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Rezensionen Juni 2008 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Zimmermann, Erbrecht, 2. Auflage, Verlag Erich Schmidt 2007
Der Autor hat bisher vor allem durch seine herausragenden Ausbildungswerke zum Zivilprozessrecht einen festen Platz in den Bücherschränken von Studenten und Referendaren erobert. Das hier in zweiter Auflage erschienene Lehrbuch zum Erbrecht knüpft aber nahtlos an die bisher bekannten Standards an und bietet auf 520 Seiten Ausführungen zum Erbrecht samt Fällen.
Die Gestaltung des Werks macht ohne Umschweife klar, dass es sich hier um ein Arbeitsbuch handelt. Der gut gegliederte Fließtext ist mit effektiven Hervorhebungen versehen und wird ständig von Beispielsfällen ergänzt. Hinzu gesellen sich ein umfassendes Fußnotenregime, tabellarische Darstellungen und Berechnungsanleitungen.
Die Darstellung beginnt mit der Gesamtrechtsnachfolge und dem gesetzlichen Verwandtenerbrecht, wobei auch Sonderprobleme wie unehelich Geborene, Adoptionen oder postmortal Geborene berücksichtigt werden. Das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten und Lebenspartnern wird mit dem Schwerpunkt der Zugewinngemeinschaft ausführlich thematisiert. Ein umfangreicher Abschnitt führt den Leser sodann in die Feinheiten der Testierung, wobei die klassischen Klausurmaterien Widerruf, wechselbezügliche Verfügungen und Auslegungsregeln eingängig und transparent gestaltet sind. Bevor das ebenfalls prüfungsgeeignete Kapitel der Anfechtung besprochen wird, muss sich der Leser zunächst durch den Erbvertrag arbeiten. Auch hier ist die Bindungswirkung ein entscheidendes Thema, ebenso die Auswirkung von Verfügungen zu Lebzeiten. Vermächtnis und Auflage werden zusammen behandelt und so kann der Leser die nötige Abgrenzung leicht vornehmen. Umfangreiche Ausführungen widmen sich danach der Vor- und Nacherbschaft, dem Erbverzicht und der Annahme der Erbschaft, bevor ein weiteres Schwerpunktthema, das Pflichtteilsrecht zur Sprache kommt. Hier erfährt der Leser nicht nur Wesentliches zur Quotenberechnung und zu Bewertungen bestimmter Nachlassgegenstände, sondern auch zu Ausgleichsansprüchen, Verjährungsproblemen, Pflichtteilsergänzungen und Pflichtteilsentzug. Ebenfalls große Bedeutung wird der Miterbengemeinschaft zugesprochen, die der Autor gerade hinsichtlich der Rechtsverhältnisse vor und nach der Auseinandersetzung hervorragend aufbereitet hat. Immer wieder spielen auch Fragen des Prozessrechts eine Rolle, die souverän in den Darstellungsverlauf einbezogen werden.
Eher selten geprüft, aber dennoch hier ausführlich besprochen wird die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, wobei für Referendare das Unterkapitel zur Erhebung der Dürftigkeitseinrede lesenswert ist. Die Position des Nachlassverwalters wird genau beschrieben, ebenso wie in einem späteren Kapitel der Testamentsvollstrecker, der auch nur eine untergeordnete Rolle im Examen spielen dürfte. Dies gilt nicht für das anschließend angesiedelte Kapitel zum Erbschein samt FGG-Verfahren mit Vorbescheid und Beschwerde, also klassisches Klausurwissen im Assessorexamen, das die Feinheiten der gerichtlichen Entscheidungen schön herausstellt. Zusätzliche Kapitel befassen den Leser mit Standardfragen der Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer aber auch mit Spezialgebieten wie der Erbfolge in der Landwirtschaft sowie den Zusammenhängen zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht, dem internationalen Erbrecht oder auch der Nachlasspflegschaft. Das Schlusskapitel ist zu Recht der Erbschaftssteuer vorbehalten.
Dieses Lehrbuch bietet ein umfassendes Bild des examensrelevanten Erbrechts und ermöglicht dem fleißigen Leser bei konsequenter Bearbeitung ein effektives und instruktives Verstehen der Materie. Der Autor versteht es vorzüglich, die Umsetzung der Theorie in Fälle zu bewerkstelligen und den Leser so sukzessive selbst an komplexe Probleme heranzuführen. Zum Einstieg in das Erbrecht eignet sich dieses Buch sehr gut.
Greger / Stubbe, Schiedsgutachten, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Die alternative Streitbeilegung wird nicht nur durch die Mediation gefördert, sondern auch altbekannte und in der ZPO vorgesehene Lösungsmodelle wie das Schiedsverfahren sind in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftslebens beliebt und nützlich wie eh und je. Ergänzend tritt das Schiedsgutachten als außergerichtliche Entscheidung eines Konflikts durch Dritte hinzu, wobei die Ähnlichkeit zum gerichtlichen Sachverständigengutachten offensichtlich ist, aber die Auftraggeber vertraglich binden oder eine weitergehende gütliche Einigung befördern kann. Das vorliegende Lehrbuch widmet sich ganz dem Schiedsgutachten und führt auf knapp 200 Seiten in die Materie ein.
Die Gestaltung des Werks ist schlicht, aber übersichtlich und befördert den Lektürefluss ebenso wie die rasche Rezeption. Beispiele und Formulierungen ergänzen den Fließtext, Hervorhebungen werden effektiv eingesetzt, das Fußnotenangebot ist umfangreich und besonders gefallen die gute Integration und Auseinandersetzungen von Fremdmeinungen.
Die Autoren beginnen mit einem Grundlagenkapitel zum Schiedsgutachten selbst und zur außergerichtlichen Streitbeilegung, wo Instrumente wie Schlichtung, Mediation oder Dispute Boards präsentiert werden und die Bindungswirkung der gefundenen Lösungen erläutert wird. Der rechtlichen Behandlung des Schiedsgutachtens ist ein eigenes Kapitel gewidmet, wo sowohl der Vertrag mit dem Gutachter als auch die tatsächliche Wirkung des Gutachtens für die Parteien beleuchtet wird. Der Folgeabschnitt thematisiert sodann Anwendungsmöglichkeiten, wobei das Baurecht und das Gesellschaftsrecht schon als klassische Felder des Schiedsverfahrens bekannt sind, ebenfalls benannt werden das Versicherungsrecht und große Anlagen als Rechtsprojekte. Weitere Kapitel befassen den Leser mit anderen Schlichtungsstellen wie dem Ombudsmann, der Reiseschiedsstelle oder den Schiedsgerichten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie mit der Fortentwicklung von Schiedsgutachten samt Verankerung in den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen. Beeindruckend ist das leider sehr kompakte Kapitel zur Integration von Schiedsgutachten in anderen Konfliktlösungsverfahren, da gerade das Nebeneinander von Verfahren und die Frage der Verwertbarkeit von Ergebnissen das beherrschende Thema gegenüber dem deutschen Zivilprozessrecht sein dürfte. Bevor man im Schlusskapitel viel zu den gängigen Verfahrensordnungen erfährt, kann man sich noch über die vertragliche Vereinbarung von Schiedsgutachten im Konfliktfall informieren. Zahlreiche Anmerkungen zu möglichen Verfahrensabläufen machen die unbekannte Materie auch für Anfänger transparent.
Dieses Lehrbuch ist beeindruckend und zeigt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Entwicklungen für das deutsche Recht auf. Ob sich das Schiedsgutachten und die außergerichtliche Konfliktlösung in Deutschland durchsetzen werden, bleibt unklar, aber die Forschungsintensität der Materie wird durch das vorliegende Werk klar herausgestellt. Studenten und Referendare mit prozessualem Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt werden das Buch mit Genuss bearbeiten.
Zöllner / Loritz / Hergenröder, Arbeitsrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Unter neuer Mitwirkung des bekannten Arbeitsrechtlers Hergenröder ist die sechste Auflage dieses etablierten Lehrbuches neu erschienen. Auf mittlerweile mehr als 620 Seiten werden die Grundlagen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts erarbeitet.
Die Gestaltung des Werks ist gelungen, abgesehen von den typischerweise fehlenden graphischen Elementen und dem verdichteten Textbild der Kurz-Lehrbuch-Reihe. Die Texte sind gut untergliedert, die Hervorhebungen markant und die Abwechslung von Haupttext und kleiner gedruckten vertiefenden und ergänzenden Passagen ausgewogen. Besonders gelungen ist der allerdings viel zu kurze Schlussabschnitt mit Hinweisen zu Aufbau und Prüfung arbeitsrechtlicher Ansprüche. Auch im prozessualen Kapitel könnte die Konkretheit der Darstellung durchaus zunehmen, etwa was Anträge und Tenorierung betrifft.
Die inhaltliche Darstellung wird von einem Grundlagenkapitel und einem Verfahrenskapitel eingerahmt. Dazwischen befinden sich die Schwerpunkte des Lehrbuchs, nämlich das Individual- und das Kollektive Arbeitsrecht mit einem Zwischenabstecher zum Arbeitsschutzrecht. Die Einführung bestreiten nicht nur klassische Themen wie die Historie des Arbeitsrechts oder die Herleitung des Arbeitnehmerbegriffs, sondern auch rechtspolitische Fragen wie die Bedeutung des Arbeitsrechts oder die Funktion der Verfassung im Arbeitsrecht. Internationale Rechtsfragen kommen souverän zur Sprache. Das Individualarbeitsrecht thematisiert Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis, Haupt- und Nebenpflichten der Parteien sowie sehr umfangreich den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Leistungsstörungsrecht ist instruktiv erfasst und die Genauigkeit der Ausführungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist beispielhaft. Der Kündigungsschutz ist in pragmatischer Weise aufgefächert worden und wichtige wirtschaftliche Themen wie das Leiharbeitsverhältnis oder Massenentlassungen finden sich wie selbstverständlich neben dem Standardwissen zu Sozialauswahl, Fristen und Sonderschutznormen. Das Arbeitsschutzrecht umfasst insbesondere den Arbeitszeitschutz mitsamt neuester Entscheidungen zu Bereitschaftsdiensten.
Der Abschnitt zum Kollektiven Arbeitsrecht befasst den Leser mit dem Tarifrecht, dem Arbeitskampf und der Mitbestimmung. Lesenswert sind besonders die Erklärungen zu den normativen Wirkungen des Tarifvertrages sowie zur Tariffähigkeit. Akribisch werden in einem eigenen Unterkapitel einzelne Klauseln des Tarifvertrages aufgeführt und erörtert. Das Arbeitskampfrecht beschäftigt sich besonders umfangreich mit der Rechtmäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen und der Auswirkung auf Einzelarbeitsverhältnisse. Innerhalb der Darstellung zu Mitbestimmung und Betriebsverfassung kann sich der Leser genau über die nach Arbeitsbereichen gegliederte Mitbestimmung informieren und der Systematik der Betriebsverfassung, genau angeleitet durch die Autoren, auf den Grund gehen. Die Stellung der Gewerkschaften im Betrieb wird gut erläutert und auch die Besonderheiten des europäischen Betriebsrates findet der Leser ohne Probleme. Vorbildlich erfassen die Autoren auch Folgen der unterbliebenen Mitwirkung des Betriebsrates oder den Missbrauch eingeräumter Rechte. Lesenswert sind zum Schluss zudem die Einflüsse der Mitbestimmung auf Unternehmensorgane, wiederum sauber unterteilt nach den verschiedenen Erscheinungsformen.
Dieses Lehrbuch ist ein hervorragender Grundstein für eine solide und effektive Beschäftigung mit dem gesamten Arbeitsrecht sowie die vertiefte Beschäftigung mit anschließender Spezialliteratur. Die Umsetzung des Wissens in Klausurform gelingt, kann aber durch die Hinzunahme einer Fallsammlung optimiert werden. Das Werk ist sicherlich nicht für eine Nebenbei-Beschäftigung mit der Materie geeignet, sondern fordert den Leser bewusst und gekonnt.
Kießling, Wirtschaftsrecht im Assessorexamen, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Endlich ist das Lehrbuch von Kießling in einer Neuauflage erschienen. Warum endlich? Weil diese Form der Zusammenstellung des Wirtschaftsrechts für das zweite Staatsexamen offensichtlich eine Marktlücke gefüllt hat und zahlreiche Referendare verzweifelt auf der Suche nach wenigstens der Erstauflage waren, um sich insbesondere auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Die Neuauflage präsentiert auf über 570 Seiten die Grundlagen von Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Kartellrecht rund um Examensprüfung und elf Aktenvorträge.
Die Gestaltung des Werks kann man nur als gelungen bezeichnen. Der Fließtext ist dicht, aber annehmbar untergliedert. Die Fußnoten sind optisch separiert. Ergänzt wird der Text durch eingeschobene Rechtsprechungszitate, Beispiele, Schaubilder, Tabellen und Graphiken. Die einzelnen Aktenvorträge ahmen die Elemente der Praxis gut nach.
Nach einer kurzen Abhandlung über den Aufbau des Aktenvortrags darf sich der Leser zunächst mit dem Handelsrecht befassen. Eine klare Schwerpunktsetzung führt den Leser durch prozessuale und materiell-rechtliche Besonderheiten des Handelsrechts, wobei die Haftung beim Unternehmenserwerb sowie die Zusammenschau der Publizitätspflichten gefallen. Unternehmenstransaktionen samt Details zur Due Diligence sowie den Bestandteilen des Übernahmevertrages werden ebenso besprochen wie das UN-Kaufrecht. Sodann wird im Rahmen des Gesellschaftsrechts zunächst das Personengesellschaftsrecht thematisiert, wobei der GbR und der OHG gleichviel Beachtung geschenkt wird. Die Rechtsfähigkeit und das Außenverhältnis der GbR werden sicher erfasst und auch Fragen der Beendigung der Mitgliedschaft sowie der Liquidation kommen zur Sprache. Im Kapitel zu den Kapitalgesellschaften werden Gemeinsamkeiten von GmbH und AG stringent betont, um nur anhand der Unterschiede Sonderkapitel zu benötigen. Die Einlagen der Gesellschafter sind trefflich beschrieben, ebenso die Haftungsrisiken der Geschäftsleitung. Eindrücklich ist der eigene Abschnitt zu den Einflüssen des europäischen Wirtschaftsrechts, der insbesondere die Niederlassungsfreiheit und dadurch für den deutschen Rechtsraum relevante Gesellschaftsformen beschreibt. Im Abschnitt zum Wettbewerbs- und Kartellrecht werden klassisch eigene Kapitel zu UWG, GWB und europäischem Recht angeboten, ebenso aber auch prozessuale Besonderheiten der Thematik wie etwa der vorläufige Rechtsschutz sowie ein solides Grundlagenkapitel zu Ansprüchen, Einwendungen und Einreden der Beteiligten.
Dieses Lehrbuch ist für die Vorbereitung auf das mündliche Assessorexamen unverzichtbar, wenn man sich zivil- oder wirtschaftsrechtlich absichern und entsprechende Aktenvorträge einüben oder stofflich untermauern möchte. Die Komposition ist eine gelungene Mischung aus Details und Rahmenvorgaben und erwartet einen arbeitsbereiten Leser, der sich am Ende des Vorbereitungsdienstes auf ein gutes Lehrbuch verlassen möchte und kann.
Schwerdtner / Hamm, Maklerrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Sowohl im Referendars- als auch im Assessorexamen ist das Maklerrecht ein immer einmal wieder geprüfter Gegenstand und oftmals ohne Kommentar kaum zu bewältigen. Selbst in der anwaltlichen Praxis ist diese Spezialmaterie des besonderen Schuldrechts immer wieder Inhalt von Mandaten, sodass sich Leser jeder Ausbildungsstufe mit dem vorliegenden Werk befassen dürfen. Auf kompakten 286 Seiten werden die Grundlagen des Maklerrechts zusammengetragen und durch eine Vielzahl praktischer Aspekte ergänzt.
Die Gestaltung des Buches birgt wenig Raum für Phantasie. Der dicht gedruckte Fließtext wird durch abgetrennte Fußnoten flankiert und beinhaltet ein effektives Hervorhebungsregime. Nicht vorhanden sind graphische Elemente oder Muster für Verträge oder Verfahren.
Obwohl der Leser Grundlagenwissen zum Schuld- und Prozessrecht mitbringen sollte, um den Ausführungen komplett von Anfang an folgen zu können, sind die Beschreibungen der einzelnen Abschnitte so genau, dass man notfalls auch ohne Vorkenntnisse rasch in die Materie eindringen kann. Zunächst werden die Funktionen des Maklers und die Grundlagen des Maklerrechts erörtert, wobei die Beteiligung mehrerer Makler oder Untermakler transparent beschrieben wurde. Die Begründung des Maklervertrages stellt sodann einen Darstellungsschwerpunkt dar, wobei vor allem die Formvorschriften und die Notwendigkeit der Offenlegung des später fällig werdenden Provisionsanspruchs gefallen. Auch die berufsrechtlichen Grenzen für Maklertätigkeiten oder die Anwendung von Verbraucherschutzrechten sind lesenswert. Kleinere Kapitel befassen den Leser sodann mit der Beendigung des Vertrages sowie dem eigentlichen Vertragsgegenstand, bevor die Pflichten der Vertragsparteien ausführlich thematisiert werden. Ein weiterer Höhepunkt des Buches verbirgt sich in den Kapiteln zum Provisionsanspruch, dessen Voraussetzungen und Fälligkeit genau abgehandelt werden. Insbesondere die Verknüpfung zum Schicksal des Hauptvertrages wird hervorragend ausdifferenziert und die Voraussetzung der Kausalität ist trefflich erläutert. Ebenfalls behandelt werden die Höhe des Anspruchs sowie die mögliche Verwirkung. Weitere Abschnitte widmen sich der Doppeltätigkeit des Maklers samt dabei auftretenden Pflichten sowie typischen Klauseln in Maklerverträgen samt Vereinbarkeit mit dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Schlusskapitel behandelt die delikate Ehe- und Partnervermittlung und macht die dabei entstehenden Ansprüche und Pflichten in gelungener Weise transparent. Als Anhang sind die Wettbewerbs- und Standesregeln des IVD abgedruckt.
Dieses Buch vereint materiell-rechtliche und prozessuale Probleme effektiv und lesenswert. Die Nutzung des hier erlernten Wissens gelingt am ehesten mit Vorkenntnissen. Gerade Referendare werden die zielstrebige Abhandlung des Stoffes zu schätzen wissen und auf das Wesentliche der Rechtsanwendung zurückführen können. Bei einschlägigem Interesse ist dieses Buch zur Lektüre und zum Kauf sehr gut geeignet.
Saenger, Handels- und Gesellschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008
Nachdem bereits der Kommentar zur Zivilprozessordnung ein großer Erfolg war und ist, darf sich auch das nächste Werk unter Federführung von Prof. Saenger auf breite Marktresonanz freuen. Das opulente Praxishandbuch zum Handels- und Gesellschaftsrecht erstreckt sich auf knapp 1600 Seiten und möchte dem Praktiker Grundlagen- und Nachschlagewerk zugleich sein.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen. Der Fließtext ist gut untergliedert, eine effektive Hervorhebungstechnik wurde sowohl für die Passagen als auch für besonders wichtige Aspekte eingesetzt. Die Fußnoten sind opulent und optisch separiert. Aufzählungen straffen die Darstellung. Formulierungshilfen und ganze Regelungsvorschläge erleichtern die Umsetzung der Materie in die Rechtsanwendung. Komplexe Themen wie die Bilanzierung sind zudem graphisch aufbereitet.
Das Handelsrecht im eigentlichen Sinne wird in den ersten beiden Kapiteln thematisiert. Zunächst informieren die Autoren über die Besonderheiten des Handelsstandes und beschreiben die Eigenschaft des Kaufmanns, die Wirkungen des Handelsregisters oder die Details der Handelsfirma. Ausführlich zur Sprache kommen zudem Klassiker wie die Prokura und die Tätigkeit des Handelsvertreters. Ein gelungenes Unterkapitel befasst den Leser zudem mit Wettbewerbsverboten, eines der prozessual am schwierigsten zu beweisenden Themen. Bei den Handelsgeschäften dominieren Handelskauf und Kommission die Darstellung, bevor ein weiteres Kapitel das UN-Kaufrecht erläutert. Danach wird der Leser direkt in die Tiefen des Gesellschaftsrechts geführt, das natürlich über das Recht der Handelsgesellschaften weiterhin Rückbezüge zum HGB hat. Zunächst wird über die Konsequenzen der Wahl der Rechtsform anhand der wesentlichen Merkmale der vorhandenen Gesellschaftstypen gesprochen. Spannend lesen sich die Abwägungsgedanken hinsichtlich der Aspekte der Steuerbelastung oder der möglichen Mitbestimmung. Sodann kann sich der Leser den Personengesellschaften widmen und tut dies klassisch zunächst mit der GbR und danach mit OHG und KG sowie anderen Varianten. Prägnant sind vor allem die Fragen der Haftung aufbereitet, dies bei allen der genannten Gesellschaftsformen, und dazu das Verhältnis der Gesellschafter nach innen sowie Probleme der Rechtsfähigkeit. Ebenfalls treffend erfasst werden Aspekte der Liquidation, Kompetenzen der Geschäftsführung und möglicher Einlagepflichten der Gesellschafter. Rechtlich anspruchsvoll sind die zahlreichen Unterkapitel zu Fragen analoger Anwendung von Normen, die aber anhand der einschlägigen Rechtsprechung souverän beantwortet werden. Selbst klassische Probleme von Klausuren des Referendarexamens werden so gut angesprochen, dass sogar Studenten aus der Lektüre dieses Praxishandbuchs klare Erkenntnisse gewinnen können.
Das Recht der Kapitelgesellschaften trennt GmbH und AG, behandelt aber neben der KGaA sogar Genossenschaften und Stiftungen ausführlich. Einzelne Unterkapitel befassen den Leser etwa mit den Kompetenzen, Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaft, der Existenz der Vorgesellschaft und dem Vorgang der Gesellschaftsgründung, der Erhöhung des Kapitals oder auch dem Streit der Gesellschafter untereinander samt Klagemöglichkeiten. Gelungene Unterkapitel führen den Leser selbst zu schwierigen Rechtsfragen wie der Insolvenz einer Genossenschaft, dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht oder Bezügen zum ausländischen Recht. Ergänzt werden die theoretischen Ausführungen stets mit erhellenden Beispielen und Rechtsfragen aus der Praxis. Unter dem Stichwort der mittelbaren Unternehmensbeteiligung findet sich die stille Gesellschaft wieder, ebenso die Unterbeteiligung, Treuhand und Nießbrauch. Lesenswert sind die dargestellten Motive für eine solche Art der Beteiligung und die Einzelheiten des anzuwendenden Vertragswerks sowie der Auseinandersetzung einer solchen Gesellschaft bzw. Beteiligungsform.
Im Abschnitt zum internationalen Gesellschaftsrecht sammeln sich Ausführungen zum Internationalen Privatrecht, zum europäischen Gesellschaftsrecht, was nicht nur die Niederlassungsfreiheit, sondern auch einschlägiges Sekundärrecht beinhaltet, zu europäischen Rechtsformen wie der SE und schließlich zu Gesellschaften in Deutschland, deren Sitz formal im Ausland ist. Letzteres wird anhand der englischen limited company und anhand der spanischen SRL exzellent erläutert. Sogar ein Ausflug ins US-amerikanische Recht wird geboten. Nicht fehlen darf zudem ein Kapitel zum Konzernrecht, wo Unternehmensverbindungen anhand der Regelungen des AktG genau beleuchtet werden, wobei die dabei auftretenden Fragen der Leitung und Verantwortlichkeit gut erfasst sind. Ebenfalls unverzichtbar ist die Abhandlung über das Umwandlungsrecht. Im zugehörigen Kapitel werden Verschmelzung und Spaltung sowie der Formwechsel behandelt. Wie schon beschrieben, überzeugen diese Spezialkapitel gerade durch die zahlreichen Hilfestellungen für die abzuschließenden Verträge und Vereinbarungen, indem konkrete Formulierungen und Vorgehensweisen präsentiert werden. Umfangreich widmen sich die Autoren verständlicherweise dem Unternehmenskauf, neudeutsch auch M&A genannt. Die dabei vorzunehmenden Prüfungsschritte und Vertragsbestandteile werden minutiös aufgearbeitet, die zu beachtenden Rechtsgebiete angesprochen und Folgeprobleme, etwa im Arbeitsrecht, erkannt. Selbst Problemkonstellationen im Fall der Insolvenz werden souverän aufgegriffen und entsprechende Vertragsgestaltungen entworfen.
Ein grandioses und für die Ausbildung hoch relevantes Kapitel bespricht sodann die Unternehmensnachfolgen. Die Besonderheiten im Zusammenspiel zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht werden bereits im ersten Staatsexamen abverlangt und bergen für später großes Beratungspotenzial. Die Anforderungen des Erb-, Güter und sogar des Minderjährigenrechts werden akribisch aufgeführt und danach noch die zeitliche Unterscheidung der vorweggenommenen und der regulären Erbfolge vorgenommen. Die bei den verschiedenen Unternehmensformen auftretenden Spezialitäten werden sicher erfasst. Weitere Kapitel befassen den Leser sodann mit dem Recht der Rechnungslegung und Bilanzierung sowie ganz ausführlich mit dem Unternehmenssteuerrecht. Die Trennung nach Gesellschaftsformen erfolgt hier ebenso selbstverständlich wie die Berücksichtigung des Falles der Umwandlung oder Verschmelzung und selbst das Umsatzsteuerrecht findet ausreichende Beachtung. Ein eigenes Kapitel ist sodann der Bestellung, Beschäftigung und Entlassung der Organe der Kapitalgesellschaften gewidmet, sprich den Details des Geschäftsführervertrages sowie der Bestellung zum Vorstand der AG samt Anstellungsvertrag und (erneuten) Haftungsfragen. Selbst Kleinigkeiten wie Pensionsansprüche oder Sozialversicherungspflicht werden angesprochen und vermitteln dem Leser einen guten Eindruck der Komplexität der Thematik. Das Schlusskapitel ist dem Mitbestimmungsrecht vorbehalten.
Dieses Handbuch ist beispielhaft an den Erfordernissen der praktischen, also beratenden und entscheidenden Anwaltstätigkeit orientiert und kann damit erst recht dem wirtschaftsrechtlich engagierten Referendar einen sicheren Weg in die geistigen Anforderungen der späteren Tätigkeit bereiten. Standardfragen werden ebenso genau angesprochen wie ungewöhnliche Details und Konstellationen, internationale Bezüge findet man genau so prägnant erfasst wie systematische Verknüpfungen zwischen nationalen Rechtsgebieten. Der hohe Anwendungsbezug sichert selbst dem Leser in Ausbildung den dauerhaften Spaß an der Lektüre und bietet ein mehr als solides Fundament für Recherche, Vertiefung und Erweiterung eigener Kenntnisse. Dieses Handbuch ist für den Fall einer lang andauernden Tätigkeit bei einer wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzlei eine echte Lektüre- und sogar Kaufempfehlung.
Hütte / Helbron, Schuldrecht AT, 5. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008
Die Lehrbücher des Rolf Schmidt Verlages stellen für die Leser die Rechtsgebiete in anspruchsvoller und erstaunlich detaillierter Weise zusammen, ohne dabei die wesentlichen Bedürfnisse gerade der Studenten aus den Augen zu verlieren. Das vorliegende Werk thematisiert das allgemeine Schuldrecht auf weit über 450 Seiten.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist überzeugend und bietet dem Leser neben dem gut untergliederten Fließtext eine Vielzahl erleichternder graphischer und sonstiger Elemente, um den Stoff zu visualisieren und sonst zu vergegenwärtigen. Der Autor nutzt Schaubilder, Prüfungsübersichten, Aufzählungen, Beispiele, grau hinterlegte Definitionen und Hinweise für die Fallbearbeitung sowie Beispiele. Die Fußnoten sind umfangreich und bieten den besonderen Service der fett gedruckten Jahreszahlen.
Die einleitenden Kapitel geben dem Leser einen Überblick über Begriffsbestimmungen des allgemeinen Schuldrechts und übliche Prüfungsschritte bei der Fallbearbeitung. Danach wird kurz das Entstehen von Schuldverhältnissen mit Pflichten und Obliegenheiten erläutert, bevor der Inhalt von Schuldverhältnissen genau bearbeitet wird, schön wird hier die Gattungsschuld erfasst. Zunächst folgen dann Kapitel zu Einwendungen und Einreden und Wechsel auf der Gläubiger- oder Schuldnerseite, für den Leser getreu dem üblichen Klausuraufbau, wobei die Aufrechnung sowie der Schuldnerschutz bei Abtretung als besonders gelungen zu nennen sind. Erst dann kommt das Leistungsstörungsrecht als „das“ Thema des allgemeinen Schuldrechts im größten Abschnitt des Buches zur Geltung. Die Bereiche Unmöglichkeit, Rücktritt, Schadensersatzbegehren aufgrund diverser Grundlagen, Gläubigerverzug, Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung aus wichtigem Grund decken das Grundwissen des Lesers vollumfänglich ab. Hervorzuheben sind dabei die Unterkapitel zu den diversen Fristsetzungen samt Entbehrlichkeitsprüfungen, das Vertretenmüssen von einer oder beiden Seiten und die Ansprüche bei Nebenpflichtverletzungen. Ebenfalls lesenswert sind die Darstellungen der Rechtsfolgen für den Gläubiger sowie die Subsidiarität der Anwendung der Lehre von der Störung der Geschäftsgrundlage. Wiederum in einem eigenen Abschnitt stellen die Autoren das allgemeine Schadensrecht vor, wobei hier im Besonderen die Aspekte des Mitverschuldens, der normative Schadensbegriff sowie der Schutzzweck der Norm bei der Schadenszurechnung schön herausgearbeitet worden sind. Das Verbraucherschutzrecht nimmt sodann ein weiteres Kapitel des Buches für sich ein, ebenso die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis, wobei hier gerade die Drittschadensliquidation samt Fallgruppen trefflich zusammengefasst wurde. Die Ausführungen werden durch das Kapitel zur Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern beendet, das klar von der Gesamtschuld und deren möglichen Störungen geprägt ist, wiederum ganz im Sinne studentischer Lösungserfordernisse abgebildet.
Dieses Lehrbuch ist zur Einarbeitung in die Materie ebenso zu empfehlen wie zur Repetition. Man muss sich bei der Lektüre im Klaren darüber sein, dass die Autoren Mitarbeit und Mitdenken verlangen und die Thematik dementsprechend stringent präsentiert wird. Wer sich aber diesen Anforderungen stellt, wird einen sicheren Wissensgewinn erlangen.
Von Verena Krenberger, M.A.
Haynes/Mecke/Bastine/Fong, Mediation – Vom Konflikt zur Lösung, Verlag Klett-Cotta Stuttgart, 2. Auflage 2006
Mediation als systematische Methode zur Konfliktlösung dient dem Ziel, unter Vermeidung einer Gewinner-Verlierer-Situation wie sie bei Gerichtsentscheidungen die Regel ist, einen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien zu einem Konsens zu führen, mit dem eine spätere Fortführung der gemeinsamen Beziehung auf privater oder geschäftlicher Ebene noch möglich ist. Mediatoren sind demnach neutrale oder „allparteiliche“ Dritte, die die Form einer Gesprächssituation schaffen, mit der es den Medianden möglich wird alle Facetten ihres Konflikts selbstbestimmt zu bearbeiten. In der Mediation spielen Leitgedanken wie der der Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien, Freiwilligkeit der Teilnahme und Ergebnisoffenheit des Konflikts eine große Rolle.
Die Methode der Mediation selbst ist einerseits in der Form der Vermittlung zwischen Kontrahenten so alt wie die Menschheit selbst, andererseits aber in ihrer modernen Form wie sie in den verschiedenen Ausbildungsinstituten mittlerweile gelehrt wird, ein Kind der 70er Jahre. John Haynes gilt hierbei als „Vater der Mediation“, da der bereits verstorbene Amerikaner als Mentor und Dozent vieler der heute als Mediationsausbilder, maßgeblich an der Entwicklung der Methode beteiligt war. Diese Entwicklung kann heute noch nicht als abgeschlossen angesehen werden, sondern befindet sich in steter Weiterentwicklung und findet immer stärkeren Anklang: Angehörige verschiedenster Professionen (vom Rechtsanwalt über den Psychologen, den Steuerberater und Arzt) bilden sich zu Mediatoren fort und integrieren mediatorische Elemente in ihre berufliche Beratungsfunktion.
Zur Mediation gehören vor allem Techniken der Gesprächsführung wie das Paraphrasieren oder aktives Zuhören, die es den Medianden ermöglichen sich selbst und ihrem Konfliktpartner alle verborgenen Motive ihres Konflikts zu Tage zu bringen. Diese Technik der Gesprächsführung deutlich werden zu lassen, ist Ziel des vorliegenden Buches. Mit dem für Lehrbücher ungewöhnlichen Ansatz der Wortprotokollierung schaffen es die Autoren, dem Leser anschaulich die Dynamik eines mediatorischen Erstgesprächs nahe zu bringen. Bereits die Auswahl der vier Fälle unterschiedlicher Herkunft (Konflikt zwischen Geschäftspartnern, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mediation einer offenen Adoption und Mediation in der Schule) macht das breite Anwendungsfeld der Methodik deutlich. Das klassische Arbeitsfeld der Trennungs- und Scheidungsmediation ist zwar in der Praxis der freien Mediatoren das am häufigsten vertretene, doch sicher nicht das einzige. Die Wortprotokolle veranschaulichen dabei die tatsächliche Arbeit der Mediatoren und werden didaktisch sinnvoll durch Anmerkungen der Mediatoren zu ihrer Arbeitstaktik, zur Strategie und zu Besonderheiten der Konfliktparteien unterbrochen. Die auf den ersten Blick scheinbar banale Darlegung der Positionen der Konfliktparteien wird dadurch fachlich ausgewertet und in ihrem Aussagegehalt aufgeklärt.
Den vier Fällen voranstehend erläutert Reiner Bastine die grundsätzliche Struktur von Konflikten mit denen ein Mediator konfrontiert wird. Die Rolle aller Konfliktparteien inklusive der des Mediators wird ebenfalls ausführlich beleuchtet. Abschließend findet sich ein Kapitel von Axel Mecke über das Phänomen der Sprache in der Mediation. Die Gesprächsführung und die Kunst des Fragens sind Kernelemente der Methode, deren bewusste Anwendung zu einem tieferen Verständnis der hinter den Positionen der Medianden liegenden inneren Anliegen führt.
Das vorliegende Buch gilt zurecht als Klassiker. Wer mit dem Gedanken spielt eine Ausbildung zum Mediator aufzunehmen oder selbst eine Mediation in Anspruch nehmen möchte, gewinnt hier einerseits einen tiefen Einblick in die Kraft der Methode und kann zudem andererseits sein Wissen um allgemein hilfreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Konfliktforschung erweitern.
Montada / Kals, Mediation – Ein Lehrbuch auf psychologischer Grundlage, 2. Auflage, Verlag Beltz PVU, Weinheim 2007
Mediation als Methode der Konfliktlösung scheint auf den ersten Blick ein rein juristisches Thema zu sein. In vielen Konflikten, die einer Klärung bedürfen, werden Sachverständige und Berater hinzugezogen, die häufig auf dem rechtlichen Gebiet beheimatet sind. Eskaliert ein Konflikt zwischen den Parteien stark, wird der Gang zum Anwalt und Gericht erwogen, wo eine Entscheidung durch den Richter getroffen wird. Die Mediation setzt genau an diesem Punkt an und bietet einen Alternativvorschlag: Nicht die externe Entscheidung durch einen Dritten wird gesucht, sondern die eigenverantwortliche Klärung und Lösung des Konflikts durch die Konfliktparteien. Hier liegt der Gedanke zugrunde, dass die Parteien selbst die besten Experten ihres Konflikts sind, alle Umstände des Falles und der gemeinsamen Vergangenheit kennen, um so zu einer produktiven Lösung für die gemeinsame Zukunft zu kommen. Der Mediator dient im Gegensatz zum Richter nicht der Urteilsfindung über Gut oder Böse, sondern ausschließlich der Sicherung eines Verfahrensrahmens in dem eine Konsensfindung auch höchst strittiger Parteien möglich wird. Gefragt sind beim Mediator vor allem Kompetenzen auf dem zwischenmenschlichen Gebiet, die auch der Disziplin der Psychologie zugeordnet sind.
Da sich in den heute weit verbreiteten Ausbildungsinstituten viele Anwälte mediatorisch fortbilden, könnte der Eindruck entstehen, Mediation sei ein genuin rechtliches Konstrukt. Diesem Vorurteil entgegenzuwirken streben die Autoren des vorliegenden Buches an. Selbst Psychologen und Ausbilder für Mediation, eröffnen die Autoren einen Blick auf die psychologischen Grundlagen der Vorgänge in den Mediationssitzungen. Auch wenn die häufige Betonung der Gleichberechtigung der Psychologie mit der Rechtswissenschaft etwas mantraartig vorgetragen wird, ist das Aufzeigen der psychologischen Elemente absolut notwendig und für jeden angehenden Mediator als Handwerkszeug nahezulegen. Erst die Kenntnis über Entstehung, Ausgestaltung, Positionierung und Emotionalität sozialer Konflikte lässt den Mediator die wahre Bedeutung der einzelnen Sachthemen der Medianden verstehen.
Neben dieser inhaltlich sinnvollen Ausrichtung auf das psychologische Fundament der mediatorischen Arbeit, bietet das vorliegende Buch eine akribische Darstellung des Mediationsprozesses. In der Mediationslandschaft finden sich zwar mehrere Modelle der Einteilung des Arbeitsprozesses, doch gleichen sich die Grundlagen stets: Die Einteilung der Phasen des Mediationsablaufs wird hier gut begründet und gibt dem angehenden Mediator ein Schema an die Hand, wie er seinen Medianden eine möglichst gut strukturierte und durchdachte Form der Verhandlungsführung bieten kann, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen. Gleichzeitig bietet das Buch historische Hinweise, Vergleiche mit anderen Varianten der Konfliktbearbeitung, Darstellungen von Gerechtigkeitsüberzeugungen und die Auseinandersetzung mit den Grenzen der Mediation.
Als Nachteil des Buches mag angesehen werden, dass kaum Praxisbeispiele geliefert werden, die den theoretischen Input veranschaulicht hätten. Dies vor allem, da die Mediation als genuin praktische Methode zwar die Theorie benötigt, doch von der erfahrbaren Praxis lebt. Ein rein theoretisch-akademisches Mediationsstudium ist praktisch nicht umsetzbar – und auf die Anwendung im Praxisfall ist die Mediation angelegt.
Dennoch ist dieses Lehrbuch ein Gewinn für jeden angehenden Mediator, zumal der Markt für eher auf rechtswissenschaftlicher Ebene abgestimmte Bücher weitaus größer ist. Die theoretisch-wissenschaftliche Durchdringung der praktischen Vorgänge sollte für jeden in Beratungsfunktion Tätigen selbstverständlich sein.
Diez, Werkstattbuch Mediation, 1. Auflage, Verlag Centrale für Mediation, Köln 2005
Mediation, ein Verfahren zur Konfliktlösung, das seit den 70er Jahren in Deutschland Verbreitung findet, muss sich mit verschiedensten Konfliktfeldern auseinandersetzen. In etlichen Bereichen der Mediation ist daher eine bunte Mischung erwünscht: Sowohl in der Zugehörigkeit zu Herkunftsdisziplinen von Seiten der Mediatoren als auch im Geschlechterverhältnis und sozialem / beruflichen Hintergrund. Mediation ist mittlerweile zu einer eigenständigen Methode gewachsen, die die Interdisziplinarität vollständig verinnerlicht hat. In diesem Sinne erfüllt das vorliegende Buch hervorragend die gestellten Anforderungen: Elemente aus der rechtswissenschaftlichen, der psychologischen und weiteren Professionen finden Eingang in die Erläuterungen des Praxisablaufs, ohne dass ein Bruch festzustellen ist. All diese Elemente gehören genuin zum Arbeitshandwerk des Mediators und werden von der Autorin praxistauglich zugeschnitten dargestellt.
Der Darstellung der Methodik geht die ausführliche Schilderung eines Praxisfalles einer Erbmediation vorweg, der eindrücklich die praktische Arbeit des Mediators zeigt. Der Abdruck der Flipcharts der Mediation erleichtert das Visualisieren des Falles. Für angehende Mediatoren ist die detaillierte Beschreibung der Vor- und Nachbereitungsarbeit der Mediatorin ein wichtiger Hinweis auf die Ausgestaltung der späteren Tätigkeit. Allerdings wählt die Mediatorin mit dem „Angebotsverhandeln“ einen Sonderfall der Konfliktbeilegung, dessen Alternativen zumindest hätten erwähnt werden sollen. Zwar werden verschiedene Modelle des Angebotsverhandelns thematisiert (S.144f.), doch nicht die möglichen anderen Varianten der Konsensfindung.
Anschließend an diese Fallschilderung geht die Autorin auf die Methodik der Mediation ein. Die Darstellung der Konflikttheorie oder der rechtlichen Implikationen geben einen guten Überblick, gehen jedoch nicht derart in die Tiefe wie spezifisch juristisch oder psychologisch ausgerichtete Fachliteratur zur Mediation. Sehr schön dargestellt und gegliedert fallen die Phasen der Mediation aus, sowie die tatsächlichen technischen Bausteine des Mediierens. Das Handwerkszeug des Mediators ist seine Sprache, seine Fähigkeit zuzuhören und seine Fähigkeit, den Medianden ihre eigenen Anliegen zu visualisieren. Diese Fähigkeiten müssen angeeignet und trainiert werden – die theoretische Unterfütterung liefert dieser Abschnitt des Buches. Die immer wieder auffindbaren Einschübe mit Beispielsätzen helfen dabei richtige Formulierungen zu finden. Hilfreich ist auch das Aufzeigen der verschiedenen Mediationssettings und der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Den größten Wert erhält das Buch allerdings durch die Praxismuster des dritten Teils des Buches. Hier finden angehende Mediatoren Musterpläne, Organigramme, Budgetpläne, Vereinbarungen und Aufstellungen. Der Kreativität soll dadurch keine Schranke gesetzt werden, sondern es soll ein Vorschlag gemacht werden, wie ein Mediator seine Arbeit professionalisieren kann. Hier wird das Buch seinem Titel „Werkstattbuch“ absolut gerecht und liefert wertvolle Hilfestellung. Die Hinweise zur Fallvorbereitung, zur Ausbildung und Existenzgründung finden sich so ebenfalls in keinem anderen Buch auf dem Markt. Gerade angehende Mediatoren sind für solche Anregungen dankbar und finden in diesem „Werkstattbuch“ ein ausgezeichnetes „Lehrbuch“.
Von Rechtsreferendar Michael Doll, Kleinfischlingen
Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Bei dem Buch von Knöringer handelt es sich seit langem um einen Klassiker der Referendarliteratur. Von vielen Referendarausbildern empfohlen, dient dieses Werk sowohl während der Stationsausbildung als auch in der Phase der unmittelbaren Examensvorbereitung als Einstiegs-, Wiederholungs- und Vertiefungslektüre. In einer verständlichen Sprache wird dem Referendar auf 382 Seiten nicht nur das unverzichtbare Basiswissen, sondern darüber hinaus auch umfangreiches Detailwissen vermittelt.
Anzuraten, aber nicht unbedingt erforderlich, ist die vorherige Beschäftigung mit den Grundlagen des Zivilprozesses durch Lesen eines Einstiegswerkes. Sehr hilfreich und empfehlenswert ist das gezielte Nacharbeiten geschriebener Klausuren mit diesem Buch. Dadurch gewinnt man mit der Zeit die notwendige Sicherheit, prozessuales Wissen richtig einzuordnen und gemachte Fehler in Zukunft zu vermeiden. Auf diese Art und Weise dient „der Knöringer“ also auch als Nachschlagewerk.
Jedoch ist auch ein Buch, das bereits in der 12. Auflage erschienen ist, durchaus verbesserungswürdig. So wäre es der besseren Lesbarkeit wegen von Vorteil, die in den Fließtext integrierten Vertiefungs- und Rechtsprechungshinweise in eigene Fußnoten zu setzen. Ferner würde es dem schnelleren Auffinden der einschlägigen Textpassagen diesen, wenn der Autor Randnummern integrieren würde. Ansonsten entspricht die Textgestaltung den Anforderungen eines modernen Ausbildungsbuches. Durch die eingefügten Übersichten und den im richtigen Maß verwendeten Fettdruck fällt es den Lesern nicht schwer, den Überblick zu behalten und die Aufmerksamkeit zu bewahren.
Hinsichtlich seines Inhalts mag es auf den ersten Blick verwundern, dass das Buch trotz seines Titels einen mittlerweile zentralen Bestandteil der zivilrechtlichen Assessorklausuren unbehandelt lässt: es fehlt ein eigenes Kapitel zu den Anforderungen der zivilrechtlichen Anwaltsklausur. Diese inzwischen in den meisten Bundesländern in etwa der Hälfte der zivilrechtlichen Klausuren vorkommende Klausurvariante erfordert eine gezielte Examensvorbereitung. Auf den zweiten Blick stellt man jedoch fest, dass der Verlag ein bestimmtes Konzept verfolgt. Schon durch den Untertitel „Das Urteil – Hauptgebiete des Zivilprozesses – Klausurtechnik“ kommt zum Ausdruck, dass in dem Buch von Knöringer die Anwaltsklausur keine Berücksichtigung findet. Außerdem erscheint in einer Parallelreihe des Verlags der Titel „Die Anwaltsklausur in der Assessorprüfung“ (von Mürbe/Geiger/Haidl, 5. Auflage 2004). Darin werden die notwendigen Kenntnisse der Anwaltsklausur ausführlich vermittelt.
Nichts desto trotz sollte man sich überlegen, ob man nicht eigene Ausführungen zur Anwaltsklausur in das Buch aufnehmen sollte. Die in dieser Klausurart typischerweise auftretenden prozessualen Probleme könnten in einem Schlusskapitel kurz angerissen werden und durch gezielte Verweisungen auf die vorherigen Textpassagen entsprechend kurz gehalten werden. Eine solche Vorgehensweise würde dem besseren Verständnis der jeweiligen Aufgabenstellung der möglichen Klausurvarianten dienen und könnte gezielte Hinweise auf die sich dahinter versteckten Absichten der Klausurersteller geben. Letztlich wird der Examenskandidat aber nicht darüber hinweg kommen, sich geeignete Literatur zur Vorbereitung auf die zivilrechtliche Anwaltsklausur zu besorgen.
Der Knöringer wird auch in Zukunft vielen Referendaren eine große Hilfe bei der Vorbereitung auf die Klausuren des 2. Examens sein. Der Preis bewegt sich mit 23,90 Euro im Rahmen des für vergleichbare Bücher Üblichen. Da die Konkurrenz auf dem Lehrbuchmarkt nicht kleiner geworden ist, nachdem etwa die im Luchterhand-Verlag erschienen Bücher von Kaiser u.a. erschienen sind, fällt es manchem Referendar nicht leicht, sich für ein Buch zu entscheiden. Es bleibt letztlich jedem Referendar selbst überlassen, sich durch Befragen von Ausbildern, AG-Leitern und / oder Kollegen darüber zu informieren, welches Buch am besten zu seinem Lerntyp passt und durch Probelesen im Buchladen oder der Bibliothek zu erforschen, wie einen das jeweilige Buch anspricht. Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit mindestens zwei, drei Büchern zur ZPO und einem Kommentar zu lernen, da sich gerade durch das Querlesen das Verständnis entwickelt. Daneben ist es selbstverständlich erforderlich, sich ein eigenes Buch zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Anwaltsklausur anzuschaffen.
Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG, 2. Auflage, Anwaltverlag 2008
Norbert Schneider, Rechtsanwalt, renommierter Gebührenrechtler und Leiter von einschlägigen Seminaren ist in seinen Kursen oft darauf angesprochen worden, auf dem Markt fehle noch ein Anleitungsbuch für konkrete Abrechnungen nach dem RVG. Mit diesem Buch versucht er in diese Marktlücke zu stoßen.
Anhand 1514 Beispielsrechnungen zu grundlegenden Abrechnungsfragen erfolgt eine Anleitung, wie die Vorschriften des RVG bei der Vergütungsabrechnung konkret umzusetzen sind. Dabei werden die wichtigsten anwaltlichen Tätigkeits- und Rechtsgebiete systematisch aufgearbeitet. Detaillierte Berechnungsbeispiele bringen dem Leser auf anschauliche Art und Weise die Abrechnungspraxis des RVG näher. Abgerundet werden die einzelnen Berechnungen durch Verständnis weckende Kommentierungen. Das Buch hilft dabei, den eigenen Fall aufzufinden und dann danach beispielhaft abzurechnen. Somit dient es vor allem als Nachschlagewerk, das dabei hilft, Fehler bei der eigenen Abrechnung zu vermeiden und Gebühren nicht zu verschenken.
Darüber hinaus empfiehlt sich aber auch die Lektüre einzelner Kapitel im Ganzen, um ein unverzichtbares Grundverständnis für Abrechnungsfragen zu erwerben: so etwa die in § 1 verfasste Anleitung, in welchen Schritten der Rechtsanwalt bei seiner Gebührenrechnung vorzugehen hat oder die in § 2 genannten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berechnung.
Entsprechend dem Konzept des Buches, das RVG durch Fälle und Lösungen zu erklären, erfolgen keine langen theoretischen Ausführungen. Die Einführungen in die einzelnen Themengebiete fallen demnach relativ kurz aus, was der Verständlichkeit jedoch nicht abträglich ist. Nach In-Kraft-Treten des RVG aufgetretene und bestehende Streitfragen werden in der gebotenen Kürze abgehandelt. Beispielhaft sei etwa aufgeführt die in Literatur und Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete Frage bei Abrechnungen im Rahmen von Strafverteidigungen, ob die Telekommunikationspauschale neben dem vorbereitenden Verfahren auch ein weiteres Mal gesondert für das Hauptverfahren anfällt (vgl. die Nachweise in § 32 Rn 49). Verweise auf einschlägige Rechtsprechung und Vertiefungshinweise auf weiterführende Literatur erfolgen da, wo es erforderlich erscheint. Bei den Verweisen nimmt verständlicherweise der ebenfalls im Anwaltverlag erschienene und von Schneider mitherausgegebene Kommentar „Schneider/Wolf (Hrsg.): Anwaltkommentar RVG, 3. Auflage 2006“ eine hervorgehobene Stellung ein.
Der Leser muss sich klar vor Augen führen, dass es sich bei diesem Werk um kein klassisches Lehrbuch zum RVG handelt. Die Lektüre eines solchen ist zum Einstieg in das Gebührenrecht anzuraten. Für diejenigen, die das gleichzeitige Arbeiten mit diesem Buch von Schneider, einem Lehrbuch und einem Kommentar nicht scheuen, dürften nicht mehr viele Abrechnungsfragen offen bleiben. Auch in textgestalterischer Hinsicht überzeugt das Buch durch gute Lesbarkeit aufgrund von Hervorhebungen und Fettdruck bei entscheidenden Stellen. Im Anhang befinden sich zudem die Gebührentabellen nach § 49 RVG und § 2 Abs. 1 RVG. In einer weiteren Neuauflage wäre aber überlegenswert, ob nicht ein Stichwortregister aufgenommen werden sollte, das dem schnelleren Auffinden entscheidender Textpassagen dienen könnte.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Novellen des RVG, insbesondere das 2. JuMoG und umfangreiche Rechtsprechung bis November 2007. Es werden auch noch Fragen des Übergangsrechts BRAGO/RVG für Altfälle und Fragen der geänderten Umsatzsteuer behandelt. Der Preis ist mit 78,00 Euro zwar nicht gerade gering, aufgrund des Umfangs von über 1000 Seiten (im Vergleich zur Erstauflage ist der Umfang von 679 auf 1011 Seiten angewachsen) und des mit der Bearbeitung des Werkes zu erwartenden Gewinns an gebührenrechtlichem Wissen aber nicht zu hoch.
Letztlich bietet das Buch von Schneider dem Rechtsanwalt und den RA-Fachangestellten bei ihrer Arbeit einen äußerst hilfreichen Wegbegleiter, der so manche aufwendige Suche ersparen kann und bei den Abrechnungen gegebenenfalls so manchen Euro mehr rausspringen lässt.