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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Mai 2008

Rezensionen Mai 2008: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2007

Endlich ist eines der Pionierwerke zum internationalen Strafrecht im Ausbildungsbereich neu aufgelegt worden. Dieses immer mehr prüfungsrelevante Thema wird durch die zunehmende Verbreitung von Wissen über das „europäische“ Strafrecht salonfähig und kommt bereits außerhalb der einschlägigen Schwerpunktbereiche zur Anwendung und Prüfung. Auf angenehmen knapp 300 Seiten vermag der Autor die Grundlagen und Feinheiten der Materie anzusprechen und weiterführende Hinweise und Anleitungen zu vermitteln.

Das vorliegende Werk befasst sich mit drei Bereichen schwerpunktmäßig: mit der Anwendung nationalen Rechts unter Nutzung internationaler Bezüge, mit dem europäischen Strafrecht sowie dem Völkerstrafrecht. Für den Leser bedeutet dies konkret, dass er sich zunächst mit ihm halbwegs bekannten Themen befassen darf, nämlich mit einem Kapitel und mehreren Abschnitten zur Anwendung des deutschen Strafrechts. Dabei werden vor allem etliche Begriffe genau erklärt und verdeutlicht, die man zwar bisweilen als Schlagworte gelesen oder gehört hat, die jedoch selten eindringlich genug erläutert wurden, um sie in der Klausur fehlerfrei zu verwenden. Gerade die Bestimmung des Erfolgsortes einer Tat kann bis zum Assessorexamen ein Dauerbrenner strafrechtlicher Klausuren sein und sollte deshalb genau gelesen werden.

Die beiden folgenden Kapitel zum europäischen Strafrecht und zum Völkerstrafrecht führen den Leser in anspruchsvolle Gebiete des Völkerrechts, da auch das europäische Strafrecht noch nicht zu den Kompetenzen der EG gehört und der Bereich des EU-Vertrages eigentlich zum Prüfungsstoff „Völkerrecht“ gehört. Dabei ist es von besonderer Wichtigkeit für den Leser, sich zunächst mit den Ansätzen zu einem europäischen Strafrecht auseinander zu setzen, um die danach beschriebenen Einflüsse auf das momentan noch dominierende nationale Strafrecht zu verstehen. Für Referendare lesenswert ist insbesondere das Kapitel zur Strafverfolgung in Europa unter besonderer Beachtung des Grundsatzes „ne bis in idem“, verankert in den Schengener Abkommen, und die Beschreibung der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Neuerungen wie die Entwicklungen zum Haftbefehl, die geänderte Rechtsprechung des EuGH und die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustiz werden solide erfasst und auf mögliche Probleme der weiteren Rechtsentwicklung hingewiesen. Ein ganz starkes Unterkapitel widmet sich ganz der EMRK und den dort zu findenden Einflüssen auf das nationale Strafrecht, insbesondere Art. 6 EMRK ist transparent aufbereitet.

Ab dem ersten Semester zur Lektüre zu empfehlen sind schließlich die Kapitel zum Völkerstrafrecht, da dieses Rechtsgebiet noch nicht lange kodifiziert ist und so keine größeren Einstiegshürden bietet, gleichzeitig aber starke rechtshistorische Wurzeln birgt, die mit den Nürnberger Prozessen auch einen nationalen Anknüpfungspunkt bieten. Beachten muss der Leser dabei stets die hervorragend dargestellte Trennung zwischen prozessualen Möglichkeiten der Staatengemeinschaft und tatsächlich begangenen Delikten. Vor allem deutsche Studenten dürften sich auch an einigen der dargestellten Tatbestände stören, die für unser Rechtsverständnis ungewöhnliche Delikte sanktionieren, etwa das Verbrechen der Aggression. Die vorhandenen Verfahrensmöglichkeiten der Staatengemeinschaft werden präzise erfasst und die Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuches in nationales Recht ist leicht nachvollziehbar dargestellt.

Ein besonderer Glanzpunkt dieses Buches ist ohne Zweifel die Gestaltung. Eine Vielzahl abstrahierender Elemente erleichtert dem Leser die Aufnahme des behandelten Stoffes, die Varianz der Graphiken ist beispielhaft und durch Wiederholungs- und Vertiefungsfragen ist die ohnehin schon spannende Lektüre noch einmal ertragreich. Wichtig sind zudem die diversen Prüfungs- und Aufbauvorschläge, da man im Endeffekt doch Klausurwissen erwerben will und nicht nur um der Lektüre willen ein Lehrbuch zur Hand nimmt.

Der behandelte Stoff des Buches ist für den Pflichtfachbereich sicherlich nicht zur Examensvorbereitung unabdingbar, jedoch ein optimales Hilfsmittel zur Erweiterung des eigenen strafrechtlichen Horizonts. Für den Wahlfachbereich ist das Buch aber nahezu unverzichtbar, da bisher kein Werk in dieser kompakten Zusammenfassung das internationale Strafrecht so gut dargestellt hat. Die Lektüre macht richtig Spaß und die zweite Auflage birgt dank der hervorragenden Rezeption der Rechtsvorgänge in EU und EMRK einen wesentlichen Zusatzgewinn für interessierte Leser.

 

Löffelmann / Walther / Reitzenstein, Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren, 1. Auflage, Anwaltverlag 2007

Seitdem das Strafverfahrensrecht im Stadium des Ermittlungsverfahrens nicht mehr auf Generalklauseln wie bei Beschlagnahme oder Durchsuchung fixiert wird, sondern Neuregelungen in zahlreichen Paragraphen detaillierte Vorgaben zu Eingriff und Ergebnisverwertung beinhalten, wächst die Bedeutung dieses Verfahrensabschnitts automatisch und ruft auch Erläuterungsbedarf hervor. Die Grundlage der Wahrheitsermittlung des späteren Strafurteils wird im Ermittlungsverfahren geschaffen und umso wichtiger ist das geschickte Agieren der Strafverfolgungsbehörden sowie auf der Gegenseite der Strafverteidiger. Das vorliegende Lehrbuch befasst den Leser auf etwas weniger als 400 Seiten mit dem Ermittlungsverfahren und bietet hierfür ein Autorentrio mit Erfahrungen in Justiz und Anwaltschaft auf.

Die Gestaltung des Werks muss man schlicht als gelungen bezeichnen. Eine gesunde Mischung aus Text und gestalterischen Elementen prägt das Erscheinungsbild und leitet den Leser sicher durch die Untiefen der Theorie. Den Fließtext ergänzen optisch abgetrennte Fußnoten, tabellarische Übersichten (lesenswert die Zusammenstellung der technischer Abhör- und Datenzugriffsmöglichkeiten), Aufzählungen, Hinweise für Verteidiger oder Ermittlungspersonen oder Zitate aus der Rechtsprechung.

Das erste Kapitel beinhaltet ganz solide die Grundzüge des Ermittlungsverfahrens. Dies umfasst die Beteiligten, die Verfahrensgrundsätze oder auch besondere Verfahren, etwa gegen Jugendliche. Das Opportunitätsprinzip wird dabei sehr anschaulich erfasst. Hiernach folgt eine erste große Abgrenzung zwischen offenen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, denen je ein eigener Abschnitt zugedacht wird. Lesenswert ist hierbei der exakt abgebildete Ablauf der Vernehmung des Beschuldigten durch den Staatsanwalt sowie die Sammlung der unzulässigen Vernehmungsmethoden, Letzteres als klassischer Prüfungsstoff. Gut aufgegliedert sind die Standardmaßnahmen Beschlagnahme und Durchsuchung und die immer öfter anzuwendende DNA-Analyse. Abgerundet wird das Kapitel durch Erläuterungen zur Identitätsfeststellung oder zur körperlichen Untersuchung. Die verdeckten Maßnahmen führen den Leser in Einzelheiten zur Observation, zur TKÜ oder auch zur akustischen Wohnraumüberwachung. Ebenfalls klausurrelevant ist das leider sehr kompakte Unterkapitel zur verdeckten Ermittlung mit Ausführungen zur Tatprovokation. Eher zum Alltagsgeschäft der Behörden als zum examensrelevanten Stoff zählt das Folgekapitel zu Fahndungsmaßnahmen, beispielsweise der Rasterfahndung, Straßenkontrolle und der Ausschreibung zur Beobachtung oder zur Festnahme. Wiederum Pflichtlektüre für Leser in der Ausbildung erfasst das nächste Kapitel zu verfahrenssichernden Maßnahmen, wozu vor allem die Untersuchungshaft zählt, die einstweilige Unterbringung, der Fahrerlaubnisentzug oder auch die vorbereitende psychiatrische Untersuchung im Hinblick auf die Hauptverhandlung. Die Anordnungsvoraussetzungen und Formvorschriften werden exakt abgebildet und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in seinen vorhandenen Variationen betont. Auch die Rechtsbehelfe sind instruktiv erklärt.

Weitere Kapitel thematisieren ebenfalls prüfungsrelevante Rechtsfragen, so im Abschnitt zu den Beweisverwertungsverboten oder zum spannend aufbereiteten Bereich des Opferschutzes samt Umsetzung im Verfahren. Nicht oft in die Ausbildung fließen die Informationen zu Arrest und Verfall ein, die jedoch ausführlich vorhanden sind. Ganz hervorragend und auch im Umfang angemessen liest sich das Kapitel zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens, wo die Einstellung als Handlungsinstrument der Praxis sicher und eingängig erläutert wird und die Voraussetzungen treffend erfasst sind. Kaufen könnte man dieses Lehrbuch aber schon wegen des Schlusskapitels, in welchem die anwaltlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verfahren beschrieben werden. Gerade das anwaltliche Denken, strategisches Vorgehen und die richtige Wahrnehmung der vorhandenen Rechte und Rechtsbehelfe zeichnet den erfolgreichen Anwalt und im Vorstadium auch den findigen Referendar aus. Selbst Details des Akteneinsichtsrechts, Rechtsbehelfe nach dem EGGVG oder die Möglichkeit eigener Ermittlungen werden nicht ausgespart.

Wer seinen Ausbildungsschwerpunkt im Referendariat auf das Strafrecht legen möchte, muss dieses Buch durcharbeiten, am besten mehrfach. Sowohl zur Einführung in die Aspekte des Ermittlungsverfahrens als auch zur Ergründung verschiedener Perspektiven eignet sich die theoretisch und praktisch gelungene Zusammenstellung. Viele Hürden des späteren Berufslebens werden nach der Lektüre dieses Werks schon vorab beseitigt und mancher Prüfer wird ob der gewonnenen praktischen Kenntnisse hoch erfreut sein.

 

Eisenberg, Fälle zum Schwerpunkt Strafrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Dank der Neuordnung der Schwerpunktbereiche der universitären Ausbildung können im ursprünglich vorwiegend materiell-rechtlich ausgerichteten Wahlfach Kriminologie nun verstärkt strafprozessuale Aspekte mit einbezogen werden. Die vorliegende Fallsammlung war schon in den vorgehenden sieben Auflagen ein sicherer Lerntipp für das einschlägige Wahlfach und ist es unter Berücksichtigung der StPO erst recht. Auf über 270 Seiten werden dem Leser vier Fachbereiche mit insgesamt 28 Fällen präsentiert, wobei die Gewichtung der Themen untereinander ausgewogen ist.

Die Gestaltung des Werks birgt keine Überraschungen. Die Fälle bestehen aus Sachverhalt und Lösung sowie zusätzlich den Stoff vertiefenden Fußnoten. Hinzu kommen zu jedem Themenbereich sehr lesenswerte Einführungen des Autors. Graphische Elemente sucht man vergeblich, auch Gliederungen oder Lösungsskizzen vor oder nach den Fällen findet man nicht. Innerhalb der Falllösungen wird der Gutachtenstil in der Regel eingehalten, aber bisweilen muten die Ausführungen eher wie ein Auszug aus einem Lehrbuch an und nicht wie eine realistisch von einem Bearbeiter zu erwartende Klausur. Da dadurch aber der Horizont des Lesers und fleißigen Bearbeiters erweitert werden kann und dieser auch vorher nicht bedachte Lösungsaspekte nun in das eigene Wissen überführen kann, ist diese Eigenschaft kein Malus.

Die Fallsammlung beginnt mit dem Thema Strafprozessrecht und bietet eine überraschende Bandbreite verfahrensrechtlicher Probleme. Aufgrund der Begrenztheit des Darstellungsplatzes muss der Autor je mehrere Probleme in einem Sachverhalt verarbeiten, sodass der Prüfungscharakter in diesem Bereich durchaus realistisch ist. Erfasst werden etwa die Rechte des Verteidigers, die Einführung von Urkunden im Prozess, Zeugenrechte und Belehrungspflichten, der Grundsatz der Öffentlichkeit, die Untersuchungshaft samt Rechtsbehelfen oder die sogar nur selten im Assessorexamen abverlangte Nebenklage. Weitere Fälle beinhalten Probleme zu Ermittlungsmaßnahmen, zu Rechtskraft und Wiederaufnahme und sogar zur Verfahrensabsprache. Der zweite Teil widmet sich der Kriminologie und erläutert dem Leser Prognoseinstrumente, Straftheorien, das Verhältnis zwischen Gewalt und Medien und die Feinheiten der Kriminalitätsstatistik. Des Weiteren werden diverse gesellschaftliche Gruppen und die dort diagnostizierte Kriminalität präsentiert.

Der nächste Teil des Buches fasst das Jugendstrafrecht zusammen und fordert vom Leser sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Kenntnisse. Das Sanktionensystem des JGG wird umfassend abgehandelt, ebenso die Abgrenzung zum Erwachsenenstrafrecht oder, zum Teil recht komplex, die Anwendung des AT des StGB im Jugendstrafrecht. Weitere Fälle berücksichtigen die Definition der schädlichen Neigungen, die Unterbringung von Jugendlichen, Kostenaspekte und das schwierige Thema der Untersuchungshaft. Im Schlusskapitel des Werks darf sich der Leser mit dem Strafvollzug beschäftigen. Dies betrifft zum großen Teil das Leben innerhalb des Vollzugs mit Beurlaubung, Lockerungen, Rechten innerhalb der Gefangenengemeinschaft und Ausbildung im Vollzug. Gleichzeitig wird aber auch der staatliche Zugriff auf die Insassen dargestellt, etwa hinsichtlich der Kommunikation zwischen Gefangenem und Verteidiger oder im Falle von Disziplinarmaßnahmen.

Diese Fallsammlung ist ein sehr gut geeignetes Medium, um die theoretischen universitären Vorlesungen praktisch zu vertiefen und zu festigen. Die Wissensanwendung gelingt gut und die Prüfungs- und sogar Praxisrelevanz ist gerade hinsichtlich der prozessualen Fallgestaltungen exzellent. Wer sich für den strafrechtlichen Schwerpunkt entscheidet, kann mit diesem Werk effektiv für das Examen trainieren.

 

Krey, Deutsches Strafverfahrensrecht Band 2, 1. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007

Knapp über 260 Seiten benötigt der Autor, um in einem von zwei Bänden die Essentialia des deutschen Strafverfahrensrechts darzustellen. Mit diesem Werk schließen sich die letzten Lücken in der ansonsten umfassenden strafrechtlichen Ausbildungsliteratur von Krey im Kohlhammer-Verlag. Das Lehrbuch ist vornehmlich für Studenten konzipiert, aber soll auch Referendaren als Grundlage für die Einarbeitung in die Erfordernisse der Stationen und des Examens dienen.

Das Erscheinungsbild des Werks ist zunächst ob der Vielzahl der Schriftstile verwirrend, man gewöhnt sich aber im Laufe der Lektüre gut daran. Der Fließtext wird stetig unterbrochen durch Aufzählungen, Beispiele, Normtexte oder interne Verweise. Ebenfalls klein gedruckt werden vertiefende Erläuterungen eingefügt. Die Hervorhebung geht im unruhigen Textbild manchmal unter. Das Fußnotenangebot ist reichhaltig. Vereinzelt kommen Muster zum Einsatz, so beim Strafurteil. Graphische Elemente oder spezifische Prüfungsanleitungen oder Formulierungshilfen fehlen aber oft und sollten gerade im Bereich des Revisionsrechts ergänzt werden, um für Referendare von Nutzen zu sein.

Inhaltlich erfasst das Lehrbuch die Themen Hauptverhandlung, Beweisrecht, gerichtliche Entscheidungen, Tatbegriff, Rechtskraft, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Die Materie Hauptverhandlung wird mit den Vorbereitungshandlungen und Verfahrensvoraussetzungen eröffnet. Der Leser vergegenwärtigt sich Details der Ladungen und Terminierung, lernt Verfahrenshindernisse kennen, hier lesenswert die überlange Verfahrensdauer, und kann sich danach dem Ablauf der Hauptverhandlung widmen. Selten hat man gleichzeitig so kompakt und dennoch prägnant die einzelnen Schritte der Verhandlung aufgeführt. Ein weiteres Kapitel erläutert die Verfahrensgrundsätze der StPO und stellt insbesondere das Prinzip der Öffentlichkeit sehr schön heraus. Leider werden die für die Beweisaufnahme typischen Prinzipien erst später separat behandelt, sodass gerade der Grundsatz der Mündlichkeit in mehrere Kapitel und sogar Lehrbücher verteilt wird. Weitere kurze Abschnitte befassen den Leser mit der Verhandlungsleitung, den Anwesenheitsrechten und sitzungspolizeilichen Fragen, bevor dann das Beweisrecht umfassend aufbereitet wird. Die Beweismittel wie Angeklagter, Zeuge und Sachverständiger werden ebenso detailliert wie die Prinzipien der Beweisaufnahme und –verwertung dargestellt. Lesenswerte Bestandteile dieser Kapitel sind etwa die Ausführungen zum Zeugenschutz, die Ausnahmen von der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme oder auch der hervorragende Abschnitt zur Prozessabsprache. Ebenfalls zu Recht ausführlich werden die Ablehnungsmöglichkeiten für Beweisanträge vorgestellt und die Beweisverwertungsverbote erklärt.

Das Kapitel zum Urteil beinhaltet nicht nur den Aufbau der Entscheidung, sondern auch klausurgeeignete Probleme zum Tatbegriff und zur Rechtskraft. Wie selbstverständlich enthalten ist auch der Hinweis auf die Schengen-Regelungen. Im Schlussteil des Buches werden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe sowie besondere Verfahrensarten erfasst, wobei der Revision naturgemäß die größte Beachtung geschenkt wird. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Beschwer, werden für alle Rechtsmittel einheitlich abgebildet, um danach die Einzelheiten aufzugreifen. Klarer Schwerpunkt sind die absoluten Revisionsgründe, lesenswert ist aber auch das Unterkapitel zum Entscheidungsinhalt des Revisionsurteils. Lehrreich ist zudem das Kapitel zu Rechtsbehelfen gegen Grundrechtseingriffe, etwa bei Beschlagnahme oder Durchsuchung.

Die Arbeit mit diesem Buch geht leicht von der Hand, ist aber gerade dann effektiv, wenn man schon prozessuale Grundkenntnisse besitzt. Die Balance zwischen Theorie und Praxis zu finden, ist nicht einfach, aber anhand dieses Werks erhält man ein gutes Bild der Zustände und Erfordernisse innerhalb eines Strafverfahrens. Komplettiert werden sollte die Vorbereitung auf das Examen mit einer Fallsammlung und dem vergleichenden Blick in andere Lehrbücher, um die zum Teil kompakte, aber genau auf den Punkt gebrachte Darstellungsweise des Autors vollständig verinnerlichen zu können.

 

Frister, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Knapp ein Jahr nach der Erstauflage musste bereits die zweite Auflage des vorliegenden Lehrbuchs erstellt werden und bei gleich bleibendem Tempo ist der Weg zu einem Klassiker geebnet. Mit 440 Seiten ist das Werk nur zum allgemeinen Teil des Strafrechts erfreulich umfangreich und der Leser kann sich auf eine detaillierte Wissensaufbereitung freuen.

Die Gestaltung orientiert sich im Grunde an der reihentypischen Aufmachung der juristischen Kurz-Lehrbücher, geht aber, wie auch andere neuere Lehrbücher aus dem Hause Beck, über die alten Schemata hinaus und der Autor verarbeitet zusätzlich zum dicht gedruckten Fließtext tabellarische Zusammenfassungen, Schaubilder und Graphiken. Ebenfalls enthalten sind Aufbauhilfen für die Deliktsprüfung. Kleiner gedruckte Textteile ermöglichen vertiefte Lektüre über den Grundlagenstoff hinaus. Literaturempfehlungen runden die Kapitel ab.

Der Inhalt des Lehrbuchs ist in sechs Teile gegliedert, wobei der Autor den Leser auf bekannten Wegen zunächst durch das vollendete Begehungsdelikt führt und dort ausführlich Grundlagen, Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld abarbeitet. Hiernach folgen Kapitel zu mehreren Tatbeteiligten, besonderen Deliktsformen sowie zur Konkurrenzlehre.

Die Grundlagen der Strafbarkeit beinhalten klassische Elemente wie den Strafzweck, das Schuldprinzip mit formellen und materiellen Bestandteilen, den Richtervorbehalt und ganz ausführlich das Gesetzlichkeitsprinzip. Weiterhin besprochen wird der zeitliche und räumliche Geltungsbereich des Strafrechts oder auch überblicksmäßig das strafrechtliche Rechtsfolgensystem samt Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die Tatbestandsmäßigkeit wird anhand der objektiven und subjektiven Kriterien erläutert, Kausalität und objektive Zurechnung pragmatisch gegeneinander abgegrenzt. Vorsatz und Fahrlässigkeit kommen ebenfalls in aufeinander folgenden Kapiteln zur Sprache, sodass der Leser optimal die einzelnen Prüfungspunkte verinnerlichen kann. Lesenswert sind hier unter anderem die Irrtumsvarianten sowie in beiden Fällen die Erfolgszurechnung. Beeindruckend ist die Genauigkeit zudem in den Unterkapiteln zu den Rechtfertigungstatbeständen, die der Autor wiederum akribisch und in guten Antipoden erläutert, etwa Einverständnis und Einwilligung. Notwehr und Notstand werden mitsamt dem denkbaren Exzess dargestellt, ebenso Einzelfragen wie die Angemessenheit der Handlung oder die Anforderung an Abwehr oder Verteidigung. Im Rahmen der Schuldfähigkeit wird die actio libera in causa sehr instruktiv behandelt. Ebenfalls lesenswert sind die Ausführungen zum entschuldigenden Notstand.

Zusammengefasst im vierten Teil des Buches sind Klausurdauerbrenner wie das Unterlassungsdelikt mit den unterschiedlichen Garantentypen, Begehung durch Versuch inklusive einem eigenen Unterabschnitt zu den Rücktrittsvarianten. Einzelheiten zum unmittelbaren Ansetzen sind durch die eingängige Beschreibung sofort und leicht nachvollziehbar. Im Kapitel zur Mehrheit der Tatbeteiligten werden umfassend die Begehungsvarianten der Täterschaft und der Teilnahme thematisiert, wobei der Autor die Aufmerksamkeit des Lesers zu Recht auf die subjektive Seite zieht. Die Werkzeugqualität der mittelbaren Täterschaft wird ebenso genau erklärt wie besondere Formen des Hilfeleistens, etwa in psychischer Weise oder durch Alltagshandlungen. Das kompakte Schlusskapitel wird dann der Konkurrenzlehre gewidmet und die Divergenzen zwischen Tateinheit und Tatmehrheit verschwinden nach der Lektüre im Geiste merklich. Sehr schön wird auch die Gesetzeseinheit als scheinbare Konkurrenz erfasst und dem Leser eine geeignete Klausurtaktik an die Hand gegeben.

Dieses Lehrbuch verlangt dem Leser einiges ab und das ist auch gut so. Man darf sich bei der Lektüre beileibe nicht auf die Aufbauschemata beschränken, damit würde man dem ausnehmend gelungenen Stil des Autors kaum gerecht. Die gesunde Mischung zwischen Klausurorientierung und wissenschaftlichem Tiefgang ist ein wesentliches Merkmal dieses Lehrbuchs und es dürfte schon jetzt zur empfehlenswerten Standardausrüstung für den StGB AT gehören und sich damit selbstbewusst in eine Reihe mit den Werken von Wessels/Beulke, Schmidt und Kindhäuser stellen können.

 

Hellmann / Beckemper, Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007

Das Autorenduo aus Potsdam hat bereits ein Lehrbuch zum Wirtschaftsstrafrecht erstellt und mit ein wenig Verzögerung kann man nun auch eine dazu passende Fallsammlung erwerben. Damit setzt Hellmann sein schon für das Strafverfahrensrecht bewährtes Konzept fort. Auf insgesamt nicht einmal 160 Seiten muss sich der Leser mit elf Fällen auseinandersetzen.

Die Gestaltung des Buches birgt keine Überraschungen. Die Fälle sind in abwechslungsreiche und umfassende Sachverhalte und Lösungen unterteilt. Es fehlen separate Gliederungen der Lösung, Prüfungsschemata oder andere graphische Elemente. Enthalten sind Fußnoten zur Untermauerung der Falllösung. Gelungen ist die strikte Orientierung an studentischen Bedürfnissen, also Gutachtenstil und Lösung der Konkurrenzen am Ende des Falles.

Die vorhandenen elf Fälle decken eine Vielzahl rechtlicher Vorkommnisse ab. Die Untreue ist ein Schwerpunkt der Darstellung und durchzieht mehrere Fälle. Hinzu kommen viele Betrugsvarianten, Insolvenzdelikte, Wettbewerbsvergehen, Vollstreckungsdelikte, Vorteilsannahme und andere Amtsdelikte, Steuerdelikte und Korruptionstatbestände. Die Breite der Probleme ist also seitens der Autoren groß angelegt, was dem Leser hinsichtlich seines Wissenshorizonts nur nützen kann. Weiterhin thematisiert werden strafrechtliche Sonderfragen wie Unternehmensabsprachen, Insiderhandel, Sozialadäquanz eines Verhaltens, ausländisches Gesellschaftsrecht sowie Darstellungs- und Berichtspflichten im inländischen Gesellschaftsrecht. Strukturen des allgemeinen Teils des StGB werden geschickt mit gesellschaftsrechtlichen Organisationsfragen kombiniert. Herauszuheben ist auch der offensive Umgang mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier werden nicht nur zahlreiche Tatbestände der täglichen Wirtschaftspraxis abverlangt, sondern auch Essentialia des Bußgeldverfahrens vom Strafprozess abgegrenzt. Ebenfalls zu loben ist die leserfreundliche Einarbeitung der Rechtsprechung des BGH mittels eingängiger Fallkonstruktion.

Mit diesem Fallbuch kann man sukzessive und mit Spaß den Umgang mit dem Wirtschaftsstrafrecht erlernen. Die Materie wird technisch sauber präsentiert und abgefragt und die Varianz der Fallgestaltungen ist beachtlich. Wer sich als Student mit dem Wirtschaftsstrafrecht befassen will oder muss, kann mittels dieser Zusammenstellung gute Trainingserfolge erzielen und vorhandene Lehrbücher ideal ergänzen.

 

Bock, Kriminologie, 3. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Die Kriminologie ist keine rein juristische Wissenschaft und so ist es nur folgerichtig, wenn der erfahrene Autor sein Lehrbuch nicht nur auf juristische Leser, sondern ein breites Spektrum interessierter Personen anspricht. Auf über 370 Seiten wird die Kriminologie in Theorie und Rechtsanwendung präsentiert und die verschiedenen Ansätze insbesondere der Sozialwissenschaften sind gut integriert.

Die Gestaltung des Werks stellt hohe Ansprüche an den Leser und dessen konzentrierte Lektüre, wird der Thematik aber in hervorragender Weise gerecht: das Textbild ist dicht, die Hervorhebungen sind maßvoll eingesetzt. Der Autor nutzt zudem tabellarische Darstellungen und Schaubilder, Aufzählungen, Anleitungen zu Prüfungsvorgängen sowie grau unterlegte ausführliche Beispiele sowie Zusammenfassungen.

Beginnend mit einem Kapitel zu Grundlagen und Methodik der Kriminologie erfährt der Leser einiges über die Genese der heute gängigen kriminologischen Herangehensweise an Sachverhalte und die Verschränkung verschiedener Disziplinen zur Erlangung valider Ergebnisse. Ganz klassisch folgen dann die immer wieder abgeprüften Kriminalitätstheorien, wobei der Autor auch vielfach kritische Ansätze einfließen lässt, etwa beim labeling approach oder bei den divergierenden entwicklungskriminologischen Theorien samt Kohorten- und Langzeitstudien. Wie schon im Vorwort angekündigt stellt die Anwendung der Kriminologie einen Schwerpunkt des Buches dar und befasst den Leser mit Prognosefragen, Datenerhebung und Auswertung des Materials, Diagnosestandards oder auch faktischen Einwirkungsmöglichkeiten anhand der gefundenen Ergebnisse und Vermutungen. Nicht vergessen wird die Spezifizierung des Vorgehens nach bestimmten Deliktsgruppen und Tätertypen, sodass der Leser zum differenzierten Denken bei nur scheinbar homogenem Datensatz angeleitet wird. Ebenfalls thematisiert werden die Früherkennung krimineller Gefährdung und die Sondersituation der Haft. Das bereits genannte Unterkapitel zu Einwirkungsmöglichkeiten muss noch einmal gesondert herausgehoben werden, weil der Autor hier die Leistung erbringt, die manch anderem Werk zur Kriminologie nicht gelingt, nämlich die Umsetzung der Theorie in die Rechtsanwendung des Strafrechts sowie der Sozialfürsorge. Die im Rahmen von Bewährungsauflagen oft genutzten Trainingsmöglichkeiten zum Erkennen und Abbau von Gewalt oder Suchtproblemen werden vorgestellt, die Psychotherapie sowie die Sozialtherapie erläutert und der oft überschätzte Täter-Opfer-Ausgleich eingehend beschrieben. Selbst Details der erhofften zukünftigen Strafvermeidung wie der Wohngruppenvollzug und die nicht gut beleumundete Erlebnispädagogik werden treffend dargestellt.

Unter dem Stichwort „Reaktionen auf Kriminalität“ fasst der Autor verschiedene Forschungsansätze zusammen und streift in einem Unterkapitel auch die Viktimologie. Das Schlusskapitel behandelt sodann (nochmals) Täter- und Deliktgruppen und fokussiert beispielsweise mögliche kulturelle Divergenz, Machtgefälle, Zusammenhänge mit Suchtmitteln oder die praktisch immer wichtiger werdende häusliche Gewalt. Aus forensischer Sicht ein ebenfalls sehr gelungenes Kapitel ist der Schlussabschnitt zur Sexualkriminalität mit kompaktem Überblick über einige Störungen und die Relationen zwischen Gewalt und Sexualität.

Wer sich im Schwerpunkt Strafrecht mit Kriminologie befasst, wird dieses Buch verschlingen. Bei späterer strafrechtlicher Beschäftigung in der Praxis wird man viele Aspekte der Darstellung wieder entdecken und sich über die Akribie des Autors freuen, mit welcher dieser die Verknüpfung zwischen Theorie und Rechtsanwendung bewerkstelligt hat. Recht verstehen zu lernen sollte jedem studentischen Leser das wichtigste Anliegen sein und das gelingt vorzüglich mit diesem Werk.

 

Hellmann, Fallsammlung zum Strafprozessrecht, 3. Auflage, Verlag Springer 2007

Nach fast zwei Jahren wurde die gelungene Fallsammlung zum Strafprozessrecht neu aufgelegt und ergänzt. Auf deutlich über 200 Seiten werden 16 Fälle mit Lösungen präsentiert und fordern den Leser in 14 Klausuren und 2 Hausarbeiten. Passenderweise sind zu den einzelnen Fällen gleich die Randnummern des Lehrbuches des Herausgebers zum Strafverfahrensrecht angegeben, sodass man bei Besitz und Bedarf gleich eine Doppellektüre vornehmen kann und auch sollte.

Inhaltlich werden zahlreiche strafprozessuale Themen angesprochen und in nicht alltäglichen Kombinationen verknüpft. Bemerkenswert ist, dass auch rechtlich nicht leicht fassbare Probleme wie die Absprache im Strafverfahren oder die Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft nachvollziehbar ausgeführt werden. Auch Prüfungsklassiker wie das Festnahmerecht nach § 127 StPO werden ausführlich einbezogen. Weiterhin behandelt werden unter anderem Beweisverwertungsfragen in verschiedenen Spielarten, Durchsuchung und Beschlagnahme, Untersuchungshaft im Allgemeinen, Fragen der Begründetheit der Revision und der Einleitung des Strafverfahrens an sich. Weiterhin zu finden sind auch Zeugnisverweigerungsrechte, Beweisantragsrecht, diverse Überwachungsmaßnahmen und Anwesenheitsrechte und -pflichten von Prozessbeteiligten.

Die Fälle werden wie bisher von den Autoren in verschiedene Niveaustufen unterteilt. Die einzelnen Aufgaben sind für die Leser sehr gut aufbereitet. Zunächst findet man einen in der Regel von Gliederung und Lösung abgetrennten Sachverhalt mit den bereits genannten Verweisen auf das zugehörige Lehrbuch. Danach folgt zumindest bei den als „Hausarbeiten“ bezeichneten Fällen eine Gliederung der Lösung inklusive Seitenangaben der entsprechenden Lösungstexte und ebenfalls nur dort eine Angabe grundlegender und vertiefender Literatur, wobei letztere durchaus Platz sparender abgedruckt werden könnte. Die Lösungsausführungen sind ausführlich und der Umfang auch der „leichten“ Klausuren entspricht bisweilen dem Niveau der Übung für Fortgeschrittene, teilweise auch dem des ersten Examens. Konsequent eingehalten wird auch der Gutachtenstil, sodass der Leser Passagen exemplarisch verinnerlichen kann. Abgeschlossen werden die Fälle mit Hinweisen zur Lösung, die zum einen die besondere Sicht der Fallautoren abbildet, zum anderen den Leser sehr schön über das gerade Bearbeitete reflektieren lässt.

Wer sich für das Referendarexamen engagiert mit dem Strafverfahrensrecht befassen möchte, kann mittels der hier angebotenen Fälle ein exzellentes Einstiegstraining absolvieren. Die wissenschaftlichen Aspekte des Umgangs mit dem Strafprozess werden zu Recht betont und die Argumentation der Autoren ist stringent und gut untermauert. Die Arbeit mit dieser Fallsammlung ist demnach für Studenten gut geeignet, um sich auf die in Klausuren regelmäßig gestellten Fragen zu Einzelaspekten zur Strafprozessordnung vorzubereiten. Die Einzelprobleme werden instruktiv aufbereitet und nachvollziehbar erklärt. Der fleißige Leser wird mit diesem Buch viel Freude haben.

 

Brüssow, Strafverteidigung in der Praxis, 4. Auflage, Anwaltverlag 2007

Neben den zahlreichen Lehrbüchern zu Teilgebieten strafrechtlicher Anwaltstätigkeit, die hier bereits vorgestellt worden sind, ist nunmehr in vierter Auflage ein wahres „Flagschiff“ der Anwaltsliteratur erhältlich, nämlich das vorliegende Werk zur Strafverteidigung insgesamt. Auf fast 1600 Seiten fassen renommierte und einschlägig tätige Autoren materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte der Strafverteidigung zusammen.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend, wenngleich graphische Elemente im engeren Sinne nicht verwendet werden. Der Text ist gut untergliedert und die Hervorhebungen stechen effektiv heraus. Das Fußnotenangebot ist opulent, ergänzend kommen Literaturtipps zu Beginn der Kapitel hinzu. Die Vielzahl von auch graphisch hervorgehobenen Beispielen ist lobenswert, ebenso die eingefügten Zitate innerhalb des Fließtextes. Aufzählungen straffen die Darstellung, Berechnungen führen den Leser an geeigneter Stelle zum Verständnis der Materie. Erstaunlich ist die geringe Anzahl an Mustern zur Verdeutlichung des anwaltlichen Vorgehens.

Die Bandbreite der behandelten Themen ist beeindruckend. Im Einführungsabschnitt wird die Rolle des Rechtsanwalts als Strafverteidiger sowie das strafrechtliche Mandat genau beleuchtet. Zur Sprache kommen die Berufsordnung, Interessenkollisionen, Ausschlussgründe für Verteidiger, die Gefahr der Strafvereitelung und der Geldwäsche, die Nutzung der Akteneinsichtsrechte und die Tücken der Übernahme einer Pflichtverteidigung. Hiernach wird der Leser durch einzelne Aspekte des Strafverfahrens und durch allgemeine Kapitel zur Thematik geleitet. Aus dem Ermittlungsverfahren finden sich zunächst die alltäglichen Maßnahmen Durchsuchung und Beschlagnahme, Untersuchungshaft und das Einstellungsregime der StPO. Sowohl die praktische Durchführung der Maßnahmen wird erklärt, als auch die verschiedenen Möglichkeiten des Rechtsschutzes samt Abwägung der Vor- und Nachteile. Gelungen ist vor allem das Unterkapitel zur Vermögensbeschlagnahme samt Abwicklung der vorläufigen Vermögenssicherung. Die Haftvoraussetzungen sind ebenso eingängig beschrieben wie der Ablauf des Vorführtermins. Im Rahmen der Einstellungsmöglichkeiten wird schön auf die Überlegungen zur „lohnenswerten“ Einstellung Bezug genommen und danach die Bandbreite der Vorgänge erläutert. Bevor die Hauptverhandlung umfangreich dargestellt wird, kann sich der Leser noch zu Strafbefehls- und Zwischenverfahren informieren. Das Kapitel zum Hauptverfahren ist ein deutlicher Schwerpunkt des Buches und gerade hier brillieren die Autoren mit praktischen Hinweisen. Enthalten sind Ausführungen sowohl zur Vorbereitung der Hauptverhandlung als auch zur Verhandlung selbst, zu Anträgen mit Präklusionsgefahr, zu Einwendungen wegen Verfahrenshindernissen oder auch zu Aussetzungsanträgen. Das Verhalten während der Vernehmung des Angeklagten und der Zeugen und die nachfolgende Verwertung der Ergebnisse wird instruktiv besprochen, ebenso das Recht, Erklärungen abzugeben und die Schlussvorträge.

Ein sehr schönes Zwischenkapitel thematisiert lehrreich die Strafzumessung. Nicht etwa, dass der Verteidiger diese vorzunehmen hätte, aber er muss in seinem Schlussvortrag antizipieren, worauf der Richter abstellen könnte, und ihm „gute Argumente“ für den eigenen Mandanten zu liefern. In drei Kapiteln wird sodann das Rechtsmittelrecht samt Berufung und Revision abgehandelt. Gerade das Kapitel zum Revisionsrecht ist ein weiterer Schwer- und Glanzpunkt des Buches, wobei die Fehler des Gerichts bei der Würdigung des Tatsachenstoffes, die Beruhensfrage oder auch die formellen Details der Revisionsbegründung, selten so gut wie hier dargestellt, herausstechen. Auch der Nachweis des Verfahrensfehlers anhand des Hauptverhandlungsprotokolls ist eingängig nachzulesen. Kleinere Kapitel sind sodann der Verfassungsbeschwerde sowie dem Wiederaufnahmeverfahren zugedacht, bevor sich der Leser einem aus anwaltlicher Sicht hoch spannenden Thema zuwenden kann, dem Strafvollzug und der Strafvollstreckung. Standardprobleme wie etwa Gnadenanträge, Anträge auf Therapien nach § 35 BtMG oder die Vollstreckungsbeschwerde sind genauso prägnant erfasst wie das Vorgehen gegen eine angeordnete molekulargenetische Untersuchung. Ein weiteres Kapitel befasst den Leser mit den Zusammenhängen zwischen StPO und EMRK. Dort finden sich sowohl allgemeine Ausführungen zur Individualbeschwerde und zu den Verfahrensgarantien der EMRK wie auch zu Haftfragen. Ein wenig zu kurz kommt allerdings die bei den Strafsenaten immer noch virulente Frage der Auswirkung einer überlangen Verfahrensdauer. Das letzte Kapitel vor den besonderen Verfahrensarten widmet sich sodann der Vergütung nach dem RVG.

Zuletzt zu nennen sind die in verschiedene Kapitel unterteilten besonderen strafrechtlichen Rechtsgebiete, darunter Ordnungswidrigkeiten, Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, Umwelt- und Verkehrsstrafverfahren, aber gerade auch öffentlichkeitswirksame Varianten wie das Kapitalstrafrecht, besonders lesenswert hierbei der Unterabschnitt zum Affekt, oder auch das Sexualstrafverfahren. Gerade hier muss der Verteidiger mit erhöhter Medienaufmerksamkeit rechnen und seine Fundiertheit in besonderem Maße beweisen. Ganz hervorragend sind die detaillierten Beschreibungen zur Zeugenbefragung und zu aussagepsychologischen Aspekten im Bereich der Sexualstrafverfahren gelungen, gerade die gegenseitigen Einflüsse von Psychiatrie und Strafrecht lassen sich hier außerordentlich gut nachvollziehen. Hervorzuheben sind aus diesem Schlussteil des Buches noch die Kapitel zum Jugendstrafverfahren sowie zur forensischen Psychiatrie. Im Bereich des Jugendstrafrechts werden nicht bloß die Verfahrensbesonderheiten und das Sanktionenregime erläutert, sondern auch typische Konfliktfelder für Jugendliche erörtert, sodass dem Verteidiger klar sein muss, dass er auch Ursachenforschung zu betreiben, und nicht nur Schadensbegrenzung zu erzielen hat. Das Kapitel zur forensischen Psychiatrie erläutert kompakt, aber instruktiv sowohl testpsychologische Elemente der zu erstellenden Gutachten, als auch Reifebewertungen bei Jugendlichen und, ganz wichtig, Kriterien der Rückfallprognose. Ebenfalls sehr interessant ist das Schlusskapitel zur Kriminaltechnik, unter anderem mit Wissenswertem zur DNA-Analyse, zur Faserauswertung, zu Schmauchspuren oder zur Kontrolle der Tatortarbeit.

Man kann dieses Buch gar nicht ohne Bewunderung aus der Hand legen. Die Fülle an Informationen und die Genauigkeit der Details geht Hand in Hand mit der steten Fokussierung auf die Pflichten und Möglichkeiten des Strafverteidigers, sodass kein banales weiteres Lehrbuch zum Strafverfahrensrecht geschaffen wurde, sondern ein echtes Nachschlagewerk für den in der Praxis tätigen Juristen. Gerade die zielgerichtete Anleitung durch die Autoren verhilft auch dem im Strafrecht engagierten Referendar zu raschen Erkenntnisgewinnen und zu besserem taktischen Verständnis der Materie. Wer seine Anwaltsstationen auf das Strafrecht ausrichten sollte, der braucht dieses Buch schon während der Ausbildung, als junger Praktiker kauft man es sich später allemal.

 

Schneider / Tillmann, Der Rechtsreferendar als Sitzungsvertreter, 2. Auflage, Verlag TVI 2007

Ein kleines Büchlein von knapp über 60 Seiten, es passt ihn jede Jackentasche, möchte Referendaren ein zuverlässiger Ratgeber während des Sitzungsdienstes sein. Der Text ist unterbrochen von Hervorhebungen, Beispielen, auflockernden Zeichnungen oder auch Aufzählungen. Erstaunlich genau für ein Werk dieses Umfangs sind die Nachweise der zitierten Rechtsprechung. Inhaltliche Schwerpunkte sind das Beweisrecht sowie das Plädoyer. Geschrieben ist das Buch wie eine knappe Anleitung, ein Hilfegeber für die Hauptverhandlung und die Vorbereitung darauf. Selbstverständlichkeiten wie das formell korrekte Auftreten und das Verhältnis zum Richter werden ebenso genannt wie Besonderheiten, etwa die Reaktionen des Sitzungsvertreters beim Ausbleiben von Angeklagten oder Zeugen. Mehr Mühe hätten sich die Autoren bei den Änderungen der StPO, etwa hinsichtlich des Verlesens von Aussagen geben sollen, da dies ein Mitwirken des Sitzungsvertreters erfordert. Hier nur auf einen Aufsatz aus dem Jahr 2004 zu verweisen, ist kläglich. Auch das gänzliche Fehlen der Einstellungsmöglichkeiten und die möglicherweise erforderliche Rücksprache des Sitzungsvertreters ist bedauerlich. Gelungen ist das Kapitel zum Plädoyer, da gerade die hier gebotenen Beispiele und Formulierungen dem Anfänger Sicherheit bieten können. Allerdings sind einige der detaillierten Vorgaben, wie etwa die Nutzung wie vieler Zettel und wohin welche Notiz zu schreiben ist, eher mit einem Schmunzeln zu quittieren, da im Stadium des Referendariats einem Juristen in Ausbildung eine gewisse Fähigkeit zum Ordnen von Tatsachenmaterial zum späteren Vortrag zugetraut werden muss. Auch dass die Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe thematisiert wird, geht an der Thematik doch arg vorbei, wenn man bedenkt, bei welchen Verhandlungen die Referendare eingesetzt werden. Die Frage der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ist ebenfalls sehr knapp ausgefallen im Vergleich zu den am Amtsgericht eher seltenen zusätzlichen Beweisanträgen.

Kurz gesagt kann man sich dieses Büchlein durchaus einmal durchlesen, aber es ersetzt den Kommentar und klassische Referendarliteratur keineswegs. Auch die Konkurrenzprodukte zur Sitzungsvertretung stehen bei annähernd gleichem Preis keineswegs im Schatten dieses Werks.

 

Hecker, Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Verlag Springer 2007

Bereits zwei Jahre nach der Erstauflage hat dieses beeindruckende Lehrbuch eine Neuauflage erfahren und präsentiert mit hoher Aktualität die Entwicklung eines der zur Zeit dynamischsten Rechtsgebiete, des europäischen Strafrechts, auf knapp über 550 Seiten. Die Debatten um den Europäischen Haftbefehl, um die Einwirkungen der Schengener Vereinbarungen oder auch um die Reichweite europäischer Rahmenbeschlüsse haben gezeigt, dass eine Beschäftigung mit dem Strafrecht ohne europäische Bezüge nicht mehr möglich ist.

Die Gestaltung des Buches macht deutlich, dass die Beschäftigung mit diesem Thema Arbeit bedeutet. Ein dichtes Textbild und Aufzählungen leiten den Leser durch die oft komplizierte Materie. Die optische Aufteilung ist gelungen, man sucht aber graphische oder abstrahierende Gestaltungsmittel vergeblich. Die Bezugnahme auf Zitate der europäischen Rechtsprechung ist vorbildlich. Ebenfalls sehr studentenfreundlich ist die Vielzahl der Fälle mit ausführlichen Lösungen. Schließlich eine gute Anleitung für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Materie ist die gut getroffene Auswahl an Fundstellen und Rechtsprechung.

Der Autor nimmt den Leser gewissermaßen an die Hand und beginnt zunächst mit einer Analyse des Europäischen Strafrechts und der europäischen Rechtsraums, der ein grenzüberschreitendes Handeln erforderlich macht. Insbesondere die Schwierigkeiten der wissenschaftlichen Befassung mit der Materie werden klar herausgestellt. Danach werden kurz die schon aus dem deutschen Strafrecht bekannten internationalen Strafrechtsprinzipien erläutert und der Bezug zum Völkerstrafgesetzbuch hergestellt. Beachtlich ist, dass der Autor zunächst den Europarat als Quelle strafrechtlich relevanten Wirkens herausstellt, ist dieser doch angesichts der Entwicklung der EU oft nur am Rande des Geschehens thematisiert. Besonders zu loben ist die prägnante Herausarbeitung der Garantien der EMRK, die das deutsche Strafverfahren beeinflussen können oder bereits beeinflusst haben.

Den Kernbereich des Buches nehmen aber EU und EG ein, wobei der Autor immer den Strafrechtsbezug in den einzelnen Kapiteln herstellt. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Organe nicht nur genannt werden, sondern auch deren Einfluss auf das Strafrecht aufgezeigt wird. Auch die Kompetenzen der EG und ihre Handlungsformen werden mit Blick auf das Strafrecht vorgestellt. Ausführlich erörtert werden das Schengener Vertragswerk, Eurojust, EJN und die polizeilichen Vertragsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Stark anwendungsbezogen widmet sich der Autor danach der Kollision zwischen materiellem Europarecht und Strafrecht. Dies beinhaltet die Pflichten des Art. 10 EG und den Vorrang des Gemeinschaftsrechts, dazu strafrechtliche Probleme bei der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung von Recht und die Harmonisierungsbemühungen im Bereich des EU-Vertrages. Bemerkenswert ausführlich ist das Kapitel zum Doppelbestrafungsverbot gemäß Art. 54 SDÜ. Beachtlich ist die Akribie, mit welcher der Autor die diversen europäischen Rahmenbeschlüsse aufarbeitet und viel eher auf die bestehenden materiell-rechtlichen Probleme eingeht, als die formell bestehenden Strukturen überzubetonen. Gerade die Gestaltungsmöglichkeiten der dritten Säule des EU-Vertrages können das bisher bestehende austarierte Machtgefüge zwischen EG-Recht und Nationalstaaten im Bereich des Strafrechts verändern und der Autor zeigt dem Leser durch die Auswahl der wichtigsten Handlungsgebiete wie viel Potenzial noch im europäischen Strafrecht steckt.

Die Lektüre dieses Buch muss nicht jedem Spaß machen, es bereichert aber den eigenen Wissensschatz ungeheuer. Wer sich durch das komplexe Dickicht europäischer Einflüsse gearbeitet hat, wird dem Autor für seine detaillierte Darstellung dankbar sein. Ob das europäische Strafrecht außerhalb der Schwerpunktbereiche examensrelevant sein wird, muss sich in den kommenden Jahren zeigen, aber ohne dieses Lehrbuch sollte man die Beschäftigung mit der Materie gar nicht erst beginnen.

 

Von Rechtsreferendarin Katrin Kadel, Pirmasens

Kaiser / Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen Strafrecht, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2007

Der Aktenvortrag dürfte zumindest anfangs auf die meisten Referendare eine eher abschreckende Wirkung haben. Gerade deshalb sollte man als Referendar jede Möglichkeit nutzen, einen solchen Vortrag zu halten, denn Übung macht ja bekanntlich den Meister und eine gewisse Routine im Halten des Aktenvortrages kommt einem dann im Ernstfall – also der mündlichen Prüfung – nur zugute.

Das vorliegende Werk ist dabei eine nützliche Hilfe, um sich auf den strafrechtlichen Aktenvortrag in der Examensprüfung vorzubereiten. Es umfasst knapp 130 Seiten und lässt sich im Wesentlichen in zwei Abschnitte unterteilen. In dem ersten Teil des Buches gibt der Autor hilfreiche Tipps zur Vorbereitung eines Aktenvortrages sowie zum Halten des Vortrages selbst. Auch der Aufbau des strafrechtlichen Kurzvortrages wird hier übersichtlich und verständlich dargestellt. Außerdem findet sich eine allgemeine Schilderung des Ablaufes einer mündlichen Prüfung.

Der zweite und weitaus größere Teil des Werkes besteht aus 10 Übungsaktenvorträgen. Diese bestehen neben dem Aktenstück jeweils aus einem Lösungsvorschlag sowie Erläuterungen hierzu. Die Aufgabenstellung betrifft in den meisten Fällen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, es finden sich aber auch ein Aktenvortrag zum Revisionsrecht sowie ein Fall, der aus Anwaltssicht zu beurteilen ist.

Materiell- rechtlich sind zum größten Teil bekannte Delikte wie etwa Urkundenfälschung, Betrug oder fahrlässige Körperverletzung Gegenstand der Vorträge, es gibt aber auch Fälle zu weniger gängigen Straftatbeständen wie z.B. Rechtsbeugung oder Amtsanmaßung.

Die Lösungsvorschläge sind durchgehend verständlich geschildert, wenn auch teilweise vielleicht etwas zu kurz, da man meines Erachtens in keinem der Übungsvorträge zu der Vortragszeit von 10- 12 Minuten käme, wenn man die Lösungsvorschläge so übernehmen würde. Dem Übungszweck der Vorträge tut dies jedoch keinen Abbruch. Die auf jeden Aktenvortrag folgenden Erläuterungen bilden eine sinnvolle Ergänzung zu den Lösungsvorschlägen. Der Autor geht an dieser Stelle auf die einzelnen Schwierigkeiten und Schwerpunkte des jeweiligen Kurzvortrages ein und gibt auch hier nochmals nützliche Hinweise bezogen auf den konkreten Fall.

Insgesamt handelt es sich damit  um ein gelungenes Buch, das vor allem für diejenigen interessant und empfehlenswert ist, die zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung noch Aktenvorträge im Strafrecht zum Üben suchen.