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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2005

Rezensionen Juli 2005: Öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Immissionsschutzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des in beiden Examina abgeprüften Umweltrechts und kein Jurist kann es sich bis zum zweiten Staatsexamen leisten, sich in diesem Bereich nicht wenigstens in den Grundzügen auszukennen. Oftmals bieten Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht oder zum Baurecht jedoch nur so knappe Informationen, dass man sich nur anhand eines Kommentars sicheres Detailwissen verschaffen kann. Dabei gibt es außer dem vorliegenden kompakten Werk nur wenige Kommentare, die Juristen in der Ausbildung wirklich zur Lektüre einladen. Die Gestaltung des Kommentars ist schon als klassisch zu bezeichnen. Neben einem dichten Fließtext zu den einzelnen Paragraphen finden sich Gesetzesanhänge und ein ausführliches Sachverzeichnis. Den einzelnen Normen sind in der Regel eine ausführliche Gliederung und ein umfangreiches Literaturangebot vorangestellt. Innerhalb der Kommentierungen sind alle weiteren Verweise auf andere Kommentare und die einschlägige Rechtsprechung eingebettet, so dass man nicht in den Genuss einer störungsfreien Lektüre kommt. Dies ist besonders schade, da es der Autor wie kein zweiter versteht, die oft unübersichtliche Gemengelage verschiedener Rechtssetzungseinflüsse und Normebenen zu erklären und Ordnung in die Materie zu bringen. Für Studenten unverzichtbare Lektüre sind die Abschnitte über das zu prüfende sonstige öffentliche Recht bei einer Anlagengenehmigung, die Frage der materiellen Präklusion im Vorverfahren der Genehmigung sowie die Ausführungen zum Anwendungsbereich des BImSchG auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Durch die bewusst systematische und nicht unbedingt chronologische Kommentierung des Autors werden schnell Zusammenhänge greifbar, die sich durch bloße Gesetzeslektüre nicht unbedingt erschließen. Referendare wiederum sollten sich mit den Kapiteln zum Rechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen zur Lärmeindämmung befassen sowie mit dem Standardproblem der Frage der Rechtsverbindlichkeit der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften. Ebenfalls prüfungsrelevant sind der Erlass nachträglicher Anordnungen und die Erwehrung der Betroffenen hiergegen. Im Umweltrecht ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber man muss besonders lobend die Bemühungen des Autors hervorheben, die europarechtlichen Bezüge und Einflüsse in der Kommentierung zu verankern. Dies wird deutlich bei der Frage, welche Anstrengungen die deutsche Genehmigungsbehörde im Fall grenzüberschreitender Verfahren treffen muss, aber auch bei der insoweit divergierenden Rechtsansicht, ob bestimmte Pflichten des Anlagenbetreibers eine drittschützende Funktion innehaben oder nicht. Ein weiterer Pluspunkt dieses Kommentars ist die konsequente Vermeidung von Doppelerläuterungen durch jeweilige Querverweise: dies vermeidet interne Widersprüche oder Auslassungen und zeigt dem Leser immer wieder die inhärente Systematik auf. Man kann natürlich die Prüfungsvorbereitung ohne diesen Kommentar bewältigen. Man muss sich dann aber im Klaren darüber sein, dass einem dabei ein wunderbares Stück juristischer Literatur entgeht. Es gelingt einem Kommentar selten so gut wie diesem, eine komplexe Rechtsmaterie so interessant und klar darzustellen.

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Man kann Titel wie den vorliegenden nicht mehr ernsthaft kritisch begutachten, ist er doch schon in der 15. Auflage „das“ Lehrbuch zum Verwaltungsrecht in Deutschland. Dem studentischen Leser allerdings kann man die Vorzüge und Unannehmlichkeiten auch dieses Werks insoweit nahe bringen, als man mittels deren Vorstellung die Antwort auf die Frage erleichtert: Kaufe ich dieses Werk oder lese ich es bei Gelegenheit? Der Autor stellt die Institution Verwaltung von vielen verschiedenen Blickwinkeln aus dar. Natürlich erhält der Leser zunächst einen Abriss über die Geschichte des Verwaltungsrechts sowie die Frage, was Verwaltungsrecht heutzutage alles beinhaltet und aus welchen Quellen sich das Fortkommen der Materie speist. Gerade das letztgenannte Kapitel enthält auch wichtige Bezüge zum internationalen Recht. Für Studenten ist das riesige Kapitel zum Verwaltungsakt nicht in toto Pflichtlektüre, dafür umso mehr die danach folgenden Abschnitte zu Bestandskraft, Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts, die in ihrer Komposition viel Erhellendes für den Leser zu bieten haben. Ebenfalls mit aktueller Bezugnahme auf das europäische Recht verfasst ist das Kapitel zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen und deren Nichtigkeit. Referendare sollten das Kapitel zum Verwaltungsverfahren und dort insbesondere das Unterkapitel zu den Verfahrensrechten der Beteiligten zur Examensvorbereitung heranziehen. Ein in Lehrbüchern zum Verwaltungsrecht nahezu unerreichtes Element ist dem Autor mit der umfassenden Darstellung des Staatshaftungsrechts gelungen. Hier werden unter dem Begriff der staatlichen Ersatzleistungen die klassischen Ersatz- und Entschädigungsansprüche ebenso abgehandelt wie eigentlich nicht zum Haftungsrecht gehörende Instrumente wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, welcher nicht nur kurz erwähnt wird, sondern in allen umstrittenen Punkten ausgeführt ist, so etwa auch hinsichtlich der Frage der Anwendung von Vertrauensschutzelementen der §§ 818, 819 BGB zulasten des Bürgers. Auch behandelt wird der Folgenbeseitigungsanspruch und (leider etwas zu kurz) das in diesem Zusammenhang auftauchende Problem des Folgenentschädigungsanspruchs. Als Abschlusserörterung liefert der Autor die gemeinschaftsrechtliche Beeinflussung des deutschen Staatshaftungsrechts, wo sehr knapp die wesentlichen Anforderungen des EuGH zusammengefasst werden, aber leider kein Lösungsweg für deutsche Klausurbearbeiter aufgezeigt wird. Die Gestaltung des Buches ist nur zum Teil einladend. Das Textbild ist dicht und gewaltig, nur vereinzelt finden sich Prüfungsanleitungen oder kleine graphische Einschübe. Auch die Literaturhinweise sind in einer solchen Menge enthalten, dass man nur bei wissenschaftlicher Beschäftigung mit der Materie eine komplette Lektüre vornehmen dürfte. Man kann deshalb beileibe nicht behaupten, dass es ein Vergnügen oder gar einfach wäre, sich mit der schon inhaltlich komplexen Darstellung des Verwaltungsrechts auseinander zu setzen. Man wird jedoch bei vergleichender Lektüre merken, dass man mit einem oder mehreren Seitenblicken in das Werk von Maurer das Studium einfacher und vor allem tiefgründiger durchführen kann, als wenn man sich nur auf schematischere Werke verlassen würde. Die Investition in dieses Werk kann daher über viele Jahre hinweg für entscheidende Wissensimpulse sorgen.

Rengeling / Szczekalla, Grundrechte in der EU, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2005
Die Rechtsetzung und Rechtsprechung der Organe der Europäischen Gemeinschaft wird neben der Betonung der wirtschaftlichen Auswirkungen in Deutschland gerade aus dem Blickpunkt der Grundrechte mehr als kritisch beäugt. In kaum einem anderen Mitgliedstaat ist die Grundrechtsdogmatik und teilweise auch —fixierung so streng wie hier und wo andere Staaten nicht einmal Konflikte mit dem nationalen Recht sehen, wird in deutschen juristischen Zeitschriften die x-te Version der Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeibeschworen, um ein für allemal das Verhältnis der ehernen deutschen Grundrechte zum europäischen Recht zu stärken. Leider geht dabei bisweilen unter, dass viele Kalamitäten gar keine sind und der oft beklagte lückenhafte Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene tatsächlich schon lange nicht mehr lückenhaft ist und dank der einzigartigen Rechtsfortbildungsmöglichkeit des EuGH noch sicherer verankert ist als jedes von den Vertragsstaaten ausgearbeitete Verfassungsdokument. Die Autoren dieses grundlegenden Werkes widmen sich akribisch der Entstehung der Grundrechte im europäischen Rechtsraum auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts und zeichnen deren Entwicklung und heutigen Inhalt präzise nach. Die Grundrechtecharta wird nicht in vorauseilendem Gehorsam als Teil der Verfassung und damit des Primärrechts angesehen, sondern als das völkerrechtlich relevante Dokument dargestellt, das sie tatsächlich immer noch ist, nachdem die Franzosen mit ihrem Referendum dem Verfassungsvertrag die Grundlage entzogen haben. Die Gestaltung des Buches ist edel und man hat beinahe Ehrfurcht vor der Bearbeitung dieses Werkes. Die Ausführungen und die Fußnoten halten sich der Menge nach bisweilen beinahe die Waage, wobei man allerdings mit einem weniger großzügig bemessenen Zeilenabstand den teilweise überbordenden Eindruck der Verweise auf Rechtsprechung und Literatur eindämmen hätte können. Die Hervorhebungstechnik nur mittels Kursivdruck passt zur Aufmachung von Buch und Texten, hilft aber bei der schnellen Orientierung und der Detailsuche nur bedingt weiter. Da man innerhalb der Verzeichnisse und bei den Überschriften aber sehr wohl Fettdruck verwendet hat, hätte man dem Leser diesen Luxus durchaus auch gönnen können. Ganz außergewöhnlich sind die detaillierten Hinweise zu Beginn der einzelnen Abschnitte. Hier werden nicht nur spezielle Literaturtipps gegeben, sondern eine Unsumme an Fundstellen innerhalb von Gemeinschaftsdokumenten und vor allem den Verfassungen der andern europäischen Länder geboten, die für rechtsvergleichende Studien Gold wert sein können. Auch die starke Rezeption der Rechtsprechung der Organe der EMRK macht dieses Buch zu einem wichtigen Hilfsmittel neben den bisher bestehenden Kommentaren und Lehrbüchern zur Konvention. Die Autoren gehen nach dem obligatorischen historischen Abschnitt zur Grundrechtsentwicklung direkt auf die allgemeinen Grundlagen der Grundrechte auf europäischer Ebene ein und erläutern vor allem den Rang der Grundrechte und die Systematik des Art. 6 EU. Auch für den rechtsphilosophischen Bereich relevant sind die Ausführungen zu den betroffenen Grundrechtsträgern und Rechtssubjekten. Bearbeitet werden weiterhin die allgemeine Weite des Schutzbereichs nach der Grundrechtecharta und die möglichen Einschränkungen der Grundrechte auf europäischer Ebene. Leider recht knapp ausgefallen ist das Kapitel zum Rechtsschutz, mittels dessen man die Grundrechte tatsächlich einklagen könnte. Schließlich werden die Rechte der Grundrechtecharta sukzessive erörtert und systematisch aufbereitet, wobei gerade die Kapitel zu den im deutschen Grundrechtsbereich unbekannten Rechten und Prinzipien für die wissenschaftliche Betätigung in Seminaren und Dissertationen wichtige Anhaltspunkte und weiter führende Hinweise liefern. Sehr anschaulich ist zudem das Kapitel zum Grundrecht auf gute Verwaltung ausgearbeitet. Pflichtlektüre vor allem während des Referendariats sollten die Abschnitte zu den Justizgrundrechten sein, da hier bereits die Sensibilisierung für die Einflüsse der EMRK greifbar sind. Einen ganz starken Eindruck hinterlässt das Kapitel zur europäischen Sicht auf die Menschenwürde und zu den eng damit verbundenen Rechten auf Leben und Unversehrtheit. Stark nicht nur deshalb, weil es selten eine so umfassende Darstellung zu einem im deutschen Recht in letzter Zeit arg strapazierten Begriff gab, zum anderen weil die Autoren klar machen, dass zu strikte Begrifflichkeiten oft darüber hinwegtäuschen, dass ein europäisches hohes Schutzniveau sehr wohl besteht. Hier kann in stark reflektierender Bearbeitungsweise die eigene Rechtsposition überdacht und neu justiert und gleichzeitig die in den Fußnoten enthaltene Rechtslage anderer Staaten verarbeitet werden. Dieses Werk ist für eine ernsthafte und vertiefte Arbeit mit und an den nationalen wie den europäischen Grundrechten unumgänglich und sei es nur, um die Genauigkeit der Autoren für die Qualität der eigenen Arbeit nutzen zu können. Ebenso wird dieses Kompendium zur Inkorporierung der Grundrechtecharta im Bewusstsein der deutschen Juristenausbildung eine tragende Rolle spielen und sollte nicht nur für den Wahlfachbereich Europarecht so intensiv wie möglich genutzt werden.

Ferner / Kröninger, Baugesetzbuch, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005Abbildung des Buchtitels
Das Baurecht ist unverzichtbarer Lernbestandteil der Vorbereitung auf jedes juristische Staatsexamen. Für Referendare eher als für Studenten relevant ist dabei ein guter Kommentar, der die Anforderungen an die Examensklausuren aufgreift und die wichtigen Inhalte sauber aufbereitet. Das vorliegende Werk ist eine Erstauflage mit knapp 650 Seiten, die dem Leser nicht nur ein Nachschlagewerk offeriert, sondern darüber hinaus zur genauen Lektüre einlädt. Die einzelnen Artikel werden ausführlich mittels eines Fließtextes kommentiert, der zwar die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur gleich mit beinhaltet, diese aber so intelligent einfügt, dass der Lesefluss nicht wirklich gestört wird. Das liegt auch an den gut eingesetzten Hervorhebungen bei Schlüsselbegriffen und den übersichtlichen Untergliederungen bei längeren Ausführungen. Ein besonderer Service für Referendare sind die diversen Muster für Klageschriften, um baurechtlich gewährleistete Positionen einzufordern oder im laufenden Verfahren Einfluss zugunsten des Mandanten zu nehmen, etwa mittels Anregungen, Widersprüchen oder Anträgen. Ebenfalls enthalten sind Vertragsmuster für vorhabenbezogene Bebauungspläne. In einem Kommentar zum materiellen Recht ist diese Beigabe nicht selbstverständlich und sollte deshalb umso intensiver bearbeitet werden. Für die juristische Ausbildung ebenfalls hervorzuheben ist die konkrete und klausurgeeignete Kommentierung der Voraussetzungen einzelner baurechtlicher Probleme, so bei den Voraussetzungen der Veränderungssperre, den Einzelheiten des Nachbarschutzes bei Bauten im unbeplanten Innenbereich oder bei Fragen rund um die Ablösung von Erschließungsbeiträgen. Materiell von großer Bedeutung sind zunächst die zahlreichen und ausführlichen Erläuterungen zu den Änderungen des BauGB im Jahre 2004. Dabei wurden teilweise massive Einschnitte in bekanntes Prüfungswissen vorgenommen, die zunächst einmal von Studenten und Referendaren kompensiert sein wollen, etwa beim Vorkaufsrecht oder bei der Heilung von Fehlern in der Bauleitplanung. Besonders lesenswert sind etliche kleine Details in der Gesamtkommentierung von Paragraphen. Beispielhaft zu nennen sind hier das Abwägungsgebot, die materiell-rechtlichen und prozessualen Auswirkungen des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Drittrechtsbehelfen oder etwa die Ziele und Voraussetzungen des Enteignungsverfahrens. Auch die möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden ansprechend vorgestellt. Sehr umfassend werden die ebenfalls neu gefassten Fehlerfolgenregelungen kommentiert. Leider sehr knapp geraten sind die Kommentierungen zum Verhältnis zwischen Bauleitplanung und Fachplanung. Auch Darstellungen typischer Klausurprobleme wie etwa die Beteiligung von Gemeinden, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung und der Einstieg in die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sind zum Teil ein wenig kurz geraten, wenngleich sie doch die wesentlichen Informationen enthalten. Dieser Kommentar wird vor allem Referendaren die Bearbeitung von Baurechtsakten erleichtern, werden doch inhaltliche Probleme und praktische Umsetzung beispielhaft miteinander verknüpft. Studenten wird die Übersichtlichkeit der Darstellung bei den ersten Annäherungen an das Baurecht sehr unterstützen. Ein insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis macht diesen Kommentar zu einer gelungenen Neueinführung.

Schebelt / Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Auflage, Verlag Nomos 2004
Das Straßenrecht findet nur selten Beachtung in einem ganzen Lehrbuch, oftmals wird nur in Kompendien zum Besonderen Verwaltungsrecht ein Kapitel erübrigt. Dort findet man zwar auch die wesentlichen Informationen zum Bundes- und Landesrecht, kann aber die fallbezogene Einordnung des Stoffes nicht in jedem Fall gewährleisten. Das vorliegende Werk behandelt das baden-württembergische Straßenrecht und bietet dem Leser mehrere Beispielsfälle, um das gelernte Wissen sogleich einzusetzen. Die Gestaltung des Buches erleichtert das Verständnis des Stoffes. Die Fließtexte sind in überschaubarer Länge gehalten, die Hervorhebungen sind maßvoll verteilt und die verschiedenen Beispiele in kleinerer Schriftgröße erlauben ein kurzes Innehalten zur Rezeption der Materie. Die einzelnen Formulierungen erlauben dem Leser den schnellen Zugang zu eigentlich komplexer Materie und sprechen für die Erfahrung der Autoren in der Vermittlung schwieriger Inhalte. Leider sind die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert und behindern bisweilen den Lesefluss. Es fehlt zudem jede Form abstrahierender Darstellung, sowohl im Textteil der Buches wie auch im Fallbereich. Gerade dort wären Gliederungsansätze wünschenswert gewesen. Behandelt werden neben den Rechtsquellen des Straßenrechts und der wichtigen Abgrenzung zum Straßenverkehrsrecht im Wesentlichen die straßenbezogenen Handlungsmöglichkeiten der Behörden sowie die Straßenplanung. Neben kleineren Kapiteln zu Straßenbaulast, Verkehrssicherungspflicht oder Straßenverwaltung widmen die Autoren der Straßenbenutzung richtigerweise ein großes Kapitel. Besonders lesenswerte Abschnitte findet der Leser in der hervorragenden Abhandlung zu Gemein- und Sondernutzung sowie zur Frage der Widmung einer Straße. Ebenfalls gelungen für die Anforderungen von Klausur und Examen sind die Passagen zum Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse sowie die Darstellungen zu verkehrssteuernden Maßnahmen wie Fußgängerzonen. Die kompakten Ausführungen zum Straßenrecht werden durch acht Beispielsfälle ergänzt, die mit Sachverhalt und Lösung nie mehr als drei Seiten überschreiten und so einen spezifischen Blick in die möglichen Prüfungsanforderungen im Bereich des Straßenrechts geben. Die Falllösungen sind im Urteilsstil gefasst, was für Referendare von Vorteil ist, bei Studenten aber Vorbehalte wecken könnte. Sehr erfreulich ist, dass beliebte und problematische Klausurthemen nicht ausgespart werden, so die Einordnung von Inline-Skates im Straßenverkehr oder die enteignungsrechtliche Vorwirkung von Plänen. Dieses Werk bietet einen sicheren Einstieg in das (Landes-)Straßenrecht und wird durch die kompakte Darstellung vor allem Referendaren dienlich sein. Andere und spätere Lehrbücher werden den hier vorgegebenen Standard nur schwer erreichen können.

Dürr, Baurecht Baden-Württemberg, 11. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Ein Klassiker der Ausbildungsliteratur in Baden-Württemberg ist (endlich) in aktueller Neuauflage erschienen. Es spricht für den Autor, dass er in aller Bescheidenheit darauf hinweist, dass man inhaltlich bis auf die Einarbeitung des Europaanpassungsgesetzes zum Baugesetzbuch und den Stand der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg „nichts wesentlich Neues“ finden würde. Wer jedoch die zahlreichen Modifikationen im Bau- und Umweltrecht der letzten drei Jahre immer noch kompakt auf weniger als 200 Seiten darzustellen vermag, dem gebührt schon für diese Reduktionsleistung Respekt. Das Buch erscheint in neuem Cover, ist aber hinsichtlich der Grundzüge des Layouts weitgehend gleich geblieben. Der Leser findet geballte Information in dicht geschriebenem Textbild und muss sich dementsprechend auf ein gewisses Konzentrationslevel begeben, um nichts Wichtiges zu überlesen. Zwar wird man durch fett gedruckte Schlüsselbegriffe ein wenig geleitet und ab und an durch Aufzählungen ein wenig bei der Lektüre entlastet. Dennoch wird man nach abstrahierenden Darstellungen vergeblich suchen, obwohl doch gerade das Baurecht einen reichen Vorrat an bildhaften Elementen und eine Vielzahl von Prüfungsschemata zu bieten hätte. Zu den bewährten Pfeilern der „Kompendien“ -Ausbildungsreihe des Nomos-Verlages gehören die praktischen Beispielsfälle am Ende der materiellen Ausführungen. Hier werden dem Leser anhand von fünf Sachverhalten mit jeweiliger Lösung die wesentlichen Eckpunkte des zuvor Gelesenen noch einmal vor Augen geführt. Dabei enthalten die Falllösungen zwar eine Unterteilung in Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen, enthalten aber aufgrund der Kürze der Lösungstexte keine eigene Gliederung und die Fälle beginnen leider auch nicht bearbeitungsfreundlich je auf einer neuen Seite, sondern sind fortlaufend gedruckt. Sehr positiv vor allem für studentische Leser ist die konsequente Bearbeitung der Fälle im Gutachtenstil. Das Verhältnis der Darstellungen zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht ist angemessen. Ausgewogen wird die Gestaltung dadurch, dass ein eigenes Kapitel zum Nachbarschutz im Baurecht enthalten ist und darüber hinaus ein eigener Abschnitt nur dem Rechtsschutz gewidmet ist. Im Bereich des Rechtsschutzes gegen Bebauungspläne sind vor allem die Ausführungen zur Antragsbefugnis bei nur mittelbarer Beeinträchtigung lesenswert. Vorbildlich wurde auch die Neugestaltung des Normenkontrollverfahrens eingearbeitet und auf die Möglichkeit des rückwirkenden Erlasses von Plänen hingewiesen. Bearbeiten sollten Studenten vor allem den Unterpunkt zum Rücksichtnahmegebot bei Individualklagen. Im Bauplanungsrecht sind zum einen die Erläuterungen zum Bauvorhaben im Außenbereich gelungen, hier insbesondere die Problematisierung von Windkraftanlagen und entsprechenden Flächen in Bauleitplänen. Des Weiteren sollte der Leser sein Augenmerk auf das Zusammenspiel zwischen unbeplantem Innenbereich und diversen Befreiungsregelungen lenken, das vom Autor adäquat zusammengefasst wurde. Ein weiteres lesenswertes Kapitel enthält die wichtigsten Punkte zur Baunutzungsverordnung. Im Bauordnungsrecht erwähnenswert sind die anschauliche Abgrenzung der verschiedenen gesetzlichen Genehmigungstatbestände bei der Errichtung von baulichen Anlagen und die dabei einzuhaltenden Prüfungskataloge. Das Lehrbuch ist für Studenten und Referendare gleichermaßen Herausforderung als auch Standardwerk zum Einstieg in das Landesbaurecht von Baden-Württemberg. Man muss mit Arbeitseifer und Durchhaltevermögen diese konzentrierte Darstellung angehen, um am Ende das sichere und nötige baurechtliche Grundwissen für die Examina zu besitzen.

Püttner, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Titel zum baden-württembergischen Kommunalrecht sind rar, zumindest wann man ein Lehrbuch auf dem aktuellen Stand erwerben möchte. Die Neuauflage des vorliegenden Werks kommt pünktlich zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg und bezieht diese auch in die Ausführungen mit ein. Der Umfang des Werks ist mit knapp 180 Seiten Text überschaubar und entspricht der Wichtigkeit des Kommunalrechts in den juristischen Staatsprüfungen. Dort wird zwar immer wieder aufbauend auf kommunalrechtlichen Fragestellungen in andere Gebiete des öffentlichen Rechts eingeleitet. Wenn man aber von den Klassikern unter den Klausuren zum Kommunalverfassungsstreit absieht, ist eine reine kommunalrechtliche Klausur eher Mangelware. Das Layout des Buches ist gelungen. Der Leser wird durch die Textblöcke mittels Hervorhebungen und klug eingesetzten Abstandsflächen geleitet und kann die Kapitel zügig durcharbeiten. Gelegentlich ergänzen Tabellen und graphische Elemente das Geschriebene, jedoch überzeugt das Lehrbuch nicht durch die Mannigfaltigkeit der eingesetzten Visualisierungselemente. Die einzelnen Abschnitte sind eingängig geschrieben und erlauben bisweilen eher ein Schmökern, denn ein Bearbeiten, sofern man sich den behandelten Stoff dergestalt zu Gemüte führen mag. Die grundlegenden Ausführungen zur kommunalen Selbstverwaltung sind dankbar knapp gehalten, dafür ist die Aufgabenvielfalt der Gemeinden, das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden und die Kommunalverfassung an sich ausführlich behandelt. Lesenswert sind dabei die Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten von Bürgern und Einwohnern. Die Stellung des Gemeinderats und seiner Mitglieder wird umfassend und detailreich erläutert. Sehr interessant ist vor allem das Schlusskapitel zu den verschiedenen Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit. Ungewöhnlich ausführlich wird das Haushaltsrecht der Gemeinden aufgefächert. Sehr schwach ausgeprägt hingegen ist das Satzungsrecht. Zwar wird beschrieben, wie der Satzungserlass vollzogen wird und welche Arten von Satzungen im Gemeindebereich notwendig und üblich sind. Es fehlt jedoch das damit typischerweise verknüpfte Problem des Rechtsschutzes gegen Satzungen und die Auswirkung von Fehlern dieser Normen. Auch die Probleme des Kommunalverfassungsstreits werden knapp aufgezeigt, aber sind in der vorliegenden Darstellung für die Klausurbearbeitung nicht zu benutzen. Es fehlt schlicht an aufgezeigten pragmatischen Lösungsmöglichkeiten für den Leser, der sich noch in der juristischen Ausbildung befindet. Auch im Rahmen der Kapitel zu Rechts- und Fachaufsicht fehlt es an vielen wichtigen Hinweisen für die Klausur, etwa zur Rechtsnatur der Ersatzvornahme und der Anwendung des LVwVG. Das Lehrbuch bietet einen schnellen Einstieg in die Grundlagen des baden-württembergischen Kommunalrechts. Leider ist die praktische Verwendung des Werks für Klausuren und Examen nur eingeschränkt möglich. Eine Lektüre lohnt sich aber wenigstens begleitend zu Fallsammlungen und Skripten.

Die Fundstelle Baden Württemberg – Fachzeitschrift für die kommunale Praxis, Hefte 23/24, Verlag Boorberg 2004
Zeitschriften zum Kommunalrecht haben in der Regel keine verbreitete Präsenz in den Universitäts- und Gerichtsbibliotheken. Allerdings ist dies besonders kritisch zu betrachten, wenn sich bei größeren Reformprojekten wie dem baden-württembergischen Verwaltungsstruktur-Reformgesetz nur wenige Zeitschriften finden, welche die wesentlichen Änderungen systematisch aufbereiten. Die vorliegende Doppelausgabe der Zeitschrift „Die Fundstelle“ hat gegen Ende des Jahres 2004 ein Sonderheft zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg erstellt und hat damit fast schon eine Monopolstellung, da sogar die Verwaltungsblätter Baden-Württemberg lediglich auf dieses Doppelheft verweisen. Wenn man also nicht den kompletten Gesetzestext lesen oder die Änderungen beim Einsortieren in die Loseblattsammlung von Dürig selbst zu entdecken suchen will, ist man gut beraten, sich die Zusammenfassung der Reform in diesen beiden Heften durchzulesen — sofern man das Glück hat und irgendwo zugängliche Exemplare erhalten kann, ansonsten hilft nur eine Bestellung beim Buchhändler. Auf nahezu 120 Seiten werden auch die geringsten Änderungen aufgezählt, allerdings — und das ist sehr leserfreundlich — nicht unter großflächigem Abdruck der Gesetzestexte, sondern mittels Beschreibung der Neuregelung und gegebenenfalls der alten Rechtslage, so dass man die Entwicklung problemlos nachvollziehen kann. Gerade die gewählte Sprache lässt die Lektüre sehr schnell vorangehen und man hat zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, von einem Gesetzesungetüm erschlagen zu werden. Die Aufteilung der Themen in allgemeine Änderungen und die Ministerien betreffende Änderungen ist gut gewählt, da man auf diese Weise spezifische Änderungen heraussuchen kann. Zum Teil werden wichtige Details mittels Kursivschrift herausgehoben. Selbstverständlich sind die Änderungen nicht in Beispielsfälle oder andere praktische Anwendungen integriert. Dafür war die Reform aber eigentlich auch nicht gewaltig genug und diese Aufgabe können Lehrbücher und Fallsammlungen übernehmen. Die Lektüre dieser Ausgaben zur Verwaltungsreform hilft vor jeder anstehenden mündlichen Prüfung, um sich schnell und verständlich die Grundzüge der Neuregelungen anzueignen.

Fischer, Die Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Die rasante Entwicklung nicht nur des europäischen Sekundärrechts sondern auch der grundlegenden Verträge erfordert oftmals einen Blick auf die Entwicklungsgeschichte einzelner Normen des europäischen Primärrechts, um sich der auch heute noch verfolgten Ziele zu vergewissern oder sich zumindest über erfolgte Neuerungen klar zu werden. Mit dem vorliegenden Werk will der Autor die Zeitspanne zwischen den römischen Verträgen bis zur EU-Verfassung überbrücken, um dem Leser Europa in einem Gesamteindruck zu vermitteln. Dabei beschränkt der Autor seine Darstellung nicht auf eine Kommentierung im eigentlichen Sinne, also unter Erläuterung der einzelnen Artikel von EU-Vertrag und EG-Vertrag, sondern stellt zunächst die Entstehung der einzelnen Vertragsdokumente seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dar und legt den Fokus neben den rechtlichen Inhalten deutlich auf die politischen Schwierigkeiten vor, während und nach dem Zustandekommen der Willensentscheidungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft. Auf diese Weise erhält der Leser einen kleinen Eindruck von den Vorgängen, die im Rahmen von Regierungskonferenzen oft genüsslich von der Tagespresse kommentiert werden. Viel wichtiger ist aber, die Entwicklung der einzelnen Ideen für eine europäische Gemeinschaft zu erkennen, die sich, wenn auch in immer geringerem Maße, in jeder Verhandlungsrunde niederschlagen. Erst nach dieser Einleitung folgen die kommentarähnlichen Ausführungen zu den Normen der Verträge, allerdings nicht einzeln, sondern in Gruppen zusammengefasst, um auch hier nicht jedes in der Rechtsprechung des EuGH gewonnene Detail zu präsentieren, sondern gerade die Evolution in bestimmten Bereichen und gegenteilig die Dokumentation eines gewissen Stillstands zu erfassen, die dem rechtlichen Alltag in Europa sein Gepräge gibt. Diese werden anhand der einzelnen Politiken der Gemeinschaft unterteilt, so dass man sich wahlweise gezielt oder sukzessive mit bestimmten Bereichen befassen kann. Dokumentiert werden die Erkenntnisse anhand der verschiedenen Fassungen der zugehörigen Normen der Verträge. Sehr ausführlich und lesenswert sind dabei die Abschnitte über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, über die Grundsätze und Ziele der Europäischen Union oder die Wirtschafts- und Währungsunion. Relativ knapp, da keiner gewaltigen Veränderung unterworfen sind die Bereiche der Grundfreiheiten. Bereits für studentische Bearbeiter interessant sind die Kapitel zum Europäischen Parlament, zur Umweltpolitik und zur Unionsbürgerschaft, können doch gerade hier Verständnisfragen hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Verflechtung mit dem deutschen Rechtssystem schon in Übungen für Anfänger auftauchen. Wichtiges Accessoire für den Leser in wissenschaftlicher Hinsicht ist die beigefügte CD, wo man unter anderem die Dokumente der Regierungskonferenzen seit 1996 findet sowie eine die bisherigen Änderungen in den Verträgen hervorhebende Funktion eingerichtet wurde. Man wird sich dieses Werk nicht zur bloßen Lektüre anschaffen, dazu ist es auch schon vom Layout her nicht geeignet. Wer sich aber wissenschaftlich mit der Entwicklung des europäischen Rechts auseinander setzen will oder muss, wird auf diese evolutive Darstellung kaum verzichten können und für zahlreiche Details dankbar sein.

Jäde / Dirnberger / Weiß, BauGB / BauNVO, 4. Auflage, Verlag Boorberg 2004
Kommentare mit elektronischer Ergänzung kommen immer mehr in Mode und auch das altbewährte Werk der Autoren bietet dem Leser eine CD-Rom, auf der nahezu alle im Kommentar zitierten Urteile im Volltext abrufbar sind, ebenso natürlich der eigentliche Kommentartext, so dass man sich grundsätzlich auch nur am Rechner mit dem Baurecht befassen könnte. Dieses Werk ist mit knapp 1250 Seiten Kommentierung zuzüglich Sachverzeichnis und anderem Annex ein relativ kompaktes Werk, das sich dem Leser aber von Beginn an umfangreich präsentiert. Dies liegt zum einen daran, dass neben dem BauGB auch passend dazu die BauNVO kommentiert wird, dass aber vor allem die eigentlichen Texte bisweilen eher einem guten Lehrbuch gleichen als einer knappen Erläuterung sonstiger Kommentare. Die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur sind leider trotz dieser guten Darstellungsweise mitten in den Text integriert worden, was den Lesefluss zum Teil erheblich beeinträchtigt. Orientierung geben dagegen die fett gedruckten Schlüsselbegriffe, mittels derer man innerhalb eines Paragraphen schnell zum Gesuchten gelangen kann. Dies gelingt ebenso durch die vielen und detaillierten Gliederungen vor den einzelnen Normen. Studenten und Referendare werden unter den zahlreichen lesenswerten Kommentierungen vor allem die folgenden zu schätzen wissen: im Rahmen des § 1 BauGB geben die Autoren eine beeindruckende Einführung in die Abwägungsfehlerlehre und stellen allgemeines Wissen und Einzelfragen in einen so passenden Kontext, dass komplexe Begriffe schnell in die eigene Prüfungssystematik eingegliedert werden können. Die Darstellung des Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen in § 212a BauGB bietet die Differenzierung zwischen den denkbaren Bescheidungsformen und zwischen den möglichen Klägern, gleichsam aber wichtige Einzelfragen zu § 80 VwGO. Eher selten geprüft aber im Zusammenspiel mit Art 14 GG sehr anschaulich erläutert sind die Enteignungsvorschriften der §§ 85 ff BauGB, gerade was die formellen Voraussetzungen einer Legal- oder Administrativenteignung angeht. Schließlich ist auf das hervorragende Unterkapitel „Grundfragen des baurechtlichen Nachbarschutzes“ hinzuweisen, das man sich vor Klausuren im öffentlichen Recht zu Gemüte führen sollte. Pflichtlektüre für Referendare sollte die Kommentierung zu § 36 BauGB werden, wo eindrucksvoll die verschiedenen Pflichten und Interessen der Gemeinde fokussiert sind. Leider aus Ausbildungssicht ein wenig knapp geraten sind die Erklärungen zu § 15 BauNVO, der nicht selten zum entscheidenden Rettungsanker in Klausuren mutiert. Die Arbeit mit diesem Kommentar geht leicht von der Hand und gerade die Aktualität und Verständlichkeit der Kommentierung ist ein großer Pluspunkt gegenüber kürzeren Werken. Man kann an diesem Werk viel zu wenig kritisieren, um es nicht mit Nachdruck empfehlen zu können.

Lenz / Borchardt, Verfassung für Europa, 1. Auflage, Bundesanzeiger Verlag 2005
Das vorliegende Werk enthält eine Textausgabe der europäischen Verfassung inklusive der zugehörigen, fast 250 Seiten starken Protokolle und Anhänge. Zusätzlich findet der Leser eine ausführliche Einführung zum Verfassungsprozess in Europa, mehrere Korrespondenztabellen zu den oft geänderten europäischen Vorschriften sowie am Ende des Werks Erklärungen zu diversen Elementen der Verfassung. Bemerkenswert ist nicht die Tatsache der Verknüpfung einer ausführlichen Einleitung mit dem vollständigen Text der Verfassung, dies findet man bei zahlreichen deutschen Gesetzen und den zugehörigen Textausgaben ebenso. Dabei sind die knappen Ausführungen zur Entstehung der Verfassung, den geregelten Zielen und getroffenen Neuerungen sehr lesenswert. Die Autoren haben aber in den anschließenden Erläuterungen fast 50 Seiten zur in die Verfassung inkorporierten Grundrechtecharta und deren Verhältnis zur EMRK beigefügt, was man in dieser Form in kaum einem Lehrbuch findet. Es wurde höchste Zeit, dass eine Leseausgabe der europäischen Verfassung mit einer kompetenten Erläuterung auf den Markt gebracht wurde. Die Autoren, die bereits für eine Kommentierung des EU- und EG-Vertrags verantwortlich zeichnen, haben hier nicht nur die Europäische Verfassung in ein kompaktes Format gepresst, sondern mit ergänzenden Materialien noch so eingerahmt, dass man gerne auf dieses Hilfsmittel zurückgreifen wird.

Epiney, Umweltrecht in der Europäischen Union, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2005
Eine Lehrbuchkomposition nur zum Umweltrecht ist schon für den rein deutschen Bereich selten genug. Im europäischen Recht ist es noch ungewöhnlicher dass außer dem hohen Einfluss auf das nationale Recht und dem Verweis auf Fachaufsätze in Lehrbüchern vertieft Stellung genommen wird. Das vorliegende Werk bietet auf knapp 450 Seiten umfangreiche Erläuterungen und Nachweise zum europäischen Umweltrecht und liefert somit für mehrere Wahlfachgruppen relevantes Lehrmaterial. Die Autorin gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Rechtsquellen für europäisches Umweltrecht und stellt die dabei handelnden europäischen Organe und anderen Beteiligten vor. Gerade Letzteres birgt für Studenten Interessantes, wenn etwa die Europäische Umweltagentur beschrieben oder die Arbeit von Verbänden beleuchtet wird. Ein wichtiges Kapitel zum Verständnis der Materie befasst sich mit den Kompetenzgrundlagen der EG und geht dabei auch auf die Rechtsangleichungsmöglichkeiten des EG-Vertrages ein. Instruktiv sind dabei die Verhältnisse möglicher Rechtsgrundlagen erfasst. Ein großer Abschnitt widmet sich den umweltrechtlichen Prinzipien des EG-Vertrages und den dabei bestehenden Spielräumen der Mitgliedstaaten. Wiederum grundlegend sind die Informationen für den Leser, wenn es um den Vollzug des europäischen Rechts geht. Der insgesamt umfassendste Teil des Buches stellt die verschiedenen sekundärrechtlichen Regelungen vor, mittels derer die EG sich dem Medium Umwelt widmet. Hierbei ist besonders die Darstellung zum Zugang zu Umweltinformationen bemerkenswert und die Erläuterungen zur IVU-Richtlinie eine intensivere Lektüre wert. Für Referendare sind die Ausführungen zu wasserrechtlichen Richtlinien prüfungsrelevant und natürlich die Beeinflussung des deutschen Abfallrechts durch die entsprechende europäische Richtlinie. Die Gestaltung des Buches hinterlässt beim Leser einen intensiven Eindruck, kann aber auch im ersten Moment abschrecken. Der Text ist dicht und klein geschrieben, die Fußnoten beanspruchen viel Raum und geben dem Werk einen streng wissenschaftlichen Anstrich. Die hervorgehobenen Schlüsselbegriffe sind gute Orientierungspunkte und auch die Länge der Kapitel erleichtert die Lektüre. Vorbildlich sind die Literatur- und Fundstellensammlungen am Ende des Buches. Gänzlich fehlen graphische oder systematisierende Elemente, die eine einfachere Umsetzung des Stoffes in Klausurwissen bewirken würden. Dieses Buch ist kein Pflichtprogramm für die gewöhnlichen Examensklausuren, wohl aber für den Wahlfachbereich. Das deutsche Umweltrecht kann nicht ohne vertiefte europarechtliche Kenntnisse betrieben werden und auch die Europarechtssparte muss über den Tellerrand der Grundfreiheiten hinausgehen und sich mit den politisch brisanten Umweltthemen auseinander setzen. Für gerade diese beiden Themen ist die (ergänzende) Lektüre dieses Werks eine echte Bereicherung.

Menzel / Pierlings / Hoffmann, Völkerrechtsprechung, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005
Mittlerweile existieren mehrere Titel auf dem Buchmarkt, die sich mit der Aufbereitung von wegweisenden Urteilen aus dem Gebiet des Völkerrechts beschäftigen. Dies ist für Studenten ungemein wichtig, wenn die eigene Universität nicht alle Nachschlagewerke zur Verfügung stellt und man die Rechtserkenntnisquelle der internationalen Gerichtsbarkeit effektiv nutzen will. Das vorliegende Werk ist mit über 900 Seiten mit gutem Gewissen als Kompendium zu bezeichnen. Die diversen Autoren haben insgesamt 157 Entscheidungen internationaler Spruchkörper zusammengetragen, zeitlich beginnend mit den Fällen Wimbledon und Lotus des Ständigen Internationalen Gerichtshofes aus den Jahren 1923 bzw. 1927 bis zur jüngsten Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zum Bau deines Schutzwalls entlang der Grenze zwischen Israel und Palästina aus dem Jahr 2004. Es finden sich aber auch Entscheidungen nationaler Gerichte mit Bezug zum Völkerrecht, so etwa Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, des US Supreme Court oder des schweizerischen Bundesgerichts. Ebenfalls aufbereitet sind Verfahren vor den maßgeblichen europäischen Instanzen EuGH und EGMR. Beachtlich ist zudem die große Variationsbreite der behandelten Themen, die sogar internationale Schiedssprüche und Verfahren vor WTO-Gremien umfassen. Die Darstellung der Urteile erfolgt nicht wie im bereits hier besprochenen Werk von Dörr unter Abdruck der Originalentscheidung, sondern Sachverhalt und Entscheidung werden von den Bearbeitern zusammengefasst und anschließend kommentiert. Das erspart dem Leser einerseits die bisweilen anstrengende Lektüre eines fremdsprachigen Urteils, führt aber zwangsläufig dazu, dass die für Prüfungen wichtigen Schlagworte der Urteile nicht präsent sind (außer die Autoren zitieren diese wörtlich) oder nur durch die Autoren vermittelt werden, sowie dass das Urteil von vornherein nur mittels einer (unbewusst) wertenden Darstellung präsentiert werden kann, immerhin muss ja der jeweilige Autor die Schwerpunkte setzen. Für das Studium des Völkerrechts ist dieses Vorgehen grundsätzlich problemlos, da man ja zunächst einen Einblick in die maßgeblichen Fälle erhalten soll. Auch für die Examensanforderungen müsste diese zusammenfassende Präsentation genügen. Für wissenschaftliche Vorhaben kann man aber an der Originalversion des Urteils nicht vorbei und muss dies bei der Nutzung dieses Werks unbedingt berücksichtigen. Beachtlich ist die zum Teil hohe Aktualität der Urteilsbesprechungen. So konnte etwa im Rahmen des Urteils „Matthews“ des EGMR die Entscheidung des EuGH bzw. EGMR im Fall Senator-Lines zusätzlich untergebracht werden. Auch zu finden ist das Verfahren vor dem US Supreme Court zur Geltung der Rule of Law im Kampf gegen den Terrorismus aus dem Jahr 2004. Dies macht das Werk zusätzlich qualitativ wertvoll, da das Völkerrecht gerade im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts unkonventionelle Wendungen zu nehmen droht, die es zu dokumentieren gilt. Die Autoren ermöglichen dem Leser zu Beginn der Urteilssammlung einen Einstieg in die Grundzüge internationaler Gerichtsbarkeit, indem die diversen Spruchkörper kurz vorgestellt werden. Dabei ist besonders die kompakte Darstellung des Internationalen Strafgerichtshofes zur Lektüre zu empfehlen. Hinzu kommen Einteilungen der Entscheidungen nach bestimmten Themen und zu Beginn dieser Abschnitte stehen kurze Zusammenfassungen wesentlicher völkerrechtlicher Gesichtspunkte. Trotz der geäußerten Bedenken hinsichtlich der nur mittelbaren Darstellung der Urteile erhält der Leser mit diesem Werk ein beachtliches Stück Völkerrechtsliteratur, das ihn während des ganzen Studiums und im Idealfall auch während der weiteren wissenschaftlichen Arbeit hilfreich begleitet. Die Lektüre macht Spaß und man bemerkt an vielen Stellen die große Mühe, die sich die Autoren gegeben haben.

Schmidt-Bleibtreu / Klein, Kommentar zum Grundgesetz. 10. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Kommentare zum Grundgesetz sind ein unverzichtbarer Begleiter für Studenten ab dem ersten Semester. Zwar können Lehrbücher zum Staatsrecht viele Bedürfnisse der ersten Klausuren abdecken, aber die Vertiefung des Stoffes gelingt nur dann, wenn man sich mit einer intensiv aufbereiteten Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen kann. Große und dennoch einbändige Kommentare wie das vorliegende Werk stehen dabei gerade an einer Grenze: sie sind in Hausarbeiten ständiger Begleiter, aber nur wenige Studenten leisten sich die Anschaffung eines solchen Werkes. Die Gestaltung des Kommentars macht die Bearbeitung sowohl bei sukzessiver Vorgehensweise als auch bei der Detailsuche einfach und effektiv. Trotz kleiner Schrift sind die Textelemente durch geschickte Abstände gut unterteilt und laden zur Lektüre regelrecht ein. Ergänzend finden sich Orientierungselemente wie die fett gedruckten Schlüsselbegriffe oder Randnummern mit knapper Inhaltsangabe des jeweiligen Abschnitts. Die Verortung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur im Text stört allerdings wie bei jedem anderen Kommentar gleicher Machart, da der Lesefluss deutlich gehemmt wird. Die Gliederungen der einzelnen Artikel sind instruktiv, gerade auch was Prüfungspunkte in einer Klausur angeht, und zeigen die Übersicht und systematischen Ansätze der Autoren deutlich. Die Literatursammlungen zu Beginn der Artikel sind umfassend und berücksichtigen nicht nur aktuelle Beiträge. Die Kommentierung des Grundgesetzes beinhaltet für Studenten als Leser zunächst zwei wichtige Schwerpunkte: die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgesetz in Art. 93 GG und die Erläuterung der Grundrechte und Staatsprinzipien. Beide Bereiche sind hier anschaulich, umfassend und in vielen Details hervorragend kommentiert worden. Beispielsweise zu nennen sind dafür die Passagen der Beschwerdebefugnis bei der Verfassungsbeschwerde, die Aufbereitung des materiellen Gehalts des allgemeinen Gleichheitssatzes oder die Justiziabilität verschiedener Rechtsbereiche durch Art. 19 GG. Sehr schön gelungen ist auch die Erläuterung des Demokratieprinzips in Art. 20 GG. Aber auch in Klausuren nicht so gefragte Probleme werden hier eingängig erklärt, so etwa die Grenzen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung oder die Bedeutung und Entwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Und selbst mittlerweile bekannte Klausurprobleme werden nicht unerwähnt gelassen, so etwa das Zusammentreffen von Religionsfreiheit und Tierschutz oder die verschiedenen Möglichkeiten des Eingriffs in Art. 13 GG. Für Referendare sehr lesenswert sind zudem die detailliert entlang der Regelungen des BGB aufgeführten Regelungsinhalte des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Darstellungen zum Petitionsrecht. Ganz bemerkenswert ist die an passender Stelle eingefügte Auseinandersetzung mit europäischen Grundrechtsentwicklungen, etwa in der Grundrechtecharta, was sich sehr schön in Art. 12 GG herauslesen lässt. Auch das Grundgesetz betreffende Entscheidungen des EuGH, etwa zu Art. 12a GG, sind umfangreich behandelt worden. Bisweilen ist allerdings die Rezeption der EMRK etwas gering, gerade was einschlägige Grundrechte wie Art. 5 und Art. 6 GG angeht. Ansonsten ist der Einbezug europäischer und völkerrechtlicher Themen gut gelungen und die Lektüre der Kommentierung zu den Transformationsnormen in Art. 59 GG oder etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Ausland in Art. 24 und Art. 87a ff. GG sind auch für den Wahlfachbereich gute Lerngrundlagen. Selbst für Randthemen wie die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit finden sich einige Absätze. Weitere ausbildungsrelevante Bereiche finden sich im Staatsorganisationsrecht. Auch diese Abschnitte entsprechen den Prüfungsbedürfnissen und liefern alle wesentlichen Informationen auch für knifflige Klausurfragen. Hervorzuheben sind dabei die Kommentierungen zum Untersuchungsausschuss oder die Erklärungen zu Art. 72 GG, was gleiche Lebensverhältnisse und eine Rechtseinheit innerhalb der Bundesrepublik zu bedeuten haben. Weitere erwähnenswerte Kommentierungen betreffen Mischklausuren, etwa im Kommunalabgabenrecht, wo man in Art. 105 GG zahlreiche Informationen zu den örtlichen Verbrauchssteuern findet, oder im Immissionsschutzrecht, wo man sich (immer noch) mit kirchlichen Einrichtungen als Klagegegner auseinander setzen muss und entsprechende Informationen in Art. 140 GG präsentiert bekommt. Schließlich ist für polizeirechtliche Klausuren die Bearbeitung der Kommentierung des Art. 104 GG anzuraten, wo in kompakter Weise die Problematik des Richtervorbehalts thematisiert wird. Die Arbeit mit diesem Kommentar macht richtig Spaß und weckt die Lust zu weiteren Nachforschungen. Die Benutzung ab dem ersten Semester kann aufgrund der unkomplizierten und doch fordernden Darstellungsweise der Autoren bedenkenlos empfohlen werden und das Werk sollte ein ständiger Begleiter während der Lernphasen in den juristischen Seminaren sein.

Pietzner / Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 11. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Einer der großen Klassiker der Referendarausbildung ist in diesem Jahr in einer Neuauflage erschienen. Seit der vor fünf Jahren erstellten Vorauflage sind etliche Gesetze erlassen worden und in einigen Bereichen haben sich wesentliche Änderungen der Rechtsprechung ergeben, so dass die Arbeit mit dem neuen Werk für das Assessorexamen dringend nötig ist. Die Gestaltung des Werks ist trotz weit über 700 vorhandener Druckseiten dicht und lässt dem Leser oft wenig Raum zur Muße. Dennoch schaffen es die Autoren den von ihnen akribisch aufbereiteten Stoff mittels graphischen und aufzählenden Elementen gleichzeitig sinnvoll zu unterteilen und zu abstrahieren. Vorbildlich sind die vielen Prüfungsschemata, die abgedruckten Muster für Schriftsätze, Bescheide und Urteile sowie die Übersichten zum gerichtlichen Rechtsschutz und zum Kostenverfahren. Die Fußnoten sind ein elementarer Bestandteil der Texte und machen bisweilen die Hälfte der Druckseite aus. Das widerspricht ein wenig der Aussage im Vorwort, dass diese weiterführenden Hinweise lediglich der Vertiefung dienen sollen und nicht einmal nachgearbeitet werden müssen. Die Ausdrucksweise der Autoren macht die Bearbeitung gleichsam leicht wie erfreulich: die Rezeption des Stoffes wird durch die anschauliche und nie gekünstelte oder übertrieben wissenschaftliche Sprache behindert und die Essentialia der Fallarbeit können unproblematisch den einzelnen Abschnitten entnommen werden. Die kursiv gedruckten Hervorhebungen vermögen im dichten Textbild und bei den verschiedenen verwendeten Schriftgrößen allerdings nicht die Orientierungswirkung zu geben als dies Fettdruck vermocht hätte. Für Referendare eminent wichtig sind die vielen Tenorierungsbeispiele zu verschiedenen Aufgabentypen. Die inhaltliche Aufteilung des Buches behandelt vorab die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsformen und bezieht sich dabei nicht nur auf die klassischen Klagen, sondern integriert auch Sonderformen wie die Normerlassklage. Typische Prüfungsfelder wie die Verknüpfung von Klagebefugnis und Nachbarschutz werden separat herausgearbeitet. Abschließend folgen die Abschnitte zur Erstellung von Urteilen und Beschlüssen. Der zweite große Teil des Buches befasst sich mit der Entscheidung von Verwaltungsbehörden und kommt nach einer übersichtlichen Darstellung des Verwaltungsverfahrens zum Schwerpunkt, dem Widerspruchsverfahren. Auch hier werden formelle Fragen und äußere Gestalt in gutem Verhältnis zueinander präsentiert. Der dritte Teil des Buches widmet sich ausführlich den verschiedenen Formen des einstweiligen Rechtsschutzes. Besonders hervorzuheben sind zum einen hervorragend gestaltete klassische Ausbildungsthemen, zum anderen nicht alltäglich in dieser Ausführlichkeit aufzufindende Kapitel zu in Klausuren unbeliebten Themen. Zur ersten Gruppe zu zählen sind dabei die Interessenabwägungen im einstweiligen Rechtsschutz, die Probleme rund um Klagegegenstand und Klagebefugnis bei den diversen verwaltungsgerichtlichen Klagearten und die übersichtliche Aufbereitung der Reformatio in peius. Die formelle Aspekte behandelnden Kapitel sind vor allem bei den verschiedenen Bescheiden und Beschlüssen übersichtlich und schnell einsichtig. Zweiter Gruppe zuzurechnen sind beispielsweise die Kapitel zum Abhilfebescheid, zum Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung und zum prozessualen Problem der Verbandsklage. Ebenfalls hier zu nennen sind die gelungenen Abschnitte zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Feststellungsklage und die umfangreichen landesrechtlichen Beispiele bei Widersprüchen im Selbstverwaltungsbereich. Zu loben sind zudem die Darstellungen auch aktuellster Entwicklungen wie der Anhörungsrüge. Einzig ein wenig unterrepräsentiert sind Problemstellungen zu gemeinschaftsrechtlichen Fragen und zur Planfeststellung. Dieses Werk steht für die verwaltungsrechtliche Ausbildung der Referendare keineswegs konkurrenzlos auf dem Markt. Keines der anderen verfügbaren Werke bewirkt aber einerseits diese umfassende stoffliche und formelle Darstellung und schafft es dann noch die Umsetzung in der Klausur ebenfalls abzudecken. Der Griff zu diesem Lehrbuch ist für Referendare deshalb gleichsam Herausforderung als auch Garantie für eine rundum sichere Vorbereitung auf Klausuren und Examen.

Becker / Heckmann, Öffentliches Recht in Bayern, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Sammelbände zum besonderen Verwaltungsrecht sind in der juristischen Ausbildungsliteratur kein ungewöhnliches Vorkommnis, ebenso wenig Einzelbände zum Landesrecht. Ein Sammelband zum am öftesten abgeprüften Landesrecht ist jedoch ein eher untypisches Werk, wobei es wenig verwundern muss, dass gerade das bayerische Recht auf diese Weise zusammengefasst wird, ist doch gerade in diesem Bundesland die Schreibfreude vieler Autoren immens. Das vorliegende Werk umfasst das bayerische Verfassungsrecht, vielen Studenten vor allem bekannt durch das landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Naturgenuss, sowie die prüfungsrechtlichen Schwerpunkte Kommunalrecht, Polizeirecht und Baurecht. Die Autoren kommen überwiegend von bayerischen Universitäten und auch der einzige „Auswärtige“ in der vierköpfigen Autorenschaft, Prof. Kempen, weilte für einige Jahre an der Universität Würzburg. Für Studenten oder Referendare, die nach Bayern wechseln birgt diese Kollektion von examensrelevantem Wissen den unschätzbaren Vorteil, dass man auf einen Blick das Wesentliche präsentiert bekommt und sich nicht in vielfacher Spezialliteratur verliert. Andererseits muss man das selbstgesteckte Ziel der Autoren, tatsächlich nur Prüfungsrelevantes darzustellen stets im Hinterkopf behalten, wenn man das Lehrbuch bearbeitet, nicht dass man am Ende von zu wenig Details enttäuscht sein sollte. Die Gestaltung des Buches wird dominiert durch ein dichtes Textbild und wenig abgesetzte Fußnoten. Die Verwendung fett gedruckter Schlüsselbegriffe ist uneinheitlich und die Verwendung von abstrahierenden Darstellungen wie Schaubildern, Graphiken oder Tabellen darf man guten Gewissens als sparsam bezeichnen. Die Nutzung von Aufbauschemata ist ebenfalls uneinheitlich. Im Polizeirecht werden zum Teil im Text, zum Teil am Ende Prüfungsvorschläge gemacht. Im Baurecht und auch im Kommunalrecht sind solche Prüfungsschemata Mangelware, obwohl gerade hier viele Prüfungspunkte im Geiste abzuhaken sind, wenn man sich den klassischen Klausurproblemen Baubeseitigung oder Kommunalverfassungsstreit zu widmen hat. Aus bayerischer Sicht ist nicht verwunderlich, dass im Kapitel zum Landesverfassungsrecht das schwierige Verhältnis zum Grundgesetz ausführlich thematisiert wird. Doch auch die Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern wird anschaulich präsentiert. Sehr schön dargestellt wird vor allem die gesetzgebende Gewalt im Freistaat und die diversen Möglichkeiten nach der Landesverfassung Rechte einzuklagen. Im kommunalrechtlichen Teil müssen vor allem Leser anderer Bundesländer auf die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Staat und die dabei verwendete Terminologie achten. Die Erläuterung der Selbstverwaltungsgarantien ist gelungen und ein besonderes Augenmerk darf der Leser der Bürgerbeteiligung innerhalb der Gemeinde widmen. Auch die Kommunalaufsicht ist präzise und eingängig aufbereitet worden. Das Polizeirecht erklärt sehr genau die in Bayern geltende Trennung zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden, führt in die Prüfungssystematik ein und vor allem die Behandlung der Generalklausel als Aufgabeneröffnungsnorm ist sehr lesenswert. Weitere Schwerpunkte findet der Leser in der Vollstreckung polizeilicher Verfügungen und in der Kostenebene polizeilichen Handelns. Sehr knapp ausgefallen ist die Darstellung des Baurechts, werden doch immerhin Landes- und Bundesbaurecht mit erfasst. Dies trifft vor allem die Detailgenauigkeit bei den bauordnungsrechtlichen Maßnahmen, die bei Erteilung der Baugenehmigung zu beachtenden Rechtsgebiete und vereinzelt die Voraussetzungen der Genehmigungsfähigkeit gemäß BauGB. Ein eigenes Kapitel widmet sich berechtigterweise dem Nachbarschutz im Baurecht und auch die diversen Planungsinstrumente werden ausführlich erläutert und abgegrenzt. Dieses Lehrbuch ist eine echte Alternative zu den kompakten Repetitoriumsskripten und allemal zu einem Sammelsurium verschiedener Lehrbücher. Allerdings muss man in den hier behandelten Kernbereichen des Landesrechts stets den Darstellungsmaßstab zur Stoffmenge relativieren und andere Quellen zumindest mit heranziehen. Dann steht einer guten Examensvorbereitung mit diesem Buch nichts im Wege.

Budde-Hermann / Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen Öffentliches Recht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Trotz der Vielfalt der möglichen Themengebiete im Aktenvortrag im öffentlichen Recht erfreut sich dieses Gebiet einer großen Beliebtheit bei Referendaren, schätzt man doch gerade am Ende der juristischen Ausbildung die in der Regel klar strukturierbare Lösung im Verwaltungsrecht. Auf knapp 150 Seiten werden den angehenden Assessoren hier durch zwei Autorinnen aus der Bundesverwaltung Beispiele für passende Aktenvorträge geboten, auf dass die Prüfungskommission bestmöglich überzeugt werde. Neben der Einführung in die Technik des speziell öffentlich-rechtlichen Aktenvortrags und acht Musterfällen mit Lösungen kann sich der Leser in kurzen Einleitungsabschnitten auf die Lektüre einstimmen. Traditionell werden die Anweisungen aus Nordrhein-Westfalen als Muster für die Aktenvortragsübung beigefügt. Die Einführung selbst ist relativ kurz, man bekommt allenfalls andeutungsweise eine differenzierte Herangehensweise an unterschiedliche Aufgabenstellungen gezeigt. Die eigentlichen Nuancen muss man sich dann anhand der Lösungsskizzen selbst retrospektiv erstellen. Dieses Konzept sorgt zwar für einen beschwingten Beginn, da man erst einmal den eigenen Ideen folgen kann. Allerdings wäre gerade bei der gedrängten Vorbereitungszeit mancher Referendare eine genauere Aufteilung der Anforderungen je nach Aufgabenstellung erfreulich gewesen, zum Beispiel auch mit mehr Formulierungsbeispielen und —hilfen. Die Übungsfälle decken eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab. Leider stehen diese nicht in der Inhaltsübersicht mit abgedruckt, so dass man sich nicht gleich auf bestimmte Rechtsgebiete vorbereiten kann. Andererseits ist ja gerade der Überraschungseffekt ein wichtiges Prüfungsmoment, das der Referendar nicht unterschätzen darf. Man findet materiell-rechtlich unter anderem Fallgestaltungen zum Straßenrecht mit Sondernutzungserlaubnis, zur Baugenehmigung im Außenbereich, zum Schulrecht, zum Versammlungsgesetz und zur Baunutzungsverordnung bei störenden Gewerbebetrieben. Auch eine polizeirechtliche Wohnungsverweisung wurde berücksichtigt. Verfahrensrechtlich erfasst werden etwa das Widerspruchsverfahren, Klage und einstweiliger Rechtsschutz sowie die Verwaltungsvollstreckung. Die Gestaltung des Buches ist größtenteils ansprechend und man hat nicht wie in anderen Werken derselben Reihe den Eindruck, dass unnötig Platz verschwendet wurde. Die behördlichen Schreiben und Verfügungen sind nicht als Faksimile abgedruckt, sondern in ganz normaler Textverarbeitung gefasst. Wenn einmal ein bestimmtes Landesrecht relevant ist, werden die Normen entsprechend mit abgebildet. Die Lösungsvorschläge sind bisweilen im Sachbericht sehr ausführlich und in der Prüfungssituation wird man kaum soviel Zeit für die Schilderungen der Geschehnisse haben. Dieses Manko haben aber nahezu alle Aktenvortragslehrbücher. Die Erläuterungen sind gelegentlich etwas zu wenig tiefgehend, da Verweise auf Kommentare oder Rechtsprechung fehlen und man so einzig auf die Darstellungen der Autorinnen angewiesen ist. Das Buch bietet ein gesundes Preis-Leistungs-Verhältnis und man kann als Referendar vor der mündlichen Prüfung gar nicht genug Aktenvorträge geübt haben. Deswegen ist die Bearbeitung dieses Werks durchaus zu empfehlen, die parallele Lektüre im Kommentar ist ab und an nötig, um die nötige rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.