Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema Mai, Rechtsgeschichte - Von Benjamin Krenberger
(Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)
Die Rechtsgeschichte ist eines der punktebezogen ertragreichsten
Wahlfächer, für das man sich zumindest im ersten Staatsexamen
entscheiden kann. Etwa in Bayern sind nur Wahlfachgruppen wie Europarecht
und Steuerrecht von ähnlich hohen Durchschnittswerten verwöhnt.
Es ist nicht mehr unbedingt Standard, dass man als Mindestvoraussetzung
für eine juristische Dissertation einen rechtsgeschichtlichen Seminarschein
vorweisen muss oder gar für die Zulassung zu bestimmten Prüfungen
zumindest einen Hörerschein für eine rechtsgeschichtliche Lehrveranstaltung
erworben haben muss. Dabei ist gerade die Beschäftigung mit der Geschichte
des Rechts ein Betätigungsfeld, das den meisten jungen Juristen kurz
nach dem Abitur noch liegen dürfte, ist hierbei doch mehr Textverständnis
und gewohntes analytisches Formulieren gefragt als in der (teilweise stupiden)
gutachterlichen Ausdrucksweise des gewöhnlichen Fächerkanons
der ersten Semester. Auch die Entwicklungen der Europäischen Union
und der Europäischen Gemeinschaften samt der dort zu findenden Versuche,
ein europaweit einheitliches Rechtssystem etwa im Schuldrecht zu generieren,
ist nur wirklich nachvollziehbar, wenn man über die Ursprünge
des Schuldrechts sowohl im Römischen Recht als auch in der neueren
Privatrechtsgeschichte Bescheid weiß. Auf der globaleren Seite,
der Staatswissenschaft, ist es unerlässlich, über die nationale
wie europäische Verfassungsgeschichte und die allgemeinen Staatslehren
Kenntnisse zu haben, um eine halbwegs fundierte Meinung zu Papier zu bringen.
Mit den diversen Sparten der Rechtsgeschichte befassen sich etliche Lehrbücher,
von denen wir im Mai die folgenden zur Besprechung ausgewählt haben:
Bernhard Diestelkamp, Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte, Nomos 2001
Das Grundverständnis für Rechtsgeschichte ist anfangs oft eine
unerwartete Hürde vor dem Eintauchen in historische Materie. Grund
dafür ist, dass man sich zwar mit Zeitgeschichte zu befassen weiß,
dieses Wissen jedoch nicht ohne weiteres auf die Rechtsgeschichtswissenschaft
übertragbar ist. Bevor man sich also in den vielleicht vergeblichen
Versuch stürzt, seine gesammelten Daten und Fakten der vergangenen
Jahrhunderte auf die Epochen der Rechtsgeschichte zu übertragen und
Schlussfolgerungen zu ziehen, sollte man einen Blick in diese Aufsatzsammlung
von Diestelkamp werfen. In zahlreichen Beiträgen versucht er, den
Blick dafür zu schärfen, dass wichtige Zeitpunkte des 20. Jahrhunderts
keineswegs Zäsuren darstellen müssen, sondern die Rechtsgeschichte
kontinuierliche Elemente aufweist, die bei oberflächlicher Betrachtung
verborgen bleiben können. Die Bedeutung vorangegangener Epochen für
die fortbestehende Rechtslandschaft ist zum Teil wesentlich größer
einzuschätzen als dies für die Politik der Fall sein mag, wo
Umwälzungen wesentlich radikaler geschehen können und auch Brüche
zeitlicher Art für selbstverständlich gehalten werden, seit
man Geschehnisse wie Revolutionen nachvollziehen kann. Gerade den immer
weiter von den für Deutschland entscheidenden Jahren der ersten Hälfte
des 20. Jahrhunderts entfernten Generationen sollte es eine Hilfe sein,
wenn Veränderungen in Gesellschaft und Rechtsordnung beleuchtet werden,
daneben aber auch die Entwicklung der deutschen Staatlichkeit seit 1945
und in den verschiedenen Besatzungszonen behandelt wird. Auch wenn man
sich doch nicht dafür entscheidet, im Staatsexamen mit Rechtsgeschichte
die wichtigen Wahlfachpunkte einzufahren, sollte man den ein oder anderen
Aufsatz in diesem Buch lesen, um sich darüber klar zu werden, welche
Entwicklungen die juristischen Berufe zum Teil genommen haben und der
heutige status quo nicht unbedingt ohne die eigene Vergangenheit begreifbar
ist. Rechtsgeschichte höchst informativ!
Hans Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte,
9. Auflage, C.F. Müller 2001
Kann ein juristisches Lehrbuch zum Schmökern einladen? Man sollte
es eigentlich nicht glauben. Bei diesem Werk ist es aber fernab jeder
Examensvorbereitung überaus interessant, sich über Zusammenhänge
europäischer Rechtsentwicklung informieren zu lassen. Zunächst
ist das Buch kompakt gebunden und knapp gefasst, so dass man nicht gleich
ob des reinen Umfangs von der Lektüre ablassen würde. Das Inhaltsverzeichnis
als erster Blickfänger der unentschlossenen Lesers hat zudem die
Qualität, mahnend an das ehemals reich bestückte Gedächtnis
zu appellieren. Und schon ist man mitten in der Lektüre von Grundzügen
des Corpus iuris civilis, des Vernunftrechts von Grotius und des Naturrechts
von Thomas von Aquin, man stößt auf die Rechtslehre Savignys
und die Entstehung des Code civil und schließlich auf die Entstehung
des deutschen Privatrechts, dessen Motive man mit viel Glück
in der ersten Hausarbeit nicht zitieren und deswegen suchen musste. Ein
besonderer Service für die Leser und vor allem die immer internationaler
ausgerichteten Studenten ist der Abschnitt über das anglo-amerikanische
Rechtssystem. In einem kurzen Überblick kann man sich dabei über
die im alten Europa manchmal gescholtenen Rechtsinstitute
wie bindende Präjudizrechtsprechung oder übermäßige
Einflüsse von Billigkeitsgedanken informieren. Abschließend
gibt das Werk Gelegenheit zu Abgrenzung von anderen Teilgebieten wie der
Soziologie und der Rechtsphilosophie und vergisst nicht, auf die Tendenz
gemeinsamer europäischer Privatrechtsnormen hinzuweisen, die sich
ja zuletzt mit dem Entwurf eines europäischen Schuldrechts konkretisierte.
Unabhängig von jeder Wahlfachgruppe kann man sein Grundlagenwissen
hier auffrischen und darüber hinaus einen umfassenden Einblick in
die Möglichkeiten der Wahlfachgruppe erhalten. Zur Lektüre sehr
zu empfehlen!
Dietmar Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 4. Auflage, Beck
2001
Dieses Buch ist ein Klassiker, fast jeder Student, der im ersten Semester
noch folgsam die vorgeschlagenen Vorlesungen zur Rechtsgeschichte gehört
hat, kann mit dem Namen Willoweit dieses Buch verbinden, das meist als
einziges aktualisiertes Lehrmittel für die Vorbereitung auf Klausuren
zur Rechtsgeschichte im ersten Semester taugt. Die besondere und gewissermaßen
Pionier-Leistung des Verfassers ist es dabei, einerseits rechtliche und
gesellschaftliche Verfassung in Bezug zueinander zu setzen, und andererseits
gerade die moderne deutsche Verfassungsentwicklung in einen rechtsgeschichtlichen
Kontext zu stellen, ohne dabei nur auf plakative Daten wie 40 Jahre Grundgesetz
oder Ähnliches zurückzugreifen. Somit hat der Student im Hinblick
auf die deutsche Verfassungsgeschichte vielleicht keine richtige Auswahl bei der Wahl seiner Lehrbücher aber mit dem vorliegenden tatsächlich
ein hervorragendes und wirklich autonomes Werk, da viele anderen
Lehrmittel unmittelbar oder mittelbar Derivative darstellen. Vor allem
ist es für den Rechtsgeschichtler wichtig, dass die tatsächlich
rechtshistorische Darstellung der Verfassungen nicht als bloße Zeitabläufe
mit den vorkommenden deutschlandpolitisch wichtigen Ereignissen dargestellt
werden, sondern, wie das vom Verfasser auch angestrebt ist, die komplexen
verfassungsrechtlichen Zusammenhänge seit dem Mittelalter aufgezeigt
werden und das Augenmerk der neueren deutschen Verfassungsgeschichte nicht
nur auf die NS-Zeit gerichtet ist. Selbst wenn man sich für die Zeit
vor 1918 nicht interessieren sollte, ist die Lektüre der Kapitel
über Besatzungszeit und die Wiedervereinigung auch für das Grundverständnis
vom deutschen Staat und seiner Position im heutigen Weltgeschehen mehr
als nützlich. Selbst die Nutzung als Nachschlagewerk zur Suche nach
weiter führender Literatur kann angesichts der detaillierten und
ausführlichen Bibliographie empfohlen werden. Dieses Buch ist ein
klarer Kauf- und Lesetipp!
Heinrich Honsell, Römisches Recht, 5. Auflage, Springer 2002
Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, in welchem sich der Rechtsanwender nicht
mindestens einmal in seiner Laufbahn mit lateinischen Fachausdrücken
konfrontiert sieht, im schlimmsten Fall zum ersten Mal in einer mündlichen
Prüfung. Man hat zwar begonnen, das Erfordernis des Latinums für
das Jurastudium abzuschaffen, dennoch ist der Umgang mit lateinischen
Redewendungen und Institutionen weder aus dem öffentlichen Recht
noch aus dem Privatrecht wegzudenken. Man kann in dieses Lehrbuch schon
deshalb einen Blick werfen, weil es dem Leser ein Glossar der wichtigsten
termini technici darbietet, womit schon manchem weitergeholfen ist, sei
es nur bei der ersten BGB-Übung und der bangen Frage, was denn eigentlich
eine Vindikation ist. Wer darüber hinaus einen tieferen Einblick
in die Zusammenhänge des römischen Rechts und damit zwangsläufig
in die Grundlagen des auch heute noch in vielen Bereichen ähnlichen
deutschen Zivilrechts erlangen will, findet ein leicht zu lesendes und
angenehm erklärendes Werk vor, das nicht mit Beispielen spart, um
ungewöhnliche Rechtskonstrukte zu erläutern, so etwa die Differenzierung
zwischen Übereignung langer und kurzer Hand (heute noch in §
929 S. 2 BGB). Es ist klar, dass man nicht dieses Buch lesen und danach
das deutsche Zivilrecht ebenso verstehen kann. Unabhängig vom Wahlfach
Rechtsgeschichte ist die Lektüre dieses Werkes für Europarechtler
sowie nach der Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene zur
Vertiefung der Kenntnisse des deutschen und zukünftigen europaweit
einheitlichen Rechts empfehlenswert. Besonders lesenswert ist die ausführliche
Behandlung des Obligationenrechts, da man nach dem Studium dieser Kapitel
mit Sicherheit einige Erkenntnisse und neue Nervenverknüpfungen im
Gehirn aufweisen kann, die in der nächsten Schuldrechtsklausur von
großem Nutzen sein werden, auch zur Freude des Korrektors.
Karl Doehring, Allgemeine Staatslehre, 2. Auflage, C.F. Müller
2000
Die Welt lebt nicht vom Staat allein, es gibt auch andere gleichwertige
Rechtssubjekte, teils allein, teils in Zusammenschlüssen. Dennoch
lebt die Rechtsgemeinschaft heutzutage vielleicht mehr denn je vom Staatenbewusstsein
der Mitwirkenden. Doehring ist vor allem Völkerrechtlern ein Begriff
und seine zahlreichen Publikationen etwa zum Status Deutschlands lassen
seine Präferenzen klar erkennen: es geht um den Staat. Da Staaten
und ihre Grundlagen aber in moderner Zeit nicht allzu tiefe Veränderungen
erfahren, zumindest sofern sich die Doktrin des Präventivkrieges
nicht im Völkerrecht etablieren sollte, ist die erst 2. Auflage dieses Standardwerkes kein Makel, sondern eine weitere Bereicherung
für die Leser. Den Staat kann man in viele Zusammenhänge eingliedern,
der Jurist sollte sich auf Rechtsnormen und Rechtstraditionen beschränken.
Dabei ist es wichtig zu wissen, mit welcher Rechtsordnung man sich gerade
befasst, da das Staatsverständnis im Völkerrecht und Verfassungsrecht
durchaus differieren kann. Die mittlerweile aber herrschende Auffassung
der konstitutiven Staatselemente wird von beiden Blickwinkeln aus vertreten.
Dennoch ist es wichtig, die jeweilige Betrachtungsweise zu klären,
was der Verfasser mit der Aufgliederung in einen allgemeinen Teil, darin
etwa Abhandlungen über die Existenz, die Grundlagen und die Entstehung
von Staaten, und einen besonderen Teil, bezogen auf die innere Organisation
von Staaten, berücksichtigt und dem Leser nahe legt. Dabei kommen
auch juristisch vielleicht eher schwer einzuordnende, aber für den
Staat (lebens)wichtige Themen wie Revolution und Selbstbestimmungsrecht
des Volkes zur Sprache. Wer sich durch das leider leserunfreundliche Layout
nicht abschrecken lässt, wird mit der Lektüre dieses Werkes
egal zu welchem Zeitpunkt des Studiums (außer man schreibt ein Examen
gänzlich ohne öffentlich-rechtliche Klausuren) interessante
Stunden verbringen.
Werner Frotscher / Bodo Pieroth, Verfassungsgeschichte, 3. Auflage,
Beck 2002
Dieses Werk ist auf den ersten Blick nicht direkt als Lehrbuch zu erkennen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis lässt sich entnehmen, dass für Deutschland
wichtige Perioden beinahe lückenlos dargestellt werden, jedoch ohne
einen direkten Bezug zur Juristerei erkennen zu lassen. Zudem fallen beim
ersten Durchblättern die informativen Zeittafeln auf, die die wichtigsten
Ereignisse der Kapitel vorab zusammenfassen. Auch zahlreiche Quellenzitate
lassen zuerst an ein Geschichtsschulbuch denken, nur ohne Abbildungen.
Insofern ist die Lektüre sicherlich einfach und spannend, auch für
Nichtjuristen. Da die Autoren sich auf die Entstehung des modernen Verfassungsrechts
beschränken, beginnt die Darstellung auch erst mit den beiden Revolutionsverfassungen
in den USA und Frankreich, woraufhin sofort und nur noch die deutsche
Rechts- und Verfassungslage beleuchtet wird. Diese wird mehr als ausführlich
dargestellt, stets mit Rückbezug auf das zu dieser Zeit geltende
Recht. Die Zeit nach 1945 wird zwar auch noch erfasst, etwa auch die Verfassung
der DDR. Die Wiedervereinigung kommt jedoch trotz der mittlerweile vergangenen
Dekade viel zu kurz, ebenso die eigentlich rechtliche und nicht nur darstellende
Betrachtung der einzelnen Verfassungen. Dieses Buch ist für das Verständnis
der historischen Strukturen des deutschen Staates bestens geeignet, deswegen
auch lesenswert sogar vor Beginn des Studiums. Allein mit diesem Werk
kann man aber nicht sicher sein, die Problematik der Verfassungsgeschichte
im Examen voll abdecken zu können.
Friedrich Ebel / Geog Thielmann, Rechtsgeschichte, 3. Auflage, Müller
2003
Es ist selten, dass man einen ausreichenden Überblick über das
Themengebiet Rechtsgeschichte erhalten kann, aber dieses Werk ist eines
der wenigen Lehrbücher zur Rechtsgeschichte, das diesem Anspruch
gerecht wird. Durch die Kombination zweier bisher separater Bände
über Antike und Mittelalter sowie die Neuzeit, wird ein Buch geschaffen,
das sowohl für Studenten die Vorlesung begleiten und ergänzen
kann, dementsprechend zur umfassenden Examensvorbereitung dient, aber
gleichzeitig auch dem lediglich interessierten Juristen einen knappen
und in gutem Layout gehaltenen Leitfaden zur Rechtsgeschichte präsentiert.
Sicher wird es etliche Kritiker geben, die die Kürze der einzelnen
Abschnitte bemäkeln. Jedoch ist dies der Preis dafür, dass man
einen umfassenden Überblick gibt. Und der wird verschafft. Es werden
sowohl Römisches wie Germanisches und Fränkisches Recht behandelt,
das mittelalterliche Kirchenrecht wird abgehandelt und die Entwicklung
des Privatrechts im Mittelalter nachgezeichnet. Ein Schwerpunkt liegt
ab 1500 auf der Verfassungsgeschichte, so mit dem Entstehen des ersten
Territorialstaates, den Ideen berühmter Rechtsgelehrter wie Grotius
bis hin zur langsamen Entwicklung des deutschen Staates in seiner heutigen
Form über Preußen, den deutschen Bund und die Weimarer Republik.
Daneben kommen aber ebenso, die Zeit prägenden Entwicklungen wie
die Geschichte des Strafrechts und des Judenrechts zur Sprache, nicht
zu vergessen die Entwicklung des Privatrechts, gerade im 19. Jahrhundert
etwa unter Savigny, und runden so die umfassende Darstellung des Rechts
seit 1500 ab. Sehr angenehm für den Leser ist, dass die Einflüsse
des Nationalsozialismus ausführlich dargestellt werden, jedoch einen
Umfang einnehmen, der im Vergleich zu anderen Lehrbüchern
nicht den Rahmen sprengt oder gar das ganze Buch für sich
vereinnahmt. Eine besondere Leistung ist die Behandlung der Geschichte
des Arbeitsrechts, selten zu finden in rechtsgeschichtlichen Lehrbüchern,
und die Fortführung des Rechts"geschichte" nach dem zweiten
Weltkrieg zu den beiden deutschen Staaten. Warum man aber, etwa im Vergleich
zum Lehrbuch von Willoweit, darauf verzichtete, auch das Ende der DDR
zu behandeln, was ja eine komplette Verfassung und einen dazu gehörenden
Unrechtsstaat in das Gebiet der Rechtsgeschichte hinzufügte, bleibt
ungeklärt. Dieses Buch überfordert keinen Leser, führt
an entscheidenden Stellen zu weiter gehenden Problemen und hinterlässt
einen rundum postitiven Gesamteindruck.
Dietmar Willoweit / Ulrike Seif: Europäische Verfassungsgeschichte,
1. Auflage, Beck 2003
Wer ein Lehrbuch unter diesem Titel erwartet, wird zunächst enttäuscht,
denn es handelt sich nur um eine Quellensammlung von verfassungsrechtlich
bedeutsamen Texten seit dem Mittelalter bis hin zu Dokumenten des 20.
Jahrhunderts. Die nähere Beschäftigung mit den einzelnen Kapiteln
des Buches lässt jedoch so manches Historikerherz höher schlagen,
wird doch endlich einmal in konzentrierter und verständlicher, da
übersetzter Form ein Kompendium für Studenten und wohl vornehmlich
Doktoranden geliefert, das in einem einzigen Buch Zusammenhänge entdecken
lässt, für die in reinen Lehrbüchern kein Platz ist. Man
muss ehrlicherweise zugestehen, dass diese Zusammenhänge sich nur
dann erschließen, wenn man mit diesem Buch tatsächlich arbeitet,
also die einzelnen Verfassungen und Dokumente durchliest und spezifische
Punkte etwa auf ihre Entwicklung hin vergleicht. Als auch von den Herausgebern
gewünschtes Ergebnis sollte dann die Erkenntnis feststehen, dass
sich die Verfassungsentwicklung in den einzelnen europäischen Staaten
nicht isoliert, sondern reziprok beeinflusst vollzogen hat. Unabhängig
von dieser europäischen Entwicklung können auch einzelne Zeitabschnitte
gezielt untersucht werden, etwa die Verfassungen der Revolutionsepoche
oder die Verfassungsgebung des europäischen Faschismus. Ersparen
kann man sich mittels dieser Sammlung das Durchstöbern oder Anfordern
fremdsprachiger Texte und das nachfolgende Wälzen von Wörterbüchern
sowie bei deutschen Texten den Gang in dunkle Archive, wo man in manchen
Fällen eher den Verfall des Textes als den Text selbst antreffen
kann. Dieses Kompendium ist eine Bereicherung für die Rechtsgeschichte
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