Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen Juli 2004: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)
Dreier (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, Band I, Artikel 1-19, 2. Auflage,
Verlag Mohr Siebeck 2004
Man sollte eigentlich meinen, dass in einem Grundgesetz-Kommentar außer
neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder neuer Entwicklungen
im Europäischen Recht nicht viel zu ändern sei, dass vielmehr
der Kernbestand und damit auch die Kommentierung durch die so genannte
Ewigkeitsklausel im Bestand geschützt wäre, so dass ein Kommentar
zur deutschen Verfassung gewissermaßen eine relative Zeitlosigkeit
genießen könnte. Die Neuauflage des Kommentars von Maunz/Dürig
hat jedoch gezeigt, dass auch eherne Institutionen, genauer gesagt die
Unantastbarkeit der Menschenwürde, von Autoren und Kommentatoren
in Frage gestellt werden können. Um so wichtiger ist es deshalb,
dass Kommentierungen so elementarer Bereiche des deutschen Grundgesetzes,
wie sie im vorliegenden Band mit den Artikeln 1-19 enthalten sind, mit
entsprechendem Verantwortungsbewusstsein abgefasst werden, ohne dass dabei
die Kommentierung der einzelnen Grundrechte mehr als nötig den Strömungen
des Zeitgeistes angepasst wird. Hervorzuheben ist hier in besonderem Maße
die ausgewogene Stellungnahme zur Biotechnologie und Humangenetik, die
vor allem durch die Tätigkeit des Autors Dreier in nationalen Ethikgremien
fundierte Praxisbezüge aufweist. Auch das Aufgreifen der aktuellen
Debatte um die nur scheinbar bestehende Diskrepanz zwischen Würde
des Menschen und Folterverbot gelingt knapp aber sachlich richtig und
bietet keine Projektionsflächen für verfehlte Mittel-Zweck-Relationen
vermeintlich moderner oder gar pragmatisch-aufgeklärter Argumentationsmuster.
Der Herausgeber des Kommentar, Prof. Dreier, bietet dem Leser den in Kommentaren
nicht mehr alltäglichen Luxus, dass zumindest bei Artikel 1 GG, den
man trotz seiner drei Absätze mit gutem Gewissen als einheitliches
Schutzkonzept ansehen kann, nur ein Autor die Kommentierung vornimmt und
so schon verschiedene Strömungen innerhalb der Grundlagen vermieden
werden. Es war schon bei anderen Standardwerken wie dem Palandt im Zivilrecht
lästig für die Leser, wenn sich zwei Bearbeiter in unterschiedlichen
Abschnitten des BGB zu einem Thema unterschiedlich geäußert
haben. Bei späteren Artikeln wurde die Einheitlichkeit der Kommentierung
aufgegeben, so dass etwa im Rahmen von Artikel 2, Artikel 5 oder Artikel
19 verschiedene Bearbeiter zum Zuge kommen.
Die formale Gestaltung des Werks weist an diversen Stellen kleine und
große Erleichterungen aber vor allem bemerkenswerte Aspekte für
den Leser auf, welche die Lektüre und vor allem die praktische Arbeit
mit dem nicht auf den ersten Blick handlichen Buch zu einem Vergnügen
machen. Zunächst sind hier die Gliederung und die Aufteilung der
Hinweise auf Rechtsprechung, Literatur und Stichworte innerhalb der Kommentierung
zu nennen, die eine zielgerichtete Nutzung geradezu herausfordert. Die
Literaturauswahl geht nicht in eine uferlose Aufzählung aktueller
Aufsätze über wie dies teilweise in neueren Lehrbüchern
zu finden ist, sondern die Bearbeiter treffen eine zeitgemäße
und doch kompakte Auswahl an Nachschlagenswertem. Weiterhin werden die
Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bereits an prominenter
Stelle aufgeführt, so dass man, eventuell in Kombination mit der
im selben Verlag veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts
auf CD-Rom, parallel Rechtsprechung und Kommentierung verfolgen kann.
Neben der bereits ausführlichen Gliederung bieten die Bearbeiter
noch den Service eines kurzen Stichwortverzeichnisses, was gerade der
zeitgedrängten Nutzung in der Praxis zugute kommt, aber ebenso dem
nachschlagenden Studenten während seiner Hausarbeiten und Examensvorbereitung
helfen wird.
Eine besondere Herausforderung an den Leser stellt aber die durchgehend
und ausführlich angefertigte Dokumentation der neben den deutschen
Grundrechten bestehenden internationalen und europäischen Grundrechte,
sowohl im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
in Luxemburg wie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
in Straßburg dar. Durch diese aufgezeigten internationalen und supranationalen
Verschränkungen und Parallelitäten wird der Kommentar zu einem
wesentlichen Arbeitsmedium für Europa- und Völkerrechtler, aber
auch interdisziplinäre Studien, die sich typischerweise nicht mit
den rein rechtlichen, sondern eher mit internationalen Aspekten der Grund-
und Menschenrechte befassen, werden durch diese Kommentierungen hervorragend
bedient. Ergänzend dazu muss auf die Einführungskapitel des
Kommentars verwiesen werden, wo nicht nur ein Überblick über
die Verfassungsgeschichte gegeben wird, sondern auch Grundzüge des
Europäischen Gemeinschaftsrechts im Vergleich zu den Grundrechten
des Grundgesetzes erläutert werden.
Für Studenten besonders lesenswert sind die Einführungskapitel
zur Prüfung von Grundrechten. Hier werden zwar keine schematisierten
Übersichten angeboten, aber durch Herausstellung der Schlüsselbegriffe
kann man sich ohne weiteres ein taugliches Klausurkonzept in kurzer Zeit
anfertigen oder das eigene Wissen mit den hier empfohlenen Komponenten
vergleichen.
Obgleich man momentan nur den ersten von drei Bänden als Neuauflage
erwerben oder wenigstens bearbeiten kann, ist bereits die bloße
Lektüre, ein bei Kommentaren eher seltenes Fazit, in Teilen oder
in toto ein echter Genuss. Die durch diesen Kommentar vermittelten Hintergründe
und Denkansätze erweisen sich für jede Form wissenschaftlicher
Kommunikation und Betätigung als verlässliche Stütze und
solides Fundament für weiter gehende Studien.
Wolff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag Nomos 2004
Der Autor hat sich die Mühe gemacht, die im Allgemeinen als dröge
verrufene Materie des allgemeinen Verwaltungsrechts und die Grundzüge
des Verwaltungsprozessrechts in einem Buch zusammenzustellen, um die Anwendung
in Klausur und Examen zu optimieren. Die Erfahrung des Autors aus der
Lehrtätigkeit an der Fachhochschule des Bundes ist an zahlreichen
Stellen des Buches zu erkennen, formell wie materiell.
Zunächst ist es gelungen, trotz der dichten Textausgestaltung eine
Übersichtlichkeit zu schaffen, die durch hervorhebende Formatierungen,
Tabellen, Schemata, Prüfungsübersichten und Graphiken unterstützt
wird. Besonders gut gelungen sind die Übersichten zu den Rechtsfolgen
eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und den Varianten von Rücknahme
und Widerruf von Verwaltungsakten.
Ein wenig verwunderlich ist allerdings, dass im Literaturverzeichnis zahlreiche
Werke aus den 90er Jahren zitiert sind und nur die Hälfte aus den
Jahren 2002 und früher stammt. Auch die spärliche Zitierung
von Literatur und Rechtsprechung im Text ist bedauerlich.
Inhaltlich ist zunächst bemerkenswert, dass die bestehenden Parallelen
zum Sozialrecht beständig aufgezeigt werden und so auch ein Gefühl
für eine bislang vielleicht unbekannte Rechtsmaterie geschaffen wurde.
Andererseits ist die Heranziehung der Bücher des SGB teilweise in
zu hohem Maße geschehen und ein Rückgriff auf Beispiele aus
dem besonderen Verwaltungsrecht hätte nicht geschadet, so zum Beispiel
bei der Erklärung von Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen.
Die Behandlung von realem Verwaltungshandeln könnte ausführlicher
geschehen, da gerade die Sonderfälle behördlichen Handelns,
etwa Äußerungen oder Warnungen beinahe schon Klausurklassiker
sind und beherrscht werden sollten.
Sehr hilfreich für Studenten ist die kompakte Zusammenfassung des
Verwaltungsprozessrechts, da es hierzu oftmals nur unübersichtliche
Lehrbücher gibt. Die Besonderheiten einzelner Zulässigkeitsvoraussetzungen
sind in gesonderten Ausführungen den Klagearten angefügt. Das
Widerspruchsverfahren ist sehr eingängig behandelt und ist ein lesenswerter
Abschnitt.
Den oben erwähnten materiellen Vorteil für den Leser erhält
man bei der Lektüre des Anhangs. Hier sind saubere Prüfungsschemata
und praktische Tipps zur Fallbearbeitung und Anwendungsbeispiele enthalten,
die die Lösung jeder Klausur enorm erleichtern. Die Verständnisfragen
am Ende des Buches sorgen noch einmal für eine vertiefte Bearbeitung
einzelner Kapitel.
Das Buch bietet einen angenehmen Einstieg in das Verwaltungsrecht und
darf gerne schon zu Studienbeginn gelesen werden.
Arndt, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003, und
Arndt / Fischer, Europarecht, 20 Fälle mit Lösungen, 3. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2003
Die Kombination aus Lehrbuch mit CD sowie passender Fallsammlung scheint
auf den ersten Blick eine optimale Kombination zu sein, um das dogmatisch
teilweise schwer zu fassende Europarecht einigermaßen gedanklich
zu bewältigen.
Das Lehrbuch zum Europarecht bietet einige sehr gut gestaltete Bestandteile,
die so in anderen Lehrbüchern nur schwer zu finden sind. Zum besseren
Verständnis der erläuterten Materie fügt der Autor Beispiele
und EuGH-Rechtsprechung mit kurzem Sachverhalt und anschließender
Lösung so vom Text abgehoben ab, dass man sowohl den Fließtext
weiter verfolgen kann oder den Fall lesen oder gar das Buch nur nach diesen
Fällen durchsuchen. Reihentypisch (Schaeffers Grundriss) ist das
Buch nicht so ausführlich gehalten, wie dies andere Lehrbücher
sind, sondern es werden Grundlagen geschaffen, die für den Pflichtfachbereich
eventuell sogar ausreichen dürften. Sehr bedauerlich ist aber das
Fehlen jeglicher graphischer Hilfsmittel für den Leser. Es finden
sich weder Prüfungsübersichten noch Schaubilder noch verdeutlichende
Zeichnungen, die doch gerade im Europarecht leicht zu erstellen sind.
Sehr knapp behandelt sind die Klagearten vor dem EuGH, relativ ausführlich
dagegen sind die Kapitel zu den Grundfreiheiten gestaltet worden, wobei
auf aktuelle Probleme knapp aber klar eingegangen wird, etwa die verwirrende
Rechtsprechung des EuGH zur Rechtfertigung indirekt beschränkend
wirkender staatlicher Maßnahmen. Auch lesenswert ist die Darstellung
der europäischen Grundrechte, die bei Implementierung der Grundrechtecharta
im Europäischen Verfassungsvertrag erst recht an Bedeutung gewinnen.
Die dem Lehrbuch beiliegende CD ist für den Leser nur von beschränktem
Nutzen. Man kann die Vertragtexte auf Deutsch und auf Englisch lesen und
sich frühere Examensklausuren, allerdings nur bis zum Jahr 2000,
ohne Lösungsvorschlag ansehen. Nur die Einsicht in Entscheidungen
des EuGH erspart den Gang in die Bibliothek oder den Besuch der Homepage
der Europäischen Union.
In der passend zum Lehrbuch gestalteten Fallsammlung werden, bearbeitungstechnisch
sehr sinnvoll, die Sachverhalte an den Beginn gestellt und die Lösungen
erst danach sukzessive abgedruckt. Dies verhindert ein auch nur zufälliges
Erspähen der Lösung vor der eigenen Überlegung. Die Fälle
sind dem Umfang nach nur bedingt examensähnlich, die meisten sind
viel zu kurz angelegt. Einige Klassiker sind ebenso zur Lösung vorgesehen,
so etwa die Rückforderung von Subventionen und die Schwierigkeiten
von Museumsbesuchern mit den europäischen Grundfreiheiten, aber auch
aktuelle Sachverhalte wurden aufgearbeitet, so die divergenten Ansichten
zum Import von Fleisch und die Folgen von gegenläufigem Handeln eines
Bundeslandes. Auch wahlfachrelevante Sachverhalte, etwa mit Bezug zum
Recht der WTO wurden eingefügt.
Keine der Lösungen beinhaltet eine übersichtliche Gliederung,
jedoch sind Literaturhinweise beigefügt. Teilweise werden dogmatisch
nur schwer nachvollziehbare Ansichten vertreten: so wird eine Staatshaftung
für legislatives Unrecht über die Beeinflussung von Art. 10
auf § 839 BGB bejaht, obwohl der EuGH dies anders begründet
hat. Dem Studenten wird so ein Problembewusstsein verwehrt, was im Examen
wichtige Punkte kosten kann. Der Stil der Falllösungen ist teilweise
wie ein Vortrag und nicht wie ein Gutachten aufgebaut, was Studienanfänger
leicht in die Irre führen kann.
Abschließend zu diesem Europarechtspaket kann man das Lehrbuch zum
Einsteig empfehlen, die Fallsammlung kann nur als erster Anreiz für
weitere Studien dienen. Weiter führende Literatur ist für Wahlfachstudenten
und Referendare verpflichtend. Wer aber im Europarecht sonst "auf
Lücke" setzen würde, sollte sich lieber diese effizient
und schnell zu bearbeitende Kombination aus Lehrbuch und Fällen zu
Gemüte führen und wird so einen tauglichen Grundstock an Wissen
erlangen können.
Kokott/Doehring/Buergenthal, Grundzüge des Völkerrechts,
3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Völkerrecht, selbst in den Grundzügen, auf 228 Textseiten darzustellen,
ist trotz der schillernden Namen der Autoren beinahe schon eine Herkulesaufgabe.
Die Aufteilung des Stoffes unter bestimmte Themen erscheint deswegen als
passende Methode, dem schieren Umfang dieses Rechtsgebietes Herr zu werden.
So werden auch, durchaus dem klausurgeschulten Rechtsverständnis
angepasst, Themen nicht nur abstrakt besprochen, sondern im sachspezifischen
Zusammenhang dargestellt. So werden etwa der internationale Menschenrechtsschutz
und das humanitäre Kriegsvölkerrecht rechtsethymologisch korrekt
zusammen behandelt.
Andererseits ist es aber verwunderlich, dass etwa der IStGH nicht im Kapitel
zum Völkerstrafrecht erwähnt wird, sondern bei der internationalen
Streitbeilegung. Auch gibt es diverse Kapitel, in denen die Durchsetzung
von Völkerrecht angesprochen wird, so nämlich beim Anwendungsbereich
des Völkerrechts, bei der Behandlung des EGMR sowie am Ende des Buches
bei der Frage der Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche.
Zwar sind im Text ab und zu Hinweise auf andere Kapitel vorhanden, aber
die geschaffene Konfusion würde man mit der Verwendung von Fußnoten
minimieren.
Die Gestaltung des Textes macht die Lektüre trotz des handlichen
Formates und der eigentlich guten Aufteilung der einzelnen Kapitel und
Passagen teilweise schwierig. Wie bei allen Büchern mit in den Text
integrierten Fundstellen und ausufernder Verwendung von Kursivdruck zur
Hervorhebung kann man einzelne Kapitel nicht einfach zügig durcharbeiten,
sondern muss sich auf den Textfluss konzentrieren anstelle auf den Inhalt.
Das Werk ist für Einsteiger ins Völkerrecht jedoch wahrlich
gut geeignet. Wenn auch der Schwerpunkt nicht auf den Bezügen zum
deutschen Recht liegt, so sind doch einzelne Kapitel für deutsche
Studenten sehr lesenswert, vor allem über das Verhältnis von
Völkerrecht zum Staatsrecht und zu den völkerrechtlichen Immunitäten.
Gerade diese Bereiche können auch einmal am Rande einer Examensklausur,
so etwa über Art. 25 GG oder §§ 18 ff. GVG relevant werden,
so dass man sich hier das nötige Grundverständnis aneignen kann.
Auch die zahlreichen Literaturhinweise ermöglichen dem weiterhin
Interessierten die vertiefende Lektüre ausführlicherer Werke.
Letztendlich zweifelhaft bleibt der relativ hohe Preis für ein Werk,
das für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Völkerrecht
nicht ausreichen kann.
Weitbrecht / Karenfort, Europäisches Wettbewerbsrecht in Fällen,
1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Es gibt bereits einige Sammlungen wichtiger europäischer Rechtsprechung,
jedoch ist die Entscheidungslust europäischer Organe in absehbarer
Zeit nicht einzudämmen. Das liegt zum einen an immer neuen Aufgaben
für die Gemeinschaft wie auch an der zukünftigen Kompetenzdelegation
innerhalb der Rechtsprechungsinstitutionen. Um so wichtiger ist es für
Rechtsanwender mit Spezialinteressen, auch für ihre Zwecke Kompendien
an Entscheidungen vorzufinden, die in der täglichen Arbeit oder für
das Examen im Wahlfach und Schwerpunktbereich von großem Nutzen
sein können.
Die Autoren haben über 50 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes,
des Europäischen Gerichts erster Instanz und der Europäischen
Kommission zum Thema Wettbewerbsrecht herausgesucht und aufgearbeitet.
Dies umfasst nicht nur die Darstellung der einzelnen Urteile, sondern
auch deren Einordnung unter die jeweils relevanten Unterpunkte, eine kurze
Einleitung zum im Urteil behandelten Thema sowie zahlreiche weitere Fußnoten
innerhalb der einzelnen Fälle. Fälle wurden unter anderem ausgewählt
zu den Themen "Marktbeherrschende Stellung" und missbräuchlichen
Verhaltensweisen in Art. 82 EG sowie im Rahmen der Fusionskontrolle. Es
gibt Entscheidungen zu den einzelnen Voraussetzungen des Art. 81 I EG
und den Freistellungsmöglichkeiten in Art. 81 III EG. Ebenso behandelt
werden Urteile zu gewerblichen Schutzrechten und zum Zusammenschluss von
Unternehmen.
Lesenswert ist die knappe Einleitung zur Entwicklung des Wettbewerbsrechts
und zu den Grundzügen des Europäischen Wettbewerbsrechts. Ein
wichtiger Service ist die Auflistung der besprochenen Entscheidungen in
zwei Anhängen mit unterschiedlicher Sortierung, damit man im Zweifel
einen bestimmten Fall sofort nachschlagen kann.
Das Werk ist ein wichtiger Beitrag zur Diversifizierung europarechtlicher
Kenntnisse im deutschen Rechtsraum und schafft weitere Klarheit im oft
unübersichtlichen Wirtschaftsrecht der Gemeinschaft.
Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, Verlag Mohr Siebeck
2004
Lange vernachlässigt scheint sich die EMRK in den Jahren 2003 und
2004 zu einem echten Dauerbrenner für Lehrbücher und Kommentare
zu entwickeln. Bereits im Januar wurde der Kommentar von Meyer-Ladewig
ebenso wie das Lehrbuch von Peters vorgestellt, schon im Vorjahr das Lehrbuch
von Ehlers. Der mit der Thematik eng verbundene Autor Schilling offeriert
nicht nur einen Einstieg in das System der EMRK, sondern auch einen detaillierten
Überblick über die relevanten Garantien und Rechte der EMRK.
Daneben werden dem Leser grundsätzliche Informationen aus dem Völkerrecht
an die Hand gegeben, ohne deren Kenntnis die Beschäftigung mit der
EMRK wenig Sinn macht: so wird die Entstehung des internationalen Menschenrechtsschutzes
ebenso erklärt wie die völkerrechtlichen Regeln zur Auslegung
von Verträgen. Weiterhin erhält man auch einen Überblick,
welche Aspekte bei einer Prüfung einer Menschenrechtsverletzung überhaupt
völkerrechtlich relevant sein können und unter welchen Bedingungen
ein Schutz der Rechte und Garantien der EMRK nicht möglich ist. Erst
danach steigt der Autor in die Behandlung der einzelnen materiellen Rechte
ein, von denen die Darstellung der Verfahrensgarantien besonders lesenswert
hervorsticht.
Vermisst wird ein eigenes Kapitel zum Vergleich des Grundrechtsschutzes
und Grundrechtsstandards zwischen EMRK und EU bzw. EG und vor allem der
Grundrechtecharta. Jedoch ersetzt der Autor dies durch Bezugnahme auf
den EG-Vertrag oder die Charta bei einzelnen Rechten, so etwa bei Art.
14 EMRK, der zu Art. 141 EG und Art. 23 GRC in Bezug gesetzt wird.
Schade ist, dass der Autor dem Leser teilweise nur die tatsächlichen
Entscheidungen des EGMR mitteilt, ohne aber auf die Fragwürdigkeit
der Entscheidung einzugehen. So sind gerade im Bereich der Verantwortlichkeit
der Signatarstaaten in den letzten Jahren bedeutende Entscheidungen des
EGMR ergangen (Rs. Bankovic, Rs. Liechtenstein), in denen die Ablehnung
oder Bejahung der Verantwortlichkeit nach Art. 1 EMRK dogmatisch zweifelhaft
ist. Ebenfalls vermisst werden Prüfungsübersichten für
die zahlreich dargestellten Beschwerdeverfahren gemäß der EMRK
oder des IBPR.
Der Text selbst ist flüssig zu lesen, könnte jedoch eine deutlichere
Hervorhebung der Schlüsselbegriffe vertragen. Ein besonderer und
für den Leser lohnenswerter Service ist das Entscheidungsverzeichnis
am Ende des Buches, das nicht nur die Fundstelle in den Urteilssammlungen,
auch zum Teil in der deutschen Literatur, angibt, sondern auch, an welcher
Stelle im Buch man die entsprechende Entscheidung auffinden kann.
Das Werk ist für die wissenschaftliche Beschäftigung mit den
Menschenrechten unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag für die Verschränkung
des europäischen Rechtsraumes. Für das Studium ist die Lektüre
bei Beschäftigung mit dem Wahlfachbereich Europa- und Völkerrecht
sehr zu empfehlen, ansonsten bei Interesse am Thema Menschenrechte.
Czarnecki / Lenski, Fallrepetitorium Völkerrecht, 1. Auflage,
Verlag Springer 2003
Das Dilemma des Völkerrechts ist zum einen, dass es kaum schematische
oder sich wiederholende Sachverhalte gibt, die man in einer Klausur abfragen
kann, weswegen das Gros der völkerrechtlichen Übungsklausuren
durch fiktive Sachverhalte bestritten wird, in die man den Prüfungsordnungen
der Bundesländer entsprechend abstrahiertes und somit abfragbares
Wissen gepackt hat. Andererseits lebt das Völkerrecht anders als
das positive Recht gleichermaßen von geschriebenen Rechtsquellen
aber auch von der Rechtsprechung internationaler Gerichte und den Handlungen
der Teilnehmer am Völkerrechtsverkehr, die sich oft genug der dogmatisch
"richtigen" Verhaltensweise widersetzen und eigene Interessen
der Völkerrechtmäßigkeit vorziehen.
Angesichts dieser Probleme ist das Ansinnen und die tatsächliche
Umsetzung der Autoren sehr lobenswert, nahezu ausschließlich aktuelle
Vorkommnisse zur Grundlage der Fälle zu machen, die der Bearbeiter
sukzessive lösen kann. Verarbeitet sind etwa die Fälle zur Hinrichtung
der LaGrand-Brüder und die Entscheidung des IGH dazu, die Liechtenstein-Entscheidung
des EGMR oder der Versuch der Vollstreckung Griechenlands in deutsches
Eigentum wegen noch offener Entschädigungsleistungen aus dem zweiten
Weltkrieg. Dazu kommen Fälle, die bereits in Examina im Wahlfachbereich
abgeprüft wurden, so etwa ein Handelsembargo der EG gegen einen Staat,
in dem systemtisch Menschenrechte verletzt werden. Auch das Völkerstrafrecht
ist in einem Fall vertreten. Um die aktuellen Fälle auch für
Studenten lösbar zu gestalten, mussten zu zahlreichen Fällen
Rechtsnormen und Vertragsausschnitte abgedruckt werden, die in der Bearbeitung
von Bedeutung sind.
Sowohl Sachverhalte wie Lösungen sind umfassend und zum Teil sehr
ausführlich. Hinzu kommen grau unterlegte Informationskästen,
in denen zusätzliches Wissen rund um das gerade geprüfte Themengebiet
gegeben wird. Bisweilen ist am Ende des Falles auch ein kurzes Prüfungsschema
angefügt, so etwa zu den Rechtsbehelfen bei der Verletzung von Menschenrechten.
Problematisch an den Lösungen ist nicht, dass sie zu ausführlich
sind, jedoch eher, dass teilweise Sonderwissen vorausgesetzt wird, das
nicht unbedingt zu den Grundzügen des Völkerrechts gehört.
Gerade die Schwerpunkte, die durchweg auf die internationale Streitbeilegung
gesetzt werden, sind abgesehen von den Verfahren vor IGH und EGMR nicht
Standard, was im Vergleich zu anderen Fallsammlungen deutlich wird. Auch
ist es bedenklich, dass bei bestimmten Entscheidungen zwar gegenteilige
Ansichten in Fußnoten angegeben werden, aber die eigentliche dogmatische
Auseinandersetzung in der Lösung nicht erfolgt, nicht einmal in einer
Abwandlung unter Zugrundelegung der anderen Ansicht, so etwa in Fall 5.
Dennoch ist diese Fallsammlung ein Gewinn für alle Studenten, die
sich mit der Wahlfachgruppe Völkerrecht befassen wollen, da gerade
die völkerrechtliche Einordnung aktueller Geschehnisse zum Verständnis
der Materie unabdingbar ist. Anzuraten ist aber eine kritische Bearbeitung
der Fälle und die Heranziehung anderer Lehrmittel zum Vergleich mit
den propagierten Lösungen.
Schweitzer, Staatsrecht III, 8. Auflage, C.F. Müller 2004
Die Bezüge zwischen Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht und
Landesrecht sind völlig zu Unrecht bei Studenten weder bekannt noch
beliebt. Die Verschränkung dieser Gebiete und vor allem die Beherrschung
dieser Wechselbezüge machen die Beschäftigung mit dem öffentlichen
Recht erst richtig spannend. Zum Glück für die Leser bekommen
sie von einem ausgewiesenen Experten dieser Materie eine Einführung
durch dieses Werk. Das so erlernte Wissen ist nicht nur zu Beginn des
Studiums relevant, wo das Staatsrecht der erste Einstieg für die
meisten Studenten in Klausuren und Übungen ist, sondern während
der gesamten Studienzeit kann auf die entdeckten Verknüpfungen zurückgegriffen
werden und so die ersehnte Differenzierung zum Rest der Konkurrenten um
die begehrten Prädikatsnoten herbeigeführt werden.
Die Konstanz der Gestaltung der Titel der Schwerpunkte-Reihe ist für
den Leser einerseits vorteilhaft, andererseits aber auch ein wenig antiquiert.
Die Beispielsfälle und Lösungshinweise sorgen ebenso wie ausgewählte
Normzitate für Abwechslung im Fließtext. Jedoch ist gerade
bei einem Lehrbuch, das die Verschränkung verschiedener Rechtsmaterien
zum Gegenstand hat das Fehlen von Übersichten und Graphiken sehr
bedauerlich. Auch sollte bei einer Thematik, deren Klausurrelevanz sich
nicht von Beginn an erschließt auch auf studentische Bedürfnisse
insofern stärker eingegangen werden, als mögliche Prüfungsschemata
aufgezeigt werden, an denen man sich zur weiteren Vertiefung der eigenen
Argumentation festhalten kann. Nicht einmal die Individualbeschwerde zum
EGMR ist plastisch dargestellt, obwohl es sich gerade hier angeboten hätte.
Die Inhalte der Kapitel sind beinahe fix vorgegeben, da sich die Berührungspunkte
zwischen Völkerrecht, Europarecht und Staatsrecht nicht so dynamisch
ändern wie dies im positiven Recht der Fall ist. Der Leser erhält
unter anderem Einblicke in die Grundlagen des Völkerrechts und die
verschiedenen Ansichten zur Geltung dieses Rechtsgebiets auf dem Staatsgebiet
der einzelnen Völkerrechtssubjekte, eine Aufzählung der Rechtsquellen
und die Behandlung derselben, etwa nach der WVRK und die Implementierung
durch das Grundgesetz. Auch der Vollzug von Völkerrecht und Europarecht
wird thematisiert und den verschiedenen Völkerrechtssubjekten eine
breite Aufmerksamkeit gewidmet, unter anderem auch dem Status Deutschlands
in den vergangenen Jahrzehnten.
Man benötigt ein gewisses Faible für die Materie Staatsrecht,
wird dieses Lehrbuch dann aber mit Genuss durcharbeiten. Wer lediglich
Hilfe für die Anwendung in Klausuren erhofft, sollte sich andere
Lehrmittel besorgen. Die ersten Erkenntnisse zur internationalen Einbindung
Deutschlands lassen sich mit diesem Buch ebenso gewinnen wie die Fundierung
bereits gewonnener Kenntnisse. Für die Wahlfachgruppen Europarecht
und Völkerrecht ist dieses Werk besonders empfehlenswert.
Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 9. Auflage, C.F. Müller 2004
Das Verwaltungsprozessrecht bietet Klausurbearbeitern den großen
Vorteil schematischer Zulässigkeitsprüfungen und somit eine
nicht allzu kleine Chance wenigstens durch eine saubere Bearbeitung der
Sachentscheidungsvoraussetzungen die erste Hürde der Klausur, nämlich
die 4 Punkte, zu nehmen. Um so wichtiger ist ein gutes Lehrbuch, das den
Studenten und sonstigen Lesern das Gefühl vermittelt, die Struktur
einer Klage problemlos herunterprüfen zu können, um auf problematische
Details separat einzugehen.
Das vorliegende Werk bietet in einigen Kapiteln eine hervorragende Basis,
um jede verwaltungsprozessuale Klausur getrost anzugehen. Die Abhandlung
der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist grandios gelungen und
ist ein Muss an Lektüre für jeden Studenten. Ebenso ist die
Darstellung des Widerspruchsverfahrens als zum Teil notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung
eine hervorragende Darstellung der klausurrelevanten Gesichtspunkte. Verwirrend
ist nach wie vor die verstreute Behandlung eigentlich zusammengehöriger
Bestandteile einer Klage. Es werden nicht etwa die Zulässigkeitsvoraussetzungen
jeder Klage in einem Kontext und sukzessive erläutert, sondern erst
nach der Vorstellung aller klageweisen Rechtsschutzmöglichkeiten
schließt sich ein Kapitel zum Vorverfahren an. Dieses Vorgehen wird
zwar anfangs auch durch einen Aufbauvorschlag für die Prüfung
der Sachentscheidungsvoraussetzungen legitimiert, ist aber dennoch kein
ideales Konzept für Studienanfänger, für die die Schwerpunkte-Reihe
offensichtlich gedacht ist.
Im Bereich der Begründetheit finden sich ebenso lesenswerte Kapitel
wie in den Abschnitten zum Normenkontrollverfahren. Teilweise werden auch
europarechtliche Bezüge aufgedeckt, jedoch gerade im einstweiligen
Rechtsschutz hätte man hier mehr erwarten können.
Die Gestaltungselemente des Buches sind überschaubar. Neben den reihentypischen
Fällen und Lösungshinweisen kann sich der Leser an einigen Aufbauvorschlägen
und Gesamtübersichten zu Prüfungsvoraussetzungen erfreuen. Es
steht jedoch offen die Frage im Raum, ob nicht einer solchen Gesamtübersicht
Einzelübersichten zu den einzelnen Klagen hätten vorausgehen
sollen. Dazu müsste aber der schon genannte Aufbau der Kapitel geändert
werden, was angesichts der fortgeschrittenen Auflagenzahl eher utopisch
erscheint.
Studenten kann mit diesem Buch ein guter Einstieg in das Verwaltungsprozessrecht
gelingen. Bei der Wahl zwischen einem übersichtlicheren Repetitorskript
und einem Lehrbuch könnte das vorliegende Werk aber auf ungeahnte
Konkurrenz stoßen. Für die Bearbeitung von Hausarbeiten ist
die Lektüre sehr zu empfehlen.
Marzik / Wilrich, Bundesnaturschutzgesetz, 1. Auflage, Verlag Nomos
2004
Die Tradition handlicher, erschwinglicher aber hervorragender Kommentare
aus dem Nomos-Verlag wird mit diesem Werk fortgesetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz
ist nicht gerade ein bevorzugtes Thema in der juristischen Ausbildung,
wird aber für Referendare in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen
durchaus zu einem nicht zu vernachlässigenden Sujet. Allein schon
deswegen ist dieser Kommentar nicht nur für Praktiker, sondern eben
auch noch für die Ausbildung von Wichtigkeit.
Neben dem kommentierten Gesetzestext des Bundesnaturschutzgesetzes bietet
der Anhang des Kommentars wichtige Einblicke, indem Richtlinien und Gesetzesmaterialien,
etwa zur Begriffsbestimmung, abgedruckt werden. Besonders der durchgängige
Bezug auf europarechtliche Rechtsquellen wie auch die ausführliche
Beachtung völkerrechtlichen Umweltrechts in der Einleitung machen
den Kommentar zu einem wertvollen Ausgangspunkt weiterer Recherchen. Ein
kleiner Mangel ist das zum Teil nicht aktuelle Literaturverzeichnis, da
von einigen der zitierten Lehrbücher bereits Neuauflagen aus dem
Jahr 2003 existieren, die bei einem Kommentar aus dem Jahr 2004 eigentlich
berücksichtigt werden könnten.
Die Gestaltung ist den Lektürebedürfnissen gut angepasst. Der
Leser findet einen gut geschriebenen Fließtext vor, die Schlüsselbegriffe
sind hervorgehoben und das Layout ist so gewählt, dass man sich in
den Textblöcken nicht verliert. Rechtsprechung und Literatur sind
als gesonderte Fußnoten ausgewiesen und hindern so den Lektürefluss
nicht. Vereinzelt werden auch graphische Elemente verwendet, um den gerade
behandelten Stoff transparenter zu machen. Die Autoren machen sich zum
Teil auch die Mühe, bei landesrechtlichen Besonderheiten nicht nur
vereinzelte, sondern alle landesrechtlichen Regelungen aufzuführen.
Besonders lesenwert sind die Beschreibungen zu den §§ 18 ff.
Bundesnaturschutzgesetz, da diese auch im Rahmen einer Klausur zum Baurecht
relevant werden können.
Der Kommentar ist kompakt und anschaulich und vor allem verständlich
verfasst und ist deshalb eine wirkliche Bereicherung für das besondere
Verwaltungsrecht. Ausbildung und Praxis werden ihn schnell zu schätzen
wissen.
Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht I und II, 8. Auflage, Verlag
Rolf Schmidt 2004
Die Lehrbücher von Rolf Schmidt sind mittlerweile ein nicht mehr
aus der studentischen Ausbildung hinwegzudenkender Bestandteil und beweisen
dies durch hohe Auflagenzahlen, die andere Autoren in Jahrzehnten nicht
zustande bringen. Die vorliegenden Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht
haben wie andere Titel zu diesem Thema ein Grundproblem in den Köpfen
der Studenten zu bewältigen und zwar das des vermeintlich fehlenden
Bezugs zum Landesrecht. Dieses Argument trifft bei anderen Lehrbüchern
durchaus zu, nicht aber bei den vorliegenden. Zum ersten werden etliche
Bereiche behandelt, so das Subventionsrecht, das Bauplanungsrecht, das
Versammlungsrecht oder das Gewerberecht, in denen eine bundeseinheitliche
Prüfung, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
die landesspezifischen Besonderheiten der Rechtsgebiete überwiegt.
Zum anderen macht sich der Autor die Mühe und gibt nicht nur vereinzelte
Landesnormen als Beispiele, anhand derer man dann ein Gebiet abstrakt
begreifen soll, etwa bei den polizeilichen Standardmaßnahmen, sondern
er gibt in Fußnoten oder Tabellen die parallel gelagerten Normen
aller anderen Bundesländer an. Aus diesem Grund dürften die
beiden Werke auch für Praktiker von nicht unterschätzbarer Bedeutung
sein.
Die Gestaltung ist wie bei den übrigen Lehrbüchern des Autors
konstant und lernfreundlich auf den Leser abgestimmt. Die Schlüsselbegriffe
werden hervorgehoben, ebenfalls die aktuellsten Entscheidungen in den
Fußnoten, es gibt sowohl Graphiken als auch Prüfungsübersichten,
Tabellen wie Definitionen, Beispielsfälle und Hinweise für die
Fallbearbeitung. Schon allein anhand dieses Großeinsatzes von hilfreichen
Gestaltungselementen ist die Bearbeitung der beiden Bände in hoch
effizientem Maße möglich und die Lektüre geht leicht von
der Hand. Die Vorbildlichkeit des Layouts der Lehrbücher von Schmidt
sollte zahlreichen anderen Autoren Denkanstöße für ihre
eigenen Werke geben.
Inhaltlich erhält der Leser einen Großteil des prüfungsrelevanten
Wissens im besonderen Verwaltungsrecht. Es wird das öffentliche Baurecht
ebenso behandelt wie das Landesbaurecht in den gemeinsamen Grundzügen.
Anschließend folgt der Rechtsschutz im Baurecht unter besonderer
Betonung des einstweiligen Rechtsschutzes. Ungewöhnlich aber examensbedeutsam
ist das Kapitel zum Subventionsrecht. Diese Thematik wird in nur wenigen
Lehrbüchern erschöpfend behandelt und der Exkurs auf die Einflüsse
des Europarechts rundet das Thema optimal ab. Eher in den Wahlfachbereich
geht das Kapitel zum Beamtenrecht, wogegen das öffentliche Sachenrecht
ein echtes Schmuckstück der beiden Bände ist, da das dort angebrachte
Wissen für zahlreiche andere Gebiete genutzt werden kann. In Band
zwei wird das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert und auf landesspezifische
Besonderheiten hingewiesen. Besondere Beachtung sollte der Leser hier
den Aufbauhinweisen für die Klausuren widmen, die exzellent dargestellt
sind. Auch das bundesrechtlich geregelte Versammlungsrecht ist anschaulich
und kompakt beschrieben. Zusätzliche Schwerpunkte in diesem Band
sind das Vollstreckungsrecht und das Gewerberecht mit dem Gaststättenrecht.
Gerade das Vollstreckungsrecht sollte beherrscht werden, um in einer Klausur
zu zeigen, dass man weiter denken kann als über die Prüfung
eines Grund-Verwaltungsakts hinaus.
Diese Bücher bestätigen die herausragende Qualität der
Lehrbücher von Schmidt und sind für Studenten jeden Semesters
bedenkenlos zum Kauf und zur Lektüre zu empfehlen. Aktueller und
übersichtlicher geht es kaum!
Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, und
Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller
2004
Verwaltungsecht ist nur selten alleiniger Prüfungsstoff in Klausuren
und Examen. Umso wichtiger für Leser und Studierende des bereits
etablierten Lehrbuchs des Autors zum allgemeinen Verwaltungsrecht war
es deshalb, dass in diesem Jahr das passende Fallsammlungsbuch zur praktischen
Anwendung des Verwaltungsrechts und zur Offenlegung der Verschränkungen
mit dem Verwaltungsprozessrecht veröffentlicht wurde.
Der Autor gibt dem Leser zunächst einen Einstieg in die Grundlagen
des Verwaltungsrechts, wobei hier nicht in breiten Phrasen über die
Entstehung der deutschen Verwaltung seit der Preußenzeit erzählt
wird, sondern wesentliches Handwerkszeug für die Bearbeitung von
Klausuren vermittelt, Wissen also quasi vor die Klammer gezogen wird,
so etwa die Kapitel zu den unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher
Überprüfung oder die Behandlung des Ermessens im Rahmen von
Verwaltungsentscheidungen. Mit über 100 Seiten nimmt der Verwaltungsakt
einen Großteil des Inhalts innerhalb des Lehrbuchs ein, was hier
jedoch nicht nur den Begriff des Verwaltungsakts und die Nebenbestimmungen
umfasst, sondern auch das ganze formale Prozedere, mit dem ein solcher
Rechtsakt seine Außenwirkung erhält. Sehr angenehm ist auch
die deutliche Gewichtung des nachfolgend erläuterten öffentlich-rechtlichen
Vertrages, der für Bearbeiter von Klausuren bei zunehmender Fokussierung
auf beratende Aufgabenstellung immer mehr in den Blickpunkt geraten dürfte.
Nach einem relativ knappen Ausflug zu den Rechtsproblemen rund um die
Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten führt der Autor
den Leser auf das in mehrere Kapitel unterteilte Rechtsgebiet der Ansprüche
gegen den Staat aufgrund von fehlgeschlagenen Leistungsbeziehungen und
rechtswidrigen Handlungen. Sehr gut gelungen ist dabei die Trennung von
Staatshaftungsrecht im eigentlichen Sinne und der Darstellung der übrigen
Rückforderungsinstrumente, die gerade nicht Staatshaftungsrecht zum
Inhalt haben. Weitere Kapitel befassen sich noch mit der zwangsweisen
Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen und interessanterweise ist
der "Widmung" das Schlusskapitel vorbehalten. Sehr geringe bis
gar keine Aufmerksamkeit schenkt der Autor den europarechtlichen Bezügen
des Verwaltungs- und Staatshaftungsrechts.
Reihentypisch sind graphisch hervorgehobene Fälle und Lösungen
eingefügt, ebenso gibt der Autor eine Vielzahl von Anwendungsbeispielen
zu den einzelnen Kapiteln. Die "Fußnoten" sind in den
Text integriert und der Text selbst beinhaltet kaum Hervorhebungen. Insofern
ist der Lesefluss nur bei konzentrierter Arbeit stetig.
Sehr gelungen sind die vielen Schemata und Abbildungen im Bereich des
Staatshaftungsrechts sowie zur Rechtmäßigkeit und Nichtigkeit
von Verwaltungsakten. Insgesamt ist das Layout des Buches bis auf die
genannten Ausnahmen noch verbesserungswürdig, da man einfach nicht
schon optisch dazu animiert wird, das Buch intensiver zu bearbeiten.
Als genaues Gegenteil zumindest in optischer Hinsicht präsentiert
sich das zugehörige Klausurenbuch. Die enthaltenen 31 Fälle
sind schon fast mustergültig aufgebaut, indem zu jedem Fall eine
allgemeine Gliederung vorangestellt wird, die in einzelnen Fällen
geeignete Prüfungsschemata für die relevanten Stoffgebiete darstellen.
Geradezu einzigartig sind die den Fällen vorangestellten Kapitel,
die in Tabellen das verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Wissen
knapp und übersichtlich zusammenfassen, etwa vergleichend auf einer
Seite die Zulässigkeitsvoraussetzungen aller Klagen in praktischer
Gegenüberstellung. Dazu kommen Übersichten zum Baurecht, zum
Kommunalrecht, zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht.
Den Tabellen zum verwaltungsprozessualen Teil gehen sogar ausführliche
Kapitel zu den einzelnen Klagearten, zum Widerspruchsverfahren und zum
einstweiligen Rechtsschutz voraus, so dass man mit einem Klausurenbuch
fast schon ein komplettes Verwaltungsrechtsrepetitorium erworben haben
dürfte.
Die einzelnen Fälle behandeln eine Vielzahl von prozessualen und
materiellen Gebieten. Behandelt werden unter anderem Versammlungsrecht,
Selbstverwaltungsgarantie, Bodenschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Immissionsschutzrecht,
Ausländerrecht, Gewerberecht oder öffentlich-rechtliche Verträge.
Die Vielzahl der Sachverhalte auch aus dem Besonderen Teil des Verwaltungsrechts
ist ein echter Vorteil dieses Buches.
Leider muss dem Klausurenbuch aber auch ein deutlicher Malus attestiert
werden: der Autor verwendet ausschließlich brandenburgisches Landesrecht
und hat sich nicht die Mühe gemacht, die parallelen Normen der anderen
Bundesländer in Fußnoten beizufügen. Insofern hat das
Lehrbuch nur für denjenigen Studenten einen echten Nutzen, der schon
die entsprechenden Querverbindungen ziehen kann und automatisch weiß,
welche Normen des eigenen Landesrechts er hier anwenden müsste. Auch
hier sind die geringen europarechtlichen Bezüge bedauerlich, wenn
man die Vielzahl von Fällen bedenkt, die problemlos mit einem europarechtlichen
Problem angereichert werden können.
Man muss nicht beide Lehrbücher als Paket benutzen, kann dies aber
tun und wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht enttäuscht
werden, wenn man die oben genannten Nachteile hinnimmt. Gerade dann ist
das Klausurenbuch ein echter Kauftipp!
Das Klausurenlehrbuch ist ansonsten eine echte Bereicherung für Studenten
und Referendare, die ihre verwaltungsrechtliche Examensvorbereitung kompakt
und vielfältig gestalten wollen; das Lehrbuch zum allgemeinen Verwaltungsrecht
ist für diejenigen zu empfehlen, die in übersichtlichem Umfang
den prüfungsrelevanten Stoff zusammengefasst haben möchten.
Dörr, Kompendium völkerrechtlicher Rechtsprechung, 1. Auflage,
Verlag Mohr Siebeck 2004
Kein Lehrbuch im klassischen Sinn ist diese Zusammenstellung wichtiger
Entscheidungen aus dem Völkerrecht. Im Gegensatz zu leicht zugänglichen
Entscheidungen europäischer Gerichte wie der des EuGH und des EGMR
ist es für Studenten und Wissenschaftler oft mühselig, sich
die in Lehrbüchern zum Völkerrecht vielfach zitierten Entscheidungen
des IGH oder anderer internationaler Spruchkörper im Original und
schnell zu besorgen. Diesem Umstand hilft dieses Werk ab, indem 38 völkerrechtliche
Entscheidungen von Bedeutung, geordnet nach Spruchkörper, dem Leser
zur Bearbeitung offeriert werden.
Besonders vorbildlich ist nicht nur die Zusammenstellung überhaupt,
sondern die Details rund um das jeweilige Urteil. Der Autor fasst den
Sachverhalt kurz zusammen und gibt nach dem Urteil eine dogmatische Einordnung
sowie weitere Verweise auf passende Literatur. Man muss sich aber darüber
im Klaren sein, dass die Urteilstexte auf Englisch abgedruckt sind.
Die ausgewählten Entscheidungen umfassen etliche Klassiker des Völkerrechts,
so die Lotus- und die Wimbledon-Entscheidung des StIGH, den Nottebohm-
und den Nicaragua-Fall des IGH sowie das Gutachten des IGH zum Einsatz
von Nuklearwaffen. Auch für Deutschland wichtige Urteile wie das
in der Sache LaGrand sind enthalten.
Diese Sammlung ist eine echte Erleichterung für jede wissenschaftliche
Beschäftigung mit dem Völkerrecht und etliche Seminararbeiten
werden von nun an wesentlich effektiver geschrieben werden können.
Der Kauf wird sich während des Studiums wohl nur für die Wahlfachgruppe
Völkerrecht lohnen, aber die Lektüre ist zu jeder Zeit zu empfehlen.
Miccù / Pernice, The European Constitution in the Making, 1.
Auflage, Verlag Nomos 2004
Es ist nirgendwo sonst besser zu sehen, dass Europa rechtseinheitlich
zusammenwächst, wie an den zahlreichen Konferenzen von Rechtsgelehrten
und Praktikern zu europäischen Themen. In der aktuellen Debatte um
die europäische Verfassung, die im optimalen Fall im Jahr 2004 unter
Dach und Fach gebracht werden soll, ist es neben den dokumentierten Vorgängen
um die Entstehung dieses bedeutenden Konstitutionalisierungdokuments eminent
wichtig, dass durch die Äußerung verschiedener Meinungen das
rechtlich kritische Bewusstsein rund um den kommenden Verfassungsvertrag
geschärft wird.
Das vorliegende Buch enthält die Beiträge der Redner der internationalen
Konferenz in Rom vom 31.5.-01.06.2002, die vom European Constitutional
Law Network veranstaltet wurde. Wegen des Veranstaltungsortes ist eine
Vielzahl der Beiträge in italienischer Sprache und deswegen für
den Großteil deutscher Studenten und Wissenschaftler nur mit Mühe
zugänglich. Jedoch sind auch zahlreiche Beiträge in Englisch,
Französisch und Deutsch enthalten, so dass man im Rahmen der Arbeit
am Verfassungsentwurf auf das hier gesammelte Gedankengut zurückgreifen
kann.
Wichtige Grundlagenbeiträge befassen sich mit dem Verfassungsentwurf
selbst sowie mit der Stellung des EuGH im Vergleich zu den Nationalen
Gerichten. Die verfassungsrechtliche Bestimmung des Europarechts wird
ebenso beleuchtet wie die geplante Vereinfachung der europäischen
Verträge. Beachtung findet ebenso die Grundrechtecharta und die Kompetenzverteilung
zwischen Europa und den Nationalstaaten. Interessante Lektüre bietet
der abgedruckte Beitrag zur tschechischen Sicht auf den europäischen
Konstitutionalisierungsprozess.
Für die wissenschaftliche Aufarbeitung der europäischen Verfassung,
möge sie denn bald verabschiedet werden, wird diese Beitragssammlung
wichtige Anhaltspunkte liefern und die Unterstützung von Promotionsarbeiten
und wissenschaftlichen Artikeln fördern. Auch Grundlagenseminare
an den Universitäten können mit diesem Werk für die historische
Aufarbeitung des europäischen Konstitutionalisierungsprozesses einen
übersichtlichen Zugriff auf diverse Aspekte gewinnen und so die bereits
studentische Auseinandersetzung mit der europäischen Verfassung fördern.
Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 1. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2003
Lehrbücher zur EMRK sind selten auf dem deutschen Markt und so verwundert
es nicht, wenn ein international versierter Autor gleich ein den deutschen
Sprachraum umfassendes Werk zur Europäischen Menschenrechtskonvention
vorlegt, mit dem er überall gleichermaßen zu bewältigende
Probleme anzugehen sucht. Dabei ist die Gratwanderung zwischen ausführlicher
Besprechung der einzelnen Grundrechte und Garantien und bloß überblicksmäßiger
Behandlung der Konvention schwierig und angesichts der weit über
400 Seiten eng bedruckten Textes kann man den Autor eher zur ersten Gruppe
zuordnen.
Das Buch ist eine echte Herausforderung, da man tatsächlich nur lesen
kann oder darf, nicht aber durch Abbildungen oder Übersichten den
Stoff einmal zur Wiederholung oder Abstraktion präsentiert bekommt.
Gerade ein Buch für den deutschen Ausbildungsmarkt sollte mittlerweile
nicht ohne wenigstens ein Prüfungsschema zur Individualbeschwerde
auskommen, wie dies hier der Fall ist.
Inhaltlich werden viele prüfungs- und noch viel mehr verständnisrelevante
Bereiche viel zu knapp angehandelt. So wird die Wirkung der Urteile des
EGMR, wozu bereits hervorragende Dissertationen erschienen sind, auf gerade
einmal fünf Seiten abgehandelt. Vor allem der Einfluss der Urteile
auf das deutsche Rechtssystem kann nur dann sinnvoll erschlossen werden,
wenn man die diffizilen Wirkungsweisen der Spruchpraxis des EGMR versteht.
Auch die möglichen vorläufigen Maßnahmen werden unter
Wert dargestellt, wenn man bedenkt, dass relativ kurz vor Fertigstellung
des Werkes das LaGrand-Urteil des IGH gefällt wurde, der einstweilige
Rechtsschutz also sehr wohl vergleichbares und prüfbares Wissen beinhaltet.
Die Erörterung der Verurteilung zu einer Entschädigung kommt
gar völlig ohne Bezugnahme auf die Entscheidung Loizidou des EGMR
aus, was sich kein wissenschaftlicher Aufsatz leisten dürfte.
Gut und übersichtlich gelungen ist das Kapitel zur Auslegung der
Konvention durch den Gerichtshof und die dafür zur Verfügung
stehenden Maßnahmen. Ebenfalls hervorzuheben ist die engagierte
Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von Grundrechtecharta und EMRK
sowie mit dem möglichen Beitritt der EU zur EMRK. Für die Wahlfachgruppe
Völkerrecht und mittlerweile auch Europarecht ist die Lektüre
der einzelnen Garantien unverzichtbar. Diese sind hier detailliert und
fundiert dargestellt, wenngleich auch hier ab und an ein zusammenfassendes
Schema wünschenswert gewesen wäre.
Dieses Lehrbuch ist direkt proportional zum steigenden Wissensstand von
Studenten zu empfehlen: zu Beginn ist es schlicht zu unübersichtlich,
aber mit der Zeit wird man die Detailliertheit der Beschreibungen der
einzelnen Garantien schätzen lernen und für die wissenschaftliche
Betätigung ist dieses Werk ein zuverlässiger Begleiter. Für
das Examen nur bedingt geeignet, für die Dissertation ein Geheimtipp.
Dollinger / Speckmaier, Ausländerrecht, 2. Auflage, Verlag C.F.
Müller 2004
Nicht erst seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur
Unvereinbarkeit der Regelabschiebung für Unionsbürger mit dem
Gemeinschaftsrecht ist eine Examensklausur mit ausländerrechtlichen
Bezügen stets ein Geheimtipp in den Bundesländern, die dieses
Rechtsgebiet in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für erstes
und/oder zweites Staatsexamen beibehalten haben. Nicht umsonst war das
Ausländerrecht in den letzten zehn Jahren vier Mal im zweiten Examen
und wenigstens einmal im ersten Examen thematisiert, in Rheinland-Pfalz
wurde erst 2004 das Asylbewerberleistungsgesetz als Prüfungseinstieg
genutzt.
Die schwierige Materie Ausländerrecht wird durch zahlreiche Überschneidungen
mit dem Europarecht zusätzlich erschwert, wenn sich die Kenntnisse
der Studenten im letzteren Bereich auf Ahnungen beschränken. Angereichert
wird die Schwere der Rezeption des Ausländerrechts durch unübersichtliche
Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur, die an entscheidenden
Stellen in der Klausur für eine völlig andere Lösung sorgen
können. Beispielhaft genannt sei hier der Ausschlussgrund in §
8 AuslG, innerhalb welchem es streitig ist, wie die Begriffe "mit
Visum" bzw. "ohne erforderliches Visum" anzuwenden sind.
Leider ist auch dieses Lehrbuch nicht in der Lage diese Problematik für
Studenten und Referendare sinnvoll zu lösen, da nicht der Streit
aufgezeigt wird, sondern eine Lösung kommentarlos angewendet wird.
Die Aufmachung des Lehrbuches anhand von Fällen erleichtert die Rezeption
der Materie und ermöglicht die direkte Umsetzung der abstrakten Textteile
in klausurbezogenes Wissen. Gleichzeitig erlaubt es aber auch den Autoren,
sich um die von Studenten ebenfalls benötigten abstrakten Prüfungsschemata
zu kümmern, von denen man als Übersicht im gesamten Lehrbuch
etliche auffindet, zum Teil auf einzelne Tatbestände gemünzt,
zum Teil aber auch für ganze Ansprüche gestaltet. Die Autoren
sparen ebenfalls nicht mit graphischen Darstellungen, um dem Leser das
Beschriebene zu verdeutlichen. So findet man bei der Lektüre des
Buches eine fast optimale Unterstützung des Fließtextes und
kann sich einem oder vielen Problemen auf verschiedenen Wegen nähern.
Vorbildlich ist die dauernde Beachtung des Gemeinschaftsrechts, dem nicht
nur ein eigenes großes Kapitel gewidmet ist, sondern für das
auch zahlreiche Varianten in den Grundfällen erstellt werden, so
etwa, wenn europarechtliche Vorgaben das deutsche Ausländerrecht
so beeinflussen, dass eine Anwendung gegenüber Unionsbürgern
anders auszusehen hat als gegenüber Drittstaatlern. Auch die ständige
Zitierung der EMRK und ihrer Auslegung durch den EGMR machen das Buch
zu einem wertvollen Begleiter im Hinblick auf das gesamteuropäische
Ausländerrecht.
Die Materie ist schwer zu erlernen und es bestehen auch in der Praxis
viele Ungereimtheiten. Dennoch kann gerade mit diesem Lehrbuch ein guter
Einstieg ins Ausländerrecht gelingen. Bei aufeinander treffenden
Meinungen sollte man parallel noch einen Loseblattkommentar zu Rate ziehen
oder im Referendariat einfach beim Verwaltungsgericht im eigenen Ausbildungsbezirk
nachfragen - gerade beim Ausländerrecht sind viele Richter froh um
Wissen, das sie an zukünftig vor ihnen plädierende Anwälte
weitergeben können.
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