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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juni 2007

Rezensionen Juni 2007: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Volkmann, Staatsrecht II, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Das vorliegende Werk aus der Reihe des „Juristischen Studienkurses“ will Studenten in der Examensvorbereitung die Repetition und das tiefere Verständnis für den Prüfungsstoff „Grundrechte“ dadurch erleichtern, dass eine integrierte Darstellung von Wissen und Fällen erfolgt. Anhand konkreter Fragestellungen werden assoziativ zusammenhängende Themen angesprochen. Auf knapp 350 Seiten wird der Leser durch eine engagierte Darstellung der Materie geführt.

Die Gestaltung des Buches und der einzelnen Fälle ist gelungen. Nach der Sachverhaltsdarstellung erhält der Leser zunächst Vorbemerkungen und eine ausführliche Gliederung. Weiter finden sich Checklisten und das ganze Werk ist ausgestattet mit Originalzitaten der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben die elf Fälle gesellen sich vertiefende Kapitel zu speziellen Problemen. Die Fußnoten sind zahlreich, die Hervorhebungen im Text sparsam eingesetzt aber hilfreich.

Durch die Nutzung examensgeeigneter Fälle und zugleich Vertiefungskapiteln muss der Autor bei den einzelnen Themen keine inhaltlichen Abstriche machen. Dass die Klausurbedürfnisse der Leser durch die genannten Checklisten zum Anspruchs- und Prüfungsaufbau so detailliert angesprochen werden, ist auch in modernen Lehrbüchern immer noch selten und deshalb lobenswert. Beginnend mit den allgemeinen Rechtswirkungen der Grundrechte konstruiert der Autor zwei Fälle zur Organspende und verlangt Ausführungen zu Menschenwürde, Verfassungsbeschwerde, Bestimmtheitsgebot, Wesensgehaltsgarantie und auch zum postmortalen Grundrechtsschutz. Im Fall zur Embryonenforschung wird die objektivrechtliche Dimension der Grundrechte beleuchtet, die Wissenschaftsfreiheit zum Recht auf Leben positioniert und die Kontrolle von Prognoseentscheidungen in den Fokus gestellt. Die Sicherung des Rechtsstaats wird mit einem Sachverhalt zu polizeilichen Eingriffsbefugnissen garniert, wobei die Aspekte der richterlichen Grundrechtsfortbildung lesenswert sind. Ein mittlerweile obligatorischer Fall zum Kopftuchstreit stellt die Religionsfreiheit und die Rechte im besonderen Gewaltverhältnis gut heraus. Die Kommunikationsgrundrechte finden Eingang in den Fall zur Schockwerbung sowie zum Versammlungsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt gesteht der Autor selbstverständlich den wirtschaftlichen Grundrechten Eigentumsfreiheit sowie Berufsfreiheit zu, wobei die Differenzierung zwischen tatsächlichem Eingriff und anderer rechtlicher Ausgestaltung eines Sachverhalts gelungen ist. Abgeschlossen werden die Ausführungen des Werks mit Fällen zum Gleichheitsgrundsatz sowie mit den Bezügen zum Europarecht.

Dieses Lehrbuch ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vorbereitung auf die Prüfungen für Fortgeschrittene sowie für das erste Staatsexamen. Die Komplexität der Zusammenhänge wird vom Autor schön aufgezeigt und die zusätzlichen Kapitel versorgen den wissbegierigen Leser in genügendem Umfang. Insgesamt sollten sich studentische Leser die zahlreichen Denkansätze, die der Autor liefert, zum Beispiel für eigene assoziative Überlegungen zunutze machen.

 

Koehl / Spieß, Anwaltliche Tätigkeit im Öffentlichen Recht II, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Während des Referendariats muss man das erlernte materielle und prozessuale Recht praktisch anwenden und gerade im öffentlichen Recht kann es passieren, dass die zu bearbeitenden Mandate gar nicht so sehr von den zur Prüfung gestellten Klausurfällen abweichen. Die Arbeit bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht ist für viele Referendare eine Bereicherung, wenngleich sich dieses Rechtsgebiet nicht als späterer Berufswunsch herauskristallisieren muss. Das vorliegende Werk fasst auf 180 Seiten Spezialgebiete für die Station beim Anwalt für öffentliches Recht zusammen und widmet sich dabei den Themen Polizeirecht und Baurecht.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und typisch für praxisorientierte Bücher. Man findet Prüfungshilfen, zahlreiche vertiefende Exkurse, Musterentwürfe, etwa für Schriftsätze und Musterakten, Klausurtipps und vieles mehr. Die Fließtexte sind übersichtlich angeordnet und einfach zu lesen. Viele Kleinigkeiten, die dem praxisunkundigen Referendar entgehen könnten, werden stets mit abgedruckt. Hervorhebungen werden nur sparsam eingesetzt, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich.

Nachdem der erste Band zur anwaltlichen Tätigkeit Themen wie Klausurtechnik, allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht sowie Kommunalrecht abgedeckt hatte, können die Autoren sich nun den vielleicht meistgeprüften Themen des besonderen Verwaltungsrechts zuwenden, nämlich dem Polizei- und Sicherheitsrecht als auch dem Baurecht. Bereits zu Beginn zu loben ist die Umsicht der Autoren, die gerade auf die landestypischen Besonderheiten des Sicherheitsrechts geachtet haben und Unterschiede an passender Stelle aufzeigen. Außerdem werden die parallelen Normen anderer Länder (das Buch ist an bayerischen Normen ausgerichtet) in der Regel genannt, vor allem wenn Unterschiede bestehen.

Das Kapitel zum Polizeirecht ist streng an der Prüfungssituation ausgerichtet und lässt daran zu keinem Zeitpunkt Zweifel aufkommen. Zunächst werden allgemeine Voraussetzungen polizeilicher Primärmaßnahmen abgeklappert, etwa die Eröffnung des Aufgabenbereiches, das Vorliegen einer Spezialbefugnis, die Zuständigkeit der handelnden Beamten oder auch Fragen der Adressaten polizeilichen Handelns. Weitere Ausführungen erfolgen zu Zwangsmaßnahmen, zur unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme, zur Fortsetzungsfeststellungsklage als typischem Rechtsbehelf im Polizeirecht sowie später zu Schadensersatzansprüchen und Amtshaftungsfragen. Im Sicherheitsrecht werden das direkte behördliche Handeln mit zwangsweiser Durchsetzung sowie die Gültigkeit von sicherheitsrechtlichen Verordnungen angesprochen. Spezialabschnitte betreffen den Gefahrerforschungseingriff und das Versammlungsrecht.

Im Baurecht liegt der Schwerpunkt klar auf dem Bauplanungsrecht. Hier werden aber nicht standardisierte Fragen und Inhalte heruntergebetet, sondern der Leser wird in die konkrete anwaltliche Aufgabe eingebunden, indem er etwa die Gemeinde zu bestimmten Fragen beraten, im Planverfahren Stellung nehmen oder mittels eines Normenkontrollantrages die Gültigkeit eines Plans überprüfen lassen muss. Auch der städtebauliche Vertrag, das richtige taktische Vorgehen bei der Durchsetzung von Bauvorhaben des Mandanten oder der richtige Umgang mit Sicherungsmaßnahmen wie der Veränderungssperre werden eingängig beschrieben. Sehr kompakt ist die anwaltliche Tätigkeit im Bauordnungsrecht abgefasst worden.

Man kann mit gutem Gewissen sagen, dass auch Band 2 dieses Anwaltskurses eine echte Bereicherung für Referendare darstellen wird, da in konkreter Umsetzung öffentlich-rechtlicher Sachverhalte die exakte Klausurarbeit und das Hineindenken in praktische Anwendungsfragen gefördert wird. Die vorgeschlagene Prüfungssystematik ist nachahmenswert und die eingängige Aufbereitung der diversen Prüfungsaspekte hilft ohne Umwege.

 

Böhm / Gaitanides, Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Sie sind selten, aber es gibt sie doch: Klausuren mit einem reinen Schwerpunkt auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Wer sich intensiv auf die Übungen für Fortgeschrittene und das Staatsexamen vorbereitet, wird auch durch solche Klausuren nicht aus der Bahn geworfen, aber die Anforderungen an die Genauigkeit der Ausführungen steigen mit der Reduktion des abgeprüften Stoffes. Die vorliegende Fallsammlung bietet auf 300 Seiten 30 Fälle mit Lösungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend, aber ohne Überraschungen. Sachverhalte und Lösungen sind optisch getrennt, ebenso die opulenten Literaturhinweise am Ende der Fälle. Separate Gliederungen zur Schnellübersicht werden nicht angeboten, ebenso wenig abstakte Informationen in Form von Aufbauvorschlägen oder Prüfungsschemata. Sehr zu loben ist die Akribie, mit welcher die landestypischen Besonderheiten und Normen herausgestellt werden, sodass diese Fallsammlung bundesweite Anwendung finden kann.

Die zahlreichen Fälle bieten bunt gemischte Sachverhalte und Themenschwerpunkte. Die Autorinnen nutzen dabei geschickt eine Mischung aus Klassikern und neueren Fallproblemen, sodass der Leser zu keinem Zeitpunkt das Gefühl haben muss, Aufgewärmtes vorgesetzt zu bekommen. Stets beachtet werden auch verfassungsrechtliche Aspekte, die in das allgemeine Verwaltungsrecht hineinwirken, etwa die Bestimmtheit von Gesetzen, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Grundsätze der Selbstbindung, die Lehre vom Gesetzesvorbehalt oder auch Amtshaftungsfragen. So geschult kann der Leser recht schnell die Komplexität des allgemeinen Verwaltungsrechts erkennen und die Materie in ihren zahlreichen Verästelungen schätzen lernen. Die Verknüpfung mit verwaltungsprozessualen Problemen wird ebenfalls berücksichtigt.

Einige Bereiche des Verwaltungsrechts werden dabei in gelungener Weise herausgestellt und ergänzen klassische Lehrbücher zur Zufriedenheit der studentischen Leser. Dies gilt besonders für das Recht der staatlichen Ersatzleistungen – im Fall von Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten staatlicher Organe – aber auch für Spezialmaterien wie das Recht der öffentlichen Sachen, die Prüfung öffentlich-rechtlicher Verträge oder auch Rechtsschutzmöglichkeiten in beschränkt überprüfbaren Situationen, etwa bei Prüfungsentscheidungen oder Sonderrechtsverhältnissen. Klare Schwerpunkte setzen die Autorinnen auch bei den Standardprüfungsthemen des Verwaltungsrechts, also dem Widerruf und der Rücknahme von Verwaltungsakten, beim Nachschieben von Gründen im Verwaltungsverfahren oder auch bei der Ausübung der Ermessensmöglichkeiten der Verwaltung samt Überprüfung anhand der Ermessensfehlerlehre. Weitere Fälle erfassen die Heilbarkeit von Formfehlern, die Nichtigkeit von Verwaltungsakten, Probleme der Zwangsvollstreckung oder Abgrenzungsfragen, beispielsweise zu Allgemeinverfügung und Verordnung oder zu wiederholender Verfügung und Zweitbescheid.

Insgesamt erhält der in der Regel studentische Leser mit dieser Fallsammlung ein breit gefächertes und variantenreich ausgestaltetes Übungsangebot, das er effektiv und mit viel zusätzlichem Wissensgewinn bearbeiten kann. Die Autorinnen bieten einen abwechslungsreichen Sprachstil innerhalb der Falllösungen, der den Leser in sinnvoller Weise vom übermäßigen Gebrauch des Irrealis wegführt. Wer sich vor dem allgemeinen Verwaltungsrecht während der Examensvorbereitung nicht drücken möchte, der sollte sich diese Fallsammlung als Trainingsgelegenheit nicht entgehen lassen.

 

Pechstein, EU-/EG-Prozessrecht, 3. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007

Eines der wenigen auf die gemeinschaftsrechtliche Verfahrensmaterie spezialisierten Bücher ist endlich in einer Neuauflage erschienen und hat neben der Darstellung auf nunmehr beinahe 550 Seiten eine Überraschung zu bieten: die Autorenzahl ist auf einen Autor geschrumpft. Dennoch sind die Beiträge der ehemaligen Autoren König und Sander in den Grundlagen des Werks weiterhin präsent und der Vermittlung des wichtigen Prozessstoffs tut es gut, wenn sich der verbliebene Autor mit Nachdruck der weiteren Aufbereitung des Stoffes widmen kann und das ohnehin brillante Buch für die Leser weiter verfeinern wird.

Die Gliederung des Werks ist um den Anhang verkürzt worden, den man nun bei Bedarf online begutachten mag. Die Darstellung an sich besticht durch gute Aufteilung zwischen Texten, Überschriften und Fußnoten und hat ausbildungsförderlich immer Vorschläge zum Prüfungsaufbau der gerade thematisierten Klage oder Beschwerde parat. Die Literaturhinweise sind opulent, die Untermauerung der Texte mit graphischen Elementen ist gelungen und die Integration von Fallbeispielen mit im Buch enthaltenen Lösungen ist gefällig. Auch mit Kleinigkeiten wie etwa der richtigen Zitierung der Gemeinschaftsverträge oder korrekten Zitaten der ausgesuchten Rechtsprechung überzeugt dieses Lehrbuch (und zeigt damit en passant die Schwächen zahlreicher anderer Lehrbücher zum Europarecht auf).

Die Darstellung beginnt mit einer Einführung in die Funktionen der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit und setzt den Gerichtshof mitsamt seiner Organe einerseits in das richtige Licht gegenüber den übrigen Institutionen der Gemeinschaft und andererseits in das richtige Verhältnis zur mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit. Sehr schön ist auch die Betonung der Rolle des EuGH im Rahmen des EU-Vertrages herausgestellt. Nach einem kürzeren Kapitel zur internen Organisation wird der Leser mitten in den allgemeinen Verfahrensablauf befördert, wo ihm präzise die einzelnen Schritte von der Postulierung von Anspruch oder Klage bis hin zur Beendigung des Verfahrens aufgezeigt werden. Für die Umsetzung des theoretischen Wissens enorm hilfreich sind dabei die Checklisten der einzelnen Verfahrensschritte „Klageschrift“ und „Urteil“ sowie später der Rechtsmittelschrift. Bevor man danach zu den einzelnen Verfahren vor dem Gerichtshof gelangt, muss man sich zunächst mit prozessualen Besonderheiten auseinander setzen, etwa mit Fragen der Klagehäufung, der Erledigung sowie der Streithilfe.

Die diversen Verfahren vor dem Gerichtshof stellen naturgemäß den Schwerpunkt des Buches dar und die Erläuterung beginnt mit dem Vertragsverletzungsverfahren. Hier werden die Besonderheiten des Vorverfahrens und das Problem der Vollstreckung des Richterspruchs passend betont. Die Nichtigkeitsklage stellt mit über 150 Seiten an Beschreibungen das Schwergewicht unter den Verfahrensarten dar und die zahlreichen Details sind stimmig erklärt. Dazu gehören die Betroffenheit im Rahmen der Klageberechtigung, insbesondere bei dem umfangreich ausgearbeiteten Unterabschnitt zur Konkurrentenklage, die Klagefrist und auch der Klagegegenstand. Auch die Untätigkeitsklage wird hinsichtlich der Problempunkte Vorverfahren und der Untätigkeit instruktiv erfasst, ebenso wiederum die Besonderheiten der Konkurrentenklage. Die Amtshaftungsklage ist gerade in Bezug auf die materiellen Prüfungskriterien lesenswert, an denen sich auch der Anspruch gegen den Mitgliedstaat messen lassen muss. Gleiches gilt für das Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz. Das Kapitel zum Vorabentscheidungsverfahren sticht in den Unterpunkten des Vorlagegegenstands, der Vorlagepflicht und ihrer Ausnahmen sowie den Wirkungen des Urteils heraus. Für die Ausbildung schließlich sehr zu empfehlen ist das Schlusskapitel, das besondere Verfahrensarten thematisiert. Hier können die gedanklich nicht leicht zu fassende Inzidentrüge sowie die Befassung des EuGH mit Gutachtensfragen nachgearbeitet werden.

Dieses Lehrbuch für das gemeinschaftsrechtliche Prozessrecht bleibt in der juristischen Ausbildung das Maß aller Dinge. Die Darstellung ist sehr gut auf Prüfungsbedürfnisse ausgerichtet und die Detailgenauigkeit lässt manchen Kommentar schwach aussehen. Wer sich ernsthaft mit dem Europarecht beschäftigen will, muss dieses Buch haben.

 

Kempen / Hillgruber, Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Ein neues Einführungslehrbuch zum Völkerrecht auf den Markt zu bringen, ist angesichts der schon zahlreich vorhandenen Literatur durchaus ein Wagnis. Die beiden völkerrechtlich erfahrenen und in der gemeinsamen Zusammenarbeit bereits seit langem erprobten Autoren haben jedoch ein knapp über 370 Seiten starkes Werk geschaffen, das sich zum einen in der Schwerpunktsetzung von anderen Lehrbüchern unterscheidet, zum anderen birgt die Aufnahme in die JuS-Schriftenreihe „Studium“ eine Verpflichtung, gerade den Anfänger unter den Lesern anzusprechen und zu binden, was den Autoren, ohne zuviel vorwegzunehmen, gelungen ist.

Die Gestaltung des Werks ist nicht gerade durch ausgefallene Details geprägt. Der dichte Fließtext beinhaltet kaum Hervorhebungen, immerhin lockern zahlreiche Beispiele und Zitate das Geschehen auf. Auch die oft weiterführenden oder erläuternden Fußnoten ermöglichen dem Leser eine kurze Denkpause. Graphische Elemente fehlen ganz. Auch neuerdings gern gesehene Beigaben wie ein Fundstellenvergleichsverzeichnis, Internetquellen oder Ähnliches finden sich nicht. Hier dürften die Autoren in der zweiten Auflage gerne nachlegen. Auch klausurbezogene Bereiche würden dem Studienaspekt des Buches gut tun.

Die inhaltliche Darstellung beginnt klassisch mit der Geschichte und dem Geltungsgrund des Völkerrechts. Hiernach werden die Völkerrechtssubjekte präsentiert, wobei der Rolle des Individuums und der Stellung der Minderheiten ansprechend viel Raum zugewiesen wurde. Interessant ist dabei auch das kleine Unterkapitel zur völkerrechtlichen Stellung transnationaler Unternehmen. Ein erster Schwerpunkt wird mit den Völkerrechtsquellen geschaffen, wobei die Details der völkerrechtlichen Verträge hinsichtlich Abschlus, Änderung und Beendigung bereits hier zur Sprache kommen und nicht etwa im späteren Kapitel der völkerrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. Des Weiteren findet der Leser Ausführungen zum Gewohnheitsrecht und im Übrigen zu den völkerrechtlichen Erkenntnisquellen. Ebenso, wenngleich knapp thematisiert wird das neuerdings relevante soft law. Nach einigen Erläuterungen zum Status der Staaten und zur Staatensukzession werden die internationalen Organisationen beleuchtet und auch praktische Details wie Immunität oder Haftung erwähnt. Der bereits genannte Abschnitt zu den völkerrechtlichen Rechtsbeziehungen umfasst die gegenseitigen Rechtspflichten, das Diplomatenrecht und die Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht. Sehr schön und klausurorientiert ist ein weiterer Schwerpunkt auf die Friedenssicherung gelegt worden, wobei der internationalen Gerichtsbarkeit ebenso Genüge getan wurde wie den abgestuften Maßnahmen der Vereinten Nationen. Unter dem Stichwort des humanitären Völkerrechts werden danach die verschiedenen Konflikte, mögliche Maßnahmen, beteiligte Personen und anzuwendende Verträge vorgestellt.

In Lehrbüchern dieses Umfangs stets zu knapp veranschlagt ist das Kapitel zum Menschenrechtsschutz, wenngleich das Unterkapitel zu möglichen Sonderbehandlungen gut gefällt. Auch das in diesen Themenkomplex fallende Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde zutreffend präzisiert. Sehr lesenswert ist das ausführliche Kapitel zum Völkerstrafrecht mit prozessualen Unterkapiteln, da hier im Gegensatz zu anderen einführenden Werken endlich einmal der aktuellen Bedeutung des Themas entsprechend ausführliche Beschreibungen der Genese und heutigen Anwendung der Materie vorgefunden werden können.

Mit der Lektüre dieses Lehrbuchs als Einstiegswerk kann man als Student eigentlich keinen Fehler machen. Die wesentlichen Informationen, Herangehensweisen und Techniken der Bearbeitung völkerrechtlicher Sachverhalte werden solide vermittelt und die Basis für weiterführende Studien gelegt. Man muss aber für den Schwerpunktbereich Völkerrecht und für den Bereich der Menschenrechte dringend weitere Medien konsultieren, da insbesondere das Umweltvölkerrecht, das Wirtschaftsvölkerrecht oder auch das Seerecht hier kaum zur Sprache kommen.

 

Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Ein „Endlich“ möchte man mit mehreren Ausrufezeichen in die Welt setzen, um diese lang erwartete Neuauflage willkommen zu heißen. Die nahezu einzige ernstzunehmende Alternative zum Lehrbuch von Kintz ist nach fünf Jahren aktualisiert worden und bietet auf etwa 420 Seiten einen Querschnitt durch die Anforderungen, die dem Referendar im Assessorexamen bevorstehen.

Die Gestaltung des Buches bedient exakt die Bedürfnisse, die ein Referendar an ein effektiv zu lesendes Lehrbuch zur Examensvorbereitung hat: die Kapitel sind bewusst kompakt formuliert und an den entscheidenden Stellen ausführlich. Aufbauvorschläge erleichtern die Umsetzung in Prüfungswissen, ebenso die zahlreich vorhandenen und graphisch hervorgehobenen Formulierungsbeispiele und Tenorierungen. Beispiele und Hinweise runden die Darstellung ab. Die Hervorhebungstechnik ist effizient. Die Literaturangaben sind reichlich vorhanden und auch abweichende VGH-Meinungen sind treffend erfasst und abgebildet.

Der Autor beginnt seine Darstellung des Stoffes mit Allgemeinem über die schriftlichen und mündlichen Prüfungsanforderungen. Danach steigt er sofort in das verwaltungsgerichtliche Urteil ein und zerpflückt die einzelnen Bestandteile lerngerecht, wobei vor allem der Tenor lesenswert aufbereitet ist. Nicht vergessen werden Beschluss oder Gerichtsbescheid und auch zur Anwaltsklausur werden die passenden Worte verloren. Hiernach werden zu den verschiedenen vorhandenen Verfahrensarten die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheitsprüfungsschritte abgehandelt. Wunderbar differenziert stechen die Erläuterungen zum einstweiligen Rechtsschutz heraus und auch Sonderthemen wie Klagehäufung oder vorbeugende Unterlassungsklage werden souverän in den Erklärungsfluss integriert. Hinzu kommen Abschnitte zu verfassungsrechtlichen Verfahren, Kommunalverfassungsstreit, Staatshaftungsrecht und Folgenbeseitigung. Eigene Unterkapitel erhalten schwierige Fragen wie Beiladung, Erledigung oder Beweiserhebung im Verwaltungsprozess sowie materiell komplexe Themen wie etwa die Inzidentprüfung von Normen oder die Eingrenzung subjektiv öffentlicher Rechte.

Der nächste große Bereich des Werks widmet sich den Entscheidungsformen der Verwaltung und enthält Kapitel zu Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichem Vertrag, Fragen von Ermessen und Beurteilungsspielraum oder auch Vollstreckungsmodalitäten. Bemerkenswert sind schließlich die zahlreichen Exkurse des Autors in die Bereiche Europarecht und Sozialrecht.

Was bleibt als Fazit noch zu ergänzen? Dieses Lehrbuch ist grandios. Referendare sollten sich dieses Hilfsmittel zur Examensvorbereitung nicht entgehen lassen und es am besten mehrfach konsumieren.

 

Igl / Welti, Sozialrecht, 8. Auflage, Verlag Werner 2007

Dank zahlreicher gesetzgeberischer Reformen und Nachbesserungen im Sozialrecht, insbesondere für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, haben die Sozialgerichte mehr denn je zu tun, somit auch die auf Sozialrecht spezialisierten Anwälte. Der Weg dorthin ist nicht so kompliziert, als dass man sich nicht schon im Schwerpunktstudium oder im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf das Sozialrecht spezialisieren könnte. Das vorliegende Werk ist in der Ausbildungsliteratur seit langem etabliert und bietet in der achten Auflage auf mittlerweile knapp 430 Seiten die wesentlichen Grundlagen zum materiellen und zum Teil prozessualen Sozialrecht samt Bezügen zum internationalen Sozialrecht.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist, wie bei den meisten Exemplaren der Studienreihe des Werner Verlages, gelungen und der Lesefluss wird durchgehend gefördert. Vereinzelt mischen sich graphische Darstellungen unter den Text, der durch seine gute Unterteilung überzeugt. Aus diesem Grund sind ausnahmsweise einmal die Hervorhebungen in Kursivschrift effektiv. Beispiele führen den Leser von der Theorie zur Anwendung. Die zusätzlich zu den opulenten Fußnoten gegebenen Literaturhinweise gefallen ebenfalls in ihrer Aufgliederung. Gern hätte man im prozessualen Teil ein wenig mehr Schematisches zur Prüfung von Klagen und Ansprüchen gesehen, ebenso bei dem überraschend ausführlich besprochenen Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.

Die inhaltliche Untergliederung des Werks führt den Leser nach allgemeinen Ausführungen geschickt in die am ehesten bekannten sozialrechtlichen Problemfelder, erfasst auch weniger geläufige Themenkreise und gelangt am Ende wiederum mit allgemeinen Fragen sowie Abschnitten zum Verfahren. Den Schlusspunkt des Buches setzt mittlerweile das Kapitel zum internationalen Sozialrecht, wenngleich internationale Aspekte auch immer wieder zwischendurch angesprochen werden. Die fast klassisch zu nennenden Einleitungskapitel befassen den Leser mit den Begriffen und Rechtsquellen des Sozialrechts, den verfassungsrechtlichen und den europarechtlichen Grundlagen. Danach werden die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung erläutert, um nachfolgend die verschiedenen Versicherungstypen und die zugeordneten Sozialgesetzbücher abzuhandeln, also Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Unfallversicherung. Ein weiterer großer Bereich des Buches ist dem Arbeitsmarkt vorbehalten, was den Leser mit den Normen zur Arbeitsförderung, zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie zur Sozialhilfe führt. Insbesondere die Berechnung des einzusetzenden Vermögens und die Rückgriffsmöglichkeiten gegen Dritte sind sehr anschaulich präsentiert. Zusätzliche kleinere Kapitel behandeln die soziale Förderung, die soziale Entschädigung sowie die Leistungen für behinderte Menschen. In den Abschnitten zum Verfahrensrecht sowie zum Prozessrecht kann der Leser zahlreiche Parallelen zum Verwaltungsrecht ziehen. Leider sehr knapp ausgefallen ist der Hinweis auf die zivilrechtlichen Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII, was in arbeitsrechtlichen Pflichtfachklausuren immer wieder abgefragt wird.

Die Gesamtdarstellung überzeugt, schlicht und einfach. Der Leser wird mit einem hochpolitischen und im rechtlichen Wandel befindlichen Gebiet konfrontiert und durch die Autoren sicher, wenngleich anspruchsvoll geleitet. Ob man nach der Lektüre zum Fan des Sozialrechts wird, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls kann man durch dieses Lehrbuch erkennen, dass das Sozialrecht kein Hexenwerk ist und es sich gut als Prüfungsfach eignet.

 

Thiele, Europäisches Prozessrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Es war nur eine Frage der Zeit, bis aus dem Beck-Verlag ein Konkurrenzprodukt zum bis daher nahezu einzigartigen Lehrbuch von König/Pechstein/Sander zum Europäischen Verfahrensrecht erscheinen würde. Nachdem durch Zufall die Neuauflage des genannten Werks auch in diesem Monat vorgestellt wird, kann sich der Leser direkt für ein Lehrbuch entscheiden. Auf knapp über 220 Seiten stellt der Autor die Verfahren vor den europäischen Gerichten nach dem EG-Vertrag vor.

Die Gestaltung des Werks ist gelungen. Das klassische Layout der Kurz-Lehrbücher-Reihe wird nicht nur dahin gehend aufgebrochen, dass die Fußnoten vom Fließtext separiert werden. Auch für graphische Abbildungen und tabellarische Zusammenstellungen ist gesorgt, sodass die fallbezogene Anwendung des vermittelten Wissens wesentlich befördert wird. Zu Beginn der einzelnen Abschnitte ermöglichen zusätzliche Literaturangaben die eigenständige Vertiefung des Stoffes.

Die Darstellung startet klassisch mit der Übersicht über den Aufbau der europäischen Gerichtsbarkeit. Sehr interessant sind dabei kleine Ausflüge auf Nebenschauplätze, etwa zum Auswahlverfahren der EuGH-Richter und zur Frage der Zusammenarbeit zwischen EuGH und nationalen Gerichten. Ein eigener Abschnitt ist danach den Auslegungsmethoden des EuGH vorbehalten, wobei der Leser den Ausführungen zur teleologischen Auslegung verstärkt Beachtung schenken sollte angesichts der neuerdings immer stärker faktisch legislativ-gestaltenden Rolle des Gerichtshofes im Gegensatz zur Lähmung der Vertragsparteien.

Die eigentlichen Verfahren werden dann der Normierung des EG-Vertrages folgend präsentiert, aber auch auf die dort geregelten fünf Verfahrensarten beschränkt. Ob man dem Leser damit wirklich einen Gefallen tut, wenn man etwa die Gutachtenskompetenz nicht wenigstens vorstellt, ebenso wenig das Verfahren nach Art. 241 EG, und auch die Verfahren nach dem EU-Vertrag bewusst herausnimmt, mag offen bleiben. Jedenfalls sollte man es nicht mit Hinweisen auf die fehlende praktische Anwendung begründen, da Lehrbücher wie das vorliegende ja gerade von Schwerpunktstudenten konsumiert werden dürften und nicht von solchen, die sich ohnehin mit Mühe durch die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen in Standardlehrbüchern kämpfen.

Die Schwerpunkte des Werks liegen eindeutig auf der Nichtigkeitsklage und auf dem Vorabentscheidungsverfahren und dies zu Recht. Besonders die Unterteilung der Nichtigkeitsklage nach der Privilegierung der Kläger ist für den Leser verständnisfördernd, dort zudem die Erläuterung der Kritik am vom EuGH favorisierten Begriff der Klagebefugnis. Akribisch ist auch der Exkurs zu Klagemöglichkeiten nach dem Europäischen Verfassungsvertrag. Ebenfalls lesenswert sind die ausführlich zusammengetragenen Problempunkte zur Vollstreckung des zweiten Urteils im Vertragsverletzungsverfahren. Die Funktion der Untätigkeitsklage wird vom Autor mit gutem Grund in dem entsprechenden Kapitel betont, um die Abgrenzung zur Nichtigkeitsklage zu forcieren und die begrenzte Anwendbarkeit der Klage zu betonen. Das Kapitel zum Vorabentscheidungsverfahren führt den Leser in zahlreiche Verästelungen und Folgeprobleme, welche der Autor aber immer wieder in den passenden Gesamtkontext zu bringen vermag. Insbesondere die ungeschriebenen Ausnahmen zu einzelnen Prüfungspunkten und die Frage der Staatshaftung für die Missachtung von Gemeinschaftsrecht werden gut integriert. Weitere Kapitel befassen den Leser mit dem einstweiligen Rechtsschutz, der Amtshaftungsklage und dem Rechtsmittelrecht.

Wer sich engagiert für den Pflichtfachbereich vorbereiten will, der findet in diesem Lehrbuch einen hervorragenden Begleiter. Der Autor betont immer wieder Fragen der Klausuranwendung und bewirkt eine praktische Übersichtlichkeit des Stoffes. Für den Schwerpunktbereich bleiben einige Bereiche offen, die zwar möglicherweise nie geprüft werden; dennoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass das gesamte europäische Prozessrecht nicht mittels dieses Lehrbuches allein abgedeckt werden kann.

 

Schladebach, Luftrecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007

Während das aviation law in der wirtschaftsrechtlichen Praxis durchaus große Relevanz besitzt ist das Thema Luftrecht in der juristischen Ausbildung eher unbekannt. Der spezialisierte Autor hat eine Neuerscheinung zum Luftrecht vorgelegt und beschreibt auf 200 Seiten die Grundlagen des privaten und öffentlichen nationalen und internationalen Luftrechts.

Die Gestaltung des Buches ist zurückhaltend aber auf eine angenehme Weise. Der Text ist einfach und schnell zu lesen, die Hervorhebungen wirken dezent aber förderlich und die eingestreuten, kleiner gedruckten Auszüge und Beispiele ergänzen das Layout gut. Die Fußnoten sind optisch abgesetzt. Graphische Elemente sind nicht zu finden. Den Schlusspunkt des Buches markiert ein kleines Kapitel mit Wiederholungsfragen und Antworten.

Der Autor beginnt klassisch und präsentiert dem Leser die Systematik und Geschichte des Luftrechts. Dabei werden auch die gängigen Ausdrücke erläutert und die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten betrieben. Danach wird zunächst umfangreich das internationale Luftrecht vorgestellt, wobei der Autor wie auch im Folgenden zunächst das öffentliche Luftrecht und danach das zivile Luftrecht abhandelt. Hier beginnt er zu Recht mit dem Chicagoer Abkommen von 1944 und dessen Geltungsbereich, streift kurz das Problem des staatlichen Luftraums und kommt dann auf bilaterale Abkommen zu sprechen. Man benötigt also durchaus die Bereitschaft, sich auf klassische völkerrechtliche Fragen einzulassen. Für das internationale zivile Luftrecht ist besonders das Haftungsregime des Abkommens von Montreal aus dem Jahr 1999 hervorzuheben.

Das Folgekapitel ist dem europäischen Luftrecht gewidmet und das in den vergangenen Jahren präsente Open-Skies-Problem wird aufgegriffen. Ebenso wichtig, wenngleich nicht mit derselben politischen Relevanz stellt sich die Frage der Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen dar, inklusive der berüchtigten Schwarzen Liste, sowie Aspekte der Vergabe von Start- und Landerechten, Beihilfen, des Terrorismusschutzes oder die Einhaltung umweltschutzrechtlicher Vorgaben. Die dabei zu berücksichtigenden Einrichtungen werden kompakt porträtiert. Das europäische Zivilrecht behandelt unter anderem die Fluggastrechte, die Haftung von Luftverkehrsunternehmen oder auch die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen. Das letzte große Kapitel erfasst das nationale Luftrecht und der Leser muss sich mit dem Luftverkehrsgesetz, der Flughafenplanung und dem Luftsicherheitsgesetz beschäftigen. Im zivilrechtlichen Abschnitt kommen die Details des Luftbeförderungsvertrages zur Sprache sowie die Rechte an Luftfahrzeugen.

Nicht enthalten sind Kapitel zu wirtschaftsrechtlich hoch relevanten Themen wie dem Leasing von Flugzeugen, dem Flottenmanagement und damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen. Dies liegt aber daran, dass der Autor bewusst ein Grundlagenwerk geschaffen hat, das für Ausbildungszwecke relevant sein soll und dort überwiegen zum Thema Luftrecht klassischerweise die genannten und ausführlich abgehandelten öffentlich-rechtlichen Bereiche. Für einschlägig Interessierte ist die Lektüre des Buches ein spannender und souverän verfasster Einstieg in eine kaum bekannte Materie und sicherlich für viele der Startschuss für weitere Studien oder Praktika.

 

Hömig, Grundgesetz, 8. Auflage, Verlag Nomos 2007

Einer der wenigen Klassiker der studentischen Kommentarliteratur zum Grundgesetz firmiert in der neu erschienenen achten Auflage nur noch unter der Herausgeberschaft des ehemaligen Verfassungsrichters Hömig, der mit einem Team erfahrener Autoren die Grundlagen der deutschen Verfassung erläutert. Auf beinahe 800 Seiten findet der Leser die kommentierten Artikel samt Präambel sowie ein großes Stichwortverzeichnis.

Die Gestaltung des Werks ist recht konservativ, bietet aber angenehmen Lesekomfort. Die Hevorhebungstechnik ist gelungen und fügt sich gut in das recht übersichtliche Layout ein. Die Fußnoten sind leider in den Fließtext integriert. Hilfen für studentische Bedürfnisse finden sich kaum, nicht einmal in den relativ ausführlichen Kommentierungen zu den Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch graphische Elemente sind nicht enthalten. Schwierig ist die Lektüre gerade für Studenten dann, wenn in einzelnen Kommentierungen die ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgezählt werden, gegebenenfalls mit Stichwort, aber die dahinter liegende Systematik nur sehr knapp vorangestellt wurde. So werden eher die Bedürfnisse von wissenschaftlichen (Haus-)Arbeiten oder Praktikern bedient. Für Studenten wiederum extrem wichtig und hiermit zur Lektüre empfohlen sind die zahlreichen Einleitungen vor wichtigen Themen des Grundgesetzes, wo die Autoren einen präzisen Überblick über die nachfolgenden Details anbieten.

Die Einführung liest sich leicht und man erhält einen kompakten Abriss über mehrere Jahrzehnte deutscher Verfassungsgeschichte samt den Problemen des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik sowie diverser Änderungen des Grundgesetzes mit weit reichenden Folgen. Bereits hier wird die im Vorjahr beschlossene Föderalismusreform angesprochen und in den später folgenden Artikeln in geeigneter Form weiterkommentiert. Zum Teil mit Bezügen zu den philosophischen Grundlagen der Verfassungsväter wird die Präambel erläutert und auch einige Vorbemerkungen zu den Grundrechten an sich gemacht. Hier überzeugen vor allem die knappen aber prägnanten Ausführungen zum europäischen Grundrechtsschutz. Generell beachtlich ist die Konsequenz der Darstellung des europäischen Kontexts bei nahezu allen Grundrechtsartikeln und anderen verfassungsrechtlichen Normen. Die Darstellung des Menschenwürdebekenntnisses und die verschiedenen Diskussionsansätze gerade der vergangenen Jahre werden treffend zusammengefasst und auch die rechtlichen Ausflüsse wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht werden in überraschender Breite abgebildet.

Im Grundrechtsteil sind mehrere Passagen und Unterabschnitte besonders lesenswert. Dazu gehört etwa die Auflistung der Vergleichskriterien im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes für verschiedene Sach- und Rechtsgebiete, ebenso die später zu findenden Benachteiligungsverbote samt richterlicher Anwendung. Auch Details wie die Auswirkung von Grundrechten auf vertragliche Verhältnisse, etwa bei der Religionsfreiheit, werden erfasst. Weiterhin zu nennen ist die herausragende Kommentierung zu Art. 6 GG, wo nicht nur die Grundlinien des Schutzes von Ehe, Familie und Kindern präsentiert werden, sondern geradezu akribisch die in der Rechtsprechung viel diskutierten Fälle mit Bezug zu ausländischen Partnern behandelt werden. Ein ähnlicher Detailreichtum findet sich auch in der Kommentierung zum Schutz der Wohnung, wo die Bedürfnisse von Staat und Betroffenen ebenso gegeneinander abgewogen wie die vorhandenen technischen Mittel zum Eingriff in die Privatsphäre vorgestellt werden. Sehr souverän werden auch klassische Prüfungsartikel erläutert, etwa das Versammlungsrecht, die Berufsfreiheit mit sämtlichen möglichen Abstufungen sowie die Abgrenzung zwischen Enteignung und Inhaltsbestimmung des Eigentums. Ebenfalls ausbildungsgeeignet sind die Erklärungen zu den Prinzipien der Verfassung und ihrer Abgrenzung zu bloßen Staatszielen; hier ebenfalls zu nennen ist die hervorragende Kommentierung zu rechtlichem Gehör und Bestimmtheitsgrundsatz.

Sehr ausführlich widmen sich die Autoren auch den politischen Parteien, wobei zahlreiche Unterpunkte nicht allzu ausbildungsrelevant sein dürften, wenngleich sie allgemeinbildend sind. Ähnliches gilt für die Ausführung von Bundesgesetzen und den Vollzug von Bundesrecht. Recht knapp hingegen werden (leider) die völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes und die Kompetenz„übertragung“ auf die Europäische Gemeinschaft erfasst. Die Staatsorgane wiederum werden, was gerade für Studenten relevant ist, in aller Breite abgearbeitet und auch Einzelheiten wie Fragen zum Untersuchungsausschuss, zur Präsidentenanklage oder zur Richtlinienkompetenz werden klar beantwortet. Das Gesetzgebungsverfahren mit den neu geregelten Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist übersichtlich kommentiert, vor allem die Befugnisse des Bundespräsidenten bei der Prüfung der Gesetze sind kompakt aber verständlich beschrieben.

Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnten angesichts der klar gliederbaren Prüfungsvoraussetzungen für den Leser besser aufbereitet sein, es sind aber alle wesentlichen Informationen zum Prozessualen enthalten, besonders hinsichtlich der konkreten Normenkontrolle. Für Studenten zur Lektüre ein schöner Schlusspunkt sind die gelungenen Ausführungen zu den Rechten der Religionsgesellschaften mit den obligatorischen Verweisen auf die Rechtslage zur Weimarer Zeit sowie zu den Schwierigkeiten heutiger Anerkennung von intransparenten Religionsgruppen.

Dank des fast konkurrenzlos niedrigen Einstiegspreises ist dieser Taschenkommentar zum Grundgesetz für Studenten eine der sichersten Empfehlungen ab dem ersten Semester. Dabei muss man sich im Klaren sein, dass die Lektüre des Kommentars die Bearbeitung von Lehrbüchern und Fallsammlungen nicht ersetzen, nur ergänzen kann, ebenso die Nacharbeit durch Lektüre der einschlägigen Judikatur. Wer sein verfassungsrechtliches Wissen mit diesem Kommentar schärft und vertieft, wird in Prüfungen wesentlich sicherer sein als bei bloßer Lehrbuchlektüre.

 

Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Eines der wenigen Standardwerke zum Baurecht ist in einer jubilarischen Neuauflage erschienen. Pünktlich zur Änderung des BauGB anhand der neu gestalteten Vorgaben zur Entwicklung gerade der (Innen-)Städte sind auch die Kommentierungen aktualisiert worden. Auf beinahe 1500 Seiten erhält der Leser Wissenswertes zum Baurecht.

Die Gestaltung des Kommentars orientiert sich am üblichen Erscheinungsbild der kompakten Kommentare des Beck-Verlages. Immerhin wird der Fließtext nicht durch allzu viele Abkürzungen malträtiert, leider aber wie immer durch die integrierten Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur. Im dicht gedruckten Textbild wirken die Hervorhebungen nicht opulent, sondern effektiv.

Wenngleich die praktisch hoch erfahrenen Autoren zahlreiche Bereiche des BauGB ausnehmend gut und genau kommentieren, sind dennoch nur einige Passagen des BauGB für die Ausbildung tatsächlich relevant, weswegen das Augenmerk nur hierauf gerichtet sein kann. Empfehlenswerte Kommentierungen gibt es für Studenten und Referendare aber nicht nur bei den klassischen prüfungsintensiven Normen wie etwa der materiellen Bauleitplanung, der Fehlerfolgenlehre oder sichernden Maßnahmen wie der Veränderungssperre. Auch allgemeine Überlegungen, die gerade für die punkteträchtigen Abwägungsvorgänge beherrscht sein wollen, finden sich zuhauf und in zum Teil spannend geschriebener Zusammenstellung. Dies beginnt schon in den Erläuterungen zur Bauleitplanung an sich, wo in einem ausführlich kommentierten § 1 BauGB bekannte Begriffe wie die Planungspflicht der Gemeinden sowie später das Rücksichtnahmegebot, aber auch komplexe Themen wie die bestehenden Planungsleitlinien aufgegriffen werden. Auch die umfassend dargestellten Aspekte des Abwägungsprozesses mit den dabei zu beachtenden Rechtsgrundsätzen sind beste Baurechtslektüre.

Im Bauplanungsrecht sind zunächst die Ausführungen zur Rechtsnatur des Bebauungsplanes sowie zu Fragen des Rechtsschutzes herauszustellen, ebenso die bereits genannten Instrumente der Veränderungssperre und der Zurückstellung von Baugesuchen, die auch in der anwaltlichen Praxis Bedeutung haben und dementsprechend von Referendaren beherrscht werden müssen. Die klassischen Grundlagen der Bauleitplanung mit Zulässigkeit und Begründetheit von Vorhaben werden samt gemeindlicher Beteiligung auf fast 150 Seiten ausführlich besprochen und stellen so den klaren Schwerpunkt des Kommentars dar. Die Autoren führen die Leser hier instruktiv und dennoch differenziert durch die schwierigen Überlegungen zur Interessensabwägung, zum Bestandsschutz, zum Nachbarschutz nach öffentlichem Recht oder zur Vereinbarkeit von Vorhaben mit planerischen Entscheidungen. Gleichwohl werden auch Standardfragen wie die Definition des baulichen Vorhabens samt Einzelbeispielen, die Eingrenzung des Wohls der Allgemeinheit oder auch die formelle und materielle Planreife beantwortet. Des Weiteren erfährt der Leser wichtige Umstände zur städtebaulichen Vertretbarkeit, zur zusammenhängenden Bebauung, zur Privilegierung von Vorhaben oder auch zum Inhalt öffentlicher Belange.

Für Referendare relevant sind zudem die immer wieder aufgezeigten Bezüge zum Umwelt- und Naturschutz und wie diese in die planungsrechtliche Prüfung eingebracht werden können, etwa bei den Ausgleichspflichten nach dem BNatSchG oder beim Biotop- und Artenschutz nach den einschlägigen europäischen Richtlinien. Ebenfalls hervorzuheben sind die detailliert ausgearbeiteten möglichen Inhalte des Flächennutzungsplans, das Entwicklungsgebot für den späteren Bebauungsplan sowie durchaus schon geprüfte Einzelheiten nach dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages oder einer Verpflichtung zur Übernahme von Erschließungskosten. Selbst das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde hat schon Eingang in Klausuren gefunden und wird hier leicht verständlich erklärt. Nicht vergessen dürfen Referendare schließlich, einen Seitenblick in das eingängig erläuterte Enteignungsverfahren mit Entschädigungsgrundsetzen zu werfen.

Allgemein ausbildungsnützlich sind zudem die Kommentierungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, wobei die Kommentierungen gern abgefragte Details zur Dauer der Auslegung der Pläne, zur Berücksichtigung von Einwendungen oder zu Rechtsschutzmöglichkeiten souverän abarbeiten. Auch die diffizil unterteilten Normen zur Planerhaltung werden so transparent dargestellt, dass man notfalls nach wiederholter Lektüre der entsprechenden Passagen die Systematik des Gesetzgebers rasch rezipieren kann und auch mit Ungewöhnlichem wie dem ergänzenden Verfahren oder der Einordnung kommunalrechtlicher Verfahrensfehler zurecht kommt.

Für Studenten lohnt sich die Arbeit mit diesem Kommentar spätestens nach erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung, um die Klausur- und Examensvorbereitung detailreich abzurunden. Referendaren kann man bei entsprechender anwaltlicher Ausrichtung auch gleich den Erwerb dieses Standardwerks ans Herz legen, da man in dieser Preis-Leistungs-Konstellation kaum ein Vergleichswerk findet und die Anforderungen der Mandatsbearbeitung mit Lehrbüchern allein eigentlich nicht zu bewältigen sind. Insgesamt ist den Autoren hier eine schöne Jubiläumsausgabe gelungen.

 

Jäger / von Rechenberg, Stage Europe, 3. Auflage, Verlag Europa-Kontakt 2007

Die lang erwartete Neuauflage eines der wenigen vorhandenen Führer durch den europäischen Praktikumsdschungel ist nach vier Jahren endlich erschienen. Wie auch bisher stellt der Titel „Stage Europe“ kein Lehrbuch oder Lernmittel für das Examen im engeren Sinne dar, sondern ist ein wichtiger Anhaltspunkt für Studenten und Referendare, um die in der Theorie erworbenen Kenntnisse des europäischen Rechte in die Praxis und in Praktika umzusetzen. Der Grund hierfür ist simpel: auf mittlerweile beinahe 200 Seiten werden Ansprechpartner und Möglichkeiten für Praktika bei den Institutionen der EU und EG aufgezeigt, vor allem werden die korrekten Adressen und darüber hinaus die relevanten Ansprechpartner aufgezählt. Zu jeder Institution wird ein kurzes Profil und der Tätigkeitsschwerpunkt angegeben, hiernach werden die Anforderungen und wesentlichen Eckdaten des Praktikums aufgezählt. Man kann sich durch diese Informationen relativ schnell darüber klar werden, ob und wann es sich lohnt, sich für eine zeitlich begrenzte Tätigkeit in Europa zu bewerben und man hat den unschätzbaren Vorteil, dass man gleich eine Bewerbung mit spezifischen Kenntnissen absenden kann, die Initiativbewerber nicht bieten können. Vorhanden sind dabei nicht nur die klassischen Institutionen der EG und der EU, sondern auch diverse Unterorganisationen, nämlich die Delegationen der Kommission in angrenzenden und sonstigen Drittstaaten, ebenso wie die oftmals unbekannten EU-Agenturen.

Im Anhang finden sich noch weitere internationale Organisationen, darunter UN oder WTO, bei denen man sein Glück als Praktikant versuchen kann. Auch hier erspart die detaillierte Aufzählung unter anderem der richtigen Homepages stundenlanges Versumpfen in Weiterleitungen und WWW-Sackgassen.

Natürlich kann man sich alle in diesem Führer abgedruckten Informationen auch selbst oder durch andere Quellen beschaffen. Der ersparte Zeitaufwand, den man mit dieser Datensammlung hat, überwiegt den Kaufpreis (17 EUR) bei Weitem. Insofern ist die Neuauflage für ambitionierte Studenten ab dem ersten Semester zur langfristigen Planung zu empfehlen.