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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juni 2004

Juni 2004: Strafrecht und Rechtsphilosophie
Von Dr. Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)

Strafrecht

Kudlich, Strafrecht Besonderer Teil 1, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Nach der bereits erfreulichen Neuauflage des Allgemeinen Teils des Strafrechts hat der Autor auch den ersten Band des Besonderen Teils des StGB in Prüfungsfragen fassen können. Dies umfasst die Vermögensdelikte, also die großen Bereiche Diebstahl, Raub und Erpressung, Betrug, Hehlerei, Sachbeschädigung und andere einschlägige Delikte. Dogmatisch höchst sinnvoll startet der Autor die einzelnen Kapitel nicht mit in anderen Büchern dieser Reihe beliebten aber gelinde gesagt prüfungstechnisch überflüssigen Fragen zu rechtshistorischen Begebenheiten, sondern verlangt vom Leser gleich die Vergegenwärtigung des einschlägigen Prüfungsschemas. Ohne eine erste Vorstellung vom System der danach kommenden Probleme ist jede weitere Lektüre nämlich nutzlos. Damit das Wissen jedoch auch durch alternative Rezeption vertieft werden kann, wird der Leser mit zahlreichen und vor allem gut gestalteten Graphiken und Schaubildern beliefert, die der Abstraktion des Stoffes dienen. Gelungen ist diesmal vor allem das Verhältnis von Frage- und Lösungstext. Sehr hilfreich für den Leser sind stets die ergänzenden Anmerkungen und ­ entsprechenden Fleiß vorausgesetzt ­ die Verweise auf Lehrbücher. Inhaltlich erwähnenswert sind vor allem Details, etwa die weiterhin betriebene Verschränkung mit Problemen des Allgemeinen Teils beim Charakter des Regelbeispiels in § 243 StGB, oder die Darstellung neuerer Rechtsprechung zur Bandeneigenschaft. Auch die prüfungsrelevanten Abgrenzungen zwischen BGH und Literatur werden für Studenten nachvollziehbar dargestellt und nicht wie bei anderen Autoren sichtbar aus Eitelkeit die eigene Meinung propagiert. Zur Lektüre besonders zu empfehlen sind zudem kleinere Delikte, die aber in der Prüfung oftmals schwere Hürden aufwerfen können, so die Untreue, § 266 StGB, und der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB. Auch hier wird durch die gestellten Prüfungsfragen kompakt der Weg zum Wesentlichen bereitet. Das Lehrbuch beherrscht die Kunst der Reduktion und ist so ein attraktiver Begleiter für die juristische Ausbildung. Dadurch dass nur dieser Anspruch vom Autor tatsächlich erhoben wird, droht das Buch zu keinem Zeitpunkt den Bezug zur Prüfungsrealität zu verlieren. Die Lektüre ist zu jeder Phase des Studiums mit Nachdruck zu empfehlen.

Joecks, Studienkommentar StGB, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Der reine Umfang dieses Werks lässt den Leser und Käufer zunächst daran zweifeln, dass er es hier mit einem leicht durchzuarbeitenden Produkt zu tun bekommt. Wer sich jedoch von der fast 900 Seiten starken Kommentierung nicht abhalten lässt, wird an diesem Konvolut viel Freude haben. Die positiven Aspekte beginnen bereits mit der Aufteilung der "Kommentierung" und dem Aufbau der einzelnen Bestandteile der Texte. Der Autor mischt Kommentar und Lehrbuch und erläutert so oft wie möglich allgemeine Prüfungsvoraussetzungen in Form von Aufzählungen und ergänzt die geschriebenen Vorschriften durch den ungeschriebenen Prüfungsstoff, besonders im Allgemeinen Teil. Die Texte sind groß und fließend geschrieben, die Schlüsselbegriffe sind deutlich hervorgehoben. Bisweilen wäre ein wenig Abstand zwischen den Absätzen wünschenswert, aber man hat duch die genannen Prüfungsschemata genügend Freiraum für die Augen. Störend sind einzig die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung im Text anstelle in echten Fußnoten. Von großer Examensrelevanz sind die jeweils "vor die Klammer gezogenen" Informationen, die der Autor dem Leser für bestimmte Abschnitte zusammenstellt. Diese sorgen für ein übergreifendes Verständnis, etwa im Bereich der einzelnen Gruppen der Vermögensdelikte und erleichtern so die Parallelität der Gedanken in der Prüfungssituation. Auch hervorzuheben ist die Darstellung von Schnittpunkten zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil an den zu erwartenden Stellen, da so der Nutzer über das spezielle zum generellen Wissen geführt wird (etwa von § 211 StGB zur limitierten Akzessorietät). Ebenfalls sehr anschaulich geht der Autor bei der Erläuterung von Streitigkeiten zwischen BGH und Literatur vor, wobei man klarstellen muss, dass dieser Kommentar primär für Studenten konzipiert ist, die anders als Referendare nicht in der Mehrzahl der Fälle dem BGH folgen müssen. Seltsam ist jedoch, dass hier wie in anderen Studienkommentaren auch die Körperverletzungsdelikte ein wenig stiefmütterlich behandelt werden, insbesondere wird nicht wie bei den anderen Delikten ein Prüfungsschema angeboten, obwohl bei der Schlägerei wiederum ein solches präsentiert wird. Besonders empfehlenswert zur Lektüre, auch für Anfänger, sind die Kommentierungen zu den Straßenverkehrsdelikten und zu den Konkurrenzen, die sogar mit graphischer Unterstützung erklärt werden. Das Werk hat den Titel Studienkommentar zu Recht verdient, denn es unterstützt das Studium und motiviert durch klare und verständliche Ausführungen. Dieses Buch ist für jeden Käufer und Leser ein echter Glücksgriff und die Anschaffung lohnt sich ab dem ersten Semester!

Eisenberg, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk ist kein Lehr- sondern ein Arbeitsbuch. Bereits in 7. Auflage erscheinend ist es didaktisch sinnvoll konzipiert und ausgearbeitet. Die umfangreichen Register, das übersichtliche Layout und der Gesamtaufbau des Buches erleichtern dem Studenten in Prüfungsvorbereitung (für den dieses Werk vornehmlich konzipiert zu sein scheint) das Arbeiten sehr. Nach einer kurzen überblicksmäßigen und eher repetierenden Einführung zu jedem der drei Themen folgen jeweils sieben Fälle zu jedem Fachgebiet mit anschließender ausformulierter Lösung. Auf über 300 Seiten hat der Leser so erst einmal genug Stoff zur Bearbeitung, um sich das Vorurteil der vermeintlich "einfachen" Wahlfachgruppe Kriminologie widerlegen zu lassen. Dabei behandelt der Autor eine möglichst große Bandbreite von examensrelevanten Themen, so etwa die Einflüsse von Gewaltdarbietungen in Massenmedien, taugliche Prognoseintrumente, die Voraussetzungen von Jugendstrafe und das Verhältnis zum allgemeinen Strafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich und allgemeine Schadenswiedergutmachung, Besuchsrechte im Vollzug oder Vollzugslockerungen. Die Ausformulierung der Lösungen hat Vor- und Nachteile, zumal eine Gliederung oder Übersicht zum Fall jeweils fehlt: Zum einen mag es manchem Studenten gerade zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen helfen, wohlgeformte Sätze als Vorbild zu haben, zum anderen jedoch ist in dieser Form Wissen weniger eingängig zu vermitteln. Gerade die Hinzunahme von Gliederungen würde es dem Leser erlauben, die Fälle anhand dieser vor Kollegen frei vorzutragen. Allerdings ist die Kriminologie als empirische Wissenschaft auch schwieriger in Schemen pressbar als dies mit der Bezugswissenschaft Jura möglich ist. Am Ende fügt der Autor noch pro Gebiet vier Prüfungsgespräche an. Diese Form der Wissensvermittlung ist eher unterhaltsam als wirklich effizient, doch vermag sie vielleicht die Angst vor der wirklichen Prüfung zu vermindern, wenn man erste Hinweise darauf erhält, welchen Kontext der Prüfer mit bestimmten Andeutungen erwarten kann. Insgesamt ist dieses Buch zur Prüfungsvorbereitung und zur Selbstkontrolle sehr gut geeignet und sollte zu diesem Zweck intensiv ­ unter Hinzuziehung des zugehörigen Lehrbuches ­ durchgearbeitet werden.

Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Dieses speziell auf das erste Examen zugeschnittene Lehrbuch zum Strafprozessrecht schickt sich an, die Lücke zu füllen, die zwischen den Skripten der Repetitorien und den umfangreichen Lehrbüchern der etablierten Autoren besteht: es gibt bisher wenig Literatur für Studenten, die auf die spezifischen Erfordernisse des ersten Staatsexamens in der StPO eingehen, da entweder ein Kompendium für beide Examina oder gar gleich für das zweite Examen geschaffen wird, oder die spezielle Schwerpunktsetzung doch mit zu vielen Nebeninformationen überfrachtet wird, so dass der erhoffte schnelle Überblick nicht gelingt. Der Autor versteht es schon zu Beginn des Werkes durch Straffung der wesentlichen Informationen zu Maximen und Ablauf des Strafverfahrens in Wort und Bild den (noch) unkundigen Leser zu gewinnen. Vor allem Systemverständnis wird durch die so vermittelte Information geschaffen, die dann im Studium der zahlreichen Fälle mit den zugehörigen Normierungen ergänzt wird. Das Layout ist dem Zweck des Werkes verpflichtet und demgemäß von guter Unterstützungswirkung. Die Auflockerung durch Fälle und Graphiken sowie Prüfungsübersichten erleichtert die schnelle Erstrezeption des Stoffes zusätzlich. Die sinnvollen Wiederholungsfragen hätten aber sicherheitshalber mit Hinweisen auf die Randnummer der Lösung versehen werden sollen. Die detaillierte Nachweispraxis der einzelnen Themengebiete zeigt dem Leser auch, dass der Autor sich nicht in der Zusammenfassung eines ausführlicheren Werkes verliert, sondern dass er gezielt eine Vielzahl von Quellen, die bei der intensiven Beschäftigung mit dem Strafverfahrensrecht unerlässlich sind, ausgewertet und in Kurzform gegossen hat. Im Kapitel über die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe hätte der Autor die Klausurpraxis stärker herausarbeiten müssen. So werden zwar als Einstieg gerne die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision abgeprüft, aber der Schwerpunkt liegt eindeutig in der Prüfung von Rechtsverstößen, etwa in der StPO oder im StGB. Diese Bezugnahme kommt nicht deutlich genug zur Geltung. Unübersichtlich geraten ist auch die Behandlung der Maßnahmen zur Durchsuchung und Telefon- und sonstigen Überwachung. Exzellent dargestellt ist jedoch gleich im Anschluss der Rechtsschutz gegen ebendiese Maßnahmen. Besonders lesenswert ist der Abschnitt zur Untersuchungshaft, der auch manchem Referendar die ein oder andere Klausur erleichtern dürfte. Auch die Übersicht über die Beweisverwertungsverbote bringt Klarheit in die eigentlich diffuse Materie. Die optimale Vorbereitung für das Examen kann man grundsätzlich nur durch die Anwendung des Wissens in Klausuren erreichen. Für die Verarbeitung der StPO in klausurgerechter Form ist dieses Lehrbuch bestens geeignet und für den Einstieg in das Strafverfahrensrecht sehr zu empfehlen.

Schwind, Kriminologie, 14. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Dass ein Lehrbuch mittlerweile im Jahresrhythmus neu aufgelegt wird, beweist schon die Akzeptanz bei der Leserschaft und ist Ausdruck der unangefochtenen Qualität des Werkes. Dabei ist es zudem erfreulich, wenn die einzelnen Auflagen dem Buch auch Neues hinzugeben, somit eine wirkliche Neubearbeitung erfolgt, die den Kauf der Neuauflage rechtfertigt. Der Autor beweist mit der nunmehr 14. Auflage einen nimmermüden Bearbeitungswillen, dem das Buch seine wissenschaftliche Aktualität verdankt. Das altbewährte und hervorragende Layout wurde ebenso wie die umfassenden Verzeichnisse beibehalten, die jedoch um etliche Eintragungen erweitert und somit auf den Stand von November 2003 gebracht wurden. Dieses Datum ist vor allem für das Europakapitel interessant, da das Scheitern der Regierungskonferenz zur Verabschiedung der EU-Verfassung noch berücksichtigt werden konnte. Weiterhin hat der Autor zahlreiche Exkurse eingefügt, die die aktuelle wissenschaftliche Debatte widerspiegeln: neben dem doppelten bzw. absoluten Dunkelfeld und dem Kriminalitäts-Paradoxon auch Hassverbrechen/Amoklauf oder auch die neuere Polizeiforschung. Explizit neue Themen sind Peer-Viktimisierung und Stalking-Phänomene. Das Buch richtet sich ausdrücklich an einen recht weiten Leserkreis. Neben Studenten und Einsteigern in die Materie dürfen sich auch Praktiker und Lehrende angesprochen fühlen. Dass aufgrund der kritischen Wiedergabe des aktuellen Forschungsstandes das Werk auch für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung und Bezugnahme zugänglich ist, gelingt dem Autor unter anderem dadurch, dass er immer wieder Erkenntnisse aus der Praxis verständlich aufbereitet. Als Beispiel mag hierfür der Hinweis auf die Problematik der Vorbereitung und sorgsamen Ausarbeitung von Interviewfragen (für empirische kriminologische Forschungsarbeiten) dienen, da hierbei immer die Gefahr von Suggestion besteht. Für jeden Studenten der Kriminologie ist dieses Buch ein absolutes Muss zumal es auch erschwinglich ist. Alle anderen angesprochenen Lesergruppen haben mit dieser Neuauflage auf jeden Fall ein zuverlässiges Nachschlagewerk.

Beulke, Strafprozessrecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Im Gegensatz zum Verwaltungsprozessrecht, mit dem man bereits seit dem Grundstudium konfrontiert wird, hat man mit der Strafprozessordnung erst in den Examenssemestern zu tun, da dann entweder beim Repetitor oder in Examinatorien in strafrechtlichen Klausuren Zusatzfragen zur StPO gestellt werden. Diese beschränken sich aber meist nur auf Einzelfragen und der große Zusammenhang geht den Juristen in Ausbildung meist erst im Laufe des Referendariats auf, wenn sie das erste Mal ein Plädoyer halten müssen oder kurz danach erste Strafurteile entwerfen dürfen. Es ist dennoch unumgänglich, sich bereits während des Studiums die Grundlagen der StPO anzueignen, die sich sowohl im Bereich des deutschen Rechts wie auch durch die Einflüsse der EMRK zu den Aspekten einer Klausur entwickeln können, die dem Korrektor das praktische Verständnis des Bearbeiters aufzeigt und so zur Notendifferenzierung beiträgt. Der Autor hat bereits in den Kapiteln zur Einführung in das Strafprozessrecht die zahlreichen internationalen Einflüsse auf das deutsche Recht aufgezeigt und schärft so gleich zu Beginn die Sensibilität des Lesers für die grenzübergreifende Dimension der Materie. Auch die Prozessmaximen werden in der gebotenen Kompaktheit abgehandelt. Ausführlich widmet sich der Autor Schwerpunktthemen des ersten Examens, etwa der Untersuchungshaft, der ein großes Kapitel eingeräumt wird, oder den wichtigen Beweisverwertungsverboten. Auch die hinsichtlich ihrer Zulässigkeit gern zusätzlich abgefragten Rechtsmittel werden nicht vergessen. Ein Beispiel für ein Urteil egal welcher Instanz ist leider nicht abgedruckt. Die Gestaltung des Werkes ist typisch für die "Schwerpunkte"-Reihe, weicht aber zum Glück in positiver Hinsicht von der sonst vorherrschenden Armut an graphischer Gestaltung ab. Der Autor hat etliche Prüfungsübersichten eingefügt, vor allem der Rechtsschutz rund um § 98 StPO ist hervorragend dargestellt und auch die Prüfung der Revision ist anschaulich aufbereitet. Dazu kommen Übersichten und Schaubilder, die dem Leser Zusammenhänge klar darstellen. Leider fehlt ein Prüfungsschema beim Klageerzwingungsverfahren. Unübersichtlich wird der ansonsten gut gestaltete Text, wenn zuviele Hinweise auf Rechtsprechung, Literatur oder andere Paragraphen eingefügt werden, da auf separate Fußnoten verzichtet wurde. Hilfreich sind die überwiegend ausführlichen Fälle und Lösungen sowie die Übersicht am Ende des Buches zu Aufsätzen zur StPO. Das Lehrbuch ist bestens geeignet, um im Studium die Grundlagen der Strafprozessordnung zu erlernen. Referendare können das Buch noch zum materiellen Einstieg vor der Strafstation nutzen, danach aber wohl kaum noch.

Huber, Das Strafurteil, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Diese kurze Anleitung für die Fertigung von Strafurteilen dürfte für die Mehrheit der Referendare und vielleicht auch für junge Assessoren ein wichtiger Bestandteil der eigenen Bibliothek werden, da nämlich keineswegs gesichert ist, dass man während des juristischen Vorbereitungsdienstes außer als Urkundsbeamter, also zum Protokollieren, einmal imaginär oder tatsächlich auf der Richterbank sitzt. Der Bedarf der Staatsanwaltschaft an Referendaren zur Ableistung der zahlreichen Sitzungsvertretungen ist in der Regel größer als die Stationierung in den Kammern der Landgerichte oder an den Amtsgerichten. Wer die Strafstation also als Staatsanwalt hinter sich gebracht hat, der wird in diesem Werk einen ersten Einstieg in die Urteilsformulierung oder eine Vertiefungsmöglichkeit der eigenen Kenntnisse finden. Der geringe Umfang darf nicht über den großen Nutzen der Kapitel hinwegtäuschen. Der Autor geht nicht nur auf allgemeine Fragen ein (ohne dabei der Verlockung zu verfallen, eine Kurzübersicht zur StPO zu verfassen), darunter den Tatbegriff als Gegenstand der Verurteilung oder die Vorgänge bei Urteilsberatung und Urteilsverkündung. Danach folgen die nach Entscheidungsinhalt separierten Teile zur Verurteilung, zum Freispruch und zur Verfahrenseinstellung sowie zu Sonderfällen des strafrechtlichen Urteils, zum Beispiel hinsichtlich gemischter Entscheidungen oder Urteilen in Jugendsachen. Besondere Beachtung sollten Referendare den Urteilen in der Rechtsmittelinstanz widmen, da bis auf besondere Bände zur Revision vor allem die Berufung selten ausführlich in Lehrbüchern zur Strafprozessordnung thematisiert wird. Die Gestaltung des Buches ist variantenreich, als der Autor den Fließtext mit Aufzählungen, Tabellen, Grafiken und Schemata auflockert und so zu einer Verfestigung des Wissens verhilft. Der Text ist stringent aber anschaulich verfasst und erleichtert die Rezeption der Materie. Bedauerlich ist das Fehlen von auch graphisch angepassten Urteilen, statt dessen werden die Formulierungsvorschläge in Form von Beispielen angeboten, die jedoch durch die kleinere Schriftart nur mit Schwierigkeiten die Vorbildrolle einnehmen können, die sie dem Leser eigentlich zur Verdeutlichung der Theorie bieten sollten. Dieses Buch ist ein gelungenes Hilfsmittel für die Strafstation und die Examensvorbereitung im Referendariat und ist zur raschen Bearbeitung prädestiniert. Die Lektüre dieses Werkes ist für Ausbildung und Praxis empfehlenswert!

 

Rechtsphilosophie

Kaufmann / Hassemer / Neumann, Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 7. Auflage, C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Bei der Auswahl des Wahlfaches spielen bei dem ein oder anderen Studenten vielleicht auch Überlegungen eine Rolle, welches Fach den geringsten Widerstand leistet, die meisten Punkte für den geringsten Arbeitsaufwand gewährt und eventuell sogar noch Spaß macht. Einige entscheiden sich angesichts der genannten Kriterien leichten Herzens für die Rechtsphilosophie, was auf den ersten Blick bestimmt nicht die schlechteste Wahl ist, muss man doch neben reinem Faktenwissen auch das noch aus Schulzeiten antrainierte Textverständnis mitbringen. Doch mit dem vorliegenden Buch wird mancher, der glaubt, man müsse für die Rechtsphilosophie weit weniger tun und begreifen als in anderen Wahlfächern, eines Besseren belehrt werden. Schon die Namen der Autoren stehen für höchste Qualität, wenn sie auch nicht unbedingt auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie geläufig sind. Ebenso weist die bereits 7. Auflage darauf hin, dass zumindest das Interesse an diesem Buch seit 1976 nicht abgerissen ist. Auch richtet sich das Werk laut Vorwort direkt an die Studenten in Vorbereitung ihrer Wahlfachprüfung und an alle an der Rechtsphilosophie Interessierte. Jedoch wird mancher Student ungläubig staunen, wenn er den inhaltlichen Umfang des Buches entdeckt sowie die Bandbreite der Themen, die anscheinend zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zu zählen sind. Dass neben den klassischen Problemen, zum Beispiel des Verhältnisses zwischen Recht und Moral, auch Hermeneutik, juristische Logik sowie Wissenschaftstheorie und Systemtheorie unter den Kapiteln zu finden ist, obwohl die Autoren darauf hinweisen, dass nicht alle Probleme behandelt werden konnten, zeugt von der umfassenden Qualität des Buches und vor allem vom hohen Anspruch, den die Rechtsphilosophie tatsächlich hat. Das Buch ist didaktisch sinnvoll so aufgebaut, dass nach einer einleitenden Begriffsbestimmung der Schwerpunkt eher auf Probleme gelegt wird, anhand derer der Leser mitdenken und sich die Zusammenhänge selbst erschließen kann. Es soll somit eher das Interesse geweckt und eine Anleitung zum Weiter- bzw. Selbstdenken gegeben werden als dass schematisch Daten abgespult werden. Unterstützt wird der Leser hierbei durch umfangreiche Register und ein gutes Layout, das sogar an relevanter Stelle Graphiken und Schaubilder verwendet, um vor allem die Normentheorien und logischen Formalisierungen zu verdeutlichen. Allerdings muss der Leser darauf gefasst sein, nicht jedes Wissenshäppchen vorgekaut zu bekommen: die Sprache ist gehoben und anspruchsvoll, Mitdenken ist nötig, um dem Autor folgen zu können. Teilweise muss auch mit Begriffen umgegangen werden, die dem Juristen in seiner sonstigen Ausbildung nur selten begegnen. Das Buch ist eindeutig eine Bereicherung auf dem überquellenden Markt der Einführungen in die Rechtsphilosophie, da es in sich stringent aufgebaut und harmonisch ausgearbeitet ist. Dem Leser verlangt es jedoch einiges ab, zur flüchtigen Lektüre ist es nicht geeignet; zur Vorbereitung auf das Examen ist für dieses Buch aber auf jeden Fall eine Kaufempfehlung auszusprechen!

Gröschner / Dierksmeier / Henkel / Wiehart, Rechts- und Staatsphilosophie, 1. Auflage, Verlag Springer 2000 Abbildung des Buchtitels
Es ist ein Wagnis aber zugleich auch ein lobenswertes Experiment, das die vier Autoren mit diesem Lehrbuch wagen. Sie behandeln die klassischen Themen der Staats- und Rechtsphilosophie nicht mittels der gewohnten Darstellung in Texten, Abbildungen und Schemata, sondern sie wählen die sokratische Form der Wissenser- und ­vermittlung, den Dialog. Der Leser hat also die Möglichkeit, diesem Gespräch der Autoren zu den diversen Materien sukzessive zu folgen und so zahlreiche Querverweise und Brückenbildungen nebenbei mitzuerleben, die er bei der sonst verwendeten Darstellung rechtsphilosophischen Wissens nicht ohne weiteres erhalten würde. Diese Form der Darstellung birgt aber auch ein Risiko, nämlich das des ungeduldigen Lesers. Dieser hat zwar anhand des Inhaltsverzeichnisses und des Sachverzeichnisses die Möglichkeit, auch spezifische Punkte zu suchen oder durchzulesen, aber durch die zahlreichen Verschränkungen des Gesprächs mit früheren Stellen ist zumindest ein Teil der Information nicht ohne zusätzliche Lektüre schnell erfassbar. Inhaltlich behandeln die Autoren Platon und das Muster des Staates, Aristoteles und das Ziel der Gemeinschaft, die Römer und die Kunst der Jurispridenz, mittelalterliche Glaubenslehren und das Problem des Naturrechts, Macchiavelli und den Begriff der Macht, neuzeitliches Selbstverständnis und die These von der Menschenwürde, Hobbes und die Autorität des Staates, Locke und den Schutz von Freiheit und Eigentum, Rousseau und das Prinzip der Republik, Kant und die Pflicht zum Recht, Hegel und die Wirklichkeit der Freiheit sowie abschließend neuere Strömungen der Rechts- und Staatsphilosophie. Das Gespräch der vier Autoren findet auf ziemlich hohem Niveau statt. Teilweise werden Fragen gestellt, die einiges an Vorwissen erfordern. Auch der Umgang mit philosophischer Fachterminologie sollte dem Leser geläufig sein. Interessant wird der Dialog vor allem dann, wenn die Autoren unterschiedlicher Ansicht sind. Diese Form der gelebten Wissenschaft verdeutlicht sehr schön, dass mit Primärliteratur kritisch gearbeitet werden muss und kann. Da Philosophie grundsätzlich hauptsächlich darin besteht, die richtigen Fragen zu stellen, findet der Leser in diesem Buch eine interessante Anleitung. Es können auf diese Weise Zusammenhänge hergestellt werden, die in einer standardisierten Lehrbuchform nicht vermittelbar wären. Auf interessante Weise wird in diesem Werk dargestellt, wie aktuell viele der "Klassiker" auch heute noch sein können. Das Buch erfordert eine ordentliche Portion Selbstdisziplin, bietet aber auch eindrucksvolle Einblicke in vergessene Formen des Studiums. Insgesamt ist dieses Lehrbuch für Studenten mit philosophischem Interesse sehr geeignet und empfehlenswert. Wer sich allerdings auf eine Prüfung vorbereiten möchte und Daten und Fakten abrufen möchte, dem ist mit dem vorliegenden Buch wenig gedient. Kenntnisse vertiefen kann man dagegen mit diesem Werk auf das Beste!

Horster, Rechtsphilosophie ­ zur Einführung, 1. Auflage, Verlag Junius 2002 Abbildung des Buchtitels
Die Reihe "Zur Einführung" des Junius-Verlages verfolgt ein anspruchsvolles Konzept mit hehrem Anspruch: Ausgewiesene Experten nehmen sich dem Gesamtwerk eines Philosophen an und erläutern auf möglichst eingängige doch fundierte Weise die Entwicklungsstufen seiner Theorien. Mittlerweile ist hieraus schon eine kleine Bibliothek entstanden. Daneben wurden noch einzelne Übersichtswerke zu philosophischen Strömungen herausgebracht, in deren Kontext auch das vorliegende Werk zur Rechtsphilosophie einzuordnen ist. Der Markt für Einführungen in die Rechtsphilosophie ist dicht besiedelt, so dass sich die Frage stellt, was der Autor Neues bieten kann, durch das sein Werk heraussticht. Ein großer Pluspunkt ist das Konzept der Junius-Reihe: Der Autor fällt nur durch sein Fachwissen auf, nicht durch das Ausbreiten eigener Theorien, so dass die Aussagen als wissenschaftlich valide verarbeitet werden können. Auch die durchgängig klare Sprache, frei von Fachjargon, sowie der handhabbare Umfang des Werkes als auch das übersichtliche Layout und die hilfreichen Register und Verzeichnisse, die sämtlich auf aktuellstem Stand sind, erfreuen den kundigen wie auch den (noch) unkundigen Leser. Der Autor schneidet in der Einleitung und in den zusammenfassenden Kapiteln Themen an, die die Aktualität der wissenschaftlichen Debatten in der Rechtsphilosophie aufgreifen. Doch steht bei all dem der Titel "Einführung" mahnend im Hintergrund: Es soll Interesse beim Leser geweckt und erste Kenntnis der Materie vermittelt werden. Mehr als eine Einführung und Spurenlegung für weiterführende Studien kann und soll eine Einführung in so angenehm kompakter Form nicht bieten. Wer in das Gebiet der Rechtsphilosophie einsteigen möchte, soll getrost die Empfehlung erhalten dieses Buch zu kaufen. Er wird in fachlich fundierter Weise Theoreme der markantesten Philosophen verständlich aufbereitet vorfinden und seinen Spaß an der Lektüre haben.

Radbruch, Rechtsphilosophische Tagesfragen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Die noch nicht ganz so alten Meister der Rechtsphilosophie werden gerne zitiert aber selten gelesen. Noch seltener finden sich Zeitzeugen, die Professoren wie Radbruch (1878-1949) tatsächlich einmal gehört haben. Diesem Umstand kann zumindest insoweit abgeholfen werden, als Manuskripte der gehaltenen Vorlesungen wieder veröffentlicht werden und so das erhaltene Gedankengut einer Vielzahl neuer Interessenten zur Verfügung gestellt wird, die dann nicht mehr allein auf Sekundärliteratur angewiesen sind. Zusätzlich zum Abdruck des Manuskripts der Vorlesung Radbruchs aus dem Sommersemester 1919, gehalten an der Universität Kiel, geben die Herausgeber dem Leser eine kurze Einführung zu Einflüssen der Zeit auf Radbruch sowie einen Überblick über die Themen der Vorlesung. Die Vorlesung selbst beschäftigt sich mit den Themen Kritik am Rechtspositivismus, Gerechtigkeit, Zweck des Rechts, gegensätzliche Staatsauffassungen, Individualität und Nation, Philosophie des Krieges, vom Ewigen Frieden und vom Völkerbund, Religionsphilosophie sowie (damals schon) mit der Reform des juristischen Studiums. Die Gedanken Radbruchs beeinflussen die Rechtsphilosophie damals wie heute und sind Pflichtlektüre für die Wahlfachgruppe. Die Herausgabe von Werken wie diesem ermöglicht eine vertiefte Arbeit an Primärtexten großer Denker, die in den heutigen Vorlesungen oft zu kurz kommt. Ein lesenswertes Stück Wissen!

Häberle, Europäische Verfassungslehre, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Schon das 20-seitige Inhaltsverzeichnis lässt dem willigen Studenten den Atem stocken: circa 650 Seiten geballtes Wissen zur Europäischen Verfassungslehre erwarten eine sukzessive Bearbeitung. Doch fängt man erst einmal an zu lesen, wird man durch den gut strukturierten Aufbau wieder beruhigt ­ es ist zu schaffen! Die Sprache ist eingängig, der Text durch zahlreiche Kapitel untergliedert, die Register helfen beim Auffinden spezieller Verweise und die teilweise stichpunktartige Zusammenfassung am Ende der Kapitel erleichtert das Repetieren. Der Autor behandelt nicht nur juristische Grundlagen, sondern erläutert auch Rahmenvoraussetzungen, die sich bei einer Beschäftigung mit der europäischen Verfassungsdogmatik unweigerlich zur Bearbeitung aufdrängen. So wird der europäische "Jurist" ebenso als Begriff eingeführt und erläutert wie die europäische Öffentlichkeit. Des Weiteren muss sich der Leser in die europäische Verfassungsinterpretation eindenken. Auch in der deutschen Grundrechtslehre bekannte Begriffe wie der des "Gemeinwohls" müssen im europäischen Kontext differenziert betrachtet werden. Nicht zuletzt ist die diffizile Kontemplation der optimalen Gewaltenteilung in Europa kein leichtes Stück Arbeit für betroffene Politiker wie für Theoretiker. Auch unter nicht alltäglichen Begriffszusätzen wird eine Verfassungswirklichkeit in Europa aufgedeckt, so im Bereich der Religion, der Wirtschaft und der Gerichtsbarkeit. Durch die umfangreichen Literaturangaben und Rechtsprechungsverweise in den Fußnoten ist das Werk auch zur wissenschaftlichen Arbeit dienlich, da es nunmehr in der zweiten Auflage absolut aktuell ist. Näher betrachtet ist das Buch vielleicht vornehmlich zum vertiefenden und forschenden Gebrauch bestimmt. Der kulturtheoretische Ansatz der Verfassungsinterpretation, den der Autor vertritt, ist natürlich einer unter mehreren. Die Darstellung der Methodik ist sehr eingängig und plausibel gelungen und man folgt dem Autor gerne zu allen interessanten Nebenschauplätzen, die sich bei der Auseinandersetzung mit diesem tagespolitisch so hoch aktuellen Gebiet eröffnen. Und man freut sich sehr, dass der Autor zu ausführlich bearbeiteten Themen wie der Menschenwürde-Problematik weiterhin interessante Ausführungen anbieten kann. Im Zusammenspiel mit der Demokratie, gelebt und als Ideal, ergeben sich zahlreiche verfolgenswerte Denkansätze für den studentischen Leser wie den praxisbezogenen Käufer. Für verfassungsrechtlich Interessierte jeglicher Fachrichtung und unabhängig vom Vorwissen ist dieses Werk ein absolutes Muss!

CD-Rom: BGH-Nack, Entscheidungen des BGH in Strafsachen, Verlag Luchterhand 2004
CD-Rom: Strafverteidiger, Archiv 1981-2003, Verlag Luchterhand 2004

Man denkt grundsätzlich nicht zuerst daran, die Zusammenstellung von BGH-Urteilen oder das Archiv einer Zeitschrift auf CD-Rom unter Ausbildungsliteratur zu subsumieren. Jedoch ist bereits bei Hausarbeiten für Anfänger zu beobachten, dass Berge von (später unnützen) Kopien hergestellt werden und auch im Referendariat steigert sich des Öfteren die Unlust, sich für einige Entscheidungen, zumal aus früheren und schon vergilbten oder zerlesenen Bänden, in die juristischen Seminare zu begeben, wenn die Ausbildungskanzlei oder die Gerichtsbibliothek gerade einmal nicht potent bestückt ist oder ein Vorgesetzter mittels einer Dauerausleihe die eigene Recherche unterbindet. Man mag einwenden, dass man zur Urteilssuche auch das Programm juris benutzen könnte, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man dieses kostenlos nutzen.
Wichtigstes Kaufargument für Entscheidungssammlungen auf CD-Rom wie die Ausgabe des Vorsitzenden Richters am BGH Nack ist ein Zusatznutzen zur Suche auf Papier. Dies kann zum einen darin begründet liegen, dass wie auch bei der vorliegenden Sammlung unveröffentlichte Entscheidungen des BGH enthalten sind. Dazu kommen zahlreiche Entscheidungen von nationalen und internationalen Gerichten, die sich mit dem deutschen Strafrecht befassen mussten, oder deren Entscheidungen Einfluss auf das deutsche Strafrecht haben können. Beispielhaft zu erwähnen sind dabei Urteile des EuGH oder des EGMR sowie Entscheidungen der Zivilsenate des BGH, des BVerfG, des BFH und anderen Gerichten. Allerdings sind die EGMR-Urteile nicht in deutscher Übersetzung enthalten, was für den einen oder anderen die Bearbeitung erschweren dürfte. Wenn Urteile intern Bezug zueinander haben, werden sie in der Regel mit einem wechselseitigen Link ausgestattet. Nicht verlinkt dagegen sind genannte Entscheidungen innerhalb der Urteile, was aber andere CD-Roms durchaus als Service bieten.
Gewöhnungsbedürftig ist die Aufmachung der Urteile. Diese sind zwar nach den einzelnen Gerichten unterteilt, aber alle enthaltenen Urteile sind in einer Art Textdokument zusammengefasst, das man auf- und abscrollen kann. In einem Feld oberhalb des Textes erkennt man zwar seinen Standort und kann diesen durch einen Pfad auf der linken Seite auch verändern, aber die Orientierung geht in diesem System schnell verloren. Für den Nutzer hinsichtlich Lektüre und Ausdruck bestimmter Passagen besser wäre da gewesen, die Urteile als einzelne Dokument abrufbar zu machen. Immerhin kann man in der Druckoption die einzelnen Urteile ohne Markierung separat auswählen. Sehr gut ist die Angabe der übrigen Fundstellen der Urteile und erschienener Anmerkungen dazu. Das beigefügte Register ist ein wesentliches Argument für potenzielle Käufer. Anhand des Sachverzeichnisses kann man zu den passenden Urteilen gelangen. Das Auffinden der einzelnen Suchbegriffe kann über die Auswahl des kommentarähnlichen Registers erfolgen. Ebenfalls möglich ist die Markierung einzelner Passagen innerhalb der Urteile und die separate Anzeige der Markierungen. Durch das gewählte Darstellungsprogramm benötigt man aber einige Zeit, um sich eine wirkliche Übersicht zu verschaffen. Auch der blinkende Cursor suggeriert, dass man sich Notizen in die Urteile schreiben könnte, was aber durch das Programm verhindert wird. Immerhin kann man sich Lesezeichen erstellen. Von Vorteil ist schließlich der geringe Speicherplatz, den die Sammlung benötigt: lediglich 80 MB.
Als zweites Speichermedium liegt zum Thema Strafrecht das Archiv des "Strafverteidigers" vor. Der CD liegt bereits eine kurze gedruckte Anleitung bei, die klar macht, dass man über eine Vielzahl von Suchmöglichkeiten durch die enthaltenen Urteile, Aufsätze und Beiträge surfen kann. Die Bedienung des Programms erfolgt über den Internet Explorer, dessen Handhabung den meisten Nutzern geläufig sein dürfte. Sehr angenehm ist die Verknüpfung der einzelnen Beiträge untereinander, so dass man quer lesen und danach zum Ausgangsbeitrag zurückkommen kann. Auf der CD enthalten sind auch viele relevante Gesetzestexte, auf die in den Texten auch durch Links verwiesen wird. Ein wenig gewöhnungsbedürftig ist die Bildschirmaufteilung, die keine richtig übersichtliche Textdarstellung bietet aber auch kein wirklich übersichtliches Inhaltsverzeichnis. Die Textlektüre vereinfachen kann man aber durch den Button "Eigenes Fenster", das dann eine Lektüre in Vollansicht bietet.
Die gebotenen Funktionen beinhalten eine Schnellsuche und eine erweiterte Suche, eine Blättern-Funktion, die das Springen zwischen gelesenen Dokumenten ermöglicht, aber durch das schon erwähnte Hauptbild mit relativ kleinen Fenstern eher Verwirrung stiftet.
Anstelle einer Markierungsfunktion innerhalb des Programms bietet die CD-Rom die Möglichkeit, sich einzelne Dokumente als Sonderdokument zu speichern. Dies ist zwar eine lohnenswerte Alternative zu "Kopieren und Einfügen", aber kein Ersatz für eine Notizenfunktion innerhalb der Texte, die man im Idealfall auch zusammen auflisten könnte.
Die Entscheidungssammlung und das Archiv bergen gegenüber der bloßen Bibliotheksrecherche enorme Vorteile, haben aber beide einige Bedienungsdefizite, die durch Gewöhnung an die Besonderheiten des jeweiligen Programms ausgeglichen werden können. Die wissenschaftliche Betätigung und die Lösung am praktischen Fall werden aber durch diese Sammlung definitiv erleichtert und die Arbeit geht schneller von der Hand. Insoweit sind beide CD-Roms durchaus zu empfehlen und können sowohl im Studium wie auch im Referendariat in vielen Stationen sinnvoll gebraucht werden. Der Weg zum wirklichen Bedienkomfort könnte aber in Zukunft noch ein wenig besser geebnet werden.