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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2006

Rezensionen Juli 2006: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Kübler / Assmann, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Ein ernsthaftes Studieren des Zivilrechts ohne Kenntnisse im Gesellschaftsrecht erworben zu haben, ist undenkbar. Allein die rechte Auswahl der dabei heranzuziehenden Literatur bereitet demjenigen Kopfzerbrechen, der sich nur den Einstieg in die Materie oder einen Überblick für den Pflichtbereich des Examens verschaffen möchte. Das vorliegende Lehrbuch bietet auf mehr als 600 Seiten Wissenswertes zum Gesellschaftsrecht und vollbringt dabei das Kunststück, bei gebundener Aufmachung weniger als 40 EUR zu kosten.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ, führt den Leser aber sicher durch die nicht einfache Materie. Hervorhebungen geben innerhalb der Textbereiche Orientierungsmarken, einzelne tabellarische Darstellungen verdeutlichen die Theorie. Verzichten muss der Leser auf Schemata oder Graphiken, auch grössere Beispielsfälle oder Prüfungsanleitungen sucht man vergeblich. An manchen Stellen wird der Stoff durch aufzählungsartige Darstellung gestrafft. Die Fussnoten sind graphisch abgesetzt und bieten eine reichhaltige Fülle an vertiefenden Hinweisen.

Neben den einleitenden Ausführungen zu den Grundlagen des Gesellschaftsrechts und den erstaunlich umfangreichen Schlussbemerkungen zum Gesellschaftsrecht im internationalen Kontext, insbesondere im Gemeinschaftsrecht, setzen die Autoren zwei darstellerische Schwerpunkte. Zum einen werden die verschiedenen Rechtsformen umfassend beleuchtet. Zum anderen werden rechtsformübergreifende Rechtsprobleme aufgegriffen. Es werden insgesamt drei Typen von Gesellschaften behandelt, die Personengesellschaften mit GbR, OHG, KG und stiller Gesellschaft, des Weiteren Körperschaften wie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, und schliesslich die Kapitalgesellschaften AG, KGaA und GmbH. Die Rechtsprobleme beginnen pragmatisch mit den Rechnungslegungspflichten der Gesellschaften sowie Fragen zur Besteuerung. Danach widmen sich die Autoren dem Thema des gesellschaftsrechtlichen Typenzwangs und präsentieren Sonderformen, Mischkonstellationen und den Einmann-Betrieb. Ausführlich werden Fragen im Verlauf der Gründung beantwortet, etwa zur Vorgesellschaft oder zur fehlerhaften Gesellschaft. Ebenfalls genannt wird das Konzernrecht. Erstaunlich detailliert wird der Anlegerschutz erläutert und auch die Mitbestimmung als oft grosses Übel aus Sicht der Unternehmensleiter findet eine ansprechende Erwähnung.

Für die Ausbildung sind etliche Kapitel besonders zur Lektüre zu empfehlen, da die Autoren hier grundlegende Strukturen nachvollziehbar erläutern. Dazu gehören etwa die Rechtsbeziehungen zwischen nicht rechtsfähigem Verein und Dritten, die Vererbung des OHG-Anteils, die Schuldenverantwortung bei der GbR oder die Vertretung der GmbH. Weiterhin lehrreich sind die Geschäftsbeziehungen der Einmanngesellschaft, der Ausschluss von Minderheitsaktionären sowie die Rechtsangleichungsvorgänge auf europäischer Ebene in Bezug auf das Gesellschaftsrecht.

Dieses Lehrbuch sollte bei einer vertieften Beschäftigung mit dem Gesellschaftsrecht in jedem Fall schon frühzeitig herangezogen werden, um sich Grundlagen zu den zahlreichen angesprochenen Rechtsproblemen anzueignen. Auch der Einstieg in wissenschaftliche Arbeiten gelingt mittels dieses Werks gut. Gerade der geringe Kaufpreis dürfte vielen Studenten die Anschaffung schon in einem frühen Semester ermöglichen.

Kammerlohr / Kroiss, Anwaltliche Tätigkeit im Zivilprozess, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die Vermischung grundlegender zivilprozessualer Lehrbücher mit der speziellen Sicht des Anwalts auf das Verfahren ist bei der zunehmenden Schwerpunktsetzung in Klausuren auf den Beratungsbereich ein dringend notwendiger Schritt für die betroffenen Studenten und Referendare. Auch mit der Verlagerung des Grossteils des Referendariats in die Anwaltsstation wird die Sicht des Rechtsberaters immer wichtiger, um vor seinem Ausbilder zu reüssieren. Die Diskrepanz der Tätigkeit der Autoren zum bearbeiteten Thema ist dabei nur vordergründig: zwar haben zwei erfahrene Richter dieses Werk zu anwaltlichen Gesichtspunkten verfasst, aber beide sind langjährig in der Ausbildung tätig und die Anforderungen des Anwaltswissens in der Ausbildung muss nicht zwangsläufig mit den Anforderungen der Realität übereinstimmen, wie das in jedem Beruf eben ist. Auf etwas weniger als 200 Seiten erfährt der Leser also einen anwaltlich orientierten Streifzug durch die ZPO bis zur Erlangung eines Titels.

Zunächst erhält der Leser eine Einführung in die Materie, indem in Grundzügen Verfahrensgrundsätze, Beteiligte oder Zulässigkeitsvoraussetzungen abgehandelt werden. Ein grosser Abschnitt ist zudem dem Vergütungsrecht gewidmet, zu welchem der ausführende Autor auch für einen Kommentar zum RVG beim Nomos-Verlag als Herausgeber fungiert, also dezidierte Informationen erwartet werden können. In einem Praxisteil werden dann anhand geeigneter Muster die wesentlichen Prozessschritte und die Überlegungen des Mandanten zuvor erläutert. Sehr wichtig für Referendare ist dabei die ausführliche Erläuterung der möglichen Anträge: immerhin gibt es eine Vielzahl von Assessorklausuren, die ein Gutachten mit geeigneter Antragstellung verlangen. Ebenso ausführlich wird die Klageerwiderung behandelt und die Verteidigung in tatsächliche und rechtliche Aspekte untergliedert. Ein unerwartet grosser Abschnitt befasst sich danach mit der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Dies mag für die Praxis in der Anwaltstation relevant sein, die Anzahl der Klausuren zum Berufungsrecht mit formellen Anforderungen wie etwa einer Berufungsbegründung (an der viele Anwälte auch in der Praxis regelmässig scheitern) ist bisher doch überschaubar. Dennoch sind die Ausführungen vor allem zum Vortrag neuer Tatsachen sehr lesenswert, da selten in so kompakter Form das Wesentliche des reformierten Berufungsrechts zusammengefasst zu finden ist. Völlig zu Recht befassen die Autoren den Leser umfangreich mit dem einstweiligen Rechtsschutz. Sowohl in der Praxis als auch in Klausuren, und sei es nur als Zusatzfrage, werden die Verfahrensbesonderheiten und Tenorierungsfragen immer wieder verlangt. Auch sehr konkrete Probleme wie die unnötige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses zur Weiterbetreibung des Verfahrens sind enthalten, sodass der Leser auch hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens einen sicheren Überblick gewinnen kann. Gelungen ist zudem das Kapitel zu Schriftsätzen in prozessualen Sondersituationen, wo Prüfungsstoff geschickt unter formalen Gesichtspunkten abgehandelt wird. Die anschliessenden Klausurtipps runden das Buch angenehm ab.

Die Gestaltung des Werks ist wie die der gesamten ?Anwaltsgreihe durchaus gelungen. Zahlreiche Muster, Formulierungen, Anträge und Tenorierungen verdeutlichen schnell die Umsetzung des Verfahrensrechts in praktische und klausurtaktische Gedankengänge. Graphische und veranschaulichende Elemente ergänzen den übersichtlichen Fliesstext, Berechnungen erleichtern das Verständnis des Vergütungsrechts. Die Hervorhebungstechnik ist sparsam und effektiv, die mittlerweile beliebten Checklisten helfen beim Prüfungsaufbau.

Die Arbeit mit diesem Lehrbuch ist zur Examensvorbereitung sicherlich kein Muss. Wer sich aber, und das gilt auch für das erste Staatsexamen, in einem überschaubaren Zeitraum zahlreiche praktische Aspekte der ZPO vergegenwärtigen oder rekapitulieren will, wird mit diesem Buch neben den etablierten Ausbildungswerken viel Freude haben. Die Lektüre macht Spass und die schnelle Anwendung des Wissens ist durch die gelungene Aufmachung fast garantiert.

Kuffer / Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2006

Das private Baurecht ist abgesehen von Grundzügen des Werkvertragsrechts kein üblicher Ausbildungsgegenstand während des Studiums. Die Bedeutung in der Praxis ist dafür umso grösser, sodass man sich während des Referendariats durchaus einmal mit der Materie beschäftigen darf. Dabei ist der Rückgriff auf die üblichen Ausbildungskommentare nur selten mehr als ein Einstieg. Wirklichen Nutzen zieht man nur aus der Arbeit mit einschlägigen Standardwerken wie etwa dem Lehrbuch von Werner / Pastor oder eben aus der vorliegenden herausragenden Neuerscheinung zum privaten Baurecht. Auf beinahe 2000 Seiten fassen namhafte und erfahrene Autoren materiell-rechtliche und prozessuale Besonderheiten und Streitfragen des Bau- und Architektenrechts zusammen.

Die Gestaltung des Handbuches ist vielseitig und spricht verschiedene Lesertypen an. Es finden sich ausführliche Fliesstexte, Aufzählungen, graphisch herausgehobene Beispiele und Fälle, Übersichten, eingerahmte Zitate, Rechtsprechung im Originalwortlaut, Berechnungen, Tabellen und Muster, etwa für eine Klageschrift. Die Fussnoten sind vielfältig und gut sortiert, die Hervorhebungstechnik variiert je nach Autor.

Die inhaltliche Aufteilung der Abschnitte des Handbuches zeigt, wie umfassend dieses Werk konzipiert ist. Klassische Kapitel thematisieren das Bauvertragsrecht, die Vertragsdurchführung und -beendigung, das Bauprozessrecht und das Architektenrecht. Weitere Kapitel erläutern die aussergerichtliche Streitschlichtung, die Bauinsolvenz, das Bauträgerrecht und grenzüberschreitende Verträge. Im Übrigen behandelt werden das Vergaberecht sowie das öffentliche Baurecht in grossem Umfang. Dabei ergeben sich zwischen einigen Autoren thematische Überschneidungen, als etwa die einstweilige Verfügung in Bausachen gleich zweimal erläutert wird. Das schadet dem Leser aber nicht, da er so möglicherweise mehr Details als gedacht entnehmen kann.

Massgeblich für Ausbildungsaspekte sind gleich mehrere Unterkapitel, die sehr ausführlich klausurgeeignete Fragen betreffen. Besonders hervorzuheben ist dabei die für die Referendarausbildung hoch relevante Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Dies gilt etwa für die Erläuterungen zur Vertragsstrafe, die Bauhandwerkersicherung, die Abwicklungspflichten nach Kündigung oder fehlende Vereinbarungen zur Vergütung. Ebenso lesenswert sind die Darstellungen zu den atypischen Formen der Abnahme, zum Wahlrecht des Werkunternehmers bei Nachbesserung und zu den einzelnen beim Werkvertrag möglichen Schadensersatzpositionen.

Weiterhin zu loben ist das gesamte Kapitel zum Bauprozessrecht. Hier findet der Referendar nicht nur Wichtiges zum Bauprozess, sondern lernt auch relevante taktische Dinge zur Prozessführung allgemein, kann sich einen Überblick zum selbständigen Beweisverfahren verschaffen und Wesentliches zur Beweisaufnahme erlernen. In diesen Kontext gehört auch das instruktive Kapitel zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, das nebenbei die Grundlagen der Mediation erläutert.

Sehr prüfungsrelevant ist auch das Kapitel zum öffentlichen Baurecht. Hier werden Probleme der gesamten Bauleitplanung angesprochen und gerade schwierige Aspekte im Abwägungs- und Ermessensbereich erklärt. Auch die Formalia der Planung werden ausführlich erfasst. Die dabei angesprochenen beratungsrelevanten Gerichtspunkte lassen das sonst so trockene Verwaltungsrecht auf einmal richtig plastisch und offen für kreative Lösungen erscheinen.

Das Fazit zu diesem Handbuch ist einfach: man braucht es in der Ausbildung zwar nur, wenn man bei einem baurechtlich spezialisierten Anwalt tätig ist. Wenn man dann aber darauf zurückgreifen kann, wird man es nicht mehr missen wollen. Dieses Werk ist eine der besten Neuauflagen im Baurecht seit langem. Wer sich frühzeitig damit befasst, kann auch den Berufseinstieg in diesem Bereich mit guter Grundlage meistern.

Bader u.a., Arbeitsgerichtsgesetz, 4. Auflage, Verlag Luchterhand 2006

Das Arbeitsrecht kommt in den einzelnen Bundesländern ausserhalb von Wahlfach- und Schwerpunktbereichen nur bedingt als Examensthema vor. Wenn es aber abgeprüft wird, muss man sich gerade im Assessorexamen auch einigermassen sicher in den Grundlagen des Verfahrensrechts bewegen. Der vorliegende Kommentar bietet auf knapp 850 Seiten fundierte Informationen zum Arbeitsgerichtsgesetz und einige knappe Einsichten in das Kostenrecht.

Die Gestaltung des Kommentars ist vorbildlich. Die Texte sind zwar dicht geschrieben, aber durch Abstände und Hervorhebungen gut strukturiert. Die Fussnoten sind zahlreich und vielfältig. Ergänzt werden die Ausführungen durch Beispiele, etwa zu Formulierungen im Urteil oder allgemeine explizierende Ausführungen zu einer davor besprochenen Thematik. Graphische Darstellungen finden sich nicht. Prüfungsvorschläge im Ausbildungssinn sind nicht zu finden. Immerhin versteckt zu finden sind einige Formulierungsvorschläge für die verschiedenen Klagen.

Lesenswert gerade für den Ausbildungsbereich sind viele kommentierte Abschnitte. Zu nennen sind hier die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Handelsvertreter, die verschiedenen Klagearten vor dem Arbeitsgericht, die Möglichkeiten der Verweisungen in einen anderen Rechtsweg oder zu anderen Gerichten, die Darstellung der Präklusion im arbeitsgerichtlichen Verfahren, das Versäumnisverfahren und die diversen Urteilsinhalte.

Bemerkenswert sind auch die vielen allgemeinen Ausführungen der Autoren. So ist es etwa nicht unbedingt zu erwarten, dass man in einem Arbeitsgerichtsgesetzkommentar ausführliche Erläuterungen zur Zwangsvollstreckung allgemein erhält. Auch die Ausführungen zur Kostenberechnung sind sehr grundlegend. Ebenfalls hier zu erwähnen die instruktiven Erläuterungen zur Rechtsmittelbelehrung und den möglichen Problemen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Besonders gut gelungen kann man zudem die Kommentierung zur Prozesskostenhilfe bezeichnen.

Wer sich mit dem Arbeitsrecht in welcher Intensität auch immer beschäftigen möchte, ohne das Verfahrensrecht beiseite zu lassen, wird mit diesem Werk nicht nur einen hervorragenden Begleiter erhalten. Man erwirbt durch die Lektüre vieler Passagen auch ausführliche zivilprozessuale Kenntnisse gleichsam nebenbei bzw. kann das eigene Wissen kompakt hinterfragen. Auch für den späteren Berufseinstieg als Anwalt für Arbeitsrecht wird dieses praktische Werk gute Dienste leisten.

Bernstorff, Einführung in das englische Recht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Gleich mehrere Aspekte liessen die Neuauflage dieses Werks nötig werden. Zum einen waren dies, wie das auch im deutschen Recht immer wieder der Fall ist, die Veränderungen der englischen Rechtslage durch europäische Rechtsprechung. Zum anderen der unerwartete Siegeszug der britischen limited company als Konkurrenz zu GbR, GmbH und OHG. Auf fast 300 Seiten bietet der Autor eine Einführung in die Grundzüge des durch die Rechtsprechung massgeblich geprägten englischen Rechts, wobei der klare Schwerpunkt auf dem Zivilrecht liegt.

Die Gestaltung des Buches lässt wenig Phantasie für den Leser übrig. Dichter Fliesstext bei gelungener Untergliederung, ausführliche Fussnoten mit zahlreichen Zitaten und zahlreiche kursiv gedruckte Hervorhebungen machen klar, dass man dieses Buch genau lesen muss. Graphische Elemente sucht man vergebens und auch eine Umsetzung des vermittelten Wissens in Klausurform wird nicht gefördert. Der Stil des Autors ist eingängig und er versteht es, durch die geschickte Anhäufung von Fachbegriffen und Übersetzungen schnell ein Verständnis für die Fachsprache hervorzurufen.

Das Buch ist geprägt von einem grossen Bereich, der für Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht reserviert ist. Abgeschlossen wird das Buch von einem Kapitel zum Strafrecht, die Einleitung des Buches thematisiert die Grundlagen des englischen Rechts im Allgemeinen und gibt einen Einblick in das Staats- und Verfassungsrecht der Insel. Vor allem die dabei zu nutzenden Rechtsquellen und die Stellung der einzelnen Juristenberufe sind ansprechend herausgestellt. Das Vertragsrecht wird in mehreren Aspekten beleuchtet, die auch den Überlegungen des deutschen BGB AT entsprechen. Dies betrifft etwa die Geschäftsfähigkeit, Vertragsinhalte, Stellvertretung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Warenkauf wird in einem separaten Abschnittbehandelt, ebenso das dem deliktischen Handeln nahe kommende ?tortg und der als Treuhandverhältnis bekannte ?trustg. Ebenso zur Sprache kommen Familien- und Erbrecht, Eigentumsrecht, Kreditsicherheiten und das Handels- und Gesellschaftsrecht. Weiterhin thematisiert werden Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Produkthaftung oder IPR. Das Zivilverfahrensrecht erfasst Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren, wobei man sich hier insbesondere die Verfahrensgrundsätze zu Gemüte führen darf. Im Schluskapitel werden Grundsätze des Strafrechts, einzelne Tatbestände sowie das Verfahrensrecht ausführlich dargestellt.

Dieses Buch bietet einen hervorragenden Einstieg in die Rechtsvergleichung, man kann sich aber auch nur zu Detailfragen informieren oder es schlicht aus Interesse lesen. Die Lektüre geht effizient voran und man bekommt Lust, sich tiefer in die Materie einzuarbeiten.

Prechtel, Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2006

In der überwiegenden Zahl der Klausuren, die vorgeben einen anwaltlichen Bezug zu haben, wird vom Bearbeiter verlangt, eine für den Mandanten kluge Entscheidung dahin gehend zu treffen, wie er mit der Durchsetzung seiner Ansprüche fortfahren soll. Das deutsche Recht bietet im Rahmen des Erkenntnisverfahrens mehr als nur den Beginn des Verfahrens an sich: gerade im Laufe des Rechtsstreits kann ein findiger Anwalt den Richter durch klugen Vortrag von seiner Ansicht wenn nicht überzeugen so doch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Entscheidung zu seinen Gunsten hervorrufen. Dies gilt allerdings erst recht für die Beklagtenseite, die hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wenigstens einen Anfangsvorteil hat. Der Autor hat auf beinahe 600 Seiten das Erkenntnisverfahren und den einstweiligen Rechtsschutz aus prozesstaktischer Sicht beleuchtet.

Inhaltlich folgt der Autor der Chronologie des Verfahrens vor den Zivilgerichten. Er beginnt mit der Vorstellung der verschiedenen Verfahrensarten, erläutert die Wahl des örtlich korrekten Gerichts und führt den Leser danach sorgfältig durch die Anforderungen von Klageschrift und Klageanträgen. Dabei vergisst er nicht, eingangs die Beweissituation zu klären, indem er auf die Erlangung und (prozessuale) Ausschaltung von Zeugen abstellt. Nach Darlegung der Reaktionsmöglichkeiten bei Aussichtslosigkeit der Klage oder nachträglicher Erfüllung wird der Leser in die Geheimnisse einer erfolgreichen Klageerwiderung eingewiesen. Hier legt der Autor zu Recht Wert auf ein taugliches Bestreiten und die Vermeidung von Präklusion. Im Folgenden werden prozessuale Sondersituationen durchgespielt und der Leser erfährt Nützliches zur Streitverkündung und zum Wiedereinsetzungsantrag. Hierzu sollte man den instruktiv dargestellten Anforderungen an die Büroorganisation des Anwalts viel Aufmerksamkeit schenken.

Einen verständlicherweise grossen Teil des Buches nehmen dann die Ausführungen zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme ein. Hier setzt der Autor Schwerpunkte bei der richterlichen Hinweispflicht sowie bei klassischen Beweisproblemen wie dem Zugang von Dokumenten. Auch die Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten ist von grosser Wichtigkeit für den Mandanten und kann gegebenenfalls nur mit externem Fachwissen bewältigt werden. Hervorragend ist das Unterkapitel zum Prozessvergleich gelungen, wo der Autor intensiv über die oft so fahrlässig vereinbarten Abgeltungsklauseln aufklärt. Der einstweilige Rechtsschutz und die Rechtsmittel sind vergleichsweise knapp ausgeführt, aber der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit sollte ja im Hauptsacheverfahren liegen.

Die Gestaltung des Buches ist bisweilen sehr unruhig, da der Autor mit Einrückung, Aufzählung und Fettdruck die Aufmerksamkeit des Lesers oft vom Haupttext ablenkt. Gut gelungen ist die Integration der einschlägigen Rechtsprechung in den Fliesstext. Einzelne besonders wichtige Punkte sind graphisch herausgehoben, Beispiele verdeutlichen die Materie an einigen Stellen. An manchen Stellen finden sich auch konkrete Hinweise zur korrekten Formulierung von Anträgen, Tatbestand oder Rechtsausführungen. Schaubilder sind vorhanden, könnten aber noch öfter verwendet werden.

Die Lektüre dieses Werks ist vor allem für Referendare ein Gewinn: man wird auf sehr viele Problempunkte bei der Erlangung eines Vollstreckungstitels aufmerksam gemacht, die man sonst in keinem Lehrbuch findet, da sie einfach nicht prüfungsrelevant sind: in der Klausur wird eben doch auf die rechtliche Richtigkeit geachtet, korrekte Sprache gibt dann Bonuspunkte. Wer sich aber intensiv auf den Anwaltsberuf vorbereiten will oder den Sprung in die Selbständigkeit nach dem Assessorexamen wagen möchte, der kann mit dem Wissen aus diesem Werk nicht nur Punkte beim Mandanten sammeln, sondern sich auch ungeschriebene Meriten bei den Entscheidungskörpern verdienen: der Ruf, ein ?guterg Anwalt zu sein, verbreitet sich unter potenziellen Mandanten ebenso wie in der Gerichtskantine. Und nicht zuletzt: kein Jurist ist perfekt, wer die wenigsten Fehler macht, der hat die grössten Chancen, einen Prozess zu gewinnen. Mit diesem Buch geht das erheblich leichter.

Reinking u.a., Die Autoreparatur, 2. Auflage, Verlag Werner 2006

Neben dem vor einigen Monaten bei Studjur-Online vorgestellten Standardwerk zum Autokauf wird in diesem Monat die Neuauflage zum thematisch passenden Werk zur Autoreparatur vorgestellt. Auf knapp 200 Seiten erläutern die in der Materie bewanderten Autoren Grundlagen und Details zu diesem in Zivilverfahren höchst streitträchtigen Vorgang.

Die Gestaltung des Buches ist konservativ, lädt aber zu einer zügigen Lektüre ein. Der Fliesstext ist gut gestaltet, einzelne Zitate aus Vertragsbedingungen und Rechtsprechung verdeutlichen die Ausführungen für den Leser. Die Fussnoten sind zahlreich und abwechslungsreich, etliche Anhänge vertiefen die vorherigen Ausführungen im Buch. Einzelne Tabellen und Aufzählungen beschleunigen die Darstellung.

Beginnend mit dem Vertrag zwischen Werkunternehmer und Besteller werden dabei verwendete AGB genau unter die Lupe genommen. Es folgen die zahlreichen Pflichten des Werkunternehmers sowie die Darstellung der Haftung der Werkstatt. Auf Seiten des Bestellers werden vor allem die Vergütungspflicht und die Abnahme herausgehoben. Spannend für die Ausbildung sind zudem die Unterkapitel zum Werkunternehmerpfandrecht und zum Gewährleistungsrecht bei Sachmängeln der Reparatur.

Auch Sonderthemen werden anschaulich dargestellt. So setzen sich die Autoren etwa mit den Kollisionspunkten zwischen Rechtsberatungsgesetz und Inkassogeschäft bei Unfallreparatur oder Mietwagengeschäft auseinander. Auch das Haftpflichtschadensrecht wird mit vielen interessanten Details präsentiert. So wird die Rechtsprechung zum Unfallersatztarif, die Grenze von 130% bei der Reparatur oder die fiktive Abrechnung nach dem neuen Schadensrecht erläutert.

Die Nutzung dieses Werks eignet sich am ehesten während des Referendariats. Viele Anwälte haben ständig Verkehrsunfälle zu bearbeiten und ein gelungener Schriftsatzentwurf oder ein passendes Schreiben an die beteiligten Versicherungen kann unproblematisch auf der Basis dieses Werks gefertigt werden. Auch die intensive Beschäftigung mit AGBs kann anhand dieses Buches gefördert werden. Man kann sich sicherlich auch ohne dieses Werk erfolgreich für das Examen vorbereiten, aber die kompakte und praktische Sicht auf die typischen Probleme der Materie Autoreparatur führt zu schnellem Anwendungsverständnis beim Leser.

Vieweg / Werner, Sachenrecht, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Die Rezeption des Sachenrechts muss von Studenten bereits in den ersten Semestern begonnen und möglichst erfolgreich durchgeführt werden. Durch die ganze juristische Ausbildung hindurch müssen Prinzipien des Sachenrechts in Klausuren beachtet werden und ohne fundierte sachenrechtliche Kenntnisse kann man bei manchen Problemen der Zwangsvollstreckung im Referendariat gleich die Waffen strecken. Das vorliegende Werk erscheint bereits in zweiter Auflage und führt auf mehr als 650 Seiten in die Materie ein.

Die Gestaltung des Buches ist vorbildlich, wenn auch fordernd. Das Textbild ist typisch für die Reihe ?Academia Iurisg klein und eng gedruckt, die Hervorhebungen in Kursivdruck helfen bei der Suche nach Stichworten nicht weiter. Hervorragend ist die Mühe der Autoren, viele Zusammenhänge in Schaubildern zu verarbeiten. So erhält der Leser einen Einbezug der Materie in einen Kontext, den er sonst nur vom Repetitor kennt. Nicht enthalten sind Fallbeispiele, was sich aber damit erklären lässt, dass der Autor auch ein ?Casebookg zum Sachenrecht herausgibt, in welchem auf das vorliegende Lehrbuch verwiesen wird. Ambitioniert erscheint die Einteilung der einzelnen Kapitel und Unterkapitel in verschiedene Wissensstufen, die jeweils mit einem Buchstaben angezeigt werden.

Inhaltlich gehen die Autoren klassisch vor, bearbeiten aber auch Themen, die nicht in jedem Sachenrechtslehrbuch automatisch so fundiert angetroffen werden. Nach der Vorstellung der Grundprinzipien des Sachenrechts widmen sich die Autoren dem Mobiliarsachenrecht und erläutern den Besitz als Rechtsposition, also hinsichtlich Begründung, Erwerb, Schutz und Sonderformen. Direkt danach wird das Eigentum und der rechtsgeschäftliche Erwerb beweglicher Sachen ausführlich abgehandelt, sowohl vom Berechtigten als auch vom Nichtberechtigten, so dass typische Prüfungsthemen hier in ausreichender Breite diskutiert werden. Nach einem Ausflug zum Eigentumserwerb kraft Gesetzes, wo die Problemkreise rund um ˜˜ 951, 812 BGB und den Verwendungsersatz schön aufbereitet sind, wird der Vindikationsanspruch bearbeitet. Denklogisch folgend wird das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis besprochen und hiernach folgen sonstige Abwehransprüche. Gerade hier ist die Lektüre lohnenswert, denn die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten des ˜ 1004 BGB und der bestehenden nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüche sind trotz der gegebenen Komplexität instruktiv dargestellt worden. Weiterhin behandelt werden Pfandrechte, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung. Gerade beim Anwartschaftsrecht ist den Autoren die graphische Umsetzung des Stoffes hervorragend gelungen. Die Darstellung der Sittenwidrigkeit von Sicherungsübereignungen ist mittlerweile zwar schon fast Standardwissen, aber die Zusammenfassung der Rechtsprechung durch die Autoren ist ansprechend.

Das Immobiliarsachenrecht umfasst die Bereiche Erwerb, Vormerkung und Grundpfandrechte und beschliesst das Buch mit einem grossen Kapitel zu sonstigen dinglichen Rechten am Grundstück. Auch hier sind mehrere Passagen herauszustellen, die für den raschen Verständnisgewinn des Lesers gut geeignet sind. Dies sind etwa die Ausführungen zum gutgläubigen Ersterwerb der Vormerkung, zur nachträglichen Verfügungsbeschränkung, zu Einwendungen gegen den Hypothekengläubiger sowie zum dinglichen Vorkausfsrecht.

Dieses Lehrbuch kann, wenn man es entsprechend intensiv durcharbeitet und ergänzend eine Fallsammlung heranzieht, als einzige Wissensquelle für die Prüfungsvorbereitung dienen. Die Autoren präsentieren den Stoff umfassend und eingängig und legen Wert auf die lerngerechte Unterteilung der Materie. Die Lektüre lohnt sich zum Einstieg und zur Vertiefung.

Looschelders, Allgemeines Schuldrecht, 3. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2005

Das allgemeine Schuldrecht ist nach der Reformierung des Bürgerlichen Gesetzbuches seit 2002 wichtiger denn je, um auch die Gewährleistung der besonderen Vertragstypen rasch zu beherrschen. Ob aufgrund der so gestalteten Verschränkung eine einheitliche Darstellung in einem Werk oder wie bisher die Aufspaltung in mehrere Werke besser für die Ausbildung ist, kann bisher noch nicht einheitlich beantwortet werden. Das vorliegende Werk befasst sich mit dem nur AT des Schuldrechts und fasst diesen auf über 500 Seiten zusammen.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist vielseitig, wird aber von einem konservativen Erscheinungsbild bestimmt. Der klein und dicht gedruckte Fliesstext wird mit verschiedenen Hervorhebungen aufgelockert, Beispiele erleichtern die Anwendung der beschriebenen Materie und vereinzelte Schaubilder tragen zur Veranschaulichung des Stoffes bei. Einbezogen ist in gesonderten Absätzen auch Rechtsprechung und Anschauungsmaterial zur Vertiefung des gerade Gelesenen. Was nicht im Buch enthalten ist, sind einzelne grössere Fälle mit Lösungsansätzen, aber am Ende des Buches geht der Autor genau auf das Problem Fallbearbeitung ein und liefert auch die grundlegenden Aufbauschemata.

Der Autor erläutert zunächst, was man sich unter einem Schuldverhältnis überhaupt vorzustellen hat. Besonderes Augenmerk widmet er dabei dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die nachfolgenden Abschnitte befassen sich mit Entstehung, Inhalt und Erlöschen von Schuldverhältnissen. Hierbei darf der Leser sich insbesondere auf die instruktiven Ausführungen zu den Formvorschriften, den Schutzvorschriften der besonderen Vertriebsformen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum Einbezug Dritter in den Vertrag freuen. Aber auch untypische Fragen wie die Rechtsfolgen der Erbringung unbestellter Leistungen, der Kontrahierungszwang nach ˜ 826 BGB oder die Durchgriffshaftung bei Verbrauchergeschäften werden eingängig erläutert. Die Gattungsschuld wird gut dargestellt, ebenso das ZuruNckbehaltungsrecht des Vertragspartners.

Erwartungsgemäss den grössten Teil des Buches nimmt das Leistungsstörungsrecht ein. Hier werden die klassischen Begriffe der Unmöglichkeit, des Vertretenmüssens, des Verzuges und der Schlechtleistung im Übrigen erläutert, um danach die einzelnen Rechtsfolgen Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Herausgabe des Erlangten und Rücktritt zu behandeln. Bemerkenswert ist der Ansatz des Autors, die Rücktrittsvoraussetzungen noch einmal ausführlich je nach Pflichtverletzung vorzustellen. Weiterhin thematisiert werden Gläubigerverzug, Störung der Geschäftsgrundlage und Dauerschuldverhältnisse. Die in der Rechtspraxis oft zum Einsatz kommende Vertragsstrafe ist ebenfalls erörtert. Die konkreten Folgen der Störung von Schuldverhältnissen werden in eigenen Abschnitten erfasst. Ein Unterkapitel widmet sich ganz der Rückabwicklung von Verträgen, eines erläutert das allgemeine Schadensrecht. Hierbei sind vor allem die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen gut aufbereitet worden und auch die Institution des Mitverschuldens wird genau erfasst. Das Buch schliesst matreiell mit dem Einbezug von Dritten in die Leistungspflichten und der Entstehung von Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Dieses Lehrbuch bietet einen grundsoliden Einstieg in das Schuldrecht und sorgt für umfangreichen Wissenszuwachs. Der Autor verlangt dem Leser genaues Arbeiten ab und beschränkt sich nicht auf einfache Lösungen. Gerade dieser Ansatz fördert aber das systematische Denken des Lesers. Die Lektüre ist ab dem ersten Semester zu empfehlen.

Langenbucher, Europarechtliche Bezüge des Privatrechts, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005

Die Europäisierung des Zivilrechts wird eines der beherrschenden Themen der Rechtsanwendung der nächsten Jahre auch in Deutschland werden. Die Auslegung und Reform des deutschen bürgerlichen Rechts nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben hat gerade erst begonnen, stellt aber eine Vielzahl von Praktikern bereits jetzt vor unlösbare Probleme, weil sie sich nie in ausreichendem Masse mit dem Europarecht befasst haben. Für Abhilfe können einige neue Werke wie das vorliegende sorgen, die sich in intensivem Masse mit den Einflüssen des europäischen Rechts auf das deutsche Zivilrecht befassen. Auf etwa 500 Seiten tragen hier Wissenschaftler den aktuellen Stand der Materie zusammen.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ. Der Fliesstext wird nur selten durch Unterkapitel unterbrochen, einzelne Fälle und Aufzählungen verdeutlichen das Geschriebene. Hervorhebungen werden sparsam aber effektiv eingesetzt. Graphische Elemente sucht man vergeblich. Die Fussnoten sind reichhaltig und vom Fliesstext abgesetzt. Die Ausführungen der Autoren sind durchweg eingängig.

Neun grosse Kapitel erfassen die Thematik umfangreich. Beginnend mit der europäischen Methodenlehre erfährt der Leser Wissenswertes über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die Einwirkungen von Primär- und Sekundärrecht auf das Recht der Mitgliedstaaten und einige Aspekte über die Staatshaftung der Mitgliedstaaten. Danach geht es bereits in die zivilrechtlichen Details und die vertraglichen sowie gesetzlichen Schuldverhältnisse erhalten in eigenen Kapiteln viel Raum zur Entfaltung. Sowohl die Einwirkungen der Grundfreiheiten als auch besondere Auslegungsprobleme, etwa im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der besonderen Vertriebsformen und des Verbraucherschutzes sowie im Bereich der einzelnen Vertragstypen werden umfassend und fallbezogen aufbereitet. Spannend ist auch die Darstellung des Bereicherungsrechts im Lichte der Beihilferücknahmen. Weitere Kapitel befassen den Leser mit Handelsrecht. Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Besonders zu erwähnen ist neben der obligatorisch zu benennenden Societas Europea das ausführlich erläuterte Recht der Handelsregister und das detailliert präsentierte Diskriminierungsverbot in vielen verschiedenen vom EuGH geprägten Facetten. Ein eigener Abschnitt behandelt das IPR und stellt es in den Kontext zum Gemeinschaftsrecht. Das Zivilverfahrensrecht ist besonders in den konkreten Ausprägungen auf den Prozess bemerkenswert genau ausgestaltet. Das Schlusskapitel ist dem Wettbewerbsrecht gewidmet und man merkt dem Autor bisweilen an, dass es ihm arges Unwohlsein bereitet haben muss, das von ihm offensichtlich geliebte Kartellrecht auf gerade einmal 60 Seiten zusammenfassen zu müssen. Abgerundet wird das Werk von einem kurzen Internetguide zu den relevanten Regelungen.

Dieses Werk schliesst definitiv eine bisher vorhandene darstellerische Lücke und dient Ausbildung und Praxis als gute Einführung in die intensive Auseinandersetzung zwischen Zivilrecht und Gemeinschaftsrecht. Man kann sich viele wichtige Hinweise für potenzielle Prüfungsaufgaben erlesen und vielleicht findet so mancher doch Gefallen am Gemeinschaftsrecht, das eben gerade nicht ausschliesslich öffentlich-rechtlich determiniert ist.

Czeguhn / Ahrens,Fallsammlung zum Sachenrecht,1. Auflage, Verlag Springer 2006

Das vorliegende Lehrbuch bietet auf knapp 300 Seiten die Möglichkeit zum fallbezogenen Arbeiten mit der komplexen Materie des Sachenrechts. Insgesamt 27 Fälle unterschiedlicher Grösse und Schwierigkeit ermöglichen dem Leser einen stetigen und strukturierten Einstieg in die Materie.

Die Gestaltung des Buches ist abwechslungsreich, besonders was die Darstellung der Falllösungen anbetrifft. Die Autoren offerieren sowohl reine Gliederungslösungen als auch ausführlichere Lösungsskizzen mit nur zum Teil ausformulierten Problempunkten und schliesslich ganz ausgearbeitete Lösungsvorschläge. Den Fällen beigefügt sind oft vertiefende Anhänge, in welchen die Themen des gerade behandelten Falles theoretisch genau aufbereitet werden. Die Lösungen selbst sind mit Fussnoten solide und differenziert untermauert.

Die Bandbreite der Fallgestaltungen erfasst zahlreiche sachenrechtliche Grund- und Sonderprobleme des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts. Es finden sich Aufgaben zum Anwartschaftsrecht, zum Erwerb vom Nichtberechtigten, zum guten Glauben an die Verfügungsbefugnis nach HGB, zum Vindikationsanspruch, zur Sicherungsübereignung, zur nachträglichen Verfügungsgenehmigung, zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis oder zu Ausgleichsansprüchen nach gesetzlichem Eigentumserwerb. Des Weiteren werden Pfandrechte und Grundpfandrechte behandelt, Besitzschutzansprüche sowie Ansprüche nach ˜ 1004 BGB abgeprüft und die Auflassungsvormerkung thematisiert.

Ganz hervorragend für studentische Ansprüche geeignet sind die bereits erwähnten Vertiefungsanhänge. Die Erläuterungen zu den Ansprüchen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, zu Hypothek und Grundschuld und den dabei möglichen Einwendungen oder zur Vormerkung und ihrer Sicherungswirkung sind kompakt und leicht verständlich, erwähnen aber dennoch alle prüfungsrelevanten Gesichtspunkte. Anspruchsvoll sind etliche der zivilprozessualen Nebenfragen, welche die Autoren geschickt in die Fälle integriert haben, aber man muss als Leser ja den Kontext vieler Rechtsgebiete beherrschen.

Diese Fallsammlung ist geradezu ideal, um sich sukzessive mit dem Sachenrecht auseinander zu setzen. Die Autoren haben einen hohen wissenschaftlichen Anspruch, weisen dem Leser aber behutsam den Weg in die Materie Sachenrecht. Bei einem dazu sehr niedrigen Kaufpreis kann man dieses Buch eigentlich nur wärmstens empfehlen.

Braun, Der Zivilrechtsfall, 3. Auflage, Verlag, C.H. Beck 2006

Das vorliegende Lehrbuch möchte den Leser durch praktische Mitarbeit dazu animieren, sich das Zivilrecht sukzessive und fallbezogen anzueignen. Auf über 300 Seiten führt der Autor durch eine Reihe von Themenkomplexen, innerhalb derer man sich an verschiedenen Sachverhalten entlangarbeiten kann.

Die Gestaltung des Werks kann man durchaus vorbildlich nennen. Die Zielsetzung des Autors ist das schrittweise Vorgehen bei der Erarbeitung des Stoffes. Deshalb liegt der Schwerpunkt richtigerweise auf explizierenden Texten, die erst am Ende mit vertiefenden Hinweisen aus Rechtsprechung und Literatur untermauert werden. Die Sachverhalte stehen lektüreförderlich isoliert, die Lösungen sind dicht, kohärent und gutachtensecht geschrieben und mit etlichen Hervorhebungen versehen. Der Autor leitet den Leser zudem mittels der Lösung vorgehenden Vorüberlegungen, Gliederungen und Graphiken, womit er die Weichen für ein Fallverständnis bereits vor den ausführlichen Erläuterungen geschaffen hat.

Inhaltlich muss sich der Leser zunächst mit der kompakt, aber instruktiv verfassten theoretischen Einleitung befassen. Darin gibt der Autor Hinweise zu juristischer Denkweise, zum Herangehen an ein juristisches Gutachten sowie zu verschiedenen Fallgestaltungen, die dem Leser als Prüfungsaufgabe begegnen können. Die nachfolgenden Themenkomplexe erfassen nach und nach die examensrelevanten Gebiete des Zivilrechts und überblicksmässig des Verfahrensrechts. Der Autor beginnt mit Fragen und Fällen zu Besitz und Eigentum sowie negatorischen Ansprüchen, erläutert vor dem umfangreichen Kapitel zur Rechtsgeschäftslehre das Deliktsrecht, wobei auch ungewöhnliche Tatbestände wie die Tierhalterhaftung oder die Besitzstörung zur Sprache kommen. Bei dem Abschnitt zu den Rechtsgeschäften findet der Leser klassische Probleme wie die Anfechtung oder die Unterverbriefung, die Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es folgen Kapitel zum Leistungsstörungsrecht und zur Gewährleistung. Hier kommen Anspruchskonkurrenzen, die verschiedenen Gewährleistungsrechte, die Rückabwicklung nach Rücktritt oder Fragen einer gewährten Garantie zur Sprache. Weiterhin thematisiert werden in eigenen Kapiteln die quasivertraglichen Schuldverhältnisse und die Kreditsicherungsrechte. Hier kann der Leser Fälle zu Darlehen, Bürgschaft und Sicherungsübereignung zu lösen versuchen. Das recht kurze Kapitel zum Familien- und Erbrecht beinhaltet unter anderem Grundfragen zur Auslegung und Würdigung sich widersprechender Verfügungen. Das Schlusskapitel befasst sich mit dem Zivilprozessrecht und erläutert Zusammenhänge zwischen Forderungsabtretung und Zwangsvollstreckung, die Rechtskraft und Fragen der Anwaltshaftung sowie ganz erstaunlich und anspruchsvoll Drittwiderspruchsklage und Anfechtungsgesetz.

Die Lektüre dieses Buches ist für den Leser bisweilen ganz schön fordernd, aber das macht gerade den Reiz des Werkes aus. Hier findet man keine ?plumpeg Einführung in das Zivilrecht, sondern anhand auch ungewöhnlicher Aufhänger wird der Leser durch Konstellationen geschleust, die sich eben im Zivilrecht ergeben und entsprechend kompliziert sein können. Das Buch ist auch für Fortgeschrittene zu empfehlen, da man mittels effektiver Lektüre die wesentlichen Aspekte einer gelungenen Falllösung wiederholen kann. Eine gelungene Neuauflage und ab dem ersten Semester eine schöne Ergänzung zu klassischen Lehrbüchern.