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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen April 2009

Rezensionen April 2009: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Verlag Nomos 2008
Beinahe ein Jahrzehnt ist seit Erscheinen der Erstauflage des Kommentars zum europäischen Vertragsrecht vergangen und trotz des seit Jahren währenden Zustands der Ungewissheit des Fortgangs der weiteren Verfasstheit Europas war es dringend geboten, den schon in der ersten Auflage herausragenden Kommentar endlich wieder aktualisiert auf den Markt zu bringen. Auf deutlich über 2700 Seiten findet der Leser Kommentierungen zum EU-Vertrag, zum EG-Vertrag und zur Grundrechtecharta, dazu Erläuterungen zum ebenfalls noch in der Schwebe befindlichen Reformvertrag von Lissabon sowie diverse Anhänge.
Die Gestaltung des Kommentars hat einige Schwachpunkte in puncto Lesefreundlichkeit, ist aber insgesamt gelungen. Der dichte Fließtext dominiert das Erscheinungsbild, es finden sich kaum Abstände zwischen den Absätzen, und auch die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur wurden in den Text integriert, anstelle die doch recht umfangreichen Fundstellen in eigene Fußnoten zu verbannen. Die Hervorhebungen im Text sind effektiv. Graphische Elemente werden nicht genutzt. Die zusätzlichen Literaturangaben vor der Kommentierung von Einzelnormen sind zum Teil beeindruckend und auf die Wichtigkeit der Norm abgestimmt.
Phasenweise liest sich der Kommentar wie ein Lehrbuch, was allerdings angesichts der Vielzahl erfahrener Autoren nicht verwundert. Bereits die erste Auflage war von präziser Klarheit der Ausführungen geprägt und so konnte sich der Stil in der Folgeauflage allenfalls im Detail verbessern, bleibt aber weiterhin überzeugend. Insbesondere der völkerrechtliche Charakter der Europäischen Union und die Abgrenzung zur eigenständigen, supranationalen Europäischen Gemeinschaft wird gleich zu Beginn der Kommentierungen des EU-Vertrages instruktiv abgebildet. Gerade die geltenden Rechtsgrundsätze und hier vor allem die Grundrechte, nachzuvollziehen in Art. 6 EU, sind anschaulich und doch mit der nötigen Detailtreue dargestellt. Ebenfalls sehr genau sind gerade für die Ausbildung relevante Bereiche des EU-Vertrages ausgeführt, beispielsweise die Prozesse rund um den Beitritt eines neuen Mitgliedstaates, die Aufgabenfelder von Europol, die Rechtshilfe innerhalb der EU, wobei hier korrelierend die Ausführungen zu Art. 65 EG gelesen werden sollten, sowie die Kompetenzen des EuGH auf EU-Ebene. Generell sind die Kommentierungen zur europäischen Judikatur eines der Glanzstücke des Werks, was sich nicht nur innerhalb des fünften Teils des EG-Vertrages zeigt, sondern auch in den Schlusskapiteln zur Grundrechtecharta, wenn es nämlich um Kompetenzabgrenzungen geht, die ja auch das Verhältnis zwischen EGMR und EuGH betreffen. Im Rahmen der Erläuterungen zu EuG und EuGH wahrt der Kommentar immer die Balance zwischen systematischer Abhandlung und einzelnen Sachinformationen anhand der bisherigen Rechtsprechung, beispielhaft zu sehen bei den jeweiligen Ausführungen zur Klagebefugnis oder auch zum Erfordernis eines Vorverfahrens. Korrespondierend zum Rechtsschutzabschnitt sind noch die Ausführungen zur Staatshaftung zu sehen, die neben den allgemeinen Erläuterungen zu Haftungsinhalt und –umfang lesenswerte Details zu Sonderfragen bereithalten, etwa zur Frage der Haftung für rechtmäßiges Handeln und zur Haftung Privater untereinander.
Innerhalb des übrigen EG-Vertrages ist wie aus der Vorauflage schon bekannt der Bereich der Grundfreiheiten und angegliederter Normen, etwa Art. 141 EG, ein beeindruckendes Stück Kommentarliteratur. Gerade Studenten mit einschlägigem Schwerpunkt finden hier in wissenschaftlich präziser Abfassung die Entwicklung, die Grundlagen und die heute relevanten Details der einzelnen Grundfreiheiten, insbesondere die Entwicklungen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit. Das Zusammenspiel zwischen Eingriff und Rechtfertigung, geschrieben und ungeschrieben, wird präzise und pragmatisch ausgeleuchtet und bringt dem Leser rasch die durchaus komplexen Zusammenhänge nahe.
Aus den allgemeinen Normen sticht die Kommentierung zu Art. 10 EG heraus, innerhalb welcher die Pflichten der Mitgliedstaaten exakt und ausdifferenziert abgearbeitet werden und zwar für alle drei Gewalten. Ergänzend hierzu empfiehlt sich die Lektüre der Kommentierungen zu Art. 94 und 95 EG, wo zum einen die Frage der nationalen verschärften Umsetzungen aufgegriffen und umsichtig erläutert und zum anderen ganz allgemein über Inhalt und Methodik der Rechtsangleichung berichtet wird. Ebenfalls ein starker Bereich findet sich zu Wettbewerbs- und Kartellrecht. Lesenswert im Rahmen der juristischen Ausbildung sind wiederum vor allem grundsätzliche Passagen, wenn etwa das Wettbewerbskonzept des EG-Vertrages dargestellt wird oder die Ausnahmen des Art. 86 Abs. 2 EG expliziert werden. Zu letztere Vorschrift sollte der Leser parallel die Kommentierung zu Art. 16 EG konsumieren sowie die Einführung zum Vertrag von Lissabon. Zum Bereich des Wirtschaftsrechts gehören natürlich noch die Beihilfevorschriften, wo die Ausführungen zur Begünstigung bestimmter Unternehmen herausstechen sowie später die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Kommission.
Weiteren, auch für den allgemeinen Teil der juristischen Staatsprüfungen relevanten Kommentierungen kann sich der Leser widmen, indem er die Abschnitt zu den Organen der Gemeinschaft betrachtet, wobei auch hier die großen, auch politischen Erwägungen zu Kompetenzen und Entwicklung der Kommission oder der Zusammensetzung des Rates neben ebenfalls wichtigen Abschnitten wie etwa der Stellung des Ombudsmannes oder des Petitionsrechts stehen. Eine schöne Bezugnahme zu den eingangs genannten völkerrechtlichen Passagen des EU-Vertrages stellt die Kommentierung zu Art. 300 EG dar, wenn es um die Kompetenz des Abschlusses eigener völkerrechtlicher Verträge geht. Hier kann man zuvor oder parallel auch die Kommentierung zu Art. 133 EG heranziehen. Ein weiterer, hoch aktueller Aspekt des europäischen Rechts ist sodann noch im Artikel zu den Assoziierungsabkommen enthalten, nämlich Ausgestaltung und Rechtswirkung, den man sich selbst während des Studiums als vertiefte Lektüre durchaus einmal heranziehen kann.
Schließlich thematisiert der Schlussteil des Kommentars die Grundrechtecharta. Hier wird die Verschränkung zur EMRK mehr als deutlich aus den mehrheitlichen Zitierungen entsprechender Lehrbücher und Kommentare sowie den Protokollen der Entstehungsgeschichte. Wenn einmal stärkere Verschränkungen zur Gemeinschaftsrechtsprechung und –rechtsentwicklung zu finden sind, ist die Kommentierung gleich deutlich dichter, etwa zur Frage der Nichtdiskriminierung, zum Wahlrecht oder zu den justiziellen Grundrechten.
Wer im Rahmen der juristischen Ausbildung das Glück hat, mit diesem Kommentar arbeiten zu dürfen, kann mit Recht behaupten, eine der ausgewogensten Erkenntnisquellen hinsichtlich Detailgenauigkeit und erforderlichen Umfangs der Darstellung vor sich zu sehen. Natürlich enthält das Werk auch zahlreiche praktische und sogar prozessuale Hinweise, aber die wissenschaftliche Prägnanz ist maßgeblich für diesen Kommentar und wegweisend für Konkurrenzprodukte. Die Entwicklung eigener Lösungen und Ansätze zu den abgebildeten Zweifelsfragen wird durch die Arbeit mit diesem Werk gefördert und die assoziative Vertiefung der Materie gelingt effektiv bereits während der Lektüre. Insgesamt sind die schon für die erste Auflage verteilten Lorbeeren auch für die Neuauflage berechtigt und man kann gar nicht anders als diesen Kommentar zur Lektüre und vor allem zur Nutzung zu empfehlen.

Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München

Gress / Dornheim, Steuerverfahrensrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2007
Das Steuerverfahrensrecht ist nicht nur in der juristischen Ausbildung von Bedeutung, wo es herkömmlicherweise gut ein Viertel steuerlicher Examensklausuren ausmacht. Auch in der steuerlichen Praxis treten insbesondere in konfliktträchtigen Rechtsbehelfsverfahren, nach Betriebs- und Fahndungsprüfungen die materiell-rechtlichen Aspekte des Sachverhalts vielfach hinter verfahrensrechtliche Fragestellungen zurück. Die steuerliche Beratung, sofern sie nicht von vornherein reine Erklärungs-, sondern gegebenenfalls auch Durchsetzungsberatung sein soll, kommt daher ohne Kenntnisse des Steuerverfahrensrecht und seiner praktischen Umsetzung kaum aus.
Gress und Dornheim, beide selbst Angehörige der Steuerverwaltung, haben es sich dementsprechend zum Ziel gesetzt, mit ihrem in der C. F. Müller-Reihe „Tipps und Taktik“ erschienenen Werk „sowohl dem Berufsanfänger als auch dem Rechtsberater, der nur gelegentlich mit steuerlichen Mandaten betraut wird“, auf 269 in acht Kapiteln eine „systematische Einführung in das Steuerverfahrensrecht“ anzubieten. Eingangs behandeln zwei kleinere Kapitel die Systematik des Steuerverfahrensrechts und die Organisation der Finanzverwaltung. Vier große Kapitel widmen sich sodann dem Wesen des Steuerverwaltungsakts einschließlich der zentralen Problematik der Änderungs- und Korrekturvorschriften, dem Ablauf des Steuerverfahrens (mit Ermittlungsverfahren, Festsetzung und Feststellung, Erhebung und Vollstreckung), dem außergerichtlichen Verfahren und dem finanzgerichtlichen Verfahren einschließlich vorläufigem Rechtsschutz und Rechtsmittelrecht sowie einem recht ausführlichen Überblick über das Kostenrecht). Am Ende des Werkes stehen dann zwei kleinere Abschnitte mit Hinweisen auf die wichtigsten Grundsätze des Steuerstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Insolvenzrechts. Durchgängig prägend ist die praxisnahe Orientierung an den einschlägigen Verwaltungsvorschriften (insbesondere AEAO) und die anwendungsorientierte Darstellung mit Mustern, Checklisten und Beispielen, die auch Einblicke in Struktur, Organisation und Arbeitsweise des Finanzamts vermittelt. An einzelnen Inhalten sind zunächst hervorzuheben die – wenn auch noch recht knappen – Hinweise zum neu eingeführten Kontenabruf, dessen Verfassungsmäßigkeit indes zwischenzeitlich festgestellt ist. Auch nach der Änderung der § 93 Abs. 7, 8 AO zum 1. Januar 2009 dürften diese Hinweise ihre Gültigkeit behalten. Der Standpunkt der Verfasser erscheint hier allerdings sehr restriktiv, was beispielsweise die Zulässigkeit des Kontenabrufs ohne vorheriges Auskunftsverlangen angeht. Gut gelungen ist die Darstellung der Änderungsgründe, die als steuerrechtliche Besonderheit gegenüber dem allgemeinen Verwaltungsrecht nicht nur erhöhte Klausurrelevanz haben, sondern auch in der Praxis für Juristen ohne steuerliche Ausbildung Schwierigkeiten beinhalten können. Besondere Anerkennung verdient im Hinblick auf die besondere Konfliktträchtigkeit von Fällen mit Bezügen zum Steuerstraf- oder Insolvenzrecht der Hinweis auf diese beiden Rechtsgebiete, die beide zwar nicht zum Steuerverfahrensrecht im engeren Sinne gehören, sich allerdings gegebenenfalls gravierend auf das Steuerverfahren auswirken und zumindest faktisch wesentliche Teile des allgemeinen Steuersverfahrensrechts modifizieren. Auch wenn im Rahmen des vorliegenden Werkes naturgemäß nur eine sehr gedrängte Darstellung möglich ist, bemühen sich die Verfasser zumindest um die – dringend erforderliche – Sensibilisierung des Lesers.
Zielgruppe von Gress/Dornheim sind erkenntlich insbesondere die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe. Die dementsprechend praxis- und ergebnisorientierte Darstellung lässt ihr Werk zwar für die Vorbereitung auf universitäre Prüfungen eher wenig geeignet erscheinen, macht es aber umso empfehlenswerter für Referendare, die eine Anwalts- oder Wahlpflichtstation im Steuerrecht in Erwägung ziehen und einen anwendungsorientierten Einstieg in das Steuerverfahrensrecht suchen.

Kirchhof, EStG, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale hat – wieder einmal – ein bezeichnendes Licht auf den Zustand des deutschen Steuerrechts geworfen. Die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte fehlende „Folgerichtigkeit“ der Kürzungsregelung ist symptomatisch für die Zerklüftung des Steuerrechts zwischen allgegenwärtigen steuerlichen „Anreizen“ einerseits und vermeintlich „kompensierenden“ Fiskalzwecknormen andererseits. So beklagt auch Kirchhof als Herausgeber in seinem Vorwort, dass „eine verlässliche Struktur im prinzipiellen fehlt“, freilich nicht ohne zugleich seiner Hoffnung auf „Durchbruch zu einem einfachen, einsichtigen und gleichheitsgerechten Steuerrecht“ Ausdruck zu verleihen.
Diese Situation bedeutet auch für einen Kommentar eine besondere Herausforderung, zumal dann, wenn er wie Kirchhofs Kompaktkommentar zum EStG keine bloße Fundstellenliste sein will. Bereits die Vorauflagen haben dem Werk einen festen Platz unter den EStG-Handkommentaren errungen, wobei zu seinen besonderen Vorzügen stets die gute Lesbarkeit durch die Beschränkung auf ausgewählte, zentrale Fundstellen in den Fußnoten zählte. Wie die Vorauflagen getragen von einer Vielzahl prominenter Autoren, aus der Finanzgerichtsbarkeit und der Steuerverwaltung ebenso wie der Wissenschaft, erfüllt die 8. Auflage die Voraussetzungen, diese Erfolgsgeschichte fortzusetzen. Inhaltlich besonders hervorzuheben sind naturgemäß die Kommentierungen zu aktuellen Gesetzesänderungen, von denen die Erläuterungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG), zur Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und zur Abgeltungssteuer, die ebenfalls bereits berücksichtigt ist, herausgegriffen werden sollen. Seiler lässt in seiner Kommentierung der Zinsschranke keine Zweifel an seiner Ablehnung einer Norm, die er als „überschießend typisierende Missbrauchsklausel“ und „Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips“ qualifiziert. Er kritisiert die der Zinsschranke zu Grunde liegende extensive Interpretation der Marktfreiheiten durch den EuGH, die steuerliche Missbrauchsbekämpfung an unverhältnismäßig strenge Voraussetzungen knüpft, ebenso wie das Abstellen auf die nicht am steuerlichen Leitgedanken der Leistungsfähigkeit ausgerichteten IFRS. Seine Erläuterungen, die ausdrücklich auch Gestaltungsempfehlungen einschließen, erstrecken sich auch auf die besondere körperschaftsteuerliche Zinsschranke gemäß §§ 8, 8a KStG. Die Erläuterungen zur Abgeltungssteuer finden sich jeweils am Anschluss an die Erläuterungen zu den betroffenen Vorschriften in der für 2008 geltenden Fassung. Entsprechend der Aufteilung auf einzelne Paragraphen, werden die einzelnen Komponenten von unterschiedlichen Bearbeitern kommentiert. Lambrecht sieht in seiner Kommentierung des § 32d EStG 2009 „beachtliche Bedenken“ gegen die neue Regelung, er kritisiert sowohl die fehlende Finanzierungsneutralität als auch die Gefahr missbräuchlicher Gestaltungen und weist darauf hin, dass die vorgesehenen Optionsmöglichkeiten dem der Abgeltungssteuer zu Grunde liegenden Leitmotiv der Verwaltungsökonomie widersprechen. Neutral fallen demgegenüber die Erläuterungen v. Beckeraths zu der Kapitalertragsteuer in der ab 2009 geltenden Fassung aus. Reiß’ Kommentierung zur Thesaurierungsbegünstigung bietet eine ausführliche Darstellung, zunächst mit einem Abriss der Grundaussagen der Vorschrift und daran anschließend den Einzelerläuterungen. Zu der umstrittenen Frage des Einflusses nicht abziehbarer Betriebsausgaben und steuerfreier Betriebseinnahmen auf die Thesaurierungsbegünstigung spricht er sich unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut und die allgemeine Systematik der steuerlichen Gewinnermittlung überzeugend gegen  die künstliche Generierung von Begünstigungspotential durch Einlageüberschüsse aus. Er nimmt den Gesetzgeber ausdrücklich in Schutz gegen die Kritik an der in Abs. 4 vorgesehenen Verwendungsreihenfolge, weist aber auch auf den grundsätzlichen Widerspruch zwischen Thesaurierungsbegünstigung einerseits, beabsichtigter Konsumförderung andererseits hin.
Zur Anwendung kommen wird der Kirchhof primär in der steuerlichen Praxis – keineswegs nur zum auf der Einbandbanderole beworbenen Zweck der Vorbereitung einer Schlussbesprechung. In der universitären Ausbildung wird der Griff zum Kommentar demgegenüber allenfalls einmal bei der Erstellung einer Seminar- oder Hausarbeit erforderlich sein, so dass die Anschaffung eines eigenen Kommentars kaum erforderlich scheint. Referendare, die im Rahmen einer steuerrechtlich orientierten Anwalts- oder Wahlpflichtstation die Anschaffung eines eigenen EStG-Kommentars erwägen, sollten Kirchhofs Kompaktkommentar aber in jedem Fall in Betracht ziehen.

Tipke / Lang, Steuerrecht, 19. Auflage, Verlag Otto Schmidt 2008
Zum zweiten Mal in seiner Geschichte steht einem der namhaftesten Werke der deutschen Steuerliteratur ein Generationswechsel bevor: nach sieben Auflagen in knapp zwanzig Jahren als federführender Autor in der Nachfolge seines akademischen Lehrers Klaus Tipke hat nun auch der zweite Namensgeber des Tipke/Lang angekündigt, „das Werk in jüngere Hände zu geben“. Die nunmehr vorliegende 19. völlig überarbeitete Auflage ist die letzte unter der Gesamtverantwortung von Joachim Lang. Künftig wird mit Johanna Hey, die bisher insbesondere das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, und Roman Seer, der bisher insbesondere Bewertung und Folgesteuern sowie Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht betreute, die akademische „Enkelgeneration“ Tipkes Werk fortführen. Neben ihnen zeichnen für die vorliegende Aufgabe auch die bewährten Co-Autoren Heinrich Montag für das Gewerbesteuerrecht und Wolfram Reiß für das Umsatzsteuerrecht verantwortlich.
Als Autor neu gewonnen werden konnte der Augsburger Lehrstuhlinhaber Joachim Englisch, der zunächst den zuvor von Lang betreuten § 16 über die speziellen Aufwand- und Verbrauchsteuern übernommen hat. Zwar macht § 16 mit knapp zehneinhalb Seiten weiterhin nur einen sehr geringen Teil des Gesamtwerks aus, hat allerdings gegenüber den lediglich vier Seiten der Vorauflage erheblich zugelegt, was nicht zuletzt angesichts der erheblichen fiskalischen Bedeutung der Verbrauchsteuern durchaus angemessen erscheint. Ausführlicher als zuvor Lang stellt er nicht nur die europarechtliche Überlagerung des Verbrauchsteuerrechts und deren Konsequenzen für den Steuerrechtsschutz dar, sondern gibt auch einen notwendigerweise knappen Überblick über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandssteuern. Er wendet sich im Sinne der Steuergerechtigkeit gegen die fehlende Systematik der speziellen Verbrauchsteuern, legt dar, dass insbesondere die örtlichen Vebrauch- und Aufwandsteuern für eine gleichmäßige Besteuerung bereits strukturell ungeeignet sind und tritt auch verbreiteten lenkungsteuerlichen Begründungsansätze überzeugend entgegen.
In der gebotenen Ausführlichkeit berücksichtigt sind selbstverständlich auch die aktuellen Entwicklungen seit der Drucklegung der Vorauflage, grundlegende Änderungen wie etwa die Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte (Lang) und die Erbschaft- und Schenkungsteuerreform (Seer) ebenso wie punktuelle Änderungen wie etwa die Rechtsprechung zum Körperschaftsteuermoratorium (Hey) und die Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung im Umsatzsteuerrecht (Reiß). Es liegt in der Natur der Sache, dass auch bei dieser Auflage wieder einige abschließende Gerichtsentscheidungen erst kurz nach Redaktionsschluss bzw. nach Erscheinen ergingen und daher unberücksichtigt bleiben mussten, z. B. die lediglich angekündigte Entscheidung des Großen Senats des BFH zur Vererblichkeit von Verlusten und die Entscheidung des BVerfG zur „Pendlerpauschale“.
Das Alleinstellungsmerkmal des Tipke/Lang ist nach wie vor, dass er bei buchstäblich handlichem Umfang einen Überblick über das gesamte Steuerrecht gibt, und dabei trotz umfangsmäßiger Beschränkung Dank zahlreicher Literaturnachweise bei Bedarf jederzeit einen tieferen Einstieg in einzelne ermöglicht. Kleinere Schwächen treten dabei in der Hintergrund. Die Zustimmung von Lang und Hey zu der Rechtsprechung des EuGH wirft die Frage auf, ob nicht gerade der Gedanke der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit es nahe legt, der Kohärenz der nationalen Steuersysteme eine größere Bedeutung zuzumessen, als dies der EuGH zuletzt getan hat. Auch Seers Vision eines von einer Kooperationsmaxime Steuer- oder gar Steuerstrafverfahrensrechts scheint sowohl mit dem Leitbild der Abgabenordnung und der Strafprozessordnung als auch mit der Rechtswirklichkeit kaum vereinbar. Aufgrund seiner konsequent rechtswissenschaftlichen Sichtweise und Darstellung des Steuerrechts ist der Tipke/Lang aber auch in der nunmehr vorliegenden 19. Auflage ein steuerrechtliches Standardwerk und wird als solches für Seminar- oder Schwerpunktarbeit nahezu obligatorisch heranzuziehen sein. Für steuerrechtlich interessierte Studenten ist er zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen.

Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg

Michael / Morlok, Grundrechte, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008

Mit dem Band „Grundrechte“ von Prof. Dr. Lothar Michael und Prof. Dr. Martin Morlok ist der erste von zwei Teilen eines Gemeinschaftsprojektes der beiden Düsseldorfer Hochschullehrer erschienen. Der Band „Staatsorganisationsrecht“ soll in umgekehrter Co-Autorenschaft folgen. Wie bei jedem Werk, das ein grundlegendes und besonders examensrelevantes Rechtsgebiet behandelt, muss zunächst die Frage gestellt werden, welchen Wert und welche Funktion ein weiteres Lehrbuch haben soll. Die Standardliteratur zu den Grundrechten ist schließlich schier unbegrenzt und fast nicht mehr überschaubar.
Trotzdem kann das vorliegende Lehrbuch auf Anhieb überzeugen! Es zeichnet sich nicht nur durch seine Aktualität – so wird etwa bereits die neue Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die so genannte Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ansprechend behandelt (S. 218 f.) – sondern vor allem durch seine stark europarechtlich orientierte Ausrichtung aus. Gerade Letzteres findet immer mehr Berücksichtigung in der theoretischen Ausbildung wie auch in der Rechtspraxis, sollen doch etwa durch den Vertrag von Lissabon die in der Charta der Europäischen Grundrechte normierten Gewährleistungen formal in das Primärrecht einbezogen werden.
Inhaltlich gliedert sich das Werk in neun Teile: Zu Beginn enthält es Ausführungen zur Grundrechtsgeltung und Grundrechtsinterpretation. Hierbei werden die Grundlagen für das Verständnis der Grundrechte in unserem Rechtssystem gelegt. Dabei wird dem Leser zudem die Systematik der Grundrechtsprüfung nahe gelegt (S. 47 ff.), weshalb das vorliegende Lehrbuch dogmatisch besonders zu empfehlen ist. Im Übrigen wird im Anhang eine Vielzahl weiterer Schemata dargestellt, insgesamt knapp 35 Seiten! Der zweite Teil behandelt die Grundrechte im Mehrebenensystem, wobei neben den europäischen Gewährleistungen auch die Grundrechte der Landesverfassungen in das Mehrebenensystem eingeordnet werden. Gerade dieser Komplex, der erfreulich ausführlich behandelt wird, stellt sich für den sich auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereitenden Studenten als besonders schwer zugänglich dar.
Teil 3 behandelt die Schutzbereiche der einzelnen Freiheitsgrundrechte. Der Aufbau erinnert an den eines gängigen Grundrechtskommentars, erlaubt auf diese Weise jedoch eine schnelle Erfassung und Gegenüberstellung verschiedener Grundrechtsschutzbereiche. Er ist besonders ausführlich, weil Kernstück der Grundrechtslehre und mit zahlreichen aktuellen Fundstellen versehen. Wiederholungs- und Verständnisfragen runden jedes Grundrecht – genauso wie jedes andere Kapitel – ab. Kurze Fälle verdeutlichen die Anschaulichkeit. Die nachfolgenden Teile behandeln die Grundrechtsberechtigung, die Grundrechtsverpflichtung sowie die Zurechnung von Grundrechtsbeeinträchtigungen (Teile 4 bis 6). Sie wissen mit besonderer Ausführlichkeit zu überzeugen, hätten auch genauso gut vor Teil 3 gesetzt werden können. Im 7. Teil werden die Schranken der Grundrechtseinschränkungen aufgezeigt. Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den einzelnen Gesetzesvorbehalten und deren Auswirkung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (S. 311 ff.), der in der grundrechtlichen Klausur oftmals ebenfalls der Prüfungsschwerpunkt ist.
Teil 8 befasst sich mit den national und supranational gewährleisteten Gleichheitssätzen. Im Anschluss an diese Ausführungen werden die Geltendmachung und die gerichtlichen Durchsetzungsmechanismen, aber auch die Justizgrundrechte behandelt (Teil 9). Besonders erfreulich bei der Darstellung der Gerichtsverfahren sind wieder die Ausführungen zum Grundrechtsschutz durch den EuGH, den EuG sowie den EGMR.
Insgesamt ist das vorgestellte Lehrbuch zu den Grundrechten ein absolut empfehlenswertes und vor allem umfangreiches Werk, das sich für den Studenten der Rechtswissenschaften, aber auch für so genannte „Nebenfächler“ hervorragend zur Aneignung der notwendigen Grundlagen eignet. Für die Examensvorbereitung stellt es eine wichtige Literaturquelle zur Wiederholung dar.

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist das Kernfach des öffentlichen Rechts. Kein Rechtsgebiet eignet sich besser, alle Teilfächer dieses Rechtszweiges zu verknüpfen. So kann beispielsweise die Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 48 VwVfG grundrechtlichen und sogar europarechtlichen Einschlag haben (Stichwort: Effet Utile), zugleich Grundlagen des besonderen Verwaltungsrechts beinhalten und trotzdem ist der Schwerpunkt im allgemeinen Verwaltungsrecht verortet. Deshalb ist es für den in der juristischen, aber auch für den in der behördlichen Ausbildung Befindlichen unerlässlich, über fundierte Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet zu verfügen.
Der Literaturmarkt ist dabei unüberschaubar. Neben ausschließlichen Verwaltungsrechtsbüchern zum allgemeinen Teil gibt es kombinierte Werke, die allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht verknüpfen sowie solche Darstellungen, die gar das gesamte öffentliche Recht in einem Werk unterzubringen versuchen. Komplettiert wird das Angebot mit zahlreichen Fall- und Repetierbüchern sowie unzähligen Skripten.
Für fundierte Kenntnisse empfiehlt sich jedoch ein reines Studienbuch: der Grundriss des Rechts von Prof. Dr. Hartmut Maurer. Bei diesem Klassiker, der seit 1980 nun bereits in der 17. Auflage erschienen ist, ist es schwierig, noch verbesserungsbedürftige Punkte zu finden. So gilt es mehr zu „überprüfen“, ob das Werk seine Aktualität und Genauigkeit behalten hat und ob der Autor neue Schwerpunkte hinzugefügt hat, die der Dynamik und Fortentwicklung des Rechtsgebiets geschuldet sind. Paradebeispiel ist hierbei die Fortentwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts, die das Verwaltungsrecht immer stärker beeinflusst.
Die gewohnte Struktur des Buches ist erhalten geblieben. Zum besseren Verständnis des allgemeinen Verwaltungsrechts ist zunächst eine Einführung und Einordnung erforderlich. Neben den entscheidenden Rechtsquellen ist das Verständnis für die Grundbegriffe elementar. Dies leisten die ersten beiden Teile. Besondere Bedeutung hat hierbei das Verständnis für das subjektiv-öffentliche Recht (§ 8). Die Ausführungen sind sehr ausführlich, um zahlreiche Beispiele aus dem für die Erklärung des subjektiv-öffentlichen Rechts besonders geeigneten öffentlichen Baurecht ergänzt und zeigen klar die Bedeutung dieses Punktes auf, auch für die Fallbearbeitung. Der Zusammenhang zu Grundrechten und zum Europarecht komplettiert die Ausführungen und rundet diesen Teil perfekt ab.
Die nachfolgenden beiden Teile behandeln die Formen des Verwaltungshandelns. Dabei liegt der Schwerpunkt natürlich auf der Erläuterung aller wichtigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsakt. Besonders erfreulich ist, dass besonders schwierige Konstellationen, etwa die Sonderregelung „Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren“ (§ 50 VwVfG), samt kleiner Prüfungsschema behandelt werden. Nur durch diese Vollständigkeit ist ein umfassender Einblick in das Rechtsgebiet möglich.
Teil 5 behandelt das Verwaltungsverfahren inklusive der Verwaltungsvollstreckung. Teil 6 widmet sich der Verwaltungsorganisation. Die Staatshaftung rundet schließlich das Werk ab. Dabei sind auch in diesem Kapitel die europäischen Rechtsbezüge einbezogen. Letzteres eignet sich ideal für eine Prüfung, sodass es in der Ausbildung nicht vernachlässigt werden darf.
Arbeitet man das vorliegende Studienbuch von Anfang bis Ende durch, ist man sehr gut für das Examen gerüstet. Dies zeigt schon die fast dreißig Jahre währende Fortführung dieses Klassikers. Wegen des Umfanges und der zahlreichen Vertiefungen sowie weiterführenden Literaturhinweise ist es auch sehr gut geeignet, die in den Vorlesungen gewonnenen Erkenntnisse nachzuarbeiten bzw. zu vertiefen. Daher gilt nach wie vor das Prädikat: Absolut empfehlenswert.

Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 9. Auflage, Verlag Vahlen 2008
Das „Wirtschaftsprivatrecht“ von Prof. Dr. Ernst Führich erschien 2008 bereits in der neunten Auflage. Das Lehrbuch enthält das Basiswissen des Bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts, mit aktuellen Änderungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Gesetz über elektronische Unternehmens- und Handelsregister aus dem Jahre 2006 sowie zur Reform des GmbH-Gesetzes durch das MoMiG.
Das Basiswerk umfasst 462 Seiten und ist in drei große Bereiche gegliedert: Allgemeine Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts, wirtschaftstypische Schuldverhältnisse mit handelsrechtlichen Bezügen sowie Gesellschaftsverträge. Die Themenbereiche stellen eine hervorragende Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht dar und bauen nach und nach die Grundlagen im Privat-, Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Damit richtet sich das Buch nicht nur an Studierende der Wirtschaftswissenschaften, die im Rahmen Ihres Studiums Handels- und Gesellschaftsrecht belegen, sondern eignet sich auch für Studierende der Rechtswissenschaften, die Wirtschaftsprivatrecht vertiefen wollen. Weiterhin ist das Buch für die Unternehmenspraxis geeignet, da es schnell und begreiflich alle wichtigen Informationen auf einen Blick präsentiert und strukturiert darlegt.
Bemerkenswert ist das 22 Seiten umfassende Inhaltsverzeichnis - es ist nicht nur ein guter Überblick über alle Thematiken mit ihren Unterpunkten, sondern kann auch als Lernhilfe genutzt werden. Jedes Thema eines Kapitels wird mit der Übersicht der verfolgten Lernziele eingeleitet, durch zahlreiche aufgegriffene und auf das neue Wissen abgewandelte Fälle begleitet und mit hervorgehobenen Merksätzen abgeschlossen. Dieser Aufbau ermöglicht ein genaues vorgehen und ein außergewöhnlich schnelles Verständnis für die Materie. Das Wiederholen des Gelernten wird dadurch erleichtert. Mit Hilfe erläuternder Schaubilder werden die Problematiken und Zusammenhängen zusätzlich bildhaft verdeutlicht, was beim Lernen und Merken ebenso günstig ist. Das Buch verfügt über einen Anhang, welcher einen kurzen, aber präzisen Überblick über das gerichtliche Mahnverfahren erlaubt.
Inhaltlich befasst sich das erste Kapitel zunächst mit Elementen des Wirtschaftsprivatrechts, insbesondere des Handelsrechts, wobei neben den Begriffen und Rechtsquellen auch eine Einführung in notwendige Methodiken und Arbeitstechniken der Fallbearbeitung gegeben wird. Ferner wird auf Rechtsgeschäfte und das allgemeine Schuldrecht mit handelsrechtlichen Bezügen eingegangen. Diese erste Einführung schließt mit Grundbegriffen des Sachenrechts ab.
Das zweite Kapitel baut auf den in Kapitel eins geschaffenen Grundlagen auf und steigt mit den vertraglichen Schuldverhältnissen ein. Als erstes werden Kaufverträge und Veräußerungsgeschäfte betrachtet, gefolgt von Gebrauchsüberlassungsverträgen und Kreditgeschäften, Tätigkeitsverträgen sowie Absatzgeschäften. Abschließend werden die wesentlichen gesetzlichen Schuldverhältnisse kurz erläutert.
Das dritte und letzte Kapitel beschäftigt sich mit den Gesellschaftsverträgen. Hier werden die einzelnen Gesellschaftsformen (Personen- und Kapitelgesellschaften) in Begriff und Entstehung erläutert, es wird auf Pflichten und Rechte der Gesellschafter eingegangen, die Geschäftsführung und die Vertretung dargelegt sowie die Haftung, der Gesellschafterwechsel und die Beendigung erörtert. Auf Sonderformen einer Gesellschaft wird explizit hingewiesen.
Insgesamt ist das Werk ein didaktisch besonders wertvolles Werk mit einem guten Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts und als Einstieg für den Studenten der Rechtswissenschaften bzw. für Nebenfachstudierende, etwa der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Recht, besonders empfehlenswert.

Budde-Hermann/Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen - Öffentliches Recht, 4. Auflage, Verlag Wolters Kluwer 2009
Durch viele Prüfungsordnungen ist die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag im mündlichen Teil des zweiten juristischen Staatsexamens stark reduziert worden. Als eines der letzten Bundesländer hat kürzlich auch Hessen nachgezogen. Die Vorbereitungszeit für den nun so genannten Kurzvortrag beträgt auch hier nur noch eine Stunde. Für den Prüfling bedeutet dies, dass er in kürzester Zeit einen Sachverhalt erfassen, eine vertretbare Lösung entwickeln und einen durchdachten Vortrag präsentieren muss; ein schwieriges Unterfangen.
Um trotzdem das bestmöglichste Resultat erreichen zu können, hilft nur eine gezielte Vorbereitung und das Training an Übungsfällen getreu dem propagierten Motto der beiden mit langer Erfahrung im öffentlichen Dienst ausgestatteten Autorinnen des vorliegenden Werkes: Übung macht den Meister!
Das Übungsbuch „Der Kurzvortrag im Assessorexamen - Öffentliches Recht“ will dieses Vorhaben unterstützen. Es gliedert sich dabei grob in zwei Teile. So setzen die Autorinnen bei allgemeinen Vorbemerkungen und Tipps zu Stil und Auftreten an, die den Beginn einer typischen mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen erläutern. Abgerundet wird dies durch die als Anhang abgedruckten Weisungen für den Aktenvortrag in Nordrhein-Westfalen. Sodann erfolgen Hinweise zur Vorbereitung und zur späteren Struktur des Kurzvortrags sowie zur rechtlichen Würdigung der Sachverhaltsprobleme.
Der zweite und weitaus umfangreichere Teil (im Buch Teil 4) enthält acht typische Fälle, die zugehörigen Rechtsvorschriften aus Nordrhein-Westfalen sowie ansprechende Lösungsvorschläge, die jedoch vom Umfang sicher über das hinaus gehen, was man in einer Stunde Vorbereitungszeit unter Prüfungsatmosphäre erarbeiten kann. Für die Übung eignen sich diese Musterlösungen samt zugehöriger genauer Formulierungsvorschläge jedoch vortrefflich. Zusätzliche Bemerkungen ergänzen die Lösungsskizzen. Materiell werden Fälle zur straßenrechtlichen Sondernutzung, zum Baurecht samt verwaltungsprozessualem Eilverfahren, zur beamtenrechtlichen Streitigkeit, zum Versammlungsrecht, zur Wohnungsverweisung sowie zu weiteren Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts dargestellt und damit ein runder Überblick über alle in Frage kommenden Themen gegeben.
Erarbeitet man sich alle Fälle dieses Werkes und nimmt sich die aufgeführten „goldenen Regeln“ des Aktenvortrages zu Herzen, wird einem regelmäßig nicht nur die Prüfungsangst vor der großen unbekannten Abschlussprüfung genommen, sondern es werden auch wichtige Strukturen der Fallbearbeitung vermittelt, die mit fleißiger Übung garantiert zu einem guten Examensergebnis führen können.

Badura, Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsverwaltung, 3. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2008
Mit dem Werk „Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsverwaltung“ von Prof. Dr. Peter Badura erscheint im Jahre 2008 bereits die dritte Auflage. Es ist ein „exemplarischer Leitfaden“ für das Recht der Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsverwaltung, der das öffentliche Wirtschaftsrecht in seiner rechtlichen Entwicklung, seiner Ausdehnung sowie in seinen Problem- und Begründungszusammenhängen betrachten will.
Dieses Basiswerk umfasst knapp 340 Seiten und ist in fünf große Bereiche gegliedert: Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsverwaltung, Gewerberecht und Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Themenbereiche stellen eine Einführung in das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsverfassungsrechts dar und greifen unter anderem auf volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zurück. Damit richtet sich das Buch insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften, die Wirtschaftsrecht vertiefen und über den juristischen Tellerrand hinausschauen möchten. Allerdings werden bestimmte wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Beginn des Buches Grundkenntnisse aus der „Entscheidung und Produktion“ (BWL) sowie der „Ordnungstheorie“ (VWL). Es empfiehlt sich also, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenliteratur zu Rate zu ziehen, um Grundbegriffe nachschlagen zu können.
Hat man sich erst einmal an den Stil des Autors mit zum Teil langen und verschachtelten Sätzen gewöhnt, erlaubt das vorliegende Lehrbuch ein einführendes Verständnis für die Thematik des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Der Aufbau der einzelnen Kapitel ist bis maximal in die vierte Ebene untergliedert, sodass der Gesamtüberblick nicht verloren geht. Die Ausführungen werden durchgehend durch Urteile und Literaturhinweise am Ende der Absätze begleitet. Allerdings fehlen manchmal ein paar greifbare Fallbeispiele, die sicherstellen, dass die Materie auch erfasst wurde.
Gut gelungen ist der Grundrechtsschutz wirtschaftlicher Tätigkeit (A. III.). Dieses Kapitel eignet sich auch hervorragend für die Wiederholung des Pflichtfachstoffes zu Art. 12 GG und Art. 14 GG. Neben den notwendigen Rechtsgrundlagen wird die wichtigste Rechtsprechung zu diesen beiden besonders prüfungsrelevanten Grundrechten angegeben. Damit ist eine gegebenenfalls notwendige Nacharbeitung bzw. Wiederholung schnell möglich.
Ausführungen zu den gewerberechtlichen Nebengesetzen fehlen ebenfalls nicht (D. III.). Gerade das Gaststättenrecht und das Personenbeförderungsrecht bilden ausgezeichnete Anknüpfungspunkte, um wirtschaftsverwaltungsrechtliche Zusammenhänge anschaulich darstellen zu können. Vielleicht hätten kurze Prüfungsschemas die Erfassung der Thematik noch mehr unterstützt. Allerdings stellt das vorliegende Werk an sich mehr den Anspruch eines Eingangs genannten exemplarischen Leitfadens, denn den eines Studienbuches. Deshalb ist das Buch auch sehr gut für den Praktiker im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft von Interesse.

Frenz, Handbuch Europarecht – Band IV: Europäische Grundrechte, 1. Auflage, Verlag Springer 2009
Die europäischen Grundrechte spielen mittlerweile eine immer größer werdende Rolle. Dies zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass durch den Vertrag von Lissabon die Charta der Europäischen Grundrechte (EGRC) formal in das Primärrecht einbezogen werden soll. Bekanntermaßen ist dies zwar noch keine Rechtswirklichkeit geworden, unabhängig davon spielen aber auch jetzt schon die durch den EuGH, den EuG sowie den EGMR ergangenen Urteile, die sich mit der Wahrung der Grundrechte beschäftigen, seien sie abgeleitet aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts – also die aus den Verfassungen der Mitgliedsstaaten überlieferte Grundrechte, völkerrechtliche Verträge oder Gewohnheitsrecht – oder der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) entnommen, eine wichtige Rolle für die Wahrung eines möglichst hohen Grundrechtsschutzstandards in der EU. Diesen hohen Standard will und soll die stark an die EMRK angelehnte EGRC als geschriebene Rechtsquelle gewährleisten und somit die Lücke eines fehlenden geschriebenen Grundrechtsschutzes (vgl. den Verweis in Art. 6 Abs. 3 EUV) schließen.
Gerade die Komplexität der Rechtsmaterie und die Vielzahl der ergangenen Entscheidungen verlangt dabei nach einer ordnenden Hand. Diesem Anliegen nimmt sich das vorliegende Handbuch unter anderem an und bietet dabei den bisher umfangreichsten Einblick in die Rechtslage und Rechtsmaterie der europäischen Grundrechte. Inhaltlich gliedert sich das knapp über 1.800 Seiten fassende Handbuch dabei in sechs große Teile: Allgemeine Lehren, personenbezogene Grundrechte, kommunikative Grundrechte, wirtschaftsbezogene Grundrechte, Gleichheits-, Solidaritäts- und Schutzrechte (etwa der Umweltschutz oder die Gewährleistung des Zugangs zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge) sowie klassische und neue Bürgerrechte. Dabei werden gleich zu Beginn im ersten Teil die notwendigen Grundlagen für das Verständnis der europäischen Grundrechte gelegt und damit insbesondere die Frage, wie sich die Entwicklung der Grundrechte überhaupt vollzogen hat (S. 3 ff.) und welche konkrete Bedeutung und Funktion sie für Grundrechtsberechtigte und Grundrechtsverpflichtete erfüllen (S. 69 ff. und S. 97 ff.), beantwortet. Nachfolgend (Teile 2 bis 6) werden dann die einzelnen Grundrechte unter Heranziehung des Wortlauts der EGRC mit Stand 2007 kommentiert. Besonders erfreulich sind die außergewöhnlich vertieften Ausführungen zu allen denkbaren Problemen des Grundrechtsschutzes. So enthalten etwa die Kommentierungen zum Datenschutz (S. 420 ff.) neben Hinweisen zu den dogmatischen Grundlagen, insbesondere den Wechselwirkungen mit der Richtlinie 95/46/EG, die detaillierte Auffächerung der potentiellen Beeinträchtigungsmöglichkeiten und die vor allem an den Verhältnismäßigkeitsmaßstab gemessenen Rechtfertigungsgrenzen (S. 446 ff.). Abgerundet wird dies – wie im Übrigen jedes gleichsam ausführlich kommentierte Grundrecht – durch ein praktikables Prüfungsschema, das auch dem Studenten den schnellen dogmatischen Umgang und die Einordnung möglicher Rechtsprobleme ermöglicht. Neben einer Vielzahl von Fundstellennachweisen, Schemata und Übersichten im Fließtext weist das Handbuch zudem einen stattlichen Anhang auf, der auf 105 Seiten neben Literaturnachweisen, ein Rechtsprechungsverzeichnis von EuGH- und EuG-Entscheidungen, eine Entscheidungs- und Konkordanztabelle zur EMRK auch ein ausführliches Vorschriftenverzeichnis enthält.
Das Handbuch zu den europäischen Grundrechten ist der vierte und zugleich umfangreichste Teil eines „Mammutprojekts“ des Aachener Professors Dr. Walter Frenz, der die anderen drei von ihm allein (!) verfassten Handbücher zu den europäischen Grundfreiheiten, zum europäischen Kartellrecht und zum europäischen Beihilfe- und Vergaberecht ergänzt. Dabei kann sich dieses relativ junge Gesamtwerk durchaus in eine Liga mit den bekannten großen Handbüchern „Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“ von Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Stern, „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ von den Herausgebern Prof. Dr. Dr. h. c. Josef Isensee / Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof sowie „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa“ von den Herausgebern Prof. Dr. Dr. Detlef Merten / Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Jürgen Papier einreihen – eine gleichwertige Alternative ist zudem auf europarechtlicher Ebene nicht in Sicht.

Stein / von Buttlar, Völkerrecht, 12. Auflage, Verlag Heymanns 2009
Mit dem vorliegenden Werk zum Völkerrecht kommt bereits die zwölfte Auflage zu den Grundlagen des Völkerrechts sowie zum Recht der Internationalen Organisationen und zum Europarecht auf den Markt. Damit kann das Lehrbuch seit Erscheinen der ersten Auflage im Jahre 1965 auf eine bereits 44 Jahre währende Bearbeitung zurückblicken. Zuletzt war es 2005 zur elften Auflage grundlegend überarbeitet worden, so dass mit der nun erschienenen Neuauflage im Wesentlichen die neuen Entwicklungen des Völkerrechts, etwa der Kampf gegen den internationalen Terrorismus (S. 299 ff.) sowie die Behandlung der ersten Fälle vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (S. 428 ff.) Berücksichtigung finden können. Aber auch aktuelle Probleme des Völkerrechts, wie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo oder der Georgienkonflikt werden vermittelt.
Inhaltlich gliedert sich das Lehrbuch in neun Abschnitte, beginnend mit einer kurzen Einführung. Umfangreich werden sodann im zweiten Abschnitt die Rechtsquellen des Völkerrechts aufgezeigt und erläutert. Dabei fällt sofort auf, dass die Ausführungen nicht mit Fundstellen überfrachtet sind. Zudem werden – wie in den weiteren Abschnitten auch – wichtige Punkte, aber auch tatsächliche Fälle durch grau schattierte Kästen hervorgehoben. Dadurch gelingt es dem Leser, wichtige und besondere Details schnell erfassen zu können, die gerade für den Fallbezug und damit für das Lösen von Klausuren hilfreich sind. Abschnitt 3 behandelt die verschiedenen Völkerrechtssubjekte (Staaten, Internationale Organisationen, atypische Völkerrechtssubjekte, Sonderfälle und das Individuum). Dabei werden bei vielen behandelten Institutionen deren geschichtliche Hintergründe und deren innere Organisation aufgezeigt, die die Einordnung, ob die jeweilige Institution ein Völkerrechtssubjekt ist oder nicht, nachvollziehbarer gestalten (exemplarisch siehe S. 140 ff. für die Europäische Union). Zudem werden in Abschnitt 4 die völkerrechtlichen Grundpositionen und damit das Grundverständnis für Staaten vermittelt.
Die nachfolgenden Abschnitte 5 bis 9 behandeln das Gewaltverbot, die friedliche Streitbeilegung, den Menschenrechtsschutz in universeller wie regionaler Ausprägung, etwa durch die EMRK und dem Verfahren vor dem EGMR, durch den Menschenrechtsschutz der OSZE und den Grundrechtsschutz der EU (S. 370 ff.), die Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtliches Unrecht und abschließend das Kriegsrecht. Damit werden alle wichtigen Rechtsteilgebiete abgedeckt.
Wie schon bei den Vorauflagen, muss auch dieser Neuauflage das Prädikat „besonders empfehlenswert“ attestiert werden. Das Lehrbuch eignet sich hervorragend für den Erwerb der für die Prüfungen relevanten Grundlagen, insbesondere für den europarechtlichen und völkerrechtlichen Schwerpunkt im universitären Schwerpunktbereichsstudium. Durch seinen Umfang (knapp 475 Seiten inklusive Stichwortverzeichnis) ermöglicht es zudem den gezielten und vertieften Nachgang spezieller Fragestellungen. Besonders erwähnenswert ist die Auflistung der Internetpräsenzen der europäischen und internationalen Organisationen wie auch der nationalen und internationalen Gerichtshöfe (S. XXVII f.), wodurch die Möglichkeit gegeben wird, sich zusätzliche Fundstellen im Internet für die vertiefte Nacharbeitung zu erschließen.

Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen

Rolf Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht

Rolf Schmidt, Verwaltungsprozessrecht
jeweils 12. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008

Wie die meisten anderen Studienbücher des Rolf-Schmidt-Verlags erscheinen auch die Bücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht jedes Jahr in Neuauflage. Sie richten sich sowohl an Anfänger zum Erwerb der Grundkenntnisse, als auch an Fortgeschrittene zur Examensvorbereitung. Dabei soll die Vermittlung des wesentlichen und studienrelevanten Stoffes im Vordergrund stehen, wozu eine eng am Aufbau von Klausuren orientierte Darstellungsweise helfen soll.
Der Band zum Allgemeinen Verwaltungsrecht behandelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und das Staatshaftungsrecht auf 489 Seiten. Erfreulicherweise konzentriert sich der Autor von Anfang an auf die Erörterung des für das Examen relevanten Wissens. Im Gegensatz zu manchen anderen Lehrbüchern erfolgen etwa zur Geschichte der Verwaltung keine Ausführungen. Dies mag zwar vor dem Hintergrund eines möglicherweise fehlenden Allgemeinwissens bedauerlich sein, ist aber im Hinblick auf die ungemeine Stofffülle des Jurastudiums vertretbar und bezüglich der Zielsetzung der Rolf-Schmidt-Bücher konsequent. Nichts desto trotz kann aber auch dieses Buch nicht darauf verzichten, eine Einführung zu der Verwaltungsorganisation und dem Behördenaufbau zu bieten, auch wenn dies in Form eines für die Fallbearbeitung genügenden Grundrisses erfolgt.
Von größerer Bedeutung für die Klausur ist die Abgrenzung des Verwaltungsrechts vom Verfassungsrecht und insbesondere vom Privatrecht. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich und damit gemäß § 40 VwGO den Verwaltungsgerichten zugewiesen ist oder ob sie als bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört, erfährt der Lernende im zweiten Kapitel auf knapp 15 Seiten. Ebenfalls nicht auf Lücke lernen sollte der Studierende bei dem Thema „Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum“. Rolf Schmidt gelingt es sehr gut, dem Leser in einer verständlichen Art und Weise die Bedeutung dieser vagen Begriffe aufzuzeigen, ohne deren Verwendung der Gesetzgeber nicht in der Lage wäre, der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung zu tragen. Dabei bringt er zum Ausdruck, dass es - wie in vielen anderen Bereichen – auch in diesem Zusammenhang bei juristischen Prüfungen nicht um auswendig gelerntes Fachwissen geht, sondern darum, festzustellen, ob Systemverständnis vorhanden ist und die juristische Methodik beherrscht wird. Der Weg zum Ergebnis und nicht das Ergebnis selbst, wird in den meisten Fällen in den Prüfungsarbeiten mit Punkten honoriert.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Erörterung des „Ermessens“ dar. Der Autor teilt prägnant mit, was man unter dem Begriff „Ermessen“ versteht und wie man Ermessensnormen erkennt. Eröffnet die Ermächtigungsnorm Ermessen, muss untersucht werden, ob die Behörde ihr Ermessen richtig ausgeübt hat. Oftmals wird das Ermessen im luftleeren Raum geprüft, also ohne Bezug zur Norm, die für die Lösung des Falles entscheidend ist. Für die Fallbearbeitung sollte ein sicheres Gespür dafür entwickelt werden, ob im konkreten Fall Ermessensfehler in Betracht zu ziehen sind. Durch Beispielte veranschaulicht, bekommt der Lernende vor Augen geführt, wann Ermessensnichtgebrauch, Ermessensunter- und –überschreitung oder Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Was Ermessensreduzierung auf Null bedeutet und in welchem Maß die Gerichte Ermessensentscheidungen überprüfen dürfen, erfährt der Leser auf den letzten Seiten des 9. Kapitels. Herzstück eines jeden Lehrbuches zum Allgemeinen Verwaltungsrecht ist die Vorstellung der typischsten Handlungsform der Verwaltung, des Verwaltungsaktes, dessen Bedeutung der Autor auf über 150 Seiten ausreichend Rechnung trägt. Hier erfährt man alles Examensrelevante über die verschiedenen Arten, die Bekanntgabe, die Rechtswidrigkeit, die Nichtigkeit oder auch die Rücknahme von Verwaltungsakten. Besondere Beliebtheit in Klausuren genießen die Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG), die auf den Seiten 278 ff. behandelt werden und anhand eines Abschlussfalls (S. 289) verständlich vermittelt werden.
Nur kurz eingegangen wird auf das Verwaltungsvollstreckungsrecht, da dies ausführlicher in den Bänden zum Besonderen Verwaltungsrecht dargestellt wird.
Dafür wird abschließend dem Staatshaftungsrecht auf 115 Seiten angemessen Platz eingeräumt.
Auch der Band zum Verwaltungsprozessrecht möchte auf die Vermittlung des für das Examen erforderlichen Wissens beschränkt bleiben. Der Umfang des Buches beträgt trotzdem immerhin 383 Seiten. Nach einer einführenden Übersicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe werden zunächst die Sachentscheidungsvoraussetzungen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erörtert, bevor auf die Begründetheit der verschiedenen Klagearten eingegangen wird. Darüber hinaus werden auch der vorläufige und der vorbeugende Rechtsschutz und schließlich das Widerspruchsverfahren ausführlich dargestellt.
Zumindest kurz hätte der Autor auf die der VwGO zugrunde liegenden Verfahrensgrundsätze, etwa den Amtsermittlungsgrundsatz, eingehen dürfen, da diese dem Verständnis des Verwaltungsprozessrechts dienen und oft eine Argumentationshilfe für die Klausur bieten.
Besonders hilfreich sind die zahlreichen, grau hinterlegten Kästchen, die Hinweise für die Fallbearbeitung bieten. Der Autor präsentiert darin wichtige Definitionen, Zusammenfassungen oder Aufbautipps. Zusammen mit den zahlreichen Lernübersichten und kommentierten Prüfungsschemata, die auch das Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht bietet, bekommen Studenten das Lernen und die Klausurvorbereitung erheblich erleichtert. Die zahlreichen Beispiele, zum Teil klausurmäßig gelöst, helfen zusätzlich dabei, den nicht immer leicht zu erfassenden Stoff zu bewältigen. Positiv fällt auch auf, dass die in den Fußnoten angegebenen Nachweise auf einschlägige Rechtsprechung und Aufsätze zum Großteil sehr aktuell sind und sich zum Vertiefen der Materie eignen.
Die beiden Bücher werden ihrer Zielsetzung, den Lernenden den Stoff eng am Aufbau von Klausuren orientiert zu präsentieren, vollauf gerecht. Nicht nur Studenten, auch Referendare können aus diesen Werken großen Nutzen ziehen. Der Preis von jeweils 19,80 Euro ist fair bemessen und sollte nicht vom Kauf dieser empfehlenswerten Studienbücher abhalten.

Geis, Kommunalrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Kommunalrecht gehört zwar zu den Pflichtfächern der juristischen Ausbildungsordnungen; im Vergleich zu den beiden anderen prüfungsrelevanten Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts, dem Baurecht und dem Polizei- und Ordnungsrecht spielt es aber eine leicht untergeordnete Rolle, dient oft nur – aber immerhin - als Aufhänger für den Einstieg in die Klausurlösung. Dies spiegelt sich auch auf dem Lehrbuchmarkt wider. Für studentische Zwecke geeignete Abhandlungen zum Kommunalrecht findet man nicht so leicht. Dabei fällt dem Studenten die Auswahl gerade in den vom Landesrecht geprägten Rechtsgebieten, zu dem auch das Kommunalrecht zählt, schwer.
Geis präsentiert mit dieser 260 Seiten umfassenden Neuerscheinung eine bundesweite Darstellung des Kommunalrechts. Dabei erfolgen die Erläuterungen schwerpunktmäßig an den Normen der Gemeindeordnungen Baden-Württembergs, Bayerns, Nordrhein-Westfalens und Sachsens, ohne die Besonderheiten anderer Bundesländer zu vernachlässigen. Im Anhang des Werks befindet sich eine Normensynopse der Gemeindeordnungen sämtlicher Bundesländer abgedruckt, anhand der der Lernende die Möglichkeit erhält, die für den konkreten Fall einschlägige Vorschrift seines Landesrechts aufzuspüren. Diese Art der Präsentation ist gelungen. Der Leser kann auf diese Weise schnell und zumutbar mit seinen Landesnormen arbeiten.
Das Lehrbuch vermittelt das Recht der Gemeinden und Kreise in Deutschland, insbesondere die Grundlagen des Kommunalrechts, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und die Aufgaben und Organisation der Gemeinden. Die Erläuterungen erfolgen in der für ein juristisches Kurz-Lehrbuch gebotenen Ausführlichkeit. Dabei orientiert sich die Schwerpunktsetzung nicht immer an der Examensrelevanz. Aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis geht der Autor ausführlich auf die kommunale Wirtschaft und das System der Kommunalfinanzen ein. Im Studium wird dieser wichtige Bereich zumeist nur stiefmütterlich behandelt. Eine allzu vertiefte Auseinandersetzung mit der Kommunalwirtschaft ist im Studium aber auch nicht notwendig, da diese im Examen keine allzu große Rolle spielt. Dagegen hätten etwa die Ausführungen zum Fraktionsausschluss etwas ausführlicher sein dürfen. Fragen hinsichtlich Fraktionsausschlüssen lassen sich gut in Klausuren einbauen und erfreuen sich deshalb großer Beliebtheit bei den Klausurerstellern. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Lernende dem sechsten und letzten Teil des Buches schenken, der sich der Kommunalaufsicht und dem Rechtsschutz widmet. Rein kommunalrechtliche Aufgabenstellungen begegnen Studenten eher selten, spielen dann aber vor allem im Zusammenhang mit Kommunalverfassungsstreitigkeiten eine Rolle. Der Kommunalverfassungsstreit stellt eine Organstreitigkeit auf kommunaler Ebene zwischen den Organen derselben Selbstverwaltungskörperschaft oder innerhalb der Organe dar. Da der Kommunalverfassungsstreit kein eigenständiges Institut des Verwaltungsprozessrechts ist, sich aber nach den Verfahrensregeln der VwGO richtet, besteht für Prüfer die Möglichkeit, das Verständnis für verwaltungsprozessuale Problemstellungen auf etwas ungewohnterem Terrain abzufragen. Unter anderem Ausführungen den Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 VwGO betreffend, aber insbesondere auch zur statthaften Klageart, zur Beteiligten- und Prozessfähigkeit, zur Klagebefugnis und zur Passivlegitimation sind hier zu machen. Mit soliden Grundkenntnissen des Verwaltungsprozessrechts kann der Kandidat zu einer vertretbaren Lösung kommen.
Zur gezielten Vertiefung der behandelten Problematik empfiehlt es sich, den Literaturhinweisen des Autors nachzugehen. Das Buch ist übersichtlich aufgebaut und erfreut den Leser durch sein angenehmes Schriftbild. Leider fehlen die gerade bei Studenten beliebten schematischen Übersichten, durch die der Stoff einprägsam präsentiert werden kann. Darüber hinaus vermisst man auch konkrete Bezugnahmen auf die Fallbearbeitung. Es fehlen Beispiele, Klausurhinweise und Aufbaufragen, die der Veranschaulichung und besseren Verständlichkeit dienen könnten.
Das Buch eignet sich zur vorlesungsbegleitenden Lektüre, um sich Grundkenntnisse im Kommunalrecht zu erarbeiten. Daneben ist aber die Aneignung fallspezifischen Wissens, etwa durch Klausurentraining oder die Bearbeitung von Fallbüchern, erforderlich. Der Preis in Höhe von 20,50 Euro geht in Ordnung.

Sodan / Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit diesem Grundkurs das Basiswissen im Öffentlichen Recht in einem Buch zu vermitteln: Verfassungsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts sowie Verwaltungsrecht einschließlich ausbildungsrelevanter Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, jeweils mit den Bezügen zum Europarecht. Damit will der Grundkurs den Anfängern - aber auch den Fortgeschrittenen - den Erwerb und die Lektüre mehrerer Lehrbücher im Umfang von einer sehr hohen Seitenanzahl zur Gewinnung eines studienverwertbaren Überblicks ersparen. Die Neuauflage berücksichtigt neue Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, und widmet sich ausführlich der Umsetzung der Föderalismusreform.
Vor dem eigentlichen Lernen empfiehlt es sich, das diesem Buch zugrunde liegende Konzept zu verstehen. Dieses wollen die Buchverfasser den Studierenden auf den ersten Seiten näher bringen. Das Werk soll dabei helfen, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Dabei steht nicht die Vermittlung von Detailwissen im Vordergrund, sondern das Erarbeiten eines soliden Basiswissens, anhand dessen es gelingen soll, auch unbekannte Probleme einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Diesem Ziel sollen eine fallorientierte Darstellungsweise und das Aufzeigen von rechtsgebietsübergreifenden Zusammenhängen dienen. Dabei darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es zu notwendigen Beschränkungen des Stoffes kommt. So weisen die Autoren darauf hin, dass das Besondere Verwaltungsrecht nicht umfassend dargestellt werden kann. Sehr hilfreich ist, dass den Lernenden aufgezeigt wird, an welcher Stelle des Buches welche Probleme des Besonderen Verwaltungsrechts angesprochen werden. Anhand dieser Kurzauflistung bekommen die Studierenden die Möglichkeit, einige der wichtigsten Themenkomplexe schnell aufzufinden. Trotz der recht knappen Darstellung und des fehlenden Bezugs zu den unterschiedlichen Regelungen des einschlägigen Landesrechts, kann so ein erster Einstieg in das das Besondere Verwaltungsrecht erfolgen. Für die erforderliche Vertiefung kann den Vertiefungshinweisen gefolgt werden. Zur Konzeption dieses Buches gehört auch eine kurze, 8-seitige Einführung in die juristische Methodenlehre. Leider beschäftigen sich viele Studierende mit der Methodenlehre nur im Rahmen der Grundlagenfächer, obwohl sie zum unentbehrlichen Grundwissen eines jeden Juristen gehört und häufig beim Lösen von Fällen weiterhilft.
Besonders lesenswert ist das vierte Kapitel, das sich mit dem Verwaltungsakt beschäftigt. Der besonderen Bedeutung des Verwaltungsakts sowohl für die Praxis als auch für das Examen wird durch eine knapp 90 Seiten umfassende Darstellung Rechnung getragen. Ohne Grundkenntnisse im Zusammenhang mit dem Erlass, den Nebenbestimmungen, der Fehlerhaftigkeit oder der Aufhebung von Verwaltungsakten sind viele Prüfungen nicht zu bestehen. So wird etwa der Rechtsschutz gegen belastende Nebenbestimmungen gerne von Prüfern in Klausuren eingebaut. Die Lernenden bekommen auf den Seiten 540 ff. etwas kurz, aber verständlich vermittelt, unter welchen Umständen Nebenbestimmungen, wie Auflagen oder Auflagenvorbehalte, isoliert anfechtbar sind. Durch die Erörterung anhand eines Falles werden die damit zusammenhängenden Probleme anschaulich vermittelt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Ansichten von Literatur und Rechtsprechung vorgestellt.
Positiv hervorzuheben ist die Lesefreundlichkeit des Buches. Zahlreiche Übersichten, Aufbauhilfen und insgesamt 97 Übungsfälle erleichtern das Lernen. Dadurch bietet sich den Studenten eine verständliche Anleitung zur Umsetzung in die konkrete Fallbearbeitung. Anhand der einzelnen Aufbauschemata besteht die Möglichkeit, kurz vor den Prüfungsterminen noch einmal das Wesentliche zu wiederholen und gezielt nach Lücken und Verständnisproblemen zu suchen. Die Vertiefungshinweise finden sich in Fußnoten und stören damit nicht den Lesefluss. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses und der Randnummern lassen sich Einzelprobleme leicht auffinden. Allerdings sollten die Leser beim Umblättern vorsichtig sein, da die Seiten sehr dünn sind.
Lehrbücher, die das Ziel verfolgen, das Basiswissen zum Öffentlichen Recht zu vermitteln, sind bereits zahlreich auf dem Markt vorhanden (zum Beispiel „Grundkurs im Öffentlichen Recht“ von Alfred Katz, „Grundkurs Öffentliches Recht“ von Friedrich Greve oder auch „Öffentliches Recht“ von Walter Frenz). Das Werk von Sodan und Ziekow stellt eine echte Alternative dar. Dieses Werk bietet einen leicht zu bewältigenden Einstieg in das Öffentliche Recht und kann in jeder Phase des Studiums empfohlen werden. Auf 788 Seiten wird dem Leser eine auf das Wesentliche konzentrierte, klausurnahe Darstellung des examensrelevanten Öffentlichen Rechts geboten. Die Schwerpunktsetzung der einzelnen Teilgebiete überzeugt: es werden die wichtigsten Prüfungspunkte abgehandelt, ohne dass man den Eindruck hat, in prüfungsrelevanten Bereichen zu wenig informiert zu sein. Noch vorhandene Wissenslücken können durch die Verweise auf die einschlägige, vor allem auch aktuelle Rechtsprechung, geschlossen werden. Mit diesem Werk besteht die realistische Möglichkeit, sich ein sicheres Grundwissen im Öffentlichen Recht zu erarbeiten. Aufgrund dessen und des enormen Umfangs des Buches ist der Preis in Höhe von 29,80 Euro sehr fair, auch wenn er im Vergleich zu den beiden Vorauflagen um fast 3 Euro gestiegen ist.

Von Ref. iur. Claudia Schmidt, Kaiserslautern

Gehling u.a., Steuerlehrgang – Steurrecht I, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009

Die aus zehn Einzelbänden bestehende Reihe „ Ausbildung im Steuerrecht“  des Beck-Verlags wurde vollständig überarbeitet und gestrafft. „Fachlehrgang Steuerrecht I“ ist das erste von vier thematisch klar abgegrenzten Lehrbüchern, die zusammen einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Steuerbereiche bieten sollen.
Die Autoren, die Angehörige der Finanzverwaltung sind und dazu als Dozenten an Fachhochschulen oder Landesfinanzschulen fungieren, richten sich mit der Lehrbuchreihe vor allem an Auszubildende in den steuerberatenden Berufen. Insbesondere soll auf die Prüfung zum Steuerfachwirt hingearbeitet werden. Allerdings ist das Buch durchaus auch für Jurastudenten mit Schwerpunkt Steuerrecht zu empfehlen. Es wird vor allem darauf Wert gelegt, dass die Grundlagen und die Systematik des Steuerrechts vermittelt werden.
Teil 1 der Reihe widmet sich ganz den Ertragsteuern, wobei die drei großen Gebiete Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nacheinander abgehandelt werden.  Jedes der Kapitel ist systematisch aufgebaut.
So beginnt das Gebiet der Einkommensteuer mit der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Einkunftsarten und deren Abgrenzung zueinander. Zahlreiche kleine Beispielsfälle dienen dabei der Veranschaulichung. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird intensiv auf Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und den Familienleistungsausgleich eingegangen. Das erste Kapitel endet mit der Ermittlung und Erhebung der Einkommensteuer.
Der zweite Teil des Buches, der sich mit der Körperschaftsteuer befasst, ist besonders gut gelungen. So beginnt das Kapitel mit einer kurzen Einführung in das Gesellschaftsrecht, besonders für Nichtjuristen ein großer Vorteil. Im Vordergrund steht die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, wobei systematisch die Überleitung vom Jahresüberschuss laut Handelsbilanz in das zu versteuernde Einkommen besprochen wird. Auf das Problem der verdeckten Einlage und der verdeckten Gewinnausschüttung wird eingehend eingegangen. Es trägt sehr zum Verständnis des Körperschaftsteuerrechts bei, dass die verschieden Verfahren, die sich in den letzen Jahren mehrfach geändert haben, einzeln erläutert werden. So werden das von 1977 bis 2000/2001 gültige Anrechnungsverfahren, das Halbeinkünfteverfahren und die seit 2009 gültige Abgeltungsteuer und das Teileinkünfteverfahren gegenübergestellt.
Das Kapitel endet mit einer Einführung in die Besteuerung von Personengesellschaften. Dieser Aufbau verwirrt zunächst, da diese gerade nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden. Allerdings wurde diese Systematik wohl bewusst gewählt, um die Unterschiede in der Besteuerung zu den Kapitalgesellschaften deutlich zu machen. So erhält der Leser einen umfassenden Einblick in die Unternehmensbesteuerung.
Der Gewerbesteuer ist das letzte Drittel des Buches gewidmet. Positiv hervorzuheben ist, dass hier zahlreiche Schaubilder und Beispiele die Einarbeitung in die Materie erleichtern. Auch werden oft Querverbindungen zu anderen steuerrechtlichen Bereichen gezogen, was die Bedeutung der Gewerbesteuer im Gesamtsystem klarstellt. Besonderen Wert wurde darauf gelegt, die Änderungen, die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 erfolgt sind, zu erläutern.
Insgesamt positiv ist der systematische Aufbau des Buches. So werden die drei großen Kapitel durch Großbuchstaben, Seitenzahlen und Randnummern untergliedert. Auch das separate Verzeichnis der vielen Schaubilder am Anfang des Buches ist ein Pluspunkt.
Was allerdings vollständig fehlt, sind Aufbauschemata und Klausurtipps. Dem wurde im vierten Band der Reihe Rechnung getragen, der sich ausschließlich dem Klausurtraining für die Steuerfachwirtprüfung widmet. Für Jurastudenten mit Schwerpunkt Steuerrecht ist allerdings das Hinzuziehen eines Fallbuchs unumgänglich.

Von Ref. iur. Christina Armbrüster, München

Morgenthaler / Frizen / Trottmann, Klausuren aus dem Steuerrecht, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008

Das Fallbuch mit insgesamt neun Klausuren aus dem Steuerrecht ist 2008 in erster Auflage erschienen. Die Klausuren behandeln hauptsächlich die einkommenssteuerrechtliche Veranlagung sowie das Steuerverfahrensrecht und sind daher für Studenten mit dem Wahlfach Steuerrecht ebenso geeignet wie für Referendare zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen,
Wie auch im Staatsexamen üblich, sind die Klausuren hier zumeist in Teilaufgaben unterteilt, die zugleich die Struktur des Werkes übersichtlich gestalten. Das Niveau der Klausuren entspricht dabei dem der Wahlfachklausuren des Ersten Staatsexamens sowie den Pflichtklausuren des Zweiten Staatsexamens.
Hervorzuheben ist, dass die Lösungen besonders klar strukturiert sind. Dies wird einerseits dadurch erreicht, dass dem Leser zunächst die Schwerpunkte der Klausur stichpunktartig aufgelistet werden. Andererseits helfen dem Leser auch die Überschriften der einzelnen Prüfungspunkte, die Gliederung der Klausur leicht zu erkennen. Die eben erwähnten Punkte ermöglichen zudem auch eine nur punktuelle Lektüre des Werkes.
Die Verfasser haben in ihre Falllösungen grau unterlegte Vertiefungshinweise eingefügt, die eine vertiefte Lektüre von einzelnen Problemschwerpunkten ermöglichen. Hier werden etwa Probleme wie die Behandlung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen oder die verschiedenen Arten der Gewinnermittlungen ausführlich behandelt.
Gelungen ist auch die Auswahl der Klausuren, da im Wesentlichen alle Bereiche des Lernstoffes  zumindest angesprochen werden. Der Leser sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Fallbuch keineswegs die Lektüre eines Lehrbuches ersetzt.

Einziger Kritikpunkt an diesem Werk sind die manchmal ohne Verwendung eines Taschenrechners nur mühsam ausführbaren Rechenaufgaben, die so in den Staatsexamina eher nicht zu erwarten sind. Dies mag jedoch daran liegen, dass das Buch laut Vorwort der Verfasser Klausuren enthält, die im Wahlfach Steuerrecht des Studiengangs „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ der Universität Siegen gestellt wurden und sich ursprünglich nicht an Studenten oder Referendare der Rechtswissenschaften gerichtet haben.