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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juni 2003

Thema Juni, Rechtsphilosophie - Von Verena Krenberger , M.A. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg

Auch wenn die Rechtsphilosophie vom technischen Standpunkt her gesehen für die Staatsexamina von eher geringfügiger Bedeutung ist, da sie fast ausschließlich nur als Wahlfach gelehrt wird, kann in ihr doch das Fundament gesehen werden, auf dem das gesamte juristische Studium aufbaut. Die Rechtsphilosophie im Allgemeinen liefert die theoretischen Erklärungen und Begründungen für die spezifischen Ausformungen der Rechtswissenschaft, die sich in die Rechtsgebiete des Öffentlichen, Bürgerlichen und Strafrechts differenzieren. Sie analysiert die Natur des „Rechtlichen" und des "Rechts" in jahrhundertealter Tradition und beantwortet somit die Fragen nach dem Sinn der gesamten Rechtswissenschaft und gleichzeitigen des eigenen Studiums. Da ohne ein grundlegendes Verständnis der Materie, mit der sich das gewählte Studienfach beschäftigt, deren praktische Anwendung oberflächlich wäre, kann sich auch der entschiedenste Pragmatiker ihr nicht verschließen.

Theo Mayer-Maly: „Rechtsphilosophie“, Springer Verlag, 2001Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk deckt trotz seiner erschreckenden Kürze die interessantesten und auch wichtigsten Fragen der Rechtsphilosophie ab. Hierbei wird auf eine historische Einleitung verzichtet, sowie auf Vollständigkeit der ausgeführten und ideengeschichtlich vorhandenen Theorien kein Wert gelegt. Das zu knapp gehaltene Inhaltsverzeichnis erleichtert ein "Querlesen" nicht, doch entschädigt das erstaunlich ausführliche Sachverzeichnis auch für das Fehlen eines Literaturverzeichnisses. Das Buch widmet sich ausdrücklich nur gezielt ausgesuchten Problemschwerpunkten, deren Bearbeitung dem Renomée des Autors entsprechend trotz der Kürze keine Beanstandung zulässt. Mittels etlicher Querverweise versucht der Autor eine größere Bandbreite der Rechtsphilosophie abzudecken, als die Anzahl der Kapitel vermuten lässt, doch wären sowohl die Kapitel, als auch das gesamte Buch noch erweiterungsfähig und –würdig. Dementsprechend richtet sich das Werk nur an den interessierten Leser, der schon mit Vorwissen nach der Beantwortung der großen Fragen der Rechtsphilosophie sucht.

Klaus Adomeit: „Rechts- und Staatsphilosophie I – Antike Denker über den Staat“,
Verlag C.F. Müller, 3. Auflage, 2001
Abbildung des Buchtitels
Das erste Buch der zweibändigen Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie geht mit historischer Methodik an politische Fragen des Staates heran. Hierbei zeichnet sich schon das erste Manko des Werkes ab, da die Problematik um das "Recht", das im Titel ja auch enthalten ist, weitgehend außer Acht gelassen wird, obwohl im Vorwort klar das Ziel der Vollständigkeit angegeben wird.
Der Autor verwendet zur Verdeutlichung der Themenschwerpunkte antike Originalquellen, die allerdings in solcher Fülle eingebaut werden, dass der Textfluss nicht unerheblich unterbrochen wird. Ein besonderes Augenmerk legt der Autor auf biographische Details, mit deren Hilfe er die persönlichen Beweggründe der jeweiligen Philosophen für ihre spezielle Philosophie erläutern will. Doch manches Mal müssen die eigentlichen Fakten hinter amüsanten Anekdoten zurückstehen.
Das Buch enthält eine Mischung aus Polemik, Buchbesprechung, historischen Daten, Zitaten und unterhaltsamer Geschichtserzählung. Seltener stößt man auf Charakteristika eines Lehrbuchs. Im "Anhang" mehrerer Kapitel versucht der Autor einen aktuellen Bezug zu erstellen, durch Abdruck erläuternder Texte z.B. Rezensionen aus Tageszeitungen; diese Aktualität soll wohl auch durch den seltsam anmutenden „modernen“ Sprachstil erzeugt werden (als Beispiele seien genannt: S.25: „Daß Sokrates vielen Leuten mit seinen radikalen Fragen auf die Nerven gehen durfte (…)", oder S.55: der „Staat, der nur noch als softy unter softies hingenommen wird.“). Ebenso verschleiern die erstaunlich freien Überschriften den Inhalt mehr, als dass sie auf ihn hinführen („Jetzt kommt die Diktatur“, „Ein schwacher Trost“, „Haar und Bart politisch“). Das äußerst ausführliche Sachverzeichnis tröstet zumindest teilweise hierüber hinweg.
Wer also ein Werk sucht, das auf unkonventionelle Weise einen doch recht trockenen Stoff aufarbeitet, außerdem schon philosophisches Vorwissen mitbringt und sich nicht gerade in der Prüfungsvorbereitung befindet, der sollte getrost zu dem vorliegenden greifen.

Klaus Adomeit: „Rechts- und Staatsphilosophie II – Rechtsdenker der Neuzeit“,
Verlag C.F. Müller, 2. Auflage, 2001

Der zweite Band von Adomeit knüpft mit einigen Verweisen im Text direkt an den vorhergehenden an, kann aber auch unabhängig von diesem gelesen werden. Mit seiner aus dem ersten Band bekannten Methode der ausführlichen Biographie, versucht der Autor wieder dem Leser ein Gespür für den "Ernst" zu vermitteln, mit dem die Philosophen ihre Theorien verfassten und teilweise mit dem Leben verteidigten. Jedoch muss der Autor dadurch in Kauf nehmen, dass dem Leser zwar die Persönlichkeit der Philosophen bewundernswert erscheint, aber die eigentliche wissenschaftliche und geistige Leistung in den Hintergrund gerückt wird. Dieses Vorgehen hat natürlich den Vorteil, dass beim Leser Interesse geweckt wird, sich ausführlicher mit einem Philosophen zu befassen.
Die Auswahl der Textstellen erfolgte durchweg nach aktuellem Bezug, wodurch die Anwendbarkeit auch fast 900 Jahre alter Theorien auf die heutige Zeit aufgezeigt werden soll, was dem gesamten Buch den Wert der Aktualität verleiht. Doch kann der Autor dem Wunsch nicht widerstehen seine eigene Meinung durch Bemerkungen innerhalb der Zitate kundzutun, was das Lesen noch zusätzlich zu der Unterbrechung des fließenden Textes durch die zahlreichen Zitate erschwert (z.B. S.103: Zitat nach Kant: "Das Strafgesetz ist ein kategorischer Imperativ [wieso?] (…)").
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der hehre Versuch den Philosophen der unterschiedlichsten Epochen quasi eine neue Stimme zu verleihen und sie zu den zeitnahen politischen Themen Stellung nehmen zu lassen, eine ungewöhnliche, aber äußerst charmante Art ist mit Geschichte umzugehen. Allerdings erscheint die Wahl des Mediums „Lehrbuch“ unglücklich, da dieses genuin an Anfänger gerichtet ist, denen mit einer überblicksartigen Schematisierung in Hinblick auf spätere Klausuren eher gedient wäre. Für den kundigen Leser dagegen, bietet dieses Werk die Möglichkeit, die Scheu zu verlieren, mittels der Theorien ehrwürdiger Persönlichkeiten der Geschichte das aktuelle Zeitgeschehen aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

Reinhold Zippelius: „Rechtsphilosophie“, Juristische Kurz-Lehrbücher,
Verlag C.H. Beck, 4. neubearbeitete Auflage, 2003
Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk stellt sich als typisches Lehrbuch dar, das so umfassend wie möglich über das Themengebiet informieren möchte und sich gezielt an Studenten und Einsteiger in dieses Rechtsgebiet wendet. Äußerst praktisch sind hierfür die ausführlichen Verzeichnisse, die einen schnellen Überblick und Zugriff ermöglichen. Vor jedem Kapitel finden sich noch spezifische Literaturangaben, die über das allgemeine Verzeichnis am Anfang hinausgehen. Das Schriftbild ist für begeisterte Leser gedacht, da es keinerlei Abwechslung oder Unterbrechung beinhaltet. Einzelnen Abschnitten merkt man an, dass der Autor Jurist und nicht Philosoph ist, da er in sehr pragmatisch-technischer Weise mit höchst umstrittenen philosophischen Themen umgeht, ohne die aktuelle philosophische Diskussion mit einzubeziehen, was aber in Hinsicht auf juristische Klausuren und Hausarbeiten völlig ausreichend erscheint. Doch ist es schon fraglich, warum z.B. bei der Frage nach der "Hinterfragbarkeit des Wertempfindens“ der naturwissenschaftliche und der kulturgeschichtliche Ansatz jeweils doppelt soviel Platz einnehmen, wie der philosophische Ansatz, und dies in einem Buch mit dem Titel „Rechtsphilosophie“. Im Großen und Ganzen aber ist „der Zippelius“ ein Standardwerk, in das jeder mit der Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie einmal einen Blick geworfen haben muss. Will man allerdings ein spezielles Thema in aller Ausführlichkeit behandeln, sollte derjenige lieber noch ein weiteres Werk zu Rate ziehen.

Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie ­
Antike und Mittelalter“, Verlag Mohr Siebeck, 2002
Abbildung des Buchtitels
Der Autor erhebt mit seinem Werk den Anspruch die "intellektuelle Neugier auf das Abenteuer des Geistes" zu wecken, den er nur mit der Methode der Interdisziplinarität erfüllen zu können glaubt, gleichwohl er selbst "nur" einem Wissenschaftsgebiet angehört. Dies ist für ein Buch, das sich an Studenten der Rechtswissenschaft richtet, die vor allem am Bestehen ihrer Klausur interessiert sind, ein hoch gestecktes Ziel. Doch scheint gerade dieser Autor diesem Ziel gewachsen gewesen zu sein.
Auch wenn das Werk nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt, werden dennoch die großen Philosophen und geistigen Strömungen in aller Ausführlichkeit berücksichtigt. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein genuin philosophisches Werk handelt, da philosophische Fachbegriffe verwendet und spezifische Themen angesprochen werden, die auf ein tiefes Verständnis des Autors für sein Arbeitsgebiet schließen lassen, aber auch hoffen lassen, dass aufmerksame Studenten sich hiermit einen profunden und nicht alltäglichen Wissensschatz aneignen können.
Mit den äußerst komplexen und ausführlichen Verzeichnissen ist ein effizientes Arbeiten möglich, doch braucht man bei diesem Buch Geduld und volle Konzentration, da auch das Schriftbild lückenlos Informationen vermittelt.
Da dieses Buch den Bogen von den Vorsokratikern bis zu Martin Luther spannt und damit etwa erst ein Drittel der Philosophiegeschichte abgedeckt ist, mag man gespannt auf die Fortsetzung dieses gelungenen Lehrbuchs hoffen. Es ist auf jeden Fall für Wahlfachler ein klarer Kauftipp, für Studenten, die sich nicht so intensiv mit der Rechtsphilosophie befassen wollen/müssen, ist das vorliegende Buch vielleicht etwas zu umfangreich.

Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band I und II, 8. Auflage, Mohr 2003
Jeder Jurist, unabhängig vom Wahlfach Rechtsphilosophie, sollte als Grundlagenwissen aufweisen können, wie nach Ansicht der relevanten Philosophen Staat, Gesellschaft und Demokratie funktionieren und gelingen können. Dazu gehören nicht nur die antiken Denker, sondern gerade auch die maßgebenden Wissenschaftler des 20. Jahrhunderts, allen voran Karl Popper.
Karl Popper, 1902 geboren und 1994 gestorben (also hoch aktuell!), hinterließ ein umfangreiches Werk an Themen der Erkenntnistheorie, Logik, Geschichtsphilosophie, der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte. Im Rahmen des Neupositivismus entwickelte er als Mitglied des Wiener Kreises eine eigene wissenschaftsphilosophische Auffassung des "Kritischen Rationalismus". In Ablehnung jeglichen theoretischen Dogmatismus vertrat er die Auffassung, dass alle Urteile fallibel und somit keine gesicherten Erkenntnisse möglich seien. Er gab somit das Begründungspostulat auf und ließ auch nicht definitiv begründete Urteile zu.
In die Praxis übertragen würde dies bedeuten, dass jeglicher soziale Fortschritt Schritt für Schritt langsam vollzogen werden muss, da Irrtümer aufgrund des ausschließlich vorhandenen Vermutungswissens (im Gegensatz zum begründeten Wissen) nicht auszuschließen und korrekturbedürftig sind.
Solche Irrtümer können sich vor allem bei der von jedem Individuum zu treffenden Entscheidung zu einer offenen oder einer geschlossenen Gesellschaft ereignen. Undogmatisches offenes Denken verhindert nach Popper die Bildung einer geschlossenen und typischerweise undemokratischen Gesellschaftsstruktur.
Mit seinem proklamatorischen Werk kämpfte Popper für die individuelle Entscheidung zur Demokratie. Gerade im Hinblick auf die heutigen Entwicklungen in der europäischen Gesellschaft ist sein Werk und sein Aufruf an jeden Einzelnen es wert, erneut Gehör zu finden. In seiner Auseinandersetzung mit dem historischen Kritizismus und seiner Gegner bietet er auch auf dem Gebiet der Philosophiegeschichte einige interessante Einblicke.
Für den Juristen bietet dieses rein philosophische Werk, das von Popper von Auflage zu Auflage immer wieder überarbeitet wurde, einen durch seine klare Sprache leicht verständlichen Zugang zu den heute aktuellsten Themen.


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