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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Mai 2007

Rezensionen Mai 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Im Zuge der Europäisierung der Unternehmenslandschaft durch Limited und SE ist das vorliegende Lehrbuch zum Europäischen Gesellschaftsrecht eine echte wissenschaftliche Stütze. Auf mehr als 500 Seiten werden nicht nur Einzelaspekte, sondern gerade die wesentlichen Grundlagen des eigentlichen europäischen Gesellschaftsrechts behandelt, aus denen sich viele Entwicklungen gerade erst ergeben haben und ergeben werden.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ. Neben dem durch abgesetzte Fußnoten ergänzten dichten Fließtext verwendet der Autor allenfalls graphisch hervorgehobene Zitate gemeinschaftsrechtlicher Rechtsprechung, ansonsten stört kein graphisches Details die Aufmerksamkeit des Lesers. Ergänzt werden die Ausführungen durch die Texte der einschlägigen europäischen Richtlinien.

Inhaltlich erfasst das Lehrbuch sowohl allgemeine wie auch hoch detaillierte Kapitel. Beginnend mit den Grundlagen des EG-Vertrages darf sich der Leser mit der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit befassen. Hinzu kommen Erläuterungen zu den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen. Nach einem Ausblick auf die Perspektiven des europäischen Gesellschaftsrechts mit möglichen Harmonisierungsbestrebungen führt der Autor den Leser justament in die Einzelheiten des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts mit Bezug zum Gesellschaftsrecht. Einzelne Unterkapitel thematisieren die handelsrechtliche Publizität samt Zweigniederlassungsrecht, die Kapitalisierung der Aktiengesellschaft, Fragen der Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften inklusive des Aktionärsschutzes sowie Rechnungslegungsvorgaben für die Gesellschaften. Im Übrigen erfasst wird die Einpersonen-Gesellschaft sowie die Übernahmerichtlinie.

Der letzte Teil des Lehrbuchs stellt supranationale Rechtsformen von Gesellschaften und Zusammenschlüssen vor und dar, darunter die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV, wobei die Haftungsvorschriften schön herausgearbeitet sind, die Europäische Aktiengesellschaft SE, wo besonders die Organisationsverfassung zu rechtsvergleichenden Schlüssen verleitet, sowie schließlich die nicht so bekannte europäische Genossenschaft SCE.

Bei einschlägigem Interesse ist dieses Lehrbuch eine sichere Basis für die Lösung praktischer Rechtsprobleme als auch für vertiefende wissenschaftliche Studien. Der Autor ist sich auch als Experte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht zu schade, selbst Kleinigkeiten akkurat vorzutragen, um den Blick auf die großen Zusammenhänge zu schärfen.


Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Etliche Spezialmaterien des Wirtschaftsrechts werden im Ausbildungsbereich nur gestreift oder gar nur in vereinzelten Seminaren angeboten. Hierzu gehört in jedem Fall das Kapitalmarktrecht, wohingegen das Bankrecht im Bereich der Sicherungen und Darlehen eher in den Köpfen von Studenten und Referendaren verankert sein dürfte. Die in der Materie einschlägig durch Veröffentlichungen bekannte Autorin fasst in einem neu auf dem Markt erschienenen Lehrbuch das Bank- und Kapitalmarktrecht auf über 500 Seiten zusammen und schafft damit gleichzeitig ein optimales Vorbereitungswerk für die Vorbereitung auf eine Stage bei einer Großkanzlei.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ, aber angenehm. Ein dichter Fließtext wird von gut herausstechenden und umfassend bestückten Fußnoten begleitet, vereinzelte Graphiken runden das Bild ab. Hervorhebungen im Text finden sich kaum, ebenso wenig ausführlichere Fallbeispiele. Die zusätzlichen Literaturangaben vor den einzelnen Kapiteln sind opulent.

Inhaltlich beginnt die Autorin die Darstellung zunächst mit Abschnitten zum Grundlagenwissen inklusive dem zum Teil komplexen Bezug zum internationalen Privatrecht. Die Erläuterungen zum Bankgeheimnis sind dabei von allgemeinem Interesse. Das erste Spezialkapitel befasst den Leser sodann mit dem Bankrecht in Form von Einlagen, Krediten, Garantien und dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Details thematisieren den Girovertrag, diverse Kontenführungen, weitere Aspekte des internationalen Privatrechts samt Verbraucherschutzvorschriften. Ebenso zur Sprache kommen Letztere beim Verbraucherdarlehensvertrag. Ausführlich werden Akkreditiv und Garantie erfasst und insbesondere die zulässigen Einwendungen der garantierenden Bank sauber ausdifferenziert. Gleiches gilt für den kurzen Abschnitt zum Bürgschaftsrecht. Ein bedeutsames Unterkapitel widmet sich dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, wo der Leser die verschiedenen Einzelheiten zu Scheck, Wechsel, Inkassogeschäft und Überweisungen im In- und Ausland präsentiert bekommt. Die Haftung der beteiligten Institute kommt dabei gut zur Geltung. Weitere Themen in diesem Abschnitt sind das ec-System, Rechtsbeziehungen durch die Nutzung von Geldautomaten und vor allem das Wesen der Kreditkartennutzung. Die Rechtsverhältnisse werden hier außergewöhnlich präzise formuliert und die oft grenzüberschreitenden Rechtsprobleme benannt.

Das zweite große Kapitel ist mit Investment Banking bezeichnet und leitet den Leser zunächst in das Emissionsgeschäft von Anleihen und Aktien. Hier werden wiederum die Rechtsbeziehungen der beteiligten Institute und vor allem zwischen Emittenten und Anlegern klar getrennt und die Prospekthaftung lesenswert betont. Weitere Abschnitte stellen das Effektengeschäft, das Depotgeschäft sowie die gesetzlichen Grundlagen von Investitionen in den Mittelpunkt. Hier sind besonders die Ausführungen zu den Verhaltenspflichten der Kreditinstitute nach dem WpHG und die Besonderheiten von Finanztermingeschäften zur Lektüre zu empfehlen. Auch grenzüberschreitende Wertpapiertransaktionen sind von der Autorin nachvollziehbar in den rechtlichen Kontext gestellt worden.

Für die generelle juristische Ausbildung benötigt man dieses Lehrbuch selbstverständlich nicht. Wer sich aber im Wirtschaftsrecht frühzeitig nicht nur einlesen, sondern auch mit Fachbegriffen wappnen will, um bereits zu Beginn des Referendariats eine geschickte Weichenstellung in Richtung Großkanzlei zu wagen, der darf mit ruhigem Gewissen nach den Zwischenprüfungen mit der Lektüre dieses schönen Lehrbuchs beginnen. Die Autorin vermittelt die Grundlagen sicher und schafft beim Leser breites Verständnis für die zahlreichen Rechtsprobleme mit grenzüberschreitendem Bezug.


Stache, GmbH-Recht, 1. Auflage, Verlag Gabler 2006

Nicht selten kommt es vor, dass man sich während eines Praktikums oder einer Station des Referendariats mit Fragen konfrontiert sieht, die man zwar theoretisch lösen können müsste, deren praktische Zusammenhänge man sich aber (noch) nicht erschließen kann. Eines der dafür typischen Gebiete ist das Gesellschaftsrecht und die Tätigkeit der Geschäftsführer und Gesellschafter, oftmals die eigentlichen Mandanten in Fragen des Rechts der GmbH. Auf über 230 Seiten wird der Leser mit einem spezifischen Teil des Gesellschaftsrechts befasst und zwar als wäre er in der Position eines Geschäftsführers.

Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich und erlaubt eine effektive und schnelle Lektüre. Aufzählungen straffen den Text, beigefügt sind Berechnungen, Tabellen und im Anhang Vertragsmuster. Die Fußnoten untermauern die klaren Aussagen der Textbereiche, größere rechtliche Diskussionen finden sich dabei kaum. Nicht enthalten sind Fallbeispiele, dafür aber Musterformulierungen für einzelne Rechtsgeschäfte und Vorgänge.

Der Autor erläutert die GmbH zunächst in einem einleitenden Kapitel, in welchem etwa über den Gesellschaftsvertrag und dessen Regelungen berichtet wird, ebenso über Aufgaben des Geschäftsführers, Gründung und Beendigung der Gesellschaft. Etliches ist danach in weiteren Kapiteln noch einmal detailliert erfasst. So stellt der Autor umfangreich die verschiedenen Abläufe bis zur Gründung der GmbH dar, insbesondere die Einlagepflichten. Ebenfalls ausführlich wird der Leser mit den Rechten und Pflichten der Gesellschafter konfrontiert, wobei den Vermögensrechten ein klarer Schwerpunkt eingeräumt wurde. Die Versammlung der Gesellschafter bietet Einblicke in die Einberufung und Durchführung des Ereignisses, vor allem aber die Bestellung und Bestallung des Geschäftsführers. Ein lesenswertes Kapitel thematisiert die Rechnungslegung nach der Maßgabe des HGB, ergänzend kommen Kapitel zu Gewinn- und Verlustrechnung, Bewertungsgrundsätzen und Besteuerung der GmbH hinzu.

Das Fazit ist einfach: dieses Buch benötigt man natürlich nicht für die Examensvorbereitung, das ist aber auch nicht der Zweck des Werks. Vielmehr dient die Lektüre ein Stück weit zur praktischen Umsetzung erlernten Wissens durch Perspektivwechsel und vor allem durch klare Antworten auf klare Fragen. Gerade dies ist ein wesentlicher Aspekt der Mandantenberatung und so kann man die Lektüre dieses Buches durchaus auch als kleine Anschubhilfe für eine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt heranziehen. Außerdem dient dieses Lehrbuch sehr gut zur Repetition erlernten gesellschaftsrechtlichen Wissens und der Fokussierung auf umsetzbare Rechtsprobleme der Praxis.


Schmitz / Frisch / Neumaier, Die Station in Zivilsachen, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Ein kompakter Reiseführer durch die Untiefen der Zivilstation ist das Beste, was sich ein Referendar zu Beginn und zum Teil während der Station anschaffen kann. Das vorliegende Werk überzeugt bereits in der siebten Auflage durch Kompaktheit und dennoch vorhandener Ausführlichkeit auf 250 Seiten.

Die Gestaltung des Buches ist vielseitig und lässt beim Leser keinen Zweifel aufkommen, dass er ergänzend intensive Gesetzeslektüre betreiben muss und die Grundlagen der Zivilprozessordnung eigentlich aus dem Studium verinnerlicht haben sollte. Die vielen verschiedenen Elemente der Darstellung des Stoffes wie Beispiele, Aktenauszüge, Muster, Formulierungsvorschläge und stakkatoartige Aufzählungspassagen wären für einen völligen Laien eine große Überforderung. Trotz der geringen Seitenanzahl vermögen es die Autoren, wirklich umfangreiche Textexempla anzubieten und sparen auch nicht mit Vorschlägen zur anwaltlichen Korrespondenz mit dem Gericht und dem Mandanten. Die Tenorierungsvorschläge sind schnell nachvollziehbar und schärfen die systematische Rezeption durch den Leser.

Inhaltlich weist das Buch den Leser sofort auf die bayerische Prägung der Stoffzusammenstellung hin, als die beiden Schlusskapitel dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Erbscheinsverfahren gewidmet sind. Nachdem es immer noch Bundesländer gibt, die ihre Referendare mit Erb- oder Familienrecht im Pflichtfachbereich nicht einmal behelligen, ist für solche Kandidaten nur die Lektüre der ersten fünf Kapitel zwingend notwendig, wenngleich man sich gerade in Vorbereitung auf die spätere anwaltliche Praxis den beratungsträchtigen FGG-Bereichen Nachlass, Familiensachen oder auch Betreuungsrecht nicht verschließen sollte. Die übrigen fünf Kapitel stellen gleichermaßen anwaltliche und richterliche Aspekte der Zivilstation in den Fokus des Lesers und wahren dabei eine gute Balance. Aus anwaltlicher Sicht wird beispielsweise die Mandantenbetreuung, das Abfassen der Klageschrift, die Gewährung von Prozesskostenhilfe oder auch das Vorgehen in der mündlichen Verhandlung thematisiert. Für die Richterposition relevant sind die Grundlagen des erstinstanzlichen Verfahrens, wobei hier insbesondere die Erledigung instruktiv erläutert wurde, sowie die Erstellung des Urteils samt Tipps für entsprechend gelagerte Klausuren. Auch die Vor- und Nachphase des Urteils im Erkenntnisverfahren wird durch Mahnantrag und Rechtsmittelverfahren gut abgebildet, wobei der Schwerpunkt zu Recht auf das Berufungsverfahren gelegt wurde. Die Zwangsvollstreckung wird zum Vorteil des Lesers ebenfalls umfassend vorgestellt und man kann sich in einer schönen Zusammenschau Voraussetzungen und Verfahren der Zwangsvollstreckung mit Rechtsbehelfen verinnerlichen.

Wer im Studium das Zivilprozessrecht bereits engagiert verinnerlicht hat, wird mit diesem Werk einen sanften Einstieg in die Zivilstation nehmen können und nicht an gedanklichen Hürden der ersten Stufe scheitern. Auch für spätere schnelle Recherchen zu den Grundlagen des Verfahrens ist dieses Lehrbuch immer wieder eine sichere Erkenntnisquelle. Der niedrige Kaufpreis sollte Referendaren die Anschaffung leicht machen.


Söllner / Waltermann, Arbeitsrecht, 14. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Ein Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur ist in gewohnt zügiger Neuauflage erschienen und der federführende Autor Waltermann, der ja auch als Sozialrechtsexperte bekannt ist, präsentiert in diesem Lehrbuch die Materie umfassend und instruktiv auf mehr als 460 Seiten. Das Lehrbuch ist inhaltlich nicht auf den Pflichtfachbereich beschränkt und beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits in den festzustellenden Auswirkungen.

Die Gestaltung des Lehrbuchs birgt keine Überraschungen für den Leser. Der dichte Text dominiert und wird durch Beispiele und Fälle sinnvoll ergänzt. Die Lösungen der Fälle orientieren sich dabei am Fortschritt des Stoffes und stellen in der Regel keine echten Übungsfälle dar. Die Fußnoten sind reich ausgestattet und zusätzlich erhält der Leser zahlreiche weitere vertiefende Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel. Graphische Elemente sind nicht vorhanden. Immer wieder sind kleiner gedruckte Passagen eingeschoben, um ein angerissenes Problem näher zu erläutern.

Das Arbeitsrecht wird zu Beginn der Darstellung zunächst in den Kontext verschiedener Wissenschaften eingebettet und die (rechts)historische Entwicklung aufgezeigt. Die Grundbegriffe und verschiedenen Arbeitnehmertypen werden vorgestellt und klassische Grundlagen wie die verfassungsrechtliche Einordnung, die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sowie die Einflüsse internationalen Rechts als erste Anforderung an den Leser gegeben. Hiernach muss man sich zunächst mit dem kollektiven Arbeitsrecht auseinander setzen und Rechtsprobleme aus den Bereichen Koalitionsfreiheit, Gewerkschaft und Arbeitskampf samt Rechtsfolgen für die beteiligten Parteien angehen. Das Tarifrecht und die Betriebsverfassung bilden die weiteren großen zu bearbeitenden Abschnitte und man findet dort auch ganz klassischen Prüfungsstoff für den Pflichtfachbereich, zum Beispiel die Gültigkeit und die Regelungen von Tarifverträgen, die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen und den Abschluss so genannter Betriebsvereinbarungen. Weiterhin wird der Leser mit dem Arbeitsschutz befasst und erhält Einblicke in die Bereiche Mutterschutz und Rechte Behinderter. Das größte Kapitel des Lehrbuchs stellt dann das Individualarbeitsverhältnis in den Vordergrund und erfasst alle Stationen über die Begründung, die Inhalte und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei werden zahlreiche Sonderprobleme einzeln herausgestellt und der Leser kann sich sukzessive in die verschachtelten Rechtsfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindenken. Dies betrifft etwa die Lohnzahlungspflicht, Leistungsstörungen auf Arbeitgeberseite, die Haftung des Arbeitnehmers oder das Urlaubsrecht. Im Kündigungsschutz werden die verschiedenen Erscheinungsformen der ordentlichen Kündigung und die außerordentiche Kündigung sauber getrennt. Einige besondere Formen des Arbeitsverhältnisses runden das Kapitel ab, etwa die Teilzeitbeschäftigung. Abgeschlossen wird das Werk mit einem Kapitel zum Verfahrensrecht, wobei der Rechtswegzuständigkeit sowie einzelnen Verfahrensstadien bevorzugte Aufmerksamkeit zuteil wird.

Nach der Lektüre dieses Werks hat man ein reichhaltiges Wissen zum Arbeitsrecht erworben und kann Strukturen und Zusammenhänge problemlos erkennen. Wer lediglich ein Lehrbuch sucht, um sich die Grundlagen des Individualarbeitsrechts in kurzer Zeit in klausurgerechter Aufmachung anzueignen, ist mit diesem Exemplar nicht gut bedient. Als Ergänzung zu bereits vorhandenen arbeitsrechtlichen Kenntnissen ist die Lektüre aber extrem wertvoll.


Kropholler, Internationales Privatrecht, 6. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006

Obwohl es mittlerweile engagierte Professoren gibt, die die Grundzüge des Internationalen Privatrechts in Examensklausuren des Referendars- und Assessorexamens zu verankern versuchen, begegnet den Studenten und Referendaren innerhalb der Ausbildung die Materie eher selten, sofern sie nicht den Wahlfachbereich IPR anstreben oder ein passendes Schwerpunktgebiet gewählt haben. Die Beschäftigung im Rahmen von abzuleistenden Praktika oder Stationen des Vorbereitungsdienstes ist da viel eher wahrscheinlich und gerade Referendare dürften in den Stationen am Zivilgericht und bei der Anwaltschaft nicht zu selten mit dem EGBGB konfrontiert werden. Meist ist dann der erste Blick in den Kommentar schnell getan, aber die Lektüre der dort abgedruckten Erläuterungen führt selten zu dem gewünschten Wissenszuwachs, den jedoch das vorliegende Werk auch in der Neuauflage souverän ermöglicht.

Der Autor erleichtert dem Leser die Bewältigung des Stoffes schon dadurch, dass er eine Aufteilung in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil vornimmt, sowie das Verfahrensrecht an das Ende setzt. Inhaltlich besonders wichtig für die juristische Ausbildung auch unabhängig von einer Spezialisierung ist die Lektüre der Kapitel zu den allgemeinen Regeln bei der Kollision von Rechtsnormen verschiedener Staaten. Die Durcharbeitung der Thematik des nationalen ordre public dürfte ein gutes Training dafür sein, die eigenen Kenntnisse der Grundrechte des Grundgesetzes zu durchforsten und sie auf die Anwendung im Kollisionsfall durchzugehen. Die konkrete Heranziehung etwa bei der Vollstreckung ausländischer Titel stellt dann ein echtes Kunststück juristischer Subsumtion dar.

Zwar Sonderthemen aber rechtlich hoch interessant sind die Abschnitte zum intertemporalen und interlokalen Privatrecht. Diese Anknüpfungen dürften manchem noch gut in Erinnerung aus dem Staatsrecht sein, als die Auswirkungen des Beitritts der DDR und des Einigungsvertrages rechtlich verarbeitet werden mussten. Vorbildlich für die Leser eingebunden wurden zudem zahlreiche Rechtsquellen des Völkerrechts und des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Gerade die Darstellung des internationalen Verfahrensrechts mit den zahlreichen Reflexionen zur immer dichter vorhandenen Rechtsprechung des EuGH ist gut gelungen und führt den Leser rasch in die richtigen Denkrichtungen.

Für das Referendariat hervorzuheben ist nach wie vor das Kapitel zu den vertraglichen Schuldverhältnissen, wo auch kurz in das UN-Kaufrecht eingeführt wird. Die Klausurrelevanz von Vertragsklauseln zum Gerichtsstandort ist in Form von Nebenfragen im Assessorexamen durchaus gegeben. Deswegen sollte auch das sehr anschaulich erläuterte Unterkapitel zu Art. 27 EGBGB bisweilen einmal studiert werden. Die sieben Kapitel zu Familien- und Kindschaftsrecht zeigen eindrucksvoll, wo im IPR ein materieller Schwerpunkt zu finden sein wird. In beiden Bereichen, Vertragsrecht und Familienrecht, hat der Autor auch in bekannter Akribie die zur Zeit des Erscheinens verfügbaren Neuentwicklungen der europarechtlichen und nationalen Gesetzgebung und sogar Legislativplanung aufbereitet und zeigt dem Leser so die zukünftige Entwicklung der Materie auf.

Das Layout des Buches ist gelungen, der Text ist sinnvoll abgesetzt und mit Leerräumen versehen. Es fehlen lediglich deutliche Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen und der Autor verwendet keine Graphiken, Übersichten oder Schemata. Dies wird aber dadurch ausgeglichen, dass der Fließtext eingängig geschrieben und somit einfach zu rezipieren ist.

Studenten der einschlägigen Wahlfachgruppe und Referendare mit einschlägigen Arbeitsaufträgen werden die Investition in dieses Werk nicht bereuen, weder zeitlich noch monetär. Die Ergänzung der gängigen Kommentare mit dem umfassenden Wissen dieser zivilrechtlichen Koryphäe ist für den engagierten Leser ein Genuss. Für den Pflichtfachbereich beider Examina wird wohl für viele die gelegentliche Lektüre in den juristischen Seminaren das Höchste der Gefühle bleiben, doch selbst hierfür ist das Buch ein zuverlässiger Wissensbegleiter.


Gruber, Handelsrecht – Schnell erfasst, 5. Auflage, Verlag Springer 2006

Aus der Reihe „Schnell erfasst“ wurden bereits einige Werke bei StudJUR besprochen und nun ist das neu aufgelegte Lehrbuch zum Handelsrecht, das klammheimlich auch Grundzüge des Gesellschaftsrecht beinhaltet, ebenfalls Gegenstand der Aufmerksamkeit geworden. Auf über 210 Seiten wird der Leser mit den Grundlagen rechtlich relevanten kaufmännischen Handelns befasst.

Die Gestaltung des Werks ist vielseitig und lässt dem reinen Fließtext wenige Möglichkeiten zur Entfaltung. Der Leser erhält zahlreiche und oft zu viele Hilfestellungen, um sich den Stoff rasch und komprimiert anzueignen und das Gelernte in schematischen Denkmustern abzuspeichern. Dies beinhaltet ganz klassische tabellarische Übersichten, Prüfungsübersichten, grau hervorgehobene Definitionskästen, Graphiken, Fallbeispiele und Aufzählungen zur straffen Darstellungsweise. Ergänzt werden die textlichen Elemente mit Cartoons, die zum Thema passen (sollen). Ebenfalls vorhanden sind Wiederholungsfragen mit Hinweis auf die Seite des Buches, auf welchem die Lösung zu finden sein wird.

Reihentypisch ist die gelungene Mischung aus Sachverzeichnis und Glossar, das als besonderer Service am Ende des Buches wartet. Nicht vorhanden sind Fußnoten oder sonstige Hinweise auf Rechtsprechung oder Literatur, abgesehen von den wenigen Fundstellen im Kapitel zur Klausurbearbeitung. Ein Literaturverzeichnis fehlt ebenfalls.

Inhaltlich darf der Leser kein Lehrbuch im klassischen Sinn erwarten, sondern vielmehr eine, wenn auch gut gemachte, Aufskizzierung eines Rechtsgebiets anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Gestaltungselemente. Viele Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts werden sinnvoll und eingängig erfasst und bieten dem rechtsunkundigen Leser eine saubere erste Orientierung, worum es im Bereich Handelsrecht überhaupt geht. Behandelt werden neben den handelsrechtlichen Grundbegriffen Fragen der Prokura, der Handelsvertretung, der Handelsgesellschaften, der kaufmännischen Haftung und sogar der Rechnungslegung. Ebenfalls angeboten wird ein Überblick über handelsrechtlich relevante Gesetze außerhalb von BGB und HGB. Eine gute Orientierung ermöglicht zudem das Kapitel zur Klausurlösung.

Ausgerichtet ist das Lehrbuch auf Studenten der Wirtschaftswissenschaft, Studenten an Fachhochschulen und sogar interessierte juristische Laien und dabei sollte man es auch belassen. Wer sich als Jurastudent auf Klausuren oder Examina vorbereiten will, wird in diesem Lehrbuch möglicherweise kurz und mit Interesse schmökern und den ein oder anderen Definitions- oder Aufbauschatz heben, aber ansonsten auf klassische Lehrbücher, die bloße Gesetzeslektüre oder sogar Skripten der Repetitorien vertrauen (müssen). Man benötigt zur Etablierung der systematischen Prüfungsstruktur und abstrakten juristischen Denkweise, zum Verständnis einer Rechtsmaterie und zur Falllösung im klassischen juristischen Sinn mehr als die vorliegende Zusammenstellung. Mit diesem durchaus effektiv zu bearbeitenden Lehrbuch kann man sich durchaus vor Studienbeginn auseinander setzen, um sein Gefühl für das kommende Studiengebiet zu schärfen und sich den berühmten ersten Überblick zu verschaffen.


Dauner-Lieb / Heidel / Ring, Anwaltkommentar BGB Band 5 – Erbrecht, 2. Auflag, Anwaltverlag 2007

Mittlerweile geht das beeindruckende Kommentarwerk des Anwaltverlages in die zweite Runde, beginnend mit dem Kommentar zum Erbrecht. Das zusammen mit dem Sachenrecht eigentlich veränderungsresistenteste Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches wird in diversen Spezialkommentaren eigens behandelt und auch die gängigen BGB-Gesamtkommentare haben oft einen erbrechtlichen Schwerpunkt. Der vorliegende Band führt den Leser auf über 1800 Seiten in die Grundlagen und Besonderheiten des nationalen Erbrechts ein und bietet darüber hinaus zahlreiche Länderberichte zum Erbrecht anderer Staaten. Dieser internationale Aspekt ist eines der Highlights dieses Kommentars und trägt die lenkende Handschrift eines der Herausgeber, Prof. Ann, der sich bereits in Freiburg einen Namen in der Rechtsvergleichung gemacht hat und auf diesem Gebiet nun an der Universität München forscht. Die Bearbeiter sowohl der nationalen wie auch der internationalen Abschnitte sind durch vielfältige und einschlägige Erfahrungen in der Wissenschaft und Rechtspraxis geprägt und geben dem Leser die Garantie einer fundierten Auseinandersetzung mit der Materie.

Die Gestaltung des Kommentars ist wie auch bei den anderen Bänden der Reihe vielseitig und enthält viele klassische Elemente. Der Fließtext ist zum Glück für den Leser ohne Abkürzungen verfasst. Die Fußnoten sind zahlreich vorhanden und versorgen den Leser im Überfluss mit zusätzlichen Informationen und Fundstellen. Die Literaturangaben und Gliederungen vor den Paragraphen geben dem Leser eine kompakte Übersicht zum Thema. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen. Sogar graphische und tabellarische Elemente finden sich innerhalb der Kommentierungen und es mangelt auch nicht an Beispielen für die Testaments- und Erbvertragsgestaltung. Auch Rechenbeispiele, etwa für Ausgleichsansprüche, werden angeboten.

Sowohl Studenten als auch Referendare können mit diesem Kommentar erfolgreich Rechtsprobleme bearbeiten. Die Erläuterungen zeichnen sich nicht nur durch eine hohe Verständlichkeit bei überraschender Detaildichte aus, sondern überzeugen noch zusätzlich durch die vielen Seitenhinweise, die das assoziative Denken beim Leser fördern. So werden die materiell-rechtlichen Ausführungen zusätzlich durch verfahrensrechtliche, vollstreckungsrechtliche und generell praktische Hinweise flankiert, um den Leser auf das eigentliche Ziel der Rechtsberatung: die Durchsetzung von Ansprüchen zu fokussieren. Auch die an passender Stelle eröffneten Problemfelder der Verjährung sind für das Assessorexamen sehr prüfungsrelevant. Zur juristischen Allgemeinbildung taugen darüber hinaus die steuerrechtlichen Ergänzungen an zahlreichen Stellen des Kommentars, ebenso die Einblicke in effektive Vermögensplanung. Auch die Bezugnahmen auf andere Gesetze, etwa das Lebenspartnerschaftsgesetz, sind durchweg instruktiv.

Im Einzelnen sind gleich mehrere der Kommentierungen für die juristische Ausbildung hervorhebenswert. Dies beginnt bereits mit den Abhandlungen über die gesetzliche Erbfolge des erfahrenen und vielseitigen Autors Kroiß. Die verschiedenen Spielarten des Ehegattenerbrechts sind gut nachvollziehbar aufgeführt. Ein komplexes Thema aber wiederum eingängig kommentiert ist die Erbausschlagung und die diversen Handlungsmöglichkeiten und rechtlichen Konsequenzen hieraus. Für Studenten weiterhin lesenswert sind die ausführlichen Kommentierungen zu den Ansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer, was oft in Lehrbüchern unter lapidaren Verweisen auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis abgebügelt wird. Referendare können sich an der Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung erfreuen und diese an den vorgegebenen Rechtsprechungsfundstellen nachexerzieren. Für beide Examina relevant ist die Anfechtung der letztwilligen Verfügung und die vorhandenen Anfechtungsgründe werden – wie zu erwarten war – ausführlich und mit Rechtsprechungsbeweisen untermauert präsentiert.

Weitere für die Ausbildung lesenswerte Kapitel beinhalten beispielsweise die Frage der Errichtung des Testaments samt den Problemen des Widerrufs. Ein Schwerpunkt der letztwilligen Verfügung ist aber stets die Auslegung und so kann die Kommentierung zum Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen sowie zum Vermächtnis mit Nachdruck zur Lektüre empfohlen werden. Ebenfalls zu nennen ist das Thema Pflichtteilsrecht, das aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen etwas sehr kompakt beschrieben wurde und die schwer nachvollziehbaren Rechenvorgänge nur unter Hinzunahme weiterer Lehrmedien völlig klar werden lässt. Für Studenten und Referendare sind als Schlussempfehlung für den Pflichtfachbereich in jedem Fall noch der Erwerb kraft Erbscheins sowie das Erbscheinsverfahren zu nennen. Hier kann der Autor Kroiß wieder mit seinen praktischen Erfahrungen wuchern und die Hürden der freiwilligen Gerichtsbarkeit überwindbar machen.

Die bereits erwähnten Länderberichte geben einen guten Überblick über erbrechtliche Strukturen anderer Staaten und zugleich einen Einstieg in die rechtsvergleichende Bearbeitung erbrechtlicher Probleme sowie Falllösungsstrategien im Kollisionsfall. Die außerdem vorhandenen Hinweise auf die Normen der entsprechenden Länder machen den Kommentar zusätzlich praktisch wertvoll.

Wer sich bei schon jetzt geplanter erbrechtlicher Spezialisierung eine Handbibliothek zulegen will, kann an diesem Kommentar eigentlich nicht vorbeigehen. Selbst für die nur gelegentliche Arbeit mit dem Werk in der Universitäts- oder Gerichtsbibliothek eignen sich die profunden Ausführungen hervorragend. Auch wenn der Kommentar für die Verwendung durch die Anwaltschaft erdacht wurde, ist der Nutzen für Studenten und Referendare enorm und man sollte sich rechtzeitig vor den Examina mit diesem Werk befassen.


Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil, 4. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007

Die Erstellung eines Lehrbuchs zum Allgemeinen Teil des BGB ist für jeden Autor eine Herausforderung, die Aktualisierung ohnehin, wenn das Buch gleichzeitig eine Einführung in das Zivilrecht darstellt, da auch die Anforderungen der juristischen Ausbildungen einem steten wenn auch nicht immer rapiden Wandel unterworfen sind. Das Einführungswerk des erfahrenen Freiburger Ordinarius Leipold befasst den Leser auf knapp 530 Seiten mit den Grundzügen des Bürgerlichen Rechts und mit den Grundlagen des Allgemeinen Teils des BGB. Auch die vierte Auflage wurde mit der zu erwartenden Akribie gefertigt und die Visualisierung des Stoffes weiter vorangetrieben.

Das Lehrbuch ist durch eine intelligente und auch optisch ansprechende Gestaltung geprägt, die in der Neuauflage noch einmal verbessert wurde. Die Textpassagen sind in der Regel übersichtlich, die Schlüsselbegriffe in überschaubarer Zahl hervorgehoben und die Unterstützung des Geschriebenen durch graphische Darstellungen gelingt. Den Abschluss der Kapitel bilden jeweils Prüfungsfragen und kleine Fälle. Dabei wird genug Platz gelassen, um die eigene Lösung im Buch selbst festzuhalten. Zusätzlich ist auf der jeweils nächsten Seite die Lösung angegeben, dies aber so, dass man sich schon durch Umblättern betrügen müsste, um vor eigenen Überlegungen an die nötigen Informationen zu gelangen.

Das Lehrbuch bietet neben den klassischen Kapiteln zur Schaffung des BGB und der Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten die wichtigen Kapitel zum Allgemeinen Teil des BGB, also Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung oder Anfechtung, zusätzlich aber auch wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Gesetz. Gerade dieser Aspekt ist in den ersten Jahren des Studiums besonders wichtig, da die fehlende Arbeit am Gesetz in vielen Klausuren angekreidet wird. Sehr lesenswert sind vor allem Kapitel zu anfangs nicht so häufig behandelten Themen wie etwa zum Scheingeschäft und zu Auslegungsgesichtspunkten im Zivilrecht. Sehr ausführlich wird die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dargestellt und auch die verschiedenen Vollmachten, nämlich die rechtsgeschäftlichen sowie die kraft Rechtsscheins bestehenden, werden umfassend präsentiert. In ungewohnter Größe, nämlich mit über 80 Seiten repräsentiert ist das Vereinsrecht, was zwar zu Beginn des Studiums weniger relevant ist, aber im weiteren Verlauf der Semester wichtige Vorarbeit für die Beschäftigung mit dem Gesellschaftsrecht leistet. Lobenswert ist schließlich die Widmung eigener Kapitel für die sonst im Sachenrecht behandelten Themen „Bestandteile“, „Nutzungen“ und „Zubehör“, sowie für die verschiedenen zivilrechtlichen Notstandsnormen, die man sonst nur im Allgemeinen Teil des Strafrechts als Sonderfälle serviert bekommt.

Dieses Lehrbuch macht Eindruck, auch bei erfahrenen Lesern, und kann als Einstiegswerk aufgrund des umfassenden Informationsgehalts und der vorbildlichen Heranführung an das Bürgerliche Gesetzbuch nur empfohlen werden. Die weitere Verstärkung der Umsetzungsmöglichkeiten des Stoffes trägt den studentischen Bedürfnissen an ein gelungenes Lehrbuch vollumfänglich Rechnung.


Kiedrowski u.a., Das Mandat in Bausachen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Der Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht ist allein aufgrund der oftmals hohen Streitsummen und der Vielzahl zu bearbeitender Probleme der einzelnen Gewerke und Aufträge gebührenträchtig. Hierzu gehören aber nicht nur das private Baurecht nach BGB und VOB, sondern zahlreiche Spezialmaterien sowie das öffentliche Baurecht. Mit dem vorliegenden Buch wollen die Autoren sowohl den nur gelegentlich eine Bausache bearbeitenden Anwalt als auch den bereits qualifizierten Fachanwalt erreichen, um die Bearbeitung des baurechtlichen Mandates zu vereinfachen. Auf über 900 Seiten werden das private und öffentliche Baurecht sowie das Architektenrecht zusammengefasst.

Die Gestaltung des Buches ist ansprechend und liefert rasch den nötigen Überblick. Die Texte und Kapitel sind gut untergliedert, die Fußnoten sind optisch schön abgetrennt und die Verwendung ergänzender Darstellungsmittel wie Berechnungen, straffende Aufzählungen, Tabellen sowie Mustern für bestimmte prozessuale Situationen überzeugt den in der Regel unter Zeitdruck stehenden Leser. Etliche Hinweise helfen in verfahrensrechtlich komplizierten Situationen weiter. Vor den jeweiligen Kapiteln finden sich opulente Literaturhinweise.

Die Gewichtung der einzelnen Bereiche wurde relativ ausgewogen vorgenommen. Den Schwerpunkt der Darstellung nimmt ohne Frage das private Baurecht ein, doch den beiden anderen Rechtsgebieten ist mehr als die übrige Hälfte des Buches gewidmet. Der Zweckrichtung des Buches geschuldet ist die Ausrichtung auf das Mandat und seine Bearbeitung, ein großer Vorteil für den Leser in Ausbildung. Gerade die praktischen Aspekte eines Falles werden immer öfter zum Gegenstand von Prüfungsfragen, in denen es dann eben nicht mehr nur um materiell-rechtliche und prozessuale Punkte geht, sondern um ein bestmögliches Ergebnis. Dies betrifft nicht nur den Beginn eines Mandats, der hier für jeden der behandelten Bereiche eigens dargestellt wurde, sondern auch das mögliche Ende des Verfahrens für den Mandanten, das nicht mit der Erstreitung eines Titels, sondern auch mit dessen Durchsetzung endet bzw. mit der kostengünstigsten Lösung im Fall der Insolvenz des Gegners. Auch die Pflichten und die Haftung des Anwalts werden nicht vergessen. Gerade solche Details machen das vorliegende Buch wertvoll auch für Referendare.

Die grundlegenden rechtlichen Ausführungen der drei Kapitel decken die Bedürfnisse des baurechtlich interessierten und auch des bereits versierten Lesers ab. Nach der zunächst vorgenommenen Differenzierung der verschiedenen Vertragsverhältnisse im privaten Baurecht wenden sich die Autoren direkt der Anspruchssicherung zu, nämlich mittels der Einholung von Gutachten samt selbständigem Beweisverfahren sowie der Bauhandwerkersicherung inklusive der dabei relevanten Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Die weiteren Abschnitte behandeln dann ausführlich die wechselseitigen Ansprüche der Baubeteiligten, wobei die Autoren sehr detailliert zwischen den Regelungen des BGB-Bauvertrages und solchen, bei denen die VOB ganz oder zum Teil vereinbart wurde, abgrenzen. Dies versetzt den Leser zum einen in die Lage sehr schön die Unterschiede zwischen den Vertragstypen und Anspruchsanforderungen herauszulesen, zum anderen ist die Nachschlagequalität hierdurch enorm gesteigert. Herauszuheben ist insbesondere das instruktive Unterkapitel zum Anspruch auf Mängelbeseitigung und die fast stets streitige Frage der Abnahme oder Abnahmefiktion. Abgerundet wird das private Baurecht mit prozessualen Fragen, etwa zur Streitverkündung und zur Verspätungspräklusion.

Das öffentliche Baurecht legt einen selbstverständlichen Schwerpunkt auf die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben nach dem BauGB in den verschiedenen Planbereichen und die anwaltlichen Reaktionsmöglichkeiten im Planungsverfahren sowie gegen Plansicherungsmaßnahmen. Das Bauordnungsrecht wird daneben nicht vergessen, ist aber eingerahmt von Bauleitplanung und dem hervorragend untergliederten Abschnitt zum Nachbarschutz samt prozessualen Tücken wie Klagebefugnis und Beteiligungsrechten. Die prozessuale Seite im Verwaltungsprozess wird ebenfalls samt der zahlreichen Varianten der Klagemöglichkeiten erfasst. Besonders bemerkenswert sind etliche kleinere Abschnitte, die auch ausbildungsrelevante Bereiche des öffentlichen Rechts thematisieren, beispielsweise die Staatshaftung, die Verfassungsbeschwerde über Art. 14 GG oder sogar Verfahren vor den europäischen Instanzen.

Das letzte Kapitel ist dem Architektenrecht vorbehalten, das im Ausbildungsbereich nur ein Schattendasein fristet. Gleichwohl ist die Beschäftigung damit im anwaltsorientierten Referendariat nicht mehr hinwegzudenken. Die kompakte Präsentation der materiell-rechtlichen und vor allem rechnerischen Grundlagen der Verpflichtung eines Architekten macht dieses Buch aber auch für Einsteiger zu einer sinnvollen Lektüre. Gerade das Zusammenspiel zwischen HOAI und eventuellen Vergütungsvereinbarungen ist ein Bereich, den man als Praktiker beherrschen sollte und der hier schön erläutert wird. Auch für spätere Haftungsfragen werden die einzelnen Pflichten des Architekten herausgearbeitet und mögliche Mängelansprüche aufgezeigt.

Dieses Werk ist nicht nur ein solides Lehrbuch für den Praktiker sondern für den engagierten Referendar gleichsam ein anspruchsvolles und umfassendes Einführungswerk in die Materie des beratungsrelevanten Baurechts. Wer sich frühzeitig spezialisieren will oder muss, wird mit diesem Lehrbuch einen zuverlässigen Begleiter finden.


Frieser, Erbrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2007

Aus der Kompaktkommentar-Reihe des Luchterhand-Verlages ist nun auch das Spezialwerk zum Erbrecht erschienen. Eine ganze Reihe einschlägig erfahrener Autoren haben auf weit über 1600 Seiten nicht nur die Grundlagen des materiellen Nachlassrechts kommentiert, sondern versorgen den Leser noch mit allerlei nützlichen Informationen rund um den Erbfall.

Die Gestaltung des Kommentars ist wie in nahezu allen Werken der Reihe sehr angenehm. Neben dem eingängigen Fließtext, der leider die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung mit enthält, kann der Leser seine Kenntnisse durch beigefügte Muster erweitern. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv, die zum Teil vorab angegebenen zusätzlichen Literaturquellen sind reichlich bemessen. Berechnungen, etwa in den Kapiteln zum Vergütungsrecht, zur Erbschaftssteuer und sogar beim Ausgleich der Pflichtteilsberechtigten erleichtern die direkte Anwendung der Kommentierung. Die vor den meisten Normen stehenden Gliederungen bieten dem Leser eine solide Orientierungsmöglichkeit. Nicht zu finden sind visualisierende graphische Elemente und auch für die Ausbildung konzipierte Prüfungsvorschläge fehlen. Jedoch verwenden die Autoren oftmals sinnvolle Aufzählungen, um die Inhalte einer Norm klarzustellen, und die konkreten Hilfen in den prozessualen Kapiteln sind für Referendare nützlich.

Inhaltlich ist zunächst die Komposition des Kommentars zu loben. Zwar ist der Beginn mit der Darstellung des Vertrages zugunsten Dritter dem chronologischen am BGB orientierten Aufbau anhand der erbrechtlich relevanten Normen geschuldet und wirkt nicht ganz optimal im Vergleich zu einem klassischen Start mit der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings wurden weitere Themen so geschickt in die BGB-Kapitel integriert, dass man durch die Arbeit mit diesem Kommentar sein erbrechtliches systematisches Denken glänzend schulen kann. So fügen die Autoren an passender Stelle prozessuale Kommentierungen als Anhang ein, gehen auf die Besonderheiten des Insolvenzrechts ein oder erläutern die wesentlichen Vorschriften der Zwangsversteigerung nach dem ZVG. Ebenfalls zur Sprache kommen die Normen des Handelsrechts, das in der Ausbildung allerdings selten relevante Höferecht oder die Vorgaben des Beurkundungsgesetzes. Auf diese Weise muss man sich nicht erst abstrakt verschiedene Rechtsgebiete erarbeiten, sondern kann Synergieeffekte sofort verstehen.

Für den engagierten Referendar sind neben dem Erbrecht noch mehrere erbrechtsbezogene Themen angesprochen, die man für die spätere Berufstätigkeit nicht unterschätzen darf. Zum einen widmen sich die Autoren ausführlich den Problemen des Betreuungsrechts samt ausführlicher Darstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, ebenso der komplexen Materie des Stiftungsrechts und der Unternehmensnachfolge. Letztere sollten sich auch Studenten bei Gelegenheit zu Gemüte führen, da es hierzu auch Klausurkonstellationen für das Referendarexamen gibt. Weitere Kommentierungen erfassen das Erbschaftssteuerrecht, die freiwillige Gerichtsbarkeit mit Beschwerdeverfahren im Erbscheinsstreit, die Regelungen des EGBGB und natürlich die Vergütung der Rechtsanwälte.

Aus den Kommentierungen des Erbrechts können gleich mehrere Passagen als für die Ausbildung lesenswert herausgehoben werden. Für Studenten gut erläutert sind die Ansprüche des nicht besitzenden Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, ebenso die Grundlagen der Auslegung von Testamenten und viel wichtiger deren Zustandekommen: das Wechselspiel zwischen Soll- und Muss-Vorgaben sowie der Einfluss von Zweifeln wird nach der Lektüre der Kommentierungen hinreichend klar.

Für Referendare sind selbst komplizierte Bereiche wie etwa die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft leicht verständlich beschrieben, ebenso Fragen der Pflichtteilsergänzung oder der Auslegung Berliner Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen, jeweils mit gelungener Berücksichtigung der prozessualen Erfordernisse. Weiterhin zu nennen sind die ausführlichen Erklärungen zum Erbscheinsverfahren, zu den Voraussetzungen der erfolgreichen Beschwerde sowie zu den Wirkungen des erteilten Erbscheins. Auch die Auslegung von Vorausvermächtnissen oder die Rechte der Mitglieder einer Miterbengemeinschaft sind anhand der Kommentierungen sauber nachzuvollziehen. Generell zu empfehlen sind die weiteren bürgerlich-rechtlichen Normen mit Bezug zum Nachlass und schon fast klassischer Klausurrelevanz, etwa zum Zugewinnausgleich im Todesfall oder zum bereits genannten Vertrag zugunsten Dritter im Zusammenhang mit der Schenkung auf den Todesfall. Ein prozessualer Höhepunkt ist schließlich die Darstellung der Stufenklage samt Musteranträgen.

Die Einordnung dieses Kommentars in die Kategorie „lesenswert“ gilt für Referendare ohne Einschränkungen. Wer mit einem gewissen erbrechtlichen Grundwissen an die Lektüre herangeht, wird in Kürze einen enormen Wissenszuwachs durch die angebotenen Querverweise verzeichnen können. Wenn man sich schon während des Referendariats intensiv mit der Materie beschäftigen will oder muss, ist sogar der Kauf eine lohnenswerte Investition. Doch auch für Studenten lohnt sich nach der Zwischenprüfung die Lektüre: bei entsprechend gewählten Schwerpunktbereichen und bei einschlägigen Prüfungsvorgaben sollte man durch die Arbeit mit diesem leicht verständlichen Kommentar das eigene Lehrbuchwissen effektiv ergänzen und ausbauen.


Von Marieke Scholz, M.E.S., Brüssel

Emmerich, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Dieses nunmehr in 10. Auflage erschienene Standardwerk von Volker Emmerich enthält eine fundierte Gesamtdarstellung des reformierten deutschen und europäischen Kartellrechts, die sich auch für Anfänger auf diesem Gebiet als gut verständlicher Einstieg eignet.

Behandelt werden die drei Säulen des Wettbewerbsrechts – das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle – jeweils auf nationaler und europäischer Ebene, wobei der Schwerpunkt der Darstellung auf den ersten beiden Bereichen liegt. Dies ist nicht zuletzt der Komplexität der zugrunde liegenden Rechtsmaterie und der Brisanz der Verhaltenskontrolle von Unternehmen geschuldet. Während sich die Bedeutung der Regelungen zur Fusionskontrolle aufgrund des Vollzugsverbotes anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse mehr oder weniger in der Analyse der zur Untersagung führenden Aspekte erschöpft und daher eher für die zukunftsorientierte Wachstumsstrategie eines Unternehmens Bedeutung erlangt, sind Unternehmen täglich gezwungen, ihr Marktverhalten mit dem Kartell- und Missbrauchsverbot in Einklang zu bringen. Die Auslegung der entsprechenden Vorschriften bereitet dabei oft Schwierigkeiten. Das Kartellverbot ist zum Beispiel in beiden Rechtsordnungen durch eine generalklauselartige Ausnahme geprägt, deren Eingreifen nach dem Wechsel zum System der Legalausnahme von den Unternehmen in eigener Verantwortung geprüft werden muss. Auch das Missbrauchsverbot ist in beiden Rechtsordnungen durch Generalklauseln gekennzeichnet, so dass die Darstellung seines Regelungsumfanges eine über die jeweiligen Regelbeispiele hinausgehende Betrachtung unerlässlich macht.

Emmerich gelingt es, dem Leser diese komplexe Rechtsmaterie in ansprechender und verständlicher Art und Weise nahe zu bringen. Die gut strukturierte Darstellung der verschiedenen Aspekte erinnert aufgrund der recht lockeren sprachlichen Ausdrucksweise, die für Lehrbücher eher untypisch ist, an eine gute Vorlesung, in der man ohne große Anstrengung Zugang zu neuen Argumentationen und Sichtweisen erhält. Bei bestimmten Fragestellungen, wie z.B. der nach der Definition von Wettbewerb, die zu dogmatischen Abhandlungen über die verschiedenen Theorien einladen, beschränkt sich das Werk auf das Wesentliche, ohne jedoch wichtige Aspekte unerwähnt zu lassen. Die zahlreichen Verweise, mit denen Emmerich arbeitet, ermöglichen zudem eine gezielte Vertiefung der jeweiligen Themen.

In inhaltlicher Hinsicht ist zunächst die überzeugende Darstellung der Grundlagen des Kartellrechts in § 1 hervorzuheben, die ein Grundverständnis für den Regelungsbereich und die Ziele des Kartellrechts schafft. Gut gelungen ist auch der kurz gehaltene, aber umfassende Abriss zur Geschichte des Wettbewerbsrechts, ohne den die im Laufe der Jahrzehnte stetig gewachsene Verflechtung der beiden parallel anwendbaren Rechtsordnungen, die mittlerweile zur weitgehenden Anpassung des deutschen Kartellrechts an die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages geführt hat, nicht zu verstehen ist.

Der Bedeutung des europäischen Kartellrechts wird auch die prominente Stellung dieses Rechtsbereiches im ersten Teil des Buches gerecht. Die prägnante Darstellung der einzelnen Aspekte der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag sowie der Fusionskontrollverordnung berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes und des Gerichtes erster Instanz sowie die Entscheidungspraxis der Kommission. Interessant sind auch die einleitenden Ausführungen zu einzelnen Regelungen der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Kartellverfahrensverordnung 1/2003, in denen nicht nur der letztlich erreichte Kompromiss, sondern auch die ursprünglich von der Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten verfolgte Position näher erläutert wird. Diese Ausführungen, die einmal mehr deutlich machen, in welchem Spannungsfeld europäisches Recht entsteht, schärfen nicht zuletzt das Grundverständnis für die gesamte Materie und geben einen Ausblick auf mögliche Ansatzpunkte für weitere Reformen.

Im Bereich des deutschen Kartellrechts bringt die neue Auflage das Werk auf den Stand der 7. GWB-Novelle aus dem Jahr 2005. Auch durch die gegenüber den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag ausführlicheren Regelungen des deutschen Kartellrechts führt Emmerich den Leser mit sicherer Hand. Sowohl die an passenden Stellen eingearbeiteten Vergleiche zu den Regelungen auf europäischer Ebene als auch die Einordnung bestimmter deutscher Regelungen (wie z.B. der Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften) in den jeweiligen europäischen Kontext stellen dabei überzeugend die unerlässliche Verbindung zum ersten Teil des Buches her.

Vor diesem Hintergrund hat sich auch die neue Auflage des Lehrbuches eindeutig ein „sehr zu empfehlen“ verdient.