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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2003

Thema Juli, Arbeitsrecht - Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)

Arbeitsrecht hat in den Köpfen vieler Studenten dasselbe Los zu erleiden wie Europarecht: man weiß, dass man dieses Fachgebiet im Examen bräuchte, weil es immer wieder in Teilen oder ganzen Klausuren abgeprüft wird. Trotzdem wird wegen der Komplexität der Thematik gerne „auf Lücke gesetzt“. Dabei ist es nicht schwer, sich die Grundzüge des Arbeitsrechts zu erschließen und so im Zweifel einen sichereren Stand zu haben, als gänzlich ohne Vorbereitung. Zumal es im späteren Anwaltsdasein unabdingbar ist, dass man sich mit elementaren Begriffen des Arbeitsrechts auskennt, sowohl für die eigene Anstellung als auch für die zahlreichen Mandanten im Rahmen des Kündigungsschutzes. Angesichts der praktischen Relevanz des Arbeitsrechts gibt es auf dem Markt viele Titel, die sehr einfach gehalten sind, um auch den juristischen Laien anzusprechen. Für manchen Studenten wäre das vielleicht auch der geeignete Einstieg, kann jedoch hier nicht von Bedeutung sein. Ausgewählt wurden hinsichtlich Zielgruppe, Vermittlungsanliegen und Preis sehr verschiedene Werke, nicht jedes ist, um dies gleich voranzustellen, für die Examensvorbereitung geeignet, wohl aber für die spätere Juristenlaufbahn. Als „Exot“besprochen wird ein juristisches Wörterbuch, da es zwar nicht typisch arbeitsrechtlich ausgearbeitet ist, aber dennoch schon für den Studenten ein mehr als nützlicher Begleiter sein kann.

Wilhelm Dütz, Arbeitsrecht, 8. Auflage, Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Das Buch birgt für viele Leser ein bekanntes Layout, immerhin erscheint es in der Grundrisse-Reihe von Beck. Dennoch ist der erste Eindruck dieses Buches eine gewisse Unübersichtlichkeit. Es wird viel mit verschiedenen Schriftgrößen gearbeitet, oft wird Fettdruck verwendet, insgesamt ist die Lektüre anstrengend. Wer sich aber anhand des sehr gut gestalteten Inhaltsverzeichnisses nur Einzelaspekte heraussuchen möchte, wird sich am Layout nicht stören, sondern am knapp und prägnant gehaltenen Stil des Autors erfreuen. Für Studenten wichtig sind die deutlich hervorgehobenen Prüfungsschemata sowie der denklogische Aufbau des Buches. Auch im Arbeitsrecht ist es klausurrelevant zu wissen, welche Anspruchsgrundlage man braucht, man muss aber zuvor das System verstanden haben, in dem die Grundlage eingebettet ist. Wenig klausurrelevant aber lebenswichtig (auch für Juristen ...) ist der kurze Abschnitt darüber, was es in Deutschland mit Arbeitslosenvermittlung auf sich hat. Auch das Kapitel zu Besonderheiten des Arbeitsrechts wie Nebenbeschäftigung und Ähnlichem ist für die meisten Studenten durchaus einmal lesenswert. Die Grenzen des Pflichtfachstoffs werden nach einigen Kapiteln verlassen und die typischen Wahlfachbereiche erörtert, etwa Koalitions- und Tarifrecht, Mitbestimmung und Arbeitskampf. Man sollte sich aber gerade vom Kapitel Tarifrecht nicht täuschen lassen, dessen Grundzüge sind bereits mehrmals in ersten Examina abgeprüft worden. Dankenswerterweise hat der Autor als Schlusskapitel das Verfahren vor den Arbeitsgerichten angefügt, wiederum ein Thema, das in der Klausur schnelle Punkte verspricht, wenn man sich einmal damit befasst hat und die Unterschiede zum Zivilprozess begriffen hat. Für diejenigen, die sich nicht am Layout stören, ist das Werk von Dütz höchst lesenswert, für Wahlfachaspiranten eventuell zu knapp.


Ute Teschke-Bährle, Arbeitsrecht schnell erfasst, 5. Auflage, Springer 2003Abbildung des Buchtitels
Der Titel hält, was er verspricht. Das Buch enthält vieles, nur nicht den Anspruch, wissenschaftlich zu sein. Das mag von der Lektüre abhalten, ist aber gerade in einem praktischen Gebiet wie dem Arbeitsrecht von gewissem Vorteil. Das Werk wird mit comicartigem Layout garniert, das Inhaltsverzeichnis beschränkt sich auf Schlagworte ohne viele Seitenangaben (diese werden in der danach folgenden „Übersicht“ nachgereicht), Fußnoten fehlen ganz. Dagegen gibt es grau unterlegte Definitionen, tabellarische Übersichten zu Ansprüchen und Voraussetzungen, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel. Am Ende des Buches folgen Klausurfälle, Tipps für Hausarbeiten und Fallbeispiele. Und das alles auf kompakten 239 Seiten. Unerwarteterweise enthält das Buch eine Kombination aus Sachregister und Glossar, so dass man den Begriff, den man sucht, gleich definiert bekommt. Für den ersten Einstieg ins Arbeitsrecht ist dieses Buch dann eine Erleichterung, wenn man tatsächlich nur einen groben Überblick erhalten will (das Wahlfachgebiet ist gänzlich ausgeblendet) und auch manchmal zu faul ist, ein Gesetz zur Hand zu nehmen: Platz greifend werden nämlich einzelne Vorschriften grau unterlegt im vollen Wortlaut abgedruckt. Wer jedoch, wie hoffentlich die meisten Studenten (für Referendare ist dieses Werk kaum zu empfehlen, höchstens dann, wenn man sich zu Studienzeiten nie mit Arbeitsrechts befasst haben sollte), von einem Lehrbuch (zurecht) mehr erwartet, etwa die Inkorporation von BAG-Rechtsprechung und entsprechende Verweise auf Fundstellen, muss, gerade hinsichtlich des nicht behandelten Arbeitsgerichtsverfahrens, zu weiteren Lehrmitteln greifen.


Pascal Croset / Roman Kroke, Fälle zum Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht),
1. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003

Für Studenten ist nichts wichtiger als die Aufarbeitung des theoretischen Stoffes in Fällen. Ob man das auch ganz ohne Hinzuziehung eines Lehrbuches schafft, ist nur dann denkbar, wenn der Stoff so breit abgedeckt wird und zusätzliche Verweise gegeben werden, dass in einem Lehrbuch nichts mehr zusätzlich erwartet werden könnte. Das vorliegende Werk kommt diesem Anspruch sehr nahe. Zwar wird auf nur 171 Seiten die Anzahl von 13 Fällen verarbeitet. Inhaltlich werden jedoch alle wichtigen Probleme des Pflichtfaches Arbeitsrecht erfasst und darüber hinaus auch Probleme des Europarechts eingearbeitet. Etliche Probleme sind zwar insofern übertrieben, als etwa das SGB IX im Examen meist nicht zur Verfügung steht (aber in Fall 3 zur Grundlage dient). Auch die intensive Einführung in Probleme des BetrVG (Fall 10: Personalakten, Einhaltung des Lohnanspruchs) erscheint für das Pflichtfach zu anspruchsvoll. Dafür kommen Examensklassiker wie der Weiterbeschäftigungsanspruch, die Schädigung im Arbeitsverhältnis, Kündigung jeder Couleur sowie Urlaubs- und Krankheitsansprüche voll zur Geltung. Die Fälle sind mit vielen Fußnoten versehen, Hinweise ergänzen die Musterlösungen, der Gutachtenstil ist überwiegend eingehalten, dennoch sind auch die prozessualen Voraussetzungen des ArbGG behandelt. Die Lektüre ist einfach, man muss nur den Ehrgeiz haben, das Buch auch durchzuarbeiten, damit man sich auf kein weiteres Lehrbuch mehr verlassen können muss.


Wolfgang Gitter / Lutz Michalski, Arbeitsrecht, 5. Auflage, Müller 2002Abbildung des Buchtitels
und Wolfgang Gitter / Lutz Michalski / Pierre Frotscher, Fälle zum Arbeitsrecht, 3. Auflage, 2002

Es ist stets von Vorteil für den Leser, wenn sich Autoren neben der theoretischen Aufarbeitung ihres Stoffes auch der praktischen Umsetzung widmen, so wie hier die Autoren neben dem Lehrbuch noch eine Fallsammlung konzipiert haben. Das Lehrbuch ist sehr kompakt, behandelt das Arbeitsrecht für Pflicht- und Wahlfach inhaltlich umfassend, stellt jedoch den Leser vor eine harte Prüfung. Der Text wird nicht von Übersichten, Schemata, Graphiken oder Ähnlichem unterbrochen, allenfalls Fettdruck und kleinere Typographie verschaffen den Augen etwas Abwechslung. Die rasante Lektüre von Anfang bis Ende werden nur Enthusiasten durchhalten. Wer sich vor der Bearbeitung der einzelnen Kapitel dennoch selbst Übersicht verschaffen will, kann sich einfach aus dem Inhaltsverzeichnis die dortige Gliederung der Prüfungspunkte herausschreiben und hat sein Schema, das er nur noch mit Inhalt versehen muss. Die reichhaltigen inhaltlichen Details lassen kein Problem unbesprochen, liefern aber einige „Schmankerl“, die dem Studenten auf den ersten Blick unwichtig erscheinen mögen, es jedoch beileibe nicht sind, gerade was die spätere anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht angeht. So wird bereits bei den Rechtsquellen des Arbeitsrechts auf die mannigfache Verflechtung mit internationalen Normen hingewiesen, allen voran die Verträge der Europäischen Gemeinschaft, die EMRK und die Europäische Sozialcharta für die Auslegung arbeitsrechtlicher Begriffe. Weiterhin mehr als lesenswert ist die Behandlung von Schadensersatzansprüchen innerhalb des Arbeitsverhältnisses und gegenüber Dritten mit den klausurrelevanten Verknüpfungen zum SGB VII. Für politisch Interessierte ist auch als Nicht-Wahlfachler die Lektüre der Kapitel über Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen zu empfehlen. Schließlich ist auch als Jurist die spätere Betätigung bei Interessenverbänden nicht unmöglich. Mehr als ausführlich behandelt und deswegen auch für Referendare zu empfehlen ist die Arbeitsgerichtsbarkeit mit genauer Aufteilung in Rechtsweg, Urteils- und Beschlussverfahren sowie Schiedsanträge.
Die ergänzenden 50 Fälle sind vom Layout und vom Aufbau her schlicht nicht gelungen. Wer sich nicht vorher mit den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen auseinander gesetzt hat, kann die simple Durchgliederung mit Ziffern und Buchstaben erst nach zusätzlichem Studium eines Lehrbuchs durchdenken. Dazu ist es einfach lästig, die am Anfang konzentrierten Sachverhalte immer wieder nachzuschlagen und die Lösung im hinteren Teil des Buches zu finden. Die Fälle dürften zwar auch ohne das Lehrbuch verständlich sein, es ist jedoch mühsam, sich durchzuarbeiten. Dazu kommt, dass die Fälle zum großen Teil nur Einzelaspekte behandeln und keinen großen Klausurfall darstellen. So wird auch der Zusammenhang des Arbeitsrechts und seiner einzelnen Teilaspekte, der durch das Lehrbuch noch aufgezeigt wurde, nicht fortgeführt.
Das Lehrbuch ist auf jeden Fall zur alleinigen inhaltlichen Examensvorbereitung mehr als ausreichend, wer jedoch Fälle zusätzlich benötigt, sollte sich nicht nur auf die zugehörige Fallsammlung verlassen.


Stefan Fiebig / Inken Gallner / Gerhard Pfeiffer, Kündigungsschutzgesetz,
Handkommentar, Nomos 2000
Der Kommentar möchte eine rechtsanwendungssichere Bilanz des Kündigungsrechts ziehen, was ihm auch gelingt. Ungeachtet dessen, dass in Teilbereichen bereits wieder Gesetzesänderungen stattgefunden haben und deshalb der Kommentar an einigen Stellen, etwa bei der außerordentlichen Kündigung und deren Formbedürftigkeit "hinterher hängt", sind die wesentlichen und damit für die Ausbildung wichtigen Bereiche des Kündigungsrechts aktuell wie eh und je. Besonders wird die Eignung für Studenten und Referendare dadurch unterstrichen, dass sich eine fast schon lehrbuchartige Einführung in die Grundlagen des Kündigungsrechts findet, welche die Bestandteile wie Kündigungserklärung zu verschiedenen Zeitpunkten und die möglichen Arten der Kündigung ausführlich ausleuchtet. Dazu kommt die ausführliche Kommentierung schon des § 1 KSchG, nach deren Lektüre man sich die entsprechenden Passagen in Lehrbüchern getrost schenken kann. Eine Vielzahl von aufgeführten Einzelfällen erleichtern die Arbeit des Praktikers, ebenso wie die Breite der argumentativen Darstellung der einzelnen Kündigungsgründe. Als weiteren Service erhält der Leser etwa bei § 4 KSchG nicht nur die einzelnen Entscheidungen des BAG zur dort geregelten Anrufung des Arbeitsgerichts. Statt dessen wird die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kündigungsschutzklage auf mehr als 50 Seiten erschöpfend behandelt. Auch die klausurrelevante Anwendung des § 13 KSchG und sonstiger Gründe zur außerordentlichen Kündigung wird sachgerecht aufbereitet. Der Handkommentar sollte von jedem Juristen, der sich einmal mit Arbeitsrecht beschäftigen möchte, in Teilen gelesen worden sein. Zur Ausstattung einer Kanzlei sollte er auf jeden Fall gehören.


Ulrich Preis, Individualarbeitsrecht, 2. Auflag und
Kollektivarbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag Otto Schmidt, 2003

Die beiden Lehrbücher zur studentischen Prüfungsvorbereitung für die Wahlfachgruppe Arbeitsrecht bestechen allein durch ihren enormen Umfang: Zusammen umfassen sie über 1800 Seiten. Besonderer Bonus ist dabei die Beigabe einer CD-Rom mit allen einschlägigen Gesetzestexten, über 1600 aufbereiteten Urteilen, Grafiken, Übersichten, Animationen, Tonsequenzen, Statistiken und Beispielen, schlichtweg ein moderner Service für anspruchsvolle Käufer. Für Studenten besonders attraktiv ist die Einarbeitung von Übungs- und Examensklausuren sowie die Beigabe von 400 Wiederholungsfragen. Dennoch benötigt man auch das Buch, um den Stoff "Arbeitsrecht" sinnvoll und umfassend zu erarbeiten. Zum Glück macht das Arbeiten mit den beiden Büchern auch noch Spaß: die Lektüre erweist sich als einfach anhand eines übersichtlichen Layouts, wegen der eingefügten Merksätze und Prüfungsübersichten sowie wegen der am Rand verorteten Kurzzusammenfassungen einzelner Absätze für diejenigen, die ein Gebiet erst einmal überblicksmäßig erfassen wollen. Inhaltlich lässt das Buch kaum Wünsche übrig, manche Kapitel hätten angesichts ihres immer wichtiger werdenden Inhalts ausführlicher gestaltet werden können, wenn das Buch sowieso schon an der 1000-Seiten-Marke kratzt: so etwa der Einfluss von Europarecht auf das deutsche Arbeitsrecht, vor allem die Rechtsprechung zu Art. 39 und 141 EG und die zahlreichen Verordnung in dieser Hinsicht. Besonderes Lob im Buch zum Individualarbeitsrecht verdient das Kapitel zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, da hierzu viele Lehrbücher viel zu wenig Worte verlieren. Sei es auch nur für dieses Kapitel, muss man einen Blick in das hervorragende Kompendium zum Arbeitsrecht geworfen haben. Für den sparsamen Studenten sei gesagt, dass sich der Kauf nur eines der Bände zur Vorbereitung auf das Pflichtfach leider nicht lohnt: das Tarfivertragsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit sind beide, ausführlich und übersichtlich, in Buch 2 verankert, während die übrigen examensrelevanten Themen in Buch 1 zu finden sind. Entweder also beide Bände kaufen oder in der Bibliothek bearbeiten. Beiseite lassen sollte man die beiden Bände aber zur Examensvorbereitung auf keinen Fall. Hat man sich die Bücher einmal zugelegt, verspricht der Verlag sogar ein Online-Update.


Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 12. Auflage, Vahlen 2003Abbildung des Buchtitels
Ein Wörterbuch als Standardwerk zu bezeichnen, klingt auf den ersten Blick vermessen. Immerhin haben die meisten Studenten ein Wörterbuch allenfalls dann einmal in die Hand genommen, wenn es in Haus- und Seminararbeiten darum ging, die zitierten Abkürzungen selbst zu verstehen oder sich noch eine originelle Fußnote zu sichern. Dabei wird allerdings unterschätzt, dass ein Wörterbuch einen kleinen Definitionsschatz darstellt, der sich zur Ergänzung jeder gekauften oder selbst erstellten Karteikartensammlung bestens eignet. Im vorliegenden Werk beschränkt sich der Autor dabei nicht nur auf Definitionen der zitierten Begriffe, sondern gibt auch noch weiter führende Literaturangaben. Dabei gelangt man zu der Erkenntnis, dass es kaum ein Thema gibt, das sich nicht juristisch erfassen oder breit treten lässt. Es werden aber auch, für Einsteiger besonders relevant, zum Stichwort „Gutachten“zahlreiche Hinweise auf Aufsätze gegeben, anhand derer man lernen kann, wie man sein erstes Gutachten in der Universität verfasst. Auch die Verwendung zahlreicher lateinischer Fachbegriffe sollte man sich erst erlauben, wenn man einmal deren Bedeutung begriffen hat. Für Juristen, welche die Universität bereits weit hinter sich gelassen haben, kann das Buch im Notfall auch dazu dienen, längst vergessene Prüfungsschemata in Wortform wieder ins Gedächtnis zu rufen, so etwa zum strafrechtlichen Versuch. Insgesamt hat dieses Wörterbuch tatsächlich das Zeug zum „Klassiker“, jedenfalls aber zum zuverlässigen Helfer in der täglichen Juristerei.

Manfred Löwisch, Arbeitsrecht, 6. Auflage, Werner 2002
Dieses Buch lädt geradezu zum Studieren ein, da es den Leser bereits mit einem übersichtlich gestalteten Layout davon abhält, das Buch entsetzt ins Regal zurückzustellen. Da jedoch das Arbeitsrecht zur Gänze behandelt wird, muss sich der Student oder Referendar ohne Wahlfachgruppe Arbeitsrecht aus dem 2. Kapitel des Buches "Kollektivarbeitsrecht" leider die Gebiete anhand der JAPrO heraussuchen, die in dieser als examensrelevant angegeben werden. Das wären üblicherweise die Grundzüge des Tarifvertragsrechts, die Risikoverteilung beim Arbeitskampf und die Grundzüge des BetrVG. Das anschließend behandelte Individualarbeitsrecht lässt inhaltlich keine Fragen offen. Besonders lobens- und angesichts der Examensrelevanz auch lesenswert ist die Ausarbeitung der Kapitel zur Teilzeitarbeit, zum Betriebsübergang und zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Leider fehlen dem Lehrbuch auflockernde Passagen, beispielsweise durch Grafiken, tabellarische Übersichten oder andere Entspannungsmomente für die Augen. Nahezu lückenlos ist die BAG-Rechtsprechung eingearbeitet und in den Fußnoten enthalten. Etwas zu knapp geraten scheint angesichts der Klausurhäufigkeit die Behandlung des Schutzes nach dem KSchG. Als besonderer Service erwarten den Leser Kontrollfragen zu jedem Kapitel, deren Lösungsantworten am Ende des Buches warten. Das Buch ist grundsätzlich dazu geeignet, umfassend auf das Examen vorzubereiten. Wer sich jedoch nur einen Überblick über das Arbeitsrecht verschaffen möchte, dürfte von diesem Lehrbuch überfordert sein.


Thomas Holbeck / Ernst Schwindl, Arbeitsrecht, 5. Auflage, Luchterhand 2003
Dieses Buch ist auf den ersten Blick nur für Referendare konzipiert, zumindest verkünden die Autoren dies im Vorwort und der Aufbau des Buches beginnt auch mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren, das in anderen Lehrbüchern, wenn überhaupt, nur am Ende aller materiellen Kapitel zu finden ist. Die Bedürfnisse der Studenten in den Pflichtklausuren werden jedoch gerade dadurch erfüllt, dass man die prüfungsrelevanten Themen knapp und verständlich zusammenfasst und dies gelingt diesem Werk. Verzichtet wird zwar auf die in der Universität beliebten Streitigkeiten innerhalb der Literatur, aber gerade im Arbeitsrecht ist es relevant, die Rechtsprechung des BAG zu kennen und anzuwenden. Selbst wenn man die anderen Ansichten von Professoren nicht kennt, schreibt man eine Klausur weit über dem Durchschnitt, wenn man systematisch und stringent den gebotenen Fall löst. Immerhin korrigieren auch Praktiker im ersten Staatsexamen! Dem Leser wird ein etwas zu übersichtliches Layout angeboten, wie das bei skriptähnlichen Werken stets der Fall ist. Neben dem leicht lesbaren Text finden sich Prüfungsschemata, Hinweise und Fälle zur Verdeutlichung der einzelnen Gebiete. Inhaltlich nimmt die Kündigung den ihr gebührenden Platz ein. Daneben werden prüfungsrelevante Themen wie die Haftung der Beteiligten des Arbeitsverhältnisses und die verschiedenen Zahlungsansprüche kompakt und verständlich dargeboten. Die abschließende Beispielsklausur ist zwar für Studenten eher ungeeignet, rundet aber den praktischen Aspekt des Werkes passend ab. Sicherheitshalber ist darauf hinzuweisen, dass Gebiete wie das Tarifvertragsrecht praktisch nicht behandelt werden und das BetrVG nur dann relevant ist, wenn sich aus ihm ein Sonderkündigungsschutz ergibt. Für diese Themen muss man demnach ein weiteres Lehrmittel heranziehen. Ansonsten ist diese Übersicht zum Arbeitsrecht für das erste wie das zweite Examen zum schnellen und sicheren Einsteig in das Arbeitsrecht dringend zu empfehlen.

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