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Rezensionen Juni 2004 |
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Juni 2004: Strafrecht und Rechtsphilosophie
Von Dr. Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)
Strafrecht
Kudlich, Strafrecht Besonderer Teil 1, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck
2004
Nach der bereits erfreulichen Neuauflage des Allgemeinen Teils des Strafrechts
hat der Autor auch den ersten Band des Besonderen Teils des StGB in Prüfungsfragen
fassen können. Dies umfasst die Vermögensdelikte, also die großen Bereiche
Diebstahl, Raub und Erpressung, Betrug, Hehlerei, Sachbeschädigung und andere
einschlägige Delikte. Dogmatisch höchst sinnvoll startet der Autor die einzelnen
Kapitel nicht mit in anderen Büchern dieser Reihe beliebten aber gelinde
gesagt prüfungstechnisch überflüssigen Fragen zu rechtshistorischen Begebenheiten,
sondern verlangt vom Leser gleich die Vergegenwärtigung des einschlägigen
Prüfungsschemas. Ohne eine erste Vorstellung vom System der danach kommenden
Probleme ist jede weitere Lektüre nämlich nutzlos. Damit das Wissen jedoch
auch durch alternative Rezeption vertieft werden kann, wird der Leser mit
zahlreichen und vor allem gut gestalteten Graphiken und Schaubildern beliefert,
die der Abstraktion des Stoffes dienen. Gelungen ist diesmal vor allem das
Verhältnis von Frage- und Lösungstext. Sehr hilfreich für den Leser sind
stets die ergänzenden Anmerkungen und entsprechenden Fleiß vorausgesetzt
die Verweise auf Lehrbücher. Inhaltlich erwähnenswert sind vor allem Details,
etwa die weiterhin betriebene Verschränkung mit Problemen des Allgemeinen
Teils beim Charakter des Regelbeispiels in § 243 StGB, oder die Darstellung
neuerer Rechtsprechung zur Bandeneigenschaft. Auch die prüfungsrelevanten
Abgrenzungen zwischen BGH und Literatur werden für Studenten nachvollziehbar
dargestellt und nicht wie bei anderen Autoren sichtbar aus Eitelkeit die
eigene Meinung propagiert. Zur Lektüre besonders zu empfehlen sind zudem
kleinere Delikte, die aber in der Prüfung oftmals schwere Hürden aufwerfen
können, so die Untreue, § 266 StGB, und der räuberische Angriff auf Kraftfahrer,
§ 316a StGB. Auch hier wird durch die gestellten Prüfungsfragen kompakt
der Weg zum Wesentlichen bereitet. Das Lehrbuch beherrscht die Kunst der
Reduktion und ist so ein attraktiver Begleiter für die juristische Ausbildung.
Dadurch dass nur dieser Anspruch vom Autor tatsächlich erhoben wird, droht
das Buch zu keinem Zeitpunkt den Bezug zur Prüfungsrealität zu verlieren.
Die Lektüre ist zu jeder Phase des Studiums mit Nachdruck zu empfehlen.
Joecks, Studienkommentar StGB, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Der reine Umfang dieses Werks lässt den Leser und Käufer zunächst daran
zweifeln, dass er es hier mit einem leicht durchzuarbeitenden Produkt zu
tun bekommt. Wer sich jedoch von der fast 900 Seiten starken Kommentierung
nicht abhalten lässt, wird an diesem Konvolut viel Freude haben. Die positiven
Aspekte beginnen bereits mit der Aufteilung der "Kommentierung" und dem
Aufbau der einzelnen Bestandteile der Texte. Der Autor mischt Kommentar
und Lehrbuch und erläutert so oft wie möglich allgemeine Prüfungsvoraussetzungen
in Form von Aufzählungen und ergänzt die geschriebenen Vorschriften durch
den ungeschriebenen Prüfungsstoff, besonders im Allgemeinen Teil. Die Texte
sind groß und fließend geschrieben, die Schlüsselbegriffe sind deutlich
hervorgehoben. Bisweilen wäre ein wenig Abstand zwischen den Absätzen wünschenswert,
aber man hat duch die genannen Prüfungsschemata genügend Freiraum für die
Augen. Störend sind einzig die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung
im Text anstelle in echten Fußnoten. Von großer Examensrelevanz sind die
jeweils "vor die Klammer gezogenen" Informationen, die der Autor dem Leser
für bestimmte Abschnitte zusammenstellt. Diese sorgen für ein übergreifendes
Verständnis, etwa im Bereich der einzelnen Gruppen der Vermögensdelikte
und erleichtern so die Parallelität der Gedanken in der Prüfungssituation.
Auch hervorzuheben ist die Darstellung von Schnittpunkten zwischen Allgemeinem
und Besonderem Teil an den zu erwartenden Stellen, da so der Nutzer über
das spezielle zum generellen Wissen geführt wird (etwa von § 211 StGB zur
limitierten Akzessorietät). Ebenfalls sehr anschaulich geht der Autor bei
der Erläuterung von Streitigkeiten zwischen BGH und Literatur vor, wobei
man klarstellen muss, dass dieser Kommentar primär für Studenten konzipiert
ist, die anders als Referendare nicht in der Mehrzahl der Fälle dem BGH
folgen müssen. Seltsam ist jedoch, dass hier wie in anderen Studienkommentaren
auch die Körperverletzungsdelikte ein wenig stiefmütterlich behandelt werden,
insbesondere wird nicht wie bei den anderen Delikten ein Prüfungsschema
angeboten, obwohl bei der Schlägerei wiederum ein solches präsentiert wird.
Besonders empfehlenswert zur Lektüre, auch für Anfänger, sind die Kommentierungen
zu den Straßenverkehrsdelikten und zu den Konkurrenzen, die sogar mit graphischer
Unterstützung erklärt werden. Das Werk hat den Titel Studienkommentar zu
Recht verdient, denn es unterstützt das Studium und motiviert durch klare
und verständliche Ausführungen. Dieses Buch ist für jeden Käufer und Leser
ein echter Glücksgriff und die Anschaffung lohnt sich ab dem ersten Semester!
Eisenberg, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 7. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004 
Das vorliegende Werk ist kein Lehr- sondern ein Arbeitsbuch. Bereits in
7. Auflage erscheinend ist es didaktisch sinnvoll konzipiert und ausgearbeitet.
Die umfangreichen Register, das übersichtliche Layout und der Gesamtaufbau
des Buches erleichtern dem Studenten in Prüfungsvorbereitung (für den dieses
Werk vornehmlich konzipiert zu sein scheint) das Arbeiten sehr. Nach einer
kurzen überblicksmäßigen und eher repetierenden Einführung zu jedem der
drei Themen folgen jeweils sieben Fälle zu jedem Fachgebiet mit anschließender
ausformulierter Lösung. Auf über 300 Seiten hat der Leser so erst einmal
genug Stoff zur Bearbeitung, um sich das Vorurteil der vermeintlich "einfachen"
Wahlfachgruppe Kriminologie widerlegen zu lassen. Dabei behandelt der Autor
eine möglichst große Bandbreite von examensrelevanten Themen, so etwa die
Einflüsse von Gewaltdarbietungen in Massenmedien, taugliche Prognoseintrumente,
die Voraussetzungen von Jugendstrafe und das Verhältnis zum allgemeinen
Strafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich und allgemeine Schadenswiedergutmachung,
Besuchsrechte im Vollzug oder Vollzugslockerungen. Die Ausformulierung der
Lösungen hat Vor- und Nachteile, zumal eine Gliederung oder Übersicht zum
Fall jeweils fehlt: Zum einen mag es manchem Studenten gerade zur Vorbereitung
auf mündliche Prüfungen helfen, wohlgeformte Sätze als Vorbild zu haben,
zum anderen jedoch ist in dieser Form Wissen weniger eingängig zu vermitteln.
Gerade die Hinzunahme von Gliederungen würde es dem Leser erlauben, die
Fälle anhand dieser vor Kollegen frei vorzutragen. Allerdings ist die Kriminologie
als empirische Wissenschaft auch schwieriger in Schemen pressbar als dies
mit der Bezugswissenschaft Jura möglich ist. Am Ende fügt der Autor noch
pro Gebiet vier Prüfungsgespräche an. Diese Form der Wissensvermittlung
ist eher unterhaltsam als wirklich effizient, doch vermag sie vielleicht
die Angst vor der wirklichen Prüfung zu vermindern, wenn man erste Hinweise
darauf erhält, welchen Kontext der Prüfer mit bestimmten Andeutungen erwarten
kann. Insgesamt ist dieses Buch zur Prüfungsvorbereitung und zur Selbstkontrolle
sehr gut geeignet und sollte zu diesem Zweck intensiv unter Hinzuziehung
des zugehörigen Lehrbuches durchgearbeitet werden.
Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, Verlag C.F. Müller
2004 
Dieses speziell auf das erste Examen zugeschnittene Lehrbuch zum Strafprozessrecht
schickt sich an, die Lücke zu füllen, die zwischen den Skripten der Repetitorien
und den umfangreichen Lehrbüchern der etablierten Autoren besteht: es gibt
bisher wenig Literatur für Studenten, die auf die spezifischen Erfordernisse
des ersten Staatsexamens in der StPO eingehen, da entweder ein Kompendium
für beide Examina oder gar gleich für das zweite Examen geschaffen wird,
oder die spezielle Schwerpunktsetzung doch mit zu vielen Nebeninformationen
überfrachtet wird, so dass der erhoffte schnelle Überblick nicht gelingt.
Der Autor versteht es schon zu Beginn des Werkes durch Straffung der wesentlichen
Informationen zu Maximen und Ablauf des Strafverfahrens in Wort und Bild
den (noch) unkundigen Leser zu gewinnen. Vor allem Systemverständnis wird
durch die so vermittelte Information geschaffen, die dann im Studium der
zahlreichen Fälle mit den zugehörigen Normierungen ergänzt wird. Das Layout
ist dem Zweck des Werkes verpflichtet und demgemäß von guter Unterstützungswirkung.
Die Auflockerung durch Fälle und Graphiken sowie Prüfungsübersichten erleichtert
die schnelle Erstrezeption des Stoffes zusätzlich. Die sinnvollen Wiederholungsfragen
hätten aber sicherheitshalber mit Hinweisen auf die Randnummer der Lösung
versehen werden sollen. Die detaillierte Nachweispraxis der einzelnen Themengebiete
zeigt dem Leser auch, dass der Autor sich nicht in der Zusammenfassung eines
ausführlicheren Werkes verliert, sondern dass er gezielt eine Vielzahl von
Quellen, die bei der intensiven Beschäftigung mit dem Strafverfahrensrecht
unerlässlich sind, ausgewertet und in Kurzform gegossen hat. Im Kapitel
über die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe hätte der Autor die Klausurpraxis
stärker herausarbeiten müssen. So werden zwar als Einstieg gerne die Zulässigkeitsvoraussetzungen
der Revision abgeprüft, aber der Schwerpunkt liegt eindeutig in der Prüfung
von Rechtsverstößen, etwa in der StPO oder im StGB. Diese Bezugnahme kommt
nicht deutlich genug zur Geltung. Unübersichtlich geraten ist auch die Behandlung
der Maßnahmen zur Durchsuchung und Telefon- und sonstigen Überwachung. Exzellent
dargestellt ist jedoch gleich im Anschluss der Rechtsschutz gegen ebendiese
Maßnahmen. Besonders lesenswert ist der Abschnitt zur Untersuchungshaft,
der auch manchem Referendar die ein oder andere Klausur erleichtern dürfte.
Auch die Übersicht über die Beweisverwertungsverbote bringt Klarheit in
die eigentlich diffuse Materie. Die optimale Vorbereitung für das Examen
kann man grundsätzlich nur durch die Anwendung des Wissens in Klausuren
erreichen. Für die Verarbeitung der StPO in klausurgerechter Form ist dieses
Lehrbuch bestens geeignet und für den Einstieg in das Strafverfahrensrecht
sehr zu empfehlen.
Schwind, Kriminologie, 14. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Dass ein Lehrbuch mittlerweile im Jahresrhythmus neu aufgelegt wird, beweist
schon die Akzeptanz bei der Leserschaft und ist Ausdruck der unangefochtenen
Qualität des Werkes. Dabei ist es zudem erfreulich, wenn die einzelnen Auflagen
dem Buch auch Neues hinzugeben, somit eine wirkliche Neubearbeitung erfolgt,
die den Kauf der Neuauflage rechtfertigt. Der Autor beweist mit der nunmehr
14. Auflage einen nimmermüden Bearbeitungswillen, dem das Buch seine wissenschaftliche
Aktualität verdankt. Das altbewährte und hervorragende Layout wurde ebenso
wie die umfassenden Verzeichnisse beibehalten, die jedoch um etliche Eintragungen
erweitert und somit auf den Stand von November 2003 gebracht wurden. Dieses
Datum ist vor allem für das Europakapitel interessant, da das Scheitern
der Regierungskonferenz zur Verabschiedung der EU-Verfassung noch berücksichtigt
werden konnte. Weiterhin hat der Autor zahlreiche Exkurse eingefügt, die
die aktuelle wissenschaftliche Debatte widerspiegeln: neben dem doppelten
bzw. absoluten Dunkelfeld und dem Kriminalitäts-Paradoxon auch Hassverbrechen/Amoklauf
oder auch die neuere Polizeiforschung. Explizit neue Themen sind Peer-Viktimisierung
und Stalking-Phänomene. Das Buch richtet sich ausdrücklich an einen recht
weiten Leserkreis. Neben Studenten und Einsteigern in die Materie dürfen
sich auch Praktiker und Lehrende angesprochen fühlen. Dass aufgrund der
kritischen Wiedergabe des aktuellen Forschungsstandes das Werk auch für
eine wissenschaftliche Auseinandersetzung und Bezugnahme zugänglich ist,
gelingt dem Autor unter anderem dadurch, dass er immer wieder Erkenntnisse
aus der Praxis verständlich aufbereitet. Als Beispiel mag hierfür der Hinweis
auf die Problematik der Vorbereitung und sorgsamen Ausarbeitung von Interviewfragen
(für empirische kriminologische Forschungsarbeiten) dienen, da hierbei immer
die Gefahr von Suggestion besteht. Für jeden Studenten der Kriminologie
ist dieses Buch ein absolutes Muss zumal es auch erschwinglich ist. Alle
anderen angesprochenen Lesergruppen haben mit dieser Neuauflage auf jeden
Fall ein zuverlässiges Nachschlagewerk.
Beulke, Strafprozessrecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 
Im Gegensatz zum Verwaltungsprozessrecht, mit dem man bereits seit dem Grundstudium
konfrontiert wird, hat man mit der Strafprozessordnung erst in den Examenssemestern
zu tun, da dann entweder beim Repetitor oder in Examinatorien in strafrechtlichen
Klausuren Zusatzfragen zur StPO gestellt werden. Diese beschränken sich
aber meist nur auf Einzelfragen und der große Zusammenhang geht den Juristen
in Ausbildung meist erst im Laufe des Referendariats auf, wenn sie das erste
Mal ein Plädoyer halten müssen oder kurz danach erste Strafurteile entwerfen
dürfen. Es ist dennoch unumgänglich, sich bereits während des Studiums die
Grundlagen der StPO anzueignen, die sich sowohl im Bereich des deutschen
Rechts wie auch durch die Einflüsse der EMRK zu den Aspekten einer Klausur
entwickeln können, die dem Korrektor das praktische Verständnis des Bearbeiters
aufzeigt und so zur Notendifferenzierung beiträgt. Der Autor hat bereits
in den Kapiteln zur Einführung in das Strafprozessrecht die zahlreichen
internationalen Einflüsse auf das deutsche Recht aufgezeigt und schärft
so gleich zu Beginn die Sensibilität des Lesers für die grenzübergreifende
Dimension der Materie. Auch die Prozessmaximen werden in der gebotenen Kompaktheit
abgehandelt. Ausführlich widmet sich der Autor Schwerpunktthemen des ersten
Examens, etwa der Untersuchungshaft, der ein großes Kapitel eingeräumt wird,
oder den wichtigen Beweisverwertungsverboten. Auch die hinsichtlich ihrer
Zulässigkeit gern zusätzlich abgefragten Rechtsmittel werden nicht vergessen.
Ein Beispiel für ein Urteil egal welcher Instanz ist leider nicht abgedruckt.
Die Gestaltung des Werkes ist typisch für die "Schwerpunkte"-Reihe, weicht
aber zum Glück in positiver Hinsicht von der sonst vorherrschenden Armut
an graphischer Gestaltung ab. Der Autor hat etliche Prüfungsübersichten
eingefügt, vor allem der Rechtsschutz rund um § 98 StPO ist hervorragend
dargestellt und auch die Prüfung der Revision ist anschaulich aufbereitet.
Dazu kommen Übersichten und Schaubilder, die dem Leser Zusammenhänge klar
darstellen. Leider fehlt ein Prüfungsschema beim Klageerzwingungsverfahren.
Unübersichtlich wird der ansonsten gut gestaltete Text, wenn zuviele Hinweise
auf Rechtsprechung, Literatur oder andere Paragraphen eingefügt werden,
da auf separate Fußnoten verzichtet wurde. Hilfreich sind die überwiegend
ausführlichen Fälle und Lösungen sowie die Übersicht am Ende des Buches
zu Aufsätzen zur StPO. Das Lehrbuch ist bestens geeignet, um im Studium
die Grundlagen der Strafprozessordnung zu erlernen. Referendare können das
Buch noch zum materiellen Einstieg vor der Strafstation nutzen, danach aber
wohl kaum noch.
Huber, Das Strafurteil, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Diese kurze Anleitung für die Fertigung von Strafurteilen dürfte für die
Mehrheit der Referendare und vielleicht auch für junge Assessoren ein wichtiger
Bestandteil der eigenen Bibliothek werden, da nämlich keineswegs gesichert
ist, dass man während des juristischen Vorbereitungsdienstes außer als Urkundsbeamter,
also zum Protokollieren, einmal imaginär oder tatsächlich auf der Richterbank
sitzt. Der Bedarf der Staatsanwaltschaft an Referendaren zur Ableistung
der zahlreichen Sitzungsvertretungen ist in der Regel größer als die Stationierung
in den Kammern der Landgerichte oder an den Amtsgerichten. Wer die Strafstation
also als Staatsanwalt hinter sich gebracht hat, der wird in diesem Werk
einen ersten Einstieg in die Urteilsformulierung oder eine Vertiefungsmöglichkeit
der eigenen Kenntnisse finden. Der geringe Umfang darf nicht über den großen
Nutzen der Kapitel hinwegtäuschen. Der Autor geht nicht nur auf allgemeine
Fragen ein (ohne dabei der Verlockung zu verfallen, eine Kurzübersicht zur
StPO zu verfassen), darunter den Tatbegriff als Gegenstand der Verurteilung
oder die Vorgänge bei Urteilsberatung und Urteilsverkündung. Danach folgen
die nach Entscheidungsinhalt separierten Teile zur Verurteilung, zum Freispruch
und zur Verfahrenseinstellung sowie zu Sonderfällen des strafrechtlichen
Urteils, zum Beispiel hinsichtlich gemischter Entscheidungen oder Urteilen
in Jugendsachen. Besondere Beachtung sollten Referendare den Urteilen in
der Rechtsmittelinstanz widmen, da bis auf besondere Bände zur Revision
vor allem die Berufung selten ausführlich in Lehrbüchern zur Strafprozessordnung
thematisiert wird. Die Gestaltung des Buches ist variantenreich, als der
Autor den Fließtext mit Aufzählungen, Tabellen, Grafiken und Schemata auflockert
und so zu einer Verfestigung des Wissens verhilft. Der Text ist stringent
aber anschaulich verfasst und erleichtert die Rezeption der Materie. Bedauerlich
ist das Fehlen von auch graphisch angepassten Urteilen, statt dessen werden
die Formulierungsvorschläge in Form von Beispielen angeboten, die jedoch
durch die kleinere Schriftart nur mit Schwierigkeiten die Vorbildrolle einnehmen
können, die sie dem Leser eigentlich zur Verdeutlichung der Theorie bieten
sollten. Dieses Buch ist ein gelungenes Hilfsmittel für die Strafstation
und die Examensvorbereitung im Referendariat und ist zur raschen Bearbeitung
prädestiniert. Die Lektüre dieses Werkes ist für Ausbildung und Praxis empfehlenswert!
Rechtsphilosophie
Kaufmann / Hassemer / Neumann, Einführung in die Rechtsphilosophie und
Rechtstheorie der Gegenwart, 7. Auflage, C.F. Müller 2004 
Bei der Auswahl des Wahlfaches spielen bei dem ein oder anderen Studenten
vielleicht auch Überlegungen eine Rolle, welches Fach den geringsten Widerstand
leistet, die meisten Punkte für den geringsten Arbeitsaufwand gewährt und
eventuell sogar noch Spaß macht. Einige entscheiden sich angesichts der
genannten Kriterien leichten Herzens für die Rechtsphilosophie, was auf
den ersten Blick bestimmt nicht die schlechteste Wahl ist, muss man doch
neben reinem Faktenwissen auch das noch aus Schulzeiten antrainierte Textverständnis
mitbringen. Doch mit dem vorliegenden Buch wird mancher, der glaubt, man
müsse für die Rechtsphilosophie weit weniger tun und begreifen als in anderen
Wahlfächern, eines Besseren belehrt werden. Schon die Namen der Autoren
stehen für höchste Qualität, wenn sie auch nicht unbedingt auf dem Gebiet
der Rechtsphilosophie geläufig sind. Ebenso weist die bereits 7. Auflage
darauf hin, dass zumindest das Interesse an diesem Buch seit 1976 nicht
abgerissen ist. Auch richtet sich das Werk laut Vorwort direkt an die Studenten
in Vorbereitung ihrer Wahlfachprüfung und an alle an der Rechtsphilosophie
Interessierte. Jedoch wird mancher Student ungläubig staunen, wenn er den
inhaltlichen Umfang des Buches entdeckt sowie die Bandbreite der Themen,
die anscheinend zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zu zählen sind.
Dass neben den klassischen Problemen, zum Beispiel des Verhältnisses zwischen
Recht und Moral, auch Hermeneutik, juristische Logik sowie Wissenschaftstheorie
und Systemtheorie unter den Kapiteln zu finden ist, obwohl die Autoren darauf
hinweisen, dass nicht alle Probleme behandelt werden konnten, zeugt von
der umfassenden Qualität des Buches und vor allem vom hohen Anspruch, den
die Rechtsphilosophie tatsächlich hat. Das Buch ist didaktisch sinnvoll
so aufgebaut, dass nach einer einleitenden Begriffsbestimmung der Schwerpunkt
eher auf Probleme gelegt wird, anhand derer der Leser mitdenken und sich
die Zusammenhänge selbst erschließen kann. Es soll somit eher das Interesse
geweckt und eine Anleitung zum Weiter- bzw. Selbstdenken gegeben werden
als dass schematisch Daten abgespult werden. Unterstützt wird der Leser
hierbei durch umfangreiche Register und ein gutes Layout, das sogar an relevanter
Stelle Graphiken und Schaubilder verwendet, um vor allem die Normentheorien
und logischen Formalisierungen zu verdeutlichen. Allerdings muss der Leser
darauf gefasst sein, nicht jedes Wissenshäppchen vorgekaut zu bekommen:
die Sprache ist gehoben und anspruchsvoll, Mitdenken ist nötig, um dem Autor
folgen zu können. Teilweise muss auch mit Begriffen umgegangen werden, die
dem Juristen in seiner sonstigen Ausbildung nur selten begegnen. Das Buch
ist eindeutig eine Bereicherung auf dem überquellenden Markt der Einführungen
in die Rechtsphilosophie, da es in sich stringent aufgebaut und harmonisch
ausgearbeitet ist. Dem Leser verlangt es jedoch einiges ab, zur flüchtigen
Lektüre ist es nicht geeignet; zur Vorbereitung auf das Examen ist für dieses
Buch aber auf jeden Fall eine Kaufempfehlung auszusprechen!
Gröschner / Dierksmeier / Henkel / Wiehart, Rechts- und Staatsphilosophie,
1. Auflage, Verlag Springer 2000 
Es ist ein Wagnis aber zugleich auch ein lobenswertes Experiment, das die
vier Autoren mit diesem Lehrbuch wagen. Sie behandeln die klassischen Themen
der Staats- und Rechtsphilosophie nicht mittels der gewohnten Darstellung
in Texten, Abbildungen und Schemata, sondern sie wählen die sokratische
Form der Wissenser- und vermittlung, den Dialog. Der Leser hat also die
Möglichkeit, diesem Gespräch der Autoren zu den diversen Materien sukzessive
zu folgen und so zahlreiche Querverweise und Brückenbildungen nebenbei mitzuerleben,
die er bei der sonst verwendeten Darstellung rechtsphilosophischen Wissens
nicht ohne weiteres erhalten würde. Diese Form der Darstellung birgt aber
auch ein Risiko, nämlich das des ungeduldigen Lesers. Dieser hat zwar anhand
des Inhaltsverzeichnisses und des Sachverzeichnisses die Möglichkeit, auch
spezifische Punkte zu suchen oder durchzulesen, aber durch die zahlreichen
Verschränkungen des Gesprächs mit früheren Stellen ist zumindest ein Teil
der Information nicht ohne zusätzliche Lektüre schnell erfassbar. Inhaltlich
behandeln die Autoren Platon und das Muster des Staates, Aristoteles und
das Ziel der Gemeinschaft, die Römer und die Kunst der Jurispridenz, mittelalterliche
Glaubenslehren und das Problem des Naturrechts, Macchiavelli und den Begriff
der Macht, neuzeitliches Selbstverständnis und die These von der Menschenwürde,
Hobbes und die Autorität des Staates, Locke und den Schutz von Freiheit
und Eigentum, Rousseau und das Prinzip der Republik, Kant und die Pflicht
zum Recht, Hegel und die Wirklichkeit der Freiheit sowie abschließend neuere
Strömungen der Rechts- und Staatsphilosophie. Das Gespräch der vier Autoren
findet auf ziemlich hohem Niveau statt. Teilweise werden Fragen gestellt,
die einiges an Vorwissen erfordern. Auch der Umgang mit philosophischer
Fachterminologie sollte dem Leser geläufig sein. Interessant wird der Dialog
vor allem dann, wenn die Autoren unterschiedlicher Ansicht sind. Diese Form
der gelebten Wissenschaft verdeutlicht sehr schön, dass mit Primärliteratur
kritisch gearbeitet werden muss und kann. Da Philosophie grundsätzlich hauptsächlich
darin besteht, die richtigen Fragen zu stellen, findet der Leser in diesem
Buch eine interessante Anleitung. Es können auf diese Weise Zusammenhänge
hergestellt werden, die in einer standardisierten Lehrbuchform nicht vermittelbar
wären. Auf interessante Weise wird in diesem Werk dargestellt, wie aktuell
viele der "Klassiker" auch heute noch sein können. Das Buch erfordert eine
ordentliche Portion Selbstdisziplin, bietet aber auch eindrucksvolle Einblicke
in vergessene Formen des Studiums. Insgesamt ist dieses Lehrbuch für Studenten
mit philosophischem Interesse sehr geeignet und empfehlenswert. Wer sich
allerdings auf eine Prüfung vorbereiten möchte und Daten und Fakten abrufen
möchte, dem ist mit dem vorliegenden Buch wenig gedient. Kenntnisse vertiefen
kann man dagegen mit diesem Werk auf das Beste!
Horster, Rechtsphilosophie zur Einführung, 1. Auflage, Verlag Junius
2002 
Die Reihe "Zur Einführung" des Junius-Verlages verfolgt ein anspruchsvolles
Konzept mit hehrem Anspruch: Ausgewiesene Experten nehmen sich dem Gesamtwerk
eines Philosophen an und erläutern auf möglichst eingängige doch fundierte
Weise die Entwicklungsstufen seiner Theorien. Mittlerweile ist hieraus schon
eine kleine Bibliothek entstanden. Daneben wurden noch einzelne Übersichtswerke
zu philosophischen Strömungen herausgebracht, in deren Kontext auch das
vorliegende Werk zur Rechtsphilosophie einzuordnen ist. Der Markt für Einführungen
in die Rechtsphilosophie ist dicht besiedelt, so dass sich die Frage stellt,
was der Autor Neues bieten kann, durch das sein Werk heraussticht. Ein großer
Pluspunkt ist das Konzept der Junius-Reihe: Der Autor fällt nur durch sein
Fachwissen auf, nicht durch das Ausbreiten eigener Theorien, so dass die
Aussagen als wissenschaftlich valide verarbeitet werden können. Auch die
durchgängig klare Sprache, frei von Fachjargon, sowie der handhabbare Umfang
des Werkes als auch das übersichtliche Layout und die hilfreichen Register
und Verzeichnisse, die sämtlich auf aktuellstem Stand sind, erfreuen den
kundigen wie auch den (noch) unkundigen Leser. Der Autor schneidet in der
Einleitung und in den zusammenfassenden Kapiteln Themen an, die die Aktualität
der wissenschaftlichen Debatten in der Rechtsphilosophie aufgreifen. Doch
steht bei all dem der Titel "Einführung" mahnend im Hintergrund: Es soll
Interesse beim Leser geweckt und erste Kenntnis der Materie vermittelt werden.
Mehr als eine Einführung und Spurenlegung für weiterführende Studien kann
und soll eine Einführung in so angenehm kompakter Form nicht bieten. Wer
in das Gebiet der Rechtsphilosophie einsteigen möchte, soll getrost die
Empfehlung erhalten dieses Buch zu kaufen. Er wird in fachlich fundierter
Weise Theoreme der markantesten Philosophen verständlich aufbereitet vorfinden
und seinen Spaß an der Lektüre haben.
Radbruch, Rechtsphilosophische Tagesfragen, 1. Auflage, Verlag Nomos
2004
Die noch nicht ganz so alten Meister der Rechtsphilosophie werden gerne
zitiert aber selten gelesen. Noch seltener finden sich Zeitzeugen, die Professoren
wie Radbruch (1878-1949) tatsächlich einmal gehört haben. Diesem Umstand
kann zumindest insoweit abgeholfen werden, als Manuskripte der gehaltenen
Vorlesungen wieder veröffentlicht werden und so das erhaltene Gedankengut
einer Vielzahl neuer Interessenten zur Verfügung gestellt wird, die dann
nicht mehr allein auf Sekundärliteratur angewiesen sind. Zusätzlich zum
Abdruck des Manuskripts der Vorlesung Radbruchs aus dem Sommersemester 1919,
gehalten an der Universität Kiel, geben die Herausgeber dem Leser eine kurze
Einführung zu Einflüssen der Zeit auf Radbruch sowie einen Überblick über
die Themen der Vorlesung. Die Vorlesung selbst beschäftigt sich mit den
Themen Kritik am Rechtspositivismus, Gerechtigkeit, Zweck des Rechts, gegensätzliche
Staatsauffassungen, Individualität und Nation, Philosophie des Krieges,
vom Ewigen Frieden und vom Völkerbund, Religionsphilosophie sowie (damals
schon) mit der Reform des juristischen Studiums. Die Gedanken Radbruchs
beeinflussen die Rechtsphilosophie damals wie heute und sind Pflichtlektüre
für die Wahlfachgruppe. Die Herausgabe von Werken wie diesem ermöglicht
eine vertiefte Arbeit an Primärtexten großer Denker, die in den heutigen
Vorlesungen oft zu kurz kommt. Ein lesenswertes Stück Wissen!
Häberle, Europäische Verfassungslehre, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004
Schon das 20-seitige Inhaltsverzeichnis lässt dem willigen Studenten den
Atem stocken: circa 650 Seiten geballtes Wissen zur Europäischen Verfassungslehre
erwarten eine sukzessive Bearbeitung. Doch fängt man erst einmal an zu lesen,
wird man durch den gut strukturierten Aufbau wieder beruhigt es ist zu
schaffen! Die Sprache ist eingängig, der Text durch zahlreiche Kapitel untergliedert,
die Register helfen beim Auffinden spezieller Verweise und die teilweise
stichpunktartige Zusammenfassung am Ende der Kapitel erleichtert das Repetieren.
Der Autor behandelt nicht nur juristische Grundlagen, sondern erläutert
auch Rahmenvoraussetzungen, die sich bei einer Beschäftigung mit der europäischen
Verfassungsdogmatik unweigerlich zur Bearbeitung aufdrängen. So wird der
europäische "Jurist" ebenso als Begriff eingeführt und erläutert wie die
europäische Öffentlichkeit. Des Weiteren muss sich der Leser in die europäische
Verfassungsinterpretation eindenken. Auch in der deutschen Grundrechtslehre
bekannte Begriffe wie der des "Gemeinwohls" müssen im europäischen Kontext
differenziert betrachtet werden. Nicht zuletzt ist die diffizile Kontemplation
der optimalen Gewaltenteilung in Europa kein leichtes Stück Arbeit für betroffene
Politiker wie für Theoretiker. Auch unter nicht alltäglichen Begriffszusätzen
wird eine Verfassungswirklichkeit in Europa aufgedeckt, so im Bereich der
Religion, der Wirtschaft und der Gerichtsbarkeit. Durch die umfangreichen
Literaturangaben und Rechtsprechungsverweise in den Fußnoten ist das Werk
auch zur wissenschaftlichen Arbeit dienlich, da es nunmehr in der zweiten
Auflage absolut aktuell ist. Näher betrachtet ist das Buch vielleicht vornehmlich
zum vertiefenden und forschenden Gebrauch bestimmt. Der kulturtheoretische
Ansatz der Verfassungsinterpretation, den der Autor vertritt, ist natürlich
einer unter mehreren. Die Darstellung der Methodik ist sehr eingängig und
plausibel gelungen und man folgt dem Autor gerne zu allen interessanten
Nebenschauplätzen, die sich bei der Auseinandersetzung mit diesem tagespolitisch
so hoch aktuellen Gebiet eröffnen. Und man freut sich sehr, dass der Autor
zu ausführlich bearbeiteten Themen wie der Menschenwürde-Problematik weiterhin
interessante Ausführungen anbieten kann. Im Zusammenspiel mit der Demokratie,
gelebt und als Ideal, ergeben sich zahlreiche verfolgenswerte Denkansätze
für den studentischen Leser wie den praxisbezogenen Käufer. Für verfassungsrechtlich
Interessierte jeglicher Fachrichtung und unabhängig vom Vorwissen ist dieses
Werk ein absolutes Muss!
CD-Rom: BGH-Nack, Entscheidungen des BGH in Strafsachen, Verlag Luchterhand
2004
CD-Rom: Strafverteidiger, Archiv 1981-2003, Verlag Luchterhand 2004
Man denkt grundsätzlich nicht zuerst daran, die Zusammenstellung von
BGH-Urteilen oder das Archiv einer Zeitschrift auf CD-Rom unter Ausbildungsliteratur
zu subsumieren. Jedoch ist bereits bei Hausarbeiten für Anfänger
zu beobachten, dass Berge von (später unnützen) Kopien hergestellt
werden und auch im Referendariat steigert sich des Öfteren die Unlust,
sich für einige Entscheidungen, zumal aus früheren und schon vergilbten
oder zerlesenen Bänden, in die juristischen Seminare zu begeben, wenn
die Ausbildungskanzlei oder die Gerichtsbibliothek gerade einmal nicht potent
bestückt ist oder ein Vorgesetzter mittels einer Dauerausleihe die
eigene Recherche unterbindet. Man mag einwenden, dass man zur Urteilssuche
auch das Programm juris benutzen könnte, aber nur unter bestimmten
Voraussetzungen kann man dieses kostenlos nutzen.
Wichtigstes Kaufargument für Entscheidungssammlungen auf CD-Rom wie
die Ausgabe des Vorsitzenden Richters am BGH Nack ist ein Zusatznutzen zur
Suche auf Papier. Dies kann zum einen darin begründet liegen, dass
wie auch bei der vorliegenden Sammlung unveröffentlichte Entscheidungen
des BGH enthalten sind. Dazu kommen zahlreiche Entscheidungen von nationalen
und internationalen Gerichten, die sich mit dem deutschen Strafrecht befassen
mussten, oder deren Entscheidungen Einfluss auf das deutsche Strafrecht
haben können. Beispielhaft zu erwähnen sind dabei Urteile des
EuGH oder des EGMR sowie Entscheidungen der Zivilsenate des BGH, des BVerfG,
des BFH und anderen Gerichten. Allerdings sind die EGMR-Urteile nicht in
deutscher Übersetzung enthalten, was für den einen oder anderen
die Bearbeitung erschweren dürfte. Wenn Urteile intern Bezug zueinander
haben, werden sie in der Regel mit einem wechselseitigen Link ausgestattet.
Nicht verlinkt dagegen sind genannte Entscheidungen innerhalb der Urteile,
was aber andere CD-Roms durchaus als Service bieten.
Gewöhnungsbedürftig ist die Aufmachung der Urteile. Diese sind
zwar nach den einzelnen Gerichten unterteilt, aber alle enthaltenen Urteile
sind in einer Art Textdokument zusammengefasst, das man auf- und abscrollen
kann. In einem Feld oberhalb des Textes erkennt man zwar seinen Standort
und kann diesen durch einen Pfad auf der linken Seite auch verändern,
aber die Orientierung geht in diesem System schnell verloren. Für den
Nutzer hinsichtlich Lektüre und Ausdruck bestimmter Passagen besser
wäre da gewesen, die Urteile als einzelne Dokument abrufbar zu machen.
Immerhin kann man in der Druckoption die einzelnen Urteile ohne Markierung
separat auswählen. Sehr gut ist die Angabe der übrigen Fundstellen
der Urteile und erschienener Anmerkungen dazu. Das beigefügte Register
ist ein wesentliches Argument für potenzielle Käufer. Anhand des
Sachverzeichnisses kann man zu den passenden Urteilen gelangen. Das Auffinden
der einzelnen Suchbegriffe kann über die Auswahl des kommentarähnlichen
Registers erfolgen. Ebenfalls möglich ist die Markierung einzelner
Passagen innerhalb der Urteile und die separate Anzeige der Markierungen.
Durch das gewählte Darstellungsprogramm benötigt man aber einige
Zeit, um sich eine wirkliche Übersicht zu verschaffen. Auch der blinkende
Cursor suggeriert, dass man sich Notizen in die Urteile schreiben könnte,
was aber durch das Programm verhindert wird. Immerhin kann man sich Lesezeichen
erstellen. Von Vorteil ist schließlich der geringe Speicherplatz,
den die Sammlung benötigt: lediglich 80 MB.
Als zweites Speichermedium liegt zum Thema Strafrecht das Archiv des "Strafverteidigers"
vor. Der CD liegt bereits eine kurze gedruckte Anleitung bei, die klar macht,
dass man über eine Vielzahl von Suchmöglichkeiten durch die enthaltenen
Urteile, Aufsätze und Beiträge surfen kann. Die Bedienung des
Programms erfolgt über den Internet Explorer, dessen Handhabung den
meisten Nutzern geläufig sein dürfte. Sehr angenehm ist die Verknüpfung
der einzelnen Beiträge untereinander, so dass man quer lesen und danach
zum Ausgangsbeitrag zurückkommen kann. Auf der CD enthalten sind auch
viele relevante Gesetzestexte, auf die in den Texten auch durch Links verwiesen
wird. Ein wenig gewöhnungsbedürftig ist die Bildschirmaufteilung,
die keine richtig übersichtliche Textdarstellung bietet aber auch kein
wirklich übersichtliches Inhaltsverzeichnis. Die Textlektüre vereinfachen
kann man aber durch den Button "Eigenes Fenster", das dann eine
Lektüre in Vollansicht bietet.
Die gebotenen Funktionen beinhalten eine Schnellsuche und eine erweiterte
Suche, eine Blättern-Funktion, die das Springen zwischen gelesenen
Dokumenten ermöglicht, aber durch das schon erwähnte Hauptbild
mit relativ kleinen Fenstern eher Verwirrung stiftet.
Anstelle einer Markierungsfunktion innerhalb des Programms bietet die CD-Rom
die Möglichkeit, sich einzelne Dokumente als Sonderdokument zu speichern.
Dies ist zwar eine lohnenswerte Alternative zu "Kopieren und Einfügen",
aber kein Ersatz für eine Notizenfunktion innerhalb der Texte, die
man im Idealfall auch zusammen auflisten könnte.
Die Entscheidungssammlung und das Archiv bergen gegenüber der bloßen
Bibliotheksrecherche enorme Vorteile, haben aber beide einige Bedienungsdefizite,
die durch Gewöhnung an die Besonderheiten des jeweiligen Programms
ausgeglichen werden können. Die wissenschaftliche Betätigung und
die Lösung am praktischen Fall werden aber durch diese Sammlung definitiv
erleichtert und die Arbeit geht schneller von der Hand. Insoweit sind beide
CD-Roms durchaus zu empfehlen und können sowohl im Studium wie auch
im Referendariat in vielen Stationen sinnvoll gebraucht werden. Der Weg
zum wirklichen Bedienkomfort könnte aber in Zukunft noch ein wenig
besser geebnet werden.