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Rezensionen Mai 2005 |
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Mai 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Schellhammer, Die Arbeitsmethode des Zivilrichters,
15. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Zivilstation ist normalerweise
das erste Betätigungsgebiet für den Referendar und erfahrungsgemäß
mit einigen Schwierigkeiten behaftet. Auf einmal muss man tatsächlich
Streitigkeiten entscheiden, sich mit bisher unbekannten Formalia herumschlagen
und darf im Idealfall auch noch die eine oder andere Verhandlung führen.
Das vorliegende Werk eines erfahrenen Praktikers möchte diesen Einstieg
so gut es geht erleichtern. Das Lehrbuch ist fast auf dem neuesten Stand.
Obwohl das Vorwort im Dezember 2004 verfasst wurde, ist als letztes aktuelles
Gesetz nicht mehr das Justizmodernisierungsgesetz aus dem September 2004
enthalten. Das ist bedauerlich, aber angesichts der überschaubaren
Auswirkungen für die im Lehrbuch behandelte Thematik nicht weiter störend.
Die Gestaltung des Buches ist für die verfolgten Ausbildungszwecke
hervorragend gelungen. Der Autor verwendet zahlreiche abstrahierende Elemente
als Ergänzung zum Fließtext. Dabei finden sich klassische Aufzählungen,
Prüfungsübersichten, Beispiele, Übungsfälle mit Lösungsskizzen,
Berechnungsbeispiele und schließlich eine Musterakte eines Zivilverfahrens,
anhand derer man sich den Ablauf der täglichen Arbeit des Zivilrichters
vergegenwärtigen kann. Der Text selbst ist übersichtlich angeordnet
und ist an den entscheidenden Stellen durch Fettdruck hervorgehoben. An
einigen Punkten ist zwar ein richtiger Lesefluss nicht möglich, da
die Ausführungen durch die genannten Aufzählungen stark ins Skizzenhafte
tendieren, die vorhandenen längeren Textabschnitte sind jedoch für
die Bedürfnisse von Referendaren ideal ausformuliert. Bevor der Leser
erfährt, nach welchen Punkten der Zivilrichter sucht, wenn er eine
neue Akte bearbeitet, wird zunächst die dabei anzuwendende Methodik
beschrieben. Dabei kommen zivilprozessuale Grundsätze zur Sprache aber
auch die sinnvolle Herangehensweise an eine rechtliche Bewertung eines Lebenssachverhalts.
Die dabei genannten Punkte sind aus der Sicht des erfahrenen Juristen logisch ,
für einen Anfänger jedoch so wertvoll, dass er sich die ein oder
andere unnötige Überstunde an der Akte ersparen dürfte. Vorgestellt
werden später die verschiedenen Möglichkeiten, den erfassten Sachverhalt
instruktiv hierzu das Kapitel zum Sachbericht zu verarbeiten.
Dabei erhalten sowohl Gutachten als auch Urteil in angemessenem Umfang Beachtung.
Anschließend werden die zahlreichen Sonderfälle der ZPO kurz
vorgestellt und Bearbeitungshinweise gegeben. Weniger geläufige Arbeitsschritte
wie Beschlüsse und Verfügungen werden nicht vergessen und die
Lektüre dieses Kapitels ist nicht nur während der Station, sondern
gerade vor der mündlichen Prüfung sehr anzuraten. Als herausragende
Kapitel sind die Ausführungen zur Behauptungs- und Beweislast sowie
zu den Vergleichsverhandlungen zu nennen. Die besondere Fähigkeit,
Prüfungswichtiges kompakt zu erklären, kommt hier exemplarisch
zum Vorschein. Dieses Lehrbuch gehört zur Standardausrüstung eines
Referendars und gibt ihm eine bildhafte Anleitung für die Zivilstation.
Im Gegensatz zu den übrigen, in der Regel beispielsarmen Lehrbüchern
zum selben Thema, ist hier die Anschaulichkeit der Garant für schnelles
Verständnis.
Schlachter, Casebook Europäisches Arbeitsrecht,
1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Fallsammlungen zum europäischen Recht sind angesichts der Entscheidungsfreudigkeit
der europäischen Gerichte unverzichtbar für die eigene Fokussierung
auf bestimmte Aspekte. Hier werden Entscheidungen des EuGH zum Arbeitsrecht
gesammelt, dargestellt und kommentiert. Dabei arbeiten jeweils Spezialisten
der von den Urteilen betroffenen Länder die Anmerkungen aus, so dass
man ein spezifisches Bild von der Tragweite der Entscheidung erlangen kann.
Die Urteile und Anmerkungen sind aber alle in deutscher Sprache abgedruckt,
so dass man trotz des Bezugs zu anderen Staaten keine Verständnisschwierigkeiten
zu erwarten hat. Die Gestaltung der Fallsammlung ist gut gelungen und macht
die Lektüre übersichtlich und angenehm. Trotz kleiner Schriftgröße
sind die Texte leicht lesbar. Die Urteile haben eine andere Schriftart als
die Anmerkungen erhalten. Die Anmerkungen sind im Fließtext gehalten
und bieten zahlreiche Verweisungen auf weiterführende Rechtsquellen.
Neben den Urteilen und Anmerkungen erhält der Leser zunächst eine
Einführung in die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts. Dies
macht das Werk nicht nur zum Nachschlagen bestimmter Entscheidungen nutzbar,
sondern vielmehr zu einem lehrbuchergänzenden Medium, das man sukzessive
bearbeiten kann. Die abgedruckten Urteile enthalten zahlreiche moderne Klassiker
des EuGH, so etwa die Fälle Bosman , Defrenne II
oder das in Deutschland stark diskutierte Urteil SIMAP . Diese
Fälle muss man auch dann einmal gelesen haben, wenn man sich mit Europarecht
nur im Pflichtfach beschäftigt. Arbeitsrechtlich wichtige Entscheidungen
zum Betriebsübergang oder zur Gleichbehandlung von Männern und
Frauen sind jedoch innerhalb der 20 ausgewählten Entscheidungen in
der Überzahl und die ausgewogene Gewichtung nach älteren und jüngeren
Urteilen zeigt die gute Übersicht der Herausgeber und Autoren. Diese
Fallsammlung bietet zu einem Teilgebiet des europäischen Rechts eine
übersichtliche und instruktive Einführung. Gleichzeitig bietet
sie eine rechtsvergleichende Darstellung der Rechtsfolgen der einzelnen
Urteile und sorgt so für eine ungewöhnliche Erweiterung des Horizonts
der Leser. Gelungen!
Bassenge / Herbst / Roth, FGG / RPflG, Kommentar, 10.
Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Die Beschäftigung mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder den
Tätigkeiten des Rechtspflegers fällt im Studium generell kaum
merkbar aus: abgesehen von einigen Wahlfachgruppen gehören Klausuren
und Fragen zu FGG und RPflG typischerweise zum Referendariat. Allerdings
kann es für familienrechtlich und insolvenzrechtlich interessierte
Studenten bisweilen ebenfalls lohnenswert sein, einen Blick in die unbekannte
Materie zu werfen, ebenso wenn erb(scheins)rechtliche Fragestellungen beantwortet
sein wollen. Auf knapp 1000 Seiten bringt der vorliegende kompakte Kommentar
das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Rechtspflegergesetz auf
den Punkt. Dabei erhält die Kommentierung zum FGG mit etwa zwei Dritteln
des Werkes den Schwerpunkt eindeutig zugewiesen. Klausurgeeignet sind grundsätzlich
nicht alle Themen. Es gibt aber einige sehr relevante Bereiche, die hier
auch ausführlich kommentiert werden. Dazu gehört etwa der umfassende
Text zum Beschwerdeverfahren, zu welchem die Autoren mittels einer Vorbemerkung
eine generelle Einordnung liefern, um danach in prüfungsgerechter Weise
die einzelnen Voraussetzungen und Problembereiche vorzustellen. Für
Referendare sehr empfehlenswert ist dabei die Kommentierung der Beschwerdeberechtigung.
Ebenfalls lesenswert sind die Ausführungen zu Anhörungsrechten
im familienrechtlichen Verfahren sowie das in vorbildlicher Weise präsentierte
Erbscheinsverfahren. Rein praktisch interessant für Studenten und Referendare
sind die Beschreibungen zu Eintragungen und Löschungen im Handelsregister.
Lesenswert ist auch die umfangreiche Einleitung zu Beginn der FGG-Kommentierung.
Abstecher ins Rechtspflegergesetz unternimmt man selbst im Referendariat
selten, wenn überhaupt, dann im Zusammenhang mit zwangsvollstreckungsrechtlichen
und insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Gerade deshalb ist die Kommentierung
zu den Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers neben den
einleitenden Ausführungen zu Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
von großer Bedeutung für Referendare und sollte gelesen werden.
Trotz des kleinen Formats des Kommentars ist die Schrift sehr groß
gehalten worden, was die Lektüre bisweilen wesentlich erleichtert.
Allerdings sind die zahlreichen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur
in den Text integriert, so dass man auf einer Seite bisweilen nicht einmal
zur Hälfte Text vorfindet. Vorbildlich sind die Hinweise auf landesrechtliche
Besonderheiten. Im Gegensatz zu anderen Kommentaren des Verlages verzichten
die Autoren hier auf konkrete Tenorierungshilfen bei den diversen Beschwerden,
geben allerdings zahlreiche wichtige Hinweise auf notwendige Inhalte der
Entscheidungen des Gerichts. Die Gliederung der Texte gelingt überwiegend
gut, auch die Hervorhebungspraxis ist ansprechend. Dieser Kommentar kann
gerade im Referendariat etliche Denkumwege ersparen und zu passenden Lösungen
führen. Für Interessierte im Erbrecht und Familienrecht ist die
Unterstützung in jedem Fall gewiss.
Petersen, Medienrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck
2005
Das Medienrecht ist eines der meistgefragten Einstiegsgebiete bei großen
Wirtschaftskanzleien, verbergen sich doch hinter diesem Sammelbegriff nicht
nur Markenrecht, Kartellrecht, Urheberrecht und Exoten wie das Filmrecht,
sondern auch das im öffentlichen Recht anzusiedelnde Telekommunikationsrecht
oder das Rundfunkrecht. Dabei kann man aber leicht übersehen, dass
ganz klassische zivilrechtliche Prüfungsthemen ebenfalls von diesem
Gebiet erfasst werden, so etwa die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
oder die Ansprüche auf Widerruf oder Gegendarstellung. Umso wichtiger
ist es, sich schon zu Studienzeiten einen Überblick über die Grundlagen
eines Rechtsgebiets mit klangvollem Namen zu verschaffen. Die Gestaltung
des Buches hat Stärken und Schwächen. Die Lesefreundlichkeit ist
hoch, da das Textbild und die Abstände zwischen den Passagen so beschaffen
sind, dass man zügig vorankommt, aber nicht das Gefühl hat, von
der Textmasse überwältigt zu werden. Es fehlt an jeder Art von
abstrahierender Darstellung, was gerade bei einem Buch zum Medienrecht sehr
schade ist. Hervorhebungen werden maßvoll eingesetzt und sind dementsprechend
effektiv. Ein wenig verwunderlich sind die überlangen Hinweise auf
andere Literatur zu Beginn der jeweiligen Kapitel, anstelle derer man auch
mehr Information hätte anbringen können. Die einleitenden Kapitel
des Buches befassen sich ebenso wie die ersten Abschnitte mit Basiswissen,
das man als Student jederzeit abrufen können muss: dazu gehören
die verfassungsrechtliche Verortung des Medienrechts und die oben schon
genannten zivilrechtlichen Probleme, die spätestens ab dem zweiten
Semester in der Vorlesung gesetzliche Schuldverhältnisse Relevanz erlangen
können. Ein wichtiger Aspekt für viele Leser ist neben der Behandlung
grundlegender, klausurtauglicher Themen auch die Aktualität des Buches:
das Medienrecht fasst eine Vielzahl von sich oft ändernden Rechtsnormen
zusammen und gerade die Neufassung des UWG im Jahr 2004 wurde vom Autor
umfassend in die Darstellung des Wettbewerbsrechts aufgenommen. Die Trennung
zwischen privatem und öffentlichem Medienrecht gelingt durchweg gut,
obwohl auch im öffentlichen Medienrecht auf Grundlagen des Wettbewerbsrechts
zurückgegriffen wird, etwa bei der Frage von öffentlicher Werbung.
Generell sind die Erläuterungen des Kapitels zu Werbung und Sponsoring
sehr lesenswert. Die als Abschlusskapitel fungierenden Ausführungen
zum Medienstrafrecht behandeln zum einen etliche, aber nicht oft in Klausuren
abgeprüfte Straftatbestände, zum anderen findet sich ein sehr
interessantes Kapitel zur Medienöffentlichkeit im Strafverfahren, also
zu den Problemen rund um § 169 GVG. Dieses ist zwar (leider sehr) kurz,
bietet aber einen erweiterten Einblick in disziplinübergreifende Probleme.
Das Lehrbuch bietet einen kompakten, zum Teil nur überblicksartigen
Einstieg in die Materie Medienrecht. Dies kann aber vielen Studenten für
den Pflicht- und Wahlfachbereich genügen, notfalls um sich die Entscheidung
der weiteren Studien zu erleichtern.
Plate, Das gesamte examensrelevante Zivilrecht, 2. Auflage,
Verlag Springer 2005
In relativ kurzer Zeit ist die zweite Auflage dieses zivilrechtlichen
Kompendiums erschienen und hat sich demnach trotz oder gerade wegen des
anspruchsvollen Ansatzes am Markt bewährt. Das Buch umfasst auf 1500
Seiten zivilrechtlichen Prüfungsstoff und möchte so für Studenten
und Referendare zu jeder Zeit, also auch, wenn man sich wegen einer Auslandsreise
nur für ein Lehrbuch entscheiden können sollte, ein nützlicher
Begleiter sein. Die Gestaltung des Buches wurde beibehalten, der Umfang
ist aber im Vergleich zur Vorauflage um fast 200 Seiten gewachsen. Vorbildlich
sind die Unmengen an Fallbeispielen mit knappem Sachverhalt und Lösungen.
Viele Prüfungs- und Wesensmerkmale bestimmter Paragraphen und Rechtsinstitute
werden in aufzählender und schematischer Weise präsentiert und
schärfen so sofort den Blick für das Wesentliche. Das Layout ist
grundsätzlich gelungen, wirkt aber auf vielen Seiten durch die verschiedenen
Stilelemente eher verwirrend als leitend. Dort treffen etwa grau hinterlegte
Fälle auf Prüfungskästen, verschiedene Überschriften,
Aufzählungen und Fließtext. Die Seitenabstände sind dabei
sehr gering und so kann man sich nur an den ebenfalls sehr klein gedruckten
Kapitelüberschriften in der Kopfzeile orientieren. Ebenfalls der Orientierung
abträglich ist das Ordnungssystem innerhalb der Beispielsfälle.
Dort werden die Lösungsschritte zwar minutiös untergliedert, dies
geschieht aber innerhalb des Fließtextes, so dass man bisweilen nicht
wirklich von einer Lektüre sprechen kann, sondern eher von einem Hindernislauf
zwischen den einzelnen Gliederungsebenen. Behandelt werden die Grundlagen
des BGB sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Aufgebaut sind die Kapitel
zunächst nach dem Muster Primäranspruch Sekundäranspruch
aus Verträgen, um in Folgekapiteln auf andere Anspruchsgrundlagen einzugehen.
Dies umfasst Sachenrecht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Erbrecht.
Inhaltlich proklamiert der Titel immer noch das gesamte examensrelevante
Zivilrecht, äußert sich zum Familienrecht aber nur marginal und
auch das behandelte Erbrecht steht in keinem angemessenen Verhältnis
zur Examenshäufigkeit. Immerhin finden sich die Einschläge ins
Handelsrecht an passender Stelle, etwa knapp eineinhalb Seiten bei der kaufrechtlichen
Gewährleistung oder in ähnlichem Umfang bei den Rechtssubjekten,
um die Handelsgesellschaften vorzustellen. Problematisch dabei ist allerdings,
dass der Autor ohne Sachverzeichnis, Fußnoten oder andere Ver- und
Nachweise operiert, so dass man die Ankündigungen im Text, etwas werde später noch behandelt nicht wirklich sinnvoll verwerten
kann, wenn man eben ein spezielles Problem genauer bearbeiten will (außer
man kennt das Buch mittlerweile auswendig). Sehr angenehm ist, dass neue
Rechtsentwicklungen nicht nur vorgestellt werden, sondern im richtigen Kontext
erörtert sind, so etwa die Rechtsfolgen von §§ 241a und 105a
BGB. Bedauerlich sind dann nur kleinere Details, wenn etwa die dogmatische
Einordnung des Schmerzensgeldanspruchs zumindest zweifelhaft erfolgt. Sehr
knapp behandelt wird auch die Konstellation des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs.
Schwierig bei den oben schon genannten zahlreichen Beispielsfällen
ist leider die Ergiebigkeit für den jeweiligen Leser. Der Autor ist
ja durch sein betriebenes Uni-Repetitorium vorgeprägt und will das
Konzept des Buches bereits den Anfängern schmackhaft machen.
Dass aber Examenskandidaten und Referendare die klassischen BGH-Entscheidungen
bereits genau kennen und eigentlich abgewandelte Fallgestaltungen bräuchten,
um das nötige Problembewusstsein auszubauen, schmälert den Nutzwert
ein wenig. Der Autor verfolgt mit diesem Buch sein eigenes Lehrkonzept und
ist deshalb selbstverständlich davon überzeugt, dass jeder Leser
so am besten Jura versteht und erlernen wird. Viele Leser werden, wenn auch
nicht unbedingt ab dem ersten Semester, mit diesem Buch viel Vergnügen
und vor allem viele Lernerfolge haben. Ein guter und kritischer Jurist darf
dieses Lehrbuch allerdings nur als Einstieg oder als eine von vielen Erkenntnisquellen
nutzen, um sich nicht mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten dauerhaft
einzuprägen. Wer dies beachtet, wird dieses Buch sehr effektiv nutzen
können.
Fechner, Medienrecht, 5. Auflage, Verlag Mohr Siebeck
2004
Das Lehrbuch von Fechner ist innerhalb von kurzer Zeit in einer Neuauflage
erschienen und zeigt damit, dass sich qualitativ gutes Lehrmaterial auch
durchsetzt. Der gewählte Titel Medienrecht hat den Vorteil,
dass sowohl hinsichtlich der Erwartung der Leser als auch hinsichtlich der
tatsächlich behandelten Inhalte eine Vielzahl von Interessen befriedigt
werden können. Die Gliederung des Buches differenziert einen Allgemeinen
Teil und einen Besonderen Teil des Medienrechts. So wird der juristische
Leser in gewohnte Bahnen gelenkt und kann sich das umfangreiche Rechtsgebiet
sukzessive und zugleich systematisch erschließen. Die Gestaltung des
Layouts ist angenehm, da der Autor die Literaturhinweise an das Ende der
Kapitel verbannt hat, wichtige Teile mit graphischer Gestaltung wirksam
hervorhebt und auch im Text entsprechende Elemente einfließen lässt.
Auch Aufzählungen und Schaubilder werden verwendet, so dass man ab
und an von der dichten Textführung ausruhen kann. Zu betonen ist die
gute optische Abtrennung von solchen abstrahierenden Elementen, da diese
nämlich durch ihre Gestaltung ein schnelles Übergehen durch den
Leser verhindern. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen wird maßvoll,
aber effektiv verwendet, so dass man auch anhand von Stichworten zu schnellen
Suchergebnissen gelangen kann. Die inhaltliche Darstellung beginnt mit den
Rechtsgrundlagen, auf welchen jegliche Medientätigkeit aufgebaut ist,
und der Autor erläutert zahlreiche Grundpfeiler verfassungsgerichtlicher
Entscheidungsfreude, die dem heutigen Medienrecht ihr Gepräge gegeben
haben. Neben diesen Grundrechten werden spiegelbildlich die Abwehrrechte
gegenüber den Medien dargestellt. Gerade die Lektüre dieses deliktsrechtlich
orientierten Kapitels lohnt sich für Studenten wie für Referendare
kurz vor Prüfungen. Umfangreich ist das Kapitel zu Medienurheberrechten
geworden, das in den letzten Jahren wegen Neuregelungen im deutschen Recht
und Produktpiraterie zu einem praktischen Dauerbrenner der Rechtsberatung
mutiert ist. Nicht vergessen wird jeweils die europarechtliche Verankerung,
wobei jedoch die gültige Zitierweise der Verträge immer noch nicht
eingefügt wurde. Vorbildlich gelungen ist die kompakte Darstellung
des neu geregelten Wettbewerbsrechts. Spannend ist vor allem die gute Darstellung
der Rechtsprobleme rund um das Internet, die sich nicht nur auf den zivilrechtlichen
Vertragsschluss beschränken, sondern etwa auch Probleme des Domainrechts
behandeln. Das Werk bietet sowohl für den Einsteiger die erste Orientierung
in einem schwer fassbaren Rechtsumfeld, als auch dem Fortgeschrittenen neue
Anregungen und vertiefte Einblicke in schon Bekanntes. Der Umfang ermöglicht
eine effektive Bearbeitung und die Gestaltung unterstützt die intensive
Lektüre. Ein gelungenes Werk.
Stein / Itzel / Schwall, Praxishandbuch des Amts- und
Staatshaftungsrechts, 1. Auflage, Verlag Springer 2005
Das Staatshaftungsrecht gehört nicht nur zu den ungeliebten Prüfungsgebieten
von Studenten und Referendaren, auch Zivilrichter sind nicht immer erfreut,
wenn sie eine spezifisch öffentlich-rechtlich determinierte Klage zu
entscheiden haben. Nichtsdestotrotz sind die Grundlagen dieser Materie eigentlich
schnell zu erschließen und anhand eines passenden Lehrbuchs kann man
sich einen echten Vorteil in der Klausur erschreiben. Das vorliegende Werk
bietet ein sehr übersichtliches und gut gegliedertes Layout, mittels
dessen sich der Leser im Buch schnell und systematisch zurechtfinden kann.
Neben dem Fließtext und den separat abgesetzten Fußnoten arbeiten
die Autoren mit Aufzählungen, gesondert hervorgehobenen Zitaten aus
der Rechtsprechung, maßvoll eingesetzten Hervorhebungen und Zusammenfassungen
in Kastenform. Hinzu kommen Praxistipps , die oftmals ein bestimmtes
Vorgehen in einem Prozess als typisch und Erfolg bringend vorschlagen. Vereinzelt
werden auch graphische Darstellungen verwendet, um Haftungsschemata zu abstrahieren.
Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt mit über 130 Seiten auf
dem Amtshaftungsanspruch des § 839 BGB, was auch den Interessen von
Studenten und Referendaren entspricht. Hinzu kommen die übrigen klassischen
Eingriffe in Eigentum und andere Rechtspositionen, welche nach den geschriebenen
und ungeschriebenen Tatbeständen unterteilt werden. Vor allem die gesetzlich
konkretisierten Entschädigungstatbestände, etwa im Polizeirecht,
finden hier ausreichende Beachtung. Des Weiteren werden der Folgenbeseitigungsanspruch
und dessen Sonderformen sowie die Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen
Schuldverhältnissen erläutert. Sehr spannend ist das Kapitel zum
nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, in das die richterliche Erfahrung
der Autoren einfließen konnte. Der nachfolgende große Abschnitt
zu Fallgruppen der Amtshaftung orientiert sich an den verschiedenen Rechtsgebieten,
um spezielle und typische Themen zu konkretisieren. Dazu gehören etwa
die Verkehrssicherungspflichten, die Haftung in Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren,
die Haftung bei unterlassener Räum- und Streupflicht, die Inanspruchnahme
von staatlichen Spruchkörpern oder die neu geregelte Haftung des Sachverständigen.
Relativ knapp ausgefallen ist die Behandlung der Altlastenfälle und
des europäisierten Staatshaftungsrechts. Hier findet man zwar die wesentlichen
Gesichtspunkte, aber das Verhältnis der Haftung nach Gemeinschaftsrecht
und nach deutschem Recht wird nur für die Praxis, nicht aber dogmatisch
für die Klausur aufbereitet. Immerhin erwähnt wird der Entschädigungsanspruch
nach Art.5 EMRK. Für Studenten unbedingt zur Lektüre zu empfehlen
sind die kompakten, aber eingängigen Ausführungen zu den Einschränkungen
der Amtshaftung, für Referendare das kurz danach anschließende
Kapitel zur Darlegungs- und Beweislast. Generell lesenswert sind die Ausführungen
zur neuen Sachverständigenhaftung sowie die Fragen rund um den Drittschutz
einer Amtspflicht. Man erhält schnell einen guten Überblick und
kann danach punktuell das eigene Wissen vertiefen. Das geht zwar nicht ausschließlich
mit diesem Buch, aber das ist bei einem Handbuch auch nicht der eigentliche
Anspruch. Viele Leser werden mit diesem Werk bereits ab dem Studium einen
angenehmen Einstieg in die Materie Amtshaftungsrecht haben.
Hilf / Oeter, WTO-Recht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das Welthandelsrecht bietet für Studenten und Referendare mit sowohl
völkerrechtlichen als auch wirtschaftsrechtlichen Interessen eine hervorragende
Möglichkeit, beide Bereiche unter einem Thema zu vereinigen. Des Weiteren
ist man bei einer Spezialisierung auf diese Materie stets im Fokus der spannungsgeladenen
Debatte um mehr oder weniger Handelsschranken zwischen den einzelnen Staaten.
Üblicherweise wird das WTO-Recht im deutschsprachigen Raum in Lehrbüchern
zum Völkerrecht oder zum internationalen Wirtschaftsrecht abgewickelt.
Ein eigenes Lehrbuch bildet bislang die Ausnahme und verdient deshalb besondere
Beachtung. Das Buch stellt mit knapp 750 Seiten ein umfassendes Kompendium
dar, das durch eine relativ kleine Schrift den Inhalt zusätzlich vermehrt.
Die Texte werden abwechslungsreich unterbrochen, etwa durch Beispiele aktueller
oder vergangener Sachverhalte im Zusammenhang mit der WTO oder den GATT-Regeln,
durch Graphiken und Übersichten, die zu besseren Verständlichkeit
oft grau hervorgehoben werden. Die Texte selbst sind in überschaubare
Abschnitte gegliedert und erschlagen den Leser nicht. Maßvoll
eingesetzte Hervorhebungen ermöglichen zudem eine Lenkung des Lesers
zu den wesentlichen Aussagen der einzelnen Kapitel. Obwohl ein ausführliches
Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Buches steht, haben die einzelnen großen
Abschnitte noch einmal kurze Gliederungen voranstehen, an denen man sich
gut orientieren kann. Inhaltlich erwarten den Leser neben Kapiteln zur Entwicklung
des Welthandelsrechts vor allem solche zum materiellen Gehalt der WTO. Dazu
gehören neben den umfangreichen Regelungen zum Warenverkehr auch Vorschriften
für Dienstleistungen und für das geistige Eigentum. Weitere Kapitel
befassen sich mit den Instrumenten der Streitbeilegung, der Anwendung des
Welthandelsrechts auf Kultur und Umwelt und mit dessen Entwicklungen. Für
Ausbildungszwecke zu empfehlen sind etliche Kapitel, die jedoch allenfalls
in Klausuren des Wahlfachbereichs oder in der mündlichen Prüfung
auftauchen können. Dazu gehören vor allem die im GATT 1994 geregelten
Diskriminierungsverbote und die dazu gehörenden Ausnahmebestimmungen,
die Festsetzung von Antidumpingmaßnahmen und der völkerrechtliche
Investitionsschutz (TRIMs). Ebenso lesenswert sind die Ausführungen
zum Marktzugang für Dienstleistende im Rahmen des GATS und zur Durchsetzung
der Rechte am geistigen Eigentum im Wege des TRIPS-Abkommens. Bereits Gegenstand
einer EuGH-Entscheidung war die Anwendung des Welthandelsrechts bei Fragen
der Biodiversität, weswegen das Kapitel zu Wechselwirkungen mit dem
Umweltschutz ebenfalls empfehlenswert ist. Das Buch ist aus mehreren Gründen
eine echte Bereicherung für Ausbildung und Praxis: die Autoren orientieren
sich an internationaler Übung, geben auch die entsprechenden Bezeichnungen
wieder und führen den Leser so in den passenden Gesamtzusammenhang
zwischen Recht und Realität. Der Stil ist oft erzählend und überspielt
damit gekonnt die nötige und vorhandene Sachlichkeit. Schließlich
werden hoch komplexe Regulierungen anschaulich präsentiert und vermitteln
einen schnellen Zugang zu zukunftsträchtiger Materie.
Kaiser, Bürgerliches Recht, 10. Auflage, Verlag
C.F. Müller 2005
Bisweilen ist es für Studenten nötig, sich innerhalb von kurzer
Zeit Strukturen des Zivilrechts zu vergegenwärtigen und einzuprägen.
Dafür sind ausführliche und streng wissenschaftliche Bücher
selten geeignet, weil dort die Abstraktion und Anschaulichkeit zugunsten
der verbalen Präzision zurückbleiben muss. Das vorliegende Lehrbuch
reduziert den dargestellten Stoff von vornherein auf ein Basiswissen ,
macht dem Leser also von Beginn an klar, dass er hier komprimiertes Material
vorfindet, anhand dessen er sich Lösungen für Klausur und Examen
erstellen soll. Die Gestaltung des Werks versucht so gut wie möglich,
den radizierten Ansatz der Wissensvermittlung zu unterstützen und nutzt
Aufbauvorschläge, graphische Darstellungen, Prüfungsschemata,
Beispiele und Aufzählungen zur Abstraktion der in den Texten enthaltenen
Materie. Leider wird eine Unmenge von Hervorhebungen in den Textblöcken
verwendet, so dass man bisweilen Mühe hat, einen einheitlichen Lesefluss
einzurichten. Die fett gedruckten Schlüsselbegriffe erlauben aber in
der Regel eine gute Orientierung. Sinnvoll sind die vielen Inhaltsübersichten
zu den diversen Abschnitten. Inhaltlich erwarten den Leser Kapitel zum Allgemeinen
Teil des BGB, zum AT und BT des Schuldrechts, zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen
sowie ein Überblick zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht. Nicht
enthalten sind eigene Kapitel zum Familien- und Erbrecht. Ebenso fehlen
Erläuterungen zur BGB-Gesellschaft und zu handelsrechtlichen Einflüssen
auf das Kaufrecht. Die Ausführungen zu den einzelnen Themen beschränken
sich bisweilen auf Stichworte, so dass man durch bloße Gesetzeslektüre
einen ähnlichen Wissensgewinn erlangen dürfte. Immerhin gibt der
Autor nützliche Informationen wie etwa die Einteilung in Haupt- und
Nebenpflichten bei bestimmten Vertragstypen. Ebenso werden durch diese komprimierte
Darstellungsform klausurtypische Probleme einfach weggelassen oder zumindest
unverständlich für Anfänger erläutert, etwa die Blankobürgschaft,
die Definition des Schenkungsvollzugs und seine Abgrenzung zu § 2301
BGB oder das Institut der früheren pVV im allgemeinen Schuldrecht;
gerade hier wäre eine vergleichende Darstellung mir dem besonderen
Schuldrecht klarer gewesen . Ebenfalls zu komprimiert, um von Anfängern
wirklich verstanden zu werden, ist die Darstellung des gutgläubigen
Erwerbs. Relativ ausführlich hingegen werden viele Aspekte der gesetzlichen
Schuldverhältnisse oder die Anfechtung von Willenserklärungen
präsentiert. Hier finden sich ausführliche Texte und gute Beispiele
und Übersichten, die dem Leser rasch das nötige Systemverständnis
vermitteln können. Eine Empfehlung kann dieses Buch nur für diejenigen
Leser sein, die sich entweder wirklich nur einen Überblick verschaffen
wollen, oder für Klausuren noch einmal ihr Grundwissen durchpauken
wollen. Ein Einstieg in das Zivilrecht ist mit diesem Werk nur bedingt sinnvoll.
Wandtke / Bullinger, Fallsammlung Urheberrecht, 2. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2005
Das Urheberrecht ist als Bestandteil des Wirtschaftsrechts seit je her
Beratungsgegenstand großer Kanzleien und in der wachsenden Medienwelt
immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet. In Berührung kommt man mit
den Anfängen des Urheberrechts bereits während des Studiums, da
im Polizeirecht gerne einmal Ausflüge in das KunstUrhG gemacht werden.
Ansonsten ist die Wahlfachgruppe Urheberrecht selten, meist findet man das
Gebiet zusammen mit anderen unter einem Dach vereint. Dass das Urheberrecht
dabei aber nicht auf das Zivilrecht beschränkt ist, zeigen die Autoren
durch die variantenreichen Fallgestaltungen, die auch strafrechtliche und
öffentlich-rechtliche Aspekte erfassen. Der Schwerpunkt der vorliegenden
Fallsammlung liegt aber eindeutig im Zivilrecht, allein sieben Fälle
befassen sich mit Urhebervertragsrecht. Darüber hinaus vermögen
es die Autoren, durch geschickte Auswahl die verschiedenen Auswirkungen
des Urheberrechts zu verdeutlichen. Man findet etwa Fälle zum Theaterwerk,
zum Softwarerecht, zur Werkumgestaltung, zur CD-Privatkopie oder zur Erstellung
von Pressespiegeln. Ebenfalls beachtet wurden die internationalen Einflüsse,
die sich in Fallgestaltungen zum TRIPs-Abkommen oder zum internationalen
Privatrecht auswirken. Sehr wichtig für die Durchdringung der Materie
sind die zahlreich vorhandenen Fälle, in denen man das Urheberrecht
in Kombination oder Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten prüfen muss,
etwa zum Wettbewerbsrecht, zum Kartellrecht oder zum Markenrecht. Die Fälle
selbst sind nicht optimal übersichtlich gestaltet, aber durch viele
Abstandsflächen und große Schrift wird der Leser gut gelenkt.
Die Sachverhalte sind den Lösungen vorangestellt, eine Gliederung fehlt
jeweils. Dies wird durch zahlreiche Zwischenüberschriften ausgeglichen.
Auch die optische Trennung von Text und Verweisungen ist gelungen. Der Stil
der Falllösungen wechselt stetig zwischen Gutachten, Urteil und Erläuterung.
Dies tut der Anwendbarkeit für Klausuren aber keinen Abbruch, weil
die klare Subsumtion für die Leser nachahmenswert ist. Sehr erfreulich
sind die bebilderten zahlreichen Rechtsprechungsbeispiele im Anschluss an
den letzten Fall, wo sich der Leser ein kleines Bild von der Unberechenbarkeit
der anwaltlichen Arbeit machen kann. Die Lektüre der Fälle und
Lösungen geht schnell von der Hand, die Länge der gestellten Aufgaben
variiert, ist aber oft einem Examensfall angemessen. Mit der Bearbeitung
dieses Buches kann man sich nicht nur auf Examina vorbereiten, man lernt
auch etwas für eine spätere juristische Beratungsarbeit. Man kann
das Werk deshalb guten Gewissens empfehlen.
Ekey u.a., Wettbewerbsrecht, 2. Auflage, Verlag C.F.
Müller 2005
Die Neufassung des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
hat für einen großen Bedarf an neuer Literatur im Wettbewerbsrecht
gesorgt. Auch die zweite Auflage dieses Kommentars zu verschiedenen wettbewerbsrechtlichen
Regelungen ist maßgeblich durch die Erläuterungen zum UWG geprägt,
immerhin befassen sich die Autoren auf fast 750 Seiten mit den entsprechenden
Normen. Neben dem schon genannten Kapitel zum UWG hat dieser Kommentar noch
weitere Bestandteile. Dazu gehören neben einer ausführlichen Einleitung
und der Darstellung der Preisangabenverordnung etwa 200 Seiten zum ausländischen
Wettbewerbsrecht. Dies bietet dem Leser unschätzbare Vorteile, etwa
wenn es darum geht, Rechtsentwicklungen nachzuvollziehen, oder schlicht
bei der Lösung von Fragen grenzbezogener Werbung und der dazugehördenden
staatlichen Schranken. Die Autoren beschränken sich zwar auf die Grundzüge
der entsprechenden Rechtsordnungen, jedoch kann man sich anhand dieser Einführung
zu weiter gehenden Studien animieren lassen. Ebenfalls enthalten, allerdings
unkommentiert, sind zahlreiche Rechtsnormen europäischer Herkunft,
etwa wichtige Richtlinien oder Normen des EG-Vertrages, dazu völkerrechtliche
Übereinkommen und Auszüge aus dem BGB. Dazu kommen Besonderheiten
wie abgedruckte Verhaltensregeln des deutschen Werberats oder die Wettbewerbsrichtlinien
der Versicherungswirtschaft. Das Layout des Kommentars ist äußerst
gut gelungen. Zwar wurden die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur
in den Text integriert, was gerade bei den typischerweise im Wettbewerbsrecht
vorhandenen Benennungen von Urteilen noch mehr unnötige Abstände
in den Fließtext einfügt. Jedoch sind die Textelemente selbst
so gut gestaltet, dass man trotz dieses Umstands eine flüssige Lektüre
und effektive Bearbeitung erreichen kann. Dafür sorgen auch die zahlreichen
Hervorhebungen und guten Gliederungen zu Beginn der einzelnen Normen. Nicht
vorhanden sind Prüfungsübersichten oder bildhafte Darstellungen,
was den Eindruck aber nicht schmälert, da solche Elemente in Kommentaren
eine Seltenheit sind. Man darf als Student oder Referendar nicht generell
davon ausgehen, dass nur im Wahlfachbereich Kenntnisse des Wettbewerbsrechts
nützlich sind. In mündlichen Prüfungen kann man mit Sonderwissen
glänzen, das üblicherweise nicht Teil der Ausbildung ist, etwa
zur Anwendung von § 16 UWG als Strafbarkeitsregelung für bestimmte
Lockangebote. Ebenfalls unverzichtbar sind Kenntnisse im Problemkreis Kommunalrecht
und Wettbewerbsrecht, wenn es nämlich um die Grenzen gemeindlicher
Unternehmertätigkeit geht. Auch hierzu geben die Autoren in einem Einleitungspunkt
ausreichend Auskunft. Klassische Ausbildungsmaterien sind auch im neu gestalteten
UWG die Bestimmung des Verbrauchers und dessen Schutzbedürftigkeit
sowie das Verständnis der Generalklausel in § 3 UWG, dem generellen
Verbot unlauteren Wettbewerbs. Die hierzu gebotene Detailgenauigkeit der
Kommentierung samt zugehöriger Beispielsvielfalt in den Ausführungen
zu § 4 UWG bietet Anfängern und Fortgeschrittenen ein passendes
Lehrmedium. Gerade zukünftige Rechtsanwälte sollten sich zudem
nicht davor scheuen, die Erklärungen zur irreführenden Werbung
durchzuarbeiten: auf diesem Gebiet kann man dem Mandanten viele teure Abmahnungen
ersparen und auch sich selbst von juristischem Glatteis fernhalten. Das
Fazit zu diesem Kommentar ist leicht: die Lektüre ist spannend und
man findet Details an den richtigen Stellen, so dass neben den Bedürfnissen
von Benutzern aus der Praxis auch die Ausbildung auf dieses Werk zurückgreifen
kann. Der Kauf könnte manchen Studenten zu teuer sein, Referendare
können bei einschlägiger Wahlfachgruppe oder Interesse dagegen
eher zugreifen.
Lionnet / Lionnet, Handbuch der internationalen und
nationalen Schiedsgerichtsbarkeit, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der zivilrechtlichen aber auch öffentlich-rechtlichen
Rechtsberatung von großer Bedeutung, kommt aber im Rahmen der Ausbildung
nur ansatzweise oder überhaupt nicht zur Geltung. Spätestens seit
den Diskussionen um mögliche Streitigkeiten wegen der verzögerten
Einführung der LKW-Maut in Deutschland, wo die in den Betreiberverträgen
enthaltenen Schiedsgerichtsklauseln in der Presse erörtert wurden,
ist auch bei Studenten und Referendaren ein gewisses Interesse an der Materie
spürbar. Bei Rechtsanwälten ist die Schiedsgerichtsbarkeit ein
normales Betätigungsfeld, gerade wenn es um große Projekte oder
gar grenzüberschreitende Sachverhalte geht. Auch in die Rechtsabteilung
eines Unternehmens könnte man schnuppern, um die Anwendung von Schiedsgerichtsbarkeit
zu erfahren. Die Autoren haben entsprechende nationale und internationale
Erfahrung gesammelt und bieten so die Gewähr für fundierte Information.
Das Handbuch bietet dem Leser eine schon beinahe obligatorisch zu nennende
Einführung in die Materie, wird doch hier der Erwartungshorizont der
beteiligten Parteien vorgestellt, die rechtliche Bedeutung des Schiedsverfahrens
erörtert und die allgemeinen Schiedsvoraussetzungen dargestellt. Im
Folgenden werden die verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen
erklärt. Die hier relevanten Verträge und Übereinkommen sind
auch im Original als Anhang abgedruckt. Diese Anhänge nehmen einen
beträchtlichen Teil des Buches ein, sind aber für das Verständnis
eminent wichtig und die Aufführung im Buch selbst erspart unnötigen
Zeitverlust bei eigener Recherche. Im Hauptteil des Buches werden in sehr
ausführlicher Weise die Bestandteile des Schiedsverfahrensrechts präsentiert.
Dies beinhaltet die Vereinbarung selbst, das zu bildende Gericht, die eigentliche
Durchführung des Verfahrens sowie das Ergebnis, also den Schiedsspruch.
Für die Bedürfnisse der Ausbildung sind mehrere Abschnitte aus
den genannten Kapiteln zu empfehlen, die zum einen das Verständnis
für diese Spezialmaterie erweitern, andererseits aber auch vergleichende
oder abgrenzende Rückschlüsse auf das bekannte gerichtliche Verfahren
erlauben. Dazu gehört etwa die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs,
wo ausführlich die entsprechende Regelung der ZPO erläutert wird.
Weiterhin zu nennen sind die Pflichten für die eigens zu bestellenden
Schiedsrichter, daneben auch mögliche Vergütungs- und Haftungsfragen.
Ebenfalls dazu gehören die Kapitel zu den Verfahrensgrundsätzen
und die Beschreibung von bekannten Elementen wie der mündlichen Verhandlung
oder der Beweisaufnahme. Beachtenswert sind dabei stets die Bezüge
zum internationalen Verfahren und zu den in anderen Ländern üblichen
Regularien, die gerade Studenten der Rechtsvergleichung förderlich
sein dürften. Sonderkapitel behandeln darüber hinaus atypische
Verfahren oder bestimmte Probleme des Schiedsverfahrens. Ebenfalls vorgestellt
werden später noch die wesentlichen Schiedsgerichtsinstitutionen und
besonders wichtig für die Beratungssituation die Regelung
der Kosten eines Verfahrens. Die Gestaltung ist übersichtlich und erleichtert
die Lektüre maßgeblich. Bisweilen hat man aber das Gefühl,
dass eine verdichtete Textdarstellung gerade in den abgesetzten Fußnoten
dem Gesamtbild nützen würde. Außer den vielen Zitierungen
aus internationalen Quellen weist das Buch keine abstrahierenden Gestaltungselemente
auf. Dies schadet aber kaum, da eine schematisierbare Prüfungsanordnung
für Klausuren in diesem Rechtsgebiet kaum zu erstellen wäre. Beigefügt
ist dem Handbuch eine CD-Rom. Auf dieser befinden sich sowohl der Text des
Buches als auch die verschiedenen zitierten Regelwerke. Dazu bietet die
CD weiterführende Links, eine Volltextsuchfunktion und Checklisten
für die praktische Anwendung. Insoweit sind also doch Prüfungsschemata enthalten. Für Ausbildungszwecke eingefügt ist ein E-learning-Programm,
um sich in die Materie sukzessive einzuarbeiten. Dieses Handbuch bietet
eine Rundumversorgung für das Thema Schiedsgerichtsbarkeit. Gerade
durch die Verknüpfung mit der CD-ROM können auch Studenten und
Referendare von der Lektüre profitieren. Problematisch ist dabei allerdings,
dass Exemplare in Bibliotheken selten mit CD-ROM im Regal stehen dürften.
Für rechtsvergleichende Studien ist das Buch ebenfalls zu empfehlen
und zudem für zielstrebige Referendare mit Aussicht auf eine spätere
Beschäftigung in der (spezialisierten) Prozessabteilung einer Kanzlei.
Ein solides Ausbildungswerk mit großem Potenzial!
Musielak, Grundkurs BGB, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck
2005
Die Grundkurs-Reihe wurde bereits vor einiger Zeit für das öffentliche
Recht vorgestellt. Das bereits wesentlich länger existierende Exemplar
zum BGB erscheint in diesem Jahr in neuer Auflage. Dabei verfolgt das Buch
das Konzept, dem Leser durch die Darstellung von Grundlagenwissen, abgestimmten
Prüfungsfragen und abschließenden Übungsklausuren einen
möglichst umfassenden Einstieg in ein Rechtsgebiet zu verschaffen.
Über 600 Seiten erwarten den Leser und bei allen Vorteilen kompakter
Darstellungen: diese Menge ist für eine verständliche Darstellung
des Zivilrechts gut vertretbar, zumal einige Rechtsgebiete nicht einmal
als eigene Kapitel Berücksichtigung finden konnten, so etwa Sachenrecht,
Familienrecht, Erbrecht oder Handelsrecht. Stattdessen werden an geeigneter
Stelle und damit prüfungsgerecht die nötigen Kennntisse vermittelt,
so zum Beispiel die Übereignung im Kaufrecht oder bestimmte familienrechtliche
Besonderheiten bei der Stellvertretung. Dabei spricht für den Autor,
dass er kein gewöhnliches Aufbaukonzept wählt, sondern eine Gewichtung
vornimmt, die man nicht gutheißen muss, aber mit der man die Schwerpunkte
des Zivilrechts für die ersten Semester mit Sicherheit verstehen kann.
Dies wird deutlich, wenn er das Thema Stellvertretung erst weit nach dem
Vertragsschluss anspricht oder zwischen zwei Kapitel zur Anfechtung eines
über die Störung der Geschäftsgrundlage einschiebt. Hier
werden statt strenger gesetzlicher Chronologie bestimmte Zusammenhänge
aufzuzeigen versucht und dies kann man leider erst positiv
schätzen, wenn man sich einmal mit den Grundlagen befasst hat. Insoweit
ist man als Leser der Erfahrung des Autors hilflos ausgesetzt,
wenn man sich mit seinem Lehrbuch in das Zivilrecht einarbeiten will. Einige
besonders empfehlenswerte Darstellungen finden sich zu den Leistungsstörungen
bei synallagmatischen Verträgen, dort vor allem zu den vielschichtigen
Inhalten der §§ 326 und 323 BGB. Ebenfalls herauszuheben ist die
Erläuterung des Schutzobjekts der unerlaubten Handlung und des Schadensbegriffs
in diesem Zusammenhang. Zwar knapp aber dennoch eingängig sind die
Abschnitte zu Sicherungsrechten ausgestaltet, etwa zu den Instrumenten Zession
und Bürgschaft. Die Gestaltung des Buches ist durchweg gut gelungen.
Man findet neben den schon genannten Prüfungsfragen, die am Ende des
Buches aufgelöst werden, auch einige Übungsklausuren, zu denen
man eine maximale Bearbeitungszeit vorgegeben und die Lösungsgliederung
ebenfalls am Ende des Buches präsentiert bekommt. Es werden viele abstrahierende
Elemente verwendet, um die oft vorhandene Schematisierung des Rechts im
Klausurfall angemessen abzubilden. Die Darstellungen im Bereicherungsrecht
sind dabei besonders zu loben. Bisweilen sind die Fließtexte ohne
Abstände zwischen den Absätzen recht unübersichtlich und
man muss sich wegen der uneinheitlichen Nutzung von Fettdruck und anderen
Layout-Elementen anstrengen, um den Faden des Autors nicht zu verlieren.
Dieses Lehrbuch bietet sachliche Zusammenhänge, die für Übungen
und Klausuren unabdingbar sind. Dadurch werden auch Examenskandidaten einen
Blick in das Buch werfen können und die anschaulichen Ausführungen
zu schätzen wissen. Man darf aber nicht verkennen, dass dieser Stil
dem Leser ein höheres Maß an Konzentration und Verständnis
abverlangt als dies Bücher mit stereotyperen Darstellungen tun.
Rezensionen Steuerrecht
Von Assessor Stefan Voelger
Tipke / Lang, Steuerrecht, 17. Auflage, Verlag Otto
Schmidt 2002
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Dieses Lehrbuch gehört in die
Bibliothek (und natürlich auf den Schreibtisch) eines jeden Lernenden,
der das Steuerrecht von Grund auf verstehen möchte und genügend
Zeit für die Tiefe dieses Buches hat, mit der die Komplexität
der Materie durchdrungen wird sei es als Student oder als Referendar.
Den Tipke/Lang als Medicus des Steuerrechts zu bezeichnen wird
diesem Lehrbuch wohl nicht ganz gerecht, da er sehr ausführlich und
vor allem umfassend das gesamte aktuelle Steuerrecht darstellt und sich
nicht bloß auf dogmatisch existenzielle Bereiche beschränkt.
Dies erfolgt auf 951 Seiten, was zwar zunächst abschreckend wirkt,
aber aufgrund des dargestellten Stoffes notwendig und auch vom Lernenden
zu bewältigen ist. Trotzdem hat der Tipke/Lang eine ähnlich prominente
Stellung unter den Steuerrechtslehrbüchern inne wie der Medicus unter den zivilrechtlichen Lehrbüchern. Das Buch beginnt mit den Grundlagen
der Steuerrechtsordnung, insbesondere der Lehre vom System, den systemtragenden
Prinzipien des Steuerrechts und der Rechtsanwendung im Steuerrecht. Dieses
erste Kapitel ist mit 156 Seiten recht ausführlich, macht aber genau
den Unterschied zu anderen Lehrbüchern aus: Hier wird ausführlich
Hintergrundwissen und Systematik (soweit dies heutzutage überhaupt
noch möglich ist) gut verständlich vermittelt, was in anderen
Lehrbüchern nur zusammengefasst präsentiert wird. Im zweiten Kapitel
wird das Steuerrechtsverhältnis erläutert, also sowohl das formelle
als auch das materielle Verhältnis des Steuerpflichtigen zum Steuerberechtigten
einschließlich des allgemeinen und besonderen Steuerschuldrechts.
Dieser Abschnitt ist angemessen übersichtlich und orientiert sich an
dem systematischen Anspruch dieses Buches. Das dritte Kapitel stellt die
einzelnen Steuerarten dar. Der Umstand, dass sogar die Kirchensteuer erläutert
wird, dokumentiert den herausragenden Ansatz dieses Buches, ohne überfrachtet,
unübersichtlich oder weitschweifig zu sein es geht um das große
Ganze in vertretbarer Kürze. Der Bedeutung im Steuerrecht entsprechend
ausführlich dargestellt sind das Einkommen- und Bilanzsteuerrecht,
das Körperschaftsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht. Das vierte Kapitel
erläutert steuerartenübergreifend die Besteuerung von Unternehmen;
im fünften Kapitel folgen die Steuervergünstigungen. Diese Bereiche
sind zusammen auf 45 Seiten dargestellt und gut verständlich. Abschließend
wird sowohl das Steuerverfahrensrecht als auch das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
in der gewohnten Manier dargestellt. Dadurch dass dieses Buch für Juristen
geschrieben ist, ist der Blickwinkel auf das Steuerrecht vertraut ist und
der Einstieg wird erleichtert. Die Autoren setzen sich zudem kritisch mit
dem geltenden Steuerrecht auseinander. Hier wird nicht nur gesagt, was im
aktuellen Steuerrecht falsch läuft, sondern wie es besser zu machen
wäre. Obwohl die 17. Auflage auf dem Gesetzgebungsstand von 2002 ist,
bietet dieses Buch so viel systematische Grundlagen, dass es jedem möglich
sein sollte, auf dieser Basis die zwischenzeitlichen Neuerungen in das erworbene
Wissen einzuflechten. Alles in allem ist das Buch denjenigen ambitionierten
Lernenden zu empfehlen, die sich mit der notwendigen Liebe zum Detail und
ausreichend Zeit das Steuerrecht wissenschaftlich fundiert erschließen
möchten. Der examensrelevante Stoff ist ausführlich und verständlich
dargestellt, so dass dieses Lehrbuch eine hervorragende Examensvorbereitung
ermöglicht.
Scheffler, Besteuerung von Unternehmen I, 7. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2004
Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, dem Anfänger auf dem Gebiet
der Unternehmensbesteuerung den Einstieg in diese immer undurchsichtiger
werdende Materie wesentlich zu erleichtern . Hierfür wählt
er den (mitunter steinigen) Weg der Beschränkung auf die wichtigsten
Regelungen, um durch die Ausklammerung von zahlreichen Detailregelungen
(dem Anfänger) die schwierige Aufgabe abzunehmen, wichtige von weniger
bedeutsamen Normen zu trennen . Dafür nimmt er in Kauf, auf die Hintergründe und Interpretationsmöglichkeiten der verschiedenen
Normen nur kurz eingehen zu können, welche jedoch für das
Verständnis und die Anwendung fundamental sind. Er räumt ein,
das Auffinden der relevanten Vorschriften und ihre Auslegung sei nicht
so einfach, wie es nach der Lektüre dieses Buches den Anschein hat .
Hierin ist ihm uneingeschränkt zuzustimmen. Das Buch unterteilt den
Kosmos der Unternehmensbesteuerung in die Planeten Ertragsteuern (Besteuerung
des finanziellen Ergebnisses), Substanzsteuern (Besteuerung des Mittelbestandes)
und Verkehrsteuern (Besteuerung von Verkehrsvorgängen). Im ersten Abschnitt
führt er zunächst in wichtige Begriffe des Steuerrechts ein, was
verständlich und gut gelingt. Sodann erläutert er die Merkmale
des deutschen Steuersystems, was im äußerst knappen Rahmen ebenfalls
überzeugt. Der zweite Teil befasst sich mit der Besteuerung des Erfolgs
eines Unternehmens, also den Ertragsteuern. Hierunter fällt die Einkommensteuer,
die naturgemäß als Königin des Steuerrechts einen großen Teil dieses Abschnitts beansprucht, jedoch sehr prägnant
dargestellt ist und eine solide Basis für das Verständnis des
Lesers liefert. Die Systematik der Einkommensteuer ist sauber herausgearbeitet,
die Einkunftsarten in einem dem Ziel des Buches angemessenen Umfang erläutert
und die Gewinnermittlungsmethoden im Überblick dargestellt. Wichtige
Faktoren wie der Steuertarif oder der Progressionsvorbehalt sind ebenfalls
gut auf den Punkt gebracht. Sodann wird die Körperschaftsteuer erläutert,
wobei der Abschnitt über die Besonderheiten bei Ermittlung der
Körperschaftsteuer besonders gut gelungen ist, da hier auf die
für Examina heißen Themen Mantelkauf, Verdeckte Gewinnausschüttung,
Verdeckte Einlage und Körperschaftsteuerliche Organschaft eingegangen
wird. Im vierten Abschnitt wird die Gewerbesteuer kompakt erläutert,
leider sind die Besonderheiten hier nur kurz angeschnitten. Dafür verliert
sich der Autor teilweise in detaillierten Berechnungsformeln, die seiner
Zielsetzung geradezu diametral entgegenstehen. Dieses Bild bestimmt auch
den gut gemeinten Abschnitt über die effektive Steuerbelastung des
Erfolgs eines Unternehmens, der gut die Hälfte dieses kurzen Abschnitts
ausmacht. Der dritte Teil des Buches beschäftigt sich mit der Erbschaft-
und Schenkungsteuer, die als Besteuerung der Übertragung von
Unternehmen nicht so recht in das eingangs erwähnte Triptychon
passen will und als Wanderer zwischen den Welten einen eigenständigen
Abschnitt erhält. Dieser Abschnitt ist aus dem dem Buch eigenen Blickwinkel
hervorragend gelungen, behandelt er doch die diesem Rechtsgebiet immanenten
Besonderheiten anschaulich und ausführlich. Auch die der Erbschaftsteuer
entgegengebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken sind fundiert und aktuell
dargestellt und tragen vorbildlich zum Verständnis bei, zumal der Autor
hier auch persönlich Stellung bezieht. Im vierten Teil erläutert
der Autor in der gebotenen Kürze die Besteuerung der Substanz eines
Unternehmens, also vornehmlich die Grundsteuer. Der fünfte und letzte
Teil widmet sich den Verkehrsteuern, wobei die Grunderwerbsteuer im Überblick
dargestellt wird, kleinere Verkehrsteuern nur kurz vorgestellt
werden und das Hauptaugenmerk auf die Umsatzsteuer gerichtet wird. Dieses
komplizierte und zersägte Rechtsgebiet wird ebenfalls verständlich
dargestellt. Der Leser erhält einen guten Überblick, ohne sich
zu sehr in Details verlieren zu müssen, was in diesem Rechtsgebiet
schnell passiert. Für das Buch sprechen die Prägnanz, die Kompaktheit
und die Tatsache, dass der Autor sein Versprechen des raschen Einstiegs
in das Steuerrecht hält, ohne oberflächlich zu sein. Hervorzuheben
ist das Format des Buches, welches zwar mit rund 416 Seiten recht dick ist, aber von Schriftart und Optik den Leser nicht erschlägt und sanft
durch die Kapitel leitet. Hin und wieder sind Übersichten, Graphiken
und Schemata abgebildet, die jedoch nicht aus dem Konzept bringen, sondern
den Leser unterstützen und nicht überfordern. Ganz hervorragend
ist das dem Buch angeschlossene Online-Lernprogramm, welches mit Fragen
das aktuelle Wissen des Lesers testet. Dieses I-Tüpfelchen ist wirkungsvoll
und macht noch dazu Spaß. Es ist intelligent aufgebaut und jeder Nutzer
erhält eine individuelle Lernmaske, über die er seine Ergebnisse
und seinen Erfolg kontrollieren kann. Gegen das Buch spricht aus Sicht des
juristischen Examenskandidaten, dass so gut wie keine verfassungsrechtlichen
Grundlagen der Besteuerung behandelt werden und das Themengebiet zu eng
für die juristische Examensvorbereitung ist. Die gerade für die
mündliche Prüfung wichtigen Hintergründe sind weitgehend
ausgespart. Die Betrachtungsweise dieses Buches, das offensichtlich ausschließlich
für Betriebswirte geschrieben ist, auch wenn es sich an Juristen wendet,
ermöglicht einen fundierten Einstieg in das Recht der Unternehmensbesteuerung
für den ambitionieren Juristen, der sich über das für die
Examensvorbereitung hinausgehende Maß mit dem Steuerrecht beschäftigen
will.
Scheffler, Besteuerung von Unternehmen II, 3. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2004
Da dieses Buch mit dem vorangegangenen Band eine Einheit bietet, gilt
im Wesentlichen das zur Didaktik Gesagte entsprechend. Auf den Punkt gebracht
bedeutet dies eine vom Autor vorgenommene Reduktion von Komplexität
um den Preis der wichtigen Hintergrundinformation. Dies ist aber insofern
zu verschmerzen, da es sich ja nach der Zielsetzung des Autors um einen
möglichst umfassenden aber prägnanten Einstieg in diese Materie
handelt, der ihm auch vorwiegend gelungen ist. Auch in diesem Band unterzieht
der Autor den dargestellten Stoff einer Dreiteilung, die er diesmal auch
einhält: Zunächst erläutert er die Steuerbilanz, also die
Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Einkommen-
bzw. Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer, sodann folgt die Vermögensaufstellung,
das heißt die Ermittlung des Wertes des Betriebsvermögens für
die Erbschaft- und Schenkungsteuer und abschließend die Einheitsbewertung,
also die Bewertung von Betriebsgrundstücken für die Grundsteuer.
Dabei erläutert der Autor die Zielsetzungen und Grundlagen des steuerrechtlichen
Gewinn- und Vermögensbegriffs unter Beiziehung von zahlreichen Beispielen
und der Auswertung der Rechtsprechung zum Steuerbilanzrecht. Der erste Teil
des Buches, in dem die Steuerbilanz dargestellt wird, vereinnahmt naturgemäß
den Großteil des vorliegenden Bandes. Er beginnt mit der Konzeption
der Steuerbilanz, wobei der Autor die Darstellung mit dem Zusammenhang zwischen
Steuerbilanz, Handelsbilanz und Konzern einläutet, ehe er sich dem
Gewinnbegriff widmet. Insgesamt ein gelungener Einstieg, der mit Schaubildern
und Übersichten aufgelockert wird. Es folgt das Maßgeblichkeitsprinzip
und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als
Kernelement der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nachfolgend
stellt er die Beurteilung der steuerlichen Gewinnermittlung auf Grundlage
der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
dar. Dieser erste Abschnitt lässt dem unbefangenen Leser keine Wünsche
an die Materie offen. Der folgende Abschnitt widmet sich der Bilanzierung
und Bewertung der aktiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz, der
recht ausführlich aber informativ gerät, den juristischen Examenskandidaten
jedoch leicht überfordern dürfte. Im Weiteren wird die Bilanzierung
und Bewertung der passiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz erläutert
sowie die Bilanzierung und Bewertung der weiteren Bilanzposten (Abgrenzungsposten,
Rücklagen und Eigenkapital). Anschließend kommt der Autor zu
den Korrekturen des Bilanzergebnisses und Bilanzänderungen Themen
von praktischer Bedeutung und somit per se examensrelevante Materie
gefolgt von einem knappen Abschnitt über Steuerbilanzpolitik, der informativ
ist, jedoch nur einen Überblick bietet. Er beendet diesen ersten Teil
mit den Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgabenrechnung),
der ebenfalls relativ knapp bemessen ist, jedoch gut gelungen ist. Der zweite
Teil beschäftigt sich mit der Vermögensbewertung für die
Erbschaft- und Schenkungsteuer, aus dem die Übertragung von Betriebsvermögen
durch einen bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmer herausragt, den juristischen
Leser aber spätestens bei der Darstellung der Bewertung nach dem Stuttgarter
Verfahren erschlägt. Dies ist eine Materie, die dem Examenskandidaten
aber zumindest im Überblick geläufig sein sollte. Der dritte Teil
beschäftigt sich mit der Grundstücksbewertung für Zwecke
der Grundsteuer, in dem erst die Konzeption der Einheitsbewertung von Grundstücken
dargestellt wird und sodann die Ermittlung des Einheitswerts von Grundstücken
erfolgt. Dieser Teil gerät angemessen knapp und gibt einen guten Überblick,
ohne zu überfordern. Im Ergebnis darf bezweifelt werden, ob der juristische
Examenskandidat einen derart tiefen Einblick in das Bilanzsteuerrecht für
sowohl das schriftliche als auch das mündliche Staatsexamen benötigt.
Wählt er eine Vorbereitung mit dem vorliegenden Buch, wird er sicherlich
bestens, weil zuverlässig und intensiv mit der Materie vertraut gemacht,
muss sich aber auch im Klaren darüber sein, dass das vermittelte Wissen
die Anforderungen an das juristische Staatsexamen übersteigt.
Kirchhof, EStG - Kompaktkommentar Einkommensteuergesetz,
5.Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Dass dieser Kompaktkommentar einiges an Gewicht mit sich bringt liegt
nicht nur an den 1789 Seiten Dünndruckpapier, sondern in erster Linie
am Herausgeber. So hat sich Paul Kirchhof in seiner Zeit als Richter am
Bundesverfassungsgericht nicht nur unter Steuerrechtlern einen Namen gemacht,
sondern seinerzeit mit dem berühmten Halbteilungsgrundsatz das Steuerrecht in den Mittelpunkt einer bundesweiten Wahrnehmung und Diskussion
gerückt. In neuerer Zeit hat er mit dem Entwurf eines radikal vereinfachten Steuergesetzbuches von sich Reden gemacht. Für die Kommentierung
des aktuellen, leider aber vollkommen unübersichtlichen Einkommensteuergesetzes
hat der Herausgeber eine ausgewogene Mannschaft von renommierten Richtern
und Hochschullehrern zusammengestellt, die die Qualität dieses Werkes
eindrucksvoll unterstreicht. Aber kann das einen Studenten bzw. Referendar
veranlassen, einen Einkommensteuergesetz-Kommentar für € 124
zu erwerben? Ja, da er sich sicher sein kann, ein exzellentes Arbeitsmittel
für seine steuerliche Ausbildung zu erwerben, das die Königin
des Steuerrechts tiefgründig und verständlich erklärt
und ihm einen nachhaltigen Nutzen bringt. Der Herausgeber unterstreicht
im Vorwort das Bemühen, ein anspruchvolles und unübersichtliches
Gesetz einfach und verständlich zu erläutern . Dies ist dem
Autorenteam hervorragend gelungen. Die Kommentierung der jeweiligen Paragraphen
ist anschaulich und durch die Hervorhebung der wichtigsten Stichwörter
sehr übersichtlich. Indem die Fußnoten nicht in den laufenden
Text eingearbeitet sind, sondern etwas abgesetzt und verkleinert am unteren
Seitenrand erscheinen, liest sich der Text flüssig und man kann seine
ganze Konzentration auf den Inhalt lenken. Meist ist der Kommentierung ein
Abschnitt vorangestellt, der die Grundaussagen der Norm erklärt. Dies
gibt einen guten Einstieg in die jeweilige Regelung. Die Einkünfte
aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG beispielsweise werden in ihrer Grundaussage
dergestalt dargestellt, dass der sachliche Regelungsgegenstand bzw. Norminhalt
Absatz für Absatz erörtert wird, anschließend die Systematik
(Art und Umfang der Einkunftsart, Abgrenzung von den übrigen Einkunftsarten,
Erfassung nur des laufenden Gewinns, Ergänzung durch §§ 16,
17 EStG) und endlich der Anwendungsbereich. In den weiteren Abschnitten
werden die Einkünfte nach ihren Tatbestandsmerkmalen aufgeschlüsselt
dargestellt und kommentiert sowie die Abgrenzungen erörtert. Es folgt
die Darstellung der Mitunternehmerschaft sowie deren Gewinnermittlung und
verteilung. Allesamt für die Examensvorbereitung wichtige Themen,
die ausführlich und kompetent erörtert werden. Wo es notwendig
ist, wird der europarechtliche und verfassungsrechtliche Bezug hergestellt.
Dies begründet der Herausgeber damit, dass auf Grund der Änderungen
des Einkommensteuergesetzes durch das Alterseinkünftegesetz, das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz
und das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz bewusst wird, dass das Einkommensteuerrecht
sich zunehmend an Vorgaben des Verfassungsrechts auszurichten hat, daneben
aber auch in den Sog des Europarechts gerät, das sich auf der Grundlage
einer Rechtsangleichungskompetenz und am Maßstab der Grundfreiheiten
und der in ihnen angelegten Gleichheitssätze zunehmend auch dem Recht
der direkten Steuern widmet . Hiermit trifft er den Kern der aktuellen
Entwicklung des (Einkommen-)Steuerrechts und es wird deutlich, warum dieser
Kommentar gerade für die Ausbildung so wertvoll ist. Gerade dieser
Blick über den Tellerrand der oftmals versalzenen Einkommensteuersuppe
erleichtert das Verständnis für den Lernenden und setzt den Anspruch
dieses Kommentars, dieses Gesetz für die Praxis handhabbar zu
machen, aber auch die systematischen und dogmatischen Grundlinien des Gesetzes
zu zeichnen, die das geltende Recht verständlich und die Erneuerungsaufträge
sichtbar werden lassen , zuverlässig in die Tat um. Die Anschaffung
des Kommentars ist jedem Lernenden zu empfehlen, der schon ein gewisses
Grundverständnis im Steuerrecht besitzt und seine Examensvorbereitung
im Einkommensteuerrecht gezielt vertiefen will. Gerade die Erläuterung
der jeweiligen Hintergründe und Verknüpfungen der einzelnen Normen
macht das Werk im Hinblick auf das Prüfungsgespräch in beiden
mündlichen Staatsexamen interessant. Das Autorenteam hält sein
Versprechen auf eindrucksvolle Art und Weise und vermag vor allem auf Grund
der geballten juristischen Kompetenz den Inhalt des Einkommensteuerrechts
verständlich darzustellen. Der Kommentar ist eine Investition, die
sich für den am Steuerrecht langfristig Interessierten lohnen wird.