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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Mai 2005

Mai 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Schellhammer, Die Arbeitsmethode des Zivilrichters, 15. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Zivilstation ist normalerweise das erste Betätigungsgebiet für den Referendar und erfahrungsgemäß mit einigen Schwierigkeiten behaftet. Auf einmal muss man tatsächlich Streitigkeiten entscheiden, sich mit bisher unbekannten Formalia herumschlagen und darf im Idealfall auch noch die eine oder andere Verhandlung führen. Das vorliegende Werk eines erfahrenen Praktikers möchte diesen Einstieg so gut es geht erleichtern. Das Lehrbuch ist fast auf dem neuesten Stand. Obwohl das Vorwort im Dezember 2004 verfasst wurde, ist als letztes aktuelles Gesetz nicht mehr das Justizmodernisierungsgesetz aus dem September 2004 enthalten. Das ist bedauerlich, aber angesichts der überschaubaren Auswirkungen für die im Lehrbuch behandelte Thematik nicht weiter störend. Die Gestaltung des Buches ist für die verfolgten Ausbildungszwecke hervorragend gelungen. Der Autor verwendet zahlreiche abstrahierende Elemente als Ergänzung zum Fließtext. Dabei finden sich klassische Aufzählungen, Prüfungsübersichten, Beispiele, Übungsfälle mit Lösungsskizzen, Berechnungsbeispiele und schließlich eine Musterakte eines Zivilverfahrens, anhand derer man sich den Ablauf der täglichen Arbeit des Zivilrichters vergegenwärtigen kann. Der Text selbst ist übersichtlich angeordnet und ist an den entscheidenden Stellen durch Fettdruck hervorgehoben. An einigen Punkten ist zwar ein richtiger Lesefluss nicht möglich, da die Ausführungen durch die genannten Aufzählungen stark ins Skizzenhafte tendieren, die vorhandenen längeren Textabschnitte sind jedoch für die Bedürfnisse von Referendaren ideal ausformuliert. Bevor der Leser erfährt, nach welchen Punkten der Zivilrichter sucht, wenn er eine neue Akte bearbeitet, wird zunächst die dabei anzuwendende Methodik beschrieben. Dabei kommen zivilprozessuale Grundsätze zur Sprache aber auch die sinnvolle Herangehensweise an eine rechtliche Bewertung eines Lebenssachverhalts. Die dabei genannten Punkte sind aus der Sicht des erfahrenen Juristen „logisch“ , für einen Anfänger jedoch so wertvoll, dass er sich die ein oder andere unnötige Überstunde an der Akte ersparen dürfte. Vorgestellt werden später die verschiedenen Möglichkeiten, den erfassten Sachverhalt — instruktiv hierzu das Kapitel zum Sachbericht — zu verarbeiten. Dabei erhalten sowohl Gutachten als auch Urteil in angemessenem Umfang Beachtung. Anschließend werden die zahlreichen Sonderfälle der ZPO kurz vorgestellt und Bearbeitungshinweise gegeben. Weniger geläufige Arbeitsschritte wie Beschlüsse und Verfügungen werden nicht vergessen und die Lektüre dieses Kapitels ist nicht nur während der Station, sondern gerade vor der mündlichen Prüfung sehr anzuraten. Als herausragende Kapitel sind die Ausführungen zur Behauptungs- und Beweislast sowie zu den Vergleichsverhandlungen zu nennen. Die besondere Fähigkeit, Prüfungswichtiges kompakt zu erklären, kommt hier exemplarisch zum Vorschein. Dieses Lehrbuch gehört zur Standardausrüstung eines Referendars und gibt ihm eine bildhafte Anleitung für die Zivilstation. Im Gegensatz zu den übrigen, in der Regel beispielsarmen Lehrbüchern zum selben Thema, ist hier die Anschaulichkeit der Garant für schnelles Verständnis.

Schlachter, Casebook Europäisches Arbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005Abbildung des Buchtitels
Fallsammlungen zum europäischen Recht sind angesichts der Entscheidungsfreudigkeit der europäischen Gerichte unverzichtbar für die eigene Fokussierung auf bestimmte Aspekte. Hier werden Entscheidungen des EuGH zum Arbeitsrecht gesammelt, dargestellt und kommentiert. Dabei arbeiten jeweils Spezialisten der von den Urteilen betroffenen Länder die Anmerkungen aus, so dass man ein spezifisches Bild von der Tragweite der Entscheidung erlangen kann. Die Urteile und Anmerkungen sind aber alle in deutscher Sprache abgedruckt, so dass man trotz des Bezugs zu anderen Staaten keine Verständnisschwierigkeiten zu erwarten hat. Die Gestaltung der Fallsammlung ist gut gelungen und macht die Lektüre übersichtlich und angenehm. Trotz kleiner Schriftgröße sind die Texte leicht lesbar. Die Urteile haben eine andere Schriftart als die Anmerkungen erhalten. Die Anmerkungen sind im Fließtext gehalten und bieten zahlreiche Verweisungen auf weiterführende Rechtsquellen. Neben den Urteilen und Anmerkungen erhält der Leser zunächst eine Einführung in die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts. Dies macht das Werk nicht nur zum Nachschlagen bestimmter Entscheidungen nutzbar, sondern vielmehr zu einem lehrbuchergänzenden Medium, das man sukzessive bearbeiten kann. Die abgedruckten Urteile enthalten zahlreiche moderne Klassiker des EuGH, so etwa die Fälle „Bosman“ , „Defrenne II“ oder das in Deutschland stark diskutierte Urteil „SIMAP“ . Diese Fälle muss man auch dann einmal gelesen haben, wenn man sich mit Europarecht nur im Pflichtfach beschäftigt. Arbeitsrechtlich wichtige Entscheidungen zum Betriebsübergang oder zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen sind jedoch innerhalb der 20 ausgewählten Entscheidungen in der Überzahl und die ausgewogene Gewichtung nach älteren und jüngeren Urteilen zeigt die gute Übersicht der Herausgeber und Autoren. Diese Fallsammlung bietet zu einem Teilgebiet des europäischen Rechts eine übersichtliche und instruktive Einführung. Gleichzeitig bietet sie eine rechtsvergleichende Darstellung der Rechtsfolgen der einzelnen Urteile und sorgt so für eine ungewöhnliche Erweiterung des Horizonts der Leser. Gelungen!

Bassenge / Herbst / Roth, FGG / RPflG, Kommentar, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Die Beschäftigung mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder den Tätigkeiten des Rechtspflegers fällt im Studium generell kaum merkbar aus: abgesehen von einigen Wahlfachgruppen gehören Klausuren und Fragen zu FGG und RPflG typischerweise zum Referendariat. Allerdings kann es für familienrechtlich und insolvenzrechtlich interessierte Studenten bisweilen ebenfalls lohnenswert sein, einen Blick in die unbekannte Materie zu werfen, ebenso wenn erb(scheins)rechtliche Fragestellungen beantwortet sein wollen. Auf knapp 1000 Seiten bringt der vorliegende kompakte Kommentar das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Rechtspflegergesetz auf den Punkt. Dabei erhält die Kommentierung zum FGG mit etwa zwei Dritteln des Werkes den Schwerpunkt eindeutig zugewiesen. Klausurgeeignet sind grundsätzlich nicht alle Themen. Es gibt aber einige sehr relevante Bereiche, die hier auch ausführlich kommentiert werden. Dazu gehört etwa der umfassende Text zum Beschwerdeverfahren, zu welchem die Autoren mittels einer Vorbemerkung eine generelle Einordnung liefern, um danach in prüfungsgerechter Weise die einzelnen Voraussetzungen und Problembereiche vorzustellen. Für Referendare sehr empfehlenswert ist dabei die Kommentierung der Beschwerdeberechtigung. Ebenfalls lesenswert sind die Ausführungen zu Anhörungsrechten im familienrechtlichen Verfahren sowie das in vorbildlicher Weise präsentierte Erbscheinsverfahren. Rein praktisch interessant für Studenten und Referendare sind die Beschreibungen zu Eintragungen und Löschungen im Handelsregister. Lesenswert ist auch die umfangreiche Einleitung zu Beginn der FGG-Kommentierung. Abstecher ins Rechtspflegergesetz unternimmt man selbst im Referendariat selten, wenn überhaupt, dann im Zusammenhang mit zwangsvollstreckungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Gerade deshalb ist die Kommentierung zu den Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers neben den einleitenden Ausführungen zu Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers von großer Bedeutung für Referendare und sollte gelesen werden. Trotz des kleinen Formats des Kommentars ist die Schrift sehr groß gehalten worden, was die Lektüre bisweilen wesentlich erleichtert. Allerdings sind die zahlreichen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, so dass man auf einer Seite bisweilen nicht einmal zur Hälfte Text vorfindet. Vorbildlich sind die Hinweise auf landesrechtliche Besonderheiten. Im Gegensatz zu anderen Kommentaren des Verlages verzichten die Autoren hier auf konkrete Tenorierungshilfen bei den diversen Beschwerden, geben allerdings zahlreiche wichtige Hinweise auf notwendige Inhalte der Entscheidungen des Gerichts. Die Gliederung der Texte gelingt überwiegend gut, auch die Hervorhebungspraxis ist ansprechend. Dieser Kommentar kann gerade im Referendariat etliche Denkumwege ersparen und zu passenden Lösungen führen. Für Interessierte im Erbrecht und Familienrecht ist die Unterstützung in jedem Fall gewiss.

Petersen, Medienrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Medienrecht ist eines der meistgefragten Einstiegsgebiete bei großen Wirtschaftskanzleien, verbergen sich doch hinter diesem Sammelbegriff nicht nur Markenrecht, Kartellrecht, Urheberrecht und Exoten wie das Filmrecht, sondern auch das im öffentlichen Recht anzusiedelnde Telekommunikationsrecht oder das Rundfunkrecht. Dabei kann man aber leicht übersehen, dass ganz klassische zivilrechtliche Prüfungsthemen ebenfalls von diesem Gebiet erfasst werden, so etwa die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder die Ansprüche auf Widerruf oder Gegendarstellung. Umso wichtiger ist es, sich schon zu Studienzeiten einen Überblick über die Grundlagen eines Rechtsgebiets mit klangvollem Namen zu verschaffen. Die Gestaltung des Buches hat Stärken und Schwächen. Die Lesefreundlichkeit ist hoch, da das Textbild und die Abstände zwischen den Passagen so beschaffen sind, dass man zügig vorankommt, aber nicht das Gefühl hat, von der Textmasse überwältigt zu werden. Es fehlt an jeder Art von abstrahierender Darstellung, was gerade bei einem Buch zum Medienrecht sehr schade ist. Hervorhebungen werden maßvoll eingesetzt und sind dementsprechend effektiv. Ein wenig verwunderlich sind die überlangen Hinweise auf andere Literatur zu Beginn der jeweiligen Kapitel, anstelle derer man auch mehr Information hätte anbringen können. Die einleitenden Kapitel des Buches befassen sich ebenso wie die ersten Abschnitte mit Basiswissen, das man als Student jederzeit abrufen können muss: dazu gehören die verfassungsrechtliche Verortung des Medienrechts und die oben schon genannten zivilrechtlichen Probleme, die spätestens ab dem zweiten Semester in der Vorlesung gesetzliche Schuldverhältnisse Relevanz erlangen können. Ein wichtiger Aspekt für viele Leser ist neben der Behandlung grundlegender, klausurtauglicher Themen auch die Aktualität des Buches: das Medienrecht fasst eine Vielzahl von sich oft ändernden Rechtsnormen zusammen und gerade die Neufassung des UWG im Jahr 2004 wurde vom Autor umfassend in die Darstellung des Wettbewerbsrechts aufgenommen. Die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Medienrecht gelingt durchweg gut, obwohl auch im öffentlichen Medienrecht auf Grundlagen des Wettbewerbsrechts zurückgegriffen wird, etwa bei der Frage von öffentlicher Werbung. Generell sind die Erläuterungen des Kapitels zu Werbung und Sponsoring sehr lesenswert. Die als Abschlusskapitel fungierenden Ausführungen zum Medienstrafrecht behandeln zum einen etliche, aber nicht oft in Klausuren abgeprüfte Straftatbestände, zum anderen findet sich ein sehr interessantes Kapitel zur Medienöffentlichkeit im Strafverfahren, also zu den Problemen rund um § 169 GVG. Dieses ist zwar (leider sehr) kurz, bietet aber einen erweiterten Einblick in disziplinübergreifende Probleme. Das Lehrbuch bietet einen kompakten, zum Teil nur überblicksartigen Einstieg in die Materie Medienrecht. Dies kann aber vielen Studenten für den Pflicht- und Wahlfachbereich genügen, notfalls um sich die Entscheidung der weiteren Studien zu erleichtern.

Plate, Das gesamte examensrelevante Zivilrecht, 2. Auflage, Verlag Springer 2005
In relativ kurzer Zeit ist die zweite Auflage dieses zivilrechtlichen Kompendiums erschienen und hat sich demnach trotz oder gerade wegen des anspruchsvollen Ansatzes am Markt bewährt. Das Buch umfasst auf 1500 Seiten zivilrechtlichen Prüfungsstoff und möchte so für Studenten und Referendare zu jeder Zeit, also auch, wenn man sich wegen einer Auslandsreise nur für ein Lehrbuch entscheiden können sollte, ein nützlicher Begleiter sein. Die Gestaltung des Buches wurde beibehalten, der Umfang ist aber im Vergleich zur Vorauflage um fast 200 Seiten gewachsen. Vorbildlich sind die Unmengen an Fallbeispielen mit knappem Sachverhalt und Lösungen. Viele Prüfungs- und Wesensmerkmale bestimmter Paragraphen und Rechtsinstitute werden in aufzählender und schematischer Weise präsentiert und schärfen so sofort den Blick für das Wesentliche. Das Layout ist grundsätzlich gelungen, wirkt aber auf vielen Seiten durch die verschiedenen Stilelemente eher verwirrend als leitend. Dort treffen etwa grau hinterlegte Fälle auf Prüfungskästen, verschiedene Überschriften, Aufzählungen und Fließtext. Die Seitenabstände sind dabei sehr gering und so kann man sich nur an den ebenfalls sehr klein gedruckten Kapitelüberschriften in der Kopfzeile orientieren. Ebenfalls der Orientierung abträglich ist das Ordnungssystem innerhalb der Beispielsfälle. Dort werden die Lösungsschritte zwar minutiös untergliedert, dies geschieht aber innerhalb des Fließtextes, so dass man bisweilen nicht wirklich von einer Lektüre sprechen kann, sondern eher von einem Hindernislauf zwischen den einzelnen Gliederungsebenen. Behandelt werden die Grundlagen des BGB sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Aufgebaut sind die Kapitel zunächst nach dem Muster Primäranspruch — Sekundäranspruch aus Verträgen, um in Folgekapiteln auf andere Anspruchsgrundlagen einzugehen. Dies umfasst Sachenrecht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Erbrecht. Inhaltlich proklamiert der Titel immer noch das „gesamte“ examensrelevante Zivilrecht, äußert sich zum Familienrecht aber nur marginal und auch das behandelte Erbrecht steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Examenshäufigkeit. Immerhin finden sich die Einschläge ins Handelsrecht an passender Stelle, etwa knapp eineinhalb Seiten bei der kaufrechtlichen Gewährleistung oder in ähnlichem Umfang bei den Rechtssubjekten, um die Handelsgesellschaften vorzustellen. Problematisch dabei ist allerdings, dass der Autor ohne Sachverzeichnis, Fußnoten oder andere Ver- und Nachweise operiert, so dass man die Ankündigungen im Text, etwas werde „später noch behandelt“ nicht wirklich sinnvoll verwerten kann, wenn man eben ein spezielles Problem genauer bearbeiten will (außer man kennt das Buch mittlerweile auswendig). Sehr angenehm ist, dass neue Rechtsentwicklungen nicht nur vorgestellt werden, sondern im richtigen Kontext erörtert sind, so etwa die Rechtsfolgen von §§ 241a und 105a BGB. Bedauerlich sind dann nur kleinere Details, wenn etwa die dogmatische Einordnung des Schmerzensgeldanspruchs zumindest zweifelhaft erfolgt. Sehr knapp behandelt wird auch die Konstellation des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs. Schwierig bei den oben schon genannten zahlreichen Beispielsfällen ist leider die Ergiebigkeit für den jeweiligen Leser. Der Autor ist ja durch sein betriebenes Uni-Repetitorium vorgeprägt und will das Konzept des Buches bereits den „Anfängern“ schmackhaft machen. Dass aber Examenskandidaten und Referendare die klassischen BGH-Entscheidungen bereits genau kennen und eigentlich abgewandelte Fallgestaltungen bräuchten, um das nötige Problembewusstsein auszubauen, schmälert den Nutzwert ein wenig. Der Autor verfolgt mit diesem Buch sein eigenes Lehrkonzept und ist deshalb selbstverständlich davon überzeugt, dass jeder Leser so am besten Jura versteht und erlernen wird. Viele Leser werden, wenn auch nicht unbedingt ab dem ersten Semester, mit diesem Buch viel Vergnügen und vor allem viele Lernerfolge haben. Ein guter und kritischer Jurist darf dieses Lehrbuch allerdings nur als Einstieg oder als eine von vielen Erkenntnisquellen nutzen, um sich nicht mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten dauerhaft einzuprägen. Wer dies beachtet, wird dieses Buch sehr effektiv nutzen können.

Fechner, Medienrecht, 5. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Das Lehrbuch von Fechner ist innerhalb von kurzer Zeit in einer Neuauflage erschienen und zeigt damit, dass sich qualitativ gutes Lehrmaterial auch durchsetzt. Der gewählte Titel „Medienrecht“ hat den Vorteil, dass sowohl hinsichtlich der Erwartung der Leser als auch hinsichtlich der tatsächlich behandelten Inhalte eine Vielzahl von Interessen befriedigt werden können. Die Gliederung des Buches differenziert einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil des Medienrechts. So wird der juristische Leser in gewohnte Bahnen gelenkt und kann sich das umfangreiche Rechtsgebiet sukzessive und zugleich systematisch erschließen. Die Gestaltung des Layouts ist angenehm, da der Autor die Literaturhinweise an das Ende der Kapitel verbannt hat, wichtige Teile mit graphischer Gestaltung wirksam hervorhebt und auch im Text entsprechende Elemente einfließen lässt. Auch Aufzählungen und Schaubilder werden verwendet, so dass man ab und an von der dichten Textführung ausruhen kann. Zu betonen ist die gute optische Abtrennung von solchen abstrahierenden Elementen, da diese nämlich durch ihre Gestaltung ein schnelles Übergehen durch den Leser verhindern. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen wird maßvoll, aber effektiv verwendet, so dass man auch anhand von Stichworten zu schnellen Suchergebnissen gelangen kann. Die inhaltliche Darstellung beginnt mit den Rechtsgrundlagen, auf welchen jegliche Medientätigkeit aufgebaut ist, und der Autor erläutert zahlreiche Grundpfeiler verfassungsgerichtlicher Entscheidungsfreude, die dem heutigen Medienrecht ihr Gepräge gegeben haben. Neben diesen Grundrechten werden spiegelbildlich die Abwehrrechte gegenüber den Medien dargestellt. Gerade die Lektüre dieses deliktsrechtlich orientierten Kapitels lohnt sich für Studenten wie für Referendare kurz vor Prüfungen. Umfangreich ist das Kapitel zu Medienurheberrechten geworden, das in den letzten Jahren wegen Neuregelungen im deutschen Recht und Produktpiraterie zu einem praktischen Dauerbrenner der Rechtsberatung mutiert ist. Nicht vergessen wird jeweils die europarechtliche Verankerung, wobei jedoch die gültige Zitierweise der Verträge immer noch nicht eingefügt wurde. Vorbildlich gelungen ist die kompakte Darstellung des neu geregelten Wettbewerbsrechts. Spannend ist vor allem die gute Darstellung der Rechtsprobleme rund um das Internet, die sich nicht nur auf den zivilrechtlichen Vertragsschluss beschränken, sondern etwa auch Probleme des Domainrechts behandeln. Das Werk bietet sowohl für den Einsteiger die erste Orientierung in einem schwer fassbaren Rechtsumfeld, als auch dem Fortgeschrittenen neue Anregungen und vertiefte Einblicke in schon Bekanntes. Der Umfang ermöglicht eine effektive Bearbeitung und die Gestaltung unterstützt die intensive Lektüre. Ein gelungenes Werk.

Stein / Itzel / Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 1. Auflage, Verlag Springer 2005
Das Staatshaftungsrecht gehört nicht nur zu den ungeliebten Prüfungsgebieten von Studenten und Referendaren, auch Zivilrichter sind nicht immer erfreut, wenn sie eine spezifisch öffentlich-rechtlich determinierte Klage zu entscheiden haben. Nichtsdestotrotz sind die Grundlagen dieser Materie eigentlich schnell zu erschließen und anhand eines passenden Lehrbuchs kann man sich einen echten Vorteil in der Klausur erschreiben. Das vorliegende Werk bietet ein sehr übersichtliches und gut gegliedertes Layout, mittels dessen sich der Leser im Buch schnell und systematisch zurechtfinden kann. Neben dem Fließtext und den separat abgesetzten Fußnoten arbeiten die Autoren mit Aufzählungen, gesondert hervorgehobenen Zitaten aus der Rechtsprechung, maßvoll eingesetzten Hervorhebungen und Zusammenfassungen in Kastenform. Hinzu kommen „Praxistipps“ , die oftmals ein bestimmtes Vorgehen in einem Prozess als typisch und Erfolg bringend vorschlagen. Vereinzelt werden auch graphische Darstellungen verwendet, um Haftungsschemata zu abstrahieren. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt mit über 130 Seiten auf dem Amtshaftungsanspruch des § 839 BGB, was auch den Interessen von Studenten und Referendaren entspricht. Hinzu kommen die übrigen klassischen Eingriffe in Eigentum und andere Rechtspositionen, welche nach den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbeständen unterteilt werden. Vor allem die gesetzlich konkretisierten Entschädigungstatbestände, etwa im Polizeirecht, finden hier ausreichende Beachtung. Des Weiteren werden der Folgenbeseitigungsanspruch und dessen Sonderformen sowie die Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen erläutert. Sehr spannend ist das Kapitel zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, in das die richterliche Erfahrung der Autoren einfließen konnte. Der nachfolgende große Abschnitt zu Fallgruppen der Amtshaftung orientiert sich an den verschiedenen Rechtsgebieten, um spezielle und typische Themen zu konkretisieren. Dazu gehören etwa die Verkehrssicherungspflichten, die Haftung in Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren, die Haftung bei unterlassener Räum- und Streupflicht, die Inanspruchnahme von staatlichen Spruchkörpern oder die neu geregelte Haftung des Sachverständigen. Relativ knapp ausgefallen ist die Behandlung der Altlastenfälle und des europäisierten Staatshaftungsrechts. Hier findet man zwar die wesentlichen Gesichtspunkte, aber das Verhältnis der Haftung nach Gemeinschaftsrecht und nach deutschem Recht wird nur für die Praxis, nicht aber dogmatisch für die Klausur aufbereitet. Immerhin erwähnt wird der Entschädigungsanspruch nach Art.5 EMRK. Für Studenten unbedingt zur Lektüre zu empfehlen sind die kompakten, aber eingängigen Ausführungen zu den Einschränkungen der Amtshaftung, für Referendare das kurz danach anschließende Kapitel zur Darlegungs- und Beweislast. Generell lesenswert sind die Ausführungen zur neuen Sachverständigenhaftung sowie die Fragen rund um den Drittschutz einer Amtspflicht. Man erhält schnell einen guten Überblick und kann danach punktuell das eigene Wissen vertiefen. Das geht zwar nicht ausschließlich mit diesem Buch, aber das ist bei einem Handbuch auch nicht der eigentliche Anspruch. Viele Leser werden mit diesem Werk bereits ab dem Studium einen angenehmen Einstieg in die Materie Amtshaftungsrecht haben.

Hilf / Oeter, WTO-Recht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005Abbildung des Buchtitels
Das Welthandelsrecht bietet für Studenten und Referendare mit sowohl völkerrechtlichen als auch wirtschaftsrechtlichen Interessen eine hervorragende Möglichkeit, beide Bereiche unter einem Thema zu vereinigen. Des Weiteren ist man bei einer Spezialisierung auf diese Materie stets im Fokus der spannungsgeladenen Debatte um mehr oder weniger Handelsschranken zwischen den einzelnen Staaten. Üblicherweise wird das WTO-Recht im deutschsprachigen Raum in Lehrbüchern zum Völkerrecht oder zum internationalen Wirtschaftsrecht abgewickelt. Ein eigenes Lehrbuch bildet bislang die Ausnahme und verdient deshalb besondere Beachtung. Das Buch stellt mit knapp 750 Seiten ein umfassendes Kompendium dar, das durch eine relativ kleine Schrift den Inhalt zusätzlich vermehrt. Die Texte werden abwechslungsreich unterbrochen, etwa durch Beispiele aktueller oder vergangener Sachverhalte im Zusammenhang mit der WTO oder den GATT-Regeln, durch Graphiken und Übersichten, die zu besseren Verständlichkeit oft grau hervorgehoben werden. Die Texte selbst sind in überschaubare Abschnitte gegliedert und „erschlagen“ den Leser nicht. Maßvoll eingesetzte Hervorhebungen ermöglichen zudem eine Lenkung des Lesers zu den wesentlichen Aussagen der einzelnen Kapitel. Obwohl ein ausführliches Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Buches steht, haben die einzelnen großen Abschnitte noch einmal kurze Gliederungen voranstehen, an denen man sich gut orientieren kann. Inhaltlich erwarten den Leser neben Kapiteln zur Entwicklung des Welthandelsrechts vor allem solche zum materiellen Gehalt der WTO. Dazu gehören neben den umfangreichen Regelungen zum Warenverkehr auch Vorschriften für Dienstleistungen und für das geistige Eigentum. Weitere Kapitel befassen sich mit den Instrumenten der Streitbeilegung, der Anwendung des Welthandelsrechts auf Kultur und Umwelt und mit dessen Entwicklungen. Für Ausbildungszwecke zu empfehlen sind etliche Kapitel, die jedoch allenfalls in Klausuren des Wahlfachbereichs oder in der mündlichen Prüfung auftauchen können. Dazu gehören vor allem die im GATT 1994 geregelten Diskriminierungsverbote und die dazu gehörenden Ausnahmebestimmungen, die Festsetzung von Antidumpingmaßnahmen und der völkerrechtliche Investitionsschutz (TRIMs). Ebenso lesenswert sind die Ausführungen zum Marktzugang für Dienstleistende im Rahmen des GATS und zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum im Wege des TRIPS-Abkommens. Bereits Gegenstand einer EuGH-Entscheidung war die Anwendung des Welthandelsrechts bei Fragen der Biodiversität, weswegen das Kapitel zu Wechselwirkungen mit dem Umweltschutz ebenfalls empfehlenswert ist. Das Buch ist aus mehreren Gründen eine echte Bereicherung für Ausbildung und Praxis: die Autoren orientieren sich an internationaler Übung, geben auch die entsprechenden Bezeichnungen wieder und führen den Leser so in den passenden Gesamtzusammenhang zwischen Recht und Realität. Der Stil ist oft erzählend und überspielt damit gekonnt die nötige und vorhandene Sachlichkeit. Schließlich werden hoch komplexe Regulierungen anschaulich präsentiert und vermitteln einen schnellen Zugang zu zukunftsträchtiger Materie.

Kaiser, Bürgerliches Recht, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Bisweilen ist es für Studenten nötig, sich innerhalb von kurzer Zeit Strukturen des Zivilrechts zu vergegenwärtigen und einzuprägen. Dafür sind ausführliche und streng wissenschaftliche Bücher selten geeignet, weil dort die Abstraktion und Anschaulichkeit zugunsten der verbalen Präzision zurückbleiben muss. Das vorliegende Lehrbuch reduziert den dargestellten Stoff von vornherein auf ein „Basiswissen“ , macht dem Leser also von Beginn an klar, dass er hier komprimiertes Material vorfindet, anhand dessen er sich Lösungen für Klausur und Examen erstellen soll. Die Gestaltung des Werks versucht so gut wie möglich, den radizierten Ansatz der Wissensvermittlung zu unterstützen und nutzt Aufbauvorschläge, graphische Darstellungen, Prüfungsschemata, Beispiele und Aufzählungen zur Abstraktion der in den Texten enthaltenen Materie. Leider wird eine Unmenge von Hervorhebungen in den Textblöcken verwendet, so dass man bisweilen Mühe hat, einen einheitlichen Lesefluss einzurichten. Die fett gedruckten Schlüsselbegriffe erlauben aber in der Regel eine gute Orientierung. Sinnvoll sind die vielen Inhaltsübersichten zu den diversen Abschnitten. Inhaltlich erwarten den Leser Kapitel zum Allgemeinen Teil des BGB, zum AT und BT des Schuldrechts, zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie ein Überblick zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht. Nicht enthalten sind eigene Kapitel zum Familien- und Erbrecht. Ebenso fehlen Erläuterungen zur BGB-Gesellschaft und zu handelsrechtlichen Einflüssen auf das Kaufrecht. Die Ausführungen zu den einzelnen Themen beschränken sich bisweilen auf Stichworte, so dass man durch bloße Gesetzeslektüre einen ähnlichen Wissensgewinn erlangen dürfte. Immerhin gibt der Autor nützliche Informationen wie etwa die Einteilung in Haupt- und Nebenpflichten bei bestimmten Vertragstypen. Ebenso werden durch diese komprimierte Darstellungsform klausurtypische Probleme einfach weggelassen oder zumindest unverständlich für Anfänger erläutert, etwa die Blankobürgschaft, die Definition des Schenkungsvollzugs und seine Abgrenzung zu § 2301 BGB oder das Institut der früheren pVV im allgemeinen Schuldrecht; gerade hier wäre eine vergleichende Darstellung mir dem besonderen Schuldrecht klarer gewesen . Ebenfalls zu komprimiert, um von Anfängern wirklich verstanden zu werden, ist die Darstellung des gutgläubigen Erwerbs. Relativ ausführlich hingegen werden viele Aspekte der gesetzlichen Schuldverhältnisse oder die Anfechtung von Willenserklärungen präsentiert. Hier finden sich ausführliche Texte und gute Beispiele und Übersichten, die dem Leser rasch das nötige Systemverständnis vermitteln können. Eine Empfehlung kann dieses Buch nur für diejenigen Leser sein, die sich entweder wirklich nur einen Überblick verschaffen wollen, oder für Klausuren noch einmal ihr Grundwissen durchpauken wollen. Ein Einstieg in das Zivilrecht ist mit diesem Werk nur bedingt sinnvoll.

Wandtke / Bullinger, Fallsammlung Urheberrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Urheberrecht ist als Bestandteil des Wirtschaftsrechts seit je her Beratungsgegenstand großer Kanzleien und in der wachsenden Medienwelt immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet. In Berührung kommt man mit den Anfängen des Urheberrechts bereits während des Studiums, da im Polizeirecht gerne einmal Ausflüge in das KunstUrhG gemacht werden. Ansonsten ist die Wahlfachgruppe Urheberrecht selten, meist findet man das Gebiet zusammen mit anderen unter einem Dach vereint. Dass das Urheberrecht dabei aber nicht auf das Zivilrecht beschränkt ist, zeigen die Autoren durch die variantenreichen Fallgestaltungen, die auch strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte erfassen. Der Schwerpunkt der vorliegenden Fallsammlung liegt aber eindeutig im Zivilrecht, allein sieben Fälle befassen sich mit Urhebervertragsrecht. Darüber hinaus vermögen es die Autoren, durch geschickte Auswahl die verschiedenen Auswirkungen des Urheberrechts zu verdeutlichen. Man findet etwa Fälle zum Theaterwerk, zum Softwarerecht, zur Werkumgestaltung, zur CD-Privatkopie oder zur Erstellung von Pressespiegeln. Ebenfalls beachtet wurden die internationalen Einflüsse, die sich in Fallgestaltungen zum TRIPs-Abkommen oder zum internationalen Privatrecht auswirken. Sehr wichtig für die Durchdringung der Materie sind die zahlreich vorhandenen Fälle, in denen man das Urheberrecht in Kombination oder Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten prüfen muss, etwa zum Wettbewerbsrecht, zum Kartellrecht oder zum Markenrecht. Die Fälle selbst sind nicht optimal übersichtlich gestaltet, aber durch viele Abstandsflächen und große Schrift wird der Leser gut gelenkt. Die Sachverhalte sind den Lösungen vorangestellt, eine Gliederung fehlt jeweils. Dies wird durch zahlreiche Zwischenüberschriften ausgeglichen. Auch die optische Trennung von Text und Verweisungen ist gelungen. Der Stil der Falllösungen wechselt stetig zwischen Gutachten, Urteil und Erläuterung. Dies tut der Anwendbarkeit für Klausuren aber keinen Abbruch, weil die klare Subsumtion für die Leser nachahmenswert ist. Sehr erfreulich sind die bebilderten zahlreichen Rechtsprechungsbeispiele im Anschluss an den letzten Fall, wo sich der Leser ein kleines Bild von der Unberechenbarkeit der anwaltlichen Arbeit machen kann. Die Lektüre der Fälle und Lösungen geht schnell von der Hand, die Länge der gestellten Aufgaben variiert, ist aber oft einem Examensfall angemessen. Mit der Bearbeitung dieses Buches kann man sich nicht nur auf Examina vorbereiten, man lernt auch etwas für eine spätere juristische Beratungsarbeit. Man kann das Werk deshalb guten Gewissens empfehlen.

Ekey u.a., Wettbewerbsrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Neufassung des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat für einen großen Bedarf an neuer Literatur im Wettbewerbsrecht gesorgt. Auch die zweite Auflage dieses Kommentars zu verschiedenen wettbewerbsrechtlichen Regelungen ist maßgeblich durch die Erläuterungen zum UWG geprägt, immerhin befassen sich die Autoren auf fast 750 Seiten mit den entsprechenden Normen. Neben dem schon genannten Kapitel zum UWG hat dieser Kommentar noch weitere Bestandteile. Dazu gehören neben einer ausführlichen Einleitung und der Darstellung der Preisangabenverordnung etwa 200 Seiten zum ausländischen Wettbewerbsrecht. Dies bietet dem Leser unschätzbare Vorteile, etwa wenn es darum geht, Rechtsentwicklungen nachzuvollziehen, oder schlicht bei der Lösung von Fragen grenzbezogener Werbung und der dazugehördenden staatlichen Schranken. Die Autoren beschränken sich zwar auf die Grundzüge der entsprechenden Rechtsordnungen, jedoch kann man sich anhand dieser Einführung zu weiter gehenden Studien animieren lassen. Ebenfalls enthalten, allerdings unkommentiert, sind zahlreiche Rechtsnormen europäischer Herkunft, etwa wichtige Richtlinien oder Normen des EG-Vertrages, dazu völkerrechtliche Übereinkommen und Auszüge aus dem BGB. Dazu kommen Besonderheiten wie abgedruckte Verhaltensregeln des deutschen Werberats oder die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft. Das Layout des Kommentars ist äußerst gut gelungen. Zwar wurden die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, was gerade bei den typischerweise im Wettbewerbsrecht vorhandenen Benennungen von Urteilen noch mehr unnötige Abstände in den Fließtext einfügt. Jedoch sind die Textelemente selbst so gut gestaltet, dass man trotz dieses Umstands eine flüssige Lektüre und effektive Bearbeitung erreichen kann. Dafür sorgen auch die zahlreichen Hervorhebungen und guten Gliederungen zu Beginn der einzelnen Normen. Nicht vorhanden sind Prüfungsübersichten oder bildhafte Darstellungen, was den Eindruck aber nicht schmälert, da solche Elemente in Kommentaren eine Seltenheit sind. Man darf als Student oder Referendar nicht generell davon ausgehen, dass nur im Wahlfachbereich Kenntnisse des Wettbewerbsrechts nützlich sind. In mündlichen Prüfungen kann man mit Sonderwissen glänzen, das üblicherweise nicht Teil der Ausbildung ist, etwa zur Anwendung von § 16 UWG als Strafbarkeitsregelung für bestimmte Lockangebote. Ebenfalls unverzichtbar sind Kenntnisse im Problemkreis Kommunalrecht und Wettbewerbsrecht, wenn es nämlich um die Grenzen gemeindlicher Unternehmertätigkeit geht. Auch hierzu geben die Autoren in einem Einleitungspunkt ausreichend Auskunft. Klassische Ausbildungsmaterien sind auch im neu gestalteten UWG die Bestimmung des Verbrauchers und dessen Schutzbedürftigkeit sowie das Verständnis der Generalklausel in § 3 UWG, dem generellen Verbot unlauteren Wettbewerbs. Die hierzu gebotene Detailgenauigkeit der Kommentierung samt zugehöriger Beispielsvielfalt in den Ausführungen zu § 4 UWG bietet Anfängern und Fortgeschrittenen ein passendes Lehrmedium. Gerade zukünftige Rechtsanwälte sollten sich zudem nicht davor scheuen, die Erklärungen zur irreführenden Werbung durchzuarbeiten: auf diesem Gebiet kann man dem Mandanten viele teure Abmahnungen ersparen und auch sich selbst von juristischem Glatteis fernhalten. Das Fazit zu diesem Kommentar ist leicht: die Lektüre ist spannend und man findet Details an den richtigen Stellen, so dass neben den Bedürfnissen von Benutzern aus der Praxis auch die Ausbildung auf dieses Werk zurückgreifen kann. Der Kauf könnte manchen Studenten zu teuer sein, Referendare können bei einschlägiger Wahlfachgruppe oder Interesse dagegen eher zugreifen.

Lionnet / Lionnet, Handbuch der internationalen und nationalen Schiedsgerichtsbarkeit, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der zivilrechtlichen aber auch öffentlich-rechtlichen Rechtsberatung von großer Bedeutung, kommt aber im Rahmen der Ausbildung nur ansatzweise oder überhaupt nicht zur Geltung. Spätestens seit den Diskussionen um mögliche Streitigkeiten wegen der verzögerten Einführung der LKW-Maut in Deutschland, wo die in den Betreiberverträgen enthaltenen Schiedsgerichtsklauseln in der Presse erörtert wurden, ist auch bei Studenten und Referendaren ein gewisses Interesse an der Materie spürbar. Bei Rechtsanwälten ist die Schiedsgerichtsbarkeit ein normales Betätigungsfeld, gerade wenn es um große Projekte oder gar grenzüberschreitende Sachverhalte geht. Auch in die Rechtsabteilung eines Unternehmens könnte man schnuppern, um die Anwendung von Schiedsgerichtsbarkeit zu erfahren. Die Autoren haben entsprechende nationale und internationale Erfahrung gesammelt und bieten so die Gewähr für fundierte Information. Das Handbuch bietet dem Leser eine schon beinahe obligatorisch zu nennende Einführung in die Materie, wird doch hier der Erwartungshorizont der beteiligten Parteien vorgestellt, die rechtliche Bedeutung des Schiedsverfahrens erörtert und die allgemeinen Schiedsvoraussetzungen dargestellt. Im Folgenden werden die verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen erklärt. Die hier relevanten Verträge und Übereinkommen sind auch im Original als Anhang abgedruckt. Diese Anhänge nehmen einen beträchtlichen Teil des Buches ein, sind aber für das Verständnis eminent wichtig und die Aufführung im Buch selbst erspart unnötigen Zeitverlust bei eigener Recherche. Im Hauptteil des Buches werden in sehr ausführlicher Weise die Bestandteile des Schiedsverfahrensrechts präsentiert. Dies beinhaltet die Vereinbarung selbst, das zu bildende Gericht, die eigentliche Durchführung des Verfahrens sowie das Ergebnis, also den Schiedsspruch. Für die Bedürfnisse der Ausbildung sind mehrere Abschnitte aus den genannten Kapiteln zu empfehlen, die zum einen das Verständnis für diese Spezialmaterie erweitern, andererseits aber auch vergleichende oder abgrenzende Rückschlüsse auf das bekannte gerichtliche Verfahren erlauben. Dazu gehört etwa die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs, wo ausführlich die entsprechende Regelung der ZPO erläutert wird. Weiterhin zu nennen sind die Pflichten für die eigens zu bestellenden Schiedsrichter, daneben auch mögliche Vergütungs- und Haftungsfragen. Ebenfalls dazu gehören die Kapitel zu den Verfahrensgrundsätzen und die Beschreibung von bekannten Elementen wie der mündlichen Verhandlung oder der Beweisaufnahme. Beachtenswert sind dabei stets die Bezüge zum internationalen Verfahren und zu den in anderen Ländern üblichen Regularien, die gerade Studenten der Rechtsvergleichung förderlich sein dürften. Sonderkapitel behandeln darüber hinaus atypische Verfahren oder bestimmte Probleme des Schiedsverfahrens. Ebenfalls vorgestellt werden später noch die wesentlichen Schiedsgerichtsinstitutionen und — besonders wichtig für die Beratungssituation — die Regelung der Kosten eines Verfahrens. Die Gestaltung ist übersichtlich und erleichtert die Lektüre maßgeblich. Bisweilen hat man aber das Gefühl, dass eine verdichtete Textdarstellung gerade in den abgesetzten Fußnoten dem Gesamtbild nützen würde. Außer den vielen Zitierungen aus internationalen Quellen weist das Buch keine abstrahierenden Gestaltungselemente auf. Dies schadet aber kaum, da eine schematisierbare Prüfungsanordnung für Klausuren in diesem Rechtsgebiet kaum zu erstellen wäre. Beigefügt ist dem Handbuch eine CD-Rom. Auf dieser befinden sich sowohl der Text des Buches als auch die verschiedenen zitierten Regelwerke. Dazu bietet die CD weiterführende Links, eine Volltextsuchfunktion und Checklisten für die praktische Anwendung. Insoweit sind also doch „Prüfungsschemata“ enthalten. Für Ausbildungszwecke eingefügt ist ein E-learning-Programm, um sich in die Materie sukzessive einzuarbeiten. Dieses Handbuch bietet eine Rundumversorgung für das Thema Schiedsgerichtsbarkeit. Gerade durch die Verknüpfung mit der CD-ROM können auch Studenten und Referendare von der Lektüre profitieren. Problematisch ist dabei allerdings, dass Exemplare in Bibliotheken selten mit CD-ROM im Regal stehen dürften. Für rechtsvergleichende Studien ist das Buch ebenfalls zu empfehlen und zudem für zielstrebige Referendare mit Aussicht auf eine spätere Beschäftigung in der (spezialisierten) Prozessabteilung einer Kanzlei. Ein solides Ausbildungswerk mit großem Potenzial!

Musielak, Grundkurs BGB, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Grundkurs-Reihe wurde bereits vor einiger Zeit für das öffentliche Recht vorgestellt. Das bereits wesentlich länger existierende Exemplar zum BGB erscheint in diesem Jahr in neuer Auflage. Dabei verfolgt das Buch das Konzept, dem Leser durch die Darstellung von Grundlagenwissen, abgestimmten Prüfungsfragen und abschließenden Übungsklausuren einen möglichst umfassenden Einstieg in ein Rechtsgebiet zu verschaffen. Über 600 Seiten erwarten den Leser und bei allen Vorteilen kompakter Darstellungen: diese Menge ist für eine verständliche Darstellung des Zivilrechts gut vertretbar, zumal einige Rechtsgebiete nicht einmal als eigene Kapitel Berücksichtigung finden konnten, so etwa Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Handelsrecht. Stattdessen werden an geeigneter Stelle und damit prüfungsgerecht die nötigen Kennntisse vermittelt, so zum Beispiel die Übereignung im Kaufrecht oder bestimmte familienrechtliche Besonderheiten bei der Stellvertretung. Dabei spricht für den Autor, dass er kein gewöhnliches Aufbaukonzept wählt, sondern eine Gewichtung vornimmt, die man nicht gutheißen muss, aber mit der man die Schwerpunkte des Zivilrechts für die ersten Semester mit Sicherheit verstehen kann. Dies wird deutlich, wenn er das Thema Stellvertretung erst weit nach dem Vertragsschluss anspricht oder zwischen zwei Kapitel zur Anfechtung eines über die Störung der Geschäftsgrundlage einschiebt. Hier werden statt strenger gesetzlicher Chronologie bestimmte Zusammenhänge aufzuzeigen versucht und dies kann man — leider — erst positiv schätzen, wenn man sich einmal mit den Grundlagen befasst hat. Insoweit ist man als Leser der Erfahrung des Autors „hilflos“ ausgesetzt, wenn man sich mit seinem Lehrbuch in das Zivilrecht einarbeiten will. Einige besonders empfehlenswerte Darstellungen finden sich zu den Leistungsstörungen bei synallagmatischen Verträgen, dort vor allem zu den vielschichtigen Inhalten der §§ 326 und 323 BGB. Ebenfalls herauszuheben ist die Erläuterung des Schutzobjekts der unerlaubten Handlung und des Schadensbegriffs in diesem Zusammenhang. Zwar knapp aber dennoch eingängig sind die Abschnitte zu Sicherungsrechten ausgestaltet, etwa zu den Instrumenten Zession und Bürgschaft. Die Gestaltung des Buches ist durchweg gut gelungen. Man findet neben den schon genannten Prüfungsfragen, die am Ende des Buches aufgelöst werden, auch einige Übungsklausuren, zu denen man eine maximale Bearbeitungszeit vorgegeben und die Lösungsgliederung ebenfalls am Ende des Buches präsentiert bekommt. Es werden viele abstrahierende Elemente verwendet, um die oft vorhandene Schematisierung des Rechts im Klausurfall angemessen abzubilden. Die Darstellungen im Bereicherungsrecht sind dabei besonders zu loben. Bisweilen sind die Fließtexte ohne Abstände zwischen den Absätzen recht unübersichtlich und man muss sich wegen der uneinheitlichen Nutzung von Fettdruck und anderen Layout-Elementen anstrengen, um den Faden des Autors nicht zu verlieren. Dieses Lehrbuch bietet sachliche Zusammenhänge, die für Übungen und Klausuren unabdingbar sind. Dadurch werden auch Examenskandidaten einen Blick in das Buch werfen können und die anschaulichen Ausführungen zu schätzen wissen. Man darf aber nicht verkennen, dass dieser Stil dem Leser ein höheres Maß an Konzentration und Verständnis abverlangt als dies Bücher mit stereotyperen Darstellungen tun.

 

Rezensionen Steuerrecht
Von Assessor Stefan Voelger

Tipke / Lang, Steuerrecht, 17. Auflage, Verlag Otto Schmidt 2002
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Dieses Lehrbuch gehört in die Bibliothek (und natürlich auf den Schreibtisch) eines jeden Lernenden, der das Steuerrecht von Grund auf verstehen möchte und genügend Zeit für die Tiefe dieses Buches hat, mit der die Komplexität der Materie durchdrungen wird — sei es als Student oder als Referendar. Den Tipke/Lang als „Medicus des Steuerrechts“ zu bezeichnen wird diesem Lehrbuch wohl nicht ganz gerecht, da er sehr ausführlich und vor allem umfassend das gesamte aktuelle Steuerrecht darstellt und sich nicht bloß auf dogmatisch existenzielle Bereiche beschränkt. Dies erfolgt auf 951 Seiten, was zwar zunächst abschreckend wirkt, aber aufgrund des dargestellten Stoffes notwendig und auch vom Lernenden zu bewältigen ist. Trotzdem hat der Tipke/Lang eine ähnlich prominente Stellung unter den Steuerrechtslehrbüchern inne wie der „Medicus“ unter den zivilrechtlichen Lehrbüchern. Das Buch beginnt mit den Grundlagen der Steuerrechtsordnung, insbesondere der Lehre vom System, den systemtragenden Prinzipien des Steuerrechts und der Rechtsanwendung im Steuerrecht. Dieses erste Kapitel ist mit 156 Seiten recht ausführlich, macht aber genau den Unterschied zu anderen Lehrbüchern aus: Hier wird ausführlich Hintergrundwissen und Systematik (soweit dies heutzutage überhaupt noch möglich ist) gut verständlich vermittelt, was in anderen Lehrbüchern nur zusammengefasst präsentiert wird. Im zweiten Kapitel wird das Steuerrechtsverhältnis erläutert, also sowohl das formelle als auch das materielle Verhältnis des Steuerpflichtigen zum Steuerberechtigten einschließlich des allgemeinen und besonderen Steuerschuldrechts. Dieser Abschnitt ist angemessen übersichtlich und orientiert sich an dem systematischen Anspruch dieses Buches. Das dritte Kapitel stellt die einzelnen Steuerarten dar. Der Umstand, dass sogar die Kirchensteuer erläutert wird, dokumentiert den herausragenden Ansatz dieses Buches, ohne überfrachtet, unübersichtlich oder weitschweifig zu sein — es geht um das große Ganze in vertretbarer Kürze. Der Bedeutung im Steuerrecht entsprechend ausführlich dargestellt sind das Einkommen- und Bilanzsteuerrecht, das Körperschaftsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht. Das vierte Kapitel erläutert steuerartenübergreifend die Besteuerung von Unternehmen; im fünften Kapitel folgen die Steuervergünstigungen. Diese Bereiche sind zusammen auf 45 Seiten dargestellt und gut verständlich. Abschließend wird sowohl das Steuerverfahrensrecht als auch das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht in der gewohnten Manier dargestellt. Dadurch dass dieses Buch für Juristen geschrieben ist, ist der Blickwinkel auf das Steuerrecht vertraut ist und der Einstieg wird erleichtert. Die Autoren setzen sich zudem kritisch mit dem geltenden Steuerrecht auseinander. Hier wird nicht nur gesagt, was im aktuellen Steuerrecht falsch läuft, sondern wie es besser zu machen wäre. Obwohl die 17. Auflage auf dem Gesetzgebungsstand von 2002 ist, bietet dieses Buch so viel systematische Grundlagen, dass es jedem möglich sein sollte, auf dieser Basis die zwischenzeitlichen Neuerungen in das erworbene Wissen einzuflechten. Alles in allem ist das Buch denjenigen ambitionierten Lernenden zu empfehlen, die sich mit der notwendigen Liebe zum Detail und ausreichend Zeit das Steuerrecht wissenschaftlich fundiert erschließen möchten. Der examensrelevante Stoff ist ausführlich und verständlich dargestellt, so dass dieses Lehrbuch eine hervorragende Examensvorbereitung ermöglicht.

Scheffler, Besteuerung von Unternehmen I, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, dem Anfänger auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung „den Einstieg in diese immer undurchsichtiger werdende Materie wesentlich zu erleichtern“ . Hierfür wählt er den (mitunter steinigen) Weg der Beschränkung auf die wichtigsten Regelungen, um „durch die Ausklammerung von zahlreichen Detailregelungen (dem Anfänger) die schwierige Aufgabe abzunehmen, wichtige von weniger bedeutsamen Normen zu trennen“ . Dafür nimmt er in Kauf, auf die „Hintergründe und Interpretationsmöglichkeiten der verschiedenen Normen nur kurz“ eingehen zu können, welche jedoch für das Verständnis und die Anwendung fundamental sind. Er räumt ein, das „Auffinden der relevanten Vorschriften und ihre Auslegung sei nicht so einfach, wie es nach der Lektüre dieses Buches den Anschein hat“ . Hierin ist ihm uneingeschränkt zuzustimmen. Das Buch unterteilt den Kosmos der Unternehmensbesteuerung in die Planeten Ertragsteuern (Besteuerung des finanziellen Ergebnisses), Substanzsteuern (Besteuerung des Mittelbestandes) und Verkehrsteuern (Besteuerung von Verkehrsvorgängen). Im ersten Abschnitt führt er zunächst in wichtige Begriffe des Steuerrechts ein, was verständlich und gut gelingt. Sodann erläutert er die Merkmale des deutschen Steuersystems, was im äußerst knappen Rahmen ebenfalls überzeugt. Der zweite Teil befasst sich mit der Besteuerung des Erfolgs eines Unternehmens, also den Ertragsteuern. Hierunter fällt die Einkommensteuer, die naturgemäß als „Königin des Steuerrechts“ einen großen Teil dieses Abschnitts beansprucht, jedoch sehr prägnant dargestellt ist und eine solide Basis für das Verständnis des Lesers liefert. Die Systematik der Einkommensteuer ist sauber herausgearbeitet, die Einkunftsarten in einem dem Ziel des Buches angemessenen Umfang erläutert und die Gewinnermittlungsmethoden im Überblick dargestellt. Wichtige Faktoren wie der Steuertarif oder der Progressionsvorbehalt sind ebenfalls gut auf den Punkt gebracht. Sodann wird die Körperschaftsteuer erläutert, wobei der Abschnitt über die „Besonderheiten bei Ermittlung der Körperschaftsteuer“ besonders gut gelungen ist, da hier auf die für Examina „heißen Themen“ Mantelkauf, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verdeckte Einlage und Körperschaftsteuerliche Organschaft eingegangen wird. Im vierten Abschnitt wird die Gewerbesteuer kompakt erläutert, leider sind die Besonderheiten hier nur kurz angeschnitten. Dafür verliert sich der Autor teilweise in detaillierten Berechnungsformeln, die seiner Zielsetzung geradezu diametral entgegenstehen. Dieses Bild bestimmt auch den gut gemeinten Abschnitt über die effektive Steuerbelastung des Erfolgs eines Unternehmens, der gut die Hälfte dieses kurzen Abschnitts ausmacht. Der dritte Teil des Buches beschäftigt sich mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die als „Besteuerung der Übertragung von Unternehmen“ nicht so recht in das eingangs erwähnte Triptychon passen will und als Wanderer zwischen den Welten einen eigenständigen Abschnitt erhält. Dieser Abschnitt ist aus dem dem Buch eigenen Blickwinkel hervorragend gelungen, behandelt er doch die diesem Rechtsgebiet immanenten Besonderheiten anschaulich und ausführlich. Auch die der Erbschaftsteuer entgegengebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken sind fundiert und aktuell dargestellt und tragen vorbildlich zum Verständnis bei, zumal der Autor hier auch persönlich Stellung bezieht. Im vierten Teil erläutert der Autor in der gebotenen Kürze die Besteuerung der Substanz eines Unternehmens, also vornehmlich die Grundsteuer. Der fünfte und letzte Teil widmet sich den Verkehrsteuern, wobei die Grunderwerbsteuer im Überblick dargestellt wird, „kleinere Verkehrsteuern“ nur kurz vorgestellt werden und das Hauptaugenmerk auf die Umsatzsteuer gerichtet wird. Dieses komplizierte und zersägte Rechtsgebiet wird ebenfalls verständlich dargestellt. Der Leser erhält einen guten Überblick, ohne sich zu sehr in Details verlieren zu müssen, was in diesem Rechtsgebiet schnell passiert. Für das Buch sprechen die Prägnanz, die Kompaktheit und die Tatsache, dass der Autor sein Versprechen des raschen Einstiegs in das Steuerrecht hält, ohne oberflächlich zu sein. Hervorzuheben ist das Format des Buches, welches zwar mit rund 416 Seiten recht „dick“ ist, aber von Schriftart und Optik den Leser nicht erschlägt und sanft durch die Kapitel leitet. Hin und wieder sind Übersichten, Graphiken und Schemata abgebildet, die jedoch nicht aus dem Konzept bringen, sondern den Leser unterstützen und nicht überfordern. Ganz hervorragend ist das dem Buch angeschlossene Online-Lernprogramm, welches mit Fragen das aktuelle Wissen des Lesers testet. Dieses I-Tüpfelchen ist wirkungsvoll und macht noch dazu Spaß. Es ist intelligent aufgebaut und jeder Nutzer erhält eine individuelle Lernmaske, über die er seine Ergebnisse und seinen Erfolg kontrollieren kann. Gegen das Buch spricht aus Sicht des juristischen Examenskandidaten, dass so gut wie keine verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung behandelt werden und das Themengebiet zu eng für die juristische Examensvorbereitung ist. Die gerade für die mündliche Prüfung wichtigen Hintergründe sind weitgehend ausgespart. Die Betrachtungsweise dieses Buches, das offensichtlich ausschließlich für Betriebswirte geschrieben ist, auch wenn es sich an Juristen wendet, ermöglicht einen fundierten Einstieg in das Recht der Unternehmensbesteuerung für den ambitionieren Juristen, der sich über das für die Examensvorbereitung hinausgehende Maß mit dem Steuerrecht beschäftigen will.

Scheffler, Besteuerung von Unternehmen II, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Da dieses Buch mit dem vorangegangenen Band eine Einheit bietet, gilt im Wesentlichen das zur Didaktik Gesagte entsprechend. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies eine vom Autor vorgenommene Reduktion von Komplexität um den Preis der wichtigen Hintergrundinformation. Dies ist aber insofern zu verschmerzen, da es sich ja nach der Zielsetzung des Autors um einen möglichst umfassenden aber prägnanten Einstieg in diese Materie handelt, der ihm auch vorwiegend gelungen ist. Auch in diesem Band unterzieht der Autor den dargestellten Stoff einer Dreiteilung, die er diesmal auch einhält: Zunächst erläutert er die Steuerbilanz, also die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer, sodann folgt die Vermögensaufstellung, das heißt die Ermittlung des Wertes des Betriebsvermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und abschließend die Einheitsbewertung, also die Bewertung von Betriebsgrundstücken für die Grundsteuer. Dabei erläutert der Autor die Zielsetzungen und Grundlagen des steuerrechtlichen Gewinn- und Vermögensbegriffs unter Beiziehung von zahlreichen Beispielen und der Auswertung der Rechtsprechung zum Steuerbilanzrecht. Der erste Teil des Buches, in dem die Steuerbilanz dargestellt wird, vereinnahmt naturgemäß den Großteil des vorliegenden Bandes. Er beginnt mit der Konzeption der Steuerbilanz, wobei der Autor die Darstellung mit dem Zusammenhang zwischen Steuerbilanz, Handelsbilanz und Konzern einläutet, ehe er sich dem Gewinnbegriff widmet. Insgesamt ein gelungener Einstieg, der mit Schaubildern und Übersichten aufgelockert wird. Es folgt das Maßgeblichkeitsprinzip und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als Kernelement der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nachfolgend stellt er die Beurteilung der steuerlichen Gewinnermittlung auf Grundlage der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dar. Dieser erste Abschnitt lässt dem unbefangenen Leser keine Wünsche an die Materie offen. Der folgende Abschnitt widmet sich der Bilanzierung und Bewertung der aktiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz, der recht ausführlich aber informativ gerät, den juristischen Examenskandidaten jedoch leicht überfordern dürfte. Im Weiteren wird die Bilanzierung und Bewertung der passiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz erläutert sowie die Bilanzierung und Bewertung der weiteren Bilanzposten (Abgrenzungsposten, Rücklagen und Eigenkapital). Anschließend kommt der Autor zu den Korrekturen des Bilanzergebnisses und Bilanzänderungen — Themen von praktischer Bedeutung und somit per se examensrelevante Materie — gefolgt von einem knappen Abschnitt über Steuerbilanzpolitik, der informativ ist, jedoch nur einen Überblick bietet. Er beendet diesen ersten Teil mit den Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgabenrechnung), der ebenfalls relativ knapp bemessen ist, jedoch gut gelungen ist. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Vermögensbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, aus dem die Übertragung von Betriebsvermögen durch einen bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmer herausragt, den juristischen Leser aber spätestens bei der Darstellung der Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren erschlägt. Dies ist eine Materie, die dem Examenskandidaten aber zumindest im Überblick geläufig sein sollte. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer, in dem erst die Konzeption der Einheitsbewertung von Grundstücken dargestellt wird und sodann die Ermittlung des Einheitswerts von Grundstücken erfolgt. Dieser Teil gerät angemessen knapp und gibt einen guten Überblick, ohne zu überfordern. Im Ergebnis darf bezweifelt werden, ob der juristische Examenskandidat einen derart tiefen Einblick in das Bilanzsteuerrecht für sowohl das schriftliche als auch das mündliche Staatsexamen benötigt. Wählt er eine Vorbereitung mit dem vorliegenden Buch, wird er sicherlich bestens, weil zuverlässig und intensiv mit der Materie vertraut gemacht, muss sich aber auch im Klaren darüber sein, dass das vermittelte Wissen die Anforderungen an das juristische Staatsexamen übersteigt.

Kirchhof, EStG - Kompaktkommentar Einkommensteuergesetz, 5.Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Dass dieser Kompaktkommentar einiges an Gewicht mit sich bringt liegt nicht nur an den 1789 Seiten Dünndruckpapier, sondern in erster Linie am Herausgeber. So hat sich Paul Kirchhof in seiner Zeit als Richter am Bundesverfassungsgericht nicht nur unter Steuerrechtlern einen Namen gemacht, sondern seinerzeit mit dem berühmten „Halbteilungsgrundsatz“ das Steuerrecht in den Mittelpunkt einer bundesweiten Wahrnehmung und Diskussion gerückt. In neuerer Zeit hat er mit dem Entwurf eines radikal vereinfachten „Steuergesetzbuches“ von sich Reden gemacht. Für die Kommentierung des aktuellen, leider aber vollkommen unübersichtlichen Einkommensteuergesetzes hat der Herausgeber eine ausgewogene Mannschaft von renommierten Richtern und Hochschullehrern zusammengestellt, die die Qualität dieses Werkes eindrucksvoll unterstreicht. Aber kann das einen Studenten bzw. Referendar veranlassen, einen Einkommensteuergesetz-Kommentar für € 124 zu erwerben? Ja, da er sich sicher sein kann, ein exzellentes Arbeitsmittel für seine steuerliche Ausbildung zu erwerben, das die „Königin des Steuerrechts“ tiefgründig und verständlich erklärt und ihm einen nachhaltigen Nutzen bringt. Der Herausgeber unterstreicht im Vorwort das Bemühen, „ein anspruchvolles und unübersichtliches Gesetz einfach und verständlich zu erläutern“ . Dies ist dem Autorenteam hervorragend gelungen. Die Kommentierung der jeweiligen Paragraphen ist anschaulich und durch die Hervorhebung der wichtigsten Stichwörter sehr übersichtlich. Indem die Fußnoten nicht in den laufenden Text eingearbeitet sind, sondern etwas abgesetzt und verkleinert am unteren Seitenrand erscheinen, liest sich der Text flüssig und man kann seine ganze Konzentration auf den Inhalt lenken. Meist ist der Kommentierung ein Abschnitt vorangestellt, der die Grundaussagen der Norm erklärt. Dies gibt einen guten Einstieg in die jeweilige Regelung. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG beispielsweise werden in ihrer Grundaussage dergestalt dargestellt, dass der sachliche Regelungsgegenstand bzw. Norminhalt Absatz für Absatz erörtert wird, anschließend die Systematik (Art und Umfang der Einkunftsart, Abgrenzung von den übrigen Einkunftsarten, Erfassung nur des laufenden Gewinns, Ergänzung durch §§ 16, 17 EStG) und endlich der Anwendungsbereich. In den weiteren Abschnitten werden die Einkünfte nach ihren Tatbestandsmerkmalen aufgeschlüsselt dargestellt und kommentiert sowie die Abgrenzungen erörtert. Es folgt die Darstellung der Mitunternehmerschaft sowie deren Gewinnermittlung und —verteilung. Allesamt für die Examensvorbereitung wichtige Themen, die ausführlich und kompetent erörtert werden. Wo es notwendig ist, wird der europarechtliche und verfassungsrechtliche Bezug hergestellt. Dies begründet der Herausgeber damit, dass auf Grund der Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Alterseinkünftegesetz, das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz und das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz „bewusst wird, dass das Einkommensteuerrecht sich zunehmend an Vorgaben des Verfassungsrechts auszurichten hat, daneben aber auch in den Sog des Europarechts gerät, das sich auf der Grundlage einer Rechtsangleichungskompetenz und am Maßstab der Grundfreiheiten und der in ihnen angelegten Gleichheitssätze zunehmend auch dem Recht der direkten Steuern widmet“ . Hiermit trifft er den Kern der aktuellen Entwicklung des (Einkommen-)Steuerrechts und es wird deutlich, warum dieser Kommentar gerade für die Ausbildung so wertvoll ist. Gerade dieser Blick über den Tellerrand der oftmals versalzenen Einkommensteuersuppe erleichtert das Verständnis für den Lernenden und setzt den Anspruch dieses Kommentars, „dieses Gesetz für die Praxis handhabbar zu machen, aber auch die systematischen und dogmatischen Grundlinien des Gesetzes zu zeichnen, die das geltende Recht verständlich und die Erneuerungsaufträge sichtbar werden lassen“ , zuverlässig in die Tat um. Die Anschaffung des Kommentars ist jedem Lernenden zu empfehlen, der schon ein gewisses Grundverständnis im Steuerrecht besitzt und seine Examensvorbereitung im Einkommensteuerrecht gezielt vertiefen will. Gerade die Erläuterung der jeweiligen Hintergründe und Verknüpfungen der einzelnen Normen macht das Werk im Hinblick auf das Prüfungsgespräch in beiden mündlichen Staatsexamen interessant. Das Autorenteam hält sein Versprechen auf eindrucksvolle Art und Weise und vermag vor allem auf Grund der geballten juristischen Kompetenz den Inhalt des Einkommensteuerrechts verständlich darzustellen. Der Kommentar ist eine Investition, die sich für den am Steuerrecht langfristig Interessierten lohnen wird.