbuch zum europäischen Recht ersetzt werden, aber die Komposition überzeugt und bewahrt den Leser vor dem Irrtum, er sei im Verwaltungsprozess vor dem Europarecht gefeit.
Dieses Prozesshandbuch ist für den Weg zum Praktiker im Verwaltungsrecht eigentlich unverzichtbar. Die Gewichtung stimmt inhaltlich und formell, die Themen sind ausgewogen und ausschließlich an der Rechtsanwendung orientiert, sodass man den Kanzleialltag nicht in den Wolkengebilden prozessualer Abwägung aus den Augen verliert. Der Kaufpreis dürfte auch manchen Referendar zur Anschaffung bewegen, die Lektüre ist in jedem Fall ein Gewinn, egal zu welchem Zeitpunkt des Vorbereitungsdienstes und sogar in der Endphase des Studiums bei entsprechendem Schwerpunkt. Eine rundum gelungene Neueinführung auf dem vermeintlich gesättigten Markt verwaltungsrechtlicher Literatur.
Von Verena Krenberger, M.A., Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Lütge, Was hält eine Gesellschaft zusammen?, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007
Die Grundfrage der vorliegenden Habilitation formuliert der Autor folgendermaßen: „Über welche Fähigkeiten oder Eigenschaften müssen die Mitglieder einer modernen Gesellschaft im Zeitalter der Globalisierung verfügen, damit ihre Gesellschaft stabil bleiben kann?“ Damit umreißt der Autor das Fachgebiet seiner Überlegungen, das von der Anthropologie, Ethik, Sozialwissenschaft und Staatstheorie bis zur Demokratieforschung reicht. Interessierte verschiedenster Disziplinen (Politologie, Rechtswissenschaft, Soziologie, Philosophie, uvm.) können sich von diesem Themenaufriss angesprochen fühlen. Genau dies macht auch die große Schwierigkeit des Werkes aus: Verschiedene wissenschaftliche Disziplinen versuchen mit Teilaspekten der dem Buch zugrunde liegenden Fragestellung umzugehen und Lösungen zu erarbeiten. Jede dieser Disziplinen geht mit ihrer Methodik und Hermeneutik an die Frage heran. Die vorliegende Habilitation entstammt der Philosophie und verwendet deren Handwerkszeug, doch zeigt sich ihre Stärke darin, dass sie sich gleichzeitig praktischen Erwägungen anderer Wissenschaftsbereiche öffnet.
Die Themenstellung, die grundlegende Fragen der sozialen Ordnung unserer Weltgesellschaft berührt, wird unter Berücksichtigung und Heranziehung der großen Theoretiker der Moderne bearbeitet und bietet dadurch eine großes Lehrangebot: Die Theorien von Rawls, Buchanan, Rorty, Gauthier, Habermas oder Höffe werden kompetent dargestellt und im Hauptteil des Werkes in acht Themenblöcke gegliedert, die die Frage, wie viel Normativität die moderne globale Gesellschaft benötigt, auf je unterschiedliche Weise beantworten. So findet sich als Beispiel im Rahmen der materialen Wertethik die Konzeption, dass die Gesellschaft gemeinsame Werte benötigt, wohingegen die Gerechtigkeitstheorie davon ausgeht, dass die Gesellschaft einen Gerechtigkeitssinn benötigt, wohingegen wiederum die naturalistische Vertragstheorie proklamiert, dass die globale Gesellschaft (fast) nichts benötigt.
Im letzten Kapitel des Buches rekurriert der Autor auf die im ersten Kapitel dargelegten Gedanken zur Fassung des Phänomens der Globalisierung und präferiert einen ordnungsethischen Ansatzpunkt, der auf der Logik von Vorteilen und Anreizen statt auf anthropologischen Prämissen beruht. Der Autor geht davon aus, dass nicht anthropologische Vorgaben nötig sind, um eine globale Gesellschaft zu stabilisieren, sprich keine Voraussetzungen eines besonderen Menschenbildes. Stattdessen erarbeitet er drei minimale Situationsbedingungen, die genügen, um hinreichende Stabilität einer modernen Gesellschaft unter Globalisierungsbedingungen zu garantieren: Sozialität, Kommunikationsfähigkeit und Investitionsfähigkeit. Diese drei Fähigkeiten werden als zwingend notwendig angesehen um die Regelsteuerung einer Gesellschaft zu sichern und damit auch bei Wegfall sämtlicher moralischen Werte die Aufrechterhaltung der Gesellschaft sicherzustellen. Inwieweit jedoch diese drei menschlichen Eigenschaften als „situations- oder interaktionsbedingt“ und eben „nicht anthropologisch“ (S.251) angesehen werden können, bleibt etwas im Unklaren, vor allem wenn man deren Vorstufe (die Anlage zu Empathie) als deutlich anthropologisch charakterisieren muss. Nichtsdestotrotz ist die Argumentation des Autors zum einen einleuchtend, wenn er die Notwendigkeit zur Interaktion, zur Kommunikation und zur Investition in die Zukunft als gesellschaftsbildend unterstreicht. Zum anderen vermitteln solche Überlegungen wie die des Autors mit Hilfe der Methodik der Philosophie einen Einblick in die Tragweite eines in aller Munde geführten Konzepts, wie dem der Globalisierung. Die theoretische, wissenschaftliche und argumentative Auseinandersetzung mit den menschlichen Bedingungen der Globalisierung führen zu einer Sensibilisierung auch für deren gesellschaftliche Konsequenzen.