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Rezensionen Mai 2006 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Hellmann, Strafprozessrecht, 2. Auflage, Verlag Springer 2006
Das vorliegende Lehrbuch zum Strafprozessrecht möchte vor allem Studenten den beschwerlichen Weg in das Verfahrensrecht weisen. Auf fast 400 Seiten werden Hauptbestandteile des Strafverfahrens sowie in einem besonderen Kapitel besondere Verfahren(sbestandteile) vorgestellt.
Der Autor unternimmt eine zeitlich orientierte und sinnvolle Unterteilung, indem er nach einer Kurzvorstellung des Strafprozessrechts das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren ausführlich vorstellt. Weiterhin behandelt werden die Rechtsmittelverfahren, wobei die Gewichtung der einzelnen Rechtsbehelfe gut gelungen ist: die Revision stellt das umfassendste Kapitel, ebenfalls thematisiert werden Berufung und Beschwerde sowie das Wiederaufnahmeverfahren. Das Buch schliesst mit einem Kapitel zu Sonderformen des Verfahrens, in welchen das Privatklageverfahren, die Nebenklage oder der Adhäsionsanspruch ebenso dargestellt werden wie Sicherungsverfahren oder beschleunigtes Verfahren. Auch enthalten aber für die Examensrelevanz sehr knapp erfasst wird das Strafbefehlsverfahren.
Wesentliche Inhalte für die Examina finden sich in den Abschnitten zum Ermittlungs- und zum Hauptverfahren. Sehr angenehm ist die ausführliche Vorstellung der eigentlich an der Strafverfolgung beteiligten Organe, vor allem die massgebliche Arbeit der Polizei und die Funktion des Ermittlungsrichters. Einen Schwerpunkt stellen ohne Zweifel die einzelnen grundrechtsbeeinträchtigenden Massnahmen dar, die im Laufe der Ermittlungen angeordnet werden können. Ausführlich behandelt werden dabei sehr klausurrelevante Vorgänge wie die sachlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft sowie die Haftüberprüfung, die körperliche Untersuchung und die DNA-Analyse sowie die Telekommunikationsüberwachung. Recht knapp allerdings wird die verdeckte Ermittlung behandelt und auch die typische Abgrenzung zum V-Mann fehlt. Wiederum sehr schön sind Durchsuchung und Beschlagnahme präsentiert. Ebenfalls kurz erklärt sind die verschiedenen Möglichkeiten, das Ermittlungsverfahren einzustellen, was aber für studentische Bedürfnisse ausreichen dürfte. Die Rechtsstellung von Beschuldigtem und Verteidiger wird umfassend erläutert.
Im Hauptverfahren darf der Leser sein Augenmerk zunächst auf die Verfahrensgrundsätze und die Verknüpfungen mit praktischen Vorkommnissen legen, vor allem der Öffentlichkeitsgrundsatz wird detailliert abgehandelt. Sehr knapp und zum Teil nicht kohärent sind Aspekte der Beweisaufnahme und vor allem der Klausurdauerbrenner Beweisverbote erfasst. Die Ablehnung von Beweisanträgen erscheint zu wenig differenziert aufbereitet und die separate Behandlung des ˜ 252 StPO in den Durchbrechungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes mag zwar dogmatische Fürsprache erhalten, schärft aber kein Problembewusstsein für die Klausur. Zu Recht verstärktes Gewicht legt der Autor noch auf den prozessualen Tatbegriff und Fragen der Rechtskraft.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, könnte aber an etlichen Stellen bildhafter sein. Vor allem die praktische Umsetzung des verfahrensrechtlichen Wissens in Anträge, Formulierungen und Tenorierung ist, wenn auch (noch) nicht erforderlich für das erste Examen, ein wesentlicher Ansatz zum Verständnis der Materie. Vor allem in den Kapiteln zu den Rechtsmitteln könnte man genauer herausarbeiten, wie der Verurteilte vorzugehen hat. Ansonsten finden sich eine Vielzahl auch graphisch abgesetzter Beispiele sowie zahlreiche Kontrollfragen mit Angaben der Randnummern zur Lösungsfindung. Aufbauvorschläge oder abstrakte Darstellungen des Verfahrens fehlen.
Dieses Werk bietet einen leicht verständlichen und gut lesbaren Einstieg in die Strafprozessordnung für das Studium. Die Umsetzung in Klausurwissen gelingt aber nur mässig und für Referendare ist die Darstellung zu theoretisch. Dem Autor ist aber Recht zu geben, wenn er die durchgehende Lektüre empfiehlt, da gerade dann ein instruktives Gesamtbild des Strafverfahrens beim Leser geschaffen wird, das sich für vertiefte Studien eignet.
Hellmann u.a., Fallsammlung zum Strafprozessrecht, 2. Auflage, Verlag Springer 2006
Die Fälle werden von den Autoren in verschiedene Niveaustufen unterteilt, deren Anzahl ausgeglichen über die Aufgaben verteilt wurde. Die Fälle sind für die Leser sehr gut aufbereitet. Zunächst findet man einen in der Regel von Gliederung und Lösung abgetrennten Sachverhalt mit den bereits genannten Verweisen auf das zugehörige Lehrbuch. Danach folgt zumindest bei den als ?Hausarbeiteng bezeichneten Fällen eine Gliederung der Lösung inklusive Seitenangaben der entsprechenden Lösungstexte und ebenfalls nur dort eine Angabe grundlegender und vertiefender Literatur, wobei letztere durchaus Platz sparender abgedruckt werden könnte. Die Lösungsausführungen sind ausführlich und der Umfang auch der ?leichteng Klausuren entspricht bisweilen dem Niveau der Übung für Fortgeschrittene, teilweise auch dem des ersten Examens. Konsequent eingehalten wird auch der Gutachtenstil, sodass der Leser Passagen exemplarisch verinnerlichen kann. Abgeschlossen werden die Fälle mit Hinweisen zur Lösung.
Es werden viele verschiedene strafprozessuale Themen angesprochen und in nicht alltäglichen Kombinationen verknüpft. Bemerkenswert ist, dass auch rechtlich nicht leicht fassbare Probleme wie die Absprache im Strafverfahren oder die Verhältnismässigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft nachvollziehbar ausgeführt werden. Auch Prüfungsklassiker wie das Festnahmerecht nach ˜ 127 StPO werden ausführlich einbezogen. Weiterhin behandelt werden unter anderem Beweisverwertungsfragen in verschiedenen Spielarten, Durchsuchung und Beschlagnahme, Untersuchungshaft im Allgemeinen, Fragen der Begründetheit der Revision und der Einleitung des Strafverfahrens an sich. Weiterhin zu finden sind auch Zeugnisverweigerungsrechte, Beweisantragsrecht, diverse Überwachungsmassnahmen und Anwesenheitsrechte und –pflichten von Prozessbeteiligten.
Die Arbeit mit dieser Fallsammlung ist für Studenten gut geeignet, um sich auf die in Klausuren regelmässig gestellten Fragen zu Einzelaspekten zur Strafprozessordnung vorzubereiten. Die Falllösungen werden instruktiv aufbereitet und nachvollziehbar erklärt. Für den Einstieg in das Strafverfahrensrecht wie auch zur Vertiefung eigener Kenntnisse kann man dieses Lehrbuch problemlos nutzen.
Brunner / von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst, 9. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Auf etwas mehr als 90 Seiten erläutern die beiden renommierten Autoren die wesentlichen Geschehnisse, die den Staatsanwalt in der Hauptverhandlung betreffen. Dazu gehören zunächst einmal die Zeitpunkte des Mitwirkens gegenüber dem Gericht, weiterhin die Beweisaufnahme, als Schwerpunkt der staatsanwaltliche Schlussvortrag sowie eine Beispielsklausur. Neben der Vorbereitung auf die Sitzung kann man bei der Lektüre dieses Buches viel für die Klausurbearbeitung lernen. Das Beweisantragsrecht ist mustergültig ausdifferenziert und anhand der gegebenen Beispiele kann man auch gutachterliche Klausuren souverän untermauern. Im Rahmen der Erläuterungen des Plädoyers des Staatsanwalts erfährt man nebenbei Wichtiges zum Rechtsfolgensystem des StGB und zu Details der Strafzumessung, zu formalen Aspekten eines gelungenen Vortrags und zu Einstellungsgründen nach der StPO. Ebenfalls enthalten sind besondere Aspekte des Jugendstrafrechts, wiederum mit Schwerpunkt auf den Rechtsfolgen.
Besonders hervorzuheben ist die gute Gestaltung des Werks. Durch die Vielzahl von Aufbauhilfen, Formulierungsvorschlägen und Beispielen wird die Bewältigung der Hauptverhandlung, ein entsprechend gutes Gedächtnis vorausgesetzt, zum Kinderspiel. Graphiken und sinnvolle Hervorhebungen ergänzen den leicht verständlichen Fliesstext.
Dieses Werk bietet mehr als eine Unterstützung in der Hauptverhandlung. Es werden viele Aspekte allgemein verständlich dargestellt, die auch ausserhalb des Plädoyers für vertieftes Wissen sorgen. Wer sich während der Strafstation ernsthaft mit dem Sitzungsdienst auseinander setzen will, kommt an diesem Buch gar nicht vorbei.
Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol, 4. Auflage, Verlag Nomos 2005
Von einer Koryphäe des Strassenverkehrsrechts ist das vorliegende Werk zum Thema Alkohol und Fahrerlaubnis geschrieben worden und mittlerweile in vierter Auflage erschienen. Die Zusammenhänge von Promillegrenzen und unbestimmten Rechtsbegriffen kommen sowohl auf der Tatbestandsebene als auch auf der Strafzumessungsebene so stark zum Tragen, dass sich eine Darstellung nur dieser Thematik durchaus lohnt.
Die Gestaltung des Buches macht die Arbeit und vor allem das schnelle Auffinden von Einzelfragen einfach. Die Texte sind leicht lesbar, die Abstände und Hervorhebungen sind gut eingesetzt, die zum jeweiligen Stichwort passenden Rechtsprechungs- und Literaturnachweise sind prominent hervorgehoben. Das Buch versteht sich jedoch selbst als Skript zu Detailfragen des Alkohols im Strassenverkehr, sodass man Aufbaufragen oder übersichtliche graphische Darstellungen nicht auffinden wird.
Das Buch beginnt für Juristen ungewohnt mit dem Vorgang der Blutalkoholermittlung. Dies geschieht sehr ausführlich und dürfte für Referendare nur im Rahmen der Anwaltsstation bei einem Strafverteidiger relevant sein, wenn nämlich Vorgänge nicht ordnungsgemäss abgelaufen sein sollten. Viel wichtiger ist das Kapitel zur Rückrechnung der BAK auf die Tatzeit. Diesen Vorgang muss man in Assessorklausuren eigenständig bewältigen können und die Sicherheitszuschläge und –abschläge beherrschen. Ein weiteres grosses Kapitel befasst sich mit der absoluten und relativen Fahruntüchtigkeit, thematisiert die Unterschiede zwischen Blut- und Atemalkohol und - ganz wichtig - hinsichtlich der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit sind die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen lesenswert, da auch dies in einer Klausur wichtig werden kann. Bereits für Studenten als zusätzliche Informationsquelle interessant sind die Auswirkungen von Alkohol auf die Schuldfähigkeit und die mögliche Verurteilung wegen Vollrausches. Das Gleiche gilt für die Übersicht über die Trunkenheitsdelikte im Strassenverkehr nach dem StGB samt Konkurrenzfragen. Für Referendare praxiswichtig sind die Ausführungen zum Einfluss der Alkoholisierung auf die Strafzumessung.
Für die Ausbildung nicht von so grosser Bedeutung sind die Ausführungen zum StVG. Allerdings wieder interessant für Referendare ist die umfangreiche Darstellung zur Fahrerlaubnisentziehung und zum Fahrverbot. Beides muss man als Sitzungsvertreter oft genug beantragen und diese Nebenentscheidungen verdeutlichen dem Korrektor, sofern richtig tenoriert, dass man Praxiswissen hat. Vor allem die abstrakten Ausführungen zur Ungeeignetheit im Sinne des ˜ 69 StGB sind lesenswert. Ebenfalls klausurrelevant ist der Abschnitt zu ˜ 111a StPO, also zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Dieses Buch wird sicherlich nie zum Kanon der Literatur gehören, die man im Rahmen der Ausbildung gelesen haben muss. Dennoch verhilft es in einem Teilgebiet des Strafrechts zu schnellem und detailgenauen Durchblick und die Differenzierung im Examen wird erleichtert. Gerade Referendaren ist die partielle Bearbeitung dieses Buches ans Herz zu legen.
Joecks, StGB, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Benutzung eines Kommentars ist im Strafrecht eigentlich ab dem ersten Semester sinnvoll und empfohlen. Nur durch die Heranziehung eines solchen Hilfsmittels lernt man schnell, die zum Teil gravierenden Unterschiede zwischen Rechtsprechung und Literatur zu erkennen und in der Klausur entsprechend differenziert zu argumentieren. Als Alternative zu den gebundenen Kommentaren erscheinen seit längerer Zeit Studienkommentare, die zum einen billiger, zum anderen tatsächlich vornehmlich auf studentische Bedürfnisse ausgerichtet sind. Das vorliegende Werk ist die Neuauflage des Studienkommentars zum Strafgesetzbuch und beinhaltet über 800 Seiten Information für den Leser.
Die Gestaltung des Kommentars entspricht genau den Bedürfnissen studentischer Bearbeiter. Neben den flüssigen und instruktiven Erläuterungen spart der Autor nicht mit konkretisierenden Beispielen, gibt so oft wie möglich konkrete Aufbauvorschläge mit auf den Weg. Am Ende der Darstellung finden sich weiterführende Literaturhinweise. Teilweise ist zu den Paragraphen noch notiert, ob diese bundes- oder nur landesweit zum Prüfungspflichtstoff gehören. Sehr gut gelungen ist zudem die Erklärung der Zusammenhänge verschiedener Tatbestände, sprich der Konkurrenzen.
Aus den Kommentierungen des besonderen Teils ragen gleich einige besonders lesenswerte Passagen heraus. Dazu gehören beispielsweise die Passagen zur schweren Brandstiftung oder zur unterlassenen Hilfeleistung. Gut verarbeitet sind zudem die jüngeren Änderungen der Rechtsprechung bei Eingriffen in den Strassenverkehr sowie beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer. Klassische strafrechtliche Probleme bei Diebstahl und Betrug werden umfangreich aufbereitet und die kritische Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung schärft den studentischen Diskurs. Ach der Waffen- und Werkzeugbegriff ist mit den zurzeit bestehenden Meinungsunterschieden sehr schön zwischen Körperverletzung und Diebstahl bzw. Raub aufgeteilt. Wichtig durchaus auch für Referendare ist die konsequente Detailarbeit hinsichtlich des Aufbaus auch kleinerer Delikte, etwa bei Aussagestraftaten oder Begünstigung. Bemerkenswert ist zudem die Ausführlichkeit der Darstellung der Urkundendelikte sowie der Unfallflucht.
Der allgemeine Teil ist zum Teil lehrbuchartig abgefasst und der Leser wird keinen Nachteil erleiden, wenn er sich einzelne Kommentierungen vom Anfang bis zum Ende einfach durchliest. Dies gilt etwa für die Notwehr, den Aufbau des Erfolgsdelikts, den Tatbestandsirrtum oder den Rücktritt vom Versuch. Auch die Erklärung des Systems der Konkurrenzen, sogar unter Zuhilfenahme von graphischen Elementen, ist beispielhaft. Leider fehlt, was aber aufgrund der Konzeption des Kommentars konsequent ist, jegliche Kommentierung von Strafzumessungsvorschriften.
Dieses Werk ist und bleibt ein Prototyp für ein gelungenes Lehrmedium für Studenten. Die Informationen sind umfangreich und eingängig, die Umsetzung in Klausurwissen gelingt rasch, die Arbeit mit den Ausführungen des Autors macht Spass.
Maurach / Schroeder / Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil – Teilband 2, 9. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Nachdem vor einiger Zeit bereits die Neuauflage des ersten Teilbands zum Besonderen Teil des Strafrechts besprochen wurde, kommt nun passend die Neuauflage des zweiten Teilbandes auf den Markt. Dieses Werk befasst sich mit Straftaten gegen Gemeinschaftswerte und bietet auf über 550 Seiten geballtes Wissen zu teilweise nicht typischen Prüfungstatbeständen.
Bemerkenswert an diesem Lehrbuch ist zunächst, dass sich die Autoren in ihrer Zusammenstellung von Delikten nicht auf das Strafgesetzbuch beschränken, sondern thematisch passend auch Straftatbestände aus dem Tierschutzgesetz, dem Völkerstrafgesetzbuch, dem Jugendschutzgesetz oder dem Wirtschaftsstrafgesetz erwähnen, um eine Deliktgruppe aus dem StGB abzurunden. Die unter dem Titel ?Straftaten gegen Gemeinschaftswerteg zusammengefasst Kapitel erfassen altbekannte Normen, problematisieren aber auch Tatbestände, mit denen man sich in keiner Klausur- oder Examensvorbereitung je befassen musste. Dabei wirkt es manchmal so, als ob zugunsten einer wissenschaftlichen Vollständigkeit die Gewichtung der tatsächlich ausbildungsrelevanten Delikte etwas in den Hintergrund getreten ist. Dies wird etwa deutlich an kargen neun Seiten an Ausführungen zu den Brandstiftungsdelikten, die stolzen 22 Seiten an Ausführungen für Straftaten gegen den inneren Frieden gegenüberstehen, wozu etwa Landfriedensbruch gehört. Auch die fast 50 Seiten, die dem Umweltstrafrecht gewidmet sind, stehen in krassem Gegensatz zur Examensrelevanz, wenngleich man konstatieren muss, dass man selten eine bessere Übersicht zu den praktisch bedeutsamen Normen findet. Auch die Urkundenstraftaten inklusive der Geldfälschungsdelikte sind sehr ausführlich und instruktiv aufbereitet worden, gerade bei Haus- und Seminararbeiten tut man gut daran, sich die historischen Entwicklungen, welche die Autoren stets nachzeichnen, zu Gemüte zu führen. Für Referendare sehr interessant sind die beiden sehr detailliert ausgebauten Kapitel zu Aussagedelikten und zur Rechtsbeugung. Wiederum recht knapp im Vergleich zur praktischen Bedeutung sind die Erläuterungen zum Vollrausch, allerdings wird das Verhältnis zur Figur der actio libera in causa schön dargestellt. Examensrelevant und recht umfangreich widmen sich die Autoren schliesslich auch den Delikten Strafvereitelung und Begünstigung. Diese werden gerade im Assessorexamen gerne verlangt. Kuriosa finden sich in Kapiteln zu Straftaten gegen Tiere: wer sich allerdings nur halbwegs für auch rechtlich effektiven Tierschutz interessiert, wird diesen kurzen Abschnitt verschlingen.
Die Gestaltung des Buches ist passend und gut gelungen. Ein übersichtliches Textbild, effektiv unterteilte Kapitel, gut abgesetzte Fussnoten und massvolle Hervorhebungen machen die Lektüre angenehm und erbaulich. Die historischen Einführungen und die akribische Zusammenstellung von weiterführenden Fundstellen sprechen für die Ausbildungsgeeignetheit dieses Werks. Viele Beispiele abstrahieren den theoretischen Stoff und zahlreiche rechtsvergleichende Hinweise wecken die Neugier auf vertiefte Bearbeitung bestimmter strafrechtlicher Themen.
Dieses Buch ist sicherlich kein Einstiegswerk für die Beschäftigung mit dem Strafrecht. Wer sich aber halbwegs wissenschaftlich mit der Materie befassen möchte, muss den einen oder anderen Blick in dieses Buch werfen und wird sicherlich Gefallen an der Art der Darstellung finden. Die Vertiefung von Wissen und die Betrachtung einer Norm aus verschiedenen Perspektiven sind die herauszuhebenden Verdienste dieses Lehrbuchs.
Fehn, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine Aufgabe der deutschen Zollbehörden und nicht selten sieht man eindrucksvolle Bilder von Beamten in Sicherheitswesten, die Baustellen oder Büroräume durchsuchen. Die Rechtsgrundlage für diese Tätigkeit steht an einer Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht und Strafrecht. Zum einen handelt eine direkt dem Bundesfinanzministerium untergeordnete Behörde, zum anderen haben die Zollbeamten zum Teil einfacher durchzusetzenden Ermittlungskompetenzen als die Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist die konkrete und korrekte juristische Aufarbeitung der Kompetenzen der Zollbeamten. Das vorliegende Werk bietet auf etwas über 300 Seiten eine ausführliche Kommentierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
Die Aufmachung und Gestaltung des Kommentars ist äusserst gut gelungen. Die handliche Form erlaubt den bequemen Transport und somit die Zurhandnahme bei jeder Gelegenheit. Die Ausführungen der einzelnen Paragraphen stellen einerseits einen raschen Bezug zu Geschichte, Inhalt und Anwendung der Norm her und schaffen zugleich eine enorme Nebenleistung: durch die stetige Arbeit mit Normen anderer Gesetze, die auch abgedruckt und erläutert sind, erhält der Leser einen Einblick in die Komplexität der Materie. Solche Normen stammen etwa aus dem Bundesgrenzschutzgesetz oder dem Umsatzsteuergesetz. Die Texte sind flüssig und instruktiv geschrieben, Aufzählungen lockern den Lesefluss auf, die Hervorhebungstechnik ist opulent, aber noch nicht übertrieben. Teilweise ergänzen graphische Elemente die Ausführungen.
Für die Ausbildung sind gleich mehrere Kommentierungen lehrreich, wobei man sich darüber im Klaren sein muss, dass sowohl während des Studiums als auch im Rahmen des Vorbereitungsdienstes – abgesehen von einer bei der Oberfinanzdirektion verbrachten Verwaltungsstation – Sachverhalte zu Aufgaben des Zolls kaum zur Prüfung gestellt werden: vielmehr geht es um die Fähigkeit, sich bestehende Strukturen durch vergleichende Lektüre zu erarbeiten, daraus Rückschlüsse für Standardklausuren zu ziehen und sich eventuell auf ein später interessantes Berufsfeld vorzubereiten.
Zunächst relevant ist die allgemeine Beschreibung der Tätigkeitsfelder des Zolls in ˜ 1. Dabei werden auch die Schwarzarbeit an sich beschrieben und die möglichen Massnahmen dagegen umrissen. Besonders die erkennungsdienstlichen Massnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahrensgrundsätze lassen optimal einen Vergleich mit der herkömmlichen Polizeiarbeit zu. Weiterhin interessant sind die Eingriffsbefugnisse, die in ˜ 3 dargestellt werden und die auf StPO und Grundgesetz rekurrieren und die in ˜ 14 beschriebenen Ermittlungsbefugnisse. Weiterhin erhellend sind die Vorschriften über den Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden, deren enge Zusammenarbeit gerade im Zollbereich unabdingbar ist. Allgemeingültige Erkenntnisse zum Ordnungswidrigkeitenrecht bietet die Kommentierung zu ˜ 8 und ˜ 9 sowie später zu ˜ 12. Schliesslich sind die Erklärungen zum einzuschlagenden Rechtsweg lesenswert: nur selten hat man es mit der Finanzgerichtsbarkeit zu tun, wenn es um Verwaltungsrechtsprobleme geht und man nicht die Wahlfachgruppe Steuerrecht belegt hat.
Die Arbeit mit diesem Kommentar ist lehrreich und spannend. Man lernt nicht nur rechtlich relevante Zusammenhänge kennen, sondern erhält gleichsam eine Einführung in einen wesentlichen Bereich des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland. Kein Student oder Referendar wird diesen Kommentar zur Examensvorbereitung als Pflichtlektüre nutzen, aber die Bearbeitung gerade im Hinblick auf die Betätigung in diesem spannenden Arbeitsbereich zuzüglich der zu gewinnenden rechtlichen Erkenntnisse lohnt sich allemal.
Göbel, Strafprozess, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Nachdem aus der Reihe ?Handbuch der Rechtspraxisg bereits ein Werk zum Zivilprozessrecht besprochen wurde, ist nun eine Neuauflage zum Strafprozess erschienen. Auf über 400 Seiten stellt der Autor über 500 Beschluss- und Verfügungsmuster zusammen und schafft so die Voraussetzungen für eine sinnvolle Arbeit am materiell-rechtlichen Gehalt der zu entscheidenden Fälle.
Die Behandlung des Themas ?Strafprozessg erfasst hier erwartungsgemäss nicht nur die aus der Ausbildung bekannten Stadien Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung, sondern geht auf viele Aspekte ein, die im gedrängten Ausbildungsalltag untergehen könnten. Das betrifft etwa die Bestellung eines Pflichtverteidigers, die tatsächliche Ausgestaltung des Eröffnungsbeschlusses, zahlreiche Einstellungsverfügungen, die Behandlung einer Nebenklage oder das Spezialgebiet der Kostenentscheidungen. Auch die Bewährungsüberwachung sollte dem Referendar die Lektüre wert sein: man sollte wissen, was den Verurteilten bevorsteht, wenn man als Sitzungsvertreter gnädigerweise für eine Bewährungsstrafe plädiert. Eher für den Wahlfachbereich relevant sind die anschaulichen Erklärungen zum Jugendverfahren.
Die klassischen Verfahrensstationen sind ausführlich erläutert und gerade die Lektüre dieser Details kann in atypischen oder Klausuren mit prozessualem Schwerpunkt die entscheidenden Punkte bringen. Dazu gehören etwa die Anordnungen von erkennungsdienstlichen Massnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, der Haftbefehl oder der Durchsuchungsbeschluss. Zahlreiche Ausbilder am Amtsgericht beklagten schon die fehlende Fokussierung der Referendarsausbildung auf die praktisch so wichtige Tatsachenermittlung und die dabei zu beachtenden Verfahrensgrundsätze. Andererseits gab es zuletzt immer häufiger Assessorklausuren mit solchen prozessualen Fragen des Ermittlungsverfahrens, sodass gerade diese Aspekte bei der Examensvorbereitung beachtet werden sollten. Auch typische Probleme der Hauptverhandlung wie die Belehrung von Zeugen und Angeklagten sind lesenswert erläutert. Gerade auf die Beweisaufnahme wurde zudem vom Autor ein deutlicher Akzent gesetzt, so dass man sich auch für das Examen durchaus firm in diesem Bereich fühlen sollte.
Standard für die Examensvorbereitung sollten die Kapitel zur Urteilsformulierung in Bezug auf Tenor und Feststellungen sowie Beweiswürdigung sein, nebenbei könnte man für den abzuleistenden staatsanwaltlichen Sitzungsdienst durchaus auch einmal die anzuordnenden Massregeln der Besserung und Sicherung studieren. Ebenfalls lesenswert sind die ausführlichen Erläuterungen zum Strafbefehlsverfahren.
Die Stärke dieses Werks und dieser Reihe sind die sofort in die Praxis umzusetzenden Anleitungen für Verfügungen, Beschlüsse und Urteile. Mit diesen Kenntnissen kann man die Strafstation wesentlich effektiver ableisten, als wenn man sich nur auf seine materiell-rechtlichen Kenntnisse verlassen würde. Einziges Manko aus gerichtlicher Sicht ist das Fehlen eines Kapitels zur Verfügungs- und Beschlusspraxis im Massregelvollzug. Dieses Thema betrifft aber zum Glück Referendare ebenso wenig wie das gut ausgearbeitete Kapitel zum Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Dieses Buch ist während des Vorbereitungsdienstes Gold wert, wenn man einen Ausbilder zugewiesen bekommt, der dem Referendar auch die Arbeit im formellen Sinn zumutet oder zubilligt. Ansonsten lohnt sich der ein oder andere Blick für die typischen strafrechtlichen Urteilsklausuren, um hier Formulierungsfehler zu vermeiden.
Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band I, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Ein Klassiker der Ausbildungsliteratur erfährt in diesem Jahr eine Neuauflage und setzt die Tradition der grossen Lehrbücher des Beck-Verlages fort. Auf weit über 1100 Seiten erfährt der Leser Wesentliches zum Aufbau der Verbrechenslehre und zu den Grundlagen des Strafrechts.
Die Gestaltung ist typisch für diese Art von Lehrbüchern des Verlages und lässt keinen Zweifel, dass man durch nichts vom Text abgelenkt werden soll. Die Lektüre wird allerdings durch das optisch angenehme Layout erleichtert und auch die sparsamen Hervorhebungen sind gut eingesetzt. Der teilweise erzählende Stil des Autors lässt zu keinem Zeitpunkt der Lektüre Langeweile aufkommen und die bisweilen mehrere Seiten füllenden Literaturverweise zeigen die Akribie des Autors überdeutlich.
Die einleitende Darstellung der Grundlagen des Strafrechts umfasst die Stellung des Strafrechts im Rechtssystem, die Schutzfunktion gegenüber Rechtsgütern und natürlich die Frage nach dem Zweck von Strafe. Sehr ausführlich wird auch die historische Entwicklung des deutschen Strafrechts aufbereitet, die ihren vorläufigen Höhepunkt in der internationalen Verflechtung erfährt. Breiten Raum gewährt der Autor zudem der Frage des Gesetzlichkeitsprinzips, auf das man in der Regel während des gesamten strafrechtlichen Berufslebens immer wieder rekurrieren muss, etwa auf die Differenzierungen des ?nulla poena sine legeg-Grundsatzes, auf das Analogieverbot zulasten des Beschuldigten und auf Fragen der Rückwirkung.
Nach einem kurzen Ausflug zum Handlungsbegriff steigt der Autor tief in die Bestandteile des Deliktsaufbaus ein. Zunächst werden der Tatbestand erläutert und frühere Aufbauformen von der heute gängigen Prüfungsreihenfolge abgegrenzt. Hiernach werden Kausalität, objektive Zurechnung und Vorsatz inklusive Tatbestandsirrtum ausführlich dargestellt. Besonders die Ausführungen zum Irrtum und seinen Spielarten, auch später bei Rechtswidrigkeit und Schuld und zergehen dem Leser quasi auf der Zunge, wenn man dieses Bild hier fälschlicherweise heranziehen mag: so muss ein instruktives Lehrbuch den Studenten an den Stoff heranführen. Das dazwischen enthaltene grosse Kapitel zur ?tatbestandsausschliessendeng Einwilligung ist allerdings vom Leser mit Vorsicht zu geniessen: der Autor differenziert nicht wie in der überwiegenden Kommentarliteratur üblich nach Einverständnis und Einwilligung, wenngleich in Klausuren sehr wohl diese Unterschiede abverlangt werden. Man mag sich die hier gegebene Argumentation gerne selbst aneignen, muss diese dann aber ganz konsequent verfechten.
Notwehr und Notstand stellen wiederum Standardprüfungsfragen in den Mittelpunkt. Auch aus zivilrechtlicher Sicht interessant ist das ebenfalls hier verortete Kapitel zum erlaubten Risiko. Ein verwandtes Kapitel zum schuldausschliessenden Notstand bespricht zugleich ausbildungsrelevante weitere Ausschlussmöglichkeiten der Verantwortlichkeit und bezieht ganz aktuell die Androhung von Folter in die Diskussion mit ein.
Das Schlusskapitel befasst sich mit der Fahrlässigkeit und gerade die Anleitungen zum Aufbau der Prüfung sollte man sich intensiv durchlesen, da gerade in der späteren Rechtspraxis nichts so schwer nachzuweisen ist, wie der Vorsatz, sodass Kenntnisse im Fahrlässigkeitsbereich unerlässlich sind.
Besonders hervorzuheben ist zudem die Detailgenauigkeit des Autors bei weniger geläufigen Ausnahmen und Sonderfällen. Hier werden nicht einzelne Beispiele des StGB herausgenommen, sondern jeweils alle Beispiele genannt und erläutert. So gewinnt man im Zweifel mehr Erkenntnis als in der Prüfung abverlangt wird, kann aber dadurch die Systematik besser verinnerlichen. Auch die Auseinandersetzung mit der zahlreich zitierten Rechtsprechung ist mehr als gelungen: auch wenn der Autor bisweilen von der Meinung des BGH abweicht - und während des Studiums darf man das ja noch -, vermittelt er stringent und überzeugend seine Gegenansicht und man kann, sofern man den Argumenten zu folgen vermag, diese Linie ebenso überzeugend in Prüfungssituationen vertreten.
Das Fazit ist einfach: man kann es sich als Student gar nicht erlauben, das Strafrecht ohne die Darstellungen eines der wichtigsten noch lebenden deutschen Strafrechtslehrer zu erlernen. Wer es sich leisten kann, und der moderate Preis dieses grossen Lehrbuches dürfte auch für Studenten erschwinglich sein, sollte sich ab dem ersten Semester in die Lektüre dieses Werks vertiefen. Gerade für die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Strafrecht ist dieses Lehrbuch eine ideale Grundlage und Informationsquelle.
Lemke / Mosbacher, Ordnungswidrigkeitengesetz, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Beschäftigung mit dem Recht der Ordnungswidrigkeit beginnt in der Regel erst in der Referendarausbildung. Vorher taugen Ordnungswidrigkeiten allenfalls zu Sonderproblemen im Bereich des öffentlichen Rechts, etwa bei der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts nach ˜ 47 VwGO oder zur Abgrenzung im Strafrecht AT. Dieser sehr handliche und dennoch fast 1000 Seiten starke Kommentar bietet eine Grundlage zur intensiven Arbeit mit der Materie.
Die Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen, wobei einige Details den Lesekomfort beeinträchtigen. So sind die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fliesstext integriert und zu Beginn der Paragraphen erhält man nur selten eine Inhaltsübersicht zur schnellen Orientierung. Die Lektüre selbst ist angenehm zu bewältigen, die Abstände sind grosszügig und die Hervorhebungstechnik effektiv. Graphische oder anderweitig abstrahierende Elemente sind nicht enthalten.
Für die Ausbildung sind gleich mehrere Passagen und Paragraphen relevant, die von den Autoren in der Regel leicht verständlich und unter Zitierung der gängigen Vergleichswerke erläutert werden, so dass man nicht befürchten muss, einer isolierten Meinung zu folgen. Dazu gehören in jedem Fall die auch mit dem allgemeinen Teil des Strafrechts vergleichbaren Rechtsprobleme wie etwa Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Beteiligung mehrerer Personen, Unterlassen als Handlungsform oder die Irrtumslehre im Ordnungswidrigkeitenrecht. Weiterhin relevant sind Versuch oder Notstand. Für Referendare besonders wichtig sind die Bestimmung der Höhe der Geldbusse, wobei die Autoren hier sehr schön die möglichen Kriterien in die Abwägung einstellen, sowie die Konkurrenzlehre. Hier müssen in Klausuren wichtige Differenzierungen zum StGB vorgenommen werden können, da gerade das Wissen der Details die überdurchschnittliche Klausur prägt. Auch praktisch von Bedeutung sind die Normen zur Verjährung.
Weiterhin zur Lektüre zu empfehlen ist die Verweisungsnorm auf die Strafprozessordnung sowie die Kommentierungen der Zuständigkeitsfragen zwischen Behörde, Staatsanwaltschaft und Gericht. Weiterhin klausurrelevant sind die Ausführungen zum gesamten Verfahrensrecht: die aus den eigenen Parkverstössen bekannte Verwarnung, die nachfolgende Geldbusse und die Rechtsbehelfe hiergegen. Dabei sind vor allem die gerichtliche Zuständigkeit, die Befugnisse der Ermittlungsbehörde und die Durchführung der Hauptverhandlung lesenswert, da hierdurch die Grundlagen für ein systematisches Prüfungsvorgehen geschaffen werden können. Mehrere dargestellte Details zur Rechtsbeschwerde sind interessant, aber dürften nicht so sehr prüfungsgeeignet sein. Wiederum extrem klausurverdächtig sind die Fragen zur Rechtskraft oder der Übergang vom Bussgeld- zum Strafverfahren. Hier muss man als Referendar gerade bei Einstellungsentscheidungen genau arbeiten. Eher belustigendes Kolorit sind die wenigen im OWiG geregelten Tatbestände gegen Ende des Gesetzes.
Die Arbeit mit diesem Kommentar ist effektiv und geht leicht von der Hand. Sowohl zu Detailfragen als auch zu generellen Problemen wird man schnell fündig und kann mit einiger Eigenleistung rasch das Gelesene in Klausurwissen umsetzen. Wer sich intensiv auf das Assessorexamen vorbereitet oder während der Sitzungsvertretung Unterstützung benötigt, findet in diesem Werk einen zuverlässigen Begleiter.
Laubenthal / Baier, Jugendstrafrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2006
Lang und mit Spannung erwartet wurde das jetzt vorliegende Werk zum Jugendstrafrecht vom Verfasser eines der besten Kriminologie-Lehrbücher Deutschlands. Unter Mitarbeit seines langjährigen Assistenten entstand dieses mit 400 Seiten recht umfassende Lehrbuch, das speziell für Studenten und Referendare gedacht ist, die sich in Wahlfach- und Schwerpunktbereichen mit dem Jugendstrafrecht auseinander setzen müssen.
Die Gestaltung des Buches ist recht konservativ und typisch für das grossenteils empirisch zu erfassende Subjekt Jugendstrafrecht. Anstelle von Graphiken werden Entwicklungen der Jugenddelinquenz mit Tabellen verdeutlicht. Die Fliesstexte werden durch zahlreiche, graphisch hervorgehobene Beispiele erläutert. Bemerkenswert und ein reicher Fundus für jede wissenschaftliche Arbeit in diesem Bereich ist das Literaturverzeichnis. Im Fliesstext selbst finden sich etliche Hervorhebungen, bisweilen eingefügte Aufzählungen erleichtern das bildliche Verständnis der Materie. Ebenfalls enthalten sind einzelne Prüfungsschemata, etwa zu Rechtsbehelfen nach dem Strafvollzugsgesetz.
Inhaltlich bewegen sich die Autoren nach dem obligatorischen Kapitel zur Historie des JGG schnell zur Frage der Geltung des JGG und zur Abgrenzung zwischen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Hiernach werden die Beteiligten und die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens vorgestellt, danach in mehreren Abschnitten das Rechtsfolgensystem mit Massregeln, Weisungen, Jugendstrafe und Bewährungssystem. Abgeschlossen wird das Buch chronologisch korrekt mit Vollstreckung und Vollzug der zuvor behandelten Sanktionen sowie Fragen zum Bundeszentralregister.
Im Detail sind gleich mehrere Kapitel hervorzuheben, die einerseits für die Klausuranwendung, andererseits aber auch für die praktische Umsetzung im Referendariat, etwa als Sitzungsvertreter in Jugendsachen dienlich sind. Dies betrifft etwa das Unterkapitel zur Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren und die Relevanz der Empfehlungen für die Antragstellung des Staatsanwalts und die richterliche Entscheidung. Von grosser Bedeutung für das Verständnis der Materie sind auch die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des Jugendrichters, die umfangreich und differenziert in vier grossen Kapiteln dargelegt werden. Ebenfalls hierzu gehören die instruktiven Unterkapitel zur Vorbewährung sowie zum Grundsatz einheitlicher Sanktionierung nach ˜ 31 JGG. Sehr informativ sind auch die Ausführungen zur Einstellung der Jugendsache bereits im Vorverfahren mit entsprechenden Einwirkungsmöglichkeiten auf die delinquenten Jugendlichen. Weiterhin für Referendare wichtig sind die Grundsätze der Öffentlichkeit, Fragen der Strafzumessung sowie die Rechtsmittel nach dem JGG.
Dieses Lehrbuch bietet eine spannende und grundsolide Einführung in das Jugendstrafrecht. Man kann dieses Werk auch noch nach dem Studium weiter verwenden und zu Detailinformationen erfolgreich nachschlagen. Die strukturierte Vorbereitung auf den Themenkomplex Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug wird mittels dieses Buches wesentlich gefördert.
Schwind, Kriminologie, 16. Auflage, Verlag Kriminalistik 2006
Wie beinahe jedes Jahr muss dieses Standardwerk der Strafrechtswissenschaft neu aufgelegt werden und der Leser erfährt auf über 700 Seiten dennoch jedes Jahr Neues. Selbst wenn sich einige Neubearbeitungen von Kapiteln nicht im typischerweise klausurrelevanten Bereich bewegen, so etwa bestimmte Bereiche der Viktimologie oder Aspekte des Terrorismus, kann der Autor doch mit jeder Neuauflage ein Quantum mehr an verbesserter Didaktik für den Leser in der Ausbildung herauskitzeln, diesmal zu sehen bei den Kriminalitätstheorien.
Die Gestaltung des Werks ist vielseitig, macht dem Leser aber trotz der vielen graphischen und tabellarischen Elemente klar, dass er mit diesem Buch arbeiten muss. Die Kombination von Zeitungsmeldungen mit der Vermittlung von Wissen ist eigentlich ungewöhnlich, beweist dem Leser aber auf Schritt und Tritt, wie real die Materie ist, welche er sich gerade wissenschaftlich erarbeitet. Positiv hervorzuheben sind die vielen Schaubilder und Darstellungen von Zusammenhängen, die man in der Prüfungssituation schnell parat haben muss. Bisweilen ist der Informationsgehalt der Kapitel und Aussagen aber fraglich, wenn der Autor mit eher reisserischen Zeitungsüberschriften und satirischen Cartoons seine Meinung untermauert: die Verurteilung der EU-Erweiterung etwa ist in der hier erfolgten Art gründlich zu hinterfragen. Die Vielzahl der verwendeten Erkenntnisquellen macht dem Leser schnell klar, dass die Kriminologie eine hoch soziologische und empirische Wissenschaft ist und die üblichen Erkenntnismethoden der Juristerei nur ergänzend oder komplementär genutzt werden können. Hilfreich sind die umfangreichen Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel.
In den einzelnen Abschnitten setzt der Autor nach Abhandlung der obligatorischen historischen und theoretischen Teile des Buches Schwerpunkte bezüglich der Entstehung und der Auswirkung der Kriminalität. Dies betrifft Familie und Schule, Arbeitsplatz und Freizeit oder das Wohnumfeld. Ausführlich thematisiert werden die Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Medien, moderne Erscheinungsformen der Delinquenz in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft und das gesellschaftlich und rechtlich ständig brisante Thema Drogenkriminalität. Neben der Erläuterung der Viktimologie und ihrer Anwendung in der Praxis oder den instruktiven Kapiteln zur Bandenkriminalität findet der Autor auch Raum für Ausführungen zum Einfluss von Architektur und Stadtplanung auf kriminelle Erscheinungsformen. Klassische Themen werden in den umfassenden Abschnitten zu den Kriminalitätstheorien angesprochen, wobei vor allem die psychologischen Theorien für einen Wissenszuwachs bei juristischen Lesern sorgen dürften. Hoch aktuell bleiben die Kapitel zur Kriminalität von Migranten. Für den Juristen harte Kost ist das Kapitel zur kriminologischen Methodik: der Autor führt gekonnt durch Verfahren der Datenerhebung und –auswertung und warnt vor falschen Interpretationswegen.
Das Fazit zu diesem Werk ist denkbar einfach: wer sich seriös auf Prüfungen und Examen im strafrechtlichen Wahlfach- oder Schwerpunktbereich vorbereiten will, kommt um den ?Schwindg gar nicht herum. Des Weiteren kann man jegliche Form wissenschaftlicher Betätigung im Bereich der Kriminologie getrost mit diesem Werk beginnen. Die manchmal gewöhnungsbedürftige Darstellung und Zuspitzung von Themen schmälert den Wissensgewinn durch Lektüre dieses Werks keinesweges.