Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema Juni, Rechtsphilosophie - Von Verena Krenberger
, M.A.
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht,
Freiburg
Auch wenn die Rechtsphilosophie vom technischen Standpunkt
her gesehen für die Staatsexamina von eher geringfügiger Bedeutung
ist, da sie fast ausschließlich nur als Wahlfach gelehrt wird, kann
in ihr doch das Fundament gesehen werden, auf dem das gesamte juristische
Studium aufbaut. Die Rechtsphilosophie im Allgemeinen liefert die theoretischen
Erklärungen und Begründungen für die spezifischen Ausformungen
der Rechtswissenschaft, die sich in die Rechtsgebiete des Öffentlichen,
Bürgerlichen und Strafrechts differenzieren. Sie analysiert die Natur
des Rechtlichen" und des "Rechts" in jahrhundertealter
Tradition und beantwortet somit die Fragen nach dem Sinn der gesamten
Rechtswissenschaft und gleichzeitigen des eigenen Studiums. Da ohne ein
grundlegendes Verständnis der Materie, mit der sich das gewählte
Studienfach beschäftigt, deren praktische Anwendung oberflächlich
wäre, kann sich auch der entschiedenste Pragmatiker ihr nicht verschließen.
Theo Mayer-Maly: Rechtsphilosophie, Springer
Verlag, 2001
Das vorliegende Werk deckt trotz seiner erschreckenden Kürze die
interessantesten und auch wichtigsten Fragen der Rechtsphilosophie ab.
Hierbei wird auf eine historische Einleitung verzichtet, sowie auf Vollständigkeit
der ausgeführten und ideengeschichtlich vorhandenen Theorien kein
Wert gelegt. Das zu knapp gehaltene Inhaltsverzeichnis erleichtert ein
"Querlesen" nicht, doch entschädigt das erstaunlich ausführliche
Sachverzeichnis auch für das Fehlen eines Literaturverzeichnisses.
Das Buch widmet sich ausdrücklich nur gezielt ausgesuchten Problemschwerpunkten,
deren Bearbeitung dem Renomée des Autors entsprechend trotz der
Kürze keine Beanstandung zulässt. Mittels etlicher Querverweise
versucht der Autor eine größere Bandbreite der Rechtsphilosophie
abzudecken, als die Anzahl der Kapitel vermuten lässt, doch wären
sowohl die Kapitel, als auch das gesamte Buch noch erweiterungsfähig
und würdig. Dementsprechend richtet sich das Werk nur an den
interessierten Leser, der schon mit Vorwissen nach der Beantwortung der
großen Fragen der Rechtsphilosophie sucht.
Klaus Adomeit: Rechts- und Staatsphilosophie I
Antike Denker über den Staat,
Verlag C.F. Müller, 3. Auflage, 2001
Das erste Buch der zweibändigen Einführung in die Rechts- und
Staatsphilosophie geht mit historischer Methodik an politische Fragen
des Staates heran. Hierbei zeichnet sich schon das erste Manko des Werkes
ab, da die Problematik um das "Recht", das im Titel ja auch
enthalten ist, weitgehend außer Acht gelassen wird, obwohl im Vorwort
klar das Ziel der Vollständigkeit angegeben wird.
Der Autor verwendet zur Verdeutlichung der Themenschwerpunkte antike Originalquellen,
die allerdings in solcher Fülle eingebaut werden, dass der Textfluss
nicht unerheblich unterbrochen wird. Ein besonderes Augenmerk legt der
Autor auf biographische Details, mit deren Hilfe er die persönlichen
Beweggründe der jeweiligen Philosophen für ihre spezielle Philosophie
erläutern will. Doch manches Mal müssen die eigentlichen Fakten
hinter amüsanten Anekdoten zurückstehen.
Das Buch enthält eine Mischung aus Polemik, Buchbesprechung, historischen
Daten, Zitaten und unterhaltsamer Geschichtserzählung. Seltener stößt
man auf Charakteristika eines Lehrbuchs. Im "Anhang" mehrerer
Kapitel versucht der Autor einen aktuellen Bezug zu erstellen, durch Abdruck
erläuternder Texte z.B. Rezensionen aus Tageszeitungen; diese Aktualität
soll wohl auch durch den seltsam anmutenden modernen Sprachstil
erzeugt werden (als Beispiele seien genannt: S.25: Daß Sokrates
vielen Leuten mit seinen radikalen Fragen auf die Nerven gehen durfte
(
)", oder S.55: der Staat, der nur noch als softy unter
softies hingenommen wird.). Ebenso verschleiern die erstaunlich
freien Überschriften den Inhalt mehr, als dass sie auf ihn hinführen
(Jetzt kommt die Diktatur, Ein schwacher Trost,
Haar und Bart politisch). Das äußerst ausführliche
Sachverzeichnis tröstet zumindest teilweise hierüber hinweg.
Wer also ein Werk sucht, das auf unkonventionelle Weise einen doch recht
trockenen Stoff aufarbeitet, außerdem schon philosophisches Vorwissen
mitbringt und sich nicht gerade in der Prüfungsvorbereitung befindet,
der sollte getrost zu dem vorliegenden greifen.
Klaus Adomeit: Rechts- und Staatsphilosophie II Rechtsdenker
der Neuzeit,
Verlag C.F. Müller, 2. Auflage, 2001
Der zweite Band von Adomeit knüpft mit einigen Verweisen im Text
direkt an den vorhergehenden an, kann aber auch unabhängig von diesem
gelesen werden. Mit seiner aus dem ersten Band bekannten Methode der ausführlichen
Biographie, versucht der Autor wieder dem Leser ein Gespür für
den "Ernst" zu vermitteln, mit dem die Philosophen ihre Theorien
verfassten und teilweise mit dem Leben verteidigten. Jedoch muss der Autor
dadurch in Kauf nehmen, dass dem Leser zwar die Persönlichkeit der
Philosophen bewundernswert erscheint, aber die eigentliche wissenschaftliche
und geistige Leistung in den Hintergrund gerückt wird. Dieses Vorgehen
hat natürlich den Vorteil, dass beim Leser Interesse geweckt wird,
sich ausführlicher mit einem Philosophen zu befassen.
Die Auswahl der Textstellen erfolgte durchweg nach aktuellem Bezug, wodurch
die Anwendbarkeit auch fast 900 Jahre alter Theorien auf die heutige Zeit
aufgezeigt werden soll, was dem gesamten Buch den Wert der Aktualität
verleiht. Doch kann der Autor dem Wunsch nicht widerstehen seine eigene
Meinung durch Bemerkungen innerhalb der Zitate kundzutun, was das Lesen
noch zusätzlich zu der Unterbrechung des fließenden Textes
durch die zahlreichen Zitate erschwert (z.B. S.103: Zitat nach Kant: "Das
Strafgesetz ist ein kategorischer Imperativ [wieso?] (
)").
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der hehre Versuch den Philosophen der
unterschiedlichsten Epochen quasi eine neue Stimme zu verleihen und sie
zu den zeitnahen politischen Themen Stellung nehmen zu lassen, eine ungewöhnliche,
aber äußerst charmante Art ist mit Geschichte umzugehen. Allerdings
erscheint die Wahl des Mediums Lehrbuch unglücklich,
da dieses genuin an Anfänger gerichtet ist, denen mit einer überblicksartigen
Schematisierung in Hinblick auf spätere Klausuren eher gedient wäre.
Für den kundigen Leser dagegen, bietet dieses Werk die Möglichkeit,
die Scheu zu verlieren, mittels der Theorien ehrwürdiger Persönlichkeiten
der Geschichte das aktuelle Zeitgeschehen aus einem anderen Blickwinkel
zu betrachten.
Reinhold Zippelius: Rechtsphilosophie, Juristische Kurz-Lehrbücher,
Verlag C.H. Beck, 4. neubearbeitete Auflage, 2003
Das vorliegende Werk stellt sich als typisches Lehrbuch dar, das so umfassend
wie möglich über das Themengebiet informieren möchte und sich gezielt
an Studenten und Einsteiger in dieses Rechtsgebiet wendet. Äußerst praktisch
sind hierfür die ausführlichen Verzeichnisse, die einen schnellen Überblick
und Zugriff ermöglichen. Vor jedem Kapitel finden sich noch spezifische
Literaturangaben, die über das allgemeine Verzeichnis am Anfang hinausgehen.
Das Schriftbild ist für begeisterte Leser gedacht, da es keinerlei Abwechslung
oder Unterbrechung beinhaltet. Einzelnen Abschnitten merkt man an, dass
der Autor Jurist und nicht Philosoph ist, da er in sehr pragmatisch-technischer
Weise mit höchst umstrittenen philosophischen Themen umgeht, ohne die
aktuelle philosophische Diskussion mit einzubeziehen, was aber in Hinsicht
auf juristische Klausuren und Hausarbeiten völlig ausreichend erscheint.
Doch ist es schon fraglich, warum z.B. bei der Frage nach der "Hinterfragbarkeit
des Wertempfindens“ der naturwissenschaftliche und der kulturgeschichtliche
Ansatz jeweils doppelt soviel Platz einnehmen, wie der philosophische
Ansatz, und dies in einem Buch mit dem Titel Rechtsphilosophie.
Im Großen und Ganzen aber ist der Zippelius“ ein Standardwerk, in
das jeder mit der Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie einmal einen Blick
geworfen haben muss. Will man allerdings ein spezielles Thema in aller
Ausführlichkeit behandeln, sollte derjenige lieber noch ein weiteres Werk
zu Rate ziehen.
Ernst-Wolfgang Böckenförde: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie
Antike und Mittelalter, Verlag Mohr Siebeck, 2002
Der Autor erhebt mit seinem Werk den Anspruch die "intellektuelle
Neugier auf das Abenteuer des Geistes" zu wecken, den er nur mit
der Methode der Interdisziplinarität erfüllen zu können
glaubt, gleichwohl er selbst "nur" einem Wissenschaftsgebiet
angehört. Dies ist für ein Buch, das sich an Studenten der Rechtswissenschaft
richtet, die vor allem am Bestehen ihrer Klausur interessiert sind, ein
hoch gestecktes Ziel. Doch scheint gerade dieser Autor diesem Ziel gewachsen
gewesen zu sein.
Auch wenn das Werk nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt,
werden dennoch die großen Philosophen und geistigen Strömungen
in aller Ausführlichkeit berücksichtigt. Man kann fast den Eindruck
gewinnen, dass es sich um ein genuin philosophisches Werk handelt, da
philosophische Fachbegriffe verwendet und spezifische Themen angesprochen
werden, die auf ein tiefes Verständnis des Autors für sein Arbeitsgebiet
schließen lassen, aber auch hoffen lassen, dass aufmerksame Studenten
sich hiermit einen profunden und nicht alltäglichen Wissensschatz
aneignen können.
Mit den äußerst komplexen und ausführlichen Verzeichnissen
ist ein effizientes Arbeiten möglich, doch braucht man bei diesem
Buch Geduld und volle Konzentration, da auch das Schriftbild lückenlos
Informationen vermittelt.
Da dieses Buch den Bogen von den Vorsokratikern bis zu Martin Luther spannt
und damit etwa erst ein Drittel der Philosophiegeschichte abgedeckt ist,
mag man gespannt auf die Fortsetzung dieses gelungenen Lehrbuchs hoffen.
Es ist auf jeden Fall für Wahlfachler ein klarer Kauftipp, für
Studenten, die sich nicht so intensiv mit der Rechtsphilosophie befassen
wollen/müssen, ist das vorliegende Buch vielleicht etwas zu umfangreich.
Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band I und II,
8. Auflage, Mohr 2003
Jeder Jurist, unabhängig vom Wahlfach Rechtsphilosophie, sollte als
Grundlagenwissen aufweisen können, wie nach Ansicht der relevanten
Philosophen Staat, Gesellschaft und Demokratie funktionieren und gelingen
können. Dazu gehören nicht nur die antiken Denker, sondern gerade
auch die maßgebenden Wissenschaftler des 20. Jahrhunderts, allen
voran Karl Popper.
Karl Popper, 1902 geboren und 1994 gestorben (also hoch aktuell!), hinterließ
ein umfangreiches Werk an Themen der Erkenntnistheorie, Logik, Geschichtsphilosophie,
der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte. Im Rahmen des Neupositivismus
entwickelte er als Mitglied des Wiener Kreises eine eigene wissenschaftsphilosophische
Auffassung des "Kritischen Rationalismus". In Ablehnung jeglichen
theoretischen Dogmatismus vertrat er die Auffassung, dass alle Urteile
fallibel und somit keine gesicherten Erkenntnisse möglich seien.
Er gab somit das Begründungspostulat auf und ließ auch nicht
definitiv begründete Urteile zu.
In die Praxis übertragen würde dies bedeuten, dass jeglicher
soziale Fortschritt Schritt für Schritt langsam vollzogen werden
muss, da Irrtümer aufgrund des ausschließlich vorhandenen Vermutungswissens
(im Gegensatz zum begründeten Wissen) nicht auszuschließen
und korrekturbedürftig sind.
Solche Irrtümer können sich vor allem bei der von jedem Individuum
zu treffenden Entscheidung zu einer offenen oder einer geschlossenen Gesellschaft
ereignen. Undogmatisches offenes Denken verhindert nach Popper die Bildung
einer geschlossenen und typischerweise undemokratischen Gesellschaftsstruktur.
Mit seinem proklamatorischen Werk kämpfte Popper für die individuelle
Entscheidung zur Demokratie. Gerade im Hinblick auf die heutigen Entwicklungen
in der europäischen Gesellschaft ist sein Werk und sein Aufruf an
jeden Einzelnen es wert, erneut Gehör zu finden. In seiner Auseinandersetzung
mit dem historischen Kritizismus und seiner Gegner bietet er auch auf
dem Gebiet der Philosophiegeschichte einige interessante Einblicke.
Für den Juristen bietet dieses rein philosophische Werk, das von
Popper von Auflage zu Auflage immer wieder überarbeitet wurde, einen
durch seine klare Sprache leicht verständlichen Zugang zu den heute
aktuellsten Themen.
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