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Rezensionen Mai 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Prütting / Wegen / Weinreich, BGB, 4. Auflage, Luchterhand 2009
Bereits nach einem Jahr erscheint der BGB-Kommentar von Prütting in neuer Auflage und kann dennoch wieder mit deutlichen Änderungen neue Leser für sich gewinnen. Neben den Neuerungen in Legislative, etwa im Bereich des IPR mit den Rom I und II-Verordnungen oder natürlich durch das FamFG, das zahlreiche Anpassungen in der Kommentierung zu Buch IV des BGB erfordert, und Judikative haben die Autoren dem Kommentar nun noch ein weiteres Kapitel beigefügt: die Kommentierung des WEG-Rechts. Dies ist in den meisten Kommentaren seit je her ein Bestandteil des Sachenrechts, aber durch die mittlerweile gegebene Verknüpfung mit dem normalen Zivilverfahrensrecht ist eine ausführliche Kommentierung nur folgerichtig. Der Leser kann somit wie jedes Jahr ein rundum überprüftes und aktuelles Werk in den Händen halten. Mit mittlerweile deutlich über 3500 Seiten bei einem weiterhin sehr akzeptablen Kaufpreis steht das Werk den restlichen Kommentaren als ebenbürtiger Konkurrent gegenüber. Die Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang.
Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäß knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss. Immer weiter ausgebaut wird die Kommentierung von Nebengesetzen, beispielhaft zu sehen am Gewaltschutzgesetz, das in der Dichte der Ausführungen neben den klassischen Kommentierungen des ProdHaftG, des LPartG oder des AGG nicht zurücksteht. Insbesondere die Hereinnahme der in der Gesamtschau angemessen umfangreichen Kommentierung des WEG vervollständigt das zivilrechtliche Profil des Werks. Hier sind beispielsweise die kompakten Erläuterungen zu den Verfahrensvorschriften lesenswert, ebenso die immer streittauglichen Fragen der Bestellung und der Kompetenzen des Verwalters. Die arg enge Randnummernvergabe in diesen Bereichen zeugt aber von einer Ausbaufähigkeit der Kommentierungen.
Wie in jedem Kommentar muss sich der Leser in Ausbildung auf die korrekte und instruktive Darstellung bestimmter Schwerpunkte verlassen können. Dies gelingt in diesem Werk ohne Probleme. Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts, sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Vor allem die pragmatische Einzelfalldarlegung, etwa im Bereich der Schadensminderung, gefällt. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Gelungen kommentiert sind aber auch immer wieder abgeprüfte Details wie die Verwirkung und das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs.
Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt, zu loben etwa die gut aufbereiteten Zusammenhänge zwischen Mangel und Sechsmonatsfrist des § 476 BGB, und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst. Sehr zu empfehlen ist die ausführliche Erläuterung des Leasingsrechts, das als Anhang zum Darlehensrecht beigefügt ist. Hier erhält man auf knappem Raum alle wesentlichen Informationen zum Thema. Das Werkvertragsrecht und die angrenzenden Vertragstypen sind gut auf Hauptfälle wie das private Baurecht abgestimmt und auch schwierige Fragen wie die der Vergütungsvereinbarung samt dabei zu beachtender Darlegungslast, die Fiktion der Abnahme samt eintretender Wirkungen oder die Bauhandwerkersicherung werden eingängig beantwortet. Daneben stehen klassische Klausurprobleme, die ebenfalls gerade auch für den studentischen Leser leicht verständlich verarbeitet wurden, etwa der Vorrang und die inhaltliche Ausgestaltung der Nacherfüllung oder auch die Besonderheiten des Reisevertrages, etwa hinsichtlich der Obligationen des Reisenden vor Geltendmachung seiner Ansprüche wegen Mängeln.
Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch moderne Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Im Bereich des Dienstvertrages ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr anschaulich ausgestaltet worden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert, wobei auch die ständig in der Praxis bemühten Verstöße gegen – angebliche – Verkehrssicherungspflichtverletzungen in gebotenem Umfang präsentiert werden, der Leser also ein gutes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr, bei Kirmesveranstaltungen oder bei Sportereignissen erhält. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden.
Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie schon in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts.
Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz zwischen überlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht. Hierbei ist besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen sowie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europäische Versicherungen. Im AGG gefällt die Beschreibung des Entschädigungsanspruchs. Im Gewaltschutzgesetz überzeugen gerade die pragmatisch dargestellten prozessualen Besonderheiten für den Rechtsuchenden.
Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch. Die Autoren vermeiden lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider immer noch in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen. Erfreulich sind auch die immer wieder auftauchenden Zitate und Formulierungen aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu füllen. Positiv für die Recherche von Streitfällen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten.
Auch die Neuauflage beeindruckt mit Detailgenauigkeit und Blick für die Zusammenhänge des BGB und seiner Nebengebiete. Insbesondere die enge Orientierung am Gemeinschaftsrecht und seinen Vorgaben zeigt dem Leser und Nutzer klar auf, dass die Beschäftigung mit dem BGB keine rein innerstaatliche Angelegenheit mehr ist. Im Vorbereitungsdienst leistet das Werk mit präziser Analyse und Aufzählung wertvolle Dienste bei der Arbeit am Sachverhalt und auch schon im Studium können allgemeine und spezielle Fragen anhand der Kommentierungen effektiv und nachhaltig beantwortet werden. Kurz gesagt: Lektüre und Anschaffung lohnen sich bereits in den Anfängen der juristischen Ausbildung.
Hacks / Ring / Böhm, Schmerzensgeld Beträge 2009, 27. Auflage, Anwaltverlag 2009
Die Fundstelle darf niemals die eigene Argumentation ersetzen, dies gilt sowohl für Entscheidungen des BGH wie auch für Einzelheiten anderer Gerichtsurteile. Dennoch greift man gerne und oft auf die hier vorliegende und seit Jahren bewährte Sammlung von Entscheidungen zum Schmerzensgeld zurück, um für den Anspruch oder die Bemessung des Schmerzensgeldes abzusichern oder zu untermauern. Auf bald 650 Seiten und unter Auswertung von mehr als 3000 Urteilen gelingt den Herausgebern ein beeindruckendes Kompendium der Vielfältigkeit juristischer Entscheidungsfindung bei nur scheinbar gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten.
Die Aufbereitung der Entscheidungen erfolgt in bewährter Tabellenform, wobei zunächst der Schadensbetrag genannt wird, hierauf die Verletzung sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit. Des Weiteren wird unterschieden nach Einzelheiten des Verletzten (Geschlecht, ggf. Alter, ggf. Beruf), Dauerschäden sowie besonderen Umständen des Einzelfalls (Mitverschulden etc.). Zuletzt genannt wird das Gericht samt Aktenzeichen und ggf. Fundstelle und Mitteilendem. Gerade die besonderen Umstände werden sehr detailliert aufgeführt, sodass der Leser und Nutzer immer wieder darauf zurückgeführt wird, dass er sich nicht plump auf eine der zitierten Entscheidungen stürzen und stützen darf, sondern nur anhand der Besonderheiten des eigenen Sachverhalts Parallelen herausarbeiten kann. Auch der gelegentlich nachgezeichnete Verfahrensweg zeigt dem Leser auf, ob es sich um eine zufällig nicht angefochtene Einzelentscheidung handelt oder eine bestätigte Rechtsfindung.
Sehr schön zusammengefasst werden zudem im Allgemeinen Teil des Werks die Grundlagen des Schmerzensgeldanspruchs mit dogmatischer Verortung, Anspruchsgrundlagen, Funktionen des Anspruchs und Bemessungsformen. Im Rahmen der materiell-rechtlichen Besonderheiten sind Fragen wie Minderung oder Anrechenbarkeit angesprochen und am Ende darf sich der Leser kurz mit Verfahrensfragen wie Verjährung, Prozesskostenhilfe und Streitwert befassen. Als Anhang findet man ein medizinisches Glossar.
Ergänzt wird das Werk durch eine beigefügte CD-Rom mit tausenden von Entscheidungen, Verlinkung zu einem medizinischen Wörterbuch und der Möglichkeit eigener Notizen. Zudem ermöglicht eine Online-Datenbank den allgemeinen Zugriff auf die Tabelle.
Dieses Werk gehört zur Standardausrüstung eines allgemein zivilrechtlich tätigen Praktikers und schon im Vorbereitungsdienst kann es mit Gewinn zur Wissensanreicherung herangezogen werden. Das Gefühl für eine angemessene Höhe des Schmerzensgeldanspruchs erhält der Referendar, mangels eigenen Fällen, am ehesten durch Nacharbeitung dokumentierter Sachverhalte und Entscheidungen, also mit einem Kompendium wie diesem, das zudem effektiv auf die problematischen Aspekte des Falles hinweist.
Budewig / Gehrlein / Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, 1. Auflage, C.H. Beck 2008
Verkehrsrechtliche Zusammenstellung, mit oder ohne Themenfokus, beinhalten seit langem ein breites Spektrum an Rechtsgebieten, sodass auch die hier gewählte Komposition zum Unfall im Straßenverkehr dem Leser wie selbstverständlich Inhalte aus dem Schadensrecht, dem Versicherungsrecht sowie dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bietet. Auf 618 Seiten wird die Materie ausgebreitet und man findet eine Gewichtung klar zugunsten des Zivilrechts vor.
Die Gestaltung des Werks ist gelungen. In das unaufgeregte Schriftbild mischen sich graphische Elemente ebenso wie Beispielsfälle und Rechtsprechungszitate. Die Hervorhebungen sind zurückhaltend eingesetzt, störend sind lediglich die im Text verorteten Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur. Verbessern sollte man in der Folgeauflage die gestalterische Abstimmung zwischen den beiden Teilen des Buches. Im strafrechtlichen Teil enthalten sind noch Prüfungsvorschläge und Muster.
Der zivilrechtliche Teil des Buches führt den Leser zunächst durch das Regime der Haftungsgrundlagen, wobei Deliktsrecht und Straßenverkehrsrecht jeweils pragmatisch abgebildet werden und die Neuerungen durch das VVG2008 mit erfasst sind. Hervorzuheben sind die guten praxisbezogenen Unterkapitel, anhand derer der Leser schnell auf kritische Aspekte der Fallbearbeitung aufmerksam wird, beispielsweise das subjektiv vorwerfbare Verhalten des Haftenden oder die Entlastung durch Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses. Ebenfalls lesenswert ist der eigene Abschnitt zur Bildung der Haftungsquote mit verschiedenen Abwägungen und Sonderfällen sowie in den späteren Kapiteln die immer wieder angebotenen Faustregeln zur Quotenbildung. Hinzu kommen Kapitel zur Mithaftung und zur gesamtschuldnerischen Haftung. Umfassend wird das Handeln auf eigene Gefahr thematisiert, wobei Schwerpunkte auf die Alkoholisierung und den fehlenden Sturzhelm gelegt werden. Kleinere Kapitel erfassen noch die Haftungsbeschränkung bei Dienstunfällen sowie Verjährungsfragen, bevor sich der Leser im größten Kapitel des Buches voll und ganz den bekannten Unfallschwerpunkten widmen kann, etwa den Themen Linksabbiegen, Auffahrunfall, Fußgängerbeteiligung, Überholvorgänge oder überhöhte Geschwindigkeit. Unter dem Titel „Besondere Fallgestaltungen“ muss sich der Leser schließlich noch mit der Haftung von Kindern oder der Unfallbeteiligung von Tieren auseinander setzen, aber auch mit den Verstößen gegen eine Verkehrssicherungspflicht. Prozessual werden Beweislast und Beweiswürdigung kompakt erfasst, bevor als Schlusskapitel des zivilrechtlichen Teils der Inhalt des Schadensersatzanspruches im Vordergrund steht. Neben Klassikern wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und fiktiven Reparaturkosten tragen die Autoren detailliert die aktuelle Rechtslage zum Unfallersatztarif oder zum merkantilen Minderwert zusammen, ebenso wie dogmatische Abschnitte den Zurechnungszusammenhang oder den Vorteilausgleich erläutern.
Im strafrechtlichen Teil wird der Fokus einleitend auf das Mandat gelegt und typische Auftragssituationen beschrieben, bevor der sich Leser die Verkehrstatbestände erarbeiten darf, hier mit klarem Fokus auf den Trunkenheitsfahrten. Lesenswert sind dabei die Ausführungen zu Nötigungshandlungen im Straßenverkehr sowie die in ein eigenes Kapitel ausgelagerten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Das Ordnungswidrigkeitenkapitel betont die auch praktisch dominanten Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahrverbot als meistumstrittene Rechtsfolge des Bußgeldbescheides. Ein Verfahrensrechtlicher Bereich befasst den Leser außerdem mit Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, dem Gang des Bußgeldverfahrens samt taktischen Vorschlägen sowie einem eigenen Kapitel zur Verjährung.
Die Komposition des Buches überzeugt und die Autoren legen den Fokus ihrer Ausführungen immer klar auf die Thematik des Buches. Die vielen angebotenen Hilfestellungen kann der geneigte Leser aufgreifen und zu eigenem Wissen verarbeiten. Gerade für Referendare ist dieses themenbezogene Werk eine gelungene Vorbereitung für den Berufseinstieg im Verkehrsrecht und eine gute Ausgangsbasis für vertiefende Recherche.
Kroiß / Seiler, Das neue FamFG, 1. Auflage, Nomos 2009
Die Neufassung des Familienverfahrensrechts und des FGG wird in den Jahren ab 2008 eine Vielzahl der erscheinenden Buchtitel prägen. Das vorliegende Werk ist eines der ersten Neuerscheinungen zum Thema, das zudem bereits die Anwendung für etliche praktische Fälle beinhaltet. Die beiden praktisch und als Autoren erfahrenen Verantwortlichen haben auf knapp über 220 Seiten einen pragmatischen und eingängigen Einstieg in die Materie zusammengetragen.
Die Gestaltung des Werks ist vielseitig und aus Sicht des Rechtsanwenders gelungen. Neben dem gut unterteilten Fließtext kann sich der Leser an Gesetzesauszügen, graphischen und tabellarischen Elementen und beigefügten Mustern orientieren, wobei es von letzteren durchaus mehr geben sollte. Aufzählungen straffen die Lektüre und eingefügte Teile der Gesetzesbegründung konkretisieren die Ausführungen der Autoren.
Wie es sich bei einem neu geschaffenen Gesetz gehört, werden die Entstehungsgeschichte des FamFG sowie die damit bezweckten Ziele als Einstieg präsentiert. Hiernach werden die Bestandteile des Gesetzes sukzessive abgearbeitet. Zunächst stellen die Autoren den Allgemeinen Teil samt Zuständigkeiten, Beteiligten und Verfahrensvorschriften für den ersten Rechtszug vor. Ebenfalls erläutert werden die möglichen Entscheidungen des Gerichts im Vergleich zur vorherigen Rechtslage. Danach wird das Verfahren in Familiensachen behandelt, wobei die Neuerungen, etwa hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung, oder neue Problemfelder wie die Anwendung zivilprozessualer Vorschriften in gebotener Kürze dargestellt werden. Gelungen ist zudem der Hinweis auf die Verfahren mit Auslandsbezug, im Familienrecht ja weit häufiger zu finden als in den restlichen Zivilsachen. Sehr ausführlich wird der nach wie vor höchst praxisrelevante einstweilige Rechtsschutz erörtert, lesenswert hierbei das Unterkapitel zur Vollstreckung der Entscheidung. Nach einem eigenen Kapitel zur Kostenentscheidung kann sich der Leser den Sonderkapiteln widmen, etwa dem Verfahren in Ehe- und Scheidungssachen, den Kindschaftssachen, dem Gewaltschutz oder Abstammung und Adoption. Die Zusammenfassung dieser ganzen Rechtsgebiete unter dem Dach des Familienrechts sorgt auch gerichtsintern endlich für eine kohärente Aufgabenverteilung. Weitere Abschnitte thematisieren Versorgungsausgleich, Hausrat und natürlich umfassend die Unterhaltssachen.
Ein großes Kapitel ist dem neu geregelten Rechtsmittelrecht vorbehalten, das gerade hinsichtlich der allgemeinen Beschwerde umfassend besprochen wird, um später noch auf die Besonderheiten des Familienrechts einzugehen. Fast ein wenig zu knapp ist meiner Ansicht nach das Kapitel zum Betreuungsrecht ausgefallen, gerade wenn man es mit dem fast schon opulent erfassten Nachlassverfahrensrecht vergleicht, wobei immerhin die Details des Unterbringungsverfahrens ausführlich abgebildet werden. Das Schlusskapitel ist dem Kosten- und Gebührenwesen vorbehalten.
Dieses Buch gibt einen effektiven und schnellen Überblick über eine neu geregelte Gesetzesmaterie und macht dem Leser an jeweils geeigneter Stelle den Unterschied zur vorherigen Rechtslage deutlich. Die strikte Orientierung auf die Bedürfnisse der Rechtsanwendung vor Gericht macht das Buch auch für Referendare mit einschlägigem Schwerpunkt zu einer guten Ausgangsbasis für weitere Studien.
Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2009
Dank der zunehmenden Beliebtheit des Wirtschaftsrechts für die Bildung von Schwerpunktbereichen kann das Kapitalmarktrecht mittlerweile einen festen Platz im Ausbildungsbereich für sich beanspruchen. Ganz nebenbei sind Ausbildungstitel wie dieser für Studenten auch eine sehr gute Einstiegslektüre, um sich auf ein Praktikum in einer Großkanzlei vorzubereiten. Knapp 300 Seiten Information erwarten den Leser in dieser Neuauflage zu einem sich weiterhin ständig wandelnden Rechtsgebiet, das thematisch nicht auf das bürgerliche Recht beschränkt bleibt.
Die Gestaltung des Werks entspricht der klassischen Linie der Schwerpunkte-Reihe und biete einen übersichtlichen und mit Hervorhebungen versehenen Fließtext, Fälle und Lösungen als Umrahmung der Kapitel und ein ansehnliches Fußnotenangebot. Nicht enthalten sind graphische Elemente oder Anwendungshilfen für Klausur und Prüfung, etwa in Form von Anspruchsübersichten oder Prüfungsschemata.
Ein zu Recht ausführliches Einführungskapitel bringt dem Leser Grundwissen nahe, etwa die Regelungsziele des Kapitalmarktrechts, dessen Rechtsquellen, das Ziel des Anlegerschutzes sowie das Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsrecht. Der erste größere Abschnitt thematisiert dann die Marktorganisation und den Marktzugang, unterscheidet zwischen reguliertem und freiem Markt, beschreibt einen Börsengang sowie die damit einhergehende Prospektpflicht, die aber auch für andere Finanzierungsgeschäfte gilt. Ein eigenes Unterkapitel ist der Prospekthaftung vorbehalten, die man je nach anzuwendendem Gesetz unterscheiden muss. Der nächste4 Abschnitt befasst sich mit den Folgen des Marktzugangs und dabei schwerpunktmäßig mit dem Insiderrecht, lesenswert sind hier die strafrechtlichen Folgen ausgeführt. Auch die Rechtsfolgen bei Publizitätsverletzung des Emittenten, unterteilt in Ersatzansprüche und zu verhängende Bußgelder, sind plastisch dargestellt. Weitere Kapitel bringen das Verbot der Marktmanipulation sowie weitere Pflichten nach dem WpHG zur Sprache, darunter auch die Mitteilungspflichten des Anlegers. Einen Schritt weg von den Rechten und Pflichten der Geschäftsparteien macht der Abschnitt zu den Verhaltenspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wo insbesondere die Pflicht zur kundengünstigsten Auftragsausführung sowie die Organisationspflichten instruktiv beschrieben werden. Der nächste Teil des Buches erläutert das WpÜG samt Verfahrensvorgaben für die Übernahme, ausführlicher Beschreibung besonderer Situationen wie etwa dem Squeeze-out von Anteilseignern sowie mit gelungener Integration der europäischen Rechtsvorgaben. Weitere kleinere Abschnitte vervollständigen das Werk und behandeln das Investmentrecht inklusive der Hedgefonds, die Kapitalmarktaufsicht durch Bund, Länder und Börsenselbstverwaltung sowie im abschließenden Teil das Kapitalanleger-Musterverfahren mit Darstellung der einzelnen Verfahrensabschnitte.
Dieses Werk ist zur Einführung in die Materie sehr gut geeignet und bringt dem Leser die Vielschichtigkeit des Rechtsgebiets nahe, nicht nur was die Verzahnung von Privatrecht und Öffentlichem Recht angeht, sondern auch was die Melange rechtlicher und wirtschaftlicher Überlegungen betrifft. Insbesondere die Rechtsfolgen für Handlungen der Marktteilnehmer in Form von Schadensersatzansprüchen werden in Fließtext und Fallumsetzung sicher erfasst und geben einen guten Einblick in die risikobehaftete Betätigung auf diesem Sektor sowie in mögliche Klausurkonstellationen.
Wimmer, FK-InsO, 5. Auflage, Luchterhand 2009
Die Neuauflage des Frankfurter Kommentar zur InsO hatte bei Erscheinen den beinahe unschlagbaren Vorteil den gesetzgeberischen Schnellschuss der Einführung des alten Überschuldungsbegriffes und anderer Unwägbarkeiten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes nicht nur genannt, sondern auch kommentiert zu haben, dies im Gegensatz zu Konkurrenzwerken, die knapp davor erschienen waren. Auf bald 3000 Seiten zuzüglich einer Online-Datenbank mit Entscheidungen und Formularen kann der Leser in den Untiefen des Insolvenzrechts schmökern.
Trotz der großformatigen Erscheinung werden Fließtext und Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur nicht getrennt, ein Unding bei einer so großen zu bewältigenden Textmasse. Immerhin gelingt die Untergliederung so gut, dass man von der Aufmachung nicht erschlagen wird und auch die Hervorhebungen sind, in der Häufigkeit allerdings abhängig vom jeweiligen Autor, effektiv eingesetzt. Vertiefende Literaturangaben sind zum Teil seitenweise aufgeführt.
Die einzelnen Kommentierungen überzeugen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Anwendbarkeit für den praktischen Fall. Letzteres sieht man beispielsweise an den ausgewogenen Erklärungen zum zulässigen Eigen- oder Fremdantrag, zu den dabei zu prüfenden Voraussetzungen, etwa der Zuständigkeit des Gerichts, und vor allem zu den Mitwirkungspflichten des Schuldners samt Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts. Auch die vorhandenen Möglichkeiten der Kostenstundung in Abgrenzung zu anderen Prozesskostenhilfsinstrumenten werden eingängig erfasst. Die Anordnung der diversen Sicherungsmaßnahmen zur vorläufigen Eröffnung wird mitsamt vorhandener Streitfragen und Reichweite der Maßnahmen diskutiert und auch die Abweisung mangels Masse ist inklusive der Prognoseanforderung an das Gericht sowie Einzelheiten wie dem Prozesskostenhilfeantrag des Verwalters instruktiv dargestellt. Weiterhin lobenswert sind die genauen Beschreibungen zum Beschwerdeverfahren, insbesondere zur Rechtsmittelbefugnis.
Die parallele Abbildung der Rechtslage zum Überschuldungsbegriff ist hervorragend gelungen, aber auch ansonsten gefallen die Details zur Begründetheit des Eröffnungsbeschlusses. Beinahe lehrbuchreif werden die Klassiker wie Aussonderung und Absonderung, Eröffnungswirkungen und Verfügungsbeschränkung des Schuldners oder das Vollstreckungsverbot erfasst. Lesenswert und unter Einbezug der aktuellen Diskussion getroffen sind die Kommentierungen zur Verwalterauswahl und zum nachfolgenden Katalog an Rechten und Pflichten der Position. Insbesondere die Kommentierung des Haftungstatbestands sollte man sich nicht entgehen lassen. Auch die späteren Ausführungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch Verwalter oder Gläubiger sind präzise abgehandelt. Eine schöne Überraschung ist zudem der Anhang nach § 173 InsO, in welchem die europäische Fusionskontrolle samt Sanierungsfusion exzellent zusammengefasst wird. Der große Bereich der Fortführung von Verträgen und der Anfechtung verdient des Weiteren Beachtung durch den Leser. Hier werden sowohl allgemeine Ausführungen wie auch zu speziellen Vertragstypen verortet und komplexe Rechtsfragen aus verschiedenen Bereichen instruktiv beantwortet. Selbst scheinbar unwichtige Aspekte wie die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen werden differenziert und detailliert aufbereitet. Auch der große Bereich des Insolvenzplanverfahrens inklusive der Behandlung der verschiedenen Gläubiger durch Verwalter und Insolvenzgericht ist gut nachvollziehbar und anwendungsbezogen kommentiert.
Wiederum prozessual beachtlich sind die sehr genauen Ausführungen zur Feststellungsklage im Rahmen der Forderungsanmeldung samt der zugehörigen Fragen des Gerichtswegs sowie wesentlich später die ausgesprochen detailreichen Kommentierungen zu Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Gerichts bei Obliegenheitsverletzungen im Rahmen der Restschuldbefreiung. Korrelierend dazu sind die allgemeinen Abhandlungen zur Restschuldbefreiung samt verfassungsrechtlichen und verfahrenssystematischen Aspekten ein echter Lektüretipp.
Als Anhänge erwarten den Leser Ausführungen zu Arbeitnehmererfindungen, Betriebsrenten und ganz hervorragend, nämlich mit Berechnungen und Mustern, zur Vergütung des Insolvenzverwalters. Auch für Einsteiger wird nach der Lektüre dieser prägnanten Erläuterungen die Materie durchschaubar. Die Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern werden im Rahmen des § 113 InsO abgehandelt. Als Anhänge nach § 358 InsO enthalten sind Texte und Kommentierungen zur EGInsO und zum europäischen bzw. internationalen Insolvenzrecht.
Die Wissensmasse dieses Werks ist beeindruckend und stellt den Leser vor gesunde Herausforderungen. Im Insolvenzrecht darf nicht die schnelle Lösung nach dem Baukastenprinzip gesucht werden, sondern der Einzelfall muss anhand der geltenden Prinzipien und Vorgaben der Rechtsprechung gelöst werden. Dies gelingt unter Zuhilfenahme dieses Kommentars in souveräner Weise. Erfreulich ist zudem, dass schon während der Ausbildung, und dies gilt auch für den Schwerpunktbereich des Studiums, die eingängigen Kommentierungen zu einem soliden Wissenszuwachs führen, insbesondere weil sich die Autoren nicht zu schade sind, auf Meinungsstreitigkeiten einzugehen und ganze Kapitel lehrbuchartig aufzubereiten.
Bülow, Handelsrecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2009
Auf gerade einmal 220 Seiten präsentiert einer der versiertesten Autoren für Ausbildungsliteratur auf diesem Gebiet die Neuauflage des Lehrbuches zum Handelsrecht. Es sollte selbstverständlich sein, aber der Autor weist zu Recht darauf hin, dass vor dem Studium des Handelsrechts die Grundlagen des bürgerlichen Rechts fest im Kopf verankert sein sollten, es handelt sich immerhin um „Sonderprivatrecht“.
Die Gestaltung des Werks ist angenehm, bietet aber keine Überraschungen. Den Leser erwarten ein gut untergliederter Fließtext, bisweilen kleiner gedruckte Vertiefungspassagen, effektive Hervorhebungen und ein erfreulich umfangreicher Fußnotenapparat. Nicht enthalten sind graphische Darstellungen, Aufbau- oder Prüfungsschemata oder gar Beispiele und Fälle mit Lösungen.
Gleich vorab fällt auf, dass der Autor die Handelsgesellschaften ausgespart hat. Ebenso wie bei Lehrbüchern zum Schuldrecht BT, wo das Recht der GbR schlicht weggelassen wird, ist auch dieses Defizit für einen Erstleser schwer nachzuvollziehen und auch schade angesichts des Erklärungspotenzials der Entwicklung vom Einzelunternehmer zur OHG. Im Übrigen zeichnet sich das Lehrbuch aber gerade dadurch aus, dass selbst prüfungsferne Bereiche des HGB wenigstens knapp angerissen werden und so ein echter erster Gesamteindruck entstehen kann. Dies sieht man bspw. im Abschnitt zu den Grundsätzen der Buchführung, zum Wertpapierrecht oder zum Handelsvertreterrecht. Klausurklassiker werden mit der gebotenen Sorgfalt und ausführlich dargestellt, so z.B. die positive und negative Publizität des Handelsregisters samt Rosinentheorie, die Lehre vom Scheinkaufmann, die Handlungsmacht des Prokuristen oder die Rechtsfolgen des Erwerbs eines Handelsgeschäfts. Auch die Einflüsse auf das Schuldrecht, sei es auf das allgemeine Schuldrecht in Form des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts, oder auf den BT in Form der Auswirkungen des HGB auf das Kaufrecht oder hinsichtlich der Zusammenhänge von Frachtgeschäft und Drittschadensliquidation, sind eingängig erfasst. Auch die juristisch saubere Konstruktion eines Handelsbrauchs sowie die Bedeutung des Schweigens im Handelsrecht sind lesenswert dargestellt.
Insgesamt kann man sich diesem Buch bedenkenlos anvertrauen, wenn man den Einstieg in das Handelsrecht im engeren Sinne bewältigen will. Man braucht zwar ergänzende Werke zum Gesellschaftsrecht sowie Fallsammlungen, um sich examensfit zu machen, aber der Autor hat – natürlich – für ebendiesen Bedarf zahlreiche Literaturtipps, sodass er sich wirklich auf das Wesentlich konzentrieren kann. Für den Leser hat dies den unschlagbaren Vorteil, dass man sich in überschaubarer Zeit mit der Materie auseinander setzen kann und dann nach Bedarf vertiefte Studien betreibt.
Rüffer / Halbach / Schimikowski, VVG, 1. Auflage, Nomos 2009
Nach der großen Reform des Versicherungsvertragsrechts besteht auch dank gesetzgeberischer Unklarheiten ein hoher Kommentierungsbedarf für das VVG2008. Der vorliegende Kommentar vereint eine ausgewogene Mischung von Bearbeitern aus Lehre, Rechtsprechung und Anwaltschaft und präsentiert dem Leser auf weit über 1700 Seiten das VVG sowie die Gesetzestexte zahlreicher Versicherungsbedingungen.
Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend und bietet passend zur Umstellung des VVG eingangs jeder Norm einen Hinweis auf die Vorgängervorschrift sowie einen kurzen Hinweis darauf, was sich geändert hat. Innerhalb der Ausführungen werden Hervorhebungen und Aufzählungen sinnvoll genutzt und ein umfassender Fußnotenapparat untermauert die Ausführungen zur Genüge. Die Mischung der beteiligten Autoren ist gut gelungen.
Dadurch, dass das alte VVG nicht nur punktuell verändert wurde, sondern gleichsam eine neue Rechtsgrundlage für das Versicherungsrecht geschaffen wurde, sind die neu erscheinenden Kommentare zum VVG auch auf breiter Basis für die Ausbildung relevant. Dies betrifft nicht nur die Standardprobleme rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung, für welche man nunmehr auf das PflVersG und auf das VVG zurückgreifen muss, sondern auch beispielsweise das System der Obliegenheiten und aus deren Verletzung folgenden Quotenbildungen, die Behandlung der groben Fahrlässigkeit in der Sachversicherung oder die Neuregelungen im prozessualen Bereich.
Lesenswert sind gleich mehrere Passagen des Kommentars, um im Rahmen der Ausbildung das Wesen des Versicherungsvertrages zu erfassen und zur Falllösung verwenden zu können. Dies beginnt bereits mit einer beeindruckenden Einleitung, die nicht nur historische Entwicklungen und eine Rechtsquellenübersicht beinhaltet, sondern Inhalt und Rechtsnatur der allgemeinen Versicherungsbedingungen umschreibt. Hiernach sollte sich der Leser im Allgemeinen Teil den umfassend dargestellten vertragstypischen Pflichten zuwenden, wo vor allem Funktion und Rechtsnatur des Versicherungsvertrages gut erfasst werden. Weiterhin zu empfehlen sind die Ausführungen zum Widerrufsrecht sowie zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Ein kleiner Höhepunkt innerhalb des Kommentars sind die Erläuterungen des RiBGH Felsch zum Quotensystem des § 28 VVG, an deren Auslegung er selbst maßgeblichen Anteil hat und den gegenwärtigen Diskussionsstand prägnant abbildet. Insbesondere die tabellarische Rechtsprechungsübersicht zu Obliegenheiten kann für den Einzelfall viel Sucharbeit ersparen. Ebenfalls innerhalb des Allgemeinen Teils gefallen die kompakten Informationen zu den Pflichten des Versicherungsvermittlers und dessen Vertretungsmacht sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 VVG innerhalb der Schadensversicherung.
Im Besonderen Teil, also bei der Abfolge der einzelnen Versicherungsarten, sind die Haftpflichtversicherung sowie in geringem Maße die Rechtsschutzversicherung für Fragen der Ausbildung am ehesten relevant. Die Direkthaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers wurde aus dem PflVersG übernommen, aber noch um weitere, dem deutschen Recht bisher unbekannte Direktansprüche ergänzt. Klassischerweise lesenswert sind noch die nachfolgenden Kommentierungen zur Gesamtschuldnerhaftung. Die weiteren Bereiche, also etwa Transportversicherung, Gebäudefeuerversicherung oder Lebensversicherung sind in gebotener Breite behandelt und setzen an geeigneter Stelle Schwerpunkte, etwa bei den Auswirkungen einer Selbsttötung für die Lebensversicherung. Komplex sind zudem die Kommentierungen zur Krankenversicherung, die mehr als bei anderen Normen die Geltungszeiträume berücksichtigen musste. Erfreulich ist schließlich die umfangreiche Kommentierung zum Leistungsumfang des Versicherers beim Berufsunfähigkeitsschutz.
Insgesamt ist mit diesem Handkommentar ein zuverlässiger Begleiter für den Rechtsalltag geschaffen worden. Sowohl Juristen in Ausbildung als auch Praktiker werden zweifelsohne und zahlreichen Nutzen aus den problemorientierten und dennoch pragmatischen Kommentierungen ziehen. Die Anwendung des neuen Gesetzes sollte dank dieses Werks leicht von der Hand gehen.
Stoffels, AGB-Recht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Ein weiteres Lehrbuch zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat in diesem Jahr seine Neuauflage erfahren und zeigt damit deutlich den hohen Informationsbedarf in diesem Spezialbereich des Allgemeinen Schuldrechts. Auf mehr als 450 Seiten präsentiert der Autor Grundlagenwissen und Besonderheiten des Rechtsgebiets.
Die Gestaltung des Werks ist ansprechend, macht dem Leser aber rasch klar, dass intensive Lektüre der einzige Fortkommensweg durch das Buch ist. Der dicht gedruckte Fließtext wird von einem reichhaltigen Fußnotenapparat ergänzt, außerdem von umschreibenden Beispielen und einer effektiven Hervorhebungstechnik. Die Hinweise auf Literatur zu Beginn der Kapitel sind zum Teil opulent. Graphische Elemente oder gar Klauselbeispiele finden sich erstaunlicherweise nicht, immerhin eine Checkliste am Ende des Buches zur Prüfung von AGB.
In einem ersten Abschnitt, dieser enthält „Grundlagen“, kann sich der Leser über Schrifttumsübersichten, historische Ausführungen und die Genese des heutigen Rechts in die Materie einfinden. Nach einer kurzen Information zu den Wertungsgrundlagen des AGB-Rechts wird als erste gedankliche Hürde der sachliche Anwendungsbereich erörtert. Insbesondere das Stellen der Bedingungen und die gesellschaftsrechtlichen Ausnahmen werden gefällig beschrieben. Instruktiv und gerade für studentische, wissenschaftliche Zwecke sehr lesenswert ist das Unterkapitel zum IPR und zu Rechtswahlklauseln.
Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag samt Problemen kollidierender AGB wird sodann abgehandelt, ebenso das Vorliegen von überraschenden Klauseln, der Vorrang der Individualabrede sowie die Auslegung von AGB. Diese Bereiche sind allesamt höchst prüfungsrelevant und man sollte sich die zahlreichen Beispiele, die der Autor zusammengetragen hat, vergegenwärtigen. Die danach dargestellte Inhaltskontrolle wird zunächst präzise zu anderen Billigkeitsregelungen des BGB positioniert, bevor zunächst die besonderen Klauselschranken in §§ 308 und 309 BGB knapp und sodann die Anwendung der Generalklausel des § 307 BGB ausführlich angesprochen wird. Wer sich nun über die Gewichtung wundert, wird durch die späteren Kapitel zu Einzelproblemen der Inhaltskontrolle beruhigt, da dort in aller gebotenen Breite die auch in Klausuren anzutreffenden, bekannten Klauselprobleme abgearbeitet werden. Davor werden aber noch die Rechtsfolgen bei unwirksamen oder nicht einbezogenen AGB und vor allem die geltungserhaltende Reduktion problematisiert.
Unter den ausgewählten Problemfeldern der Inhaltskontrolle von AGB findet der Leser zuerst Klauseln zu Erklärungen der Vertragsparteien, etwa bei der Fiktion von Erklärungen oder des Zugangs. Es folgen Klauseln zum Vertragsschluss und zur Haftung des Abschlussvertreters. Zum Vertragsinhalt werden unter anderem Klauseln zur Laufzeit des Vertrages oder zur Leistungspflicht des Klauselverwenders herausgegriffen, hier sind die Ausführungen zu kurzfristigen Preiserhöhungen lesenswert. Prozessual bedeutsam ist zudem die durch AGB beeinflusste Aufrechung, die im nachfolgenden Unterkapitel erfasst ist. Ebenfalls klausurrelevant sind die weiteren Abschnitte zu Leistungsstörungen und (Gewährleistungs-)Haftung, da hier nur genaue Lektüre von Klausel und Einschränkung durch § 309 BGB eine korrekte Lösung ermöglicht. Die dabei durch den Autor gegebenen Hinweise sind geeignete Lernhilfen.
Für Referendare zu empfehlen sind die Kapitel zu Gerichtsstandsvereinbarungen, Versuchen der Beeinflussung der Beweislast sowie das eigens herausgestellte Kapitel zu Klauseln im Mietvertrag. Dabei muss man nicht nur die korrekt zusammengefassten Details der Schönheitsreparaturregeln beachten, sondern gerade scheinbare Kleinigkeiten wie die hier dargestellten Situationen zu Tierhaltung oder Haftungsumfang bedürfen guter Beratung und sachgerechter Argumentation. Der Schlussabschnitt des Buches ist dem Verbandsklageverfahren vorbehalten.
Man darf sich weder über die Materie noch über dieses Werk Illusionen machen: das AGB-Recht ist kompliziert und dieses Buch will bearbeitet werden. Wer sich auf den umsichtigen Erklärungsstil des Autos und vor allem auf den Umfang der Lektüre einlässt, wird deutliche Erkenntnisgewinne verbuchen und die so erzielten Fortschritte in der späteren Praxis immer wieder anwenden können, einer der immensen Vorteile des AGB-Rechts.
Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 1. Auflage, Anwaltverlag 2009
Neuerscheinungen zum FamFG stehen vor dem Problem, ob eine Gesamtdarstellung oder nur eine spezielle Befassung mit den einzelnen Rechtsgebieten erfolgen soll. Das vorliegende Werk hat einen Fokus lediglich auf die familienrechtlichen Regelungen gesetzt und bietet dem Leser auf knapp 340 Seiten einen Einstieg in die Struktur des FamFG samt zusätzlichen Ausführungen zu Kosten (FamGKG und RVG) und zum Teil zum materiellen Recht, sofern das BGB in Einzelpunkten geändert wurde.
Die Gestaltung des Buches, und damit wird die Tradition der Reihe AnwaltsPraxis fortgesetzt, ist gelungen und ermuntert den Leser zu einer zügigen Lektüre. Die Fließtexte werden von einem maßgeblich auf die Bundestagsdrucksachen und aktuelle Erscheinungen abgestimmten Fußnotenangebot unterstützt und mit effektiven Hervorhebungen ergänzt. Hinweise und Muster optimieren den Verständnisprozess des Lesers, gerade wenn er es gewohnt war, bisher mit der ZPO zu arbeiten. Hinzu kommen Übersichten, Aufzählungen und Zitierungen der Norm selbst, um die Plastizität der Darstellung zu unterstreichen.
Ein umfangreiches Einführungskapitel beschäftigt den Leser (natürlich) zunächst mit der Reform des Familienverfahrensrechts samt einzelner Kernpunkte des Gesetzes. Sodann folgt der AT des Gesetzes mit Grundlagen zu Gericht und Beteiligten, zur Anwendung des GVG oder auch zu Details wie dem Anwaltszwang. Das erstinstanzliche Verfahren sowie die Entscheidungsform des Beschlusses sind ebenfalls Teil dieses Kapitels, wobei die Verfahrensleitung durch das Gericht eingängig beschrieben wird. Der nächste Abschnitt thematisiert das Verfahren in Familiensachen und unterscheidet erst sachgerecht Familienstreitsachen, Ehesachen und Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die einzelnen Familiensachen werden danach sukzessive präsentiert, wobei Kindschafts- und Gewaltschutzangelegenheiten trotz der gebotenen Kompaktheit sehr schön dargestellt worden sind, ebenso prägnant sind die Erläuterungen zur Abänderung von Unterhaltstiteln. Ein eigenes Kapitel ist den einstweiligen Anordnungen in Familiensachen vorbehalten und auch hier sind Besonderheiten in Unterhaltssachen präzise herausgearbeitet worden. Des Weiteren darf sich der Leser mit Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln beschäftigen, hier gefallen die Erklärungen zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens sowie zum Beschwerdewert, sowie erfreulich ausführlich mit der Anhörungsrüge, hervorzuheben ist hier die Behandlung der Frage der Geltendmachung, und der Wiederaufnahme des Verfahrens. Schließlich wird der Leser mit der Vollstreckung befasst, lesenswert sind hier die Unterabschnitte zur Anwendung unmittelbaren Zwangs sowie zu Gewaltschutzsachen. Nach einem knappen Abschnitt zu Familiensachen mit Auslandsbezug und vor den Schlusskapiteln zu Änderungen des BGB-Familienrechts in Teilen der elterlichen Sorge sowie zu Änderungen zur ZPO steht dem Leser das umfangreiche Kapitel zum Kosten- und Gebührenrecht bevor, wobei nicht nur die Kostengrundentscheidung instruktiv aufbereitet wurde, sondern auch Verfahrenskostenhilfe und Systematik des neuen FamGKG lesenswert zusammengefasst wurden.
Der Autor hat die eigene Zielvorgabe – eine verständliche und nachvollziehbare Einführung in die Familiensachen des FamFG – erfolgreich bewerkstelligt und man kann dieses Werk besonders Referendaren zur Lektüre empfehlen. Für das Studium könnte mancher Ansatz zu praxisbezogen sein, aber gerade während des Vorbereitungsdienstes schaffen die systematischen und vorausschauenden Ausführungen und Hinweise des Autors die nötige Grundlage für effektives Erlernen der Materie. Hinzu kommt der unschätzbare Vorteil, dass man dieses Buch in absehbarer Zeit durcharbeiten kann. Wer sich also mit dem (neuen) Familienverfahrensrecht näher befassen will oder muss, findet im vorliegenden Lehrbuch zuverlässige Unterstützung.
Horst, Praxis des Mietrechts, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Neben den althergebrachten Lehrbüchern zum besonderen Schuldrecht haben sich im Laufe der Zeit und besonders seit der Mietrechtsreform Spezialtitel zum Mietrecht durchgesetzt, die zahlreiche Aspekte der Materie synergetisch darstellen, also materielles Recht, Prozessuales, Vollstreckung und Insolvenz. Das vorliegende Werk hat sich diesem Ansatz ebenso verschrieben und fasst für den Leser auf über 560 Seiten das Mietrecht aus praktischer Sicht zusammen.
Die Gestaltung des Werks macht dem Leser rasch klar, dass er außer der intensiven Lektüre keine weiteren Rezeptionsmöglichkeiten offeriert bekommt. Graphische Darstellungen sind nicht vorhanden, ebenso wenig Muster oder gar Hervorhebungen im Text. Gelegentlich lockern Aufzählungen das Erscheinungsbild auf. Immerhin sind die Fußnoten optisch abgesetzt. Im Gegensatz zu anderen, an der Praxis orientierten Werken, vermisst man hier auf jeden Fall die konkrete Bezugnahme auf die Rechtsprechung, die nicht einmal anhand von Beispielen inkorporiert wird, ganz auffällig etwa bei den Rechtsfragen rund um Schönheitsreparatur- und Endrenovierungsklauseln. Dafür werden an anderer Stelle, so z.B. beim Gebrauch der Mietsache, zahlreiche Beschreibungen im Fließtext zur Abbildung des Variantenreichtums der Judikatur genutzt, immerhin.
Die Darstellung beginnt mit der Anbahnung des Mietverhältnisses und rückt rechtliche Fragen wie die Abschlussfreiheit oder die tatsächlichen Vertragspartner ebenso wie Alltägliches wie die Schufa-Auskunft in den Fokus des Lesers. Rechtlich spannend ist das Unterkapitel zum Anspruch aus c.i.c. bei Scheitern der Verhandlungen. Sodann wird der Leser mit einem der größten Kapitel, nämlich dem zum Abschluss des Mietvertrags, konfrontiert. Hier erscheinen rechtliche Klassiker wie die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen, die Arten von Mietverträgen und der Umfang der AGB-Kontrolle gleichermaßen neben Einzelfragen wie der Abwälzung von Betriebskosten, der rechtlichen Einordnung von Personenmehrheiten oder den Besonderheiten des Gewerbemietrechts. Gut gelungen ist das Unterkapitel zu den Leistungsstörungen vor Übergabe. Hiernach wird in einem ausführlichen Kapitel der Vollzug des Mietverhältnisses beschrieben, darunter Mietpreis, Nebenkosten und Kaution, sowie en detail der Gebrauch der Mietsache einschließlich der Pflicht zu Schönheitsreparaturen. Systematisch wird auch dieser Abschnitt von einem Kapitel zur Leistungsstörung beendet, wobei hier die Reaktionsmöglichkeiten der Parteien eingängig aufbereitet worden sind.
Die Beendigung des Mietverhältnisses steht im Mittelpunkt des nächsten Kapitels und auch hier überzeugen die dargestellten Reaktionsmöglichkeiten neben den klassischen Ausführungen zu den Kündigungsgründen, immerhin will man ja von jungen Juristen heutzutage mehr als die rechtliche Prüfung, nämlich einen Entscheidungsvorschlag für die Situation im Mandat präsentiert bekommen. Unter dem Stichwort der Abwicklung des Mietverhältnisses finden sich Erläuterungen zum Gebrauch über die Mietzeit, zur Kautionsabrechnung, zum Ersatzanspruch für Investitionen oder auch zur Abwicklung nach dem Tod des Mieters. Kürzere Abschnitte betreffen noch die Verjährung und das Schlichtungsverfahren, bevor die letzten beiden Kapitel dem Prozessualen vorbehalten sind. Hier beschränkt sich der Autor auf die pragmatische Darstellung von Grundlagen, etwa zur einstweiligen Verfügung, zum Instanzenzug oder zu den Besonderheiten der einzelnen Klagearten. Gut gefällt noch das Unterkapitel zur Räumungsvollstreckung samt tatsächlich auftretenden Problemen wie der Kostensenkung für den Vermieter, aber auch mit Ausführungen zu den Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen des Gerichtsvollziehers. Bedauerlich ist, dass der Autor bei den Erklärungen zum Insolvenzrecht die in der Praxis stets auftretende Frage schlicht außen vor lässt, wie der begonnene Mietprozess nach Insolvenz (meist eines Mieters) noch sinnvoll weiter betrieben oder zu Ende gebracht werden kann. Insbesondere das Zusammenspiel zwischen beauftragtem Anwalt und dann zuständigem Treuhänder bedarf genauer Kenntnisse der masserelevanten Handlungsmöglichkeiten. Hier besteht Ergänzungspotential.
Dieses Buch bietet eine gute Übersicht und viele lehrreiche Ausführungen zum Mietrecht insgesamt. Für den Ausbildungsbereich kann man wichtige Einblicke in das Zusammenspiel von materiellem Recht und Rechtsdurchsetzung gewinnen und vieles über die tatsächlichen Abläufe innerhalb des Vertragsverhältnisses lernen. Die Lektüre lohnt vor allem dann, wenn man sich, etwa in der Anwaltsstation, auf das Mietrecht spezialisieren will oder muss und deshalb den Praktikerblick abseits von Formularbüchern bekommen möchte.
Reinking / Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage, Verlag Werner 2009
Gleich ein doppeltes Jubiläum beschert der neue Reinking/Eggert seinen Nutzern und Lesern: zum einen besteht das Standardwerk nunmehr seit 30 Jahren, zum anderen ist auch die 10. Auflage eine Leistung, auf die das Autorenteam stolz sein kann. Wer sich bei Rechtsfragen rund um Rechtsgeschäfte mit einem PKW solider Unterstützung versichern will, kommt bei halbwegs hohen Ansprüchen an die Tiefe und Systematik der Darstellung gar nicht am vorliegenden Werk vorbei. In der Zivil- und Rechtsanwaltsstation wird man vor allem als Referendar gut daran tun, sich beizeiten einmal mit diesem Werk zu befassen und das nicht nur, wenn der Bearbeitungsschwerpunkt im Verkehrsrecht liegt. In diesem knapp 1200 Seiten starken Buch enthalten sind nämlich auch ganz grundlegende rechtliche Ausführungen, etwa zum Sachmängelrecht im Kaufvertrag.
Das Buch ist nunmehr in drei große Teile untergliedert, in einen für Neuwagen und einen für gebrauchte Kraftfahrzeuge und den dritten für das Leasing. Dabei nehmen die Abschnitte nicht unbedingt den gleichen Raum ein, der Gebrauchtwagenkauf dominiert die Darstellung deutlich, aber die Teilausführung sind jeweils so umfangreich, dass man keine einseitige Präferenz der Autoren befürchten muss.
Für den Ausbildungsbereich sind über das gesamte Buch verteilt lehrreiche Kapitel zu finden, von denen im Folgenden einige herausgegriffen werden sollen. Umfassend setzen sich die Autoren zum Beispiel mit dem Vertragsschluss an sich auseinander. Hier sind gerade die diversen Gestaltungsmöglichkeiten zum Kaufpreis interessant. Vor den einzelnen Leistungsstörungen und daraus folgenden Gewährleistungsrechten sollte man sich im Kapitel zum Eigentumsvorbehalt einmal die Ausführungen zum Rücktritt durchlesen. Verständlicherweise umfangreich ist das Unterkapitel zur Pflicht der mängelfreien Lieferung. Hier zeigen vor allem die Erläuterungen zur „gewöhnlichen Verwendung“, dass man sich gar nicht vorstellen kann, was bei einem Fahrzeug alles als mangelbehaftet gelten mag. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte ist vor allem der Bereich zur Rückabwicklung nach Rücktritt lesenswert: hier werden instruktiv die wechselseitig entstehenden Ansprüche aufbereitet und mit Rechtsprechung untermauert. Für die Klausur relevant sind dabei die Ausführungen am Schluss der Kapitel zu Verfahrens- und Vollstreckungsfragen. Ein Tenor mit einer Zug-um-Zug-Verurteilung muss erst einmal materiell verstanden sein. Praktisch interessant sind zudem die kompakten Ausführungen zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Sogar für Klausuren des ersten Staatsexamens relevant sind die Abschnitte zur Inzahlunggabe eines eigenen Fahrzeugs beim Neuerwerb. Hier werden vorbildlich die rechtliche Qualifizierung und die Rechtsfolgen bei Mängeln herausgearbeitet.
Ein zu Recht umfangreicher Unterabschnitt ist zudem der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen gewidmet. Hier darf der Leser vor allem den Erklärungen zu Äußerungen des Verkäufers sowie der Beweislastumkehr nach § 476 BGB Beachtung schenken. Die Qualifizierung von Vorkommnissen am Fahrzeug als Verschleiß oder als Mangel ist anhand der ausführlichen Kasuistik nachzuvollziehen und die komplexe Argumentation innerhalb des § 476 BGB wird anschaulich dargestellt – für beide Parteien. Auch die später thematisierte Freizeichnung von der Sachmängelhaftung ist prüfungsrelevant. Wiederum bereits interessant für Studenten ist das ausführliche Kapitel zur Anspruchskonkurrenz der Gewährleistungsrechte zu Anfechtung, cic und Deliktsrecht. Einen schönen und wiederum klausurgeeigneten Abschluss findet das Werk im Kapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten.
Für das Referendariat besonders erwähnenswert sind neben den bereits genannten zahlreichen prozessualen Aspekten die eigenen Kapitel im Gebrauchtwagenkauf zu Fragen, die in den einzelnen Stationen beherrscht sein wollen. Dazu gehören die umfangreichen Kapitel zum Beweis des Sachmangels an sich sowie zu den vorhandenen Rechtsbehelfen des Käufers nach Entdeckung eines solchen Mangels. Ebenfalls ein Dauerbrenner sind die Untersuchungsobliegenheiten beim Gebrauchtwagenkauf, wobei hier sehr schön abgebildet wird, welche Partei wie viel wissen kann und wissen muss und was davon ihr im Prozess vorgeworfen werden kann. Ebenfalls lehrreich ist die Erläuterung des Umgangs mit gängigen Begriffen beim Gebrauchtwagenverkauf, etwa „Bastlerfahrzeug“ o.ä., und deren Auswirkungen auf die Fragen der Vertragsinhaltes und des Sachmängelbegriffs.
Im nunmehr neuen dritten Teil wird das Autoleasing – angesichts der Marktbedeutung zu Recht – gesondert ausgeführt. Die Erläuterung der Grundstrukturen des Leasingvertrages ist höchst ausbildungsrelevant und auch die Geltung von Verbraucherschutzvorschriften ist ganz klassisches Schuldrecht, ein zur Lektüre unbedingt empfehlenswertes Kapitel. Sehr schön sind hier wiederum die zahlreichen Nebenaspekte eingearbeitet worden, beispielsweise Auswirkungen der Insolvenz, Fragen der Verjährung oder die Überlegungen zur Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages.
Die Gestaltung des Buches ist zuletzt ebenfalls gut gelungen. In den intelligent untergliederten Kapiteln sind die Texte mit einer Vielzahl von Aufzählungen und Beispielen unterbrochen. Die Fußnoten sind reichhaltig und belegen die Akribie der Autoren. Die maßvoll eingesetzten Hervorhebungen leiten die Aufmerksamkeit des Bearbeiters sinnvoll. Selbst bei Aufzählung von Rechtsprechungsbeispielen wird die erforderliche Übersichtlichkeit gewahrt.
Dieses Buch benötigt man während der Ausbildung nicht ohne weiteres, aber für die Vertiefung der Kenntnisse im besonderen Schuldrecht und vor allem für den Einstieg in die Materie Verkehrsrecht sollte man sich dieses Werk, trotz Umfangs und des Preises, nicht entgehen lassen, wohlgemerkt als Referendar. Für Studenten lohnt sich durchaus der ein oder andere Blick, um sich die Komplexität der Rechtsmaterie Autokauf vor Augen zu führen. Dass dieses Werk für die Praxis eines der besten zum Thema überhaupt ist, darf am Ende auch nicht unerwähnt bleiben. Der Jubilar darf durchaus gefeiert werden.
Henckel, Anfechtung im Insolvenzrecht, 1. Auflage, De Gruyter 2009
Das „Outsourcing“ von Bestandteilen eines Großkommentars hat für Leser und Nutzer einige Vorteile, gerade wenn man sich nur für bestimmte Gebiete eines umfassenden Werks interessiert. Neben einem Großkommentar zur ZPO, zu welchem bereits der Sonderband zum internationalen Zivilprozessrecht vorgestellt wurde (siehe März 2009, Schütze), wird so auch beim Großkommentar zur InsO verfahren. Aus diesem Gesamtwerk ist nunmehr das Anfechtungsrecht als einzelner Kommentierungsband erhältlich. Über 650 Seiten stark ist diese Zusammenstellung und der Leser kann schon erahnen, dass ihn eine gewaltige Informationsdichte erwartet, werden doch nur die §§ 129-147 InsO erfasst.
Die Gestaltung des Werks ist konservativ und lässt keinen Zweifel daran, dass man sich die Materie erarbeiten muss. Der dichte Fließtext wird von Hervorhebungen durchzogen und von Fußnoten unterstützt. Ansonsten finden sich keine graphischen oder andere Elemente, Muster oder gar Anhänge.
Das eigentlich Beeindruckende an diesem Werk ist die Detailliertheit, mit der sich der Leser der Materie widmen kann. Allein die Kommentierung der Grundnorm des § 129 InsO ist eine so genaue Einführung in das Anfechtungsrecht, dass man kaum ein Lehrbuch finden dürfte, das in gleicher Manier einen solchen Wissensstand beim Leser schafft. Für die Ausbildung ist die Befassung mit dem Anfechtungsrecht mittlerweile unumgänglich, wenn man als Student oder Referendar mit dem Gedanken spielt, sich später als Insolvenzverwalter zu betätigen. Ungeachtet der Tatsache, dass sogar LL.B.-Studenten vorgegaukelt wird, die Insolvenzverwaltung sei ein Metier, das man mit der dort offerierten rechtlichen Grundausbildung bewältigen könnte, zeigt diese Kommentierung mehr als deutlich auf, dass man zur Generierung von Masse durch das Anfechtungsrecht eben sehr umfangreiche und vor allem wissenschaftlich höchst präzise rechtliche Kenntnisse haben muss, um der Verantwortung gegenüber Masse, Schuldnern und Gläubigern gerecht zu werden. Dies wird nicht nur deutlich bei der Abgrenzung der einzelnen anzufechtenden Rechtshandlungen, sondern gerade bei der höchst diffizilen Unterscheidung zwischen unmittelbare und mittelbarer Benachteiligung samt exakter Nachzeichnung der Entwicklung der Rechtsprechung des BGH. Auch die verschiedenen Formen der Beeinträchtigung des Schuldnervermögens mit den Unterkapiteln zu Anwartschaftsrechten, Sicherungsgut oder Vorbehaltskäufen verlangt ein sehr solides sachenrechtliches Grundwissen. Sehr schön ergänzt werden die materiell-rechtlichen Überlegungen durch Abschnitte zur Beweislast, zur Unterbrechung des Anfechtungsprozesses sowie zur Frage der Ausübung des Anfechtungsrechts.
Weitere Schwerpunkte der Kommentierung findet der Leser selbstverständlich zur kongruenten und inkongruenten Deckung. Im Rahmen der kongruenten Deckung wird rechtlich sehr schön nachvollziehbar ein eigener Abschnitt dem Verhältnis zwischen Anfechtung und Aufrechung gewidmet, sodass man diese Überlegungen zwischen den objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 InsO vornehmen kann. Insbesondere die Kenntnis Dritter wird für die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen in instruktiver Weise dargestellt und nach den verschiedenen Personen untergliedert. Auch die Auseinandersetzung mit Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Lehre erfasst der Autor so exakt und ergänzt durch eigene ausführliche Stellungnahmen, dass der Leser sich ohne Probleme vertieft auch mit Zweifelsfragen beschäftigen kann, so zu sehen bei der inkongruenten Deckung durch Zwangsvollstreckung. Ebenfalls lobenswert sind die, für jüngere Juristen allerdings nicht mehr ganz so gut nachzuvollziehenden, Abgrenzungspunkte zur Konkursordnung, anhand derer man stets die Entwicklung der InsO zum einen und die leitenden Gedanken früherer Entscheidungen nachzeichnen kann. Hinzu kommen an passender Stelle Parallelen und Abgrenzungen zum AnfG.
Aus den weiteren kommentierten Normen lassen sich ebenfalls zahlreiche Unteraspekte herausheben, anhand derer man zum einen die Prägnanz der Kommentierung, zum anderen die starke Verzahnung zwischen vertieften Kenntnissen im bürgerlichen Recht und dem Anfechtungsrecht erkennen kann. Dies betrifft etwa die Darstellung der Anfechtung eines unmittelbar benachteiligenden Vertrags zugunsten Dritter im Rahmen des § 132 InsO oder die Erläuterung der Einzelheiten der Anfechtung von entgeltlichen Verträgen mit nahe stehenden Personen in § 133 InsO, wobei hier die Kommentierung zu § 138 InsO natürlich korrelierend heranzuziehen ist. Ebenfalls eindrücklich sind die Ausführungen zur Lebensversicherung zugunsten Dritter, die zu § 134 InsO zu finden sind. Eine hohe Manipulationsgefahr (Verrechnung bzw. Behauptung von Zahlungen als Barzahlung für angeblich zeitlich zusammenhängende Leistungen – Stichwort Erfolgshonorar) in der Praxis birgt zudem die Regelung des § 142 InsO, sodass gerade der in Ausbildung befindliche Leser die genauen Differenzierungen des Autors zu den möglichen Bargeschäften aufmerksam lesen sollte. Auch hier überzeugt der Autor zudem mit einer kritischen Analyse der Rechtsprechung des BGH.
Ganz klassische Rechtsfragen des Anfechtungsrechts wie die Rechtsfolgen (§ 143 InsO) und die Verjährung (§ 146 InsO) behandelt der Autor mit derselben Akribie wie die eher materiell-rechtlich geprägten Normen zuvor, wendet sich den diversen Theorien und Kritiken zu und präzisiert insbesondere das Verfahrensrecht samt Problemen des Klageantrags sowie Verteidigungsargumenten des Anfechtungsgegners. Auf diese Weise können gerade Referendare die Umsetzung dieser schwierigen Materie mit ein wenig Eigenaufwand gut gedanklich bewerkstelligen.
Die Exzerption des Anfechtungsrechts aus dem Großkommentar zur InsO ist für diejenigen, die eine Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung anstreben, ein großer Vorteil. Zum einen erhält man mit diesem Werk einen hervorragenden Kommentar samt profunder Auseinandersetzung mit der Materie, zum anderen ist gerade in der beruflichen Anfangszeit die Nutzung erschwinglicher Werke überlebenswichtig, wozu ein kompletter Großkommentar kaum gehören dürfte. Gerade die wissenschaftliche Aufbereitung so vieler Aspekte des Insolvenzrechts in Verknüpfung zum Zivilrecht und zum Verfahrensrecht macht dieses Werk auch für die Ausbildung wertvoll. Die Lektüre lohnt sich – bei einschlägigem Interesse – unbedingt!
Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg
Schmoeckel, Rechtsgeschichte der Wirtschaft, 1. Auflag, Mohr Siebeck 2008
„Nicht immer kann man sich ganz frei für die Publikation eines Buchs entscheiden.“ So beginnt der Autor sein Vorwort. Auch der Titel seines Werkes verspricht keine juristische Alltagsliteratur. Was verbirgt sich also hinter der Rechtsgeschichte der Wirtschaft, und wer könnte Herrn Schmoeckel dazu gezwungen haben, ein solches Buch zu veröffentlichen?
Es war die neue Schwerpunktsordnung der juristischen Fakultät Bonn. Damit werden zwar alle Hoffnungen auf spannende Geschichten einer Fakultätsmafia, die Dozenten zu Veröffentlichungen zwingt, begraben. Dennoch ist Schmoeckels Werk, in dem er auch die große Aufgabe, den Inhalt eines neuen rechtshistorischen Fachs zu definieren, mit Bravour meistert, alles andere als langweilig.
Das neu definierte Gebiet „Rechtsgeschichte der Wirtschaft“ stellte vor die Herausforderungen, nach einer Abgrenzung des relevanten Stoffes auch eine angemessene Reihenfolge der Inhaltspunkte zu finden und dies dann studentengerecht darzustellen. Speziell für diesen Bereich gab es vor dem hier besprochenen Buch keine Literatur, die genau auf diesen Bereich zugeschnitten war. Auf knapp 500 Seiten führt der Autor den Leser durch die Rechtsgeschichte der wirtschaftlich relevanten Fächer.
Der Schreibstil des Autors zeichnet sich durch eine erstaunlich entspannte Formulierungsweise und dadurch sehr gute Lesbarkeit aus. Besonders lobenswert ist, dass er weitestgehend auf überlange Schachtelsätze und künstlich verkomplizierten Fachjargon verzichtet und sich damit sehr an seinem Publikum, seinen Studenten, orientiert. Hieran könnten sich manche seiner Kollegen durchaus ein Beispiel nehmen. Darüber hinaus wird jedes Kapitel mit Zusammenfassungen und teils Wiederholungsfragen beschlossen, was diesen positiven Eindruck noch verstärkt.
Schmoeckel beginnt sein Werk mit einer mit 20 Seiten recht voluminösen Einleitung. Die Bestimmung und Abgrenzung des Fachs wäre in anderen Bereichen fragwürdig umfangreich. In diesem speziellen Fall ist die Länge aber gerechtfertigt, da die Grenzen und die Thematik eines neuen Fachs erst einmal gesetzt werden müssen. Im Folgenden geht der Autor auf allgemeine Entwicklungen des freien Markts ein. Er stellt daraufhin die rechtliche Entwicklung der wirtschaftsnahen Rechtsgebiete wie Handelsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Sozial- und Verwaltungsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Tarifvertragsrecht und das Recht der betrieblichen Mitbestimmung dar. Anschließend werden dem Leser interessante Erläuterungen zur Frage der Existenz eines Weltwirtschaftrechts und schließlich ein Resümee der verschiedenen wirtschaftlichen Rechtsordnungskonzepte geboten. Der Autor schließt mit einer skizzenhaft gelösten Musterklausur.
Wie bereits einleitend geschrieben, ist Schmoeckels opus sehr an den Bedürfnissen der Studenten orientiert, die die Vorlesung in diesem Fach besuchen. Obwohl sich dieses Fach bisher noch nicht großflächig auf die deutschen juristischen Fakultäten ausgebreitet hat, werden sicher auch alle anderen Leser von der Lektüre profitieren. Hier werden erstmals gut verständlich die Entwicklungen rechtlicher und wirtschaftlicher Schnittpunkte rechtshistorisch gut verständlich dargelegt und somit das Verständnis interdisziplinärer Zusammenhänge gefördert. Allein angesichts der Bewältigung der Aufgabe, ein neues rechtshistorisches Fach zu etablieren und so gut zu strukturieren, muss vor dem Autor der Hut gezogen werden. Dass er dies auch noch studentenfreundlich geschafft hat, überzeugt endgültig von seinem Buch. Es kann daher allen Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden.
Derleder / Knops / Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Auflage, Springer 2009
Gerade in Zeiten von Finanzkrise, unübersichtlichen Kreditverkäufen und Misstrauen einerseits von Verbrauchern gegenüber Banken und andererseits der Banken untereinander, werden gängige Praktiken großer Banken mehr und mehr in Frage gestellt. Da deren gesetzliche Regelung jedoch eher punktuell ausfällt und durch internationale Vernetzungen auch den Banken selbst offenbar häufig die Übersicht fehlt, ist der Bedarf nach einem Werk, dass standardmäßig benutzt werden kann und kommentarartig als Nachschlagewerk zu geläufigen Rechtsproblemen fungiert, enorm. Durch die einzigartige Komposition vielfältiger Beiträge von über 100 Autoren, die aus allen Interessengruppen im Feld des Bankrechts kommen, ist es den Herausgebern bereits in 2. Auflage gelungen, auf knapp 3000 Seiten einen umfassenden und detaillierten Überblick zu allen relevanten Fragen des Rechtsbereichs zu geben.
Durch viele Absätze, die Aufteilung nach Randnummern und die sparsame, aber sinnvolle Hervorhebung wichtiger Begriffe lässt sich das Werk gut lesen. Weitere Veranschaulichungstechniken, wie Skizzen oder Aufzählungen, werden zwar vergleichsweise spartanisch, jedoch erfreulich vernünftig angebracht. Hier wäre eine etwas großzügigere Verwendung der genannten Mittel wünschenswert. Die Gliederung des Handbuchs nach Themen erinnert an ein Lehrbuch, wohingegen die Darstellungsweise, Layout und der Mangel an bildlichen Darstellungen eher an einen Kommentar denken lässt.
In Kapitel I werden bankvertragliche Grundlagen, wie beispielsweise die Verhaltenspflichten von Banken oder Distanzgeschäfte, dargestellt. Besonders empfohlen sei dem bankrechtlichen Laien der erste Teil des Kapitels über die Grundlagen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde. Hier werden Begriffe des Bankwesens wie auch der Bankvertrag an sich sowie die AGB im Bank- und Sparkassengebrauch gut verständlich erläutert. Über Kredite und Kreditsicherheiten wird im zweiten Kapitel informiert. Die jeweiligen Autoren gehen zunächst auf Kreditformen ein und zeigen anschließend die verschiedenen Kreditsicherungsformen, die Kreditabwicklung und das Kreditrating. Dieses Kapitel dürfte für auch für Studenten bei der Prüfungsvorbereitung im Sachenrecht von Nutzen sein.
„Konto und Zahlungsverkehr“ lautet der Titel des dritten Kapitels, in dem auch für Verbraucher informative Erklärungen zu finden sind. Im Folgenden gehen die Autoren auf einzelne Geschäfte auf dem Kapitalmarkt sowie Auslandsgeschäfte ein. Einem Kapitel über öffentliches Bankrecht folgt eine kurze Auseinandersetzung mit dem Bankarbeitsrecht sowie Erörterungen zur Haftung und strafrechtlichen Sanktionen im Bankrecht. Im abschließenden achten Kapitel werden dem Leser detaillierte Auseinandersetzungen mit dem europäischen Bankrecht einerseits und den nationalen Bankrechten der europäischen Staaten andererseits geboten.
Das Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht bietet eine vollständige Darstellung des Bankrechts im deutschen und europäischen Rahmen. Es ist wegen der Komplexität von Sprache und Darstellung, aber auch des Rechtsgebiets selbst, in erster Linie für Juristen zur praktischen Nutzung geschrieben und nur eingeschränkt für Verbraucher zu empfehlen. Studenten, die spezielle Probleme für Seminararbeiten oder die Schwerpunktprüfungen nachschlagen wollen, werden in diesem Werk mit hoher Wahrscheinlichkeit Antworten auf ihre Fragen finden. Hierfür und zur Hilfestellung in der Praxis erscheint es sehr gut geeignet.
Grigoleit / Auer, Beck'sches Examinatorium Schuldrecht III (Bereicherungsrecht), 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Im Rahmen des Beck'schen Examinatoriums zum Bereicherungsrecht beweist das Autorenduo Grigoleit / Auer eindrucksvoll, dass es möglich ist, Falltraining für das Examen auf hohem Niveau und eine wohldurchdachte didaktische Aufbereitung des komplexen Stoffs kombiniert zu bieten. Das Werk richtet sich ausdrücklich an Examenskandidaten und entspricht deren Bedürfnissen auch durch seine verhältnismäßige Knappheit von nur 200 Seiten, ohne dadurch an Tiefe zu verlieren.
Im Punkt Lesbarkeit wurde ganze Arbeit von den Teams um die beiden Autoren geleistet. Der Fließtext wird regelmäßig von gefällig angebrachten Veranschaulichungen und Hervorhebungen unterbrochen. Zusätzlich findet man Schemata in Kurzform bei den theoretischen Erläuterungen und in hervorragender Detailliertheit im Rahmen der Falllösungen. Auch besondere Probleme werden übersichtlich zusammengefasst. Insgesamt wurde formal alles getan, um dem Leser die Lektüre zu erleichtern. Während dieser sucht man vergebens nach überflüssigen und verwirrenden Halbseitensätzen. Der Schreibstil ist so gehalten, dass bereits beim ersten Lesen klar ist, was gemeint wird. Es ist erfreulich, dass der allgemein zu verzeichnenden Tendenz, sich beim Schreiben von Fachliteratur wieder an der Leserschaft zu orientieren, hier voll entsprochen wurde.
Im Aufbau wurde das bewährte Konzept der Reihe eingehalten. Jeweils am Anfang der beiden Teile des Werks wird zunächst systematisch das notwendige Wissen vermittelt. Hier wird von einem Examenskandidaten als Leser ausgegangen, der nicht alles von Anfang an, wohl aber auch die Grundlagen wiederholen will. Es folgen einige komplexe Fälle, die ausführlich besprochen sind. Die ergänzend angebrachte Rechtsprechung in den Fußnoten ist hochaktuell und gut ausgewählt. Dies erspart dem Leser die mühselige Arbeit, unendlich viele Urteile nachzuschlagen und verspricht einen hohen Zeit- und Wissensgewinn. Am Ende der jeweiligen Unterkapitel werden die wichtigsten Urteile zum Gebiet noch etwas ausführlicher mit kurzer Zusammenfassung des Sachverhalts und der Gründe des Gerichts dargestellt.
Der Band zum Bereicherungsrecht des Beck'schen Examinatoriums wird allen Erwartungen gerecht und überzeugt auf ganzer Linie. Es entspricht den Ansprüchen von Studenten, die sich auf ihre Examen vorbereiten, ist jedoch nicht geeignet, um sich zum ersten Mal mit dem Bereicherungsrecht zu beschäftigen. Erst in der Wiederholungsphase kann sein ganzes Potential ausgeschöpft werden. In dieser jedoch ist es wärmstens zu empfehlen.
Gondring, Immobilienwirtschaft, Handbuch für Studium und Praxis, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
In 2. Auflage verspricht Herausgeber Hanspeter Gondring eine kompakte Einführung, eine Vertiefung sowie ein Nachschlagewerk im Bereich Immobilienwirtschaft. Wer das Werk zunächst vor sich liegen hat, ist angesichts seines physischen Volumens geneigt, den hohen Versprechen Glauben zu schenken. Doch schon beim ersten Aufschlagen macht sich Verwunderung breit: Obwohl das Buch so dick ist wie andere Bücher mit bis zu 3000 Seiten, enthält es nur knappe 1000. Wenn man nicht gerade Papier gewählt hätte, das sonst etwa für Seminararbeiten u.ä. benutzt wird, hätte man also das beträchtliche Gewicht um 2/3 reduzieren können.
Beim Lesen fällt auf, dass innerhalb des Fließtexts keinerlei Markierungstechniken verwendet wurden und man sich beispielsweise wichtige Definitionen mühsam heraussuchen muss. Positiv ist zu bewerten, dass theoretische Erläuterungen oft durch gute Schaubilder verdeutlicht werden. Hierbei wurde auch die volle Breite der Darstellungsmöglichkeiten ausgeschöpft, aber nicht übertrieben. Jedoch verstärkt beispielsweise die Platzierung von Überschriften am unteren Seitenrand den Eindruck eines unausgegorenen und nicht an den Lesern orientierten Layouts.
Das Handbuch ist in einen Grundlagenteil und einen interdisziplinären Teil gegliedert. Im ersten Teil wird zunächst Allgemeines zu Immobilien und dem Immobilienmarkt erläutert. Es folgt eine ausführliche Darstellung des rechtlichen Rahmens der Immobilienwirtschaft, ohne jedoch zu sehr in juristische Tiefen abzugleiten. Das dritte Kapitel enthält Erklärungen zu Bauvorhaben. Der Grundlagenteil schließt mit einem Kapitel über Vermarktung und Verwaltung fertiger Immobilien. Es folgen interdisziplinäre Betrachtungen über Risiken bei der Investition in Immobilien, Finanzierung und Real Estate Investment Banking. Anschließend setzen sich die Autoren mit der Bilanzierung von Immobilien und der Vereinbarung Basel II auseinander.
Das Buch ist für Studenten und Praktiker gut verständlich geschrieben und gibt einen vollständigen Überblick über das für die Immobilienwirtschaft notwendige Grundlagenwissen. Als Einführung ist das Werk daher durchaus gut zu benutzen. Für eine Vertiefung erscheint die Darstellung allerdings in jedem Fall zu oberflächlich. Es kann beispielsweise nicht genügen, nur drei Seiten mit vielen Absätzen über Grunddienstbarkeit und beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu schreiben. Dies kann allenfalls als kurzer Abriss bezeichnet werden, jedoch keinesfalls als vertiefende Darstellung. Auch die Fußnoten fallen so knapp aus, dass eine eigenständige weitergehende Beschäftigung mit dem jeweiligen Thema nicht möglich ist. Der Leser wird so um die Möglichkeit gebracht, das Buch als Nachschlagewerk, wie in der Einleitung versprochen, benutzen zu können.
Insgesamt täuschen das gut aufgemachte Cover, der physische Umfang und die Einleitung über den tatsächlichen Inhalt des Buches hinweg und geben Versprechen, die nicht gehalten werden. Um einen ersten Einblick in die Vielfalt der Themen der Immobilienwirtschaft zu gewinnen, ist das Buch daher durchaus geeignet, für alles andere kann es jedoch nicht empfohlen werden.
Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen
Schwab, Familienrecht, 16. Auflage, C.H. Beck 2008
Der »Schwab« stellt seit vielen Jahren ein Standardwerk im Familienrecht dar. Das Buch erscheint in der bewährten Reihe “Grundrisse des Rechts” praktisch jedes Jahr in Neuauflage, was auch notwendig ist angesichts der Tatsache, dass das Familienrecht wie kein anderes Buch des BGB ständigen Ergänzungen und Änderungen durch den Gesetzgeber, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen des BGH und der Obergerichte sowie der Meinungsbildung durch das Schrifttum unterliegt. So berücksichtigt die vorliegende 16. Auflage zahlreiche Änderungen, vor allem das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft, das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren, das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und das neue Personenstandsgesetz.
Das Lehrbuch behandelt den examensrelevanten Stoff des Familienrechts. Es beinhaltet sowohl das Eherecht, das Kindschaftsrecht, Rechtsprobleme des nichtehelichen Zusammenlebens und die eingetragene Lebenspartnerschaft, als auch für das Examen weniger relevante Bereiche wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Schwerpunkte sind die Ehe und das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Bereiche, die mit dem allgemeinen Vertrags- und Vermögensrecht verknüpft sind, wie insbesondere Schlüsselgewalt, Güter- und Unterhaltsrecht.
Das Buch wird eingeleitet durch eine verständliche Einführung in das Familienrecht. Daran anschließend werden das Verlöbnis, die Eheschließung, die Rechtswirkungen der Ehe im Allgemeinen, das eheliche Güterrecht und das Ehevertragsrecht behandelt. Insbesondere wird auf das Unterhaltsrecht, den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich eingegangen. Besonders dem 6. Kapitel mit den Themen Trennung, Scheidung und Unterhalt sollte sich der Lernende intensiv widmen. Dieser Bereich spielt nicht nur in der Praxis eine Rolle, sondern sollte in den Grundzügen auch bereits von Studenten erarbeitet werden. Gerade aufgrund des gerade erst reformierten Unterhaltsrechts ist in anstehenden Prüfungen mit der Behandlung dieser Thematik zu rechnen. Die Darstellung ist leicht verständlich und übersichtlich aufgebaut, so dass einer erster Einstieg in diese Materie möglich ist. Allerdings ist zu berücksichtigen. dass sich die Erörterungen auf das konzentrieren, was erfahrungsgemäß in Studium und Examen verlangt wird. Wer sich etwa im Wahlfach bzw. Schwerpunktbereich mit dem Scheidungsfolgenrecht auseinandersetzen muss, wird den Vertiefungshinweisen des Autors folgen müssen.
Hinsichtlich der für Prüfungen im Grundfachbereich weniger wichtigen Gebiete, wie etwa dem Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, wird das notwendige Wissen in dem ausreichenden Umfang vermittelt. Auch in diesem Zusammenhang überzeugen die Ausführungen durch ihre klare und verständliche Sprache. Darüber hinaus liegt eine große Stärke des Buches in dem Aufgreifen aktuellster Entwicklungen. So findet der Leser etwa Erörterungen zur Hausmanns-Rechtsprechung, der richterlichen Kontrolle von Eheverträgen, der Entscheidungen des BVerfG zur Stellung des nichtehelichen Vaters, der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht oder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Gelungen ist die Aufbereitung des Stoffes durch zahlreiche Beispielsfälle, Übersichten und Prüfungsschemata, die den Lernstoff anschaulich machen und die Studenten bei der erfolgreichen Vorbereitung auf das Examen unterstützen.
Das vorliegende Lehrbuch des Familienrechts stellt das Familienrecht kompetent, einprägsam und übersichtlich dar. Es kann damit Studenten, die das Familienrecht systematisch erlernen wollen, empfohlen werden. Mit diesem Werk kann man sich gezielt auf familienrechtliche Klausuren im ersten Staatsexamen vorbereiten. Zur parallelen Lektüre empfiehlt sich der Band desselben Autors aus der Reihe “Prüfe Dein Wissen”. In Frage und Antwort kann der Lernende das Familienrecht eingängig und schnell erschließen.
Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg
Spielbauer / Then, WEG – Kommentar, 1. Auflage, Verlag Erich Schmidt 2008
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt bei Vorliegen einer Teilungserklärung für die formelle Teilung eines Grundstücks das Eigentum an den einzelnen Wohnungen bzw. Gebäuden sowie das Eigentum an allen weiteren im Teileigentum befindlichen Nutzflächen und dem Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude und Grundstück. Dabei werden in §§ 2 ff. WEG die Begründung des Wohnungseigentums, in §§ 10 ff. WEG die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander, in §§ 20 ff. WEG die Wohnungseigentumsverwaltung, in §§ 31 ff. WEG die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte sowie in §§ 43 ff. WEG besondere Verfahrensvorschriften geregelt.
Für letztgenannten verfahrensrechtlichen Regelungskomplex gelten im Zusammenhang der WEG-Novelle vom 1. Juli 2007 (BGBl. I S. 370 ff.) nunmehr nicht mehr die Bestimmungen über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), sondern die allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Gerade die Novellierung, die ihren Anstoß in der Diskussionen im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. September 2000 (BGHZ 145, 158 ff.) fand, bei dem entgegen der in der Rechtsprechung (etwa BGHZ 54, 65 ff.) und in der Literatur stark verbreiteten Auffassung klargestellt wurde, dass vereinbarungsändernde und gesetzesändernde Beschlüsse nichtig sind, falls nicht eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung die Kompetenz für solche Beschlüsse begründet, machte die Neukommentierung notwendig. Diesem Anliegen will der vorliegende erstmals erscheinende Kommentar zum WEG und seinen weiterführenden Vorschriften Rechnung tragen. Zudem mussten sich die der Praxis entstammenden erfahrenen Verfasser – Thomas Spielbauer ist Vizepräsident des Landgerichts München I und Michael Then in München ansässiger Rechtsanwalt – neben den beiden geschilderten Haupterneuerungen mit der dritten wichtigen Verbesserung des WEG, der Stellung der Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsgesetzes (ZVG), auseinandersetzen (S. 797 ff.).
Neuregelungen werden dabei nicht nur gewohnt definitorisch und systematisch erklärt, es wird auch der Anlass und Hintergrund der Novellierung dargestellt. Somit wird dem Leser neben Historie die Teleologie der Änderung vermittelt. Als Beispiel kann die Außenhaftung der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 8 WEG angeführt werden. Früher bestand gesamtschuldnerische Haftung, die durch das Urteil des BGH vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154 ff.) von Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft und daneben von Haftung lediglich des Wohnungseigentümers, der sich dazu persönlich verpflichtet hatte, abgelöst wurde. Nun ist Außenhaftung für alle Wohnungseigentümer nach der Quote des Miteigentumsanteils maßgeblich (S. 159).
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Kommentierung des dritten Abschnitts (§§ 20 ff. WEG) auf insgesamt über 300 Seiten. So sind etwa die Aufgaben des Verwalters (§ 27 WEG) durch den Gesetzgeber neu gefasst worden. Die Anmerkungen befassen sich dabei chronologisch am Gesetzestext angelehnt mit allen wesentlichen Punkten der neuen und nun wohl umfangreichsten Vorschrift des WEG (S. 539 ff.).
Insgesamt gelingt dem Autorenduo auf fast 940 Seiten eine in sich abgestimmte aktuelle Kommentierung, gerade weil Nebenvorschriften ebenfalls Berücksichtigung finden. Der angegebene Fußnotenapparat ist angemessen und ermöglicht die genaue Einordnung der Rechtsprechungs- und Literaturansichten und gibt zugleich gezielte vertiefende Hinweise. Auf Abkürzungen wird weitestgehend verzichtet, auch der Fließtext wird nicht durch lästige Nachweise unterbrochen. Hervorhebungen erleichtern zudem die Auffindbarkeit von Stichwörtern. Der Kommentar kann sich daher gut in die Riege der vorhandenen Werke zum WEG einordnen und bietet als zuverlässiges und aktuelles Nachschlagewerk für den Praktiker die notwendigen Grundlagen für die Lösung von wohnungsrechtlichen Problemen.
Wissmann, MoMiG – Das neue GmbH-Recht, 1. Auflage, Deutscher Anwaltverlag 2009
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) wurde nach langer Vorlaufzeit durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz MoMiG – novelliert, am 26. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. November 2008 in Kraft. Ein wesentliches Anliegen war dabei die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen, da gegenüber ausländischen Rechtsformen (etwa der Ltd. aus England) ein Wettbewerbsnachteil bestand. § 5a GmbHG normiert daher nun eine neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Hierbei handelt es sich um eine GmbH, die besonders für Existenzgründer geeignet ist. Neben dem obligatorischen Gesellschaftsvertrag muss nur eine Stammeinlage in Höhe von mindestens 1 Euro bis maximal 24.999 Euro erbracht werden. Daneben werden durch die Reform – die im Übrigen die umfangreichste seit Bestehen des GmbH-Gesetzes darstellt – geringere Anforderungen an Gründungsformalien sowie Nachteile der deutschen GmbH im Wettkampf der Rechtsformen egalisiert.
Der Rechtsanwalt, der sich mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen will, muss sich daher nun genauso die neuen „Spielregeln“ aneignen, wie alle anderen sich mit dieser Rechtsmaterie Befassenden. Dieser Aufgabe nimmt sich das vorliegende Werk „MoMiG – Das neue GmbH-Recht“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Manfred Wissmann an.
Ausgehend von der ausführlichen Darstellung der Historie des GmbH-Reformprozesses (S. 17 ff.) werden alle wesentlichen Bezüge und Auswirkungen des MoMiG auf das GmbHG, aber auch die angrenzenden rechtlichen Berührungspunkte der Insolvenzordnung (InsO) und des Anfechtungsgesetzes (AnfG) behandelt (S. 149 ff.). Dabei wird die bisherige Rechtslage der neuen Rechtslage gegenüber gestellt, sofern notwendig bzw. möglich, mit einfachen Beispielen veranschaulicht und mit Tipps für die Praxis sowie Musterbriefentwürfen ergänzt.
Durch die Novellierung werden erstmalig zudem Musterprotokolle für die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft bzw. Mehr-Personen-Gesellschaft als Anlage dem GmbHG beigefügt. Diese werden vom Autor genau erklärt sowie deren Vor- und Nachteile gegenübergestellt (S. 53 ff.). Dabei überzeugt das vorliegende Buch mit seinen Details, etwa der genauen Auflistung von Kosten bei der Gründung. Die weiteren Kapitel befassen sich mit der Handelsregistereintragung, dem Sitz der Gesellschaft, dem gutgläubigen Erwerb von Anteilen, dem Eigenkapitalersatz, dem Cash-Pooling, potentiellen Missbrauchsfällen und dem bereits angesprochenen Insolvenzrecht. Abgerundet wird das Werk mit einem Fazit, der Darstellung der Übergangsregelungen und einer umfangreichen Synopse von alter und neuer Rechtslage.
Insgesamt ist das Buch absolut empfehlenswert, wenn es darum geht, sich schnell die neuen Regelungen des GmbHG anzueignen. Die Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage ermöglicht dabei ideal, sich die wesentlichen Änderungen vor Augen zu halten. Zahlreiche Literaturempfehlungen bieten einen guten Einstieg in die Vertiefung der Rechtsmaterie. Das Buch kann dabei als erster handlicher Ratgeber gesehen werden, der auch gut für den Existenzgründer geeignet ist. Weiterführende und schwierige Probleme sind in der ganzen Fülle noch nicht abzusehen, da das MoMiG gerade erst in Kraft getreten ist. Hier sind dann die bekannten Kommentare zurate zu ziehen.
Trimborn von Landenberg, Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 3. Auflage, Verlag Deutscher Anwaltverlag 2007
Der Herausgeber erklärt bereits im Vorwort, dass es sich bei diesem Buch um einen Leitfaden einer erfolgreichen Positionierung und Ausfüllung der rechtsanwaltlichen Selbständigkeit handelt. Zur Erreichung dieses Ziels haben mehrere Autoren aus der Praxis mitgewirkt. Auf diese Weise ist kein Lehrbuch oder eine Sammlung wissenschaftlicher Artikel mit mehr Fußnoten als Text entstanden, sondern ein praxisbewusstes Werk mit Tipps und Erfahrungen der Autoren.
„Erfolgreich starten als Rechtsanwalt“ verfolgt elf große Themengebieten, die sich allesamt mit der Entscheidung zur Selbständigkeit und ihren Folgen auseinandersetzen. Die Themengebiete lassen sich in vier grobe Disziplinen einteilen: Zum einen werden die Alternativen einer rechtsanwaltlichen Selbständigkeit mit allen ex-ante vorherrschenden Unsicherheiten und Informationsdefiziten sowie Hilfen zur Entscheidungsfindung, ob man für eine Selbständigkeit geeignet ist, mit der einer rechtsanwaltlichen Anstellung inklusive Bewerbungstipps, Tipps zur Stellensuche, einer Übersicht der Mitarbeitsformen samt negativer Aspekte eines solchen Angestelltenverhältnisses gegenüber gestellt. Zum anderen findet der Leser einige Artikel zur Existenzgründung, zum Unternehmensaufbau sowie zur Unternehmensführung. Dazu gehören zahlreiche Tipps und gängige Strategien aus der Strategie- und Managementlehre, dem Marketing sowie dem Informationsmanagement – notwendiges Grundwissen für ein gut organisiertes und erfolgreiches Handeln in der visualisierten, vernetzten und wettbewerbsorientierten Welt von heute.
Weiterhin wird sich mit der für eine erfolgreiche Selbständigkeit selbstverständlichen Frage nach dem Gewinn und den Kosten beschäftigt. Hier werden die Fragen nach Einnahmequellen und Einnahmemöglichkeiten eines Rechtsanwalts, aber auch die auf den Selbständigen zukommenden Kosten der Büroorganisation aufgeworfen. Zudem werden Grundlagen von Buchführung und Steuern vermittelt. Auf diese Weise erhält der interessierte Leser wichtiges und notwendiges betriebswirtschaftliches Wissen samt Handwerkszeug (etwa beispielhafte Buchführungskontentabellen, die auch zur eigenen Weiterverwendung geeignet sind).
Das Buch schließt mit einigen eher philosophischen, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Hintergrundinformationen für eine erfolgreiche Rechtsanwalts-Mandanten-Beziehung sowie der Stellung eines Rechtsanwalts in der juristischen und wirtschaftlichen Geschäftswelt ab. Hier finden sich Ratschläge zum Verhalten eines Rechtsanwalts z. B. aus Sicht der Kommunikationswissenschaften.
Formal fällt einem bei diesem Werk sofort die kleine Schrift auf. Besonders bei Texteinschüben wie Gesetzespassagen wird zur Abhebung vom Rest des Textes eine noch kleinere Schrift gewählt. Andererseits muss man für ein knapp 400 Seiten umfassendes Handbuch wahrscheinlich die doppelte Buchrückenbreite und sicherlich auch den doppelten Preis verlangen, wenn diesem formalen Belang abgeholfen werden soll. In Anbetracht des moderaten Preises ist dieser Punktabzug daher mehr als verschmerzbar. Inhaltlich sind alle Thematiken und die Komplexität der Ausführungen der einzelnen Schritte einer Selbständigkeit bemerkenswert vollständig dargestellt. Dies ist nur möglich, weil jeder Themenkomplex kurz und bündig sowie ohne unnötige Schnörkel angesprochen wird. Alles in einem ist das vorliegende Werk ein praxisorientierter Ratgeber für die eigene Kanzleigründung, der jederzeit unterstützend herangezogen werden kann.
Von Ref. iur. Anja Brugger, Karlsruhe
Oberheim, Zivilprozessrecht für Rechtsrefendare, 8. Auflage, Verlag Werner 2009
Nimmt man das Buch „Zivilprozessrecht für Rechtsrefendare“ von Rainer Oberheim zum ersten Mal in die Hand, so fällt als erstes der enorme Umfang des Buches auf. Auf stattlichen 450 Seiten wird der Zivilprozess dargestellt. Schlägt man das Buch auf, so lernt man die ansprechende Gliederung des Buches kennen. Die Seiten sind strukturiert mit Schaubildern, übersichtlichen Absätzen und Kästen. Keine seitenlangen, einförmigen „Textwüsten“.
Auch in anderer Hinsicht ist das Buch durchdacht gegliedert. Das Buch ist in zwei große Abschnitte unterteilt. Zunächst kann man sich in den „Grundbegriffen“ einen Überblick über den Ablauf des Zivilprozesses verschaffen. Daran schließt der zweite Teil des Buches, die „Vertiefung“ an. Dort werden vor allem prozessuale Probleme behandelt, die typischerweise im Examen abgefragt werden. Das überzeugt insofern, als dass man zunächst den „normalen“ Zivilprozess kennen lernen kann und sich nicht gleich zu Anfang in den Details der mannigfaltigen Probleme verliert.
Das Buch ist ausgesprochen gut geschrieben. Es ist verständlich formuliert, sodass man den Gedankengängen stets folgen kann. Man sitzt nie da und denkt für sich: „Interessantes Problem, aber wo und wann spielt es eine Rolle?“ Der Autor versteht es, Probleme – wenn es darauf ankommt - vollumfänglich darzustellen und sie in das „große Ganze“ einzubetten, und dennoch kurz und bündig zu schreiben. Neben dem guten Stil des Autors tragen auch die vielen Schaubilder dazu bei, dass der Stoff so gut verständlich präsentiert wird. Man erkennt die Strukturen und Abläufe auf einem Blick, die daneben natürlich auch ausführlich erläutert werden.
Neben allen wirklich guten Aspekten des Buches gibt es auch Kritikpunkte. Hin und wieder wünscht man sich mehr Formulierungsvorschläge oder auch etwas umfangreichere Falllösungen. Die auf den Einband versprochene ständige Aktualisierung im Internet verläuft auch noch etwas stockend Im März 2009 stammt das letzte Update vom März 2007. Das mag der Neuauflage geschuldet sein, dennoch fällt es schwer, das als „ständige“ Aktualisierung anzusehen. In diesem Punkt gilt: Gut angedacht, aber in der Ausführung hapert es (noch). Eine Übersicht über die Zwangsvollstreckung wäre auch schön gewesen, um den Zivilprozess wirklich bis zur letzten Station zu begleiten. Jedoch muss man der Gerechtigkeit halber sagen, dass dadurch das Buch von seinem jetzt schon stattlichen Umfang zu einem halben „Schönfelder“ anschwellen würde.
Insgesamt ist „der Oberheim“ ein wirklich empfehlenswertes Buch. Die durchdachte Struktur des Buches verhilft zu einem guten Überblick über das prozessuale Geschehen. Die Grundlagen des Zivilprozesses werden dank des präzisen Stils des Autors gut vermittelt. Die examenstypischen Probleme werden im Vertiefungsteil verständlich dargestellt. Als Klausurenanleitungsbuch eignet es sich eher weniger, aber als solches ist es auch nicht konzipiert.
Als allererstes Lehrbuch am Anfang des Referendariats erschlägt es den Leser unter Umständen mit seinem schieren Umfang und der Fülle von Problemen. Aber sobald man sich im praktischen Ablauf des Zivilprozesses etwas auskennt, lernt man die ausführliche Darstellung schätzen.
Von Ass.iur. Christina Armbrüster, München
Homann/Suckow, Der Kurzvortrag im Assessorexamen – Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2009
Zweieinhalb Jahre nach seiner zweiten Auflage ist nun die dritte überarbeitete Auflage dieses Werkes erschienen, das sich vor allem an Referendare kurz vor der mündlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens richtet. Mit seinen 136 Seiten handelt es sich dabei um ein Lernbuch, dass auch eine kurzfristige Vorbereitung ermöglicht.
Das Werk besteht aus einer Einführung in die Technik des Aktenvortrages im Arbeitsrecht sowie aus zehn Übungsfällen. Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich mit deutlich abgesetzten Zwischenüberschriften, die auch eine nur punktuelle Lektüre des Falles ermöglichen. Negativ fällt jedoch auf, dass das Werk kein Schlagwortverzeichnis enthält und auch die Schwerpunkte der einzelnen Fälle im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben sind. Dies macht ein gezieltes Nachschlagen von Formulierungsvorschlägen zu einzelnen Problemen schier unmöglich.
Die nur dreiseitige Einführung in den arbeitsrechtlichen Aktenvortrag ist etwas zu kurz geraten. Ohne ein vertiefendes Lehrbuch etwa zum Aktenvortrag im Zivilrecht wird es dem Leser schwer fallen sich lediglich anhand der kurzen Hinweise auf den Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung vorzubereiten. Das Werk ist daher wohl eher als praktisches Übungsbuch nach der Lektüre eines theoretischen Lehrbuches geeignet.
Die einzelnen Übungsfälle, die ausschließlich Aktenvorträge zur Vorbereitung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung betreffen, bestehen nicht nur aus verschiedenen Aktenstücken als Aufgabenstellung und einem ausformulierten Lösungsvorschlag, sondern auch aus Hinweisen zu dieser Lösung und zu weiterführender Literatur. Insbesondere die Lösungshinweise kann man als gelungen bezeichnen, da sie sowohl die Schwerpunkte in prozessualer und materieller Hinsicht, als auch die Tenorierung eingehend erläutern und auch auf typische Fehler in diesen Bereichen hinweisen. So wird etwa in Übungsfall 9 hervorgehoben, dass es in dem dort vorliegenden Fall ein prüfungstaktischer Fehler wäre, bei der Prüfung der Kündigungen prozessökonomischen Erwägungen zu folgen und beide Kündigungen gemeinsam zu prüfen. Einziger Kritikpunkt an den Lösungshinweisen ist die gelegentlich etwas gewöhnungsbedürftige Sprache, denn Formulierungen wie etwa „ein gerüttelt Maß an Hingabe“ oder „Pluspunkt, den die Prüfer goutieren werden“ tragen nicht unbedingt zur leichten Lesbarkeit des Werkes bei.
Obgleich sich das Werk nicht als arbeitsrechtliches Lehrbuch versteht, ist die Problemauswahl der einzelnen Fälle gelungen. So werden etwa die Kündigung vor Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist des Betriebsrates genauso thematisiert wie das AGG, Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers, der vor dem Jahresende aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und Klassiker wie der innerbetriebliche Schadensausgleich, Ausschlussfristen in Tarifverträgen, häufige Kurzzeiterkrankungen und das Abmahnungserfordernis. Auch prozessuale Probleme kommen nicht zu kurz: In Übungsfall 3 etwa ist ein Versäumnisurteil Bestandteil der Aktenstücke und in Fall 6 wird die einstweilige Verfügung problematisiert.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Werk durchaus zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung geeignet ist. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich die Lektüre einer theoretischen Einführung in die Technik des Aktenvortrages.
Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg
Grunewald, Gesellschaftsrecht, 7. Auflage, Mohr Siebeck 2009
Mittlerweile ist das Gesellschaftsrechtsbuch von Babara Grunewald bereits in der 7. Auflage bei Mohr Siebeck erschienen. Auf ca. 450 Seiten versucht die Autorin dem Studierenden einen vertieften, über den Pflichtstoff hinausgehenden Einblick in die komplexe Materie des Gesellschaftsrechts zu verschaffen. Gleich zu Beginn ist hier anzumerken, dass die Neuauflage bereits die Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beinhaltet, das am 23.10.2008 in Kraft getreten ist und einige wichtige Regelungen und Änderungen für das deutsche Gesellschaftsrecht in Bezug auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform und die Bekämpfung von Missbräuchen, mit sich gebracht hat. Teilweise hätte jedoch auf diese grundlegenden Neuregelungen noch ein wenig vertiefter verwiesen und eingegangen werden können. Gut gelungen ist zumeist allerdings die Darstellung der alten Rechtslage mit den Problematiken, die den Gesetzgeber zu dem Änderungsgesetz veranlasst haben.
Insgesamt ist das Buch nach einer kurzen Einführung in die Thematik des Gesellschaftsrechts, mit einer Einordnung dessen in die Systematik der Rechtsordnung, in 4 sehr systematisch aufgebaute und strukturierte Teile untergliedert.
Der erste Block befasst sich äußerst ausführlich, auf knapp 200 Seiten, mit den Personengesellschaften. Neben der BGB-Gesellschaft, auf deren Darstellung zu recht die der OHG und KG beruht, werden zur Vollständigkeit auch die Stillen Gesellschaften, die europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung, die Partnerschaftsgesellschaft und die Partenreederei besprochen. Im zweiten Teil des Buches erläutert die Autorin ebenso genau die Körperschaften und somit den rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen bürgerlich-rechtlichen Verein, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die europäische Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Des Weiteren die inländische und europäische Genossenschaft und den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Darstellungen der einzelnen Personengesellschaften sowie der Körperschaften erfolgt zumeist nach demselben Aufbauschemata, was dem Leser dabei hilft leicht, Vergleiche zwischen den einzeln dargestellten Rechtsgebieten ziehen zu können und auch zu einer besseren Orientierung führt. Bei den Gesellschaften werden so zum Beispiel nach einer Begriffsbestimmung und der Erläuterung der praktischen Bedeutung, deren Gründung, Aufbau und Haftung weiter erläutert. Im Gegensatz zu der Genauigkeit, mit der diese einzelnen Punkte dargestellt werden, fallen die Besprechungen der Meinungsstreitigkeiten eher dürftig aus, so dass man sich vor allem, wenn man an Mindermeinungen interessiert ist, mit Hilfe weiterführender Literaturhinweise selbst ein Bild schaffen muss. Auch lässt sich oft schwer eine Abgrenzung ziehen, welcher Meinung die der Autorin selbst und welche die der herrschenden Meinung ist.
Die beiden letzten Teile fallen im Gegensatz zu den bereits genannten zu knapp aus. Die Darstellung des dritten Teils, nämlich der Gesellschaften ausländischer Rechtsform, somit der Behandlung von Auslandsgesellschaften in Deutschland, die gerade einmal eine Seite ausfüllt, ist aufgrund der immer wichtiger werdenden Stellung des zusammenwachsenden europäischen Marktes eindeutig zu kurz ausgefallen. Auch der letzte Teil über die Grundfragen des Gesellschaftsrechts, einer Art Zusammenfassung, hätte aufgrund der Schwere und Komplexität des behandelten Stoffes etwas ausführlicher ausfallen können. Jedoch ist es gut, dem Studenten noch einmal die wichtigsten Problematiken vor Augen zu führen und anzusprechen.
Die Übersichtlichkeit der Darstellung des Stoffes hätte zum Beispiel durch das Hervorheben von Schlagworten, Untermalungen oder Schemata besser gestaltet werden können. Mangels dessen kommen jedoch die Randnummern zur Orientierung besser zur Geltung. Der Autorin ist des Weiteren zugute zu halten, dass sie in ihren Darstellungen, sich aus dem Fließtext abhebende Fallerläuterungen aus der Rechtsprechung einbaut, um die sonst sehr abstrakt dargestellten Problematiken dem Leser besser näher bringen zu können und somit auch das Arbeiten konkret an der Rechtsprechung ermöglicht. Auch finden sich zahlreiche Quellenverweise und weiterführende Literaturhinweise in den Fußnoten, die beim Erarbeiten des Stoffes hilfreich sein können. Diese und die konkreten Fallbeispiele ermöglichen dem Leser einen genauen Einblick in die Rechtslage.
Insgesamt ist zu sagen, dass sich wohl zurzeit kein besser geeignetes Lehrbuch auf dem Markt befindet, mit dessen Hilfe man sich in die Materie des Gesellschaftsrechts einarbeiten kann. Aufgrund der Verständlichkeit und Genauigkeit der Darstellung erfüllt das Buch im Grunde genommen jedoch seinen Zweck und kann daher für eine Aneignung der Grundlagen im Gesellschaftsrecht weiter empfohlen werden.
Von Dr. Tobias Gostomzyk, Hannover
Lettl, Urheberrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2008
Suchen Sie eine kompakte Einführung in das Urheberrecht? Am besten so kompakt, dass sie in einer Manteltasche verschwinden könnte und so zum treuen Begleiter bei Bahnfahrten oder ins nächste Café wird? Dann liegen sie mit der Einführung von Lettl genau richtig: Sein Grundriss des Urheberrechts ist 19 cm hoch, 13 cm breit und 2 cm dick. Was aber wichtiger ist: Er ist leicht verständlich. Das liegt nicht nur ein der einfachen, präzisen Sprache des Autors, sondern auch an dem Aufbau des Buches, der sich an der Struktur des Gesetzes orientiert.
Lettl bettet das Urheberrecht zunächst in den Kontext von Gemeinschaftsrecht sowie nationalem Recht ein. Dann schließt sich folgerichtig der Aufbau des Urheberrechtsgesetzes an. Das geschieht so, dass Studierende – aber auch in dieser Rechtsmaterie Orientierung suchende Praktiker – bei der Lektüre den Gesetzestext neben das Buch legen können und gewissermaßen Paragraph für Paragraph eine Kurzkommentierung erhalten. Abschließend folgen Ausführungen zum Recht am eigenen Bild.
Lettl konzentriert sich auf das für die Ausbildung und Prüfungen von Studierenden Relevante. Das ist bei einem Lehrbuch ein legitimes Ziel. Hilfreich sind deswegen die zahlreichen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur, die – falls erforderlich – ein vertiefendes Arbeiten ermöglichen. Weiter veranschaulichen eine Reihe von Beispielfällen diese Rechtsmaterie sowie zwei Übungsfälle am Ende des Buches, die auf jüngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs basieren.
Weiter zu erwähnen ist, dass der Autor hilfreiche Aufbaumuster zu den einzelnen, urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen bietet. Auch einzelne Rechtsschutzmöglichkeiten werden diskutiert. Zugleich ist das Buch auf der Höhe der Zeit, weil es den „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle berücksichtigt, die 2008 in Kraft getreten ist. Diese Gesetzesnovelle brachte Neuerungen bei der Privatkopie, bei der Vergütung des Urhebers und bei der (umstrittenen) Nutzung von Werken durch öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive.
Im Übrigen handelt es sich bei Lettl um einen erfahrenen „Grundrisse-Autor“. Ebenfalls von ihm ist der Grundriss im Kartellrecht (2. Aufl. 2007) und im Wettbewerbsrecht (2009) in dieser Beck’schen Reihe erschienen. Beide sind gleichermaßen empfehlenswert, um einen fundierten Einstieg in diese Rechtsmaterien zu finden. Alles in allem bietet das Buch Studierenden – aber auch Praktikern – nicht nur einen Grundriss, sondern ein solides Fundament für die Architektur ihres Urheberrechtswissens.
Schmid /Wirth / Seifert, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, Nomos 2008
Offen gesagt: Dieses Buch gehört zum Solidesten an Urheberrechtskommentaren, die es auf dem Markt der Fachliteratur gibt. Es handelt sich um einen Handkommentar, der verlässlich und aktuell das geltende Urheberrecht einschließlich des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes kommentiert. Wer einen schnellen Einblick in das deutsche Urheberrecht wünscht, wird ihn mit diesem Werk erhalten. Zugleich verarbeitet es den Stand der Rechtssprechung und Literatur so, dass dem Leser eine verlässliche Orientierung für vertiefende Recherchen erhält. Auch wurde das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums berücksichtigt, das am 01.09.2008 in Kraft getreten ist. Wichtig für die Praxis sind dabei etwa die Begrenzung der erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 €. Auch die Neuregelung des Auskunftsanspruches gegenüber Rechtsverletzern ist berücksichtigt, wenngleich die ausgestaltende, jüngste Judikatur erst nach Redaktionsschluss erging. Das aber kann nicht den Autoren dieses praxisnahen Werkes angelastet werden, sondern liegt in der Natur der Sache, weshalb Online-Kommentar wohl doch etwas für sich haben.
Zugleich berücksichtigt die zweite Auflage des Urheberrechtskommentars von Schmid/Wirth/Seifert auch den sog. „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle, insbesondere die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, das Festhalten an der Zulässigkeit der Privatkopie auch im digitalen Bereich, die flexible Anpassung der Pauschalvergütung an den Stand der Technik und die tatsächliche Nutzung von Gerätetypen oder Speichermedien, die Selbstregulierung durch die Beteiligten, die Verfahren zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten und die Schrankenregelungen für elektronische Leseplätze in öffentlichen Bibliotheken.
Neu bei der 2. Auflage des Handkommentars ist, dass er nunmehr eine ausführliche Kommentierung zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bietet, das in der Praxis vor allem für die Fortentwicklung der Geräte-, Leermedien- und Betreiberabgaben eine wesentliche Rolle spielt. Das ist sinnvoll und insbesondere für Praktiker hilfreich, weil sich gerade hier rechtliches Rechtskonfliktpotential ergibt, wie jüngst auch Tageszeitungen zu entnehmen war. Neu ist bei der 2. Auflage auch die systematische Erfassung zitierter Urteile im Anhang. Dies wird in hohem Maße Praxisansprüchen gerecht und ist daher zu begrüßen. Gleiches gilt für eine Ausrichtung der Norminterpretationen an Rechtsfragen, die sich bekanntermaßen im „multimedialen Zeitalter“ gehäuft ergeben.
Die handliche Kommentierung von Schmid/Wirth/Seifert bietet allen Juristen einen aktuellen und konzentrierten Einstieg in das deutsche Urheberrecht. Mehr lässt sich von einem solchen Werk nicht erwarten. Für Praktiker dürfte es zu einer festen Größe werden!
Berger / Wündisch (Hrsg.), Urhebervertragsrecht, 1. Auflage, Nomos 2008
Nicht alle Fachbücher sind gute Investitionen. Das neue Handbuch von Berger/Wündisch zum Urhebervertragsrecht ist aber jeden Cent wert. Denn der Nutzer kann in hohem Maße davon profitieren: Das Handbuch bietet alles an Wissen, insbesondere Muterverträgen, was für die urheberrechtliche Beratung notwendig ist. Zugleich erfolgt eine detail- und kenntnisreiche Bezeichnung zu Vergütungsfragen, zum Leistungsstörungsrecht, zum Urheberpersönlichkeitsrecht und zur Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Material in elektronischen Medien. Kurzum: Dieses Handbuch zum Urhebervertragsrecht vermittelt auf wissenschaftlich gründliche und zugleich praxisnahe Weise die gesetzlichen Grundlagen und wesentlichen Konstellationen urheberrechtlicher Nutzungsverträge.
Hinzu kommen die wirtschaftsrechtlichen Bezüge von Lizenzvereinbarungen. Dazu gehören etwa ihre Einlagefähigkeit, die Besicherung und Bewertung von Lizenzen sowie ihr Status im Zuge von Insolvenzen. Daneben gelten Abschnitte den Grenzen und Möglichkeiten der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten – also der Vermarktung von Personen – oder sinnvollem Digital Rights Management. Zugleich erfolgt eine vertiefte Darstellung aller damit zusammenhängenden Fragen des Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrechts, so dass dieses Werk nichts zu wünschen übrig lässt.
Das Handbuch ist auf aktuellen Stand bis 2008. Es berücksichtigt das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (»Zweiter Korb«). Mustertexte erleichtern die Umsetzung in der Praxis. Außerdem enthält das Werk zahlreiche Hinweise für eine effektive Prozessführung. Auch mit der Erörterung von grenzüberschreitenden Fragen des Urheberrechts sind Berger/Wündisch auf der Höhe der Zeit: Antworten auf Fragen des internationalen Privatrechts sowie der rechtsvergleichende Blick kommen nicht zu kurz, sondern bilden gerade eine Stärke dieses Buches.
Hervorgehoben sei abschließend, dass das Buch detailliert einzelne Vertragstypen behandelt. Hierzu gehören Verlagsverträge für Belletristik und Sachbuch ebenso wie E-Publishing-Verträge und Übersetzerverträge. Weiter gehen die Autoren auf die Spezifika von Film- und Fernsehverträgen sowie Musikverträge kenntnisreich ein. Gleiches gilt für Software- und Datenbanklizenzverträge, den Rundfunkurhebervertrag, urheberrechtliche Fragen der Presse ebenso wie für Verträge über Baukunst, über Lichtbilder, über Künstlerverträge oder den Kunstverlagsvertrag. Umfangreich behandeln die Autoren auch Verträge für Multimediawerke, Designverträge oder Verträge für Computerspiele.
Alles in allem ist den Autoren und damit auch dem Nomos-Verlag mit diesem Handbuch ein großer Wurf gelungen. Aus den Bibliotheken von spezialisiert arbeitenden Anwälten wird es nicht mehr wegzudenken sein!
Ekey / Klippel / Bender (Hrsg.) – Markenrecht – Band I, 2. Auflage, C.F. Müller 2009
Markenrechtskommentare gibt es etliche. Wir denken an die Standardwerke von Ingerl/Rohnke oder Fezer. Warum also noch ein Kommentar? Wer den nun erschienenen ersten Band des zweiteiligen Werkes von Ekey/Klippel/Bender in den Händen hält, wird sich diese Frage leicht beantworten können: Er enthält nicht nur eine Kommentierung des deutschen Markengesetzes, sondern auch das Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten. Damit wird es wesentlichen Trends des Markenrechts und dessen Gebrauchs gerecht. Sie heißen Internationalisierung und Europäisierung. Insbesondere sind die Entstehung der Gemeinschaftsmarke und die Angleichung des nationalen Markenrechts an europäische Standards in ihrer praktischen Relevanz bereits greifbar. So folgt das Recht wirtschaftlichen Bedürfnissen. Indem diese Entwicklungen literarisch verarbeitet werden, wird die 2. Auflage des von Ekey/Klippel/Bender herausgegebenen Kommentars den Praxisbedürfnissen von Markenrechtlern gerecht.
Weiter wurde das ursprünglich ein Buch umfassende Werk in zwei Bände aufgeteilt. Hierin liegt ein anschaulicher Beleg der weiteren Ausdifferenzierung und Internationalisierung/Europäisierung des Markenrechts: Bereits der erste, nun erschienene Band umfasst 1.800 Seiten, der zweite Band – er soll ebenfalls noch in diesem Jahr erhältlich sein – wird etwa 600 Seiten stark sein und die Gemeinschaftsmarkenverordnung kommentieren.
Die Herausgeber des Kommentars Ekey/Klippel/Bender konnten namhafte Kommentatoren gewinnen, unter ihnen ein Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht oder eine BGH-Anwältin. Bereits das belegt die Güte des Kommentars. Genauso wichtig ist aber die inhaltliche Konzeption des Werkes, die für den ersten Band sowohl die Erläuterungen des deutschen Markengesetzes als auch ausgewählter ausländischer Staaten vorgesehen hat. Aktualität ist insofern gegeben, weil die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung von Rechten geistigen Eigentums – zum 01.09.2008 in Kraft getreten – berücksichtigt wurde.
Hervorzuheben ist, dass die Kommentierung des Markenrechts übersichtlich gegliedert ist und einen guten Überblick über den Stand der Rechtsprechung gibt. Auch der Einfluss des Europarechts und das Verhältnis des Markenrechts zum TRIPS-Abkommen werden erläutert. Es folgen überblicksartige Einführungen in das Markenrecht der wichtigsten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich werden die Markenrechtsordnungen Indiens, der Schweiz, der USA, Kroatiens, Norwegens, der Türkei und Chinas anschaulich erläutert.
Kurzum: Dieser Kommentar stellt eine lohende Investition dar. Es ist wahrscheinlich, dass sich der Kommentar von Ekey/Klippel/Bender – spätestens wenn beide Bände vorliegen – zur eigenen Marke entwickelt.