Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema Juli, Arbeitsrecht - Von Benjamin Krenberger
(Fachjournalist und Repetitor für Europarecht&Völkerrecht)
Arbeitsrecht hat in den Köpfen vieler Studenten dasselbe
Los zu erleiden wie Europarecht: man weiß, dass man dieses Fachgebiet
im Examen bräuchte, weil es immer wieder in Teilen oder ganzen Klausuren
abgeprüft wird. Trotzdem wird wegen der Komplexität der Thematik
gerne auf Lücke gesetzt. Dabei ist es nicht schwer, sich
die Grundzüge des Arbeitsrechts zu erschließen und so im Zweifel
einen sichereren Stand zu haben, als gänzlich ohne Vorbereitung.
Zumal es im späteren Anwaltsdasein unabdingbar ist, dass man sich
mit elementaren Begriffen des Arbeitsrechts auskennt, sowohl für
die eigene Anstellung als auch für die zahlreichen Mandanten im Rahmen
des Kündigungsschutzes. Angesichts der praktischen Relevanz des Arbeitsrechts
gibt es auf dem Markt viele Titel, die sehr einfach gehalten sind, um
auch den juristischen Laien anzusprechen. Für manchen Studenten wäre
das vielleicht auch der geeignete Einstieg, kann jedoch hier nicht von
Bedeutung sein. Ausgewählt wurden hinsichtlich Zielgruppe, Vermittlungsanliegen
und Preis sehr verschiedene Werke, nicht jedes ist, um dies gleich voranzustellen,
für die Examensvorbereitung geeignet, wohl aber für die spätere
Juristenlaufbahn. Als Exotbesprochen wird ein juristisches
Wörterbuch, da es zwar nicht typisch arbeitsrechtlich ausgearbeitet
ist, aber dennoch schon für den Studenten ein mehr als nützlicher
Begleiter sein kann.
Wilhelm Dütz, Arbeitsrecht, 8. Auflage, Beck 2003
Das Buch birgt für viele Leser ein bekanntes Layout, immerhin erscheint
es in der Grundrisse-Reihe von Beck. Dennoch ist der erste Eindruck dieses
Buches eine gewisse Unübersichtlichkeit. Es wird viel mit verschiedenen
Schriftgrößen gearbeitet, oft wird Fettdruck verwendet, insgesamt
ist die Lektüre anstrengend. Wer sich aber anhand des sehr gut gestalteten
Inhaltsverzeichnisses nur Einzelaspekte heraussuchen möchte, wird
sich am Layout nicht stören, sondern am knapp und prägnant gehaltenen
Stil des Autors erfreuen. Für Studenten wichtig sind die deutlich
hervorgehobenen Prüfungsschemata sowie der denklogische Aufbau des
Buches. Auch im Arbeitsrecht ist es klausurrelevant zu wissen, welche
Anspruchsgrundlage man braucht, man muss aber zuvor das System verstanden
haben, in dem die Grundlage eingebettet ist. Wenig klausurrelevant aber
lebenswichtig (auch für Juristen ...) ist der kurze Abschnitt darüber,
was es in Deutschland mit Arbeitslosenvermittlung auf sich hat. Auch das
Kapitel zu Besonderheiten des Arbeitsrechts wie Nebenbeschäftigung
und Ähnlichem ist für die meisten Studenten durchaus einmal
lesenswert. Die Grenzen des Pflichtfachstoffs werden nach einigen Kapiteln
verlassen und die typischen Wahlfachbereiche erörtert, etwa Koalitions-
und Tarifrecht, Mitbestimmung und Arbeitskampf. Man sollte sich aber gerade
vom Kapitel Tarifrecht nicht täuschen lassen, dessen Grundzüge
sind bereits mehrmals in ersten Examina abgeprüft worden. Dankenswerterweise
hat der Autor als Schlusskapitel das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
angefügt, wiederum ein Thema, das in der Klausur schnelle Punkte
verspricht, wenn man sich einmal damit befasst hat und die Unterschiede
zum Zivilprozess begriffen hat. Für diejenigen, die sich nicht am
Layout stören, ist das Werk von Dütz höchst lesenswert,
für Wahlfachaspiranten eventuell zu knapp.
Ute Teschke-Bährle, Arbeitsrecht schnell erfasst, 5. Auflage,
Springer 2003
Der Titel hält, was er verspricht. Das Buch enthält vieles,
nur nicht den Anspruch, wissenschaftlich zu sein. Das mag von der Lektüre
abhalten, ist aber gerade in einem praktischen Gebiet wie dem Arbeitsrecht
von gewissem Vorteil. Das Werk wird mit comicartigem Layout garniert,
das Inhaltsverzeichnis beschränkt sich auf Schlagworte ohne viele
Seitenangaben (diese werden in der danach folgenden Übersicht
nachgereicht), Fußnoten fehlen ganz. Dagegen gibt es grau unterlegte
Definitionen, tabellarische Übersichten zu Ansprüchen und Voraussetzungen,
Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel. Am Ende des Buches folgen Klausurfälle,
Tipps für Hausarbeiten und Fallbeispiele. Und das alles auf kompakten
239 Seiten. Unerwarteterweise enthält das Buch eine Kombination aus
Sachregister und Glossar, so dass man den Begriff, den man sucht, gleich
definiert bekommt. Für den ersten Einstieg ins Arbeitsrecht ist dieses
Buch dann eine Erleichterung, wenn man tatsächlich nur einen groben
Überblick erhalten will (das Wahlfachgebiet ist gänzlich ausgeblendet)
und auch manchmal zu faul ist, ein Gesetz zur Hand zu nehmen: Platz greifend
werden nämlich einzelne Vorschriften grau unterlegt im vollen Wortlaut
abgedruckt. Wer jedoch, wie hoffentlich die meisten Studenten (für
Referendare ist dieses Werk kaum zu empfehlen, höchstens dann, wenn
man sich zu Studienzeiten nie mit Arbeitsrechts befasst haben sollte),
von einem Lehrbuch (zurecht) mehr erwartet, etwa die Inkorporation von
BAG-Rechtsprechung und entsprechende Verweise auf Fundstellen, muss, gerade
hinsichtlich des nicht behandelten Arbeitsgerichtsverfahrens, zu weiteren
Lehrmitteln greifen.
Pascal Croset / Roman Kroke, Fälle zum Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht),
1. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003
Für Studenten ist nichts wichtiger als die Aufarbeitung des theoretischen
Stoffes in Fällen. Ob man das auch ganz ohne Hinzuziehung eines Lehrbuches
schafft, ist nur dann denkbar, wenn der Stoff so breit abgedeckt wird
und zusätzliche Verweise gegeben werden, dass in einem Lehrbuch nichts
mehr zusätzlich erwartet werden könnte. Das vorliegende Werk
kommt diesem Anspruch sehr nahe. Zwar wird auf nur 171 Seiten die Anzahl
von 13 Fällen verarbeitet. Inhaltlich werden jedoch alle wichtigen
Probleme des Pflichtfaches Arbeitsrecht erfasst und darüber hinaus
auch Probleme des Europarechts eingearbeitet. Etliche Probleme sind zwar
insofern übertrieben, als etwa das SGB IX im Examen meist nicht zur
Verfügung steht (aber in Fall 3 zur Grundlage dient). Auch die intensive
Einführung in Probleme des BetrVG (Fall 10: Personalakten, Einhaltung
des Lohnanspruchs) erscheint für das Pflichtfach zu anspruchsvoll.
Dafür kommen Examensklassiker wie der Weiterbeschäftigungsanspruch,
die Schädigung im Arbeitsverhältnis, Kündigung jeder Couleur
sowie Urlaubs- und Krankheitsansprüche voll zur Geltung. Die Fälle
sind mit vielen Fußnoten versehen, Hinweise ergänzen die Musterlösungen,
der Gutachtenstil ist überwiegend eingehalten, dennoch sind auch
die prozessualen Voraussetzungen des ArbGG behandelt. Die Lektüre
ist einfach, man muss nur den Ehrgeiz haben, das Buch auch durchzuarbeiten,
damit man sich auf kein weiteres Lehrbuch mehr verlassen können muss.
Wolfgang Gitter / Lutz Michalski, Arbeitsrecht, 5. Auflage, Müller
2002
und Wolfgang Gitter / Lutz Michalski / Pierre Frotscher, Fälle zum
Arbeitsrecht, 3. Auflage, 2002
Es ist stets von Vorteil für den Leser, wenn sich Autoren neben der
theoretischen Aufarbeitung ihres Stoffes auch der praktischen Umsetzung
widmen, so wie hier die Autoren neben dem Lehrbuch noch eine Fallsammlung
konzipiert haben. Das Lehrbuch ist sehr kompakt, behandelt das Arbeitsrecht
für Pflicht- und Wahlfach inhaltlich umfassend, stellt jedoch den
Leser vor eine harte Prüfung. Der Text wird nicht von Übersichten,
Schemata, Graphiken oder Ähnlichem unterbrochen, allenfalls Fettdruck
und kleinere Typographie verschaffen den Augen etwas Abwechslung. Die
rasante Lektüre von Anfang bis Ende werden nur Enthusiasten durchhalten.
Wer sich vor der Bearbeitung der einzelnen Kapitel dennoch selbst Übersicht
verschaffen will, kann sich einfach aus dem Inhaltsverzeichnis die dortige
Gliederung der Prüfungspunkte herausschreiben und hat sein Schema,
das er nur noch mit Inhalt versehen muss. Die reichhaltigen inhaltlichen
Details lassen kein Problem unbesprochen, liefern aber einige Schmankerl,
die dem Studenten auf den ersten Blick unwichtig erscheinen mögen,
es jedoch beileibe nicht sind, gerade was die spätere anwaltliche
Tätigkeit im Arbeitsrecht angeht. So wird bereits bei den Rechtsquellen
des Arbeitsrechts auf die mannigfache Verflechtung mit internationalen
Normen hingewiesen, allen voran die Verträge der Europäischen
Gemeinschaft, die EMRK und die Europäische Sozialcharta für
die Auslegung arbeitsrechtlicher Begriffe. Weiterhin mehr als lesenswert
ist die Behandlung von Schadensersatzansprüchen innerhalb des Arbeitsverhältnisses
und gegenüber Dritten mit den klausurrelevanten Verknüpfungen
zum SGB VII. Für politisch Interessierte ist auch als Nicht-Wahlfachler
die Lektüre der Kapitel über Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
zu empfehlen. Schließlich ist auch als Jurist die spätere Betätigung
bei Interessenverbänden nicht unmöglich. Mehr als ausführlich
behandelt und deswegen auch für Referendare zu empfehlen ist die
Arbeitsgerichtsbarkeit mit genauer Aufteilung in Rechtsweg, Urteils- und
Beschlussverfahren sowie Schiedsanträge.
Die ergänzenden 50 Fälle sind vom Layout und vom Aufbau her
schlicht nicht gelungen. Wer sich nicht vorher mit den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen
auseinander gesetzt hat, kann die simple Durchgliederung mit Ziffern und
Buchstaben erst nach zusätzlichem Studium eines Lehrbuchs durchdenken.
Dazu ist es einfach lästig, die am Anfang konzentrierten Sachverhalte
immer wieder nachzuschlagen und die Lösung im hinteren Teil des Buches
zu finden. Die Fälle dürften zwar auch ohne das Lehrbuch verständlich
sein, es ist jedoch mühsam, sich durchzuarbeiten. Dazu kommt, dass
die Fälle zum großen Teil nur Einzelaspekte behandeln und keinen
großen Klausurfall darstellen. So wird auch der Zusammenhang des
Arbeitsrechts und seiner einzelnen Teilaspekte, der durch das Lehrbuch
noch aufgezeigt wurde, nicht fortgeführt.
Das Lehrbuch ist auf jeden Fall zur alleinigen inhaltlichen Examensvorbereitung
mehr als ausreichend, wer jedoch Fälle zusätzlich benötigt,
sollte sich nicht nur auf die zugehörige Fallsammlung verlassen.
Stefan Fiebig / Inken Gallner / Gerhard Pfeiffer, Kündigungsschutzgesetz,
Handkommentar, Nomos 2000
Der Kommentar möchte eine rechtsanwendungssichere Bilanz des
Kündigungsrechts ziehen, was ihm auch gelingt. Ungeachtet dessen,
dass in Teilbereichen bereits wieder Gesetzesänderungen stattgefunden
haben und deshalb der Kommentar an einigen Stellen, etwa bei der außerordentlichen
Kündigung und deren Formbedürftigkeit "hinterher hängt",
sind die wesentlichen und damit für die Ausbildung wichtigen Bereiche
des Kündigungsrechts aktuell wie eh und je. Besonders wird die Eignung
für Studenten und Referendare dadurch unterstrichen, dass sich eine
fast schon lehrbuchartige Einführung in die Grundlagen des Kündigungsrechts
findet, welche die Bestandteile wie Kündigungserklärung zu verschiedenen
Zeitpunkten und die möglichen Arten der Kündigung ausführlich
ausleuchtet. Dazu kommt die ausführliche Kommentierung schon des
§ 1 KSchG, nach deren Lektüre man sich die entsprechenden Passagen
in Lehrbüchern getrost schenken kann. Eine Vielzahl von aufgeführten
Einzelfällen erleichtern die Arbeit des Praktikers, ebenso wie die
Breite der argumentativen Darstellung der einzelnen Kündigungsgründe.
Als weiteren Service erhält der Leser etwa bei § 4 KSchG nicht
nur die einzelnen Entscheidungen des BAG zur dort geregelten Anrufung
des Arbeitsgerichts. Statt dessen wird die Zulässigkeit und Begründetheit
einer Kündigungsschutzklage auf mehr als 50 Seiten erschöpfend
behandelt. Auch die klausurrelevante Anwendung des § 13 KSchG und
sonstiger Gründe zur außerordentlichen Kündigung wird
sachgerecht aufbereitet. Der Handkommentar sollte von jedem Juristen,
der sich einmal mit Arbeitsrecht beschäftigen möchte, in Teilen
gelesen worden sein. Zur Ausstattung einer Kanzlei sollte er auf jeden
Fall gehören.
Ulrich Preis, Individualarbeitsrecht, 2. Auflag und
Kollektivarbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag Otto Schmidt, 2003
Die beiden Lehrbücher zur studentischen Prüfungsvorbereitung
für die Wahlfachgruppe Arbeitsrecht bestechen allein durch ihren
enormen Umfang: Zusammen umfassen sie über 1800 Seiten. Besonderer
Bonus ist dabei die Beigabe einer CD-Rom mit allen einschlägigen
Gesetzestexten, über 1600 aufbereiteten Urteilen, Grafiken, Übersichten,
Animationen, Tonsequenzen, Statistiken und Beispielen, schlichtweg ein
moderner Service für anspruchsvolle Käufer. Für Studenten
besonders attraktiv ist die Einarbeitung von Übungs- und Examensklausuren
sowie die Beigabe von 400 Wiederholungsfragen. Dennoch benötigt man
auch das Buch, um den Stoff "Arbeitsrecht" sinnvoll und umfassend
zu erarbeiten. Zum Glück macht das Arbeiten mit den beiden Büchern
auch noch Spaß: die Lektüre erweist sich als einfach anhand
eines übersichtlichen Layouts, wegen der eingefügten Merksätze
und Prüfungsübersichten sowie wegen der am Rand verorteten Kurzzusammenfassungen
einzelner Absätze für diejenigen, die ein Gebiet erst einmal
überblicksmäßig erfassen wollen. Inhaltlich lässt
das Buch kaum Wünsche übrig, manche Kapitel hätten angesichts
ihres immer wichtiger werdenden Inhalts ausführlicher gestaltet werden
können, wenn das Buch sowieso schon an der 1000-Seiten-Marke kratzt:
so etwa der Einfluss von Europarecht auf das deutsche Arbeitsrecht, vor
allem die Rechtsprechung zu Art. 39 und 141 EG und die zahlreichen Verordnung
in dieser Hinsicht. Besonderes Lob im Buch zum Individualarbeitsrecht
verdient das Kapitel zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, da
hierzu viele Lehrbücher viel zu wenig Worte verlieren. Sei es auch
nur für dieses Kapitel, muss man einen Blick in das hervorragende
Kompendium zum Arbeitsrecht geworfen haben. Für den sparsamen Studenten
sei gesagt, dass sich der Kauf nur eines der Bände zur Vorbereitung
auf das Pflichtfach leider nicht lohnt: das Tarfivertragsrecht und die
Arbeitsgerichtsbarkeit sind beide, ausführlich und übersichtlich,
in Buch 2 verankert, während die übrigen examensrelevanten Themen
in Buch 1 zu finden sind. Entweder also beide Bände kaufen oder in
der Bibliothek bearbeiten. Beiseite lassen sollte man die beiden Bände
aber zur Examensvorbereitung auf keinen Fall. Hat man sich die Bücher
einmal zugelegt, verspricht der Verlag sogar ein Online-Update.
Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 12. Auflage, Vahlen
2003
Ein Wörterbuch als Standardwerk zu bezeichnen, klingt auf den ersten
Blick vermessen. Immerhin haben die meisten Studenten ein Wörterbuch
allenfalls dann einmal in die Hand genommen, wenn es in Haus- und Seminararbeiten
darum ging, die zitierten Abkürzungen selbst zu verstehen oder sich
noch eine originelle Fußnote zu sichern. Dabei wird allerdings unterschätzt,
dass ein Wörterbuch einen kleinen Definitionsschatz darstellt, der
sich zur Ergänzung jeder gekauften oder selbst erstellten Karteikartensammlung
bestens eignet. Im vorliegenden Werk beschränkt sich der Autor dabei
nicht nur auf Definitionen der zitierten Begriffe, sondern gibt auch noch
weiter führende Literaturangaben. Dabei gelangt man zu der Erkenntnis,
dass es kaum ein Thema gibt, das sich nicht juristisch erfassen oder breit
treten lässt. Es werden aber auch, für Einsteiger besonders
relevant, zum Stichwort Gutachtenzahlreiche Hinweise auf Aufsätze
gegeben, anhand derer man lernen kann, wie man sein erstes Gutachten in
der Universität verfasst. Auch die Verwendung zahlreicher lateinischer
Fachbegriffe sollte man sich erst erlauben, wenn man einmal deren Bedeutung
begriffen hat. Für Juristen, welche die Universität bereits
weit hinter sich gelassen haben, kann das Buch im Notfall auch dazu dienen,
längst vergessene Prüfungsschemata in Wortform wieder ins Gedächtnis
zu rufen, so etwa zum strafrechtlichen Versuch. Insgesamt hat dieses Wörterbuch
tatsächlich das Zeug zum Klassiker, jedenfalls aber zum
zuverlässigen Helfer in der täglichen Juristerei.
Manfred Löwisch, Arbeitsrecht, 6. Auflage, Werner
2002
Dieses Buch lädt geradezu zum Studieren ein, da es den Leser bereits
mit einem übersichtlich gestalteten Layout davon abhält, das
Buch entsetzt ins Regal zurückzustellen. Da jedoch das Arbeitsrecht
zur Gänze behandelt wird, muss sich der Student oder Referendar ohne
Wahlfachgruppe Arbeitsrecht aus dem 2. Kapitel des Buches "Kollektivarbeitsrecht"
leider die Gebiete anhand der JAPrO heraussuchen, die in dieser als examensrelevant
angegeben werden. Das wären üblicherweise die Grundzüge
des Tarifvertragsrechts, die Risikoverteilung beim Arbeitskampf und die
Grundzüge des BetrVG. Das anschließend behandelte Individualarbeitsrecht
lässt inhaltlich keine Fragen offen. Besonders lobens- und angesichts
der Examensrelevanz auch lesenswert ist die Ausarbeitung der Kapitel zur
Teilzeitarbeit, zum Betriebsübergang und zur Arbeitsgerichtsbarkeit.
Leider fehlen dem Lehrbuch auflockernde Passagen, beispielsweise durch
Grafiken, tabellarische Übersichten oder andere Entspannungsmomente
für die Augen. Nahezu lückenlos ist die BAG-Rechtsprechung eingearbeitet
und in den Fußnoten enthalten. Etwas zu knapp geraten scheint angesichts
der Klausurhäufigkeit die Behandlung des Schutzes nach dem KSchG.
Als besonderer Service erwarten den Leser Kontrollfragen zu jedem Kapitel,
deren Lösungsantworten am Ende des Buches warten. Das Buch ist grundsätzlich
dazu geeignet, umfassend auf das Examen vorzubereiten. Wer sich jedoch
nur einen Überblick über das Arbeitsrecht verschaffen möchte,
dürfte von diesem Lehrbuch überfordert sein.
Thomas Holbeck / Ernst Schwindl, Arbeitsrecht, 5. Auflage, Luchterhand
2003
Dieses Buch ist auf den ersten Blick nur für Referendare konzipiert,
zumindest verkünden die Autoren dies im Vorwort und der Aufbau des
Buches beginnt auch mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren, das in anderen
Lehrbüchern, wenn überhaupt, nur am Ende aller materiellen Kapitel
zu finden ist. Die Bedürfnisse der Studenten in den Pflichtklausuren
werden jedoch gerade dadurch erfüllt, dass man die prüfungsrelevanten
Themen knapp und verständlich zusammenfasst und dies gelingt diesem
Werk. Verzichtet wird zwar auf die in der Universität beliebten Streitigkeiten
innerhalb der Literatur, aber gerade im Arbeitsrecht ist es relevant,
die Rechtsprechung des BAG zu kennen und anzuwenden. Selbst wenn man die
anderen Ansichten von Professoren nicht kennt, schreibt man eine Klausur
weit über dem Durchschnitt, wenn man systematisch und stringent den
gebotenen Fall löst. Immerhin korrigieren auch Praktiker im ersten
Staatsexamen! Dem Leser wird ein etwas zu übersichtliches Layout
angeboten, wie das bei skriptähnlichen Werken stets der Fall ist.
Neben dem leicht lesbaren Text finden sich Prüfungsschemata, Hinweise
und Fälle zur Verdeutlichung der einzelnen Gebiete. Inhaltlich nimmt
die Kündigung den ihr gebührenden Platz ein. Daneben werden
prüfungsrelevante Themen wie die Haftung der Beteiligten des Arbeitsverhältnisses
und die verschiedenen Zahlungsansprüche kompakt und verständlich
dargeboten. Die abschließende Beispielsklausur ist zwar für
Studenten eher ungeeignet, rundet aber den praktischen Aspekt des Werkes
passend ab. Sicherheitshalber ist darauf hinzuweisen, dass Gebiete wie
das Tarifvertragsrecht praktisch nicht behandelt werden und das BetrVG
nur dann relevant ist, wenn sich aus ihm ein Sonderkündigungsschutz
ergibt. Für diese Themen muss man demnach ein weiteres Lehrmittel
heranziehen. Ansonsten ist diese Übersicht zum Arbeitsrecht für
das erste wie das zweite Examen zum schnellen und sicheren Einsteig in
das Arbeitsrecht dringend zu empfehlen.
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