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Rezensionen Juni 2006 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Schmoeckel, Erbrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006
Eine kompakte Einführung in das Erbrecht ist für die effektive Examensvorbereitung überaus wichtig, da nicht in allen Bundesländern diese Materie vollumfänglich Prüfungsgegenstand ist und man deswegen durchaus Abstriche bei einigen Detailfragen machen muss. Das vorliegende Werk bietet auf rund 270 Seiten eine grundlegende Übersicht zum Erbrecht.
Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Reihe und bietet neben dem Fliesstext einige zusätzliche Elemente zur raschen Rezeption des Stoffes. Dazu gehören Aufzählungen, vereinzelte Graphiken und Tabellen, Wiederholungsfragen mit ausführlichen Lösungen und zahlreiche Beispielsfälle. Zuweilen finden sich auch Aufbauhinweise für die Prüfung. Erstaunlich ist das Konzept der kurzen Kapitel. Der Autor wählt diverse Themen als Oberbegriff aus und unterteilt den Stoff dann in 45 einzelne Kapitel. Dadurch haben manche Themen nur einige Seiten Umfang, werden aber so dem Charakter einer Einführung gerecht. Allerdings ist dadurch von Anfang an klar, dass man zur Übungs- und Examensvorbereitung ergänzend auf ausführlichere Darstellungen zurückgreifen muss, etwa weil bestimmte Themen nur angerissen, aber nicht in den grossen Klausurzusammenhang gestellt werden können.
Das Buch beginnt mit einleitenden Abschnitten, so zu Prinzipien und Begriffen des Erbrechts oder zur Entwicklungsgeschichte des Erbrechts. Auch einige Ausführungen zur Erbschaftssteuer stellen die Materie in den praktischen Kontext. Interessant ist der weitere Einstieg in die Materie: der Autor erläutert zunächst das Verfahrensrecht, etwa die Erlangung des Erbscheins vor dem Nachlassgericht. Allerdings werden die daneben bestehenden zahlreichen Verfahren ausserhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht genannt, sodass ein falscher Eindruck von der verfahrensrechtlichen Behandlung von Erbstreitigkeiten zumindest zu entstehen droht. Direkt nach dem Nachlassverfahren erklärt der Autor den Erbschaftsanspruch und kommt damit in gewohntes Prüfungsfahrwasser zurück. Die gesetzliche Erbfolge wird umfassend aufbereitet, worauf die gewillkürte Erbfolge in allen Einzelheiten folgt. Das Pflichtteilsrecht wird dabei dem Testament vorgezogen, verschiedene Formen der Testierung werden erläutert und das Vermächtnis anschliessend ausführlich dargestellt. Weitere prüfungsrelevante Kapitel befassen sich mit den lebzeitigen Geschäften auf den Erbfall sowie mit der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft. Kürzere Abschnitte sind ergänzenden Themen wie der Testamentsvollstreckung oder der Erbenhaftung gewidmet.
Das Buch bietet einen raschen und instruktiven Einstieg in die Materie Erbrecht in den ersten Semestern des Studiums. Gerade anhand der umfangreichen Wiederholungsfragen und Beispielsfälle wird man auf die typischen Prüfungsfragen vorbereitet. Als Auftaktwerk zur Beschäftigung mit dem Erbrecht und zur Vorbereitung der Arbeit mit ausführlicheren Werken ist dieses Lehrbuch zu empfehlen.
Führich, Reiserecht, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das Reiserecht ist gerade im ersten Staatsexamen immer ein mögliches Prüfungsgebiet, da sich hier ein atypischer Bereich des besonderen Schuldrechts sehr schön mit Problemen des allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuld- und Schadensrechts kombinieren lässt. Das vorliegende Werk ist ein Standardwerk des Reiserechts und ist bietet auf beinahe 1100 Seiten Basis- und Detailwissen rund um die Reise.
Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen und viele Elemente kommen den Ansprüchen von Studenten entgegen. So werden Schlüsselworte sinnvoll hervorgehoben und verschiedene Aufbauvorschläge in graphisch abgesetzter Form erleichtern die Rekapitulation des Detailwissens. Einige Schaubilder geben zudem einen schnellen Überblick. Zahlreiche Beispiele konkretisieren die Theorie und die Vielzahl von Rechsprechungszitaten zeigt die hohe praktische Relevanz der Thematik. Zahlreiche Unterkapitel befassen sich zudem mit prozessualen Fragen wie der Darlegungs- und Beweislast, dem richtigen Antragsgegner oder Möglichkeiten, die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, sodass auch anwaltliche Fragestellungen leicht beantwortet werden könnten. In einem Anhang findet der Leser zahlreiche Muster zum Reisevertragsrecht, eine Übersicht zu Entscheidungen des EuGH und des BGH mit Leitsätzen und eine Checkliste zu Reisemängeln mit entsprechenden Minderungsangaben oder anderen Rechtsfolgen.
Völlig zu Recht legt der Autor den inhaltlichen Schwerpunkt auf das Reisevertragsrecht, weit weniger Platz dürfen das Reiseversicherungsrecht und das Individualreiserecht beanspruchen. Nahezu alle klausurrelevanten Bereiche sind hier sehr ausführlich und instruktiv beschrieben und unter Zuhilfenahme der oben genannten Lernhilfen kann man sich in diesem Spezialgebiet des Schuldrechts sehr schnell zurechtfinden. Einen Schwerpunkt dürfen Studenten auf die Lektüre der folgenden Kapitel und Unterabschnitte legen: die Definition der Gesamtheit von Reiseleistungen ist ebenso ein wichtiger Einstieg wie die Trennung der verschiedenen Rechtsbeziehungen bei der Reisebuchung. Eher praktisch wichtig ist die Auswechslung von Reiseteilnehmern, wohingegen die Abgrenzung des Gewährleistungsrechts zum Recht der Leistungsstörungen klausurrelevant ist, genauso die nachfolgende Erarbeitung des Mangelbegriffs im Reiserecht. Die dabei bisweilen vorzunehmende Abgrenzung von Lebensrisiko und Unannehmlichkeiten zeichnet der Autor leicht verständlich nach. Praktisch wie prüfungstechnisch wichtig sind die Rechtsfolge der Minderung des Reisepreises und das dabei einzuhaltende Prozedere, etwa das Abhilferecht und die korrekte Mängelanzeige. Kohärent dazu ist das Kündigungsrecht dargestellt und man darf den sich aus der Kündigung ergebenden Rechtsfolgen genug Beachtung schenken, um nicht im privaten Reisefall findigen Verantwortlichen auf den Leim zu gehen. Im Bereich der Schadensersatzes sind vor allem die Erörterungen zum allgemeinen Schadensrecht wichtig, wenn es um die Frage des Ersatzes für entgangene Urlaubsfreude geht. Ebenfalls prüfungsrelevant ist die hier instruktiv vorgenommene Unterscheidung von Verjährungs- und Ausschlussfristen.
Für den Wahlfachbereich interessant sind zudem die Kapitel zur irreführenden Werbung in Reiseprospekten, dazu das umfangreiche Kapitel zur Einwirkung des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Reiserecht: immerhin ist die zugrunde liegende Richtlinie weiterhin Auslegungshilfe in Zweifelsfragen. Ebenfalls europarechtliche Relevanz hat das später folgende Kapitel zur Flugreise und dabei auftretenden Verspätungen. Ebenfalls am Rande lesenswert sind die Abschnitte zum Gastwirtsvertrag, da dort besondere Normen zur Haftung eine schöne Klausurvariante begründen können.
Das Buch ist für das Studium kein Muss, aber wer sich dem Thema Reiserecht ernsthaft annähern möchte, kommt an diesem Werk kaum vorbei. Die Darstellung ist hervorragend für die Ansammlung von Klausurwissen geeignet und man findet darüber hinaus viele spannende Einzelkapitel, die alltägliche Ereignissse in rechtlichen Bahnen beschreiben.
Kötz / Wagner, Deliktsrecht, 10. Auflage, Verlag Luchterhand 2006
Das Deliktsrecht beschäftigt Studenten ab dem ersten Semester und ein Buch nur zu diesem Thema empfiehlt sich deswegen ohne weiteres. Das vorliegende Werk existiert seit über 30 Jahren und bietet dem Leser mehr als 300 Seiten an Informationen zur deliktischen Haftung.
Bevor man zu den eigentlichen Tatbeständen gelangt, muss man sich mit etlichen grundlegenden Ausführungen auseinander setzen, mittels welcher die Autoren das Deliktsrecht historisch und gesellschaftlich einordnen. Auch die kompakte Verortung der Ziele des Haftungsrechts ist gerade für Studienanfänger ein lohnenswertes Kapitel. Die Gewichtung der nachfolgenden Haftungstatbestände ist dabei als ausgewogen zu bezeichnen. Natürlich stellt die Haftung nach 823 BGB ein Schwergewicht dar, aber die Erläuterungen zur Gefährdungshaftung, zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zum Inhalt des Ersatzanspruchs sind kaum weniger umfangreich. Man kann sich also schon deshalb auf ein durchdachtes Lehrbuch freuen.
Besondere Beachtung darf der Leser zudem den durch die Autoren besonders gepflegten Themen schenken, die man auch einfach im Rahmen anderer Kapitel abhandeln hätte können. Dies betrifft etwa die umfangreichen Ausführungen zu Arbeitsunfällen und den dabei bestehenden Privilegierungen, ebenso die lehrreiche Zusammenstellung des deliktischen Vermögensschutzes mit Themen wie Insolvenzverschleppung oder Kapitalmarkthaftung. Auch die Minderjährigenhaftung wird gut herausgearbeitet. Weiterhin hervorzuheben sind die Grundsätze der Unternehmenshaftung und die Abgrenzung zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung bei der Behebung des Sachschadens. Zum besseren Verständnis etwas ausführlicher hätte durchaus das Kapitel zum Mitverschulden ausfallen dürfen, man findet aber nahezu alle relevanten Themen, wenn auch in knapper Form: etwa das Handeln auf eigene Gefahr, Verstösse gegen Sorgfaltspflichten im Strassenverkehr, Teilnahme an Sportwettkämpfen, die Beteiligung Dritter und die Anwendung des 254 BGB im Rahmen der so genannten ?gestörteng Gesamtschuld.
Das Buch ist aber auch deswegen schön zu lesen, weil die Autoren die klassischen Probleme des Prüfungsaufbaus auch entsprechend berücksichtigt haben. Die Kausalität wird ausführlich erklärt, ebenso Fragen des Verschuldens. Auch die Gewichtung der Tatbeiträge und Gefahrpotentiale im Rahmen der Haftung nach dem StVG wird instruktiv entsprechend der Teilnahme am Strassenverkehr differenziert. Sehr anspruchsvoll und wohl eher für Assessorklausuren geeignet sind die Schlusserläuterungen zum Regress der Versicherer nach VVG und SGB X.
Die Gestaltung des Buches unterstützt die rasche und effektive Bearbeitung. Die Autoren schreiben eingängig und vermeiden langatmige Passagen. Die zahlreichen Beispiele aus der Rechtsprechung sind gut in Text und gesonderte Abschnitte eingearbeitet. Einige Tabellen und vereinzelte Aufbauvorschläge runden die dichten Textpassagen ab, es könnten aber deutlich mehr graphische Elemente vorhanden sein, um die Orientierung der Leser für die Prüfung zu schärfen.
Das Buch ist zum Einstieg in die Materie hervorragend geeignet, weil Zusammenhänge aufgezeigt werden, die über die bloss rechtliche Sphäre hinausreichen. Man muss sich aber im Laufe der Ausbildung gerade im Deliktsrecht in bestimmten Grundstrukturen sehr sicher werden, so dass zur Prüfungsvorbereitung in jedem Fall ergänzend eine Fallsammlung oder schematischere Lehrmittel herangezogen werden müssen. Die Grundlage zur korrekten Anwendung des Deliktsrechts schafft man sich mit der Arbeit an diesem Buch aber in jeder Hinsicht.
Eichele / Hirtz / Oberheim, Handbuch der Berufung im Zivilprozess, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2006
Referendare müssen sich in einigen Bundesländern durchaus auch einmal mit dem zivilrechtlichen Berufungsrecht befassen, sei es in einer gutachtlichen Anwaltsklausur, seltener im Abfassen eines Berufungsurteils oder wenigstens im Rahmen der Zivilstation, wenn man einer Berufungskammer zugeteilt wurde. Das vorliegende Werk befasst sich ausschliesslich mit Rechtsfragen zur Berufung im Zivilprozess, was allerdings auch die Arbeitsgerichtsbarkeit einschliesst. Insofern werden hier auch Sonderinteressen abgedeckt.
Die Gestaltung des bald 700 Seiten dicken Werkes ist gehoben und gut gelungen. Es finden sich im Text keine separaten Hervorhebungen, aber die Textabschnitte sind so bemessen, dass man konzentriert die immense Stoffmenge aufnehmen kann. Die Ausführungen der Autoren sind flüssig und instruktiv und die Vielzahl der vorhandenen Fussnoten zeugt von der entsprechenden Detailarbeit. Bemerkenswert sind die vielen praktischen Hilfen dieses Buches, die in Formulierungen, Verfügungsvorschlägen, Beschlussmustern und Urteilsentwürfen bestehen. Gerade die ausführlichen Tenorierungen in den vom Autor Oberheim verantworteten Kapiteln sind für Referendare zu empfehlen, die sich ja schon auf dessen Ausbildungswerk zum Zivilprozess verlassen können. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps machen auch schwierige Passagen des Berufungsrechts, etwa den in zweiter Instanz noch zu behandelnden Tatsachenstoff, schnell transparent. Hinzu kommen einzelne graphische Elemente und Berechnungsbeispiele im Kapitel zu den Kosten.
Das Buch ist inhaltlich in 23 Kapitel unterteilt, wovon einige ersichtliche Schwerpunktthemen im Rahmen der Berufungsinstanz beinhalten. Dazu gehören etwa die Fragen der Zulässigkeit der Berufung, die auf über 60 Seiten prüfungsgeeignet präsentiert werden, oder auch die Klärung des Streitgegenstands in der Berufungsinstanz, die immerhin auf über 50 Seiten thematisiert wird. Stark bevorzugt werden auch die Kostenerklärungen, wobei die über 100 Seiten den vielen und ausführlichen Berechnungen des Autors geschuldet sind. Weiterhin hierzu gehören – und das hat vor allem praktische Erwägungen – die Berufungsgründe, müssen die Anwälte doch bereits hier klar stellen, ob sie verfahrensrechtlichen Mängel rügen. Konkretisiert wird dies dann im Rahmen der Berufungsbegründung. Zu Recht ein umfangreiches Kapitel erhält auch die Anschlussberufung zugewiesen, kann man doch hier sehr schön prozessuale Bedingtheiten konstruieren und auflösen. Wiederum der Praxis geschuldet sind die umfassenden Erläuterungen zur mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz sowie zur Tätigkeit des Einzelrichters. Lehrreich ist zudem der Abschnitt zum einstweiligen Rechtsschutz in zweiter Instanz.
Für Referendare besonders wichtig zum Verständnis sind die Ausführungen zur Beschwer sowie zum Lauf der verschiedenen Fristen. Dankenswerterweise hat der zuständige Autor auch gleich einen Unterabschnitt zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beigefügt. Ebenfalls von eminenter Bedeutung sind die bereits genannten verfahrensrechtlichen Mängel: die Hinweispflichten des Richters in erster Instanz dürfen nicht unterschätzt werden und auch der richtige Umgang mit Beweispflichten und Beweisangeboten gehört zum Grundlagenwissen für Referendare. Ebenfalls für die Prüfungsvorbereitung geeignet sind die Unterkapitel zur Änderung und Erweiterung der beteiligten Parteien in zweiter Instanz sowie die bereits genannten Abschnitte zur Tenorierung, hier vor allem in der Sache, da man ja eventuell das erstinstanzliche Urteil ganz oder zum Teil neu fassen muss.
Dieses Buch ist eine echte Bereicherung für Ausbildung und Praxis, gerade vor dem Hintergrund des im Rahmen der Zivilprozessreform verschärften Rügerechts in zweiter Instanz. Man lernt durch die blosse Lektüre sehr viel über allgemeines Prozessverhalten und kann viele der angebotenen Informationen direkt umsetzen. Die Beschäftigung mit diesem Werk ist sehr zu empfehlen!
Ferner, Strassenverkehrsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2006
Das vorliegende Handbuch zum Strassenverkehrsrecht tangiert alle Rechtsgebiete, also das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht. Dennoch wird das Werk unter dem Thema Zivilrecht vorgestellt, da die Regulierung von Verkehrsunfällen im Zivilrecht eindeutig den Schwerpunkt innerhalb der beinahe 1300 Seiten starken Darstellung ist. Die übrigen Disziplinen bleiben aber nicht unerwähnt.
Gleich mehrere Kapitel und Unterkapitel sind für das Referendariat hoch interessant, da die Verkehrsunfallklausur und entsprechende Mandate in der Rechtsanwaltsklausur Dauerbrenner in der Ausbildung sind. Hierzu sind zunächst einmal die diversen Kapitel zur Schadensberechnung heranzuziehen. Neben dem klassischen Sachschaden muss man sich über die Feinheiten der daneben anfallenden Ersatzpositionen klar sein, wenn man Schriftsätze fertigt. Dazu gehören Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Restwertfragen und natürlich das Schmerzensgeld. Allein dieses wird hier auf beinahe 30 Seiten abgehandelt, was die Wichtigkeit im Prozess zeigt. Interessant ist, dass die einzelnen Haftungsgründe nach den Schadenspositionen erläutert werden, aber dieses Handbuch ist ja nicht als Einstiegswerk für Studenten gedacht. Sehr ausdifferenziert werden im Rahmen der Haftungsgründe die möglichen Verkehrsverstösse dargestellt und man erkennt schnell, dass die grundsätzlich hälftige Betriebsgefahr rasch zu Ungunsten eines Unfallbeteiligten verschoben werden kann. Auch die Beteiligung von Kindern und Radfahrern wird unter dem Blickwinkel des Schadensrechts beleuchtet. Eine besondere Klausurkonstellation kann beim gestellten Unfall auftauchen: auch dieses Szenario wird hier ausführlich durchgeprüft. Weiterhin für den juristischen Vorbereitungsdienst relevant ist das umfangreiche Kapitel zum Schadensprozess. Hier sind vor allem die vielen Antragsformulierungen hilfreich. Neben dem Unfallgeschehen existieren aber noch weitere zivilrechtlich relevante Kapitel, nämlich zu Kauf, Leasing und Reparatur eines Kfz.
Im strafrechtlichen Teil sind vor allem die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Strassenverkehr lesenswert, nicht nur aus juristischer Sichtweise. Auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird instruktiv vorgestellt, der Schwerpunkt für die Ausbildung liegt aber in der Darstellung der (Verkehrs-)Straftatbestände und der Schuldausschliessungsgründe durch Alkoholkonsum. Weiterhin sehr instruktiv ist das Kapitel zur Strafprozessordnung, wo auf engem Raum eine hervorragende Kurzeinführung in das Verfahrensrecht und vor allem die Einstellungsmöglichkeiten zu finden ist.
Europarechtlich von Interesse sind die Kapitel zur Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, die Behandlung ausländischer Fahrerlaubnisse und der Entzug derselben. Für das neuerdings auch im Assessorexamen relevante Berufsrecht eignen sich die Kapitel zur Haftung des Verteidigers, zur Mandatsannahme und –pflege sowie natürlich zur Vergütung des Rechtsanwalts.
Die Gestaltung des Werks ist schlichtweg hervorragend. In zwar dicht gedrängtem aber dennoch übersichtlichem Textbild werden Informationen prägnant und effektiv vermittelt. Graphiken, Checklisten, Tabellen, Musterdokumente, Antragshilfen, Berechnungen, Beispiele und die stetige Inkorporation von aktueller Rechtsprechung erlauben die sofortige Umsetzung des Gelesenen in Prüfungssituationen und die Stationsarbeit. Die detaillierten Übersichten vor den einzelnen Kapiteln ermöglichen das gezielte Nachschlagen.
Dieses Handbuch ist für die Praxis gedacht, aber auch für das Referendariat Gold wert. Man wird es sich sicherlich nur bei lang andauernder Beschäftigung im Verkehrsrecht zulegen müssen, aber die Lektüre auch nur einzelner Kapitel bringt genau den Blick auf praktische Erwägungen und Bedürfnisse, der im Examen so oft abgefragt wird. Die Arbeit mit diesem Werk macht Spass und bringt auch für die eigene Verkehrssituation viele Erkenntnisse. Eine gelungene Neuauflage mit breiter Rechtsverankerung und erfreulich vielen Ausflügen ins Europarecht.
Becker, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006
Mit der Fokussierung der Schwerpunktbereiche auf wirtschaftsrechtliche Fragen kommt auch dem Insolvenzrecht wissenschaftlich sukzessive die Bedeutung zu, die es in der real existierenden juristischen Tätigkeit längst hat. Das vorliegende Werk bietet auf über 500 Seiten einen kompakten und intensiven Einstieg in die Materie.
Die Gestaltung des Werks ist streng konservativ. Ein dichter Fliesstext, geschmückt durch einige Hervorhebungen, gelegentlich unterbrochen durch Aufzählungen oder kleiner gedruckte Einschübe, bindet die Konzentration des Lesers von Beginn an. Graphische Elemente, Schaubilder, Prüfungsschemata oder Tabellen finden sich im Buch nicht.
Der Autor gliedert sein Werk in einen allgemeinen Teil, in dem er rechtliche und tatsächliche Grundlagen klärt und erläutert, und einen besonderen Teil, der chronologisch den Gang eines Insolvenzverfahrens nachzeichnet. Der erste Teil ist für das Verständnis der in der Ausbildung befindlichen Leser der wichtigste und wohl einfachere, da die Feinheiten des Insolvenzverfahrens auch gestandenen Juristen Fragezeichen auf die Stirn meisseln. Ausgeführt werden etwa neben den obligatorischen Informationen zu geschichtlicher Entwicklung und Rechtsquellen des Insolvenzrechts Details zur Rechtsanwendung nationalen und europäischen Rechts, zur Schuldenregulierung ausserhalb der Insolvenz und zu Verfahrensgrundsätzen. Besondere Beachtung muss der Leser dabei dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs schenken. Sehr wichtig sind zudem die Unterscheidungen zwischen den Beteiligten am Verfahren und ihre aus dieser Stellung zu folgernden Rechte. Weiterhin zu nennen sind die Befugnisse des Insolvenzverwalters, die Definition der Insolvenzmasse und die eigentliche Einleitung des Verfahrens vor dem zuständigen Gericht.
Im zweiten Teil des Buches geht der Autor auf alternative Handlungsmöglichkeiten des Überschuldeten ein und öffnet dem Leser so zwangsläufig die Augen für potenziellen Beratungsbedarf. Instruktiv sind die Darstellungen zur vorläufigen Sicherung der Masse, zum Beschluss über die tatsächliche Eröffnung des Verfahrens und die prozessualen Folgen hieraus. Spannend lesen sich die Beschreibungen des Tätigkeitsbereichs des Insolvenzverwalters und seiner Möglichkeiten, die Masse zu bewirtschaften. Weiterhin intensive Lektüre darf der Leser für die Fragen der Aussonderung und der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter aufwenden. Das Wahlrecht bei gegenseitigen Geschäften war auch schon einmal Gegenstand von Assessorklausuren. Vor allem forensisch interessant sind die Vorgänge rund um die Feststellung der Forderungen zur Tabelle und die klageweise Erreichung dieses Ziels. Zu empfehlen sind schliesslich noch die interessanten Ausführungen zur Gestaltung eines Insolvenzplans als Alternative zur Liquidation nach dem Gesetz.
Das Insolvenzrecht ist keine einfache Materie und der Autor ist stets bemüht, durch Aufzeigen der rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen dem Ganzen den Anschein des Unlösbaren zu nehmen. Wer sich schon in die Anfänge dieses Rechtsgebiets hineingewagt hat, wird mit diesem Lehrbuch enormen Lesegenuss haben. Für echte Anfänger könnten die Ausführungen aber bisweilen zu abstrakt sein und auch die fallbezogene Anwendung fehlt, um Studenten die Rezeption für Prüfung und Examen zu erleichtern.
Kropholler, Studienkommentar BGB, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Der bereits fest im Kanon der Studienliteratur verankerte Kommentar von Kropholler hat eine weitere Neuauflage erfahren. In bewusst kompakter Manier werden auf über 1100 Seiten ausgewählte Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches für studentische Bedürfnisse kommentiert.
Die Gestaltung dieses Kommentars ist angenehm, beinhaltet aber keine Überraschungen. Man kommt als Leser mit Textbild und Hervorhebungen gut zurecht, man wünscht sich manchmal wie in anderen Studienkommentaren Aufbauschemata oder andere Prüfungshilfen. Verweise auf Literatur und Rechtsprechung sind karg, was aber dem Konzept des Kommentars geschuldet ist. Oftmals sind Themenkomplexe kommentiert und nicht die Einzelvorschriften, manchmal werden aber auch ganze Bereiche nur im Gesetzeswortlaut abgedruckt.
Ein inhaltliches Manko dieses Kommentars ist manchmal, dass im Gegensatz zum Studienkommentar Strafrecht bestimmte Anspruchsvoraussetzungen nicht eigens aufbereitet werden oder nur im Fliesstext verborgen oder zusammengefasst sind. So kann ein Student mit diesem Kommentar als Einstiegswerk auf keinen Fall den Eigentumsherausgabeanspruch sauber durchprüfen, weil die eigentlich klaren Tatbestandsmerkmale einfach nicht unterscheidbar herausgehoben werden. Dasselbe gilt in abgeschwächtem Masse für den Anspruch nach 823 BGB, wobei aber Einzelheiten der deliktischen Haftung umfassend und instruktiv dargestellt werden. Ganz anders, nämlich so übersichtlich, wie man sich das als Student wünscht, werden die Prüfungsvoraussetzungen bei der Stellvertretung, bei Detailfragen des Bereicherungsrechts wie etwa der Saldotheorie, bei der Anfechtung wegen Täuschung und Drohung oder Verfügungsbeschränkungen im gesetzlichen Güterstand aufbereitet.
Dem Bedarf nach knapper Kommentierung muss auch so manches Prüfungsgebiet Rechnung tragen, das man gleichwohl als in höherem Masse erläuterungsbedürftig ansehen könnte. Zu nennen ist hier der gutgläubige Erwerb kraft Erbscheins, die Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Hypothek oder die nicht wirklich dem Verständnis förderliche selektive Kommentierung der Voraussetzungen von Scheidung oder Unterhaltsansprüchen. Auch das Mietrecht wird in etlichen klausurrelevanten Bereichen auf Sparflamme präsentiert, gleichsam das Recht der BGB-Gesellschaft.
Hingegen ganz hervorragend und ausführlich gestaltet sind die Abschnitte zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht, zum Kaufrecht, zum allgemeinen Schadensrecht oder zur Bürgschaft. Auch der Erwerb beweglicher Sachen durch Übereignung ist lesenswert, ebenso die Kommentierung der Geschäftsführung ohne Auftrag. Auch die Lektüre der Abschnitte zur Sittenwidrigkeit oder zur Rückabwicklung nach Erklärung des Rücktritts ist empfehlenswert.
Das Fazit zu diesem Werk ist gemischt. Man kann in den ersten Semestern mit diesem Werk sicherlich unter Zuhilfenahme anderer Lehrbücher effektiv in die Grundlagen des BGB einsteigen. Für weiterführende Fragen und sogar für Hausarbeiten kann dieser Kommentar aber schon nicht mehr vollends genügen, er ist dann einfach zu selektiv. Deshalb gilt: wer diesen Kommentar richtig ausnutzen will, muss ihn ab dem ersten Semester benutzen.
Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Das Vereins- und Verbandsrecht ist während der gesamten juristischen Ausbildung möglicher Prüfungsgegenstand, wenn auch nicht als Hauptthema einer Klausur. Es gibt diverse Vertretungs- und Haftungsfragen, Organisations- und Leitungsprobleme, die sich hervorragend in schuld- und sachenrechtliche Klausuren integrieren lassen, um die entscheidende Notendifferenzierung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Tätigkeit bei Verbänden während des Referendariats eine willkommene Abwechslung zu den üblichen Gerichts- und Anwaltsstationen darstellt und gerade hier ein Vertrautsein mit der Materie den Einstieg in die Rechtsabteilung, selbst als Praktikant oder Referendar, wesentlich erleichtert. Das vorliegende Werk ist eines der wenigen Standardwerke zum Vereinsrecht und stellt auf über 1300 Seiten die wesentlichen Grundlagen dieser praktisch hoch relevanten Materie vor.
Die Gestaltung des Handbuchs ist konservativ aber der Lektürefluss geht durch die intelligente Aufteilung der Textabschnitte rasch voran. Die Fussnoten sind zahlreich und graphisch abgesetzt, einzelne Aufzählungen lockern die Erklärungen an mancher Stelle auf. In späteren Kapiteln nutzt der Autor Berechnungsbeispiele, um seine Ausführungen zu untermauern. Graphische Elemente sucht man vergeblich, tabellarische Erläuterungen oder sonstige abstrahierende Darstellungen fehlen ebenso.
Die Aufteilung des Inhalts wird durch ein grosses und vier weitere umfangreiche Kapitel bestimmt, die von Randgebieten abgerundet werden. Das private Vereinsrecht nimmt fast zwei Drittel der Darstellung ein und für den Leser in Ausbildung ist diese Gewichtung optimal. Die übrigen angesprochenen Fragen wie die Stellung des Vereins in internationalen Rechtsbeziehungen, Fragen zur Besteuerung von Verbänden und Details der Lohnsteuerabrechnung im Verein sind in der beruflichen Praxis durchaus interessant, aber nicht examenswichtig. Immerhin kann man sich bei eigener Vereinstätigkeit einige höchst relevante Informationen für die Steuererklärung aus den Abschnitten herausziehen.
Neben dem privaten Vereinsrecht wird allerdings auch das öffentliche Vereinsrecht ausführlich behandelt und gerade hier können Studenten viele Einblicke in tatsächliche Vorgänge gewinnen, die in Grundrechtslehrbüchern nur theoretisch angesprochen werden können. Konkret geht es um die Reichweite des Art. 9 GG und die Möglichkeit und das Verfahren eines Vereinsverbotes. Insbesondere die instruktive Erläuterung der besonderen Vorschriften für ausländische Vereine könnte für eine Klausur nützlich sein.
Der bereits genante Schwerpunkt des Werks, das private Vereinsrecht, bietet an diversen Einstiegspunkten einen reichen Informationsquell für Studenten und Referendare. Hierzu gehört in jedem Fall die ausführlichst dargestellte interne Verwaltung des Vereins durch die Vereinsorgane. Insbesondere der Vorstand und die ihm obliegende Vertretung des Vereins ist materiell-rechtlich und prozessual ausgiebig aufbereitet und auch Fragen der Handlungs- und Wissenszurechnung sind eingängig beschrieben. Für Fragen der Rechtsfähigkeit sind des Weiteren die detailreichen Erklärungen zur Entstehung eines Vereins lesenswert, ebenso wie die später erfolgende Abgrenzung zum nicht rechtsfähigen Verein und die bei der Liquidation des Vereins auftretenden Schwierigkeiten. Für Referendare relevant sind die Unterabschnitte zur gerichtlichen Vertretung des Vereins und die Klagen bei vereinsinternen Streitigkeiten. Eher selten thematisiert werden auch im Referendariat die verfahrensrechtliche Seite im FGG-Bereich sowie Massnahen des einstweiligen Rechtsschutz Vereine betreffend, was aber jeweils gut verständlich und beispielreich vorgestellt wird. Für die Ausbildung wiederum eminent wichtig ist die Lektüre des hervorragenden Kapitels zu Haftungsfragen, da gerade diese für Prüfungen interessant sein können. Hier wird die Norm des 31 BGB umfangreich erläutert und auch Fragen der Beweislast werden beantwortet. Die Haftung für Organisationsmängel wird behandelt, ebenso die Haftung der für den Verein handelnden Organe und der Mitglieder für den Verein. Bezüglich des bereits genannten nicht rechtsfähigen Vereins sind die Ausführungen zur Teilrechtsfähigkeit sehr lesenswert.
Weiterhin erläutert werden viele andere Fragen des Vereinsrechts, die aber nur peripher Klausurbezug haben. Dazu gehören die Mitgliedschaft und die Stellung der Mitgliederversammlung, die interne Ordnung des Vereins, Fragen der Vereinsschiedsgerichtsbarkeit aber auch presserechtliche Probleme bei der Vereinszeitschrift.
Das Verbandsrecht beinhaltet viele interessante Abschnitte, die allerdings nur in Details einmal in Klausuren relevant werden dürften. Hierzu gehören aber in jedem Fall die instruktiven Erklärungen zum Parteienrecht, die Koalitionsfreiheit für Berufsverbände und die Einwirkung von Regeln von Sportverbänden auf zivilrechtliche Haftungsfragen.
Die Arbeit mit diesem Buch ist lehrreich und regelrecht beeindruckend. Man merkt bei der Lektüre von Passagen und Details erst einmal, wie gross die rechtlichen Probleme des in Deutschland so beliebten Vereins sein können und wie intensiv ein Beratungsbedarf dahin gehend sein kann. Das Nachschlagen von Einzelfragen fällt leicht und so kann man dieses Werk auch während der Ausbildung immer einmal wieder zur Hand nehmen. Und einen Aspekt darf man dabei nicht vergessen: zu einem zivilrechtlichen Sonderthema wie dem Vereinsrecht kann man für Seminar- oder gar Promotionsarbeiten nur in einem solch ausführlichen Werk wertvolle Hinweise finden.
Wilhelm, Kapitalgesellschaftsrecht, 2. Auflage, Verlag De Gruyter 2005
Das Kapitalgesellschaftsrecht ist nicht nur ein elementarer Bestandteil des Wirtschaftsrechts, sondern bietet für Studenten und Referendare nach wie vor die Basis für einen Einstieg in die Arbeit der grossen law firms, wo man in den Bereichen Kapitalmarktrecht, M&A oder sogar Litigation nur mit ausreichenden Kenntnissen in gerade diesem Rechtsbereich reüssieren kann. Das vorliegende Lehrbuch bietet auf knapp 450 Seiten einen Einstieg in die Materie.
Die Gestaltung des Buches kann man als gelungen bezeichnen. Der Autor, der sich ja auch schon durch sein fundiertes Werk zum Sachenrecht ausgezeichnet hat, schafft es trotz klein gedruckter Texte und Einschübe eine gute Lesestruktur zu kreieren. Die Hervorhebungen sind sinnvoll eingesetzt, die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung gerade des BGH ist vorbildlich, ausführliche Fälle leiten den Leser durch die Untiefen der Praxis. Leider nicht verwendet werden Schaubilder, Graphiken oder Prüfungsschemata für den Klausurfall.
Zu Beginn der Darstellung stehen eine solide historische Übersicht über die Entwicklung des deutschen Rechts der Aktiengesellschaft und der GmbH sowie Einblicke zur europäischen Aktiengesellschaft. Danach wird die Gründung der Gesellschaft näher beleuchtet, insbesondere die Form der Einlagen und die Erfüllungspflicht der Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag und Satzung sowie die Konstruktion der Vorgesellschaft. Hierauf widmet sich der Autor dem Schutz des Vermögens der Gesellschaft und erläutert in besonderem Masse das kapitalersetzende Darlehen. Ebenfalls grosses Gewicht erhält die Darstellung der materiellen Unterkapitalisierung. Nach einem kurzen Ausflug zu Erhöhung und Herabsetzung des Kapitals werden die Gesellschafter zum Thema der Erörterung. Hier kommen etwa Mitgliedschaftsrechte und die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung zur Sprache. Ein weiteres Kapitel befasst den Leser mit den praktischen Seiten des Kapitalmarktrechts, also mit dem Handel mit Aktien, mit der Handelsplattform Börse, mit Übernahmeregelungen und mit einem potenziellen Börsengang.
Die folgenden Kapitel betreffen dann die Interna der Gesellschaft, nämlich die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, den aktienrechtlichen Organstreit sowie die Organe der Gesellschaft an sich. Hierbei wird den Organen der AG, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, gleichermassen Bedeutung zugemessen. Weitere Abschnitte des Buches thematisieren das Konzernrecht, Fragen der Rechnungslegung, Buchführung und Bilanzierung sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Den Schlusspunkt des Werks setzt das Kapitel zum Umwandlungsrecht.
Dieses Lehrbuch ist definitiv kein Teil des Lektürekanons für den Pflichtfachbereich. Wer sich aber für den Wahlfach- und Schwerpunktbereich mit passender Thematik intensiv und solide versorgen möchte oder das einschlägige Praktikum bzw. die Anwaltsstation nicht ganz unvorbereitet angehen will, der ist mit diesem allerdings anspruchsvollen Werk bestens bedient. Der Autor versteht es nämlich, auch komplexe Zusammenhänge eingängig und eindringlich darzustellen, sodass der Leser einen sukzessiven Zuwachs von Wissen verzeichnen kann und sich nicht nur Stückwerk einprägen muss.
Gebauer / Wiedmann, Zivilrecht unter europäischem Einfluss, 1. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Sukzessive wird der Markt für europarechtliche Lehrbücher auch in den Bereichen Strafrecht und vor allem Zivilrecht ergiebiger für Studenten und Referendare. In herkömmlichen Lehrbüchern finden sich immer einmal wieder Kapitel oder Abschnitte, in welchen die allgemein beschriebenen Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das innerstaatliche Recht auch auf das Zivilrecht angewendet werden. Dies beschränkt sich aber oft auf Spezialmaterien wie die Verbraucherkreditrichtlinie oder die Erwähnung der europarechtlichen Wurzeln der Schuldrechtsreform in Deutschland. Das vorliegende Werk ist kein Lehrbuch im klassischen Sinn, sondern ein Kompendium der Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Zivilrecht und das Zivilprozessrecht. Ungeachtet der Unentbehrlichkeit einer solchen Zusammenstellung für die gerichtliche Praxis ist der Nutzen für die Ausbildung angesichts der europäisierten Schwerpunktstudiengänge gar nicht gross genug anzusetzen. Auf beinahe 1700 Seiten tragen die einschlägig bewanderten Autoren die diversen Einflüsse der europäischen Verordnungen und Richtlinien auf das deutsche Zivilrecht zusammen.
Die Gestaltung des Werks ist klassisch, ermöglicht aber durch ein geschickt gewirktes Layout einen angenehm raschen Lesefluss. Die Fussnoten sind üppig und graphisch abgesetzt. In Anhängen sind gemeinschaftsrechtliche Regelungen oder Formblätter abgedruckt. Graphische Darstellungen, Tabellen oder Schemata sucht man vergeblich. Immerhin ist die Hervorhebungstechnik effektiv für den Leser.
Das Buch zeichnet sich durch eine gute Mischung aus abstrakten und konkreten Ausführungen zu Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht aus. Der Leser wird mit etlichen Kapiteln konfrontiert, in welchen er sich zunächst bzw. abschliessend mit allgemeinen Grundlagen des Gemeinschaftsrechts auseinander setzen muss. So wird der Rechtsschutz auf europäischer Ebene ebenso deutlich akzentuiert wie die Tätigkeit der deutschen Gerichte dargestellt. Abschliessend wird das Vorabentscheidungsverfahren als gemeinsames Vorgehen der Gerichte ausführlich erläutert. Weitere abstrakte Abschnitte des Buches befassen sich mit der europäischen Auslegung des Zivilrechts, insbesondere anhand einschlägiger Richtlinien und anhand der möglichen Direktwirkung europäischer Regelungen, mit der unmittelbaren Anwendbarkeit und dem Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht. Des Weiteren wird das europäische Privatrecht vorgestellt und allgemeines Wissen zur Europäischen Union und den Europäischen Gemeinschaften präsentiert, etwa das Gesetzgebungsverfahren, die Organe und die Verankerung des Zivilrechts im ersten Versuch einer europäischen Verfassung.
Speziell das BGB wird umfassend in den europäischen Kontext gestellt. Dies betrifft vor allem das allgemeine und besondere Schuldrecht mit Abschnitten zum Verzug, zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu Kaufvertrag und Werkvertrag, zu den besonderen Vertriebsformen wie Haustürgeschäft oder Fernabsatz sowie zu Verträgen im Zahlungsverkehr. Ebenso gehen die Autoren aber auf Einflüsse im Deliktsrecht sowie, ganz wichtig, im Staatshaftungsrecht ein. Gerade die letztgenannte Materie wird eindrucksvoll und für Klausur und Prüfung nachahmenswert dargestellt.
Unter dem Stichwort ?Nebengebiete des Privatrechtsg werden die Zusammenhänge zwischen Europarecht und Handelsrecht, Bankrecht oder Vergaberecht erarbeitet. Vorbildlich ist hier das umfangreiche Kapitel zur Beeinflussung des Arbeitsrechts durch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Auch die bereits als klassisch europarechtlich gefärbte Rechtsgebiete bekannten Materien Kartellrecht und Wettbewerbsrecht sind in adäquatem Umfang abgebildet, wobei man hier bereits auf umfangreichere Einzeldarstellungen zurückgreifen kann.
Die tatsächliche Inkorporation des Europarechts in das Zivilverfahrensrecht beschränkt sich (noch) auf Spezialbereiche und wird überwiegend anhand der dafür geschaffenen Verordnungen erklärt. Dies betrifft etwa die Verordnung zu Gerichtsständen und Vollstreckung, ebenso in Familiensachen, oder die europäische Zustellungsverordnung. Praktisch bereits relevant, aber für die Ausbildung eher schwer zu verarbeiten sind die Verordnungen zur Beweisaufnahme und die europäische Insolvenzverordnung.
Die Komposition dieses Werks ist ausgewogen, die Ausführungen detailliert und fundiert und die Nutzung bringt effektives Fortkommen für Laien und Profis im gemeinschaftsrechtlichen Bereich. Als Student und Referendar profitiert man von diesem Buch vor allem dann, wenn man mit europarechtlichen Grundkenntnissen Spezialisierung betreiben will oder sich durch vertiefende Lektüre in Seminar- oder Schwerpunktstudien einarbeiten muss. Angesichts der nahezu konkurrenzlosen Position dieser Neuerscheinung auf dem Markt kann man die Lektüre auch schon zu Ausbildungszwecken nur empfehlen. Wem der Erklärungsstil der einzelnen Autoren auch einmal nicht gefallen sollte, wird durch den intensiven objektiven Wissenszuwachs durch die Arbeit mit diesem Buch bestens entschädigt.
Böhme / Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 23. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006
Der Vorbereitungsdienst verlangt von den Referendaren besonders einen Klausurtyp in besonderer Genauigkeit: den Verkehrsunfall. Hier muss der Bearbeiter nicht nur die Feinheiten der Haftung nach dem Strassenverkehrsgesetz und die Pflichten der Strassenverkehrsordnung beherrschen, sondern auch das allgemeine Schadensrecht und die dabei massgebliche Rechtsprechung. Das vorliegende Werk ist ein Standardwerk für nahezu alle bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls durch die Versicherung zu berücksichtigenden Fragen. Auf fast 600 Seiten wird der Leser durch die einzelnen Themen geführt.
Die Gestaltung des Werks ist ansprechend, man merkt aber deutlich, dass Praktiker angesprochen werden und kein typisches Ausbildungswerk geschaffen wurde. Der Fliesstext wird durch die Seitenaufteilung und die Hervorhebungen ideal unterstützt, die Fussnoten sind zahlreich und vielfältig. Etliche Berechnungsbeispiele und Tabellen machen die Ausführungen der Autoren sofort nachvollziehbar. Die Anhänge, etwa die Schmerzensgeldtabelle, sind für die Arbeit am Mandat optimal. Zahlreiche Beispiele erhellen die Theorie. Die Rezeption der Rechtsprechung ist vorbildlich.
Inhaltlich wird sowohl die Haftung der Haftpflichtversicherung dem Grunde als auch der Höhe nach bearbeitet. Zunächst werden ausführlich die Haftung des Halters wie des Fahrers sowie mögliche Beschränkungen vorgestellt. Dies umfasst die Gefährdungshaftung nach dem StVG, die Verschuldenshaftung nach dem BGB, Fragen der Kausalität und Beweislast sowie die diversen Verhaltenspflichten im Strassenverkehr. Für die Ausbildung eminent wichtig ist das umfangreiche Kapitel zum Schadensumfang. Hier gehen die Autoren intensiv auf Sach- und Personenschäden ein, behandeln ausserdem den mittelbaren Schaden oder auch die Vorteilsausgleichung. Praktisch wichtig sind die dann folgenden Abschnitte zum Mitverschulden des Geschädigten sowie zu den einzelnen Fällen einer cessio legis, etwa nach dem VVG oder dem SGB X. Weitere grössere Kapitel betreffen schliesslich die Verjährung, den Schaden mit Auslandsbezug und Fragen des Haftpflichtversicherungsrechts.
Referendare finden in diesem Werk auch zu Sonderproblemen ausreichende Informationen. Dies gilt etwa für die Frage des gestellten Unfalls oder zum komplizierten Prüfungsvorgehen nach 17 StVG. Auch die Privilegierungsnormen des SGB VII sind instruktiv erfasst. Die Kostenabschnitte sind für die Anwaltsstation ebenfalls relevant, gleichsam die wichtigen Erläuterungen zur Verjährungsproblematik. Ganz wesentlich und zur Lektüre nur zu empfehlen sind die Darstellungen der Autoren zum Ersatz von Reparaturkosten und Mehrwertsteuer, zu Mietwagenkosten und Nutzungsausfall, zum Schmerzensgeld und zu Heilbehandlungskosten. Diese Aspekte werden zum Teil auch in Klausuren des ersten Staatsexamens abgeprüft und man verschafft sich nur Vorteile, wenn man die hier gegebene kompakte und an der praktischen Realität orientierte Zusammenschau verinnerlicht.
Die Arbeit mit diesem Werk ist kein Muss für den Vorbereitungsdienst. Wer sich aber in der Anwaltsstation intensiv auf realistische Mandate im späteren Berufsleben vorbereiten will, der mag für das Verkehrsunfallrecht dieses Buch bald nicht mehr missen. Auch die Bearbeitung von entsprechenden Klausuren und Sachverhalten geht dank der eingängigen Informationsvermittlung der Autoren leicht von der Hand. Da dieses Werk zur Standardausstattung der Gerichtsbibliotheken gehört oder gehören sollte, ist jedem Referendar der ein oder andere Blick vor dem Examen nur anzuraten.
Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Das Leasinggeschäft bleibt auch nach etlichen Reformen im deutschen Schuldrecht weiterhin eine Materie ausserhalb der geschriebenen Gesetze und so muss man sich wohl oder übel mit dieser besonderen Form des Mietvertrages mittels geeigneter Lehrbücher auseinander setzen. In den meisten Lehrbüchern zum besonderen Schuldrecht finden sich entsprechende Kapitel, aber das vorliegende Werk setzt sich allein mit der Thematik des Leasinggeschäfts als Finanzierungsinstrument auseinander. Der in diesem Bereich hoch erfahrene Autor widmet sich auf über 400 Seiten überwiegend den typischerweise auftretenden Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant, Leasinggeber und Leasingnehmer. Gerade diese Dreieckskonstellation macht das Leasing aber auch für die juristischen Examina interessant.
Die Gestaltung des Buches ist angenehm. Die Texte sind flüssig geschrieben und die Hervorhebungstechnik ist gelungen. Auch wenn der Autor die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur bewusst in den Text integriert hat: das Vorhandensein von Fussnoten lässt den Lektürefluss gerade nicht ins Stocken geraten. Aber man gewöhnt sich als Leser ja an vieles. Wichtige verdeutlichende Elemente verinnerlichen dem Leser die hohe praktische Relevanz dieser richterrechtlichen Thematik: der Autor bietet eigene Kapitel mit typischen Vertragsklauseln, mit Klageanträgen zu passenden Prozesssituationen und mit zahlreichen Formularen zu einer Vielzahl von Verträgen. Hinzu kommt ein ausführliches Entscheidungsregister.
Die inhaltliche Vorgehensweise ist für das dogmatische Verständnis auch des studentischen Lesers fast optimal. Der Autor beginnt die Darstellung mit einer Erläuterung des Leasinggeschäfts und einer Abgrenzung verschiedener Spielarten von Finanzierungsgeschäften. Weiterhin werden Form und Inhalt des Leasingvertrages abstrakt erörtert. Danach werden die Leistungspflichten und mögliche Pflichtverletzungen behandelt, wobei die übliche Dreieckskonstellation das Hauptaugenmerk des Lesers abverlangt. Sehr positiv für den Ausbildungsbereich ist dabei die Einzeldarstellung der verschiedenen Gewährleistungsrechte sowie im Folgekapitel die Fragen zur Einbeziehung von AGB sowie die Problematik der Abnahme von Waren und Leistungen. Ebenfalls einbezogen werden die nach wie vor kompliziert normierten Verbraucherschutzvorschriften und ein eigenes Unterkapitel zum beliebten Modell des ?Sale and lease backg. Weiterhin ausbildungsrelevant ist der später folgende Unterabschnitt zur ausserordentlichen Kündigung des Leasingvertrages, immerhin handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Schliesslich sind die sachenrechtlichen Rechtspositionen an der Leasingsache kompakt aber instruktiv aufbereitet worden.
Speziell für Referendare lesenswert sind zudem das umfangreiche Unterkapitel zur Durchsetzung von Ansprüchen des Leasingnehmers bei Leistungsstörungen sowie die Formulierung der Klageanträge im Prozess gegen den Lieferanten. Auch Rückgabe und Verwertung der Leasingsache sind gar nicht selten Gegenstand in einem Zivilprozess. Ebenfalls hierzu zu zählen sind die Fragen des Verkehrsunfallrechts bei Leasingfahrzeugen, denen umfassende Abschnitte gewidmet sind.
Bei der Lektüre werden Studenten und Referendare schnell merken, dass die Verquickung der Theorie mit der praktischen Seite des Leasingvertrages in Form von Klauseln, Anträgen, Mustern und Urteilen zu einem effektiven Verständnis der Materie führt. Gerade in der späteren beruflichen Praxis wird man die Darstellungsweise des Autors immer wieder zu schätzen wissen, gerade was die detaillierte Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeht. Man kann dieses Werk für den Ausbildungsbereich schwerlich zur Pflichtlektüre erklären, aber wenn man sich schon intensiv mit dem Schuldrecht befassen muss, sollte man auf die Arbeit mit diesem Werk nicht verzichten. Gerade für Referendare ermöglicht dieses Lehrbuch einerseits überblicksmässigen Wissensgewinn als auch eine sichere Führung durch Detailprobleme.