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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2004

Rezensionen Juli 2004: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
(Fachjournalist, Repetitor)

Dreier (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, Band I, Artikel 1-19, 2. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Man sollte eigentlich meinen, dass in einem Grundgesetz-Kommentar außer neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder neuer Entwicklungen im Europäischen Recht nicht viel zu ändern sei, dass vielmehr der Kernbestand und damit auch die Kommentierung durch die so genannte Ewigkeitsklausel im Bestand geschützt wäre, so dass ein Kommentar zur deutschen Verfassung gewissermaßen eine relative Zeitlosigkeit genießen könnte. Die Neuauflage des Kommentars von Maunz/Dürig hat jedoch gezeigt, dass auch eherne Institutionen, genauer gesagt die Unantastbarkeit der Menschenwürde, von Autoren und Kommentatoren in Frage gestellt werden können. Um so wichtiger ist es deshalb, dass Kommentierungen so elementarer Bereiche des deutschen Grundgesetzes, wie sie im vorliegenden Band mit den Artikeln 1-19 enthalten sind, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein abgefasst werden, ohne dass dabei die Kommentierung der einzelnen Grundrechte mehr als nötig den Strömungen des Zeitgeistes angepasst wird. Hervorzuheben ist hier in besonderem Maße die ausgewogene Stellungnahme zur Biotechnologie und Humangenetik, die vor allem durch die Tätigkeit des Autors Dreier in nationalen Ethikgremien fundierte Praxisbezüge aufweist. Auch das Aufgreifen der aktuellen Debatte um die nur scheinbar bestehende Diskrepanz zwischen Würde des Menschen und Folterverbot gelingt knapp aber sachlich richtig und bietet keine Projektionsflächen für verfehlte Mittel-Zweck-Relationen vermeintlich moderner oder gar pragmatisch-aufgeklärter Argumentationsmuster.
Der Herausgeber des Kommentar, Prof. Dreier, bietet dem Leser den in Kommentaren nicht mehr alltäglichen Luxus, dass zumindest bei Artikel 1 GG, den man trotz seiner drei Absätze mit gutem Gewissen als einheitliches Schutzkonzept ansehen kann, nur ein Autor die Kommentierung vornimmt und so schon verschiedene Strömungen innerhalb der Grundlagen vermieden werden. Es war schon bei anderen Standardwerken wie dem Palandt im Zivilrecht lästig für die Leser, wenn sich zwei Bearbeiter in unterschiedlichen Abschnitten des BGB zu einem Thema unterschiedlich geäußert haben. Bei späteren Artikeln wurde die Einheitlichkeit der Kommentierung aufgegeben, so dass etwa im Rahmen von Artikel 2, Artikel 5 oder Artikel 19 verschiedene Bearbeiter zum Zuge kommen.
Die formale Gestaltung des Werks weist an diversen Stellen kleine und große Erleichterungen aber vor allem bemerkenswerte Aspekte für den Leser auf, welche die Lektüre und vor allem die praktische Arbeit mit dem nicht auf den ersten Blick handlichen Buch zu einem Vergnügen machen. Zunächst sind hier die Gliederung und die Aufteilung der Hinweise auf Rechtsprechung, Literatur und Stichworte innerhalb der Kommentierung zu nennen, die eine zielgerichtete Nutzung geradezu herausfordert. Die Literaturauswahl geht nicht in eine uferlose Aufzählung aktueller Aufsätze über wie dies teilweise in neueren Lehrbüchern zu finden ist, sondern die Bearbeiter treffen eine zeitgemäße und doch kompakte Auswahl an Nachschlagenswertem. Weiterhin werden die Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bereits an prominenter Stelle aufgeführt, so dass man, eventuell in Kombination mit der im selben Verlag veröffentlichten Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts auf CD-Rom, parallel Rechtsprechung und Kommentierung verfolgen kann. Neben der bereits ausführlichen Gliederung bieten die Bearbeiter noch den Service eines kurzen Stichwortverzeichnisses, was gerade der zeitgedrängten Nutzung in der Praxis zugute kommt, aber ebenso dem nachschlagenden Studenten während seiner Hausarbeiten und Examensvorbereitung helfen wird.
Eine besondere Herausforderung an den Leser stellt aber die durchgehend und ausführlich angefertigte Dokumentation der neben den deutschen Grundrechten bestehenden internationalen und europäischen Grundrechte, sowohl im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg wie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg dar. Durch diese aufgezeigten internationalen und supranationalen Verschränkungen und Parallelitäten wird der Kommentar zu einem wesentlichen Arbeitsmedium für Europa- und Völkerrechtler, aber auch interdisziplinäre Studien, die sich typischerweise nicht mit den rein rechtlichen, sondern eher mit internationalen Aspekten der Grund- und Menschenrechte befassen, werden durch diese Kommentierungen hervorragend bedient. Ergänzend dazu muss auf die Einführungskapitel des Kommentars verwiesen werden, wo nicht nur ein Überblick über die Verfassungsgeschichte gegeben wird, sondern auch Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Vergleich zu den Grundrechten des Grundgesetzes erläutert werden.
Für Studenten besonders lesenswert sind die Einführungskapitel zur Prüfung von Grundrechten. Hier werden zwar keine schematisierten Übersichten angeboten, aber durch Herausstellung der Schlüsselbegriffe kann man sich ohne weiteres ein taugliches Klausurkonzept in kurzer Zeit anfertigen oder das eigene Wissen mit den hier empfohlenen Komponenten vergleichen.
Obgleich man momentan nur den ersten von drei Bänden als Neuauflage erwerben oder wenigstens bearbeiten kann, ist bereits die bloße Lektüre, ein bei Kommentaren eher seltenes Fazit, in Teilen oder in toto ein echter Genuss. Die durch diesen Kommentar vermittelten Hintergründe und Denkansätze erweisen sich für jede Form wissenschaftlicher Kommunikation und Betätigung als verlässliche Stütze und solides Fundament für weiter gehende Studien.

Wolff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag Nomos 2004
Der Autor hat sich die Mühe gemacht, die im Allgemeinen als dröge verrufene Materie des allgemeinen Verwaltungsrechts und die Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts in einem Buch zusammenzustellen, um die Anwendung in Klausur und Examen zu optimieren. Die Erfahrung des Autors aus der Lehrtätigkeit an der Fachhochschule des Bundes ist an zahlreichen Stellen des Buches zu erkennen, formell wie materiell.DOWNLOAD
Zunächst ist es gelungen, trotz der dichten Textausgestaltung eine Übersichtlichkeit zu schaffen, die durch hervorhebende Formatierungen, Tabellen, Schemata, Prüfungsübersichten und Graphiken unterstützt wird. Besonders gut gelungen sind die Übersichten zu den Rechtsfolgen eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und den Varianten von Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten.
Ein wenig verwunderlich ist allerdings, dass im Literaturverzeichnis zahlreiche Werke aus den 90er Jahren zitiert sind und nur die Hälfte aus den Jahren 2002 und früher stammt. Auch die spärliche Zitierung von Literatur und Rechtsprechung im Text ist bedauerlich.
Inhaltlich ist zunächst bemerkenswert, dass die bestehenden Parallelen zum Sozialrecht beständig aufgezeigt werden und so auch ein Gefühl für eine bislang vielleicht unbekannte Rechtsmaterie geschaffen wurde. Andererseits ist die Heranziehung der Bücher des SGB teilweise in zu hohem Maße geschehen und ein Rückgriff auf Beispiele aus dem besonderen Verwaltungsrecht hätte nicht geschadet, so zum Beispiel bei der Erklärung von Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen.
Die Behandlung von realem Verwaltungshandeln könnte ausführlicher geschehen, da gerade die Sonderfälle behördlichen Handelns, etwa Äußerungen oder Warnungen beinahe schon Klausurklassiker sind und beherrscht werden sollten.
Sehr hilfreich für Studenten ist die kompakte Zusammenfassung des Verwaltungsprozessrechts, da es hierzu oftmals nur unübersichtliche Lehrbücher gibt. Die Besonderheiten einzelner Zulässigkeitsvoraussetzungen sind in gesonderten Ausführungen den Klagearten angefügt. Das Widerspruchsverfahren ist sehr eingängig behandelt und ist ein lesenswerter Abschnitt.
Den oben erwähnten materiellen Vorteil für den Leser erhält man bei der Lektüre des Anhangs. Hier sind saubere Prüfungsschemata und praktische Tipps zur Fallbearbeitung und Anwendungsbeispiele enthalten, die die Lösung jeder Klausur enorm erleichtern. Die Verständnisfragen am Ende des Buches sorgen noch einmal für eine vertiefte Bearbeitung einzelner Kapitel.
Das Buch bietet einen angenehmen Einstieg in das Verwaltungsrecht und darf gerne schon zu Studienbeginn gelesen werden.

Arndt, Europarecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003, und
Arndt / Fischer, Europarecht, 20 Fälle mit Lösungen, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003

Die Kombination aus Lehrbuch mit CD sowie passender Fallsammlung scheint auf den ersten Blick eine optimale Kombination zu sein, um das dogmatisch teilweise schwer zu fassende Europarecht einigermaßen gedanklich zu bewältigen.
Das Lehrbuch zum Europarecht bietet einige sehr gut gestaltete Bestandteile, die so in anderen Lehrbüchern nur schwer zu finden sind. Zum besseren Verständnis der erläuterten Materie fügt der Autor Beispiele und EuGH-Rechtsprechung mit kurzem Sachverhalt und anschließender Lösung so vom Text abgehoben ab, dass man sowohl den Fließtext weiter verfolgen kann oder den Fall lesen oder gar das Buch nur nach diesen Fällen durchsuchen. Reihentypisch (Schaeffers Grundriss) ist das Buch nicht so ausführlich gehalten, wie dies andere Lehrbücher sind, sondern es werden Grundlagen geschaffen, die für den Pflichtfachbereich eventuell sogar ausreichen dürften. Sehr bedauerlich ist aber das Fehlen jeglicher graphischer Hilfsmittel für den Leser. Es finden sich weder Prüfungsübersichten noch Schaubilder noch verdeutlichende Zeichnungen, die doch gerade im Europarecht leicht zu erstellen sind.
Sehr knapp behandelt sind die Klagearten vor dem EuGH, relativ ausführlich dagegen sind die Kapitel zu den Grundfreiheiten gestaltet worden, wobei auf aktuelle Probleme knapp aber klar eingegangen wird, etwa die verwirrende Rechtsprechung des EuGH zur Rechtfertigung indirekt beschränkend wirkender staatlicher Maßnahmen. Auch lesenswert ist die Darstellung der europäischen Grundrechte, die bei Implementierung der Grundrechtecharta im Europäischen Verfassungsvertrag erst recht an Bedeutung gewinnen.
Die dem Lehrbuch beiliegende CD ist für den Leser nur von beschränktem Nutzen. Man kann die Vertragtexte auf Deutsch und auf Englisch lesen und sich frühere Examensklausuren, allerdings nur bis zum Jahr 2000, ohne Lösungsvorschlag ansehen. Nur die Einsicht in Entscheidungen des EuGH erspart den Gang in die Bibliothek oder den Besuch der Homepage der Europäischen Union.
In der passend zum Lehrbuch gestalteten Fallsammlung werden, bearbeitungstechnisch sehr sinnvoll, die Sachverhalte an den Beginn gestellt und die Lösungen erst danach sukzessive abgedruckt. Dies verhindert ein auch nur zufälliges Erspähen der Lösung vor der eigenen Überlegung. Die Fälle sind dem Umfang nach nur bedingt examensähnlich, die meisten sind viel zu kurz angelegt. Einige Klassiker sind ebenso zur Lösung vorgesehen, so etwa die Rückforderung von Subventionen und die Schwierigkeiten von Museumsbesuchern mit den europäischen Grundfreiheiten, aber auch aktuelle Sachverhalte wurden aufgearbeitet, so die divergenten Ansichten zum Import von Fleisch und die Folgen von gegenläufigem Handeln eines Bundeslandes. Auch wahlfachrelevante Sachverhalte, etwa mit Bezug zum Recht der WTO wurden eingefügt.
Keine der Lösungen beinhaltet eine übersichtliche Gliederung, jedoch sind Literaturhinweise beigefügt. Teilweise werden dogmatisch nur schwer nachvollziehbare Ansichten vertreten: so wird eine Staatshaftung für legislatives Unrecht über die Beeinflussung von Art. 10 auf § 839 BGB bejaht, obwohl der EuGH dies anders begründet hat. Dem Studenten wird so ein Problembewusstsein verwehrt, was im Examen wichtige Punkte kosten kann. Der Stil der Falllösungen ist teilweise wie ein Vortrag und nicht wie ein Gutachten aufgebaut, was Studienanfänger leicht in die Irre führen kann.
Abschließend zu diesem Europarechtspaket kann man das Lehrbuch zum Einsteig empfehlen, die Fallsammlung kann nur als erster Anreiz für weitere Studien dienen. Weiter führende Literatur ist für Wahlfachstudenten und Referendare verpflichtend. Wer aber im Europarecht sonst "auf Lücke" setzen würde, sollte sich lieber diese effizient und schnell zu bearbeitende Kombination aus Lehrbuch und Fällen zu Gemüte führen und wird so einen tauglichen Grundstock an Wissen erlangen können.

Kokott/Doehring/Buergenthal, Grundzüge des Völkerrechts, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Völkerrecht, selbst in den Grundzügen, auf 228 Textseiten darzustellen, ist trotz der schillernden Namen der Autoren beinahe schon eine Herkulesaufgabe. Die Aufteilung des Stoffes unter bestimmte Themen erscheint deswegen als passende Methode, dem schieren Umfang dieses Rechtsgebietes Herr zu werden. So werden auch, durchaus dem klausurgeschulten Rechtsverständnis angepasst, Themen nicht nur abstrakt besprochen, sondern im sachspezifischen Zusammenhang dargestellt. So werden etwa der internationale Menschenrechtsschutz und das humanitäre Kriegsvölkerrecht rechtsethymologisch korrekt zusammen behandelt.
Andererseits ist es aber verwunderlich, dass etwa der IStGH nicht im Kapitel zum Völkerstrafrecht erwähnt wird, sondern bei der internationalen Streitbeilegung. Auch gibt es diverse Kapitel, in denen die Durchsetzung von Völkerrecht angesprochen wird, so nämlich beim Anwendungsbereich des Völkerrechts, bei der Behandlung des EGMR sowie am Ende des Buches bei der Frage der Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche. Zwar sind im Text ab und zu Hinweise auf andere Kapitel vorhanden, aber die geschaffene Konfusion würde man mit der Verwendung von Fußnoten minimieren.
Die Gestaltung des Textes macht die Lektüre trotz des handlichen Formates und der eigentlich guten Aufteilung der einzelnen Kapitel und Passagen teilweise schwierig. Wie bei allen Büchern mit in den Text integrierten Fundstellen und ausufernder Verwendung von Kursivdruck zur Hervorhebung kann man einzelne Kapitel nicht einfach zügig durcharbeiten, sondern muss sich auf den Textfluss konzentrieren anstelle auf den Inhalt.
Das Werk ist für Einsteiger ins Völkerrecht jedoch wahrlich gut geeignet. Wenn auch der Schwerpunkt nicht auf den Bezügen zum deutschen Recht liegt, so sind doch einzelne Kapitel für deutsche Studenten sehr lesenswert, vor allem über das Verhältnis von Völkerrecht zum Staatsrecht und zu den völkerrechtlichen Immunitäten. Gerade diese Bereiche können auch einmal am Rande einer Examensklausur, so etwa über Art. 25 GG oder §§ 18 ff. GVG relevant werden, so dass man sich hier das nötige Grundverständnis aneignen kann. Auch die zahlreichen Literaturhinweise ermöglichen dem weiterhin Interessierten die vertiefende Lektüre ausführlicherer Werke. Letztendlich zweifelhaft bleibt der relativ hohe Preis für ein Werk, das für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Völkerrecht nicht ausreichen kann.

Weitbrecht / Karenfort, Europäisches Wettbewerbsrecht in Fällen, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Es gibt bereits einige Sammlungen wichtiger europäischer Rechtsprechung, jedoch ist die Entscheidungslust europäischer Organe in absehbarer Zeit nicht einzudämmen. Das liegt zum einen an immer neuen Aufgaben für die Gemeinschaft wie auch an der zukünftigen Kompetenzdelegation innerhalb der Rechtsprechungsinstitutionen. Um so wichtiger ist es für Rechtsanwender mit Spezialinteressen, auch für ihre Zwecke Kompendien an Entscheidungen vorzufinden, die in der täglichen Arbeit oder für das Examen im Wahlfach und Schwerpunktbereich von großem Nutzen sein können.DOWNLOAD
Die Autoren haben über 50 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Europäischen Gerichts erster Instanz und der Europäischen Kommission zum Thema Wettbewerbsrecht herausgesucht und aufgearbeitet. Dies umfasst nicht nur die Darstellung der einzelnen Urteile, sondern auch deren Einordnung unter die jeweils relevanten Unterpunkte, eine kurze Einleitung zum im Urteil behandelten Thema sowie zahlreiche weitere Fußnoten innerhalb der einzelnen Fälle. Fälle wurden unter anderem ausgewählt zu den Themen "Marktbeherrschende Stellung" und missbräuchlichen Verhaltensweisen in Art. 82 EG sowie im Rahmen der Fusionskontrolle. Es gibt Entscheidungen zu den einzelnen Voraussetzungen des Art. 81 I EG und den Freistellungsmöglichkeiten in Art. 81 III EG. Ebenso behandelt werden Urteile zu gewerblichen Schutzrechten und zum Zusammenschluss von Unternehmen.
Lesenswert ist die knappe Einleitung zur Entwicklung des Wettbewerbsrechts und zu den Grundzügen des Europäischen Wettbewerbsrechts. Ein wichtiger Service ist die Auflistung der besprochenen Entscheidungen in zwei Anhängen mit unterschiedlicher Sortierung, damit man im Zweifel einen bestimmten Fall sofort nachschlagen kann.
Das Werk ist ein wichtiger Beitrag zur Diversifizierung europarechtlicher Kenntnisse im deutschen Rechtsraum und schafft weitere Klarheit im oft unübersichtlichen Wirtschaftsrecht der Gemeinschaft.

Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, Verlag Mohr Siebeck 2004
Lange vernachlässigt scheint sich die EMRK in den Jahren 2003 und 2004 zu einem echten Dauerbrenner für Lehrbücher und Kommentare zu entwickeln. Bereits im Januar wurde der Kommentar von Meyer-Ladewig ebenso wie das Lehrbuch von Peters vorgestellt, schon im Vorjahr das Lehrbuch von Ehlers. Der mit der Thematik eng verbundene Autor Schilling offeriert nicht nur einen Einstieg in das System der EMRK, sondern auch einen detaillierten Überblick über die relevanten Garantien und Rechte der EMRK. Daneben werden dem Leser grundsätzliche Informationen aus dem Völkerrecht an die Hand gegeben, ohne deren Kenntnis die Beschäftigung mit der EMRK wenig Sinn macht: so wird die Entstehung des internationalen Menschenrechtsschutzes ebenso erklärt wie die völkerrechtlichen Regeln zur Auslegung von Verträgen. Weiterhin erhält man auch einen Überblick, welche Aspekte bei einer Prüfung einer Menschenrechtsverletzung überhaupt völkerrechtlich relevant sein können und unter welchen Bedingungen ein Schutz der Rechte und Garantien der EMRK nicht möglich ist. Erst danach steigt der Autor in die Behandlung der einzelnen materiellen Rechte ein, von denen die Darstellung der Verfahrensgarantien besonders lesenswert hervorsticht.
Vermisst wird ein eigenes Kapitel zum Vergleich des Grundrechtsschutzes und Grundrechtsstandards zwischen EMRK und EU bzw. EG und vor allem der Grundrechtecharta. Jedoch ersetzt der Autor dies durch Bezugnahme auf den EG-Vertrag oder die Charta bei einzelnen Rechten, so etwa bei Art. 14 EMRK, der zu Art. 141 EG und Art. 23 GRC in Bezug gesetzt wird.
Schade ist, dass der Autor dem Leser teilweise nur die tatsächlichen Entscheidungen des EGMR mitteilt, ohne aber auf die Fragwürdigkeit der Entscheidung einzugehen. So sind gerade im Bereich der Verantwortlichkeit der Signatarstaaten in den letzten Jahren bedeutende Entscheidungen des EGMR ergangen (Rs. Bankovic, Rs. Liechtenstein), in denen die Ablehnung oder Bejahung der Verantwortlichkeit nach Art. 1 EMRK dogmatisch zweifelhaft ist. Ebenfalls vermisst werden Prüfungsübersichten für die zahlreich dargestellten Beschwerdeverfahren gemäß der EMRK oder des IBPR.
Der Text selbst ist flüssig zu lesen, könnte jedoch eine deutlichere Hervorhebung der Schlüsselbegriffe vertragen. Ein besonderer und für den Leser lohnenswerter Service ist das Entscheidungsverzeichnis am Ende des Buches, das nicht nur die Fundstelle in den Urteilssammlungen, auch zum Teil in der deutschen Literatur, angibt, sondern auch, an welcher Stelle im Buch man die entsprechende Entscheidung auffinden kann.
Das Werk ist für die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Menschenrechten unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag für die Verschränkung des europäischen Rechtsraumes. Für das Studium ist die Lektüre bei Beschäftigung mit dem Wahlfachbereich Europa- und Völkerrecht sehr zu empfehlen, ansonsten bei Interesse am Thema Menschenrechte.

Czarnecki / Lenski, Fallrepetitorium Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2003
Das Dilemma des Völkerrechts ist zum einen, dass es kaum schematische oder sich wiederholende Sachverhalte gibt, die man in einer Klausur abfragen kann, weswegen das Gros der völkerrechtlichen Übungsklausuren durch fiktive Sachverhalte bestritten wird, in die man den Prüfungsordnungen der Bundesländer entsprechend abstrahiertes und somit abfragbares Wissen gepackt hat. Andererseits lebt das Völkerrecht anders als das positive Recht gleichermaßen von geschriebenen Rechtsquellen aber auch von der Rechtsprechung internationaler Gerichte und den Handlungen der Teilnehmer am Völkerrechtsverkehr, die sich oft genug der dogmatisch "richtigen" Verhaltensweise widersetzen und eigene Interessen der Völkerrechtmäßigkeit vorziehen.
Angesichts dieser Probleme ist das Ansinnen und die tatsächliche Umsetzung der Autoren sehr lobenswert, nahezu ausschließlich aktuelle Vorkommnisse zur Grundlage der Fälle zu machen, die der Bearbeiter sukzessive lösen kann. Verarbeitet sind etwa die Fälle zur Hinrichtung der LaGrand-Brüder und die Entscheidung des IGH dazu, die Liechtenstein-Entscheidung des EGMR oder der Versuch der Vollstreckung Griechenlands in deutsches Eigentum wegen noch offener Entschädigungsleistungen aus dem zweiten Weltkrieg. Dazu kommen Fälle, die bereits in Examina im Wahlfachbereich abgeprüft wurden, so etwa ein Handelsembargo der EG gegen einen Staat, in dem systemtisch Menschenrechte verletzt werden. Auch das Völkerstrafrecht ist in einem Fall vertreten. Um die aktuellen Fälle auch für Studenten lösbar zu gestalten, mussten zu zahlreichen Fällen Rechtsnormen und Vertragsausschnitte abgedruckt werden, die in der Bearbeitung von Bedeutung sind.
Sowohl Sachverhalte wie Lösungen sind umfassend und zum Teil sehr ausführlich. Hinzu kommen grau unterlegte Informationskästen, in denen zusätzliches Wissen rund um das gerade geprüfte Themengebiet gegeben wird. Bisweilen ist am Ende des Falles auch ein kurzes Prüfungsschema angefügt, so etwa zu den Rechtsbehelfen bei der Verletzung von Menschenrechten.
Problematisch an den Lösungen ist nicht, dass sie zu ausführlich sind, jedoch eher, dass teilweise Sonderwissen vorausgesetzt wird, das nicht unbedingt zu den Grundzügen des Völkerrechts gehört. Gerade die Schwerpunkte, die durchweg auf die internationale Streitbeilegung gesetzt werden, sind abgesehen von den Verfahren vor IGH und EGMR nicht Standard, was im Vergleich zu anderen Fallsammlungen deutlich wird. Auch ist es bedenklich, dass bei bestimmten Entscheidungen zwar gegenteilige Ansichten in Fußnoten angegeben werden, aber die eigentliche dogmatische Auseinandersetzung in der Lösung nicht erfolgt, nicht einmal in einer Abwandlung unter Zugrundelegung der anderen Ansicht, so etwa in Fall 5.
Dennoch ist diese Fallsammlung ein Gewinn für alle Studenten, die sich mit der Wahlfachgruppe Völkerrecht befassen wollen, da gerade die völkerrechtliche Einordnung aktueller Geschehnisse zum Verständnis der Materie unabdingbar ist. Anzuraten ist aber eine kritische Bearbeitung der Fälle und die Heranziehung anderer Lehrmittel zum Vergleich mit den propagierten Lösungen.

Schweitzer, Staatsrecht III, 8. Auflage, C.F. Müller 2004
Die Bezüge zwischen Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht und Landesrecht sind völlig zu Unrecht bei Studenten weder bekannt noch beliebt. Die Verschränkung dieser Gebiete und vor allem die Beherrschung dieser Wechselbezüge machen die Beschäftigung mit dem öffentlichen Recht erst richtig spannend. Zum Glück für die Leser bekommen sie von einem ausgewiesenen Experten dieser Materie eine Einführung durch dieses Werk. Das so erlernte Wissen ist nicht nur zu Beginn des Studiums relevant, wo das Staatsrecht der erste Einstieg für die meisten Studenten in Klausuren und Übungen ist, sondern während der gesamten Studienzeit kann auf die entdeckten Verknüpfungen zurückgegriffen werden und so die ersehnte Differenzierung zum Rest der Konkurrenten um die begehrten Prädikatsnoten herbeigeführt werden.
Die Konstanz der Gestaltung der Titel der Schwerpunkte-Reihe ist für den Leser einerseits vorteilhaft, andererseits aber auch ein wenig antiquiert. Die Beispielsfälle und Lösungshinweise sorgen ebenso wie ausgewählte Normzitate für Abwechslung im Fließtext. Jedoch ist gerade bei einem Lehrbuch, das die Verschränkung verschiedener Rechtsmaterien zum Gegenstand hat das Fehlen von Übersichten und Graphiken sehr bedauerlich. Auch sollte bei einer Thematik, deren Klausurrelevanz sich nicht von Beginn an erschließt auch auf studentische Bedürfnisse insofern stärker eingegangen werden, als mögliche Prüfungsschemata aufgezeigt werden, an denen man sich zur weiteren Vertiefung der eigenen Argumentation festhalten kann. Nicht einmal die Individualbeschwerde zum EGMR ist plastisch dargestellt, obwohl es sich gerade hier angeboten hätte.
Die Inhalte der Kapitel sind beinahe fix vorgegeben, da sich die Berührungspunkte zwischen Völkerrecht, Europarecht und Staatsrecht nicht so dynamisch ändern wie dies im positiven Recht der Fall ist. Der Leser erhält unter anderem Einblicke in die Grundlagen des Völkerrechts und die verschiedenen Ansichten zur Geltung dieses Rechtsgebiets auf dem Staatsgebiet der einzelnen Völkerrechtssubjekte, eine Aufzählung der Rechtsquellen und die Behandlung derselben, etwa nach der WVRK und die Implementierung durch das Grundgesetz. Auch der Vollzug von Völkerrecht und Europarecht wird thematisiert und den verschiedenen Völkerrechtssubjekten eine breite Aufmerksamkeit gewidmet, unter anderem auch dem Status Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten.
Man benötigt ein gewisses Faible für die Materie Staatsrecht, wird dieses Lehrbuch dann aber mit Genuss durcharbeiten. Wer lediglich Hilfe für die Anwendung in Klausuren erhofft, sollte sich andere Lehrmittel besorgen. Die ersten Erkenntnisse zur internationalen Einbindung Deutschlands lassen sich mit diesem Buch ebenso gewinnen wie die Fundierung bereits gewonnener Kenntnisse. Für die Wahlfachgruppen Europarecht und Völkerrecht ist dieses Werk besonders empfehlenswert.

Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 9. Auflage, C.F. Müller 2004
Das Verwaltungsprozessrecht bietet Klausurbearbeitern den großen Vorteil schematischer Zulässigkeitsprüfungen und somit eine nicht allzu kleine Chance wenigstens durch eine saubere Bearbeitung der Sachentscheidungsvoraussetzungen die erste Hürde der Klausur, nämlich die 4 Punkte, zu nehmen. Um so wichtiger ist ein gutes Lehrbuch, das den Studenten und sonstigen Lesern das Gefühl vermittelt, die Struktur einer Klage problemlos herunterprüfen zu können, um auf problematische Details separat einzugehen.
Das vorliegende Werk bietet in einigen Kapiteln eine hervorragende Basis, um jede verwaltungsprozessuale Klausur getrost anzugehen. Die Abhandlung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist grandios gelungen und ist ein Muss an Lektüre für jeden Studenten. Ebenso ist die Darstellung des Widerspruchsverfahrens als zum Teil notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung eine hervorragende Darstellung der klausurrelevanten Gesichtspunkte. Verwirrend ist nach wie vor die verstreute Behandlung eigentlich zusammengehöriger Bestandteile einer Klage. Es werden nicht etwa die Zulässigkeitsvoraussetzungen jeder Klage in einem Kontext und sukzessive erläutert, sondern erst nach der Vorstellung aller klageweisen Rechtsschutzmöglichkeiten schließt sich ein Kapitel zum Vorverfahren an. Dieses Vorgehen wird zwar anfangs auch durch einen Aufbauvorschlag für die Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen legitimiert, ist aber dennoch kein ideales Konzept für Studienanfänger, für die die Schwerpunkte-Reihe offensichtlich gedacht ist.
Im Bereich der Begründetheit finden sich ebenso lesenswerte Kapitel wie in den Abschnitten zum Normenkontrollverfahren. Teilweise werden auch europarechtliche Bezüge aufgedeckt, jedoch gerade im einstweiligen Rechtsschutz hätte man hier mehr erwarten können.
Die Gestaltungselemente des Buches sind überschaubar. Neben den reihentypischen Fällen und Lösungshinweisen kann sich der Leser an einigen Aufbauvorschlägen und Gesamtübersichten zu Prüfungsvoraussetzungen erfreuen. Es steht jedoch offen die Frage im Raum, ob nicht einer solchen Gesamtübersicht Einzelübersichten zu den einzelnen Klagen hätten vorausgehen sollen. Dazu müsste aber der schon genannte Aufbau der Kapitel geändert werden, was angesichts der fortgeschrittenen Auflagenzahl eher utopisch erscheint.
Studenten kann mit diesem Buch ein guter Einstieg in das Verwaltungsprozessrecht gelingen. Bei der Wahl zwischen einem übersichtlicheren Repetitorskript und einem Lehrbuch könnte das vorliegende Werk aber auf ungeahnte Konkurrenz stoßen. Für die Bearbeitung von Hausarbeiten ist die Lektüre sehr zu empfehlen.

Marzik / Wilrich, Bundesnaturschutzgesetz, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Die Tradition handlicher, erschwinglicher aber hervorragender Kommentare aus dem Nomos-Verlag wird mit diesem Werk fortgesetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz ist nicht gerade ein bevorzugtes Thema in der juristischen Ausbildung, wird aber für Referendare in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen durchaus zu einem nicht zu vernachlässigenden Sujet. Allein schon deswegen ist dieser Kommentar nicht nur für Praktiker, sondern eben auch noch für die Ausbildung von Wichtigkeit.DOWNLOAD
Neben dem kommentierten Gesetzestext des Bundesnaturschutzgesetzes bietet der Anhang des Kommentars wichtige Einblicke, indem Richtlinien und Gesetzesmaterialien, etwa zur Begriffsbestimmung, abgedruckt werden. Besonders der durchgängige Bezug auf europarechtliche Rechtsquellen wie auch die ausführliche Beachtung völkerrechtlichen Umweltrechts in der Einleitung machen den Kommentar zu einem wertvollen Ausgangspunkt weiterer Recherchen. Ein kleiner Mangel ist das zum Teil nicht aktuelle Literaturverzeichnis, da von einigen der zitierten Lehrbücher bereits Neuauflagen aus dem Jahr 2003 existieren, die bei einem Kommentar aus dem Jahr 2004 eigentlich berücksichtigt werden könnten.
Die Gestaltung ist den Lektürebedürfnissen gut angepasst. Der Leser findet einen gut geschriebenen Fließtext vor, die Schlüsselbegriffe sind hervorgehoben und das Layout ist so gewählt, dass man sich in den Textblöcken nicht verliert. Rechtsprechung und Literatur sind als gesonderte Fußnoten ausgewiesen und hindern so den Lektürefluss nicht. Vereinzelt werden auch graphische Elemente verwendet, um den gerade behandelten Stoff transparenter zu machen. Die Autoren machen sich zum Teil auch die Mühe, bei landesrechtlichen Besonderheiten nicht nur vereinzelte, sondern alle landesrechtlichen Regelungen aufzuführen.
Besonders lesenwert sind die Beschreibungen zu den §§ 18 ff. Bundesnaturschutzgesetz, da diese auch im Rahmen einer Klausur zum Baurecht relevant werden können.
Der Kommentar ist kompakt und anschaulich und vor allem verständlich verfasst und ist deshalb eine wirkliche Bereicherung für das besondere Verwaltungsrecht. Ausbildung und Praxis werden ihn schnell zu schätzen wissen.

Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht I und II, 8. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2004
Die Lehrbücher von Rolf Schmidt sind mittlerweile ein nicht mehr aus der studentischen Ausbildung hinwegzudenkender Bestandteil und beweisen dies durch hohe Auflagenzahlen, die andere Autoren in Jahrzehnten nicht zustande bringen. Die vorliegenden Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht haben wie andere Titel zu diesem Thema ein Grundproblem in den Köpfen der Studenten zu bewältigen und zwar das des vermeintlich fehlenden Bezugs zum Landesrecht. Dieses Argument trifft bei anderen Lehrbüchern durchaus zu, nicht aber bei den vorliegenden. Zum ersten werden etliche Bereiche behandelt, so das Subventionsrecht, das Bauplanungsrecht, das Versammlungsrecht oder das Gewerberecht, in denen eine bundeseinheitliche Prüfung, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die landesspezifischen Besonderheiten der Rechtsgebiete überwiegt. Zum anderen macht sich der Autor die Mühe und gibt nicht nur vereinzelte Landesnormen als Beispiele, anhand derer man dann ein Gebiet abstrakt begreifen soll, etwa bei den polizeilichen Standardmaßnahmen, sondern er gibt in Fußnoten oder Tabellen die parallel gelagerten Normen aller anderen Bundesländer an. Aus diesem Grund dürften die beiden Werke auch für Praktiker von nicht unterschätzbarer Bedeutung sein.
Die Gestaltung ist wie bei den übrigen Lehrbüchern des Autors konstant und lernfreundlich auf den Leser abgestimmt. Die Schlüsselbegriffe werden hervorgehoben, ebenfalls die aktuellsten Entscheidungen in den Fußnoten, es gibt sowohl Graphiken als auch Prüfungsübersichten, Tabellen wie Definitionen, Beispielsfälle und Hinweise für die Fallbearbeitung. Schon allein anhand dieses Großeinsatzes von hilfreichen Gestaltungselementen ist die Bearbeitung der beiden Bände in hoch effizientem Maße möglich und die Lektüre geht leicht von der Hand. Die Vorbildlichkeit des Layouts der Lehrbücher von Schmidt sollte zahlreichen anderen Autoren Denkanstöße für ihre eigenen Werke geben.
Inhaltlich erhält der Leser einen Großteil des prüfungsrelevanten Wissens im besonderen Verwaltungsrecht. Es wird das öffentliche Baurecht ebenso behandelt wie das Landesbaurecht in den gemeinsamen Grundzügen. Anschließend folgt der Rechtsschutz im Baurecht unter besonderer Betonung des einstweiligen Rechtsschutzes. Ungewöhnlich aber examensbedeutsam ist das Kapitel zum Subventionsrecht. Diese Thematik wird in nur wenigen Lehrbüchern erschöpfend behandelt und der Exkurs auf die Einflüsse des Europarechts rundet das Thema optimal ab. Eher in den Wahlfachbereich geht das Kapitel zum Beamtenrecht, wogegen das öffentliche Sachenrecht ein echtes Schmuckstück der beiden Bände ist, da das dort angebrachte Wissen für zahlreiche andere Gebiete genutzt werden kann. In Band zwei wird das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert und auf landesspezifische Besonderheiten hingewiesen. Besondere Beachtung sollte der Leser hier den Aufbauhinweisen für die Klausuren widmen, die exzellent dargestellt sind. Auch das bundesrechtlich geregelte Versammlungsrecht ist anschaulich und kompakt beschrieben. Zusätzliche Schwerpunkte in diesem Band sind das Vollstreckungsrecht und das Gewerberecht mit dem Gaststättenrecht. Gerade das Vollstreckungsrecht sollte beherrscht werden, um in einer Klausur zu zeigen, dass man weiter denken kann als über die Prüfung eines Grund-Verwaltungsakts hinaus.
Diese Bücher bestätigen die herausragende Qualität der Lehrbücher von Schmidt und sind für Studenten jeden Semesters bedenkenlos zum Kauf und zur Lektüre zu empfehlen. Aktueller und übersichtlicher geht es kaum!

Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, und
Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Verwaltungsecht ist nur selten alleiniger Prüfungsstoff in Klausuren und Examen. Umso wichtiger für Leser und Studierende des bereits etablierten Lehrbuchs des Autors zum allgemeinen Verwaltungsrecht war es deshalb, dass in diesem Jahr das passende Fallsammlungsbuch zur praktischen Anwendung des Verwaltungsrechts und zur Offenlegung der Verschränkungen mit dem Verwaltungsprozessrecht veröffentlicht wurde.
Der Autor gibt dem Leser zunächst einen Einstieg in die Grundlagen des Verwaltungsrechts, wobei hier nicht in breiten Phrasen über die Entstehung der deutschen Verwaltung seit der Preußenzeit erzählt wird, sondern wesentliches Handwerkszeug für die Bearbeitung von Klausuren vermittelt, Wissen also quasi vor die Klammer gezogen wird, so etwa die Kapitel zu den unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher Überprüfung oder die Behandlung des Ermessens im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen. Mit über 100 Seiten nimmt der Verwaltungsakt einen Großteil des Inhalts innerhalb des Lehrbuchs ein, was hier jedoch nicht nur den Begriff des Verwaltungsakts und die Nebenbestimmungen umfasst, sondern auch das ganze formale Prozedere, mit dem ein solcher Rechtsakt seine Außenwirkung erhält. Sehr angenehm ist auch die deutliche Gewichtung des nachfolgend erläuterten öffentlich-rechtlichen Vertrages, der für Bearbeiter von Klausuren bei zunehmender Fokussierung auf beratende Aufgabenstellung immer mehr in den Blickpunkt geraten dürfte. Nach einem relativ knappen Ausflug zu den Rechtsproblemen rund um die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten führt der Autor den Leser auf das in mehrere Kapitel unterteilte Rechtsgebiet der Ansprüche gegen den Staat aufgrund von fehlgeschlagenen Leistungsbeziehungen und rechtswidrigen Handlungen. Sehr gut gelungen ist dabei die Trennung von Staatshaftungsrecht im eigentlichen Sinne und der Darstellung der übrigen Rückforderungsinstrumente, die gerade nicht Staatshaftungsrecht zum Inhalt haben. Weitere Kapitel befassen sich noch mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen und interessanterweise ist der "Widmung" das Schlusskapitel vorbehalten. Sehr geringe bis gar keine Aufmerksamkeit schenkt der Autor den europarechtlichen Bezügen des Verwaltungs- und Staatshaftungsrechts.
Reihentypisch sind graphisch hervorgehobene Fälle und Lösungen eingefügt, ebenso gibt der Autor eine Vielzahl von Anwendungsbeispielen zu den einzelnen Kapiteln. Die "Fußnoten" sind in den Text integriert und der Text selbst beinhaltet kaum Hervorhebungen. Insofern ist der Lesefluss nur bei konzentrierter Arbeit stetig.
Sehr gelungen sind die vielen Schemata und Abbildungen im Bereich des Staatshaftungsrechts sowie zur Rechtmäßigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten. Insgesamt ist das Layout des Buches bis auf die genannten Ausnahmen noch verbesserungswürdig, da man einfach nicht schon optisch dazu animiert wird, das Buch intensiver zu bearbeiten.
Als genaues Gegenteil zumindest in optischer Hinsicht präsentiert sich das zugehörige Klausurenbuch. Die enthaltenen 31 Fälle sind schon fast mustergültig aufgebaut, indem zu jedem Fall eine allgemeine Gliederung vorangestellt wird, die in einzelnen Fällen geeignete Prüfungsschemata für die relevanten Stoffgebiete darstellen. Geradezu einzigartig sind die den Fällen vorangestellten Kapitel, die in Tabellen das verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Wissen knapp und übersichtlich zusammenfassen, etwa vergleichend auf einer Seite die Zulässigkeitsvoraussetzungen aller Klagen in praktischer Gegenüberstellung. Dazu kommen Übersichten zum Baurecht, zum Kommunalrecht, zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht. Den Tabellen zum verwaltungsprozessualen Teil gehen sogar ausführliche Kapitel zu den einzelnen Klagearten, zum Widerspruchsverfahren und zum einstweiligen Rechtsschutz voraus, so dass man mit einem Klausurenbuch fast schon ein komplettes Verwaltungsrechtsrepetitorium erworben haben dürfte.
Die einzelnen Fälle behandeln eine Vielzahl von prozessualen und materiellen Gebieten. Behandelt werden unter anderem Versammlungsrecht, Selbstverwaltungsgarantie, Bodenschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Immissionsschutzrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht oder öffentlich-rechtliche Verträge. Die Vielzahl der Sachverhalte auch aus dem Besonderen Teil des Verwaltungsrechts ist ein echter Vorteil dieses Buches.
Leider muss dem Klausurenbuch aber auch ein deutlicher Malus attestiert werden: der Autor verwendet ausschließlich brandenburgisches Landesrecht und hat sich nicht die Mühe gemacht, die parallelen Normen der anderen Bundesländer in Fußnoten beizufügen. Insofern hat das Lehrbuch nur für denjenigen Studenten einen echten Nutzen, der schon die entsprechenden Querverbindungen ziehen kann und automatisch weiß, welche Normen des eigenen Landesrechts er hier anwenden müsste. Auch hier sind die geringen europarechtlichen Bezüge bedauerlich, wenn man die Vielzahl von Fällen bedenkt, die problemlos mit einem europarechtlichen Problem angereichert werden können.
Man muss nicht beide Lehrbücher als Paket benutzen, kann dies aber tun und wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht enttäuscht werden, wenn man die oben genannten Nachteile hinnimmt. Gerade dann ist das Klausurenbuch ein echter Kauftipp!
Das Klausurenlehrbuch ist ansonsten eine echte Bereicherung für Studenten und Referendare, die ihre verwaltungsrechtliche Examensvorbereitung kompakt und vielfältig gestalten wollen; das Lehrbuch zum allgemeinen Verwaltungsrecht ist für diejenigen zu empfehlen, die in übersichtlichem Umfang den prüfungsrelevanten Stoff zusammengefasst haben möchten.

Dörr, Kompendium völkerrechtlicher Rechtsprechung, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004
Kein Lehrbuch im klassischen Sinn ist diese Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen aus dem Völkerrecht. Im Gegensatz zu leicht zugänglichen Entscheidungen europäischer Gerichte wie der des EuGH und des EGMR ist es für Studenten und Wissenschaftler oft mühselig, sich die in Lehrbüchern zum Völkerrecht vielfach zitierten Entscheidungen des IGH oder anderer internationaler Spruchkörper im Original und schnell zu besorgen. Diesem Umstand hilft dieses Werk ab, indem 38 völkerrechtliche Entscheidungen von Bedeutung, geordnet nach Spruchkörper, dem Leser zur Bearbeitung offeriert werden.
Besonders vorbildlich ist nicht nur die Zusammenstellung überhaupt, sondern die Details rund um das jeweilige Urteil. Der Autor fasst den Sachverhalt kurz zusammen und gibt nach dem Urteil eine dogmatische Einordnung sowie weitere Verweise auf passende Literatur. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Urteilstexte auf Englisch abgedruckt sind.
Die ausgewählten Entscheidungen umfassen etliche Klassiker des Völkerrechts, so die Lotus- und die Wimbledon-Entscheidung des StIGH, den Nottebohm- und den Nicaragua-Fall des IGH sowie das Gutachten des IGH zum Einsatz von Nuklearwaffen. Auch für Deutschland wichtige Urteile wie das in der Sache LaGrand sind enthalten.
Diese Sammlung ist eine echte Erleichterung für jede wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Völkerrecht und etliche Seminararbeiten werden von nun an wesentlich effektiver geschrieben werden können. Der Kauf wird sich während des Studiums wohl nur für die Wahlfachgruppe Völkerrecht lohnen, aber die Lektüre ist zu jeder Zeit zu empfehlen.

Miccù / Pernice, The European Constitution in the Making, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Es ist nirgendwo sonst besser zu sehen, dass Europa rechtseinheitlich zusammenwächst, wie an den zahlreichen Konferenzen von Rechtsgelehrten und Praktikern zu europäischen Themen. In der aktuellen Debatte um die europäische Verfassung, die im optimalen Fall im Jahr 2004 unter Dach und Fach gebracht werden soll, ist es neben den dokumentierten Vorgängen um die Entstehung dieses bedeutenden Konstitutionalisierungdokuments eminent wichtig, dass durch die Äußerung verschiedener Meinungen das rechtlich kritische Bewusstsein rund um den kommenden Verfassungsvertrag geschärft wird.DOWNLOAD
Das vorliegende Buch enthält die Beiträge der Redner der internationalen Konferenz in Rom vom 31.5.-01.06.2002, die vom European Constitutional Law Network veranstaltet wurde. Wegen des Veranstaltungsortes ist eine Vielzahl der Beiträge in italienischer Sprache und deswegen für den Großteil deutscher Studenten und Wissenschaftler nur mit Mühe zugänglich. Jedoch sind auch zahlreiche Beiträge in Englisch, Französisch und Deutsch enthalten, so dass man im Rahmen der Arbeit am Verfassungsentwurf auf das hier gesammelte Gedankengut zurückgreifen kann.
Wichtige Grundlagenbeiträge befassen sich mit dem Verfassungsentwurf selbst sowie mit der Stellung des EuGH im Vergleich zu den Nationalen Gerichten. Die verfassungsrechtliche Bestimmung des Europarechts wird ebenso beleuchtet wie die geplante Vereinfachung der europäischen Verträge. Beachtung findet ebenso die Grundrechtecharta und die Kompetenzverteilung zwischen Europa und den Nationalstaaten. Interessante Lektüre bietet der abgedruckte Beitrag zur tschechischen Sicht auf den europäischen Konstitutionalisierungsprozess.
Für die wissenschaftliche Aufarbeitung der europäischen Verfassung, möge sie denn bald verabschiedet werden, wird diese Beitragssammlung wichtige Anhaltspunkte liefern und die Unterstützung von Promotionsarbeiten und wissenschaftlichen Artikeln fördern. Auch Grundlagenseminare an den Universitäten können mit diesem Werk für die historische Aufarbeitung des europäischen Konstitutionalisierungsprozesses einen übersichtlichen Zugriff auf diverse Aspekte gewinnen und so die bereits studentische Auseinandersetzung mit der europäischen Verfassung fördern.

Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Lehrbücher zur EMRK sind selten auf dem deutschen Markt und so verwundert es nicht, wenn ein international versierter Autor gleich ein den deutschen Sprachraum umfassendes Werk zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorlegt, mit dem er überall gleichermaßen zu bewältigende Probleme anzugehen sucht. Dabei ist die Gratwanderung zwischen ausführlicher Besprechung der einzelnen Grundrechte und Garantien und bloß überblicksmäßiger Behandlung der Konvention schwierig und angesichts der weit über 400 Seiten eng bedruckten Textes kann man den Autor eher zur ersten Gruppe zuordnen.
Das Buch ist eine echte Herausforderung, da man tatsächlich nur lesen kann oder darf, nicht aber durch Abbildungen oder Übersichten den Stoff einmal zur Wiederholung oder Abstraktion präsentiert bekommt. Gerade ein Buch für den deutschen Ausbildungsmarkt sollte mittlerweile nicht ohne wenigstens ein Prüfungsschema zur Individualbeschwerde auskommen, wie dies hier der Fall ist.
Inhaltlich werden viele prüfungs- und noch viel mehr verständnisrelevante Bereiche viel zu knapp angehandelt. So wird die Wirkung der Urteile des EGMR, wozu bereits hervorragende Dissertationen erschienen sind, auf gerade einmal fünf Seiten abgehandelt. Vor allem der Einfluss der Urteile auf das deutsche Rechtssystem kann nur dann sinnvoll erschlossen werden, wenn man die diffizilen Wirkungsweisen der Spruchpraxis des EGMR versteht. Auch die möglichen vorläufigen Maßnahmen werden unter Wert dargestellt, wenn man bedenkt, dass relativ kurz vor Fertigstellung des Werkes das LaGrand-Urteil des IGH gefällt wurde, der einstweilige Rechtsschutz also sehr wohl vergleichbares und prüfbares Wissen beinhaltet. Die Erörterung der Verurteilung zu einer Entschädigung kommt gar völlig ohne Bezugnahme auf die Entscheidung Loizidou des EGMR aus, was sich kein wissenschaftlicher Aufsatz leisten dürfte.
Gut und übersichtlich gelungen ist das Kapitel zur Auslegung der Konvention durch den Gerichtshof und die dafür zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Ebenfalls hervorzuheben ist die engagierte Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von Grundrechtecharta und EMRK sowie mit dem möglichen Beitritt der EU zur EMRK. Für die Wahlfachgruppe Völkerrecht und mittlerweile auch Europarecht ist die Lektüre der einzelnen Garantien unverzichtbar. Diese sind hier detailliert und fundiert dargestellt, wenngleich auch hier ab und an ein zusammenfassendes Schema wünschenswert gewesen wäre.
Dieses Lehrbuch ist direkt proportional zum steigenden Wissensstand von Studenten zu empfehlen: zu Beginn ist es schlicht zu unübersichtlich, aber mit der Zeit wird man die Detailliertheit der Beschreibungen der einzelnen Garantien schätzen lernen und für die wissenschaftliche Betätigung ist dieses Werk ein zuverlässiger Begleiter. Für das Examen nur bedingt geeignet, für die Dissertation ein Geheimtipp.

Dollinger / Speckmaier, Ausländerrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Nicht erst seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Unvereinbarkeit der Regelabschiebung für Unionsbürger mit dem Gemeinschaftsrecht ist eine Examensklausur mit ausländerrechtlichen Bezügen stets ein Geheimtipp in den Bundesländern, die dieses Rechtsgebiet in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für erstes und/oder zweites Staatsexamen beibehalten haben. Nicht umsonst war das Ausländerrecht in den letzten zehn Jahren vier Mal im zweiten Examen und wenigstens einmal im ersten Examen thematisiert, in Rheinland-Pfalz wurde erst 2004 das Asylbewerberleistungsgesetz als Prüfungseinstieg genutzt.
Die schwierige Materie Ausländerrecht wird durch zahlreiche Überschneidungen mit dem Europarecht zusätzlich erschwert, wenn sich die Kenntnisse der Studenten im letzteren Bereich auf Ahnungen beschränken. Angereichert wird die Schwere der Rezeption des Ausländerrechts durch unübersichtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur, die an entscheidenden Stellen in der Klausur für eine völlig andere Lösung sorgen können. Beispielhaft genannt sei hier der Ausschlussgrund in § 8 AuslG, innerhalb welchem es streitig ist, wie die Begriffe "mit Visum" bzw. "ohne erforderliches Visum" anzuwenden sind. Leider ist auch dieses Lehrbuch nicht in der Lage diese Problematik für Studenten und Referendare sinnvoll zu lösen, da nicht der Streit aufgezeigt wird, sondern eine Lösung kommentarlos angewendet wird.
Die Aufmachung des Lehrbuches anhand von Fällen erleichtert die Rezeption der Materie und ermöglicht die direkte Umsetzung der abstrakten Textteile in klausurbezogenes Wissen. Gleichzeitig erlaubt es aber auch den Autoren, sich um die von Studenten ebenfalls benötigten abstrakten Prüfungsschemata zu kümmern, von denen man als Übersicht im gesamten Lehrbuch etliche auffindet, zum Teil auf einzelne Tatbestände gemünzt, zum Teil aber auch für ganze Ansprüche gestaltet. Die Autoren sparen ebenfalls nicht mit graphischen Darstellungen, um dem Leser das Beschriebene zu verdeutlichen. So findet man bei der Lektüre des Buches eine fast optimale Unterstützung des Fließtextes und kann sich einem oder vielen Problemen auf verschiedenen Wegen nähern.
Vorbildlich ist die dauernde Beachtung des Gemeinschaftsrechts, dem nicht nur ein eigenes großes Kapitel gewidmet ist, sondern für das auch zahlreiche Varianten in den Grundfällen erstellt werden, so etwa, wenn europarechtliche Vorgaben das deutsche Ausländerrecht so beeinflussen, dass eine Anwendung gegenüber Unionsbürgern anders auszusehen hat als gegenüber Drittstaatlern. Auch die ständige Zitierung der EMRK und ihrer Auslegung durch den EGMR machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter im Hinblick auf das gesamteuropäische Ausländerrecht.
Die Materie ist schwer zu erlernen und es bestehen auch in der Praxis viele Ungereimtheiten. Dennoch kann gerade mit diesem Lehrbuch ein guter Einstieg ins Ausländerrecht gelingen. Bei aufeinander treffenden Meinungen sollte man parallel noch einen Loseblattkommentar zu Rate ziehen oder im Referendariat einfach beim Verwaltungsgericht im eigenen Ausbildungsbezirk nachfragen - gerade beim Ausländerrecht sind viele Richter froh um Wissen, das sie an zukünftig vor ihnen plädierende Anwälte weitergeben können.

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