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Rezensionen Juli 2005 |
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Rezensionen Juli 2005: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 6. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2005
Das Immissionsschutzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des in beiden
Examina abgeprüften Umweltrechts und kein Jurist kann es sich bis zum
zweiten Staatsexamen leisten, sich in diesem Bereich nicht wenigstens in
den Grundzügen auszukennen. Oftmals bieten Lehrbücher zum besonderen
Verwaltungsrecht oder zum Baurecht jedoch nur so knappe Informationen, dass
man sich nur anhand eines Kommentars sicheres Detailwissen verschaffen kann.
Dabei gibt es außer dem vorliegenden kompakten Werk nur wenige Kommentare,
die Juristen in der Ausbildung wirklich zur Lektüre einladen. Die Gestaltung
des Kommentars ist schon als klassisch zu bezeichnen. Neben einem dichten
Fließtext zu den einzelnen Paragraphen finden sich Gesetzesanhänge
und ein ausführliches Sachverzeichnis. Den einzelnen Normen sind in
der Regel eine ausführliche Gliederung und ein umfangreiches Literaturangebot
vorangestellt. Innerhalb der Kommentierungen sind alle weiteren Verweise
auf andere Kommentare und die einschlägige Rechtsprechung eingebettet,
so dass man nicht in den Genuss einer störungsfreien Lektüre kommt.
Dies ist besonders schade, da es der Autor wie kein zweiter versteht, die
oft unübersichtliche Gemengelage verschiedener Rechtssetzungseinflüsse
und Normebenen zu erklären und Ordnung in die Materie zu bringen. Für
Studenten unverzichtbare Lektüre sind die Abschnitte über das
zu prüfende sonstige öffentliche Recht bei einer Anlagengenehmigung,
die Frage der materiellen Präklusion im Vorverfahren der Genehmigung
sowie die Ausführungen zum Anwendungsbereich des BImSchG auf nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen. Durch die bewusst systematische und
nicht unbedingt chronologische Kommentierung des Autors werden schnell Zusammenhänge
greifbar, die sich durch bloße Gesetzeslektüre nicht unbedingt
erschließen. Referendare wiederum sollten sich mit den Kapiteln zum
Rechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen zur Lärmeindämmung
befassen sowie mit dem Standardproblem der Frage der Rechtsverbindlichkeit
der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften. Ebenfalls prüfungsrelevant
sind der Erlass nachträglicher Anordnungen und die Erwehrung der Betroffenen
hiergegen. Im Umweltrecht ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit,
aber man muss besonders lobend die Bemühungen des Autors hervorheben,
die europarechtlichen Bezüge und Einflüsse in der Kommentierung
zu verankern. Dies wird deutlich bei der Frage, welche Anstrengungen die
deutsche Genehmigungsbehörde im Fall grenzüberschreitender Verfahren
treffen muss, aber auch bei der insoweit divergierenden Rechtsansicht, ob
bestimmte Pflichten des Anlagenbetreibers eine drittschützende Funktion
innehaben oder nicht. Ein weiterer Pluspunkt dieses Kommentars ist die konsequente
Vermeidung von Doppelerläuterungen durch jeweilige Querverweise: dies
vermeidet interne Widersprüche oder Auslassungen und zeigt dem Leser
immer wieder die inhärente Systematik auf. Man kann natürlich
die Prüfungsvorbereitung ohne diesen Kommentar bewältigen. Man
muss sich dann aber im Klaren darüber sein, dass einem dabei ein wunderbares
Stück juristischer Literatur entgeht. Es gelingt einem Kommentar selten
so gut wie diesem, eine komplexe Rechtsmaterie so interessant und klar darzustellen.
Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004
Man kann Titel wie den vorliegenden nicht mehr ernsthaft kritisch begutachten,
ist er doch schon in der 15. Auflage das Lehrbuch zum Verwaltungsrecht
in Deutschland. Dem studentischen Leser allerdings kann man die Vorzüge
und Unannehmlichkeiten auch dieses Werks insoweit nahe bringen, als man
mittels deren Vorstellung die Antwort auf die Frage erleichtert: Kaufe ich
dieses Werk oder lese ich es bei Gelegenheit? Der Autor stellt die Institution
Verwaltung von vielen verschiedenen Blickwinkeln aus dar. Natürlich
erhält der Leser zunächst einen Abriss über die Geschichte
des Verwaltungsrechts sowie die Frage, was Verwaltungsrecht heutzutage alles
beinhaltet und aus welchen Quellen sich das Fortkommen der Materie speist.
Gerade das letztgenannte Kapitel enthält auch wichtige Bezüge
zum internationalen Recht. Für Studenten ist das riesige Kapitel zum
Verwaltungsakt nicht in toto Pflichtlektüre, dafür umso mehr die
danach folgenden Abschnitte zu Bestandskraft, Rücknahme und Widerruf
eines Verwaltungsakts, die in ihrer Komposition viel Erhellendes für
den Leser zu bieten haben. Ebenfalls mit aktueller Bezugnahme auf das europäische
Recht verfasst ist das Kapitel zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen
und deren Nichtigkeit. Referendare sollten das Kapitel zum Verwaltungsverfahren
und dort insbesondere das Unterkapitel zu den Verfahrensrechten der Beteiligten
zur Examensvorbereitung heranziehen. Ein in Lehrbüchern zum Verwaltungsrecht
nahezu unerreichtes Element ist dem Autor mit der umfassenden Darstellung
des Staatshaftungsrechts gelungen. Hier werden unter dem Begriff der staatlichen
Ersatzleistungen die klassischen Ersatz- und Entschädigungsansprüche
ebenso abgehandelt wie eigentlich nicht zum Haftungsrecht gehörende
Instrumente wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, welcher
nicht nur kurz erwähnt wird, sondern in allen umstrittenen Punkten
ausgeführt ist, so etwa auch hinsichtlich der Frage der Anwendung von
Vertrauensschutzelementen der §§ 818, 819 BGB zulasten des Bürgers.
Auch behandelt wird der Folgenbeseitigungsanspruch und (leider etwas zu
kurz) das in diesem Zusammenhang auftauchende Problem des Folgenentschädigungsanspruchs.
Als Abschlusserörterung liefert der Autor die gemeinschaftsrechtliche
Beeinflussung des deutschen Staatshaftungsrechts, wo sehr knapp die wesentlichen
Anforderungen des EuGH zusammengefasst werden, aber leider kein Lösungsweg
für deutsche Klausurbearbeiter aufgezeigt wird. Die Gestaltung des
Buches ist nur zum Teil einladend. Das Textbild ist dicht und gewaltig,
nur vereinzelt finden sich Prüfungsanleitungen oder kleine graphische
Einschübe. Auch die Literaturhinweise sind in einer solchen Menge enthalten,
dass man nur bei wissenschaftlicher Beschäftigung mit der Materie eine
komplette Lektüre vornehmen dürfte. Man kann deshalb beileibe
nicht behaupten, dass es ein Vergnügen oder gar einfach wäre,
sich mit der schon inhaltlich komplexen Darstellung des Verwaltungsrechts
auseinander zu setzen. Man wird jedoch bei vergleichender Lektüre merken,
dass man mit einem oder mehreren Seitenblicken in das Werk von Maurer das
Studium einfacher und vor allem tiefgründiger durchführen kann,
als wenn man sich nur auf schematischere Werke verlassen würde. Die
Investition in dieses Werk kann daher über viele Jahre hinweg für
entscheidende Wissensimpulse sorgen.
Rengeling / Szczekalla, Grundrechte in der EU, 1. Auflage,
Verlag Carl Heymanns 2005
Die Rechtsetzung und Rechtsprechung der Organe der Europäischen
Gemeinschaft wird neben der Betonung der wirtschaftlichen Auswirkungen in
Deutschland gerade aus dem Blickpunkt der Grundrechte mehr als kritisch
beäugt. In kaum einem anderen Mitgliedstaat ist die Grundrechtsdogmatik
und teilweise auch fixierung so streng wie hier und wo andere Staaten
nicht einmal Konflikte mit dem nationalen Recht sehen, wird in deutschen
juristischen Zeitschriften die x-te Version der Maastricht-Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts herbeibeschworen, um ein für allemal
das Verhältnis der ehernen deutschen Grundrechte zum europäischen
Recht zu stärken. Leider geht dabei bisweilen unter, dass viele Kalamitäten
gar keine sind und der oft beklagte lückenhafte Grundrechtsschutz auf
europäischer Ebene tatsächlich schon lange nicht mehr lückenhaft
ist und dank der einzigartigen Rechtsfortbildungsmöglichkeit des EuGH
noch sicherer verankert ist als jedes von den Vertragsstaaten ausgearbeitete
Verfassungsdokument. Die Autoren dieses grundlegenden Werkes widmen sich
akribisch der Entstehung der Grundrechte im europäischen Rechtsraum
auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts und zeichnen deren Entwicklung und
heutigen Inhalt präzise nach. Die Grundrechtecharta wird nicht in vorauseilendem
Gehorsam als Teil der Verfassung und damit des Primärrechts angesehen,
sondern als das völkerrechtlich relevante Dokument dargestellt, das
sie tatsächlich immer noch ist, nachdem die Franzosen mit ihrem Referendum
dem Verfassungsvertrag die Grundlage entzogen haben. Die Gestaltung des
Buches ist edel und man hat beinahe Ehrfurcht vor der Bearbeitung dieses
Werkes. Die Ausführungen und die Fußnoten halten sich der Menge
nach bisweilen beinahe die Waage, wobei man allerdings mit einem weniger
großzügig bemessenen Zeilenabstand den teilweise überbordenden
Eindruck der Verweise auf Rechtsprechung und Literatur eindämmen hätte
können. Die Hervorhebungstechnik nur mittels Kursivdruck passt zur
Aufmachung von Buch und Texten, hilft aber bei der schnellen Orientierung
und der Detailsuche nur bedingt weiter. Da man innerhalb der Verzeichnisse
und bei den Überschriften aber sehr wohl Fettdruck verwendet hat, hätte
man dem Leser diesen Luxus durchaus auch gönnen können. Ganz außergewöhnlich
sind die detaillierten Hinweise zu Beginn der einzelnen Abschnitte. Hier
werden nicht nur spezielle Literaturtipps gegeben, sondern eine Unsumme
an Fundstellen innerhalb von Gemeinschaftsdokumenten und vor allem den Verfassungen
der andern europäischen Länder geboten, die für rechtsvergleichende
Studien Gold wert sein können. Auch die starke Rezeption der Rechtsprechung
der Organe der EMRK macht dieses Buch zu einem wichtigen Hilfsmittel neben
den bisher bestehenden Kommentaren und Lehrbüchern zur Konvention.
Die Autoren gehen nach dem obligatorischen historischen Abschnitt zur Grundrechtsentwicklung
direkt auf die allgemeinen Grundlagen der Grundrechte auf europäischer
Ebene ein und erläutern vor allem den Rang der Grundrechte und die
Systematik des Art. 6 EU. Auch für den rechtsphilosophischen Bereich
relevant sind die Ausführungen zu den betroffenen Grundrechtsträgern
und Rechtssubjekten. Bearbeitet werden weiterhin die allgemeine Weite des
Schutzbereichs nach der Grundrechtecharta und die möglichen Einschränkungen
der Grundrechte auf europäischer Ebene. Leider recht knapp ausgefallen
ist das Kapitel zum Rechtsschutz, mittels dessen man die Grundrechte tatsächlich
einklagen könnte. Schließlich werden die Rechte der Grundrechtecharta
sukzessive erörtert und systematisch aufbereitet, wobei gerade die
Kapitel zu den im deutschen Grundrechtsbereich unbekannten Rechten und Prinzipien
für die wissenschaftliche Betätigung in Seminaren und Dissertationen
wichtige Anhaltspunkte und weiter führende Hinweise liefern. Sehr anschaulich
ist zudem das Kapitel zum Grundrecht auf gute Verwaltung ausgearbeitet.
Pflichtlektüre vor allem während des Referendariats sollten die
Abschnitte zu den Justizgrundrechten sein, da hier bereits die Sensibilisierung
für die Einflüsse der EMRK greifbar sind. Einen ganz starken Eindruck
hinterlässt das Kapitel zur europäischen Sicht auf die Menschenwürde
und zu den eng damit verbundenen Rechten auf Leben und Unversehrtheit. Stark
nicht nur deshalb, weil es selten eine so umfassende Darstellung zu einem
im deutschen Recht in letzter Zeit arg strapazierten Begriff gab, zum anderen
weil die Autoren klar machen, dass zu strikte Begrifflichkeiten oft darüber
hinwegtäuschen, dass ein europäisches hohes Schutzniveau sehr
wohl besteht. Hier kann in stark reflektierender Bearbeitungsweise die eigene
Rechtsposition überdacht und neu justiert und gleichzeitig die in den
Fußnoten enthaltene Rechtslage anderer Staaten verarbeitet werden.
Dieses Werk ist für eine ernsthafte und vertiefte Arbeit mit und an
den nationalen wie den europäischen Grundrechten unumgänglich
und sei es nur, um die Genauigkeit der Autoren für die Qualität
der eigenen Arbeit nutzen zu können. Ebenso wird dieses Kompendium
zur Inkorporierung der Grundrechtecharta im Bewusstsein der deutschen Juristenausbildung
eine tragende Rolle spielen und sollte nicht nur für den Wahlfachbereich
Europarecht so intensiv wie möglich genutzt werden.
Ferner / Kröninger, Baugesetzbuch, 1. Auflage,
Verlag Nomos 2005
Das Baurecht ist unverzichtbarer Lernbestandteil der Vorbereitung auf
jedes juristische Staatsexamen. Für Referendare eher als für Studenten
relevant ist dabei ein guter Kommentar, der die Anforderungen an die Examensklausuren
aufgreift und die wichtigen Inhalte sauber aufbereitet. Das vorliegende
Werk ist eine Erstauflage mit knapp 650 Seiten, die dem Leser nicht nur
ein Nachschlagewerk offeriert, sondern darüber hinaus zur genauen Lektüre
einlädt. Die einzelnen Artikel werden ausführlich mittels eines
Fließtextes kommentiert, der zwar die Verweise auf Rechtsprechung
und Literatur gleich mit beinhaltet, diese aber so intelligent einfügt,
dass der Lesefluss nicht wirklich gestört wird. Das liegt auch an den
gut eingesetzten Hervorhebungen bei Schlüsselbegriffen und den übersichtlichen
Untergliederungen bei längeren Ausführungen. Ein besonderer Service
für Referendare sind die diversen Muster für Klageschriften, um
baurechtlich gewährleistete Positionen einzufordern oder im laufenden
Verfahren Einfluss zugunsten des Mandanten zu nehmen, etwa mittels Anregungen,
Widersprüchen oder Anträgen. Ebenfalls enthalten sind Vertragsmuster
für vorhabenbezogene Bebauungspläne. In einem Kommentar zum materiellen
Recht ist diese Beigabe nicht selbstverständlich und sollte deshalb
umso intensiver bearbeitet werden. Für die juristische Ausbildung ebenfalls
hervorzuheben ist die konkrete und klausurgeeignete Kommentierung der Voraussetzungen
einzelner baurechtlicher Probleme, so bei den Voraussetzungen der Veränderungssperre,
den Einzelheiten des Nachbarschutzes bei Bauten im unbeplanten Innenbereich
oder bei Fragen rund um die Ablösung von Erschließungsbeiträgen.
Materiell von großer Bedeutung sind zunächst die zahlreichen
und ausführlichen Erläuterungen zu den Änderungen des BauGB
im Jahre 2004. Dabei wurden teilweise massive Einschnitte in bekanntes Prüfungswissen
vorgenommen, die zunächst einmal von Studenten und Referendaren kompensiert
sein wollen, etwa beim Vorkaufsrecht oder bei der Heilung von Fehlern in
der Bauleitplanung. Besonders lesenswert sind etliche kleine Details in
der Gesamtkommentierung von Paragraphen. Beispielhaft zu nennen sind hier
das Abwägungsgebot, die materiell-rechtlichen und prozessualen Auswirkungen
des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Drittrechtsbehelfen oder etwa
die Ziele und Voraussetzungen des Enteignungsverfahrens. Auch die möglichen
Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden ansprechend vorgestellt. Sehr
umfassend werden die ebenfalls neu gefassten Fehlerfolgenregelungen kommentiert.
Leider sehr knapp geraten sind die Kommentierungen zum Verhältnis zwischen
Bauleitplanung und Fachplanung. Auch Darstellungen typischer Klausurprobleme
wie etwa die Beteiligung von Gemeinden, die Beteiligung der Öffentlichkeit
bei der Bauleitplanung und der Einstieg in die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
sind zum Teil ein wenig kurz geraten, wenngleich sie doch die wesentlichen
Informationen enthalten. Dieser Kommentar wird vor allem Referendaren die
Bearbeitung von Baurechtsakten erleichtern, werden doch inhaltliche Probleme
und praktische Umsetzung beispielhaft miteinander verknüpft. Studenten
wird die Übersichtlichkeit der Darstellung bei den ersten Annäherungen
an das Baurecht sehr unterstützen. Ein insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
macht diesen Kommentar zu einer gelungenen Neueinführung.
Schebelt / Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg,
2. Auflage, Verlag Nomos 2004
Das Straßenrecht findet nur selten Beachtung in einem ganzen Lehrbuch,
oftmals wird nur in Kompendien zum Besonderen Verwaltungsrecht ein Kapitel
erübrigt. Dort findet man zwar auch die wesentlichen Informationen
zum Bundes- und Landesrecht, kann aber die fallbezogene Einordnung des Stoffes
nicht in jedem Fall gewährleisten. Das vorliegende Werk behandelt das
baden-württembergische Straßenrecht und bietet dem Leser mehrere
Beispielsfälle, um das gelernte Wissen sogleich einzusetzen. Die Gestaltung
des Buches erleichtert das Verständnis des Stoffes. Die Fließtexte
sind in überschaubarer Länge gehalten, die Hervorhebungen sind
maßvoll verteilt und die verschiedenen Beispiele in kleinerer Schriftgröße
erlauben ein kurzes Innehalten zur Rezeption der Materie. Die einzelnen
Formulierungen erlauben dem Leser den schnellen Zugang zu eigentlich komplexer
Materie und sprechen für die Erfahrung der Autoren in der Vermittlung
schwieriger Inhalte. Leider sind die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur
in den Text integriert und behindern bisweilen den Lesefluss. Es fehlt zudem
jede Form abstrahierender Darstellung, sowohl im Textteil der Buches wie
auch im Fallbereich. Gerade dort wären Gliederungsansätze wünschenswert
gewesen. Behandelt werden neben den Rechtsquellen des Straßenrechts
und der wichtigen Abgrenzung zum Straßenverkehrsrecht im Wesentlichen
die straßenbezogenen Handlungsmöglichkeiten der Behörden
sowie die Straßenplanung. Neben kleineren Kapiteln zu Straßenbaulast,
Verkehrssicherungspflicht oder Straßenverwaltung widmen die Autoren
der Straßenbenutzung richtigerweise ein großes Kapitel. Besonders
lesenswerte Abschnitte findet der Leser in der hervorragenden Abhandlung
zu Gemein- und Sondernutzung sowie zur Frage der Widmung einer Straße.
Ebenfalls gelungen für die Anforderungen von Klausur und Examen sind
die Passagen zum Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse sowie
die Darstellungen zu verkehrssteuernden Maßnahmen wie Fußgängerzonen.
Die kompakten Ausführungen zum Straßenrecht werden durch acht
Beispielsfälle ergänzt, die mit Sachverhalt und Lösung nie
mehr als drei Seiten überschreiten und so einen spezifischen Blick
in die möglichen Prüfungsanforderungen im Bereich des Straßenrechts
geben. Die Falllösungen sind im Urteilsstil gefasst, was für Referendare
von Vorteil ist, bei Studenten aber Vorbehalte wecken könnte. Sehr
erfreulich ist, dass beliebte und problematische Klausurthemen nicht ausgespart
werden, so die Einordnung von Inline-Skates im Straßenverkehr oder
die enteignungsrechtliche Vorwirkung von Plänen. Dieses Werk bietet
einen sicheren Einstieg in das (Landes-)Straßenrecht und wird durch
die kompakte Darstellung vor allem Referendaren dienlich sein. Andere und
spätere Lehrbücher werden den hier vorgegebenen Standard nur schwer
erreichen können.
Dürr, Baurecht Baden-Württemberg, 11. Auflage,
Verlag Nomos 2004
Ein Klassiker der Ausbildungsliteratur in Baden-Württemberg ist
(endlich) in aktueller Neuauflage erschienen. Es spricht für den Autor,
dass er in aller Bescheidenheit darauf hinweist, dass man inhaltlich bis
auf die Einarbeitung des Europaanpassungsgesetzes zum Baugesetzbuch und
den Stand der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg nichts wesentlich Neues finden würde.
Wer jedoch die zahlreichen Modifikationen im Bau- und Umweltrecht der letzten
drei Jahre immer noch kompakt auf weniger als 200 Seiten darzustellen vermag,
dem gebührt schon für diese Reduktionsleistung Respekt. Das Buch
erscheint in neuem Cover, ist aber hinsichtlich der Grundzüge des Layouts
weitgehend gleich geblieben. Der Leser findet geballte Information in dicht
geschriebenem Textbild und muss sich dementsprechend auf ein gewisses Konzentrationslevel
begeben, um nichts Wichtiges zu überlesen. Zwar wird man durch fett
gedruckte Schlüsselbegriffe ein wenig geleitet und ab und an durch
Aufzählungen ein wenig bei der Lektüre entlastet. Dennoch wird
man nach abstrahierenden Darstellungen vergeblich suchen, obwohl doch gerade
das Baurecht einen reichen Vorrat an bildhaften Elementen und eine Vielzahl
von Prüfungsschemata zu bieten hätte. Zu den bewährten Pfeilern
der Kompendien -Ausbildungsreihe des Nomos-Verlages gehören
die praktischen Beispielsfälle am Ende der materiellen Ausführungen.
Hier werden dem Leser anhand von fünf Sachverhalten mit jeweiliger
Lösung die wesentlichen Eckpunkte des zuvor Gelesenen noch einmal vor
Augen geführt. Dabei enthalten die Falllösungen zwar eine Unterteilung
in Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen, enthalten aber aufgrund
der Kürze der Lösungstexte keine eigene Gliederung und die Fälle
beginnen leider auch nicht bearbeitungsfreundlich je auf einer neuen Seite,
sondern sind fortlaufend gedruckt. Sehr positiv vor allem für studentische
Leser ist die konsequente Bearbeitung der Fälle im Gutachtenstil. Das
Verhältnis der Darstellungen zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
ist angemessen. Ausgewogen wird die Gestaltung dadurch, dass ein eigenes
Kapitel zum Nachbarschutz im Baurecht enthalten ist und darüber hinaus
ein eigener Abschnitt nur dem Rechtsschutz gewidmet ist. Im Bereich des
Rechtsschutzes gegen Bebauungspläne sind vor allem die Ausführungen
zur Antragsbefugnis bei nur mittelbarer Beeinträchtigung lesenswert.
Vorbildlich wurde auch die Neugestaltung des Normenkontrollverfahrens eingearbeitet
und auf die Möglichkeit des rückwirkenden Erlasses von Plänen
hingewiesen. Bearbeiten sollten Studenten vor allem den Unterpunkt zum Rücksichtnahmegebot
bei Individualklagen. Im Bauplanungsrecht sind zum einen die Erläuterungen
zum Bauvorhaben im Außenbereich gelungen, hier insbesondere die Problematisierung
von Windkraftanlagen und entsprechenden Flächen in Bauleitplänen.
Des Weiteren sollte der Leser sein Augenmerk auf das Zusammenspiel zwischen
unbeplantem Innenbereich und diversen Befreiungsregelungen lenken, das vom
Autor adäquat zusammengefasst wurde. Ein weiteres lesenswertes Kapitel
enthält die wichtigsten Punkte zur Baunutzungsverordnung. Im Bauordnungsrecht
erwähnenswert sind die anschauliche Abgrenzung der verschiedenen gesetzlichen
Genehmigungstatbestände bei der Errichtung von baulichen Anlagen und
die dabei einzuhaltenden Prüfungskataloge. Das Lehrbuch ist für
Studenten und Referendare gleichermaßen Herausforderung als auch Standardwerk
zum Einstieg in das Landesbaurecht von Baden-Württemberg. Man muss
mit Arbeitseifer und Durchhaltevermögen diese konzentrierte Darstellung
angehen, um am Ende das sichere und nötige baurechtliche Grundwissen
für die Examina zu besitzen.
Püttner, Kommunalrecht Baden-Württemberg,
3. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Titel zum baden-württembergischen Kommunalrecht sind rar, zumindest
wann man ein Lehrbuch auf dem aktuellen Stand erwerben möchte. Die
Neuauflage des vorliegenden Werks kommt pünktlich zur Verwaltungsreform
in Baden-Württemberg und bezieht diese auch in die Ausführungen
mit ein. Der Umfang des Werks ist mit knapp 180 Seiten Text überschaubar
und entspricht der Wichtigkeit des Kommunalrechts in den juristischen Staatsprüfungen.
Dort wird zwar immer wieder aufbauend auf kommunalrechtlichen Fragestellungen
in andere Gebiete des öffentlichen Rechts eingeleitet. Wenn man aber
von den Klassikern unter den Klausuren zum Kommunalverfassungsstreit absieht,
ist eine reine kommunalrechtliche Klausur eher Mangelware. Das Layout des
Buches ist gelungen. Der Leser wird durch die Textblöcke mittels Hervorhebungen
und klug eingesetzten Abstandsflächen geleitet und kann die Kapitel
zügig durcharbeiten. Gelegentlich ergänzen Tabellen und graphische
Elemente das Geschriebene, jedoch überzeugt das Lehrbuch nicht durch
die Mannigfaltigkeit der eingesetzten Visualisierungselemente. Die einzelnen
Abschnitte sind eingängig geschrieben und erlauben bisweilen eher ein
Schmökern, denn ein Bearbeiten, sofern man sich den behandelten Stoff
dergestalt zu Gemüte führen mag. Die grundlegenden Ausführungen
zur kommunalen Selbstverwaltung sind dankbar knapp gehalten, dafür
ist die Aufgabenvielfalt der Gemeinden, das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden
und die Kommunalverfassung an sich ausführlich behandelt. Lesenswert
sind dabei die Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten von Bürgern
und Einwohnern. Die Stellung des Gemeinderats und seiner Mitglieder wird
umfassend und detailreich erläutert. Sehr interessant ist vor allem
das Schlusskapitel zu den verschiedenen Möglichkeiten interkommunaler
Zusammenarbeit. Ungewöhnlich ausführlich wird das Haushaltsrecht
der Gemeinden aufgefächert. Sehr schwach ausgeprägt hingegen ist
das Satzungsrecht. Zwar wird beschrieben, wie der Satzungserlass vollzogen
wird und welche Arten von Satzungen im Gemeindebereich notwendig und üblich
sind. Es fehlt jedoch das damit typischerweise verknüpfte Problem des
Rechtsschutzes gegen Satzungen und die Auswirkung von Fehlern dieser Normen.
Auch die Probleme des Kommunalverfassungsstreits werden knapp aufgezeigt,
aber sind in der vorliegenden Darstellung für die Klausurbearbeitung
nicht zu benutzen. Es fehlt schlicht an aufgezeigten pragmatischen Lösungsmöglichkeiten
für den Leser, der sich noch in der juristischen Ausbildung befindet.
Auch im Rahmen der Kapitel zu Rechts- und Fachaufsicht fehlt es an vielen
wichtigen Hinweisen für die Klausur, etwa zur Rechtsnatur der Ersatzvornahme
und der Anwendung des LVwVG. Das Lehrbuch bietet einen schnellen Einstieg
in die Grundlagen des baden-württembergischen Kommunalrechts. Leider
ist die praktische Verwendung des Werks für Klausuren und Examen nur
eingeschränkt möglich. Eine Lektüre lohnt sich aber wenigstens
begleitend zu Fallsammlungen und Skripten.
Die Fundstelle Baden Württemberg Fachzeitschrift
für die kommunale Praxis, Hefte 23/24, Verlag Boorberg 2004
Zeitschriften zum Kommunalrecht haben in der Regel keine verbreitete
Präsenz in den Universitäts- und Gerichtsbibliotheken. Allerdings
ist dies besonders kritisch zu betrachten, wenn sich bei größeren
Reformprojekten wie dem baden-württembergischen Verwaltungsstruktur-Reformgesetz
nur wenige Zeitschriften finden, welche die wesentlichen Änderungen
systematisch aufbereiten. Die vorliegende Doppelausgabe der Zeitschrift Die Fundstelle hat gegen Ende des Jahres 2004 ein Sonderheft
zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg erstellt und hat damit fast
schon eine Monopolstellung, da sogar die Verwaltungsblätter Baden-Württemberg
lediglich auf dieses Doppelheft verweisen. Wenn man also nicht den kompletten
Gesetzestext lesen oder die Änderungen beim Einsortieren in die Loseblattsammlung
von Dürig selbst zu entdecken suchen will, ist man gut beraten, sich
die Zusammenfassung der Reform in diesen beiden Heften durchzulesen
sofern man das Glück hat und irgendwo zugängliche Exemplare erhalten
kann, ansonsten hilft nur eine Bestellung beim Buchhändler. Auf nahezu
120 Seiten werden auch die geringsten Änderungen aufgezählt, allerdings
und das ist sehr leserfreundlich nicht unter großflächigem
Abdruck der Gesetzestexte, sondern mittels Beschreibung der Neuregelung
und gegebenenfalls der alten Rechtslage, so dass man die Entwicklung problemlos
nachvollziehen kann. Gerade die gewählte Sprache lässt die Lektüre
sehr schnell vorangehen und man hat zu keinem Zeitpunkt das Gefühl,
von einem Gesetzesungetüm erschlagen zu werden. Die Aufteilung der
Themen in allgemeine Änderungen und die Ministerien betreffende Änderungen
ist gut gewählt, da man auf diese Weise spezifische Änderungen
heraussuchen kann. Zum Teil werden wichtige Details mittels Kursivschrift
herausgehoben. Selbstverständlich sind die Änderungen nicht in
Beispielsfälle oder andere praktische Anwendungen integriert. Dafür
war die Reform aber eigentlich auch nicht gewaltig genug und diese Aufgabe
können Lehrbücher und Fallsammlungen übernehmen. Die Lektüre
dieser Ausgaben zur Verwaltungsreform hilft vor jeder anstehenden mündlichen
Prüfung, um sich schnell und verständlich die Grundzüge der
Neuregelungen anzueignen.
Fischer, Die Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts,
1. Auflage, Verlag Nomos 2004
Die rasante Entwicklung nicht nur des europäischen Sekundärrechts
sondern auch der grundlegenden Verträge erfordert oftmals einen Blick
auf die Entwicklungsgeschichte einzelner Normen des europäischen Primärrechts,
um sich der auch heute noch verfolgten Ziele zu vergewissern oder sich zumindest
über erfolgte Neuerungen klar zu werden. Mit dem vorliegenden Werk
will der Autor die Zeitspanne zwischen den römischen Verträgen
bis zur EU-Verfassung überbrücken, um dem Leser Europa in einem
Gesamteindruck zu vermitteln. Dabei beschränkt der Autor seine Darstellung
nicht auf eine Kommentierung im eigentlichen Sinne, also unter Erläuterung
der einzelnen Artikel von EU-Vertrag und EG-Vertrag, sondern stellt zunächst
die Entstehung der einzelnen Vertragsdokumente seit Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft dar und legt den Fokus neben den rechtlichen Inhalten
deutlich auf die politischen Schwierigkeiten vor, während und nach
dem Zustandekommen der Willensentscheidungen der Staats- und Regierungschefs
der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft. Auf diese Weise
erhält der Leser einen kleinen Eindruck von den Vorgängen, die
im Rahmen von Regierungskonferenzen oft genüsslich von der Tagespresse
kommentiert werden. Viel wichtiger ist aber, die Entwicklung der einzelnen
Ideen für eine europäische Gemeinschaft zu erkennen, die sich,
wenn auch in immer geringerem Maße, in jeder Verhandlungsrunde niederschlagen.
Erst nach dieser Einleitung folgen die kommentarähnlichen Ausführungen
zu den Normen der Verträge, allerdings nicht einzeln, sondern in Gruppen
zusammengefasst, um auch hier nicht jedes in der Rechtsprechung des EuGH
gewonnene Detail zu präsentieren, sondern gerade die Evolution in bestimmten
Bereichen und gegenteilig die Dokumentation eines gewissen Stillstands zu
erfassen, die dem rechtlichen Alltag in Europa sein Gepräge gibt. Diese
werden anhand der einzelnen Politiken der Gemeinschaft unterteilt, so dass
man sich wahlweise gezielt oder sukzessive mit bestimmten Bereichen befassen
kann. Dokumentiert werden die Erkenntnisse anhand der verschiedenen Fassungen
der zugehörigen Normen der Verträge. Sehr ausführlich und
lesenswert sind dabei die Abschnitte über die gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik, über die Grundsätze und Ziele der Europäischen
Union oder die Wirtschafts- und Währungsunion. Relativ knapp, da keiner
gewaltigen Veränderung unterworfen sind die Bereiche der Grundfreiheiten.
Bereits für studentische Bearbeiter interessant sind die Kapitel zum
Europäischen Parlament, zur Umweltpolitik und zur Unionsbürgerschaft,
können doch gerade hier Verständnisfragen hinsichtlich der Vergleichbarkeit
und Verflechtung mit dem deutschen Rechtssystem schon in Übungen für
Anfänger auftauchen. Wichtiges Accessoire für den Leser in wissenschaftlicher
Hinsicht ist die beigefügte CD, wo man unter anderem die Dokumente
der Regierungskonferenzen seit 1996 findet sowie eine die bisherigen Änderungen
in den Verträgen hervorhebende Funktion eingerichtet wurde. Man wird
sich dieses Werk nicht zur bloßen Lektüre anschaffen, dazu ist
es auch schon vom Layout her nicht geeignet. Wer sich aber wissenschaftlich
mit der Entwicklung des europäischen Rechts auseinander setzen will
oder muss, wird auf diese evolutive Darstellung kaum verzichten können
und für zahlreiche Details dankbar sein.
Jäde / Dirnberger / Weiß, BauGB / BauNVO,
4. Auflage, Verlag Boorberg 2004
Kommentare mit elektronischer Ergänzung kommen immer mehr in Mode
und auch das altbewährte Werk der Autoren bietet dem Leser eine CD-Rom,
auf der nahezu alle im Kommentar zitierten Urteile im Volltext abrufbar
sind, ebenso natürlich der eigentliche Kommentartext, so dass man sich
grundsätzlich auch nur am Rechner mit dem Baurecht befassen könnte.
Dieses Werk ist mit knapp 1250 Seiten Kommentierung zuzüglich Sachverzeichnis
und anderem Annex ein relativ kompaktes Werk, das sich dem Leser aber von
Beginn an umfangreich präsentiert. Dies liegt zum einen daran, dass
neben dem BauGB auch passend dazu die BauNVO kommentiert wird, dass aber
vor allem die eigentlichen Texte bisweilen eher einem guten Lehrbuch gleichen
als einer knappen Erläuterung sonstiger Kommentare. Die Verweisungen
auf Rechtsprechung und Literatur sind leider trotz dieser guten Darstellungsweise
mitten in den Text integriert worden, was den Lesefluss zum Teil erheblich
beeinträchtigt. Orientierung geben dagegen die fett gedruckten Schlüsselbegriffe,
mittels derer man innerhalb eines Paragraphen schnell zum Gesuchten gelangen
kann. Dies gelingt ebenso durch die vielen und detaillierten Gliederungen
vor den einzelnen Normen. Studenten und Referendare werden unter den zahlreichen
lesenswerten Kommentierungen vor allem die folgenden zu schätzen wissen:
im Rahmen des § 1 BauGB geben die Autoren eine beeindruckende Einführung
in die Abwägungsfehlerlehre und stellen allgemeines Wissen und Einzelfragen
in einen so passenden Kontext, dass komplexe Begriffe schnell in die eigene
Prüfungssystematik eingegliedert werden können. Die Darstellung
des Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen in § 212a BauGB bietet die
Differenzierung zwischen den denkbaren Bescheidungsformen und zwischen den
möglichen Klägern, gleichsam aber wichtige Einzelfragen zu §
80 VwGO. Eher selten geprüft aber im Zusammenspiel mit Art 14 GG sehr
anschaulich erläutert sind die Enteignungsvorschriften der §§
85 ff BauGB, gerade was die formellen Voraussetzungen einer Legal- oder
Administrativenteignung angeht. Schließlich ist auf das hervorragende
Unterkapitel Grundfragen des baurechtlichen Nachbarschutzes hinzuweisen, das man sich vor Klausuren im öffentlichen Recht zu Gemüte
führen sollte. Pflichtlektüre für Referendare sollte die
Kommentierung zu § 36 BauGB werden, wo eindrucksvoll die verschiedenen
Pflichten und Interessen der Gemeinde fokussiert sind. Leider aus Ausbildungssicht
ein wenig knapp geraten sind die Erklärungen zu § 15 BauNVO, der
nicht selten zum entscheidenden Rettungsanker in Klausuren mutiert. Die
Arbeit mit diesem Kommentar geht leicht von der Hand und gerade die Aktualität
und Verständlichkeit der Kommentierung ist ein großer Pluspunkt
gegenüber kürzeren Werken. Man kann an diesem Werk viel zu wenig
kritisieren, um es nicht mit Nachdruck empfehlen zu können.
Lenz / Borchardt, Verfassung für Europa, 1. Auflage,
Bundesanzeiger Verlag 2005
Das vorliegende Werk enthält eine Textausgabe der europäischen
Verfassung inklusive der zugehörigen, fast 250 Seiten starken Protokolle
und Anhänge. Zusätzlich findet der Leser eine ausführliche
Einführung zum Verfassungsprozess in Europa, mehrere Korrespondenztabellen
zu den oft geänderten europäischen Vorschriften sowie am Ende
des Werks Erklärungen zu diversen Elementen der Verfassung. Bemerkenswert
ist nicht die Tatsache der Verknüpfung einer ausführlichen Einleitung
mit dem vollständigen Text der Verfassung, dies findet man bei zahlreichen
deutschen Gesetzen und den zugehörigen Textausgaben ebenso. Dabei sind
die knappen Ausführungen zur Entstehung der Verfassung, den geregelten
Zielen und getroffenen Neuerungen sehr lesenswert. Die Autoren haben aber
in den anschließenden Erläuterungen fast 50 Seiten zur in die
Verfassung inkorporierten Grundrechtecharta und deren Verhältnis zur
EMRK beigefügt, was man in dieser Form in kaum einem Lehrbuch findet.
Es wurde höchste Zeit, dass eine Leseausgabe der europäischen
Verfassung mit einer kompetenten Erläuterung auf den Markt gebracht
wurde. Die Autoren, die bereits für eine Kommentierung des EU- und
EG-Vertrags verantwortlich zeichnen, haben hier nicht nur die Europäische
Verfassung in ein kompaktes Format gepresst, sondern mit ergänzenden
Materialien noch so eingerahmt, dass man gerne auf dieses Hilfsmittel zurückgreifen
wird.
Epiney, Umweltrecht in der Europäischen Union,
2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2005
Eine Lehrbuchkomposition nur zum Umweltrecht ist schon für den
rein deutschen Bereich selten genug. Im europäischen Recht ist es noch
ungewöhnlicher dass außer dem hohen Einfluss auf das nationale
Recht und dem Verweis auf Fachaufsätze in Lehrbüchern vertieft
Stellung genommen wird. Das vorliegende Werk bietet auf knapp 450 Seiten
umfangreiche Erläuterungen und Nachweise zum europäischen Umweltrecht
und liefert somit für mehrere Wahlfachgruppen relevantes Lehrmaterial.
Die Autorin gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen
Rechtsquellen für europäisches Umweltrecht und stellt die dabei
handelnden europäischen Organe und anderen Beteiligten vor. Gerade
Letzteres birgt für Studenten Interessantes, wenn etwa die Europäische
Umweltagentur beschrieben oder die Arbeit von Verbänden beleuchtet
wird. Ein wichtiges Kapitel zum Verständnis der Materie befasst sich
mit den Kompetenzgrundlagen der EG und geht dabei auch auf die Rechtsangleichungsmöglichkeiten
des EG-Vertrages ein. Instruktiv sind dabei die Verhältnisse möglicher
Rechtsgrundlagen erfasst. Ein großer Abschnitt widmet sich den umweltrechtlichen
Prinzipien des EG-Vertrages und den dabei bestehenden Spielräumen der
Mitgliedstaaten. Wiederum grundlegend sind die Informationen für den
Leser, wenn es um den Vollzug des europäischen Rechts geht. Der insgesamt
umfassendste Teil des Buches stellt die verschiedenen sekundärrechtlichen
Regelungen vor, mittels derer die EG sich dem Medium Umwelt widmet. Hierbei
ist besonders die Darstellung zum Zugang zu Umweltinformationen bemerkenswert
und die Erläuterungen zur IVU-Richtlinie eine intensivere Lektüre
wert. Für Referendare sind die Ausführungen zu wasserrechtlichen
Richtlinien prüfungsrelevant und natürlich die Beeinflussung des
deutschen Abfallrechts durch die entsprechende europäische Richtlinie.
Die Gestaltung des Buches hinterlässt beim Leser einen intensiven Eindruck,
kann aber auch im ersten Moment abschrecken. Der Text ist dicht und klein
geschrieben, die Fußnoten beanspruchen viel Raum und geben dem Werk
einen streng wissenschaftlichen Anstrich. Die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe
sind gute Orientierungspunkte und auch die Länge der Kapitel erleichtert
die Lektüre. Vorbildlich sind die Literatur- und Fundstellensammlungen
am Ende des Buches. Gänzlich fehlen graphische oder systematisierende
Elemente, die eine einfachere Umsetzung des Stoffes in Klausurwissen bewirken
würden. Dieses Buch ist kein Pflichtprogramm für die gewöhnlichen
Examensklausuren, wohl aber für den Wahlfachbereich. Das deutsche Umweltrecht
kann nicht ohne vertiefte europarechtliche Kenntnisse betrieben werden und
auch die Europarechtssparte muss über den Tellerrand der Grundfreiheiten
hinausgehen und sich mit den politisch brisanten Umweltthemen auseinander
setzen. Für gerade diese beiden Themen ist die (ergänzende) Lektüre
dieses Werks eine echte Bereicherung.
Menzel / Pierlings / Hoffmann, Völkerrechtsprechung,
1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005
Mittlerweile existieren mehrere Titel auf dem Buchmarkt, die sich mit
der Aufbereitung von wegweisenden Urteilen aus dem Gebiet des Völkerrechts
beschäftigen. Dies ist für Studenten ungemein wichtig, wenn die
eigene Universität nicht alle Nachschlagewerke zur Verfügung stellt
und man die Rechtserkenntnisquelle der internationalen Gerichtsbarkeit effektiv
nutzen will. Das vorliegende Werk ist mit über 900 Seiten mit gutem
Gewissen als Kompendium zu bezeichnen. Die diversen Autoren haben insgesamt
157 Entscheidungen internationaler Spruchkörper zusammengetragen, zeitlich
beginnend mit den Fällen Wimbledon und Lotus des Ständigen Internationalen
Gerichtshofes aus den Jahren 1923 bzw. 1927 bis zur jüngsten Entscheidung
des Internationalen Gerichtshofs zum Bau deines Schutzwalls entlang der
Grenze zwischen Israel und Palästina aus dem Jahr 2004. Es finden sich
aber auch Entscheidungen nationaler Gerichte mit Bezug zum Völkerrecht,
so etwa Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des österreichischen
Verfassungsgerichtshofs, des US Supreme Court oder des schweizerischen Bundesgerichts.
Ebenfalls aufbereitet sind Verfahren vor den maßgeblichen europäischen
Instanzen EuGH und EGMR. Beachtlich ist zudem die große Variationsbreite
der behandelten Themen, die sogar internationale Schiedssprüche und
Verfahren vor WTO-Gremien umfassen. Die Darstellung der Urteile erfolgt
nicht wie im bereits hier besprochenen Werk von Dörr unter Abdruck
der Originalentscheidung, sondern Sachverhalt und Entscheidung werden von
den Bearbeitern zusammengefasst und anschließend kommentiert. Das
erspart dem Leser einerseits die bisweilen anstrengende Lektüre eines
fremdsprachigen Urteils, führt aber zwangsläufig dazu, dass die
für Prüfungen wichtigen Schlagworte der Urteile nicht präsent
sind (außer die Autoren zitieren diese wörtlich) oder nur durch
die Autoren vermittelt werden, sowie dass das Urteil von vornherein nur
mittels einer (unbewusst) wertenden Darstellung präsentiert werden
kann, immerhin muss ja der jeweilige Autor die Schwerpunkte setzen. Für
das Studium des Völkerrechts ist dieses Vorgehen grundsätzlich
problemlos, da man ja zunächst einen Einblick in die maßgeblichen
Fälle erhalten soll. Auch für die Examensanforderungen müsste
diese zusammenfassende Präsentation genügen. Für wissenschaftliche
Vorhaben kann man aber an der Originalversion des Urteils nicht vorbei und
muss dies bei der Nutzung dieses Werks unbedingt berücksichtigen. Beachtlich
ist die zum Teil hohe Aktualität der Urteilsbesprechungen. So konnte
etwa im Rahmen des Urteils Matthews des EGMR die Entscheidung
des EuGH bzw. EGMR im Fall Senator-Lines zusätzlich untergebracht werden.
Auch zu finden ist das Verfahren vor dem US Supreme Court zur Geltung der
Rule of Law im Kampf gegen den Terrorismus aus dem Jahr 2004. Dies macht
das Werk zusätzlich qualitativ wertvoll, da das Völkerrecht gerade
im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts unkonventionelle Wendungen zu nehmen
droht, die es zu dokumentieren gilt. Die Autoren ermöglichen dem Leser
zu Beginn der Urteilssammlung einen Einstieg in die Grundzüge internationaler
Gerichtsbarkeit, indem die diversen Spruchkörper kurz vorgestellt werden.
Dabei ist besonders die kompakte Darstellung des Internationalen Strafgerichtshofes
zur Lektüre zu empfehlen. Hinzu kommen Einteilungen der Entscheidungen
nach bestimmten Themen und zu Beginn dieser Abschnitte stehen kurze Zusammenfassungen
wesentlicher völkerrechtlicher Gesichtspunkte. Trotz der geäußerten
Bedenken hinsichtlich der nur mittelbaren Darstellung der Urteile erhält
der Leser mit diesem Werk ein beachtliches Stück Völkerrechtsliteratur,
das ihn während des ganzen Studiums und im Idealfall auch während
der weiteren wissenschaftlichen Arbeit hilfreich begleitet. Die Lektüre
macht Spaß und man bemerkt an vielen Stellen die große Mühe,
die sich die Autoren gegeben haben.
Schmidt-Bleibtreu / Klein, Kommentar zum Grundgesetz.
10. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Kommentare zum Grundgesetz sind ein unverzichtbarer Begleiter für
Studenten ab dem ersten Semester. Zwar können Lehrbücher zum Staatsrecht
viele Bedürfnisse der ersten Klausuren abdecken, aber die Vertiefung
des Stoffes gelingt nur dann, wenn man sich mit einer intensiv aufbereiteten
Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander
setzen kann. Große und dennoch einbändige Kommentare wie das
vorliegende Werk stehen dabei gerade an einer Grenze: sie sind in Hausarbeiten
ständiger Begleiter, aber nur wenige Studenten leisten sich die Anschaffung
eines solchen Werkes. Die Gestaltung des Kommentars macht die Bearbeitung
sowohl bei sukzessiver Vorgehensweise als auch bei der Detailsuche einfach
und effektiv. Trotz kleiner Schrift sind die Textelemente durch geschickte
Abstände gut unterteilt und laden zur Lektüre regelrecht ein.
Ergänzend finden sich Orientierungselemente wie die fett gedruckten
Schlüsselbegriffe oder Randnummern mit knapper Inhaltsangabe des jeweiligen
Abschnitts. Die Verortung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur
im Text stört allerdings wie bei jedem anderen Kommentar gleicher Machart,
da der Lesefluss deutlich gehemmt wird. Die Gliederungen der einzelnen Artikel
sind instruktiv, gerade auch was Prüfungspunkte in einer Klausur angeht,
und zeigen die Übersicht und systematischen Ansätze der Autoren
deutlich. Die Literatursammlungen zu Beginn der Artikel sind umfassend und
berücksichtigen nicht nur aktuelle Beiträge. Die Kommentierung
des Grundgesetzes beinhaltet für Studenten als Leser zunächst
zwei wichtige Schwerpunkte: die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgesetz
in Art. 93 GG und die Erläuterung der Grundrechte und Staatsprinzipien.
Beide Bereiche sind hier anschaulich, umfassend und in vielen Details hervorragend
kommentiert worden. Beispielsweise zu nennen sind dafür die Passagen
der Beschwerdebefugnis bei der Verfassungsbeschwerde, die Aufbereitung des
materiellen Gehalts des allgemeinen Gleichheitssatzes oder die Justiziabilität
verschiedener Rechtsbereiche durch Art. 19 GG. Sehr schön gelungen
ist auch die Erläuterung des Demokratieprinzips in Art. 20 GG. Aber
auch in Klausuren nicht so gefragte Probleme werden hier eingängig
erklärt, so etwa die Grenzen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung
oder die Bedeutung und Entwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Und selbst mittlerweile bekannte Klausurprobleme werden nicht unerwähnt
gelassen, so etwa das Zusammentreffen von Religionsfreiheit und Tierschutz
oder die verschiedenen Möglichkeiten des Eingriffs in Art. 13 GG. Für
Referendare sehr lesenswert sind zudem die detailliert entlang der Regelungen
des BGB aufgeführten Regelungsinhalte des Schutzes von Ehe und Familie
sowie die Darstellungen zum Petitionsrecht. Ganz bemerkenswert ist die an
passender Stelle eingefügte Auseinandersetzung mit europäischen
Grundrechtsentwicklungen, etwa in der Grundrechtecharta, was sich sehr schön
in Art. 12 GG herauslesen lässt. Auch das Grundgesetz betreffende Entscheidungen
des EuGH, etwa zu Art. 12a GG, sind umfangreich behandelt worden. Bisweilen
ist allerdings die Rezeption der EMRK etwas gering, gerade was einschlägige
Grundrechte wie Art. 5 und Art. 6 GG angeht. Ansonsten ist der Einbezug
europäischer und völkerrechtlicher Themen gut gelungen und die
Lektüre der Kommentierung zu den Transformationsnormen in Art. 59 GG
oder etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Ausland in Art. 24 und Art. 87a
ff. GG sind auch für den Wahlfachbereich gute Lerngrundlagen. Selbst
für Randthemen wie die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit
finden sich einige Absätze. Weitere ausbildungsrelevante Bereiche finden
sich im Staatsorganisationsrecht. Auch diese Abschnitte entsprechen den
Prüfungsbedürfnissen und liefern alle wesentlichen Informationen
auch für knifflige Klausurfragen. Hervorzuheben sind dabei die Kommentierungen
zum Untersuchungsausschuss oder die Erklärungen zu Art. 72 GG, was
gleiche Lebensverhältnisse und eine Rechtseinheit innerhalb der Bundesrepublik
zu bedeuten haben. Weitere erwähnenswerte Kommentierungen betreffen
Mischklausuren, etwa im Kommunalabgabenrecht, wo man in Art. 105 GG zahlreiche
Informationen zu den örtlichen Verbrauchssteuern findet, oder im Immissionsschutzrecht,
wo man sich (immer noch) mit kirchlichen Einrichtungen als Klagegegner auseinander
setzen muss und entsprechende Informationen in Art. 140 GG präsentiert
bekommt. Schließlich ist für polizeirechtliche Klausuren die
Bearbeitung der Kommentierung des Art. 104 GG anzuraten, wo in kompakter
Weise die Problematik des Richtervorbehalts thematisiert wird. Die Arbeit
mit diesem Kommentar macht richtig Spaß und weckt die Lust zu weiteren
Nachforschungen. Die Benutzung ab dem ersten Semester kann aufgrund der
unkomplizierten und doch fordernden Darstellungsweise der Autoren bedenkenlos
empfohlen werden und das Werk sollte ein ständiger Begleiter während
der Lernphasen in den juristischen Seminaren sein.
Pietzner / Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen
Recht, 11. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Einer der großen Klassiker der Referendarausbildung ist in diesem
Jahr in einer Neuauflage erschienen. Seit der vor fünf Jahren erstellten
Vorauflage sind etliche Gesetze erlassen worden und in einigen Bereichen
haben sich wesentliche Änderungen der Rechtsprechung ergeben, so dass
die Arbeit mit dem neuen Werk für das Assessorexamen dringend nötig
ist. Die Gestaltung des Werks ist trotz weit über 700 vorhandener Druckseiten
dicht und lässt dem Leser oft wenig Raum zur Muße. Dennoch schaffen
es die Autoren den von ihnen akribisch aufbereiteten Stoff mittels graphischen
und aufzählenden Elementen gleichzeitig sinnvoll zu unterteilen und
zu abstrahieren. Vorbildlich sind die vielen Prüfungsschemata, die
abgedruckten Muster für Schriftsätze, Bescheide und Urteile sowie
die Übersichten zum gerichtlichen Rechtsschutz und zum Kostenverfahren.
Die Fußnoten sind ein elementarer Bestandteil der Texte und machen
bisweilen die Hälfte der Druckseite aus. Das widerspricht ein wenig
der Aussage im Vorwort, dass diese weiterführenden Hinweise lediglich
der Vertiefung dienen sollen und nicht einmal nachgearbeitet werden müssen.
Die Ausdrucksweise der Autoren macht die Bearbeitung gleichsam leicht wie
erfreulich: die Rezeption des Stoffes wird durch die anschauliche und nie
gekünstelte oder übertrieben wissenschaftliche Sprache behindert
und die Essentialia der Fallarbeit können unproblematisch den einzelnen
Abschnitten entnommen werden. Die kursiv gedruckten Hervorhebungen vermögen
im dichten Textbild und bei den verschiedenen verwendeten Schriftgrößen
allerdings nicht die Orientierungswirkung zu geben als dies Fettdruck vermocht
hätte. Für Referendare eminent wichtig sind die vielen Tenorierungsbeispiele
zu verschiedenen Aufgabentypen. Die inhaltliche Aufteilung des Buches behandelt
vorab die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsformen und bezieht sich
dabei nicht nur auf die klassischen Klagen, sondern integriert auch Sonderformen
wie die Normerlassklage. Typische Prüfungsfelder wie die Verknüpfung
von Klagebefugnis und Nachbarschutz werden separat herausgearbeitet. Abschließend
folgen die Abschnitte zur Erstellung von Urteilen und Beschlüssen.
Der zweite große Teil des Buches befasst sich mit der Entscheidung
von Verwaltungsbehörden und kommt nach einer übersichtlichen Darstellung
des Verwaltungsverfahrens zum Schwerpunkt, dem Widerspruchsverfahren. Auch
hier werden formelle Fragen und äußere Gestalt in gutem Verhältnis
zueinander präsentiert. Der dritte Teil des Buches widmet sich ausführlich
den verschiedenen Formen des einstweiligen Rechtsschutzes. Besonders hervorzuheben
sind zum einen hervorragend gestaltete klassische Ausbildungsthemen, zum
anderen nicht alltäglich in dieser Ausführlichkeit aufzufindende
Kapitel zu in Klausuren unbeliebten Themen. Zur ersten Gruppe zu zählen
sind dabei die Interessenabwägungen im einstweiligen Rechtsschutz,
die Probleme rund um Klagegegenstand und Klagebefugnis bei den diversen
verwaltungsgerichtlichen Klagearten und die übersichtliche Aufbereitung
der Reformatio in peius. Die formelle Aspekte behandelnden Kapitel sind
vor allem bei den verschiedenen Bescheiden und Beschlüssen übersichtlich
und schnell einsichtig. Zweiter Gruppe zuzurechnen sind beispielsweise die
Kapitel zum Abhilfebescheid, zum Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung und zum
prozessualen Problem der Verbandsklage. Ebenfalls hier zu nennen sind die
gelungenen Abschnitte zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Feststellungsklage
und die umfangreichen landesrechtlichen Beispiele bei Widersprüchen
im Selbstverwaltungsbereich. Zu loben sind zudem die Darstellungen auch
aktuellster Entwicklungen wie der Anhörungsrüge. Einzig ein wenig
unterrepräsentiert sind Problemstellungen zu gemeinschaftsrechtlichen
Fragen und zur Planfeststellung. Dieses Werk steht für die verwaltungsrechtliche
Ausbildung der Referendare keineswegs konkurrenzlos auf dem Markt. Keines
der anderen verfügbaren Werke bewirkt aber einerseits diese umfassende
stoffliche und formelle Darstellung und schafft es dann noch die Umsetzung
in der Klausur ebenfalls abzudecken. Der Griff zu diesem Lehrbuch ist für
Referendare deshalb gleichsam Herausforderung als auch Garantie für
eine rundum sichere Vorbereitung auf Klausuren und Examen.
Becker / Heckmann, Öffentliches Recht in Bayern,
3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Sammelbände zum besonderen Verwaltungsrecht sind in der juristischen
Ausbildungsliteratur kein ungewöhnliches Vorkommnis, ebenso wenig Einzelbände
zum Landesrecht. Ein Sammelband zum am öftesten abgeprüften Landesrecht
ist jedoch ein eher untypisches Werk, wobei es wenig verwundern muss, dass
gerade das bayerische Recht auf diese Weise zusammengefasst wird, ist doch
gerade in diesem Bundesland die Schreibfreude vieler Autoren immens. Das
vorliegende Werk umfasst das bayerische Verfassungsrecht, vielen Studenten
vor allem bekannt durch das landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht
auf Naturgenuss, sowie die prüfungsrechtlichen Schwerpunkte Kommunalrecht,
Polizeirecht und Baurecht. Die Autoren kommen überwiegend von bayerischen
Universitäten und auch der einzige Auswärtige in der
vierköpfigen Autorenschaft, Prof. Kempen, weilte für einige Jahre
an der Universität Würzburg. Für Studenten oder Referendare,
die nach Bayern wechseln birgt diese Kollektion von examensrelevantem Wissen
den unschätzbaren Vorteil, dass man auf einen Blick das Wesentliche
präsentiert bekommt und sich nicht in vielfacher Spezialliteratur verliert.
Andererseits muss man das selbstgesteckte Ziel der Autoren, tatsächlich
nur Prüfungsrelevantes darzustellen stets im Hinterkopf behalten, wenn
man das Lehrbuch bearbeitet, nicht dass man am Ende von zu wenig Details
enttäuscht sein sollte. Die Gestaltung des Buches wird dominiert durch
ein dichtes Textbild und wenig abgesetzte Fußnoten. Die Verwendung
fett gedruckter Schlüsselbegriffe ist uneinheitlich und die Verwendung
von abstrahierenden Darstellungen wie Schaubildern, Graphiken oder Tabellen
darf man guten Gewissens als sparsam bezeichnen. Die Nutzung von Aufbauschemata
ist ebenfalls uneinheitlich. Im Polizeirecht werden zum Teil im Text, zum
Teil am Ende Prüfungsvorschläge gemacht. Im Baurecht und auch
im Kommunalrecht sind solche Prüfungsschemata Mangelware, obwohl gerade
hier viele Prüfungspunkte im Geiste abzuhaken sind, wenn man sich den
klassischen Klausurproblemen Baubeseitigung oder Kommunalverfassungsstreit
zu widmen hat. Aus bayerischer Sicht ist nicht verwunderlich, dass im Kapitel
zum Landesverfassungsrecht das schwierige Verhältnis zum Grundgesetz
ausführlich thematisiert wird. Doch auch die Kompetenz- und Lastenverteilung
zwischen Bund und Ländern wird anschaulich präsentiert. Sehr schön
dargestellt wird vor allem die gesetzgebende Gewalt im Freistaat und die
diversen Möglichkeiten nach der Landesverfassung Rechte einzuklagen.
Im kommunalrechtlichen Teil müssen vor allem Leser anderer Bundesländer
auf die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Staat und die dabei verwendete
Terminologie achten. Die Erläuterung der Selbstverwaltungsgarantien
ist gelungen und ein besonderes Augenmerk darf der Leser der Bürgerbeteiligung
innerhalb der Gemeinde widmen. Auch die Kommunalaufsicht ist präzise
und eingängig aufbereitet worden. Das Polizeirecht erklärt sehr
genau die in Bayern geltende Trennung zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden,
führt in die Prüfungssystematik ein und vor allem die Behandlung
der Generalklausel als Aufgabeneröffnungsnorm ist sehr lesenswert.
Weitere Schwerpunkte findet der Leser in der Vollstreckung polizeilicher
Verfügungen und in der Kostenebene polizeilichen Handelns. Sehr knapp
ausgefallen ist die Darstellung des Baurechts, werden doch immerhin Landes-
und Bundesbaurecht mit erfasst. Dies trifft vor allem die Detailgenauigkeit
bei den bauordnungsrechtlichen Maßnahmen, die bei Erteilung der Baugenehmigung
zu beachtenden Rechtsgebiete und vereinzelt die Voraussetzungen der Genehmigungsfähigkeit
gemäß BauGB. Ein eigenes Kapitel widmet sich berechtigterweise
dem Nachbarschutz im Baurecht und auch die diversen Planungsinstrumente
werden ausführlich erläutert und abgegrenzt. Dieses Lehrbuch ist
eine echte Alternative zu den kompakten Repetitoriumsskripten und allemal
zu einem Sammelsurium verschiedener Lehrbücher. Allerdings muss man
in den hier behandelten Kernbereichen des Landesrechts stets den Darstellungsmaßstab
zur Stoffmenge relativieren und andere Quellen zumindest mit heranziehen.
Dann steht einer guten Examensvorbereitung mit diesem Buch nichts im Wege.
Budde-Hermann / Schöneberg, Der Kurzvortrag im
Assessorexamen Öffentliches Recht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Trotz der Vielfalt der möglichen Themengebiete im Aktenvortrag
im öffentlichen Recht erfreut sich dieses Gebiet einer großen
Beliebtheit bei Referendaren, schätzt man doch gerade am Ende der juristischen
Ausbildung die in der Regel klar strukturierbare Lösung im Verwaltungsrecht.
Auf knapp 150 Seiten werden den angehenden Assessoren hier durch zwei Autorinnen
aus der Bundesverwaltung Beispiele für passende Aktenvorträge
geboten, auf dass die Prüfungskommission bestmöglich überzeugt
werde. Neben der Einführung in die Technik des speziell öffentlich-rechtlichen
Aktenvortrags und acht Musterfällen mit Lösungen kann sich der
Leser in kurzen Einleitungsabschnitten auf die Lektüre einstimmen.
Traditionell werden die Anweisungen aus Nordrhein-Westfalen als Muster für
die Aktenvortragsübung beigefügt. Die Einführung selbst ist
relativ kurz, man bekommt allenfalls andeutungsweise eine differenzierte
Herangehensweise an unterschiedliche Aufgabenstellungen gezeigt. Die eigentlichen
Nuancen muss man sich dann anhand der Lösungsskizzen selbst retrospektiv
erstellen. Dieses Konzept sorgt zwar für einen beschwingten Beginn,
da man erst einmal den eigenen Ideen folgen kann. Allerdings wäre gerade
bei der gedrängten Vorbereitungszeit mancher Referendare eine genauere
Aufteilung der Anforderungen je nach Aufgabenstellung erfreulich gewesen,
zum Beispiel auch mit mehr Formulierungsbeispielen und hilfen. Die
Übungsfälle decken eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab. Leider
stehen diese nicht in der Inhaltsübersicht mit abgedruckt, so dass
man sich nicht gleich auf bestimmte Rechtsgebiete vorbereiten kann. Andererseits
ist ja gerade der Überraschungseffekt ein wichtiges Prüfungsmoment,
das der Referendar nicht unterschätzen darf. Man findet materiell-rechtlich
unter anderem Fallgestaltungen zum Straßenrecht mit Sondernutzungserlaubnis,
zur Baugenehmigung im Außenbereich, zum Schulrecht, zum Versammlungsgesetz
und zur Baunutzungsverordnung bei störenden Gewerbebetrieben. Auch
eine polizeirechtliche Wohnungsverweisung wurde berücksichtigt. Verfahrensrechtlich
erfasst werden etwa das Widerspruchsverfahren, Klage und einstweiliger Rechtsschutz
sowie die Verwaltungsvollstreckung. Die Gestaltung des Buches ist größtenteils
ansprechend und man hat nicht wie in anderen Werken derselben Reihe den
Eindruck, dass unnötig Platz verschwendet wurde. Die behördlichen
Schreiben und Verfügungen sind nicht als Faksimile abgedruckt, sondern
in ganz normaler Textverarbeitung gefasst. Wenn einmal ein bestimmtes Landesrecht
relevant ist, werden die Normen entsprechend mit abgebildet. Die Lösungsvorschläge
sind bisweilen im Sachbericht sehr ausführlich und in der Prüfungssituation
wird man kaum soviel Zeit für die Schilderungen der Geschehnisse haben.
Dieses Manko haben aber nahezu alle Aktenvortragslehrbücher. Die Erläuterungen
sind gelegentlich etwas zu wenig tiefgehend, da Verweise auf Kommentare
oder Rechtsprechung fehlen und man so einzig auf die Darstellungen der Autorinnen
angewiesen ist. Das Buch bietet ein gesundes Preis-Leistungs-Verhältnis
und man kann als Referendar vor der mündlichen Prüfung gar nicht
genug Aktenvorträge geübt haben. Deswegen ist die Bearbeitung
dieses Werks durchaus zu empfehlen, die parallele Lektüre im Kommentar
ist ab und an nötig, um die nötige rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.